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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AFS Financial Service GmbH & Co. KGSeevetalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die AFS Financial Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Seevetal (nachstehend "AFS") ist im Segment des Mobilienleasing, Mobilienmietkauf und der Mobilienvermietung tätig. Die Gesellschaft ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) und besitzt die Erlaubnis zum Betreiben des Finanzierungsleasings. Im Kundengeschäft unterscheidet die AFS zwischen den drei Vertriebswegen "AFSAbsatzgeschäft", "AFS-Eigengeschäft" und "Drittgeschäft". Die AFS betreibt im Vertriebsweg "AFS-Absatzgeschäft" das Leasing- und Mietkaufgeschäft mit den Endkunden des AGRAVIS-Konzerns und bedient sich hierbei deren Akquisitionskanäle. Die Kunden sind schwerpunktmäßig der Agrarwirtschaft und den angegliederten Wirtschaftszweigen zuzuordnen. Es werden sowohl Voll- und Teilamortisationsverträge sowie kündbare Leasingverträge als auch Mietkaufverträge sowie Maschinenmietverträge angeboten. Bei den finanzierten Objekten handelt es sich hauptsächlich um Land- und Bautechnik, Flurförderfahrzeuge und Kommunaltechnik. Im Vertriebsweg "AFS-Eigengeschäft" betreibt die AFS das Leasinggeschäft mit den Technik-Gesellschaften des AGRAVIS-Konzerns. In diesem Vertriebsweg konzentrieren sich die Aktivitäten auf die Eigeninvestitionen und die Finanzierung von Miet-/Mietparkmaschinen in Form von Leasing- und Maschinenmietverträgen. Darüber hinaus betreibt die AFS im Vertriebsweg "Drittgeschäft" das Leasing- und Mietkaufgeschäft mit sonstigen Kunden, die keinen Bezug zum AGRAVIS-Konzern besitzen, und bedient sich hierbei insbesondere der Akquisitionskanäle von Leasingvermittlern und Vertriebsmitarbeitern der CONLINK Fulfillment GmbH (CONLINK). Die finanzierten Objekte sind dabei sehr vielfältig. Die Aufbau- und Ablauforganisation der AFS ist im Besonderen durch die umfassende Auslagerung auf die CONLINK geprägt. Auf Grundlage der mit der CONLINK geschlossenen Verträge ist die Gesellschaft weitestgehend in die Strukturen des Auslagerungsunternehmens integriert. Die CONLINK besitzt - analog zur AFS - die Erlaubnis zum Betreiben des Finanzierungsleasings. Sie hat sich jedoch vollständig auf das Fulfillment spezialisiert und bietet den ihr angeschlossenen Leasinggesellschaften die vollständige Geschäftsabwicklung unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an. Hierbei kann die CONLINK auf über 25 Jahren Erfahrung im Mobilien-Leasinggeschäft zurückgreifen. Die Zusammenarbeit hat sich über viele Jahre verfestigt und wird von beiden Seiten als strategisch sinnvoll betrachtet. 2. Zweigniederlassungen Die AFS unterhält weder Zweigstellen noch Zweigniederlassungen im In- oder Ausland. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war weiterhin in starkem Maße durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und dessen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands geprägt. Laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 16.02.2024 ist das Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 0,3% gesunken (Anstieg um Vj. 1,9%), was einer Rezession entspricht. Neben den o.g. Faktoren haben sich die damit verbundenen Materialund Lieferengpässe, massiv steigende Preise in allen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens sowie weiterhin der Fachkräftemangel negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ausgewirkt. Lt. Mitteilung des VDMA vom 27.03.2024 hat die Landtechnikindustrie das Jahr 2023mit einem guten Ergebnis abgeschlossen und einen Umsatz aus heimischer (deutscher) Produktion von gut €15 Mrd. erzielt. Wesentlicher Umsatztreiber waren die Traktoren. Für das laufende Jahr prognostiziert der VDMA aufgrund von statistischen Basiseffekten eine verhaltene Entwicklung der Landtechnikkonjunktur. In der deutschen Landwirtschaft wurden lt. statista vom 16.01.2024 im Jahr 2023 rund 255.000 Betriebe gezählt. Die Anzahl der Bauernhöfe verzeichnete in den vergangenen Jahren einen stetigen Rückgang, ebenso fallen die Beschäftigungszahlen im primären Wirtschaftssektor. In Deutschland zählen zum primären Sektor neben der Landwirtschaft, die Forstwirtschaft sowie die Fischerei. Wie in vielen Industriestaaten verlor der primäre Sektor im Laufe der Geschichte an ökonomischer Bedeutung. Der Anteil des primären Sektors an der Bruttowertschöpfung ist im Vergleich zu den anderen Wirtschaftsbereichen äußerst gering. Dennoch gelang es der Landwirtschaft in den vergangenen Jahren die Bruttowertschöpfung am Inlandsprodukt zu steigern, obwohl die Beschäftigungszahlen zurückgingen. Die moderne Landwirtschaft arbeitet effizient: Durch Technik und Digitalisierung können aufwendige Tätigkeiten automatisiert und beschleunigt werden. Mittlerweile ernährt eine angestellte Person in der Landwirtschaft über 139 Menschen während es im Jahr 1949 nur zehn Personen waren. Leasingmarkt Das Mobilen-Leasing konnte in 2023 um € 15,3 Mrd. (Vj. € 0,9 Mrd.) von € 58,3 Mrd. auf € 73,6 Mrd. gesteigert werden, beim Mobilien-Mietkauf Volumen fiel der Anstieg mit plus € 0,9 Mrd. (Vj. € 1,1 Mrd.) von € 10,5 Mrd. auf nun € 11,4 Mrd. geringer aus. Insgesamt stieg das gesamte Finanzierungsvolumen der Branche um € 15,7 Mrd. von € 69,9 Mrd. auf € 85,6, Mrd. an. Die Mobilien Leasing Quote konnte in 2023 auf 26,7% (Vj. 23,0%) gesteigert werden. Lt. BDL (Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.v.) lassen sich rund 62,7% (Vj. 62,0%) der Anschaffungswerte der Leasing-Objekte der Objektgruppe der Pkw und Kombi zusortieren. 2. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 konnte die AFS ihr Neugeschäft zum Vorjahr erhöhen. Der eigene Plan von € 51,0 Mio. (Vj. € 42,5 Mio.) wurde übererfüllt. Die Steigerung des Neugeschäftsvolumens resultiert im Wesentlichen aus überproportionalen Investitionen des AGRAVIS-Konzerns in den eigenen Mietpark über € 37,4 Mio. Das Neugeschäft betrug € 60,2 Mio. (Vj. € 24,8 Mio.) bezogen auf den 31.12.2023. Hierbei hatte das AFS-Eigengeschäft einen Anteil von € 48,5 Mio. bzw. 80,5 % (Vj. € 5,1 Mio. bzw. 20,8 %). Die Barwertmarge im Neugeschäft hat sich von 2,78% auf nunmehr 1,76% reduziert. Die Geschäftsleitung der AFS KG beurteilt den Geschäftsverlauf 2023 als zufriedenstellend. 3. Lage des Unternehmens 3.1. Ertragslage Die Umsatzerlöse (Leasingerlöse) beliefen sich auf € 38,6 Mio. (Vorjahr € 96,0 Mio.). Den Umsatzerlösen stehen Aufwendung für das Miet- und Leasinggeschäft (Leasingaufwand) in Höhe von € 23,1 Mio. (Vorjahr € 77,2 Mio.) gegenüber. Der deutliche Rückgang der Umsatzerlöse sowie der Aufwendungen für das Miet- und Leasinggeschäft basiert auf einer im Vorjahr zugunsten von darlehensweiser Refinanzierung geänderten Finanzierungsstruktur. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 32 (Vorjahr T€ 197) resultieren im Wesentlichen aus Kostenerstattungen notleidender Verträge sowie der Auflösung von Prozesskostenrückstellung. Die Verwaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 1.063 (Vorjahr T€ 636) entfallen im Wesentlichen auf die Kostenumlage an den Dienstleister CONLINK. Das handelsrechtliche Ergebnis belief sich auf T€ 984 (Vorjahr T€ 768). Seit 2014 wird das Anlagevermögen steuerlich nach AfA-Tabelle abgeschrieben. Auf das steuerrechtliche Ergebnis entfielen T€ 0 (Vj. T€ 0) an Ertragsteuern. Insgesamt wird die Ertragslage als gut beurteilt. 3.2. Finanzlage Bestandteil der Neugeschäftspolitik ist, grundsätzlich jedes Neugeschäft zu refinanzieren oder zu forfaitieren. Umgesetzt wird dies, indem ein Vertragsangebot des Endkunden erst dann angenommen wird, wenn auch die Refinanzierungs- bzw. Forfaitierungszusage einer Bank vorliegt. Darüber hinaus werden keine kurz- oder langfristigen Mittel benötigt. Insgesamt stehen der Gesellschaft Refinanzierungslinien in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die aufgenommenen Refinanzierungsdarlehen betrugen zum Bilanzstichtag € 59,7 Mio. (Vorjahr € 58,3 Mio.). Darüber hinaus waren am Bilanzstichtag € 33,9 Mio. (Vorjahr € 7,7 Mio.) an Leasingraten und Restwerten forfaitiert. Die täglich fällig ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen die Anfinanzierung von Leasing-, Miet- und Mietkaufvermögen. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Darlehen für die Finanzierung des Leasing-, Miet- und Mietkaufgeschäftes. Die AFS wird auch weiterhin jederzeit in der Lage sein ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 3.3. Vermögenslage Neben Landmaschinen besteht das Portfolio aus weiteren, im Wesentlichen fungiblen Wirtschaftsgütern wie Fahrzeuge, Flurförderfahrzeuge, sonstige selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Der Forderungsbestand war geprägt von Forderungen aus Mietkauf- und Finanzierungsverträgen in Höhe von € 18,5 Mio. (Vorjahr € 21,2 Mio.) sowie Objektverkäufen € 4,4 Mio. (Vorjahr € 1,0 Mio.). Der Bestand aus vermieteten Objekten erhöhte sich aufgrund der Neubildung des Mietparks auf € 75,5 Mio. (Vorjahr € 48,0 Mio.). Das handelsrechtliche Eigenkapital beträgt € 3,1 Mio. (Vorjahr € 2,1 Mio.). Substanzwert Der Substanzwert der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag T€ 9.224 (Vorjahr T€ 7.440). Der Substanzwert dient der Ermittlung der künftigen Überschüsse aus der planmäßigen Abwicklung unseres am Stichtag vorhandenen Vertragsbestandes unter der fiktiven Annahme, dass kein Neugeschäft abgeschlossen werden würde. Dabei werden die zukünftigen Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für die künftig entstehenden Verwaltungsaufwendungen mit den zukünftig entstehenden Erlösen saldiert. Mithin werden in dieser Berechnung die im Berichtsjahr akquirierten Verträge und deren Ertragspotenziale mit Ihrer Substanz sichtbar. Die Berechnungsmethode entspricht dem zwischen dem Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen ("BDL"), wichtigen Refinanzierungsbanken und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften abgestimmten BDL-Schema (Brutto-Methode). Der Substanzwert ist in die Prüfung unseres Jahresabschlusses durch die Abschlussprüfer einbezogen. Bezogen auf die Substanzwertbilanz betrug die Quote des betrieblichen Eigenkapitals 7,9 % (Vj. 9,8 %). Sonstige finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zum Bilanzstichtag waren für die AFS lediglich die drei Geschäftsführer unmittelbar tätig. Die überdies notwendige personelle Ausstattung wird insbesondere durch die CONLINK zur Verfügung gestellt. Ebenso stellt CONLINK die technisch-organisatorische Ausstattung zur Verfügung. Daher verfügt die AFS mit Ausnahme des Leasingvermögens weder über immaterielle Anlagewerte noch über Sachanlagen. Weitere finanzielle oder nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, als die dargestellten (Neugeschäftsvolumen, Substanzwert, Leasingerträge/Umsatz und handelsrechtliches Ergebnis sowie Eigenkapitalquote) werden aufgrund der überschaubaren Größe und Komplexität der Gesellschaft nicht eingesetzt. Zusammenfassende Beurteilung Die Geschäftsleitung der AFS schätzt die Risikosituation weiterhin insgesamt als niedrig ein. Es sind aus heutiger Sicht keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 war die Risikotragfähigkeit stets gegeben. Die Geschäftsleitung der AFS beurteilt den Geschäftsverlauf sowie die Ertragslage für das Geschäftsjahr 2023 als zufriedenstellend. Die Vermögenslage der AFS ist geordnet. Die Kapitalstruktur wird vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells als ausreichend bezeichnet. Die Liquidität war für den Berichtzeitraum sichergestellt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit gegeben. Eine ausreichende personelle sowie technisch-organisatorische Ausstattung wurde durch die CONLINK als für die AFS tätiges Auslagerungsunternehmen sichergestellt. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Chancen- und Risikobericht 1.1. Risikobericht Maßgebliche Risiken für die Neugeschäfts- und Ergebnisentwicklung der AFS ergeben sich insbesondere aus
1.1.1. Risikomanagementsystem Jedes unternehmerische Handeln ist mit Chancen und Risiken verbunden. Wir steuern dies im Rahmen der Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftsführung durch das Risikomanagement. Mit der Einbeziehung von Leasinggesellschaften unter die Regelungen des KWG gelten auch für Leasingunternehmen ebenso die aufsichtsrechtlichen Regelungen für Finanzdienstleistungsinstitute. Die Überwachung der Risiken, wie sie nach diesen Regelungen erforderlich sind, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr an ein externes Dienstleistungsunternehmen ausgelagert. 1.1.2. Risikokategorien In unser Risikomanagement werden folgende Risiken einbezogen: Restwertrisiken Als Restwert wird der tatsächliche oder kalkulierte Wert des Leasing-Objektes nach Ablauf oder vorzeitiger Auflösung des Leasing-Vertrages bezeichnet. Entspricht der tatsächliche oder kalkulierte Restwert am Ende der Vertragslaufzeit nicht mindestens dem tatsächlichen Marktwert, so würde ein offenes Restwertrisiko entstehen. Die AFS geht keine offenen Restwertrisiken ein, da diese grundsätzlich durch Restwertgarantien bzw. Andienungsrechte abgesichert sind. Dadurch sind Restwerte am Vertragsende ausschließlich Bonitätsrisiken, die auch durch die Marktwerte der Objekte abgesichert sind. Adressausfallrisiken Als Adressenausfallrisiko sieht die AFS das Bonitätsrisiko aus der Geschäftsbeziehung an. Es umfasst den möglichen Ausfall der zukünftigen Forderungen (abzüglich eines eventuellen Verwertungserlöses) an einen Kunden aus einem Vertragsverhältnis. Die AFS begegnet diesem Ausfallrisiko u. a. durch einen systemischen Antragsannahmeprozess. Hierbei wird die Bonität des Kunden insbesondere anhand von Auskünften der Creditreform sowie aufgrund von Zahlungserfahrungen aus der Vergangenheit beurteilt. Je nach Bonität des Kunden werden die Risiken durch Mietsonderzahlungen oder Sicherheiten reduziert. Durch ein stringentes Debitorenmanagement werden nicht nur ausstehende Zahlungen zügig angemahnt, sondern zudem auch Kündigungen zeitnah ausgesprochen, um den Umfang potenziell ausfallgefährdeter Forderungen frühzeitig zu minimieren. Bei der Durchsetzung der Forderungen bedient sich die AFS einerseits des Forderungsmanagements der CONLINK sowie andererseits juristischer Fachexpertise. Objektverwertungen im Bereich der Landtechnik erfolgen mit Unterstützung und Einbeziehung des AGRAVIS-Konzerns. Hierdurch kann die AFS einerseits auf deren Objektexpertise, aber auch auf einen funktionierenden Sekundärmarkt zurückgreifen. Daneben greift die AFS auf das Instrument der Forfaitierung zurück. Durch den regresslosen Verkauf der Kundenforderungen aus den Leasing- und Mietkaufverträgen verbleiben der Gesellschaft in diesen Fällen keine Bonitätsrisiken, sie liegen vielmehr beim Forfaiteur. Insgesamt waren die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen im Geschäftsjahr 2023 in Relation zur Größe überschaubar. Sie betrugen T€ 36 nach T€ 93 im Vorjahr. Marktpreisrisiken Alle Leasing- und Finanzierungsverträge sind entweder mit fristenkongruenten Refinanzierungsprodukten oder aber mit Eigenmitteln bzw. Gesellschafterdarlehen unterlegt. Hierdurch reduziert die AFS das Zinsänderungsrisiko. Fremdwährungsrisiken bestehen nicht, da im Geschäftsjahr 2023 ausschließlich auf € lautende Verträge im Bestand waren. Liquiditätsrisiken Zur Finanzierung der Gesellschaft stehen Refinanzierungslinien zur Abwicklung des Leasinggeschäfts zur Verfügung. Zur Verbreiterung der Refinanzierungsbasis und damit zur Absicherung der Finanzierung des Neugeschäfts sollen weitere Refinanzierungsinstitute akquiriert werden. Überdies sollen vorhandene Geschäftsbeziehungen gefestigt werden. Des Weiteren sind einzelne Refinanzierungspartner bereit, ihre Refinanzierungsrahmen zu erhöhen. Zusammen mit dem stringenten Debitorenmanagement konnte die AFS ihre jederzeitige Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr sicherstellen. Operationelle Risiken Operationelle Risiken sind die Gefahr von Verlusten in Folge von Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen. Sie resultieren somit aus den betrieblichen Aktivitäten und sind damit Teil des unternehmerischen Handels der AFS Die AFS begegnet diesen Risiken insbesondere durch die Auslagerung ihrer Aktivitäten auf den langjährigen und etablierten Fulfillmentanbieter CONLINK. Dieser setzt qualifiziertes Personal sowie auf die Bedürfnisse der AFS KG abgestimmte IT-Workflows ein, um eine sachund fachgerechte Abwicklung der Geschäftsaktivitäten sicherzustellen. Zudem setzt die AFS standardisierte und juristisch geprüfte Verträge ein, um Rechtsrisiken zu begegnen. Eine laufende Überwachung ist durch das Controlling und der eingerichteten Überwachungsfunktionen, wie der internen Revision, der Geldwäsche- und dem Compliance-Beauftragten weiterhin sichergestellt. Zusammenfassende Risikoeinschätzung Die dargestellten Risiken werden nach der derzeitigen Einschätzung der Geschäftsleitung der AFS die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft nicht wesentlich beeinträchtigen. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. 1.2. Chancenbericht Wesentliche Chancen der AFS beruhen auf dem Geschäftsmodell und der Marktpositionierung der Gesellschaft. Maßgebliche Chancen für die Neugeschäfts- und Ergebnisentwicklung der AFS ergeben sich insbesondere aus
2. Prognosebericht Die Prognosen, die sich auf die Entwicklung der AFS für das nächste Jahr beziehen, stellen Einschätzungen dar, die die Geschäftsleitung auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Prognosen durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können. Insbesondere der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen anhaltenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einschränkungen und Auswirkungen lassen Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 nur mit erheblicher Unsicherheit treffen. Dies wird auch durch die schnellen Veränderungen und Varianzen in den Prognosen der Wirtschaftsinstitute und der Bundesregierung untermauert. Die bisherigen Einschätzungen der AFS basieren geschäftsmodell-begründet auf den Erwartungen für die operativen Umsätze und Absatzfinanzierungsvolumen des AGRAVISKonzerns und auf den Planungen für das Drittgeschäft. Allerdings könnten sich die aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine weiterhin teilweise gegebenen Lieferengpässe und gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise sowie der rückläufigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung negativ auf die Umsetzung und Realisierung geplanter Investitionen bei Dritten und Kunden des AGRAVIS-Konzerns und somit auf die damit verbundene Absatzfinanzierung negativ auswirken. Welche Auswirkungen sich durch die angespannte Situation im Nahen Osten, insbesondere sei hier der Konflikt zwischen Israel und Iran sowie die Angriffe auf Handelsschiffe durch die Huthi-Rebellen genannt, auf die Lieferwege auf See ergeben, ist ebenfalls noch nicht absehbar. Allgemein wird ein Rückgang im Absatz des nationalen Maschinenmarktes in 2024 um ca. 10% erwartet. Eine sich bereits im 2. Halbjahr 2023 abgezeichnete Investitionszurückhaltung der Kunden wird aber dazu führen, dass es deutliche Anstrengungen seitens der Industrie geben wird, den Markt anzukurbeln (u.a. Gewährung von Zinssubventionen), was aus Sicht der AFS im Finanzierungsbereich auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen wird. Mit Blick auf die weltwirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten, gestiegener Bonitätsanforderungen sowie einer Optimierung der Vertriebsstrukturen rechnet die Gesellschaft mit einem Neugeschäftsvolumen in Höhe von € 65,6 Mio. und einem handelsrechtlichen Ergebnis von T€ 400, ohne Berücksichtigung von Sondergeschäften. Auf dieser Basis wird ein Zuwachs des Substanzwertes der Gesellschaft erwartet. Die Gesellschaft ist verhalten - entsprechend der Umfrage des ifo-Institutes in der Leasingbranche - in das Geschäftsjahr 2024 gestartet. An der Planung für 2024 wird weiterhin festgehalten.
Seevetal, 27. Mai 2024 AFS Financial Service GmbH & Co. KG gez. Thilo Sertel gez. Marcus Weber gez. Ingo Gnaß BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Hinweise Die AFS Financial Service GmbH & Co. KG, Seevetal ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nummer HRA 201348 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., §§ 264 ff. und 340 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, der RechKredV sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für großen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB sowie für Finanzdienstleistungsinstitute. Der Jahresabschluss ist nach den Gliederungsvorschriften der RechKredV aufgestellt. Um den Besonderheiten des Leasing- und Finanzierungsgeschäftes Rechnung zu tragen, werden gesonderte Posten innerhalb der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Dies sind insbesondere auf der Aktivseite der Posten "Leasingvermögen" und in der Gewinn- und Verlustrechnung die Posten "Leasingerträge" und "Leasingaufwendungen". II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nennwert bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert nach Abzug der erforderlichen Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Forderungen aus Mietkaufgeschäften werden über die Laufzeit der Mietkaufverträge aufgelöst. Dabei werden die Tilgungsanteile der Mietkaufraten gegen die Forderung verbucht und der Zinsanteil wird abgegrenzt und monatlich über die Laufzeit aufgelöst. Das Leasingvermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der Laufzeit der Vermiet- und Leasingverträge und unter Berücksichtigung des Restwerts vermindert. Soweit die Barwerte aus den zukünftigen Raten und der Restwerte des Leasingvermögens - unter Berücksichtigung geleisteter Mietsonderzahlungen - den Restbuchtwert zum Stichtag unterschreiten, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf das Leasingobjekt vorgenommen. Handelswaren wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Wertabschläge wegen verlustfreier Bewertung und für erkennbare Risiken aufgrund langer Lagerdauer oder verminderter technischer Verwertbarkeit wurden in angemessenem Umfang vorgenommen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Zahlungen, die erfolgsmäßig zukünftigen Geschäftsjahren zuzurechnen sind und wird zeitanteilig aufgelöst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst den Barwert aus verkauften Leasingforderungen (Raten und ggf. Restwerte), abgegrenzten Zinsertrag aus Mietkaufgeschäften sowie abgegrenzte Leasingsonderzahlungen, die laufzeitanteilig aufgelöst werden. Die Steuerrückstellungen und anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Für die anderen Rückstellungen wurde der Erfüllungsbetrag als Bewertungsmaßstab berücksichtigt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen an Kreditinstitute resultieren aus Guthaben auf laufenden Geschäftskonten in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr TEUR 1.897) sowie aus verfügungsbeschränkten Kautionskonten in Höhe von TEUR 100 (Vorjahr TEUR 100). Die Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 23.370 (Vorjahr TEUR 22.450) resultieren im Wesentlichen aus Forderungen aus refinanzierten Mietkaufverträgen in Höhe von TEUR 18.532 (Vorjahr TEUR 21.245) und zu TEUR 4.377 (Vorjahr TEUR 1.007) aus Mietobjektverkäufen. Das Leasingvermögen in Höhe von TEUR 75.460 (Vorjahr TEUR 48.030) umfasst ausschließlich verleaste und vermietete Vermögensgegenstände. Im Berichtsjahr wurden Auflösungen von außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 78 (Vorjahr TEUR 34) vorgenommen. Der Betrag der kumulierten außerplanmäßigen Abschreibungen beläuft sich auf TEUR 19, da die Barwerte der künftigen Raten und die vereinbarten Restwerte bei einigen Miet- /Leasingverträgen unter Berücksichtigung von Mietsonderzahlungen, die Restbuchwerte der Leasinggegenstände unterschritten. Die Entwicklung des Leasingvermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 14.404 (Vorjahr TEUR 853) umfassen im Wesentlichen Verwertungsobjekte und Handelswaren in Höhe von TEUR 9.834 (Vorjahr TEUR 796). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind darüber hinaus Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr TEUR 36) sowie Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von TEUR 2.671 (Vorjahr TEUR 19) enthalten. Des Weiteren sind hier erst im Folgejahr abziehbare Vorsteuerbeträge in Höhe von TEUR 1.863 (Vorjahr TEUR 2) ausgewiesen. Latente Steuern beruhen auf Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzansätzen des Anlagevermögens sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen (jeweils aktive latente Steuern). Die latenten Steuern werden mit einem unternehmensindividuellen Steuersatz von 13,65% bewertet. Die Bilanzierung der latenten Steuern erfolgt aufgrund der Gesamtdifferenzbetrachtung in saldierter Form. Ein Ausweis der verbleibenden aktiven latenten Steuern bei der Gesamtdifferenzbetrachtung unterbleibt gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten beinhalten in Höhe von TEUR 28.847 die monatlich revolvierende, forfaitierungsweise Refinanzierung des Mietparks, die Mangels dauerhaftem Übergang der Bonitätsrisiken unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 12.608 (Vorjahr TEUR 538) resultieren aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu TEUR 12.608 (Vorjahr TEUR 538).Andere Rückstellungen in Höhe von TEUR 175 (Vorjahr TEUR 156) wurden im Wesentlichen gebildet für erwartete Aufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten sowie Prüfungs- und Steuerberatungskosten. Die nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.000 (Vorjahr TEUR 3.000) bestehen gegenüber einem Gesellschafter aus der Aufnahme eines Darlehens. Das Darlehen wird mit 6,0% p.a. verzinst und ist auf unbestimmte Zeit gewährt. Der Gesellschafter hat einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt. Die Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit diesem Darlehen haben im Geschäftsjahr TEUR 180 (Vorjahr TEUR 180) betragen. Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Restlaufzeiten-Spiegel (Anlage 3b) im Einzelnen dargestellt. Das Kommanditkapital der Gesellschaft beläuft sich auf TEUR 5.000, von denen nicht eingeforderte Einlagen in Höhe von TEUR 3.000 ausstehen.Unter Berücksichtigung der Kapitalkonten II der Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.075 (Vorjahr TEUR 91) ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 3.076 (Vorjahr TEUR 2.092). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Bei den Leasingerträgen in Höhe von TEUR 38.595 (Vorjahr TEUR 95.978) handelt es sich im Wesentlichen um Erlöse aus der Auflösung des passivischen Abgrenzungsposten der verkauften Leasingraten und Restwerte in Höhe von TEUR 3.757 (Vorjahr TEUR 65.124), aus Verkaufserlösen des Miet- und Leasingvermögens in Höhe von TEUR 19.128 (Vorjahr TEUR 16.304), aus Miet- und Leasingraten in Höhe von TEUR 9.871 (Vorjahr TEUR 8.238) sowie aus Mietkaufumsätzen in Höhe von TEUR 4.554 (Vorjahr TEUR 4.845). Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 2.546 (Vorjahr TEUR 1.662) umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für langfristige Refinanzierungsdarlehen von TEUR 2.483 (Vorjahr TEUR 1.567) und kurzfristige Inanspruchnahmen der Kontokorrentlinien für die Vor- und Anfinanzierung von Leasing und Mietkaufverträgen von TEUR 63 (Vorjahr TEUR 95) und beinhalten solche an Gesellschafter in Höhe von TEUR 180 (Vorjahr TEUR 180). Die Provisionsaufwendungen in Höhe von TEUR 102 (TEUR 102) resultieren aus den Vermittlungen des Leasing- und Mietkaufgeschäfts durch Dritte. Sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 197) resultieren im Wesentlichen aus Kostenerstattung notleidender Verträge in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr TEUR 65) sowie der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr TEUR 19). Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen in Höhe von TEUR 10.430 (Vorjahr TEUR 15.574) betreffen ausschließlich das Leasingvermögen. Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 429 (Vorjahr TEUR 173) resultieren TEUR 417 (Vorjahr TEUR 109) aus dem Leasingbereich (Verwertung sichergestellter Objekte). V. Sonstige Angaben Persönlich haftende Gesellschafter Persönlich haftende Gesellschafterin ist:
Kommanditisten sind:
Geschäftsführungsorgane Die Geschäftsführung der AFS Financial Service GmbH & Co. KG oblag der einzigen persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafterin AFS Dienstleistungs GmbH. Diese werden vertreten durch die Geschäftsführer:
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung verzichtet. Abschlussprüferhonorar Im Geschäftsjahr sind Aufwendungen für Honorare des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von TEUR 24, in Höhe von TEUR 4 für Steuerberatungsleistungen sowie in Höhe von TEUR 6 für sonstige Leistungen enthalten. Mitarbeiter Mitarbeiter (ohne Geschäftsführung) werden nicht beschäftigt. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, haben sich nicht ereignet. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresüberschuss in Höhe von EUR 983.955,93 wird den Kapitalkonten II der Kommanditisten gutgeschrieben.
Seevetal, den 27. Mai 2024 AFS
Financial Service GmbH & Co. KG
gez. Ingo Gnaß gez. Thilo Sertel gez. Marcus Weber Anlagespiegel
Restlaufzeitenspiegel
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind größtenteils durch Sicherungsübereingungen bzw. Forderungsabtretungen gesichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von TEUR 12.608 (Vorjahr TEUR 538) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Hier bestehen größtenteils die üblichen Eigentumsvorbehalte. Feststellung des JahresabschlussesDie Gesellschafterversammlung hat am 01. Juli 2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die AFS Financial Service GmbH & Co. KG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AFS Financial Service GmbH & Co. KG, Seevetal, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AFS Financial Service GmbH & Co. KG, Seevetal, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümer ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, 27. Mai 2024 Appel,
Spies, Vogt, Züll
M.Sc. Christian Spies, Wirtschaftsprüfer M.Sc. Stefan Vogt, Wirtschaftsprüfer |
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