Vitra HR Services GmbHLiquidiert

79576 Weil am Rhein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 711499
Eingetragen
28.5.2014
Branche
Sonstige Überlassung von ArbeitskräftenErbringung von haushaltsbezogenen DienstleistungenErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber verbundenen oder nahestehenden Unternehmen, insbesondere im Bereich Human Resources (HR).

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Vitra HR Services GmbH

Weil am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

31.12.2016
Euro

TEuro

31.12.2015
TEuro

A. Anlagevermögen

10.253,00

12

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2.917,00

1

II. Sachanlagen

7.336,00

11

B. Umlaufvermögen

994.034,11

503

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

994.034,11

503

C. Rechnungsabgrenzungsposten

14.448,00

15

D. Aktive latente Steuern

13.992,16

13

Summe Aktiva

1.032.727,27

543



PASSIVA

Euro

31.12.2016
Euro

TEuro

31.12.2015
TEuro

A. Eigenkapital

97.169,83

39

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25

II. Bilanzgewinn

72.169,83

14

B. Rückstellungen

287.266,16

306

C. Verbindlichkeiten

648.291,28

198

Summe Passiva

1.032.727,27

543

ANHANG

A. Vorbemerkung

Sitz der Vitra HR Services GmbH ist Weil am Rhein. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 711499 im Register des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. sowie §§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Für eine Verbesserung der Klarheit der Darstellung haben wir gegebenenfalls einzelne Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzpositionen werden ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die vor dem 1. Januar 2010 zugegangen sind, wird die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Zur linearen Methode wird in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt, übergegangen. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 1.000,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.

Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenter Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grund­sätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten Projected-Unit-Credit-Methode. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwendet. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren zum Zeitpunkt der Ermittlung in Höhe von 3,32% gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet.

Die Verbindlichkeiten sind in Höhe des Erfüllungsbetrags passiviert.

Auf fremde Währ ung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr kommt das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) zur Anwendung.

C. Erläuterungen zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgestände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Vorbehaltlich des gesonderten Ausweises der Forderungen gegen verbundene Unternehmen wären die Forderungen in Höhe von TEUR 3 (Vj TEUR 80) unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 0 (Vj TEUR 383) unter den sonstigen Vermögensgegenständen auszuweisen. Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 0 (Vj TEUR 37).

Aktive latente Steuern

Bei den latenten Steuern gibt es ausschließlich Differenzen aus bilanziellen Abweichungen (im wesentlichen Anlagevermögen und Rückstellungen). Gemäß § 274 HGB wurden Steuerabgrenzungen in Höhe von TEUR 1 (Vj TEUR 13) gebildet. Die kumulierte Gesamtentlastung beträgt TEUR 14 (Vj TEUR 13). Bei der Berechnung der latenten Steuern wurde ein Gesamtsteuersatz von 29,1% (Vj 29,1%) zugrunde gelegt.

Eigenkapital

In Höhe von TEUR 14 besteht gemäß § 268 Abs. 8 HGB eine Gewinnausschüttungssperre aufgrund des Aktivüberhangs der latenten Steuern.

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von TEUR 14 (Vj TEUR 0) enthalten.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Abgrenzungen im Personalbereich, Steuerrückstellungen sowie für ausstehende Lieferantenrechnungen gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten (Vorjahreswerte in Klammern):

TEUR

TEUR

TEUR

Restlaufzeit

Gesamt

bis zu

über

31.12.2016

1 Jahr

5 Jahre

1.

Verbindlichkeiten

aus Lieferungen und Leistungen

15

15

0

(37)

(37)

(0)

2.

Verbindlichkeiten gegenüber

verbundenen Unternehmen

599

599

0

(0)

(0)

(0)

3.

Sonstige Verbindlichkeiten

35

35

0

(161)

(161)

(0)

649

649

0

(198)

(198)

(0)


Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 156 (Vj TEUR 0) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen TEUR 3 (Vj TEUR 1) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und TEUR 32 (Vj TEUR 159) auf Verbindlichkeiten aus Steuern.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen in Höhe von TEUR 221 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

Restlaufzeit
Monate
TEUR
Mietverpflichtungen 0 - 12 23
Mietverpflichtungen 13 - 60 95
Mietverpflichtungen > 60 103
221


Weitere finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestanden nicht.

D. Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Zahl der Beschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt:

Angestellte

19

Teilzeitkräfte

13

32


Geschäftsführung

zu Geschäftsführern sind bestellt

Beat Zwahlen, CFO, Widen/Schweiz

- gemeinsam vertretungsberechtigt -

Harry Schöpflin, Leiter Controlling und Administration, Wittlingen

- gemeinsam vertretungsberechtigt -

Angaben entsprechend § 285 Nr. 14 HGB

Der Jahresabschluss wird in den konsolidierten Jahresabschluss der Vitra Holding AG, Muttenz/ Schweiz einbezogen.

Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Weil am Rhein, den 28. Februar 2017

gez. Beat Zwahlen gez. Harry Schöpflin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Juni 2017

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