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Vitra HR Services GmbHWeil am RheinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGA. Vorbemerkung Sitz der Vitra HR Services GmbH ist Weil am Rhein. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 711499 im Register des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. sowie §§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Für eine Verbesserung der Klarheit der Darstellung haben wir gegebenenfalls einzelne Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzpositionen werden ebenfalls an dieser Stelle gemacht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die vor dem 1. Januar 2010 zugegangen sind, wird die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Zur linearen Methode wird in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt, übergegangen. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 1.000,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenter Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten Projected-Unit-Credit-Methode. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwendet. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren zum Zeitpunkt der Ermittlung in Höhe von 3,32% gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe des Erfüllungsbetrags passiviert. Auf fremde Währ ung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr kommt das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) zur Anwendung. C. Erläuterungen zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgestände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Vorbehaltlich des gesonderten Ausweises der Forderungen gegen verbundene Unternehmen wären die Forderungen in Höhe von TEUR 3 (Vj TEUR 80) unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 0 (Vj TEUR 383) unter den sonstigen Vermögensgegenständen auszuweisen. Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 0 (Vj TEUR 37). Aktive latente Steuern Bei den latenten Steuern gibt es ausschließlich Differenzen aus bilanziellen Abweichungen (im wesentlichen Anlagevermögen und Rückstellungen). Gemäß § 274 HGB wurden Steuerabgrenzungen in Höhe von TEUR 1 (Vj TEUR 13) gebildet. Die kumulierte Gesamtentlastung beträgt TEUR 14 (Vj TEUR 13). Bei der Berechnung der latenten Steuern wurde ein Gesamtsteuersatz von 29,1% (Vj 29,1%) zugrunde gelegt. Eigenkapital In Höhe von TEUR 14 besteht gemäß § 268 Abs. 8 HGB eine Gewinnausschüttungssperre aufgrund des Aktivüberhangs der latenten Steuern. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von TEUR 14 (Vj TEUR 0) enthalten. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Abgrenzungen im Personalbereich, Steuerrückstellungen sowie für ausstehende Lieferantenrechnungen gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten
(Vorjahreswerte in Klammern):
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen TEUR 3 (Vj TEUR 1) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und TEUR 32 (Vj TEUR 159) auf Verbindlichkeiten aus Steuern. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen in Höhe von TEUR 221 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
Weitere finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestanden nicht. D. Sonstige Angaben Mitarbeiter Die Zahl der Beschäftigten betrug im
Jahresdurchschnitt:
zu Geschäftsführern sind bestellt Beat Zwahlen, CFO, Widen/Schweiz - gemeinsam vertretungsberechtigt - Harry Schöpflin, Leiter Controlling und Administration, Wittlingen - gemeinsam vertretungsberechtigt - Angaben entsprechend § 285 Nr. 14 HGB Der Jahresabschluss wird in den konsolidierten Jahresabschluss der Vitra Holding AG, Muttenz/ Schweiz einbezogen. Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Weil am Rhein, den 28. Februar 2017 gez. Beat Zwahlen gez. Harry Schöpflin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Juni 2017 |
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