ICF International Coiffure Franchising GmbH

Immermannstraße 51, 40210 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 54211
Eingetragen
19.6.2006
Branche
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen, Körperpflegemitteln, Putz- und ReinigungsmittelnEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
Die Tätigkeit als Franchisegeber für Frisiersalons (Herren, Damen und Kinder) in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz, der Import und Export von Produkten, die dem Unternehmenszweck dienen zum Verkauf an Franchisenehmer.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Pierre Louis Legouez
seit 19.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 4 angezeigt

Dormagen
17.500 €
70.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ICF International Coiffure Franchising GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

3.712

11.108

II. Sachanlagen

3.557

8.187

III. Finanzanlagen

25.000

25.000

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

172.977

169.229

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

186.241

179.964

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.962

30.142

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.923

0

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

100.542

0

Summe Aktiva

496.914

423.630



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Gewinnvortrag

136.583

241.781

III. Jahresfehlbetrag

-262.125

-105.198

nicht gedeckter Fehlbetrag

100.542

0

B. Rückstellungen

49.056

45.656

C. Verbindlichkeiten

447.858

216.391

Summe Passiva

496.914

423.630

ANHANG

der ICF International Coiffure Franchising GmbH, Düsseldorf,

für das Geschäftsjahr 2023

________________________________________________________

I. Vorbemerkung

Unsere Gesellschaft wird beim Amtsgericht Düsseldorf mit der Firma ICF International Coiffure Franchising GmbH unter der Handelsregister-Nr. B 54211 geführt. Der Firmensitz ist in 40210 Düsseldorf. Zum Gegenstand des Unternehmens zählt die Tätigkeit als Franchisegeber für Frisiersalons sowie der Im- und Export von Produkten, die dem Unternehmenszweck dienen zum Verkauf an die Franchisenehmer.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften in §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergän­zenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB, der Regelung nach § 42 GmbHG sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das national übliche Gesamtkostenverfahren Anwen­dung findet. Auf die nicht verbindlich vorgeschriebene Berichterstattung zur Lage des Unter­nehmens hat die ICF International Coiffure Franchising GmbH als kleine Kapitalgesellschaft verzichtet.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht an­ge­geben.

Soweit das Wahlrecht besteht, eine Pflichtangabe entweder in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen, ist das Wahlrecht überwiegend dahinge­hend ausgeübt worden, die Angaben in der Bilanz oder G.- und V.-Rechnung zu machen.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungs­metho­den werden grundsätzlich stetig angewendet. Dabei erfolgt die Bilanzierung unter der Prä­misse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prinzip). Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Be­wer­tungsvorschrif­ten der §§ 252 ff. HGB.

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um plan­mäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der ab­nutzbaren Vermögensgegenstände liegt bei 2 bis 15 Jahren.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden planmäßig linear über deren Nutzungsdauer abge­schrieben. Als Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von 2 bis 3 Jahren unterstellt.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Soweit die Anlagegüter der Abnutzung unterlagen, erfolgten planmäßige Ab­schreibungen nach der line­aren Methode. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelanschaffungswert unter EUR 800,00 werden im Anschaffungsjahr entsprechend der steuerlichen Regelung (Bewertungs­freiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG) sofort vollständig abgeschrieben. Vermögens­gegenstände mit Anschaf­fungskosten unter EUR 250,00 werden sofort als Aufwand erfasst.

Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgt unverändert zu den Anschaffungskosten.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt auf Basis der An­schaffungskosten. Die Handelswaren­bestände werden im Rahmen der Einzelbewertung zu Einstandsprei­sen be­wertet. Soweit er­forderlich, werden Abwertungen grundsätzlich auf einen niedrigeren beizu­legenden Wert vor­genommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert aktiviert.

Das vollständig eingezahlte Stammkapital (gezeichnete Kapital) ist zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen werden für ungewisse Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Sie sind zu ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht ab­gezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeiträgen erfasst. Abzinsungserforder­nisse wegen langfristiger, unverzinslicher Verpflichtungen waren zum Bilanzstichtag nicht vor­handen.

 

Mönchengladbach, den 22. Mai 2025

gez. Pierre Legouez

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. Mai 2025

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