Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 262288
Eingetragen
12.1.2021
Branche
BeteiligungsgesellschaftenWagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Halten von Unternehmen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Florian Hitzer
seit 12.1.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Lenbach Equity Opportunities II. GmbH & Co. KG
Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LEO II.-VV6 GmbH

München

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022

1. Grundlagen des Konzerns

1.1 Geschäftsmodell

1.1.1 Geschäftszweck

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns liegt in der Entwicklung und Herstellung von Kettenantriebssystemen für die Fahrzeugindustrie. Der Großteil des Umsatzes entfällt auf das Geschäft mit namhaften Automobil- und Nutzfahrzeugherstellern sowie Zulieferern der Fahrzeugindustrie, wobei der Konzern derzeit über neun Standorte in acht Ländern verfügt.

1.1.2 Organisatorische und rechtliche Struktur des Konzerns

Die LEO II.-VV6 GmbH, München, ist die oberste Mutter- und Holdinggesellschaft des CATENSYS-Konzerns und hält sämtliche Geschäftsanteile an der CATENSYS Holding GmbH mit Sitz in Erlangen. Die CATENSYS Germany GmbH in Herzogenaurach ist eine 100- prozentige Tochtergesellschaft der CATENSYS Holding GmbH, Erlangen, mit den wiederum darunter angesiedelten Einheiten CATENSYS Chain Drive (Nanjing) Co., Ltd. (China/Nanjing), CATENSYS Japan K. K. (Japan/Yokohama), CATENSYS France S. A. S. (Frankreich/Calais), CATENSYS US Inc. (USA/Troy), CATENSYS Korea LLC (Korea/Ansan), CATENSYS Slovakia spol. s. r. o. (Slowakei/Skalica) und der CATENSYS INDIA PRIVATE LIMITED (Indien/Pune). Die operative Geschäftstätigkeit wird durch die CATENSYS Chain Drive (Nanjing) Co., Ltd. (China/Nanjing), die CATENSYS France S. A. S. (Frankreich/Calais), die CATENSYS Slovakia spol. s. r. o. (Slowakei/Skalica) und die CATENSYS INDIA PRIVATE LIMITED (Indien/Pune) ausgeübt. Bei der CATENSYS Japan K. K. (Japan/Yokohama), der CATENSYS US Inc. (USA/Troy) und der CATENSYS Korea LLC (Korea/Ansan) handelt es sich um reine Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaften. Die CATENSYS Holding GmbH ist eine reine Holdinggesellschaft. Der Anteilsbesitz und die organisatorische Struktur innerhalb des CATENSYS-Konzerns sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt:

Bis in das Jahr 2022 war die Geschäftstätigkeit des CATENSYS-Konzerns in die "Automotive Technologies"-Sparte innerhalb des Unternehmensbereichs "Motorsysteme" in den Konzern der Schaeffler AG, Herzogenaurach, eingegliedert. Der Unternehmensbereich Motorsysteme bestand aus den Geschäftsbereichen Ventilsysteme, Nockenwellenverstellungssysteme sowie Ketten- und Riementriebsysteme. Im Rahmen eines Carve-Outs - strukturiert als lokale Asset Deals - gingen zunächst die Vermögenswerte, Verträge (inkl. Arbeitsverträge) und Schulden betreffend den Geschäftsbereich Kettenantriebssysteme von den jeweiligen Landesgesellschaften der Schaeffler AG, Herzogenaurach, auf die Tochtergesellschaften der CATENSYS Germany GmbH, Herzogenaurach, über. Im Anschluss daran erfolgte zum 30.06.2022 der Verkauf aller Anteile an der CATENSYS Germany GmbH, Herzogenaurach, durch die Schaeffler AG, Herzogenaurach. an die CATENSYS Holding GmbH, Erlangen. Der CATENSYS-Konzern besteht als wirtschaftliche Einheit demzufolge seit dem 30.06.2022 bzw. dem 01.07.2022.

1.1.3 Produkte und Dienstleistungen

Der CATENSYS-Konzern verfügt über ein umfassendes Angebot an Komponenten für verschiedene Kettenantriebssysteme, um die kundenspezifischen Markterfordernisse vollumfänglich abdecken zu können. Zu den wesentlichen Komponenten der Kettenantriebssysteme zählen Steuerketten, Spannvorrichtungen, Führungssysteme und Kettenräder. In der Entwicklung und Herstellung der Kettenantriebssysteme liegt der Fokus des CATENSYS-Konzerns neben Antriebseinheiten für Motorräder und Boote, insbesondere auf Antriebseinheiten für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Mit den kundenspezifischen Kettenantriebssystemen beliefert der CATENSYS-Konzern Kunden in Europa, Asien und in Amerika. Im Aftermarket verkauft CATENSYS überwiegend Teile, die bereits vorab in Serie an die OEMs geliefert wurden.

1.2 Ziele und Strategien

Ziele

Mission:

CATENSYS stellt Kettenantriebssysteme für die globale Mobilität her. Dank der Erfahrung, dem technologischen Know-how, der Innovationen und vor allem der Spezialisierung von CATENSYS werden Produkte mit hoher Qualität angeboten.

Vision:

CATENSYS will der weltweit führende Anbieter von hocheffizienten Kettentriebsystemen sein. Mit seinen innovativen Produkten leistet CATENSYS einen Beitrag zu effizienter, komfortabler, sicherer und nachhaltiger Mobilität.

Strategie

Konzentration auf die Bedürfnisse der Kunden und ihre spezifischen Anforderungen,

Befähigung unserer Mitarbeiter für den gemeinsamen Erfolg,

Entwicklung innovativer Lösungen mit unserer Systemkompetenz,

Optimierung von Effizienz und Schaffung von Wert für unsere Stakeholder,

Sicherstellung der langfristigen Verfügbarkeit von Kettenantriebsprodukten bei Motorumrüstungen sicherstellen.

1.3 Forschung und Entwicklung

Der Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung liegt im Bereich "Steuertriebe ausgeführt als Kettentriebe" für alltagstaugliche Fahrzeuge, welche entweder mit einem Verbrennungsmotor (ICE) oder einem Hybridantrieb (ICE+E-Motor) ausgestattet sind. Die Entwicklung fokussiert sich hier auf Anwendungsentwicklungen, d.h. Anwendung existenter Produkte in einem bekannten Umfeld sowie der Serienbetreuung.

Derzeitige Entwicklungsvorhaben haben zwischenzeitlich einen starken Fokus auf Effizienz (Reibungsreduzierung/-optimierung), möglichst geringe Geräuschentwicklung, Robustheit und Gesamtkosten.

Für eine Vielzahl an Testaktivitäten wird ein externer Dienstleister eingebunden (vertragliche Bindungen, die im Rahmen des Carve-Outs übergingen).

Zum Stichtag waren in den Entwicklungsabteilungen 52 Mitarbeiter beschäftigt. Die Entwicklungsintensität (Forschungs- und Entwicklungsaufwand/Umsatz) betrug dabei ca. 4,5 Prozent.

Im Geschäftsjahr 2022 hat CATENSYS folgende Schwerpunkte in der Entwicklung gesetzt:

1.

Erfolgreiche Umsetzung des Carve-Outs, dabei insbesondere volle Handlungsfähigkeit im Bereich R&D

2.

Erhaltung/Fortentwicklung der bisherigen Kundenakzeptanz (Fortführung, Verlängerung bisheriger Projekte und Anfragen für Neuprojekte)

Sowohl die Produktweiterentwicklungen und -optimierungen als auch die Festlegung der Produktstandards erfolgt für den Forschungs- und Entwicklungsbereich zentral im Headquarter in Erlangen. Die spezifischen Systemauslegungen entsprechend den Lastenheften der Kunden werden in den jeweiligen Projekte weitestmöglich regional konzipiert, wobei mit dem Know-how aus dem HQ unterstützt wird.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Seit Beginn des Jahres 2022 hat sich die internationale Konjunktur deutlich abgekühlt, weshalb auf kurze Sicht zunächst von einer weiterhin gedämpften Wachstumsdynamik auszugehen ist. Ursächlich dafür sind vorrangig die deutlich gestiegenen Energiepreise. Diese haben die im Zusammenhang mit den Nachwirkungen der Lieferkettenproblematik bereits erhöhten Produktions- und Materialkosten in Verbindung mit der anhaltend hohen Verbraucherpreisinflation zusätzlich angeheizt. Zudem hat der Russland-Ukraine-Konflikt neben der Energiepreisproblematik insbesondere zu einer hohen wirtschaftlichen Unsicherheit geführt. Infolgedessen hat sich das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts (= BIP ) im Jahr 2022 im Vergleich zum kräftigen Wachstum im Jahr 2021 deutlich verlangsamt.

In den USA wurde die konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2022 deutlich ausgebremst. Im zweiten Quartal 2022 hat sich die US-Wirtschaft zum zweiten Mal in Folge rückläufig entwickelt. Dies ist primär auf eine stagnierende Industrieproduktion zurückzuführen, die sich im Abbau von Lagerhaltung und geringeren Anlageinvestitionen widerspiegelt.

In China war die Entwicklung des BIP unstetig. Während im zweiten Quartal 2022 die rigiden Maßnahmen der fortgesetzten Null-Covid-Politik zu einem Abfallen des BIP im Vergleich zum Vorjahreszeitraum geführt haben, ist dieses im Vorjahresvergleich im ersten Quartal 2022 gestiegen. In der kurzen Frist belasten jedoch die Unsicherheit über die zukünftigen Corona- Maßnahmen und die strukturellen Probleme im für die Binnenwirtschaft bedeutsamen Immobiliensektor die Geschäftserwartungen der Unternehmen.

Während im Euro-Raum das BIP im ersten Halbjahr 2022 in beiden Quartalen aufeinanderfolgend im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen ist, sind die konjunkturellen Aussichten seit Beginn des dritten Quartals 2022 deutlich eingetrübt. Vor allem der Kaufkraftverlust aufgrund der hohen Inflationsraten und die rückläufige internationale konjunkturelle Entwicklung wirken sich nachteilig auf die Wirtschaftsleistung im Euro-Raum aus. Zudem ist gegenwärtig nicht von einer zeitnahen Entspannung bei den Energiepreisen auszugehen.

2.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Von zentraler Bedeutung für die Beurteilung der branchenbezogenen Rahmenbedingungen der CATENSYS-Gruppe ist der Absatz von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Light Vehicle) und die dafür notwendige Produktion von Antriebssystemen in Asien, Europa, sowie Nord- und Südamerika.

Im Jahr 2022 ist die weltweite Produktion von Light Vehicle um 6,2 Prozent von 77,2 Mio. Stück im Vorjahr auf 82,0 Mio. Stück gewachsen. China stellt dabei mit 26,3 Mio. Einheiten das größte Produktionsvolumen, welches im Vergleich zum Vorjahr mit 6,1 Prozent weiter angestiegen ist. Japan und Südkorea konnten die Fahrzeugproduktion um insgesamt 0,3 Mio. Einheiten auf 11,1 Mio. Einheiten steigern. Für den südasiatischen Raum ergab sich eine weitere Erhöhung des Produktionsvolumens um 17,2 Prozent von 3,7 Mio. Einheiten auf 4,4 Mio. Einheiten.

Für den europäischen Raum ergab sich nach der rückläufigen Entwicklung im Vorjahr im aktuellen Jahr ein weiterer Rückgang von 1,3 Prozent auf 15,7 Mio. Einheiten. Die Reduzierung des Produktionsvolumens ist im Wesentlichen auf Russland mit einer Abnahme von 65,2 Prozent auf 0,5 Mio. Einheiten zurückzuführen. In Deutschland hingegen stieg die Produktion um 11,5 Prozentpunkten auf 3,6 Mio. Einheiten und in Rumänien um 21,0 Prozent auf 0,5 Mio. Einheiten.

Auch in Nordamerika hat sich das Produktionsvolumen nach der rückläufigen Entwicklung im Vorjahr von 12,4 Mio. Einheiten auf 13,6 Mio. Einheiten im Jahr 2022 wieder erholt (+ 9,7 Prozent). In Südamerika hingegen ist das Produktionsvolumen wie im Vorjahr weiter angestiegen. Hier ergab sich mit einem Wachstum von 16,8 Prozent ein Produktionsvolumen von 7,4 Mio. Einheiten.

Die Produktion von Benzinmotoren erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 3,2 Prozent auf 62,8 Mio. Einheiten. Dagegen reduzierte sich die Produktion von Dieselmotoren weiter um 5,0 Prozent auf 0,6 Mio. Einheiten. Batterieelektrische und Hybrid-Antriebssysteme konnten mit 74,1 Prozent ein hohes Wachstum vorweisen und haben damit ihren Marktanteil von 6,8 Prozent im Jahr 2020 über 6,1 Prozent im Jahr 2021 auf 9,9 Prozent weiter ausgebaut.

2.3 Geschäftsverlauf

Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Aufgrund der Erstkonsolidierung im Geschäftsjahr 2022 und der damit verbundenen erstmaligen Erstellung des Konzernabschlusses auf Ebene der LEO II-VV6 GmbH, können in der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keine beziehungsweise nur sehr eingeschränkte Vergleiche zwischen Berichts- und Vorjahreszeitraum angestellt werden.

2.4 Ertragslage

Im Geschäftsjahr erzielte der Konzern einen Umsatz in Höhe von EUR 73,71 Mio.

Die Herstellungskosten des Umsatzes liegen bei EUR 69,96 Mio., was zu einer Herstellungskostenquote in Höhe von 94,9 Prozent führt. Die Deckungsbeitragsmarge (Bruttoergebnis vom Umsatz/Umsatzerlösen) beträgt 5,1 Prozent.

Die aufwandswirksamen Kosten für Forschung und Entwicklung lagen im Geschäftsjahr bei EUR 3,26 Mio. Im Geschäftsjahr gab es keine Aktivierungen von Entwicklungsaufwendungen im immateriellen Anlagevermögen. Die Entwicklungsintensität (Forschungs- und Entwicklungsaufwand/Umsatz) liegt damit bei 4,4 Prozent vom Umsatz.

Die Vertriebskosten betragen im Geschäftsjahr EUR 3,63 Mio., womit die Vertriebskostenquote bei 4,9 Prozent liegt.

Die Verwaltungskosten betragen im Geschäftsjahr EUR 6,33 Mio., wobei die Verwaltungskostenquote bei 8,6 Prozent liegt. Die im Branchenvergleich erhöhte Verwaltungskostenquote ist insbesondere auf die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Teilkonzerns der CATENSYS Germany GmbH aufgelaufenen einmaligen Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 1,52 Mio. zurückzuführen. Zudem sind zum Aufbau der IT-Infrastruktur, dem Kauf von Lizenzen sowie zur laufenden Wartung der IT-Systeme verhältnismäßig hohe IT-Kosten in Höhe von EUR 1,02 Mio. entstanden.

Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen beträgt im Geschäftsjahr EUR 21,15 Mio. und ist mit EUR 19,34 Mio. im Wesentlichen aus der ertragswirksamen Realisierung des passiven Unterschiedsbetrags zurückzuführen, der nach der erneuten Überprüfung der Kaufpreisermittlung und -allokation im Zusammenhang mit dem Erwerb des Teilkonzerns der CATENSYS Germany GmbH unmittelbar ergebniswirksam vereinnahmt wurde; für weitere Erklärungen verweisen wir diesbezüglich auf die Ausführungen im Anhang unter "4. Erwerb von Tochterunternehmen". Zudem entfallen EUR 1,77 Mio. auf die Untervermietung von Büro- und Produktionsflächen am CATENSYS-Standort in China. Anderweitige Ertrags- und Aufwandsposten sind innerhalb des Saldos der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen von untergeordneter Bedeutung.

Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (EBITDA) belief sich im Geschäftsjahr auf EUR 14,95 Mio., woraus sich eine EBITDA-Marge in Bezug auf die Umsatzerlöse von 20,3 Prozent ergibt.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Nutzungsrechte betragen insgesamt vor Währungseffekten EUR 4,76 Mio.

Das saldierte Finanzergebnis beträgt EUR -1,08 Mio. und resultiert im Wesentlichen aus im Geschäftsjahr bezahlten Zinsen für das Verkäuferdarlehen gegenüber dem Konzern der Schaeffler AG, Herzogenaurach, in Höhe von EUR -0,87 Mio. Darüber hinaus sind für das Gesellschafterdarlehen der LEO II.-VV6 GmbH, München, Zinsen in Höhe von EUR 0,10 Mio. kapitalisiert worden.

Die Ertragssteuern weisen im Geschäftsjahr einen Aufwand in Höhe von EUR 0,12 Mio. aus. Dieser ergibt sich mit einem Betrag von EUR 0,19 Mio. im Wesentlichen aus dem Ansatz kurzfristiger Steuerverbindlichkeiten in den einzelnen Tochterunternehmen des Konzerns.

Das Konzernjahresergebnis beträgt in Summe EUR 10,01 Mio.

2.5 Finanzlage

2.5.1 Investitionen

Die Zugänge von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 6,34 Mio. (zzgl. IFRS 16: EUR 1,3 Mio.). Die Investitionen erfolgten schwerpunktmäßig mit dem Fokus auf den Aufbau der Produktions- und Vertriebsstrukturen der jeweiligen CATENSYS-Landesgesellschaften. In den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau spiegelt sich vor allem der Werksaufbau am Standort in China wider. Die Abweichung zwischen den im Konzernanlagespiegel ausgewiesenen Zugängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten und den dazu korrespondierenden Auszahlungen in der Konzern-Kapitalflussrechnung resultiert aus den nicht zahlungswirksamen Anlagenzugängen der Nutzungsrechte (nach IFRS 16).

2.6.2 Liquiditätslage

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit lag im Geschäftsjahr bei EUR 10,49 Mio.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit lag bei EUR -3,84 Mio.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei EUR 4,04 Mio. und resultiert im Wesentlichen aus dem seitens des Gesellschafters der LEO II.-VV6 GmbH gewährten Darlehens in Höhe von EUR 5,00 Mio. zur Bezahlung der ersten Tranche der Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Verkäuferdarlehen gegenüber der Schaeffler AG, Herzogenaurach. Die Veränderung des Finanzmittelfonds beträgt unter Berücksichtigung der wechselkursbedingten Umrechnungseffekte zum Bilanzstichtag EUR 10,51 Mio.

Der CATENSYS-Konzern verfügte per Bilanzstichtag überflüssige Mittel in Höhe von EUR 10,65 Mio., wobei zugleich gegenüber Kreditinstituten keine Verbindlichkeiten bestanden. Das gewährte Verkäuferdarlehen gegenüber dem Konzern der Schaeffler AG, Herzogenaurach, für den mit Wirkung zum 30.06.2022 vollzogenen Verkauf der Anteile an der CATENSYS Germany GmbH; hinsichtlich der Auswirkungen aus dem im März 2024 geschlossenen "Settlement Agreement" verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang. Die Veränderung des Finanzmittelfonds führte daher am Bilanzstichtag zu Netto-Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten (definiert als Saldo von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie langfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten) in Höhe von EUR -21,0 Mio.

2.6 Vermögenslage

2.6.1 Bilanzsumme

Die Bilanzsumme belief sich zum Bilanzstichtag auf EUR 123,55 Mio.

2.6.2 Aktiva

Zum Bilanzstichtag beliefen sich die langfristigen Vermögenswerte im Anlagevermögen auf EUR 53,9 Mio. Die Anlagenintensität beträgt somit 43,6 Prozent.

Die aktiven latenten Steuern resultieren mit einem Betrag von EUR 5,64 Mio. aus der Erstkonsolidierung des Teilkonzerns der CATENSYS Germany GmbH, bei welcher im Rahmen der Kaufpreisallokation landesspezifisch stille Lasten aufgedeckt wurden; für weitere Erklärungen verweisen wir diesbezüglich auf die Ausführungen im Anhang unter "4. Erwerb von Tochterunternehmen". Der restliche Betrag der aktiven latenten Steuern entfällt auf den Ausweis der aktiven latenten Steuern aus den Einzelabschlüssen der jeweiligen Konzerngesellschaften.

Die kurzfristigen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Vorräten mit EUR 22,43 Mio. sowie den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 31,62 Mio. Die Vorräte und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind jeweils mit einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 2,30 Mio. und EUR 0,07 Mio. wertberichtigt.

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuerforderungen mit EUR 3,84 Mio. Innerhalb der kurzfristigen Steuerforderungen sind mit EUR 0,54 Mio. Erstattungsansprüche für förderungsfähige Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen erfasst, die die von den lokalen Steuerbehörden gegenüber dem französischen Tochterunternehmen, der CATENSYS France SAS, zurückerstattet werden.

2.6.3 Passiva

Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf EUR 9,56 Mio. Die Eigenkapitalquote liegt bei einer Bilanzsumme von EUR 123,55 Mio. demnach bei 7,74 %.

Die sonstigen langfristigen Rückstellungen betrugen zum Bilanzstichtag EUR 6,01 Mio. und bestehen mit EUR 5,76 Mio. im Wesentlichen aus den im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten stillen Lasten für die Restrukturierung des Teilkonzerns der CATENSYS Germany GmbH; für weitere Erklärungen verweisen wir diesbezüglich auf die Ausführungen im Anhang unter "4. Erwerb von Tochterunternehmen".

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen mit einem Betrag von EUR 31,59 Mio. aus dem Verkäuferdarlehen der Schaeffler AG, Herzogenaurach, für den Erwerb der Anteile an der CATENSYS Germany GmbH. Zudem ist darin ein Gesellschafterdarlehen inkl. kapitalisierter Zinsen (EUR 0,1 Mio.) mit einem Betrag von EUR 5,11 Mio. enthalten.

In den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten sind mit EUR 4,58 Mio. Eventualverbindlichkeiten enthalten, die als stille Lasten im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckt worden sind; für weitere Erklärungen verweisen wir diesbezüglich auf die Ausführungen im Anhang unter "4. Erwerb von Tochterunternehmen". Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen betrugen zum Bilanzstichtag EUR 4,05 Mio. und bestehen mit EUR 0,68 Mio. aus Garantierückstellungen, mit EUR 0,32 Mio. aus Drohverlustrückstellungen und mit EUR 2,97 Mio. aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen.

In den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sind mit EUR 1,23 Mio. Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern enthalten, welche mit EUR 0,90 Mio. im Wesentlichen aus zum Bilanzstichtag abgegrenzten Bonus- sowie Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeldansprüchen resultieren.

Weiter entfällt in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ein Betrag von EUR 1,10 Mio. auf Verbindlichkeiten aus Soziaalversicherungsbeiträgen sowie mit EUR 1,50 Mio. auf abgrenzte Urlaubs- und Überstundenansprüche der Mitarbeiter.

2.7 Gesamtaussage

Die Ergebniserwartungen des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 konnten nicht erreicht werden. Der Konzernumsatz in Höhe von EUR 73,71 Mio. lag außerhalb des Zielkorridors von EUR 78,0 Mio. bis EUR 80,0 Mio. Das Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von EUR 3,75 Mio. lag außerhalb des Zielkorridors von EUR 10,0 Mio. bis EUR 12,0 Mio. Das Konzernjahresergebnis vor Steuern in Höhe von EUR 3,61 Mio. lag außerhalb des Zielkorridors, welcher zwischen EUR 4,0 Mio. und EUR 5,0 Mio. geplant war.

Die Zielkorridore konnten nicht erreicht werden, da der Übergang der Kundenverträge und der vollständige Beginn der Eigenproduktion der CATENSYS-Produkte im gewünschten Zeitraum nicht umgesetzt werden konnte. Zusätzlich führte die Portfolio-Umstellung der Automobilhersteller zu geringeren Kundenabrufen und beschleunigten Modellausläufen, sodass die Planungswerte für die Umsatzerlöse um bis zu 8 Prozent unterschritten wurden. Die hohen Einmalkosten im Zusammenhang mit dem Carve-Out haben das Konzernergebnis zusätzlich belastet.

3. Finanzielle Leistungsindikatoren

Grundlegende finanzielle Steuerungsgrößen des Konzerns sind der Konzernumsatz EUR 73,71 Mio., das Konzernbruttoergebnis EUR 3,75 Mio. und das Konzern-EBITDA mit EUR 14,95 Mio.

5. Prognosebericht

5.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Entwicklung

Die volatilen Preisentwicklungen an den Rohstoff- und Energiemärkten haben im Jahr 2022 ihren Höhepunkt erreicht. Durch die Inflation und den damit verbunden Kaufkraftverlust nahm die Volatilität der Abrufvolumina der OEMs zu. In Folge der Rekordinflation 2022 und der damit verbundenen Erhöhung der Leitzinsen prognostizierte die EZB für 2023 ein negatives Wirtschaftswachstum in der Eurozone; auf Grundlage der vorläufigen Meldedaten der Europäischen Kommission kam es im Vorjahresvergleich im Jahr 2023 zu einer Stagnation.

Die Lieferkettenproblematik während der COVID-19 Krise hatte im Geschäftsjahr 2023 keine weiteren Auswirkungen zur Folge. Ein wesentliches Risiko für CATENSYS könnten starke Wachstumsraten bei xEV-Plattformen (= Hybrid-Antriebssysteme) weltweit sowie die erhöhte Substitution von Verbrennern durch vollelektrische Antriebssysteme sein.

Absatzerwartungen Verbrennungsmotoren bis 2034

Der Absatzmarkt für Leichtfahrzeuge wächst langfristig - die Markterholung erfolgt aber kurzfristig mit langsamerer Geschwindigkeit als Anfang 2022 noch prognostiziert.

Im Markt für Verbrennungsmotoren (ICE) ist, aufgrund der teilweisen Verbote, von einem starken Rückgang (CAGR 2020-2034: -6,4 %) auszugehen. Verstärkte regulatorische Eingriffe, verändertes Kundenverhalten und die Verfügbarkeit neuer Elektrofahrzeugmodelle führen zu hohen Wachstumsraten im xEV-Markt zulasten der Verbrennungsmotoren ("ICE").

Dabei herrscht ein erhöhter politischer Druck auf den Technologiewandel mit strikter Regulatorik und Subventionsprogrammen:

Die EU hat mit dem EU-Klimaschutzpaket "Fit for 55" (= Paket reformierter und neuer Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Kommission zur Klimapolitik der Europäischen Union) klare Restriktionen aufgestellt: Zielsetzung ist durch die Definition von Grenzwerten für die Flottenemissionen neu zugelassener PKW die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mind. 55 Prozent zu senken. Dagegen lehnt die chinesische Regierung einheitliche ICE- Verbote ab. Die zunehmenden ESG-Regulierungen durch die politischen Institutionen der EU- Behörden betreffen Kernprodukte der CATENSYS-Gruppe und haben zur Folge, dass die OEMs und Zulieferer bereits jetzt im EU-Markt ihre Geschäftsmodelle und Produktportfolios anpassen.

Die aktuelle Volatilität am Markt schlägt sich in einem kontinuierlichen Rückgang der LMC- Forecasts ("Light Vehicle") nieder. Wesentlicher Treiber dafür war zuletzt eine angebotsseitige Verknappung (unter anderem durch die Halbleiterknappheit) in Kombination mit erwartetem Nachfragerückgang ab 2023.

Regionsspezifische Inflationsentwicklung 2016 bis 2025

Weltweit ist seit 2020 ein Anstieg der Inflation zu verzeichnen, wobei nach den Höchstwerten im Jahr 2022 für die Folgejahre geringere Steigerungsraten erwartet werden. Europa und Deutschland erleben dabei durch die Auflösung der wirtschaftlichen Abhängigkeiten von Russland die stärksten Preisanstiege. Die Inflation auf dem asiatischen Markt entwickelt sich dagegen durch die geringere Produktionsabhängigkeit von westlichen Staaten gemäßigter.

5.2 Annahmen der Geschäftsführung

Die seit Dezember 2022 gelockerte COVID-19 Politik in China sowie eine sukzessive Verbesserung bei der Belieferungssituation von Halbleitern wirken sich weltweit positiv auf die Fahrzeugbauzahlen der kommenden Geschäftsjahre aus (2023ff.), wobei die Inflation und die hohen Energiekosten vor allem in Europa einen negativen Einfluss auf die Nachfrage haben.

5.3 Ausblick und Gesamtaussage

Der Schwerpunkt liegt im Geschäftsjahr 2023 weiterhin auf dem Ausbau der Marktposition in China und Europa, der Erschließung weiterer internationaler Märkte (bspw. Nordamerika und Indien) sowie der Gewinnung von neuen Kunden bzw. weiteren OEMs. Dies erfordert neben den laufenden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten nach wie vor hohe Anfangsinvestitionen in den Ausbau des Vertriebs und der Produktionsstandorte.

Für das Geschäftsjahr 2023 sind weitere Investitionen von ca. EUR 3,0 Mio. geplant, die für den Aufbau weiterer Produktionskapazitäten in China (ca. EUR 1,5 Mio.) und die Umsetzung von Kostenreduzierungsprojekte (EUR 1,5 Mio.) vorgesehen sind.

Die CATENSYS-Gruppe erwartet für das Geschäftsjahr 2023, auch unter Berücksichtigung der oben genannten Erwartungen und Annahmen zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung einen Konzernumsatz in Höhe von EUR 145,0 Mio. bis EUR 150,0 Mio., ein Konzernbruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von EUR 5,0 Mio. bis EUR 10,0 Mio. und ein Konzernjahresergebnis vor Steuern in Höhe von EUR -17,0 Mio. bis EUR -22,0 Mio. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass mit der Fokussierung auf die Themen "Verkaufspreisqualität" "F&E-Kosten", "Produktionskostenoptimierungen" und "Einkaufspreisverbesserungen" die oben finanzielle Ziele erreicht werden können.

6. Chancen- und Risikobericht

6.1 Chancenbericht

In den Regionen, die weltweit gute Wachstumschancen bieten (unter anderem Indien und China), ist CATENSYS sowohl vom Produktportfolio als auch vom lokalen Footprint sehr gut aufgestellt, um weiteres Geschäftsvolumen hinzuzugewinnen. Im Bereich Independent Aftermarket, Zweiräder, Bootsmotoren und Lifestyle Produkte werden deutliche Wachstumspotentiale gesehen, was zu einer Verringerung der Abhängigkeit vom Automobilmarkt führt. Die Preiserhöhungen in der Beschaffung können zum überwiegenden Teil und mit geringem zeitlichem Verzug an die Kunden weitergereicht werden. Gleichzeitig bestehen Chancen die angestrebte Verbesserung der Preisqualität sowie die Bereinigung von Verlustbringern schneller als geplant umzusetzen. Weitere Chancen sehen wir in den bislang erfolgreichen Bestrebungen zur Effizienzsteigerung in den Produktionswerken sowie die Konzentration der Produktion in Europa auf ein Werk. Die konsequente Umsetzung unseres ganzheitlichen Optimierungsprojektes "PIT 2026" bietet neben den erwähnten Optimierungen des Bruttoergebnisses weitere Chancen auf die Verbesserung der Strukturkosten und des Working Capital.

6.2 Risikobericht

6.2.1 Allgemein

CATENSYS liefert inzwischen die meisten der Produkte in Serie und bezieht eine Vielzahl von Komponenten für die Produktion von unterschiedlichsten Lieferanten. Abkündigungen, Qualitäts- und Lieferengpässe sowie Materialpreisanhebungen oder Transportkostensteigerungen können daher erheblichen Einfluss auf die Lieferfähigkeit und Materialkostenstruktur des Konzerns haben. Der Konzern versucht, dem Risiko durch ein umfangreiches Lieferantenmanagement und ein Lagermanagement mit ausreichenden Puffergrößen entgegenzuwirken, sowie die gestiegenen Beschaffungskosten an seine Kunden weiterzugeben.

Der Konzern teilt seine Risiken auf Basis einer Wahrscheinlichkeitseinschätzung der Bruttorisiken derzeit in folgende Risikokategorien ein, die sich auf den möglichen Umsatz- oder Ergebniseffekt beziehen:

Risiko-Kategorie A: hohes Risiko
Risiko-Kategorie B: mittleres Risiko
Risiko-Kategorie C: geringes Risiko

Die folgenden Risikothemen sind jeweils mit der entsprechend zugeordneten Risikokategorie ergänzt. Im Nachfolgenden werden die Risikothemen prozessorientiert entsprechend dem Lauf einer gewöhnlichen Kundenprojektabwicklung dargestellt.

6.2.2 Markt- /Wettbewerbs- /Branchenrisiken (Risiko-Kategorie C)

Das im Rahmen der "Chain Initiative" komplett überarbeitete CATENSYS Portfolio ist für die Anforderungen moderner spritsparender Motoren, auch in Verbindung mit der Hybridisierung, sehr gut gerüstet. Neben Anwendungen im klassischen Automobilbereich ist CATENSYS auch bei Anwendungen in Bootmotoren, Zweirädern und weiteren Fahrzeugen (wie zum Beispiel Schneemobilen) vertreten. Dennoch kann die branchen- und technologieinduzierte Veränderung im Automotive-Markt mit dem Wandel zur Elektromobilität Veränderungen des Abrufverhaltens der Kunden zur Folge haben.

a) Ausfall- /Klumpenrisiken

Es wird aktuell kein signifikantes Ausfall-/ bzw. Klumpenrisiko gesehen, da sich das CATENSYS Portfolio gleichmäßig über die verschiedenen Regionen und eine große Anzahl an Kunden weltweit verteilt. Zusätzlich ist die Wechselmotivation der Kunden sehr eingeschränkt, da die meisten Produkte ausschließlich von CATENSYS geliefert werden (überwiegend "Single-Sourcing").

6.2.3 Beschaffungsrisiken (Risiko-Kategorie B)

Preissteigerungen können überwiegend an Kunden weitergegeben werden. Allerdings besteht größtenteils das Risiko einer Verzögerung der Kompensationen. Geopolitischen Risiken wie die Konflikte zum Beispiel in der Ukraine und in Taiwan haben wenig Einfluss da die Produktion überwiegend regional produziert und verkauft werden.

a) Metalle

Für die Herstellung von Ketten wird vor allem Bandstahl verwendet. Dieser wird überwiegend in der Region zugekauft, wo er bei CATENSYS verarbeitet wird. Um das Risiko von Lieferengpässen zu reduzieren, wurden zusätzliche Lieferanten in unterschiedlichen Ländern freigefahren bzw. befinden sich aktuell im Freifahren.

Für Kettenspanner werden vor allem Aluminium-Druckgussgehäuse verwendet, die von verschiedensten Lieferanten weltweit zugekauft werden. Die "Supplyer Base" ist groß genug und weltweit ausreichend verteilt, um hier bei Lieferschwierigkeiten reagieren zu können. Die für Schienen verwendeten Metalltragkörper sowie die Metallkettenräder (gesintert oder zerspant) kommen von verschiedensten Lieferanten weltweit. Auch hier ist die "Supplyer Base" sowohl von weltweiter Aufteilung als auch der Anzahl zur Minimierung von Lieferschwierigkeiten ausreichend aufgestellt.

b) Energie

Die Herstellungsprozesse für die Fertigung von Kettenspannern und Schienen sind bei CATENSYS nicht sehr energieintensiv, da es sich überwiegend um Montageprozesse handelt.

Neben Montageprozessen erfolgt bei der Kettenherstellung auch eine Komponentenfertigung bei CATENSYS. Der höchste Energiebedarf besteht hier bei der Wärmebehandlung der Komponenten. Zur Verbesserung der Energieeffizienz wurden verschiedene Maßnahmen implementiert (z.B. zur Wärmerückgewinnung am Produktionsstandort in Frankreich/Calais). Bei den Montageprozessen wurden verschiedenste Maßnahmen (z.B. zur Reduzierung des Druckluftverbrauchs) implementiert.

c) Personelle Risiken

Die Fluktuation ist im CATENSYS-Konzern gering. Ein wichtiger Baustein, um dies auch weiterhin so zu halten, ist die Firmenkultur bei CATENSYS, die auf Respekt und fairem Umgang miteinander basiert. Lediglich in China und Indien wird ein höheres Fluktuationsrisiko aufgrund der dortigen Arbeitsmarktgegebenheiten gesehen. Durch zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen und Querqualifizierung der Mitarbeiter sowie dem Einsatz von Leiharbeitern wird hier gegengesteuert.

6.2.4 Entwicklungs- und Projektrisiken (Risiko-Kategorie B)

Auf Entwicklungsseite und bei den nominierten Projekten wird aktuell kein hohes Risiko gesehen. Trotz eines strukturierten Kalkulationsprozess bei Neuvergaben besteht bei der Akquisition von Neuprojekten ein begrenztes Risiko von Aufträgen mit unterdurchschnittlichen Deckungsbeiträgen.

6.2.5 Finanzwirtschaftliche Risiken (Risiko-Kategorie B)

a) Währungsrisiken

Der Konzern wird mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten seine Fremdwährungsrisiken in USD und CNY absichern. Hierbei werden zukünftig unterjährig Forwards, Swaps und Spot- Geschäfte genutzt. Grundsätzlich achtet der Konzern darauf, seine Geldeinzahlungen und Geldauszahlungen weitgehend kongruent zu halten. So finanzieren sich die chinesischen Tochtergesellschaften weitgehend in lokaler Währung und erwirtschaften auch Umsätze in lokaler Währung. Die Konzernumlagen werden soweit möglich in der lokalen Währung des Empfängers fakturiert und beglichen (sog. "Natural Hedges").

b) Liquiditätsrisiken

Die Aufrechterhaltung der Liquidität ist ein Risikomanagementziel und CATENSYS verfügt über ein Liquiditätsmanagement, welches den zusätzlichen externen Liquiditätsbedarf für einen definierten Zeitraum frühzeitig ermittelt.

6.2.6 Bestandsgefährdende Risiken (Risiko-Kategorie A)

Die Finanzlage des CATENSYS-Konzerns ist aufgrund von strukturellen Schwierigkeiten infolge des Carve-Outs seit Bestehen im Juli 2022 angespannt. Die geplanten Umsätze wurden deutlich verfehlt und der geplante Materialaufwand war deutlich höher als geplant, nicht zuletzt aufgrund des Umzugs des chinesischen Werkes und der damit verbundenen Anlaufschwierigkeiten. Der CATENSYS-Konzern hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Cashflows und des Ergebnisses entwickelt und befindet sich hierbei in der Umsetzung. Seit 2022 wurde mit dem ehemaligen Gesellschafter über Maßnahmen zur Stabilisierung des CATENSYS-Konzerns, insbesondere die Stundung eines Verkäuferdarlehens und der bestehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verhandelt. Mit Schreiben vom 3. März 2023 wurde ein IDW S 11 Gutachten beauftragt, um die geplanten notwendigen Maßnahmen insbesondere die Unterstützung des ehemaligen Gesellschafters zu validieren. Am 6. März 2024 wurde eine Vereinbarung zwischen dem ehemaligen Gesellschafter und der CATENSYS Gruppe getroffen, in welcher die Verbindlichkeiten gegenüber dem ehemaligen Gesellschafter zum 31. Dezember 2023 in Höhe von EUR 85,2 Mio. bis zum 31. Dezember 2035 einschließlich auflaufender Zinsen gestundet werden. Eine vorzeitige Rückführung erfolgt nur, wenn sich aus einer halbjährlich aktualisierten Liquiditätsplanung ein Liquiditätsüberschuss (über die Arbeitsliquidität hinaus) ergibt. Auf Basis dieser Vereinbarung hat die FTI-Andersch AG, Frankfurt, IDW S 11 Gutachten bestätigt, dass für die CATENSYS Germany GmbH und CATENSYS Holding GmbH kein Insolvenzeröffnungsgrund im Prognosezeitraum bis 2026 vorliegt.

Die Gruppe erwirtschaftet im Planungszeitraum bis einschließlich 2026 Verluste in erheblichem Umfang. Ein Turnaround erfolgt insoweit nicht. Das Plan-Eigenkapital zum 31. Dezember 2026 ist in Höhe von EUR - 68,2 Mio. negativ. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem ehemaligen Gesellschafter sind bis Ende 2035 einschließlich weiterer auflaufender Zinsen gestundet. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gruppe ist von Entscheidungen des ehemaligen Gesellschafters bezüglich einer möglichen Durchsetzung ihrer Forderungen nach Ablauf der Stundungsfrist abhängig. Insoweit besteht auch hierin eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit über den Planungszeitraum hinaus aufwerfen kann (bestandsgefährdende Tatsache).

7. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zur Vermeidung von Forderungsausfällen wurde im Geschäftsjahr 2023 im Rahmen des Factorings eine Versicherung abgeschlossen. Weitere Preisänderungs- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen bestehen nicht.

 

München, 24. Juli 2024

LEO II-VV6 GmbH, München

Florian Hitzer, Geschäftsführer

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva

Stand am 31.12.2022 Stand am 31.12.2021
Anhangangabe TEUR TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 16 7.832,69 0,00
Nutzungsrechte 33 4.959,29 0,00
Sachanlagen 18 34.682,54 0,00
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 21 400,80 0,00
Sonstige langfristige Vermögenswerte 21 357,97 0,00
Aktive latente Steuern 13 5.638,58 0,00
Langfristige Vermögenswerte 53.871,87 0,00
Vorräte 19 22.433,81 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20 31.616,77 107,58
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 21 138,88 0,00
Sonstige kurzfristig Vermögenswerte 21 4.279,53 7,82
Kurzfristige Ertragssteuerforderungen 13 542,52 0,00
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 22 10.661,78 148,75
Kurzfristige Vermögenswerte 69.673,29 264,14
Bilanzsumme 123.545,16 264,14

Passiva

Stand am 31.12.2022 Stand am 31.12.2021
Anhangangabe TEUR TEUR
Gezeichnetes Kapital 23 25,00 25,00
Kapitalrücklage 23 1.120,00 1.000,00
Konzernjahresüberschuss (i. V. Konzernjahresfehlbetrag) 23 10.009,89 -991,80
Konzernverlustvortrag 23 -991,80 0,00
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis 23 -606,23 0,00
Konzerneigenkapital 9.556,86 33,20
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 24 2.613,87 0,00
Sonstige langfristige Rückstellungen 25 6.006,22 1,50
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 26 36.710,66 0,00
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 31 4.372,61 0,00
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 26 4.580,00 0,00
Passive latente Steuern 13 0,00 0,00
Langfristige Schulden 54.283,36 1,50
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 25 4.052,98 1,00
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 26 1.227,32 0,00
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 31 1.663,73 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 26 49.433,70 73,73
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 26 2.990,26 154,71
Kurzfristige Ertragssteuerverbindlichkeiten 13 336,94 0,00
Kurzfristige Schulden 59.704,94 229,44
Bilanzsumme 123.545,16 264,14

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

Gesamtergebnisrechnung 2022 2021
Anhangangabe TEUR TEUR
Konzernjahresüberschuss (i. V. Jahresfehlbetrag) 10.009,89 -991,80
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 24 198,70 0,00
Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe 23 -804,93 0,00
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis -606,23 0,00
Gesamtergebnisrechnung 9.403,66 -991,80

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

Gewinn- und Verlustrechnung 2022 2021
Anhangangabe TEUR TEUR
Umsatzerlöse 5 73.708,80 90,40
Herstellungskosten 6 -69.962,82 0,00
Bruttoergebnis vom Umsatz 3.745,97 90,40
Forschungs- und Entwicklungskosten 9 -3.257,04 0,00
Vertriebskosten 7 -3.626,69 0,00
Allgemeine Verwaltungskosten 8 -6.335,43 0,00
Sonstige betriebliche Erträge 10 21.300,19 0,00
Sonstige betriebliche Aufwendungen 11 -154,57 -1.081,79
Operatives Ergebnis 11.672,42 -991,39
Wechselkursgewinne/-verluste 30 -461,74 0,00
Finanzaufwendungen 12 -1.082,31 -0.41
Ergebnis vor Steuern 10.128,37 -991,80
Ertragssteuern 13 -118,48 0,00
Ergebnis nach Steuern 10.009,89 -991,80
Konzernjahresüberschuss (i. V. Konzernjahresfehlbetrag) 23 10.009,89 -991,80
Konzernverlustvortrag 23 -991,80 0,00
Konzernbilanzgewinn (i. V. Konzernbilanzverlust) 9.018,09 -991,80

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022

A. Berichtendes Unternehmen

Die LEO II.-VV6 GmbH-Amtsgericht München, HRB 262288 - ist ein Unternehmen mit Sitz in München,Deutschland. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet Ottostr. 1, 80333 München. Der Konzernabschluss umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als der "Konzern" bezeichnet). Die Geschäftstätigkeit des Konzerns ist die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Kettenantriebsystemen und zugehörigen Komponenten für den Einsatz in Fahrzeugen und Schiffen.

B. Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards des International Accounting Standards Board (IASB), London erstellt. Maßgeblich ist der Stand der IFRS zum 31. Dezember 2022, wie sie in der EU anzuwenden sind. Alle für das Geschäftsjahr 2022 geltenden Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie die früheren Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) werden angewendet.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Abweichungen hiervon sind unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den nachfolgenden Anhangangaben angegeben.

C. Funktionale Darstellungswährung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt. Die Betragsangaben im Konzernabschluss erfolgen - soweit nicht anders angegeben - in Tausend Euro (TEUR). Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können.

D. Änderungen wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

Das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) haben die folgenden Standards und Interpretationen verabschiedet, die von der EU in europäisches Recht übernommen wurden und für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2022 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind:

Verabschiedete Neuregelungen

Standard/ Interpretation Status anzuwenden ab
Amendment IAS 37 Belastende Verträge geändert 01.01.2022
Amendment IFRS 16 Leasingverhältnisse geändert 01.01.2022
Amendment IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept geändert 01.01.2022
Amendment IAS 16 Erträge vor der geplanten Nutzung geändert 01.01.2022

Das IASB und das IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet. Die Anwendung dieser Regelungen erfolgt im Geschäftsjahr 2022 nicht, weil entweder die Anerkennung durch die EU noch aussteht oder eine Anwendung noch nicht verpflichtend ist.

optionale Neuregelungen

Standard/ Interpretation Status anzuwenden ab
Amendments zu IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- und langfristig geändert 01.01.2023
Amendments zu IFRS 17 Versicherungsverträge geändert 01.01.2023
Amendments zu IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 Angabe der Rechnungslegungsmethode geändert 01.01.2023
Amendments zu IAS 8 Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen geändert 01.01.2023
Amendments zu IAS 12 Latente Steuern geändert 01.01.2023

Aus der zukünftigen Anwendung der neuen Standards und Änderungen erwarten wir keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von CATENSYS.

E. Schätzungen und Unsicherheiten bei Ermessensentscheidungen und Annahmen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert von der Geschäftsführung Ermessensentscheidungen und Schätzungen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Schätzungen abweichen.

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind Ermessensentscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

 

Anhangangabe 31: Laufzeit des Leasingvertrags - Bestimmung, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

 

Anhangangabe 4: Erwerb von Tochterunternehmen - Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der übertragenen Gegenleistung sowie vorläufige Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden.

 

Anhangangabe 13: Ansatz aktiver latenter Steuern - Verfügbarkeit künftig zu versteuernder Ergebnisse, gegen die abzugsfähige temporäre Differenzen und die steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können.

 

Anhangangabe 16 & 18: Wertminderungstest der immateriellen Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte - wesentliche Annahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde gelegen haben.

 

Anhangangabe 20 & 28: Bewertung Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Schlüsselannahmen bei der Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Verlustrate.

 

Anhangangabe 25 & 26: Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten - wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit des Nutzenabflusses.

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Der Konzern hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an die Geschäftsleitung Finanzen berichtet.

Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der Accounting Standards erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair Value-Hierarchie, der diese Bewertungen zuzuordnen sind.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

 

Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden,

 

Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten, notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen,

 

Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

 

Anhangangabe 19: Vorräte

 

Anhangangabe J: Finanzinstrumente

 

Anhangangabe 4: Erwerb von Tochterunternehmen

F. Konsolidierungsmethoden und Konsolidierungskreis

1. Konsolidierungsgrundsätze und -methoden

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss des Unternehmens und aller seiner Tochterunternehmen, die im Sinne von IFRS 10 beherrscht werden, zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres, als oberster Konsolidierungskreis. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Eine vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes des Unternehmens ist diesem Konzernanhang als integraler Bestandteil angefügt.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Tochterunternehmen werden ab dem Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkt vollkonsolidiert, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern das jeweilige Unternehmen direkt oder indirekt gemäß IFRS 10 beherrscht. Beherrschung liegt dann vor, wenn die Leo II.-VV6 GmbH aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über die relevanten Tätigkeiten des Tochterunternehmens entscheiden kann, wenn ihr die positiven oder negativen variablen Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen zufließen und wenn sie die Rückflüsse durch ihre Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.

Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschungsmöglichkeit durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Für die Erstkonsolidierung werden die Anschaffungskosten eines Unternehmens auf die identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens verteilt. Die erworbenen Vermögenswerte, insbesondere immaterielle Vermögenswerte, werden hinsichtlich ihrer Bilanzierung neu beurteilt und zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Sofern die Anschaffungskosten für den Unternehmenserwerb - der Wert der gewährten Gegenleistung - den anteiligen, beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens übersteigen, wird ein Goodwill angesetzt und einmal jährlich sowie bei besonderer Veranlassung einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Ergibt sich aus dem Werthaltigkeitstest eine Wertminderung, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Goodwill vorgenommen.

Sofern die Anschaffungskosten für den Unternehmenserwerb den anteiligen, beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens unterschreiten, ergibt sich ein sogenannter negativer Unterschiedsbetrag. Dieser erfordert zunächst eine erneute Überprüfung aller Wertansätze der vorangegangenen Kaufpreisallokation. Sofern nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze ein negativer Unterschiedsbetrag verbleibt, handelt es sich um einen "bargain purchase", der unmittelbar erfolgswirksam als Ertrag zu realisieren und dem beherrschenden Gesellschafter zuzurechnen ist.

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die in den Abschlüssen der einbezogenen Gesellschaften enthalten sind, werden eliminiert.

2. Konsolidierungskreis

Bis in das Jahr 2022 war die Geschäftstätigkeit des CATENSYS-Konzerns vollständig in die "Automotive Technologies"-Sparte innerhalb des Unternehmensbereichs "Motorsysteme" in den Konzern der Schaeffler Technologies AG & Co. KG, Herzogenaurach (im Folgenden "Schaeffler AG"), eingegliedert. Der Unternehmensbereich Motorsysteme bestand aus den Geschäftsbereichen Ventilsysteme, Nockenwellenverstellungssysteme sowie Ketten- und Riementriebsysteme.

Zur Vorbereitung eines anschließenden Carve-Out gingen, strukturiert als lokale Asset Deals, im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2022 zunächst die Vermögenswerte, Verträge (inkl. Arbeitsverträgen) und Schulden betreffend den Geschäftsbereich Kettenantriebssysteme von den jeweiligen Landesgesellschaften der Schaeffler AG auf die Tochtergesellschaften der CATENSYS Holding GmbH über. Die CATENSYS Germany GmbH wurde bereits im Geschäftsjahr 2021 durch die Schaeffler AG gegründet und ist das Mutterunternehmen des heutigen operativen Teilkonzerns der CATENSYS-Gruppe.

Demzufolge begann die erstmalige Aufnahme wirtschaftlicher Aktivitäten des CATENSYS-Konzerns innerhalb des ersten Halbjahres 2022 noch als wirtschaftliche Einheit (=Teilkonzern) innerhalb des damaligen Mutterkonzerns der Schaeffler AG. Im Anschluss an die rechtliche Vorstrukturierung des gegenwärtigen CATENSYS-Konzerns erfolgte mit rechtlichem und wirtschaftlichem Vollzug zum 30. Juni 2022 der Verkauf aller Anteile an der Schaeffler Chain Drive Systems S. A. S., Calais/Frankreich, durch die Schaeffler Verwaltungsholding Sechs GmbH, Herzogenaurach, an die CATENSYS Germany GmbH, um die rechtliche Separierung des Geschäftsbereichs "Kettenantriebssysteme" unter der CATENSYS Germany GmbH als Teilkonzernmutterunternehmen abzuschließen.

Der Carve-Out des Geschäftsbereichs "Kettenantriebssysteme" aus dem Konzern der Schaeffler AG erfolgte durch den Verkauf aller Anteile an der CATENSYS Germany GmbH an die CATENSYS Holding GmbH mit rechtlichem und wirtschaftlichem Vollzug zum 30. Juni 2022.

Während des Geschäftsjahres 2022 bestanden auch nach Vollzug des Carve-Out umfangreiche wechselseitige Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen dem CATENSYS-Konzern und dem Konzern der Schaeffler AG.

3. Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung im Abschluss des jeweiligen Unternehmens umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst.

Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.

Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht die Währung Euro ist, werden mit dem Stichtagskurs am Ende des Geschäftsjahres umgerechnet, die Gewinn- und Verlustrechnungen hingegen mit dem Periodendurchschnittskurs. Alle hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral im kumulierten sonstiges Konzernergebnis (im Folgenden "sonstige Konzernergebnis") im Eigenkapital erfasst ("Fremdwährungsumrechnung"). Im Zeitpunkt des Abgangs wird der in dem kumulierten sonstigen Konzernergebnis erfasste Betrag ergebniswirksam aufgelöst.

Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden Posten von bzw. an einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Erfüllung weder geplant noch wahrscheinlich ist und die deswegen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb sind, werden direkt im Eigenkapital in der Rücklage für Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen erfasst.

Die für die Umrechnung verwendeten Wechselkurse der wesentlichen Währungen im Konzern ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:

Wechselkurse im Konzern zu Euro

Land Währung Stichtagskurs 31.12.2022 Durchschnittskurs 31.12.2022
China RMB 7,3582 7,3859
Japan JPY 140,6600 142,8224
USA USD 1,0666 1,0589
Korea KRW 1.344,0900 1.370,5924
Indien INR 88,1710 87,3381

4. Erwerb von Tochterunternehmen

Mit Wirkung zum 13. Juli 2021 hält die Muttergesellschaft Anteile an der Tochtergesellschaft Catensys Holding GmbH.

Am 30. Juni 2022 erwarb die Tochtergesellschaft Catensys Holding GmbH 100 Prozent der Anteile und Stimmrechtsanteile an der Tochtergesellschaft CATENSYS Germany GmbH, wodurch diese Beherrschung über den Teilkonzern der CATENSYS Germany GmbH erlangte.

In den im Erwerbszeitpunkt erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden sind Inputs (eine Hauptverwaltung, mehrere Produktionsstandorte, teilweise patentierte Technologie, Kundenbeziehungen, Geschäfts- oder Firmenwerte, Sachanlagen, Nutzungsrechte, Finanzielle und sonstige Vermögenswerte, Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Rückstellungen, Finanzielle und sonstige Verbindlichkeiten, Aktive und passive latente Steuern sowie Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten) und Produktionsprozesse enthalten.

Der Konzern folgert daher, dass die erworbenen Inputs und Prozesse zusammen wesentlich zur Fähigkeit beitragen, Erträge zu erwirtschaften. Der Konzern ist zu dem Schluss gekommen, dass die erworbene Gruppe ein Geschäftsbetrieb ist.

In den sechs Monaten bis zum 31. Dezember 2022 trug der Teilkonzern der CATENSYS Germany GmbH Umsatzerlöse von TEUR 73.430,35 und einen Verlust von TEUR 7.170,98 (vor Konsolidierungseffekten) zum Konzernergebnis bei. Hätte der Erwerb am 1. Januar 2022 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse nach Schätzungen der Geschäftsführung bei TEUR 138.375,35 der Teilkonzernverlust für das Jahr bei TEUR 7.905,17 (vor Konsolidierungseffekten) gelegen.

I. Übertragene Gegenleistung

Übertragene Gegenleistung

in TEUR
Zahlungsmittel 41.598,04
Bedingte Gegenleistung 0,00
Gesamte übertragene Gegenleistung 41.598,04

Die Tochtergesellschaft Catensys Holding GmbH ist verpflichtet, der Schaeffler normalisierte EBITDA (= Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) des erworbenen Teilkonzerns in den kommenden vier Jahren jeweils mindestens TEUR 12.100 übersteigt. Der Konzern hat TEUR 0 als bedingte Gegenleistung in Verbindung mit der zusätzlichen Gegenleistung berücksichtigt, da die gegenwärtige Teilkonzernplanung der CATENSYS Germany GmbH eine deutliche Verfehlung dieser Zielwerte enthält; das normalisierte Teilkonzern-EBITDA beträgt in den 4 Planjahren höchstens TEUR 6.500.

II. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten

Im Teilkonzern der Catensys Holding GmbH sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von TEUR 1.354,36 für Rechtsberatung und Due Dilligence angefallen; diese Kosten sind mit TEUR 960,52 im Konzernverlustvortrag, sowie mit TEUR 378,20 in den Verwaltungsaufwendungen erfasst.

III. Identifizierbare erworbene Vermögensgegenstände und übernommene Schulden

Nachstehend sind die erfassten Beträge der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden durch die Tochtergesellschaft Catensys Holding GmbH zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst:

Identifzierbare zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögensgegenstände und Schulden

in TEUR 30.06.2022
Vermögenswerte 99.728,12
Immaterielle Vermögenswerte 8.283,31
Nutzungsrechte 4.432,95
Sachanlagen 33.516,66
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 351,50
Sonstige langfristige Vermögenswerte 364,32
Aktive latente Steuern 5.581,64
Vorräte 13.382,57
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.522,17
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 69,74
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 4.272,71
Kurzfristige Steuerforderungen 438,36
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12.512,20
Schulden -38.786,02
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer -2.579,61
Sonstige langfristige Rückstellungen -6.060,72
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten -22,61
Langfristige Leasingverbindlichkeiten -3.886,42
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten -4.481,11
Passive latente Steuern -66,09
Sonstige kurzfristige Rückstellungen -1.007,45
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten -741,41
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten -617,34
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung -15.279,83
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten -3.796,38
Kurzfristige Steuerverbindlichkeiten -247,06
Gesamtes identifizierbares Reinvermögen 60.942,10

Die Bewertungsmethodik zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der erworbenen wesentlichen Vermögenswerte und Schulden waren wie folgt:

Die beizulegenden Zeitwerte der im Rahmen der immateriellen Vermögenswerte übernommenen Geschäfts- oder Firmenwerte der CATENSYS-Landesgesellschaften in China, Indien und Japan wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit korrespondierend den zahlungsmittel-generierenden Einheiten CATENSYS Chain Drive Ltd. (Nanjing/China), CATENSYS Japan K.K. (Yokohama/Japan) und der CATENSYS India Private Ltd. (Pune/Indien) zugeordnet.

Der erzielbare Betrag der drei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten unter Verwendung von Ergebnis-Prognosen ermittelt. Diese basieren auf der integrierten Gruppenplanung eines IDW S11-Gutachtens für die Jahre 2023 bis 2026, das von einem externen Gutachter erstellt wurde und zugleich detaillierte Einzelplanungen der jeweiligen Landesgesellschaften enthält. Die Planungen, die dem IDW S11-Gutachten zugrunde liegen wurden in Abstimmung der Geschäftsführung aufgestellt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt nach Stufe 3 der Bewertungshierarchie im Sinne des IFRS 13. Bei der Berechnung der ewigen Rente wird ein Inflations-/Wachstumsabschlag von 1,0 Prozent angenommen.

Aus den Planungen der Landesgesellschaften CATENSYS Chain Drive Ltd. (Nanjing/China) und der CATENSYS Japan K.K. (Yokohama/Japan) ergibt sich ein beizulegender Zeit- und Nutzungswert von TEUR 0, der einen Wertberichtigungsbedarf der Goodwills in voller Höhe zur Folge hat. Aus der Wertberichtigung ergibt sich die Aufdeckung stiller Lasten in Höhe von TEUR 418.

Die Planung der Landesgesellschaft CATENSYS India Private Ltd. (Pune/Indien) ist über die Dauer des Planungszeitraums auf Ebene des Jahresergebnisses durchgehend positiv. Der Abzinsungssatz wurde unter Verwendung eines Basiszinssatzes von 2,00 Prozent und einer Marktrisikoprämie von 7,5 Prozent abgeleitet; der ß-Faktor wurde auf Basis einer branchen- und technologiespezifischen Risikoeinschätzung ermittelt. Der Vergleich des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit in Form der indischen CATENSYS-Gesellschaft in Höhe von EUR 1,0 Mio. unterschreitet deren Buchwert und hat einen Wertberichtigungsbedarf des Goodwills in voller Höhe zur Folge. Aus der Wertberichtigung ergibt sich die Aufdeckung einer stillen Last in Höhe von TEUR 1.678.

Der beizulegende Zeitwert, der im Rahmen der immateriellen Vermögenswerte übernommenen Kundenbeziehungen der CATENSYS-Landesgesellschaften in China wurde unter Berücksichtigung der aktualisierten Einzelplanung aus dem IDW S11-Gutachten und der Bewertungsmethodik (Multi-Period Excess Earnings Method), die die der Erstbewertung der Kundenbeziehungen zugrunde liegt, fortentwickelt. Analog zum Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich auch für die Kundenbeziehungen der CATENSYS China ein beizulegender Zeitwert von TEUR 0. Aus der Wertberichtigung ergibt sich die Aufdeckung einer stillen Last in Höhe von TEUR 2.868.

Der beizulegende Zeitwert, der im Rahmen der immateriellen Vermögenswerte übernommenen Technologie der CATENSYS-Landesgesellschaften in Deutschland wurde unter Berücksichtigung der aktualisierten Gruppenplanung aus dem IDW S11-Gutachten und der Bewertungsmethodik (Lizenzpreisanalogiemethode), die die der Erstbewertung der Kundenbeziehungen zugrunde liegt, fortentwickelt. Der Abzinsungssatz wurde unter Verwendung eines Basiszinssatzes von 2,00 Prozent und einer Marktrisikoprämie von 7,5 Prozent abgeleitet; der ß-Faktor wurde auf Basis einer branchen- und technologiespezifischen Risikoeinschätzung ermittelt. Im Zuge der rückläufigen Umsatzprognose und dem erhöhten Kalkulationszinssatz hat sich ein beizulegender Zeitwert von TEUR 7.864,44 ergeben. Aus der Wertberichtigung ergibt sich die Aufdeckung einer stillen Last in Höhe von TEUR 3.969,87.

Der beizulegende Zeitwert des übernommenen Sachanlagevermögens wurde auf Grundlage der fortgeführten Wiederbeschaffungskosten bestimmt. Die fortgeführten Wiederbeschaffungskosten spiegeln Anpassungen für eine physische Verschlechterung sowie funktionale Überholungen und wirtschaftliche Veralterung wider.

Der beizulegende Zeitwert des übernommenen Vorratsvermögens wurde auf Grundlage des geschätzten Verkaufspreises im normalen Geschäftsgang ermittelt, abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Verkaufskosten sowie angemessener Gewinnmargen, die auf den erforderlichen Bemühungen zur Fertigstellung und Veräußerung der Vorräte basieren.

Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfasst fällige Bruttobeträge der vertraglichen Forderungen von TEUR 16.522,17 wovon TEUR 0 zum Erwerbszeitpunkt als voraussichtlich uneinbringlich eingeschätzt wurden.

Der beizulegende Zeitwert der aktiven latenten Steuern beruht auf den temporären Ansatzdifferenzen der neubewerteten Vermögenswerte und Schulden in der IFRS-Konzernbilanz und dem Ansatz derselben in der Steuerbilanz der einzelnen CATENSYS-Landesgesellschaften. Die temporären Ansatzdifferenzen wurden dabei mit den länderspezifischen Steuersätzen der jeweiligen CA- TENSYS bewertet. Für die im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckten stillen Lasten ergibt sich dabei ein beizulegender Zeitwert von TEUR 4.960,81.

Mit den sonstigen langfristigen Rückstellungen wurden in Form von Eventualschulden Restrukturierungsvorhaben für die Landesgesellschaft in Frankreich übernommen.

Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Restrukturierungsvorhaben wurden die zukünftigen Aufwendungen auf Grundlage der mit der Gewerkschaft ausverhandelten Abfindungszahlungen für die Geschäftsjahre 2024, 2025 und 2026 als quasi-sichere Zahlungsreihe prognostiziert und im Anschluss mit dem laufzeitäquivalenten risikolosen Zinssatz (Rendite laufzeitäquivalenter Staatsanleihen am Bewertungsstichtag) in Höhe von 3,0 Prozent diskontiert. Für die Restrukturierungsvorhaben ergibt sich ein bei-zulegender Zeitwert in Höhe von TEUR 5.763,43 der im Rahmen der Kaufpreisallokation als stille Last aufgedeckt wurde.

Innerhalb der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten sind sog. "belastende Verträge" als Eventualschulden erfasst, die sich aus langfristigen Rahmenverträgen mit Kunden ergeben und als schwebende Absatzgeschäfte für Warenlieferungen in Form von Dauerschuldverhältnissen anzusehen sind. Die Rahmenverträge bestehen auf Ebene der CATENSYS-Gesellschaften in Korea und Indien. Die Belastung konkretisiert sich dabei in erwarteten Verlusten der schwebenden Geschäfte - dies bedeutet, dass die unvermeidbaren Kosten (= niedrigerer Betrag der aus den bei Erfüllung der Verpflichtungen entstehenden Kosten und den Kosten der Nichterfüllung) der Vertragserfüllung höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen.

Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wurden mehrere Verträge als eine Einheit betrachtet, sofern einer der Verträge ohne den jeweils anderen keinen wirtschaftlichen Nutzen ergibt. Die bei der Vertragserfüllung entstehenden Kosten bemessen sich dabei an Vollkosten und berücksichtigen neben den Grenzkosten auch Gemeinkosten. Für die Absatzprognosen wird von bereits hinterlegten Lieferabrufen, sowie von Schätzungen über das zukünftige Abrufverhalten auf Grundlage der in den einzelnen Rahmenverträgen ursprünglich hinterlegten Abrufzahlen ausgegangen. Aus dem Vergleich der Vollkosten (= unvermeidbaren Kosten) und dem vorab definierten Artikelpreis (= erwartete wirtschaftliche Nutzen) aus den kontrahierten Rahmenverträgen ergibt sich der erwartete Verlust pro Artikel, der mit den jahresbezogenen Gesamtmengen aus den Absatzprognosen multipliziert und im Anschluss mit dem laufzeitäquivalenten risikoadjustierten Zinssatz (Rendite laufzeitäquivalenter Staatsanleihen am Bewertungsstichtag inkl. Abschlag für die Erfassung des schuldspezifischen Risikos) in Höhe von 5,0 Prozent diskontiert wird. Aufgrund der geringen Ergebnisvariabilität der jeweiligen Zahlungsreihen und dem damit geringen schuldspezifischen Risiko erfolgt lediglich ein geringer Abschlag auf den risikolosen Zinssatz in Höhe von 1,0 Prozent. Für die belastenden Verträge der CATENSYS-Gesellschaften in Indien und Korea hat sich ein beizulegender Zeitwert in Höhe von TEUR 4.580 ergeben, der im Rahmen der Kaufpreisallokation als stille Last aufgedeckt wurde.

Der Restbetrag aus der Aufrechnung der bedingten Gegenleistung in Höhe von TEUR 41.598,04 mit dem identifizierbaren Reinvermögen zum 30. Juni 2022 in Höhe von TEUR 60.942,10 wurde nach wiederholter Überprüfung der Wertansätze mit einem Betrag von TEUR 19.344,06 unmittelbar erfolgswirksam realisiert und ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Der hohe passive Unterschiedsbetrag und die damit verbundene ertragswirksame Realisierung resultiert im Wesentlichen aus der restriktiven Auslegung der IFRS bezüglich der Aufdeckung von Restrukturierungsrückstellungen als stille Lasten im Zuge von Erwerbsvorgängen; lediglich die Absicht des Erwerbers zur Restrukturierung im Rahmen des Erwerbs ist dabei nicht ausreichend. Maßgeblich hierfür ist eine hinreichend konkretisierte Außenverpflichtung.

G. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

5. Umsatzerlöse

Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Umsatzerlöse beinhalten Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15). Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern realisiert Erlöse aus der Übertragung der Verfügungsgewalt über Güter und Dienstleistungen ausschließlich zeitpunktbezogen, da die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung für die identifizierten Leistungsverpflichtungen nicht erfüllt sind.

Die an den Kunden zu übertragenden Güter und Dienstleistungen sind zwar grundsätzlich ohne alternative Nutzungsmöglichkeit, ein jederzeitiger Rechtsanspruch auf Bezahlung der erbrachten Leistungen ist jedoch grundsätzlich nicht erfüllt. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt somit im Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt der Güter und Dienstleistungen auf den Kunden. Die geografische Verteilung der Umsätze des Konzerns sieht wie folgt aus:

Geografische Verteilung der Umsatzerlöse

in TEUR 2022
Europa 18.604,92
Nordamerika 13.553,73
Asien 41.550,15
Umsatzerlöse 73.708,80

Vertragskosten aus der Anbahnung von Verträgen sowie Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden bestehen im Zusammenhang mit der schrittweisen Übernahme der Vertragsverhältnisse im Rahmen des Carve-Outs zum 31. Dezember 2022 nicht. Neuprojekte wurden im Geschäftsjahr 2022 nicht angestoßen, da zur erfolgreichen Umsetzung des Carve-Outs der Fokus auf der vollständigen Integration der Funktionsbereiche "Forschung & Entwicklung" und "Vertrieb" lag.

Bezüglich der Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf die Anhangangabe (20).

6. Herstellungskosten

In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Fremdkapitalzinsen, allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung sind nicht in den Herstellungskosten enthalten. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertung berücksichtigt.

7. Vertriebskosten

Vertriebskosten sind die Aufwendungen des Funktionsbereiches Vertrieb. Hierzu zählen vor allem die Aufwendungen für die Vertriebsabteilungen sowie alle diesen Funktionen oder Aktivitäten zuzuweisenden Gemeinkosten. Es sind als Vertriebseinzelkosten auch Fracht- und Versandkosten enthalten.

8. Allgemeine Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten beinhalten alle Verwaltungsaufwendungen, die den anderen Funktionsbereichen nicht direkt zuzuordnen sind. Dazu zählen Aufwendungen für die allgemeine Verwaltung, Geschäftsleitung sowie anderer übergeordneter Abteilungen.

9. Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Forschungs- und Entwicklungskosten beinhalten Personal- und Sachkosten (z.B. Abschreibungen auf für die Forschungs- und Entwicklungsarbeit genutzte Maschinen). Die aktivierten Entwicklungskosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf TEUR 0. Weitere Entwicklungsleistungen wurden im Rahmen von Kundenaufträgen abgerechnet. Die Forschungs- und Entwicklungskosten haben im Geschäftsjahr 2022 TEUR 3.257,04 betragen.

10. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 21.300,19 und entfallen mit TEUR 19.344,06 auf die ertragswirksame Realisierung des passiven Unterschiedsbetrags, der nach der erneuten Überprüfung der Kaufpreisermittlung und -allokation im Zusammenhang mit dem Erwerb des Teilkonzerns der CATENSYS Germany GmbH unmittelbar ergebniswirksam vereinnahmt wurde; für weitere Erklärungen verweisen wir diesbezüglich auf die Ausführungen im Anhang unter "4. Erwerb von Tochterunternehmen". Der restliche Betrag entfällt im Wesentlichen auf die Untervermietung von Büro- und Produktionsflächen am CATENSYS-Standort in China.

11. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 154,57 und entfallen mit TEUR 71,02 auf die Wertberichtigung des Forderungsbestands sowie mit TEUR 83,85 auf sonstige Steuern.

12. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Finanzergebnis

in TEUR 2022
Finanzerträge 0,00
Zinsaufwendungen aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellung -39,58
Zinsaufwendungen Verkäuferdarlehen -877,01
Zinsaufwendungen aus Gesellschafterdarlehen -101,11
Zinsaufwendungen Leasing -64,61
Finanzaufwendungen -1.082,31
Finanzergebnis -1.082,31

Aus der fortlaufenden Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten haben sich zum Bilanzstichtag keine Ergebnisauswirkungen ergeben.

13. Ertragsteuern

Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden:

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.

Ertragssteuerforderungen und Ertragssteuerschulden:

Aktivierte Steuerforderungen in Höhe von TEUR 542,52 betreffen Erstattungsansprüche für förderungsfähige Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die die von den lokalen Steuerbehörden gegenüber dem französischen Tochterunternehmen, der CATENSYS France SAS, zurückerstattet werden. Ertragssteuerschulden bestanden im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von TEUR 336,94 und entfallen auf die ausstehende Steuerveranlagung der Landesgesellschaften in der Slowakei und den USA. In der Bilanz werden die Ertragssteuerforderungen und Ertragssteuerschulden unsaldiert ausgewiesen.

Latente Steuern:

Steuerabgrenzungen werden auf sämtliche temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der IFRS-Konzernbilanz und der Steuerbilanz berechnet; aktivische Steuerabgrenzungen nur insoweit, als die damit verbundenen Steuergutschriften bzw. -minderungen wahrscheinlich eintreten.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtagüberprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Aktivische Steuerabgrenzungen werden in einem gesonderten Posten in den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen; passivische Steuerabgrenzungen sind in einem separaten Posten innerhalb der langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Latente Steueransprüche und -schulden werden unter Anwendung der Verbindlichkeitenmethode anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird, Dabei werden diejenigen Steuersätze und Steuervorschriften zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten oder voraussichtlich in Kürze gelten werden. Ertragsteuern und latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Ertragsteuern und latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden analog unmittelbar im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasste Steuern

in TEUR 2022
Tatsächlicher Steueraufwand -181,42
Laufendes Jahr -277,83
Anpassung für Vorjahre 96,41
Latente Steuern 62,94
Entstehung bzw. Auflösung temporärer Differenzen 62,94
Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen 0,00
Wertberichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen 0,00
Summe -118,48

Direkt im Eigenkapital erfasste latente Steueraufwendungen aus der Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen (Pensionen) betragen TEUR 73,61.

Überleitung des effektiven Steuersatzes

in TEUR 2022
Ergebnis vor Ertragsteuern 10.129,13
Erwarteter Ertragsteueraufwand (31,23 Prozent) 3.172,44
Nicht angesetzte aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen 2.964,75
Abweichender ausländischer Steuersatz -206,14
Nicht anrechenbare Quellensteuer 88,02
Steuereffekte aus erfolgswirksamer Erfassung eines negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung -6.041,15
Steuereffekte aus Korrektur übernommener Steuerverbindlichkeiten -96,41
Ertragsteuern -118,48
Effektiver Steuersatz -1,17%

In Deutschland betrug die Körperschaftsteuer (einschließlich des Solidaritätszuschlags) 2022 insgesamt 15,83 Prozent. Die Gewerbesteuer entspricht 15,4 Prozent bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 440 Prozent. Die gesetzliche Gesamtbelastung beläuft sich damit auf 31,23 Prozent.

Die Abgrenzung latenter Steuern beruht auf Unterschieden zum Ansatz und zur Bewertung in der Steuerbilanz; es wird jeweils der tatsächliche landesspezifische Steuersatz der jeweiligen CATEN- SYS-Landesgesellschaft zugrunde gelegt.

Zusammensetzung der latenten Steuern

in TEUR 31.12.2022
Latente Ertragsteueransprüche
Immaterielle Vermögenswerte 2.491,00
Sachanlagen 41,31
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 9,15
Vorräte 125,80
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 29,40
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 73,61
Sonstige langfristige Rückstellungen 1.879,69
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 73,98
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 1.043,28
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 1.028,96
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 189,42
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 115,14
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 41,46
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 258,10
Aktive latente Steuern 7.400,29
Latente Ertragsteuerschulden
Immaterielle Vermögenswerte -3,83
Nutzungsrechte -1.188,11
Sachanlagen -21,81
Sonstige langfristige Vermögenswerte -7,88
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten -540,08
Passive latente Steuern -1.761,71
Saldiert 5.638,57

Nicht erfasste latente Steueransprüche:

Zum 31. Dezember 2022 wurden für Verluste Steueransprüche in Höhe von TEUR 2.964,75 nicht aktiviert, da in den nächsten Jahren - trotz ergriffener Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung - mangels hinreichend realisierbarer zu versteuernder Einkommen von einer Nutzbarkeit der Verlustvorträge nicht ausgegangen werden kann.

14. Materialaufwand, Personalaufwand und Abschreibungen

In den Herstellungskosten des Umsatzes und in den übrigen Funktionskosten sind folgende Material- und Personalaufwendungen sowie Abschreibungen enthalten:

in TEUR 2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 39.971,30
Aufwendungen für bezogene Leistungen 995,99
Materialaufwand 40.967,29
in TEUR 2022
Löhne und Gehälter 10.201,51
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 3.634,47
Personalaufwand 13.835,99

In der Position soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind in Höhe von TEUR 883,32 Aufwendungen für Altersversorgung enthalten. Die Aufwendungen für Altersversorgung enthalten eine Zuführung zu den Pensionsrückstellungen (ohne Zinsanteil) in Höhe von TEUR 176,95.

Abschreibungen:

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrugen vor Währungseffekten TEUR 4.231,21; zudem entfallen auf die Nutzungsrechte nach IFRS 16 Abschreibungen vor Währungseffekten von TEUR 544,91. Die Abschreibungen werden anteilig den Funktionsbereichen, in denen diese anfallen, zugeordnet. Hinsichtlich der Aufteilung der Abschreibungen auf die einzelnen Posten des Anlagevermögens verweisen wir auf die Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr unter Anhangangabe (15) "Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen" sowie unter Anhangangabe (33) "Leasingverhältnisse".

Honorar des Abschlussprüfers:

in TEUR 2022
Abschlussprüfungsleistungen 160,00
Steuerberaterleistungen 0,00
Andere Bestätigungsleistungen 0,00
Sonstige Leistungen 50,00
Summe 210,00

Mitarbeiter:

Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:

Mitarbeiter 2022
Gewerbliche Mitarbeiter 484
Kaufmännische und technische Angestellte 135
Summe 619

H. Erläuterung zur Konzernbilanz

15. Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen:

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte

Anschaffungs- und Herstellungskosten
in EUR Mio. Stand 01.01.2022 Zugänge zum Konsolidierungskreis Zugänge Umbuchung
Patente, Lizenzen und vergleichbare Rechte 0,00 7.864,44 0,00 0,00
Software 0,00 191,73 485,67 0,00
Summe immaterielle Vermögenswerte 0,00 8.056,17 485,67 0,00
Anschaffungs- und Herstellungskosten
in EUR Mio. Abgänge Währungsdifferenzen Stand 31.12.2022
Patente, Lizenzen und vergleichbare Rechte 0,00 0,00 7.864,44
Software 0,00 -22,31 655,09
Summe immaterielle Vermögenswerte 0,00 -22,31 8.519,53
Abschreibungen
in EUR Mio. Stand 01.01.2022 Zugänge zum Konsolidierungskreis Zugänge Abgänge
Patente, Lizenzen und vergleichbare Rechte 0,00 0,00 -606,89 0,00
Software 0,00 0,00 -102,75 0,00
Summe immaterielle Vermögenswerte 0,00 0,00 -709,64 0,00
Abschreibungen Nettobuchwerte
in EUR Mio. Währungsdifferenzen Stand 31.12.2022 31.12.2022
Patente, Lizenzen und vergleichbare Rechte 0,00 -606,89 7.257,55
Software 22,81 -79,94 575,15
Summe immaterielle Vermögenswerte 22,81 -686,83 7.832,69

Entwicklung der Sachanlagen

Anschaffungs- und Herstellungskosten
in EUR Mio. Stand 01.01.2022 Zugänge zum Konsolidierungskreis Zugänge Umbuchung
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 0,00 4.022,96 10,44 0,00
Technische Anlagen und Maschinen 0,00 27.068,50 1.670,96 1.362,83
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 70,29 331,87 1,48
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 1.742,02 3.844,05 -1.364,31
Summe Sachanlagen 0,00 32.903,77 5.857,32 0,00
Anschaffungs- und Herstellungskosten
in EUR Mio. Abgänge Währungsdifferenzen Stand 31.12.2022
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 0,00 -1,31 4.032,08
Technische Anlagen und Maschinen -118,39 -1.436,37 28.547,54
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 16,71 420,35
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 -173,17 4.048,59
Summe Sachanlagen -118,39 -1.594,13 37.048,56
Abschreibungen
in EUR Mio. Stand 01.01.2022 Zugänge zum Konsolidierungskreis Zugänge Abgänge
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 0,00 0,00 -114,80 0,00
Technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00 -3.305,09 118,02
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 -111,49 0,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 27,81 0,00
Summe Sachanlagen 0,00 0,00 -3.503,57 118,02
Abschreibungen Nettobuchwerte
in EUR Mio. Währungsdifferenzen Stand 31.12.2022 31.12.2022
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 0,05 -114,75 3.917,34
Technische Anlagen und Maschinen 1.014,19 -2.172,88 26.374,66
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5,28 -106,22 314,14
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,01 27,82 4.076,41
Summe Sachanlagen 1.019,53 -2.366,02 34.682,54

16. Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben werden, werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Immaterielle Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Es wird dabei zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer differenziert.

Immaterielle Vermögenswerte werden mit begrenzter Nutzungsdauerwerden über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer von zwei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf angepasst.

Im Berichtsjahr wurden in den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen keine Fremdkapitalkosten im Sinne des IAS 23 angesetzt. Immaterielle Nutzungsrechte für Leasingverträge nach IFRS 16 wurden nicht angesetzt.

Die übrigen immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Lizenzen und Software.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind in den jeweiligen Funktionskosten enthalten, insbesondere in den Herstellungskosten. Die Amortisation entspricht der planmäßigen Abschreibung der jeweiligen immateriellen Vermögensgegenständen.

Das Bestellobligo für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen beläuft sich auf TEUR 1.212.

17. Goodwill

Der Goodwill wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Goodwill zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Der Goodwill wird jährlich oder bei besonderer Veranlassung einem Werthaltigkeitstest unterzogen und gegebenenfalls wertberichtigt. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der Goodwill ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren sollen.

Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Goodwill und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes innerhalb der Einheit zuzuordnen. Ein für den Goodwill erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.

Hinsichtlich der Abwertung der im Rahmen des Erwerbs von Tochterunternehmen verweisen wir auf Ausführungen im Anhang unter "4. Erwerb von Tochterunternehmen".

18. Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten der Fertigung einschließlich Abschreibungen.

Das Sachanlagevermögen wird linear über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Abschreibungsdauer Anlagevermögen

Nutzungsdauer
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 1 bis 25 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 1 bis 25 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 bis 13 Jahre

Zum Ende des Geschäftsjahres werden die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden überprüft und bei Bedarf angepasst. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Der aus der Ausbuchung des Vermögenswertes resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.

Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten:

Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht ermittelt werden, da der Vermögenswert keine Cashflows erzeugt, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Sofern der Nutzungswert höher als der Buchwert ist, wird kein beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten berechnet. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz auf ihren Barwert abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die im Vermögenswert inhärenten Risiken, die nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben.

Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes (der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes (der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages erfolgswirksam erhöht.

Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert (die zahlungsmittelgenerierende Einheit) in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

Für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht der (planmäßigen) Abschreibung unterliegen, wird entsprechend der einschlägigen Vorgaben der IFRS jeweils zum Bilanzstichtag ein Wertminderungstest durchgeführt; unabhängig davon, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt.

Fremdkapitalkosten:

Zinsen auf Fremdkapital werden für qualifizierte Vermögenswerte im Sinne von IAS 23 nicht aktiviert.

19. Vorräte

Vorräte

in TEUR 31.12.2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.072,72
Unfertige Erzeugnisse 4.919,86
Fertige Erzeugnisse 15.441,22
Vorräte 22.433,81

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungswerten bewertet. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und Veräußerung notwendig sind. Bestandteile der Herstellungskosten sind neben den Einzelkosten auch die direkt zurechenbaren Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die fertigungsbedingten Abschreibungen und sonstige produktionsbezogene Kosten. Vertriebskosten, Kosten der nicht herstellungsbezogenen allgemeinen Verwaltung sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Rohstoffe und Handelswaren werden grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet.

Sofern die Nettoveräußerungswerte am Abschlussstichtag niedriger als die Buchwerte sind, werden diese angesetzt. Für Bestandsrisiken, die sich aus erhöhter Lagerdauer oder geminderte Verwertbarkeit ergeben, werden ausreichende Wertberichtigungen auf Vorräte vorgenommen.

Die Vorräte enthalten keine qualifizierten Vermögenswerte im Sinne des IAS 23.

Die Wertberichtigung auf Vorräte beträgt im Geschäftsjahr 2022 TEUR 2.278.

20. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

in TEUR 31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.687,79
Wertberichtigungen 71,02
Forderungen aus Lieferungen und Leistung 31.616,77

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb der Fälligkeit nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 180 Tage.

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen daraufhin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Das Wertminderungsmodell des CATENSYS-Konzerns für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist in Anhangangabe (28/29) dargestellt.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ertragswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sind, haben sich wie folgt entwickelt:

Wertberichtigungen

in TEUR 31.12.2022
Stand Wertberichtigungen am 1. Januar 2022 0,00
Zuführungen 71,02
Stand Wertberichtigungen am 31. Dezember 2022 71,02

21. Finanzielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte bestehen in Höhe von TEUR 208,77 aus gewährten Mitarbeiterdarlehen und mit TEUR 178,47 aus hinterlegten Kautionen.

In den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten sind in Höhe von TEUR 113,42 Kautionen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr erfasst.

Die sonstigen langfristige Vermögenswerte enthalten in Höhe von TEUR 317,50 sogenannte "Quick Savings", die bei der Auftragsakquisition als eine Art "Upfront Fee" an den jeweiligen Kunden bzw. Automobilhersteller zu zahlen sind. Im Anschluss der Aktivierung erfolgt die Verteilung dieser Aufwendungen über die Laufzeit einer Produktionsserie.

Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte bestehen mit TEUR 3.840,65 im Wesentlichen aus Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuerforderungen. Ein Betrag von TEUR 354,29 entfällt auf Auszahlungen, die Aufwendungen einer späteren Periode darstellen und daher als Vorauszahlungen in Form eines aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasst werden.

22. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und -äquivalente

in TEUR 31.12.2022
Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 10.662
Zahlungsmittel und -mitteläquivalente 10.662

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten.

23. Eigenkapital

Die Veränderungen des Eigenkapitals werden in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" dargestellt.

Das gezeichnete Kapital der Leo II.-VV6 GmbH beträgt TEUR 25. Dabei stellt ein ein Geschäftsanteil jeweils einen Euro der 25.000 Geschäftsanteile dar. Das Stammkapital ist hälftig eingezahlt, der restliche Betrag der Einlagen wurde bisher nicht eingefordert und ist ausstehend.

Die Kapitalrücklage besteht aus sonstigen Zuzahlungen der Gesellschafter, die auf Grundlage der Gesellschafterbeschlüsse im Jahr 2021 und 2022 vollständig eingezahlt wurde.

Der Geschäftsführung schlägt vor, den Konzernbilanzgewinn (Konzernverlustvortrag inkl. Konzernjahresüberschuss) in Höhe von TEUR 9.021,90 auf neue Rechnung vorzutragen.

Innerhalb des Konzernverlustvortrags wird das vorgetragene Jahresergebnis der Muttergesellschaft aus dem Vorjahr erfasst.

Das kumulierte sonstige Konzernergebnis zeigt direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen und setzt sich wie folgt zusammen:

Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis

in TEUR
Stand kumuliertes sonstiges Konzernergebnis am 1. Januar 2022 0,00
Veränderung der Pensionsverpflichtungen 198,70
Veränderung aus Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe -804,93
Stand kumuliertes sonstiges Konzernergebnis am 31. Dezember 2022 -606,23

Die Änderungen des kumulierten sonstigen Ergebnisses sind auf die Änderungen der finanziellen Annahmen bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen sowie die laufenden Währungsumrechnung der ausländischen Landesgesellschaften des CATENSYS-Konzerns zurückzuführen. Diese versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind abzüglich der hierauf entfallenden latenten Steuern gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital auszuweisen.

24. Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer

Die langfristigen Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer bestehen in voller Höhe für Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen

Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer

in TEUR 31.12.2022
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 2.438,68
Sterbegeld 175,19
Summe 2.613,87

Der CATENSYS-Konzern hat in Deutschland und Frankreich beitragsorientierte Pensionspläne (Defined Benefit Obligation), die im Wesentlichen einheitliche Bedingungen aufweisen. Diese werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") versicherungsmathematisch bewertet unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung von Gehältern und Renten sowie der am 4. Oktober 2018 veröffentlichten Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck, die in Deutschland zur Bewertung betrieblicher Versorgungsverpflichtungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung enden, zu verwenden sind. Der Rechnungszins basiert auf erstrangigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen mit AA-Rating.

Die betriebliche Altersversorgung beruht im Wesentlichen auf direkten beitragsorientierten Versorgungszusagen. Für die Bemessung der Pensionen ist in der Regel die Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen sowie das Jahreseinkommen maßgeblich. Das Erwerben von Ansprüchen in der beitragsorientierten Leistungszusage geschieht während der versorgungsfähigen Dienstzeit durch Ansammlung sog. Rentenbausteine, die anhand eines auf Grundlage des versorgungsfähigen Einkommens ermittelten Versorgungsbeitrages den Versorgungsberechtigten jährlich zugewiesen werden. Für Neueintritte ab 1. April 2022 kommt die bisherige Versorgungsordnung nicht mehr zur Anwendung.

Die Finanzierung der Versorgungszusagen erfolgt durch die Bildung von Pensionsrückstellungen.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen bzw. aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, werden in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung von latenten Steuern unmittelbar erfolgsneutral im Eigenkapital im erfasst (kumuliertes sonstiges Konzernergebnis). Das kumulierte sonstige Konzernergebnis aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verluste sowie die darauf entfallenden latenten Steuern werden analog dazu in den Folgeperioden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst.

Die in der jeweiligen Berichtsperiode erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sowie die darauf entfallen den latenten Steuern sind gesondert in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen werden unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Die restlichen Bestandteile des Nettopensionsaufwandes werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den jeweiligen Funktionsbereichen ausgewiesen.

Finanzielle Annahmen

in Prozent 2022
Durchschnittlicher Zinssatz 3,85
Durchschnittlicher Rententrend 1,10

Den Mitarbeitern wird eine beitragsbezogene Zahlung zugesagt, wobei sich der Beitrag aus dem aktuellen Jahreseinkommen und einem Altersfaktor ableitet. Daher wird eine Änderung im Gehaltstrend berücksichtigt (3,25 Prozent in Deutschland, 2,0 Prozent in Frankreich). Gesetzlich notwendige Anpassungen werden über den Rententrend berücksichtigt. Der Anwartschaftsbarwert zeigt die nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag bewerteten Versorgungsansprüche der Mitarbeiter. Darin enthalten sind versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste, die sich aus den Unterschieden zwischen erwarteten und individuell eingetretenen Risiken ergeben.

Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen berücksichtigt gemäß IAS 19 auch die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste. Diese werden im Eigenkapital (sonstige Konzernergebnis) gezeigt. Die versicherungsmathematischen Gewinne (im Vorjahr Gewinne) aus der Änderung der finanziellen Annahmen sowie demographischer Faktoren und erfahrungsbedingter Anpassungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 190,31.

Die in der Konzernbilanz angesetzten Pensionsrückstellungen stellen sich wie folgt dar:

Pensionsverpflichtungen

in TEUR 31.12.2022
Anwartschaftsbarwert (fondsfinanziert) 0
Anwartschaftsbarwert (nicht fondsfinanziert) 2.438,68
Summe Anwartschaftsbarwert (DBO) 2.438,68
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens 0,00
Pensionsrückstellung 2.438,68

Die Entwicklung der Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer ist wie folgt:

Entwicklung der Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer

in TEUR
Rückstellung am 1. Januar 2022 0,00
Zugänge zum Konsolidierungskreis 2.150,83
Laufende Dienstzeitaufwendungen 89,70
Laufender Zinsaufwand 39,58
Rentenzahlungen -31,74
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung finanzieller Annahmen 127,02
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen -29,24
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung demographischer Faktoren 92,52
Rückstellung zum 31. Dezember 2022 2.438,68

Die Entwicklung der Defined Benefit Obligation (DBO) ist wie folgt:

Entwicklung der Defined Benefit Obligation

in TEUR
Defined Benefit Obligation (DBO) 1. Januar 2022 0,00
Zugänge zum Konsolidierungskreis 2.150,83
Laufende Dienstzeitaufwendungen 89,70
Laufender Zinsaufwand 39,58
Rentenzahlungen -31,74
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung finanzieller Annahmen 127,02
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen -29,24
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung demographischer Faktoren 92,52
Defined Benefit Obligation (DBO) 31. Dezember 2022 2.438,68

Die Nettopensionsaufwendungen für Leistungszusagen setzten sich wie folgt zusammen:

Entwicklung des Nettopensionsaufwands

in TEUR 2022
Laufende Dienstzeitaufwendungen 89,70
Nettozinsaufwand 39,58
Nettopensionsaufwand 129,29

Sensitivitätsanalyse

Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen (per 31. Dezember 2022: Zinssatz +/-1 Prozent, Gehalts- und Rentrentrend +/-1 Prozent) hätte auf den Barwert der Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation (DBO) folgende Auswirkungen:

Sensitivitätsanalyse

in TEUR DBO
Veränderung Zinssatz (+ 1%) 2.117,28
Veränderung Zinssatz (- 1%) 2.844,19
Veränderung Gehaltstrend (+ 1%) 2.678,80
Veränderung Gehaltstrend (- 1%) 2.232,57
Veränderung Rententrend (+ 1%) 2.483,95
Veränderung Rententrend (- 1%) 2.401,46

Die gewichtete Duration der Pensionsrückstellungen beträgt 13 (Frankreich) und 25,55 Jahre (Deutschland) zum 31. Dezember 2022.

25. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden als bestmögliche Schätzung für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in der Höhe, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist, berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt, sofern eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung eines Ereignisses in der Vergangenheit einen zukünftigen Ressourcenabfluss wahrscheinlich macht und dieser Wert verlässlich geschätzt werden kann. Bei kurzfristigen Rückstellungen wird eine Inanspruchnahme innerhalb des nächsten Geschäftsjahres erwartet.

Sonstige Rückstellungen langfristig

in TEUR Stand 01.01.2022 Zugänge zum Konsolidierungskreis Inanspruchnahme Zuführung Stand 31.12.2022
Personalrückstellungen 0,00 298,79 -56,00 0,00 242,79
Restrukturierungsrückstellungen 0,00 5.763,43 0,00 0,00 5.763,43
Summe 0,00 6.062,22 -56,00 0,00 6.006,22

Sonstige Rückstellungen kurzfristig

in TEUR Stand 01.01.2022 Zugänge zum Konsolidierungskreis Inanspruchnahme Zuführung Stand 31.12.2022
Garantierückstellungen 0,00 42,91 -78,94 720,87 684,84
Drohverlustrückstellungen 0,00 669,01 -354,00 0,00 315,01
Personalrückstellungen 0,00 62,58 -18,03 32,03 76,58
Ausstehende Rechnungen 0,00 146,34 -823,99 3.646,61 2.968,96
Übrige sonstige Rückstellungen 0,00 35,61 -90,29 62,27 7,59
Summe 0,00 956,44 -1.365,26 4.461,79 4.052,98

26. Schulden/Verbindlichkeiten

Schulden/Verbindlichkeiten

in TEUR 31.12.2022
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 36.710,48
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 4.372,61
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 4.580,00
Langfristige Schulden 45.663,08
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1.227,32
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 1.663,73
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 49.433,70
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2.990,26
Kurzfristige Schulden 55.316,00
Gesamt 100.979,08

Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten bestehen mit einem Betrag von TEUR 31.591,41 aus dem Verkäuferdarlehen seitens der Schaeffler AG, Herzogenaurach, für den Erwerb der Anteile an der CATENSYS Germany GmbH. Zu den Auswirkungen des im März 2024 mit dem Schaeffler- Konzern geschlossenen "Settlement-Aggreement" auf den Ausweis des Verkäuferdarlehens wird auf die Angaben unter Nummer "38. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" verwiesen. Zudem ist darin ein Gesellschafterdarlehen inkl. kapitalisierter Zinsen (TEUR 101,11) mit einem Betrag von TEUR 5.101,11 enthalten.

In den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 1.119,38 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern enthalten, welche mit TEUR 938,08 im Wesentlichen aus zum Bilanzstichtag abgegrenzten Bonus- sowie Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeldansprüchen resultieren.

Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen werden unter dem Unterpunkt "Kapitalmanagement" näher beschrieben (vgl. Anhangangabe K).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus den umfangreichen Lieferbeziehungen mit dem Konzern der Schaeffler AG, da bis zur vollen Aufnahme der Eigenproduktion der Warenbezug der Absatzprodukte über den Schaeffler-Konzern erfolgte. Die Einkaufsverpflichtungen für Materialbezüge sind durch branchenüblichen Eigentumsvorbehalt besichert. Hinsichtlich der Auswirkungen des im März 2024 mit dem Schaeffler-Konzern unterzeichneten "Settlement-Aggreement" auf den Ausweis der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird ebenfalls auf die Angaben unter Nummer "38. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" verwiesen.

Die sonstigen langfristige Verbindlichkeiten enthalten mit TEUR 4.580 Eventualschulden, die als stille Lasten im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckt worden sind; für weitere Erklärungen verweisen wir diesbezüglich auf die Ausführungen unter Anhangangabe 4.

In den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entfällt ein Betrag von TEUR 1.182,47 auf Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungsbeiträgen sowie mit TEUR 1.213,81 auf abgrenzte Urlaubs- und Überstundenansprüche der Mitarbeiter.

Öffentliche Zuwendungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

I. Angaben zur Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die drei Bereiche betriebliche Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Zum Bilanzstichtag waren in unwesentlichem Umfang Investitionen in Vermögenswerte des Anlagevermögens aktiviert, bei denen noch kein Mittelabfluss im Geschäftsjahr erfolgte. Im Geschäftsjahr erfolgte kein Mittelabfluss für Investitionen in Vermögenswerte des Anlagevermögens des Vorjahres. Weiterhin erfolgte kein Mittelabfluss aus der Aktivierung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens im Rahmen des Leasings nach IFRS 16 in Höhe von TEUR 1.285,46.

Der Ausweis der Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis weist eine saldierte Einzahlung in Höhe von TEUR 2.505,58 aus. Dies ist auf den Finanzierungseffekt aus dem Verkäuferdarlehen zurückzuführen, da der im Rahmen der Erstkonsolidierung übernommene Finanzmittelbestand mit TEUR 12.505,58 (= Einzahlungen) höher war als die Summe aus der ersten Kaufpreiszahlung und der ersten Tranche des Verkäuferdarlehens mit jeweils mit TEUR 5.000 (= Auszahlungen).

Aufgrund der Auswirkungen des im März 2024 mit dem Schaeffler-Konzern unterzeichneten "Settlement-Aggreement" beinhaltet die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einen Finanzierungscharakter; es wird ebenfalls auf die Angaben unter Nummer "38. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" verwiesen.

Überleitung der Bewegungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten

in TEUR Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Summe
Stand am 1. Januar 2022 0,00 0,00 0,00
Neue Leasingverhältnisse 0,00 6.136,68 6.136,68
Neue Darlehensverträge 36.609,37 0,00 36.609,37
Zinsaufwendungen aus Leasing 0,00 104,19 104,19
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -5.000,00 0,00 -5.000,00
Zinsaufwendungen aus Finanzverbindlichkeiten 978,12 0,00 978,12
(-) Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten 0,00 -204,53 -204,53
(+) Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 5.000,00 0,00 5.000,00
(-) Gezahlte Zinsen -877,01 0,00 -877,01
Stand am 31. Dezember 2022 36.710,48 6.036,33 42.746,81

Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in der Kapitalflussrechnung besteht aus den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten.

J. Finanzinstrumente & Kapitalmanagement

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden in Abhängigkeit des Geschäftsmodells der Unternehmensgruppe bezüglich der Abwicklung dieser finanziellen Vermögenswerte eingeordnet. Entsprechend erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ("Halten") oder zum Marktwert mit Erfassung der Marktwertänderung im übrigen Gesamtergebnis ("Halten und Verkauf") bzw. erfolgswirksamer Erfassung der Marktwertänderung ("Handel"). Der CATENSYS-Konzern beabsichtigt, finanzielle Vermögenswerte bis zur Fälligkeit zu halten.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz gesondert, d.h. getrennt von nichtfinanziellen Vermögenswerten und nichtfinanziellen Verbindlichkeiten, ausgewiesen.

Finanzinstrumente werden erfasst, sobald der CATENSYS-Konzern Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen im Rahmen eines Vertrags, dessen Bedingungen die Lieferung des Vermögenswertes innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird, ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang der Erfüllungstag relevant, d.h. der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch den CATENSYS-Konzern geliefert wird.

Finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die diesen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten zugrunde liegenden Ansprüche bzw. Verpflichtungen erfüllt, gekündigt, übertragen oder erloschen sind.

Forderungen aus Lieferung und Leistungen:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauften Güter bzw. erbrachte Dienstleistungen. Sie sind im Allgemeinen innerhalb einer Laufzeit von 30 bis 90 Tagen zu begleichen und werden daher als kurzfristig eingestuft. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen, sie enthalten keine Finanzierungskomponenten.

Der CATENSYS-Konzern hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet sie in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten. Einzelheiten zu den Wertminderungsmethoden des CATENSYS-Konzerns und der Berechnung der Wertberichtigung sind in den Anhangangaben (20) und (28) dargestellt.

Der CATENSYS-Konzern bewertet seine sonstigen finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn beide folgende Bedingungen erfüllt sind:

der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und

die Vertragsbedingungen führen zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Verzinsliche Darlehen/Kreditaufnahmen:

Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den Kreditaufnahmen unterscheiden sich die Zeitwerte nicht wesentlich von den Buchwerten, da die Zinszahlungen auf diese Kreditaufnahmen entweder nahezu den aktuellen Marktsätzen entsprechen oder die Kreditaufnahmen kurzfristig sind.

27. Einstufung und beizulegende Zeitwerte

Folgende Klassen von Finanzinstrumenten werden unterschieden:

Aktive Finanzinstrumente 2022

Wertansatz
in TEUR Bewertungskategorie gem. IFRS 9 Buchwert zum 31.12.2022 Beizulegender Zeitwert 31.12.2022 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam
Forderungen auf Lieferung und Leistung AC 31.616,77 *) 31.616,77 0,00 0,00
Sonstige finanzielle Vermögenswerte AC 539,69 *) 539,69 0,00 0,00
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalen AC 10.661,78 *) 10.661,78 0,00 0,00

*) Der beizulegende Zeitwert entspricht näherungsweise dem Buchwert

Passive Finanzinstrumente 2022

Wertansatz
in TEUR Bewertungskategorie gem. IFRS 9 Buchwert zum 31.12.2022 Beizulegender Zeitwert 31.12.2022 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam
Finanzielle Verbindlichkeiten AC 37.937,80 37.937,80 37.937,80 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung AC 49.433,70 49.433,70 49.433,70 0,00 0,00
Leasingverbindlichkeiten AC 6.036,33 6.036,33 6.036,33 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten AC 7.570,26 7.570,26 7.570,26 0,00 0,00

Die folgende Fälligkeitsübersicht zeigt, wie die Cashflows der Verbindlichkeiten (undiskontiert) per 31. Dezember 2022 die Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen:

Passive Fälligkeitsübersicht Finanzübersicht 2022

in TEUR Summe 2023 2024 2025 2026 2027 ff.
Finanzielle Verbindlichkeiten 37.937,80 6.346,39 0,00 0,00 0,00 31.591,41
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 49.433,70 8.743,50 0,00 0,00 0,00 40.690,21
Sonstige Verbindlichkeiten 7.570,26 4.815,17 1.158,17 790,15 806,78 0,00
Summe 94.941,77 19.905,05 1.158,17 790,15 806,78 72.281,62

Die Darstellung der Fälligkeit der finanziellen Verbindlichkeiten mit einem Betrag von TEUR 31.591,41 und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einem Betrag von TEUR 40.690,21 von mehr als 5 Jahren bzw. über das Geschäftsjahr 2027 hinaus ist auf das im März 2024 mit dem Konzern der Schaeffler AG geschlossene "Settlement Agreement" zurückzuführen; diesbezüglich wird auf die Ausführungen unter "35. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" verwiesen.

K. Kapitalmanagement

Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements ist es sicherzustellen, dass der Konzern zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit ein gutes Bonitätsrating sowie eine ausreichende Eigenkapitalquote aufrechterhält. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur weiter passt sie den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen an. Eine extern festgelegte Zielgröße der Nettofinanzverbindlichkeiten besteht nicht. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Nettofinanzverbindlichkeiten zum jeweiligen Bilanzstichtag.

Nettofinanzverbindlichkeiten

in TEUR 31.12.2022
Finanzielle Verbindlichkeiten -37.937,80
Finanzielle Vermögenswerte 539,69
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10.650,80
Nettofinanzverbindlichkeiten -26.747,32

28. Kreditrisiko

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen zum jeweiligen Bilanzstichtag die folgende Altersstruktur sowie die nach dem vereinfachten Ansatz des IFRS 9 gebildeten Wertberichtigungen auf:

Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2022

in TEUR Brutto- Buchwert davon: weder wertgemindert noch fällig davon: wertgemindert und nicht überfällig davon: wertgemindert und überfällig Bis 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 180 Tage 181 bis 360 Tage Mehr als 361 Tage
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.687,79 31.616,77 0,00 71,02 71,02 0,07 0,00 0,00 0,00

Kreditrisiken resultieren aus der Möglichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls eines Kontrahenten und im Rahmen von Geldanlagen. Der CATENSYS-Konzern liefert hauptsächlich an namhafte Automobilhersteller und Automobilzulieferer. Aufgrund der Kundenstruktur bestehen grundsätzlich keine Ausfallrisiken hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungsausfälle waren bisher nicht zu verzeichnen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des CATENSYS-Konzerns enthalten keine wesentliche Finanzierungskomponente, da sie innerhalb des kundenindividuellen Zahlungszeitraums (i. d. R. zwischen 30 bis 90 Tage) fällig sind.

Daher wendet der CATENSYS-Konzern den vereinfachten Ansatz des IFRS 9 an. Die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle basiert auf den beobachteten historischen Ausfallquoten und wird um zukunftsbezogene Schätzungen angepasst.

Zu jedem Abschlussstichtag werden die beobachteten historischen Ausfallquoten aktualisiert und Änderungen der zukunftsbezogenen Schätzungen analysiert. Wesentlicher Beurteilungsmaßstab sind bestimmte Überfälligkeiten bei Forderungen sowie qualitative Kriterien zur Beurteilung der Bonität der Schuldner. Ferner werden objektive Anhaltspunkte für Wertminderungen (z.B. die Insolvenz eines Kunden) berücksichtigt. Die nach konzerneinheitlichen Regeln gebildeten Wertberichtigungen decken alle erkennbaren Bonitätsrisiken ab.

Bei Forderungen sowie bei den finanziellen Vermögenswerten besteht ein maximales Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten in Höhe des jeweiligen Buchwertes von TEUR 32.156,45. Die Zusammensetzung und der finanziellen Vermögenswerte ist in den Anhangangaben (21) dargestellt.

29. Liquiditätsrisiko

Liquiditätsrisiko ist das Risiko, gegenwärtigen oder künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur zu ungünstigen Bedingungen nachkommen zu können. Der Konzern überwacht das Liquiditätsrisiko mit Hilfe von wöchentlichen Finanzplänen, die die Ein- und Auszahlungen für die nächsten Wochen und Monate planen. Der Konzern hat das Ziel, jederzeit seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können und sucht den optimalen Ausgleich zwischen kurzfristigen Geldanlagen und Kreditaufnahmen. Darunter wird verstanden, dass eine Mindestliquidität angestrebt wird, die sich aus den monatlichen Finanzplänen ergibt, wobei eine möglichst kostengünstige und ausreichende Deckung des Liquiditätsbedarfs für das laufende Geschäft und geplante Investitionen sichergestellt werden soll. Ein weiteres Ziel besteht darin, das Working Capital möglichst gering zu halten.

30. Wechselkursrisiko

Der Konzern sieht sich im Wesentlichen Wechselkursrisiken ausgesetzt. Risiken aus Wechselkursänderungen resultieren aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten in Regionen mit Fremdwährungen. Eine Absicherung wird nicht vorgenommen.

Wechselkursrisiken bestehen im Hinblick auf die ausländischen Tochtergesellschaften und waren für den Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr saldiert betrachtet nicht wesentlich.

31. Leasingsverhältnisse

Die Definition eines Leasingverhältnisses betrifft im Wesentlichen das Konzept der Beherrschung. IFRS 16 bestimmt, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis enthält, auf der Grundlage, ob dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.

Der CATENSYS-Konzern erfasst im Grundsatz für Operate-Leasingverhältnisse nicht ein Nutzungsrecht und die korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts beinhalten den Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen, die Leasingzahlungen, die bei oder vor der Bereitstellung getätigt wurden, sowie die anfänglichen direkten Kosten und die geschätzten Kosten für die Demontage, Beseitigung und Wiederherstellung des Leasinggegenstands. Sämtliche erhaltene Leasinganreize werden abgezogen. Bei der Bewertung des Nutzungsrechts bei der erstmaligen Anwendung bleiben die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt. CATENSYS nimmt das Wahlrecht, auf eine Trennung von Nichtleasing- und Leasingkomponenten zu verzichten, in Anspruch.

In die Bewertung der Leasingverbindlichkeit werden folgende Bestandteile einbezogen:

feste Zahlungen, einschließlich de facto fester Zahlungen,

variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes, Beiträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind,

Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der CATENSYS-Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben,

Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der CATENSYS-Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.

Das durch IFRS 16 ermöglichte Wahlrecht, kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit bis zu zwölf Monaten) und geringwertige Vermögenswerte nicht als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit zu erfassen, wird vom CATENSYS-Konzern ausgeübt. Diese Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses oder auf einer anderen systematischen Basis als Aufwand erfasst. Leasingverhältnisse, die spätestens am 31. Dezember 2022 enden, werden unabhängig von der ursprünglichen Vertragslaufzeit als kurzfristige Leasingverhältnisse bilanziert.

Die Folgebewertung wird durch lineare Abschreibung des Nutzungsrechts über die erwarte Laufzeit des Leasingvertrags vorgenommen. Geht das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den CATENSYS-Konzern über oder ist in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt, dass der CATENSYS-Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird, so wird das Nutzungsrecht über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Eine Prüfung hinsichtlich Wertminderungen im Übergangszeitpunkt erfolgte nicht. Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins)-Satzänderung verändern; wenn der CATENSYS-Konzern seine Schätzung zu voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst; wenn der CATENSYS-Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de-facto feste Leasingzahlung ändert.

Die Abschreibung des Nutzungsrechts ist gemäß IFRS 16 den jeweiligen Funktionskosten zugeordnet. Die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt in den Zinsaufwendungen.

Der CATENSYS-Konzern least eine Vielzahl unterschiedlicher Vermögenswerte. Hierunter fallen insbesondere Gebäude, Maschinen, PKW, Geschäftsausstattung und EDV-Hardware.

Informationen über Leasingverhältnisse, bei welchen der CATENSYS-Konzern Leasingnehmer ist, werden nachfolgend dargestellt.

Leasingszahlungen 2022

in TEUR LZ < 1 Jahr 1 < LZ < 5 Jahre LZ > 5 Jahre
Mindestleasingszahlung 693,25 3.308,68 3.225,20
In den Leasingzahlungen enthaltene Zinsen 182,02 694,64 314,14
Summe 511,23 2.614,04 2.911,07

Entwicklung der Nutzungsrechte 2022

in TEUR Stand 1.1.2022 Zugänge zum Konsolidierungskreis Zugänge von Nutzungsrechte Abschreibungen Währungsdifferenzen 31.12.2022
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 0,00 4.015,12 1.149,19 -458,58 -139,77 4.565,96
Technische Anlagen und Maschinen 0,00 118,92 134,80 -40,22 0,41 213,91
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 224,24 1,47 -46,11 -0,18 179,43
Summe 0,00 4.358,28 1.285,46 -544,91 -139,53 4.959,29

In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwendungen für Nutzungsrechte

in TEUR 2022
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 544,91
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten 64,61
Summe 609,52

L. Erläuterungen zu nahen stehenden Unternehmen und Personen sowie zu den Organen

32. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen

In den Konzernabschluss der Leo II.-VV6 GmbH sind alle Tochter- und Enkelunternehmen einbezogen.

Die LEO II. - VV6 GmbH hat von der Lenbach Equity Opportunities II. GmbH & Co KG, München, ein langfristiges Darlehen erhalten. Dieses ist unter Anhang (26) näher beschrieben. Die erfassten Zinsaufwendungen belaufen sich bei der LEO II. - VV6 GmbH auf TEUR 101,11. Die Vergabe des Darlehens ist zu fremdüblichen Konditionen erfolgt.

33. Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung hat innerhalb des CATENSYS-Konzerns für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 eine Vergütung von TEUR 344 erhalten.

34. Aufstellung der Anteilsbesitzliste

Anteilbesitzliste zum 31.12.2022

Name und Sitz der Gesellschaft Anteile am Kapital in Prozent
CATENSYS Germany GmbH, Herzogenaurach 100%
CATENSYS Chain Drive Ltd., Nanjing, China 100%
CATENSYS Japan K.K., Yokohama ,Japan 100%
CATENSYS France S.A.S., Calais, Frankreich 100%
CATENSYS US Inc., Troy, USA 100%
CATENSYS Korea LLC., Anyang, Korea 100%
CATENSYS Slovakia, spol s.r.o., Skalica, Slowakei 100%
CATENSYS India Private Ltd., Pune, Indien 100%

35. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der CATENSYS-Konzern hat mit dem Konzern der Schaeffler AG am 6. März 2024 eine Vereinbarung getroffen, in welcher Verbindlichkeiten (bestehend aus dem Verkäuferdarlehen sowie Lieferantenverbindlichkeiten) gegenüber dem ehemaligen Gesellschafter zum 31. Dezember 2023 in Höhe von EUR 85,2 Mio. bis zum 31. Dezember 2035 einschließlich auflaufender Zinsen gestundet werden. Eine vorzeitige Rückführung erfolgt nur, wenn sich aus einer halbjährlich aktualisierten Liquiditätsplanung ein Liquiditätsüberschuss (über der Arbeitsliquidität hinaus) ergibt.

Da die Vereinbarung erst im Jahr 2024 unterzeichnet wurde, erfolgt die Umgliederung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in den kommenden Geschäftsjahren.

36. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können (bestandsgefährdendes Risiko)

Der Konzernabschluss wird unter Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Finanzlage des CATENSYS-Konzerns ist angespannt. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gruppe ist von Entscheidungen des ehemaligen Gesellschafters bezüglich einer möglichen Durchsetzung seiner Forderungen nach Ablauf der Stundungsfrist abhängig. Bezüglich der wichtigsten Ereignisse oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können und sich hierauf beziehende Maßnahmen der gesetzlichen Vertreter verweisen wir auf die entsprechenden Angaben im Abschnitt "6.2.6. Bestandsgefährdende Risiken (Risiko-Kategorie A)" im Konzernlagebericht.

 

München, 24. Juli 2024

Leo II.-VV6 GmbH

Florian Hitzer, Geschäftsführer

Konzernkapitalflussrechnung füt das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

in TEUR Anhangangabe
Konzernjahresergebnis 10.009,89
+ Abschreibungen auf im en auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 15 4.758,12
+ / - Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 25 1.874,97
-/ + Zunahme/Abnahme der Vorräte 19 -9.051,24
-/ + Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20 -14.987,02
-/ + Zunahme/Abnahme aller übrigen Vermögenswerte 21 3.164,74
+ / - Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26 34.054,99
+ / - Zunahme/Abnahme aller übrigen Verbindlichkeiten 26 5.227,35
+ / - Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 4 -19.344,06
+ Finanzaufwendungen 12 1.082,31
+ Ertragssteueraufwand 13 118,48
- Ertragsteuerzahlungen -88,02
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 10.491,03
- Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 15 -485,67
- Auszahlungen für Investitionen in Vermögenswerte des Sachanlagevermögens 15 -5.857,32
- Auszahlungen für Erwerbe von Geschäftsbereichen 4 2.505,58
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -3.837,40
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern 23 120,00
- Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten 31 -204,53
- Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 27 5.000,00
- Gezahlte Zinsen -877,01
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 4.038,45
Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10.692,08
+/ - Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -179,05
+ Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode 148,75
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 10.661,78

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Konzernjahresüberschuss (i. V. Jahresfehlbetrag)
Anhangangabe 23 23 23
Stand am 1. Januar 2022 25,00 1.000,00 -991,80
Einstellung in Konzernverlustvortrag 0,00 0,00 991,80
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen der Gesellschafter 0,00 120,00 0,00
Konzernjahresüberschuss 0,00 0,00 10.009,89
Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 0,00 0,00 0,00
Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe 0,00 0,00 0,00
Stand am 31. Dezember 2022 25,00 1.120,00 10.009,89
in TEUR Konzernverlustvortrag Kumuliertes sonstige Konzernergebnis Konzern- Eigenkapital
Anhangangabe 23 23 23
Stand am 1. Januar 2022 0,00 0,00 33,20
Einstellung in Konzernverlustvortrag -991,80 0,00 0,00
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen der Gesellschafter 0,00 0,00 120,00
Konzernjahresüberschuss 0,00 0,00 10.009,89
Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 0,00 198,70 198,70
Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe 0,00 -804,93 -804,93
Stand am 31. Dezember 2022 -991,80 -606,23 9.556,86

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die LEO II .- VV6 GmbH, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der LEO II.-VV6 GmbH, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der LEO II.-VV6 GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können (bestandsgefährdendes Risiko)" im Konzernanhang sowie die Angaben in Abschnitt "6.2.6 Bestandsgefährdende Risiken (Risiko-Kategorie A)" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass:

die Finanzlage des CATENSYS-Konzerns angespannt ist,

im Planungszeitraum bis einschließlich 2026 weiterhin Verluste anfallen und ein Turnaround insoweit nicht erfolgt,

ein beauftragtes und abgeschlossenes IDW S11 Gutachten das Vorliegen einer positiven Fortbestehensprognose bestätigt,

die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gruppe von Entscheidungen des ehemaligen Gesellschafters bezüglich einer möglichen Durchsetzung seiner Forderungen nach Ablauf der Stundungsfrist abhängig ist.

Wie im Abschnitt "Bestandsgefährdende Risiken" im Konzernanhang und im Abschnitt 6.2.6. des Konzernlageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten zusammen mit den anderen dort ausgeführten Sachverhalten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Stuttgart, 25. Juli 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Patrick Huhn, Wirtschaftsprüfer

Jan Rossel, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 mit einer Bilanzsumme von TEUR 123.545,16 und einem Konzernjahresüberschuss von TEUR 10.009,89 wurde am 25. Juli 2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

Der Konzernbilanzgewinn in Höhe von TEUR 9.018,09 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Nachrichten & Medien

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95 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
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