HWP Mantel 1 GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Oberländer seit 4.12.2025 | Prokura |
Benjamin Ebbecke seit 4.12.2025 | Geschäftsführer |
Klaus Luig seit 4.12.2025 | Prokura |
Karl-Maximilian Jakob Vogt seit 4.12.2025 | Geschäftsführer |
Fabian Landis seit 14.4.2025 | Prokura |
Thorsten Letzing seit 16.8.2023 | Geschäftsführer |
Sandra Schaal seit 16.8.2023 | Prokura |
Johannes Schrey seit 13.1.2022 | Prokura |
Lutz Biermann seit 13.1.2022 | Prokura |
Robert Endres seit 13.1.2022 | Prokura |
Martin Föll seit 12.6.2020 | Prokura |
Klaus Sturm seit 20.12.2017 | Prokura |
Matthias Alexander Kammer seit 10.5.2010 | Geschäftsführer |
Frank Wachholz seit 10.5.2010 | Geschäftsführer |
Franz Winkler seit 31.10.2005 | Prokura |
Norbert Dr. Leopold seit 31.10.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 82.69% | |
| 5.00% | |
| 4.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
7 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 7 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HWP Planungsgesellschaft mbH Architektur, Betriebsplanung, ProjektmanagementStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023HWP Planungsgesellschaft mbH Architektur, Betriebsplanung, Projektmanagement, StuttgartDie Gesellschaft ist auf den Gebieten - Betriebsplanung und Unternehmensberatung, - Gesamtplanungs- und Überwachungsaufgaben im Bereich der Architektur und Bauplanung, - Architektur und Technik, - Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung einschließlich Medizin- und Labortechnik und - Projektmanagement tätig. Neben der HWP Tripoli GmbH, Stuttgart werden in Kairo, Ägypten (in Liquidation) und Zürich, Schweiz, weitere Tochtergesellschaften unterhalten. In Berlin und Greifswald, Deutschland, bestehen jeweils Niederlassungen. Die Weltwirtschaft war in 2023 weiterhin geprägt von den geopolitischen Konflikten und anhaltenden Unsicherheiten mit Auswirkungen auf die Entwicklung von Energiepreisen und Handelsströmen. Begleitet von einem Rückgang des Inflationsanstiegs und einer bleibend restriktiven Zinspolitik erreichte die Weltwirtschaft ein Wachstum von ca. 2,8%. Hierfür zeichneten sich i.W. die Volkswirtschaften in China, USA und den Schwellenländern verantwortlich, im Euro-Raum konnte lediglich ein Wachstum von 0,5% verzeichnet werden. Für das Jahr 2024 prognostiziert der IWF im weiterhin schwierigen Umfeld einen weiteren Rückgang der Weltwirtschaft auf ca. 2,3% (0,9% im Euro-Raum). In Deutschland ist die Wirtschaftsleistung 2023 sogar um 0,3% gesunken, dabei schrumpfte die Wertschöpfung besonders in der Industrie und der Bauwirtschaft. Entgegen den etwas positiveren Prognosen für die anderen Länder im Euro Raum wird für Deutschland auf Basis der Frühindikatoren keine Trendwende für 2024 vorhergesagt. Es wird von einem Wachstum des BIP von ca. 0,2% ausgegangen, im Hinblick auf die Beschäftigung wird ein leichter Anstieg der Arbeitslosenquote prognostiziert. Der für unsere Geschäftstätigkeiten wichtige Bereich der Bauwirtschaft in Deutschland verzeichnete in 2023 mit -5,2% einen ähnlich hohen Umsatzrückgang wie bereits im Jahr 2022 (-5,1%). Für das Jahr 2024 geht die Deutsche Bauindustrie von einer weiteren Reduzierung um 3,5% aus. Maßgeblich ist der Umsatzrückgang durch den Bereich Wohnungsbau geprägt, für die Bereiche Wirtschaftsbau und Öffentlicher Bau geht die Deutsche Bauindustrie von einem gegenüber 2023 leicht steigenden Umsatz aus. Bei der Beschäftigungssituation im Baugewerbe geht man nach einem stagnierenden Jahr 2023 von einem leichten Rückgang der Beschäftigtenzahl in 2024 aus. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Auf Basis eines guten Auftragsbestands konnte im laufenden Geschäftsjahr eine überwiegend gute Beschäftigung sichergestellt werden. Sowohl im Industriebereich als auch im Bereich der öffentlichen Auftraggeber konnte HWP in allen Geschäftsbereichen wichtige Architektur-/Planungsaufträge sowie Projektsteuerungsaufträge erfolgreich akquirieren, deren Bearbeitung über das Berichtsjahr hinausgeht und somit auch mittelfristig zu einer stabilen Auslastung beitragen. In Anbetracht eines guten Auftragsbestands zum Jahresbeginn sowie einem sich positiv entwickelnden Auftragseingang im Jahr 2023 konnte die Kapazität an Fachkräften mit den erforderlichen Kompetenzen im Geschäftsjahr leicht erhöht werden. Das handelsrechtliche Umsatzvolumen im Geschäftsjahr hat sich planmäßig deutlich reduziert, da im Gegensatz zum Vorjahr nur wenige großvolumige Projekte fertiggestellt und schlussabgerechnet wurden. Der Anteil der im Ausland erzielten Umsätze hat sich im Vergleich zum Vorjahr volumenmäßig und prozentual weiter reduziert. Im Geschäftsjahr wurden die geplanten betriebswirtschaftlichen Umsatz- und Ergebnisziele geringfügig unterschritten, insbesondere bei dem für die interne Steuerung wichtigen betriebswirtschaftlichen Rohertrag konnte aber ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden. Ertragslage Der Gesamtleistung von TEUR 13.804 mit einer Reduzierung um TEUR 468 im Vergleich zum Vorjahr steht eine etwas höhere Reduzierung bei den Fremdleistungen um 18% oder TEUR 741 gegenüber. Einhergehend mit dem leichten Anstieg der Kapazitäten in den Bereichen Projektmanagement und Architektur erhöhte sich die anteilige eigene Wertschöpfung an der Gesamtleistung geringfügig gegenüber dem Vorjahr. Der Rohertrag erhöhte sich um TEUR 273 bzw. 2,7% auf TEUR 10.456. Einen wesentlichen Ergebnisbeitrag trug zudem ein Verkauf von Anteilen an einem beteiligten Unternehmen bei. Bedingt durch diesen Anteilsverkauf verminderten sich die Beteiligungserträge wesentlich gegenüber dem Vorjahr. Das Ergebnis vor Steuern erhöhte sich um TEUR 5.132 auf TEUR 5.736 und das Jahresergebnis erhöhte sich um TEUR 5.131 auf einen Überschuss von TEUR 5.732. Der durchschnittliche Personalbestand erhöhte sich im Geschäftsjahr auf 130 Mitarbeitende (i.Vj. 123), bedingt durch Neueinstellungen und Anpassungen der Gehaltsstruktur erhöhten sich die Personalkosten um ca. 6,9% gegenüber dem Vorjahr. Finanzlage Im Jahr 2023 erhöhten sich die Bruttoinvestitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände und in das Sachanlagevermögen um TEUR 44 von TEUR 80 im Vorjahr auf TEUR 124 im Berichtsjahr. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus gegenüber dem Vorjahr vermehrt getätigten Ersatzinvestitionen im Bereich IT Hard- und Software sowie in die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Damit einhergehend stehen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 38 höhere Abschreibungen von TEUR 199. Die Finanzanlagen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch den Anteilsverkauf um TEUR 149 auf TEUR 623. Dies führt im Ergebnis zu einer Reduzierung der Kapitalbindung. Das Anlagevermögen ist am Bilanzstichtag vollständig durch das Eigenkapital gedeckt. Der Bestand an liquiden Mitteln inkl. der kurzfristig veräußerbaren Wertpapiere des Umlaufvermögens am Bilanzstichtag hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 5.722 erhöht. Dies ist im Wesentlichen begründet durch die gestiegene Vereinnahmung von Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen sowie den Liquiditätszufluss aus dem genannten Verkauf von Unternehmensanteilen. Die Gesellschaft hat eine Eigenkapitalquote von 42,4%. Grund der Erhöhung um 19,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr ist die signifikante Erhöhung des Eigenkapitals durch das positive Jahresergebnis, verbunden mit einer gegenüber dem Vorjahr nicht in gleichem Maße gestiegenen Bilanzsumme. Zur Ermittlung der Kennzahl für das Eigenkapital wurden die unfertigen Leistungen mit den erhaltenen Anzahlungen saldiert. Wie auch in den vorangegangenen Geschäftsjahren war es, aufgrund erhaltener Abschlagszahlungen, nicht erforderlich, Bankkredite in Anspruch zu nehmen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Jahr 2023 bedingt durch eine ähnlich gute Auslastung in den Geschäftsbereichen wie im Vorjahr sowie den erzielten Erlös aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen ein wirtschaftlich erfolgreich verlaufendes Geschäftsjahr war. Durch einen soliden Sockel an langfristigen Aufträgen war die Finanzierung der Geschäftstätigkeit jederzeit gesichert. Chancen- und Risikobericht HWP hat bereits vor einigen Jahren unter Abwägung der Chancen und Risiken den strategischen Entschluss gefasst und zwischenzeitlich umgesetzt, sich auf Projekte in Deutschland und den angrenzenden deutschsprachigen Raum zu fokussieren. Die Tochtergesellschaft in der Türkei wurde bereits im Jahr 2022 geschlossen, die Gesellschaft in Kairo/Ägypten befindet sich in Liquidation. Aspekte, die zur Kompensation dieser wegfallenden Märkte sowie einer positiven Geschäftsentwicklung von HWP beitragen können, sind zum einen die in den letzten Jahren stetig und mit zunehmendem Volumen nachgefragten Leistungen im Bereich Projektsteuerung. Zum anderen die verstärkte Nachfrage von Industrieunternehmen für Architektur- und Planungsleistungen für komplexe Produktionsgebäude im Hochtechnologie- und Pharmabereich sowie von öffentlichen Auftraggebern im Bereich Gesundheitswesen. Basis für verbesserte Chancen bei der Akquisition in diesem Umfeld sind neben einschlägigem Fachwissen und erfolgreichen Referenzprojekten auch die bei HWP aufgebaute Expertise im Bereich der BIM-Technologie (Building Information Modeling). Risiken der künftigen Entwicklung sind derzeit weiterhin im Fachkräftemangel zu sehen, der den Ersatz von Fluktuation und weiteren Aufbau relevanter Kompetenzen erschwert. Liquiditätsrisiken können aus einem geänderten Zahlungsverhalten der Kunden insbesondere bei zu erhaltenden Anzahlungen entstehen. Diesen Risiken wird durch Liquiditätsplanung und ausreichende Kreditlinien begegnet. Zur Begrenzung des Ausfallrisikos sind Geschäftspartner ausschließlich deutsche Banken von erstklassiger Bonität. Tatsachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder dessen Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Prognosebericht Auf Basis eines soliden Auftragseingangs im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2023 und einem hohen Auftragsbestand zu Jahresbeginn erwartet die Geschäftsführung eine weiterhin gute Auslastung in den Geschäftsbereichen. Die Chancen auf Wachstum sind neben möglichen negativen Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzungen in Osteuropa und dem Nahen Osten und der verhaltenen Prognose für die Entwicklung der deutschen Bauindustrie begrenzt. Trotz der negativen Gesamtprognose für die Bauindustrie, gehen wir davon aus, dass die Bauinvestitionen in den für die HWP-Geschäftsbereiche besonders wichtigen Segmenten Industriebau und Öffentlicher Bau, hier insbesondere in den Bereichen Gesundheitswesen und Bildung, Forschung und Lehre, in 2024 und den folgenden Jahren steigen werden und ein gutes Potential für die Gewinnung von Aufträgen vorhanden sein wird. Daher erfolgt, einhergehend mit dem moderaten Wachstum, eine intensivierte und gezielte Akquisition von Fach- und Führungskräften. Ergänzend dazu erfolgt eine verstärkte Entwicklung von Experten aus eigenen Reihen. Der seit Jahren durch gezieltes Engagement betriebene Aufbau von BIM-Kompetenz trägt zunehmend Früchte durch den Einsatz dieser Methode in der laufenden Projektarbeit. Die Expertise in diesem Bereich konnte durch die Rekrutierung von Spezialisten ausgebaut werden und wird weiterhin durch Mitarbeiterschulung und Engagement in Expertengremien gefördert. Einhergehend mit einer Intensivierung der Akquisitionsleistungen sowie dem genannten zufriedenstellenden Auftragsbestand geht die Gesellschaft davon aus, dass sich die Beschäftigung in 2024 auf einem ähnlich hohen Niveau wie im abgeschlossenen Geschäftsjahr stabilisieren wird. Für die kommenden Geschäftsjahre 2024 und 2025 erwartet die Gesellschaft eine stabile betriebswirtschaftliche Umsatzleistung sowie die Erzielung von jeweils positiven Jahresergebnissen. Die Geschäftsführung ist zuversichtlich, dass trotz starkem Wettbewerb, durch die breite und kompetente Aufstellung unserer Geschäftsbereiche, die Integration zeitgemäßer und innovativer Methoden und Techniken sowie die gute Vernetzung in die verschiedenen Branchen unserer Kunden ein mittel- und langfristig wirtschaftlich stabiles und profitables Arbeiten sichergestellt wird.
Stuttgart, 31.07.2024 gez. Dr. Norbert Leopold, Geschäftsführer gez. Matthias Kammer, Geschäftsführer gez. Frank Wachholz, Geschäftsführer gez. Frank Wachholz, Geschäftsführer BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023HWP Planungsgesellschaft mbH Architektur, Betriebsplanung, Projektmanagement, StuttgartA. Allgemeine Angaben Die HWP Planungsgesellschaft mbH mit Sitz in Stuttgart ist im Handelsregister des Registergerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 4483 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt. Die zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. Aus Gründen des besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft teilweise langfristige Aufträge ausführt und hierbei keine Teilgewinnrealisierung erfolgt. Die Gesellschaft ist nach den Kriterien des § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. Im Anhang wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft in Anspruch genommen. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Vermögensgegenstände werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Anlagenzugänge werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung pro rata temporis abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen wurden im Geschäftsjahr nicht aktiviert. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die unfertigen Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen für erkennbare Risiken bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine pauschale Wertberichtigung Rechnung getragen. Die sonstigen Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Guthaben in ausländischer Währung sind zum Devisenkassamittelkurs angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Projected Unit Credit Methode (PUC-Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,82% gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Fluktuation wurden nicht berücksichtigt. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung werden zum Devisenkassamittelkurs angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschluss-Stichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. C. Erläuterung zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Anhang dargestellt. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen in Höhe von T€ 10 (i. Vj T€ 11) und Forderungen aus Darlehen in Höhe von T€ 536 (i. Vj T€ 618). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 77 (i.Vj. T€ 43). Das zum Bilanzstichtag ausgewiesene Eigenkapital i.H.v. T€ 9.311 (i. Vj. T€ 4.009) ist in Höhe von T€ 3,5 (i. Vj. T€ 13) ausschüttungsgesperrt. Die Ausschüttungssperre resultiert aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen (T€ 3,5). Bei einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,74% hätte sich zum Bilanzstichtag eine um T€ 3,5 höhere Pensionsrückstellung ergeben. Die sonstigen Rückstellungen decken die Risiken aus ungewissen Verpflichtungen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.774 (i. Vj. T€ 1.700) sowie kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 84 (i.VJ. T€ 126). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 33 (i. Vj. T€ 35). Sonstige finanzielle Verpflichtungen
D. Erläuterung zur GuV Das Rohergebnis enthält Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 20,24 (i.Vj. € 38.442,57). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 15.624,68 (i.Vj. € 13.007,76). D. Ergänzende Angaben 1. Zusammensetzung der Organe Geschäftsführer der Gesellschaft: Herr Dr.-Ing., Dipl.-Kfm. Norbert Leopold, Kaufmann Herr Dipl.-Ing. und Architekt Frank Wachholz, Architekt Herr Dipl.-Ing. Matthias Kammer, Bauingenieur Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Thorsten Letzing, Kaufmann Beirat der Gesellschaft: Frau Dipl.-Kfm. Rose-Marie Vogt, Kaufmann 2. Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
3. Anteilsbesitzliste
*) Werte aus 2022 4. Ergebnisverwendung Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 01.02.2024 erfolgte am 20.02.2024 eine Vorabausschüttung in Höhe von EUR 3.600.000,00 auf den sich zum 31. Dezember 2023 ergebenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 8.590.672,33. Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.990.672,33 auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart, den 31. Juli 2024 gez. Dr. Norbert Leopold gez. Matthias Kammer gez. Thorsten Letzing gez. Frank Wachholz Anlagenspiegel
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die HWP Planungsgesellschaft mbH Architektur, Betriebsplanung, Projektmanagement, Stuttgart EINGESCHRÄNKTES PRÜFUNGSURTEIL ZUM JAHRESABSCHLUSS UND PRÜFUNGSURTEIL ZUM LAGEBERICHT Wir haben den Jahresabschluss der HWP Planungsgesellschaft mbH Architektur, Betriebsplanung, Projektmanagement, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HWP Planungsgesellschaft mbH Architektur, Betriebsplanung, Projektmanagement, Stuttgart für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS EINGESCHRÄNKTE PRÜFUNGSURTEIL ZUM JAHRESABSCHLUSS UND FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL ZUM LAGEBERICHT Entgegen § 285 Nr. 9a HGB und § 285 Nr. 31 HGB wurden im Anhang keine Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführer und zu den Erträgen von außerordentlicher Größenordnung oder außerordentlicher Bedeutung gemacht. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen und Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 31. Juli 2024 BW
PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB
Dr. Julian Bauer, Wirtschaftsprüfer i.V. Anita Stantejsky, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Andere Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2024 festgestellt. |
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