ScheKo GmbH
Selbe AdresseEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Brand seit 1.4.2026 | Prokura |
Hans Fachner seit 6.11.2025 | Prokura |
Antje Ramge seit 2.7.2025 | Prokura |
Jens Robke seit 16.6.2025 | Prokura |
Marcel Kienitz seit 16.4.2025 | Prokura |
Gerd Wilhelm Dr. Kiparski seit 25.3.2025 | Prokura |
Herbert Ferdinand Jansky seit 25.3.2025 | Prokura |
Michael Larionow seit 6.9.2024 | Prokura |
Birgit Großmann-Wolf seit 6.9.2024 | Prokura |
Sara Yussefi seit 21.9.2023 | Prokura |
Julia Maria Falke seit 27.7.2023 | Prokura |
Mehmet Albayram seit 27.7.2023 | Prokura |
Michael Havas seit 10.11.2022 | Prokura |
Lars Michael Dr. Hoffmann seit 30.3.2022 | Prokura |
Karsten Scholz seit 14.12.2021 | Prokura |
Thomas Karl seit 14.12.2021 | Prokura |
Michaela Pelzer seit 14.12.2021 | Prokura |
Martin Szilagyi Eilertsen seit 14.12.2021 | Prokura |
Johannes Berkmann seit 26.10.2021 | Vorstandsmitglied |
Michael Koch seit 26.10.2021 | Prokura |
Christian Wissing seit 26.10.2021 | Prokura |
Volker Hannemann seit 26.10.2021 | Prokura |
Christian Dr. Behlert seit 26.10.2021 | Prokura |
Michael Sattler seit 26.10.2021 | Vorstandsmitglied |
Heinz-Jürgen Dr. Schwering seit 26.10.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Entis Lebensversicherung AGNeu-IsenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis 1 Lagebericht 1.1 Wirtschaftliche Entwicklung 1.2 Geschäftsverlauf und Lage 1.3 Personal- und Sozialwesen 1.4 Risikobericht 1.5 Prognose- und Chancenbericht Anlage zur Bewegung des Versicherungsbestandes 2 Bilanz zum 31.12.2023 3 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023 4 Anhang 4.1 Allgemeine Angaben 4.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4.3 Erläuterungen zur Bilanz 4.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.5 Nachtragsbericht 4.6 Sonstige Angaben Anlage 1 - Überschussbeteiligung 2024 Anlage 2 - Rechnungsgrundlagen Abkürzungsverzeichnis 1 Lagebericht1.1 Wirtschaftliche Entwicklung1.1.1 Gesamtwirtschaftliches Umfeld und konjunkturelle Aussichten Weltwirtschaftliche Entwicklung 1 , 2 Die gesamtwirtschaftliche Ausgangslage der Weltkonjunktur zeigt laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (nachfolgend BMWK) zum Jahreswechsel 2023/2024 weiterhin die Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen. Der fortwährende russische Angriffskrieg auf die Ukraine sowie der Nahost-Konflikt und der daraus resultierende massive Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise sind hauptsächlich für den erheblichen Kaufkraftverlust verantwortlich. Insbesondere hat der private Konsum im vergangenen Jahr aufgrund der Kaufkraftverluste und der sich daraus ergebenden Kaufzurückhaltung abgenommen. Die gestiegenen Unsicherheiten infolge von geopolitischen Spannungen sowie die schwachen Industrieproduktionen tragen ebenfalls zur Hemmung des Wachstums bei. Eine weitere dämpfende Kraft ist auch die verhaltene Entwicklung in China, die im Wesentlichen aus der Verschuldung im dortigen Immobiliensektor resultiert. Der Internationale Währungsfonds (nachfolgend IWF) schätzt in seinem jüngsten World Economic Outlook 3 , dass die Wachstumsrate für die Weltwirtschaft für das Geschäftsjahr 2023 3,1 % beträgt, nachdem das Wachstum im Vorjahr noch bei 3,5 % lag. Trotz der zunehmenden weltpolitischen Spannungen, wie dem fortwährenden russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und dem Nahost-Konflikt sowie den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und der Lebenshaltungskostenkrise, erholt sich die Weltwirtschaft laut IWF besser als erwartet. In den USA stieg das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Gesamtjahr 2023 um 2,5 % gegenüber dem Vorjahr an. Die chinesische Wirtschaft wuchs im Jahr 2023 insgesamt um 5,2 % und lag damit über dem globalen Durchschnitt. Innerhalb des Euroraums fielen die Wachstumsraten heterogen aus; während die Volkswirtschaften in Spanien (+2,4 %), Frankreich (+0,8 %) und Italien (+0,7 %) Wachstumsraten verzeichnen konnten, reduzierte sich die Wirtschaftsleistung in Deutschland um 0,3 %. Insgesamt konnte der Euroraum seine Wirtschaftsleistung im Geschäftsjahr 2023 um 0,5 % steigern. Die Inflation ging im Geschäftsjahr 2023 schneller von ihrem Höchststand im Jahr 2022 zurück als prognostiziert. Die positiven Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Wirtschaftstätigkeit fallen jedoch geringer aus als erwartet. Nach Einschätzung des IWF werden etwa 80 % der Volkswirtschaften der Welt nach dem Höchststand im Jahr 2022 im aktuellen Jahresdurchschnitt wieder eine niedrigere Gesamt- und Kerninflation aufweisen. Ursächlich hierfür sieht der IWF einerseits die wieder sinkenden Energie- und Rohstoffpreise sowie den Rückgang der Zinssätze in den wichtigsten Volkswirtschaften andererseits. Deutschland 4 Nachdem Deutschland im Geschäftsjahr 2023 die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Großen und Ganzen hinter sich gelassen hat, ist es laut Jahreswirtschaftsbericht des BMWK im Laufe des vergangenen Jahres erfolgreich gelungen, Versorgungsengpässen entgegenzuwirken und auf rückläufige Energiepreise hinzusteuern. Allerdings wurde die deutsche Wirtschaft aufgrund der früheren starken Abhängigkeit von russischen Energielieferungen, einem verhältnismäßig hohen Anteil der Industrie an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfungskette sowie der deutlichen Fokussierung auf den Außenhandel nachhaltiger als andere große westliche Volkswirtschaften in ihrer Entwicklung geschwächt. Gleichwohl gelang es auf europäischer und vor allem auch auf nationaler Ebene erfolgreich den Bedarf an Energielieferungen zeitnah aufzufangen und Energienachfragen - wo möglich - wirksam zu verringern. Trotz der wirtschaftlichen Schwächephase zeigt sich der Arbeitsmarkt jedoch als stabil, auch wenn die dynamische Entwicklung im Verlauf deutlich rückläufig ist. Laut Umfrageergebnis des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bleibt die Zahl der offenen Stellen trotz Konjunkturrückgang mit 1,7 Millionen auf einem konstant hohen Niveau. Die Erwerbstätigkeit hatte somit trotz rückläufiger Entwicklung des BIP im Herbst 2023 erstmals die Grenze von 46,0 Millionen Personen überschritten und erlangte im Jahresmittel einen Wert von 45,9 Millionen Beschäftigten. Der Anstieg der Verbraucherpreise hat sich im Jahresverlauf 2023 vor allem infolge der deutlich rückläufigen Energiepreise spürbar abgeschwächt. Die Inflationsrate lag im Januar 2023 im Vorjahresvergleich noch bei 8,7 % und fiel im Januar 2024 mit 2,9 % auf den niedrigsten Wert seit Juni 2021. Bei den Verbraucherpreisen gab es im Jahresdurchschnitt 2023 eine Steigerung um 5,9 % gegenüber dem Vorjahr; die Kerninflation (ohne Energie und Nahrungsmittel) stieg auf 5,1 %. Das lag vor allem daran, dass die Energiepreiserhöhung aus dem Vorjahr 2022 auf nachgelagerte Wertschöpfungsstufen übertragen wurde. Zusammenfassend ist die Wirtschaftsleistung in Deutschland im Geschäftsjahr 2023 insgesamt um 0,3 % gesunken. Als ausschlaggebende Faktoren dafür wurden laut BMWK hauptsächlich die indirekten Nachwirkungen der fortwährenden russischen Offensive gegen die Ukraine sowie die weiteren geopolitischen Spannungen, die gestiegenen (Leit-)Zinsen und erhöhte Krankenstände genannt. Die vergleichsweise schwache weltwirtschaftliche Entwicklung und die verschärften strukturellen Herausforderungen haben ebenso maßgeblich dazu beigetragen. 1.1.2 Lebensversicherungsbranche in Deutschland 5 Die Ausführungen zu den Versicherungsmärkten stützen sich auf Veröffentlichungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (nachfolgend GDV) im Rahmen der Jahresmedienkonferenz und beinhalten vorläufige Daten. Laut GDV sind die gebuchten Brutto-Beiträge im Bereich der Lebensversicherung ohne Pensionsfonds und Pensionskassen im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr von 92,8 Mrd. € um 4,0 % auf 89,0 Mrd. € gesunken. Die laufenden Beiträge sind gleichbleibend auf Vorjahresniveau bei 64,3 Mrd. € (Vj. 64,3 Mrd. €) und bei den Einmalbeiträgen ergab sich ein Rückgang um 13,1 % auf 24,8 Mrd. € (Vj. 28,5 Mrd. €). Die Geschäftsentwicklung im Bereich der Lebensversicherung stand auch im Geschäftsjahr 2023 weiter unter dem Eindruck geringer wirtschaftlicher Stabilität mit gestiegenen Zinsen und erhöhter Inflation. Im Neugeschäft gab es insgesamt einen Zuwachs bei den laufenden Beiträgen und Versicherungssummen, jedoch mit Rückgang der Anzahl der Verträge und Einmalbeiträge. Auch das Riester-Neugeschäft hatte einen erwartungsgemäß starken Rückgang im Geschäftsjahr 2023 zu verzeichnen. Der Bestand an Verträgen ist von 81,8 Mio. Verträgen im Vorjahr um 1,3 % auf 80,7 Mio. Verträge im Geschäftsjahr 2023 zurückgegangen. Hierauf entfallen auf Riester-Produkte 10,0 Mio. Verträge (Vj. 10,3 Mio. Verträge; Rückgang um 2,8 %) und auf Basisrenten 2,7 Mio. Verträge (Vj. 2,6 Mio. Verträge; Anstieg um 4,4 %). Im Bereich des Neuzugangs wurden im Geschäftsjahr 2023 4,4 Mio. Verträge gezeichnet, was im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 0,6 % darstellt. Auf Basis dieser Neugeschäftsbeiträge ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Annual Premium Equivalent (APE) in Höhe von 8,9 Mrd. € (Vj. 9,0 Mrd. €; Rückgang um 1,3 %). Die förderfähigen Riester-Verträge erreichten im Jahr 2023 nur noch einen Neuzugang von rund 39 Tsd. Verträgen, hierbei ist ein Rückgang von 68,9 % gegenüber dem Vorjahr (124,7 Tsd. Verträge) zu verzeichnen. Die Basisrenten hingegen konnten im zurückliegenden Geschäftsjahr erneut mit 14,0 % gegenüber dem Vorjahr von 117 Tsd. auf 133,5 Tsd. Verträge zulegen. 1.2 Geschäftsverlauf und Lage1.2.1 Geschäftsverlauf der Entis Lebensversicherung AG Die Entis Lebensversicherung AG ist der Rechtsträger aller Versicherungsverträge des ehemaligen Bestands der Protektor Lebensversicherungs-AG. Als freiwillige Auffangeinrichtung der deutschen Lebensversicherer hatte die Protektor Lebensversicherungs-AG den Bestand der in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Mannheimer Lebensversicherung AG 2003 übernommen und seitdem verwaltet. Die Entis Lebensversicherung AG entstand im Wege einer Ausgliederung zur Neugründung aus der Protektor Lebensversicherungs-AG im Jahr 2017. Dabei ging der gesamte Versicherungsbestand der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung AG mit allen zugehörigen Aktiva und Passiva zunächst auf die aus rechtlichen Gründen neu gegründete Salvamus Lebensversicherungs-AG über, ebenso wie der gesamte Geschäftsbetrieb der Protektor Lebensversicherungs-AG am Standort Mannheim. Nach Vollzug der Ausgliederung wurde die Salvamus Lebensversicherung-AG von der Viridium Holding AG erworben und in Entis Lebensversicherung AG umbenannt. Die Entis Lebensversicherung AG führt die Verträge der Versicherungsnehmer:innen nach dem Erwerb des Bestandes von der Protektor Lebensversicherungs-AG fort. Die Versicherungsbedingungen bleiben unverändert, die garantierten Leistungen gelten weiterhin. Alle bereits zugeteilten Überschussanteile bleiben in vollem Umfang erhalten. Die Kontinuität für die Versicherungsnehmer:innen ist somit sichergestellt. Basierend auf dem Leistungsverrechnungsmodell der Gruppe fungiert die Viridium Service Management GmbH als zentraler Dienstleister für die Gesellschaften der Viridium Gruppe. Auf dieser Basis verrechnet die Viridium Service Management GmbH eine feste Dienstleistungsgebühr an die Lebensversicherungsunternehmen der Gruppe, das sich an der Anzahl der im Bestand befindlichen Verträge und an der Kosteninflation orientiert. Dies gewährleistet für die Entis Lebensversicherung AG langfristige finanzielle Planungssicherheit mit Blick auf den Verwaltungsaufwand für die administrierten Verträge und ermöglicht zugleich, den Versicherungsnehmer:innen: die Vorteile langfristig fixierter Verwaltungskosten zugutekommen zu lassen. Durch die Konzentration auf die operativen und bilanziellen Anforderungen bestehender Vertragsbestände, kann die Entis Lebensversicherung AG effizienter gemanagt werden, so dass die Verwaltungsaufwendungen bei Übernahme durch die Viridium Gruppe reduziert werden und Stückkosten danach niedrig gehalten werden konnten. Die Reduktion der Kosten, eine Kapitalanlagestrategie, die die Exponierung gegenüber dem Risiko von Marktveränderungen reduziert, und die Stabilisierung der Risikoergebnisse durch Rückversicherungslösungen im Viridium Modell führen zu höheren Rohüberschüssen, an denen die Kund:innen durch eine angemessene Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung partizipieren. Die Steigerungen der Überschüsse für die Kund:innen (über die Garantien und die Zuführungen zur Zinszusatzreserve hinaus) sind signifikant und aus Sicht der Entis Lebensversicherung AG auch nachhaltig, da die Dienstleistungsgebühr künftig nur um die Gehaltsinflation angepasst wird und die Versicherungsnehmer:innen vor Stückkostenanstiegen in einem schrumpfenden Bestand geschützt sind. In den letzten drei Jahren vor Erwerb (2014-2016) hat die Versichertengemeinschaft in Höhe von durchschnittlich 3,2 Mio. € an den Überschüssen der Entis Lebensversicherung AG partizipiert (über die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung). In den ersten drei Jahren nach Erwerb (2017-2019) konnte diese Beteiligung deutlich auf durchschnittlich 53,2 Mio. € erhöht werden, was einen Anstieg um 1.564 % darstellt. Seit Erwerb, einschließlich dem Berichtsjahr 2023, wurden jährlich durchschnittlich 33,9 Mio. € der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt. Der Rückgang der letzten Jahre resultiert im Wesentlichen aus dem Bestandsabbau der Gesellschaft. Dank der durchgeführten Modernisierungsvorhaben konnte die Verwaltungskostenrückstellung der Entis Lebensversicherung AG im Geschäftsjahr 2019 aufgelöst und in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung deutlich erhöht werden. Den Kund:innen konnten zwei Sondergutschriften zugeteilt werden: 2019 wurden den Verträgen insgesamt 37,4 Mio. € gutgeschrieben, sowie weitere 50,4 Mio. € in 2021. Im Durchschnitt wurden damit jedem Versicherungsnehmer:in der Entis Lebensversicherung AG in Summe zusätzlich mehr als 1.000 € pro Vertrag gutgeschrieben . Darüber hinaus konnten durch die erfolgreiche Ergebnissteigerung der letzten Jahre auch die laufenden und Schlussüberschüsse für die Kund:innen erhöht werden. Die Stornoquote der Entis Lebensversicherung AG wird seit 2019 entsprechend der GDV-Statistik nach Anzahl ausgewiesen. Die Stornoquote ist seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Im Jahr 2023 ist diese leicht angestiegen, liegt aber unter der Quote von 2021 und verbleibt damit in dem Korridor, der sich seit 2019 entwickelt hat. Die stabil niedrige Stornoquote ist ein wichtiges Indiz für Vertrauen und Zufriedenheit der Versicherungsnehmer:innen mit den Leistungen der Viridium Gruppe. Die Solvenzberechnungen im Jahr 2023 spiegeln eine sehr komfortable Risikobedeckung der Entis Lebensversicherung AG wider. Das Ergebnis der Entis Lebensversicherung AG für das Geschäftsjahr 2023 ist deutlich höher als im Vorjahr erwartet. 1.2.2 Betriebene Versicherungsarten Die Entis Lebensversicherung AG betrieb im Geschäftsjahr 2023 folgende Versicherungsarten:
1.2.3 Darstellung der rechtlichen und organisatorischen Struktur Die Entis Lebensversicherung AG ist Teil der Viridium Gruppe. Die Anteile der Entis Lebensversicherung AG werden zu 100 % von der Viridium Holding AG, Neu-Isenburg, gehalten. Zwischen der Entis Lebensversicherung AG und der Viridium Holding AG besteht seit 2017 ein Ergebnisabführungsvertrag. 1.2.4 Bewegung des Versicherungsbestandes Die Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2023 ist dem Muster 3 in der Anlage zur Bewegung des Versicherungsbestandes am Ende des Lageberichts zu entnehmen. 1.2.5 Neugeschäft Seit Übernahme des Vertragsbestandes der Mannheimer Lebensversicherung AG in 2003 wurde das Neugeschäft vollständig eingestellt. 1.2.6 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Beitragseinnahmen Im Jahr 2023 betrugen die gebuchten Bruttobeiträge 50.082,3 Tsd. € (Vj. 53.595,3 Tsd. €). Sie verteilten sich auf Einzelversicherungen mit 43.245,6 Tsd. € (Vj. 46.178,9 Tsd. €) und auf das Kollektivgeschäft mit 6.836,8 Tsd. € (Vj. 7.416,4 Tsd. €). Aufwendungen für Versicherungsfälle und Rückkäufe Die Bruttozahlungen inklusive Regulierungskosten für Versicherungsfälle und Rückkäufe stiegen um 0,34 % von 109.105,3 Tsd. € auf 109.477,4 Tsd. €. Die Zahlungen entfielen auf Versicherungsleistungen für Ablauf 73.211,7 Tsd. € (Vj. 75.616,0 Tsd. €), für Renten 23.758,2 Tsd. € (Vj. 24.363,5 Tsd. €), für Rückkäufe 8.395,1 Tsd. € (Vj. 5.350,2 Tsd. €) und für Todesfälle 3.705,9 Tsd. € (Vj. 3.146,9 Tsd. €) sowie auf Schadenregulierungskosten von 406,6 Tsd. € (Vj. 628,7 Tsd. €). Zusammen mit der Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ergaben sich nach Abzug des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts insgesamt Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung in Höhe von 100.684,4 Tsd. € (Vj. 103.508,8 Tsd. €). Ergebnis aus Kapitalanlagen Im Geschäftsjahr konnten laufende Erträge aus Kapitalanlagen ohne fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) in Höhe von 25.226,5 Tsd. € (Vj. 26.216,9 Tsd. €) erzielt werden. Aus Zuschreibungen wurden Erträge in Höhe von 26,8 Tsd. € (Vj. 0,2 Tsd. €) vereinnahmt. Als Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden 1.044,8 Tsd. € (Vj. 285,6 Tsd. €) realisiert. Damit beliefen sich die Erträge aus Kapitalanlagen (ohne FLV) insgesamt auf 26.298,2 Tsd. € (Vj. 26.502,7 Tsd. €). Die Aufwendungen für Kapitalanlagen (ohne FLV) betrugen insgesamt 18.509,5 Tsd. € (Vj. 16.432,9 Tsd. €). Die in den Aufwendungen enthaltenen Abschreibungen betrugen 7.681,8 Tsd. € (Vj. 335,2 Tsd. €) sowie Verluste aus dem Abgang in Höhe von 9.304,1 Tsd. € (Vj. 14.508,0 Tsd. €). Per Saldo ergab sich ein Nettoergebnis für die konventionellen Kapitalanlagen in Höhe von 7.788,7 Tsd. € (Vj. 10.069,8 Tsd. €). Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen nach der Berechnungsmethode des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. lag für 2023 bei 0,5 % (Vj. 0,7 %), die laufende Durchschnittsverzinsung bei 1,6 % (Vj. 1,6 %). Das Ergebnis der fondsgebundenen Kapitalanlagen (ohne Saldo aus nicht realisierten Gewinnen und Verlusten) belief sich auf insgesamt 48,6 Tsd. € (Vj. -61,4 Tsd. €). Aufwendungen für Abschluss und Verwaltung Durch Provisionen für Versicherungen mit Beitragsdynamik und Erhöhungsoptionen ergaben sich auch Abschlusskosten für den geschlossenen Bestand. Dem standen in geringem Umfang Erträge aus der Rückerstattung nicht verdienter Provisionen für gekündigte Verträge gegenüber. Bezogen auf die gebuchten Beitragseinnahmen ergab sich eine Betriebskostenquote (Verhältnis der Summe aus Abschluss- und Verwaltungskosten zu den gebuchten Bruttobeiträgen) von 5,2 % (Vj. 5,1 %). Geschäftsergebnis und z usammenfassende Beurteilung der Ertragslage Der Rohüberschuss betrug im Geschäftsjahr 16.200,5 Tsd. € (Vj. 8.115,8 Tsd. €). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus dem besseren übrigen Ergebnis. Hiervon wurden 10.000,0 Tsd. € der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt (Vj. 5.600,0 Tsd. €). Das Ergebnis vor Gewinnabführung betrug 6.200,5 Tsd. € (Vj. 2.515,8 Tsd. €). Die Zinszusatzreserve 6 reduzierte sich insgesamt um 15.551,0 Tsd. € (Vj. Rückgang um 16.350,5 Tsd. €). Bedingt durch den Anstieg der Zinsen am Kapitalmarkt ist der maßgebliche Referenzzins aufgrund der Berechnungsmethode des Referenzzinssatzes gemäß Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I vom 22. Oktober 2018 weiterhin unverändert bei 1,57 %. Das versicherungstechnische Ergebnis für eigene Rechnung betrug 9.474,9 Tsd. € (Vj. 6.855,3 Tsd. €). Das Ergebnis aus sonstigen Erträgen und sonstigen Aufwendungen betrug -3.275,2 Tsd. € (Vj. -3.623,2 Tsd. €). Das Ergebnis enthielt Aufwendungen, die den übrigen Funktionsbereichen nicht zuzuordnen waren und das Unternehmen als Ganzes betrafen. Die Entis Lebensversicherung AG ist seit 2018 Teil einer ertragsteuerlichen Organschaft. Zu diesem Zweck wurde am 12. Dezember 2017 ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Viridium Holding AG abgeschlossen und im Jahr 2017 ins Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim (HRB 728622) eingetragen. Der Ausweis von latenten Steuern erfolgt auf Ebene der Organträgerin. Der Saldo aus den verdienten Beiträgen der Rückversicherer und den Anteilen der Rückversicherer an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle, an den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb und an der Veränderung der Brutto-Deckungsrückstellung betrug - 1.974,6 Tsd. € (Vj. 3.095,2 Tsd. €). Unter Berücksichtigung der Depotzinsen und der Abrechnungszinsen ergab sich ein Rückversicherungsergebnis von - 2.191,0 Tsd. € (Vj. - 3.336,9 Tsd. €). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte aus angestiegenen Rückversicherungsanteilen bei Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und Versicherungsbetrieb. Die wirtschaftliche Lage der Entis Lebensversicherung AG ist grundsätzlich als gut einzustufen. Durch die langfristige Fixierung der Kosten für den Versicherungsbestand sowie der angemessenen Deckung der Verpflichtungen sieht sich die Entis Lebensversicherung AG für die Zukunft gut gerüstet. Vermögens- und Finanzlage Entwicklung Kapitalanlagenbestand Der Gesamtbestand an Kapitalanlagen (ohne FLV) verringerte sich im Geschäftsjahr um 92.777,6 Tsd. € auf 1.405.436,5 Tsd. € (Vj. 1.498.214,1 Tsd. €). Das Bruttoanlagevolumen der Kapitalanlagen im Jahr 2023 betrug 280.990,7 Tsd. € (Vj. 480.417,2 Tsd. €). Den Zugängen an Kapitalanlagen standen im gleichen Zeitraum Abgänge aus Fälligkeiten und Verkäufen in Höhe von 366.113,3 Tsd. € (Vj. 539.075,9 Tsd. €) gegenüber. Den Bewertungsreserven von 75.400,6 Tsd. € (Vj. 72.560,0 Tsd. €) standen Bewertungslasten von 224.951,9 Tsd. € (Vj. 287.670,3 Tsd. €) gegenüber. Der Saldo aus Bewertungsreserven und Bewertungslasten erhöhte sich von - 215.110,4 Tsd. € um 65.559,06 Tsd. € auf - 149.551,3 Tsd. €. Der Gesamtbestand an Kapitalanlagen der fondsgebundenen Versicherung betrug 20.224,9 Tsd. € (Vj. 18.370,6 Tsd. €). Der sich ergebende Saldo aus realisierten und nicht realisierten Gewinnen und Verlusten belief sich auf 2.374,8 Tsd. € (Vj. -2.196,2 Tsd. €). Darin enthalten war auch der Saldo aus Gewinnen und Verlusten aus dem Abgang von Kapitalanlagen der fondsgebundenen Versicherung in Höhe von 48,6 Tsd. € (Vj. -61,4 Tsd. €). Die Verbesserung des Abgangsergebnisses war vorrangig auf Marktentwicklung bei Renten und Aktien zurückzuführen. Liquiditätsmanagement Aufgrund des systematischen Liquiditätsmanagements werden Zahlungsverpflichtungen laufend überprüft und die erforderliche Liquidität bereitgestellt. Aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts gegen vorfinanzierte Abschlussprovisionen zum Ende des Jahres 2012 hat sich die Liquiditätslage noch weiter verbessert. Die Zahlungsfähigkeit war zu jeder Zeit sichergestellt. Versicherungstechnische Rückstellungen Versicherungstechnische Rückstellungen für eigene Rechnung bestanden über 1.289.871,8 Tsd. € (Vj. 1.376.137,5 Tsd. €). Daneben bestanden weitere versicherungstechnische Rückstellungen in Höhe von 20.224,9 Tsd. € (Vj. 18.370,6 Tsd. €) im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wurde. Die Brutto-Deckungsrückstellung betrug am Bilanzstichtag 1.130.163,2 Tsd. € (Vj. 1.201.658,6 Tsd. €). Diese bestand aus Rückstellung für das konventionelle Geschäft in Höhe von 1.127.230,0 Tsd. € (Vj. 1.198.925,4 Tsd. €) und Rückstellung für das fondsgebundene Geschäft in Höhe von 2.933,2 Tsd. € (Vj. 2.733,2 Tsd. €). Die Brutto-Deckungsrückstellung enthielt eine Zinszusatzreserve in Höhe von 220.987,9 Tsd. € (Vj. 236.538,9 Tsd. €). Aufgrund der besonderen Bestandsstruktur ist die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gewährleistet. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung betrug am Bilanzstichtag 140.647,4 Tsd. € (Vj.150.733,0 Tsd. €). Zusammenfassende Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage Die Vermögens- und Finanzlage kann aufgrund der oben beschriebenen Sachverhalte als solide eingestuft werden. 1.2.7 Finanzielle und Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren
1 für eigene Rechnung 2 Fondsgebundene Lebensversicherungen (Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen) Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Die weitere Verbesserung des Kundenservices und die damit einhergehende Stabilisierung der Stornoquoten sind Teil der Unternehmensstrategie. Die Stabilität des Bestandes ist weiterhin ein wichtiges Indiz für Vertrauen und Zufriedenheit der Versicherungsnehmer:innen mit den angebotenen Leistungen. Die Stornoquote für den Berichtszeitraum - das heißt das Verhältnis aus der Anzahl der vorzeitig beendeten Verträge zum mittleren Bestand gemäß GDV-Definition - ist von 0,82 % auf 0,92 % nur leicht angestiegen und liegt weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. Die natürlichen Abgänge durch Vertragsabläufe und Leistungsfälle lagen mit 4,0 Mio. € laufendem Jahresbeitrag unter dem Vorjahreswert von 4,2 Mio. €. Die Reduzierung des laufenden Jahresbeitrages durch Rückkauf, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung und sonstigem vorzeitigen Abgang blieb mit 0,9 Mio. € (Vj. 1,0 Mio. €) auf Vorjahresniveau. Der laufende Jahresbeitrag des Versicherungsbestandes sank zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 6,7 % auf 49,0 Mio. € (Vj. 52,5 Mio. €). 1.3 Personal- und SozialwesenDie Entis Lebensversicherung AG hat keine eigenen Mitarbeiter:innen. 1.4 Risikobericht1.4.1 Risikomanagementsystem und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die Übernahme von Risiken und deren professionelle Steuerung ist ein wesentlicher Aspekt des Versicherungsgeschäfts. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des regulatorischen Systems Solvency II, liegt das Augenmerk des Risikomanagements auf der Wahrung der Belange der Kund:innen sowie auf einer angemessenen Balance zwischen dem Eingehen von Risiken und den zu erwartenden Chancen. Die Entis Lebensversicherung AG ist eine Portfoliogesellschaft der Viridium Gruppe und vollumfänglich in das Risikomanagementsystem der Gruppe eingebunden. Die Risikostrategie wurde im Jahr 2023 turnusmäßig analysiert und angepasst. Etwaige Implikationen für das Risikomanagementsystem wurden umgesetzt. Die Entis Lebensversicherung AG sieht das Management von Chancen und Risiken als eine zentrale Kompetenz an. Das heißt, Chancen können nur bei Eingehen bestimmter Risiken genutzt werden, die dezidiert zu steuern sind. Als zu steuerndes Risiko erachtet die Entis Lebensversicherung AG in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer negativen Abweichung von geplanten Zielen. Das Management von Risiken ist folglich nicht deren Minimierung, sondern die Optimierung des Chance-Risiko-Verhältnisses unter der Maßgabe, jederzeit und dauerhaft allen Verpflichtungen nachkommen zu können (Versicherungsnehmer:innen, Rückversicherer, sonstige Vertragspartner, Compliance, etc.). Daraus ergibt sich insbesondere die Notwendigkeit einer qualifizierten und effektiven Überwachung unvermeidbarer Risiken. Dementsprechend ist es Ziel der Entis Lebensversicherung AG, Risiken kontrolliert einzugehen und zu handhaben, um auf diese Weise Werte zu schützen oder zu generieren. Vermieden werden sollen Risiken, die keinen Beitrag zur Wertschöpfung oder zu den strategischen Zielen mit sich bringen. Risiken, die unvermeidlich aus der Ausübung der Geschäftstätigkeit resultieren, werden überwacht und anhand von Risikopräferenzen behandelt. Der bewusste Umgang mit Risiken umfasst deren qualitative Erfassung und mögliche Quantifizierung sowie ihre Einstufung nach Wesentlichkeit. Unter Berücksichtigung aller rechtlichen Rahmenbedingungen erstreckt sich dieses Vorgehen von der strategischen Planung bis hin zu den operationellen Tätigkeiten im Unternehmen. Das Risikomanagement- und Frühwarnsystem ist auf die Identifikation und Steuerung finanzieller, strategischer, reputationsbezogener sowie operationeller Risiken ausgerichtet. Es ist gewährleistet, dass Risiken und deren Entwicklung erfasst und kontrolliert, sowie an die Entscheidungsträger:innen berichtet werden. Die unternehmensweit konsistente Risikoerfassung erfolgt mittels vorgegebener Risikokategorien. Die angewandte Risikokategorisierung ist mit den Anforderungen von Solvency II (Standardformel) sowie mit den Entis Lebensversicherung AG-spezifischen Anforderungen konform. Es wurden dezidierte Messkriterien und Grenzen für Risiken, die in Zusammenhang mit den Ausführungen zur Risikobereitschaft stehen, etabliert. Diese werden regelmäßig überwacht. Die Methoden der Identifikation, Bewertung und Analyse der Risiken unterscheiden sich in bestimmten Aspekten hinsichtlich der finanziellen und der spezifischen Risiken. Die Bewertung von Risiken erfolgt in Abhängigkeit von der Zuverlässigkeit, Praktikabilität und Steuerungsrelevanz einer Quantifizierung entweder mittels aktuarieller Verfahren und/ oder mittels eines unternehmensinternen Punktesystems via Expertenschätzung. Dabei wird eine redundante Bewertung, zum einen mittels Standardformel und zum anderen mittels unternehmensinternem Punktesystem, insbesondere im Hinblick auf operationelle Risiken bewusst akzeptiert, da diese nach Auffassung der Viridium Gruppe in der Solvency II Standardformel zu pauschal für die interne Risikoüberwachung und -steuerung berücksichtigt werden: 1) Die Quantifizierung der finanziellen Risiken erfolgt mit Hilfe aktuarieller Verfahren basierend auf der Standardformel nach Solvency II. Bei spezifischen Risiken wird zudem die Auswirkung auf das HGB-Ergebnis ermittelt. Aus der Überprüfung der Angemessenheit der der Standardformel zugrunde liegenden Annahmen im Rahmen des ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) 2023 ergaben sich sechs quantifizierbare Risiken, bezüglich derer die Standardformel als für das Risikoprofil der Entis Lebensversicherung AG nicht angemessen angesehen wird. Das Resultat dieser Prüfung war die abweichende Berechnung dieser Risiken im Gesamtsolvabilitätsbedarf. Bei den Risiken handelt es sich um das Langlebigkeitsrisiko und das Kostenrisiko im Kontext der versicherungstechnischen Risikomodule Leben und Gesundheit nach Art der Leben sowie das Spreadrisiko und das Marktkonzentrationsrisiko insbesondere für die im Standardansatz als grundsätzlich risikolos eingestuften EU-Staatsanleihen im Marktrisikomodul sowie das operationelle Risiko. Zusätzlich wurde das Zinsänderungsrisiko wieder abweichend bewertet. Die interne Messung des Zinsänderungsrisikos wurde dabei erneut auf Basis des EIOPA-Vorschlags vom 28. Februar 2018 7 durchgeführt, indem mittels von EIOPA vorgegebenen multiplikativen und additiven Vektoren die Zinskurve gestresst wurde. Die interne Risikomessung des Spread- und des Marktkonzentrationsrisikos für EU-Staatsanleihen erfolgte unter Anwendung der SCR-Standardformelvorgaben für die Nicht-EU-Staatsanleihen. Die interne Risikomessung des Spreadrisikos für Alternative Investments erfolgte unter Zugrundelegung eines internen Ratings für Instrumente ohne externes Rating sowie einer realitätsnäheren Spreadduration. 2) Bei den spezifischen Risiken ist für die Steuerungszwecke der Entis Lebensversicherung AG eine szenarienbasierte Bewertung nach Expertenschätzungen ausreichend. Zu deren Bewertung verwendet die Entis Lebensversicherung AG eine "Matrix zur Bewertung von spezifischen Risiken" unter Berücksichtigung der Risikokategorisierung. In die Bewertung fließen unterschiedliche Perspektiven hinsichtlich des potentiellen Risikoeintritts ein: geschätzter potentieller Verlust, Auswirkung auf Reputation bei Kund:innen, Aufsichtsbehörden und Medien, Auswirkung auf Ressourcen und die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit. Anhand der einzelnen Bewertungen jeder Perspektive ergibt sich eine Gesamtbewertung des Risikos, aus der wiederum die Priorität im Verhältnis der Risiken zueinander abgeleitet wird. Das Reputationsrisiko sowie das strategische Risiko sind Größen, die sich nur schwer quantifizieren lassen. Die Risikomessung erfolgt hier primär auf qualitativer Basis durch Einschätzung der Risikoverantwortlichen. Realisiert sich ein Schaden - unabhängig davon, ob es sich um ein zuvor identifiziertes Risiko handelt oder nicht - setzt der "Schadenfall-Management-Prozess" ein. Der Schaden ist im Sinne der Minderung des Gewinns nach Steuer aus Sicht des Aktionärs zu ermitteln. Dieser Prozess dient der Identifizierung, Erfassung, Verwaltung und Eskalation von Schadenfällen, dem Aufbau einer Schadenfall-Datenbank zur Unterstützung der Risikoquantifizierung und der Vermeidung von Schäden. Zum ersten Halbjahr des Geschäftsjahres erfolgte eine umfassende Risikoinventur. Die Ergebnisse flossen mit Bewertungsstichtag 30. Juni 2023 in den ORSA-Prozess 2023 ein. Die Viridium Gruppe hat die im Februar 2020 gegründete Task Force Corona bis Mitte des Jahres 2023 fortgeführt. Nachdem die Bundesregierung die Corona-Pandemie offiziell für beendet erklärt hat, wurde auch die Task Force Corona aufgelöst. Bei Bedarf kann diese zeitnah reaktiviert werden und erforderlichenfalls erneut Maßnahmen implementieren. Die Krankheitsraten waren im Jahr 2023 in einigen Monaten über dem normalen Niveau. Dadurch kam es jedoch zu keinen temporären Beeinträchtigungen in Geschäftsprozessen und Projekten. Darüberhinausgehende Risiken werden mittlerweile stark durch andere Ereignisse überlagert. 1.4.2 Risikokategorien Kapitalanlagerisiko / Marktrisiko Schwerpunkte des Produktangebots der Entis Lebensversicherung AG sind Kapitallebensversicherungen. Von den gesamten in der Bilanz ausgewiesenen Kapitalanlagen entfallen lediglich 1,4 % auf die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko der Versicherungsnehmer:innen. Bei diesen werden auch die Chancen und Risiken aus Fremdwährungsgeschäften durch den Versicherungsnehmer:innen getragen. Bei den konventionellen Lebensversicherungstarifen tragen die Lebensversicherungsunternehmen das Kapitalanlagerisiko selbst. Auf Basis der jährlich durch das Asset-Liability-Management-Team (ALM) ermittelten strategischen Asset Allokation wird der optimale Portfoliomix für das Sicherungsvermögen ermittelt. Die Umsetzung der Strategie sowie die hieraus resultierenden Kapitalanlagerisiken werden durch ein internes Anlagegremium laufend überprüft und überwacht. Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung der Vermögens- und Finanzlage, das sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe und in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte ergibt. Marktrisiken bestehen aus Aktienkurs-, Zinsänderungs-, Immobilien-, Währungs- und Konzentrationsrisiken. Die Entis Lebensversicherung AG steht der zentralen Herausforderung gegenüber, eine angemessene Rendite bei gleichzeitig begrenztem Risiko zu erwirtschaften. Die sicherheitsorientierte Anlagepolitik der Entis Lebensversicherung AG ist unter Zugrundelegung eines aktiven Asset-Liability-Managements konsequent an der Risikotragfähigkeit des Unternehmens ausgerichtet. Diese Strategie wird auch in Zukunft weiterverfolgt werden, um eine attraktive Verzinsung unter Berücksichtigung der jeweiligen Zinssituation zu erzielen. Ziel des jährlichen ALM-Prozesses ist es, unter Berücksichtigung der Risikostrategie und der Risikotragfähigkeit, der Wettbewerbssituation sowie aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen, eine verpflichtungsgerechte Kapitalanlagestruktur zu entwickeln. Die Kapitalanlagestrategie der Entis Lebensversicherung AG setzt daher darauf, die Kapitalanlagen breit zu mischen und zu streuen. Für die Vermögenswerte werden Diversifikationseffekte genutzt und Kapitalanlagerisiken reduziert, so dass mögliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage begrenzt werden können. Aktienkursrisiko Das Aktienkursrisiko bezeichnet die Wertschwankung von Aktien bzw. aktienbasierten Fonds. Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet das Risiko nicht gleichartiger Wertveränderungen von zinssensitiven Aktiv- und Passivpositionen. Ursache ist die unterschiedliche Duration von Forderungen und Verbindlichkeiten. Das Risiko wird durch ein stringentes Monitoring der Aktiv- und Passivduration ausgesteuert. Das aktivseitige Zinsänderungsrisiko ergibt sich maßgeblich durch eine Verschiebung bzw. Veränderung der Zinsstrukturkurve. Bei der Entis Lebensversicherung AG würden sich bei einer Verschiebung der Zinskurve um 100 Basispunkte Zeitwertschwankungen von - 34.482,0 Tsd. € (Zinsanstieg) bzw. 51.024,3 Tsd. € (Zinssenkung) ergeben. Währungsrisiko Im Vergleich zu den in Euro denominierten Kapitalanlagen ist das Fremdwährungsexposure der Entis Lebensversicherung AG von deutlich untergeordneter Bedeutung. Es wird zudem aktiv überwacht und gesteuert, so dass hieraus keine materielle Risikoposition resultiert. Die Steuerung des Risikos aus dem Fremdwährungsexposure besteht im Wesentlichen in der permanenten Sicherung des überwiegenden Teils dieses Risikos. Die "offenen" Fremdwährungs-Positionen der Entis Lebensversicherung AG sind vernachlässigbar gering. Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko, das sich dadurch ergibt, dass das Unternehmen einzelne oder stark korrelierte Risiken eingeht, die ein bedeutendes Schaden- oder Ausfallpotenzial haben. Diese können in der Kapitalanlage, in der Versicherungstechnik oder in Form von Aktiv-/ Passivkonzentration auftreten. Die Kapitalanlagen werden gemischt und gestreut unter Beachtung der Einzellimite, der internen Grenzen der Kapitalanlagerichtlinie der Entis Lebensversicherung AG und auch der aufsichtsrechtlichen Restriktionen. Aufgrund der Kapitalanlagetätigkeit sind dennoch größervolumige Exposures gegenüber bestimmten Emittenten, Branchen, Staaten, supranationalen Einrichtungen und Regionen unvermeidbar. Da beispielsweise Teile der Kapitalanlagen - wie branchenüblich - bei Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen investiert sind, ist die Entis Lebensversicherung AG gegenüber diesen entsprechend exponiert. Diese Exposures werden auf der Grundlage von Bonitätseinschätzungen regelmäßig ausgewertet, worüber im Rahmen von Performance- und Risikoberichten berichtet wird. Kreditrisiko (Ausfallrisiko) Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, das sich aufgrund eines Ausfalls oder aufgrund einer Veränderung der Bewertung der Bonität (Kreditspread) von Wertpapieremittenten, Versicherungsnehmer:innen, Rückversicherern und anderen Schuldnern ergibt, gegenüber denen das Unternehmen Forderungen hat. Der im Geschäftsjahr 2022 angenommene sanktionsbedingte Ausfall einer Zinszahlung eines Emittenten mit Mutterkonzern in Russland in Höhe von 46,9 Tsd. € wurde im Jahre 2023 doch noch zurückbezahlt. Für eigenes Risiko gehaltenes Anlageportfolio Der Bestand an fest- und variabel verzinslichen Papieren beträgt 1.194.494,6 Tsd. € (auf Marktwertbasis inkl. Stückzinsen) und setzt sich aus öffentlichen Anleihen (59,0 %), Anleihen aus der Finanzbranche (9,7 %), Industrieanleihen (10,1 %) und Covered Bonds (0,6 %) zusammen. Darüber hinaus sind insgesamt 20,6 % des Volumens in alternative Assets investiert, wovon 9,3 % auf Private Debt, 1,8 % auf Real Estate Debt, 1,8 % auf Infrastructure Debt, 0,6 % auf Other Lending Strategies und 7,0 % auf Hypotheken entfallen. Von den verzinslichen Assets sind 91,2 % in Euro denominiert, 6,9 % in US-Dollar sowie 1,5 % in Britischen Pfund. Der regionale Schwerpunkt der Assets liegt auf Frankreich (25,9 %), Deutschland (20,1 %), den USA (15,9 %) und Belgien (10,8 %). Bei der Anlage in liquiden verzinslichen Titeln gelten hausinterne Mindestanforderungen hinsichtlich zu erfüllender Bonitätskriterien. Die Wertpapiere erfüllen diese Anforderungen. Die im Bestand befindlichen fest- und variabel verzinslichen Papiere besitzen auf Marktwertbasis zu 77,2 % ein Investment Grade-Rating. Dabei dominieren Anlagen mit einem AA-Rating (40,4 % des Marktwertvolumens). Daneben fallen 19,3 % in die Kategorie AAA, 6,0 % in die Kategorie A und 11,5 % in die Kategorie BBB. Ein High-Yield-Rating wiesen auf Marktwertbasis 1,1 % des Bestands auf, 21,7 % waren nicht geratet. Große Teile des Kapitalanlagebestands sind in kurzfristig veräußerbaren Assets angelegt, wodurch das Postulat jederzeitiger Liquidität im Zusammenhang mit den Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft grundsätzlich erfüllt ist. Angesichts der infolge des gestiegenen Zinsniveaus vorhandenen Bewertungslasten im Portfolio, wären Verkäufe mit der Realisierung von Verlusten verbunden. Dies würde analog auch bei einem deutlich erhöhten bzw. bei einem Massenstorno gelten. Die potenziell aus der in diesem Fall notwendigen Liquidierung von Assets folgenden Verluste müssten mit sonstigen Kapitalanlageerträgen bzw. aus anderen Ertragsquellen der Gesellschaft kompensiert werden. Die Anlagestrategie ist grundsätzlich langfristig orientiert. Da für den überwiegenden Teil des Portfolios sowohl die Voraussetzungen der Halteabsicht als auch die Haltefähigkeit gegeben ist, werden diese Assets nach den Vorschriften des Anlagevermögens bilanziert. Die Anlage und Aufbewahrung der Kapitalanlagen, die der Bedeckung der versicherungstechnischen Verpflichtungen dienen, werden laufend von dem Treuhänder überwacht. Liquiditätsrisiko Als Liquiditätsrisiko wird die Unsicherheit darüber bezeichnet, ob die Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens aus seinen Geschäftsaktivitäten zeitgerecht und vollständig erfüllt werden können. Ursachen des Liquiditätsrisikos liegen vor allem in der Höhe und zeitlichen Staffelung von Zahlungsein- und ausgängen sowie dem Grad der Liquidierbarkeit von Kapitalanlagen, die für die Bedeckung von versicherungstechnischen Rückstellungen und die Erfüllung finanzieller Verpflichtungen an die Versicherungsnehmer:innen zur Verfügung stehen. Aufgrund der vorab vereinnahmten Beiträge, die verzinslich und in liquide Kapitalanlagen angelegt werden, ist das Liquiditätsrisiko für Versicherungsunternehmen grundsätzlich gut steuerbar. Die Abflüsse zugunsten von Versicherungsnehmer:innen können verschiedene Ursachen haben. Feststehende Zahlungsausgänge wie Rentenzahlungen oder Vertragsabläufe sind planbar und bergen weniger Unwägbarkeiten als Zahlungsverpflichtungen, die durch das Ermessen bzw. durch Optionen der Kund:innen gegenüber dem Versicherungsunternehmen entstehen, wie es beispielsweise bei Kündigungen der Fall ist. Ein für die Betrachtung des Liquiditätsrisikos wesentlicher Punkt ist die Unterscheidung von konventioneller und fondsgebundener Kapitalanlage, wobei der Anteil der fondsgebundenen Kapitalanlagen bei der ELE jedoch nur von untergeordneter Bedeutung ist. Im Bereich der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen ist eine Auszahlung an die Versicherungsnehmer:innen mit dem vorherigen Verkauf von Fondsanteilen verbunden, sofern keine Anteilsübertragung gewünscht wird. Im Bereich Investment Operations & Controlling werden die Fondsanteile in eigenem Namen für fremde Rechnung gehandelt. Durch die hohe Liquidität von fondsgebundenen Kapitalanlagen tragen die Versicherungsgesellschaften der Versicherungsgruppe an dieser Stelle kein nennenswertes Liquiditätsrisiko. Im konventionellen Kapitalanlagesegment ermöglicht ein konsequentes Key Rate Duration Management die Berücksichtigung und Austarierung möglicher Effekte auf das Liquiditätsrisiko, die aus Entwicklungen der Zinsstrukturkurven resultieren können. Ein zusätzlicher Fokus auf die Sicherstellung einer grundsätzlichen Allokationsquote hin zu bonitätsstarken Staaten, deren Emissionen eine unmittelbare Fungibilität auch in Stressszenarien in der Vergangenheit unter Beweis stellen konnten, bildet hierbei einen weiteren Grundpfeiler in der Liquiditätssicherung im konventionellen Kapitalanlagebestand. Versicherungstechnische Risiken Versicherungstechnische Risiken ergeben sich im Wesentlichen aus biometrischen Risiken, dem Stornorisiko, dem Zinsgarantierisiko sowie aus Risiken, die aus Anforderungen aufgrund aktueller Rechtsprechung entstehen können. Biometrische Risiken resultieren aus einer Abweichung der tatsächlich eingetretenen von der erwarteten biometrischen Entwicklung. Zur Absicherung biometrischer Risiken werden von der Entis Lebensversicherung AG bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorsichtig bemessene biometrische Rechnungsgrundlagen verwendet. Diese werden sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch von der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) als angemessen angesehen. Zusätzlich werden adverse Szenarien seit 2021 durch eine biometrische Quotenrückversicherung mit einer Quote von 100 % auf Risikoprämienbasis mitigiert. Auf Grundlage der Sterbetafeln DAV 2004 R-B20 und DAV 2004 R wird eine regelmäßige Überprüfung einer Anpassung der Reserven bei Rentenversicherungen durchgeführt. Dabei wird bilanziell zusätzlich zu den Bestimmungen der Deckungsrückstellungsverordnung eine Zinsbegrenzung in Höhe von 3,5 % berücksichtigt. Da das Neugeschäft der Mannheimer Lebensversicherung AG in den letzten Jahren ihrer Geschäftstätigkeit in starkem Umfang auf Berufsunfähigkeitsversicherungen entfiel, unterliegt dieser Teil des Bestandes einer besonderen Beobachtung. Analysen haben bisher keine Auffälligkeiten gezeigt. Für die Kontrollrechnungen werden die Ausscheideordnungen für Invalidität (DAV 1997 I) und Erwerbsunfähigkeit (DAV 1998 E) angesetzt. Ebenso wird eine Zinsbegrenzung für den Rechnungszins in Höhe von 3,5 % bilanziell berücksichtigt. Die Entwicklung wird weiterhin laufend verfolgt. Insgesamt sichert ein kontinuierlicher Abgleich der in den eingesetzten Ausscheideordnungen festgelegten Erwartungswerte mit den eingetretenen Leistungsfällen die Angemessenheit der Rechnungsgrundlagen. Unter Stornorisiko ist das Risiko zu verstehen, das aus einer Veränderung des Stornoverhaltens der Versicherungsnehmer:innen resultiert. Die Lebensversicherung unterliegt nur in geringem Maße einem Stornorisiko mit negativen finanziellen Auswirkungen, da aufgrund der Vorschriften in der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) mindestens der Rückkaufswert reserviert werden muss. Im Rahmen des ORSA 2023 hat sich herausgestellt, dass unter den 200-Jahresereignissen das Stornorisiko Leben in Gestalt des Massenstornoszenarios das adverseste Szenario für die Entis Lebensversicherung AG darstellt. Bis 31. Dezember 2023 konnte kein direkter Zusammenhang zwischen gestiegenen Zinsen und einer Erhöhung der Stornoraten beobachtet werden. Allerdings ist in den Betrachtungen nach Solvency II die vorgeschriebene Verwendung von dynamischen Versicherungsnehmerverhalten enthalten und geht somit in die Bewertung des Risikos ein. Dem Kostenrisiko in der Lebensversicherung wird dadurch begegnet, dass die Bestandsverwaltung an eine Servicegesellschaft ausgelagert wird, deren der Entis Lebensversicherung AG in Rechnung gestellte Kosten planbar sind und die rechnungsmäßigen Kosten aktuell nicht übersteigen. Als Zinsgarantierisiko ist das Risiko zu verstehen, dass die Verzinsung aus den Kapitalanlagen zu gering ist, um die Garantieverpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmer:innen erfüllen zu können. Die verwendeten Rechnungszinssätze bei Produkten mit Zinsgarantie liegen je nach Produktgeneration zwischen 3,0 % und 4,0 %. Es wird laufend überprüft, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich ein mögliches Zinsgarantierisiko ergibt. Zur Absicherung eines solchen Risikos wird eine Zinszusatzreserve nach einem in der Deckungsrückstellungsverordnung (§ 5 Abs. 4 DeckRV) geregelten Verfahren gebildet. Aufgrund der Zinsentwicklung ergibt sich dadurch ein Referenzzins gemäß der sogenannten "Korridormethode" von 1,57 %. Infolge der Unterschreitung beim Referenzzins beträgt der Auffüllbedarf bei der Deckungsrückstellung zum Bilanzstichtag insgesamt 220.987,9 Tsd. €. Im Geschäftsjahr reduzierte sich die Zinszusatzreserve um 15.551,0 Tsd. €. Im letzten Geschäftsjahr kehrte sich der langjährige Trend fallender Zinsen um und es wird erwartet, dass der aktuelle Referenzzinssatz für die Zinszusatzreserve auch im Geschäftsjahr 2024 konstant bleiben wird. Aufgrund der Struktur und des Managements der Kapitalanlagen ist die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen auch in der aktuellen Zinsphase gewährleistet. Versicherungstechnische Risiken können sich auch aus den zufallsbedingten Schwankungen beim Eintritt von Versicherungsfällen ergeben. Zur Begrenzung dieser Risiken sind geeignete Rückversicherungsverträge abgeschlossen worden. Die Rückversicherungsbeziehungen werden weiterhin fortlaufend überprüft. In ständiger Rechtsprechung seit 2014 sieht der Bundesgerichtshof in Anknüpfung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 (EuGH, 19. Dezember 2013 - C-209/12) das von 1994 bis 2007 für Versicherungsverträge branchenweit geltende Policenmodell als teilweise europarechtswidrig an. Die Entis Lebensversicherung AG hat für Risiken, die aus diesem Urteil entstehen können, angemessene Rückstellungen gebildet. Operationelle Risiken Die Entis Lebensversicherung AG definiert operationelle Risiken als "das Verlustrisiko, das sich aus der Unangemessenheit von internen Prozessen und Systemen, dem Versagen von Mitarbeitern oder durch externe Ereignisse" ergibt. Da sämtliche operativen Tätigkeiten auf die Viridium Customer Services GmbH (vormals Proxalto Service Management GmbH), die Viridium Service Management GmbH sowie zentrale Funktionen auf die Viridium Group GmbH & Co. KG übertragen wurden, bestehen die meisten operationellen Risiken demnach zunächst in einer Nichterbringung oder mangelhaften Erbringung von Leistungen durch die Dienstleister. Die Sicherstellung der vertragsgemäßen Leistungen erfolgt durch nahezu personenidentische Besetzung der Leitungsorgane. Das Monitoring erfolgt durch ein monatliches Berichtswesen vereinbarter Leistungs- und Risikoindikatoren, das Teil der monatlichen Vorstandssitzung ist. Im Berichtsjahr wurde gruppenweit eine große Zahl von Projekten erfolgreich umgesetzt und abgeschlossen. Dabei handelt es sich in vielen Fällen um IT-Projekte zur Weiterentwicklung der gruppenweiten Ziel-IT-Plattform oder um regulatorisch bedingte Systemanpassungen. Ein Projektschwerpunkt umfasst die Optimierung der ebenfalls gruppenweit einheitlichen Bestandsführungsplattform mitsamt zugehörigen Umsystemen. Diese Bestandsführungsinfrastruktur ist der Kern des externen Bestandsmanagements und insofern maßgeblich, um insbesondere über Prozesseffizienzen Einsparpotentiale in signifikantem Umfang realisieren zu können. Die Projektdurchführung obliegt der Viridium Service Management GmbH, woraus sich für die Entis Lebensversicherung AG ein Risiko hinsichtlich der Nichterbringung oder mangelhaften Erbringung von Leistungen durch die Dienstleister ergibt, was entsprechend überwacht wird. Cyberrisiken, als Teil der operationellen Risiken, werden im Geltungsbereich des gruppenweiten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und Informationsrisikomanagement (IRM) zentral in der Viridium Service Management GmbH gesteuert und kontinuierlich überwacht. Dabei stellen enge Schnittstellen sicher, dass die identifizierten Risiken in das operationelle Risikomanagement übertragen werden. In Anlehnung an die Normenreihe ISO27000 stellen das ISMS und IRM sicher, dass die Informationen innerhalb der Viridium Gruppe angemessen vor dem Verlust ihrer Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit geschützt sind. Trotz der ergriffenen Maßnahmen kann - insbesondere aufgrund der dynamischen Entwicklung von Cyberrisiken - deren Eintritt nicht vollständig ausgeschlossen werden, so dass ein Restrisiko verbleibt. Neben den Risiken aus operativen Tätigkeiten fallen auch rechtliche Risiken unter die operationellen Risiken. Das Risiko kann sich durch finanzielle Verluste oder Reputationsschäden materialisieren. Es wird, wie oben dargestellt, im Rahmen des Risikomanagementprozesses identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert, überwacht und berichtet. Die halbjährliche Risikoinventur wird im Rahmen von Risikomanagement-Sitzungen pro Ressort abgehalten und im Rahmen der halbjährlichen des Risiko- und Compliance-Komitees konsolidiert und diskutiert. Auswertung, Analyse und Meldung von Key Risk Indicators (KRIs) in regelmäßigem Turnus auch für die operationellen Risiken spielen eine wichtige Rolle im Rahmen der Risikoüberwachung. Die KRIs inklusive ihrer Limite werden durch die unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) vorgeschlagen und vom Vorstand beschlossen. Das Einhalten der Limite wird laufend durch die URCF und den Vorstand überwacht. Das Reporting erfolgt monatlich im Rahmen der Vorstandssitzungen. Im Fall von Limitüberschreitungen werden Maßnahmen im notwendigen Umfang festgelegt. Die Maßnahmen sind durch das verantwortliche Vorstandsmitglied umzusetzen. Es besteht ein gruppenweites Internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS), das sich an dem branchenübergreifenden internationalen COSO-Standard anlehnt. Zum Jahresende wurde dem Vorstand, entsprechend den Erkenntnissen aus den Überprüfungsaktivitäten, ein IKS-Bericht vorgelegt. Darauf basierend wurde ein laufender Überprüfungsprozess eingerichtet, mit dessen Hilfe durch die URCF die Effektivität des IKS überprüft und die Ergebnisse halbjährlich durch das Risiko- und Compliance-Komitee an den Vorstand berichtet werden. Risiken durch den Ausfall von Forderungen Dem Risiko des Forderungsausfalls bei Außenständen von Versicherungsnehmer:innen wird durch internes Inkasso- und Mahnwesen begegnet. Dem Risiko des Ausfalls von Forderungen wurde mittels pauschalierten Einzelwertberichtigungen nach Altersstruktur und Pauschalwertberichtigungen begegnet. Die Summe der ausstehenden Nettoforderungen an Versicherungsnehmer:innen, deren Fälligkeitszeitpunkt am Bilanzstichtag mehr als 90 Tage zurückliegt, beläuft sich auf 437,2 Tsd. € (Vj. 306,0 Tsd. €). Die Ausfallquote der Beitragsforderungen im 3-Jahres-Durchschnitt bezogen auf die offenen Forderungen zum Stichtag beträgt 3,12 % (Vj. 3,69 %). Strategische Risiken Strategische Risiken ergeben sich für die Entis Lebensversicherung AG maßgeblich durch das Geschäftsmodell der Gruppe. Dazu gehören Ansteckungsrisiken (Reputationsrisiko, usw.) innerhalb der Gruppe. 1.4.3 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage 8 Versicherungsunternehmen sind seit der Einführung von Solvency II im Jahr 2016 verpflichtet, zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge anrechenbare Eigenmittel mindestens in Höhe der neuen Mindestkapitalanforderung (MCR) und Solvenzkapitalanforderung (SCR) vorzuhalten. Für das laufende Geschäftsjahr ergibt sich eine sehr komfortable Überdeckung des SCR durch Eigenmittel. Die Entis Lebensversicherung AG hat dabei die Volatilitätsanpassung nach Solvency II angewendet, jedoch weiterhin keinen Gebrauch von Übergangsmaßnahmen nach Solvency II gemacht. Im Rahmen des jährlichen ORSA-Prozesses untersucht die Entis Lebensversicherung AG auch die SCR-Bedeckungsquote im Zeitraum der Geschäftsplanung. Für die Folgejahre kann nach Einschätzung der Geschäftsleitung ebenfalls von einer komfortablen Überdeckung ausgegangen werden. Die Kapitalmärkte waren im abgelaufenen Jahr von den Auswirkungen der globalen Zinswende, der weiterhin hohen Inflation, sowie den zunehmenden weltpolitischen Spannungen (Russland-Ukraine-, China-Taiwan- und Nahost-Konflikt) geprägt. Die Wirtschaft erwies sich trotz den Unwägbarkeiten als sehr robust und der Angebotsschock, der zuvor durch die Corona-Pandemie und Russland-Ukraine-Konflikt ausgelöst wurde, nahm im Jahr 2023 ab. In Europa blieb eine gefürchtete Gasknappheit aus und insbesondere die US-Wirtschaft konnte schneller als erwartet wachsen und somit den vom Kapitalmarkt zwischenzeitlich gespielten Rezessionsrisiken widerstehen. In Verbindung mit fallenden Inflationstendenzen im letzten Quartal zeigte sich eine hohe Volatilität bei den Anleihenmärkten. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen liegen aktuell keine Erkenntnisse über Sachverhalte vor, die die Entwicklung der Entis Lebensversicherung Aktiengesellschaft langfristig negativ beeinflussen oder den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. Es sind bislang auch keine wesentlichen adversen Veränderungen im Kundenverhalten (Storno, Beitragsfreistellung, Einlösung von dynamischen Erhöhungen) feststellbar. 1.5 Prognose- und Chancenbericht1.5.1 Stellungnahme zum Prognosebericht des Vorjahres Durch die langfristig ausgelegte Kapitalmarktstrategie konnten auch unter den volatilen Kapitalmarktbedingungen des vergangenen Jahres im Zuge der geopolitischen Konflikte und signifikant gestiegener Leitzinsen die Verpflichtungen jederzeit erfüllt und die Risikotragfähigkeit der Entis Lebensversicherung AG sichergestellt werden. Hierzu haben eine an den Kundenverpflichtungen dynamisch ausgerichtete Durationsstrategie sowie eine vorsichtige Anlage in kreditrisikobehaftete Wertpapiere beigetragen. Infolgedessen konnten Ausfälle in den Kreditportfolios vermieden werden. Der Bestand ist seit 2003 für das Neugeschäft (mit Ausnahmen von vertraglich zugesicherten Erhöhungen, wie z.B. Dynamiken oder Nachversicherungsgarantien) geschlossen und befindet sich somit in einem Run-Off-Prozess. Hierdurch bedingt und bedingt durch Erreichen des Ablauftermins der Versicherungsverträge sind auch im Jahr 2023 die Beitragseinnahmen erwartungsgemäß moderat von 53.595,3 Tsd. € auf 50.082,3 Tsd. € weiter abgeschmolzen. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle sind gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % auf 100.684,4 Tsd. € gesunken und haben sich somit weniger stark verändert als erwartet. Darüber hinaus wurde im Vorjahr, unter der Annahme eines konstanten Zinsniveaus, eine sinkende Zinszusatzreserve prognostiziert. Aufgrund des im Jahre 2023 unveränderten Referenzzinses gemäß Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) in einem positiven Zinsumfeld reduzierte sich die Zinszusatzreserve moderat um 15.551,0 Tsd. €. Dies entspricht einer Reduzierung der Zinszusatzreserve um 6,6 %. Für Kapitalanlagen für eigene Rechnung wurde im Vorjahr für 2023 bei einem rückläufigen Kapitalanlagenbestand mit einer Nettoverzinsung von 0,8 % gerechnet. Die Kapitalanlagen sind erwartungsgemäß um 6,2 % gesunken. Die Nettoverzinsung beträgt 0,5 % und ist damit geringer als erwartet ausgefallen. Die im Zuge der geopolitischen Konflikte entstandenen Inflationsdynamiken führten auch im Jahr 2023 zu einer konsequenten Straffung der internationalen Geldpolitiken und zugleich zu einem Anstieg der Zinsvolatilitäten im Jahresverlauf. Die negativen Folgen des Zinsanstiegs auf die Marktwerte der bestehenden Assets sorgten dafür, dass vorgesehene ergebniswirksame Kapitalanlagetransaktionen nicht wie geplant umgesetzt werden konnten, was sich leicht negativ auf die Nettoverzinsung ausgewirkt hat. Im Vorjahresgeschäftsbericht hatte die Entis Lebensversicherung AG ein moderat höheres Geschäftsergebnis für das Jahr 2023 erwartet. Das tatsächlich erzielte Ergebnis in Höhe von 6.200,5 Tsd. € (Vj. 2.515,8 Tsd.€) fällt deutlich höher aus. Im Jahr 2023 haben sich in der Versicherungstechnik keine wesentlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie ergeben. 1.5.2 Weltwirtschaft 2024 9 Der IWF rechnet in seinem jüngsten World Economic Outlook für das Jahr 2024 mit einem globalen Wirtschaftswachstum von 3,1 %. Dies liegt erneut unterhalb des historischen jährlichen Durchschnitts von 3,8 % für die Jahre 2000-2019. Der IWF erwartet für die USA einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 0,4 %, für China einen Rückgang von 0,6 % und für Europa einen Anstieg in Höhe von 0,4 %. Die Erholung der Weltwirtschaft von der Corona-Pandemie, dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine, sowie der Lebenshaltungskostenkrise erweist sich laut IWF allerdings als überraschend widerstandsfähig und robust. Dies wird auch durch die günstigen Entwicklungen auf der Angebotsseite und die Straffung durch die Zentralbanken widergespiegelt, die die Inflationserwartungen verankert haben. Gleichzeitig wird auch erwartet, dass die hohen Zinssätze zur Bekämpfung der Inflation und die Einschränkung der fiskalischen Unterstützungen im Hinblick auf die hohe Verschuldung das Wachstum im Geschäftsjahr 2024 ausbremsen werden. Die globale Inflation wird voraussichtlich von 6,8 % im Jahr 2023 auf 5,8 % im Jahr 2024 und 4,4 % im Jahr 2025 zurückgehen. Insgesamt wird erwartet, dass etwa 80 % der Volkswirtschaften der Welt im Jahresdurchschnitt 2024 eine niedrigere Gesamt- und Kerninflation aufweisen werden. Diese Prognosen beruhen auf einer Reihe von Annahmen, insbesondere dass die Preise für Brennstoffe und andere Rohstoffe in den Jahren 2024 und 2025 sinken und dass die Zinssätze in den wichtigsten Volkswirtschaften zurückgehen werden. Die Ölpreise werden im Jahresdurchschnitt 2024 voraussichtlich um etwa 2,3 % fallen, während die Preise für andere Rohstoffe als Brennstoffe um 0,9 % sinken dürften. Die Aussichten für das Geschäftsjahr 2024 besagen, dass mit einer Verbesserung der Lage zu rechnen ist. Abnehmende Inflationsraten und steigende Reallöhne beeinflussen die Wirtschaftstätigkeit positiv und könnten zu einer Wiederbelebung des privaten Konsums beitragen. 1.5.3 Deutschland 2024 10 Deutschlands Wirtschaft befindet sich laut BMWK zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 erneut in "schwierigem Fahrwasser" und soll nur schleichend wachsen. Im Jahreswirtschaftbericht für das Jahr 2024 prognostiziert die Bundesregierung lediglich einen Anstieg des preisbereinigten BIP um 0,2 %. Nach dem Höchststand der Inflationsrate im Jahr 2022 in Höhe von 5,9 % wird hier allerdings ein deutlicher Rückgang auf 2,8 % für das Jahr 2024 erwartet. In der Jahresprojektion wird für den Arbeitsmarkt im Jahr 2024 ein erneut leichter Zuwachs der Erwerbstätigkeit erwartet. Der Beschäftigungsaufbau wird hauptsächlich durch den Anstieg in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung getragen. Obwohl der Fachkräftemangel viele Unternehmen derzeit vor große Herausforderungen stellt und den Beschäftigungsaufbau hemmt, rechnen die Frühindikatoren des IAB für das laufende Jahr mit einem weiteren leichten Ausbau der Erwerbstätigkeit. Mit Verzögerung wird ein wiederholter Rückgang der Arbeitslosigkeit erwartet und die Verbraucherpreise dürften zugleich weiter deutlich zurückgehen. In Verbindung mit der entsprechenden Beschäftigungsentwicklung sollte dies zudem zu einem leichten Aufschwung des privaten Konsums führen. Die Perspektiven für den Außenhandel hingegen sind aufgrund der vielen geopolitischen Spannungsfelder als eher zurückhaltend anzusehen. Das BMWK geht jedoch davon aus, dass die positiven binnenwirtschaftlichen Faktoren an Bedeutung gewinnen und die belastenden Einflüsse im weiteren Jahresverlauf 2024 merklich zurückgehen werden. 1.5.4 Prognose zur Entwicklung der Lebensversicherungsbranche in Deutschland 2024 11 Insgesamt kann die deutsche Versicherungswirtschaft aufgrund des vergangenen Geschäftsjahres zurückhaltend optimistisch auf das laufende Jahr blicken, weshalb der GDV für die Versicherungswirtschaft für 2024 aufgrund steigender Nominallöhne und gleichzeitigem Rückgang der Inflation ein Beitragswachstum von rund 3,8 % prognostiziert, allerdings mit unterschiedlichen Entwicklungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen (Lebens-, Private Kranken- sowie Schaden- und Unfallversicherung). Das Lebensversicherungsgeschäft wurde im vergangenen Geschäftsjahr 2023 vor allem durch die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage geprägt. Durch die schwache Lohnentwicklung und der damit einhergehenden Konsumzurückhaltung agierten die Menschen zurückhaltend, was sich vor allem im Einmalbeitragsgeschäft bemerkbar gemacht hat. Im laufenden Jahr 2024 erwartet der Verband nun insgesamt bessere Rahmenbedingungen für die Lebensversicherung. Es wird wieder eine verhaltene Zunahme und Stabilisierung der Beitragsentwicklung erwartet. Als Grund dafür werden vor allem der Inflationsrückgang und die damit zusammenhängende Erhöhung der realen Einkommen und der Kaufkraft genannt. Außerdem werden höhere Zinsen erwartet, die die Ertragskraft der Unternehmen stärken sowie steigende Überschussbeteiligungen, die die Attraktivität von Lebensversicherungsprodukten verbessern. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass die Zentralbanken ihre Zinsen bis Mitte des Jahres auf dem derzeitigen Niveau belassen werden, um kurzfristige Anlagen im Vergleich zu langfristigen Anlagen wie Rentenversicherungen attraktiv zu halten. 1.5.5 Entwicklung der Entis Lebensversicherung AG Als einer der ersten Anbieter eines externen Bestandsmanagements für Lebensversicherungen und Lebensversicherungsportfolios in Deutschland wird die Viridium Gruppe voraussichtlich weitere Lebensversicherungsgesellschaften und Portfolios im deutschsprachigen Markt erwerben. In dem schwierigen Marktumfeld, in dem Lebensversicherungsunternehmen zurzeit agieren, hat sich die Viridium Gruppe im Markt als attraktive Alternative für die Verwaltung von Versicherungsbeständen etabliert. Die Viridium Gruppe wird ihr Geschäftsmodell weiterhin besonders auf die Ansprüche und Bedürfnisse der bestehenden Versicherungsnehmer:innen ausrichten und weiter in die Verbesserung des Kundenservice sowie in Bestandserhaltungsmaßnahmen investieren, um die Zufriedenheit ihrer Kund:innen zu gewährleisten. Hierbei sind die weitere Verbesserung des Kundenservice und die damit einhergehende Stabilisierung und weitergehende deutliche Reduktion der Stornoraten Teil der Strategie. Ein Kernelement sowohl für einen dauerhaft effektiven und zugleich zufriedenstellenden Kundenservice ist die Migration der versicherungstechnischen Kernsysteme in der Bestandsverwaltung und deren Umsysteme auf die neue IT-Plattform. Im Zusammenhang mit der Strategie der Gruppe und dem Fokus auf Bestandserhaltung ohne Neugeschäft ist im Geschäftsjahr 2024 mit deutlich sinkenden Beitragseinnahmen für den Bestand der Entis Lebensversicherung AG zu rechnen. Im Geschäftsjahr 2024 erwartet die Entis Lebensversicherung AG eine rückläufige Zinszusatzreserve. Geht man für die nächsten Jahre von einem konstanten Zinsniveau aus, wird aufgrund des Bestandsrückgangs mit einer Auflösung der Zinszusatzreserve gerechnet. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Entis Lebensversicherung AG leicht sinkende Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung aufgrund von sinkenden Rückkaufsleistungen. Die Kosten im Geschäftsjahr 2024 entwickeln sich gemäß dem Kostenmodell auf Basis dessen die Service-Gesellschaften innerhalb der Viridium Gruppe, im Verhältnis der Anzahl der sich im Bestand befindlichen Verträge, eine fixe Dienstleistungsgebühr an die Lebensversicherungsunternehmen zuzüglich einer jährlichen inflationsorientierten Anpassung verrechnen. Bezüglich der Kapitalanlagen für eigene Rechnung wird auf Basis der Planung für das Geschäftsjahr 2024 bei einem rückläufigen Kapitalanlagenbestand mit einer Nettoverzinsung von 1,76 % gerechnet. Die Kapitalmärkte waren im abgelaufenen Jahr von den Auswirkungen der globalen Zinswende, der weiterhin hohen Inflation, sowie den zunehmenden weltpolitischen Spannungen (Russland-Ukraine-, China-Taiwan- und Nahost-Konflikt) geprägt. Die Wirtschaft erwies sich trotz den Unwägbarkeiten als sehr robust und der Angebotsschock, der zuvor durch die Corona-Pandemie und Russland-Ukraine-Konflikt ausgelöst wurde, konnte im Jahr 2023 abnehmen. In Europa blieb eine gefürchtete Gasknappheit aus und insbesondere die US-Wirtschaft konnte schneller als erwartet wachsen und somit den vom Kapitalmarkt zwischenzeitlich gespielten Rezessionsrisiken widerstehen. In Verbindung mit fallenden Inflationstendenzen im letzten Quartal zeigte sich eine hohe Volatilität bei den Anleihenmärkten. Im Ergebnis fiel bspw. die Rendite der 10-jährigen Anleihe der Bundesrepublik Deutschland von ihrem zwischenjährlichen Hoch im Oktober von ca. 3,0 % auf 2,0 % zum Jahresende und lag damit unter dem Vorjahresniveau. Ebenfalls konnten sich die Aktienmärkte positiv entwickeln und gemessen an einschlägigen Aktienmarkt-Benchmarks entwickelter Länder lag ein Jahresgewinn von nahezu 20 % vor. Die Entis Lebensversicherung AG selbst hat mit ihren eigenen Kapitalanlagen ein sehr geringes Exposure gegenüber den Aktienmärkten und der bei weitem größte Teil der Kapitalanlagen ist in Papiere investiert, bei denen sowohl im Falle eines konjunkturellen Abschwungs als auch insbesondere bei einer Erholung der Realwirtschaft keine nennenswerten Ausfälle erwartet werden. Auch wurden die Kapitalanlagen so ausgerichtet, dass die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Kund:innen auch im Falle starker Zinsschwankungen grundsätzlich gesichert bleibt. Die fondsgebundenen Versicherungen sind teilweise vom Aktienmarkt abhängig. Die langfristigen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und die damit verbundenen Sanktionen gegen Russland auf die Gesamtwirtschaft und die Kapitalmärkte sind noch nicht abschließend einschätzbar. Die Entis Lebensversicherung AG verfügt bei den Kapitalanlagen für eigene Rechnung im Direktbestand über kein Investment-Exposure in Emittenten aus Russland bzw. Emittenten mit Mutterkonzern mit Sitz in Russland. Durch ein zeitnahes und umfassendes Monitoring der Kapitalanlagen sowie durch eine proaktive Sicherstellung der operativen Handlungsfähigkeit im Bereich Kapitalanlagen kann gewährleistet werden, dass die Steuerungsfähigkeit des Kapitalanlageportfolios erhalten bleibt, Risiken weiterhin aktiv gemanagt werden und ggf. auftretende attraktive Investitionsmöglichkeiten genutzt werden können. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen liegen aktuell keine Erkenntnisse über Sachverhalte vor, die die Entwicklung der Entis Lebensversicherung Aktiengesellschaft langfristig negativ beeinflussen oder den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. Es sind bislang auch keine wesentlichen adversen Veränderungen im Kundenverhalten (Storno, Beitragsfreistellung, Einlösung von dynamischen Erhöhungen) feststellbar. Zusammenfassend kann vor dem Hintergrund der für das Geschäftsjahr 2024 beschriebenen Chancen und Risiken von einer stabilen Geschäftsentwicklung in der Entis Lebensversicherung AG ausgegangen werden. Für das Geschäftsjahr 2024 wird für die Entis Lebensversicherung AG ein Ergebnis vor Steuern auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres und eine weiterhin starke Kapitalisierung nach Solvency II erwartet. Anlage zur Bewegung des VersicherungsbestandesA. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2023
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) im Geschäftsjahr 2023
C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen im Geschäftsjahr 2023
2 Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesellschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Neu-Isenburg, den 26. März 2024 Der Treuhänder Martin Bloch PASSIVA
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II. und C.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341f HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 88 Absatz 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 2. Januar 2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Neu-Isenburg, den 26. März 2024 Der Verantwortliche Aktuar Volker Hannemann 3 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Erträge mit positivem sowie Aufwendungen mit negativem Vorzeichen dargestellt. Dies wurde analog auch für die Vorjahreszahlen angewendet. 4 Anhang4.1 Allgemeine AngabenDie Entis Lebensversicherung AG hat ihren Sitz in Neu-Isenburg und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am Main mit der Nummer HRB 54117 eingetragen. Die Entis Lebensversicherung AG stellt als Versicherungsunternehmen gem. § 341a Abs. 1 HGB einen Jahresabschluss und Lagebericht nach geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften auf. Der Jahresabschluss der Entis Lebensversicherung AG zum 31. Dezember 2023 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), den Bestimmungen der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 der RechVersV nach Formblatt 1 und Formblatt 3. 4.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden4.2.1 Aktiva Kapitalanlagen Ausleihung an verbundene Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit einer Laufzeit unter einem Jahr werden unter den Darlehen ausgewiesen und werden gemäß § 341b Abs. 1 Satz 2 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB werden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung werden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgen nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Die Bewertung der Spezialfonds erfolgt gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zum beizulegenden Wert. Zur Feststellung, ob bei Aktien, Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt und somit eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorzunehmen ist, werden grundsätzlich zunächst die Zeitwerte der letzten sechs bzw. zwölf Monate herangezogen. Eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung ist grundsätzlich gegeben, wenn der Zeitwert der einzelnen Titel in den dem Bilanzierungsstichtag vorausgehenden sechs Monaten durchgehend weniger als 80 % des Buchwertes zum Bewertungsstichtag beträgt bzw. der Durchschnittswert der täglichen Kurse bzw. Preise des Wertpapiers in den letzten zwölf Monaten weniger als 90 % des Buchwerts zum Bewertungsstichtag betrug. Anteile an Investmentvermögen werden dabei grundsätzlich als eigenständige Bewertungsobjekte betrachtet. Bei Spezialfonds erfolgt abweichend bei unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegenden beizulegenden Werten zur Ermittlung des potenziellen Abschreibungsbedarfs die Bestimmung des Substanzwertes aller im jeweiligen Fonds befindlichen Assets. Sofern dieser unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegt, wird auf den beizulegenden Wert abgeschrieben. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 4 HGB (strenges Niederstwertprinzip) bewertet. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB werden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wird grundsätzlich von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen, wenn im Berichtsjahr eine Herabstufung um zwei oder mehr Notches oder außerhalb des Investmentgrade-Bereichs erfolgt. Bei über pari erworbenen Wertpapieren wird das Agio über die Laufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 4 HGB (strenges Niederstwertprinzip) bewertet. Schuldscheinforderungen und Darlehen Darlehen an verbundene Unternehmen mit einer Laufzeit unter einem Jahr werden ab dem Jahr 2023 unter dieser Position ausgewiesen und werden gemäß § 341b Abs. 1 Satz 2 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB werden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung werden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgen nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine Die Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 341b HGB bewertet. Übrige Ausleihungen Übrige Ausleihungen, zu denen die geleisteten Beiträge an den Sicherungsfonds Protektor gehören, werden gemäß § 341b Abs. 2 1. Halbsatz HGB nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden gemäß § 341d HGB mit dem Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Der Zeitwert entspricht dem jeweilig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft ermittelten Fondspreis am Bilanzstichtag. Forderungen Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer Die Bewertung der Forderungen an Versicherungsnehmer:innen erfolgt zum Nennwert, vermindert um Abschreibungen und Pauschalwertberichtigungen. Für Ausfallrisiken wurde bei den Forderungen an Versicherungsnehmer:innen aus fälligen Ansprüchen sowohl Pauschal- als auch Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Sonstige Forderungen Sonstige Forderungen werden nach § 341c Abs. 3 HGB mit den Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Andere Vermögensgegenstände Die anderen Vermögensgegenstände werden mit Nominal-/Nennwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Zur periodengerechten Erfassung von Aufwendungen und Erträgen werden Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe des Nominalwertes gebildet. Aktive Latente Steuern Die Entis Lebensversicherung AG ist Organgesellschaft einer bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft mit der Viridium Holding AG. Auf Ebene der Organgesellschaft werden keine latenten Steuern ausgewiesen. Vor dem Hintergrund einer untergeordneten internationalen Tätigkeit im Sinne des § 83 MinStG ergeben sich für dieses Geschäftsjahr keine wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Mindeststeuergesetzes für die Entis Lebensversicherung AG. Das Mindeststeuergesetz findet ab dem 1. Januar 2024 Anwendung. Wertaufholung Bei allen Vermögensgegenständen wird das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet. 4.2.2 Passiva Eigenkapital Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Versicherungstechnische Rückstellungen Beitragsüberträge Die Ermittlung der Beitragsüberträge erfolgt für alle Verträge des Versicherungsbestandes einzeln. Der koordinierte Ländererlass der obersten Finanzbehörden vom 20. Mai 1974 wird beachtet. Deckungsrückstellung Die Berechnung der Deckungsrückstellung zur Versicherungssumme und zur Bonussumme aus der Überschussbeteiligung erfolgt - außer bei der fondsgebundenen Lebensversicherung - einzelvertraglich nach der prospektiven Methode und mit implizit angesetzten Kosten. Die Deckungsrückstellung für Versicherungen mit Überschussverwendungsform "Bonussystem" wird nach denselben Grundlagen berechnet wie die Deckungsrückstellung der zugehörigen Versicherung. Für den Altbestand der Lebensversicherungsverträge im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG wird die Deckungsrückstellung nach den genehmigten Geschäftsplänen berechnet. Für den Neubestand erfolgt die Bewertung auf Grundlage des § 341f HGB und der nach § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV). Bei der Bewertung der Deckungsrückstellung werden die Urteile des Bundesgerichtshofs zu den Rückkaufswerten berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung jeder Versicherung wurde mindestens in Höhe des jeweiligen garantierten Rückkaufswertes angesetzt. Die Deckungsrückstellung wird für Rentenversicherungen für Verträge in der Anwartschaftsphase nach Maßgabe der Sterbetafel DAV 2004 R-B20 berechnet. Für Verträge in der Rentenphase erfolgt die Berechnung nach Maßgabe der Sterbetafel DAV 2004 R (1. Ordnung). Insgesamt wird eine Zinsbegrenzung für den Rechnungszins bis zur Höhe von 3,5 % berücksichtigt. Bei den Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen finden die Tafeln DAV 1997 I und DAV 1998 E Anwendung. Auch hier wird eine Zinsbegrenzung für den Rechnungszins bis zur Höhe von 3,5 % berücksichtigt. Das Verfahren zur Bildung einer Zinszusatzreserve ergibt sich nach § 5 Abs. 4 DeckRV. Der hierauf ermittelte Referenzzins beträgt auf Basis der Zinsentwicklung der vergangenen Jahre 1,57 %. Dieser wird im Neubestand für 15 Jahre als Begrenzung für den Rechnungszins sowohl für die Deckungsrückstellung als auch für das Ansammlungsguthaben angesetzt. Für Verträge des Altbestandes beträgt der Referenzzins gemäß genehmigten Geschäftsplan 1,57 %. Er wird im Altbestand in der Berechnung für die gesamte Restlaufzeit des Versicherungsvertrages sowohl für die Deckungsrückstellung als auch für das Ansammlungsguthaben angesetzt. Bei der Zinszusatzreserve für den Neu- und Altbestand werden gemäß § 5 Abs. 4 DeckRV und genehmigtem Geschäftsplan Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten mit Null angesetzt. Für beitragsfreie Zeiten enthält die Deckungsrückstellung eine Verwaltungskostenrückstellung zur Deckung künftiger Aufwendungen für den laufenden Versicherungsbetrieb. Die Deckungsrückstellung für den Fondsteil der Lebensversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer das Anlagerisiko trägt (fondsgebundene Versicherungen), wird für jede Versicherung einzeln retrospektiv ermittelt und in Anteileinheiten geführt. Dabei werden von den Beiträgen die Risiko- und Kostenanteile direkt abgesetzt. Der Fondsteil der Deckungsrückstellung einer fondsgebundenen Versicherung wird im Passivposten C.I. geführt. Bei Lebens- und Rentenversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer das Anlagerisiko trägt, wird die Deckungsrückstellung bzw. die übrige versicherungstechnische Rückstellung aus der Überschussbeteiligung in Anteileinheiten geführt und entspricht dem Posten B. auf der Aktivseite. Die verwendeten Rechnungsgrundlagen können der Anlage 1 des Anhangs entnommen werden. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird im selbst abgeschlossenen Geschäft für jeden bekannten Anspruch grundsätzlich einzeln ermittelt. Darüber hinaus wird für erst nach der Bestandsfeststellung bekannt gewordene Ansprüche aus Schadenfällen, die vor dem Bilanzstichtag eingetreten sind, sowie für Todesfälle, die zum Geschäftsjahresende nicht mehr im Bestandssystem erfasst werden können, eine Spätschadenrückstellung in Höhe des erwarteten Risikos bilanziert. Für Schäden, die das Bilanzjahr betreffen, jedoch bis zur Bilanzaufstellung noch nicht gemeldet wurden, wird auf Basis von Erfahrungswerten eine pauschalierte Spätschadenrückstellung gebildet. Ebenfalls berücksichtigt werden mögliche Belastungen, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergeben und rückwirkende Auswirkungen haben. Soweit keine konkreten Einzelfälle vorliegen, kommt ein pauschalisiertes Verfahren für eine mögliche Nachabwicklung zur Anwendung. Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten wird unter Beachtung des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 2. Februar 1973 ermittelt. Der innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung festgelegte Fonds für Schlussüberschussanteile wird einzelvertraglich und prospektiv berechnet. Im Altbestand erfolgt die Abzinsung entsprechend dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Grundsatzgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung mit einem für alle Abrechnungsverbände einheitlichen Zinssatz. Entsprechend den aktuellen Erkenntnissen wird im Berichtsjahr ein Zinssatz in Höhe von 0,90 % zugrunde gelegt. Für den Neubestand entspricht der Zinssatz den Bestimmungen nach § 28 RechVersV. Mitversicherungsgeschäft Wenn zum Inventurstichtag keine endgültige Meldung des Konsortialführers vorliegt, dann werden die auf das Mitversicherungsgeschäft entfallenden Teile der betroffenen Rückstellungen und übrigen Bilanzpositionen unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte und der unterjährigen Angaben der Konsortialführer zum Jahresende geschätzt. In Rückdeckung gegebenes Versicherungsgeschäft Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft werden die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt. Rückstellung für Beitragsrückerstattung Die Rückstellung für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wird unter Beachtung aller gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften (insbesondere § 139 VAG Abs. 1 sowie der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung) gebildet. Der innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung festgelegte Fonds für Schlussüberschussanteile wird einzelvertraglich und prospektiv berechnet. Im Altbestand erfolgt die Abzinsung entsprechend dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Grundsatzgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung mit einem für alle Abrechnungsverbände einheitlichen Zinssatz. Entsprechend den aktuellen Erkenntnissen wird im Berichtsjahr ein Zinssatz in Höhe von 0,90 % zugrunde gelegt. Für den Neubestand entspricht der Zinssatz den Bestimmungen nach § 28 RechVersV. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen werden in Fondsanteilen gehalten und mit ihrem Zeitwert bilanziert. Andere Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach der Projected Unit Credit Method (PUCM) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln, bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Monat Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,83 % p.a. (Vj. 1,78 % p.a.). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,00 % p.a. und Rentensteigerungen von jährlich 2,00 % p.a. zugrunde gelegt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die anderen Rückstellungen werden im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Übrige Posten der Passiva Alle weiteren Posten der Passiva sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Währungsumrechnung Soweit die Bilanzposten Beträge in ausländischer Währung enthalten, werden diese nach § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wird das Anschaffungskostenprinzip beachtet. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 S.1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht anzuwenden. Die Zugangsbewertung von kurzfristigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten erfolgt zum jeweiligen Devisenkassakurs. 4.3 Erläuterungen zur Bilanz4.3.1 Aktiva Zu A. Kapitalanlagen Entwicklung der Aktivposten A.I. bis A.II. im Geschäftsjahr 2023
Zu I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB zum 31. Dezember 2023 Die Angaben über Eigenkapital und Ergebnis sind den jeweils zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen entnommen.
Zu 1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen Das zum 31. Dezember 2023 im Bestand befindliche Darlehen an die Viridium Holding AG über 102.715,0 Tsd. € wurde im Geschäftsjahr 2023 vollständig getilgt. Zu II. Sonstige Kapitalanlagen Zu 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Investments im Sinne des § 285 Nr. 26 HGB mit einer Beteiligung von mehr als 10 % bestehen unter Berücksichtigung der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Versicherungspolicen bei:
Beschränkungen bei der Möglichkeit einer täglichen Rückgabe bestehen für die Anteile am Spezialfonds ELE 10. Außerdem werden unter diesem Punkt die Anteile an Spezialfonds mit einem Buchwert von 1.188.688,0 Tsd. € (Vj. 1.323.130,4 Tsd. €) sowie die Investment KG mit einem Buchwert von 1,0 Tsd. € (Vj. 1 Tsd. €) erfasst. Sowohl die Spezialfonds als auch die Investment KG dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung erfolgt nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB. Im Jahr 2023 wurde der Spezialfonds ELE 10 aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung um 7.681,8 Tsd. € (Vj. 172,1 Tsd. €) abgeschrieben. Dazu bestehen bei Anteilen an Investmentfonds unterlassene Abschreibungen in Höhe von insgesamt 224.269,7 Tsd. € (Vj. 286.361,6 Tsd. €). Bezogen auf diesen Teil der Wertminderungen gibt es keine Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung infolge der Verschlechterung der Kreditqualität der Emittenten der Anleihen innerhalb der Spezialfonds, weshalb auf eine Abschreibung verzichtet wird. Zu 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Zum Ende des Geschäftsjahres sind Wertpapiere in Höhe von 47.758,4 Tsd. € (Vj. 19.359,2 Tsd. €) dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese Papiere dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere erfolgt nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB. Die durch diese Bewertungen vermiedenen Abschreibungen beliefen sich auf 682,2 Tsd. € (Vj. 1.308,7 Tsd. €). Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung infolge der Verschlechterung der Kreditqualität der Emittenten lagen nicht vor, weshalb auf eine Abschreibung verzichtet wurde. Wertpapiere in Höhe von 20.521,7 Tsd. € (Vj. 7.499,2 Tsd. €) sind dem Umlaufvermögen zugeordnet. Diese Papiere dienen nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere erfolgt nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 4 HGB. Zu 3. Sonstige Ausleihungen Zu 3.a) Schuldscheinforderungen und Darlehen Zum 31. Dezember 2023 bestehen Darlehen mit einer Laufzeit unter einem Jahr an die Viridium Holding AG über 20.000,0 Tsd. € (Vj. 0,0 Tsd. €), welche zu marktüblichen Konditionen vergeben wurden. Zu 3.c) Übrige Ausleihungen Mit der Beitragserstattung für das Jahr 2023 entfallen auf die Entis Lebensversicherung AG 1.275.039,23139 Anteile am Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (Protektor Lebensversicherung AG) und der Buchwert beträgt im Geschäftsjahr 1.309,8 Tsd. €. Der Rückgang des Buchwertes resultiert aus einer Beitragserstattung in 2023 in Höhe von 702,3 Tsd. €, einem daraus resultierenden Gewinn aus dem Abgang in Höhe von 14,4 Tsd. € sowie aus einer Zuschreibung auf den Zeitwert in Höhe von 26,8 Tsd. €. Darstellung der Zeitwerte und Bewertungsreserven im Geschäftsjahr 2023
Die nach § 54 RechVersV auszuweisenden Beträge der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen betrugen am Bilanzstichtag:
Zeitwerte der Kapitalanlagen Hinsichtlich der Aktien und Investmentvermögen sowie der Inhaberschuldverschreibungen richtet sich der Zeitwert der börsengängigen Titel nach den Börsenkursen zum Bewertungsstichtag und derjenige der Investmentvermögen nach den Rücknahmepreisen zum Bewertungsstichtag. Bei Inhaberschuldverschreibungen, die an einer Börse notieren, werden die Zeitwerte mit dem Jahresultimo-Börsenkurs angesetzt. Als Zeitwerte der unter den übrigen Ausleihungen ausgewiesenen Kapitalanlagen wird der von der Sicherungseinrichtung Protektor Lebensversicherungs-AG zum Bewertungsstichtag festgestellte Zeitwert verwendet. Als Zeitwerte der Policendarlehen und Darlehen werden die Buchwerte angesetzt. Zusammensetzung des Anlagestocks zum 31.12.2023
Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden mit dem Zeitwert gemäß § 341d HGB bilanziert. Die Fondserträge werden wieder angelegt und als Fondsanteile erfasst. Zu C. Forderungen Zu I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäf t
Zu II. Sonstige Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestehen Sonstige Forderungen in Höhe von 6.871,8 Tsd. € (Vj. 7.563,1 Tsd. €). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Rückzahlung von Zinsen aus einem Darlehen gegenüber der Gesellschafterin Viridium Holding AG in Höhe von 566,9 Tsd. € zurückzuführen. Zu D. Sonstige Vermögensgegenstände Darunter fallen laufende Guthaben bei Kreditinstituten und Andere Vermögensgegenstände. Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten Zu I. Abgegrenzte Mieten und Zinsen Der Posten enthält abgegrenzte Zinsen aus Kapitalanlagen in Höhe von 258,0 Tsd. € (Vj. 197,1 Tsd. €). 4.3.2 Passiva Zu A. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von 3.700,0 Tsd. € (3.700,0 Tsd. €) ist voll eingezahlt und besteht zum 31. Dezember 2023 aus 3.700.000 auf den Namen lautende Stückaktien zu je 1,00 €, die vollständig von der Viridium Holding AG, Neu-Isenburg, gehalten werden. Das gezeichnete Kapital ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die gesetzliche Rücklage ist gemäß § 150 Abs. 2 AktG dotiert. Die Kapitalrücklage beträgt 404,5 Tsd. € (Vj. 404,5 Tsd. €). Eine gesetzliche Rücklage musste nicht gebildet werden, da die Kapitalrücklage nach § 150 Abs. 2 Nr. 1 AktG in ausreichender Höhe vorhanden ist. Zu B. Versicherungstechnische Rückstellungen
Die Veränderung der Deckungsrückstellung resultiert im Wesentlichen aus den Abgängen im Geschäftsjahr, aus der versicherungsmathematischen Fortschreibung, sowie der Veränderung der Zinszusatzreserve.
Das Abwicklungsergebnis von 6.666,4 Tsd. € (Vj. 2.854,7 Tsd. €) resultiert im Wesentlichen aus der Reduktion der Rückstellung für das EuGH-Urteil (19. Dezember 2013 - C-209/12), sowie aus den Schadenreserven für Berufsunfähigkeitsfälle und Abläufe.
In der Entis Lebensversicherung AG gibt es ausschließlich erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen an Versicherungsnehmer:innen. Zu C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
Die Rückstellung betrifft die Deckungsrückstellung für fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen.
Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen betreffen die in Fondsanteilen umgewandelten Überschussanteile. Zu D. Andere Rückstellungen Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten Pensionsverpflichtungen (5.348,9 Tsd. €; Vj. 5.553,1 Tsd. €). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2023 64,6 Tsd. € (davon 0,3 Tsd. € für Deferred Compensation). Im Geschäftsjahr erfolgt eine Saldierung von Deckungsvermögen und den Verpflichtungen aus Deferred Compensation (67,2 Tsd. €) nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Der Zeitwert des verrechneten Deckungsvermögens beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 65,8 Tsd. €. Der Zeitwert entspricht dem Aktivwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherung. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden korrespondierend Erträge und Aufwendungen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der Saldo beträgt -0,2 Tsd. €.
Zu E. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft Die Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft sind gegenüber dem Vorjahr gesunken und betragen 4.486,7 Tsd. € (Vj. 5.421,9 Tsd. €). Zu F. Andere Verbindlichkeiten
Zu II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft Die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 1.870,9 Tsd. € (Vj. 2.982,7 Tsd. €) entfallen mit 1.062,1 Tsd. € auf die Viridium Rückversicherung Aktiengesellschaft, mit 708,4 Tsd. € auf die Gen Re und mit 100,4 Tsd. € auf die Swiss Re. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Leistungen aus der Rückversicherung bei einem gleichzeitigen Rückgang der Rückversicherungsbeiträge. Zu IV. Sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 7.239,4 Tsd. € (Vj. 3.215,6 Tsd. €) bestehen im Wesentlichen gegenüber der Viridium Holding AG aus Gewinnabführung 6.200,5 Tsd. € (Vj.2.515,8 Tsd. €). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen gegenüber Versicherungsnehmer:innen aus der verzinslichen Ansammlung in Höhe von 59.498,4 Tsd. € (Vj. 67.646,5 Tsd. €). Darüber hinaus bestehen keine weiteren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Zu G. Rechnungsabgrenzungsposten Der ausgewiesene Betrag in Höhe von 17,2 Tsd. € (Vj. 17,2 Tsd. €) entfällt vollständig auf abgegrenzte Zinsen auf Policendarlehen. 4.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.4.1 Zu I. Versicherungstechnische Rechnung Zu 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
Die gebuchten Bruttobeiträge des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts betreffen überwiegend inländisches Geschäft. Zu 3. Erträge aus Kapitalanlagen Die Erträge aus Kapitalanlagen (ohne fondsgebundene Lebensversicherung) belaufen sich auf insgesamt 26.298,2 Tsd. € (Vj. 26.502,7 Tsd. €). Hiervon entfallen auf laufende Erträge 25.226,5 Tsd. € (Vj. 26.216,9 Tsd. €). Als Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen werden 1.044,8 Tsd. € (Vj. 285,6 Tsd. €) realisiert. Auf Versicherungen, bei denen das Kapitalanlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird, entfallen Erträge in Höhe von 48,6 Tsd. € (Vj. 0,1 Tsd. €). Zu 4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen in Höhe von 2.326,2 Tsd. € (Vj. 0,0 Tsd. €) ergeben sich aus der Bewertung des Bestandes der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen zum Zeitwert. Der starke Anstieg spiegelt die Entwicklung an den Kapitalmärkten wider. Zu 8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung Im Geschäftsjahr werden der Rückstellung für Beitragsrückerstattung 10.000,0 Tsd. € (Vj. 5.600,0 Tsd. €) zugeführt. Der starke Anstieg resultiert aus dem insgesamt höherem Rohüberschuss. Zu 10. Aufwendungen für Kapitalanlagen Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen aufgrund dauerhafter Wertminderung erfolgten in Höhe von 7.681,8 Tsd. € (Vj. 335,2 Tsd. €). Verluste aus dem Abgang (ohne fonds- und indexgebundene Lebensversicherung) betrugen 9.304,1 Tsd. € (Vj. 14.508,0 Tsd. €) und kommen hauptsächlichen aus dem Verkauf von Investmentanteilen. Zu 11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen Im Geschäftsjahr ergeben sich keine nicht realisierten Verluste aus Kapitalanlagen (Vj. 2.134,8 Tsd. €). Der starke Rückgang spiegelt die Entwicklung an den Kapitalmärkten wider. 4.4.2 Zu II. Nichtversicherungstechnische Rechnung Zu 1. Sonstige Erträge In den sonstigen Erträgen in Höhe von 540,5 Tsd. € sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (190,0 Tsd. €; im Vj. 203,3 Tsd. €) sowie Zinserträge (300,5 Tsd. €; im Vj.7,3 Tsd. €) enthalten. Zu 2 Sonstige Aufwendungen
4.5 NachtragsberichtWesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. 4.6 Sonstige Angaben4.6.1 Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personal a ufwendungen gem. § 51 Abs. 5 RechVersV:
Die Entis Lebensversicherung AG tritt in die Verpflichtung der Protektor Lebensversicherungs-AG gegenüber der Mannheimer Lebensversicherung AG ein, marktkonforme Provisionen, die die Rechtsnachfolgerin der Mannheimer Lebensversicherung AG aufgrund der Vereinbarungen mit ihren Versicherungsvermittlern für die Betreuung bzw. die dynamischen Erhöhungen des nun von der Entis Lebensversicherung AG übernommenen Bestandes leistet, zu erstatten. 4.6.2 Organbezüge Mitgliedern des Vorstands wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Der Vorstand und die Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Berichtszeitraum keine Bezüge von der Entis Lebensversicherung Aktiengesellschaft. 4.6.3 Wirtschaftsprüfer Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main wurde von der Hauptversammlung der Entis Lebensversicherung AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. 4.6.4 Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der Viridium Group GmbH & Co. KG enthalten. Die Nicht-Prüfungsleistungen im Geschäftsjahr 2023 betrafen die Bescheinigung des Abschlussprüfers über die Ordnungsmäßigkeit der Ermittlung der dem Sicherungsfonds für die Lebensversicherer zur Verfügung gestellten Daten gemäß § 7 Abs. 5 SichLVFinV. 4.6.5 Angabe der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer:innen Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die Entis Lebensversicherung AG wie im Vorjahr keine Mitarbeiter:innen. Die Aufgaben in den Bereichen Kundenservice, Vertragsverwaltung, Vertriebsbetreuung und Beschwerdemanagement wurden über die Viridium Service Management GmbH an die Viridium Customer Services GmbH (vormals Proxalto Service Management GmbH) ausgelagert. 4.6.6 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Entis Lebensversicherung AG ist gemäß § 221 Abs. 1 VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungs-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährlich Beiträge von maximal 0,2 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen. Seit der Beitragserhebung des Sicherungsfonds in 2010 ist das vom Gesetzgeber vorgegebene Sicherungsvermögen in Höhe von 1 Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen vollständig aufgebaut. Die weiterhin erfolgenden jährlichen Beitragserhebungen dienen der Anpassung des Gesamtvolumens des Sicherungsfonds an die Veränderung der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen sowie der Berücksichtigung des für die Beitragserhebung relevanten Risikomaßes der Mitglieder des Sicherungsfonds. Die Entis Lebensversicherung AG rechnet nicht mit weiteren Verpflichtungen aus den jährlichen Beitragserhebungen. Wenn die Mittel des Sicherungsfonds zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben nicht ausreichen, kann der Sicherungsfonds Sonderbeiträge erheben. Die Erhebung der Sonderbeiträge ist pro Kalenderjahr auf 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aller Mitglieder begrenzt, dies entspricht einer Verpflichtung von 1.271,1 Tsd. €, wobei für einen Sicherungsfall nicht mehr als ein Promille erhoben werden darf. Die Beteiligung der einzelnen Mitglieder des Sicherungsfonds am insgesamt zu erhebenden Sonderbeitrag richtet sich nach dem Verhältnis ihrer Soll-Beteiligung am Sicherungsvermögen zur Summe der Soll-Beteiligungen der Mitglieder des Sicherungsfonds am Sicherungsvermögen. Darüber hinaus hat sich die Entis Lebensversicherung AG verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG nach Maßgabe der Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Lebensversicherungswirtschaft finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sollten die Mittel des Sicherungsfonds nicht ausreichen und auch nach einer vollständiger Verwendung der Jahres- und Sonderbeiträge und nach einer Kürzung der garantierten Leistungen aus den Verträgen um 5 % eine Fortführung der auf den Sicherungsfonds übertragenen Verträge nicht gewährleistet ist. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen aller Unternehmen, die die Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben, beträgt 1 % der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen dieser Unternehmen. Die Entis Lebensversicherung AG würde hiervon einen Teilbetrag zur Verfügung stellen, der dem Verhältnis entspricht, in dem die Entis Lebensversicherung AG zu Sonderbeiträgen herangezogen wurde, wobei die an den Sicherungsfonds geleisteten Jahres- und Sonderbeiträge angerechnet würden. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 13.047,0 Tsd. €. Im Geschäftsjahr 2023 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus zwei Bürgschaften in Höhe von 200,4 Tsd. €. Des Weiteren bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Entis Lebensversicherung AG verpflichtet sich gegenüber der Viridium Service Management GmbH zur Zahlung einer Dienstleistungsgebühr, die sich auf Basis der Anzahl der Verträge und des Bestandes an konventionellen Kapitalanlagen zum Jahresbeginn berechnet. Die Viridium Service Management GmbH ist zudem berechtigt diese Dienstleistungsgebühr zu Beginn eines jeden Kalenderjahres für das begonnene Kalenderjahr unter Verwendung eines vertraglich festgelegten Inflationsindex anzupassen. Für die Entis Lebensversicherung AG ergibt sich daraus eine finanzielle Gesamtverpflichtung von 5.181,3 Tsd. € für das Kalenderjahr 2024. Für die Folgejahre ändert sich die Verpflichtung pro Jahr proportional in Abhängigkeit der Anzahl der Verträge, des Bestandes an konventionellen Kapitalanlagen und des vertraglich festgelegten Inflationsindex. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 30 Jahre. Zusätzlich verpflichtet sich die Entis Lebensversicherung AG gegenüber der Viridium Group GmbH & Co. KG zur Zahlung einer Managementumlage entsprechend der tatsächlichen Kosten zuzüglich einer Gewinnmarge. Daraus ergibt sich eine finanzielle Gesamtverpflichtung von 349,4 Tsd. € für das Kalenderjahr 2024. 4.6.7 Konzernzugehörigkeit Die Entis Lebensversicherung AG ist eine 100%-ige Tochter der Viridium Holding AG mit Sitz in NeuIsenburg, deren Muttergesellschaft, die Viridium Group GmbH & Co. KG mit Sitz in Leverkusen, einen Konzernabschluss (kleinster und größter Kreis) erstellt. Dieser wird elektronisch im Unternehmensregister veröffentlicht. Zwischen der Entis Lebensversicherung AG und der Viridium Holding AG besteht ein wirksamer Ergebnisabführungsvertrag. 4.6.8 Organe Aufsichtsrat
Vorstand
Treuhänder
Verantwortlicher Aktuar
Neu-Isenburg, den 26. März 2024 Der Vorstand: Johannes Berkmann Michael Sattler Anlage 1 - Überschussbeteiligung 2024 Deklaration der Überschussanteilsätze und des Ansammlungszinses für das Kalenderjahr 2024 Altbestand inkl. Zwischenbestand
Der Ansammlungszinssatz entspricht dem Maximum aus der Gesamtverzinsung von 3,25 % und dem jeweiligen Rechnungszins. Die Versicherungen des Gewinnverbands K werden dem Gewinnverband L (54) zugeordnet. 1) Bei Beginn der flexiblen Ablaufphase werden Versicherungen mit der Überschussverwendungsform Bonus auf verzinsliche Ansammlung umgestellt. 2) Im Jahr 2024 ablaufende oder durch Tod, Heirat, Inanspruchnahme der Abrufklausel bzw. der flexiblen Altersgrenze vorzeitig beendete Versicherungen erhalten mindestens den Schlussüberschussanteilfonds 92 nach Geschäftsplan; dieser wurde aus den bis 1992 erworbenen Anwartschaften ermittelt. 3) Für Frauen beträgt der Überschusssatz 48 %. 4) Nur Einmalversicherungen; Bezugsgröße ist der Einmalbeitrag. 5) Nur für Hauptversicherungen. Neubestand
Der Ansammlungszinssatz entspricht dem Maximum aus der Gesamtverzinsung von 3,25 % und dem jeweiligen Rechnungszins. 1) Nur für durch Ablauf der Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Versicherungen. 2) In den Bestandsgruppen DKL, DFLV und in Gewinnverband S(2000) L, S(95) L vom Risikobeitrag; in den Bestandsgruppen DRL, DBU, DGSÜV und in Gewinnverband S(2000) T, S(95) T vom Bruttobeitrag. 3) Bei Verwendungsart Bonus ergeben sich zusätzliche Leistungen, die aus der Bonustabelle unter der Spalte Bonus zu entnehmen sind. Bei Verwendungsart Verrechnung gelten die in der Bonustabelle angegebenen Sätze in der Spalte Risikoüberschussanteil. 4) Im Jahr 2024 ablaufende oder durch Tod, Heirat, Inanspruchnahme der Abrufklausel bzw. der flexiblen Altersgrenze vorzeitig beendete Versicherungen erhalten - sofern berechtigt - den Schlussüberschussanteilfonds aus dem Einmalbonus im Jahr 2021. Neubestand Bonus-Tabelle
Bewertungsreserven Anspruchsberechtigt sind Verträge, bei denen ein Rückkaufswert vereinbart oder ein aus Überschussanteilen gebildetes Ansammlungsguthaben vorhanden ist, sowie kapitalbildende Verträge mit beitragsfreier Leistung. Verträge sind jedoch nicht anspruchsberechtigt, soweit vereinbart ist, dass Beiträge und Überschussanteile in einem Investmentfonds angelegt werden (fondsgebundene Versicherungen). Anspruchsberechtigte Verträge erhalten bei Beendigung des Vertrages - bei anspruchsberechtigten Rentenversicherungen spätestens zum Ende der Aufschubzeit - die Hälfte des ihnen unter Berücksichtigung des Sicherungsbedarfs zugeordneten Anteils an den Bewertungsreserven. Bei Rentenversicherungen in der Rentenbezugszeit werden jeweils bei Erleben des Jahrestages der Hauptfälligkeit die anteiligen Bewertungsreserven, die sich unter Berücksichtigung des Sicherungsbedarfs ergeben, zugeordnet und davon die Hälfte zur Erhöhung der Rente verwendet. Anlage 2 - Rechnungsgrundlagen Für die nachstehend aufgeführten wesentlichen Teilbestände wurden folgende Rechnungsgrundlagen verwendet:
1) Aufgrund veränderter Sterbewahrscheinlichkeiten wurde die Deckungsrückstellung für Rentenversicherungen in der Aufschubphase nach einem kollektiven Verfahren) auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R-B20 und für Rentenversicherungen im Rentenbezug auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R 1. Ordnung gemäß der Verlautbarung "Neubewertung der Deckungsrückstellung von Lebensversicherungsunternehmen für Rentenversicherungsverträge" der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neu bewertet. 2) Da bei Rentenbeginn fast ausschließlich die Kapitalabfindung gewählt wird, erfolgt die Berechnung der Deckungsrückstellung für laufende Rentenzahlung gemäß der letzten technisch im Bestandsführungssystem umgesetzten Rententarifgeneration der Bestandsgruppe DRE bzw. DGSÜV. 3) Für die Neubewertung der Deckungsrückstellung wurde ein Rechnungszins von 3,50 % berücksichtigt. 4) Die Deckungsrückstellung für die Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, zu denen kein Invaliditätsfall vorliegt, wurde nach einem kollektiven Verfahren auf Basis der Tafeln DAV 1997 I, TI, RI gemäß VerBAV 6/98 und DAV 1998 E, TE, RE gemäß VerBAV 10/99 neu bewertet. 5) Die angegebenen Zillmersätze beziehen sich auf Versicherungen mit einmaliger Abschlussvergütung. Der Zillmersatz sinkt in dem Maße, wie anstelle einmaliger Abschlussvergütung eine laufende Vergütung vereinbart wird. 6) Bei der Berechnung der Bilanzdeckungsrückstellung wird für den Zeitraum der nächsten 15 Jahre der Referenzzins gemäß § 5 Abs. 4 der DeckRV von 1,57 % verwendet, für Verträge nach aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftsplanen beträgt der Referenzzins für die gesamte Laufzeit 1,57 %. Abkürzungsverzeichnis
1 Inhaltliche Quelle: BMWK: Schlaglichter der
Wirtschaftspolitik Dezember 2023.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Entis Lebensversicherung AG, Neu-Isenburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Entis Lebensversicherung AG, Neu-Isenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Entis Lebensversicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Anwendung des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB [2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: [1] Anwendung des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB (1) Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können Versicherungsunternehmen bestimmte Kapitalanlagen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, in das Anlagevermögen widmen und in der Folge nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewerten. Die Gesellschaft hat von der Regelung des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht und Kapitalanlagen in Höhe von T€ 1.327.447 wie Anlagevermögen bewertet. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Höhe von T€ 224.952 in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzt eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Aufgrund des Umfangs der in Folge des gemilderten Niederstwertprinzips vorgetragenen stillen Lasten sowie den Ermessensspielräumen der gesetzlichen Vertreter bei der vorgenommenen Einschätzung hinsichtlich der Dauerhalteabsicht und -fähigkeit war die Anwendung des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Widmung einschließlich der Einschätzungen hinsichtlich Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für die Darstellung der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzungen zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer sind. Dazu haben wir unter anderem die Liquiditätsplanung der Gesellschaft, insbesondere hinsichtlich Großschäden Fälligkeitsstruktur, Wiederanlage sowie Annahmen bezüglich Storno und Neugeschäft gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen zu den nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB als Anlagevermögen gewidmeten Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zur Anwendung des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB sind im Abschnitt"Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" des Anhangs enthalten. [2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten B.II.1. versicherungstechnische Rückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 1.127.230 (77,8% der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben. Die in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Deckungsrückstellungen der Gesellschaft umfassen vor allem langfristige Verpflichtungen aus Renten-, Invaliditäts-, Erlebens- und Todesfallleistungen. Ausgelöst durch die anhaltende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt, veranlasste der Gesetzgeber am 1. März 2011 im Rahmen einer Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) die Einführung einer Zinszusatzreserve (ZZR) für den Neubestand bzw. eine Zinsverstärkung entsprechend der genehmigten Geschäftspläne für die Versicherungsverträge des regulierten Altbestandes. Der Ausweis der Zinszusatzreserven erfolgt als Teil der Deckungsrückstellungen. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Methoden sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von versicherungstechnischen Rückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen. Wir haben hierbei unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzungen überprüft. Weiterhin haben wir die Zuführungen zu sowie die Bindung und Verwendung von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung überprüft. Bezüglich der Ermittlung der Zinszusatzreserve haben wir die Bestimmung und Verwendung des Referenzzinses überprüft. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den versicherungstechnischen Rückstellungen sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" des Anhangs enthalten Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Entis Lebensversicherung AG, Neu-Isenburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Peters.
Frankfurt am Main, den 26. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Michael Peters, Wirtschaftsprüfer ppa. Julika Roestel, Wirtschaftsprüferin
Leverkusen, 24. Mai 2024 Für den Aufsichtsrat/for the Supervisory Board Dr. Tilo Dresig Samy Jazaerli Jonathan Yates Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 24. Mai 2024 festgestellt. |
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Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Rückversicherungen
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Beteiligungsgesellschaften
Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung
Allgemeine Gebäudereinigung
Erbringung von Logistikdienstleistungen
Beteiligungsgesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen