SCHOTT GLAS Mainz Grundstücks- GmbH & Co. KG
Selbe AdresseGroßhandel mit Flachglas
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja Schlosser seit 10.7.2018 | Vorstandsmitglied |
Jens Dr. Beinker seit 16.7.2014 | Vorstandsmitglied |
Patrick Dr. Markschläger seit 11.7.2011 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SCHOTT Solar AGMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018BILANZ
ANHANGSCHOTT Solar AG, Mainz Anhang für das Geschäftsjahr 2017/2018 Grundlagen des Jahresabschlusses I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der SCHOTT Solar AG, Mainz, ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und den ergänzenden Vorschriften des AktG in Euro aufgestellt. Bei der Aufstellung des Anhangs macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist wie im Vorjahr das Gesamtkostenverfahren gewählt worden. Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes der SCHOTT Solar AG ist Bestandteil dieses Anhangs (III. Erläuterungen zur Bilanz). Der Jahresabschluss zum 30. September 2018 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nach-folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Aufgrund drastisch verschlechterter Marktbedingungen im Geschäftsjahr 2011/2012 wurde die operative Tätigkeit der SCHOTT Solar AG in der kristallinen Photovoltaik eingestellt. Diese Entscheidung stand in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Beschlüssen des Vorstands der SCHOTT AG vom 17. April 2012 sowie vom 21. Juni 2012, den Geschäftsbereich der kristallinen Photovoltaik aufzugeben. Der Vorstand hat den Jahresabschluss unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Eine Liquidation der Gesellschaft ist nicht geplant. Der Ergebnisabführungsvertrag mit der SCHOTT AG wurde zum 30.09.2015 gekündigt. Die Bilanz der SCHOTT Solar AG zeigt auf der Aktivseite liquide Mittel (bzw. Cash-Pool-Forderungen) von EUR 110 Mio. und auf der Passivseite ein Eigenkapital von EUR 131 Mio. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten belaufen sich auf EUR 22 Mio., im Wesentlichen für Gewährleistungen und Modulentsorgung. Damit ist aus heutiger Sicht eine positive Fortführungsprognose gegeben. Sachanlagen Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zu Grunde gelegt worden:
Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 250,00 nicht übersteigen. Entsprechende Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Nach der vollständigen Abschreibung wird der Sammelposten im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) als Abgang gezeigt. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Darüber hinaus werden bei den Sachanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, wenn insbesondere eine weitere Nutzung nicht gegeben ist und eine Veräußerung auf Grund der wirtschaftlichen Situation der Branche unwahrscheinlich erscheint. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Sachanlagen enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit sie durch die Herstellung veranlasst sind. Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bilanziert. Erkennbare Ausfallrisiken sind durch individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss-stichtag ausgewiesen, soweit sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen liegen als vertragliche Grundlagen die MBB Versorgungsordnung (Fassung vom 30. Juni 1983), die Versorgungs-ordnung 1994 (Fassung vom 1. Januar 1994) und die Versorgungsbestimmung der AEG Aktiengesellschaft (Fassung vom 1. Juni 1981) sowie arbeitnehmerfinanzierte Einzelzusagen zu Grunde. Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen gemäß den Heubeck-Richttafeln 2018 G nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt. Zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,50 % bei den Gehältern und von 1,50 % bei den Renten ausgegangen. Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen basiert ferner auf einer jährlichen Steigerung der Beitrags-bemessungsgrenze von 1,50 % sowie einer Fluktuationsrate von 2,00 % p. a. Die Abzinsung der Verpflichtungen erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2015/2016 entsprechend § 253 Abs. 2 HGB mit dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Dieser beläuft sich zum 30. September 2018 auf 3,34 %. Der 7-Jahres-Durchschnittszinssatz für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren beträgt zum 30. September 2018 2,44 % gegenüber 2,91 % im Vorjahr. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 634 abzüglich latenter Steuern in Höhe von TEUR 190 und ist ausschüttungsgesperrt. Eine Verrechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen mit dem beizulegenden Zeitwert des saldierungsfähigen Deckungsvermögens erfolgt seit dem 30. September 2016 nicht mehr, da das saldierungsfähige Deckungsvermögen im Geschäftsjahr 2015/2016 auf die SCHOTT AG und auf die SCHOTT Solar CSP GmbH übertragen wurde. Der überwiegende Teil der in der SCHOTT Solar AG in den Vorjahren ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 auf die SCHOTT AG übertragen. Den Rückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten der Mercer Deutschland GmbH, Mülheim an der Ruhr, zu Grunde. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. In den Rückstellungen sind sämtliche Verpflichtungen aufgenommen, die der Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen und denen sich die SCHOTT Solar AG voraussichtlich nicht entziehen kann. Die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Jubiläums-verpflichtungen und für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden mit dem von der Deutschen Bundesbank errechneten 7-Jahres-Durchschnittsrechnungszins von 2,44 % (im Vorjahr 2,91 %) bewertet. Die Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen erfolgt gemäß den Heubeck Richttafeln 2018 G. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen bilanziert. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Entstehungstag des Geschäftsvorfalls in Euro bewertet. Zum Bilanzstichtag werden Verluste aus Kursänderungen berücksichtigt, Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in lokale Währung werden erfolgswirksam erfasst. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten ist in der "Entwicklung des Anlagevermögens" als Anlage zum Anhang dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz
* Die Angaben der Sun Technology Asset erfolgen hier in Landeswährung (TCHF). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit TEUR 110.385 (i. Vj. TEUR 112.115) aus dem Cash-Pooling mit dem Mutterunternehmen SCHOTT AG, mit TEUR 240 (i. Vj. TEUR 343) aus dem Liefer- und Leistungsverkehr und mit TEUR 119 aus Umsatzsteuerforderungen (i. Vj. TEUR 115). Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Flüssige Mittel Es handelt sich um Guthaben bei Kreditinstituten sowie um Kassenbestände. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der SCHOTT Solar AG beträgt EUR 84.000.000,00 und ist eingeteilt in 84.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vj. EUR 55,9 Mio. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Den Rückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten der Mercer Deutschland GmbH, Mülheim an der Ruhr, zu Grunde. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten vor allem Rückstellungen für Gewährleistungen (TEUR 13.069; i. Vj. TEUR 14.679), für Modulentsorgung (TEUR 6.817; i. Vj. TEUR 6.817); für ausstehende Rechnungen (TEUR 946; i. Vj. TEUR 928), sowie für Gratifikationen und Weihnachtsvergütungen (TEUR 83; i. Vj. TEUR 83). Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind, bestehen nicht. Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Personalaufwand/Mitarbeiter
Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind unter anderem Kosten für Dienstleistungen, Gewährleistungen, Instandhaltungskosten, Vorsorge für zweifelhafte Forderungen, Mieten und Pachten sowie Beratungskosten ausgewiesen. Zinsergebnis
V. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften (i. Vj. TEUR 282). Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen Die Verpflichtungen aus Miet-und Leasingverträgen für das kommende Geschäftsjahr belaufen sich auf ca. TEUR 4.037 p. a. und werden in den nächsten Jahren in ungefähr gleicher Höhe anfallen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen beläuft sich auf TEUR 29.546; davon bestehen TEUR 858 gegenüber verbundenen Unternehmen. Konzernabschluss Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die SCHOTT AG, Mainz. Die Offenlegung des Konzern-abschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Die SCHOTT Solar AG ist gemäß § 291 HGB von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit. Das Mutterunternehmen, das den befreienden Konzern-abschluss und den Konzernlagebericht aufstellt, ist die SCHOTT AG, Mainz. Organe Der Vorstand der SCHOTT Solar AG bestand im Geschäftsjahr 2017/2018 aus:
Der Aufsichtsrat der SCHOTT Solar AG bestand im Geschäftsjahr 2017/2018 aus folgenden Mitgliedern:
Mainz, den 27. November 2018 SCHOTT Solar AG Dr. Jens Beinker Anja Schlosser Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017/2018 Angaben gemäß § 325 Absatz 1 Satz 3 HGB und § 328 Absatz 1 Nr. 1 Satz 2 HGB Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung vom 03.12.2018 den Jahresabschluss festgestellt. Die ordentliche Hauptversammlung der SCHOTT Solar AG vom 26. Februar 2019 hat beschlossen, den nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Bilanzgewinn in Höhe von 513.863,09 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Mainz, den 27. November 2018 gez. Anja Schlosser gez. Dr. Jens Beinker Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. Dezember 2018 |
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