RWE Generation Service GmbH
Selbe AdresseSonstige Überlassung von Arbeitskräften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paulo Sousa Lopes seit 20.3.2026 | Prokura |
Marie-Cecil Aufmkolk seit 20.3.2026 | Prokura |
Christoph Dr. Hunfeld seit 12.12.2025 | Prokura |
Birgit Hiller seit 14.11.2025 | Prokura |
Ingo Birnkraut seit 30.5.2025 | Prokura |
Niklas Clemens seit 7.3.2025 | Prokura |
Marinus Tabak seit 2.4.2024 | Vorstandsmitglied |
Colin Hudgell seit 17.11.2023 | Prokura |
Nikolaus Valerius seit 5.6.2023 | Vorstandsmitglied |
Silvia Ortín Ríos seit 14.4.2023 | Vorstandsmitglied |
Jasmin Kaboni-Voit seit 6.5.2022 | Prokura |
Jörg Dr. Walter seit 15.2.2022 | Prokura |
Hans-Günter Dr. Schwarz seit 22.10.2021 | Prokura |
Christan Sander seit 7.5.2021 | Prokura |
Michael Figgel seit 7.5.2021 | Prokura |
Götz Hanau seit 7.5.2021 | Prokura |
Sandra Silva Riano seit 27.7.2020 | Prokura |
Evgenij Dr. Hasanov seit 8.4.2019 | Prokura |
Jörg Dr. Schumann seit 5.4.2018 | Prokura |
Nicola Kohlhase seit 5.4.2018 | Prokura |
Bart Beljaars seit 4.1.2018 | Prokura |
Taco Douma seit 4.1.2018 | Prokura |
Ulrich Dr. Kramer seit 1.3.2017 | Prokura |
Heinz-Jürgen Dr. Wüllenweber seit 19.3.2015 | Prokura |
Jens Dennhardt seit 26.8.2014 | Prokura |
Karsten Neubauer seit 9.7.2013 | Prokura |
Dirk Ermlich seit 27.5.2013 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RWE Generation SEEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhalt Bericht des Aufsichtsrats Lagebericht der RWE Generation SE 2023 1 Geschäfts- und Rahmenbedingungen 2 Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres 3 Geschäftsentwicklung 4 Personal 5 Chancen und Risiken 6 Prognosebericht 7 Erklärung zur Unternehmensführung Bilanz der RWE Generation SE zum 31.12.2023 Gewinn- und Verlustrechnung der RWE Generation SE vom 01.01. bis 31.12.2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Organe Entwicklung des Anlagevermögens der RWE Generation SE Aufstellung des Anteilsbesitzes der RWE Generation SE Bestätigungsvermerk Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der RWE Generation SE hat im Geschäftsjahr 2023 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Geschäftsführung laufend überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikolage sowie wesentliche Vorgänge in der Gesellschaft informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand bedeutsame Einzelvorgänge sowie Fragen der Unternehmensstrategie und der Unternehmenspolitik auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden des Aufsichtsrats beraten. Im Berichtsjahr fanden drei ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. In Berichten des Vorstands wurden dem Aufsichtsrat die bedeutenden Geschäftsvorgänge im Unternehmen sowie bei den Beteiligungen vorgestellt und nach ausführlicher Beratung die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Im Vordergrund der Beratungen im Geschäftsjahr standen die Entwicklung der Geschäftsfelder der RWE Generation SE und die Lage des Unternehmens. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem die Entwicklung der Energiepreise thematisiert. Weitere Beratungsschwerpunkte waren insbesondere die Auswirkungen des Gaspreisanstiegs, die Revisionen der Gaskraftwerksflotte, die Umstellung des Kraftwerks Eemshaven auf südafrikanische Kohle sowie der weitere Aufbau des Wasserstoff- und Batteriegeschäfts in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden. Thematisiert wurden zudem die energiepolitischen Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene und in den Kernmärkten, zum Beispiel die Reform des Europäischen Strommarktdesigns, die Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlichtlinie und der Luftqualitätsrichtlinie, die Arbeit der Bundesregierung an einer neuen Kraftwerksstrategie sowie aktuelle regulatorische Entwicklungen in den H2-Kernmärk- ten. Andere ausführlich erörterte Themen waren neben dem laufenden Geschäft der RWE Generation SE und ihrer Beteiligungen die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024 sowie die Vorschau für die Geschäftsjahre 2025 und 2026. Darüber hinaus fanden die Entwicklung und die Hintergründe der Unfallzahlen, die nachhaltige Förderung der Health & Wellbeing Kultur, die Herausforderungen im Recruiting neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Nachwuchssicherung sowie die Einführung einer aufgabenorientierten Arbeitszeit besondere Beachtung. Der Personalausschuss wurde im Berichtszeitraum zu zwei Sitzungen einberufen und hat die ihm übertragenen Entscheidungen über personelle Angelegenheiten des Vorstands getroffen. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der RWE Generation SE für das Geschäftsjahr 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die am 1. März 2023 von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 22. Februar 2024 zugeleitet worden. Der Abschlussprüfer hat in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über die wesentlichen Prüfungsergebnisse berichtet und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht umfassend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Frau van Doren ist zum 31. Juli 2023 aus dem Vorstand der RWE Generation SE ausgeschieden. Mit Wirkung ab dem 1. April wurde Frau Silvia Ortín Rios erstmalig zum Mitglied des Vorstands für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Des Weiteren wurde Nikolaus Valerius mit Wirkung zum 1. Juni 2023 für die Dauer von fünf Jahren erstmalig zum Mitglied des Vorstands der RWE Generation SE bestellt. Mit Ablauf der Hauptversammlung der RWE Generation SE am 1. März 2023 endete die fünfjährige Amtszeit des Aufsichtsrats. Auf Seiten der Arbeitnehmervertreter ist zu diesem Zeitpunkt Herr Ralf Sikorski aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. In der Hauptversammlung am 1. März 2023 wurden alle bisher als Vertreter der Anteilseigner dem Aufsichtsrat angehörenden Damen und Herren wieder gewählt. Entsprechend der Vereinbarung zur Beteiligung der Arbeitnehmer nach Maßgabe des SE-Beteiligungsgesetzes wurden neben den bisher schon als Arbeitnehmervertreter dem Aufsichtsrat angehörenden Damen und Herren Herr Detlef Raabe als Nachfolger von Herrn Sikorski gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung am 1. März 2023 hat der Aufsichtsrat für die Dauer seiner Amtszeit Herrn Dr. Markus Krebber zu seinem Vorsitzenden und Frau Dagmar Paasch zu seiner stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Anschließend beschloss der Aufsichtsrat die erneute Errichtung eines Personalausschusses und wählte neben Herrn Dr. Krebber und Frau Paasch die Herren Dr. Ulrich Rust und Rainer van Limbeck als Mitglieder. Im Aufsichtsrat ist auf Seiten der Anteilseignervertreter Frau Zvezdana Seeger zum 31. Juli 2023 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Des Weiteren hat Herr Dr. Markus Krebber sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats (unter Beibehaltung seines Amts als Mitglied des Aufsichtsrats) zum 31. Juli 2023 niedergelegt. Als Nachfolgerin von Frau Seeger wurde Frau Katja van Doren im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Juli 2023 mit Wirkung ab dem 1. August 2023 in den Aufsichtsrat gewählt. Im Wege eines schriftlichen Umlaufverfahrens des Aufsichtsrats wurde Frau van Doren mit Wirkung zum 9. August 2023 zur Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Kraft Amtes ist Frau van Doren damit zugleich Mitglied und Vorsitzende des Personalausschusses des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre wertvolle Mitarbeit. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Betriebsvertretungen für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
22. Februar 2024 Der Aufsichtsrat Katja van Doren, Vorsitzende Lagebericht 20231 Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die RWE Generation SE (RWE Generation) ist eine europäische Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen. Die Gesellschaft verantwortet die flexible Stromerzeugung mit Gas, Wasserkraft und Biomasse sowie die RWE Wasserstoff- und Batteriespeicheraktivitäten und führt Kraftwerke bzw. Kraftwerksgesellschaften in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und der Türkei. Zudem unterhält die Gesellschaft in Geertruidenberg, Niederlande eine Zweigniederlassung, deren Geschäftsaktivität für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft unwesentlich ist. Der vorliegende Lagebericht und handelsrechtliche Jahresabschluss bezieht sich auf die rechtlich der RWE Generation zugeordneten Gas- und Wasserkraftwerke sowie Batteriespeicher in Deutschland. Zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft sind ebenso die Entwicklung in ihren wesentlichen Beteiligungen von Relevanz. Insofern beziehen gewisse Aussagen diese mit ein. Die Geschäftstätigkeit der RWE Generation beinhaltet den wirtschaftlichen Betrieb und die Instandhaltung ihrer Kraftwerke. Außerdem setzt die RWE Generation auf den Ausbau der Wasserstoffaktivitäten und Batteriespeicher sowie auf die Dekarbonisierung, die Bestandteil der konzernweiten Investitions- und Wachstumsstrategie "Growing Green" sind. Daneben bietet die Transformation der Energiewirtschaft Wachstumschancen auch in der konventionellen Stromerzeugung, wenn diese klimaschonend erfolgt. Daher will RWE Generation in den Bau klimaschonender Kraftwerke investieren, welche die schwankende Stromerzeugung aus Sonne und Wind ausgleichen können. Entscheidend ist dabei vor allem die Konzeption neuer flexibler Gaskraftwerke, die bereits von Beginn an einen späteren wasserstofffähigen Betrieb "H 2 -ready" berücksichtigen. Zwischen der RWE Generation und der RWE AG, die 100 % der Unternehmensanteile hält, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Neben der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft besteht mit der RWE AG ein umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis. 1.1 Konjunkturelle Entwicklung Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2023 nach ersten Schätzungen um rund 3 % über das Vorjahresniveau. Die Konjunktur im Euro-Raum zeigte sich insgesamt gedämpfter, denn das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts dürfte sich im vergangenen Jahr voraussichtlich lediglich um ca. 0,5 % erhöht haben. Die deutsche Wirtschaft hat sich im europäischen Vergleich mit einem erwarteten Rückgang um ca. 0,4 % besonders stark abgekühlt. Die größte Volkswirtschaft des Euro-Währungsraumes spürte noch immer die erhöhte Inflation und die Auswirkungen der hohen Energiekosten. Im Vergleich dazu kann für Großbritannien im Jahresvergleich von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 0,5 % ausgegangen werden. 1.2 Energiemarkt 1.2.1 Witterung Die Witterung spielt für die Energienachfrage und für die regenerative Erzeugung des RWE-Konzerns, und somit auch für die flexible Energieerzeugung der RWE Generation, eine wesentliche Rolle. Im vergangenen Jahr lagen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland leicht oberhalb der Werte des Vorjahres und deutlich oberhalb des langjährigen Mittelwertes. Das Windaufkommen in Deutschland befand sich 2023 deutlich über dem Vorjahreswert und dem langjährigen Mittel. Die solare Einstrahlung in Deutschland lag im Jahresverlauf deutlich unterhalb der des Vorjahres und ebenfalls unterhalb der Einstrahlung des langfristigen Mittels. 1.2.2 Strom- und Gasnachfrage Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass sich der Stromverbrauch in Deutschland 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 4 % reduziert hat. In Großbritannien ist davon auszugehen, dass sich die Stromnachfrage in 2023 um etwa 2 % gegenüber dem Verbrauch des Jahres 2022 verringert hat. Wesentlicher Grund für diese Rückgange ist die abgeschwächte Konjunktur, die sich unter anderem aus dem immer noch vergleichsweise hohen Preisniveau der Energiepreise ergibt. Die deutsche Gasnachfrage lag, nach ersten Schätzungen des BDEW, mit voraussichtlich 4 % unter dem Wert des Vorjahres. Für Großbritannien ist auf Basis vorliegender Zahlen von einem ca. 7 %-igen Verbrauchsrückgang der Gasnachfrage auszugehen. Diese Verbrauchsabnahmen resultieren in erster Linie aus Einspareffekten aufgrund der anhaltend hohen Preise in Verbindung mit höheren Temperaturen im Vorjahresvergleich. 1.2.3 Strompreise Die deutschen Spotpreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt deutlich gesunken und reduzierten sich um 60 % auf rund 95 €/MWh (Base- & Peak-Kontrakt). Ein ähnliches Bild zeigte sich auch am britischen Spotmarkt für Strom. Hier sanken die Preise in 2023 gegenüber dem Jahresdurchschnitt von 2022 um55 % auf rund 94 £/MWh (Base-Kontrakt) bzw. auf rund 100 £/MWh (Peak-Kontrakt). Trotz des starken Rückgangs der Spotpreise gegenüber dem Jahr 2022 lagen sie immer noch deutlich höher als vor der Energiekrise 2022. 1.2.4 Kohle- und Ölpreise Der Preis der international gehandelten Ölsorte Brent lag im Jahr 2023 im Jahresmittel bei rund 82 $/bbl und damit um 17 % unter dem Vorjahresniveau. Zwar gab es einen leichten Rückgang, doch die vergleichsweise immer noch hohen Ölpreise sind nach wie vor auf den Ukrainekrieg und die darauffolgenden Sanktionen gegen Russland und zudem auf den geopolitischen Konflikt im Nahen Osten zurückzuführen. Kohle wurde 2023 mit rund 124 $/t (API#2) auf dem europäischen Markt (ARA) gehandelt. Damit sank der Preis um 55 % im Vergleich zum Vorjahr. Der milde Winter 2022/2023 und die gute Gasversorgungslage hatten zur Folge, dass weniger Kohle als im Vorjahr benötigt wurde und die Nachfrage abebbte. Damit beruhigte sich die Marktlage und führte zu dem verzeichneten Preisrückgang. Der Preis für die Einfuhr von Kohle nach Deutschland reduzierte sich nach ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamts um rund 43 %. 1.2.5 Gaspreise Die Preise am niederländischen Spotmarkt TTF, dem kontinentaleuropäischen "Leitmarkt" für Gas, lagen mit einem Durchschnittswert von rund 41 €/MWh etwa um 67 % unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Auch auf dem britischen Spot Großhandelsmarkt für Gas sanken die Preise. Hier lag der Durchschnittspreis für 2023 bei ca. 99 £/thm und damit 48 % unter dem Wert des Vorjahres. Hintergrund ist, dass sich die Gasversorgungslage trotz Fortdauer des Ukrainekriegs beruhigt hat. Der milde Winter 2022 / 2023, gestiegene LNG-Einfuhren, konjunkturbedingte Verbrauchsrückgänge und dementsprechend hohe Gasspeicherfüllstände trugen maßgeblich dazu bei. Der Preis für Gasimporte nach Deutschland reduzierte sich nach ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamts um rund 48 %. 1.2.6 CO 2 -Zertifikate-Preis Für die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen sind von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems Zertifikate entsprechend der emittierten CO 2 -Menge zu erwerben. Eine European Union Allowance (EUA), die zum Ausstoß einer Tonne CO 2 berechtigt, notierte im Jahr 2023 mit durchschnittlich 89 €/t. Der Vergleichswert für 2022 lag bei rund 84 €/t. Im ersten Quartal wurden EUAs mit bis zu 105 €/t gehandelt, ehe diese sich deutlich verbilligten und im Dezember sogar zeitweise unter die Marke von 70 €/t fielen. Die Rekordpreise zu Jahresbeginn waren darauf zurückzuführen, dass die EU die regulatorischen Weichen für eine weitere Verknappung der am Markt verfügbaren Emissionsrechte gestellt hat, um ihr neues Treibhausgasminderungsziel für 2030 zu erreichen. Im Jahresverlauf gab es dann Faktoren, die den Bedarf an Emissionsrechten minderten und deshalb preisdämpfend wirkten, allen voran die rückläufige Industrieproduktion und eine niedrigere Auslastung von Kohlekraftwerken. 1.3 Energiepolitik 1.3.1 Energiepolitik auf europäischer Ebene Während sich der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auch in 2023 auf die Energiepreise auswirkt, sorgt die Situation in Israel und ihre Folgen für zusätzliche Unsicherheit auf den Märkten, die sich vorübergehend in steigenden Gaspreisen bemerkbar gemacht hat. Die von der EU und der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereits letztes Jahr eingeleiteten Maßnahmen zur Abmilderung der gestiegenen Energiepreise wurden teilweise im Jahr 2023 verlängert. Mitte Dezember haben EU-Parlament und Ministerrat ihre Verhandlungen zum Gas- und Wasserstoffpaket erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse der Trilog-Gespräche müssen noch formal verabschiedet werden. Damit werden wesentliche Elemente der regulatorischen Rahmenbedingungen für den künftigen Markthochlauf von Wasserstoff gesetzlich verankert. Im Wesentlichen wird das im Gasbereich bewährte System der Entflechtung sowie die Netzentwicklungsplanung auf die Wasserstoffwirtschaft übertragen. Das Marktdesign für Wasserstoff wird in zwei Phasen aufgebaut: Die Anlaufphase bis 2032 sieht einen vereinfachten Rahmen mit Übergangsbestimmungen vor. Ab 2033 treten konkretere Regeln für einen entwickelten Wasserstoffmarkt in Kraft. Ferner haben EU-Parlament und Ministerrat im Laufe des Jahres 2023 den Ende März erzielten Kompromiss für die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) auch formal verabschiedet. Demnach soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2030 auf 42,5 % steigen - anstelle der bisherigen Zielsetzung in Höhe von 32 %. Die Industrie soll ihren Anteil an erneuerbaren Energien um 1,6 % pro Jahr erhöhen. Der Anteil von grünem Wasserstoff am gesamten Wasserstoffverbrauch der Industrie soll im Jahr 2030 42 % und im Jahr 2035 60 % betragen. Der Delegierte Rechtsakt der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) zu den Grünstromkriterien für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff trat am 10. Juli 2023 in Kraft. Danach müssen Grünstromerzeugung und Stromverbrauch in der Elektrolyse zunächst innerhalb eines Monats bilanziell ausgeglichen werden (zeitliche Korrelation), ab 1. Januar 2030 dann stündlich. Die Übergangsfrist für neue Elektrolyseure, innerhalb derer die geforderte Zusätzlichkeit und Förderfreiheit für die kontrahierten Erneuerbare Energien-Anlagen, die den Strom für die Elektrolyse liefern, nicht gilt, läuft bis zum 31. Dezember 2027. Geografisch müssen sich die Anlagen für erneuerbare Energien und die Elektrolyseure in derselben Gebotszone befinden. Im Jahr 2028 wird die EU-Kommission die Definition von grünem Wasserstoff überprüfen und möglicherweise Änderungen vornehmen. Weiterhin haben sich EU-Parlament und Ministerrat Mitte Dezember auf eine Revision des EU-Strommarktdesigns geeinigt. Die Einigung sieht vor, dass es keine Verlängerung der Erlösobergrenzen am Strommarkt - auch nicht auf freiwilliger Basis geben wird. Zudem sollen zweiseitige "Contracts for Differences" (CfDs) zum Standard für die direkte Förderung von neuen Erneuerbare Energien- und Kernkraftanlagen und die Lebensdauer- bzw. Kapazitätserweiterung bestehender Anlagen (sog. Repowering) werden. Am 5. Juni 2023 ist die Revision des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) in Kraft getreten. Wesentliche Eckpunkte sind die Anhebung des CO 2 -Minderungsziels für 2030 von 42 % auf 62 % (gegenüber 2005) und das schrittweise Auslaufen der kostenlosen Zuteilung bis 2034. Zudem soll künftig ein separater Emissionshandel für den Gebäude- und Verkehrssektor eingeführt werden. Marktzugangsbeschränkungen zum EU-ETS und der Vorschlag eines CO 2 -Mindestpreises sind hingegen verworfen worden. Ende November 2023 haben EU-Parlament und Ministerrat nach langen Diskussionen eine Einigung über die Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) erzielt. Mit der neuen Richtlinie, die nach der formalen Zustimmung von Ministerrat und Plenum des EU-Parlaments Anfang 2024 in Kraft treten wird, drohen nach Umsetzung in nationales Recht erhebliche Verzögerungen für kommende Genehmigungsverfahren neuer Anlagen. Bestehende Anlagen sind durch entsprechende Übergangsfristen noch für mehrere Jahre von großen Teilen der neuen Regelungen nicht betroffen. Ende Oktober 2022 hat die EU-Kommission zudem einen Entwurf zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie ("Ambient Air Quality Directive", AAQD) vorgelegt. Die Richtlinie sieht eine deutliche Absenkung der zulässigen Schadstoffgehalte in der Umgebungsluft (v. a. für Stickoxide) vor, was zu wesentlichen Einschränkungen für Industrie, Verkehr und Energiewirtschaft führen könnte. EU-Parlament und Ministerrat halten grundsätzlich an den von der Kommission vorgeschlagenen Zielen fest; für das Zieljahr 2035 will das EU-Parlament sogar noch strengere Werte. Die Trilog-Gespräche haben begonnen, werden voraussichtlich aber nicht vor den Europawahlen im Juni 2024 abgeschlossen. In Großbritannien hat die britische Regierung unter dem Motto "Powering Up Britain" am 30. März 2023 ihre überarbeitete Net-Zero Strategie veröffentlicht. Für die CCUS-Technologie ("Carbon Capture, Usage and Storage") hat die Regierung eine erste Auswahlliste von acht CCUS-Projekten veröffentlicht, für die Verhandlungen über Fördermaßnahmen starten sollen. Zudem wurde angekündigt, dass das Verfahren im Laufe des Jahres auch für Projekte geöffnet wird, die es nicht in die erste Auswahlliste geschafft haben. Ferner wurde der Auswahlprozess für die zwei nächsten geografischen Gebiete für Unterstützungsleistungen zur Dekarbonisierung eingeleitet. Zusätzlich bestätigte die Regierung in ihrem Haushaltsplan vom März, dass sie über einen Zeitraum von 20 Jahren 20 Mrd. £ zur Unterstützung der CCUS-Einführung bereitstellen wird. Ferner hat die Regierung auch im Wasserstoffbereich Fortschritte erzielt. So wurden die erfolgreichen Gebote der ersten Wasserstoffzuteilungsrunde bekanntgegeben, nach der 11 Projekte mit zusammen 125 MW Elektrolyseurleistung bezuschusst werden. Insgesamt will die Regierung bis 2025 1 GW Wasserstofferzeugungskapazität fördern. Weitere Ausschreibungsrunden werden entsprechend folgen. Zudem sollen bis 2030 zwei Speicherprojekte und die damit verbundenen regionalen Leitungskapazitäten errichtet werden. Beide Technologien sollen durch das am 26. Oktober 2023 in Kraft getretene Energiegesetz gefördert werden. Um die Dekarbonisierung voranzubringen, sollen Geschäftsmodelle für CCUS und CO 2 -armen Wasserstoff etabliert werden. Zudem sollen Endverbraucher eine Wasserstoffumlage zur Finanzierung des Wasserstoffhochlaufs zahlen. Am 18. Dezember 2023 hat die Regierung in Bezug auf den britischen Mechanismus zum "Carbon Border Adjustment" (CBAM) Anpassungen vorgenommen. Der britische CBAM soll demnach bis 2027 eingeführt werden und zunächst für Industriegüter, darunter auch Wasserstoff, gelten. Der Elektrizitätssektor ist hiervon ausgenommen. Premierminister Rishi Sunak hat darüber hinaus im September 2023 Änderungen an den Zielen und den Ausstiegsterminen der britischen Regierung für die Energiewende angekündigt. Diese beinhalteten: die Verschiebung des Ausstiegs der Produktion von neuen Verbrennungsmotoren von 2030 auf 2035, die Abschwächung der Pläne für das Verbot der Inbetriebnahme neuer Gas-Heizungsanlagen nach 2035 und die Verzögerung des Verbots von netzunabhängigen Gas-Heizungsanlagen. Trotz der Veränderungen und Anpassungen sollen die Net-Zero Ziele bis 2050 eingehalten werden können. In den Niederlanden kam es 2023 zum Rücktritt des Kabinetts im Zuge eines Koalitionsstreits über die Migrationspolitik. Bis zu den Neuwahlen am 22. November 2023 war das Kabinett lediglich kommissarisch tätig, konnte also keine neuen Gesetze verabschieden und durfte sich ausschließlich mit den notwendigsten Themen befassen. Die Neuwahlen wurden von der PVV von Geert Wilders gewonnen. Die Koalitionsbildung wird voraussichtlich mehrere Monate dauern, da mindestens drei weitere Parteien benötigt werden, um eine Mehrheit im Parlament zu erreichen. 1.3.2 Energiepolitik auf nationaler Ebene Nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts zur RED II soll dieser in Deutschland durch die 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BlmSchV) in nationales Recht umgesetzt werden. Anfang Dezember hat die Bundesregierung hierzu einen Entwurf im Kabinett beschlossen. Im Hinblick auf die Kriterien des für die Erzeugung von grünem Wasserstoff genutzten Stroms, übernimmt der Entwurf der 37. BlmSchV 1:1 die Regelungen des delegierten Rechtsakts der Europäischen Kommission. Die 37. BlmSchV regelt zudem, dass grüner Wasserstoff auf die Treibhausgaseinsparungsquoten im Verkehrssektor (einschließlich Raffinerien) angerechnet werden kann. Dies stärkt die Nachfrage nach Wasserstoff in Deutschland. Am 26. Juli 2023 verabschiedete das Bundeskabinett die Neufassung der nationalen Wasserstoffstrategie. Ein wesentlicher Eckpfeiler ist der Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur. Hierfür sieht die Strategie die Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes vor. Vorgesehen ist u.a. eine Verdoppelung des Zielwerts für die inländische Elektrolysekapazität auf 10 GW bis 2030. Zudem wurden ehrgeizige Ausbauziele für Wasserstoffnetze, Speicheranlagen und Importterminals festgelegt. Die neue Strategie bezieht außerdem die Nutzung von Wasserstoff in neuen wasserstofffähigen Gaskraftwerken ein. Im Dezember 2023 wurde eine erste Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Diese enthält insbesondere Vorgaben zum rechtlichen und regulatorischen Rahmen eines künftigen deutschen Wasserstoff-Kernnetzes. In einer ersten Phase sehen diese eine zentrale Wasserstoffinfrastruktur vor, mit der wichtige Wasserstofferzeugungs- und -verbrauchsstandorte vernetzt und alle deutschen Regionen sowie wichtige Importpunkte angebunden werden sollen. Nach dem im Juli ein erster Entwurf für dieses Netz von den Gasfernleitungsnetzbetreibern (FNB) veröffentlicht und konsultiert wurde, legten diese in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Bundesnetzagentur im November eine überarbeitete Fassung vor. Danach soll das Wasserstoffkernnetz rd. 9.700 km Leitungen umfassen und bis 2032 schrittweise in Betrieb genommen werden. Mit der Veröffentlichung des neuen EnWG im Bundesgesetzblatt am 28. Dezember 2023 hat das offizielle Verfahren zur Festlegung des Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur begonnen. So müssen die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) nun einen offiziellen Entwurf bei der BNetzA einreichen. Nach dessen Prüfung folgt dann ein weiterer Konsultationsprozess. Mit der ersten EnWG-Novelle wurde zudem die Netzentgeltbefreiung für Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batterien, Pumpspeicher, Elektrolyseure) um drei Jahre verlängert. Demnach sind Speicheranlagen für 20 Jahre von den Netzentgelten befreit, wenn sie bis zum 3. August 2029 in Betrieb genommen werden. Insbesondere für die Wirtschaftlichkeit von Batterieprojekten ist die Befreiung essentiell. In einem zweiten Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des EnWG, das im Herbst gestartet wurde, soll ein fester Prozess für die künftige Entwicklung eines Wasserstoffnetzes jenseits des Kernnetzes im EnWG verankert werden. In diesem Rahmen sollen auch die Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes gesetzlich verankert werden. Über ein sogenanntes Amortisationskonto sollen prohibitiv hohe Netzentgelte in der Anfangszeit vermieden und Netzkosten in die Zukunft verlagert werden. Offen ist, ob die vorgesehene Verzinsung und der vorgeschlagene Selbstbehalt ausreichende Investitionsanreize für die FNB setzen, ihre Erdgasnetze auf den Transport von Wasserstoff umzustellen. Das ursprünglich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgeschlagene Konzept eines Industriestrompreises wurde am 9. November 2023 durch die Einigung der Ampel-Koalition auf ein Strompreispaket obsolet. Das Paket umfasst drei Bausteine. Die Stromsteuer soll unmittelbar auf den von der EU erlaubten Mindestwert von 0,50 €/MWh für Unternehmen des produzierenden Gewerbes abgesenkt werden. Zudem soll die bestehende Regelung zur Strompreiskompensation für die 350 Unternehmen, die dem internationalen Wettbewerb am stärksten ausgesetzt sind und die darüber vor CO 2 -preisbe- dingten Strompreissteigerungen geschützt werden sollen, für die nächsten fünf Jahre verlängert und ausgeweitet werden. Die Regelung wird durch den Entfall des Selbstbehalts erweitert, was die Entlastungswirkung vergrößert. Ferner wird die sog. "Super-Cap"-Regelung, die für rund 90 besonders stromintensive Unternehmen gilt, für die nächsten fünf Jahre fortgeführt und erweitert. Der Super-Cap begrenzt die indirekten CO 2 -Kosten für diese Unternehmen. Dies betrifft vor allem Unternehmen der Aluminium- oder Chemie-Industrie. Der Mechanismus wird durch den Entfall des Sockelbetrags erweitert. Diese Regelungen haben auch nach der Neuverhandlung des Bundeshaushalts im Dezember 2023 als Folge des Urteils des Bundessverfassungsgerichts vom 15. November 2023 Bestand und sollen im Februar vom Bundestag beschlossen werden. Darüber hinaus hat der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz eine Kraftwerksstrategie angekündigt, die Klarheit über die Rahmenbedingungen für den Bau wasserstofffähiger Gaskraftwerke bringen soll. Mit diesen Kraftwerken soll die aufgrund des Kernenergie- und Kohleausstiegs entstehende Lücke an sicher verfügbarer Kraftwerkskapazität in Deutschland geschlossen werden. Im Juli wurden hierzu nach vorangegangener Abstimmung mit der EU-Kommission erste Leitplanken vorgelegt. Demnach sollen in einem ersten Schritt zwischen 2024 und 2026 10 GW wasserstofffähige Gaskraftwerke (davon bis zu 6 GW als Neuanlagen) und vorbehaltlich einer weiteren Prüfung weitere 5 GW ausgeschrieben werden. Parallel dazu sollen Wasserstoff-Peaker und H2-Hybrid-Anlagen mit einer Kapazität von jeweils 4,4 GW auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ausgeschrieben werden. Die EU- Kommission und das BMWK haben auch über Details zur Kraftwerksstrategie beraten. Die schlussendliche Verständigung und europarechtliche Genehmigung kann aber erst erfolgen, wenn ein finales Konzept vorliegt. Die Abstimmung hierzu innerhalb der Bundesregierung läuft noch. Anschließend soll das Konzept noch offiziell konsultiert werden und muss das förmliche Beihilfeverfahren bei der EU-Kommission durchlaufen. Ferner hat die Landesregierung NRW am 21. Juni 2023 im Kabinett Eckpunkte zur Änderung des Landesentwicklungsplan NRW beschlossen, die über die verstärkte Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien hinausgehen. Darin enthalten ist u.a. eine erleichterte Weiternutzung von Kraftwerksstandorten durch wasserstofffähige Gaskraftwerke und Elektrolyseure. 2 Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres 2.1 Strukturelle Veränderungen Im Geschäftsjahr 2023 lagen keine Veränderungen vor, die einen wesentlichem Einfluss auf die Struktur der Gesellschaft und ihren Geschäftsbetrieb hatten. 2.2 Kostensenkung und Effizienzsteigerung Um Innovationen und Geschäftsanforderungen aus dem operativen Geschäft möglichst effizient in digitale Produkte umzusetzen, wurde in Vorjahren ein gemeinschaftlicher Prozess mit Information Technology und Operational Technology eingeführt. Der Prozess wird vom Digital Transformation Office gesteuert und hat das Ziel, mit einem standardisierten Ansatz eine schnelle Entwicklung digitaler Produkte zu ermöglichen. Zudem wird er genutzt, um eine klare Fokussierung auf die relevanten Projekte zu gewährleisten. Im Geschäftsjahr 2023 intensivierte das Digital Transformation Office die Kooperation mit den Geschäftseinheiten durch den Roll-out von digitalen Leuchtturmprojekten und die Einführung neuer Initiativen. Dies führte erfolgreich zur Entwicklung von digitalen Produkten und Prozessen in datengesteuerte, digitale Lösungen, die einen Mehrwert für das Unternehmen generieren. Dies bildet eine robuste Grundlage, um das volle Potenzial der Digitalisierung in Zukunft optimal zu nutzen. Um auch weiterhin eine sichere Umsetzung zu gewährleisten, werden und wurden strikt die höchsten Standards im Bereich Cybersecurity und Datenschutz eingehalten und stetig weiter entwickelt. Parallel dazu wurde die Initiierung einer umfassenden Data Governance vorangetrieben. Diese Maßnahmen sind wesentliche Säulen der Bestrebungen, eine nachhaltige digitale Transformation sicherzustellen. Darüber hinaus setzte das Digital Transformation Office die enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Bereichen IT (Information Technology) & OT (Operational Technology) fort, wobei der Fokus auf Wissenstransfer von externen Dritten und dem Aufbau interner digitaler Fähigkeiten lag. Die kontinuierliche Bewertung und Beurteilung von laufenden Initiativen ist essenziell für eine nachhaltige digitale Transformation der gesamten Organisation. Daher wird sichergestellt, dass neben den Projektkosten auch die erwarteten Vorteile definiert werden. Der Großteil der Effekte wird sich weiterhin in den Folgejahren realisieren. 2.3 Rechtliche Verfahren Gemäß dem niederländischen Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung, das im Dezember 2019 verabschiedet wurde, darf RWE Generation im Kraftwerk Amer 9 ab dem 01.01.2025, und im Kraftwerk Eemshaven ab dem 01.01.2030 keine Kohle mehr verstromen. Dieser Kohleausstieg hat erhebliche Auswirkungen auf die Werte der Kraftwerke und führt zu materiellen Schäden für RWE Generation, zumal das Gesetz keinen angemessenen oder gesonderten Ausgleichsmechanismus vorsieht. Um einen Ausgleich für die Schäden zu erhalten, hat RWE Generation im Januar 2021 ein internationales Investitionsschiedsverfahren (ICSID) gestartet und im Februar 2021 eine Klage vor einem niederländischen Zivilgericht in Den Haag eingereicht. Die Niederlande haben im Mai 2021 ihrerseits ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln mit dem Ziel eingeleitet, die Fortführung des ICSID-Verfahrens gerichtlich untersagen zu lassen. Am 1. September 2022 hat das Oberlandesgericht Köln das von RWE eingeleitete ICSID-Schiedsverfahren für unzulässig erklärt. Gegen diese Entscheidung hat RWE am 7. Oktober 2022 Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Am 27. Juli 2023 bestätigte der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Dieses Urteil veranlasste RWE, den Niederlanden vorzuschlagen, das Schiedsverfahren zu beenden. Die Niederlande haben dem zugestimmt. Das Schiedsgericht hat inzwischen festgestellt, dass das Verfahren beendet ist. Das Klageverfahren gegen GE Power Systems GmbH (vormals Alstom), mit dem RWE Generation Schadenersatz im Zusammenhang mit der Lieferung der Dampferzeuger für den Steinkohle-Doppelblock in Hamm/Westfalen verlangt hatte und das bereits seit 2012 anhängig war, konnte im Juni 2023 durch Abschluss eines Vergleichs zwischen den Parteien beendet werden. Das LG Essen hat den Vergleichsabschluss mit Beschluss vom 12. Juni 2023 festgestellt. Wesentlicher Inhalt des Vergleichs war, dass GE Power Systems an RWE Generation einen Schadensersatz in Höhe eines einstelligen Millionenbetrages zahlt und RWE Generation im Gegenzug bestätigt, dass ihr aus den von GE Power Systems gestellten Bürgschaften und Patronatserklärungen keinerlei Ansprüche mehr zustehen. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs sind gegeneinander aufgehoben worden. 2.4 Kraftwerke Die flexible Stromerzeugung aus Gas war auch im Geschäftsjahr 2023 wieder von hoher Bedeutung. Die kommerzielle Verfügbarkeit der eigenen Kraftwerksflotte war erneut auf einem hohen Niveau. Im Berichtsjahr haben am Standort Gersteinwerk an den Blöcken F und G Revisionen stattgefunden. Mit den durchgeführten Revisionsmaßnahmen wird die Bereitstellung gesicherter Reserveleistung im Rahmen der Kapazitätsreserveverordnung auch in Zukunft sichergestellt. Auch in diesem Jahr wurden die Probeabrufe des Netzbetreibers Amprion von beiden Blöcken erfolgreich abgewickelt. In enger Zusammenarbeit mit unserem Kunden Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (HKM) wurden im Berichtsjahr umfangreiche Revisionsmaßnahmen an Block A des Standorts Huckingen durchgeführt. Der Fokus lag hierbei insbesondere auf der Durchführung der Turbinenhauptrevision an allen drei Turbinen-Modulen und auf diversen Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Kesselanlage. Zusätzlich wurden verschiedene Modernisierungsprojekte, wie beispielsweise die Erneuerung der 10 kV-Schaltanlage oder der Turbinen-Leittechnik umgesetzt. In der Gas-und-Dampf-Anlage (GuD) Dormagen wurden planmäßige Brennkammerinspektionen an den beiden Gasturbinen sowie eine umfangreiche Inspektion der Dampfturbine durchgeführt. Zudem wurde in diesem Jahr mit dem Bau eines neuen Multifunktionsgebäudes begonnen, welches aus vertraglichen Gründen nach der Stilllegung der Alt-Anlagen K10 erforderlich wird. Auch in der GuD-Anlage Ludwigshafen wurden in diesem Jahr verschiedene Inspektionen und Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Darüber hinaus wurden am Kraftwerksstandort Emsland planmäßig die A-Inspektionen der Vorschaltgasturbinen der Blöcke B und C durchgeführt. Neben den Revisionsmaßnahmen an den Gasturbinen lag der Fokus der Arbeiten weiterhin auf einer Kühlturmtassenreinigung sowie der Implementierung des Projekts "Eigenbedarfsversorgung", welches der Sicherung des Energiebedarfs des Standorts sowie der Zukunftsprojekte dient. Die Gasturbinen der GuD-Anlage, Emsland Block D, wurden einer geplanten B-Inspektion unterzogen. Neben den Revisionsmaßnahmen an den Gasturbinen wurde auf Grund von Befunden an einer baugleichen Niederdruckdampfturbine innerhalb der RWE Flotte ein zusätzlicher Kurzstillstand mit dem Fokus Anlagensicherheit erforderlich. Die zerstörungsfreie Prüfung ergab für die Niederdampfturbine im Block D keine Befunde. Empfohlene wiederkehrende Prüfungen werden in der Revisionsstrategie berücksichtigt. Für den Standort Emsland war insbesondere die Umweltinspektion durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Osnabrück eine entscheidende Weichenstellung, auch für die zukunftsweisende Ausrichtung und Entwicklung hin zu einem diversen Technologiestandort. Der Standort überzeugte mit der Pre-Qualifikation für die Primär- und Sekundärreserve für Block D und erreichte in 2023 einen weiteren Meilenstein in seinem Bestehen: 50 Jahre Stromerzeugung Kraftwerksstandort Emsland. Darüber hinaus wurden beide GuD-Anlagen Dormagen und Ludwigshafen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagements nach ISO 45001 durch den externen Zertifizierer DNV erfolgreich auditiert. Am Standort Voerde läuft die 2022 begonnene Bebauungsplanänderung. Mit dem Rückbau des ehemaligen Steag Kraftwerks wurde bereits begonnen. Einzelne Grundstücke zur Konsolidierung der Fläche konnten erworben werden. Am Standort wurden damit die Grundlagen für die Entwicklung von Projekten zur Erdgas- und Wasserstoffverstromung, Stromspeicherung und der Wasserstoffproduktion gelegt. Nachdem RWE Generation bei der Ausschreibung besonderer netztechnischer Betriebsmittel (bnBm) vom Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH im November 2020 den Zuschlag für den Bau und den Betrieb eines Gaskraftwerks am Standort Biblis erhalten hat, wurde durch die RWE Technology International GmbH, Essen, im Rahmen eines EPC-Vertrages mit der General Electric Global Services GmbH, Frankfurt am Main, eine Anlage mit 11 offenen Gasturbinen errichtet. Anfang März 2023 wurde die Anlage in Betrieb genommen und der erfolgreiche Test vom Netzbetreiber Amprion bestätigt. Die Anlage ist damit die erste aller bnBm-Anlagen, welche offiziell den Reservebetrieb im Auftrag des zuständigen Netzbetreibers aufgenommen hat und steht seitdem dem Netzbetreiber Amprion zum Abruf in besonderen Engpasssituation zur Verfügung. Für die Kombiblöcke F und G des GuD-Kraftwerks Gersteinwerk, die sich derzeit in der zweiten Erbringungsperiode der Kapazitätsreserve bis 30.09.2024 befinden, hat RWE Generation erneut ein Angebot für den dritten Erbringungszeitraum 01.10.2024 - 30.09.2026 der Kapazitätsreserve abgegeben. Auch für die Turbine KI wurde nun erstmalig ein entsprechendes Angebot abgegeben. Die Entscheidung über einen möglichen Zuschlag wird Anfang 2024 erwartet. Die Turbinen II und KI waren mit hoher technischer Verfügbarkeit entsprechend den Marktanforderungen im Einsatz. Darüber hinaus wurde am Standort Gersteinwerk die im Jahr 2022 als Ersatz einer alten Siemens V.93 Gasturbine installierte aeroderivate Gasturbine mit einer Leistung von 46 MW im Jahr 2023 weiter optimiert, sie kam Ende des Jahres zu ersten kommerziellen Einsätzen. Die im Jahr 2022 an den Standorten Gersteinwerk, Westfalen und Herdecke installierten, in Summe 24, Spitzenlast-Motorenanlagen mit je ca. 0,5 MW Leistung wurden im Jahr 2023 erfolgreich kommerziell eingesetzt Diese Anlagen können wahlweise mit Diesel- oder Biodieselkraftstoff betrieben werden. Sie speisen Strom ins 10kV-Verteilnetz ein, erbringen Regelleistung für das Übertragungsnetz und sind qualifiziert für die Erbringung von dezentraler Einspeisung. Der Verkauf des Kraftwerkgeländes Ibbenbüren inkl. Verantwortungsübertragung erfolgte im Juli des Geschäftsjahres. Die Mitarbeiter sind organisatorisch dem Kraftwerk Westfalen zugeordnet worden, unterstützen jedoch weiterhin die Rückbauaktivitäten in Ibbenbüren durch den Erwerber im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung. Beim Rückbau der Blöcke Westfalen A-C kam es zu leichten Verzögerungen - aufgrund der Nähe zum Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor ist die Genehmigung durch die Nuklearbehörde erforderlich. In enger Zusammenarbeit mit den Kunden wurden an den Kraftwerkstandorten Dormagen, Huckingen und Ludwigshafen im Jahr 2022 begonnene Maßnahmen zur Bewältigung einer drohenden Erdgasmangellage realisiert. So zum Beispiel am Chemiestandort Ludwigshafen (BASF), an dem u.a. der Umbau der Gasturbine GT2 auf leichten Heizölbetrieb abgeschlossen wurde. Im Berichtsjahr wurde in diesem Zuge auch der Umbau des erforderlichen Luftvorwärmers für den Heizölbetrieb abgeschlossen. Ein weiteres Zeichen dieser sehr guten Partnerschaft ist die Vertragsverlängerung mit einer Laufzeit bis Ende 2029 und einer weiteren Verlängerungsoption bis Ende 2034 zwischen der RWE Generation und HKM für den Standort Huckingen. Im Zuge der Verhandlungen und der gemeinsamen Vertragsverlängerung wurde das bis dato anhängige Schiedsverfahren über die Streitfrage zu erforderlichen Verdampfersanierungen von Seiten HKM beigelegt. Die Gesamtverfügbarkeit des Pumpspeicherkraftwerks SEO lag im Jahr 2023 geringfügig unter der des Vorjahres. Die Generalrevision der Maschine 9 verläuft planmäßig und wird Anfang des Jahres 2024 erfolgreich abgeschlossen sein. Der Rotortausch der Maschine 9 wird aus technischen Gründen verfügbarkeitsoptimiert von 2023 nach 2025 verschoben. An zwei Standorten betreibt RWE Generation seit einem Jahr einen der größten und innovativsten Batteriespeicher Deutschlands mit einer Gesamtleistung von insgesamt 117 MW. Dabei entfallen auf den Batteriespeicher am bestehenden Kraftwerksstandort in Werne, Nordrhein-Westfalen, 72 MW und auf den Batteriespeicher am Kraftwerksstandort in Lingen, Niedersachsen, 45 MW. Der Batteriespeicher umfasst rund 420 Lithium-Ionen-Batterieracks verteilt auf 47 Überseecontainer. Die ersten Betriebserfahrungen sind positiv und finden in der Entwicklung zukünftiger Batteriespeicherprojekte entsprechende Berücksichtigung. 2.5 Innovationen und neue Geschäftsfelder Die Gesellschaft treibt selber und durch Tochtergesellschaften eine Vielzahl von Innovationsprojekten vor allem in den Bereichen Wasserstoff, Dekarbonisierung und Batteriespeicher voran: Wasserstoff ist ein Allrounder der Energiewende. Er lässt sich klimaneutral herstellen, beispielsweise per Elektrolyse mit Strom aus regenerativen Quellen, und bei Bedarf zurückverstromen. Damit eignet er sich als Speicher für Wind- und Solarenergie. Zudem ist er vielseitig einsetzbar: Als nachhaltiger Treibstoff für den Verkehrssektor oder Energiequelle in der Industrie eröffnet Wasserstoff innovative Möglichkeiten, die Energiewende voranzutreiben. Gemeinsam mit Partnern arbeitet RWE Generation derzeit an rund 30 Wasserstoffprojekten mit geografischem Fokus auf Deutschland, die Niederlande und Großbritannien mit dem Ziel, ein breit gefächertes Wasserstoffnetzwerk aufzubauen. Beispielhafte Wasserstoffprojekte sind Eemshydrogen und South Wales Industrial Cluster (SWIC). Zudem beteiligt sich RWE Generation am niederländischen Projekt Hollandse Kust West (HKW VII) der RWE Renewables mit bis zu 600 MW Elektrolyse-Kapazität. Als eine der ersten branchenübergreifenden Wasserstoffinitiativen in Deutschland soll GET H2 den Grundstein für den großflächigen Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur legen. Im Rahmen der Initiative hat die Gesellschaft im Jahr 2020 am Kraftwerksstandort in Lingen das Projekt GET H2 Nukleus gestartet und sich um Förderungen beworben. Bis 2027 sollen dort drei Elektrolyseanlagen mit einer Kapazität von jeweils 100 MW entstehen. Die ersten 2x100 MW wurden Anfang 2023 bestellt. Sollte die Gesellschaft und ihre Partner den Förderzuschlag für das Projekt erhalten, könnte bereits 2025 mit der großtechnischen Wasserstoffproduktion begonnen werden. Zur Vorbereitung auf das Projekt werden zwei Elektrolysetechnologien zweier Lieferanten unter realen Bedingungen getestet. Die Pilotanlage soll ab Anfang 2024 mit Hilfe von grünem Strom bis zu 270 kg Wasserstoff pro Stunde erzeugen. Der Versuchsbetrieb ist zunächst auf drei Jahre angesetzt, kann jedoch formlos um ein weiteres Jahr verlängert werden. Zusätzlich soll eine H2-Tankstelle errichtet werden. Neben der Produktion von Wasserstoff auf der einen Seite, spielen auch der Transport und die Infrastruktur eine entscheidende Rolle für den Aufbau einer schnelleren und verlässlicheren Wasserstoffinfrastruktur. Um die offenen Fragen zu diesem Thema unter praxisnahen Bedingungen untersuchen zu können, hat die Gesellschaft das Projekt GET H2 TransHyDE gestartet. Dazu wird von der RWE Generation in Lingen am Gaskraftwerk Emsland eine Testumgebung aufgebaut. Neben einer Pipeline gehören auch ein Gebläse sowie ein Verdichter und ein Elektrolyseur zur Ausstattung. Die Testanlage soll im ersten Quartal 2024 in den Dauerbetrieb gehen. Einen wichtigen Meilenstein hat das Projekt in diesem Jahr bereits erreicht: Die 250 KW-Anlage wurde erstmalig in Betrieb genommen und hat Ende September den ersten Wasserstoff am Standort Lingen erzeugt. In 2022 wurde gemeinsam mit dem Partner OGE das Projekt H2ercules ins Leben gerufen. Mittlerweile sind knapp 30 Unternehmen wertschöpfungskettenübergreifend daran beteiligt - darunter auch Großunternehmen wie Thyssenkrupp, Evonik und Uniper. Bereits 2030 soll das Projekt umgesetzt sein und einen zentralen Baustein des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes bilden. Um den sicheren Transport des produzierten Wasserstoffs gewährleisten zu können, ist ein etwa 2.000 km langes Leitungsnetz geplant. Es soll Elektrolyseure, Speicher und Importhäfen im Norden mit industriellen Abnehmern im Westen und Süden Deutschlands verbinden. RWE Generation will außerdem bis zum Ende der Dekade Elektrolyseanlagen mit einer Gesamtleistung von 1 GW entlang der Pipelines bauen und zusätzliche Mengen H2 importieren. Auch in der flexiblen Erzeugung vertieft RWE Generation die technologische Wissensbasis. Hierbei liegt der Fokus auf dem Thema Dekarbonisierung. Dazu zählen die Nutzung von grünem Gas einschließlich Wasserstoff und Ammoniak, die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) für Gas- und Biomasseanlagen, standortspezifische Technologiestudien unter anderem für die Standorte Pembroke, Eemshaven und Amer sowie die Bewertung der CO 2 -Transport- und Speicheroptionen an den entsprechenden Standorten. Ferner verfolgt RWE Generation am Standort Lingen das Ziel, gemeinsam mit Kawasaki Heavy Industries (Kawasaki) eine Wasserstoffturbine zu entwickeln und im realen Betrieb zu testen. Die Turbine soll im laufenden Betrieb von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt werden können. Eine solche Turbine gibt es derzeit noch nicht auf dem Markt. Kawasaki wird mit der Fertigung der Turbine beginnen, nachdem der Bauentscheid getroffen und Fördermöglichkeiten durch den japanischen Staat und durch das Land Niedersachsen geklärt sind. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2025 geplant. Diese diversen Projekte machen Lingen zum Leuchtturm-Standort für die grüne Wasserstoff-Projektentwicklung der RWE Generation in Deutschland. Die derzeit verfügbare Fläche rund um das Kraftwerk Lingen wird aber wahrscheinlich nicht ausreichen, um alle in Betracht gezogenen Entwicklungsprojekte zu ermöglichen. RWE Generation hat daher bereits im Juli 2022 eine an das Kraftwerk Emsland (KEM) angrenzenden Gewerbefläche von 96,5 ha erworben. Die Entwicklung von Elektrolyseur-Projekten auf diesem Grundstück kann von der bestehenden Infrastruktur des KEM profitieren. Das Entwicklungsprogramm für wasserstofffähige Gaskraftwerke der RWE Generation wurde im Jahr 2023 weiter intensiviert. RWE hat in der zweiten Jahreshälfte 2023 für die Standorte Weisweiler und Gersteinwerk Verträge zur Entwicklung von jeweils ca. 800 MW GuD-Anlagen mit einem Konsortium aus zwei Partnerunternehmen abgeschlossen. An beiden Standorten wird umgehend mit der Genehmigungsplanung begonnen. Grundlage dieser Planung ist unter der Voraussetzung einer ausreichenden Verfügbarkeit von Wasserstoff ein Einsatz von 50 % H2 ab Inbetriebnahme der Kraftwerke, wobei sich dieser Anteil bis spätestens 2035 auf 100 % erhöhen wird. Neben den bereits unterschriebenen EPC Verträgen für die Standorte Weisweiler und Gersteinwerk werden diverse Projekte entwickelt, wobei zum einen weitere GuD Anlagen der 800 MW-Klasse, zum anderen flexible Spitzenlastkraftwerke (Gasmotoren oder Gasturbinen) im Fokus stehen. Beide Anlagentypen werden nach derzeitiger Sicht im zukünftigen Strommarkt benötigt, um sowohl Kohleausstieg als auch weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen bzw. zu begleiten. Alle Entwicklungen stehen unter dem Vorbehalt eines entsprechend positiven regulatorischen Umfeldes und der Wirtschaftlichkeit der Anlagen. BECCUS@Amer & Eemshaven steht für "Bio Energy Carbon Capture Utilisation and Storage" an den beiden Standorten in Amer und Eemshaven. Es ist geplant, die beiden Kraftwerke zunächst von der noch verbliebenen Steinkohle vollständig auf Biomasse umzurüsten und anschließend um die Carbon Capture-Technologie zu ergänzen. Wird das abgeschiedene CO 2 gespeichert, so werden negative Emissionen erzielt, welche schwer abbaubare Emissionen aus industriellen Anwendungen ausgleichen können und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele der Niederlande und der EU leisten. Wenn das grüne CO 2 hingegen in der Industrie weiterverwendet wird, kann es als Input für nicht dekarbonisierbare Produkte dienen und dadurch Kohlenstoffquellen substituieren, die keinen biogenen Ursprung hat. Sowohl mit Speicherung als auch mit Nutzung des grünen CO 2 führt RWE die Dekarbonisierungsstrategie konsequent weiter fort. Entlang des geplanten deutsch-niederländsichen Delta-Korridors entwickelt RWE Generation Optionen für CCS und Wasserstoff als Kraftwerksbrennstoff. Der Delta-Korridor ist ein branchenübergreifendes Infrastrukturprojekt, das aus einem Bündel von vier Pipelines (H2, CO 2 , Propylen und Flüssig-gas (LPG)) bestehen soll. Es soll den Hafen von Rotterdam mit Industrieclustern in den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen verbinden. RWE Generation will in erster Linie ein künftiger Nutzer der Infrastruktur sein und unterstützt den Delta-Korridor als Projekt zur Dekarbonisierung. Außerdem arbeitet RWE Generation weiter an der Entwicklung von Optionen zur Dekarbonisierung im Vereinigten Königreich. So hat das Unternehmen vor kurzem einen Antrag auf Netzanschluss für den Neubau eines Gas- und Dampf- turbinen-Kraftwerks mit CCS am Standort South Humber gestellt, Beziehungen zu Anbietern von CO 2 -Transport und -Speicherung in der Nordsee aufgebaut und Optionen für die CCS- Nachrüstung und Wasserstoffumwandlung an den Standorten Staythorpe, Kings Lynn und Great Yarmouth geprüft. RWE Generation baut ein 220 MW Batteriespeicherprojekt in Neurath und Hamm. Insgesamt sollen 690 Blöcke mit Lithium-Ionen-Batterien an den nordrhein-westfälischen RWE- Kraftwerksstandorten installiert werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt rund 140 Mio. €. Die Inbetriebnahme ist für 2024 geplant. Das geplante System reagiert sekundenschnell und kann über eine Stunde die ausgelegte Leistung erbringen. Dadurch trägt die Anlage zur effizienten Stabilisierung des Netzes und einer zuverlässigen Stromversorgung bei. Das Besondere ist, dass der neue Batteriespeicher virtuell mit den deutschen RWE-Kraftwerken vernetzt ist. Hierdurch lässt sich optimiert steuern, wann welche Einheit einzeln oder als Gruppe effizient Regelenergie bereitstellt. Unter dem Namen FUREC (Fuse Reuse Recycle) will RWE Wasserstoff für die chemische Industrie herstellen und so dazu beitragen, Produktionsprozesse nachhaltiger zu gestalten. Haushaltsrestmüll aus dem niederländischen Limburg soll dabei Erdgas ersetzen. Für FUREC wird in Limburg eine Anlage errichtet, die Reststoffe zu Rohstoffpellets verarbeitet. Diese werden dann in einer weiteren Anlage im Limburger Industriepark Chemelot in Wasserstoff umgewandelt. Auf diese Weise wird der Erdgasverbrauch des Industrieparks um jährlich mehr als 280 Millionen Kubikmeter gesenkt. Das entspricht dem Jahresverbrauch von etwa 200.000 Haushalten. Auf diese Weise werden pro Jahr rund 500.000 Tonnen CO 2 eingespart. Das Projekt hat eine Förderzusage im Rahmen des EU Innovation Fund in Höhe von 108 Mio. € erhalten. 3 Geschäftsentwicklung 3.1 Vermögenslage Bilanzstruktur
Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um 1.389 Mio. € auf 7.128 Mio. € gestiegen. Einem höheren Vermögen aufgrund getätigter Investitionen, Zuschreibungen von Anteilen an Tochtergesellschaften und Zuschreibungen auf Kraftwerke sowie Forderungen im Rahmen der Verlustübernahme durch die RWE AG stehen vor allem höhere Rückstellungen für defizitäre Strombezugsverträge gegenüber. Aktiva Die Erhöhung der Aktiva gegenüber dem Vorjahr entfällt mit 619 Mio. € auf das Anlagevermögen und mit 770 Mio. € auf das Umlaufvermögen. Das höhere Sachanlagevermögens ergibt sich im Wesentlichen aus den getätigten Investitionen und aus Zuschreibungen auf Kraftwerke. Die Veränderung des Finanzanlagevermögens ist durch Zuschreibungen der Anteile an der RWE Generation Holding B.V., Geertruidenberg/Niederlande, sowie durch Effekte aus der Finanzierung von Investitionen in Erzeugungsanlagen auf der Ebene von Tochtergesellschaften begründet. Die Erhöhung des Umlaufvermögens resultiert insbesondere aus der Forderung im Rahmen der Verlustübernahme durch die RWE AG. Passiva Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind die Rückstellungen um 1.152 Mio. € angestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus Zuführungen zu in der Vergangenheit gebildeten Rückstellungen für defizitäre Strombezugsverträge aufgrund sich eintrübender Rahmenbedingungen. Die Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr um 234 Mio. € erhöht. Dies ist vor allem auf höhere Verbindlichkeiten im Rahmen der Konzernfinanzierung zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote der RWE Generation ist aufgrund der gestiegenen Passiva gegenüber dem Vorjahr auf 4 % gesunken (Vorjahr: 5 %). 3.2 Finanzlage 3.2.1 Finanzierung Die RWE Generation ist in das konzernweite Cash-Management der RWE AG integriert. Hiernach führt die RWE Generation ihre Liquidität im Rahmen des Cash-Pools an die RWE AG über ein Finanzierungsmittelkonto ab. Der voraussichtliche Liquiditätsbedarf oder -überschuss wird anhand von Finanzplänen ermittelt. Etwaige Liquiditätsbedarfe werden von der RWE AG ausgeglichen. 3.2.2 Investitionen Die Investitionen in das Sachanlagevermögen der RWE Generation belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 170 Mio. € (Vorjahr: 224 Mio. €). Darüber hinaus wurden 547 Mio. € (Vorjahr: 78 Mio. €), die insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbes eines Gaskraftwerkes in den Niederlanden durch eine Tochtergesellschaft stehen, in das Finanzanlagenvermögen investiert. 3.3 Ertragslage Für das Geschäftsjahr 2023 beträgt das Ergebnis nach Steuern -739 Mio. €. Es liegt damit um 1.660 Mio. € deutlich unterhalb des Vorjahresergebnisses von 921 Mio. €. Das Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres ist insbesondere negativ durch Zuführungen zu Rückstellungen beeinflusst. Wohingegen das Vorjahr vor allem durch höhere Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens und Auflösungen von Rückstellungen positiv beeinflusst war. Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wird das Ergebnis vollständig durch die RWE AG ausgeglichen. 3.3.1 Produktion und Absatz Das Stromaufkommen der RWE Generation beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt 7 Terrawattstunden (TWh) und liegt unter dem Vorjahresniveau. Dies liegt in erster Linie an einer geringeren Stromerzeugung aus Gaskraftwerken. Die Vermarktung der weitgehend bereits in Vorperioden kontrahierten Strommengen erfolgt über die RWE Supply & Trading GmbH. Im Rahmen des Geschäftsbereichs "Commercial Asset Optimisation" (CAO) vermarktet und optimiert die RWE Supply & Trading GmbH die liquiden Commodity-Positionen der RWE Generation. 3.3.2 Umsatzerlöse und Ergebnis Mit 1.481 Mio. € sind die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 um 7 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der deutliche Rückgang von Umsätzen aus dem Verkauf von Steinkohle zum Verbrauch in Kraftwerken in den Niederlanden, konnte durch höhere Umsätze aus Stromverkäufen teilweise kompensiert werden:
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr von 1.403 Mio. € um 988 Mio. € auf 415 Mio. € gesunken. Im Geschäftsjahr 2023 sind neben weiteren Zuschreibungen auf die Anteile an der RWE Generation Holding B.V., Geertruidenberg/Niederlande auch Zuschreibungen auf Kraftwerke enthalten. Der deutlich höhere Wert im Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen für defizitäre Strombezugsverträge sowie aus Zuschreibungen der Anteile an der RWE Generation UK Holdings Limited, Swindon/Großbritannien, und RWE Generation Holding B.V., Geertruidenberg/Niederlande, die von ihrer Höhe insgesamt die Zuschreibungen des Geschäftsjahres 2023 deutlich überstiegen. Der Materialaufwand stellt mit 1.418 Mio. € nach 1.693 Mio. € im Vorjahr weiterhin den größten Aufwandsposten dar und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 275 Mio. € verringert. Geringeren Aufwendungen für die Beschaffung von Steinkohle für Kraftwerke in den Niederlanden stehen höhere Aufwendungen für den CO 2 -Verbrauch sowie für den Bezug von Einsatzstoffen zur Stromproduktion gegenüber. Der Personalaufwand in Höhe von 189 Mio. € liegt um 44 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 233 Mio. €. Höheren laufenden Personalaufwendungen, insbesondere aufgrund einer höheren durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl, stehen deutlich geringere Pensionsaufwendungen gegenüber, die im Vorjahr durch die Anpassung der Pensionsrückstellung aufgrund des seinerzeit gesunkenen Zinssatzes deutlich negativ beeinflusst waren. Die Abschreibungen für das abgelaufene Geschäftsjahr betragen 51 Mio. € und liegen um 29 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 80 Mio. €. Der Rückgang resultierte vor allem aus im Geschäftsjahr deutlich geringeren außerplanmäßigen Abschreibungen auf Kraftwerke als im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 867 Mio. € (Vorjahr: 106 Mio. €). Der Anstieg begründet sich vor allem damit, dass das Jahr 2023 durch die Zuführung zu Rückstellungen - insbesondere für defizitäre Strombezugsverträge - deutlich negativ beeinflusst war. Das Ergebnis aus Finanzanlagen beträgt -62 Mio. € (Vorjahr: 73 Mio. €). Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung sind im Geschäftsjahr notwendige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen in Höhe von 286 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). Erträge aus Gewinnabführungen, insbesondere von der RWE Generation Hydro GmbH, Essen, und Erträge aus Beteiligungen von insgesamt 207 Mio. € nach 83 Mio. € im Vorjahr, können die Abschreibungen nur teilweise kompensieren. Das Zinsergebnis in Höhe von -47 Mio. € hat sich gegenüber dem Vorjahrswert in Höhe von -28 Mio. € deutlich verschlechtert. Die Entwicklung spiegelt den durch die Gewinnabführung des Vorjahres begründeten höheren Bestand an verzinslichen Konzernverbindlichkeiten wider. Aufgrund der vorab beschriebenen Entwicklungen hat sich das Ergebnis nach Steuern auf -739 Mio. € gegenüber 921 Mio. € im Vorjahr signifikant verschlechtert. 3.3.3 Bereinigtes EBITDA nach IFRS Das bereinigte EBITDA nach Definition der RWE AG für den Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden ist, stellt die wesentliche Steuerungskennzahl der RWE Generation dar. Dabei wird das Ergebnis vor Steuern, vor Finanzergebnis und vor Abschreibungen bereinigt um neutrale Ergebnisbestandteile, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht ungewöhnlich sind, sowie um Sondervorgänge. Abgesehen von den im nächsten Abschnitt enthaltenen Erläuterungen erklären die Ausführungen zum Ergebnis vor Steuern nach HGB in Abschnitt 3.3.2 ebenfalls die Entwicklung des bereinigten EBITDA nach IFRS.
Die RWE Generation weist im Jahresabschluss 2023 ein Ergebnis nach Steuern nach HGB in Höhe von -739 Mio. € aus. Steuern werden durch den Organträger RWE AG abgeführt. Eine konzerninterne Steuerumlage wird nicht erhoben. Nach Berücksichtigung der erfolgswirksamen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und HGB in Höhe von 408 Mio. € ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern nach IFRS in Höhe von -331 Mio. €. Die Bewertungsunterschiede ergeben sich aus der Veränderung von Rückstellungen, insbesondere CO 2 sowie aus der gemäß IFRS und HGB unterschiedlichen Abbildung von Leasing Sachverhalten. Das bereinigte EBITDA in Höhe von 274 Mio. € liegt entgegen unserer Prognose des Lageberichts 2022 unter dem Vorjahresniveau von 941 Mio. €. Der hohe Vorjahreswert war jedoch durch Sondereffekte wie die Zuschreibung von Anlagevermögen bzw. Beteiligungsbuchwerten getrieben. Abseits dieser Sondereffekte lag das Ergebnis wie prognostiziert oberhalb des Vorjahresniveaus. 3.4 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Ein nicht-finanzieller Leistungsindikator der RWE Generation ist die Höhe der CO 2 -Emissionen der eigenen Kraftwerksanlagen, bei dem es sich nicht um eine zur Steuerung des Unternehmens verwendete Kennzahl handelt. Zum Ende des Geschäftsjahres liegt die Höhe der CO 2 -Emissionen eigener Kraftwerke mit 2 Mio. t CO 2 auf dem Niveau des Vorjahres. 4 Personal Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in Mitarbeiteräquivalenten) hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 1.120 auf 1.231 am 31.12.2023 erhöht. Ursache hierfür war im Wesentlichen der Aufbau im Bereich Wasserstoff und in den Zentralfunktionen. Im Bereich Steinkohle erfolgten weitere Reduzierungen. Mit Wirkung zum 01.01.2023 erfolgte eine generelle Grundanhebung der AT-Gehälter um 5,6 %. In begründeten Ausnahmefällen wurde diese nach unten (mind. 5 %) oder oben angepasst. Zudem war eine Anhebung in pauschalen Stufen möglich bspw. bei einer Anhebung im Band bei zusätzlichen/ veränderten (höherwertigen) Aufgaben oder sehr guter Leistung. Im Tarifbereich erfolgte eine generelle Grundanhebung zum 01.02.2023 um 6,0 %. Des Weiteren wurde Tarifmitarbeitern und AT-Mitarbeitern im Dezember 2023 eine steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung (Inflationsausgleichsprämie) in Höhe von 1.500 € ausbezahlt. Die Unfallentwicklung innerhalb RWE Generation zeigt im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr eine leicht positive Entwicklung. Die LTIF-Unfallquote verbesserte sich auf 0,9 nach 1,0 im Vorjahr. Damit wurde die Zielvorgabe für die RWE Generation ( LTIF<= 0,4) überschritten. Insgesamt ereigneten sich im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 neun Arbeitsunfälle mit mindestens einer Ausfallschicht bei den eigenen Mitarbeitern und Partnerfirmen. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die gesundheitsbedingte Ausfallquote, die die Ausfallzeiten der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund von Krankheit, Unfällen und Kuren beinhaltet, 5,1 %. Damit wurde unser für 2023 gesetztes Ziel von 4,4 % nicht erreicht. 5 Chancen und Risiken 5.1 Risikomanagement Im Hinblick auf die Früherkennung von Chancen und Risiken ist die RWE Generation in das konzernweite Risikomanagementsystem der RWE AG integriert. Die kontinuierliche systematische Erfassung, Bewertung und Steuerung von wesentlichen Chancen und Risiken, erfolgt nach einheitlichen Standards durch operative Einheiten der RWE Generation mit Unterstützung von Fachabteilungen. Identifizierte Risiken/Chancen werden hinsichtlich der erwarteten Schadens-/Chancenhöhe bzw. ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und klassifiziert. Als Wertmaßstab für die Beurteilung der Höhe dient die erwartete Ergebniswirkung. Da aber auch die Auswirkungen auf Liquidität und Nettoverschuldung bemessen werden sollen, werden hierfür zentral durch die RWE AG konzerneinheitlich ermittelte Wertklassen vorgegeben. Die Erhebung der KonTraG-Risiken 1 und der Risiken und Chancen unterhalb der KonTraG-Meldegrenze erfolgt in einem einheitlichen Prozess. Dies gewährleistet eine vierteljährliche, zentrale Zusammenfassung und Kommunikation aller erkannten Risiken und wesentlichen Chancen an die Entscheidungsträger im Unternehmen. Die KonTraG-Meldung an die RWE AG erfolgt zweimal jährlich. Unsere Analyse erstreckt sich auf den Mittelfristplanungszeitraum und kann bei wesentlichen strategischen Risiken darüber hinausreichen. Die Risiken werden auf Ebene der RWE AG mithilfe einer Übersicht der Risiken und Chancen analysiert, in der die identifizierten Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Schadensauswirkung dargestellt werden. So kann abgeleitet werden, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. Im Fall von in beiden Dimensionen hoch eingestuften Risiken begrenzen wir diese in der Regel durch Maßnahmen zur Mitigation. Mittlere Risiken werden kontinuierlich beobachtet und, falls notwendig, durch eine entsprechende Maßnahme begrenzt. Geringe Risiken lösen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf aus, werden aber kontinuierlich überwacht. Über unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risiko-Situation wird der Vorstand vom zentralen Risikomanagement unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Mittels eines internen Kontrollsystems und wiederkehrenden Überprüfungen durch die interne Revision wird die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems überwacht. Ferner erfolgt eine jährliche Systemprüfung im Rahmen der Konzernabschlussprüfung. Für die Ermittlung und Absicherung von Preisänderungs- und von (Kredit-) Ausfallrisiken erfolgt der Einsatz konzerneinheitlicher Methoden. Deren Anwendung ist durch verbindliche Richtlinien und regelmäßiges Monitoring sichergestellt. So werden auftretende Preisänderungsrisiken auf den Strom- und Primärenergiemärkten mittels einer Variante der Value-at- Risk-Methodik (VaR) bei der RWE Supply & Trading GmbH ermittelt und nachverfolgt. Der gezielte Einsatz moderner derivativer Finanzinstrumente zur Risikobegrenzung ist im Rahmen von Konzernrichtlinien und unternehmensspezifisch gewährter Limite definiert. Die Bewertung von Betriebs- und Umfeldrisiken erfolgt weitgehend auf Basis von Szenarien. Außerdem setzen wir Finanzinstrumente zur Risikosteuerung im Zusammenhang mit der Währungssicherung unserer Beteiligungen ein. Weiterhin unsichere politische Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene, sich wandelnde Marktstrukturen sowie schwankende Strom- und Brennstoffpreise haben maßgeblichen Einfluss auf unser Geschäft und stellen große unternehmerische Herausforderungen dar, die den Wert des Kraftwerkportfolio reduzieren können. Wir begegnen den sich verändernden Marktverhältnissen mit einer strategischen Neuausrichtung und Effizienzsteigerung unseres Portfolios sowie unserer Prozesse. Die nachfolgend aufgeführten Sachverhalte wurden als wesentlich für die RWE Generation erachtet. Zu beachten ist, dass Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind oder die gegenwärtig noch als unwesentlich eingeschätzt werden, bei unerwarteten gravierenden Änderungen der Umfeldbedingungen ebenfalls zu wesentlichen Beeinträchtigungen führen können. Im Folgenden beschreiben wir die Risiken, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können und die in der Kombination von möglicher Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit so eingeschätzt werden, dass sie von erheblicher Tragweite für das Unternehmen sein könnten. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken. Den Fortbestand der RWE Generation gefährdende Risiken sind bei Aufstellung des Jahresabschlusses nicht bekannt. 5.2 Marktrisiken und -chancen RWE Supply & Trading GmbH steuert - im Auftrag der RWE Generation - die Commoditybezogenen Marktrisiken des Erzeugungsportfolios. Durch den Abschluss mittel- und langfristiger Lieferverträge auf Termin für die Stromproduktion unseres Kraftwerksportfolios begrenzen wir die im liberalisierten Strommarkt auftretenden Preisänderungsrisiken und versuchen gleichzeitig, sich darbietende Chancen zu nutzen. Im Zuge der Risikobegrenzung erfolgen im Rahmen der Brennstoffbeschaffung korrespondierend zu den Stromverkäufen Sicherungsgeschäfte mittels genehmigter derivativer Finanzinstrumente. Weiterhin erfolgt ein permanentes Monitoring der erwarteten Stromverkäufe und der daran bemessenen Zu- und Verkäufe von CO 2 -Emissionszertifikaten. Es verbleibt ein Preisrisiko in Bezug auf die noch nicht veräußerten bzw. gekauften offenen Mengen. Im Falle steigender Marktpreise besteht die Chance, dass für noch nicht kontrahierte Strommengen höhere Absatzpreise realisiert werden können, als von uns planerisch unterstellt. Die wahrscheinlichkeitsgewichtete Nettoschadenshöhe der wesentlichen Marktrisiken der RWE Generation im Jahr 2023 beträgt 62 Mio. €. 5.3 Umfeldrisiken und -chancen Die meisten Länder, in denen wir aktiv sind, verfolgen ehrgeizige Klimaschutzziele. Um diese Ziele erfüllen zu können, werden die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und Anlagen zur Energiespeicherung weiter verbessert werden müssen. Für Unternehmen wie RWE, die die Transformation der Energiewirtschaft zu ihrem Geschäftsmodell gemacht haben, ergeben sich daraus Wachstumschancen. In Europa beteiligt sich RWE Generation an mehreren integrierten Wasserstoffprojekten entlang der Wertschöpfungskette. Grundlage der Motivation zur Erzeugung von grünem Wasserstoff bei RWE ist der Einsatz von erneuerbaren Energien. Auch in der flexiblen Erzeugung vertieft RWE Generation die technologische Wissensbasis; hier liegt der Fokus auf dem Thema Dekarbonisierung. Dazu zählen die Nutzung von grünem Gas einschließlich Wasserstoff und Ammoniak in künftigen wasserstoffgefeuerten Gaskraftwerken, die Kohlenstoffabscheidung und - Speicherung (CCS) für Gas- und Biomasseanlagen, standortspezifische Technologiestudien unter anderem für Pembroke, Eemshaven und Amer sowie die Bewertung der CO 2 -Transport- und Speicheroptionen an den entsprechenden Standorten. Für diese ersten Wasserstoff- und Dekarbonisierungsprojekte ist das Einwerben öffentlicher Förderung notwendig, um eine Wirtschaftlichkeit der Vorhaben sicherzustellen und die Marktentwicklung anzukurbeln. Es besteht das Risiko, dass RWE bei Ausschreibungen nicht zum Zuge kommt, Förderanträge nicht bewilligt werden oder Fördermöglichkeiten insgesamt nicht schnell genug ausgebaut werden bzw. unzureichend bleiben. Die niederländische Regierung hat Mitte September 2023 beschlossen, RWE Generation mit 332 Mio. € für eine Deckelung der Kohleverstromung im ersten Halbjahr 2022 zu entschädigen. Die Beschränkung war Teil einer 2021 erlassenen Gesetzesnovelle zum Kohleausstieg. Danach sollten die jährlichen CO 2 -Emissionen durch den Kohleeinsatz in Kraftwerken im Zeitraum von 2022 bis 2024 auf maximal 35 % des in der jeweiligen Anlage theoretisch möglichen Niveaus begrenzt werden. Den Betreibern wurden Entschädigungen zugesagt. Wegen des Ukrainekriegs und der angespannteren Energieversorgungslage hat die niederländische Regierung die 35 %-Grenze im Juni 2022 für unwirksam erklärt, sodass die Beschränkung der Kohleverstromung nur knapp sechs Monate bestand. Die jetzt beschlossene Kompensation steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission, sodass ein Risiko besteht, dass sie nicht wie antizipiert gezahlt werden kann. Um eine mittelfristige und langfristige Sicherheit der Stromversorgung zu fördern, können Länder der Europäischen Union Kapazitätsmechanismen einführen, mit denen Kraftwerke für die Bereitstellung von Stromkapazitäten entlohnt werden. In Großbritannien ist ein solcher Mechanismus bereits etabliert - auch in EU-Staaten werden Kapazitätsmärkte diskutiert. RWE Generation hat in ihrer Langfristplanung Kapazitätszahlungen aus den potentiellen Kapazitätsmärkten in den Niederlanden und Deutschland eingeplant. Es besteht das Risiko, dass die Kapazitätsmärkte nicht wie antizipiert umgesetzt werden und somit in der Planung unterstellte Erlöse nicht erzielt werden können. Die wahrscheinlichkeitsgewichtete Nettoschadenshöhe der wesentlichen Umfeldrisiken der RWE Generation im Jahr 2023 beträgt 487 Mio. €. 5.4 Betriebsrisiken und -chancen Der Eintritt ungeplanter Betriebsunterbrechungen in unserem Erzeugungsportfolio infolge verschiedener Ursachen, z.B. auf Grund von Materialschäden und technischen Fehlfunktionen, kann erhebliche Produktionsausfälle zur Folge haben. Neben eventuell notwendigen Reparaturkosten im Kraftwerksbereich belasten vor allem Kosten für notwendige Ersatzbeschaffung der von der RWE Generation in der Regel vorab verkauften Strommengen das Ergebnis. Mögliche Einkommensverluste beziehen sich auf nicht versicherte Schäden. Aus wirtschaftlichen Überlegungen und Erfahrungen in den vergangenen Jahren wurde der Versicherungsschutz zurückgeführt. Die wahrscheinlichkeitsgewichtete Nettoschadenshöhe der wesentlichen Betriebsrisiken der RWE Generation im Jahr 2023 beträgt 28 Mio. €. 6 Prognosebericht 6.1 Politisches Umfeld Politische Entscheidungen wie der deutliche Ausbau der Erneuerbaren Energien oder die Verschärfung des europäischen Emissionshandels haben die Rahmenbedingungen für die konventionelle Stromerzeugung verschlechtert. Vor allem in Bezug auf das angestrebte Ziel der Europäischen Union "Fit for 55-Package" - Reduzierung klimaschädlicher Emissionen in Europa bis zum Jahr 2030 um 55 % im Vergleich zu 1990 - werden die künftig weitreichenden Veränderungen in der Energiewirtschaft deutlich. Auch auf nationaler Ebene stehen auf der politischen Agenda maßgebliche Entscheidungen, insbesondere zur Klimaschutzpolitik. Für die RWE Generation bergen die beschlossene nationale Wasserstoffstrategie und die angekündigte nationale Kraftwerkstrategie u.a. durch den Bau von Elektrolyseuren und wasserstofffähigen Gaskraftwerken Chancen und Potenziale. So soll insbesondere der Ausbau einer Wasserstoffwirtschaft durch gezielte Erleichterung von Planung, Genehmigung von Elektrolyseuren und Aufbau eines nationalen Wasserstoffnetzes beschleunigt und gesetzgeberisch begleitet werden. RWE Generation stellt sich den Herausforderungen zum einen durch strategische Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere strategische Neupositionierungs- und Effizienzverbesserungsmaßnahmen in allen Unternehmensteilen sowie die konsequente Weiterentwicklung und Optimierung von Strukturen und Prozessen. In diesem Zusammenhang agiert das Digital Transformation Office, um bestehende Prozesse und Produkte durch Digitalisierung zu verbessern. Hierzu konnten digitale Leuchtturmprojekte ausgerollt und neue Initiativen gestartet werden. Weitere Projekte und Initiativen werden im kommenden Geschäftsjahr Säulen der digitalen Transformation sein. Zum anderen stellt RWE Generation ihre Erzeugungsanlagen kontinuierlich auf den Prüfstand und optimiert das Portfolio entsprechend der neuen politischen Rahmenbedingungen weiter, unwirtschaftliche Kapazitäten werden vom Markt genommen und kommerzielle Verfügbarkeiten weiter verbessert. Die durch erneuerbare Energien bereitgestellte Leistung steigt stetig an. Da dieses Wachstum mit starken Schwankungen in der Energieversorgung einhergeht, ist die Bereitstellung flexibler Energie sehr wichtig. Wir erwarten daher, dass insbesondere konventionelle Gaskraftwerke auch in den nächsten Dekaden zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit benötigt werden, wenngleich diese unter Umständen weniger Strom als bisher erzeugen werden. Darüber hinaus werden wir mit unserem Engagement in der hochflexiblen Speichertechnologie und durch die Entwicklung von Kapazitäten im Bereich des grünen Wasserstoffs zusätzlich zur Versorgungssicherheit beitragen. Die Unternehmensplanung der RWE Generation basiert auf RWE-konzernweit vorgegebenen Prämissen. Die Gesellschaft wird im Planungszeitraum wie im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter investieren, beispielsweise in die Umsetzung von größeren Projekten im Bereich Wasserstoff wie GET H2 Nukleus sowie in Projekte im Bereich der Batteriespeichertechnologien. Darüber hinaus werden die Aktivitäten zur Errichtung wasserstofffähiger Gaskraftwerke - zunächst an den Standorten Weisweiler und Gersteinwerk - intensiviert. Zudem beteiligt sich RWE Generation am Projekt Hollandse Kust West der RWE Renewables. 6.2 Konjunktur Prognose Nach ersten Prognosen wird erwartet, dass die globale Wirtschaftsleistung 2024 voraussichtlich um rund 2 % steigen wird. Das Bruttoinlandsprodukt des Euro-Raums soll sich in diesem Jahr um rund 1 % erhöhen, für Deutschland lediglich um 0,7 %. Diese Prognosen sind laut Sachverständigenrat sogar mit Abwärtsrisiken behaftet: eine Verschärfung der weltpolitischen Lage, ein erneuter Anstieg der Energiepreise oder eine stärkere Dämpfung der Nachfrage durch die Zinspolitik als erwartet könnten das Wachstum weiter bremsen. Vergleichbar scheinen die Perspektiven für die Volkswirtschaft in Großbritannien zu sein: es wird ein Anstieg um lediglich 0,5 % erwartet. 6.3 Stromnachfrage- und Gasnachfrage Nachdem die Temperaturen im Jahr 2023 über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Jahr 2024 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Gas- und Stromnachfrage steigen. Der konjunkturabhängige Teil der Energienachfrage könnte aufgrund der leichten Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau wahrscheinlich überschreiten. Dem entgegen werden voraussichtlich wieder dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes die Gas- und Stromnachfrage reduzieren. 6.4 Energiepreise Bei den international gehandelten Rohstoffen Öl und Kohle notieren die Forward-Kontrakte für das Jahr 2024 bei zuletzt (04.01.2024) rund 76 $/bbl bzw. 101 $/t und damit etwa 8 % bzw. 18 % unter den Preisniveaus des Jahres 2023. Gas-Forwardkontrakte (TTF) für 2024 werden zurzeit mit rund 34 €/MWh gehandelt und somit 17 % unter dem Spotpreis-Niveau des Vorjahres bewertet. Die britischen Gas-Forwardkontrakte zur Lieferung im Jahr 2024 werden aktuell mit ca. 85 £/thm gehandelt, dies sind 14 % weniger im Vergleich zum durchschnittlichen Spotmarktpreis von 2023. Für CO 2 -Zertifikate werden aktuell ebenfalls niedrigere Preise erwartet: Forwards für 2024 liegen mit rund 76 €/t etwa 15 % unter den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2023. Im Strommarkt notieren die deutschen Base-Forwardkontrakte 2024 mit durchschnittlich knapp 91 €/MWh ca. 5 % unter den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2023, während die Peak-Forwardkontrakte mit rund 102 €/MWh ca. 7 % über dem durchschnittlichen Peakpreis des vergangenen Jahres liegen. Im britischen Strommarkt werden die Jahres-Forwardkontrakte 2024 aktuell mit durchschnittlich 82 £/MWh (Base-Kontrakt) bzw. 92 £/MWh (Peak-Kontrakt) gehandelt. Damit befinden sich diese Preise ca. 12 % unter den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2023 (Base) und ca. 8 % unterhalb des durchschnittlichen Peakpreises des vergangenen Jahres. 6.5 Ausblick für die RWE Generation Für das kommende Jahr rechnen wir für die Einzelgesellschaft RWE Generation in Summe mit einem bereinigtem EBITDA nach IFRS signifikant oberhalb des Vorjahreswerts ohne Berücksichtigung von Sondereffekten. Haupttreiber ist ein Anstieg der Margen in unserem konventionellen Kraftwerksportfolio während wir in unserem Wassergeschäft leicht niedrigere Margen erwarten. Bei weiterer Kostendisziplin erwarten wir gestiegene Kosten gegenüber dem Berichtszeitraum, was hauptsächlich durch Wachstumsinitiativen insbesondere im Hydrogen-Bereich begründet ist. 7 Erklärung zur Unternehmensführung Der Aufsichtsrat der RWE Generation hat in seiner Sitzung vom 15.06.2022 nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst für den dritten Erfüllungszeitraum (01.07.2022 bis 30.06.2027) bei der damaligen Besetzung des Vorstands mit drei Mitgliedern eine Zielquote von Frauen im Vorstand von 33,3 % (eine Frau) und im Aufsichtsrat von 30,0 % (sechs Frauen) beschlossen. Für den Vorstand liegt die Quote bei der aktuellen Besetzung mit vier Vorstandsmitgliedern bei 50,0 % (zwei Frauen) und bei 30,0 % (sechs Frauen) für den Aufsichtsrat. Damit ist die Quote für den Aufsichtsrat erreicht, für den Vorstand liegt die Quote über dem Soll-Wert. Mit Beschlussfassung vom 06.04.2022 greift der Vorstand für den dritten Erfüllungszeitraum (01.07.2022 bis 30.06.2027) die Anforderungen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf, den absoluten Anteil weiblich besetzter Führungspositionen auf der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands mindestens stabil zu halten. Für den Erfüllungszeitraum wurde daher eine Zielgröße von 28,6 % für die erste Führungsebene und von 30,99 % für die zweite Führungsebene beschlossen. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes liegt die Quote mit aktuell 30,0 % oberhalb der Zielsetzung. Auch für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes liegt die Quote mit 34,9 % über dem Zielwert, nachdem sie im Vorjahr noch darunter gelegen hat.
Essen, 24.01.2024 RWE Generation SE Der Vorstand Roger Miesen Silvia Ortín Ríos Nikolaus Valerius Dr. Sopna Sury Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Grundlagen Die RWE Generation SE (RWE Generation) ist eine europäische Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen. Sie verantwortet innerhalb des RWE Konzerns die Stromerzeugung aus Gas, Wasserkraft und Biomasse sowie die RWE Wasserstoffaktivitäten und Batteriespeicher. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Essen des Amtsgerichts Essen B unter HRB 24353 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin der RWE Generation ist die RWE AG, Essen. Zwischen der RWE AG und der RWE Generation bzw. ihrer Rechtsvorgängerin besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die RWE AG hat der RWE Generation gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG am 18.12.2019 mitgeteilt, dass ihr sämtliche Aktien - und damit mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung - an der RWE Generation gehören und dass ihr die Beteiligung auch bereits vor dem 01.10.2017 gehörte. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der SE-VO der EU, den Vorschriften des SE-Ausführungsgesetz (SEAG), den weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften (§§ 150 bis 160 AktG) sowie den branchenspezifischen Vorschriften (§ 6b EnWG) aufgestellt worden. Bei der RWE Generation handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der RWE AG, Essen, einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der RWE AG wird an die das Unternehmensregister führende Stelle elektronisch übermittelt und bekannt gemacht. Aus diesem Grund ist die RWE Generation von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen i.S.v. § 6b EnWG getätigt wurden, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, sind in den "Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 6b Abs. 2 EnWG" näher erläutert. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt. Die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Alle Beträge werden kaufmännisch gerundet. Werte, die aufgrund ihrer geringen Höhe nicht auf 1 Mio. € aufgerundet werden können, werden mit einem Wert von Null angegeben. Die Angabe "-" stellt eine Fehlanzeige dar. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Eintreten einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden keine Kosten der allgemeinen Verwaltung, der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, der freiwilligen sozialen Leistungen und der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt. Das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird angewendet. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis zum 31.12.2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei Verwendung der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Abschreibung, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge ab dem 01.01.2010 wird grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Auf Neuzugänge des Sachanlagevermögens werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr direkt als Betriebsausgabe gebucht. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 251 € und 800 € werden einem Sammelposten zugeführt und im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen, bezogen auf den überwiegenden Anteil der An- schaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird. Niedrigere beizulegende Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen. Hinsichtlich der gebildeten Bewertungseinheit bzgl. der Anteile an der RWE Generation UK Holdings Limited, Swindon/ Großbritannien, siehe (11). Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Vorräte werden beim Zugang mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Am Abschlussstichtag werden sie mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Börsen- oder Marktpreis bilanziert. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. CO 2 -Emissionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens unter den Vorräten bilanziert. Die von der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Merkposten von 1 € angesetzt. Die zugekauften Emissionsrechte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten aktiviert. Die Bestandsbewertung der CO 2 -Emissionsrechte erfolgt am Bilanzstichtag zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenwert. Bewertungsvereinfachungen gemäß § 256 HGB, wie Verbrauchsfolgeverfahren, insbesondere Bewertung zum gewogenen Durchschnitt oder beispielsweise die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB, werden in Anspruch genommen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Passiva Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Sonderposten mit Rücklageanteil aufgrund von Übertragungen gemäß § 6b EStG, die vor dem 01.01.2010 gebildet wurden, sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) innerhalb des Sonderpostens ausgewiesen und werden entsprechend den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst. Außerdem werden innerhalb des Sonderpostens steuerfreie Zulagen und steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert. Die steuerpflichtigen Zuschüsse werden abschreibungskonform, die steuerfreien Zulagen linear über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zulagenbegünstigten Vermögensgegenstände verrechnet. Zuschüsse der öffentlichen Hand für ab 2004 angeschaffte Vermögensgegenstände werden erfolgswirksam vereinnahmt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden überwiegend mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Monat November bzw. Dezember des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgt gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz im Dezember 2023 beträgt 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 31.12.2023 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen zehn Jahre sowie des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen sieben Jahre beläuft sich auf 3 Mio. €. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Zudem wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen unterstellt.
Für die Ermittlung der Entgeltumwandlungen von Mitarbeitern in Versorgungsansprüche im Rahmen der RWE-Entgeltumwandlungs-Verordnung 2004 wurden - abweichend zu Pensionen - keine Gehaltssteigerungen angesetzt. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrages bzw. der Selbstkosten bewertet werden. Soweit Zweckvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Zweckvermögens. Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des Zweckvermögens. Ergebnisauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes, Zeitwertänderungen des Zweckvermögens und laufende Erträge des Zweckvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Das Deckungsvermögen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 31.12.2023 verwendet. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere investiert. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Sonstige Rückstellungen beinhalten u.a. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, ungewisse Verbindlichkeiten aus Strombezugs- und Absatzgeschäften, Jubiläumszuwendungen, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz, Restrukturierungsmaßnahmen sowie für Rückbauverpflichtungen. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde mittels der Projected-Unit-Credit-Methode durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 1,75 % p.a. (Vorjahr: 1,44 % p.a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,75 % p.a. (Vorjahr: 2,75 % p.a.). Die Rückstellungen für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,07 % p.a. (Vorjahr: 0,58 % p.a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,50 % p.a. (Vorjahr: 2,50 % p.a.). Die Rückstellungen für Abfindungszahlungen wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,13 % p.a. (Vorjahr: 1,00 % p.a.) und die Annahme von Rentensteigerungen von 1,00 % p.a. (Vorjahr: 1,00 % p.a.). Soweit in den Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen Beträge enthalten sind, die im Zusammenhang mit noch nicht weiter konkretisierten Verpflichtungen nach dem Altersteilzeitgesetz stehen, wurden abweichend keine Rentensteigerungen, jedoch Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,75 % p.a. (Vorjahr: 2,75 % p.a.) unterstellt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennwert ausgewiesen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Auf Grund der ertragsteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der RWE AG bilanziert die RWE Generation als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern. Eine eventuelle Steuerpflicht gemäß BEPS Pillar Two Regelungen (MinBestRL-UmsG) ist von der RWE AG zu tragen oder im Fall von Betriebsstätten im Ausland mit Einführung einer eigenen nationalen qualifizierten Ergänzungssteuer von einer Landesholding zu tragen. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld. Zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Soweit möglich, werden Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet. Die Bewertungseinheiten werden unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziell abgebildet. Für Derivate außerhalb von Bewertungseinheiten, die zum Bilanzstichtag einen negativen Marktwert aufweisen, werden Rückstellungen für drohende Verluste gebildet. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten größer einem Jahr erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips oder ggf. - bei Sicherungsbeziehungen - zum Sicherungskurs. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen die (unmittelbar geschuldete) Stromsteuer/Energiesteuer auf Erdgas/Kohlesteuer ausgewiesen. Die über Zukäufe gezahlte Erdgassteuer ist im Materialaufwand enthalten. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der dem vorliegenden Anhang als Anlage beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11, 11a HGB ist ebenfalls als Anlage angehängt. (2) Vorräte
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Im Rahmen der Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird der durch die RWE AG übernommene Verlust in Höhe von 739 Mio. € sowie die Forderung aus dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RWE Generation Hydro GmbH, Essen, in Höhe von 177 Mio. € (Vorjahr: 73 Mio. €) ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit verbundenen Unternehmen in Höhe von 263 Mio. € (Vorjahr: 271 Mio. €). (4) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: O Mio. €). (5) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 48.046.875 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die zu 100 % von der RWE AG gehalten werden. Die Kapitalrücklage ist in Höhe von 127 Mio. € gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und in Höhe von 16 Mio. € gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet. (6) Sonderposten
Steuerrechtlich bedingte Sonderposten wurden bis zum 31.12.2009 auf der Grundlage von § 6b, 7b und 7d EStG a.F. gebildet. (7) Rückstellungen
Es erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zweckvermögens mit den fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1.954 Mio. € beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für defizitäre Strombezugsverträge. Daneben sind sonstige Rückstellungen für die Rückgabeverpflichtung von CO 2 -Rechten, für den Rückbau von Kraftwerken, für Restrukturierungen und für andere ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden. (8) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten das verzinsliche Verrechnungskonto mit der RWE AG in Höhe von 1.688 Mio. € (Vorjahr: 348 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 159 Mio. €). Aus der Finanzierung des Erwerbs der RWE Generation UK Holdings Limited besteht zudem eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber der RWE AG in Höhe von 2.904 Mio. € (Vorjahr: 2.904 Mio. €). Für einige Verbindlichkeiten bestehen, im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs, Eigentumsvorbehalte zugunsten der Lieferanten. (9) Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen diverse Vorauseinnahmen in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €). (10) Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse werden nur im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und nach eingehender Prüfung der hiermit zusammenhängenden Risiken eingegangen. Im Rahmen unseres Risikomanagementsystems führen wir ein laufendes Monitoring der unten stehenden Sachverhalte durch. Nach unserer Einschätzung werden die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch den jeweiligen Hauptschuldner voraussichtlich erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen und somit sind die eingegangenen Haftungsverhältnisse nicht zu passivieren.
Aus den bei der RWE AG bilanzierten Pensionsverpflichtungen ergibt sich auf Grund der bei der RWE Generation liegenden wirtschaftlichen Be- und Entlastungen eine Gewährleistungsverpflichtung in Höhe von 504 Mio. € (Vorjahr: 495 Mio. €). Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden im Geschäftsjahr 2008 Vermögenswerte auf einen Treuhänder, den RWE Pensionstreuhand e.V., zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt der beizulegende Wert des treuhänderisch gebundenen Vermögens der RWE Generation 89 Mio. € (Vorjahr: 82 Mio. €). Davon entfällt ein geringer Betrag auf Bankbestände (Treuhandkonto). Mit der Bewertungsumstellung nach BilMoG werden beide Beträge mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Die Anschaffungskosten der Wertpapiere betragen 92 Mio. € (Vorjahr: 89 Mio. €). (11) Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB Bei der RWE Generation werden keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Commodity-Risiken eingesetzt. Die Anteile an der RWE Generation UK Holdings Limited sind währungskursgesichert. Dies erfolgt durch GBP-Darlehen (Great Britain Pound) von der RWE AG (Nominalbetrag 1.900 Mio. £; 2.904 Mio. €) und durch einen Zinswährungsswap (Nominalbetrag 400 Mio. £; 631 Mio. €; Laufzeit bis 2032). Bei Beendigung des Zinswährungsswaps bzw. bei Tilgung der GBP-Darlehen wird die Differenz zwischen dem Tageskurs und dem ursprünglichen GBP-Kassakurs mit den Anschaffungskosten der Beteiligung an der RWE Generation UK Holdings Limited erfolgsneutral verrechnet. Der Zinswährungsswap weist zum Bilanzstichtag einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 246 Mio. € (Vorjahr: 244 Mio. €) auf. In Höhe des Buchwerts (3.861 Mio. €) bildet die Beteiligung RWE Generation UK Holdings Limited mit dem Zinswährungsswap und den GBP-Darlehen eine Bewertungseinheit (Mikrohedge). Die Ergebniseffekte der Sicherungsgeschäfte werden über die gesamte Laufzeit anteilig durch entsprechend gegenläufige Wertänderungen der Beteiligung kompensiert. Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Liegt ein verlässlich feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger derivativer Finanzinstrumente abgeleitet oder mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt, hierzu zählen die Discounted-Cash-Flow-Methode und - bei Vorliegen von Optionen - das Black-Scholes-Modell. Dies erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung aktueller Wechselkursverhältnisse, marktgerechter Zinsstrukturkurven sowie Kreditausfallrisiken der Kontrahenten. Die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beläuft sich auf 964 Mio. € (Vorjahr: 1.006 Mio. €). Aufgrund von Betrags-, Risiko- und Fristengleichheit weisen die Bewertungseinheiten eine hohe Wirksamkeit auf, die anhand der Critical Terms Match Methode nachgewiesen wird. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode. (12) Außerbilanzielle Geschäfte Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind. (13) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf rund 3.707 Mio. €. Zahlungsverpflichtungen aus Strombezügen bestehen bei vertraglich gebundenen Kraftwerken in Höhe von 3.534 Mio. €; davon sind 100 Mio. € innerhalb eines Jahres fällig. Das Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen beträgt insgesamt 173 Mio. €. Daneben bestehen für künftige Kraftwerksrevisionen und Großreparaturen Zahlungsverpflichtungen aus bereits erteilten Bestellungen. Weitere Zahlungsverpflichtungen resultieren aus Forward-Geschäften im Zusammenhang mit der Beschaffung von CO 2 -Rechten gegenüber der RWE Supply & Trading GmbH. Aus der Mitgliedschaft in verschiedenen Gesamthandschaften, die im Zusammenhang mit Kraftwerksobjekten und mit Ergebnisabführungsverträgen bestehen, obliegt uns die gesetzliche bzw. vertragliche Haftung. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (14) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse sind, wie im Vorjahr, überwiegend mit verbundenen Unternehmen getätigt worden. Die sonstigen Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Steinkohle an verbundene Unternehmen. (15) Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen für Verpflichtungen zum Rückbau von Kraftwerken sowie Beendigungen von Rechtsstreitigkeiten. Zuschreibungen auf Sachanlagen sind auf Zuschreibungen von Kraftwerken zurückzuführen. Darüber hinaus erfolgte eine Zuschreibung der Beteiligung an der RWE Generation Holding B.V., Geertruidenberg/ Niederlande, welche unter den Erträgen aus Zuschreibungen auf Finanzanlagen ausgewiesen wird. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 353 Mio. € (Vorjahr: 1.342 Mio. €) enthalten, die Erträge aus Anlagenabgängen, Auflösungen von Rückstellungen sowie Zuschreibungen auf Sach- und Finanzanlagen betreffen. (16) Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten die Einsatzstoffe für die Stromerzeugung, die Strom- und sonstigen Energiebezüge. (17) Personalaufwand
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
(18) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist, ersichtlich. Im Berichtsjahr erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen von Sachanlagen in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 54 Mio. €). (19) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zuführungen von Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Drohverlustrückstellungen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) enthalten. (20) Ergebnis aus Finanzanlagen
Die Erträge aus Gewinnabführung resultieren im Wesentlichen aus dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RWE Generation Hydro GmbH in Höhe von 177 Mio. € (Vorjahr: 73 Mio. €). Die Erträge aus Beteiligungen sind auf Dividendenzahlungen der Gesellschaften RWE & Turcas Güney Elektrik Üretim A.S., Ankara/Türkei, Mingas-Power GmbH, Essen, SRS EcoTherm GmbH, Salzbergen, und Societe Electrique de l'Our S.A., Luxemburg/Luxemburg, zurückzuführen. Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen im aktuellen Geschäftsjahr im Wesentlichen eine neu gewährte Ausleihung an die RWE Generation Holding II B.V., Geertruidenberg/Niederlande. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen stehen im Zusammenhang mit niederländischen Kraftwerksaktivitäten. (21) Zinsergebnis
(22) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zwischen der RWE AG und der RWE Generation besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und es liegt eine steuerliche Organschaft vor. Die RWE AG ist daher im Au- ßenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer. Eine Vereinbarung über eine Steuerumlage besteht nicht. Daher werden in der Regel keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen. (23) Ertrag aus Verlustübernahme / Aufwand aus Gewinnabführung Der Verlust in Höhe von 739 Mio. € (Vorjahr: Gewinn in Höhe von 927 Mio. €) wurde nach Maßgabe des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch die RWE AG übernommen. Sonstige Angaben Organe Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind in einer Anlage zu diesem Anhang aufgeführt. Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 betragen 4.522 T€ (Vorjahr: 3.534 T€). Der Vorstand erhält im Rahmen des "LTIP Strategie Performance Plan" 29.410 Stück am Aktienkurs der RWE-Stammaktien gemessene Wertsteigerungsrechte (Performance Shares) mit einem beizulegenden Zeitwert von 1.230 T€ zum Zeitpunkt ihrer Gewährung. Diese sind in der Angabe der Gesamtbezüge enthalten. Die Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands belaufen sich auf 646 T€. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorständen bzw. Geschäftsführern und ihren Hinterbliebenen sind 12.740 T€ zurückgestellt. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich auf 252 T€ (Vorjahr: 252 T€). Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar i.S.d. § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der RWE AG enthalten. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen gem. § 285 Nr. 21 HGB im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht. Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 6b Abs. 2 EnWG
Von verbundenen Unternehmen wurden IT- und sonstige verschiedene Dienstleistungen im Umfang von 16 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. €) i.S.v. § 6b Abs. 2 EnWG bezogen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen. Die Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Betriebsführung, IT-Leistungen, kaufmännischen Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen. Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Es liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag vor.
Essen, 24.01.2024 RWE Generation SE Der Vorstand Roger Miesen Silvia Ortín Ríos Nikolaus Valerius Dr. Sopna Sury Organe Aufsichtsrat Katia van Doren - seit 1. August 2023 - Düsseldorf Vorsitzende (seit 9. August 2023) Mitglied des Vorstands der RWE AG Dr. Markus Krebber - Vorsitzender bis 31. Juli 2023 - Essen Vorsitzender des Vorstands der RWE AG Dagmar Paasch 1 Solingen Stellv. Vorsitzende Gewerkschaftssekretärin des ver.di-Landesfachbereichs Finanzdienste, Kommunikation und Technologie, Kultur, Ver- und Entsorgung Richard Bailey 1 Featherston, West Yorkshire, England Mitglied des RWE Generation UK plc. Business Review Forums Dirk Berkhahn Essen Leiter Energy Transition & Regulatory Affairs der RWE AG Ute Brimberg 1 Witten Leiterin Gaskraftwerk Emsland der RWE Generation SE Christoph Dänzer-Vanotti Rheinbreitbach Rechtsanwalt Christian Dirks 1 Recklinghausen Vorsitzender des Betriebsrats KW Westfalen / KW Ibbenbüren der RWE Generation SE Andrew Eveleigh 1 North Cornelly, Bridgend, England Mitglied des Business Review Forums der RWE Generation UK plc. Gunhild Grieve Essen Mitglied der Geschäftsführung der RWE Supply & Trading GmbH Gudrun Janßen 1 Lünen Stellv. Bezirksgeschäftsführerin ver.di Westfalen Frank Krispin 1 Essen Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats u. stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der RWE Generation SE Carsten Liedtke Krefeld Sprecher des Vorstands der SWK Stadtwerke Krefeld AG Dr. Michael Müller Krefeld Mitglied des Vorstands der RWE AG Ulrike Pugh Essen Leiterin Human Ressources der RWE AG Detlef Raabe 1 - seit 1. März 2023 - Moers ver.di Bundesverwaltung, Mitglied des ver.di Bundesvorstands Zvezdana Seeger -bis 31. Juli 2023- Berlin Ehem. Mitglied des Vorstands der RWE AG Ralf Sikorski 1 - bis 1. März 2023 - Hannover Stellvertretender Vorsitzender der IG Bergbau, Chemie, Energie Dietmar Spohn Bochum Ehem. Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH Reiner van Limbeck 1 Essen Stellv. Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats und Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der RWE Generation SE Rome van der Hoek 1 Made, Niederlande Vorsitzender des SE-Betriebsrats der RWE Generation SE und Gesamtbetriebsratsvorsitzender der RWE Generation NL B.V. Vorstand Roger Miesen Ressort Vorstandsvorsitz Ressort Biomass, Gas, Hydro & Storage -bis 31. Mai 2023 - Katja van Doren Ressort Finance -bis 31. März 2023- Ressort Human Resources - bis 31. Juli 2023 - Silvia Ortin Rios Ressort Finance - seit 1. April 2023 - Ressort Human Resources - seit 1. August 2023 - Dr. Sopna Sury Ressort Hydrogen Nikolaus Valerius Ressort Biomass, Gas, Hydro & Storage - seit 1. Juni 2023 - Entwicklung des Anlagevermögens der RWE Generation SE
Aufstellung des Anteilsbesitzes der RWE Generation SE
1) Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag
Bestätigungsvermerk BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RWE Generation SE, Essen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RWE Generation SE, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWE Generation SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Essen, den 25. Januar 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Markus Dittmann, Wirtschaftsprüfer ppa. Christoph Drewes, Wirtschaftsprüfer |
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