mVentures Holding GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
José Beriot seit 7.3.2012 | Geschäftsführer |
Philip Willson seit 29.3.2011 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Concentrix Holding SAS | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Soitec Solar GmbHFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016/2017I. Grundlagen der GesellschaftDie Soitec Solar GmbH ist ein Hersteller von Konzentrator-Photovoltaik-Systemen für Solarkraftwerke in sonnenreichen Regionen. Das Unternehmen wurde im Jahr 2005 als Start-up aus dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE unter der Firmierung Concentrix Solar GmbH gegründet. Bei der Concentrix-Technologie handelt es sich um Konzentrator- Photovoltaik-Module, die mittels Fresnel-Linsen das Sonnenlicht auf hocheffiziente Mehrfach- Solarzellen bündeln. Die Solarzellen wandeln das zu etwa 500-fach konzentrierte Licht direkt in elektrische Energie um. Die Konzentrator-Photovoltaik-Module werden auf zweiachsigen Tracker-Systemen der Sonne nachgeführt, um eine hohe Energieausbeute über den ganzen Tag zu gewährleisten. Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Soitec S.A., Bernin/Frankreich und hält direkte und indirekte Beteiligungen an Projektgesellschaften. II. Wirtschaftsberichta. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenentwicklung Auch wenn sich im Photovoltaik Markt erneut Wachstum zeigt, haben sich die Preise für Photovoltik-Module auf niedrigem Niveau stabilisiert. Soitec Solar konnte die Kosten nicht schnell genug senken, um ihre Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten zu können. So kam es letztlich Anfang 2015 zum Ausstiegsbeschluss der Soitec S.A.. b. Geschäftsentwicklung Am 16. Januar 2015 hat der Aufsichtsrat der Soitec S.A. einstimmig die Fokussierung auf das Kerngeschäft in der Halbleiterelektronik beschlossen und damit den Rückzug aus dem Solargeschäft eingeleitet. In der Folge wurde mit Maßnahmen zur Umsetzung dieses Rückzugs begonnen. In diesem Zusammenhang erfolgte die Suche nach einem Käufer der Solarsparte, die zunächst in einem erfolgreichen Abschluss eines Kaufvertrags mit einem chinesischen Käufer mündete, wobei dieser jedoch kurz vor dem geplanten "Closing" im Sommer 2015 einen Rückzug machte gemacht hatte und somit der Vertrag nicht wirksam wurde. In der Folgezeit wurde der Standort Freiburg sowie verschiedene Tochterunternehmen abgewickelt oder aufgelöst bzw. in einen Ruhezustand versetzt. Das gesamte operative Geschäft der Soitec Solar GmbH wurde eingestellt, bzw. soweit wie möglich herunter gefahren. Mit dem Betriebsrat wurde ein Sozialplan und Interessensausgleich vereinbart und sämtliche Arbeitsverträge der Mitarbeiter wurden aufgelöst. Der Sozialplan ist zum Berichtszeitpunkt komplett umgesetzt und es sind keine weiteren Forderungen durch die ehemaligen Mitarbeiter zu erwarten. Die Geschäftstätigkeit der Soitec Solar GmbH wird weiter fortgeführt, um verbleibende Restaktivitäten auszuführen. Die Kunden der Kraftwerksprojekte wurden über den Ausstieg informiert und es wurden Verhandlungen aufgenommen, um die verbleibenden vertraglichen Verpflichtungen und Interessen der Kunden im Einvernehmen und zum gegenseitigen Vorteil erfüllen zu können. Im Ergebnis kam es bei mehreren Projekten jeweils zu folgenden Vereinbarungen: Soitec wird von jeglichen vertraglichen Verpflichtungen entbunden (insbesondere Garantien, O&M Verpflichtungen), im Gegenzug erhält der Kunde die notwendige Unterstützung, um das Kraftwerk langfristig und unabhängig von Soitec betrieben zu können (insbesondere Ersatzteillieferungen, unabhängige Kraftwerks IT sowie Stück- und Zuliefererlisten). Für die Projekte, bei denen eine gegenseitige abschließende Vereinbarung bzgl. der verbleibenden vertraglichen Verpflichtungen nicht möglich oder sinnvoll war, wurden Rückstellungen gebildet, sowie Ersatzteile zurückgehalten, um mögliche Garantieansprüche bedienen zu können. c. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Während die Ertragslage des Unternehmens im Vorjahr, bedingt durch den Beschluss des Gesellschafters, sich aus dem Solarbereich zurückzuziehen, durch hohe Wertberichtigungen gekennzeichnet war, hat sich die Ertragslage im Geschäftsjahr 2016/17 weitestgehend stabilisiert. Aufgrund der eingestellten Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sind die Umsatzerlöse um T€ 11.476 auf T€ 109 zurückgegangen. Gleichzeitig konnte der Materialaufwand um T€ 7.363, der Personalaufwand und die damit verbundenen Sozialabgaben um T€ 5.564 und die sonstigen Aufwendungen aus der laufenden Betriebstätigkeit um T€ 29.772 gesenkt werden. Wegen des Verkaufs des Anlagevermögens im Zuge der Schließung der Niederlassung in Freiburg, haben sich die Abschreibungen von T€ 3.784 im Vorjahr auf T€ 0 im laufenden Jahr reduziert. Die Sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich von T€ 37.658 im Vorjahr auf T€ 21.272. Maßgeblich für den Rückgang waren im Wesentlichen die niedrigeren Erträge aus Weiterbelastungen an Tochtergesellschaften (- T€ 944), ein Rückgang der Förderzuschüsse (-T€ 571), geringere Erträge aus der Währungsumrechnung (- T€ 616) und geringer Erträge aus Anlagenabgängen (- T€ 304). Im Zuge weiterer Anpassungen des Finanzanlagevermögens wurden im Geschäftsjahr 2016/2017 erneut Wertberichtigungen vorgenommen. Bedingt durch den Beschluss des Gesellschafters, sich aus dem Solarbereich zurück zu ziehen, ergaben sich außerplanmäßige Abschreibungen des Anlagevermögens i.H.v. T€ 2.496 (Vj. T€ 10.383) und Verluste aus Anlagenabgänge i.H.v. T€ 8.934. Weiterhin wurden Forderungen einer Wertberichtigung unterzogen (T€ 8.614). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich, bedingt durch das Einstellen der aktiven Geschäftstätigkeit von T€ 52.905 im Vorjahr um T€ 29.722 auf T€ 22.373 reduziert. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Vorjahres waren ferner Einmaleffekte aus der Schließung der Niederlassung in Freiburg - unter anderem Verlust aus den Anlagenabgängen (T€ 8.934), den Anstieg der Mietaufwendungen (+ T€ 934), verursacht durch eine Sonderzahlung im Zusammenhang mit der Auflösung des Mietvertrags - enthalten. Insgesamt ergibt sich daher ein Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2016/2017 in Höhe von T€ 8.425. Zusammen mit den Verlustvorträgen aus Vorjahren resultiert daraus ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von T€ 456.837. Für das Geschäftsjahr 2016/2017 ergab sich aufgrund des eingestellten Geschäfts ein negativer Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Zur Abdeckung des daraus resultierenden Finanzbedarfs hat die Gesellschafterin der Soitec Solar GmbH weitere Gesellschafterdarlehen gewährt. Der laufende Finanzierungsbedarf des Geschäftsjahres 2016/2017 wurde entsprechend durch Gesellschafterdarlehen von Soitec S.A. gedeckt. Insgesamt stiegen dadurch die Verbindlichkeiten (inklusive Zinsen) gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 468.798 auf T€ 502.424 zum 31. März 2017 und betreffen im Wesentlichen das Gesellschafterdarlehen (T€ 491.130; JV T€ 456.582). Des Weiteren werden T€ 43.285 (VJ T€ 13.213) Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen. Diese resultieren zu T€ 28.049 aus kurzfristigen Darlehen und zu T€ 15.236 aus Lieferungen und Leistungen. Am 11. Juni 2013 hatte die Soitec S.A. zur Sicherstellung des Liquiditätsbedarfs der Soitec Solar GmbH eine Liquiditätszusage in Form eines Revolvierenden Kredits mit einer Laufzeit von zunächst zwei Jahren, gültig ab 1. April 2013 über 300 Millionen Euro eingeräumt. am 18. September 2013 wurde die Liquiditätszusage auf 350 Millionen Euro, am 7. März 2014 auf 385 Millionen Euro ausgeweitet. Am 16. Januar 2015 wurde vorgenannte Vereinbarung auf 400 Millionen Euro ausgeweitet, am 20. Februar 2015 ein Rangrücktritt für das vorgenannte Darlehen vereinbart. Schließlich wurde die Kreditvereinbarung vom 11. Juni 2013 am 31. März 2015 und am 31. März 2016 jeweils um ein weiteres Jahr verlängert und auf 460 Millionen Euro erweitert. Per 30. März 2017 wurde eine Verlängerung bis zum 31. März 2018 vereinbart und die vorgenannte Kreditvereinbarung schließlich mit der Vereinbarung vom 26. Juli 2017 auf 490 Millionen Euro erweitert. Letztendlich hat die Soitec S.A. mit der Vereinbarung vom 21.10.2017 die Kreditlinie bis zum 31. März 2020 verlängert. d. Forschung und Entwicklung Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wurden mit dem Rückzugsbeschluss von Soitec eingestellt. III. NachtragsberichtDie Gesellschaft hat am 26.09.2018 den Entwurf des Verschmelzungsplanes mit der Con- centrix Holding SAS eingereicht. IV. PrognoseberichtDie verbleibenden Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft belaufen sich auf die Restabwicklung von Projekten, den Verkauf von bestehenden Kraftwerksbeteiligungen. Im Geschäftsjahr 2017/2018 ergaben sich keine nennenswerten Umsatzerlöse. Entsprechend ergibt sich ein negatives Jahresergebnis, welches im mittleren einstelligen Millionenbereich liegt. Da die Gesellschaft mangels operativem Geschäft keine Erträge erwirtschaftet, wurde beschlossen die Gesellschaft Ende 2018 auf eine französische Personengesellschaft zu Verschmelzen. Der Liquiditätsbedarf im Geschäftsjahr 2017/2018 wird durch das Gesellschafterdarlehen abgedeckt, so dass sämtliche fälligen Verpflichtungen beglichen werden können. Gemäß der vereinbarten Kreditlinie mit der Soitec S.A. steht bis zum 31.03.2020 entsprechende Liquidität zur Verfügung, wobei sich plangemäß für das Geschäftsjahr 2018/2019 insgesamt kein Cash-Bedarf mehr ergeben soll. V. Chancen- und RisikoberichtDie wesentlichen Risiken stehen in direktem Zusammenhang mit dem Ausstieg der Soitec Solar GmbH aus dem Solargeschäft. a. Risiko mangelnder Erlöse aus Kraftwerksverkäufen bzw. Verkäufen von Beteiligungen an Kraftwerken Die Soitec Solar GmbH wird eine Kraftwerksbeteiligung veräußern. Es besteht das Risiko, dass diese Veräußerung nicht oder zu einem geringeren Erlös als geplant zustande kommt oder dass es zu einer zeitlichen Verzögerung beim Verkauf kommt. b. Risiken der Ablösung von Verträgen im Zusammenhang mit installierten Kraftwerken und Demonstrationsanlagen Die bestehenden Verträge im Zusammenhang mit installierten Kraftwerken und Demonstrationsanlagen wurden weitestgehend aufgehoben. Zum Berichtszeitpunkt bestehen noch Verpflichtungen für einige Kraftwerke. Für diese verbleibenden Verpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet sowie Ersatzteile zurückgehalten. Es besteht das Risiko, dass die zurückgestellten Ersatzteile oder die Rückstellungen nicht ausreichen, wobei das Risiko insgesamt als gering eingestuft wird. c. Fremdwährungs- und Zinsrisiko Es werden Forderungen zur Finanzierung der Projekte in Südafrika in ZAR ausgewiesen. Den ZAR Forderungen stehen EUR Verbindlichkeiten der Konzernmutter gegenüber. Somit besteht, im Zusammenhang mit diesen Forderungen, ein gewisses Fremdwährungsrisiko d. Finanzierungsrisiken Mit dem Ausstieg der Soitec Solar GmbH aus dem Solargeschäft entfallen Umsätze aus den gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten und somit bleibt die Liquiditätslage weiterhin angespannt. Darum ist die Finanzierung der Soitec Solar GmbH und der Fortbestand der Gesellschaft weiterhin von der Unterstützung durch die Soitec S.A. abhängig. Zur Sicherstellung des Liquiditätsbedarfs hatte die Soitec S.A. eine Kreditlinie von 490 Mio. EUR gewährt. Die Vereinbarung ist bis zum 31. März 2020 gültig. Ein besonderes ordentliches Kündigungsrecht besteht nicht, jedoch kann die Kreditlinie auf den bestehenden ausgereichten Darlehensbetrag vermindert werden, wobei zum heutigen Zeitpunkt keine Anzeichen bestehen, dass die Soitec S.A. von diesem Recht Gebrauch machen wird. Insgesamt wird jedoch erwartet, dass der zukünftige Cashbedarf für den verbleibenden operativen Geschäftsbetrieb gedeckt werden kann. e. Steuerrisiken Durch die wesentliche Veränderung der Gesellschafterstruktur mit der Übernahme der Anteile durch die Soitec S.A. ist ein Risiko in Bezug auf den Verlust der Verlustvorträge entstanden. Die Einspruchsverfahren ruhen im Hinblick auf ein anhängiges Verfahren zu § 8c KStG. Die Gesellschaft nimmt in diesem Zusammenhang steuerliche Beratung auf Ebene der Muttergesellschaft durch externe Steuerexperten in Anspruch. f. Risiken aus der Übernahme von Garantien Die Soitec Solar GmbH gewährte den Abnehmern von Modulen und Systemen langfristige Leistungsgarantien von bis zu 25 Jahren sowie Produktgarantien von bis zu 10 Jahren. Auch wenn über einen Teil der Garantien abschließende Vereinbarungen mit Kunden getroffen wurden und ein großzügiges Modul-Ersatzteilpaket zurückgehalten wurde, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle der Nichterfüllung bestimmter Mindestleistungen oder im Falle des Auftretens von Mängeln der von der Gesellschaft verkauften Produkte Ansprüche gegen die Soitec Solar GmbH geltend gemacht werden könnten, welche die zur Abdeckung dieses Risikos gebildeten Rückstellungen übersteigen. Dies könnte zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit und der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Soitec Solar führen. g. Gesamteinschätzung Sofern es nicht gelingt, die Vermögenswerte, insbesondere die Kraftwerksbeteiligungen entsprechend schnell zu veräußern, ist das Risiko erhöht, dass die Soitec Solar GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. In diesem Fall wäre die Gesellschaft davon abhängig, dass die Kreditlinien der Gesellschafterin sowie die Liquiditätsausstattungsgarantie nicht gekündigt werden und ggf. auftretende Liquiditätsengpässe durch die Gesellschafterin gedeckt werden. Falls dies nicht erfolgt werden die Liquiditätsrisiken als bestandsgefährdend eingestuft. Weitere bestandsgefährdende Risiken ergeben sich nicht. Bilanz zum 31. März 2017Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis 31. März 2017
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31.03.2017der Soitec Solar GmbH Freiburg im BreisgauI. Allgemeine AngabenFür das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Der Jahresabschluss auf den 31. März 2017 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB erstellt. Von den vorgesehenen größenabhängigen Erleichterungen nach § 276 HGB, § 288 Abs. 2 HGB sowie der §§ 325 ff HGB haben wir Gebrauch gemacht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Für den vorliegenden Abschluss waren erstmals die Bestimmungen des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) anzuwenden. Sofern es durch die erstmalige Anwendung im vorliegenden Abschluss zu Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr gekommen ist, wird auf die mangelnde Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr hingewiesen. Im Übrigen wurden die im Vorjahr angewandten Bewertungsgrundlagen beibehalten. II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 1. Anlagevermögen Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt, sofern von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist. 2. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Kassenbestände und Bankguthaben sind zum Nennwert angesetzt. 3. Verbindlichkeiten und Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verpflichtungen und künftige Kosten- und Preissteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der deutschen Bundesbank festgelegten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Erhaltene Anzahlungen werden mit dem Nennwert bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Fremdwährungsumrechnung und Bewertungseinheiten Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung. Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitäts- und Realisationsprinzip bewertet. Bei einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger werden unter Anwendung des §256a HGB auch unrealisierte Kursgewinne vereinnahmt. III. Erläuterungen zur Bilanz1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 40.834 TEUR (Vorjahr: 13.213 TEUR) und resultieren in Höhe von 2.452 TEUR aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von 38.382 TEUR aus verzinslichen Darlehen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 2. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Die Bilanz zeigt einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von 456.837 TEUR, wodurch zum Bilanzstichtag eine bilanzielle Überschuldung vorliegt. 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzten sich wie folgt zusammen:
4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (502.424 TEUR; Vorjahr: 468.798 TEUR), resultieren zu 488.868 TEUR (Vorjahr 444.211 TEUR) aus verzinslichen Darlehensverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 19.484 TEUR (Vorjahr: 18.310 TEUR) enthalten. 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 20.143 TEUR (Vorjahr: 18.770 TEUR) enthalten. 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von 10.342 TEUR (Vorjahr: 9.442 TEUR) enthalten. 4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinsen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 8.361 TEUR (Vorjahr: 9.442 TEUR) enthalten. V. Sonstige AngabenAngaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sowie Haftungsverhältnissen Zum Abschlussstichtag bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen:
Mit Pfändungsvereinbarung vom 4. März 2013 verpfändet die Gesellschaft Ihre Anteile an der CPV Power Plant No. 1 Pty Ltd., Touwsrivier/Südafrika, an ihre Tochtergesellschaft Soitec Solar RSA Pty Ltd., Capetown/Südafrika. Die Verpfändung erfolgt im Rahmen der Darlehensgewährung von der Soitec Solar RSA an die CPV Power Plant No. 1 vom 14. Dezember 2012 und soll so lange bestehen bleiben bis die CPV Power Plant No. 1 sämtlichen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachgekommen ist. Der Darlehensvertrag hat eine Laufzeit bis 10. Juni 2029. Mit einer Inanspruchnahme ist jedoch nicht zu rechnen. Weitere Haftungsverhältnisse lagen nicht vor. Anteilsbesitz An dem nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht zum Bilanzstichtag ein Anteilsbesitz von mindestens 20 % aller Anteile:
Personalbestand Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt keine Angestellten (Vorjahr: 55) Angestellte.
Organmitglieder Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2016/2017 waren:
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird aufgrund § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Honorar des Abschlussprüfers Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des § 288 Abs. 2 HGB Gebrauch, die Kosten für das Honorar des Abschlussprüfers im Anhang nicht anzugeben. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Soitec S.A., Bernin/Frankreich, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss des Mutterunternehmens ist bei Soitec S.A. 27 avenue de l'Opera | 75001 Paris (France) erhältlich.
Freiburg im Breisgau, den 23. November 2018 Soitec Solar GmbH José Beriot, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. April 2016 bis 31. März 2017
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Soitec Solar GmbH, 60596 Frankfurt am Main für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Soitec Solar GmbH, 60596 Frankfurt am Main, sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Soitec Solar GmbH, 60596 Frankfurt am Main. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Soitec Solar GmbH, 60596 Frankfurt am Main, und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Wiesbaden, 23. November 2018 GMP
CONTENT Audit GmbH
Gerlach, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde am 14. Januar 2019 festgestellt |
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