Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 106080
Vorher
SWE Strom und Fernwärme GmbH
Eingetragen
11.6.1993
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Gegenstand
Zur Wahrnehmung des öffentlichen Zwecks im Rahmen der Daseinsvorsorge alle Tätigkeitsbreiche der Energieversorgung, insbesondere Beschaffung, Bezug, Erzeugung und Belieferung anderer mit Energie sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, mit Ausnahme des Betriebs der Versorgungsnetze

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jörn Dr. Grothe
seit 27.10.2025
Geschäftsführer
Konstanze Kummrow
seit 6.2.2023
Prokura
Christian Dr. Orth
seit 17.1.2017
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (4)

NameAnteil
Landeshauptstadt Erfurt
61.00%
23.63%
10.00%
Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG
5.37%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

SWE Stadtwerke Erfurt GmbH
Germany
10.065.000 €
61.00%
TEAG Thüringer Energie AG
Germany
4.785.000 €
29.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SWE Energie GmbH

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

Die SWE Energie GmbH (SWE E GmbH), ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe, ist der kommunale Energieversorger der Thüringischen Landeshauptstadt Erfurt und versorgt rund 141.000 Kundenstellen mit Strom, Gas und Wärme. Der Schwerpunkt des Strom- und Gasvertriebs liegt auf der Stadt Erfurt. Strom- und Gasprodukte werden aber auch in Thüringen und darüber hinaus auch bundesweit angeboten. Die Versorgung mit Fernwärme ist auf das Erfurter Stadtgebiet begrenzt.

Die SWE E GmbH erzeugt mit ihren umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) jährlich etwa 700 GWh Fernwärme und 530 GWh Strom und deckt damit 100 % des Fernwärme- und einen bedeutenden Teil des Strombedarfs der Stadt Erfurt. Im Rahmen der Fernwärmeversorgung wird ein 199 Kilometer langes Fernwärmenetz betrieben.

Die SWE E GmbH bietet neben den Produkten Strom, Gas und Fernwärme weitere energiespezifische Dienstleistungen an. Hierunter fallen insbesondere Angebote zum Wärmecontracting, Contractinglösungen mit PV-Anlagen sowie Elektromobilitätslösungen. Außerdem steht ihren Kunden eine umfassende Energieberatung u. a. zum Gebäude, zur Optimierung der Haustechnik und Hilfe bei Fördermitteln zur Verfügung. Als kommunaler Energieversorger ist die SWE E GmbH für ihre Kunden in ihrem Kundendienstzentrum in der Magdeburger Allee und in ihrer Servicestelle am Anger für Fragen rund um ihre Energieprodukte und -dienstleistungen erreichbar.

Die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, eine 100%ige Tochter der Landeshauptstadt Erfurt, hält mit 61 % den Mehrheitsanteil an der SWE E GmbH. Weitere Gesellschafter sind die Thüringer Energie AG (29 %), regionaler Energieversorger und größtes kommunales Unternehmen in Thüringen und die Thüga AG (10 %), der größte Verbund kommunaler Energie- und Wasserdienstleister in Deutschland.

Gemäß § 6b Absatz 3 Satz 1 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen in ihrer Buchführung getrennte Konten zu führen. Die SWE E GmbH als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen hat nur andere Tätigkeiten gemäß § 6b EnWG Absatz 3 Satz 3 und Satz 4, für die Konten zu führen sind, die innerhalb des jeweiligen Sektors zusammengefasst werden können. Diese anderen Tätigkeiten umfassen andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors, andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors sowie andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Frühjahr 2023 wurde die Corona-Pandemie offiziell für beendet erklärt. Der Virus ist zwar nicht verschwunden, beherrscht jedoch nicht mehr die Alltags- und Arbeitssituation wie in den Jahren zuvor.

Nachdem der russische Angriffskrieg auf die Ukraine 2022 mit dem Erdgasexportstopp eine fossile Energiepreiskrise auslöste, war das Jahr 2023 von einem Rückgang und einer Stabilisierung der Energiepreise geprägt - allerdings auf einem fast doppelt so hohen Niveau wie im fünfjährigen Mittel 2017 bis 2021. Die tiefen Spuren der Energiekrise waren 2023 noch deutlich zu erkennen. Die Wirtschaft befindet sich in einer Phase der Stagnation. Die konjunkturelle Lage ist nach Ansicht von "Agora Energiewende" (AgoraE) in mehrfacher Hinsicht auf die Energiekrise 2022 zurückzuführen: Erstens leidet die Industrie in Deutschland weiterhin unter den hohen Energiepreisen und der schwachen Weltkonjunktur. Zweitens wirken sich die zur Bekämpfung der durch fossile Energieträger verursachten Inflation angehobenen Leitzinsen nach wie vor dämpfend auf private Investitionen und damit auf die inländische Nachfrage aus (Bundesbank 2023). Das Niveau der Energiepreise führte zur Zurückhaltung beim Verbrauch. Außerdem reduzierte eine milde Witterung den Heizbedarf, was die benötigte Heizenergie und den damit verbundenen CO 2 -Ausstoß senkte.

Das Jahr 2023 brachte eine Reihe von zentralen klimapolitischen Fortschritten, insbesondere in den Sektoren Gebäude und Strom, aber auch zusätzliche Herausforderungen. Die langwierige Debatte um das Gebäudeenergiegesetz verminderte das Vertrauen der Bevölkerung in die praktische Umsetzung und soziale Ausgewogenheit klimapolitischer Maßnahmen. Fast ebenso lange dauerte die Verabschiedung der Förderrichtlinie "Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG - EM)". Spätestens mit dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Frage nach der Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen zum zentralen Thema für 2024. Dies gilt umso mehr, als weiterhin eine erhebliche Lücke zwischen aktuellen Maßnahmen und dem Klimaziel für 2030 klafft.

Die Bundesregierung hatte noch Ende 2022 zur Entlastung der Energiekunden die in Kraft getretenen Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (SPBG) sowie zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (EWPBG) erlassen. Die Preisbremsen nach dem SPBG und dem EWPBG liefen am 31. Dezember 2023 aus.

Am 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO 2 KostAufG) in Kraft. Mit dem Gesetz soll eine faire Teilung der zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO 2 -Kosten im Mietverhältnis gewährleistet werden. Ziele sind hierbei einerseits Anreize für Mieter, Energie einzusparen, andererseits Vermieter zu veranlassen, energetische Sanierungen durchzuführen. Die SWE E GmbH hat die Anforderungen für Wärme und Gas auf den Rechnungsformularen umgesetzt.

Für Erdgaslieferungen und Fernwärmelieferungen galt seit 1. Oktober 2022 ein abgesenkter Umsatzsteuersatz von 7 %. Der aktuelle Gesetzesentwurf zum Wachstumschancengesetz sieht vor, dass die Absenkung der Umsatzsteuer gemäß der ursprünglichen Planung erst zum 31. März 2024 ausläuft. Damit es in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 zustimmen.

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) erhöhte die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) von 0,59 €/MWh (seit Januar 2023) ab dem 1. Juli 2023 auf 1,45 €/MWh. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch THE verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung von Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher im Kalenderjahr 2022. Der Ankündigung des BMWK folgend, das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen, hat THE - im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur - diesen verlängerten Zeitraum bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen. Die nächstmalige Festsetzung der Speicherumlage, eine weitere Erhöhung auf 1,86 €/MWh, erfolgte zum 1. Januar 2024.

Das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (BT-Drs. 20/6875) wurde Anfang September 2023 verabschiedet. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind: Der 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien gilt ab 1. Januar 2024 nur für Neubauten. Die Umsetzung dieses Anteils im Bestand ist abhängig von dem Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung. Es gilt eine Beratungspflicht vor Einbau einer neuen Heizung, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, für Installateure und Schornsteinfeger. Weiterhin gelten Ausnahmeregelungen für Härtefälle. Zusätzlich enthält das GEG Vorgaben für Wärmenetz- und Gasverteilnetzbetreiber im Kontext der kommunalen Wärmeplanung.

Mit Urteil vom 15. November 2023 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. Die Entscheidung hatte zur Folge, dass sich der Umfang des bis 2027 angelegten "Klima- und Transformationsfonds" (KTF) um 47 Milliarden € reduziert, weil die Übertragung von Kreditermächtigungen aus dem Corona-Krisenfonds in den KTF vor dem Hintergrund der Schuldenbremse als verfassungsrechtlich unzulässig erklärt wurde. Eine Wirkung ist der Wegfall des staatlichen Zuschusses zur Deckelung der vorgelagerten Netzentgelte Strom in Höhe von rd. 5,5 Mrd. € für 2024. In der Folge verdoppelten sich in etwa die endgültigen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber gegenüber den vorläufigen veröffentlichten Übertragungsnetzentgelten zum 1. Januar 2024. Damit einhergehend musste auch die Umlage gemäß § 19 StromNEV entsprechend korrigierend angepasst werden. Viele Verteilnetzbetreiber erhöhten deshalb ebenfalls kurzfristig die Netzentgelte Strom noch zum 1. Januar 2024.

Für verschiedene Förderprogramme, die Mittel des KTF nutzen, galt vorerst ein Förderstopp, von welchem u. a. die Transformation der Wärmenetze und Energieberatungsprogramme betroffen waren. Mit Mitteilung vom 22. Januar 2024 hob das BMWK den Stopp wieder auf.

Am 15. Dezember 2023 hat der Bundesrat die dritte EnWG-Novelle beschlossen und damit sowohl zur gemeinsamen Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff als auch zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes Stellung bezogen. Damit soll ein regulatorischer Rahmen für das Wasserstoff-Kernnetz geschaffen und insbesondere die noch offene Finanzierungsfrage geklärt werden. Nach dem Vorstoß der Bundesregierung soll das Wasserstoff-Kernnetz vollständig über die Netzentgelte finanziert werden. Um unverhältnismäßig hohe Kostenbelastungen auf Seiten potenzieller Netzkunden zu vermeiden, sollen die Netzentgelte jedoch gedeckelt, Kosten und Erlöse über ein Amortisationskonto zeitlich gestreckt werden.

Ebenfalls am 15. Dezember 2023 beschlossen Bundestag und Bundesrat, dass die Stromsteuer für sogenannte Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf 0,5 €/MWh ab dem Jahresbeginn 2024 abgesenkt wird. Für die SWE E GmbH bedeutet dies eine geringere Stromsteuer um ca. 190 T€ auf ihren Betriebs- und Eigenverbrauch. Daneben wurde bekannt gegeben, dass diverse energie- und stromsteuerliche Begünstigungen zum 31. Dezember 2023 auslaufen. Der Wegfall der Entlastung der Energiesteuer nach § 53a Abs. 6 wirkt sich nur auf die beiden BHKWs in Rossleben und in Erfurt, Ritschlstraße aus und hat damit eine geringfügige Wirkung. Des Weiteren entfällt der strom- und energiesteuerliche Spitzenausgleich gemäß § 10 StromStG und § 55 EnergieStG und damit ca. 110 T€ Entlastung für die SWE E GmbH.

2. Geschäftsverlauf

Im Zusammenhang mit den Preisbremsengesetzen erfolgte die Beantragung von Vorauszahlungen gemäß EWPBG für die Medien Wärme und Gas in 2023 quartalsweise. Die Beantragung von Ausgleichszahlungen für das Medium Strom konnte im November 2023 nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Bis Ende Mai 2025 ist eine erneute Antragstellung möglich, gleichzeitig mit der dann erforderlichen Endabrechnung. Die komplexe Umsetzung der Preisbremsen erforderte eine teilweise unzumutbare Belastung für die Mitarbeiter. Eine deutlich verzögerte, teils sogar ausgesetzte Rechnungslegung und durch IT-seitige Grenzen in der Umsetzbarkeit von Regelungen entstandene Probleme und Fehler in der Abwicklung konnten nicht gänzlich vermieden werden. In der Folge erhöhten sich einerseits die Beschwerden der Kunden. Andererseits nahmen die offenen Forderungen, insbesondere bei nachgeholter Rechnungslegung und damit verbundenen Zahlungsschwierigkeiten, deutlich zu.

Die SWE E GmbH beging im September 2023 ihr 30-jähriges Bestehen.

Mit der Öffnung der Kundenservicestelle am Erfurter Anger an drei Wochentagen seit September 2023 wurde die persönliche Erreichbarkeit der SWE E GmbH für die Kunden erweitert. Sie wird inzwischen durch die Kunden gut genutzt. Schwerpunkte der Beratungen sowohl am Anger als auch im Kundenzentrum in der Magdeburger Allee waren Fragen im Zusammenhang mit Preisbremsen, zu Energiepreisen allgemein, hier auch mit Bezug auf die aktuellsten Veröffentlichungen seitens der Bundesregierung, sowie zur fehlenden oder fehlerhaften Rechnungslegung.

Das zweite Überwachungsaudit (Energiemanagement) wurde am 17. und 18. Oktober 2023 erfolgreich durchgeführt. Im Rahmen von zwei Veranstaltungen wurden mit Kunden der Wohnungswirtschaft und Key-Account-Kunden im November 2023 in der GuD-Anlage Themen im Zusammenhang mit der Transformation der Fernwärme diskutiert.

Die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung soll verpflichtend für Kommunen ab einer bestimmten Größe werden. Innerhalb von drei Jahren nach In-Kraft-Treten des entsprechenden Gesetzes müssen die Kommunen ein Konzept vorlegen. Ende 2023 wurde ein Startkonzept für eine Kommunale Wärmeplanung als Ergebnis eines gemeinschaftlichen Projektes der SWE E GmbH und der SWE Netz GmbH (SWE N GmbH) vorgestellt. Das Konzept beinhaltet eine Ausbaustrategie der Fernwärme (welche Gebiete, welcher Zeitraum) bis 2045, aber auch für den Einsatz grünen Gases und anderer Erneuerbarer Erzeugungstechnologien. Am 21. Dezember 2023 fand dazu im Rathaus der Stadt Erfurt eine Pressekonferenz mit dem Oberbürgermeister und beiden am Projekt beteiligten Unternehmen statt.

Die SWE E GmbH prüft die Möglichkeit der Nutzung von petrothermaler Tiefengeothermie. Dafür wurde eine Machbarkeitsstudie mit der geotechnik heiligenstadt GmbH erstellt. Wesentliches Ergebnis der Studie war, dass eine Probebohrung notwendig wird. Anträge auf Claim-Sicherung (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) sowie Förderung (Projektträger Jülich) wurden im August 2023 eingereicht. Ende November 2023 gab es dazu ein Gespräch mit dem BMWK: Die Förderbedingungen wären nicht erfüllt (Fokus liegt lt. BMWK bei hydrothermaler Geothermie; fehlende Technologieoffenheit für petrothermale Geothermie). Aktuell werden alternative Finanzierungsmöglichkeiten mit dem Land Thüringen, der Landeshauptstadt Erfurt und dem Hauptgesellschafter, der SWE GmbH, geprüft. Außerdem werden die FuE-Arbeitspakete auf Teilförderung geprüft.

Die "Bundesförderung für effiziente Wärmenetze" (BEW) fördert Maßnahmen zur Transformation von bestehenden Wärmenetzsystemen hin zu Netzen, die erneuerbar bzw. durch Abwärme gespeist werden. In einem ersten Schritt wurden daher in 2023 Arbeiten an einem Transformationsplan begonnen, der die Grundlage zur Förderung einzelner Module durch die BEW darstellt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilte Anfang August 2023 einen Zuwendungsbescheid zur Förderung der Erstellung eines Transformationsplanes (Modul 1 der BEW Bundesförderung). Innerhalb eines Jahres muss der Transformationsplan erstellt werden. Im Rahmen der Erstellung des Transformationsplanes (BEW) wird an einer Aktualisierung der Energiesystemmodellierung gemeinsam mit der Hochschule Nordhausen gearbeitet, die alternative Transformationspfade hin zu einer grünen Fernwärme betrachtet.

Im Bereich der E-Mobilität konnten über den "SWE THG-Quotenservice" 93 Kunden gewonnen werden. Die Umsetzung des geplanten Ausbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur im Rahmen des Fördermittelbescheids schreitet weiter voran (insbesondere erfolgreiche Gespräche mit der Stadt und privaten Eigentümern). Die öffentliche Ladeinfrastruktur verzeichnet mittlerweile 54 Standorte. Für das neue Parkhaus am Hirschgarten konnte der Betriebsführungsvertrag für insgesamt 35 Ladepunkte unterzeichnet werden. Auch im nicht-öffentlichen Bereich ist eine Reihe von Kundenanfragen und Abschlüssen zu verzeichnen. Dies gilt sowohl für Beratungsdienstleistungen als auch für den Verkauf nebst Installation von Ladeinfrastruktur.

Für den weiteren Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur (E-Mobilität) in Wohngebieten und Mobilitätsstandorten erhielt die SWE E GmbH in 2023 einen weiteren Förderbescheid. Im Umsetzungszeitraum 2024 - 2025 werden 15 Standorte gefördert. Mit der TEAG Thüringer Energie AG wurde Anfang Mai 2023 ein Letter of Intent (LOI) unterzeichnet, der die gemeinschaftliche Errichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur in der Stadt Erfurt bis 2024 vorsieht. In diesem Zusammenhang stimmte die Stadt 24 Standorten zu, davon 12 Standorte der SWE E GmbH und ein gemeinsamer Standort mit der TEAG.

Die Nachfrage nach Mieterstromlösungen im Geschäftsfeld Photovoltaik (PV) nimmt weiter zu. Direktvermarktung als Dienstleistung wird ebenfalls zunehmend nachgefragt.

Die Strom- und Gaspreise der SWE E GmbH blieben zum 1. Januar 2023 stabil. Zum 1. Februar 2023 wurden die Standardprodukte für Privat- und Geschäftskunden Strom und Gas im Erfurter Markt wieder geöffnet.

Der Gesamtstromabsatz der SWE E GmbH im Geschäftsjahr 2023 lag mit 560,5 GWh um 40,8 GWh über dem Niveau des Vorjahres. Die leistungsgemessenen Kunden, besonders der Produktionszuwachs eines externen Kunden, waren die Hauptursache für diesen Anstieg. Verschiedene Effekte aus Sparverhalten, Zubau von Photovoltaik-Anlagen und dem Rückgang der mobilen Arbeit, weniger Homeschooling und Kurzarbeit sorgten für einen niedrigeren Stromverbrauch bei den nicht leistungsgemessenen Kunden.

An die SWE N GmbH wurden 29,9 GWh zur Deckung von Netzverlusten und des Betriebsverbrauchs geliefert.

Im Geschäftsjahr 2023 verkaufte die SWE E GmbH insgesamt 630,6 GWh Kommunalgas und lag damit um 31,2 GWh über dem Vorjahresniveau. Der Gasbedarf stieg vor allem bei den leistungsgemessenen Letztverbrauchern. Bei den nicht leistungsgemessenen Kunden liegt der Absatz auf dem Niveau des Vorjahres.

Die Gas- und Dampfturbinenanlage am Standort Erfurt-Ost (GuD-Anlage) erzeugte im Berichtsjahr 2023 insgesamt 461,8 GWh Strom, 67,6 GWh weniger als im Vorjahr. Die niedrigere Stromerzeugung steht vor allem im Zusammenhang mit einer geringeren Wärmeerzeugung auf Grund der Kraft-Wärme-Kopplung in der GuD-Anlage am Standort Erfurt-Ost. Im Rahmen von Reparaturarbeiten an der Tandem-Dampfturbine im November 2023 wurden weitere Schäden an den Hochdruckturbinen festgestellt und der Versicherung gemeldet. Die Turbine befindet sich zwar noch in der Gewährleistungszeit; die Schäden gehören jedoch nicht zum Umfang der Gewährleistung.

Die SWE E GmbH errichtet am Standort Erfurt Ost eine Power-to-Heat-Anlage (PtH). Hierzu bestand die Möglichkeit einer Interessensbekundung gemäß § 13 Abs. 6a EnWG durch den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, wonach der Bau einer PtH-Anlage durch Betreiber von KWK-Anlagen gefördert werden kann. Der Vertrag mit 50Hertz wurde Ende Februar 2023 unterschrieben. Die Anlage soll bis zum 31. Dezember 2028 für Redispatch-Maßnahmen durch 50Hertz genutzt werden können. Außerhalb Redispatch ist bereits eine ergänzende Nutzung durch den Anlagenbetreiber SWE E GmbH möglich. Nach Vertragsende steht die Anlage dem Betreiber zur freien Nutzung zur Verfügung.

Im Bereich Wärme sind die Verdichtung und der Ausbau des Fernwärmenetzes weiter ein Aufgabenschwerpunkt der SWE E GmbH. Die Fernwärmeerschließung erfolgte vorwiegend in bestehenden Wohngebieten, aber auch für neu erschlossenes Gelände. Im Rahmen der Energiewende führte die SWE E GmbH Investitionen zum Einsatz von intelligenten Fernwärmestationen (iHAST-Systemen) im bestehenden Fernwärmenetz durch. Zur Steigerung der Energieeffizienz und zur energetischen Optimierung des Fernwärmenetzes der SWE E GmbH ist die Digitalisierung der Hausanschlussstationen als Bindeglied zwischen Erzeugung und Verbrauch sowie die Vernetzung der wesentlichen Komponenten im Fernwärmenetz durch digitale Kommunikationswege und die Implementierung intelligenter Softwarelösungen erforderlich. Es wird erwartet, dass durch intelligente Steuerung Einsparungen im Fernwärmenetz und beim Primärenergieeinsatz in den Erzeugungsanlagen erreicht werden. Das Projekt wurde über EFRE / nachhaltige Stadtentwicklung gefördert und wurde im Mai 2023 erfolgreich abgeschlossen.

Die Kundenstellen im Bereich Fernwärme erhöhten sich gegenüber 2022 um 32 auf 1.695. Die Fernwärmeverrechnungsleistung sank dagegen gegenüber dem Vorjahreswert zum Jahresende 2023 insgesamt um 3,8 MW auf 407,8 MW.

Die Fernwärmepreise wurden vertragsgemäß nach den Preisänderungsbestimmungen der SWE E GmbH quartalsweise angepasst. Der Fernwärmemischpreis für den Referenzfall von 160 kW stieg gegenüber dem Vorjahr um 8,4 %. Der Fernwärmepreis für das I. Quartal 2023 führte dabei zu dem Anstieg im Jahresvergleich. Er erhöhte sich gegenüber dem des IV. Quartals 2022 deutlich. Der Mischpreis für das letzte Quartal 2023 lag insgesamt wieder unter dem Preis zu Beginn 2022. Die Steigerung war im Wesentlichen auf Kostensteigerungen infolge der Erhöhung der Indizes für den Gaspreis EGIX und den Heizöl-LeichtPreis HEL zurückzuführen. Im Verlaufe des Jahres 2023 verringerte sich die Höhe dieser Indizes. Die Umlage auf Grund der höheren Kosten der Gasbeschaffung für die Wärmeerzeugung infolge der Gasspeicherumlage ist im Fernwärmepreis enthalten. Der CO 2 -Zertifikatepreis lag nur leicht über dem des Vorjahres.

Der Fernwärmeabsatz sank gegenüber dem Vorjahr um 32,7 GWh auf 540,6 GWh. Vor allem im I. Quartal und im IV. Quartal ging der Wärmebedarf temperaturbedingt aber auch auf Grund des Abnahmeverhaltens der Kunden (Einsparmaßnahmen) zurück. Einige Industriekunden konnten ihre Absätze aus den Vorjahren im gesamten Jahresverlauf nicht erreichen.

Das Temperaturniveau, bezogen auf das gesamte Jahr 2023, lag im Durchschnitt mit 10,53 K nur leicht über dem Vorjahresmittel. Im Vorjahr waren vor allem Januar und Dezember deutlich kühler als die gleichen Monate im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Die Erzeugeranlagen der SWE E GmbH speisten 636,9 GWh Wärme in das Fernwärmenetz der SWE E GmbH ein. Ein Teil des Fernwärmebedarfs wurde durch Zukäufe aus der Restabfallbehandlungsanlage der SWE UmweltService GmbH gedeckt.

Im Geschäftsfeld Wärme-Contracting führte im März 2023 ein Vertragsabschluss mit einer Wohnungsgesellschaft zur Übernahme der Anlagen im Süden Erfurts zu einer Erhöhung der Zahl der Contractinganlagen um saldiert 13 auf 163. Der Wärmeabsatz lag zwar dadurch mit 18 GWh über dem Niveau des Vorjahres, dennoch wurde auch hier das Einsparverhalten der Kunden spürbar. ́

Anfang 2023 wurden die im Rahmen der Strom- und Wärmeerzeugung "verbrauchten Emissionsrechte" für 2022 an die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) zurückgegeben. Nach geprüftem und verifiziertem Emissionsbericht haben die Anlagen der SWE E GmbH im Jahr 2022 295.522 t CO 2 emittiert. Für 2023 erhielt die SWE E GmbH für die Wärmeerzeugung eine anteilige Zuteilung von 36.053 t kostenlosen CO 2 -Zertifikaten. Des Weiteren wurden im Jahr 2023 262.500 t CO 2 -Zertifikate gekauft.

Seit dem Jahr 2021 sind im Rahmen des BEHG für die Kommunalgasmengen an Letztverbraucher jährlich Emissionszertifikate käuflich zu erwerben und im jeweiligen Folgejahr wieder abzugeben. Für das Jahr 2022 wurden im Geschäftsjahr 2023 19.890 t CO 2 -Zertifikate gekauft. Auf Basis der relevanten Absatzmengen 2022 wurden 105.890 t CO 2 -Zertifikate für das Jahr 2022 an die DEHSt abgegeben.

Die SWE E GmbH kaufte im abgelaufenen Geschäftsjahr 100.000 t CO 2 -Zertifikate im Rahmen des BEHG für das Jahr 2023.

Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die SWE E GmbH 156,50 Mitarbeiter (HGB-Durchschnitt). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Mitarbeiter um 3,75. Die Erhöhung der Mitarbeiterzahl steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit neuen Stellen in den Bereichen Erzeugung und Wärmenetz, teilweise auch im Zusammenhang mit Altersnachfolgen.

Das im Geschäftsjahr 2023 erzielte Ergebnis (EBT) von 28.419 T€ liegt unter der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 (30.544 T€). Die im I. und IV. Quartal 2023 zuviel beschafften Gasmengen zur Wärmeerzeugung wurden am Markt zu teilweise deutlich niedrigeren Verkaufspreisen im Vergleich zu den Einkaufspreisen verkauft. Durch die Verluste aus Gasrückvermarktung in Verbindung mit dem deutlichen, oben beschriebenen Absatzrückgang und dadurch geringeren Deckungsbeiträgen ergab sich im Geschäftsfeld Wärme eine deutliche Unterdeckung. Die Ergebnisse der Geschäftsfelder Gasvertrieb sowie Stromerzeugung lagen dagegen deutlich über dem Plan.

3. Lage des Unternehmens

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der SWE E GmbH betrugen 487.969 T€ (Vorjahr 393.716 T€). Darin sind Umsatzerlöse Strom in Höhe von 264.009 T€ (davon Umsatzerlöse aus Vorjahren 2.029 T€) enthalten. Gegenüber dem Vorjahr ist insgesamt eine Steigerung der Stromerlöse um 56.654 T€ zu verzeichnen: Im Vertriebsbereich stiegen vor allem die Umsätze an externe leistungsgemessene Kunden absatz- und preisbedingt. Auf Grund der Preisanpassung Strom zum 1. Oktober 2022 lagen die Strompreise in 2023 im Durchschnitt über denen des Jahres 2022. Höhere Vermarktungspreise und eine höhere Vermeidungsleistung führten zu deutlich höheren Erlösen im Bereich Stromerzeugung.

Die Gaserlöse liegen mit 93.043 T€ über dem Vorjahr (83.336 T€). In den Gaserlösen sind Umsätze aus Vorjahren in Höhe von 4.828 T€ enthalten. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert vor allem aus den Absatzsteigerungen und periodenfremden Effekten in der Mehr-Mindermengenabrechnung des Vorjahres. Die Umsatzerlöse Wärme stiegen im Vergleich zum Vorjahr preisbedingt bei der Fernwärme von 101.068 T€ auf 128.226 T€. Die sonstigen Umsatzerlöse lagen mit 2.691 T€ über dem Vorjahr (1.957 T€).

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei 4.064 T€ (Vorjahr 2.303 T€). Darin enthalten sind 748 T€ Erträge aus Gutschriften Preisbremsen für einzelne Strombetriebsverbrauchsanlagen. Diese Erträge wurden im Aufwand durch Bildung einer Rückstellung neutralisiert. Die periodenfremden Erträge betrugen 204 T€ (Vorjahr 43 T€). In den sonstigen Erträgen sind Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 844 T€ enthalten (Vorjahr 555 T€).

Der Materialaufwand betrug 424.138 T€ (Vorjahr 328.880T€). Davon lagen die Kosten für Strombezug (inkl. Netznutzung) bei 163.087 T€. Die Kosten für Strombezug stiegen um 26.457 T€ gegenüber dem Vorjahr, vor allem aufgrund der höheren Beschaffungskosten am Markt. Durch die Abschaffung der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022 sanken die entsprechenden Kosten um 6.595 T€. Die Kosten für Gasbezug (inkl. Netznutzung) betrugen 230.925 T€. Die Steigerung gegenüber dem Jahr 2022 um 63.272 T€ steht im Zusammenhang mit den gestiegenen Beschaffungskosten für die Strom- und Wärmeerzeugung und für das Kommunalgas. In den sonstigen Materialaufwendungen sind vor allem Instandsetzungsaufwendungen sowie das Gestattungsentgelt Fernwärme enthalten. Die periodenfremden Materialaufwendungen betrugen 4.170 T€ (Vorjahr 847 T€).

Der Personalaufwand lag mit 11.760 T€ über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr 10.671 T€). Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten betrug im Berichtszeitraum 156,50 (Vorjahr 152,75).

Die Abschreibungen betrugen 11.680 T€ (Vorjahr 12.480 T€). Es wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 9 T€ (Vorjahr 0 T€) vorgenommen. Diese betreffen die Tandemdampfturbine und beziehen sich auf eine Korrektur der Pönale.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 15.890 T€ (Vorjahr 13.637 T€). In dieser Position sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 40 T€ (Vorjahr 74 T€) enthalten. Außerdem wurde das Risiko durch Bildung einer Rückstellung berücksichtigt, dass die Erträge aus Gutschriften Preisbremsengesetzen nicht zu Stande kommen.

Das Finanzergebnis betrug 300 T€ (Vorjahr 5 T€). Die Steigerung steht im Zusammenhang mit höheren Zinserträgen innerhalb des Finanzmanagements der SWE Gruppe. Diese Position enthält die Aufzinsung von Rückstellungen aufgrund der Bewertung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in Höhe von 67 T€ (Vorjahr 63 T€).

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Gewinn vor Steuern (= EBT earnings before taxes) in Höhe von 28.419 T€ (Vorjahr 30.118 T€) erzielt. Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr ist auf die Entwicklung des Ergebnisses des Geschäftsfeldes Wärme zurückzuführen (s. Punkt Geschäftsverlauf).

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt für das Geschäftsjahr 2023 38.844 T€.

Finanzlage

Die Gesellschaft ist in das Zentrale Finanzmanagement der Stadtwerke Erfurt Gruppe eingebunden. Die Liquidität des Unternehmens war jederzeit gesichert.

Berichtsjahr
T€
Vorjahr
T€
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 16.533 48.377
Cashflow aus Investitionstätigkeit -5.035 -6.813
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -11.588 -43.375
Veränderung des Finanzmittelfonds -90 -1.811

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit reduzierte sich auf 16.533 T€ (Vorjahr 48.377 T€). Maßgeblich hierfür ist der Anstieg der Vorräte sowie der Forderungen und sonstiger Vermögensgegenstände in Höhe von 27.825 T€ (Vorjahr 19.263 T€). Die Verbindlichkeiten sind um 1.188 T€ (Vorjahr 17.301 T€) gestiegen. Zudem liegen die Abschreibungen mit 11.680 T€ um 800 T€ unter dem Vorjahreswert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit veränderte sich auf -5.035 T€ (Vorjahr -6.813 T€). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit liegt mit -11.588 T€ (Vorjahr -43.375T€) aufgrund der Veränderung der Cashpool-Forderungen deutlich über dem Vorjahreswert.

Vermögenslage

Zur Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur wurde die Bilanz in eine Strukturbilanz überführt. Hierzu wurde das Sonderverlustkonto vom Eigenkapital abgezogen und die Sonderposten sowie die empfangenen Ertragszuschüsse zu je 70 % dem Eigenkapital zugeordnet. Der Restbetrag wurde in das mittel- und langfristige Fremdkapital gegliedert. Das Sonderverlustkonto ist mit den Sonderrücklagen gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG verrechnet.

Berichtsjahr Vorjahr Veränderung
T€ % T€ % T€
Aktiva 195.411 100 189.849 100 18.420
Langfristig gebundenes Vermögen 90.464 46 92.805 49 -2.341
Kurzfristig gebundenes Vermögen 104.947 54 97.044 51 7.903
Passiva 195.411 100 189.849 100 18.420
Wirtschaftliches Eigenkapital 40.464 21 45.279 24 -4.815
Mittel- und Langfristiges Fremdkapital 34.848 18 37.798 20 -2.950
Kurzfristiges Fremdkapital 120.098 61 106.772 56 13.326

Zum 31. Dezember 2023 wird eine bereinigte Bilanzsumme von 195.411 T€ (Vorjahr 189.849 T€) ausgewiesen. Gegenüber der Bilanzsumme vom 31. Dezember 2022 hat sich der Betrag um 5.562 T€ erhöht.

Für Investitionen wurden 8.959 T€ (Vorjahr 7.840 T€) aufgewendet. Schwerpunkte waren der Beginn der Errichtung einer Power-to-Heat-Anlage am Standort Erfurt-Ost und der Abschluss der Umrüstungen auf intelligente Fernwärme-Hausanschlussstationen. Den Investitionen standen Abschreibungen in Höhe von 11.680 T€ (Vorjahr 12.480 T€) gegenüber, wobei außerplanmäßige Abschreibungen i. H. v. 9 T€ (Vorjahr 0 T€) vorgenommen wurden. Die Vorräte betreffen im Wesentlichen Lagermaterial, Heizölbestände und den Bestand an entgeltlich erworbenen Emissionsrechten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich auf 77.180 T€ (Vorjahr 76.508 T€). Darunter stellen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 47.800 T€ (Vorjahr 43.365 T€), die Forderungen an verbundene Unternehmen mit 13.344 T€ (Vorjahr 30.460 T€) - davon 4.155 T€ (Vorjahr 23.988 T€) gegenüber der SWE Service GmbH für das Poolkonto - sowie die sonstigen Vermögensgegenstände aus Forderungen im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse mit 13.099 T€ (Vorjahr 0 T€) die wesentlichen Positionen dar. Die flüssigen Mittel der Gesellschaft betreffen mit 50 T€ (Vorjahr 140 T€) im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten.

Das langfristig gebundene Vermögen wird zum Bilanzstichtag zu 45 % durch das Eigenkapital gedeckt (Vorjahr 49 %). Die Eigenkapitalquote liegt bei 20 % (Vorjahr 24 %).

Per 31. Dezember 2023 verfügte die Gesellschaft über einen Finanzmittelfonds in Höhe von 50 T€ (Vorjahr 140 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich aufgrund planmäßiger Tilgungen in Höhe von 3.788 T€ (Vorjahr 3.447 T€) auf 22.739 T€ (Vorjahr 26.527 T€). Im Geschäftsjahr erfolgte keine Kreditaufnahme (Vorjahr 0 T€).

4. Gesamtaussage

Mit der offiziellen Beendigung der Corona-Pandemie im Frühjahr 2023 endeten auch im Wesentlichen die entsprechenden Maßnahmen und auch die damit verbundenen Einflüsse auf den Arbeitsalltag. Die Wirkungen der Energiekrise, die durch den Russland-Ukraine-Konflikt im Vorjahr noch verschärft wurden, milderten sich. Die Energiepreise verloren zwar an Höhe, liegen aber immer noch deutlich über dem Mittel der Vorkrisenjahre.

Die Umsetzung der Preisbremsengesetze führten zu einem erhöhten personellen und IT-Aufwand mit der Folge einer einerseits verzögerten Rechnungslegung und andererseits einer Zunahme der offenen Forderungen. Klimapolitisch führten die langwierigen Verhandlungen bei wesentlichen Gesetzen der Energiewende (GEG, BEG etc.) zu Unsicherheiten. Die Sperrung des Klima- und Transformationsfonds kurz vor Ende des Jahres und seine Auswirkungen z. B. bei den Netzentgelten der Übertragungsnetzbetreiber verstärkten diese weiter.

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen kann der Geschäftsverlauf der SWE E GmbH im Jahr 2023 überwiegend positiv beurteilt werden. Einzig im Bereich Wärme kam es zu Nachwirkungen der volatilen Preise und des hohen Preisniveaus. Der geringere Absatz durch die meist milde Witterung, das Einsparverhalten der Kunden und die Verkäufe von überschüssigen Gasmengen führten zur Ergebnisverschlechterung in diesem Geschäftsfeld.

III. Prognose, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

Die Unsicherheiten, vor allem hinsichtlich der Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, wurden zwar abgemildert, sind jedoch weiter höher als vor der Krise. Die Prognosefähigkeit ist deshalb nach wie vor eingeschränkt.

Der Beginn des neuen Jahres hat auch das Ende des alten EU-Parlaments eingeläutet. Anfang Juni 2024 wird ein neues Parlament gewählt. Um noch offene Vorhaben rechtzeitig abzuschließen, müssen die zuletzt erzielten Einigungen zur Reform des Strommarktdesigns, dem Gaspaket, der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) und der Methanverordnung von den verschiedenen EU-Institutionen bis Mitte April 2024 formell angenommen werden. Noch im Januar sollen die verschiedenen Vorhaben in den jeweils zuständigen Fachausschüssen des Europäischen Parlaments angenommen werden. Für März ist die Bestätigung im Plenum und durch die Energieminister/innen geplant. Neben dem Abschluss der offenen Gesetzgebungsverfahren wollen sich die Europäische Kommission und die belgische Ratspräsidentschaft noch weiteren Vorhaben widmen: die Veröffentlichung weiterer Details zu den EU-Klimazielen für 2040 sowie verschiedene Initiativen zur Stärkung der Strominfrastruktur und der Offshore-Erzeugung.

Für eine wirksame Klima- und Energiepolitik gelten aktuell schwierige Rahmenbedingungen. Dessen ungeachtet erfordern der stattfindende Klimawandel wie auch die international veränderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen dringend weitere Fortschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität (s. a. Agora E 2023): Die Gestaltung der Klimapolitik hat sich innerhalb der Regierungskoalition als insgesamt herausfordernd erwiesen. Nicht nur die Debatten um das GEG haben zusätzliche politischeEnergie gekostet. Die Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen wird zunehmend ein zentrales Thema. Mit der aktuellen Haushaltslage stellt sich nun schon bei der Umsetzung geplanter Maßnahmen unmittelbar die Finanzierungsfrage. Auch in Bezug auf den Ausbau der Strom-, Wärme- und Wasserstoffnetze wird sich im Jahresverlauf weiter abzeichnen, dass die erheblichen Investitionsbedarfe die bisherigen Finanzierungskonzepte an ihre Grenzen bringen. Dies gilt umso mehr, weil weiterhin eine große Lücke zwischen aktuellen Maßnahmen und dem Klimaziel für 2030 klafft.Vor diesem Hintergrund erscheint fraglich, inwieweit weitere Maßnahmen jenseits bereits laufender Prozesse von der Bundesregierung aktiv angestoßen werden.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) traten am 1. Januar 2024 zentrale Wegmarken der Wärmewende in Kraft. Ende Dezember 2023 wurde auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG) im Bundesanzeiger veröffentlicht. So können nun die beim Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung anfallenden Investitionskosten mit bis zu 70 % bezuschusst werden. Aufbauend auf einer Grundförderung von 30 Prozent wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern auch ein jährlich abnehmender Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent gewährt. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro, kann auch ein Einkommensbonus von 30 % der anfallenden Investitionskosten veranschlagt werden. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden nach wie vor mit bis zu 20 % gefördert. Neu sind aber zinsvergünstigte Ergänzungskredite zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen. Förderanträge sollen - auch rückwirkend - ab dem 27. Februar bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können.

Bis Ende Mai 2024 müssen für die Preisbremsen nach SPBG und EWPBG die Endabrechnungen erfolgen. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt hat jedes begünstigte Unternehmen außerdem eine abschließende Selbsterklärung gegenüber dem jeweiligen Lieferanten abzugeben. Diese Selbsterklärung muss einen Prüfvermerk eines Wirtschaftsprüfers enthalten, der die krisenbedingten Mehrkosten ausweist und bestätigt, dass die Höchstgrenzen nicht überschritten wurden bzw. ggf. die auszugleichenden Fehlbeträge ausweist. Da die Erklärung der Unternehmen der SWE Gruppe einheitlich gegenüber dem Lieferanten SWE E GmbH erfolgt und die Unternehmen der SWE Gruppe zu einem Unternehmensverbund gehören, ist beabsichtigt, den Prüfvermerk zur Vereinheitlichung und besseren Handhabbarkeit durch den Konzernprüfer erstellen zu lassen.

Nach § 10 Abs. 1 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sind Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen, die eine Vorauszahlung nach § 8 EWSG bzw. nach § 9 EWSG erhalten haben, verpflichtet, bis zum 31. Mai 2024 eine Endabrechnung vorzulegen. Hierzu ist ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers notwendig. Die Prüfung der Endabrechnung erfolgt für die SWE E GmbH durch die BBH Wirtschaftsprüfung.

Der Bundestag beschloss am 15. Dezember 2023 im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes, die BEHG-Kosten zum Jahreswechsel 2023/2024 anzuheben. Anstelle des für das Jahr 2024 vorgesehenen Zertifikatekostensatzes von 35,00 € gelten nun 45,00 €. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Wert dann 55,00 €. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist am 29. Dezember 2023 erfolgt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Die Lage am Gasmarkt, die in den vergangenen Jahren sehr turbulent war, beruhigt sich allmählich. Die SWE E GmbH reagiert darauf und senkt die Gaspreise zum 1. Januar 2024. Diese waren seit Oktober 2022 auf dem aktuellen Niveau. Grundlage für die Preisstabilität sind die langfristige Planung und der nachhaltige Einkauf von Energie. Die Kunden der SWE E GmbH wurden rechtzeitig informiert.

Die Strompreise bleiben zu Jahresbeginn stabil. Mit der Erhöhung der Netzentgelte zum 1. Januar 2024 wird eine Prüfung der Preiskonstanz über das gesamte Jahr kurzfristig zu Jahresanfang einhergehen.

Zum 31. Januar 2024 erfolgte eine Preiserhöhung für das Laden in der öffentlichen Ladeinfrastruktur (E-Mobilität).

In den Bereichen Strom- und Gasvertrieb plant die SWE E GmbH mittelfristig stabile Ergebnisbeiträge. Gegenüber den Vorjahren werden bei beiden Medien höhere Ergebnisbeiträge erwartet. Der vertriebliche Schwerpunkt liegt auf Erfurt und Thüringen. Trotz des weiterhin hohen Wettbewerbsdrucks geht die SWE E GmbH davon aus, im Strombereich das Absatzvolumen sichern zu können. Für das Medium Gas rechnet die SWE E GmbH mit einem Rückgang des Absatzes im Zusammenhang mit Energieeinsparmaßnahmen und Maßnahmen im Zuge der Energiewende.

Beim Medium Fernwärme geht die SWE E GmbH für die nächsten Jahre von einem stabilen Absatz aus. Ab 2027 ist ein steter Ausbau des Fernwärmenetzes im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung vorgesehen. Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebs- und Versorgungssicherheit und der vorgesehene, strategische Ausbau der Wärmenetze, verbunden mit Investitionen in die "grüne" Fernwärme, führen in den nächsten Jahren zu steigenden Fixkosten gegenüber den Vorjahren. Die SWE E GmbH rechnet mit einem stabilen Geschäftsfeldergebnis auf ähnlichem Niveau wie in den letzten beiden Jahren vor 2023. Der Absatz bei der Nahwärme wird auf dem Niveau der Vorjahre bleiben.

Durch die Inanspruchnahme der Vergütung gemäß KWKG wird im kommenden Jahr das Ergebnis der Stromerzeugung voraussichtlich auf dem hohen Niveau bleiben. In 2025 wird sich das Ergebnis mit Auslaufen der KWKG-Förderung verringern. Nach Wegfall der KWKG-Förderung wird das Ergebnis dieses Geschäftsfeldes weiter auf ein deutlich niedrigeres, aber dennoch stabiles Ergebnisniveau einpendeln.

Die Geschäftsführung der SWE E GmbH geht davon aus, dass in 2024 ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von ca. 35 Mio. € erreicht werden kann. Aufgrund der derzeitigen Krisensituation infolge des Krieges in der Ukraine, hohem Preisniveau im Gas- und Strombereich sowie in der Folge auch in der Fernwärme, ergeben sich weiterhin deutlich erhöhte Risiken. Andererseits ergeben sich auch Chancen in der Stromerzeugung durch gestiegene Clean Spark Spreads, wenn Strom erzeugt werden kann.

2. Risikobericht

Die SWE E GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe. Die Stadtwerke Erfurt Gruppe betreibt ein konzernweit einheitliches Risikomanagementsystem, in dem wesentliche Risiken der Stadtwerke Erfurt Gruppe erfasst, bewertet und den Geschäftsführungen sowie verantwortlichen Gremien in standardisierter Form berichtet werden. Ziel ist es, bestandsgefährdende Zustände und Situationen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Gegensteuerung zu ergreifen, zu überwachen und zu berichten. Durch seine Verzahnung mit der Wirtschaftsplanung stellt es eine wichtige Unterstützung der Steuerungs- und Führungsprozesse im Unternehmen dar. Aufbauend auf einer Risikoanalyse und -bewertung im Zuge der jährlichen Planung werden alle relevanten Risikopotenziale des Wirtschaftsplanjahres und der dazugehörigen vier Vorschaujahre strukturiert nach Risikokategorien bei den Beteiligungsgesellschaften erfasst und nach prozentualer Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzieller Schadenshöhe als voraussichtliche Abweichung vom geplanten Ergebnis vor Steuern (EBT) bewertet. Die Schadenshöhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmen die Einordnung eines Risikos im Risikoportfolio (Eintrittswahrscheinlichkeiten-Schadenshöhen-Kombinationen). Die Anordnung im Risikoportfolio ermöglicht die Identifizierung kritischer, latenter und irrelevanter Risiken. Mindestens die kritischen Risikogruppen des aktuellen Geschäftsjahres werden zur Sicherung der Frühwarnfunktion kontinuierlich beobachtet und berichtet.

Mit der quartalsweisen Risikoberichterstattung und einer Sofortberichterstattung werden unterjährige signifikante Veränderungen der Risiken erfasst und gesteuert. Um den Ordnungsrahmen für das Risikomanagementsystem sicherzustellen, sind Verfahrensweisen und Verantwortlichkeiten in einer Konzernrichtlinie zum Risikomanagement eindeutig geregelt. Der Risikomanagementprozess wird durch eine Risikomanagementsoftware unterstützt. Die Verantwortung für ein angemessenes Risikomanagement tragen die Geschäftsleitungen der Gesellschaften im Konzernverbund.

Mit der Implementierung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass alles Erforderliche unternommen wurde, um Fehlern und Organisationsverschulden vorzubeugen und unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen nicht billigend in Kauf genommen, sondern klare Prozesse und Strukturen zur Vermeidung von Fehlern geschaffen wurden.

Ende 2022 wurde mit der Veröffentlichung einer Einbindungs- und Steuerrichtlinie sowie einer Geschäftsordnung der Grundstein für die Implementierung einer Tax Compliance Funktion in der SWE S GmbH gelegt, welche das TCMS für den gesamten SWE Konzern ab 2023 überwacht. Die Steuerstrategie beinhaltet die folgenden wesentlichen Ziele der Geschäftsführungen der SWE Gruppe:

- Die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten und die Minimierung von steuerlichen Risiken hat höchste Priorität. Sämtliche Steuern und Abgaben werden fristgerecht angemeldet und gezahlt.

- Insbesondere schließt die SWE Gruppe aus, sich einer aggressiven Steuergestaltung zu bedienen.

Da die SWE S GmbH im Konzernverbund wesentliche, zentrale, kaufmännische Dienstleistungen wahrnimmt, sind für die Steuerarten Lohnsteuer und Ertragsteuern jeweils eine zentrale Risiko-Kontroll-Matrix (RKM) für die gesamte SWE Gruppe erarbeitet. Für die Steuerart Umsatzsteuer ist aufgrund der unterschiedlichen Prozesse und steuerlichen Risiken in den SWE Unternehmen, für die SWE E GmbH eine spezifische RKM erarbeitet worden. Eine systembasierte Darstellung wurde 2023 in ein IT-gestütztes Managementsystem überführt, so dass jederzeit eine Dokumentation der steuerlichen Risiken in den einzelnen Prozessen, der Risikomaßnahmen inkl. der Risikokontrollen gegeben ist. Eine systembasierte jährliche Prüfung der Risikobewertung ist mit dem Geschäftsjahr 2023 eingeführt worden. Für die Strom- und Energiesteuer ist ebenfalls eine extra RKM erstellt worden, welche in 2024 digitalisiert werden wird. Mit der Veröffentlichung der Einbindungs- und Steuerrichtlinie sowie einer Geschäftsordnung wurde der Grundstein für die Implementierung einer Tax Compliance Funktion in der SWE S GmbH gelegt, welche das TCMS für den gesamten SWE Konzern ab 2023 überwacht. Ab 2024 erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung sowie Dokumentation der steuerlichen Risiken in den einzelnen Prozessen, einschließlich der Risikomaßnahmen und -kontrollen. Hierzu erfolgt auch eine systemseitige Anpassung, um eine bessere Auswertung zu gewährleisten.

Die SWE E GmbH hat folgende Risiken identifiziert und in die Kategorien Finanzen, Kunde/Markt, Prozesse sowie Potenziale eingeordnet. Hinter der jeweiligen Risikoposition befindet sich die Eintrittswahrscheinlichkeit in % und die Auswirkung in TEUR.

Finanzen • Gasmangellage - Verlust Erlöse VNN (25% I 5.900 TEUR)
• Kumulatives Risiko - Forderungsausfallrisiko Vertrieb (8% I 17.000 TEUR)
• Liquiditätsrisiken (20% I 200 TEUR)
• Adressenausfallrisiken Energiehandelspartner - Settlement (2% I 2.700 TEUR)
• Kumulatives Risiko - Zinsentwicklung (10% I 2 TEUR)
Kunde/Markt • Regulierungsrisiken Fernwärme (20% I 6.000 TEUR)
• Preis- und Strukturrisiken Gas - Beschaffung (40% I 200 TEUR)
• Preis-und Strukturrisiken Strom - Beschaffung (30% I 250 TEUR)
• Absatz- und Ertragsrisiko Gasvertrieb (20% I 1.022 TEUR)
• Absatz- und Ertragsrisiko Stromvertrieb (10% I 1.446 TEUR)
• Absatz- und Ertragsrisiko Wärmevertrieb (10% I 2.464 TEUR)
• Gasmangellage - Verlust Erlöse Spark Spread (8% I 3.200 TEUR)
• Marktkommunikation - digitale Prozesse (mittel I moderat)
• Markt- und Wettbewerbsrisiken (40% I 440 TEUR)
• Adressenausfallrisiko Energiehandelspartner - Beschaffung (2% I 9.700 TEUR)
• Vermarktungsrisiko Kraftwerksausfall - Beschaffung (10% I 114 TEUR)
• Reputations- und Marktauftrittsrisiken (50% I 1.000 TEUR)
Prozesse • CyberRisk (10% I 14.250 TEuro)
• Operationelle Prozess- und Organisationsrisiken (35% I 1.000 TEUR)
• Projektrisiko MSBG/imBas/Mako (25% I 500 TEUR)
• Ausfallrisiko Dampfnetz (10% I 164 TEUR)
• Ausfallrisiko von Anlagenkomponenten HW-Netz (10% I 450 TEUR)
• Ausfallrisiko von Anlagenkomponenten der Erzeugeranlagen Wärme (10% I 1.050 TEUR)
• Operationelle IT-Risiken (30% I 2.000 TEUR)
• Ausfall Marktkommunikation IT (35% I 1.312 TEUR)
• Umsetzung Anforderungen Preisbremsen (50% I 500 TEUR)
Potentiale • Personalverfügbarkeit (30% I 850 TEUR)
• Kumulatives Risiko - Tarifentwicklung (2% I 400 TEUR)

Infolge des Russland-Ukraine-Konflikts sind nach Einschätzung der SWE E GmbH verschiedene Risiken sowohl in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit als auch in Bezug auf das Schadensausmaß deutlich gestiegen: Die SWE E GmbH agiert als Energieversorgungsunternehmen und Wärme- sowie Stromerzeuger seit vielen Jahren im Energiegroßhandelsmarkt. Als bedeutende Risiken werden die Wiederbeschaffung durch Ausfälle von Vorlieferanten in Verbindung mit Marktpreisveränderungen sowie Strukturabweichungen von Mengenprognosen im Vergleich zur Istabnahme gesehen.

Zusätzlich ist die Relevanz der Insolvenz -und Forderungsausfallrisiken auf Grund der andauernden Krisensituation, gesetzlichen Vorgaben der Preisbremsenumsetzung sowie der gesamtwirtschaftlichen Gemengelage (z. B. hohes Inflationsniveau, Preisdruck, schrumpfende Wirtschaftsleistung) mit einem hohen Stellenwert einzustufen. Darüber hinaus hat das Cyberrisiko im Zuge der Digitalisierung (z. B. cloudbasierte Systeme, künstliche Intelligenz) und der stetig steigenden Cyberkriminalität ebenfalls eine große Bedeutung. Mit unseren IT-Dienstleistern stehen wir hierzu analog zu allen anderen Risiken im regelmäßigen Austausch zwecks Risikominderungs- und Risikovermeidungsmaßnahmen.

Vor dem Hintergrund einer laufenden bundeskartellrechtlichen Abfrage zur Prüfung auf möglichen Missbrauch der Entlastungsregelungen des EWPBG im Bereich Fernwärme wird das Regulierungsrisiko entsprechend mit einer erhöhten Wichtigkeit eingestuft.

Aus markttechnischer Sicht verbilligten sich die Rohstoffpreise im Laufe des Betrachtungszeitraums spürbar. Bezogen auf die allgemeinen Preissensitivitäten (z. B. angespannter Nah-Ost-Konflikt) wird mit erhöhten Risikoeintrittswahrscheinlichkeiten und -ausmaßen gerechnet. Die dargestellten Risiken werden besonders aufmerksam verfolgt und engmaschig bewertet, um schneller Probleme zu erkennen und Gegensteuerungsmaßnahmen zu ergreifen.

Gegenwärtig sind keine weiteren Risiken erkennbar, die unter die kritischen Risikogruppen der SWE E GmbH fallen.

3. Chancenbericht

Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurden neben einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung bis 30. Juni 2026 für Großstädte auch konkrete Anforderungen an die Betreiber von Wärmenetzen eingeführt. Die Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien, die in ein Wärmenetz gespeist werden, und der Wärmenetzausbau liegen im überragenden öffentlichen Interesse.

Hieraus und aus weiteren klimapolitischen Gesetzgebungen ergeben sich für die SWE E GmbH einerseits große Chancen mit Bezug auf die Zukunft der Fernwärme und andererseits erhebliche Herausforderungen in Verbindung mit der Umsetzbarkeit der Anforderungen.

Im 2023 erarbeiteten Startkonzept wurden für das Stadtgebiet Erfurt Ausbaugebiete für die Fernwärme definiert. Für diese Gebiete wurden u. a. Zuwachspotenziale und Erschließungskosten ermittelt. Außerdem erfolgten Überlegungen zur schrittweisen Umsetzung für den Zeitraum bis 2045. Mit den Erkenntnissen aus dem Startkonzept Kommunale Wärmeplanung soll gemeinsam mit der Kommune abgewogen werden, welche Möglichkeiten und Grenzen in Bezug auf die gemeinschaftliche Erstellung der finalen kommunalen Wärmeplanung bestehen. Kommt der Fernwärme die im WPG verankerte Bedeutung zu, bestehen hohe Chancen für das Medium Wärme auf Grund der deutlichen Erweiterung des Fernwärmenetzes und des zu erwartenden Absatzzuwachses. Andererseits stellen die nicht unerheblichen Erschließungskosten vor allem im Stadtgebiet die Kapazitäten des eigenen Personals, der externen Planungs- und Bauunternehmen hohe Herausforderungen für die SWE E GmbH dar.

Im Transformationsplan, der bis zum Sommer 2024 erstellt wird, wird ein Weg und die Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende für die SWE E GmbH aufgezeigt. Die Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig davon, ob und wie eine Förderung möglich ist. Perspektivisch könnten auf Grund fehlender Förder- oder Finanzierungsmöglichkeiten Nachteile bzw. Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Maßnahmenpaketen und Einzelmaßnahmen nach Abschluss der Machbarkeitstudien / Erstellung des Transformationsplanes auftreten.

Parallel prüft die SWE E GmbH aktuelle Projekte auf ihre technische und wirtschaftliche Machbarkeit. Einzelne Projekte befinden sich bereits in oder kurz vor ihrer Umsetzung. Für die Power-to-Heat-Anlage (PtH) am Standort Erfurt-Ost erfolgte die Baufeldfreimachung; im November 2023 begannen die planmäßigen Bauarbeiten für die Errichtung der Anlage. Die SWE UmweltService GmbH erstellte im Auftrag der SWE E GmbH eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung der Abwärme ihrer Restabfallbehandlungsanlage am Standort Erfurt-Ost. Die Variante' Wärme aus Abgasmassenstrom Rauchgas' wird danach weiterverfolgt. Ein Planungsauftrag ist in Vorbereitung.

Das Projekt Tiefengeothermie wird weiter geprüft. Hierin sieht die SWE E GmbH nach wie vor große Chancen, wenn die Probebohrung die erforderlichen Ergebnisse bringt. Aktuell werden Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Parallel erfolgt die Untersuchung alternativer Wege zur grünen Energieerzeugung ohne Tiefengeothermie.

Aus dem Startkonzept Kommunale Wärmeplanung der SWE E GmbH und der SWE N GmbH geht hervor, dass grüne Gase in Erfurt eine wichtige Rolle spielen werden. Grundlage dafür bilden zunächst europäische Regelungen. Mit dem Gas- und Wasserstoffpaket hat die Europäische Kommission ein Gesetzespaket verabschiedet, mit dem die Rahmenbedingungen für den zukünftigen Markt für Wasserstoff und andere dekarbonisierte Gase festgelegt werden. Die Rahmenbedingungen für die Betreibung eines Wasserstoffnetzes werden im Wesentlichen durch das Energiewirtschaftsgesetz und die detaillierten Regelungen der Wasserstoffnetzentgeltverordnung festgelegt. Darüber hinaus arbeitet das BMWK an einem Konzept zur Weiterentwicklung für die Wasserstoff- und Gasnetzinfrastruktur. Um die Marktentwicklung und die Wasserstoffnetzregulierung zu evaluieren, ist ein weiterer Bericht im Jahr 2025 vorgesehen. In diesem wird die Bundesnetzagentur die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung von Wasserstoffnetzen ausführen sowie Vorschläge zur zukünftigen Ausgestaltung geben. Vor diesem Hintergrund ist von einer permanenten Weiterentwicklung und Aktualisierung der Rahmenbedingungen für den Wasserstoffbereich auszugehen, welche durch die Stadtwerke Erfurt Gruppe kontinuierlich analysiert wird.

Kommunale Stadtwerke und regionale Energieversorger werden maßgeblich die Energiewende vor Ort gestalten. Für eine erfolgreiche Transformation der Fernwärme müssen entsprechende politische Rahmenbedingungen, besonders in Thüringen, geschaffen werden. Diese betreffen neben der Förderung regionaler H2-Infrastrukturen bzw. die Sicherstellung der Anbindung an eine überregionale Wasserstoffinfrastruktur auch verfügbare Flächen für Solarthermie, Wind- und PV-Anlagen.

Im Geschäftsfeld E-Mobilität laufen aktuell Vertragsverhandlungen mit diversen Grundstückseigentümern (KoWo, WBG etc.). Am Siemens-Standort Erfurt ist eine Erweiterung der Ladepunkte im Rahmen des bestehenden Betreibermodells von vier auf acht geplant.

Die klassischen Geschäfte des Strom-, Gas- und Fernwärmevertriebs bleiben Kernaufgaben der SWE E GmbH. Die Geschäftsfelder Nahwärmeservice, Solar und E-Mobilität sind etabliert und müssen weiterentwickelt werden. Daneben arbeitet die SWE E GmbH an der Entwicklung neuer, zeitgemäßer Produkte und Dienstleistungen. Ein vertrieblicher Fokus liegt dabei auf der Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft sowie der Umsetzung von Mieterstrommodellen.

Im Umfeld der aktuellen und kommenden Herausforderungen in der Energiewirtschaft sieht die SWE E GmbH gute Chancen, einen nachhaltig stabilen Ergebnisbeitrag zu erwirtschaften und ihre Position als Daseinsfürsorger in der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung weiter zu stärken. Qualitative Aspekte, wie örtliche Präsenz und regionales Engagement, Zuverlässigkeit, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit spielen dabei eine große Rolle.

 

Erfurt, 22. März 2024

SWE Energie GmbH

Karel Schweng, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN 90.463.775,66 92.805.101,04
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.187.555,89 2.553.147,94
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.145.930,78 2.486.860,94
2. Geleistete Anzahlungen 41.625,11 66.287,00
II. Sachanlagen 88.276.219,77 90.251.953,10
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 14.240.562,98 14.320.124,99
2. Technische Anlagen und Maschinen 69.629.020,87 73.668.366,53
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 385.336,57 370.090,90
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.021.299,35 1.893.370,68
B. UMLAUFVERMÖGEN 105.594.957,63 96.420.875,60
I. Vorräte 28.417.059,61 20.395.710,83
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.570.261,90 1.564.164,04
2. Emissionsrechte 26.809.228,18 18.804.236,30
3. Geleistete Anzahlungen 37.569,53 27.310,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 77.127.427,24 75.885.471,29
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 47.800.244,99 43.365.171,32
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 13.343.930,10 30.460.411,84
davon gegen Gesellschafter 751.554,72 € (Vorjahr 126.386,67 €)
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 22.874,97 12.782,62
davon gegen Gesellschafter 22.874,97 € (Vorjahr 12.782,62 €)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 15.960.377,18 2.047.105,51
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und unterwegsbefindliche Zahlungen 50.470,78 139.693,48
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 52.462,22 622.914,43
D. SONDERVERLUSTKONTO 8.563.926,97 8.564.598,97
aus Rückstellungsbildung nach § 17 Abs. 4 DMBilG
204.675.122,48 198.413.490,04

PASSIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. EIGENKAPITAL 40.902.146,03 47.902.146,03
I. Gezeichnetes Kapital 16.500.000,00 16.500.000,00
II. Kapitalrücklage 13.164.000,00 13.164.000,00
III. Gewinnrücklagen 11.238.146,03 18.238.146,03
1. Sonderrücklage gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG 8.563.926,97 8.564.598,97
2. Andere Gewinnrücklagen 2.674.219,06 9.673.547,06
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 11.608.878,35 8.488.203,16
C. RÜCKSTELLUNGEN 45.409.975,89 39.659.539,43
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.573.670,00 2.627.828,00
2. Steuerrückstellungen 543.645,74 481.309,99
3. Sonstige Rückstellungen 42.292.660,15 36.550.401,44
D. VERBINDLICHKEITEN 106.732.261,09 102.348.726,42
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 22.738.993,91 26.526.553,87
2. Erhaltene Anzahlungen 115.672,05 115.672,05
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34.810.789,58 42.468.286,96
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, 29.744.606,69 21.485.803,11
davon gegenüber Gesellschafter 21.030.256,27 € (Vorjahr 14.352.932,24 €)
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 7.542.119,76 8.019.930,61
davon gegenüber Gesellschafter 7.542.119,76 € (Vorjahr 8.019.930,61 €)
6. Sonstige Verbindlichkeiten 11.780.079,10 3.732.479,82
davon aus Steuern 1.906.345,36 € (Vorjahr 1.239.031,53 €)
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 21.861,12 14.875,00
204.675.122,48 198.413.490,04

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023
2022
1. Umsatzerlöse 487.968.802,22 393.716.054,15
a) Umsatzerlöse einschließlich Strom- und Energiesteuer 501.134.501,65 405.920.424,58
b) Stromsteuer -10.202.552,63 -9.326.613,45
c) Energiesteuer -2.963.146,80 -2.877.756,98
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 105.563,16 35.419,06
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.064.044,48 2.303.145,57
4. Materialaufwand 424.138.061,29 328.879.680,73
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 354.756.365,28 269.739.969,60
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 69.381.696,01 59.139.711,13
5. Personalaufwand 11.759.507,31 10.671.129,24
a) Löhne und Gehälter 9.635.492,26 8.716.501,71
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.124.015,05 1.954.627,53
davon für Altersversorgung 357.551,68 € (Vorjahr 314.431,13 €)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 11.679.684,70 12.480.236,04
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 15.890.474,99 13.636.900,59
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 500.883,27 161.210,70
davon aus verbundenen Unternehmen 426.800,42 € (Vorjahr 59.783,39 €)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 200.617,42 156.326,96
davon Aufwendungen aus Aufzinsung 65.175,75 € (Vorjahr 63.326,19 €)
davon an verbundenen Unternehmen 55.798,51 € (Vorjahr 2.309,72 €)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 9.442.851,99 10.118.278,03
davon Steuerumlagen an Organträger 8.065.003,00 € (Vorjahr 8.666.137,00 €)
11. Ergebnis nach Steuern 19.528.095,43 20.273.277,89
12. Sonstige Steuern 551.758,62 273.746,47
13. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter 7.400.770,00 7.799.817,00
14. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abzuführendes Ergebnis 18.575.566,81 12.199.714,42
15. Jahresfehlbetrag /Vorjahr Jahresüberschuss -7.000.000,00 0,00
16. Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 7.000.000,00 0,00
17. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Die SWE Energie GmbH (SWE E GmbH) hat ihren Sitz in Erfurt unter der Geschäftsadresse Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 106080 eingetragen.

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages gemäß den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt worden. Ergänzend wurden die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie des Gesetzes über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (DMBilG) berücksichtigt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht.

Die SWE E GmbH wird in den Konzernabschluss der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, Erfurt, (SWE GmbH) einbezogen; mit dieser besteht auch ein Ergebnisabführungsvertrag.

II. Angaben und Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer oder degressiver Abschreibungen ausgewiesen. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Im Übrigen wurde hinsichtlich der in den Vorjahren gewählten Abschreibungsmethoden vom Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,01 € bis 800 € werden im Jahr des Zuganges voll wertberichtigt und grundsätzlich einzeln inventarisiert. Seit 1. Januar 2010 werden geringwertige Wirtschaftsgüter erst nach dem körperlichen Ausscheiden im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Für Zähler erfolgt eine Sammelverwaltung mit jährlicher Bestandsabstimmung.

Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu Marktpreisen am Bilanzstichtag. Emissionsrechte sind, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten bzw. dem zum Bilanzstichtag niedrigeren EEX-Börsenkurs bewertet.

Die Forderungen werden grundsätzlich mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zweifelhafte Forderungen sind wertberichtigt, uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Individualkunden beruhen grundsätzlich auf Stichtagsablesungen. Den Forderungen gegen die Geschäfts- und Privatkunden lag die rollierende Jahresverbrauchsabrechnung zugrunde, wobei die zum Bilanzstichtag abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Lieferungen auf der Grundlage einer Hochrechnung ermittelt wurden. Von diesen Forderungen wurden die erhaltenen Abschlagszahlungen abgesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen, angesetzt.

Das Eigenkapitel wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge werden ab dem Geschäftsjahr 2003 im Sonderposten für Investitionszuschüsse ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden Anlagen aufgelöst. Zugänge bis zum Geschäftsjahr 2002 wurden den empfangenen Ertragszuschüssen zugeführt und grundsätzlich vertragsorientiert aufgelöst. Darüber hinaus sind im Sonderposten für Investitionszuschüsse erhaltene Zuschüsse zur Finanzierung des Anlagevermögens enthalten, welche entsprechend der Nutzungsdauer der betreffenden Wirtschaftsgüter aufgelöst werden.

Die SWE Energie GmbH führte 2023 Beiträge an die ZVK Thüringen (Zusatzversorgungskasse) in Höhe von 234.715,31 € ab. Der Zusatzbeitrag im Jahr 2023 betrug 5,60 % und wird bis 2025 auf 5,80 % ansteigen. Er gliedert sich in einen Arbeitnehmer- sowie einen Arbeitgeberanteil. Für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen wird gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet. Eine Aufteilung der zukünftigen Versorgungsverpflichtungen der ZVK, die sich aus den Anwartschaften der angemeldeten Pflichtversicherten und Rentenberechtigten ergeben, ist mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar.

Die Pensionsrückstellungen sind gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften nach dem Teilwertverfahren sowie der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Rechnungszinsfuß von 1,83 % berechnet. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren.

Als rechnungsmäßiges Pensions- und Finanzierungsendalter liegt das in der jeweiligen Pensionszusage vorgesehene Alter zu Grunde. Der Rententrend wurde ab Beginn der Altersrente mit 1,00 % bzw. 2,00 % Steigerung p. a. berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen werden (außer einer Pensionszusage) mit den Ansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung saldiert.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und werden grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Bei den Rückstellungen für Altersteilzeit wurde ein Rechnungszinssatz von 1,05 % sowie Gehaltsanpassungen von 2,75 % p.a. berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Abfindungszahlungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berücksichtigt, dass die Verpflichtung mit dem Eintritt des Todes erlischt. Die Bewertung der Abfindungszahlung erfolgte mit dem Barwert.

Die Jubiläumsrückstellung sowie die Deputatsverpflichtungen sind unter Verwendung der Projected-Unit-Credit-Method (PUC-Methode) mit einem Rechnungszinssatz von 1,76 % sowie einem Gehaltstrend und BBG-Trend von 2,75 % gemäß den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck berechnet. Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für die Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Die Vorräte betreffen Lagermaterial und entgeltlich erworbene Emissionsrechte.

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 47.800 T€ (Vorjahr 43.365 T€) ist die Verbrauchsabgrenzung für nicht abgelesene Energie- und Fernwärmelieferungen in Höhe von 70.486 T€ (Vorjahr 52.347 T€) sowie nicht abgerechnete Leistungen Nahwärmeservice in Höhe von 168 T€ (Vorjahr 11 T€) ausgewiesen, von der die erhaltenen Abschläge für Energie- und Fernwärmelieferungen 62.272 T€ (Vorjahr 54.193 T€) abgesetzt wurden.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen 12.643 T€ (Vorjahr 30.460 T€) bestehen überwiegend aus Forderungen im Rahmen des Zentralen Finanzmanagements in Höhe von 4.160 T€ (Vorjahr 23.988 T€), aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 8.436 T€ (Vorjahr 5.840 T€) sowie gegenüber dem Gesellschafter aus Lieferungen und Leistungen 51 T€ (Vorjahr 52 T€) und aus Umlageanpassungen in Höhe von 701 T€ (Vorjahr 957 T€).

In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind Abschlagszahlungen an fremde Netzbetreiber für die Nutzung derer Strom- und Gasnetze in Höhe von 1.188 T€ (Vorjahr 988 T€), Erstattungsansprüche einer staatlichen Förderung im Rahmen des StromPBG in Höhe von 12.198 T€ und des EWPBG in Höhe von 901 T€ für die Sparte Gas sowie Forderungen aus Energie- und Stromsteuern in Höhe von 731 T€ (Vorjahr 255 T€) enthalten.

Die Forderungen haben mit Ausnahme des Aktivwertes einer Rückdeckungsversicherung (15 T€) eine Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr.

Die flüssigen Mittel der Gesellschaft betreffen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 33 T€ (Vorjahr 118 T€) sowie den Bestand des Kundeneinzahlautomaten zum Stichtag in Höhe von 15 T€ (Vorjahr 14 T€).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Abgrenzungen aus Vorauszahlungen von 52 T€ (Vorjahr 623 T€).

Das Sonderverlustkonto weist per 31. Dezember 2023 nach Verbrauch von Pensionsrückstellungen in Höhe von 26 T€ einen Stand von 8.564 T€ aus.

Die andere Gewinnrücklage wurde in Höhe von 7.000 T€ im Geschäftsjahr 2023 zum Zwecke der Abführung an den Organträger, gemäß § 1 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 2 Ergebnisabführungsvertrag, aufgelöst. Das Eigenkapital vermindert sich zum 31. Dezember 2023 auf 40.902 T€ (Vorjahr 47.902 T€). Die notwendigen Ausgleichszahlungen an die Minderheitsgesellschafter wurden entsprechend berücksichtigt.

Die in die Sonderrücklage gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG eingestellten Beträge sind, soweit sie aufgrund der Inanspruchnahme von Rückstellungen im Geschäftsjahr gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG frei verfügbar wurden, in die anderen Gewinnrücklagen umgegliedert.

Bei den Sonderposten für Investitionszuschüsse stehen den Zugängen von 4.104 T€ (Vorjahr 1.208 T€) planmäßige Auflösungen von 954 T€ (Vorjahr 665 T€) gegenüber. Die Zugänge betreffen Investitionszuschüsse, Baukostenzuschüsse bzw. Zugänge aus Hausanschlusskostenbeiträgen.

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen enthalten den Erfüllungsbetrag in Höhe von 2.879 T€ (Vorjahr 2.912 T€) sowie den beizulegenden Zeitwert, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht, des Anspruchs aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 305 T€ (Vorjahr 284 T€). Durch das Gebot der Saldierung der Rückdeckungsansprüche mit den Pensionsrückstellungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB werden die Rückstellungen für Pensionen mit einem Saldo in Höhe von 2.574 T€ (Vorjahr 2.628 T€) ausgewiesen. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag aus der Bewertung zwischen dem Ansatz des Siebenjahreszinssatzes und dem Ansatz des Zehnjahreszinssatzes beträgt 23 T€.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen die Aufwendungen für Emissionszertifikate 20.897 T€ (Vorjahr 16.877 T€), die Beseitigung ökologischer Altlasten 9.761 T€ (Vorjahr 9.761 T€), Personalkosten 1.072 T€ (Vorjahr 1.343 T€), ausstehende Rechnungen 4.368 T€ (Vorjahr 869 T€), Rückbauverpflichtungen im Fernwärmenetz 1.611 T€ (Vorjahr 2.595 T€), unterlassene Instandhaltung 226 T€ (Vorjahr 1.125 T€) sowie Strom- und Gasbezug 2.153 T€ (Vorjahr 2.350 T€).

Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere Beträge in Höhe von 748 T€ für gewährte Entlastungen nach dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG) unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Der Vorbehalt wird erst mit der Wertstellung des Ausgleichs der Berechnung für das Kalenderjahr 2023 aufgehoben.

Die Verbindlichkeiten setzen sich gemäß dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel wie folgt zusammen:

Verbindlichkeitenspiegel
in T€
davon mit einer Restlaufzeit
Position in der Bilanz Gesamtbetrag bis zu einem Jahr von mehr als einem Jahr davon mehr als fünf Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 22.739 4.074 18.665 3.968
Vorjahr (26.527) (4.150) (22.377) (7.642)
Erhaltene Anzahlungen 116 116 0 0
Vorjahr (116) (116) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34.811 34.811 0 0
Vorjahr (42.468) (42.462) (6) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 29.745 29.745 0 0
Vorjahr (21.486) (21.486) (0) (0)
davon gegenüber Gesellschaftern 21.030 21.030 0 0
Vorjahr (14.353) (14.353) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 7.542 7.542 0 0
Vorjahr (8.020) (8.020) (0) (0)
davon gegenüber Gesellschaftern 7.542 7.542 0 0
Vorjahr (8.020) (8.020) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 11.780 11.780 0 0
Vorjahr (3.732) (3.732) (0) (0)
davon aus Steuern 1.906 1.906 0 0
Vorjahr (1.239) (1.239) (0) (0)
SUMME 106.732 88.067 18.665 3.968
Vorjahr (102.349) (79.966) (22.377) (7.642)

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden zur Finanzierung der Investitionen in Erzeugungs- bzw. Verteilungsanlagen aufgenommene Darlehen ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 8.711 T€ (Vorjahr 7.052 T€), umsatzsteuerliche Organschaft in Höhe von 2.454 T€ (Vorjahr 1.305 T€) sowie vertragliche Gewinnabführung in Höhe von 18.576 T€ (Vorjahr 12.200 T€).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht , resultieren aus der Ausgleichszahlung im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages in Höhe von 7.401 T€ (Vorjahr 7.800 T€).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus den Erstattungen einer staatlichen Förderung im Rahmen des EWPBG in Höhe von 1.744 T€ für die Sparte Wärme ausgewiesen.

IV. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

Umsatzerlöse
in T€
2023 2022
Stromerlöse einschl. Stromsteuer 274.212 216.682
Stromsteuer 10.203 9.327
Stromerlöse nach Stromsteuer 264.009 207.355
Gaserlöse einschl. Energiesteuer 96.006 86.214
Energiesteuer 2.963 2.878
Gaserlöse nach Energiesteuer 93.043 83.336
Wärmeerlöse 128.226 101.068
Sonstige Umsatzerlöse 2.691 1.957
487.969 393.716

Aus vorangegangenen Geschäftsjahren sind in den Stromerlösen 2.029 T€ (Vorjahr 1.414 T€), in den Gaserlösen 4.828 T€ (Vorjahr 1.064 T€), in den Wärmeerlösen -32 T€ (Vorjahr 11 T€) und in den sonstigen Umsatzerlösen 104 TEUR (Vorjahr 20 TEUR) enthalten.

Die Stromerlöse 2023 enthalten Erlöse nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 15.348 T€ (Vorjahr 17.564 T€).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind neben der Auflösung der Sonderposten aus Investitionszuschüssen, Baukostenzuschüssen sowie Hausanschlusskosten u. a. auch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 844 T€ (Vorjahr 555 T€) sowie sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von 204 T€ (Vorjahr 43 T€) enthalten. Die Position enthält auch Erträge aus Gutschriften Preisbremsengesetz Strom. Außerdem ist eine Wertzuschreibung auf Grundstücke des ehemaligen Ölheizwerkes (Gemarkung Erfurt-Süd, Flur 120) in Höhe von 384 T€ enthalten, die sich auf Basis einer Verkehrswertermittlung ergab. Im Vorjahr erfolgte eine Zuschreibung auf öffentliche Ladeinfrastruktur (E-Mobilität) in Höhe von 29 T€.

Der Materialaufwand beinhaltet periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 4.170 T€ (Vorjahr 847 T€).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen sind im Anlagenspiegel dargestellt. Sie enthalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 9 T€ auf Grund der Korrektur einer Pönale (Vorjahr 0 T€).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 40 T€ (Vorjahr 74 T€).

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus Aufzinsungen von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 26 T€ (Vorjahr 21 T€) sowie von Pensionsrückstellungen in Höhe von 41 T€ (Vorjahr 42 T€). Weiterhin sind neben saldierten Aufwendungen und Erträgen aus Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens in Höhe von -4 T€ (Vorjahr -4 T€) auch die saldierten Zinsanteile aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen in Höhe von 9 T€ enthalten.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag für Ausgleichszahlungen sowie die vom Organträger erhobenen Körperschaft- und Gewerbesteuerumlagen.

V. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus dem Bestellobligo aus den zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeführten Aufträgen, aus abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen sowie aus Serviceleistungsverträgen in Höhe von 9.449 T€ (davon an verbundene Unternehmen 9.449 T€). Der Gesamtbetrag der erteilten Bestellungen für Investitionen beläuft sich für 2024 auf 8.777 T€. Im Übrigen bestehen mit Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe einjährige Dienstleistungsverträge.

Die Gesellschaft führt im Rahmen der Deckung von Bedarfsmengen für Strom und Gas getrennte Portfolios zur verursachungsgerechten Zuordnung von Mengen, Kosten und Erlösen.

Für die Deckung der Bedarfsmengen in den Vertriebsportfolios Strom und Gas sowie von CO 2 in den Erzeugungsportfolios wurden Terminkontrakte im Umfang von insgesamt 164.856 T€ abgeschlossen.

Darüber hinaus bestehen für die nächsten zwei Geschäftsjahre aus branchenüblichen, klauselbedingten Gasbezugsverträgen Mindestabnahmeverpflichtungen in Höhe von 134.143 GWh.

Diesen beschafften Mengen stehen auf der Vertriebsseite zu einem großen Teil bereits realisierte in die Zukunft gerichtete Verkaufskontrakte gegenüber.

Der Bestand der Emissionsberechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) hat sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:

Bestand zum 1. Januar 2023 341.068
Zuteilung in 2023 für Vorjahre 0
Verbrauch 2022 295.522
Zuteilung 2023 36.053
Kauf 2023 262.500
Bestand per 31. Dezember 2023 344.099

Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 ergibt sich nach TEHG ein Bestand von 344.099 t Emissionszertifikaten (davon 36.053 t unentgeltliche Zertifikate). Der Marktwert der unentgeltlich zugeteilten Zertifikate beträgt per 31. Dezember 2023 80,37 € pro Tonne.

Der Bestand der Emissionsberechtigungen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:

Bestand zum 1. Januar 2023 86.000
Kauf 2023 für 2022 19.890
Verbrauch 2022 105.890
Kauf 2023 100.000
Bestand per 31. Dezember 2023 100.000

Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 ergibt sich nach BEHG ein Bestand von 100.000 Emissionszertifikaten. Aus den Daten zum Jahresabschluss 2023 für den Kommunalgasabsatz und mit der Berechnungslogik aus dem BEHG ergibt sich eine käuflich zu erwerbende Zahl von Emissionszertifikaten von insgesamt ca. 110.312 t. Mithin ergibt sich - unter Berücksichtigung des bereits in 2023 erfolgten Kaufes der Emissionszertifikate - eine noch zu beschaffende Menge von 10.312 t (309 T€ bei 30 € pro Tonne).

Gemäß § 6b Absatz 2 EnWG sind die Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen darzustellen. In den Umsatzerlösen sind von der SWE N GmbH die Erlöse gemäß KWKG (15.344 T€) sowie die Erlöse aus vermiedener Netznutzung, aus dem Verkauf von Verlustenergie und sonstige Strom- und Gaslieferungen in Höhe von insgesamt 17.563 T€ enthalten. Des Weiteren enthalten die Umsatzerlöse Energielieferungen zur Weiterverteilung an die SWE Erneuerbare Energien GmbH (18.397 T€), an die SWE Bäder GmbH (1.672 T€), an die Erfurter Verkehrsbetriebe AG (991 T€), an die Erfurter Garten- und Ausstellungs gemeinnützige GmbH (815 T€), an die ThüWa ThüringenWasser GmbH (653 T€), an die SWE GmbH (751 T€) und an die SWE Stadtwirtschaft GmbH (522 T€). An die TEAG wurden Stromverkäufe in Höhe von 4.244 T€ getätigt. Im Materialaufwand sind die Nutzung des Strom- und Gasnetzes sowie Aufwendungen aus der Strom- und Gaslieferung der SWE N GmbH (56.969 T€) und die Stromlieferung von der SWE UmweltService GmbH (2.500 T€) enthalten.

Von der TEAG Thüringer Energie AG wurden Stromeinkäufe in Höhe von 1.535 T€ getätigt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die Entgelte gemäß den Dienstleistungsverträgen mit der SWE Service GmbH (4.161 T€), mit der SWE Digital GmbH (3.848 T€) und die Aufwendungen gemäß Mietverträgen, das Entgelt gemäß dem Vertrag über Serviceleistungen bzw. über juristische Dienstleistungen mit der SWE GmbH (1.996 T€). Gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag mit der SWE GmbH wurde an diese ein Ergebnis in Höhe von 18.576 T€ abgeführt.

Geschäfte mit verbundenen Unternehmen wurden ausschließlich zu marktüblichen Konditionen durchgeführt.

Derivative Finanzinstrumente können zur Begrenzung bzw. zum Ausschluss von Zinsänderungsrisiken aus Bankkrediten abgeschlossen werden. Die Sicherungsentscheidungen sind ausschließlich auf das Risikomanagement zu Grundgeschäften gerichtet und die Sicherungsgeschäfte werden mit Durchhalteabsicht abgeschlossen, daher können sämtliche Sicherungsbeziehungen durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen werden. Wertänderungen einzelner Bestandteile dieser wirksamen Bewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode nicht bilanziert.

Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente richtet sich weder auf die Optimierung von Anlagekonditionen noch auf die Erzielung von Zusatzerträgen ohne Bezug zu Grundgeschäften und steht damit im Einklang mit den definierten Möglichkeiten der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung).

Die gebildete Bewertungseinheit besteht aus einer unmittelbaren, direkten Beziehung von einem Grundgeschäft zu einem entsprechenden derivativen Finanzinstrument (Microhedge). Die wertbestimmenden Faktoren des Grundgeschäftes und des Sicherungsinstruments (Nominalbetrag, Referenzzinssatz und Laufzeit) stimmen in einem Maße überein, dass die Wirksamkeit der Bewertungseinheit sowohl in der rückwirkenden Ermittlung als auch prospektiver Beurteilung über die gesamte Laufzeit des derivativen Finanzinstruments erfüllt ist. Aufgrund des Vorliegens einer wirksamen Bewertungseinheit besteht für diese geschlossene Position bei negativem Marktwert des Sicherungsgeschäfts kein Rückstellungsbedarf.

Aktuell bestehen in der SWE E GmbH keine derivativen Finanzinstrumente zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken für variabel verzinsliche Darlehen.

Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten (HGB) betrug im Geschäftsjahr 154,50 Mitarbeiter (133,75 Angestellte und 20,75 gewerbliche Arbeitnehmer).

Mitglieder des Aufsichtsrates

Thomas Pfistner Aufsichtsratsvorsitzender Referent, Referat 12 Innerer Dienst/Beschaffung, Thüringer Landesamt für Statistik
Stefan Reindl 1. Stellvertretender Vorsitzender Vorstandsvorsitzender, TEAG Thüringer Energie AG
Peter Zaiß 2. Stellvertretender Vorsitzender Geschäftsführer, SWE Stadtwerke Erfurt GmbH
Karsten Poeplau Arbeitnehmervertreter Sachbearbeiter Vertriebskommunikation und Marktforschung, VM Vertriebsmarketing u. Produktmanagement, SWE Energie GmbH
Dr. Andreas Roß Mitglied des Vorstands, TEAG Thüringer Energie AG
Christoph Kahlen Prokurist, Thüga Aktiengesellschaft
Karola Stange Mitglied des Thüringer Landtages, Fraktion Die Linke
Stefan Möller Mitglied des Thüringer Landtages, AfD-Fraktion
Raik-Steffen Ulrich Verwaltungsbeamter, Bereich: Bergbau, Strahlenschutz, Altlasten, Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten Gesamtbezüge in Höhe von 37 T€.

Im Geschäftsjahr 2023 war Geschäftsführer Herr Karel Schweng, Schkeuditz.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die latenten Steuern werden beim Organträger ausgewiesen.

Die erforderlichen Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der SWE GmbH enthalten.

Der Konzernabschluss erfolgt durch die SWE GmbH, Erfurt, als Mutterunternehmen des größten Konsolidierungskreises. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des Unternehmensregister elektronisch eingereicht.

Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der SWE GmbH vom 13./ 21. Dezember 2001 mit letzter Änderung vom 26. Mai/2. Juni 2014. Entsprechend § 1 des Ergebnisabführungsvertrages wurde der nach Rücklagendotierung verbleibende Gewinn in voller Höhe an die SWE GmbH abgeführt.

VI. Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres ist ein Vorgang von besonderer Bedeutung, der sich auf die Darstellung der Finanz- und Vermögenslage der SWE E GmbH des Jahres 2024 auswirkt, eingetreten:

Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.01.2024/30.01.2024/05.02.2024 erfolgte bis zum 29. Februar 2024 eine Einstellung in die Kapitalrücklage durch alle Gesellschafter der SWE E GmbH in Höhe von 11.475 T€. Diese Einstellung führt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals auf 52.378 T€.

Die Unsicherheiten, vor allem hinsichtlich der Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, wurden zwar abgemildert, sind jedoch weiter höher als vor der Krise.

 

Erfurt, 22. März 2024

SWE Energie GmbH

Karel Schweng, Geschäftsführer

Anlage zum Anhang

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel)

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.451.758,73 691.532,25 552,00 95.000,00 8.237.738,98
2. Geleistete Anzahlungen 66.287,00 40.338,11 0,00 -65.000,00 41.625,11
7.518.045,73 731.870,36 552,00 30.000,00 8.279.364,09
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 34.075.425,01 13.924,13 447,50 1.048,13 34.089.949,77
2. Technische Anlagen und Maschinen 224.808.334,88 4.332.566,87 14.415,20 1.563.029,69 230.689.516,24
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.188.008,30 158.318,91 9.235,00 0,00 7.337.092,21
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.893.370,68 3.722.006,49 0,00 -1.594.077,82 4.021.299,35
267.965.138,87 8.226.816,40 24.097,70 -30.000,00 276.137.857,57
Summe 275.483.184,60 8.958.686,76 24.649,70 0,00 284.417.221,66
Abschreibungen
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Zuschreibung
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.964.897,79 1.127.462,41 552,00 0,00 6.091.808,20
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.964.897,79 1.127.462,41 552,00 0,00 6.091.808,20
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 19.755.300,02 478.236,77 0,00 384.150,00 19.849.386,79
2. Technische Anlagen und Maschinen 151.139.968,35 9.932.403,71 11.876,69 0,00 161.060.495,37
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.817.917,40 141.581,81 7.743,57 0,00 6.951.755,64
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
177.713.185,77 10.552.222,29 19.620,26 384.150,00 187.861.637,80
Summe 182.678.083,56 11.679.684,70 20.172,26 384.150,00 193.953.446,00
Buchwerte
31.12.2023
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.145.930,78 2.486.860,94
2. Geleistete Anzahlungen 41.625,11 66.287,00
2.187.555,89 2.553.147,94
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 14.240.562,98 14.320.124,99
2. Technische Anlagen und Maschinen 69.629.020,87 73.668.366,53
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 385.336,57 370.090,90
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.021.299,35 1.893.370,68
88.276.219,77 90.251.953,10
Summe 90.463.775,66 92.805.101,04

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung während des Geschäftsjahres 2023 auf Grundlage regelmäßi ger Berichte über den Gang der Geschäfte, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über andere grundsätzliche Fragen der künftigen Ausrichtung der Gesellschaft überwacht. Alle wichtigen Vor gänge wurden mit der Geschäftsführung erörtert. Schwerpunkte der Erörterungen waren das Investitions geschehen sowie die Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens.

Im Geschäftsjahr 2023 haben zwei Aufsichtsratssitzungen stattgefunden. Über die Sitzungen und die dort gefassten Beschlüsse wurden Niederschriften erstellt. Die dem Aufsichtsrat von dem Geschäftsführer zur Verfügung gestellten Unterlagen waren dazu geeignet, eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu ermöglichen. Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat wurde zeitnah unterrichtet. Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ord nungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Un terlassungen wurden nicht festgestellt.

Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 sind von der als Abschlussprüfer bestellten BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Regierungs straße 64, 99084 Erfurt, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß§ 322 HGB versehen worden.

Den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, den Lagebericht und den Bericht über die Prüfung der Geschäftsführung nach§ 53 HGrG haben wir geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung erheben wir dagegen keine Einwendungen. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungsle gung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat durch den Abschlussprüfer zu keinen Einwendungen geführt.

Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat am 15. Mai 2024 von dem Prüfergebnis im Beisein des Abschlussprüfers zustimmend Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat hat den vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt und der Gesellschafterversammlung dessen Feststellung empfohlen.

Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung und der Belegschaft seinen Dank und seine Anerkennung für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit aus.

 

Erfurt, 15. Mai 2024

Thomas Pfistner, Vorsitzender des Aufsichtsrates der SWE Energie GmbH

Sonstiger Berichtsteil

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 der SWE Energie GmbH am 15. Mai 2024.

Beschluss SWE E GV 150524-2:

Gemäß der Empfehlung des Aufsichtsrates wird der vorgelegte Jahresabschluss 2023 per 31. Dezember 2023 der SWE Energie GmbH festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

An die SWE Energie GmbH, Erfurt

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SWE Energie GmbH, Erfurt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWE Energie GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Erfurt, 22. März 2024

BBH AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Jürgen Gold, Wirtschaftsprüfer

gez. Bianca Engel, Wirtschaftsprüferin

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