Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 67695
Eingetragen
5.4.2012
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von orthopädischen ErzeugnissenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung, der Service und der Vertrieb von Gegenständen für den medizinischen Bereich sowie Pflegebereich sowie der Handel mit diesen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

TAUTMANN GmbH

Ratingen

(vormals: Gummersbach)

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Bilanz zum 31.12.2011

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 62.491,62
62.491,62
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 67.262,26
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 32.232,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 54.368,94
153.863,58
C. Aktive RAP 69,12
Summe Aktiva 216.424,32

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 75.000,00
II. Kapitalrücklage 410.000,00
III. Jahresfehlbetrag -320.815,17
Summe Eigenkapital 164.184,83
B. Rückstellungen 4.000,00
C. Verbindlichkeiten 48.239,49
Summe Passiva 216.424,32

Anhang

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 und der Übergangsvorschriften der Artikel 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) in der Fassung vom 25.05.2009 aufgestellt worden.

Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB geltenden Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Abs. 2 HGB erstellt.

Das Sachanlagevermögen wurde gem. § 247 Abs. 2 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 1, bzw. Abs. 2 HGB aktiviert. Die Aufnahme und Bewertung des Anlagevermögens erfolgte durch mich anhand der vorgelegten Unterlagen.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, welche vor dem 01.01.2010 angeschafft wurden, sind die Bilanzansätze gem. Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB übernommen worden und die Bewertungsmethoden wurden gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB weitergeführt.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, welche nach dem 01.01.2010 angeschafft wurden, ist die Abschreibung planmäßig aufgrund der voraussichtlichen Nutzungsdauer ermittelt worden. Für geringwertige Vermögensgegenstände wurde gem. § 252 Abs. 2 HGB die steuerliche Bewertung gem. § 6 Abs. 2a EStG als planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB übernommen.  

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 4 HGB zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. 

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden bei der Zugangsbewertung mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach § 247 Abs. 2 i. V. m. § 253 Abs. 1 HGB aktiviert. Die Folgebewertung erfolgte gemäß § 253 Abs. 4 HGB. Es wurde der zum Abschlussstichtag ermittelte Börsen- oder Marktpreis zugrunde gelegt. War dieser zum Abschlussstichtag nicht zu ermitteln und überstiegen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, so wurde unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips auf diesen Wert abgeschrieben.

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. 

Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden gem. §  253 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Steuerrückstellun- gen ausgewiesen. Eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB war nicht vorzunehmen, da die Lauf- zeit weniger als ein Jahr beträgt.

Aufgrund der Erleichterungsvorschrift gem. § 274a Nr. 5 HGB wurde auf den Ausweis latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB verzichtet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren, ist gemäß § 285 Nr. 1 Buchstabe a HGB im Anhang angegeben.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Bewertungseinheiten

Es wurden im Berichtsjahr keine Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Da keine Altersversorgungsverpflichtungen seitens der Berichtsfirma bestehen, erfolgte keine Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.

AKTIVSEITE

Geschäfts-/ Firmenwert

Ein aktivierter Geschäfts-/Firmenwert ist nicht vorhanden.

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 Euro enthalten. Sie wurden nach den Grundsätzen bezüglich der verdeckten Gewinnausschüttung verzinst und werden variabel getilgt.

PASSIVSEITE

Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten

Nach den uns vom Geschäftsführer der Berichtsfirma überreichten Unterlagen sind für das Berichtsjahr keine Eventualverbindlichkeiten nach § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB vorhanden. Sicherheiten sowie Pfandrechte wurden keine gewährt.

Ebenfalls liegen keine Risiken aus der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen nach § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB vor.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses (4.000,- Euro).

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gesamtkostenverfahren

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Bereich der Sach- und Finanzanlagen sind im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen worden.

Arbeitnehmer

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 10 Arbeitnehmer beschäftigt

Forschungs- und Entwicklungekosten

Im Berichtsjahr wurden keine selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB aktiviert.

Für die Ausschüttung gesperrte Beträge

Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB findet für das Berichtsjahr keine Anwendung.

SONSTIGE ANGABEN

Gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011 waren:

· Herr Dr. Mehmet Ataman

· Herr MBA Murat Ataman

· Herr Dipl.-Ing. Andreas Buchberger

Beteiligungen

Es bestanden keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von 20% und mehr an anderen Unternehmen.

Eine Gewinnausschüttung für 2011 wurde bisher nicht beschlossen. Der ausgewiesene Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.04.2012

Während des Zeitraums vom 11.04.2011 bis zum 31.12.2011 waren durchschnittlich 10 Arbeitnehmer beschäftigt

 

Ratingen, den 31.01.2013

TAUTMANN GmbH

Dipl.-Ing. Andreas Buchberger

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