Datenschaz Deutschland UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Schaz seit 22.9.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LINEAR ABRASIVE GmbHSpeyerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung, die gemäß § 243 Abs. 2 HGB klar und übersichtlich sein muss, wurde wie im Vorjahr in Anlehnung an die gemäß HGB geltenden Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften vorgenommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG kein außerordentliches Ergebnis bilanziert. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurden insgesamt im Anhang aufgeführt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, § 253 Abs. 3 HGB). Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Bei Vermögensgegenständen gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe der Ausgaben angesetzt, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB). Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
Von den Verbindlichkeiten sind T€ 24 (Vorjahr T€ 0) durch Sicherungsübereignungen besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen T€ 11 (Vorjahr: T€ 17). IV. Sonstige Pflichtangaben Zum Geschäftsführer war im Berichtsjahr bestellt: - Herr Andreas Schaz, staatlich geprüfter Techniker, Speyer. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a HGB und § 288 HGB sowie die Schutzklausel gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wurden in Anspruch genommen.
Speyer, 31. Oktober 2011 Andreas Schaz, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt. |
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