CONET Communications GmbH

Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 28101
Eingetragen
20.12.2018
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikDrahtlose Telekommunikation und Satellitentelekommunikation
Gegenstand
die Entwicklung, die Projektierung und der Vertrieb von Lösungen für kritische Kommunikationsinfrastrukturen wie Leitwarten, Leitstellen sowie Customer Interaction Center basierend auf der eigenen Produktpalette "Unified Communication Radio Suite" sowie auf Produkten von Drittanbietern. Weiterhin erbringt die Gesellschaft Beratungs-, Schulungs- und Planungsleistungen für Unified Communication- und Wirelesssowie Radio-Lösungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniela Bünger
seit 23.6.2025
Geschäftsführer
Martin Wibbe
seit 23.6.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
CONET Solutions GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Passion Holding GmbH

Bonn (vormals: Hennef)

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.07.2021 bis zum 31.03.2022

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Passion Holding GmbH, Hennef

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Passion Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. Juli 2021 bis zum 31. März 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Passion Holding GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. Juli 2021 bis zum 31. März 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2022 sowie seiner Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. Juli 2021 bis zum 31. März 2022 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wirtragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Dortmund, den 24. März 2023

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Düsseldorf

Stephan Martens, Wirtschaftsprüfer

Thomas Gloth, Wirtschaftsprüfer

Konzernbilanz zum 31. März 2022

AKTIVA

31.03.2022
Angabe Euro
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 18 8.075.453,88
Nutzungswerte 19 12.435.741,66
Geschäfts- oder Firmenwert 21 412.908.056,00
Sachanlagen 20 5.313.601,94
Sonstige Forderungen 27 148.248,34
Latente Steueransprüche 17 568.155,23
Summe langfristige Vermögenswerte 439.449.257,05
Kurzfristige Vermögenswerte
Fertige Erzeugnisse und Waren 23 1.263.299,06
Vertragsvermögenswerte 24 11.607.094,23
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25 52.266.837,42
Laufende Ertragsteueransprüche 26 3.414,42
Sonstige Forderungen 27 2.602.894,34
Zahlungsmittel 28 4.168.037,69
Rechnungsabgrenzungsposten 29 2.178.641,46
Summe kurzfristige Vermögenswerte 74.090.218,62
Bilanzsumme 513.539.475,67

PASSIVA

31.03.2022
Angabe Euro
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 30 25.000,00
Kapitalrücklage 30 67.355.628,77
Sonstige Eigenkapitalbestandteile 30 64.790,65
Konzernjahresfehlbetrag 30 -6.643.699,04
SUMME Eigenkapital 60.801.720,38
Schulden
Langfristige Schulden
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 35 2.038.017,44
Finanzverbindlichkeiten 22 376.239.259,78
Leasingverbindlichkeiten 34 10.513.085,95
Latente Steuerverbindlichkeiten 17 2.486.042,47
Summe langfristige Schulden 391.276.405,64
Kurzfristige Schulden
Sonstige Rückstellungen 31 1.880.225,05
Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten 32 9.122.567,80
Finanzverbindlichkeiten 22 2.000.000,00
Leasingverbindlichkeiten 34 2.821.390,76
Vertragsverbindlichkeiten 33 6.312.868,84
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 36 15.495.098,52
Sonstige Verbindlichkeiten 37 23.829.198,68
Summe kurzfristige Schulden 61.461.349,65
SUMME Schulden 452.737.755,29
Bilanzsumme 513.539.475,67

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. Juli 2021 bis 31. März 2022

in EUR Angabe 02. Juli 2021 - 31. März 2022
Umsatzerlöse 7 64.982.614,52
Sonstige betriebliche Erträge 8 616.674,01
Andere aktivierte Eigenleistungen 782.236,38
Materialaufwendungen
Aufwendungen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren 9 -1.605.297,80
Aufwendungen für bezogene Leistungen 10 -20.336.358,15 -21.941.655,95
Personalaufwand
Löhne und Gehälter 11 -26.522.225,56
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 11 -4.902.808,69 -31.425.034,25
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 12 -2.724.639,23
Wertminderung auf finanzielle Vermögenswerte einschließlich Wertaufholungen -37.500,00
Sonstige betriebliche Aufwendungen 13 -10.523.678,53
Sonstige Steuern 14 -6.036,60
Betriebsergebnis -277.019,65
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15 2.574,42
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 16 -5.881.851,75
Gewinn / Verlust vor Ertragsteuern -6.156.296,98
Ertragsteuern 17 -487.402,06
Konzernjahresergebnis -6.643.699,04
Sonstiges Ergebnis
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern):
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 2.649,34
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis 2.649,34
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern):
Gewinne/(Verluste) aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 92.232,00
hierauf entfallende latente Steuern -30.090,69 62.141,31
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis 62.141,31
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 64.790,65
Gesamtergebnis nach Steuern -6.578.908,39

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. Juli 2021 bis 31. März 2022

Rücklagen in EUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Sonstige Eigenkapitalbestandteile
Passion Holding GmbH
Stand 02.07.2021 25.000,00 0,00 0,00
Konzernjahresfehlbetrag 0,00 0,00 0,00
Sonstiges Ergebnis (comprehensive income) 0,00 0,00 64.790,65
Sonstige Zuführungen der Gesellschafter 0,00 67.355.628,77 0,00
Stand 31.03.2022 25.000,00 67.355.628,77 64.790,65
Rücklagen in EUR Konzernergebnis Konzernverlustvortrag Summe
Passion Holding GmbH
Stand 02.07.2021 0,00 0,00 25.000,00
Konzernjahresfehlbetrag -6.643.699,04 0,00 -6.643.699,04
Sonstiges Ergebnis (comprehensive income) 0,00 0,00 64.790,65
Sonstige Zuführungen der Gesellschafter 0,00 0,00 67.355.628,77
Stand 31.03.2022 -6.643.699,04 0,00 60.801.720,38

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. Juli 2021 bis 31. März 2022

02.07.2021 - 31.03.2022
TEUR TEUR
1. Periodenergebnis -6.644
2. Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 2.725
3. Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen 321
4. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/ Erträge (-) 1.013
5. Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -8
6. Zinsaufwendungen (+)/Zinserträge (-) 5.879
7. Ertragssteueraufwand (+)/-ertrag (-) 487
8. Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investtions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.226
9. Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.493
10 Ertragssteuerzahlungen (+/-) -519
11. Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 536
12. Einzahlungen aus Abgängen von
Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 8
13. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -1.346
14. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -886
15. Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -337.771
16. Erhaltene Zinsen 3
17. Cash flow aus der Investitionstätigkeit -339.993
18. Einzahlung aus Kapitalzuführungen 67.381
19. Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 373.939
20. Auszahlungen aus der Tilgung (Finanz-) Krediten -116.317
21. Gezahlte Zinsen -147
22. Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -1.007
23. Cash flow aus der Finanzierungstätigkeit 323.849
24. Veränderung des Finanzmittelfonds -15.608
Veränderung des Finanzmittelfonds 02.07.2021 - 31.03.2022
TEUR
1. Veränderung des Finanzmittelfonds -15.608
2. Finanzmittelfonds am 02.07.2021 (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere des Umlaufvermögens) 0
3. Konsolidierungskreisbedingte Änderung des Finanzmittelfonds 17.776
4. Finanzmittelfonds am 31.03.2022 2.168

Inhalt

1. Informationen zum Unternehmen

2. Rechnungslegungsmethoden

2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

2.2 Erstmalige Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses

2.3 Konsolidierungsgrundsätze

2.4 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

4. Kapitalsteuerung

5. Konsolidierungskreis

6. Unternehmenszusammenschlüsse

7. Umsatzerlöse

7.1 Aufgliederung der Erlöse

7.2 Vertragssalden

7.3 Leistungsverpflichtungen

8. Sonstige betriebliche Erträge

9. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

10. Aufwendungen für bezogene Leistungen

11. Personalaufwand

12. Abschreibungen

13. Sonstige betriebliche Aufwendungen

14. Sonstige Steuern

15. Zinserträge

16. Zinsaufwendungen

17. Ertragsteuern

18. Immaterielle Vermögenswerte

19. Leasing Nutzungswerte

20. Sachanlagen

21. Geschäfts- oder Firmenwert

22. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

22.1 Finanzielle Vermögenswerte

22.2 Finanzielle Verbindlichkeiten

22.3 Beizulegender Zeitwert

22.4 Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements von Finanzinstrumenten

22.5 Änderungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit

23. Vorräte

24. Vertragsvermögenswerte

25. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

26. Laufende Ertragsteueransprüche

27. Sonstige Forderungen

28. Zahlungsmittel

29. Rechnungsabgrenzungsposten

30. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen

31. Rückstellungen

32. Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten

33. Vertragsverbindlichkeiten

34. Leasingverbindlichkeiten

35. Altersversorgungspläne/Pensionsrückstellungen

36. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

37. Sonstige Verbindlichkeiten

38. Rechnungsabgrenzungsposten

39. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

40. Angaben über nahestehende Unternehmen und Personen

41. Veröffentlichte noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

42. Organe der Passion Holding GmbH

43. Honorar des Abschlussprüfers

44. Befreiungsvorschriften für konsolidierte Unternehmen

45. Ereignisse nach der Berichtsperiode

46. Nachtragsbericht

Anhang zum Konzernabschluss

1. Informationen zum Unternehmen

Der Konzernabschluss der Passion Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen "der Konzern") für das Geschäftsjahr zum 31. März 2022 wurde am 24. März 2023 durch den Beschluss der Unternehmensleitung zur Veröffentlichung freigegeben. Die Passion Holding GmbH ("die Gesellschaft" oder "das Mutterunternehmen") ist eine in Deutschland gegründete, in ihrer Haftung beschränkte Gesellschaft mit Sitz in Deutschland. Eingetragener Sitz der Gesellschaft ist Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef. Die Passion Holding GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Siegburg unter der Nr. HRB 16918 eingetragen.

Die Passion Holding GmbH wurde am 02. Juli 2021 gegründet. Entsprechend wurde für den Konzernabschluss ein Rumpfgeschäftsjahr vom 02. Juli 2021 bis 31. März 2022 ("2021/2022") gebildet. Da das Mutterunternehmen und damit der Konzern erst im Geschäftsjahr 2021/2022 gegründet wurde, entfallen die Vorjahresangaben.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns setzt sich im Wesentlichen aus IT-Dienstleistungen und IT-Lösungen zusammen, die in den Leistungsfeldern SAP, Infrastructure, Communications, Software und Experts / Consulting erbracht werden.

Informationen über die Konzernstruktur werden in Anhangangabe 5 dargestellt. Informationen über andere Beziehungen des Konzerns zu nahestehenden Unternehmen und Personen finden sich in Anhangangabe 40.

2. Rechnungslegungsmethoden

2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss der Passion Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standard Boards (IASB) einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Es wurden alle IFRS und IFRIC beachtet, die zum 31. März 2022 von der EU-Kommission übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet.

2.2 Erstmalige Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses

Die Passion Holding GmbH hat zum 31. März 2022 erstmals einen Konzernabschluss nach den IFRS aufgestellt. Aufgrund der zum 02. Juli 2021 erfolgten Neugründung der Gesellschaft wurden in früheren Perioden keine Abschlüsse veröffentlicht. Aus diesem Grund können keine Überleitungsrechnungen auf das Eigenkapital und die Gesamtergebnisrechnung nach anderen Rechnungslegungsstandards angegeben werden, wie sie sonst für einen Erstanwender obligatorisch sind.

Gegenüber dem Rechnungslegungsstandard HGB haben sich insbesondere folgende Anpassungen im Rahmen der erstmaligen Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses ergeben:

Berücksichtigung der in Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen entstandenen Transaktionskosten in voller Höhe als Aufwendungen (im HGB sind diese, soweit sie unmittelbar mit dem Erwerb von Anteilen in Zusammenhang stehen, als Anschaffungsnebenkosten zu erfassen).

Abzug der im Zusammenhang mit der Aufnahme von Darlehen entstandenen Transaktionskosten von den Darlehensverbindlichkeiten und Amortisation der Transaktionskosten über die Darlehenslaufzeit nach der Effektivzinsmethode (im HGB sind solche Transaktionskosten als Aufwendungen zu erfassen).

Abweichende Bewertung der Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19.

Teilweise Gewinnrealisierung bei Forderungen aus Auftragsfertigung im Rahmen der Percentage-of-completion-Methode (das Realisationsprinzip des HGB steht einer Teilgewinnrealisierung in der Regel entgegen).

Anwendung der Rechnungslegungsmethode zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16. Die Nutzungswerte und Leasingverbindlichkeiten wurden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet und in der Bilanz angesetzt.

2.3 Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Passion Holding GmbH und ihrer Tochterunternehmen zum 31. März 2022. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h., der Konzern hat aufgrund derzeit bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),

eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen,

die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Zur Unterstützung dieser Annahme und wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.:

vertragliche Vereinbarungen mit den anderen Stimmberechtigten

Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren

Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss erfasst.

Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der nicht beherrschenden Anteile führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

2.4 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

a) Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, die mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet wird, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen.

Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, so beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der übernommenen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate.

Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Eigenkapital klassifizierte bedingte Gegenleistung wird nicht neu bewertet und die spätere Erfüllung wird im Eigenkapital erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallenden Finanzinstruments wird in Übereinstimmung mit IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Alle übrigen bedingten Gegenleistungen, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden zu jedem Abschlussstichtag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, so beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegenleistung, so wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.

b) Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn

die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird,

der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,

die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder

es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung ist für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.

Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn

die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,

die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird,

die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder

das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.

Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

c) Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate und bedingte Gegenleistungen zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wurde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder

auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder

sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld getätigt wird. Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die wirtschaftlich sinnvollste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die wirtschaftlich sinnvollste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichende Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbaren Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Bemessungshierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

Stufe 1: in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise

Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist

Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist

Bei Vermögenswerten und Schulden, die im Abschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Um die Angabepflichten für die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Klassen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Bemessungshierarchie festgelegt.

Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten und nichtfinanziellen Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder für die ein beizulegender Zeitwert ausgewiesen wird, sind den folgenden Anhangangaben zu entnehmen:

Angaben zu Bewertungsmethoden, wesentlichen Schätzungen und Annahmen (Anhangangaben 3 und 22.3)

d) Ertragsrealisierung

Der Konzern ist in den Bereichen IT-Dienstleistungen und IT-Lösungen tätig und erbringt damit zusammenhängende Installationsdienstleistungen. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Der Konzern ist grundsätzlich zu dem Schluss gekommen, dass er bei seinen Umsatztransaktionen als Prinzipal auftritt, da er üblicherweise die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen innehat, bevor diese auf den Kunden übergehen.

Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen im Zusammenhang mit Erlösen aus Verträgen mit Kunden werden in Anhangangabe 3 erläutert.

Erbringung von Dienstleistungen

Der Konzern erfasst Erlöse aus Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen Nutzen gleichzeitig verbraucht. Zur Ermittlung des Leistungsfortschritts gegenüber der vollständigen Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung wendet der Konzern eine inputbasierte Methode an.

Verkauf von Waren und Erzeugnissen

Erlöse aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Ausrüstung der Fall. Die übliche Zahlungsfrist beträgt 30 bis 90 Tage ab Lieferung.

Bei der Bestimmung des Transaktionspreises für die Erbringung von Dienstleistungen sowie aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen berücksichtigt der Konzern - sofern vorhanden - das Bestehen signifikanter Finanzierungskomponenten.

Der Konzern erhält in der Regel kurzfristige Vorauszahlungen von Kunden. In Anwendung der in IFRS 15 vorgesehenen Erleichterungsregelung verzichtet er darauf, die Höhe der zugesagten Gegenleistung um die Auswirkungen einer signifikanten Finanzierungskomponente anzupassen, wenn er bei Vertragsbeginn erwartet, dass die Zeitspanne zwischen der Übertragung des zugesagten Guts oder der zugesagten Dienstleistung auf den Kunden und der Bezahlung dieses Guts oder dieser Dienstleistung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt.

Gewährleistungsverpflichtungen

Der Konzern bietet üblicherweise gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungen für die Behebung von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen. Diese sog. assurance-type warranties werden gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen erfasst. Einzelheiten zu der Rechnungslegungsmethode für Gewährleistungsrückstellungen sind in Abschnitt r) Rückstellungen enthalten.

Vertragssalden

Vertragsvermögenswerte

Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt der Konzern seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Eine Forderung ist der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (d. h., die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Die Rechnungslegungsmethoden für finanzielle Vermögenswerte werden in Abschnitt n) Finanzinstrumente-erstmalige Erfassung und Folgebewertung erläutert.

Vertragsverbindlichkeiten

Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern Güter oder Dienstleistungen auf ihn überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welches von beidem früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

e) Realisierung von Aufwendungen und Erträgen aus Leasingverhältnissen

Der Konzern mietet verschiedene Immobilien, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge an. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von bis zu 10 Jahren abgeschlossen und können Verlängerungsoptionen haben. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen.

Die Leasingverbindlichkeiten wurden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet. Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Verbindlichkeit bilanziert.

f) Realisierung von Zinserträgen und Ausschüttungen

Zinserträge

Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten werden Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen.

Ausschüttungen

Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst; das ist im Allgemeinen der Zeitpunkt, zu dem die Anteilseigner die Ausschüttung beschließen.

g) Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, verbucht werden. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam erfasst.

Erhält der Konzern Zuwendungen in Form von nichtmonetären Vermögenswerten, so werden der Vermögenswert und die Zuwendung zum Nominalwert erfasst und über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswerts, basierend auf dem erwarteten Verbrauch des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des entsprechenden Vermögenswerts, in gleichen jährlichen Raten ertragswirksam aufgelöst.

Der Konzern hat im Berichtszeitraum keine Zuwendungen der öffentlichen Hand erhalten.

h) Steuern

Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten oder in Kürze gelten werden, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von

latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und

latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder gesetzlich angekündigt sind.

Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral verbucht. Latente Steuern werden dabei entsprechend dem ihnen zugrundeliegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt. Die Anpassung wird entweder als Minderung des Geschäfts- oder Firmenwerts behandelt (solange sie den Geschäfts- oder Firmenwert nicht übersteigt), sofern sie während des Bewertungszeitraums entsteht, oder im Periodenergebnis erfasst.

Latente Steueransprüche und -schulden werden nur dann saldiert, wenn der Konzern ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde entweder für dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, die beabsichtigen, in jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. -ansprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen.

Umsatzsteuer

Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:

Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden kann, wird sie als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.

Wenn Forderungen und Verbindlichkeiten mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt werden.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.

i) Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Für jedes Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Der Konzern wendet die direkte Konsolidierungsmethode an; bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs entspricht der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Gewinn oder Verlust dem Betrag, der sich aus der Anwendung dieser Methode ergibt. Im vorliegenden Konzernabschluss ist für jedes einbezogene Unternehmen die funktionale Währung der Euro.

Fremdwährungstransaktionen und Salden

Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmals ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet.

Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst.

Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, solche, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, mit dem Kurs, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gilt. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Umrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nichtmonetären Posten orientiert sich an der Erfassung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Postens. Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden also ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst.

Zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewandt wird, entspricht der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, bestimmt der Konzern den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung.

j) Bardividenden

Die Gesellschaft erfasst eine Verbindlichkeit zur Zahlung einer Ausschüttung, wenn diese beschlossen wurde und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens liegt. Gemäß der Unternehmensgesetzgebung ist eine Ausschüttung dann beschlossen, wenn sie von den Anteilseignern gebilligt wurde. Der entsprechende Betrag wird direkt im Eigenkapital erfasst.

k) Sachanlagen

Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, schreibt der Konzern diese ausgehend von ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer separat ab. Bei Durchführung einer Großinspektion werden entsprechend die Kosten im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:

• EDV-Anlagen 3 bis 5 Jahre
• Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 13 Jahre

Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.

Die Restwerte, wirtschaftlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Sachanlagen werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.

I) Leasingverhältnisse

Wie unter Punkt e) erläutert, hat der Konzern die Rechnungslegungsmethode zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 angewendet. Somit werden Leasingverbindlichkeiten nun auch - für zuvor unter IAS 17 als Operate-Leasing-Verhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse - bilanziell erfasst. Diese Leasingverbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet.

Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und korrespondierende Verbindlichkeit bilanziert. Die Nutzungsrechte werden über die Laufzeit der Leasingverhältnisse oder - falls kürzer - über die Nutzungsdauer der geleasten Vermögenswerte linear abgeschrieben.

m) Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen.

n) Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme der aktivierten Entwicklungskosten nicht aktiviert; stattdessen werden die entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein konnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Unternehmen entspricht.

Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.

Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern Folgendes nachweisen kann:

die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht

die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen, und die Fähigkeit und Absicht, ihn zu nutzen oder zu verkaufen

die Art und Weise, wie der Vermögenswert einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird

die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts

die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig zu ermitteln

Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz als Vermögenswert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist, und wird in den Umsatzkosten erfasst. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.

o) Finanzinstrumente - erstmalige Erfassung und Folgebewertung

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

1. Finanzielle Vermögenswerte

Die Bilanzierung und die Bewertung erfolgen nach den ab dem 1. April 2018 gültige Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt d) Erlöse aus Verträgen mit Kunden verwiesen.

Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.

Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

Folgebewertung

Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente)

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (Eigenkapitalinstrumente)

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cash-flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte sowie sonstige Forderungen.

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzern-Bilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.

Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.

Wenn das anhaltende Engagement der Form nach dem übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sind in den folgenden Anhangangaben enthalten:

Angaben über wesentliche Annahmen (Anhangangabe 3)

Finanzielle Vermögenswerte (Anhangangabe 22)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Anhangangabe 25)

Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.

Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL.

Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.

2. Finanzielle Verbindlichkeiten

Erstmalige Erfassung und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.

Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten und Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten.

Folgebewertung

Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden.

Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert werden.

Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind.

Darlehen

Die Kategorie "Darlehen" hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.

Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

In diese Kategorie fallen in der Regel verzinsliche Darlehen. Weitere Informationen sind in Anhangangabe 22 enthalten.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

3. Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

p) Vorräte

Die Vorräte betreffen ausschließlich Waren und Anzahlungen. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten.

q) Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten sind in den folgenden Anhangangaben enthalten:

Angaben über wesentliche Annahmen Anhangangabe 3

Geschäfts- oder Firmenwert Anhangangabe 21

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, so nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erzielbaren Betrag, so ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Anteilen an Unternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert.

Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über fünf Jahre. Nach dem fünften Jahr wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows angewandt.

Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden erfolgswirksam in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Unternehmen entsprechen. Dies gilt nicht für zuvor neu bewertete Vermögenswerte, sofern die Wertsteigerungen aus der Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Bei diesen wird auch die Wertminderung bis zur Höhe des Betrags aus einer vorangegangenen Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst.

Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der Vermögenswert wird nach der Neubewertungsmethode bilanziert. In diesem Fall wird die Wertaufholung als Wertsteigerung aus der Neubewertung behandelt.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird einmal jährlich (zum 31. März) überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.

Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrages der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) bestimmt, der (denen) der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.

Die Überprüfung immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer auf Werthaltigkeit erfolgt mindestens einmal jährlich zum 31. März. Sie wird auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.

r) Zahlungsmittel

Der Posten "Zahlungsmittel" in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten, die nur einem unwesentlichen Risiko von Wertschwankungen unterliegen.

Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen.

s) Rückstellungen

Grundsätze

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.

Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, so werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Fall einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst.

Gewährleistungsrückstellung

Rückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs der zugrundeliegenden Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen an den Kunden gebildet. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die ursprüngliche Schätzung der Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird jährlich überprüft.

Eventualverbindlichkeiten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt werden.

Eine Eventualverbindlichkeit, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt wird, wird beim erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zum höheren der beiden folgenden Beträge: dem Betrag, der in Übereinstimmung mit den oben genannten Anforderungen für Rückstellungen erfasst wurde, oder dem ursprünglich angesetzten Betrag, gegebenenfalls abzüglich der in Übereinstimmung mit den Anforderungen für die Ertragsrealisierung erfassten kumulierten Abschreibung.

t) Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Im Konzern wurde ein leistungsorientierter Plan in Form von Direktzusagen aufgelegt. Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method) ermittelt.

Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind, und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind), werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte erfolgswirksam erfasst:

Zeitpunkt, zu dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt

Zeitpunkt, zu dem der Konzern verbundene Restrukturierungskosten ansetzt

Die Nettozinsen werden durch Anwendung des Abzinsungssatzes auf den Saldo (Schuld oder Vermögenswert) aus dem leistungsorientierten Plan ermittelt. Der Konzern erfasst folgende Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung in der Gewinn- und Verlustrechnung ihrer Funktion nach in den Umsatz-, den Verwaltungs- oder den Vertriebskosten:

Dienstzeitaufwand, einschließlich des laufenden Dienstzeitaufwands und des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und der Gewinne und Verluste aus Plankürzungen und außerordentlichen Planabgeltungen

Nettosteueraufwand oder -ertrag

3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und jeweils zugehörige Angaben sowie auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

Sonstige Angaben im Zusammenhang mit den Risiken und Unsicherheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, umfassen die folgenden Themen:

Kapitalsteuerung Anhangangabe 4

Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements von Finanzinstrumenten Anhangangabe 22.4

Angaben von Sensitivitätsanalysen Anhangangaben 21, 22.4.

Ermessensentscheidungen

Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns hat das Management folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen:

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Der Konzern traf die folgenden Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit Kunden haben:

Bestimmung des Zeitpunkts der Erfüllung der von IT-Dienstleistungen

Der Konzern ist zu dem Schluss gekommen, dass die Erlöse aus den IT-Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum zu erfassen sind, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen gleichzeitig verbraucht. Die Tatsache, dass ein anderes Unternehmen die IT-Dienstleistungen, die der Konzern bisher erbracht hat, nicht erneut erbringen müsste, beweist, dass dem Kunden der Nutzen aus der Leistung zufließt und er gleichzeitig die Leistung des Konzerns nutzt, während der Konzern diese erbringt.

Der Konzern kam zu dem Schluss, dass die inputbasierte Methode am besten geeignet ist, um den Fortschritt der IT-Dienstleistungen zu ermitteln, da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Arbeitsaufwand des Konzerns (d. h. den angefallenen Arbeitsstunden) und der Übertragung der Dienstleistung auf den Kunden besteht. Der Konzern erfasst Erlöse auf der Basis der aufgewandten Arbeitsstunden im Verhältnis zu den gesamten erwarteten Arbeitsstunden für die Fertigstellung der Dienstleistung.

Schätzungen und Annahmen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen.

Wertberichtigung für erwartete Kreditverhältnisse bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten

Es werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet, um geschätzten Verlusten aus der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit von Kunden Rechnung zu tragen.

Der Konzern nutzt eine Wertberichtigungsmatrix, um die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten zu messen. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen bestimmt. Die Verlustquoten basieren auf historischen Werten angepasst um prospektive Erwartungen.

Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten, prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die Höhe der erwarteten Kreditausfälle hängt von Änderungen der Umstände und der prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Die historischen Kreditausfälle des Konzerns und die Prognose der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind möglicherweise nicht repräsentativ für die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft. Informationen über die erwarteten Kreditverluste bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten des Konzerns sind in Anhangangabe 22 enthalten.

Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Eine Wertminderung besteht, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten liegen verfügbare Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften zwischen unabhängigen Geschäftspartnern über ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbare Marktpreise abzüglich direkt zurechenbarer Kosten für die Veräußerung des Vermögenswerts zugrunde. Zur Berechnung des Nutzungswerts wird eine Discounted-Cashflow-Methode verwendet. Die Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten drei Jahre abgeleitet, wobei Restrukturierungsmaßnahmen, zu denen sich der Konzern noch nicht verpflichtet hat, und wesentliche künftige Investitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit erhöhen werden, nicht enthalten sind. Der erzielbare Betrag ist abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Abzinsungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. Diese Schätzungen sind am relevantesten für den Geschäfts- oder Firmenwert und andere vom Konzern erfasste immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzten Nutzungsdauern. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die verschiedenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einschließlich einer Sensitivitätsanalyse werden in Anhangangabe 21 dargestellt und näher erläutert.

Steuern

Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verluste in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

Weitere Details zu Steuern werden in Anhangangabe 17 erläutert.

Leistungsorientierte Pensionspläne (Pensionsleistungen)

Der Aufwand aus dem leistungsorientierten Plan sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Bewertungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.

Der Parameter, der am stärksten Änderungen unterliegt, ist der Abzinsungssatz. Bei der Ermittlung eines angemessenen Abzinsungssatzes orientiert sich das Management an den Zinssätzen von Unternehmensanleihen in Währungen, die der Währung der Verpflichtung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsprechen und mindestens ein AA-Rating einer international anerkannten Ratingagentur haben, wobei diese Zinssätze bei Bedarf durch Extrapolation entlang der Renditekurve an die erwartete Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung angepasst werden. Des Weiteren wird die Qualität der zugrundeliegenden Anleihen überprüft. Diejenigen, die übermäßig hohe Kredit-Spreads aufweisen, werden aus dem Anleihenportfolio, aus dem der Abzinsungssatz abgeleitet wird, entfernt, da es sich bei diesen Anleihen nicht um erstrangige Unternehmensanleihen handelt.

Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln für Deutschland (Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck). Diese Sterbetafeln ändern sich üblicherweise nur dann, wenn sich auch demografische Änderungen ergeben. Künftige Lohn- und Gehalts- sowie Rentensteigerungen (0% bis 1,8%) basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land.

Weitere Details zu den Pensionsverpflichtungen werden in Anhangangabe 35 erläutert.

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten

Sofern die beizulegenden Zeitwerte von angesetzten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe notierter Preise in aktiven Märkten bemessen werden können, werden sie unter Verwendung von Bewertungsverfahren, darunter der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputfaktoren stützen sich so weit wie möglich auf beobachtbare Marktdaten. Liegen diese nicht vor, gründet sich die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in hohem Maße auf Ermessensentscheidungen des Managements. Die Ermessensentscheidungen betreffen Inputfaktoren wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko und Volatilität. Änderungen der getroffenen Annahmen für diese Faktoren können sich auf die angesetzten beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente auswirken. Für weitergehende Angaben wird auf Anhangangabe 22.3 verwiesen.

Bedingte Gegenleistungen, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen, werden als Teil des Unternehmenszusammenschlusses zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Im Rahmen von getätigten Unternehmenszusammenschlüssen im Rumpfgeschäftsjahr 2021/2022 sind keine bedingten Gegenleistungen entstanden.

Entwicklungskosten

Der Konzern aktiviert die Kosten von Produktentwicklungsprojekten. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist; dies ist i. d. R. dann der Fall, wenn ein Produktentwicklungsprojekt einen bestimmten Meilenstein in einem bestehenden Projektmanagementmodell erreicht hat. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge trifft das Management Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus dem Projekt, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens. Im Rumpfgeschäftsjahr 2021/2022 sind im Konzern Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 725 angefallen. Hiervon wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2021/2022 TEUR 396 aktiviert. Die nicht aktivierbaren Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 329 wurden in der Periode, in der sie angefallen sind als Aufwand verbucht. Der Buchwert der insgesamt aktivierten Entwicklungskosten betrug zum 31. März 2022 TEUR 2.120.

Dieser Betrag umfasst Investitionen in die Entwicklung eigener Softwareprodukte.

4. Kapitalsteuerung

Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital das im Konzernabschluss ausgewiesene Eigenkapital. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist die Maximierung des Shareholder Value.

Die Steuerung und Anpassung der Kapitalstruktur des Konzerns erfolgt in Abhängigkeit von Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der vereinbarten Auflagen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Ausschüttungen an die Gesellschafter oder eine Kapitalrückzahlung an die Gesellschafter vornehmen oder Kapitalerhöhungen durchführen. Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe eines Verschuldungsgrads, der dem Verhältnis von Netto-Finanzschulden zur Summe aus Kapital und Netto-Finanzschulden entspricht. Die Netto-Finanzschulden umfassen Finanzschulden, Vertragsverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel und kurzfristiger Einlagen.

31.03.2022
TEUR
Finanzschulden 374.239
davon nachrangige Gesellschafterdarlehen (TEUR 212.412)
Vertragsverbindlichkeiten 6.313
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.829
Sonstige Verbindlichkeiten 26.798
abzüglich Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen -4.168
Netto-Finanzschulden 419.011
Eigenkapital 60.806
Summe Kapital 60.806
Kapital und Netto-Finanzschulden 479.817
Verschuldungsgrad 87 %
Verschuldungsgrad (ohne Gesellschafterdarlehen) 77 %

Die Finanzschulden enthalten in Höhe von TEUR 208.000 Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin des Mutterunternehmens. Diese Darlehen stehen dem Konzern langfristig zur Verfügung.

Zum 31. März 2022 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren der Kapitalsteuerung vorgenommen.

5. Konsolidierungskreis

Informationen zu Tochterunternehmen

Einbezogen in den Konzernabschluss sind die folgenden Tochterunternehmen:

Nr. Gesellschaft Sitz Währung
1 Passion Holding GmbH Hennef/Deutschland Euro
2 Passion BidCo GmbH Hennef/Deutschland Euro
3 CONET International Holding GmbH Hennef/Deutschland Euro
4 CONET Technologies Holding GmbH Hennef/Deutschland Euro
5 CONET Solutions GmbH Hennef/Deutschland Euro
6 CONET Communications GmbH Hennef/Deutschland Euro
7 CONET Communications GmbH Wien/Österreich Euro
8 CONET Business Consultants GmbH Hennef/Deutschland Euro
9 CONET Services GmbH Hennef/Deutschland Euro
10 Babiel GmbH Düsseldorf/Deutschland Euro
11 PROCON IT GmbH München/Deutschland Euro
12 CONET Hrvatska d.o.o. Zagreb/Kroatien Kuna
13 CONET ISB GmbH Karlsruhe/Deutschland Euro
Nr. % Beteiligung über Gezeichnetes Kapital
1 25.000,00
2 100% 1 25.000,00
3 100% 2 25.000,00
4 100% 3 25.000,00
5 100% 4 386.000,00
6 100% 4 25.000,00
7 100% 6 35.000,00
8 100% 4 833.334,00
9 100% 4 375.000,00
10 100% 4 25.569,71
11 100% 4 501.874,00
12 100% 4 20.000,00
13 100% 4 25.000,00

Die Holdinggesellschaft

Die unmittelbar übergeordneten Holdinggesellschaften der Passion Holding GmbH sind die IK Luxco 8 S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Anteile 75,6%) und die Passion MEP GmbH & Co. KG mit Sitz in Hennef (Anteile 24,4%). Das oberste Mutterunternehmen ist die IK Luxco 8 S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg.

6. Unternehmenszusammenschlüsse

Unternehmenserwerbe im Jahr 2021/2022

Erwerb der CONET International Holding GmbH

Der Konzern hat am 30.11.2021 100% der Anteile an der CONET International Holding GmbH erworben. Bei der CONET International Holding GmbH handelt es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das auf die Erbringung von IT-Dienstleistungen und die Erarbeitung von IT-Lösungen spezialisiert ist. Der Unternehmenserwerb dient dem Aufbau eines IT-Konzerns.

Die CONET International Holding GmbH bildet mit ihren 9 Tochterunternehmen einen Konzernkreis.

Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden

Das im Konzernabschluss erfasste Reinvermögen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung basiert lediglich auf einer vorläufigen Beurteilung des beizulegenden Zeitwertes. Die Bewertung war zum Zeitpunkt der Freigabe des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021/2022 zur Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen.

Die vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der CONET International Holding GmbH und ihrer Töchter (kurz: CONET Holding Konzern) stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:

Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt
TEUR
Vermögenswerte 95.822
Langfristige Vermögenswerte 23.247
Immaterielle Vermögenswerte 5.620
Nutzungswerte 12.330
Sachanlagen 4.644
Sonstige Forderungen 128
Latente Steueransprüche 525
Kurzfristige Vermögenswerte 72.575
Fertige Erzeugnisse und Waren 1.525
Vertragsvermögenswerte 8.978
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 41.417
Laufende Ertragsteueransprüche 209
Sonstige Forderungen 2.161
Zahlungsmittel 16.579
Rechnungsabgrenzungsposten 1.706
Schulden 173.436
Langfristige Schulden 130.666
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.883
Finanzverbindlichkeiten 116.317
Leasingverbindlichkeiten 10.213
Latente Steuerverbindlichkeiten 2.253
Kurzfristige Schulden 42.770
Sonstige Rückstellungen 1.025
Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten 8.768
Leasingverbindlichkeiten 2.977
Vertragsverbindlichkeiten 2.385
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.275
Sonstige Verbindlichkeiten 13.340
Summe identifizierbares Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert -77.614
Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb 364.901
Übertragene Gegenleistung 287.286

Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf TEUR 41.417, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 41.670. Die Forderungen sind in Höhe von TEUR 253 wertgemindert. Die Forderungen sind voraussichtlich in Höhe des ausgewiesenen Betrags von TEUR 41.417 einbringlich.

Die latenten Steuerforderungen umfassen hauptsächlich die Auswirkungen der gegenüber der Steuerbilanz nach IFRS höheren Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen.

Die latenten Steuerschulden betreffen hauptsächlich die steuerlich nicht zulässige Bilanzierung der Forderungen aus Auftragsfertigung nach der Percentage-of-completion-Methode, die Auftragsbestände sowie Unterschiede bei der Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände.

Der CONET Holding Konzern hat seit dem Erwerbszeitpunkt TEUR 64.983 zu den Umsatzerlösen des Konzerns und TEUR -6.156 zum Konzernergebnis fortzuführender Geschäftstätigkeit vor Ertragsteuern beigetragen.

Hätten der Unternehmenszusammenschluss zu Beginn der Gründung der Passion Holding GmbH stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse des Konzerns auf TEUR 192.965 und das Konzernergebnis vor Ertragsteuern auf TEUR 648 belaufen.

Analyse des Zahlungsmittelabflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs TEUR
Kaufpreis 287.286
Mit dem Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel (enthalten in den Cashflows aus der Investitionstätigkeit) 16.579
270.707

Die Gesellschaft hat als Gegenleistung für die Beteiligung an der CONET Holding International GmbH einen Kaufpreis in Höhe von TEUR 287.286 geleistet.

Die Transaktionskosten in Höhe von TEUR 5.647 wurden als Aufwand verbucht und sind als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen.

Erwerb der CONET ISB GmbH (vormals ISB AG)

Der Konzern hat am 31. März 2022 100% der stimmberechtigten Anteile an der CONET ISB GmbH erworben. Bei der CONET ISB GmbH handelt es sich um ein nicht börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das auf die Erbringung von IT-Dienstleistungen und die Erarbeitung von IT-Lösungen spezialisiert ist. Der Unternehmenserwerb dient dem weiteren Ausbau des IT-Konzerns.

Die Erstkonsolidierung erfolgte auf Basis des Einzelabschlusses der CONET ISB GmbH.

Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden

Das im Konzernabschluss erfasste Reinvermögen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung basiert lediglich auf einer vorläufigen Beurteilung des beizulegenden Zeitwertes. Die Bewertung war zum Zeitpunkt der Freigabe des Einzelabschlusses für das Geschäftsjahr 2021/2022 zur Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der CONET ISB GmbH stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:

Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt
TEUR
Vermögenswerte 17.158
Langfristige Vermögenswerte 3.568
Immaterielle Vermögenswerte 1.950
Nutzungswerte 927
Sachanlagen 486
Sonstige Forderungen 24
Latente Steueransprüche 181
Kurzfristige Vermögenswerte 13.589
Fertige Erzeugnisse und Waren 197
Vertragsvermögenswerte 4.005
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.443
Laufende Ertragsteueransprüche 2
Sonstige Forderungen 2.408
Zahlungsmittel 1.197
Rechnungsabgrenzungsposten 337
Schulden 14.679
Langfristige Schulden 1.760
Leasingverbindlichkeiten 927
Latente Steuerverbindlichkeiten 833
Kurzfristige Schulden 12.919
Sonstige Rückstellungen 689
Vertragsverbindlichkeiten 3.369
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 797
Sonstige Verbindlichkeiten 8.064
Summe identifizierbares Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert 2.478
Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb 48.007
Übertragene Gegenleistung 50.485

Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf TEUR 5.443, der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 5.473. Die Forderungen sind in Höhe von TEUR 30 wertgemindert. Die Forderungen sind voraussichtlich in Höhe des ausgewiesenen Betrags von TEUR 5.443 einbringlich.

Der Erwerbszeitpunkt der CONET ISB GmbH liegt am Bilanzstichtag der Passion Holding GmbH. Somit sind keine Umsatzerlöse der CONET ISB GmbH in den Konzern Umsätzen enthalten.

Analyse des Zahlungsmittelabflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs TEUR
Kaufpreis 50.485
Mit dem Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel (enthalten in den Cashflows aus der Investitionstätigkeit) 1.197
49.288

Die Transaktionskosten in Höhe von TEUR 256 wurden als Aufwand verbucht und sind als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen.

Auswirkungen der Unternehmenszusammenschlüsse auf den Konzernabschluss

Hätten die zwei Unternehmenszusammenschlüsse zu Jahresbeginn stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse des Konzerns auf TEUR 228.012 und das Konzernergebnis vor Ertragsteuern auf TEUR 3.210 belaufen.

7. Umsatzerlöse

7.1 Aufgliederung der Erlöse

Die ermittelten Umsatzerlöse resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Die Umsatzerlöse setzten sich aus den wesentlichen Ertragsposten wie folgt zusammen:

in TEUR 2021/2022
Beratung und Service 61.047
Vertrieb von Handelsware inkl. Lizenzen 1.268
Vertrieb eigener Software inkl. Wartung 1.947
Sonstige Umsatzerlöse 721
Gesamt 64.983

7.2 Vertragssalden

in TEUR 31.03.2022
Vertragsvermögenswerte 11.607
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 52.267
Vertragsverbindlichkeiten 6.313

Für die Erlöse aus IT-Dienstleistungen werden zunächst Vertragsvermögenswerte ausgewiesen, da die Vereinnahmung der Gegenleistung vom erfolgreichen Abschluss der IT-Dienstleistungen abhängt. Nach Abschluss der IT-Dienstleistungen und ihrer Abnahme durch den Kunden werden die als Vertragsvermögenswerte erfassten Beträge in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.

Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurde eine Wertberichtigung für erwartete Verluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 67 erfasst.

Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten kurzfristige Vorauszahlungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen.

7.3 Leistungsverpflichtungen

Die Leistungsverpflichtungen des Konzerns sind nachfolgend zusammenfassend beschrieben:

IT-Dienstleistungen

Die Leistungsverpflichtung wird über einen bestimmten Zeitraum erfüllt und die Zahlung ist in der Regel bei Abschluss der IT-Dienstleistung und ihrer Abnahme durch den Kunden fällig. Bei manchen Verträgen sind vor bzw. während der Erbringung der IT-Dienstleistung kurzfristige Vorauszahlungen zu leisten.

EDV-Produkte

Die Leistungsverpflichtung wird mit Lieferung der EDV-Produkte erfüllt und die Zahlungsfrist endet 30 bis 90 Tage nach der Lieferung.

Der den (nicht erfüllten oderteilweise unerfüllten) verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnete Transaktionspreis gliedert sich zum 31. März 2022 wie folgt:

in TEUR 2021/2022
Innerhalb eines Jahres 90.485
In mehr als einem Jahr 184.675

Von den Vereinfachungsmöglichkeiten bei der Berechnung des zugeordneten Transaktionspreises auf die verbleibenden Leistungsverpflichtungen wurde kein Gebrauch gemacht.

8. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2021/2022
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 509
Sonstige Erträge 58
Erträge aus Versicherungserstattungen 30
Erträge aus Währungskursdifferenzen 20
Gesamt 617

9. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

Es handelt sich im Wesentlichen um Aufwand für bezogene Hardware und Fremdsoftware.

in TEUR 2021/2022
Wareneinkauf Handelsware 948
Wareneinkauf Software 657
Gesamt 1.605

10. Aufwendungen für bezogene Leistungen

Es handelt sich im Wesentlichen um Aufwand für Fremdleistungen im Rahmen der Abwicklung von Kundenprojekten.

11. Personalaufwand

Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Gehälter, freiwillige soziale Leistungen, Zuführungen zur Urlaubsrückstellung, Erfolgsbeteiligungen und Tantiemen sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung.

in TEUR 2021/2022
Löhne und Gehälter 26.522
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 4.903
Gesamt 31.425

Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen im Wesentlichen den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzlichen Rentenversicherungen sind als beitragsorientierter Plan ausgestaltet. Weiterhin bietet der Konzern ihren Mitarbeitern in Deutschland die Möglichkeit, Beiträge an eine Pensionskasse bzw. Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung zu entrichten. Bei diesen beitragsorientierten Versorgungsplänen geht der Arbeitgeber keine Verpflichtungen ein. Die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge.

Im Jahresdurchschnitt (auf Quartalsbasis) waren 852 Mitarbeiter beschäftigt, zuzüglich 27 Auszubildende.

Am Bilanzstichtag belief sich die Beschäftigtenzahl auf 1406 Personen. Davon waren 1356 Mitarbeiter in Deutschland tätig und 50 in sonstigen Mitgliedsländern der Europäischen Union.

Im Personalaufwand werden Aufwendungen aus dem Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von TEUR 108 ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag werden TEUR 177 unter den sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt, da diese noch nicht zahlungswirksam geworden sind.

12. Abschreibungen

Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens, die in der Erläuterung 18 bis 20 dargestellt ist.

13. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2021/2022
Rechts- und Beratungskosten 6.214
Instandhaltung / Wartung 1.061
Weiterbildungskosten 496
Fahrzeugkosten 477
Raumkosten 452
Sonstige Fremdleistungen 375
Sonstige Personalkosten 293
Allgemeine Verwaltung 247
Reisekosten 238
Werbung / Repräsentationskosten 213
Versicherung 178
Übrige Aufwendungen 158
Mietkosten Software 112
Aufwendungen aus Währungskursverlusten 10
Gesamt 10.524

14. Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen Umsatzsteuernachzahlungen.

15. Zinserträge

Die Gesamtzinserträge für finanzielle Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen sonstige Zinserträge.

16. Zinsaufwendungen

Die Gesamtzinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten, die sowohl zu fortgeführten Anschaffungskosten als auch erfolgswirksam mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet wurden, stellen sich wie folgt dar:

in TEUR 2021/2022
Zinsen Darlehen 5.343
Zinsaufwendungen Leasing 231
Agent fee 265
Avalprovision 29
Zinsen Girokonto 6
Zinsanteil Zuführung zur Pensionsrückstellung 6
Sonstige Zinsaufwendungen 2
Gesamtzinsaufwendungen 5.882

17. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern umfassen die inländische Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags sowie die Gewerbesteuer. Vergleichbare Steuern der ausländischen Tochtergesellschaften sind ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen.

Der Aufwand aus Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2021/2022
Laufender Steueraufwand 979
Veränderung latente Steuern -492
Gesamt 487

Im laufenden Steueraufwand sind keine periodenfremden Erträge und keine periodenfremden Aufwendungen enthalten.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit einem einheitlichen Steuersatz.

Die erwartete Steuerbelastung auf das steuerliche Ergebnis beträgt zum Abschlussstichtag 32,28 % und errechnet sich wie folgt:

in, % 2021/2022
Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 470 % 16,45 %
Körperschaftsteuer 15,00 %
Solidaritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftsteuer) 0,83 %
Gesamt 32,28 %

Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand und dem rechnerischen Steueraufwand, der sich bei einem Steuersatz von 32,28 % ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2021/2022
Periodenergebnis vor Steuern -6.156
Theoretischer Steueraufwand bei einem Steuersatz von 32,28 % -1.988
Steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen 3
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen 591
Steueraufwand für vergangene Zeiträume -424
Latente Steuern -492
Verlustverrechnung / Verlustzugang 2.499
Auswirkungen unterschiedlicher Steuersätze innerhalb des Konzerns sowie Steuersatzänderungen 38
Abweichungen § 60 Abs. 2 EStDV 204
Sonstige 57
Ertragsteueraufwand laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 487
Steuerquote -7,91%

Die ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den Ergebnissen der Steuer- und Handelsbilanzen und den Anpassungen der Handelsbilanzen an IFRS der einbezogenen Unternehmen, führten in folgenden Positionen zu latenten Steuern in folgender Höhe:

in TEUR Aktive latente Steuern 31.03.2022 Passive latente Steuern 31.03.2022
Immaterielle Vermögenswerte 0 1853
Vorräte 176 602
OCI-Rücklage -62 0
IAS 19 Pensionsverpflichtungen 393 0
Abgrenzung Personalkosten 61 0
Finanzverbindlichkeiten 0 31
Gesamt 568 2.486

Die Veränderung der latenten Steuern auf erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 62 wurde erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die weiteren Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern waren im Berichtsjahr erfolgswirksam.

18. Immaterielle Vermögenswerte

Im Geschäftsjahr entwickelte sich der Bestand an immateriellen Vermögenswerten wie folgt:

in TEUR Selbst geschaffene Software sowie Lizenzen Entgeltlich erworbene Software sowie Lizenzen Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Auftragsbestand Gesamt
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand 02.07.2021 0 0 0 0 0
Zugänge aus Unternehmenserwerb 2.072 506 1.677 3.316 7.571
Zugänge 396 39 911 0 1.346
Abgänge 0 -52 0 0 -52
Stand 31.03.2022 2.468 493 2.588 3.316 8.865
Kumulierte Abschreibungen
Stand 02.07.2021 0 0 0 0 0
Zugänge -348 -80 0 -414 -842
Abgänge 0 52 0 0 52
Stand 31.03.2022 -348 -28 0 -414 -790
Restbuchwerte 31.03.2022 2.120 465 2.588 2.902 8.075

Die Abschreibung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen erfasst.

19. Leasing Nutzungswerte

in TEUR Nutzungsrecht Immobilien Nutzungsrecht Fahrzeuge Nutzungsrecht Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand 02.07.2021 0 0 0 0
Zugänge aus Unternehmenserwerb 10.354 1.940 36 12.330
Zugänge 792 635 0 1.427
Abgänge -140 -308 0 -448
Stand 31.03.2022 11.006 2.267 36 13.309
Kumulierte Abschreibungen
Stand 02.07.2021 0 0 0 0
Zugänge aus Unternehmenserwerb 0 0 0 0
Zugänge -695 -480 -6 -1.181
Abgänge 0 308 0 308
Stand 31.03.2022 -695 -172 -6 -873
Restbuchwerte 31.03.2022 10.311 2.095 30 12.436

20. Sachanlagen

Im Geschäftsjahr entwickelte sich der Bestand an Sachanlagen wie folgt:

in TEUR Grundstücke und Bauten Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand 02.07.2021 0 0 0 0
Zugänge aus Unternehmenserwerb 475 4.655 0 5.130
Zugänge 98 683 105 886
Abgänge -9 -182 0 -191
Umgliederung 45 -45 0 0
Stand 31.03.2022 609 5.111 105 5.825
Kumulierte Abschreibungen
Stand 02.07.2021 0 0 0 0
Zugänge aus Unternehmenserwerb 0 0 0 0
Zugänge -32 -670 0 -702
Abgänge 9 182 0 191
Stand 31.03.2022 -23 -488 0 -511
Restbuchwerte 31.03.2022 586 4.623 105 5.314

Die Abschreibung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen erfasst.

21. Geschäfts- oder Firmenwert

Zur Überprüfung der Werthaltigkeit wurden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte vollständig der zahlungsmittelgenerierenden Einheit CONET zugeordnet.

Im Geschäftsjahr entwickelten sich die Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt:

in TEUR Erwerb CONET Erwerb ISB Summe
Anschaffungskosten
Stand 02.07.2021 0 0 0
Zugang 364.901 48.007 412.908
Veränderung 0 0 0
Abgang 0 0 0
Stand 31.03.2022 364.901 48.007 412.908
Kumulierte Wertminderungen
Stand 02.07.2021 0 0 0
Zugang 0 0 0
Abgang 0 0 0
Stand 31.03.2022 0 0 0
Restbuchwerte 31.03.2022 364.901 48.007 412.908

Der Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderung im März 2022 durch.

Zahlungsmittelgenerierende Einheit CONET

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit CONET wird auf der Basis der Errechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor persönlichen Steuern beträgt 7,2%. Cashflows nach dem Zeitraum von fünf Jahren werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,0% extrapoliert. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate der Branche zuzüglich unternehmensspezifischer Besonderheiten. Die Überprüfung zeigte, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten den Nutzungswert übersteigt.

Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts und Sensitivitätsanalyse zu getroffenen Annahmen

Bei den zur Berechnung des Nutzungswerts zugrunde gelegten Annahmen bestehen die größten Schätzungsunsicherheiten bei den Größen:

EBITDA

Abzinsungssätze

Wachstumsraten, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Prognosezeitraums zugrunde gelegt werden

EBITDA

Ein Nachfragerückgang könnte das EBITDA schmälern. Ein Rückgang des EBITDA um 10,0 % würde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit CONET zu keinem Wertminderungsbedarf führen.

Abzinsungssätze

Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftssegmente und basiert auf seinen durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden aus der erwarteten Kapitalrendite der Eigenkapitalgeber des Konzerns abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital, für das der Konzern einen Schuldendienst zu leisten hat. Die Betafaktoren werden jährlich auf der Grundlage der öffentlich zugänglichen Marktdaten ermittelt. Ein Anstieg des Abzinsungssatzes vor persönlichen Steuern um 1% würde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit CONET zu keinem Wertminderungsbedarf führen.

Wachstumsraten, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Prognosezeitraums zugrunde gelegt werden

Den geschätzten Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktstudien zugrunde. Der Konzern erkennt an, dass die Geschwindigkeit des technologischen Wandels und mögliche neue Wettbewerber die Annahmen zur Wachstumsrate wesentlich beeinflussen könnten. Aus dem Eintritt neuer Wettbewerber in den Markt werden keine negativen Auswirkungen auf die Prognosen erwartet; dies könnte jedoch zu einer anderen nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wachstumsrate als der berücksichtigten langfristigen Wachstumsrate in Höhe von 1 % für die zahlungsmittelgenerierende Einheit CONET führen. Ein Rückgang der langfristigen Wachstumsrate in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit CONET um 0,5 % würde keinen Wertminderungsbedarf ergeben.

22. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

22.1 Finanzielle Vermögenswerte

in TEUR 31.03.2022
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 52.267
Vertragsvermögenswerte 11.607
Sonstige Forderungen 2.751
Zahlungsmittel 4.168
Summe der finanziellen Vermögenswerte 70.793
Summe kurzfristig 70.645
Summe langfristig 148

Der Konzern hält ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte.

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden, und generieren für den Konzern Zinserträge aus variabler oder fester Verzinsung. Der Buchwert kann durch Änderungen des Ausfallrisikos der Geschäftspartner beeinflusst werden.

22.2 Finanzielle Verbindlichkeiten

in TEUR 31.03.2022
Langfristige verzinsliche Darlehen
Senior term loan 163.827
Darlehen IK IX Luxco 8 S.a.r.l. 207.395
Darlehen Passion MEP GmbH & Co. KG 1.017
Turmberg Capitalpartners GmbH 4.000
Summe langfristige verzinsliche Darlehen 376.239
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten außer verzinslichen Darlehen
Vertragsverbindlichkeiten 6.313
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.495
Sonstige Verbindlichkeiten 23.829
Summe der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten 45.637
Summe kurzfristig 45.637
Summe langfristig 0

Senior Term and Super Senior Revolving Facilities Agreement

Ein Konsortium hat dem Konzern eine Darlehensfazilität in Höhe von insgesamt TEUR 190.000 gewährt. Hiervon waren zum Bilanzstichtag TEUR 163.827 (abzüglich Transaktionskosten) als term loan in Anspruch genommen. Das Darlehen ist variabel verzinslich (Marge zzgl. Euribor). Die Marge ist abhängig von der Art der Inanspruchnahme (term loan oder revolving facility) und vom Erreichen bestimmter Erfolgskennziffern. Die Kreditfazilität besitzt eine Restlaufzeit von mindestens fünf Jahren.

Darlehen IK IX Luxco 8 S.a.r.l.

Im Rahmen des Erwerbs der CONET International Holding GmbH hat der Konzern von der IK IX Luxco 8 S.a.r.l. ein Darlehen aufgenommen. Das Darlehen ist unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens beträgt 3,5 % zum 31. März 2022. Die Zinsen sind endfällig zu zahlen. Das Darlehen inklusive der Verzinsung beträgt TEUR 202.190 zum 31. März 2022. In Folge des Erwerbs der Conet ISB GmbH hat der Konzern von der IK IX Luxco 8 S.a.r.l. ein weiteres Darlehen aufgenommen. Das Darlehen ist unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens beträgt 4,0%. Die Zinsen sind endfällig zu zahlen. Das Darlehen inklusive der Verzinsung beträgt TEUR 5.205 zum 31. März 2022.

Im Zuge der Akquisition der Conet ISB GmbH hat der Konzern von der Passion MEP GmbH & Co. KG ein Darlehen aufgenommen. Das Darlehen ist unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens beträgt 4,0%. Die Zinsen sind endfällig zu zahlen. Das Darlehen inklusive der Verzinsung beträgt TEUR 1.017 zum 31. März 2022.

Im Rahmen des Erwerbs der Conet ISB GmbH hat der Konzern von der Turmberg Capitalpartners GmbH ein Darlehen aufgenommen. Das Darlehen ist unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens beträgt 4,0%. Die Zinsen sind endfällig zu zahlen. Das Darlehen inklusive der Verzinsung beträgt TEUR 4.000 zum 31. März 2022.

22.3 Beizulegender Zeitwert

Die nachfolgende Tabelle zeigt nach Kategorien gegliedert Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente des Konzerns:

in TEUR Buchwert 31.03.2022 Zeitwert 31.03.2022
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel 4.168 4.168
Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 52.267 52.267
Übrige Forderungen und Vermögenswerte 2.751 2.751
Summe 59.186 59.186
Finanzielle Verbindlichkeiten
langfristige Finanzschulden
Variabel verzinsliche Darlehen 163.827 163.827
Festverzinsliche Darlehen 212.412 212.412
kurzfristige Finanzschulden
Geldmarktkredit 2.000 2.000
Vertragsverbindlichkeiten 6.313 6.313
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.495 15.495
Sonstige Verbindlichkeiten 23.829 23.829
Summe 423.876 423.876

Das Management hat festgestellt, dass die beizulegenden Zeitwerte von Zahlungsmitteln und kurzfristigen Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen, kurzfristigen Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Auftragsfertigung, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente ihren Buchwerten nahezu entsprechen.

Die variabel verzinslichen Darlehen betreffen nahezu ausschließlich ein senior term loan. Das Management geht davon aus, dass die Darlehensaufnahme zu marktgerechten Konditionen (Zinsmarge) erfolgte. Das festverzinsliche Darlehen betrifft eine Kaufpreisverbindlichkeit. Auch hier geht das Management davon aus, dass bei Kaufpreisverhandlungen zum Bilanzstichtag keine anderen Zinskonditionen vereinbart worden wären. Insofern hat das Management festgestellt, dass die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Finanzschulden ihren Buchwerten nahezu entsprechen.

22.4 Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements von Finanzinstrumenten

Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen verzinsliche Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung und Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Die wichtigsten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.

Der Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die Steuerung dieser Risiken obliegt der Geschäftsführung des Konzerns. Die Geschäftsführung gibt dem mittleren Management des Konzerns ein angemessenes Rahmenkonzept zur Steuerung von Finanzrisiken vor. Das mittlere Management stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten des Konzerns in Übereinstimmung mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren durchgeführt und Finanzrisiken entsprechend diesen Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft des Konzerns identifiziert, bewertet und gesteuert werden. Die Richtlinien zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken werden von der Unternehmensleitung geprüft und beschlossen.

Marktrisiko

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet drei Risikoarten: Zinsrisiko, Währungsrisiko und sonstige Preisrisiken wie das Aktienkurs- oder das Rohstoffpreisrisiko. Zu den dem Marktrisiko ausgesetzten Finanzinstrumenten zählen u. a. Einlagen.

Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. März 2022.

Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.

Bei den Analysen bleiben etwaige Auswirkungen von Änderungen der Marktvariablen auf die Buchwerte der Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Rückstellungen und der nichtfinanziellen Vermögenswerte unberücksichtigt.

Die Sensitivitätsanalysen wurden unter folgender Annahme aufgestellt:

Die Sensitivität des relevanten Postens in der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider. Dies basiert auf den zum 31. März 2022 gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, einschließlich des Effekts einer möglicherweise vorhandenen Sicherungsbeziehung.

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den langfristigen variabel verzinslichen Darlehen.

Der Konzern steuert sein Zinsrisiko durch ein ausgeglichenes Portfolio von fest- und variabel verzinslichen Darlehen. Zum 31. März 2022 waren ca. 47 % des Fremdkapitals des Konzerns festverzinslich. Die variabel verzinslichen Darlehen sind mit Ausnahme der zu vernachlässigenden Arbeitnehmergenussrechte an den Euribor sowie bestimmten Bilanzkennzahlen gekoppelt.

Sensitivitätsanalyse zum Zinssatz

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Zinssätze auf diesen Teil der Darlehen. Bleiben alle anderen Variablen konstant, so wird das Konzernergebnis vor Steuern aufgrund der Auswirkungen auf variabel verzinsliche Darlehen wie folgt beeinflusst:

Erhöhung / Verringerung in Basispunkten Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
TEUR
2021/2022 300 5.063
2021/2022 -300 -5.063

Die angenommene Entwicklung der Basispunkte bei einer Sensitivitätsanalyse der Zinssätze basiert auf dem derzeit beobachtbaren Marktumfeld.

Währungsrisiko

Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Schwankungen ausgesetzt sind. Der Konzern ist vor allem im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine ausländische Währung lauten) Wechselkursrisiken ausgesetzt.

Insgesamt ist der Konzern nur sehr geringen Wechselkursrisiken ausgesetzt, da nur ein sehr geringer Teil der operativen Geschäftstätigkeit in ausländischer Währung (hierbei handelt es sich im Wesentlichen um norwegische Kronen und US-Dollar) abgewickelt wird.

Aufgrund der geringen Bedeutung der Währungsrisiken für den Konzern wurde auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) wie auch Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich solcher aus Einlagen bei Banken und Finanzinstituten und sonstigen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird von der entsprechenden Geschäftseinheit basierend auf den Richtlinien, Verfahren und Kontrollen des Konzerns für das Ausfallrisikomanagement bei Kunden gesteuert. Die Bonität des Kunden wird mithilfe einer umfassenden Scorecard der Krediteinstufung bewertet. Die einzelnen Kreditrahmen werden entsprechend dieser Bewertung festgelegt. Ausstehende Forderungen gegen Kunden werden regelmäßig überwacht.

Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert. Zusätzlich wird eine große Zahl geringerer Forderungen homogen gruppiert und gemeinsam auf Wertminderung beurteilt. Die Berechnung basiert auf tatsächlich entstandenen historischen Daten. Das maximale Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert jeder in Anhangangabe 22.1 ausgewiesenen Klasse finanzieller Vermögenswerte. Der Konzern hält keine Sicherheiten. Er beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als niedrig, da seine Kunden verschiedenen Branchen angehören und auf weitgehend unabhängigen Märkten tätig sind.

Finanzinstrumente und Einlagen

Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien von der Treasury-Abteilung des Konzerns gesteuert. Investitionen mit Liquiditätsüberschüssen werden nur mit genehmigten Geschäftspartnern und innerhalb des Kreditrahmens, der der jeweiligen Partei zugeteilt wurde, vorgenommen. Die Kreditrahmen für Geschäftspartner werden von der Unternehmensleitung jährlich überprüft und können nach Genehmigung durch den Finanzausschuss des Konzerns unterjährig aktualisiert werden. Sie werden festgelegt, um die Risikokonzentration zu minimieren und somit finanzielle Verluste durch einen potenziellen Zahlungsausfall eines Geschäftspartners so gering wie möglich zu halten.

Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 31. März 2022 entspricht den in Anhangangabe 22.1 dargestellten Buchwerten.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungstools. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Bankdarlehen und Leasing zu wahren. Nach den Bestimmungen der konzerninternen Richtlinien dürfen nicht mehr als 30 % des Fremdkapitals innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig werden. Zum 31. März 2022 werden etwa 12 % des im Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerts des Fremdkapitals innerhalb eines Jahres fällig. Der Konzern bewertete die Risikokonzentration hinsichtlich der Refinanzierung seiner Schulden und kam zu dem Schluss, dass sie als niedrig beurteilt werden kann. Dem Konzern stehen in ausreichendem Umfang Finanzierungsquellen zur Verfügung.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf.

Die Angaben erfolgen auf der Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen.

Fälligkeitsanalyse in TEUR Buchwert 31.03.2022 Cashflows bis 1 Jahr Cashflows 1 bis 5 Jahre Cashflows über 5 Jahre
Finanzielle Verbindlichkeiten
langfristige Finanzschulden 376.239 0 0 376.239
kurzfristige Finanzschulden 2.000 2.000 0 0
Vertragsverbindlichkeiten 6.313 6.313 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.495 15.495 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 23.829 23.829 0 0
Abgrenzungen (Teil der sonstigen Rückstellungen) 0
Summe 423.876 47.637 0 376.239

Unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration

Risikokonzentrationen entstehen, wenn mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicher Weise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Risikokonzentrationen weisen auf eine relative Sensitivität des Konzernergebnisses gegenüber Entwicklungen in bestimmten Branchen hin.

Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, enthalten die Konzernrichtlinien spezielle Vorgaben zur Aufrechterhaltung eines diversifizierten Portfolios. Identifizierte Ausfallrisikokonzentrationen werden entsprechend kontrolliert und gesteuert.

Zum 31. März 2022 wiesen drei Kunden offene Posten im Wert von über 1 Mio. Euro auf, was knapp über 26,5 % der gesamten Forderungen (ohne Vertragsvermögenswerte) entsprach.

Sicherheiten

Sämtliche Zahlungsmittel des Konzerns befinden sich in einem Sicherungsverbund zur Absicherung der Ankaufsfinanzierung. Zum 31. März 2022 belief sich der beizulegende Zeitwert der als Sicherheiten gestellten Zahlungsmittel auf TEUR 4.168. Die Geschäftspartner sind verpflichtet, die Sicherheiten an den Konzern zurückzugeben.

22.5 Änderungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit

Die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit haben sich im Geschäftsjahr wie folgt verändert:

Langfristige Finanzschulden Kurzfristige Finanzschulden Gesamte Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
TEUR TEUR TEUR
Stand 02.07.2021 0 0 0
Cash flows
Kapital
Tilgungen 0
Aufnahme 378.862 2.000 380.862
Zahlungsunwirksame Veränderungen 0
Transaktionskosten -4.923 -4.923
Zinsen 2.300 2.300
Stand 31.03.2022 376.239 2.000 378.239

23. Vorräte

Das Vorratsvermögen betrifft im Wesentlichen Hardware und erworbene Software.

Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 1.263 aus zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräten als Aufwand erfasst. Dieser Aufwand wird unter den Aufwendungen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und für bezogene Waren ausgewiesen.

24. Vertragsvermögenswerte

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden.

in TEUR 31.03.2022
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 11.607
Langfristige Vertragsvermögenswerte 0
Gesamt 11.607

Die Vertragsvermögenswerte betreffen Aufträge in Bearbeitung im Zusammenhang mit IT-Projekten.

25. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.

Zum 31. März 2022 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem ursprünglichen Buchwert in Höhe von TEUR 188 in voller Höhe wertberichtigt. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:

in TEUR 31.03.2022
Stand 02.07.2021 0
Zugänge aus Unternehmenserwerb 283
Aufwandswirksame Zuführung 0
Inanspruchnahme 0
Auflösung 0
Aufzinsung 0
Stand 31.03.2022 283

Im Rahmen eines Portfolioansatzes hat der Konzern neben Einzelwertberichtigungen auch eine pauschale Wertberichtigung gebildet. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:

in TEUR 31.03.2022
Stand 02.07.2021 0
Zugänge aus Unternehmenserwerb 94
Aufwandswirksame Zuführung 38
Inanspruchnahme 0
Auflösung 0
Aufzinsung 0
Stand 31.03.2022 132

Zum 31. März 2022 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:

in TEUR Summ e davon wertgemindert davon weder wertgemindert noch überfällig < 30 Tage
31.03.2022 52.267 319 41.710 3.071
in TEUR 30 -60 Tage 61 - 90 Tage 91- 120 Tage
31.03.2022 408 710 6.049

Zum Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Anhangangabe 22.3 verwiesen. Dort wird erläutert, wie der Konzern die Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die weder überfällig noch wertgemindert sind, beurteilt und bewertet.

26. Laufende Ertragsteueransprüche

Die kurzfristigen laufenden Ertragsteueransprüche sind in Höhe von TEUR 3 in der Bilanz ausgewiesen. In Wesentlichen handelt es sich um die Forderungen aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag laufendes Jahr.

27. Sonstige Forderungen

Die sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 31.03.2022
Langfristige sonstige Forderungen
Forderungen gegen Personal 32
Kautionen 116
148
Kurzfristige sonstige Forderungen
Debitorische Kreditoren 125
Forderungen gegen Personal 5
Forderungen gegen Versicherungen 763
Umsatzsteuer 120
Übrige Forderungen 1.590
2.603
Gesamt 2.751

Die sonstigen Forderungen sind nicht überfällig und wurden nicht wertberichtigt. Zum 31. März 2022 bestehen keine langfristigen Vermögenswerte aus Schadensersatzforderungen.

28. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 31.03.2022
Guthaben bei Kreditinstituten
(einschließlich kurz- und mittelfristige Einlagen) 4.151
Kassenbestände 17
Gesamt 4.168

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurz- und mittelfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurz- und mittelfristige Einlagen werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.

Zum 31. März 2022 verfügte der Konzern über fest zugesagte, nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von TEUR 13.000.

Der Konzern hat Teile seiner kurzfristigen Einlagen als Sicherheiten gestellt. Für weitere Erläuterungen wird auf Anhangangabe 22.3 verwiesen.

Die für Zwecke der Kapitalflussrechnung verwendete Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. März 2022 entspricht dem Bilanzposten.

29. Rechnungsabgrenzungsposten

Bei den Abgrenzungen handelt es sich um Vorauszahlungen des Konzerns für den Leistungszeitraum 1. April 2022 bis 31. März 2023, die im Folgejahr aufwandswirksam werden.

30. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital des Konzerns in Höhe von TEUR 25 betrifft das gezeichnete Kapital des Mutterunternehmens Passion Holding GmbH. Weitere Veränderungen des gezeichneten Kapitals haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage des Konzerns in Höhe von TEUR 67.356 betrifft die Kapitalrücklage des Mutterunternehmens Passion Holding GmbH. Es handelt sich um eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

OCI-Rücklage

Die OCI-Rücklage resultiert aus dem sonstigen Ergebnis nach Steuern. Die OCI-Rücklage betrifft Gewinnrücklagen und Währungsumrechnungen. Dieser wurden im Geschäftsjahr mit TEUR 62 aus der Neubemessung von leistungsorientierten Pensionsplänen zugeführt.

31. Rückstellungen

Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten entsprechend IAS 37 ab. Sie haben sich wie folgt entwickelt:

Gewährleistungen Aufbewahrungspflichten Schadensersatz
TEUR TEUR TEUR
Stand 02.07.2021 0 0 0
Erwerb eines Tochterunternehmens 726 96 200
Inanspruchnahme 0 0 0
Auflösung 0 0 0
Zuführung 3 5 0
Stand 31.03.2022 729 101 200
Davon kurzfristig 729 101 200
Davon langfristig
Prozessrisiken Preisprüfung Summe
TEUR TEUR TEUR
Stand 02.07.2021 0 0 0
Erwerb eines Tochterunternehmens 630 62 1.714
Inanspruchnahme 55 0 55
Auflösung 0 0 0
Zuführung 0 213 221
Stand 31.03.2022 575 275 1.880
Davon kurzfristig 575 275 1.880
Davon langfristig

Gewährleistungen

Eine Rückstellung wurde für Gewährleistungsverpflichtungen aus in den vergangenen Jahren durchgeführten Werkverträgen passiviert. Die Bewertung wird auf der Basis von Erfahrungswerten für Reklamationen in der Vergangenheit vorgenommen. Die den Berechnungen der Gewährleistungsrückstellung zugrundeliegenden Annahmen basieren auf dem aktuellen Absatzniveau und den derzeit verfügbaren Informationen über Reklamationen für die durchgeführten Werkverträge innerhalb des Gewährleistungszeitraums.

Aufbewahrungspflichten

Der Konzern unterliegt Pflichten zur Aufbewahrung seiner Buchhaltungsunterlagen und Geschäftsbücher.

Schadensersatz

Der Konzern ist Beklagter in einem Schadensersatzprozess mit einem Dienstleister. Die Rückstellung deckt die Kosten des Rechtsstreites sowie die mögliche Schadensersatzsumme.

Preisprüfung

Der Konzern unterliegt bei einigen öffentlichen Aufträgen einer staatlichen Preisprüfung. Die Rückstellung deckt das Risiko, dass der Konzern aufgrund einer durchgeführten Preisprüfung Rückzahlungen an öffentliche Kunden leisten muss.

32. Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten

Die laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:

in TEUR Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag Gewerbesteuer Summe
Stand am 02.07.2021 0 0 0
Erwerb eines Tochterunternehmens 3.965 4.803 8.768
Inanspruchnahme 189 23 212
Auflösung 0 0 0
Zuführung 441 126 567
Aufzinsung und Änderung des Abzinsungssatzes 0 0 0
Stand 31.03.2022 4.217 4.906 9.123
Davon kurzfristig 4.217 4.906 9.123
Davon langfristig 0 0 0

33. Vertragsverbindlichkeiten

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:

in TEUR 31.03.2022
Kurzfristige Vorauszahlungen für IT-Projekte 6.313
Langfristige Vorauszahlungen für IT-Projekte 0
Gesamt 6.313

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen von Kunden erhaltene Anzahlungen in Zusammenhang mit IT-Projekten.

34. Leasingverbindlichkeiten

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Leasingverbindlichkeiten:

in TEUR 31.03.2022
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 2.821
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 10.513
Gesamt 13.334

Die Laufzeit der Leasingverbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Stand 31.03.2022

Mindestleasingzahlungen Barwert Mindestleasingzahlungen Mindestleasingzahlungen Barwert Mindestleasingzahlungen
< 1 Jahr > 1 < 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
3.583 2.821 8.148 8.102
Mindestleasingzahlungen Mindestleasingzahlungen Barwert Mindestleasingzahlungen Noch nicht realisierter Finanzertrag gesamte Laufzeit Summe Mindestleasingzahlungen
< 1 Jahr > 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
3.583 2.719 2.411 770 14.450

35. Altersversorgungspläne/Pensionsrückstellungen

Beitragsorientierte Pläne

Der Konzern bietet Mitarbeitern mit einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit zu einer arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge. Der Konzern zahlt freiwillig mit Widerrufsrecht einen monatlichen fest definierten Betrag in eine beitragsorientierte Rentenversicherung einer Versicherungsgesellschaft (Direktversicherung). Die im Geschäftsjahr 2021/2022 erfassten Aufwendungen betrugen insgesamt TEUR 280 und stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesem Versorgungsplan dar.

Die Mitarbeiter Konzerns dotieren im Rahmen einer monatlichen bzw. jährlichen Entgeltumwandlung eine Unterstützungskasse. Zusätzlich zur Entgeltumwandlung werden Aufstockungsbeträge durch den Arbeitgeber gewährt. Die Versorgungsbeiträge investiert die Unterstützungskasse in Rückdeckungsversicherungen. Die späteren Versorgungsleistungen werden ausschließlich aus den Erträgen der Rückdeckungsversicherungen finanziert. Die im Geschäftsjahr 2021/2022 erfassten Aufwendungen betrugen insgesamt TEUR 42 und stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesem Versorgungsplan dar.

Die Mitarbeiter Konzerns dotieren im Rahmen einer monatlichen bzw. jährlichen Entgeltumwandlung eine Pensionskasse. Zusätzlich zur Entgeltumwandlung werden Aufstockungsbeträge durch den Arbeitgeber gewährt. Die späteren Versorgungsleistungen werden ausschließlich aus den Erträgen der Pensionskasse finanziert. Die im Geschäftsjahr 2021/2022 erfassten Aufwendungen betrugen insgesamt TEUR 39 und stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesem Versorgungsplan dar.

Daneben besteht für die deutschen Mitarbeiter ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber in Höhe eines derzeit gültigen Beitragssatzes von 9,45 % (Arbeitgeberanteil) der rentenpflichtigen Vergütung einzuzahlen hat.

Leistungsorientierte Pläne

Der Konzern hat einzelnen Mitarbeitern Direktzusagen zu einer Altersvorsorge gegeben, die nach IAS 19 als ein leistungsorientierter Plan ausgestaltet und demnach in der Bilanz abzubilden sind. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die Höhe der Versorgungszusagen bemisst sich in der Regel nach Festzusagen.

Wesentliche mit den leistungsorientierten Zusagen verbundene Risiken werden nicht erwartet.

Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wird das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) benutzt.

Die Entwicklung der Pensionsverpflichtung sowie das Fondsvermögen (einschließlich Vermögensüberdeckung) für die leistungsorientierten Pläne stellen sich wie folgt dar:

Veränderung der Pensionsverpflichtung

in TEUR 31.03.2022
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 02.07.2021 0
Unternehmenszusammenschlüsse 3.559
Zwischensumme 3.559
Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen
Laufender Dienstzeitaufwand (service cost) 0
Zinsaufwand (interest cost auf DBO) 39
Zwischensumme 39
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/Verluste aus Neubemessung
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste
aus Änderungen finanzieller Annahmen -282
Erfahrungsbedingte Anpassungen 50
Zwischensumme -232
Gezahlte Versorgungsleistungen -143
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31.03.22 3.223

Veränderung des Planvermögens

in TEUR 31.03.2022
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 02.07.2021 0
Unternehmenszusammenschlüsse 1.980
Zwischensumme 1.980
Erfolgswirksam erfasste Erträge für Planvermögen
Zinserträge 21
Zwischensumme 21
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/Verluste (-) aus Neubemessung
Erträge aus Planvermögen (ohne im Zinsaufwand enthaltene Beträge) 45
Zwischensumme 45
Tatsächliche Renten- und Kapitalzahlungen aus Planvermögen -860
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31.03.22 1.186

Veränderung des Effekts der Vermögensobergrenze (asset ceiling)

in TEUR 31.03.2022
Effekt der Vermögensobergrenze zum 02.07.2021
Unternehmenszusammenschlüsse 0
Zwischensumme 0
Erfolgswirksam erfasste Erträge
Zins auf den Effekt der Vermögensobergrenze 0
Zwischensumme 0
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/Verluste aus Neubemessung
Veränderung im Effekt der Vermögensobergrenze (ohne im Zinsertrag enthaltene Beträge) 1
Barwert der des Effekts der Vermögensobergrenze zum 31.03.22 1

Nettoverpflichtung

in TEUR 31.03.2022
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 3.223
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -1.186
Barwert der des Effekts der Vermögensobergrenze 1
Nettoverpflichtung zum 31.03.22 2.038

Das Planvermögen setzt sich im Wesentlichen aus Rückdeckungsversicherungen zusammen.

Mit den Pensionsverpflichtungen stehen keine zusätzliche Erstattungsansprüche aus weiteren Rückdeckungsversicherungen im Zusammenhang, die nicht als Planvermögen qualifiziert sind.

Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste stellen sich wie folgt dar:

in TEUR 31.03.2022
Kumulierter in den Gewinnrücklagen erfasster Betrag zum 02.07.2021 0
Im laufenden Jahr erfasster Betrag 92
Kumulierter in den Gewinnrücklagen erfasster Betrag zum 31.03.2022 92

Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtung dargestellt:

Grundannahmen 31.03.2022
%
Abzinsungssatz 1,95
Künftige Rentensteigerungen 1,80

Die durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen beträgt 11,6 Jahre.

Der Gesamtaufwand für die leistungsorientierten Pensionspläne setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2021/2022
Aufwand der im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche 25
Versicherungsmathematischer Gewinne (-)/Verluste -92
Nettozinsaufwand 6
-61

Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2022/2023 mit Beiträgen zu leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von insgesamt TEUR 156.

Die Fälligkeit der Verpflichtungen aus dem leistungsorientierten Versorgungsplan stellt sich wie folgt dar:

in TEUR 31.03.2022
innerhalb der nächsten 12 Monate (nächstes Geschäftsjahr) 146
Zwischen 2 und 5 Jahren 598
Zwischen 6 und 10 Jahren 830
Über 10 Jahre 2.475
Erwartete Auszahlungen gesamt 4.049

Die maßgebliche versicherungsmathematische Annahme, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt wurde, ist der Diskontierungssatz. Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse wurde auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahme zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen jeweils unverändert geblieben sind.

Quantitative Sensitivitätsanalyse Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung 31.03.2022
in TEUR
Abzinsungssatz
Erhöhung um 0,5 % -192
Rückgang um 0,5 % 212

36. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 Tagen.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Abgrenzungen in Höhe von TEUR 4.273.

37. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 31.03.2022
Personalrückstellungen HGB (Urlaub, Tantiemen etc.) 16.637
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern 792
Verbindlichkeiten aus Lohnsteuern 1.742
Verbindlichkeiten soziale Sicherheit 162
Verbindlichkeiten aus Gehaltsabrechnung 54
Übrige Verbindlichkeiten 4.442
Gesamt 23.829

38. Rechnungsabgrenzungsposten

Bei den Abgrenzungen handelt es sich um erhaltene Vorauszahlungen des Konzerns für den Leistungszeitraum 1. April 2022 bis 31. März 2023, die im Folgejahr ertragswirksam werden.

39. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Die Konzern-Gesellschaften sind über Kontoverpfändungen aller in Deutschland unterhaltenen Bankkonten, als Sicherheitengeber dem Finanzierungsvertrag der CONET Gruppe beigetreten.

40. Angaben über nahestehende Unternehmen und Personen

Informationen über die Konzernstruktur, die Tochtergesellschaften und die Holdinggesellschaft werden in Anhangangabe 5 dargestellt.

In der folgenden Tabelle wird die Gesamthöhe der Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2021/2022 dargestellt:

in TEUR Geleistete Zinsen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern:
IK IX Luxco 8 S.a.r.l. 2021/2022 2.300 207.395
Passion MEP GmbH & Co. KG 2021/2022 0 1.017

Darlehen über EUR 207 Mio. der IK IX Luxco 8 S.a.r.l.

Im Rahmen des Erwerbs der CONET International Holding GmbH hatte der Konzern durch IK IX Luxco 8 S.a.r.l. ein Darlehen aufgenommen. Das Darlehen ist unbesichert. Die Verzinsung des Darlehens beträgt 3,5 % zum 31. März 2022 bzw. 4,0 %. Die Zinsen sind endfällig. Das Darlehen inklusive der Verzinsung beträgt TEUR 207.395 zum 31. März 2022.

Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen

Personen in Schlüsselpositionen sind die Geschäftsführer des Mutterunternehmens sowie der Tochterunternehmen. Im Geschäftsjahr 2021/2022 sind die laufenden Bezüge fester und variabler Art in Höhe von TEUR 954 angefallen.

Die in der Tabelle dargestellten Beträge wurden in der Berichtsperiode in Verbindung mit Personen in Schlüsselpositionen als Aufwand erfasst.

Vergütung des Beirats

Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurde kein Beirat bestellt.

Nachrichtlich ist zu erwähnen, dass nach dem Bilanzstichtag ein Beirat gewählt wurde. Der neue Beirat besteht aus folgenden Personen: Mirko Jablonsky, Adrian Tanski, Johan Van de Steen, Torsten Klein, Bernhard Kraft.

Managementbeteiligungen

Die Führungskräfte verschiedener Konzernunternehmen halten zum Bilanzstichtag indirekt 15,6 % der Anteile an der Muttergesellschaft über verschiedene Beteiligungsvehikel. Die Anteile an den Beteiligungsgesellschaften wurden zum selben Preis erworben, den die Mehrheitsgesellschafter bei dem Erwerb bezahlt haben. Entsprechend korrespondieren diese mit dem Fair Value im Erwerbszeitpunkt, so dass dies im Konzernabschluss zu keiner Berücksichtigung führt.

41. Veröffentlichte noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen werden nachfolgend dargestellt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden.

Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern

IAS 12 Ertragsteuern wurde dahingehend geändert, dass Unternehmen verpflichtet sind, latente Steuern für Transaktionen anzusetzen, aus denen beim erstmaligen Ansatz betragsgleiche zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen entstehen. Die Änderungen können sich insbesondere auf Unternehmen auswirken, die wesentliche Bestände an Nutzungsrechten, Leasingverbindlichkeiten, Stilllegungs-, Rückbau- und ähnlichen Verpflichtungen haben. In diesen Fällen wären zusätzliche aktive und passive latente Steuern anzusetzen.

Schließlich gab es Folgeänderungen an IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards". Latente Steuern im Zusammenhang mit dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten und Schulden, die aus einer einzigen Transaktion stammen, wurden in die Liste der Ausnahmen von der rückwirkenden Anwendung anderer IFRS im Anhang B des IFRS 1 aufgenommen.

Die Änderungen sind erstmals verpflichtend für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist, vorbehaltlich eines noch zu erfolgenden Endorsements, zulässig. Die erstmalige Anwendung erfolgt modifiziert retrospektiv. Diese Änderung hat die Auswirkung auf den Konzern ab Geschäftsjahr 2023/2024, das am 1. April 2023 beginnt.

42. Organe der Passion Holding GmbH

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2021/2022 gehörten der Geschäftsführung an:

 

Frau Anke Höfer, Geschäftsführerin (CEO), Königswinter, Deutschland

 

Herr Josef Ranner, Geschäftsführer (CFO), Bonn, Deutschland

Beirat

Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurde kein Beirat bestellt.

43. Honorar des Abschlussprüfers

Im Berichtszeitraum wurden Aufwendungen in Höhe von TEUR 300 erfasst, die auf die Konzernabschlussprüfung entfallen.

44. Befreiungsvorschriften für konsolidierte Unternehmen

Für folgende konsolidierte Tochterunternehmen wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs.

3 HGB hinsichtlich der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen:

CONET International Holding GmbH

CONET Technologies Holding GmbH

CONET Solutions GmbH

CONET Communications GmbH

CONET Services GmbH

CONET Business Consultants GmbH

Babiel GmbH

PROCON IT GmbH

45. Ereignisse nach der Berichtsperiode

Mit dem Kaufvertrag vom 09.08.2022 (Closing am 30.09.2022) wurde die Firma Emineo mit dem Sitz in der Schweiz erworben.

46. Nachtragsbericht

Die Corona-Krise trifft die Digitalbranche mit Wucht, aber weniger stark als die deutsche Gesamtwirtschaft. Die ausführliche Erläuterung der Auswirkung von der Corona-Krise auf den Geschäftsverlauf der CONET Gruppe für die ersten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag ist im Lagebericht unter dem Punkt 4.1 "Prognosebericht" dargestellt.

 

Hennef, den 24. März 2023

Anke Höfer, Geschäftsführerin

Josef Ranner, Geschäftsführer

Inhaltsverzeichnis

1 Grundlagen des Konzerns

1.1 Geschäftsmodell

1.2 Organisation

1.3 Organe

1.4 Unternehmensinternes Steuerungssystem

1.5 Forschungs- und Entwicklungsbericht

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.2 Geschäftsverlauf / Ertragslage

2.2.1 Umsatz und Gesamtleistung

2.2.2 Rohertrag I

2.2.3 Rohertrag II

2.2.4 EBITDA

2.2.5 Jahresergebnis

2.3 Vermögenslage

2.3.1 Vermögensstruktur

2.3.2 Kapitalstruktur

2.4 Finanzlage

2.4.1 Finanzierungsanalyse

2.4.2 Liquiditätslage

2.5 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

2.6 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

3 Nachtragsbericht

4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

4.1 Prognosebericht

4.2 Risikobericht

4.2.1 Zusammenfassung

4.2.2 Überblick

4.2.3 Projektrisiken

4.2.4 Marktrisiken

4.2.5 Personalrisiken

4.2.6 Finanzplanungsrisiken

4.2.7 Organisatorische Risiken

4.2.8 Regulatorische Risiken

4.2.9 Risiken aus internen Prozessen

4.3 Chancenbericht

1 Grundlagen des Konzerns

1.1 Geschäftsmodell

Die Passion Holding GmbH ist die Muttergesellschaft des CONET-Konzerns (relevanter Konsolidierungskreis dieses Konzernabschlusses) und wird in diesem Dokument als CONET- Gruppe bezeichnet.

Die Passion BidCo GmbH hält die Akquisitions-Kredite der CONET-Gruppe.

Die CONET Technologies Holding GmbH steuert die operativen CONET-Gesellschaften. Sie definiert die CONET-Gruppen-Strategie, ist für die Weiterentwicklung der CONET-Gruppe verantwortlich und unterstützt die operativen Gesellschaften.

Die Geschäftstätigkeit der CONET-Gruppe setzt sich im Wesentlichen aus IT-Dienstleistungen und IT-Lösungen zusammen, die in den Leistungsfeldern SAP, Infrastructure, Communications, Software und Consulting erbracht werden.

Mit der Bündelung thematisch verwandter Lösungsbereiche in den Tochterunternehmen der CONET-Gruppe und dem Aufbau von Landes- und Service-Gesellschaften hat die Gruppe in den vergangenen Jahren ihre Position unter den Top-10 der mittelständischen deutschen IT-System- und Beratungshäuser behauptet.

Neben dem Mutterunternehmen Passion Holding GmbH gehören dem Konsolidierungskreis folgende Tochterunternehmen an:

Passion BidCo GmbH (100 %)

CONET International GmbH (100 %)

CONET Technologies Holding GmbH (100 %) - Mutterunternehmen der folgenden Gesellschaften:

CONET Solutions GmbH (100 %)

CONET Communications GmbH (DE) (100 %)

CONET Communications GmbH (AT) (100 %)

CONET Business Consultants GmbH (100 %)

CONET Services GmbH (100 %)

CONET Hrvatska d.o.o. (100 %)

Babiel GmbH (100%)

PROCON IT GmbH (100 %)

CONET ISB GmbH (100 %)

CONET Solutions GmbH

Die CONET Solutions GmbH bietet seinen Kunden aus den Bereichen Industrie und Handel, öffentlichem Sektor sowie den Bereichen Defense & Public Security seit 1987 Lösungen für Management und Informationstechnologie an. Das Leistungsspektrum des mittelständischen IT-System- und Beratungshauses umfasst SAP, Infrastructure, Communications, Software und Consulting in den Schwerpunktbereichen Cyber Security, Cloud, Mobility und Big Data.

CONET Communications GmbH

Die CONET Communications GmbH bietet als Tochterunternehmen umfassende Leistungen und Lösungen im Bereich moderner Kommunikationssysteme an und besitzt mit der CONET Communications GmbH in Wien eine eigene österreichische Tochtergesellschaft. Zum Leistungsportfolio gehören die Leitstellenkommunikationslösung UC Radio Suite (UCRS) mitsamt ihren Modulen für eine mobile Einsatzunterstützung ebenso wie Contact Center Solutions und Erweiterungslösungen für IP-Telefonie.

CONET Business Consultants GmbH

Die CONET Business Consultants GmbH bietet als Management- und IT-Beratung IT- Lösungen für namhafte Unternehmen und Organisationen der öffentlichen Hand an. Als Partner des Jahres für den Bereich Public Service der SAP bietet das Unternehmen Leistungen rund um SAP Consulting, Prozessoptimierung sowie die Entwicklung, Realisierung und Administration SAP-basierter Lösungen aus einer Hand an.

CONET Services GmbH

Die CONET Services GmbH bietet ein Portfolio an IT-Betriebsleistungen und Managed Services für Kunden aus der Finanzwirtschaft, dem öffentlichen Sektor, dem Bereich Defense & Security und der Privatwirtschaft an. Neben dem Rechenzentrumsbetrieb sowie dazu gehöriger Beratung umfasst das Leistungsspektrum insbesondere die Konzeption und Installation von IT-Systemen, Migrationsprojekte, ITIL-konformen Support und Remote-Wartung, Backup und Disaster Recovery. Speziallösungen für den Finanzsektor wie Direct Market Access und Proximity Solutions sowie sichere und hochverfügbare Angebote für Cloud-Computing und Hosting unterstützen den täglichen Geschäftsbetrieb.

Babiel GmbH

Babiel ist eine auf Online-Kommunikation und B2B-E-Commerce spezialisierte Agentur und Unternehmensberatung. Das Unternehmen berät, entwickelt, implementiert und koordiniert die Erstellung von Websites, Online-Portalen, Apps und Online-Shops.

PROCON IT GmbH

Die PROCON IT GmbH mit Hauptsitz in Garching bei München und einer Niederlassung in Augsburg ist Anbieter für Big Data & Visual Analytics, Web- & Cloud-Engineering, SAP- Engineering und Mainframe App-Engineering. Das Management & Business Consulting komplettiert das Leistungsportfolio des Unternehmens. Die PROCON IT GmbH ist vor allem in den Branchen Automotive, Financial Services und Aerospace aktiv.

CONET Hrvatska d.o.o.

Die CONET Hrvatska d.o.o mit Hauptsitz in Zagreb wurde am 21.12.2020 gegründet und soll zukünftig die Nearshore-Aktivitäten der CONET-Gruppe abwickeln.

ISB GmbH

Die ISB GmbH bietet ihren Kunden nahezu das komplette Spektrum von IT-Dienstleistungen von der IT-Strategieberatung über Softwarerealisierung bis hin zum IT-Service an. Bestandteil der Unternehmensstrategie ist eine branchenorientierte Unternehmensstruktur, die durch fachlich orientierte branchenübergreifende Kompetenzen ergänzt wird und somit dem Kunden gezielt das gesamte Know-how-Spektrum des Unternehmens zugänglich macht.

Die Kernkompetenz der ISB liegt im Design, der Implementierung und Einführung von hochwertigen Softwarelösungen zur Digitalisierung der Kernprozesse ihrer Kunden. Dabei deckt die ISB die gesamte Leistungs- und Wertschöpfungskette, von der Analyse über den Entwurf, die methodische Projektsteuerung, bis hin zur Programmierung, Einführung und Betreuung ab.

Das CONET-Portfolio

CONET konzentriert sich auf die strategischen Leistungsfelder SAP, Infrastructure, Communications und Software.

Im Abgleich mit den Anforderungen des Marktes, neuen Entwicklungen, Best Practices und Trends der IT-Branche entwickeln sich daraus Cyber Security, Cloud, Mobility und Big Data als aktuelle Schwerpunktbereiche der Digitalisierung, die wir über ihren gesamten Lebenszyklus von Konzeption bis Betrieb mit strategischer, technischer und prozessorientierter Beratung begleiten.

1.2 Organisation

Die CONET International Holding GmbH ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung und unterliegt damit dem deutschen GmbH-Gesetz. Die Führung der Gesellschaft obliegt gemäß GmbH-Gesetz der Geschäftsführung. Bei der operativen Zwischenholding CONET Technologies Holding GmbH wurde zusätzlich ein weiteres, freiwilliges Gesellschaftsorgan in Form eines Beirats etabliert gemäß §§ 52 Abs. 1, 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG.

1.3 Organe

Geschäftsführung

Die CONET-Gruppe wird zum Stichtag 31. März 2022 von zwei Geschäftsführern geleitet. Das Amt des Vorsitzenden der Geschäftsführung wird von Frau Anke Höfer ausgeübt. In der Rolle als Geschäftsführer Finanzen ist Herr Josef Ranner für die Steuerung der Service-Bereiche Finanzen, Rechnungswesen & Controlling, Einkauf sowie Marketing zuständig.

Die zentralen Themen CONET-Strategie und CONET LIFE (unsere Unternehmensverfassung) werden von beiden Geschäftsführern gemeinsam betreut und weiterentwickelt.

Beirat

Der bisherige Beirat der CONET Technologies Holding GmbH, der sich aus drei Vertretern des CONET-Gesellschafters H.I.G. zusammensetzte, wurde mit dem Vollzug (Closing) des Verkaufs der CONET-Gruppe an IK-Partners aufgelöst. Der neue Beirat besteht aus folgenden Personen: Mirko Jablonsky, Adrian Tanski, Johan Van de Steen, Torsten Klein, Bernhard Kraft.

1.4 Unternehmensinternes Steuerungssystem

Basis der strategischen Unternehmensplanung ist eine jährlich aktualisierte Planung mit Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Liquiditätsplan. Auf Basis dieser Überlegungen werden die Budgetplanungen der Einzelgesellschaften für das folgende Geschäftsjahr im top-down- Verfahren abgeleitet. Diese werden anschließend bottom-up verifiziert und danach auf die einzelnen Monate verteilt. Im Rahmen der monatlichen Plan-Ist-Abweichungsanalyse wird der Konzern gesteuert. Das Management verfügt auf Basis eines etablierten Self-Service-Systems über tagesaktuelle Zahlen zur Unternehmenssteuerung. Die Geschäftsführung wird im Rahmen des monatlichen Reporting über alle wesentlichen Positionen der Gewinn- u. Verlustrechnung auf Einzelgesellschaftsebene wie auch auf Konzernebene informiert.

In der CONET-Gruppe stehen Kennzahlen, die sich an der Liquidität und dem Unternehmenswert orientieren, im Vordergrund. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Größen, die alle im Vergleich von Ist, Plan (Budget) und Vorjahr betrachtet werden:

Umsatz

Gesamtleistung (Umsatz inklusive der Bestandsveränderung sowie der aktivierten Eigenleistungen)

Rohertrag I und II (operative Wertschöpfung vor und nach eigenem Personalaufwand)

EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization - stellt für uns das operative Ergebnis dar)

1.5 Forschungs- und Entwicklungsbericht

Ein wesentlicher Umfang der Forschungs- und Entwicklungsbestrebungen entfällt auf unsere Software-Entwicklung im Communications-Umfeld.

Im Bereich Public Security erlebte das von CONET eigenentwickelten Produkt, die Unified Communications Radio Suite (UCRS), weitere Produktivsetzungen im Energiesektor sowie im öffentlichen Leitstellenumfeld. Unsere Funkintegrations- und Konferenzlösung stellt eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen analogen und digitalen Funksystemen sicher. Erst das ermöglicht die reibungslose Koordination und Steuerung aller beteiligten Kräfte im Regelbetrieb und bei Noteinsätzen.

Der Umfang der konfigurierbaren Funktionalitäten und Konnektoren verleiht der CONET UCRS in der aktuellen Ausbaustufe generische und auf das jeweilige Kundenumfeld angepasste Integrationsmöglichkeiten. Durch ihre modulare Systemarchitektur, vereint die UCRS unterschiedlichste Kommunikationssysteme und Kommunikationskanäle durch eine technische Normalisierung und Standardisierung auf einer gemeinsamen Plattform und gestattet so eine medienbruchfreie Steuerung des gesamten Kommunikationsprozesses vom Arbeitsplatz des Leitstellenmitarbeiters aus. Gerade die Vernetzung der verschiedensten Kommunikationsmedien und Endgeräte verlangt eine solche Umsetzung, damit die Vielfalt der Möglichkeiten zur Kommunikation mit den Einsatzkräften und Hilfesuchenden für den Leitstellenmitarbeiter beherrschbar bleibt.

Im vergangenen Geschäftsjahr wurden die zuvor geschaffenen Funktionalitäten weiter ausgebaut. Im Bereich Digitalfunk wurden die Schnittstellen sowie grafische Steuerelemente um Funktionen wie Regrouping, Priorisierten Sprechgruppen, Einsatzmittelüberwachung erweitert und bestehende Ansichten weiter verbessert. Darüber hinaus wurde eine neue Schnittstelle an das Alarmierungssystem hessenAlarm, welches auf KATWARN basiert, implementiert. Dieses System ermöglicht einen alternativen Alarmierungsweg für Einsatzkräfte via SmartPhone, parallel zur existierenden BDBOS Digitalfunk Infrastruktur.

Im Bereich Arbeitsplatz-Audioperipherie-Steuerung wurden ein neues Konzept erarbeitet, welches die Grundlage für die nun folgende Umsetzung bildet.

Im Bereich Sprachaufzeichnung/Dokumentation wurden Konzeptionen und Grundlagen geschaffen für eine gerichtsverwertbare Protokollierung von Systemereignissen.

Weitere Forschungstätigkeiten gab es unter anderem in der CONET Solutions GmbH. Hier wurde ein Proof of concept für den Aufbau eines Mehrwegzyklus System (Becher/Schüsseln) erarbeitet. Dies beinhaltet eine IT-Lösung zur Unterstützung einer prototypischen Umsetzung der neuen Mehrwegverordnung.

Insgesamt hat die CONET-Gruppe im Zeitraum Dezember 2021 bis März 2022 TEUR 725 beziehungsweise 1,1 % des Umsatzes in Forschungs- und Produktentwicklungsaufwendungen investiert. Insgesamt wurden knapp über TEUR 782 Entwicklungskosten aktiviert. Das entspricht einer Aktivierungsquote von 55 %. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden TEUR 349 Euro auf aktivierte Entwicklungskosten planmäßig abgeschrieben.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft hat sich 2021 vom Corona-bedingten Einbruch des Vorjahres erholt. Laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamts war das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2021 um 2,7 % gewachsen. Dieser Trend macht sich ebenfalls in Q1/2022 bemerkbar. Im Gegensatz zum Vorquartal verzeichnet das erste Quartal des Jahres ein Plus von 0,2 %, während das BIP im Vergleich zum Vorjahresquartal um 4 Prozentpunkte anstieg. Insgesamt blieb die deutsche Wirtschaft dennoch aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Lieferengpässe hinter den Prognosen vom Jahresbeginn zurück.

Die globalen Wachstumsaussichten haben sich zum Ende des Jahres 2022 weiter eingetrübt, die Risiken haben zugenommen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dämpft in allen Regionen das Wachstum, treibt die Inflation und verstärkt Knappheiten in Einzelmärkten. Der Rückgang des Wachstums in China - bedingt durch die dortige Immobilienkrise und die strikte Corona-Eindämmungspolitik - bremst die Entwicklung zusätzlich. Von höheren Energiepreisen ist Europa besonders betroffen. Die baltischen und osteuropäischen Staaten sowie Deutschland spüren die größten Auswirkungen, ihr Wachstum hat sich im zweiten und dritten Quartal stark verlangsamt und ihre Inflationsraten sind in die Höhe geschnellt. In ganz Europa kommen ein schwächeres Verbrauchervertrauen und eine verlangsamte Dynamik im Verarbeitenden Gewerbe aufgrund zwar nachlassender, aber immer noch anhaltender Unterbrechungen der Lieferketten und steigender Inputkosten erschwerend hinzu. Unterschiede innerhalb Europas beruhen im Wesentlichen auf unterschiedlichen wirtschaftlichen Strukturen: das Produzierende Gewerbe ist viel stärker von den gestiegenen Energiepreisen betroffen als der Dienstleistungssektor. (Siehe BMKW-Weltwirtschaftsbericht)

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Gegensatz dazu stellt sich die Consultingbranche auf positive Zukunftsentwicklungen ein. Mit einem Marktwachstum von plus 10,3 % konnte die bereits optimistische Prognose vom Jahresanfang (+9 %) sogar noch übertroffen werden. Der von den geschätzten rund 26.000 Consultingunternehmen erwirtschaftete Gesamtumsatz von 38,1 Mrd. € liegt somit 1,9 Mrd. € über dem Allzeithoch im Jahr 2019. Das für die CONET-Gruppe besonders relevante Segment der IT-Beratung beläuft sich laut Wachstumsprognose der BDU für 2022 auf 11,0 %. Insbesondere die Bereiche IT-Datenschutz & Datensicherheit (+13,5 %) sowie IT-Anwendungen & Infrastruktur (+13,0 %) tragen zu dem überdurchschnittlichen Wachstum bei.

Mit einem aktuellen Umsatzanteil von 23 % (+1 Prozentpunkt) am Gesamtmarkt liegt der konsolidierte Umsatz der zehn größten Consultingunternehmen in Deutschland weiterhin deutlich unter den Werten anderer Märkte. Weltweit betrachtet liegt dieser Anteil bei rund 45 %, mit Tendenz nach oben. Dies und der um 0,8 Prozentpunkte gestiegene Umsatzanteil der mittelgroßen Unternehmen auf aktuell 38 % zeigen, dass der Consultingmarkt in Deutschland deutlich mittelständischer geprägt ist als in den meisten großen Industrienationen.

Durch die Corona-Pandemie verstärkt, haben flexiblere Arbeitsformen und die Zunahme von Remotearbeit in den meisten Unternehmen zu einem veränderten Arbeitsumfeld für Mitarbeitende in der Consultingbranche geführt. Im Zuge dieser Veränderungen ist der Anteil weiblicher Mitarbeitender unter den rund 219.000 Beschäftigten im Jahr 2021 um 4 Prozentpunkte auf 39 % angestiegen. Mit einem Frauenanteil von 29 % bei den in Beratungsprojekten tätigen Mitarbeitenden sowie einem Anteil von 15 % auf Leitungsebene hinkt die Branche allerdings noch ein wenig hinter den ausgegebenen Zielen hinterher.

Zu dem für die meisten Branchenteilnehmer guten Geschäftsjahr 2021 trugen insbesondere vier Klienten Branchen bei, die für rund ein Drittel des Gesamtmarktumsatzes stehen. Unternehmen aus dem Bereich HealthCare lagen hier - wie bereits zu Beginn des Jahres prognostiziert - mit einem Umsatzplus von 15,5 % an der Spitze. Mit einem Umsatzwachstum von plus 12,5 % zählte die Automotive Branche 2021 erstmalig wieder zu den Umsatztreibern im Consulting. In den letzten beiden Jahren hatte diese Kundenbranche jeweils den vorletzten Platz im Ranking eingenommen.

In diesem Umfeld konnte CONET seine Top-10-Platzierung unter den mittelständischen deutschen IT-Beratungshäusern vom 9. Platz auf den 7. Platz in der Lünendonk Studie verbessern. In dieser Branchenübersicht listen die Marktforscher der Lünendonk & Hossenfelder GmbH IT-Beratungen mit Hauptsitz in Deutschland und einem Umsatz bis zu 500 Millionen Euro auf. Zum ersten Mal wird die CONET auch in der "Lünendonk-Liste 2021: Führende IT-Beratungs- und Systemintegrations- Unternehmen in Deutschland" auf Platz 24 aufgeführt.

2.2 Geschäftsverlauf / Ertragslage

Die nachstehende Darstellung der Ertragslage gestattet einen Einblick in die Entwicklung des Konzerns in diesem Zeitraum. Aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres kann kein sinnvoller Vorjahresvergleich angegeben werden. Bei der Darstellung handelt es sich um eine nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Wiedergabe der Gewinn- u. Verlustrechnung.

Konsoldierte Konzern-BWA für den Zeitraum 2021/22
in Tsd. €
Umsatzerlöse 64.983
Andere aktivierte Eigenleistungen 782
Gesamtleistung 65.765
Sonstige Erlöse 617
Materialeinsatz -21.942
Rohertrag I 44.440
Personalkosten -31.425
Rohertrag II 13.015
Sonstige betriebliche Aufwendungen -10.524
Wertminderung auf finanzielle Vermögenswerte einschließlich Wertaufholungen -38
Sonstige Steuern -6
EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und AFA) 2.448
Abschreibungen -2.725
EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern) -277
Finanzergebnis -5.879
EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern) -6.156
Steuern vom Einkommen und Ertrag -487
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -6.644

Die nachfolgende Kommentierung bezieht sich auf die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgewerteten Darstellungen.

2.2.1 Umsatz und Gesamtleistung

Die CONET-Gruppe hat im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr einen Konzernumsatz in Höhe von TEUR 64.983 erzielt. Die Gesamtleistung im Konzern beträgt TEUR 65.765. Unser operatives Geschäft wächst in zwei Bereichen: Dem Geschäft mittels direkt abzurechnender Dienstleistung und den langlaufenden Projekten mit Werkvertragscharakter (98 %). Daneben resultieren die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Fremdsoftware/Hardware sowie eigenen Software-Produkten (2 %).

Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von rund TEUR 782 resultieren aus der Weiterentwicklung unseres Softwareprodukts CONET UC Radio Suite innerhalb der CONET Communications GmbH (vgl.: 1.4 Forschungs- und Entwicklungsbericht) und die aktivierten Eigenleistungen im Rahmen des internen SAP-Projektes.

2.2.2 Rohertrag I

Der Rohertrag I stellt unsere Wertschöpfung aus dem operativen Geschäft vor eigenen Personalkosten dar und fungiert somit als wichtiger Indikator für das grundsätzliche Geschäftsvolumen und die erzielten Fremdmargen.

Der im Rumpfgeschäftsjahr 2021/2022 erzielte Rohertrag I liegt bei TEUR 44.440.

2.2.3 Rohertrag II

Der Rohertrag II stellt unsere Wertschöpfung aus dem operativen Geschäft nach allen Personalkosten dar und gibt somit Aufschluss über den Deckungsbeitrag vor den allgemeinen Sachkosten.

Der Personalaufwand beträgt TEUR 31.425.

Der Rohertrag II beläuft sich auf TEUR 13.015.

In der CONET-Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2021/2022 ein Anteil von 19,79 % Rohertrag II aus der erzielten Gesamtleistung erwirtschaftet.

2.2.4 EBITDA

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stellt im CONET-Konzern eine der entscheidenden betriebswirtschaftlichen Steuerungsgrößen dar.

Nach Abzug der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrug das EBITDA im Konzern TEUR 2.448. Die sonstigen betrieblichen Aufwände beinhalten vor allem Rechts- und Beratungskosten (TEUR 6.214), Instandhaltung/Wartung (TEUR 1.061), Weiterbildungskosten (TEUR 496) und Fahrzeugkosten (TEUR 477)

2.2.5 Jahresergebnis

Die Abschreibungen betragen TEUR 2.725. Die Abschreibungen setzen sich zu rund 31 % aus Abschreibungen auf selbst geschaffene und erworbene immaterielle Vermögenswerte und zu 69 % aus Abschreibungen auf Sachanlagen zusammen. Die Sachanlagen betreffen hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) beträgt TEUR -6.156.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR -487 resultieren aus einem Saldo aus TEUR -979 laufenden Steueraufwendungen abzüglich Erträge aus der Auflösung von latenten Steuern in Höhe von TEUR 492.

Insgesamt ergibt sich auf Ebene des Konzerns ein Jahresüberschuss von TEUR -6.644.

2.3 Vermögenslage

2.3.1 Vermögensstruktur

Die nachfolgende Übersicht zeigt den Vermögensaufbau, der unter Zusammenfassung gleichartiger Posten der jeweiligen Bilanzen entwickelt worden ist:

Aktiva

2021/2022
in Tsd.€ %
Immaterielle
Vermögenswerte 433.419 84,4
Sachanlagevermögen 5.314 1,0
Sonstige Forderungen 148 0,0
Latente Steuern 568 0,1
Langfristig gebundenes
Vermögen 439.449 85,5
Vorräte 1.263 0,3
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 68.659 13,4
Kurzfristig gebundenes
Vermögen 69.922 13,7
Liquide Mittel 4.168 0,8
513.539 100,0

(Tabelle enthält Rundungsdifferenzen auf Grund der Darstellung der Werte in TEUR)

Das langfristig gebundene Vermögen der CONET-Gruppe beläuft sich auf insgesamt TEUR 439.449 und entspricht damit einem Anteil am Gesamtvermögen von 85,5 %.

Der größte Teil des langfristig gebundenen Vermögens entfällt auf immaterielle Vermögenswerte. Die immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 433.419 betreffen mit TEUR 412.908 im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte und mit TEUR 12.436 Nutzungswerte aus Leasingverhältnissen. Im Übrigen betreffen die immateriellen Vermögenswerte selbst geschaffene Software sowie Lizenzen (TEUR 2.120), im Rahmen von Unternehmenserwerben bilanzierte Auftragsbestände (TEUR 2.902), entgeltlich erworbene Software und Lizenzen (TEUR 466) und geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (TEUR 2.588).

Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind aus der Konsolidierung des CONET-Teilkonzerns, sowie der ISB AG entstanden. Gemäß den IFRS-Regeln erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Ein zum Bilanzstichtag durchgeführter Wertminderungstest ergab keine Hinweise auf außerplanmäßige Abschreibungen.

Die selbstgeschaffene Software repräsentiert zum Stichtag selbsterstellte Software in der CONET Communications GmbH (Produkt UC Radio Suite). Zugängen von TEUR 396 standen planmäßige Abschreibungen von TEUR 348 gegenüber.

Die sonstigen Forderungen (langfristig) von TEUR 148 betreffen im Wesentlichen nicht als Planvermögen qualifizierte Rückdeckungsversicherungen und Kautionen.

Die kurzfristig gebundenen Aktiva in Höhe von TEUR 69.922 betreffen Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Vorräte.

Die Vorräte betreffen überwiegend zum Verkauf bestimmte Software und Hardware.

Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 68.659 enthalten mit TEUR 52.267 größtenteils Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 11.607 Vertragsvermögenswerte. Letztere betreffen unfertige Arbeiten aus Werkverträgen, die nach den IFRS-Regeln als Vertragsvermögenswerte auszuweisen sind. Im Übrigen betreffen die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sonstige Forderungen (TEUR 2.603), laufende Ertragssteueransprüche (TEUR 3) und Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 2.179).

Bezüglich der Analyse zu den liquiden Mitteln verweisen wir auf den Abschnitt 2.4.1 Finanzierungsanalyse.

2.3.2 Kapitalstruktur

Die nachfolgende Übersicht zeigt den Kapitalaufbau, der unter Zusammenfassung gleichartiger Posten der jeweiligen Bilanzen entwickelt worden sind:

Passiva

2021/2022
in Tsd. € %
Eigenkapital 60.802 11,8
Rückstellungen 2.038 0,4
Finanzverbindlichkeiten 376.239 73,2
Leasingverbindlichkeiten 10.513 2,0
Latente Steuern 2.486 0,5
Langfristiges Fremdkapital 391.276 76,1
Rückstellungen 1.880 0,4
Finanzverbindlichkeiten 2.000 0,4
Leasingverbindlichkeiten 2.821 0,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 15.495 3,0
Übrige Schulden 39.265 7,7
kurzfristiges Fremdkapital 61.461 12,1
513.539 100,0

(Tabelle enthält Rundungsdifferenzen auf Grund der Darstellung der Werte in TEUR)

Das Eigenkapital beträgt 11,8 % der Bilanzsumme.

Das langfristige Fremdkapital in Höhe von TEUR 391.276 betrifft im Wesentlichen Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten.

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten stellen 76,1 % der Bilanzsumme dar. Sie betreffen im Wesentlichen verschiedene Darlehen, die der Finanzierung des Erwerbs des CONET- Teilkonzerns und der ISB dienen. Die Darlehen teilen sich auf in bankenfinanzierte Darlehen in Höhe von TEUR 163.827 und Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 212.412. Alle Darlehen sind endfällig und besitzen eine Restlaufzeit von mindestens fünf Jahren.

Das kurzfristige Fremdkapital umfasst neben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 15.495) im Wesentlichen sonstige Verbindlichkeiten (TEUR 39.265).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen neben von Dritten in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen (TEUR 11.222) auch Abgrenzungen in Höhe von TEUR 4.273.

Die übrigen Schulden betreffen im Wesentlichen laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten (TEUR 9.123), Vertragsverbindlichkeiten (TEUR 6.313) sowie sonstige Verbindlichkeiten (TEUR 23.829).

2.4 Finanzlage

2.4.1 Finanzierungsanalyse

Zum 31. März 2022 betrugen die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten TEUR 376.239.

Die liquiden Mittel der CONET-Gruppe beliefen sich zum Stichtag auf TEUR 4.168 und betragen 0,8 % des Vermögens.

Damit liegt die Nettoverschuldung (zinstragende Verbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel) zum Geschäftsjahresende bei TEUR 374.071.

Die Finanzverbindlichkeiten von TEUR 378.239 setzen sich zu 99,5 % (TEUR 376.239) aus langfristigen Verbindlichkeiten zusammen. Die langfristigen Verbindlichkeiten betreffen Erwerbsfinanzierungen.

Die bereitgestellten Fremdmittel sind über einen Sicherheiten-Pool besichert.

Wesentliche außerbilanzielle Finanzierungen bestehen nicht.

2.4.2 Liquiditätslage

Zum 31. März 2022 beträgt der Kassen- und Bankbestand TEUR 4.168.

Die Kapitalflussrechnung, welche den Anstieg des Kassen- und Bankbestandes im abgelaufenen Geschäftsjahr darstellt, ist in den Anlagen erhalten.

Die Zahlungsfähigkeit der CONET-Gruppe war im Geschäftsjahr 2021/2022 zu jedem Zeitpunkt gegeben.

2.5 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Trotz belastenden Effekten durch Kosteninflation und kleineren Herausforderungen der abebbenden Covid-19-Pandemie beurteilt die Geschäftsführung der CONET zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzern-Lageberichts die Geschäftslage als positiv. Nach wie vor sieht die Geschäftsführung in den für die CONET relevanten Marktsegmenten eine stetig wachsende Nachfrage nach dem Dienstleistungsangebot der CONET. Zudem verzeichnet man eine leichte Entspannung auf dem Arbeitsmarkt, was zu weiterem Wachstum beitragen wird.

2.6 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiter

Um im Wettbewerb um neue Mitarbeiter ausreichend attraktiv zu sein, bieten wir ein breites Portfolio von Arbeitgeberleistungen. Darunter zählen z.B. die betriebliche Altersvorsorge, eine Gruppenunfallversicherung, Mentoring und Coachingprogramme oder auch Online-Events.

Unsere Weiterbildungs- und Mitarbeiterentwicklungsprogramme bieten die Möglichkeit zur bedarfsgerechten Entwicklung.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Neben der fachlichen Weiterentwicklung und einem angenehmen Arbeitsumfeld sehen wir auch die physische und psychische Gesundheit unserer Mitarbeiter in unserer Arbeitgeberverantwortung. Zu diesem Zweck hat die CONET-Gruppe ein betriebliches Gesundheitsmanagement etabliert, das die Förderung der Gesundheit eines jeden Einzelnen zum Ziel hat.

Neben den Bewegungsangeboten runden kostenloses Obst, flexible Arbeitszeiten sowie regelmäßige Überprüfungen der Arbeitsplatzergonomie das Gesundheitsangebot in der Gruppe ab.

Great Place to Work

Im April 2021 haben wir über den Anbieter Great Place to Work eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Von 1182 eingeladenen Mitarbeitern, haben sich 923 Mitarbeiter beteiligt. Diese 78 % haben wie folgt gewertet, der zentrale Befragungsaussage "Alles in allem kann ich sagen, dies hier ist ein sehr guter Arbeitsplatz." haben 89 % zugestimmt. Dieses Ergebnis liegt über dem Marktbenchmark (86 %). Auch die weiteren Fokusbereiche der Befragung liegen gleichauf bzw. über dem Marktbenchmark: Glaubwürdigkeit: 85 % (Markt 79 %), Respekt: 82 % (Markt 73 %), Fairness: 83 % (Markt 78 %), Stolz: 82 % (Markt 82 %), Teamgeist: 88 % (Markt 80 %).

Nationaler Top-Arbeitgeber 2022 laut FOCUS-Business

Die Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu ermittelte im Auftrag von FOCUS-Business aus 900.000 deutschen Unternehmen die nationalen Top-Arbeitgeber. Mit einer Urkunde bestätigt FOCUS-Business dabei den Status von CONET als "nationaler Top-Arbeitgeber 2022". Die Basis für die Auszeichnung bilden ausschließlich die Mitarbeitermeinungen auf der Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu.

Diamant-Award von SAP als "Partner des Jahres Public Services"

CONET wurde im Rahmen der SAP-Diamant-Initiative nach 2019, 2020 und 2021 zum dritten Mal in Folge als "Partner des Jahres Public Services" ausgezeichnet. Der durch die SAP Deutschland SE & Co. KG vergebene Preis basiert auf einer als Diamant-Modell bezeichneten Bewertungsmatrix von SAP. Fünf Leistungsdimensionen werden dabei berücksichtigt: Innovation, Expertise, Lösungen, Demand Generation und unterstützter Umsatz in entsprechenden Branchenprojekten. Nur Unternehmen, die in allen Kategorien nach Ansicht von SAP besondere Leistungen gezeigt haben und sich im Vergleich zu ihren Mitbewerbern besonders erfolgreich in Kundenprojekten engagieren, erhalten die Auszeichnung.

Derartige Auszeichnungen und Qualifizierungen, wie wir sie auch bereits etwa von Cisco und anderen Partnern wie dem Beschaffungsnetzwerk Achilles erhalten haben, bestätigen das Qualifizierungsniveau und die Stellung von CONET im jeweiligen Markt.

Innovation Circles und Innovation Workshops

CONET ist langjähriger Partner zentraler Technologieunternehmen und Mitglied führender Branchen- und Themenverbände wie dem BITKOM, der Initiative D21 oder dem Cyber Security Cluster Bonn. Den Innovationsgedanken fördert das Unternehmen aktiv zum Beispiel in Innovation Workshops.

In seinen ergebnisoffenen und weitgehend technologieneutralen Innovation Workshops etwa schafft CONET gemeinsam mit seinen Kunden ein speziell auf ihre unternehmensspezifischen Bedürfnisse zugeschnittenes, produktives Umfeld, um neue Ansätze für Arbeitsweisen und Prozesse der Zukunft kennenzulernen und zu bewerten. Wir helfen unseren Kunden dabei, alle potenziellen Einsatzbereiche, Vorteile und Nachteile kennenzulernen. In den Veranstaltungen unseres Innovation Days treffen unsere Kunden Innovationsführer und tauschen sich mit uns und weiteren Anwenderunternehmen in Networking-Atmosphäre über innovative, methodische und technologische Ansätze aus. Unsere Innovation Circles bieten in kurzen Präsentationen und Impulsvorträgen unserer Prozessspezialisten, IT-Fachleute und Gastsprecher Einblicke in die Zukunft des Arbeitens und Wirtschaftens in Zeiten der Digitalisierung. Der Schwerpunkt der Veranstaltungsreihe liegt aber auf Diskussion und Austausch zwischen Fachleuten, Anwenderunternehmen und Teilnehmern - ohne vordergründigen Ergebnisdruck und Evaluationszwänge. Unsere Kunden sind damit ein aktiver Teil unseres Innovationsnetzwerkes.

2021 fand der inzwischen jährliche veranstaltete Innovation Day virtuell statt. CONET- Experten-Teams und Kunden stellten dort innovative IT-Lösungen den Besuchern vor. Für Juni 2022 ist eine weitere Ausgabe des CONET Innovation Day, diesmal wieder in Präsenz im Wissenschaftszentrum Bonn, geplant.

3 Nachtragsbericht

Im neuen Geschäftsjahr sind folgende Sachverhalte geplant:

Einführung von SAP S/4HANA als neue ERP-Software (Echtstart 01.06.2023)

Mit dem Kaufvertrag vom 09.08.2022 (Closing am 30.09.2022) wurde die Firma Emineo mit dem Sitz in der Schweiz erworben.

4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

4.1 Prognosebericht

In der Digitalbranche laufen die Geschäfte weiterhin deutlich besser als in der Gesamtwirtschaft und erstmals seit letztem Sommer werden auch die Aussichten wieder überwiegend positiv bewertet. Die aktuelle Geschäftslage der IT- und Telekommunikationsunternehmen liegt im Januar bei 36,4 Punkten und damit 1,2 Punkte höher als noch im Dezember. Die Geschäftserwartungen für die kommenden Monate verbessern sich nach einem kräftigen Anstieg zum Jahresende noch einmal und klettern von -0,6 auf 2,0 Punkte. Das zeigt der Bitkom-ifo-Digitalindex. Der Index bildet die aktuelle Geschäftslage und die Geschäftserwartungen für die kommenden drei Monate ab und berechnet daraus das Geschäftsklima. Dieses liegt nun bei 18,5 Punkten, nach 16,6 Punkten im Dezember und nur 5,9 Punkten im November.

Die Digitalbranche zeigt sich in einem von Krieg, gestörten Lieferketten und Inflation geprägten Umfeld sehr stabil und setzt weiter auf Wachstum. Der Digitalverband Bitkom erwartet für die Unternehmen der IT, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik im laufenden Jahr ein Umsatzplus von 3,8 %, die Umsätze werden mit 203,4 Milliarden Euro erstmal über die 200-Milliarden-Euro-Marke klettern. Zugleich soll die Beschäftigtenzahl um 3,4 % auf 1,352 Millionen steigen.

Das größte Wachstum kann die Informationstechnik verbuchen. Mit IT werden 2023 nach aktueller Prognose 126,4 Milliarden Euro umgesetzt. Das entspricht einem Plus von 6,3 %. Am stärksten zulegen können die Umsätze mit Software (38,8 Milliarden Euro; +9,3 %). Besonders deutlich wachsen dabei die Geschäfte mit Plattformen für Künstliche Intelligenz (+41,8 % auf 1,1 Milliarden Euro), mit Collaborative Applications (+15,6 % auf 1,6 Milliarden Euro), also Anwendungen zur Zusammenarbeit, sowie mit Sicherheits-Software (+11,4 % auf 3,3 Milliarden Euro).

Die Umsätze mit IT-Services steigen um 4,7 % auf 47,8 Milliarden Euro und erreichen damit in etwa die Wachstumsraten der Vorjahre. Das Projektgeschäft ist zumeist langfristig angelegt und weniger stark von Konjunkturschwankungen beeinflusst.

Aufgrund der oben beschriebenen Branchenentwicklungen erwartet die Geschäftsführung für die CONET-Gruppe auch für das kommende Jahr weiteres Wachstum. Sie geht nicht davon aus, dass das die Corona-Pandemie oder der Ukraine-Konflikt nennenswerte Auswirkungen auf unsere Geschäftsentwicklung und damit auf die operativen und finanziellen Kennzahlen haben wird.

Für das kommende Geschäftsjahr geht die Geschäftsführung von einer Gesamtleistung (inkl. sonstiger Erlöse) zwischen 235 und 247 Mio. Euro sowie einem Rohertrag I zwischen 172 und 180 Mio. Euro aus. Auf Ebene des Rohertrages II planen wir zwischen 49 und 52 Mio. Euro. Als EBITDA erwartet die Geschäftsführung ein Ergebnis zwischen 29 und 33 Mio. Euro.

4.2 Risikobericht

4.2.1 Zusammenfassung

Das Risikomanagement im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 wurde maßgeblich von der Corona-Pandemie geprägt. Die im Zuge dessen identifizierten Risiken sind teilweise eingetreten, konnten aber durch die rechtzeitig ergriffenen Maßnahmen begrenzt werden.

4.2.2 Überblick

Die Risikostrategie der CONET-Gruppe regelt die risikopolitischen Grundsätze und die Anforderungen (Kernkomponenten, Rollen, Verantwortlichkeiten und Abläufe) für ein ordnungsmäßiges, konzernweit einheitliches und in die Zukunft gerichtetes Risikomanagement und dessen Einbettung in die Unternehmensstrategie.

Das Riskmanagement ist Teil des Qualitätsmanagements nach ISO 9001:2015. Ziel des Risikomanagements bei CONET ist es, auf allen Unternehmensebenen das Risikobewusstsein zu erhöhen und quantifizierbare Aussagen zur Risikobehandlung treffen zu können.

Dem Risikomanagement obliegt die Aufgabe, die Anforderungen der Risikostrategie umzusetzen, diese regelmäßig zu bewerten, das Risikomanagementsystem kontinuierlich in Richtung Best Practice weiterzuentwickeln und bei Bedarf auf neue Erkenntnisse und Anforderungen anzupassen.

Die Umsetzung konzentriert sich auf die frühzeitige Identifizierung von Chancen und Risiken, deren Analyse und Bewertung sowie die Steuerung von gezielten Maßnahmen.

Das Risikomanagement wird regelmäßig jährlich den geänderten Umfeldbedingungen angepasst. Dazu werden Konjunkturschwankungen, Technologiewandel und die Entwicklung einzelner Branchen und Kundensegmente als relevante Einflussgrößen betrachtet und bewertet. Bei Bedarf (wie im letzten Jahr wg. Corona) wird das Riskmanagement kontinuierlich angepasst. Chancen und Risiken können jederzeit auch ad-hoc gemeldet werden.

Das Risikomanagement behandelt folgende Aspekte:

Projektrisiken:

Marktrisiken

Personalrisiken

Finanzplanungsrisiken

Organisatorische Risiken

Regulatorische Risiken

Risiken aus internen Prozessen

Infrastrukturrisiken

Das Risikomanagement in der vorliegenden Form wurde im Jahr 2018 etabliert. Aufgrund der kontinuierlichen Betrachtung können Risikowerte auch über die Jahre betrachtet werden.

Die Bewertung selbst ist bewusst einfach gehalten, da der Aussagegrad bei granularer Betrachtung kaum besser wird, aber die Komplexität und Akzeptanz bei ausführlicherer Betrachtung deutlich schmälern würde.

Nachfolgend wird kurz im Überblick auf ausgewählte Aspekte eingegangen.

4.2.3 Projektrisiken

Das Kerngeschäft der CONET ist die Durchführung von Projekten. Daher werden die Risiken und Chancen, die sich aus der Durchführung von Projekten ergeben, für alle komplexen Projekte kontinuierlich ermittelt.

Als Managementmethode ist CONET PRINCE für alle Projekte vorgegeben. CONET PRINCE ist eine zulässige Anpassung der weltweit anerkannten Methode PRINCE2. Wir unterscheiden "PRINCE einfach" für Projekte mit geringem Managementanteil und geringem Risiko (z.B. Dienstleistungsprojekte) und "PRINCE komplex" für Projekte mit hohem Managementanteil und hohem Risiko (z.B. Werkverträge). Für Projekte nach PRINCE einfach wird kein explizites Risikomanagement betrieben, da es bis auf Kompensation eines ausgefallenen Mitarbeiters kein Risiko gibt. Anders bei Projekten nach PRINCE komplex. Hier wird vom jeweiligen Projektleiter ein Risikomanagement gefordert, welches regelmäßig dem Lenkungsausschuss zu berichten ist. Konkrete Projektrisiken sind z.B. unklare Leistungsbeschreibungen, Ausfall von Kernressourcen oder mangelnde Beistellleistung des Kunden. Diese Projektstatusberichte der einzelnen Projekte werden konsolidiert und zu einem Gesamtbild auf Gruppenebene gebracht.

4.2.4 Marktrisiken

Im Aspekt Marktrisiken werden die Ausprägungen Marktanteile, Kaufverhalten, Kundenstruktur und Konjunktur detailliert analysiert. Zusammenfassend ist auch im zweiten Pandemiejahr festzustellen, dass die Marktlage erfreulich ist. Durch den Gewinn von großen Rahmenverträgen und den Kauf der ISB GmbH wurde die Chance ergriffen, die Marktposition zu stärken.

Bei allen Kunden ist die Remote-Arbeit inzwischen etabliert, was die Durchführung von Projekten erleichtert und ebenfalls als Chance für neue Formen der Zusammenarbeit zu sehen ist, was wiederum auch Marktrisiken minimiert.

4.2.5 Personalrisiken

Unter Personalrisiken werden Kapazität und Fluktuation, Ausfallzeiten, Qualifikation, Integrität, Mitarbeiterzufriedenheit sowie Schutz der Mitarbeiter verstanden.

Auch hier lässt sich zusammenfassen, dass aufgrund getroffener Maßnahmen die Risiken minimiert und Chancen ergriffen wurden.

Auf dem Arbeitsmarkt herrscht eine momentane Ressourcenknappheit bezüglich qualifizierter Mitarbeiter. Entwicklungen solcher Art können das Ziel eines kontinuierlichen Wachstums der CONET-Gruppe bedrohen. Eine Gegenmaßnahme war daher das Schaffen eigener Nearshoring-Kapazitäten. Die sich daraus ergebende Chance wurde insofern wahrgenommen, dass in der neu gegründeten CONET Hvartska schon 41 MA eingestellt wurden.

Auch im zweiten Pandemiejahr war eine ausfallbedingte Lieferfähigkeit (Quarantäne, Krankheit) nicht festzustellen.

Der Schutz vor Infektion steht im Vordergrund. Daher wurde Home-Office und Regelungen zur Abwesenheit in CONNECT beibehalten.

Die Mitarbeiterzufriedenheit wurde mittels Studie "Great Place to work" überprüft und insgesamt als sehr gut befunden. Als Risiko wurde die relativ schlechte Bewertung der Arbeitsumgebung Hennef identifiziert. Hier wurde die Chance ergriffen mit dem neuen Standort "Neuer Kanzlerplatz Bonn" demnächst eine geeignetere Unternehmenszentrale zu schaffen.

4.2.6 Finanzplanungsrisiken

Durch den Investorwechsel hat sich die Risikostruktur der Finanzierungsinstrumente nicht wesentlich verändert. Die Darlehen des finanzierenden Bankenkonsortiums orientieren sich - wie vor dem Investorenwechsel auch - am EU RI BOR 3-Monate (EUR) und am Swiss Reference Rates (SARON) (CHF).

Die steigenden Leitzinsen werden daher auch zu einer steigenden Zinsbelastung führen. Ein solcher Anstieg wird die Liquiditätssituation der CONET Gruppe allerdings nicht gefährden.

Mit den finanzierenden Banken wurde ein Covenant in Form eines Nettoverschuldungsgrades vereinbart. Der Nettoverschuldungsgrad ist definiert als Nettoverschuldung (gesamte ausstehende Hauptverbindlichkeiten abzüglich frei verfügbarer Barmittel) geteilt durch das bereinigte EBITDA für den letzten Zwölfmonatszeitraum. Seit Bestehen des Covenants war die Differenz zwischen Ist-Wert und Maximalwert stehts größer als 20 %, was einen großzügigen Headroom darstellt.

Gegen Zahlungsmittelschwankungen ist die CONET Gruppe mit einem umfangreichen Geldmarktkredit (Revolving Credit Facility) von TEUR 15.000 ausgestattet.

4.2.7 Organisatorische Risiken

Organisatorische Risiken betreffen Risiken und Chancen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Organisation also Produkte, Produktivität, Kunden an sich aber auch Lieferanten von Waren und Dienstleistungen, somit freie Mitarbeiter und Unterauftragnehmer aber auch den Bereich Lagerhaltung.

Im Bereich der Produkte werden Risiken und Chancen zu den Themen Wettbewerb, Qualität, Akzeptanz, Substitutionsmöglichkeit ermittelt. Hier lässt sich zusammenfassen, dass es weiterhin pandemiebedingt weniger Vor-Ort Präsenz beim Kunden gab, dies aber im Vergleich zum Vorjahr durchweg problemlos im Kundenumfeld durchgeführt wurde, da eine Remotefähigkeit generell vorhanden war. Somit wurde hier die Chance genutzt, die sich u.a. aus weniger Fahrzeiten ergab und dadurch zu einer durchweg höheren Produktivität also fakturierbarer Auslastung führte.

Im Umfeld Kunden achten wir insbesondere auf Abhängigkeiten von Großkunden, Kundenstrukturen und Zufriedenheit.

Hier sind die Top-Ten-Kunden, also solche, die mehr als 50 % des Umsatzes in ihrem Segment ausmachen in den einzelnen Segmenten stark gestreut. Wir setzen weiterhin auf lange Kundenbeziehungen. In den letzten 10 Jahren haben wir keinen unserer großen Kunden verloren.

In Bezug auf Lieferanten, die zur Qualität der Arbeitsmittel beitragen, sind die Engpässe bei Remote-Arbeitsmitteln (z.B. Notebooks, Headsets) behoben. Auch hier wurde die Chance genutzt, im Rahmen der Pandemie die Ausrüstung zu modernisieren. Inzwischen ist CONET insgesamt voll remote-fähig.

Im Bereich der externen Dienstleister ist ein Risiko in der Sicherstellung der Qualität der Dienstleistung zu sehen, aber auch eine Chance, zum einen durch diese zusätzlichen Ressourcen Projekte durchgeführt werden können, deren Realisierung sonst gefährdet wäre. Die lange und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den externen Dienstleistern geht mit einer guten Qualität der Leistungserbringung insgesamt einher.

In Bezug auf Lagerhaltung, also die Höhe der Bestände, Kapitalbindung, Alter der Bestände sowie etwaige Lagerverluste gab es keine Besonderheiten. Die Chance eines neuen Lagermanagements wurde realisiert. Es wurden keine Inventurdifferenzen festgestellt. Der Prozess wird regelmäßig optimiert.

4.2.8 Regulatorische Risiken

Regulatorische Risiken und Chancen betreffen Themen, die sich aus dem gesetzgeberischen Umfeld heraus ergeben. Insbesondere betrifft uns hier das Arbeitsrecht, aber auch die Datenschutzgrundverordnung und Themen um soziale Nachhaltigkeit wie ILO Kernarbeitsnormen und Umweltschutz.

Im Bereich Arbeitsrecht wurde als größtes Risiko das Thema Scheinselbständigkeit identifiziert. Zur Minimierung des Risikos "Scheinselbständigkeit" wurde das Freelancermanagement im HR-Bereich ausgeweitet und als Chance professionalisiert. Es werden regelmäßige Schulungen durchgeführt.

Im Bereich Datenschutz wurde mit ein neuer, gruppenweiter Datenschutzbeauftragter sowie zusätzlich sogenannte Datenschutzkoordinatoren in einzelnen CONET-Gesellschaften ernannt, um Risiken vorzubeugen.

4.2.9 Risiken aus internen Prozessen

In unseren internen Prozessen sehen wir Chancen und Risiken, die im Zuge internen Wirkens entstehen können. Hierzu zählen zum Beispiel ungerechtfertigte Zugriffe auf Informationen. In diesem Zusammenhang wurden die Berechtigungen und Schulungen weiter für den Einsatz im Home-Office optimiert. Dies ging einher mit dem Thema Datensicherheit, also dem Schutz der IT-Infrastruktur. Hier wurde die Chance ergriffen, das Risiko von Insellösungen zu minimieren, indem eine Zentralisierung der internen IT auf Ebene Group mit einer neu geschaffenen Rolle "CIO" (Chief Information Officer) umgesetzt wurde. Ebenfalls wurden Risiken durch den Abschluss einer Cyberversicherung minimiert.

Im Bereich der Dokumentation muss geordnetes Arbeiten im QMS sichergestellt sein. Ein mögliches Risiko wird als gering eingeschätzt, da wir über ein etabliertes und TÜV-zertifiziertes System verfügen. Im Rahmen dieser Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2015 wird auch das interne Kontrollsystem überprüft, so dass hier auch kein hervorzuhebendes Risiko gesehen wird.

Ebenso gering wird das Risiko strafrechtlicher Konsequenzen bei Verletzung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOBS) gesehen. Für das Geschäftsjahr 2021 gab es ein uneingeschränktes Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

4.3 Chancenbericht

Chancen durch eine positive Marktentwicklung

Die grundlegenden Chancen von IT-Systemhäusern liegen in den Wachstumschancen der IT-Branche ganz generell sowie in der Investitionsbereitschaft der Unternehmen, ihre IT-Landschaft zu modernisieren, Prozessabläufe zu automatisieren und neue, zusätzlichen Mehrwert bietende Applikationen zu installieren. Ferner ist in diesem Zusammenhang der verstärkte Trend in den IT-Sicherheitsherausforderungen und der zunehmenden Digitalisierung in nahezu allen Industrien zu nennen. Die Basis für ein solches Wachstum sehen wir (siehe 4.1 Prognosebericht) und diese ist in den bestehenden Planzahlen enthalten. Wenn es uns allerdings gelingt, schneller zu wachsen als geplant, ergibt sich daraus eine Ertragschance.

Im Rahmen der vergangenen, erfolgreichen Projektumsetzungen hat sich die CONET-Gruppe als verlässlicher Lösungspartner beziehungsweise Dienstleister bewährt. Unsere hohe Bestandskundenzufriedenheit leitet sich hieraus und bietet demzufolge für das zukünftige Projektgeschäft die ideale Plattform, die bestehenden Geschäftsbeziehungen weiter auszubauen. Gelingt uns dies schneller oder umfangreicher als geplant, ergibt sich hieraus ebenfalls eine Ertragschance.

Chancen durch Effizienzsteigerung

Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der internen Prozesse und Kontrollmechanismen, um die Effizienz unserer Organisation zu verbessern. Wir versuchen stets das vorhandene Know-how unser Mitarbeiter, die etablierten Prozesse und die eingesetzten IT-Systeme optimal aufeinander abzustimmen, um Ineffizienzen aufzudecken und zukünftig zu vermeiden.

 

Hennef, den 24. März 2023

Anke Höfer, Geschäftsführerin

Josef Ranner, Geschäftsführer

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