Terra Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Dr. Zons seit 22.3.2024 | Vorstandsmitglied |
Lutz Lammert seit 14.8.2023 | Vorstandsmitglied |
Philip Wiesbaum seit 14.8.2023 | Prokura |
Joachim Matthias Gallus seit 10.11.2011 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DEVK Pensionsfonds AktiengesellschaftKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Organe
LageberichtGrundlagen des UnternehmensGeschäftsmodellDie DEVK Pensionsfonds-AG bietet beitragsbezogene Pensionspläne mit Zusage einer Mindestleistung im Rahmen von § 3 Nr. 63 EStG sowie Übertragungen von Versorgungswerken im Rahmen von § 3 Nr. 66 EStG an. Bei der DEVK Pensionsfonds-AG handelt es sich um einen Pensionsfonds im Sinne von § 236 VAG. Gemäß dieser Vorschrift ist ein Pensionsfonds eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die:
Die DEVK Pensionsfonds-AG untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland. Sie ist damit als solche kein AIF - Alternativer Investmentfonds - im Sinne des § 1 KAGB. Das Geschäftsfeld umfasst insbesondere einen Teil der betrieblichen Altersversorgung der Deutsche Bahn AG. Bestand und Neugeschäft haben deshalb einen hohen Anteil an arbeitgeber-/arbeitnehmerfinanzierten Verträgen der Deutsche Bahn AG. Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können. Die im Bericht mit 1 gekennzeichneten Abschnitte enthalten Angaben, die nicht vom Abschlussprüfer geprüft werden. Verbundene UnternehmenVerbundene Unternehmen der DEVK Pensionsfonds-AG sind der DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn, Köln, und dessen unmittelbare und mittelbare Tochterunternehmen. Das zu 100 % eingezahlte Grundkapital wird von der DEVK Vermögensvorsorge- und Beteiligungs-AG, mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung ab 1. Januar 2013 besteht, zu 100 % gehalten. Funktionsausgliederung, organisatorische ZusammenarbeitAufgrund eines Generalagenturvertrags werden die Funktionen der Vertragsvermittlung sowie die damit zusammenhängenden Aufgaben von dem DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. übernommen. Allgemeine Betriebsbereiche wie z. B. Rechnungswesen, Inkasso, IT, Kapitalanlage und -verwaltung, Personal, Revision sowie Allgemeine Verwaltung, sind für alle DEVK-Unternehmen organisatorisch zusammengefasst. Gemäß dem Gemeinschaftsvertrag mit dem DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. wird uns das erforderliche Innendienstpersonal zur Verfügung gestellt. Dieses unterliegt in den Gebieten Mathematik, Antrags-, Bestands- und Leistungstätigkeiten sowie in der Vermögensanlage und -verwaltung allein der Aufsicht unseres Unternehmens. Die DEVK Pensionsfonds-AG verfügt nicht über separate Mietverträge, jedoch gemäß ihrer Nutzung über eigenes Inventar und eigene Arbeitsmittel. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war 2023 insbesondere von der Inflation, der Reaktion der Notenbanken hierauf und der daraus resultierenden negativen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen geprägt. Gleichzeitig nahmen geopolitische Spannungen zu, die das schwierige Kapitalmarktumfeld zusätzlich belastet haben. Politische Konflikte innerhalb der Bundesregierung beeinflussten die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zusätzlich negativ. Die Europäische Zentralbank erhöhte 2023 den Leitzins bis September in sechs Zinsschritten von 2,50 % auf 4,50 %, bevor sie in ihrer Oktobersitzung erstmalig seit Juli 2022 eine Zinspause beschloss, die bis zum Jahresende anhielt. Die amerikanische Notenbank Fed stoppte im September vorerst weitere Leitzinserhöhungen. Gleichzeitig fiel die Inflationsrate in Europa von 9,2 % zu Jahresanfang auf 2,9 % per Ende Dezember. Risikofreie Zinssätze (zum Beispiel der 10-jährige Euro-Swapsatz) stiegen seit Jahresanfang unter teilweise starken Schwankungen von 3,1 % bis Anfang Oktober um ca. 40 Basispunkte auf ihr Jahreshoch von gut 3,5 % an und fielen in der Folge - unter anderem als Reaktion auf die Entscheidung der Notenbanken, keine weiteren Zinserhöhungen vorzunehmen - wieder um knapp 70 Basispunkte bis Anfang Dezember. Zum Jahresende 2023 notierte der Wert mit 2,5 % 57 Basispunkte niedriger als zu Jahresbeginn. Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe zeigte 2023 eine simultane Entwicklung und wies mit 2,1 % einen Wert auf dem Niveau des Initialwerts zu Jahresbeginn aus. Die Anfang 2023 stark gestiegene Inversion der Zinskurve nahm zum Jahresende hin ab. Für Langfristanleger (wie beispielsweise Lebensversicherungsunternehmen) ist insbesondere die Entwicklung am langen Ende der Zinsstrukturkurve wichtig, um die langfristigen versicherungstechnischen Verpflichtungen adäquat erfüllen zu können. Die Risikoaufschläge auf europäische Investmentgrade-Unternehmensanleihen bewegten sich in der Jahresbetrachtung - trotz der schwachen konjunkturellen Entwicklung in Euroland - seitwärts mit sehr geringer Volatilität, obwohl die Unternehmensinsolvenzen in Deutschland im Vorjahresvergleich zugenommen haben. Zuletzt stieg zudem die Anzahl der Großinsolvenzen (Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 50 Millionen Euro) an. Im besonderen Maße war hiervon die Immobilienbranche betroffen. Aktienmärkte zeigten 2023 eine überwiegend positive Entwicklung. Kurzfristige Verwerfungen an den globalen Aktienmärkten gab es im März im Zuge der Krise der Silicon Valley Bank. In der Folge spekulierten Marktteilnehmer über eine mögliche Zahlungsunfähigkeit der Credit Suisse und einer damit verbundenen erneuten globalen Finanzkrise. Unter Einflussnahme der Schweizer Aufsicht konnte diese Gefahr mit Übernahme des angeschlagenen Instituts durch die UBS AG abgewehrt werden. Im Zuge der folgenden Erholung erreichte der deutsche Leitindex DAX Ende Juli mit 16.469,75 Punkten ein neues Allzeithoch. Infolge der Entscheidungen der Notenbanken, im Sommer weitere Zinserhöhungen in Aussicht zu stellen, kam es zu einer Korrektur um im Schnitt 10 %. Der Angriff auf Israel seitens der Hamas Anfang Oktober und die damit verbundene Gefahr einer zunehmenden Eskalation im Nahen Osten wirkte sich kurzfristig negativ auf die Aktienmärkte aus. Die Tatsache, dass im Nahen Osten bisher kein politischer Flächenbrand entstanden ist und der teilweise deutliche Rückgang der Inflation sowie der damit verbundenen Zinspausen von Fed und EZB legten den Grundstein für den Beginn einer Jahresendrally, die den DAX zwischenzeitlich auf ein neues Allzeithoch von 17.003 Punkten brachte; die Jahresperformance lag bei 20,3 %. Die hohe Inflation in Kombination mit einem höheren Kreditzinsniveau und nur allmählichen steigenden Reallöhnen belasteten die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland spürbar. Konnte das Bruttoinlandsprodukt im ersten Quartal preisbereinigt noch 0,3 % im Vergleich zum Vorjahresquartal zulegen, sank dieses im zweiten Quartal um 0,4 % und 0,7 % im dritten Quartal. Mit einem Rückgang um 0,4 % im letzten Quartal des Jahres befand sich die Bundesrepublik Deutschland in der Rezession, während die Mehrzahl der anderen EU-Länder schon wieder positive Wachstumszahlen erreichte. Insbesondere geopolitische Unsicherheiten durch den Krieg im Nahen Osten und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer strikten Auslegung der Schuldenbremse belasteten die konjunkturelle Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte nachhaltig. Nach Angaben des statistischen Bundesamts betrug der Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts in Deutschland 2023 0,3 %. Für das Folgejahr prognostizieren Volkswirte eine leichte Erholung des Wachstums in Höhe von 0,7 %. Zurückhaltend wird die wirtschaftliche Lage ebenfalls von Unternehmensseite beurteilt. So stieg der Ifo-Geschäftsklimaindex zwar zunächst bis April auf sein Jahreshoch von 93,1 Punkten, fiel jedoch in den folgenden Monaten auf sein Jahrestief im August von 85,8 Punkten. Seitdem folgte eine Erholung auf niedrigem Niveau auf 86,4 Punkte Ende des Jahres. Im Vergleich zum Euro-Raum schneidet Deutschland beim geschätzten BIP-Wachstum in beiden Jahren schlechter ab (Euro Raum 2023: 0,6 %, 2024: 1,1 %). Im globalen Vergleich wird für die US-amerikanische Volkswirtschaft nach einem verhältnismäßig starken Wachstum von 2,5 % in 2023 von einigen Volkswirten ein Rückgang auf 1,6 % für 2024 erwartet. Die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) organisierten 14 Pensionsfonds (Vorjahr 14 Pensionsfonds) konnten für das Berichtsjahr an das Wachstum aus 2023 anschließen. Die gebuchten Brutto-Beiträge sind um 50,8 % gesunken und liegen für 2023 bei 1,10 Mrd. € (Vorjahr 2,23 Mrd. €). Der Bestand wächst branchenweit um 7,0 % (Vorjahr 7,7 %) und umfasst damit 649.115 Personen. Davon befinden sich 78.287 Personen in der Leistungsphase, was einem Zuwachs von 2,7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Leistungsauszahlungen beliefen sich insgesamt auf 683,36 Mio. € und stiegen damit im Vergleich zum Vorjahr um 9,4 %. GeschäftsverlaufDie Geschäftsentwicklung 2023 war trotz der schwierigen Wirtschaftsbedingungen gut. Die Anzahl der Versorgungsverhältnisse ist im Geschäftsjahr 2023 um 5,8 % (Vorjahr 5,4 %) angewachsen. Träger des Neugeschäfts sind beitragsbezogene Pensionspläne im Rahmen von § 3 Nr. 63 EStG. Die Beitragseinnahmen sind um 5,1 % gestiegen. Der im letzten Lagebericht prognostizierte Beitragszuwachs wurde lediglich um 1,8 % unterschritten. Diese Entwicklung entsprach dennoch unseren Erwartungen. Der o. g. Beitragszuwachs resultierte im Wesentlichen aus der tarifvertraglichen arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung der Deutsche Bahn AG sowie der Wettbewerbsbahnen. Die Aufwendungen für Versorgungsleistungen und den Pensionsfondsbetrieb sind um 9,8 % gestiegen (Vorjahr 14,5 %), damit lagen sie um 6,8 % höher als der im letzten Lagebericht prognostizierte Wert. Wesentlich für den Anstieg waren das Bestandswachstum und damit einhergehend steigende Leistungen sowie vorbereitende Maßnahmen zur Bestandsmigration. Das Netto-Kapitalanlageergebnis inklusive realisierter Kundenerträge laut HGB lag 2023 mit 35,7 Mio. € - gemäß der Prognose aus dem Vorjahr - deutlich über dem Vorjahreswert in Höhe von 24,7 Mio. €. Der Anstieg ist vor allem auf niedrigere Abschreibungen (0,6 Mio. € nach 4,3 Mio. €) und gesunkene Abgangsverluste auf Kapitalanlagen (0,9 Mio. € nach 5,7 Mio. €) zurückzuführen. Ohne Erträge und Aufwendungen auf Rechnung der Kunden belief sich 2023 das Netto-Kapitalanlageergebnis auf 25,4 Mio. € und fiel damit ebenfalls deutlich höher aus als 2022 mit 20,3 Mio. €. Der Anstieg ist auf dieselben oben beschriebenen Effekte zurückzuführen. Die laufenden Erträge der Gesellschaft stiegen bei einem wachsenden Kapitalanlagebestand moderat an. Der Kapitalanlagebestand ohne Kundenfonds entwickelte sich gleichfalls positiv. Der moderate Anstieg von 1.368,6 Mio. € auf 1.467,3 Mio. € blieb im Rahmen der Erwartungen (Für die DEVK Pensionsfonds-AG erwarten wir im Bereich der Kapitalanlagen 2023 bei moderat steigendem Kapitalanlagebestand im Vergleich zu 2022 aufgrund positiverer Entwicklungen an den Kapitalmärkten und steigender Ausschüttungen der Kundenfonds ein deutlich höheres absolutes Ergebnis. Insgesamt gehen wir im Jahr 2023 von einer deutlich höheren Nettoverzinsung mit und ohne Kundenerträge im Vergleich zum Vorjahr aus). Die Asset Allokation des Pensionsfonds weist im Jahr 2023 keine signifikanten Änderungen gegenüber dem Vorjahr auf. Der Rohüberschuss ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 % gestiegen, lag jedoch deutlich unter der letztjährigen Prognose. Dieses Ergebnis ist im Wesentlichen auf die Kapitalmarktentwicklung und die daraus resultierenden Zinsverpflichtungen zurückzuführen. Neuzugang und Bestand Im Berichtsjahr waren per Saldo 12.780 Zugänge im Anwärter- bzw. Rentnerbestand (Versorgungsverhältnisse auf Personenebene) zu verzeichnen (Vorjahr 11.252). Die Entwicklung entsprach den Erwartungen. Der Anwärterbestand entwickelte sich erneut positiv. Die Anwartschaftsverträge nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 % zu (Vorjahr 5,1 %). Der Bestand umfasst 319.064 Verträge für 225.153 Personen in der Anwartschaft, davon 168.058 Männer und 57.095 Frauen (Vorjahr 303.014 Verträge, 213.242 Personen, davon 159.316 Männer und 53.926 Frauen). Der Bestand an Versorgungsverhältnissen im Rentenbezug stieg um 14,0 % (Vorjahr 18,7 %) auf 7.071 (Vorjahr 6.202). Ca. 92 % des Bestandes (Vorjahr 93 %) und 94 % des Neugeschäfts (Vorjahr 91 %) resultieren aus Versorgungszusagen im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen und aus Entgeltumwandlung von Mitarbeitern im Bahnsektor. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageErtragslage des Unternehmens
Beitragseinnahmen Die gebuchten Beiträge nahmen um 14,2 Mio. € zu und beliefen sich per Jahresultimo auf 290,5 Mio. € (Vorjahr 276,3 Mio. €). Gegenüber dem Vorjahreswert bedeutet dies einen Anstieg um 5,1 % (Vorjahr 6,5 %). Der Beitragszuwachs resultiert im Wesentlichen aus der tarifvertraglichen arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung der Deutsche Bahn AG sowie der Wettbewerbsbahnen. Versorgungsfälle Die Aufwendungen für Versorgungsfälle lagen für das Kalenderjahr 2023 mit 55,6 Mio. € um 4,7 Mio. € über dem Vorjahr (50,9 Mio. €). Wesentlich für den Anstieg sind die einmaligen Abfindungs-Zahlungen bei Rentenbeginn bzw. bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Im Jahr 2023 nutzten ca. 32,7 % der neuen Altersrentner die mögliche Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des Versorgungskapitals bei Rentenübergang. Kosten Die Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb betrugen insgesamt 6,6 Mio. € (Vorjahr 5,8 Mio. €). Davon entfielen 3,9 Mio. € auf Verwaltungsaufwendungen (Vorjahr 3,3 Mio. €). Die Kostensteigerung ist dem derzeit durchgeführten Bestands-Migrations-Projekt geschuldet und daher vorübergehender Natur. Kapitalerträge Das Netto-Kapitalanlageergebnis inklusive realisierter Kundenerträge betrug im Berichtsjahr 35,7 Mio. € (Vorjahr 24,7 Mio. €) und ist auf niedrigere Abschreibungen und gesunkene Abgangsverluste zurückzuführen. Ohne Kundenerträge lag das Netto-Kapitalanlageergebnis bei 25,4 Mio. € (Vorjahr 20,3 Mio. €) und damit deutlich über Vorjahr. Dieser Rückgang resultiert aus denselben beschriebenen Effekten. Die Nettoverzinsung ohne Kundenerträge lag mit 1,8 % nach 1,5 % über dem Vorjahreswert. Sonstiges Ergebnis Das sonstige Ergebnis belief sich im Berichtsjahr auf -1,8 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio. €). Das Vorjahr war geprägt durch einen verlorenen Zuschuss in Höhe von 2,0 Mio. € durch die DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft - DEVK RE. Steuern Aufgrund des im Jahr 2013 geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der DEVK Vermögensvorsorge- und Beteiligungs-AG wurde eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft hergestellt. Steuern vom Einkommen und Ertrag resultierten aus ausländischer Quellensteuer und aus den Bestimmungen des § 36a EStG. Bei den sonstigen Steuern handelt es sich zum überwiegenden Teil um Lohnsteuer. Geschäftsergebnis und Gewinnverwendung Der Rohüberschuss betrug im Berichtsjahr 10,3 Mio. € (Vorjahr 10,0 Mio. €). Hiervon wurden 9,8 Mio. € (Vorjahr 9,5 Mio. €) der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt. Damit wurden 95 % (Vorjahr 95 %) des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung der Versorgungsberechtigten verwendet. Aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wurden 0,5 Mio. € an die DEVK Vermögensvorsorge- und Beteiligungs-AG abgeführt (Vorjahr 0,5 Mio. €). Finanzlage des Unternehmens Cashflow Die für die laufenden Zahlungsverpflichtungen erforderliche Liquidität ist durch eine rollierende Liquiditätsplanung gewährleistet, die die voraussichtliche Liquiditätsentwicklung der folgenden zwölf Monate berücksichtigt. Der Gesellschaft fließen durch Beitragseinnahmen, Kapitalanlageerträge und den Rückfluss von Kapitalanlagen laufend liquide Mittel zu. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit, das heißt der Mittelbedarf für das Nettoinvestitionsvolumen, betrug im Geschäftsjahr 171,9 Mio. €. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden überwiegend durch die laufende Geschäftstätigkeit erwirtschaftet. Solvabilität Bei den Eigenmitteln, die gemäß § 238 VAG zur dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen nachzuweisen sind, ist eine deutliche Überdeckung gegeben. Vermögenslage des Unternehmens
Der Zuwachs der Pensionsfondstechnischen Rückstellungen ist im Wesentlichen auf Beitragseinnahmen innerhalb des Geschäftsjahres zurückzuführen. Kapitalanlagen Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko des Pensionsfonds betrugen zum Jahresende 1.467,3 Mio. € (Vorjahr 1.368,6 Mio. €). Hinzu kommen 927,6 Mio. € an Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Investmentfonds (Vorjahr 643,2 Mio. €). In dem deutlichen Anstieg dieses Kapitalanlagebestandes schlägt sich die Entwicklung der Beitragseinnahmen und die Performance der Kundenfonds positiv nieder. Das Wachstum der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird auch 2024 weiter Bestand haben. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Kundenzufriedenheit 1 Die Kundenzufriedenheit ist für die DEVK das oberste strategische Ziel. Deshalb analysiert die DEVK jährlich die Zufriedenheit der eigenen Kunden. Hierfür wird eine Versicherungsmarktstudie zugrunde gelegt, die die Kundenzufriedenheit von 21 Top-Serviceversicherern in Deutschland anhand einer Punkteskala abbildet. Entwicklungen im Zeitablauf und im Mitbewerbervergleich werden hierdurch anschaulich messbar. Im Hinblick auf die Gesamtzufriedenheit belegt die DEVK aktuell Platz 8. Als Ziel für die Kundenzufriedenheit hat sich die DEVK für die kommenden Jahre die Erreichung des ersten Platzes gesetzt.
Für 2024 wurden als Zielwert 777 Punkte festgelegt. Mitarbeitendenzufriedenheit 1 Der DEVK ist die Meinung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig. Die Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeitenden in ihrem Arbeitskontext sowie mit ihren Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen, Aufgaben sowie der Unternehmenskultur ist das Herzstück der Arbeitgeberattraktivität. Im Herbst 2023 wurde eine große unternehmensweite Mitarbeitenden- und Auszubildendenbefragung durchgeführt. Alle Mitarbeitenden des Innendienstes und des angestellten Außendienstes waren eingeladen, Feedback zu zentralen Themenfeldern abzugeben. Hierbei wurden einige Neuerungen bei der Befragung umgesetzt. Unter anderem wurden erstmalig Mitarbeitende in agilen Strukturen gesondert angesprochen.
Für 2024 wurden 733 Punkte als Zielwert festgelegt. Gesamtaussage zum WirtschaftsberichtInsgesamt hat sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens im Geschäftsjahr 2023 zufriedenstellend entwickelt. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtPrognoseberichtDem DEVK-Pensionsfonds bieten sich aufgrund seiner Nähe zu den führenden Teilnehmern des Verkehrsmarktes weiterhin Wachstumsmöglichkeiten. Durch die stetige Produktentwicklung in Zusammenarbeit mit unseren Gremien, einerseits im Hinblick auf die bestehenden Anforderungen unserer Versorgungsberechtigten und Vertragspartner sowie andererseits im Hinblick auf die Finanzierbarkeit und Kapitalanlage, erwarten wir auch künftig ein Wachstum und eine Ausweitung unserer Geschäftstätigkeit. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnen wir mit einem leicht positiven Neugeschäft über dem Vorjahresniveau. Dieses resultiert vornehmlich aus der tarifvertraglich vereinbarten betrieblichen Altersversorgung der Deutsche Bahn AG und der Wettbewerbsbahnen. Wir gehen davon aus, dass die Beitragseinnahmen 2024 aufgrund der abgeschlossenen beziehungsweise in Verhandlung befindlichen Tarifverträge im Bahnsektor leicht über dem Vorjahr liegen. Bei den Aufwendungen für Versorgungsfälle rechnen wir 2024 im Saldo mit einem leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Dies resultiert auf der einen Seite aus dem wachsenden Rentnerbestand und der steigenden Anzahl an Rentenübergängen zum 63. Lebensjahr und auf der anderen Seite aus der Möglichkeit, Rentenzahlungen bis zu einer bestimmten Höhe gegen einmalige Zahlungen abzufinden. Die Entwicklung der (Kern-)Inflation wird in den kommenden Jahren einer der Hauptfaktoren für die gesamtwirtschaftliche Lage bleiben. Niedrigere Leitzinsen infolge gesunkener Inflationsraten könnten Investitionsanreize für Unternehmen setzen und das Wachstum fördern. Zweitrundeneffekte aus hohen Preissteigerungsraten (z. B. hohe Lohnanstiege) wirken lange in einer Ökonomie nach. Wir erwarten, dass die amerikanische Notenbank frühestens Ende des zweiten Quartals erste Zinssenkungsschritte vornehmen wird, wohingegen die EZB unseres Erachtens erst im späteren Jahresverlauf nachziehen wird. Daneben könnte sich ein Anstieg privater Konsumausgaben infolge steigender Reallöhne positiv auf den Handels- und Dienstleistungssektor auswirken. Negative Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung hingegen könnte eine weiterhin schleppende Erholung der Wirtschaft Chinas mit sich bringen, was insbesondere die deutsche Exportwirtschaft treffen würde. Zudem gehen wir davon aus, dass die bisher eingeleiteten wirtschaftspolitischen Maßnahmen in Deutschland nicht ausreichen werden, um eine nachhaltige Erholung der energieintensiven Industriezweige zu erzielen. Wichtige wirtschaftliche Frühindikatoren wie Einkaufsmanagerindizes sind im Jahresverlauf 2023 kontinuierlich gesunken. Zum Jahresende 2023 hin zeigten sich jedoch Erholungstendenzen. Auch vom ifo-Geschäftsklimaindex für Deutschland kamen zuletzt positive Signale. Die Erzeugerpreise hingegen stagnierten zum Jahresende, was jedoch im Wesentlichen auf Basiseffekte aufgrund des inflationsbedingt sehr hohen Preisniveaus 2022 zurückzuführen war. Zunehmende militärische Konflikte verstärken unserer Einschätzung nach bereits bestehende deglobalisierende Tendenzen, was wiederum inflationär wirkt. Darüber hinaus könnte insbesondere eine Eskalation im Nahen Osten und der Eintritt weiterer Staaten in die militärische Auseinandersetzung massive Auswirkungen auf die Kapitalmärkte haben. In einem solchen Szenario erwarten wir zudem einen deutlichen Anstieg der Energiepreise, was wiederum die Inflation anheizen würde. Grundsätzlich erwarten wir für den Aktienmarkt 2024 ein volatiles Umfeld. Während die Berichtssaison im Herbst 2023 tendenziell positiv ausfiel, sind die Bewertungen an den globalen Märkten differenziert zu betrachten. So weisen deutsche und europäische Aktien tendenziell günstigere Unternehmensbewertungen auf, während amerikanische Unternehmensbewertungen im Schnitt auf einem höheren Niveau liegen. Die globale Konjunktur steuert nach Prognosen des Internationalen Währungsfonds auf ein im historischen Kontext schwaches Wirtschaftswachstum von 3,1 % für 2024 zu und bewegt sich damit auf dem Niveau von 2023 mit 3,0 %. In China befindet sich der Immobilienmarkt, der einen großen Anteil am BIP hat, weiter in der Krise. Für 2023 erwartet der IWF für China ein Wachstum von 5,2 % und rechnet für 2024 mit 4,6 %. Gerade für exportgetriebene Länder wie Deutschland würde eine solche Entwicklung einen Wachstumsdämpfer darstellen. Insgesamt erwarten wir aufgrund der beschriebenen Unsicherheiten einen anhaltend volatilen Kapitalmarkt im Jahr 2024. Im Rahmen der gesunkenen Inflation und einem zumindest vorläufigen Ende der Zinserhöhungspolitik sehen wir mittelfristig sinkende Renditen im kurz- und mittelfristigen Laufzeitenbereich. Dies führt zu einer Normalisierung der Zinsstrukturkurve, so dass die kurzfristigen Renditen wieder tiefer liegen als die langfristigen. Sollte das Renditeniveau bei längeren Laufzeiten - wie von uns erwartet - nicht so stark sinken, wäre dies für Langfristanleger wie Lebensversicherungen zur Abbildung versicherungstechnischer Verpflichtungen in der Kapitalanlage von Vorteil. Für die DEVK Pensionsfonds-AG erwarten wir im Bereich der Kapitalanlagen 2024 bei moderat steigendem Kapitalanlagebestand im Vergleich zu 2023 aufgrund positiverer Entwicklungen an den Kapitalmärkten und steigender Ausschüttungen der Kundenfonds ein deutlich höheres absolutes Ergebnis. Insgesamt gehen wir im Jahr 2024 von einer deutlich höheren Nettoverzinsung mit und einer moderat höheren Nettoverzinsung ohne Kundenerträge im Vergleich zum Vorjahr aus. Die prognostizierte Entwicklung kann bei einem Wiederanstieg der Inflation, einer tieferen und länger anhaltenden Rezession oder der zunehmenden Eskalation globaler militärischer Konflikte negativ abweichen. Aus dem Rohüberschuss erwarten wir 2024 ein Ergebnis in der Größenordnung von 8,3 Mio. € und rechnen damit, auch im kommenden Jahr an die Ergebnisse der Vorjahre anschließen zu können. Im Geschäftsjahr 2024 strebt die DEVK eine weitere Verbesserung der Kundenzufriedenheit an. Der zur Messung verwendete Index soll von 772 Punkten (Istwert 2023) auf 777 Punkte gesteigert werden. Bezüglich der Mitarbeitendenzufriedenheit hat sich die DEVK einen Indexwert von 733 Punkten als Ziel gesetzt. Das Ziel für 2024 liegt damit 25 Punkte über dem Istwert 2023. ChancenberichtSeit 2020 haben wir unseren Fokus noch stärker auf die Zielgruppen des Verkehrsmarktes gelegt, um insbesondere den Wünschen und Bedürfnissen der Mitarbeitenden im Schienen-, Personen- und Güterverkehr gerecht zu werden. Dabei wurden schon verschiedene Veranstaltungen und Maßnahmen erfolgreich durchgeführt, um bei Fragen rund um Sicherheit, Gesundheit und Versorgung zu informieren und zu unterstützen. Daran wollen wir auch im Jahr 2024 anknüpfen und unsere Kundenbindungen weiter ausbauen. In der Kapitalanlage sehen wir im Jahr 2024 neben den Risiken und trotz des volatilen Marktumfeldes auch attraktive Investitionsmöglichkeiten. In der Regel steigen in einem Rezessionsumfeld die Risikoaufschläge auf Anleihen im Gesamtmarkt an, sodass auch Unternehmen mit guter Bonität höhere Renditen zahlen müssen. Hier bietet sich die Möglichkeit unter Chance-Risiko Gesichtspunkten Anleihen mit attraktiven Renditen zu erwerben. Eine zunehmende Normalisierung der risikolosen Zinsstrukturkurve würde zudem positiv auf Kapitalanlagen wirken, die, wie beispielsweise Immobilieninvestitionen (teilweise variabel) fremdfinanziert sind. Der Aktienmarkt wird sich infolge der erwarteten expansiveren Zentralbankpolitik vermutlich spätestens im zweiten Halbjahr positiv entwickeln, da wir davon ausgehen, dass die avisierten Zinssenkungen vorhandene Konjunktursorgen reduzieren. Die Preise am Immobilienmarkt dürften sich nach zunächst erwarteten Wertkorrekturen bei einem im Jahresverlauf sinkenden Zinsniveau stabilisieren. Zudem sinkt das Risiko von Leerständen und die Ausfallwahrscheinlichkeit von Mieterträgen bei rückläufigen Zinsen bzw. verbesserten Konjunkturaussichten. Gegebenenfalls bietet sich die Opportunität, derzeit niedrig bewertete Immobilien in sehr guten Lagen mit langfristigen bonitätsstarken Mietern günstiger zu erwerben und hiermit die Chance, langfristig höhere Renditen zu realisieren. RisikoberichtGemäß § 289 Abs. 1 HGB und den Anforderungen des § 26 VAG in Verbindung mit den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (MaGo für EbAV) entsprechend, wird an dieser Stelle über die Risiken der künftigen Entwicklung berichtet. Risikomanagementsystem Der Vorstand eines Pensionsfondsunternehmens ist nach § 26 Abs. 1 VAG in Verbindung mit § 234c VAG für die Einrichtung eines angemessenen Risikomanagements verantwortlich. Die Grundlagen des Risikomanagements sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind innerhalb der DEVK in der Risikostrategie sowie den Solvency II-Leitlinien zum Risikomanagement geregelt. Die Risikomanagementfunktion und das zugehörige Risikomanagementsystem wurden gemäß den Solvency II-Anforderungen ausgerichtet. Die Risikomanagementfunktion wurde als Schlüsselfunktion in einer zentralen Einheit etabliert. Unterstützt wird die Risikomanagementfunktion durch dezentrale Risikomanagementeinheiten, wie z. B. Rückversicherung und Kapitalanlagen. Hierzu findet ein regelmäßiger Austausch statt, nicht zuletzt durch die dezentrale Risikorunde bzw. das Risikokomitee. Das Risikomanagementsystem verfügt somit sowohl über eine zentral organisierte Einheit, deren Aufgabe es ist, das Risikomanagement übergreifend über alle Risikokategorien sicherzustellen, als auch über dezentrale Risikomanagementeinheiten, die mit ihrem Spezialwissen die Risikosituationen vor Ort betrachten. Die operative Risikoverantwortung der Fachbereiche sowie die Verantwortung des Vorstands bleiben hiervon unberührt. Die Risikomanagementfunktion verantwortet die Methoden und Verfahren des Risikomanagements und ist für die konzeptionelle Entwicklung und Pflege des unternehmensweiten Risikomanagementsystems zuständig. Sie übernimmt die Koordinationsfunktion und unterstützt die Risikoverantwortlichen in den Fachbereichen. Kernelemente zur Steuerung der Risiken der DEVK sind das Risikotragfähigkeitskonzept und das Limitsystem. Das Risikotragfähigkeitskonzept stellt eine ausreichende Hinterlegung von Eigenmitteln für alle wesentlichen Risiken sicher. Es dient dazu, den Risikoappetit des Unternehmens abzubilden und zu operationalisieren. Dafür werden für die wesentlichen Risiken ("Marktrisiko", "versicherungstechnisches Risiko" und "Ausfallrisiko") Grenzwerte bestimmt, um die Zielbedeckungsquote der Unternehmen für ein vordefiniertes Sicherheitsniveau sicherzustellen. Dadurch werden den genannten Risiken jährlich neue Maximalgrenzen für das jeweilige Risikokapital zugeordnet. Zur Operationalisierung der Risikosteuerung wird innerhalb der DEVK ein Limitsystem als Überwachungssystem zu frühzeitigen Risikoidentifikation und -bewertung eingesetzt. Die Limitauslastung wird in Form von Risikokennzahlen dargestellt. Zusätzlich wird halbjährlich eine umfassende Risikoinventur durchgeführt. Die Risiken werden strukturiert mit Hilfe einer Softwarelösung erhoben und nach Risikokategorien unterteilt. Die Risiken werden soweit wie möglich quantifiziert. Die zur Risikosteuerung notwendigen Maßnahmen werden erfasst. Zudem werden Risiken ad hoc betrachtet, sofern sie wesentlich sind. Mit Hilfe von Risikotragfähigkeitskonzept, Limitsystem und Risikoinventur kann unmittelbar und angemessen auf Entwicklungen reagiert werden, die für die DEVK ein Risiko darstellen. Wirksamkeit und Angemessenheit werden durch die interne Revision überwacht. Die Risikolage der Einzelunternehmen und des Konzerns wird quartalsweise anhand des Risikoberichts in der dezentralen Risikorunde sowie im Risikokomitee erörtert. Hierbei werden die als wesentlich identifizierten Risiken, die Limitauslastungen und die aktuellen Risikotreiber berücksichtigt. Anschließend wird den jeweils verantwortlichen Vorständen im Rahmen einer Vorstandsvorlage der Risikobericht vorgelegt. Der Bericht zur Eigenen Risikobeurteilung (ERB) wurde zuletzt zum Stichtag 31. Dezember 2020 erstellt. Die erneute Berichterstattung erfolgt zum Stichtag 31. Dezember 2023. EbAV-II-Richtlinie Die Vorschriften der Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-II-Richtlinie) sowie der aus der Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abgeleiteten Informationspflichten-Verordnung werden in den Standard-Prozessen des Unternehmens berücksichtigt. Zu den Vorschriften gehört u. a. die Anzeigen von Schlüsselfunktionen, die Berücksichtigung von Änderungen in den Gruppen-Leitlinien, Anforderungen an das Vergütungssystem, das veränderte Meldewesen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank sowie Anforderungen an die Anlagepolitik und erweiterte Informationspflichten gegenüber Kunden. Pensionsfondstechnische Risiken In einem Pensionsfonds sind dies im Wesentlichen das biometrische Risiko, das Zinsgarantierisiko (z. B. bzgl. der Finanzierung der garantierten Mindestleistung) und das Kostenrisiko. Das biometrische Risiko besteht darin, dass sich die in den Pensionsplänen verwendeten Rechnungsgrundlagen, z. B. Sterbewahrscheinlichkeiten, im Laufe der Zeit verändern. Für Hinterbliebenenrentenanwartschaften zu laufenden Rentenleistungen wurde im Jahr 2023 erstmals eine biometrische Nachreservierung gebildet. Zusammen mit bereits bestehenden Nachreservierungen ergeben sich aus den für die Reserveberechnung verwendeten biometrischen Rechnungsgrundlagen aus heutiger Sicht ausreichende Sicherheitsmargen. Mit Einführung von Unisex-Tarifen im Jahr 2013 ist die Bestandszusammensetzung nach Geschlecht (Mischungsverhältnis) zum weiteren Kalkulationsparameter geworden. Das Mischungsverhältnis wurde vorsichtig gewählt, wird regelmäßig überprüft und enthält nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars ausreichende Sicherheitsmargen. Das Zinsgarantierisiko besteht darin, dass die sich aus den Pensionsplänen ergebenden Zinsverpflichtungen bzw. die garantierten Mindestleistungen nicht finanziert werden können. Im Geschäftsjahr 2023 verminderte sich die Zinszusatzreserve um 22 Tsd. € auf 503 Tsd. €. Der maßgebliche Referenzzins beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert 1,57 %, sodass die Bildung einer Zinszusatzreserve für Verträge mit einem Garantiezins von mindestens 1,75 % erforderlich war. Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung gehen wir davon aus, dass sich diese zusätzliche Deckungsrückstellung in den kommenden Jahren weiter vermindern wird. Zurzeit liegen ausreichende Sicherheitsmargen vor. Wir gehen davon aus, dass - aus heutiger Sicht - auch zukünftig ausreichende Sicherheitsspannen gegeben sind. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass in den vergangenen Jahren trotz der teils turbulenten Marktentwicklungen regelmäßig hohe Kapitalanlageergebnisse erzielt wurden, so dass die freien Teile der Rückstellung für Beitragsrückerstattung einen weiteren Puffer darstellen. Durch eine sorgfältige Produktentwicklung und ständige aktuarielle Verlaufsanalysen wird regelmäßig sichergestellt, dass die verwendeten Rechnungsgrundlagen angemessen sind und ausreichende Sicherheitsmargen enthalten. Darüber hinaus ist ein zusätzliches Ausgleichs- und Stabilisierungspotenzial durch die freien Teile der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gegeben. Das Kostenrisiko besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten die rechnungsmäßigen Kosten übersteigen oder die anwartschaftlichen Vertragsguthaben nicht zur Deckung der garantierten Leistungen sowie der rechnungsmäßigen Kosten ausreichen. Für Verträge in der Anwartschaft ist aufgrund der vertraglichen Regelungen sowie der kollektiven Sicherungsmechanismen weitestgehend davon auszugehen, dass die tatsächlichen Kosten voraussichtlich auf Dauer gedeckt werden können. Die Absenkung des Höchstrechnungszinses zum 1. Januar 2022 führte in einem Teilbestand dazu, dass diese Deckung gefährdet ist. Die hiervon betroffenen Tarife wurden zum 1. Januar 2023 größtenteils abgelöst. Für das Neugeschäft seit dem 1. Januar 2022 wird eine Zusatzrückstellung gebildet, um die Finanzierung der zugesicherten Leistungen sicherzustellen. Für Alt-Verträge mit laufender Rentenzahlung wird seit 2013 eine Kostennachreservierung vorgenommen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass aus Verträgen mit laufender Rentenzahlung langfristig ausreichende Kosteneinnahmen generiert werden. Zur Bedeckung temporär erhöhter tatsächlich anfallender Kosten, die durch die rechnungsmäßigen Kosten nicht ausgeglichen werden, wurde 2021 eine pauschale Kostennachreservierung gebildet. Die Kostensituation der DEVK Pensionsfonds-AG wird auch zukünftig intensiv beobachtet und analysiert, dies gilt insbesondere hinsichtlich der Wechselwirkungen zwischen Zinsgarantie- und Kostenrisiko. Aktuell liegt eine starke Belastung durch ein Migrationsprojekt vor. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Pensionsfondsgeschäft Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Pensionsfondsgeschäft ergeben sich aus Forderungen gegenüber Versorgungsberechtigten und Vermittlern nicht. Kapitalanlagerisiken Die Risiken aus Kapitalanlagen umfassen:
Im Bereich der Kapitalanlagen werden die Vorschriften der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) zu Grunde gelegt. Kurs- und Zinsrisiken wird durch eine ausgewogene Mischung der Anlagearten begegnet. Darüber hinaus beschränken wir das Bonitätsrisiko bzw. das Konzentrationsrisiko durch strenge Rating-Anforderungen und ständige Überprüfung der von uns gewählten Emittenten, so dass keine existenzgefährdenden Abhängigkeiten von einzelnen Schuldnern bestehen. Durch eine Anlehnung der Fälligkeitsstruktur der Zinsanlagen an die Verpflichtungen ist ein ausreichender Liquiditätszufluss gewährleistet. Die bestehende Beimischung von Realwerten, insbesondere Immobilien mit einem zinsähnlichen Zahlungsprofil, sorgt auch zukünftig neben der Wahrung von Ertragschancen für eine hohe Diversifikation innerhalb der Kapitalanlagen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 haben wir einen eigenen Kapitalanlagestresstest durchgeführt. Der Kapitalanlagestresstest überprüft, ob der Pensionsfonds trotz einer eintretenden, anhaltenden Krisensituation auf den Kapitalmärkten in der Lage ist, die gegenüber den Kunden eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Kapitalanlagestresstest simuliert eine kurzfristige, adverse Kapitalmarktveränderung und betrachtet die bilanziellen Auswirkungen für den Pensionsfonds. Zielhorizont ist der nächste Bilanzstichtag. Es wird eine negative Entwicklung auf dem Aktienmarkt bei gleichbleibendem Rentenmarkt, ein gleichzeitiger "Crash" auf dem Aktien- und Rentenmarkt sowie auf dem Aktien- und Immobilienmarkt unterstellt. Zur Absicherung von Kapitalanlagerisiken bestehen Ende 2023 die folgenden Maßnahmen:
Signifikante Liquiditätsrisiken liegen aufgrund der besonderen Konstruktion des Pensionsfonds nicht vor. Eine detaillierte mehrjährige Kapitalanlageplanung wird regelmäßig erstellt. Zinsblock Per 31. Dezember 2023 beträgt der Zinsblock des Pensionsfonds 1.362,6 Mio. €. Dieser weist zum Stichtag eine negative Bewertungsreserve in Höhe von 220,3 Mio. € auf, diese betrug im Vorjahr minus 267,2 Mio. €. Insgesamt sind 884,7 Mio. € als direkt gehaltene Inhaberpapiere und auf eigene Rechnung gehaltene Rentenfonds bei Zinsanstiegen abschreibungsgefährdet. Im Zinsblock enthalten sind reine Rentenfonds, die vorgehalten werden, um hieraus den Versorgungsberechtigten bei Beitragseingang die entsprechenden Fondsanteile in den Anlagestock abgeben zu können (Pufferdepot). Inhaberpapiere und auf eigene Rechnung gehaltene Rentenfonds im Volumen von 880,4 Mio. € haben wir dem Anlagevermögen gewidmet, da die Absicht besteht, diese Papiere bis zur Endfälligkeit zu halten und etwaige Kursschwankungen als vorübergehend eingeschätzt werden. Diese Kapitalanlagen weisen eine negative Bewertungsreserve in Höhe von 92,0 Mio. € auf. Darin enthalten sind stille Lasten in Höhe von 116,7 Mio. € (Vorjahr 147,3 Mio. €) sowie stille Reserven in Höhe von 24,7 Mio. € (Vorjahr 12,7 Mio. €). Da die Entwicklung der stillen Lasten primär auf die Marktzinsbewegung zurückzuführen ist und keine Anhaltspunkte für eine Bonitätsverschlechterung vorliegen, besteht aufgrund der Halteabsicht bis zur Endfälligkeit keine dauerhafte Wertminderung. Die Auswirkung einer Renditeverschiebung um +/-1 %-Punkt bedeutet eine Wertveränderung von -139,6 Mio. € bzw. 167,5 Mio. €. Die Angabe der Auswirkung eines Zinsanstiegs um einen Prozentpunkt gibt nur ansatzweise einen Hinweis auf den Einfluss auf unsere Ertragssituation. Grund dafür ist, dass sich innerhalb eines Jahres durch Restlaufzeitverkürzung der einzelnen Wertpapiere Marktwertveränderungen und Veränderungen der Zinssensitivität ergeben. Weiterhin ist der überwiegende Teil unserer Zinsanlagen in - dem Anlagevermögen gewidmeten - Inhaberschuldverschreibungen oder zum Nennwert bilanzierten Anleihen investiert. Hier führt ein Anstieg des Marktzinses aufgrund der Bilanzierungsvorschriften nicht zu Abschreibungen. Weisen die Wertpapiere noch stille Reserven aus, würden diese zunächst abgebaut. Ausnahme hiervon sind Wertverluste aufgrund von Bonitätsverschlechterungen, die sich bei den jeweiligen Emittenten ergeben könnten. Diese würden sich unter anderem in einer kurzfristigen Ausweitung der Risikozuschläge verdeutlichen. Sie bewegten sich im Jahr 2023 jedoch weitestgehend seitlich. Ansteigende Risikozuschläge infolge von Bonitätsverschlechterungen in einer wirtschaftlichen Abschwächung, Erwartung einer länger anhaltenden Rezession und einer wieder ansteigenden Inflation oder einer Aktienmarktkorrektur halten wir in 2024 für möglich. Die Kapitalanlage für Rechnung und Risiko des Pensionsfonds orientiert sich an den Laufzeiten der Passivseite (Durationsmatching) und besteht zum großen Teil aus Staatsanleihen (41,6 %). Weitere 32,3 % der Kapitalanlagen bestehen bei Zinstiteln von Kreditinstituten und 9,2 % von Unternehmen. Investitionen in Anleihen europäischer Peripherieländer liegen nicht vor. Anleihen von Emittenten aus Russland und der Ukraine sind nicht im Direktbestand oder in durchgeschauten Spezialfonds vorhanden. In der Neuanlage wird aktuell mehrheitlich in Bank- sowie Unternehmensanleihen oder staatsnahe Emissionen investiert. Unsere Zinsanlagen weisen folgende Ratingverteilung auf:
Der Anteil an Ratings des Pensionsfonds im Bereich "AA- und besser" stieg gegenüber dem Vorjahr leicht, die Anlage in der Ratingklasse "A- bis A+" ist gleichermaßen gesunken. In der Wiederanlage wurden ausschließlich Anleihen mit hoher Bonität gekauft. Die Risikolage im Bereich des Kreditrisikos hat sich ausgehend von einem sehr hohen Niveau im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert. Wir werden auch zukünftig bei Neu- und Wiederanlagen ausschließlich in Zinspapiere hoher Bonität investieren. Aktienanlagen Am Bilanzstichtag waren zu Buchwert 3,9 Mio. € (Vorjahr 3,7 Mio. €) in Aktienfonds investiert, die vorgehalten werden, um hieraus den Versorgungsberechtigten bei Beitragseingang die entsprechenden Fondsanteile in den Anlagestock abgeben zu können (Pufferdepot). Der direkte Aktienbestand stieg moderat von 4,3 Mio. € auf 4,6 Mio. €. Die Bewertungsreserve auf diesen Aktien zum 31. Dezember 2023 ist unverändert positiv und beträgt 1,8 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €). Zudem verfügt die Gesellschaft seit 2020 über einen ersten Bestand an indirekten Private Equity-Investitionen mit einem Volumen in Höhe von 4,3 Mio. € (Vorjahr 4,5 Mio. €). Dieser weist Ende 2023 Reserven in Höhe von 3,2 Mio. € auf. Bei einer Marktveränderung von 20 % verändert sich der Wert unseres Aktienportfolios um 2,1 Mio. €. Der deutsche Aktienindex hat sich inklusive Dividenden im Jahr 2023 positiv entwickelt, der europäische Aktienindex hat eine nur unwesentlich schlechtere Performance gezeigt. Die Schwankungen innerhalb des Jahres waren z. T. hoch. Mittelfristig erwarten wir eine positive Entwicklung, allerdings unter zum Teil hohen Volatilitäten. Immobilien Am Bilanzstichtag waren 10,4 Mio. € in Immobilienfonds und 81,5 Mio. € in Grundstücksbeteiligungen investiert. Es bestehen noch Resteinzahlungsverpflichtungen in Höhe von 23,0 Mio. €. Bei Immobilienfonds kommt neben dem allgemeinen Immobilienrisiko noch teilweise ein Währungsrisiko hinzu, welches - soweit möglich - über währungskongruente Finanzierung und Währungs-Forwards abgesichert wird. Auswirkungen aus einem möglichen Abschwung am Immobilienmarkt, insbesondere im Büroimmobilienmarkt, werden durch vorhandene stille Reserven auf den Immobilien, Diversifizierung, Fokus auf sehr gute Lagen und möglichst langfristige, indexierte Mietverträge mit Mietern guter Bonität begrenzt. Abgesehen vom Inflationsrisiko, das über eine Indexierung der Mietverträge begrenzt wird, liegen keine besonderen Risiken vor. Operationelle Risiken Operationelle Risiken entstehen aus unzulänglichen oder fehlgeschlagenen betrieblichen Abläufen, Versagen technischer Systeme, menschlichem Fehlverhalten oder externen Ereignissen. Rechtsrisiken sind Bestandteil der operationellen Risiken. Hierunter zählen auch Compliance-Risiken. Das Management der operationellen Risiken erfolgt durch eine sorgfältige Ausgestaltung des Internen Kontrollsystems. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der betrieblichen Abläufe sind zu den Risiken entsprechende Kontrollen eingerichtet. Deren Funktionsfähigkeit wird laufend überwacht, etwaige Kontrollschwächen werden beurteilt und gegebenenfalls beseitigt. Im Rahmen des Internen Kontrollsystem-Prozesses erfolgt eine Zuweisung klarer Zuständigkeiten für die regelmäßige Ermittlung, Dokumentation und Überwachung relevanter Exponierungen gegenüber dem Risiko. Operationelle Risiken werden schwerpunktmäßig in der halbjährlichen Risikoinventur und fortlaufend in der Prozessdokumentation erfasst und beschrieben. Die Unterstützung der Geschäftsprozesse durch den IT-Betrieb bringt eine Vielzahl operationeller Risiken mit sich. Die Sicherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs werden durch umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen sowohl in den internen Rechenzentren als auch in Rechenzentren der Drittanbieter (Cloud) gewährleistet. Die IT-Infrastruktur der DEVK ist redundant ausgelegt. Die beiden Rechenzentren sind über zwei getrennte Glasfaserleitungen miteinander verbunden. Es werden im Rahmen der Cloud-Strategie eine Vielzahl der Systeme in der Cloud betrieben. Die Informationssicherheits-Strategie der DEVK nennt als Sicherheitsziele die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten, Anwendungen und der IT-Infrastruktur. Zentrale Elemente des Informationssicherheits-Managements der DEVK sind das Informationssicherheits-Board und der Informationssicherheits-Beauftragte. Das Informationssicherheits-Board dient der strategischen Steuerung der Informationssicherheit der DEVK-Gruppe und der Vorbereitung sicherheitsrelevanter Entscheidungsvorlagen für den Vorstand. Der Informationssicherheits-Beauftragte steuert den Informationssicherheits-Prozess. Um ein gleichmäßiges und angemessenes Sicherheitsniveau zu erreichen, werden die Sicherheitsmaßnahmen am Schutzbedarf und den Bedrohungen ausgerichtet. Die DEVK strebt im Hinblick auf das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) für den IT-Betrieb die Zertifizierungsreife nach ISO27001 auf Basis des IT-Grundschutzes nach Standard des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik an. Ein weiterer Baustein der Informationssicherheit ist auch die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die Gefahren aus Social Engineering, Datenschutz und Cyberkriminalität. Hierzu werden über unser Weiterbildungsportal entsprechende Schulungen angeboten bzw. verpflichtend absolviert. Das Notfallmanagement (Business Continuity Management) ist Bestandteil des Internen Kontrollsystems. Es gewährleistet, dass die DEVK bei Unterbrechungen zeitkritischer Aktivitäten ihren Geschäftsbetrieb auf einem festgelegten Mindestniveau (Notbetrieb) fortsetzen und schnellstmöglich eine Wiederherstellung des Normalbetriebs erreichen kann. Zentraler Bestandteil des Notfallmanagements ist die Identifizierung der zeit- und geschäftskritischen Aktivitäten einschließlich der erforderlichen Ressourcen. Als kritische Aktivitäten werden all jene bezeichnet, durch deren Ausfall eine Bestandsgefährdung der DEVK-Gruppe erfolgen kann. Szenariospezifisch bestehen Notfallpläne, die einen definierten Notbetrieb gewährleisten und eine schnelle Rückkehr zum Normalbetrieb ermöglichen. Notfallübungen dienen der Überprüfung der getroffenen Maßnahmen. Auf der Grundlage der Anforderungen wurde ein IT-Service Continuity Plan mit folgenden Bestandteilen entwickelt:
Der IT-Service Continuity Plan wird regelmäßig getestet, um sicherzustellen, dass die IT-Systeme effektiv wiederhergestellt werden können. Das Management von Kopfmonopolen und Schlüsselpositionen ist grundsätzlich Bestandteil der Personalstrategie der DEVK-Gruppe. Im Rahmen der Personalplanung werden Kopfmonopole und Schlüsselpositionen regelmäßig erhoben. Zur Vermeidung von Kopfmonopolen wird Wissen auf mehrere Mitarbeitende verteilt. Dokumentationen unterstützen die Einarbeitung und Verteilung von Wissen. Dem demografischen Risiko begegnet die DEVK-Gruppe mit Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität. Hierzu zählen verstärktes Personalmarketing und flexible Arbeitszeitmodelle zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ein aktives Gesundheitsmanagement wirkt dem Krankheitsrisiko der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegen. Rechtliche Risiken sind Bestandteil der operationellen Risiken. Rechtsänderungsrisiken bezeichnen Risiken, die sich aufgrund einer Änderung des Rechtsumfelds einschließlich der aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergeben. Zu den Folgen aus Compliance-Risiken gehören rechtliche oder aufsichtsrechtliche Sanktionen und wesentliche finanzielle Verluste, die aus der Nichteinhaltung externer Anforderungen oder interner Vorgaben resultieren. Die DEVK hat ein Compliance-Management-System etabliert, das die Einhaltung externer Anforderungen und interner Vorgaben gewährleistet. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Solvabilitätsverordnung werden erfüllt. Insgesamt können wir zurzeit keine Entwicklung erkennen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führt und damit den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnte.
Köln, 8. März 2024 Der Vorstand Gallus Großmann Lammert Dr. Zons Anlage zum LageberichtBewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2023
Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2023
JahresabschlussBilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Köln, 7. März 2024 Der Treuhänder Sulitzky Ich bescheinige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Sicherungsvermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind. Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B. I. und C. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung in Höhe von 2.314.100.143,15 € unter Beachtung des § 341f HGB sowie der aufgrund des § 240 Satz 1 Nr. 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.
Köln, 7. März 2024 Der Verantwortliche Aktuar Lammert Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangBilanzierungs-, Ermittlungs- und BewertungsmethodenDie immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software) wurden zu Anschaffungskosten bewertet und mit Ausnahme der geleisteten Anzahlungen planmäßig abgeschrieben. Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelposten zugeführt wurden, erfolgen Abschreibungen über fünf Jahre verteilt, jeweils beginnend mit dem Anschaffungsjahr. Anderenfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Der Ansatz der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, der Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren erfolgte zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen. Kapitalanlagen, die nach § 341b Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet werden, wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip angesetzt. Kapitalanlagen, die dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Sofern in früheren Jahren eine Abschreibung auf einen niedrigeren Wert erfolgte, wurde eine Zuschreibung vorgenommen, wenn diesen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag wieder ein höherer Wert beigemessen werden konnte. Die Zuschreibungen erfolgten bis zur Höhe der Anschaffungskosten oder auf den niedrigeren Börsenwert. Die Bilanzwerte der Namensschuldverschreibungen entsprechen den Nennwerten. Agio und Disagio wurden durch Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit verteilt. Zero-Namensschuldverschreibungen wurden mit ihren Anschaffungskosten, zuzüglich des in Abhängigkeit vom Kapitalvolumen und der Verzinsungsvereinbarung ermittelten Zinsanspruchs, aktiviert. Die Bilanzwerte der Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und den Rückzahlungsbeträgen unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde gemäß § 341 Abs. 4 Satz 2 und § 341d HGB mit dem Zeitwert bewertet und in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Aufgrund der Bestimmungen in den Pensionsplänen wurde der Wert entsprechend der Verpflichtung des Pensionsfonds im Versorgungsfall angesetzt. Die Forderungen aus dem Pensionsfondsgeschäft sind zu Nennwerten bilanziert worden. Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden, soweit sie nicht die Betriebs- und Geschäftsausstattung betrafen, zu Nennwerten abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen angesetzt. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode ermittelt. Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelposten zugeführt wurden, erfolgen Abschreibungen über fünf Jahre verteilt, jeweils beginnend mit dem Anschaffungsjahr. Anderenfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden hauptsächlich die noch nicht fälligen Zinsansprüche zu Nennwerten angesetzt. Die Deckungsrückstellung wurde für jeden Vertrag unter Berücksichtigung des individuellen technischen Beginns einzeln, nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, berechnet. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des § 341f HGB und des § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG sowie den zugehörigen Regelungen der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV). Die Deckungsrückstellung wurde grundsätzlich unter Berücksichtigung implizit angesetzter Kosten berechnet. Für Verträge im Rentenbezug erfolgte eine Nachreservierung bezüglich zukünftiger Verwaltungskosten sowie eine biometrische Nachreservierung. Die Deckungsrückstellung für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde nach der retrospektiven Methode ermittelt, die übrige Deckungsrückstellung nach der prospektiven Methode. Die Mindestdeckungsrückstellung (Garantien des Pensionsfonds) für Anwärter wurde prospektiv mit einem vom Zeitpunkt des Vertragsbeginns abhängigen Rechnungszins zwischen 0,25 % und 3,25 % ermittelt; die Mindestdeckungsrückstellung für laufende Renten wurde prospektiv je nach Rentenbeginn mit einem Rechnungszins zwischen 0,25 % und 2,25 % ermittelt. Es wurden DAV-Sterbetafeln sowie modifizierte HEUBECK-Richttafeln verwendet. Der Schlussüberschussanteilfonds wurde für jeden Vertrag unter Berücksichtigung des individuellen technischen Beginns einzeln ermittelt. Die Berechnung des Schlussüberschussanteilfonds erfolgte gemäß § 15 Abs. 5 und 6 RechPensV. Der Diskontierungszinssatz beträgt 0,6 % p. a. Die Beträge für die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle wurden für die bis zum Bilanzstichtag eingetretenen und bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Versorgungsfälle einzeln ermittelt. Die bis zum Bilanzstichtag eingetretenen, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Versorgungsfälle wurden aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit geschätzt. Noch nicht abgewickelte beendete Pensionsfondsverträge und Versorgungsverhältnisse wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Rückstellung enthält auch Beträge für die Schadenregulierungsaufwendungen. Die Bildung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung erfolgte gemäß der Satzung, den gesetzlichen Regelungen und den Bestimmungen zur Überschussbeteiligung in den Pensionsplänen. Die anderen Rückstellungen wurden nach folgenden Grundlagen gebildet: Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte nach der sogenannten Projected Unit Credit-Methode auf der Basis der HEUBECK-Richttafeln 2018 G. Der Diskontierungszinssatz wurde auf Basis der bisher gültigen Rückstellungsabzinsungsverordnung als 10-jähriger Durchschnitt festgelegt. Er wurde mit 1,83 % (Vorjahr 1,78 %) angesetzt und auf Basis einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Als Finanzierungsendalter wurde die vertragliche Altersgrenze verwendet. Die Gehaltsdynamik wurde mit 2,0 % p. a., der Trend zur Beitragsbemessungsgrenze wurde mit 3,0 % p.a. und die Rentendynamik wurde je nach Zusage mit 2,1 %, 2,0 % bzw. 1,0 % p. a. angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen sind für das laufende Geschäftsjahr gebildet und bemessen sich nach dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft und die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde das Disagio aus Namensschuldverschreibungen angesetzt. Angaben zu latenten Steuern erfolgen aufgrund der steuerlichen Organschaft auf Ebene der Organträgerin DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-AG - DEVK RE, Köln. Entwicklung der Aktivposten A., B. I. bis II. im Geschäftsjahr 2023
Bei den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände handelt es sich um planmäßige Abschreibungen. Aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderungen wurden bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,4 Mio. € vorgenommen. Entwicklung der Aktivposten C. im Geschäftsjahr 2023
Erläuterungen zur BilanzZu Aktiva B. Kapitalanlagen Wir haben Kapitalanlagen, die dauerhaft im Kapitalanlagebestand gehalten werden sollen, gemäß § 341b Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet. Die Kapitalanlagen weisen zum 31. Dezember 2023 folgende Buch- und Zeitwerte aus:
In den Bewertungsreserven sind insgesamt stille Lasten in Höhe von 246,5 Mio. € enthalten. Diese entfallen auf Anteile an verbundenen Unternehmen, Aktien, Investmentanteile, andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen. Bei der Ermittlung der Zeitwerte wurden in Abhängigkeit von der jeweiligen Anlageart verschiedene Bewertungsmethoden angewandt. Die Zeitwertermittlung für Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte auf Basis von Ertragswerten. Der Zeitwert der Beteiligungen an Immobiliengesellschaften bestimmt sich aus der Bewertung der Immobilienobjekte zum Marktwert. Sowohl die Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere als auch die zu Anschaffungskosten bilanzierten festverzinslichen Wertpapiere wurden mit den Börsenjahresabschlusskursen bewertet. Die Zeitwerte der Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden gemäß § 36 RechPensV i. V. m. § 56 RechVersV auf der Grundlage der Renditestrukturkurve zu jeweils marktüblichen Konditionen ermittelt.
Abschreibungen wurden unterlassen, da es sich nicht um voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt. Es ist beabsichtigt, die Wertpapiere bis zu ihrer Fälligkeit zu halten und es ist aufgrund guter Bonitäten (bzw. keiner Bonitätsverschlechterung) nur von einer vorübergehenden Wertminderung auszugehen. Aus heutiger Sicht werden alle indirekt und direkt gehaltenen Zinspapiere zum vollen Nominalvolumen zurückgezahlt. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um ein Immobilieninvestment. Die Stillen Lasten sind bewertungsbedingt infolge der Zinsentwicklung von vorübergehender Natur. Die Qualität der Immobilien ist unverändert gut. Zu Aktiva B. I.
2 Basis Teilkonzernabschluss Zu Aktiva C.
Zu Aktiva F.
Zu Passiva A. I. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von 5,0 Mio. € ist in 5 Mio. nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Zu Passiva B. I. und C. Deckungsrückstellung Für Verpflichtungen aus dem Pensionsfondsgeschäft wurden Deckungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 2.314.100.143 € gebildet. Davon waren 927.617.000 € im Posten "Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern" auszuweisen. Die prospektiv ermittelte Mindestdeckungsrückstellung (Garantien des Pensionsfonds) beträgt 1.622.401.041 €. Damit schließt die bilanzierte Deckungsrückstellung die Mindestdeckungsrückstellung ein. Zu Passiva B. III. Rückstellung für erfolgsabhängig und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Zu Passiva F.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Es existierten keine Rückversicherungsverträge. Die Pensionsrückstellung für die im Wege des Gemeinschaftsvertrags zur Verfügung gestellten Mitarbeiter wird bei der DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-AG - DEVK RE bilanziert. Die Zuführung zur Pensionsrückstellung mit Ausnahme der Zinszuführung wird der DEVK Pensionsfonds-AG belastet. Im Berichtsjahr betrugen die Bezüge des Vorstands 378.563 €. Die Ruhegehälter früherer Vorstandsmitglieder bzw. Hinterbliebener beliefen sich auf 7.725 €. Für diesen Personenkreis war am 31. Dezember 2023 eine Pensionsrückstellung von 177.175 € bilanziert. Die Vergütungen des Aufsichtsrats beliefen sich auf 70.945 €. Die Beiratsbezüge betrugen 28.432 €.
Abschlussprüferhonorare Für Leistungen, die der Abschlussprüfer (Mazars GmbH & Co. KG) für das Unternehmen erbracht hat, wurden im Geschäftsjahr 36.274 € aufgewendet. Diese entfielen in vollem Umfang auf Abschlussprüfungsleistungen. Sonstige AngabenUnterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum Stichtag 21.798 € (Vorjahr 23.113 €) und resultiert aus der Pensionsrückstellung. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Resteinzahlungsverpflichtungen aus Beteiligungen und Immobilienfonds betrugen zum Jahresende 23,9 Mio. €. Hierauf entfallen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 23,0 Mio. €. Auswirkungen aus dem Mindeststeuergesetz (MinStG) Das MinStG, das am 15. Dezember 2023 vom Bundesrat final beschlossen wurde, ist Teil des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (MinBestRL UmsG), welches der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Europäischen Union dient. Das MinStG wird grundsätzlich auf Geschäftsjahre anwendbar sein, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Die Gruppenträgerin der deutschen Mindeststeuergruppe sowie gleichzeitig die oberste Muttergesellschaft i. S. d. § 4 Abs. 3 MinStG ist der DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn. Auswirkungen aus der Anwendbarkeit des MinStG sind daher auf Ebene der Berichtsgesellschaft nicht zu erwarten. Um die potenzielle Belastung für die Gruppe zu analysieren, wird zum 1. Januar 2024 ein Projekt zur Betroffenheitsanalyse und anschließender Umsetzung der Regelungen initialisiert. Eine etwaige Belastung mit sogenannten Ergänzungssteuerbeträgen ist derzeit weder bekannt noch betragsmäßig zu beziffern. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres waren keine Vorgänge oder Ereignisse zu verzeichnen, die die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen. Allgemeine Angaben Die DEVK Pensionsfonds-AG, Köln, ist beim Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer HRB 36041 eingetragen. Die Aufstellung der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats befinden sich vor dem Lagebericht. Unser Unternehmen verfügt nicht über eigenes Personal. An unserer Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag die DEVK Vermögensvorsorge- und Beteiligungs-AG, Köln, mit 100 % beteiligt. Diese hat gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Stimmrechte zustehen. Der Jahresabschluss wird gemäß den rechtlichen Vorschriften im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Name und Sitz des Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss aufstellt, in den das Unternehmen einbezogen wurde: DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn Zentrale, Riehler Straße 190, 50735 Köln Der Konzernabschluss ist auf der Homepage der DEVK unter www.devk.de eingestellt und wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Überschussbeteiligung der Versorgungsanwärter und VersorgungsempfängerDie Versorgungsanwärter und die Versorgungsempfänger werden gemäß den Festlegungen in den jeweiligen Pensionsplänen an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Dazu werden gleichartige Verträge in Risikoklassen zusammengefasst und diesen die entstandenen Überschüsse verursachungsgerecht zugeordnet. Der einzelne Vertrag erhält Anteile an den Überschüssen seiner zugehörigen Risikoklasse. Die Überschüsse werden wie folgt verwendet: Versorgungsanwartschaften Die fälligen Überschussanteile werden dem Anlagestock zugeführt und erhöhen damit die Anzahl der Anteileinheiten für den Vertrag. Versorgungen im Leistungsbezug Die fälligen Überschussanteile werden zur Erhöhung der (laufenden) garantierten Versorgungsleistung verwendet. Diese Erhöhungen sind ihrerseits wiederum überschussberechtigt. In Abhängigkeit von dem zugrunde liegenden Tarif sowie dem Vertragsstatus wird folgende Überschussbeteiligung für das Geschäftsjahr 2024 festgelegt: Versorgungsanwartschaften Die Versorgungsanwartschaften erhalten folgende Überschussbeteiligung:
Versorgungen im Leistungsbezug Die laufenden Renten aller Tarife erhalten in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns und der Leistungsart einen Zinsüberschussanteil in folgender Höhe:
1 Bei Invalidenrenten und Altersrenten inkl. einer evtl. eingeschlossenen Hinterbliebenenrentenanwartschaft Grund- bzw. Risikoüberschussanteile werden nicht gewährt.
Köln, 8. März 2024 Der Vorstand Gallus Großmann Lammert Dr. Zons Unter der Bedingung, dass der Aufsichtsrat dem Beschluss der gesetzlichen Vertreter zustimmt, vom Gesamtüberschuss EUR 9.807.962,81 der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuführen, erteilen wir den nachfolgenden Bestätigungsvermerk: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DEVK Pensionsfonds-Aktiengesellschaft, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DEVK Pensionsfonds Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DEVK Pensionsfonds Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben. Die sonstigen Informationen umfassen zudem:
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Pensionsfonds geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 27. März 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Dr. Varain, Wirtschaftsprüfer Semrau, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2023 die Geschäftsführung des Vorstands aufgrund schriftlicher und mündlicher Berichterstattung laufend überprüft. Er hat in zwei Sitzungen des Aufsichtsrats getagt und beraten sowie zwei Telefonkonferenzen abgehalten und sich dabei über die geschäftliche Entwicklung, die Geschäftspolitik und die Ertragslage des Unternehmens unterrichten lassen. Der Verantwortliche Aktuar hat an der Sitzung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung berichtet. Der Aufsichtsrat erhebt gegen den Bericht des Verantwortlichen Aktuars keine Einwendungen. Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften zum Abschlussprüfer bestellt wurde, hat den vom Vorstand erstellten Jahresabschluss und Lagebericht 2023 geprüft. Diese Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt. Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsergebnisse zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht geprüft und gebilligt. Der Jahresabschluss 2023 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.
Köln, 15. Mai 2024 Der Aufsichtsrat Zens, Vorsitzender Der Jahresabschluss 2023 der DEVK Pensionsfonds-Aktiengesellschaft wurde am 15. Mai 2024 festgestellt. |
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