Green City AktiengesellschaftLiquidiert

80335 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 195009
Vorher
Green City Energy Aktiengesellschaft
Eingetragen
27.10.2011
Branche
BeteiligungsgesellschaftenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
lnitiierung und Förderung ökologischer Projekte, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien, durch Tätigkeiten jeder Art, insbesondere durch Herstellung, Kauf, Verkauf und Betrieb von Erzeugnissen und Anlagen sowie deren Vermittlung oder durch Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Lange
seit 8.7.2014
Prokura
Jens Mühlhaus
seit 27.10.2011
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Green City Aktiengesellschaft

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 16.120,00 14.095,00
2. geleistete Anzahlungen 225.307,02 153.301,28
241.427,02 167.396,28
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 25.736,00 99.836,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattun 130.441,00 168.147,00
156.177,00 267.983,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.180.419,53 10.693.893,23
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.457.667,38 649.555,07
3. Beteiligungen 70.300,00 109.515,83
4. Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen 0,00 450.000,00
5. Genossenschaftsanteile 110.000,00 110.025,00
14.818.386,91 12.012.989,13
15.215.990,93 12.448.368,41
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 4.151.385,87 2.311.104,14
2. geleistete Anzahlungen 1.060.659,28 585.000,00
5.212.045,15 2.896.104,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.490.771,84 2.969.354,10
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 37.954.616,65 19.753.378,17
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 62.287,91 91.841,61
4. sonstige Vermögensgegenstände 5.350.647,65 2.954.949,87
46.858.324,05 25.769.523,75
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 857.357,14 2.313.245,59
52.927.726,34 30.978.873,48
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 180.527,98 185.625,75
68.324.245,25 43.612.867,64

PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Ausgegebenes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital 964.167,00 964.167,00
II. Kapitalrücklage 4.925.372,34 4.925.372,34
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 21.801,00 21.801,00
IV. Bilanzverlust -347.774,45 -1.615.351,21
5.563.565,89 4.295.989,13
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 138.285,53 77.394,00
2. sonstige Rückstellungen 2.858.316,62 2.801.427,45
2.996.602,15 2.878.821,45
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Genussrechtskapital 3.000,00 3.000,00
2. Anleihen 16.000.000,00 16.000.000,00
davon konvertibel: EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 999.506,18 993.601,70
4. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.032.418,49 1.032.418,49
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistunge 2.822.843,38 1.052.023,91
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 28.991.525,69 11.498.338,28
7. sonstige Verbindlichkeiten 9.914.783,47 5.858.674,68
davon aus Steuern: EUR 1.590.361,27 (Vj. EUR 148.999,03)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 15.153,77 (Vj. EUR 15.152,59)
59.764.077,21 36.438.057,06
68.324.245,25 43.612.867,64

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019

2019 2018
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 18.971.212,37 20.751.548,20
2. Veränderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen 1.840.281,73 -3.830.318,38
3. andere aktivierte Eigenleistungen 47.198,10 11.594,57
4. sonstige betriebliche Erträge 1.398.953,96 1.230.840,50
22.257.646,16 18.163.664,89
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen -4.437.190,85 -3.790.897,39
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -5.840.998,12 -5.148.537,73
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -1.031.184,89 -862.295,75
davon für Altersversorgung: EUR -83.008,99 (Vj. EUR -79.497,77)
-6.872.183,01 -6.010.833,48
7. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -102.962,82 -111.398,94
8. sonstige betriebliche Aufwendungen -7.622.918,11 -5.540.237,91
3.222.391,37 2.710.297,17
9. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00) 0,00 1.450,00
10. Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,00 2.200,00
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 503.396,35 311.430,79
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 369.579,98 (Vj. EUR 273.460,18)
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 -46.999,00
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.396.739,18 -1.630.917,95
davon an verbundene Unternehmen: EUR -961.795,51 (Vj. EUR -147.614,75)
-1.893.342,83 -1.362.836,16
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -61.471,78 -77.974,25
15. Ergebnis nach Steuern 1.267.576,76 1.269.486,76
16. Vergütungen für Genussrechtskapital 0,00 -67.732,39
17. Jahresüberschuss 1.267.576,76 1.201.754,37
18. Verlustvortrag -1.615.351,21 -2.833.138,24
19. Verrechnung Differenzbetrag eigene Anteile 0,00 16.032,66
20. Bilanzverlust -347.774,45 -1.615.351,21

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben

1. Sitz, Firma und Handelsregister

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

2. Finanzanlagen

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

5. Eigenkapital und Gewinnverwendungsvorschlag

6. Rückstellungen

7. Verbindlichkeiten

8. Latente Steuern

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen

2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

IV. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

a. gegenüber verbundenen Unternehmen

b. gegenüber Dritten

2. Haftungsverhältnisse

a. Bürgschaften

b. Patronatserklärungen gegenüber verbundenen Unternehmen

3. Arbeitnehmer

4. Konzernverhältnisse

5. Nachtragsbericht

a. Coronakrise

b. Kooperationsvereinbarung

c. Sonstiges

6. Organe der Gesellschaft

a. Aufsichtsrat

b. Vorstand

I. Allgemeine Angaben

1. Sitz, Firma und Handelsregister

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München. Es handelt sich um eine Aktiengesellschaft unter der Firmierung Green City Aktiengesellschaft, im Folgenden "Green City AG". Diese ist im Handelsregister München, Abteilung B, unter HRB 195009, eingetragen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen die Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) zugrunde.

Die Gesellschaft erfüllt die in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Merkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft. Somit gelten für die Gesellschaft die Regelungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert beibehalten.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear nach § 7 Abs. 1 EStG. Als Nutzungsdauer sind drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt. Zu- und Abgänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt und enthalten im Zusammenhang mit der Einführung eines ERP-Systems zusätzlich aktivierte Eigenleistungen in Höhe von TEUR 47 (Vj. TEUR 12).

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und dreizehn Jahren. Zu- und Abgänge werden pro rata temporis abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für ab 2008 zugegangene bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von mehr als EUR 250,00, aber nicht mehr als EUR 1.000,00, wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auf Basis der steuerrechtlichen Vorschriften auf fünf Jahre festgelegt. Im Bruttoanlagenspiegel werden sie im fünften Jahr als Abgang gezeigt.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten bewertet, sofern von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Kosten. Es wurde eine pauschale Abwertung der unfertigen Leistungen, welche sich noch in der Entwicklungsphase befinden, in Höhe von 10 % der aktivierungspflichtigen Kosten vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Unverzinsliche Forderungen des Umlaufvermögens mit einer faktischen Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Barwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Rückstellungen werden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse bei Abschlusserstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2019 sind in dem nachfolgenden Anlagenspiegel 2019 dargestellt.

2. Finanzanlagen

Angabe gemäß § 285 Nr. 11 HGB über den Anteilsbesitz mit mindestens 20 % an anderen Unternehmen (siehe Anmerkungen in den Fußnoten unter der Tabelle):

Firma Sitz Anteilshöhe Eigenkapital 31.12.2019 Jahresergebnis 2019
in % in EUR in EUR
Unmittelbare Beteiligung
Kapitalgesellschaften
Green City Service GmbH München 100,00 18.399,27 3.245,63
Green City Energy Invest GmbH * München 100,00 -660.382,95 -57.109,68
Green City Operations & Management GmbH * München 100,00 409.697,39 287.672,02
Green City Energy Kraftwerke GmbH München 100,00 133.436,18 38.142,51
Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH * München 100,00 8.113,26 -820,76
Green City Energy Wind Service GmbH München 100,00 23.467,15 -283,60
Green City Solar Service GmbH (vormals: Green City Energy Solar Service GmbH) Garching 100,00 26.038,86 -1.688,30
Green City Energy Wind Service Emsdetten GmbH München 100,00 19.140,27 -1.753,77
Green City Energy Wasserkraft GmbH München 100,00 42.845,21 3.836,42
Green City Energy Windpark Maßbach GmbH * München 100,00 21.871,16 364,82
SUMMIQ AG (vormals: GCE Windpark Gischberg GmbH) * München 100,00 37.506,52 -20.936,36
Green City Portfoliomanagement GmbH München 100,00 224.236,92 153.030,51
Green City Finance GmbH * München 100,00 230.925,20 18.635,97
GCE Windpark Rothhausen GmbH * München 100,00 -1.870.346,85 626.401,21
GCE Windpark Buchschwabach GmbH München 100,00 14.266,61 2.061,04
Green City Power GmbH München 100,00 -33.712,76 -168.076,46
Green City Solardach GmbH * München 100,00 14.567,78 3.507,33
GCE Kraftwerkspark I GmbH * München 100,00 10.343.906,43 485.635,86
Bioenergie Süd GmbH * München 100,00 86,15 -11.144,69
GCE Invest Renewable GmbH * München 100,00 -1.307.353,22 -836.079,88
Smart Energy Management GmbH München 100,00 17.482,07 -1.403,71
Green City Invest 01 GmbH München 100,00 29.227,58 7.560,50
Green City Experience GmbH München 100,00 293.569,30 -354.510,77
Green City Italia S.R.L. Bozen 100,00 13.484,00 -9.717,00
Green City Sicilia S.R.L. Capri Leone 100,00 -21.549,00 -26.657,00
Green City Energy France S.A.R.L. Toulouse 90,40 6.875,00 219.897,00
Wunjoo GmbH i.L. ** Starnberg 74,90 -868.885,87 -258.655,57
Green City Smart Mobility I GmbH * München 100,00 -63.093,69 -88.093,69
Green City Projektentwicklungs GmbH (vormals: Green City Impuls I GmbH) * München 100,00 24.241,07 -758,93
GCW Verwaltungs GmbH * München 100,00 25.612,45 612,45
Green City Windentwicklungs GmbH München 50,00 75.233,44 -24.766,56
Green City Impuls GmbH München 100,00 14.766,23 -3.465,92
Personengesellschaften
Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG * München 100,00 -7.250.251,42 -1.329.799,94
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG * München 100,00 -4.845.893,02 -1.353.556,57
Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG * München 100,00 -1.332.777,38 -510.942,58
Biogas Süd Entwicklungsgesellschaft OHG Bernau am Chiemsee 50,00 -253.174,64 -12.707,92
Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG * München 100,00 -4.027.306,54 -3.125.095,90
Green City Energy Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG * München 100,00 -3.087.434,51 -314.105,89
Green City Solarpark 2020 GmbH & Co. KG (vormals Green City Hello Future GmbH & Co. KG) München 100,00 -2.117,50 -2.397,70
Smart Energy GmbH & Co. KG aA München 100,00 41.612,50 -3.627,32

* Betrifft die Werte aus dem vorläufigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 zum Zeitpunkt der Anhangserstellung der Green City AG. es können sich noch Änderungen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften ergeben.
** Die Gesellschaft hat am 18. Oktober 2018 Insolvenz angemeldet, es handelt sich um die Werte zum 31. Dezember 2016.

Firma Sitz Anteilshöhe Eigenkapital 31.12.2019 Jahresergebnis 2019
in % in EUR in EUR
Mittelbare Beteiligung
Kapitalgesellschaften
Biogas Thiendorf Verwaltungs GmbH i.L. Dresden 100,00 5.512,03 -16.242,88
Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH * München 100,00 548.738,12 -169.982,88
EN Vallesina S.R.L. Belluno 100,00 47.995,95 18.141,75
Energetica S.R.L. Rivoli 100,00 1.325.313,00 -157.335,00
GCE Villarfocchiardo S.R.L. Rivoli 100,00 186.070,00 -223.769,00
GCE Kraftwerkspark II Invest Frankreich GmbH München 100,00 312.309,77 479.679,50
Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH München 100,00 -2.879.534,92 -484.264,55
FRISON S.R.L. Bozen 100,00 -121.020,00 -161.160,00
IDROELETTRICA SAN GIOVANNI S.R.L. Bozen 100,00 39.104,00 -114.186,00
RITE ALTO S.R.L. Bozen 100,00 855.539,00 11.671
Hydrocad S.R.L. Bozen 100,00 -303.458,00 -241.066,00
Green City Energy KWP III Invest Frankreich GmbH München 100,00 62.657,39 13.143,43
Mecobox 1 SARL Toulouse 100,00 -64.866,00 -9.206,00
Meco 15 SARL Toulouse 100,00 -16.831,00 24.485,00
Green City Solarimpuls I Invest Frankreich GmbH München 100,00 -60.789,09 -66.850,98
SUMMIQ Management GmbH München 100,00 12.875,43 -5.375,30
Hydroelectrique Sud Ouest Investissement Toulouse 100,00 287.045,00 -106.982,00
Hydro Antoigne SAS Toulouse 100,00 -210.068,00 -143.408,00
Renesola France SPV1 SARL Toulouse 100,00 -364.650,00 39.362,00
Renesola France SPV2 SARL Toulouse 100,00 -87.932,00 -71.914,00
Green Sole S.R.L. Capri Leone 100,00
Monte Cinto S.A.R.L. Toulouse 100,00 -1.744.548,00 429.264,00
Biogas Seckach GmbH * München 50,00 24.921,99 107,46
Burgerwindpark Südliche Ortenau GmbH * Ettenheim 49,00 -5.760.168,57 -1.135.938,13
Biogas Berthelsdorf Verwaltungs GmbH i.L. ** Dresden 49,00 848,11 -462,75
Praterkraftwerk GmbH München 30,00 3.099.078,48 76.817,78
Personengesellschaften
Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark 2011 KG i.L. München 100,00 119.351,23 -99.034,11
Biogas Thiendorf GmbH & Co. KG i.L. Dresden 100,00 -16.935,51 18.148,47
Green City Energy Windpark Altertheim GmbH & Co. KG * München 100,00 3.010.206,39 -145.330,77
Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG München 100,00 4.614.046,50 -284.872,95
Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG München 100,00 2.587.252,88 14.999,13
Green City Energy Windpark Gischberg GmbH & Co. KG München 100,00 2.626.988,66 -225.571,92
Green City Energy Windpark Blumberg GmbH & Co. KG München 100,00 2.535.332,91 -12.929,74
Green City Energy Windpark Fuchsstadt GmbH & Co. KG München 100,00 3.526.707,12 -1.154.137,29
Biogasanlage Schönsee Verwaltungs GmbH & Co. Schönsee KG * München 100,00 -359.771,58 -540.156,82
Green City Solarpark Schwerin GmbH & Co. KG München 100,00 1.969.267,29 32.650,07
Green City Energy Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG München 56,20 1.172.874,65 21.279,85
Natur Energieanlagen Projekt GmbH & Co. Solarpark 2008 KG München 100,00 368.326,51 34.344,31
Jura Öko-Energie GmbH & Co. KG Neumarkt i.d. OPf. 60,40 1.806.742,68 64.996,68

* Betrifft die Werte aus dem vorläufigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 zum Zeitpunkt der Anhangserstellung der Green City AG. es können sich noch Änderungen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften ergeben.
** Betrifft die vorläufigen Werte aus der Liquidationsbilanz für den Zeitraum vom 1. März 2019 bis zum 28. Februar 2020.

Angaben gem. § 285 Nr. 11a HGB über Unternehmen, deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin die Green City AG ist:

Firma Sitz Rechtsform
Biogas Süd Entwicklungs OHG Bernau am Chiemsee Offene Handelsgesellschaft

Sicherheiten

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten der GCE Invest Renewable GmbH gegenüber einem Dritten Unternehmen verpfändet die Green City AG ihre Geschäftsanteile an der GCE Invest Renewable GmbH. Mit Erlöschen der gesicherten Ansprüche aus dem Darlehensvertrag erlischt auch das Pfandrecht. Eine Verwertung der verpfändeten Geschäftsanteile erfolgte bisher nicht und wird auch nicht angenommen, da die in Zukunft erzielbaren Veräußerungserlöse zu adäquaten Liquiditäts- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft führen und den Kapitaldienst decken werden.

Zur Sicherung der Ansprüche aus dem Kaufvertrag über den Erwerb der Geschäftsanteile der Wunjoo GmbH sowie aus den Darlehensverträgen mit den Verkäufern der Anteile verpfändet die Green City AG 23.178 ihrer Geschäftsanteile an der Wunjoo GmbH. Mit vollständiger unwiderruflicher Erfüllung der gesicherten Ansprüche erlischt auch das Pfandrecht. Die Wunjoo GmbH hat im August 2018 Insolvenz angemeldet. Die von der Green City AG gehaltenen Geschäftsanteile sind vollständig wertberichtigt. Eine etwaige Inanspruchnahme des Pfandrechtes stellt daher kein weiteres wirtschaftliches Risiko dar.

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber einem Kreditinstitut der Green City Energy Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG verpfändet die Green City AG ihre Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH der Green City Energy Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG, der GCE Windpark Buchschwabach GmbH. Mit Erlöschen der gesicherten Ansprüche aus dem Darlehensvertrag erlischt auch das Pfandrecht. Eine Verwertung der verpfändeten Geschäftsanteile erfolgte bisher nicht und wird auch nicht angenommen, da die in Zukunft erzielbaren Windenergieerlöse und die darauf basierenden Planungen zu adäquaten Liquiditäts- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft führen und den Kapitaldienst decken werden.

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten der GCE Windpark Rothhausen GmbH gegenüber Dritten verpfändet die Green City AG ihre Geschäftsanteile an der GCE Windpark Rothhausen GmbH. Mit Erlöschen der gesicherten Ansprüche aus dem Darlehensvertrag erlischt auch das Pfandrecht. Eine Verwertung der verpfändeten Geschäftsanteile erfolgte bisher nicht, da die in Zukunft erzielbaren Erlöse aus der Verwertung der beiden Wasserkraftanlagen sowie die darauf basierenden Planungen zu adäquaten Liquiditäts- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft führen und den Kapitaldienst decken werden.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Fälligkeiten der Forderungen ergeben sich aus folgender Aufstellung:

Laufzeit Gesamt
< 1 Jahr > 1 Jahr
Art der Forderung in EUR in EUR in EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.490.771,84 0,00 3.490.771,84
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 37.906.464,11 48.152,54 37.954.616,65
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 22.468,49 39.819,42 62.287,91
Sonstige Vermögensgegenstände 2.847.876,48 2.502.771,17 5.350.647,65
Summen 44.267.580,92 2.590.743,13 46.858.324,05

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen gewährte Darlehen und Forderungen aus dem laufenden Liefer- und Leistungsverkehr.

In den bilanzierten Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist eine Forderung gegen die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von brutto TEUR 22.140 enthalten. Gegenstand der zugrunde liegenden Umsatzgeschäfte sind die Veräußerung von Projektrechten und die Weiterentwicklung von Projekten. Bis Ende 2020 wurden diese Forderungen bis auf einen Betrag von TEUR 3.160 beglichen. Weitere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen betreffen überwiegend Umsatzgeschäfte aus Projektentwicklungsleistungen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten laufende Forderungen gegen die Gesellschaften Green City Energy Invest GmbH (TEUR 873)1, Green City Energy Rothhausen GmbH (TEUR 86)1 und die Wunjoo GmbH (TEUR 894)1. Hinsichtlich dieser Ansprüche wurde in den vergangenen und dem laufenden Berichtsjahr(en) auf Basis der Erkenntnisse aus den aktuellen Aufwands-, Ertrags- und Liquiditätsplanungen der Gesellschaften und damit ihrer Tilgungsfähigkeit eine vollständige Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen (Abschreibungsvolumen insgesamt TEUR 1.853). Die Wunjoo GmbH hat im August 2018 Insolvenz angemeldet.

4. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die Höhe des abgegrenzten Unterschiedsbetrags nach § 250 Abs. 3 HGB (Disagio) beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 62 (Vj. TEUR 85).

5. Eigenkapital und Gewinnverwendungsvorschlag

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2019 laut Handelsregistereintragung EUR 964.167,00 (Vj. EUR 964.167,00) und besteht aus 964.167 vinkulierten, auf den Namen lautende Aktien im Nennwert von EUR 1,00. Sie sind daher nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar. Über die Zustimmung entscheidet gemäß Satzung, in der aktuellen Fassung der Anhangserstellung, jeweils der Vorstand. Die Zustimmung kann untersagt werden, wenn Aktien an Wettbewerber, Unternehmen oder Personen übertragen werden, deren wirtschaftliche Aktivität mit den Unternehmenszielen nicht vereinbar ist. Der Vorstand darf die Zustimmung außerdem versagen, wenn durch die Aktienübertragung ein Erwerber mehr als 10 % der Anteile der Gesellschaft halten würde, sei es mittelbar oder unmittelbar.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Mai 2021 mit der Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe neuer vinkulierter Namensaktien gegen Bareinlagen einfach oder mehrfach, insgesamt jedoch höchstens um EUR 404.670,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/1). Die Gewinnberechtigung der neuen Aktien kann abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgelegt werden. Der Vorstand ist weiter dazu ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Mit der Zustimmung des Aufsichtsrates kann der Vorstand den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festlegen.

Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 8. Juni 2016 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital zwischen Beschlussfassung und aktuellem Bilanzstichtag um insgesamt EUR 154.827 erhöht worden. Das genehmigte Kapital beträgt demnach zum Bilanzstichtag noch EUR 249.843,00.

Gemäß § 150 Abs. 2 AktG erfolgt im Geschäftsjahr 2019 keine weitere Zuführung zur gesetzlichen Rücklage, da die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB zusammen mit der gesetzlichen Rücklage bereits 10 % des gezeichneten Kapitals erreicht haben.

Im Bilanzverlust in Höhe von EUR 347.774,45 ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 1.615.351,21 (Vj. Verlustvortrag EUR 2.833.138,24) enthalten.

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.267.576,76 auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Rückstellungen

Neben den Steuerrückstellungen i. H. v. TEUR 138 (Vj. 77 EUR) bestehen sonstige Rückstellungen, die sich wie folgt zusammensetzen:

01.01.2019 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung 31.12.2019
Art der Rückstellung EUR EUR EUR EUR EUR
Rückstellungen für Personalkosten 633.985,49 258.174,36 79.986,49 555.087,45 850.912,09
Rückstellungen für Inanspruchnahme Patronatserklärungen 774.827,12 0,00 0,00 7.953,59 782.780,71
Rückstellungen für Abschluss und Prüfung 655.710,00 467.830,00 0,00 445.000,00 632.880,00
Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen 358.793,03 103.920,03 0,00 0,00 254.873,00
Urlaubsrückstellung 149.235,00 149.235,00 0,00 120.710,00 120.710,00
Rückstellungen für Aufsichtsratskosten 48.000,00 9.219,18 0,00 48.000,00 86.780,82
Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht 86.000,00 0,00 0,00 0,00 86.000,00
Rückstellung für Prozesskosten 15.000,00 0,00 5.000,00 0,00 10.000,00
Rückstellungen für Gewährleistungen 19.000,00 500,00 9.600,00 0,00 8.900,00
Sonstige Rückstellungen 60.876,81 33.110,05 27.766,76 24.480,00 24.480,00
Summen 2.801.427,45 1.021.988,62 122.353,25 1.201.231,04 2.858.316,62

7. Verbindlichkeiten

Die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus folgender Aufstellung:

Laufzeit
< 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
Art der Verbindlichkeit in EUR in EUR in EUR in EUR
Genussrechtskapital 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00
Anleihen 6.000.000,00 6.000.000,00 4.000.000,00 16.000.000,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 999.506,18 0,00 0,00 999.506,18
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.032.418,49 0,00 0,00 1.032.418,49
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.822.843,38 0,00 0,00 2.822.843,38
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6.054.425,69 22.937.100,00 0,00 28.991.525,69
Sonstige Verbindlichkeiten 4.971.283,47 4.943.500,00 0,00 9.914.783,47
Summen 21.883.477,21 33.880.600,00 4.000.000,00 59.764.077,21

In den Anleihen sind TEUR 10.000 festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen (Jubiläums- Anleihe) der Green City AG enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene Darlehen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen überwiegend (TEUR 8.024) kurz- und mittelfristige Zwischenfinanzierungen von Privatpersonen und Unternehmen.

8. Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Zusätzlich werden, soweit möglich, steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wäre in der Bilanz als passive latente Steuer anzusetzen. Im Falle einer Steuerentlastung besteht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht.

In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Absatz 1 HGB wird der über den Saldierungsbereich hinausgehende Überhang aktiver Steuerlatenzen nicht bilanziert. Aktive latente Steuern resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen und im Handelsrecht gebildeter Drohverlustrückstellungen sowie der unterschiedlichen Bewertung von Urlaubsrückstellungen in Handels- und Steuerrecht. Die Bewertung der Steuerlatenzen erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von insgesamt 30 %.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen

Die Green City AG hat im Geschäftsjahr Umsatzerlöse mit der Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG in Höhe von TEUR 9.942 (Vorjahr: TEUR 14.345) erwirtschaftet.

Diese gliedern sich wie folgt auf:

2019 2018
in TEUR in TEUR
Umsatzerlöse aus der Veräußerung von Projektrechten 7.125 10.470
Umsatzerlöse aus Projektentwicklungsleistungen 327 733
Sonstige Umsatzerlöse 2.490 3.142
9.942 14.345

Bei der Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG handelt es sich um ein Unternehmen, an dem die Green City AG seit Ende 2018 unmittelbar zu 100 % beteiligt ist.

2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 63 (Vj. TEUR 190) sind im Wesentlichen infolge von Verjährungen und der entsprechenden Ausbuchung der Verbindlichkeiten entstanden.

Periodenfremde Aufwendungen, bei denen es sich auch um Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt, sind im Jahr 2019 nicht angefallen. Des Weiteren sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 126 (Vj. TEUR 67) im Wesentlichen für nachbelastete Jahresabschlusskosten für das Jahr 2017 angefallen.

Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen.

IV. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

a. gegenüber verbundenen Unternehmen

Die GCE Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG plante zur Umsetzung ihres Unternehmensgegenstandes Inhaberschuldverschreibungen über einen Gesamtbetrag von bis zu TEUR 70.000 zu begeben. Die Green City AG als alleinige Kommanditistin verpflichtete sich die Kommanditeinlage vierteljährlich bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist auf einen Betrag von 2,5 % des zum jeweiligen Zeitpunkt begebenen Gesamtnominalbetrages der Inhaberschuldverschreibungen aufzustocken. Im Jahr 2019 schloss die GCE Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG die Schuldverschreibungen mit einem Betrag der begebenen Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 51.332 ab. Dies führte auf Seiten der Green City AG im Geschäftsjahr 2019 zu einer Erhöhung der Kommanditeinlage um TEUR 112 auf einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 1.283.300,00 zum 31. Dezember 2019. Die Kommanditeinlage wurden im Jahr 2019 vollständig gezahlt. Somit bestehen aktuell keine Einzahlungsverpflichtungen der Green City AG gegenüber der GCE Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG mehr.

Im Geschäftsjahr 2019 war die Höhe der Kommanditeinlage der Green City AG an der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG lt. Gesellschaftsvertrag auf 1 % des zum jeweiligen Zeitpunkt begebenen Gesamtnominalbetrags von Inhaberschuldverschreibungen aufzustocken. Dies führte im Geschäftsjahr 2019 zu einer Erhöhung der Kommanditeinlage um TEUR 66 auf einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 148.490,00 zum 31. Dezember 2019 seitens der Green City AG. Zum 31. Dezember 2019 beläuft sich der Betrag der begebenen Inhaberschuldverschreibungen auf TEUR 14.849. Sollten die Inhaberschuldverschreibungen in voller Höhe von TEUR 50.000 gezeichnet werden, bestehen noch Einzahlungsverpflichtungen der Green City AG in Höhe von EUR 351.510.

b. gegenüber Dritten

Aus laufenden Mietverträgen entsteht bis zum Jahr 2023 eine Gesamtverpflichtung in Höhe von TEUR 1.319 (ohne Nebenkosten), aus Leasingverträgen bis zum Jahr 2020 in Höhe von TEUR 19 sowie aus Verträgen über Betriebs- und Geschäftsausstattung bis zum Jahr 2022 in Höhe von TEUR 30.

Die Green City AG hat in 2012 einen Garantievertrag abgeschlossen, wonach sie bestimmte von der Green City Wasserkraft Frankreich GmbH & Co. KG gehaltene Beteiligungen inklusive aller in den Beteiligungen bestehenden Gesellschafterdarlehen nach Ablauf des 31. Dezember 2020 selbst zu einem Erwerbspreis in Höhe des 15fachen der Jahresnettoerträge aller in den Beteiligungen gehaltenen Anlagen erwirbt oder den Erwerb der Beteiligungen nach Ablauf des 31. Dezember 2020 durch einen Dritten zum angegebenen Erwerbspreis sicherstellt. Für den Fall, dass durch den Verkauf an einen Dritten lediglich ein niedrigerer Verkaufserlös erzielt werden kann, wird die Green City AG die Differenz erstatten. Für den Fall, dass durch den Verkauf an einen Dritten ein höherer Verkaufserlös erzielt wird, wird die Differenz zwischen der Green City AG und der Green City Wasserkraft Frankreich GmbH & Co. KG geteilt. Aktuell werden die Anlagen an den Markt gebracht und es wird nach Auffassung der Green City AG davon ausgegangen, dass ein Verkauf mindestens zum Garantiewert in 2021 erfolgen kann.

Die Green City AG hat im Jahr 2018 eine Freistellungsvereinbarung gegenüber der GOVECS GmbH abgeschlossen, in welcher sich die Green City AG bereit erklärt die GOVECS GmbH bei den Kosten einer Inanspruchnahme aus der Rückkaufgarantie der Münchner Elektroroller freizustellen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird als gering erachtet, da die Leasingraten bislang bedient werden konnten und der CashFlowForecast nichts Gegenteiliges zeigt.

Die Green City AG hat im Jahr 2019 ein selbstständiges Garantieversprechen gegenüber der Heinz Dürr Invest GmbH gegeben. Dieses Garantieversprechen bestimmt, dass die Green City AG, Kosten der Heinz Dürr Invest GmbH, welche durch die Inanspruchnahme einer Bürgschaft gegenüber der PEAC Germany GmbH entstehen, freistellt. Dieses Garantieversprechen ist auf 47 % der möglichen Bürgschaftssumme, maximal jedoch TEUR 285 begrenzt. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird als gering erachtet, da die Leasingraten bislang durchgehend bedient wurden und die fortlaufende Liquidität vorhanden ist.

2. Haftungsverhältnisse

a. Bürgschaften

a1. gegenüber verbundenen Unternehmen

Für ein Leasingverhältnis der Hydrocad S.R.L., Bozen, gibt die Green City AG eine Bürgschaft für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag gegenüber dem Leasinggeber ab. Die Verpflichtungen aus dem zugrunde liegenden Leasingvertrag belaufen sich auf insgesamt TEUR 2.537. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da die in Zukunft erzielbaren Energieerlöse und die darauf basierenden Planungen trotz in der Vergangenheit (und voraussichtlich vorübergehend in Zukunft) unter Plan liegender Erträge zu adäquaten Liquiditäts- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft führen.

Für den Bau des Windparks der Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG gab die Green City AG eine selbstschuldnerische Zahlungsbürgschaft gegenüber der finanzierenden Sparkasse ab. Die Green City AG bürgt somit für die Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG mit einem Betrag in Höhe von TEUR 850 zum Stichtag 31. Dezember 2019. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering eingestuft, da der Betrieb des Windparks planmäßig erfolgt.

a2. gegenüber assoziierten Unternehmen

Aus geleisteten Bürgschaften haftet die Gesellschaft in Höhe von insgesamt TEUR 1.020. Es handelt sich dabei um selbstschuldnerische Bürgschaften zur Absicherung von Verbindlichkeiten der Praterkraftwerk GmbH. Die Gesellschaft schätzt das Risiko der Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften als gering ein, da die Anlagen Erträge erwirtschaften, die ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu bedienen.

a3. gegenüber Dritten

Darüber hinaus bürgt die Gesellschaft in Höhe von insgesamt TEUR 120 zur Absicherung von Verbindlichkeiten der Green City Energy Service GmbH & Co. Bio & Solar I KG. Die Gesellschaft schätzt das Risiko der Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften als gering ein, da die Anlagen planmäßig Erträge erwirtschaften und zum Erstellungstag die Restsummen der in der Bürgschaft spezifizierten Verbindlichkeiten bereits unterhalb der Bürgschaftssumme liegen.

b. Patronatserklärungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Green City AG hat für diverse verbundene Unternehmen Patronatserklärungen abgegeben. Sie übernimmt für ihre Tochtergesellschaft Green City Experience GmbH in Höhe von TEUR 480 eine unbefristete Patronatserklärung und gegenüber einem Kreditinstitut unwiderruflich eine befristete Patronatserklärung in Höhe von TEUR 300 für die Biogasanlage Schönsee Verwaltungs GmbH & Co. Schönsee KG. In 2019 ist eine Inanspruchnahme der Patronatserklärung für die Biogasanlage Schönsee Verwaltungs GmbH & Co. Schönsee KG in Höhe von TEUR 133 erfolgt. Dies war bereits in den Rückstellungen zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt. Eine weitere Inanspruchnahme aus dieser Patronatserklärung wird nicht erfolgen.

Weiterhin ist die Green City AG verpflichtet, die Bioenergie Süd GmbH & Co. Hohenau KG finanziell stets so auszustatten, dass sie ihren Darlehensverpflichtungen inkl. Zinsen und Nebenkosten nachkommen kann. Die Darlehen valutieren zum Stichtag in Höhe von TEUR 1.395. In 2019 ist eine Inanspruchnahme der Patronatserklärung für die Bioenergie Süd GmbH & Co. Hohenau KG und eine Belastung der Green City AG in Höhe von TEUR 650 erfolgt, welche als Rückstellung zum 31. Dezember 2017 erfasst worden ist. Eine weitere Inanspruchnahme aus dieser Patronatserklärung wird nicht entstehen.

Darüber hinaus ist die Green City AG verpflichtet, ihre Tochtergesellschaften Green City Winpark Rothhausen GmbH, Green City Energy KWP III GmbH & Co. KG und Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG finanziell so auszustatten, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen stets nachkommen können. Die Verpflichtungen gegenüber der Green City Energy KWP III GmbH & Co. KG und der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG gelten bis zum 31. Dezember 2019. Inanspruchnahmen sind nicht erfolgt.

Hinsichtlich der EN Vallesina S.R.L. hat die Green City AG gemeinschaftlich mit der Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH eine Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 7. Januar 2022 dergestalt abgegeben, dass diese bei Inanspruchnahme bis zu TEUR 161 gesamtschuldnerisch für eine geleistete Kaution eines Dritten im Rahmen des Rückbau- und Umweltplans zahlen wird. Das Risiko der Inanspruchnahme ist als gering einzustufen, da die EN Vallesina S.R.L. die Bestimmungen des Rückbau- und Umweltplans (Piano di Ripristino e di Reinserimento Ambientale) einhalten wird.

Des Weiteren hat die Green City AG gemeinschaftlich mit der Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH eine Patronatserklärung gegenüber der Hydrocad S.R.L. mit einer Laufzeit bis zum 31. Januar 2023 abgegeben, bis zu einem Betrag in Höhe von TEUR 373 gesamtschuldnerisch eine geleistete Kaution eines Dritten im Rahmen des Rückbau- und Umweltplans zu zahlen. Das Risiko der Inanspruchnahme ist als gering einzustufen, da die Hydrocad S.R.L. die Bestimmungen des Rückbau- und Umweltplans (Piano di Ripristino e di Reinserimento Ambientale) einhalten wird.

Weiterhin verpflichtet sich die Green City AG dafür Vorsorge zu leisten, dass die Green City Energy Fuchsstadt GmbH & Co. KG bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit ausreichend Liquidität ausgestattet werden kann.

3. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 95 Mitarbeiter als Angestellte beschäftigt (Vj. 81 Mitarbeiter), die sich getrennt nach Gruppen, wie folgt darstellen.

Abteilung Anzahl
Vorstand 2
kfm. Angestellte * 63
technische Angestellte * 23
Zwischensumme 88
Aushilfen 7
Mitarbeiterzahl gesamt (im Durchschnitt) 95
Gesamt zum Bilanzstichtag 99

* davon 2 Mitarbeiterinnen in Elternzeit

4. Konzernverhältnisse

Die Gesellschaft erstellt einen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, bei dem es sich um den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen handelt. Die Tochtergesellschaft Green City Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, München, stellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie ggf. weitere offenlegungspflichtige Unterlagen werden jeweils beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und veröffentlicht.

5. Nachtragsbericht

a. Coronakrise

Die Green City AG plant Erneuerbare-Energien-Anlagen in den vier Ländern Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien umzusetzen

In 2020 und bislang in 2021 ist es aufgrund der Corona-Krise zu überschaubaren Verzögerungen bei der Entwicklung einzelner Projekte vor allem in Spanien aber auch Frankreich gekommen. Zudem kam es auf dem spanischen Markt zu einem vorrübergehenden Einbruch bei den Strompreisen, was die Verhandlung von PPAs (langfristigen Stromabnahmeverträgen) erschwerte. Die Behörden in Italien und Deutschland waren voll arbeitsfähig, so dass hier keine maßgeblichen Verzögerungen zu verzeichnen waren. In Italien mussten jedoch geplante Wartungsarbeiten für Bestandsprojekte aufgrund der vorrübergehenden Ausgangssperre verschoben werden. Insgesamt waren die Auswirkungen aus der Corona-Krise auf die Gesellschaft verhältnismäßig gering. Es gab keine nennenswerten Auswirkungen auf die Umsätze und auf die Kosten der Gesellschaft. Der laufende Geschäftsbetrieb konnte aufgrund rechtzeitig geschaffener Strukturen dauerhaft aufrechterhalten werden.

b. Kooperationsvereinbarung

Im Dezember 2019 haben die Green City AG und ein deutscher Vermögensverwalter die Green City Windentwicklungs GmbH mit dem Zweck einer dauerhaften Kooperation im Bereich der Entwicklung von deutschen onshore Windprojekten gegründet. Im Rahmen eines Nachtrages erfolgte am 23. Juli 2020 die notarielle Veräußerung von überwiegend von der Green City Energy Service GmbH & Co. KG Windpark Bayern 2014 KG gehaltenen Beteiligungen an die gemeinsame Kooperationsgesellschaft Green City Windentwicklungs GmbH. Die Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 20.000 erfolgte in zwei Tranchen bis Ende November 2020.

c. Sonstiges

Die Green City AG hat in 2016 einen Windpark erworben, welcher für das Investitionsvehikel Kraftwerkspark I GmbH vorgesehen war. Die Kommanditanteile an dem Windpark wurden jedoch nie von dem externen Verkäufer an die Green City AG übertragen, sodass sämtliche Geschäfte in 2017 rückabgewickelt werden mussten. Aus der Rückabwicklung resultiert ein Verlust in Höhe von TEUR 660 für die Green City AG. Ein in 2018 eingeleitetes Schiedsgerichtsverfahren wurde 2019 abgeschlossen und endete mit einer Rückerstattung des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises zuzüglich Zinsen, welche im Jahr 2020 erfolgt ist.

6. Organe der Gesellschaft

a. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich zusammen aus:

Vorsitzender des Aufsichtsrates:

 

Matthias Altmann, München

Senior Consultant der Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH

Mitglied des Vorstands des Green City e.V.

Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates:

 

Christian Mayer, München (ab 24. Juli 2019)

Hauptberuflich als Rechtsanwalt bei der Gesellschaft Noerr LLP mit besonderem Schwerpunkt im Bereich Alternative Mobilität, insbesondere Elektromobilität und verkehrsreduzierte Quartiere

Tätigkeit als Lehrbeauftragter für Umweltrecht und Regulierung in den Studiengängen "Elektromobilität", "Nachhaltige elektrische Energieversorgung" und "Elektrotechnik und Informationstechnik" am Fachbereich Elektrotechniker der Universität Stuttgart

 

Katharina Habersbrunner, München (bis 23. Juli 2019)

Energie- & Klimareferentin für eine internationale Umwelt- & Entwicklungsorganisation

Mitglied des Vorstandes der Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG

Mitglieder des Aufsichtsrates:

 

Volker Blandow, Neufahrn

Leitung Konzernbereich "Elektromobilität" bei TÜV SÜD

Pressesprecher von ASPO Deutschland

 

Trine Hafsett, Maisach

Konzern Controlling der TÜV SÜD Gruppe

 

Martin Glöckner, München

Geschäftsführer des Green City e.V

 

Birgit Kredel-Siebenhaar, München (seit 23. Juli 2019)

Dipl.-Kauffrau

Vice President & Strategie Client Partner von QuEST Global

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 umfassen TEUR 50.

b. Vorstand

Gesamtvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum:

 

Jens Mühlhaus, Dipl. Bauingenieur, München

 

Chief Executive Officer (CEO)

 

Marcus Jentsch, Dipl. Kaufmann CFA, München

 

Chief Financial Officer (CFO, von 1. Mai 2020 bis 28. Februar 2021)

 

Frank Wolf, Bankkaufmann, München

 

Vorstand Portfoliomanagement

 

Chief Financial Officer (CFO, bis 1. Mai 2020 und ab 28. Februar 2021)

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes umfassen TEUR 219. Darüber hinaus sind die Vorstände in Geschäftsführerpositionen bei verbundenen und nahestehenden Unternehmen.

 

München, den 9. April 2021

Green City AG

Jens Mühlhaus, Vorstand

Frank Wolf, Vorstand

Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 311.216,26 15.310,85 0,00 326.527,11
2. geleistete Anzahlungen 153.301,28 72.005,74 0,00 225.307,02
464.517,54 87.316,59 0,00 551.834,13
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 204.126,19 14.797,14 126.055,19 92.868,14
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 712.980,94 20.611,83 0,00 733.592,77
917.107,13 35.408,97 126.055,19 826.460,91
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.847.425,44 2.486.526,30 0,00 13.333.951,74
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.800.105,86 1.095.585,38 287.473,07 3.608.218,17
3. Beteiligungen 109.515,83 65.250,00 104.465,83 70.300,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiliungsverhältnis besteht 450.000,00 0,00 450.000,00 0,00
5. Genossenschaftsanteile 110.025,00 0,00 25,00 110.000,00
14.317.072,13 3.647.361,68 841.963,90 17.122.469,91
15.698.696,80 3.770.087,24 968.019,09 18.500.764,95
Abschreibungen
01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 297.121,26 13.285,85 0,00 310.407,11
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
297.121,26 13.285,85 0,00 310.407,11
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 104.290,19 31.359,14 68.517,19 67.132,14
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 544.833,94 58.317,83 0,00 603.151,77
649.124,13 89.676,97 68.517,19 670.283,91
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 153.532,21 0,00 0,00 153.532,21
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.150.550,79 0,00 0,00 2.150.550,79
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiliungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Genossenschaftsanteile 0,00 0,00 0,00 0,00
2.304.083,00 0,00 0,00 2.304.083,00
3.250.328,39 102.962,82 68.517,19 3.284.774,02
Buchwerte
31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 16.120,00 14.095,00
2. geleistete Anzahlungen 225.307,02 153.301,28
241.427,02 167.396,28
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 25.736,00 99.836,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 130.441,00 168.147,00
156.177,00 267.983,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.180.419,53 10.693.893,23
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.457.667,38 649.555,07
3. Beteiligungen 70.300,00 109.515,83
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiliungsverhältnis besteht 0,00 450.000,00
5. Genossenschaftsanteile 110.000,00 110.025,00
14.818.386,91 12.012.989,13
15.215.990,93 12.448.368,41

Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019

2019 2018
TEUR TEUR
1. + Jahresüberschuss(+) / Jahresfehlbetrag(-) 1.268 1.202
2. + Saldo aus Zinsertrag(-) und Zinsaufwand(+) 1.893 1.318
3. - Saldo gezahlter(-) und erstatteter(+) Ertragsteuern -1 -1
4. + Abschreibungen auf Sachanlagen 103 111
5. + Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 25
6. + Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 1.032 1.417
7. - Gewinne(-) / Verluste(+) aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögen -72 -1
8. + Ertragsteueraufwand 61 78
9. + / - Veränderung der
Vorräte -2.316 3.746
kurzfristigen Rückstellungen 48 320
Forderungen / Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.013 10.335
erhaltenen Anzahlungen 0 -2.325
Forderungen / Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen -20.316 -13.071
übrigen Aktiva -1.239 -1.544
übrigen Passiva 4.045 1.527
10. = Cash-Flow aus dem operativen Bereich -14.481 3.137
11. - Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände -87 -177
12. + Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögensgegenständen 0 0
13. - Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen -35 -26
14. + Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagevermögen 58 38
15. - Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen -2.487 -5.402
16. + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 108 0
17. + Zinseinnahmen 257 259
18. = Cash-Flow aus dem Investitionsbereich -2.186 -5.308
19. + Anleihen 0 0
20. - / + Tilgungen(-) / Aufnahmen(+) von Darlehen von Dritten -1.073 1.216
21. + Tilgungen(-) / Aufnahmen(+) von Darlehen von verbundenen Unternehmen 17.670 4.800
22. - Veränderung Genussrechtskapital 0 -3.641
23. + Kapitalerhöhung durch die Gesellschafter 0 0
24. + Verkauf eigener Anteile 0 250
25. - Zinsausgaben -1.392 -1.888
26. = Cash-Flow aus dem Finanzierungsbereich 15.205 737
27. = Veränderung des Finanzmittelbestands -1.462 -1.434
28. + Finanzmittelbestand am 1. Januar 1.319 2.753
29. Finanzmittelbestand am 31. Dezember -143 1.319
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands 2019 2018
TEUR TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten 857 2.313
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -1.000 -994
Finanzmittelbestand am 31. Dezember -143 1.319

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

INHALT

I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Erneuerbare-Energien-Branche

a) Gesamtwirtschaft

b) Marktüberblick Erneuerbare Energien

c) Politische Entwicklung

d) Wettbewerbssituation

e) Weitere europäische Märkte

2. Darstellung des Geschäftsverlaufs

a) Allgemeine Lage und Gesamtfazit

b) Bedeutsame Leistungsindikatoren

c) Ertragslage

d) Finanzlage

e) Vermögenslage

3. Personal

4. Forschung und Entwicklung

III. WEITERE ANGABEN NACH DEM VERMÖGENSANLAGENGESETZ (VermAnlG)

1. Vom Emittenten von Vermögensanlagen gezahlte Vergütungen

a) Anleihenkapital

b) Nachrangdarlehen

2. Vom Emittenten gezahlte Vergütungen an Führungskräfte

IV. INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

1. Transparenz

2. Sicherheit

3. Weitere Merkmale

V. RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

1. Risikomanagementsystem

a) Risikopolitische Grundsätze

b) Risikomanagementprozess

2. Geschäftsfeldspezifische Risiken

a) Gesetzliche und politische Rahmenbedingungen

b) Biogas

c) Windenergie

d) Photovoltaik

e) Wasserkraft

f) Risiken im Bereich Projektentwicklung und Bau

g) Risiken im Zukaufgeschäft

h) Risiken im Verkauf von Projektentwicklungen bzw. Projekten

i) Risiken im Emissionsgeschäft

3. Weitere Risiken

a) Finanzielle Risiken / Forderungen gegenüber Projektentwicklungsgesellschaften

b) Finanzielle Risiken / Liquiditätsrisiken

c) Risikofeld Corona

d) Legal- und Compliance-Risiken

e) Strategische Risiken

f) Währungsrisiken

g) Inflationsrisiken

h) Personelle Risiken

i) Risiken aus Haftungsverhältnissen und finanzwirtschaftlichen Risiken

j) Wettbewerbsrisiko

k) IT - Risiko

4. Zusammenfassende Risikobeurteilung

VI. CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

a) Internationalisierung

b) Wind Deutschland / EEG-Novelle 2021

c) Nachfrage nach Erneuerbare-Energie-Projekten

d) Fazit

VII. PROGNOSEBERICHT

a) 2020

b) Ausblick 2021

c) Zusammenfassung

I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Im Mai 2005 ging das Unternehmen mit Sitz in München als GmbH und 100%ige Tochtergesellschaft aus der größten Münchner Umweltschutzorganisation, Green City e.V., hervor. Am 27. Oktober 2011 wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Zum 24. Mai 2018 erfolgte die Umbenennung von Green City Energy AG in Green City Aktiengesellschaft (nachfolgend auch "Green City AG"). Die Green City AG ist zum Zeitpunkt der Lageberichtserstattung nicht börsennotiert.

Gegenstand der Green City AG ist die Förderung und/oder Realisierung von Projekten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien im In- und Ausland. Die Green City AG setzt aktuell den Schwerpunkt auf Windparks an Land sowie auf Solarkraftwerke. Wasserkraftanlagen ergänzen das Anlagenportfolio. Die Geschäftstätigkeit umfasst hierbei neben der eigenen Projektentwicklung und Projektrealisierung im Bereich Wind onshore sowie Solar in Deutschland auch die Entwicklung von Wind onshore und Solarprojekten in den Märkten Frankreich, Italien und Spanien. In den Auslandsmärkten werden die Projekte überwiegend zusammen mit ausgewählten Kooperationspartnern realisiert.

Die Geschäftstätigkeit der Green City AG umfasst zusätzlich das Einwerben von Kapital zur Unternehmensfinanzierung und zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Anlagen.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Erneuerbare-Energien-Branche

a) Gesamtwirtschaft

Im Berichtsjahr 2019 trübte sich das Weltwirtschaftswachstum ein. Die Weltwirtschaft wuchs nur noch um 2,9 %, wohingegen im Vorjahr ein BIP-Wachstum von 3,6 % zu verzeichnen war. Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit März 2020 in der Rezession. Die Corona-Pandemie setzt der globalen und der deutschen Wirtschaft zu. Die wegbrechende globale Nachfrage, die Unterbrechung von Lieferketten, Verhaltensänderungen der Verbraucher und eine Verunsicherung von Investoren wirken sich massiv auf Deutschland aus. Die zum Schutz von Gesundheit und Leben verhängten Shutdowns vielerorts in der Welt treffen auch viele Dienstleistungsbereiche schwer. Pandemiebedingt ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 insgesamt um 5,0 % zurückgegangen, nachdem es zehn Jahre lang zuvor Jahr für Jahr zunahm. Letztlich fällt das Minus aber deutlich niedriger aus, als es im Verlauf des letzten Jahres von vielen Experten erwartet worden war. Dies ist neben der Resilienz der deutschen Wirtschaft auch auf die sehr umfangreichen Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur Stützung der Wirtschaft und zur Stabilisierung der Einkommen zurückzuführen. Nach dem historischen Einbruch im zweiten Quartal 2020 von 9,8 % war mit der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen ein bemerkenswerter Aufholprozess zu beobachten. Im dritten Quartal 2020 konnte die deutsche Wirtschaft ein Plus von 8,5 % verbuchen und erreichte damit wieder rund 96 % ihres Niveaus des Schlussquartals 2019 vor Ausbruch der Pandemie. Obwohl die weitere Erholung allmählich an Fahrt verlor, waren auch noch im November überwiegend Steigerungen der Wirtschaftsleistung zu beobachten. Als Folge des erneuten Lockdowns dürfte es im vierten Quartal zu einer Stagnation des Bruttoinlandsprodukts gekommen sein. Die Bundesregierung trifft weiterhin umfangreiche Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzuschwächen und zu bewältigen.

(Auszug aus: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2020/20200415-die-wirtschaftliche- lage-in-deutschland-im-april-2020.html sowie https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2021/20210114-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-januar-2021.html)

b) Marktüberblick Erneuerbare Energien

Die erneuerbaren Energien konnten 2019 einen Anteil an der Stromerzeugung [Netto] von 46 % (Vorjahr: 40,2 %) erreichen und haben damit einen neuen Rekord aufgestellt. Ökostrom-Anlagen lieferten im Jahr 2019 rund 236 Terawattstunden [Mrd. kWh] (Vorjahr: 218 TWh). In 2020 konnte der Anteil an den erneuerbaren Energie bei der Stromerzeugung weiter gesteigert werden; so wurde erstmals die 50 % Marke mit einem Wert von 50,5 % überschritten.

Den größten Anteil am Ökostrom-Erfolg 2020 trägt die Windenergie, die mehr als ein Viertel des gesamten Stroms in Deutschland erzeugt hat. Im Frühjahr und Herbst sorgte stürmisches Wetter für eine außergewöhnlich hohe Windstromausbeute. Mit 27 % (Vorjahr 24,5 %) wurde die Windkraft 2020 wichtigste Stromquelle [132 TWh] erneut vor der Braunkohle [82 TWh] und bleibt weiter wichtigste Erneuerbare Energie.

Der Sommer 2020 mit überdurchschnittlich viel Sonne bescherte der Photovoltaik ebenfalls neue Rekorde. Mit 50,7 Terawattstunden [TWh] haben Solaranlagen im Jahr 2020 mehr Strom produziert als je zuvor. Das schöne Wetter sorgte für einen Anstieg der Stromerzeugung aus Solarenergie um 6,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Der damit erreichte Anteil von 10,4 % am gesamten deutschen Strommix macht die Photovoltaik hinter Erdgas und vor Steinkohle zur fünftwichtigsten Quelle. Laut Deutschem Wetterdienst hatte 2020 den sonnigsten Frühling seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1951, was der Photovoltaik von Mai bis Juli den zweiten Platz im deutschen Strommix sicherte. Besonders hoch fiel die Solarstrom-Ausbeute im April, Mai und Juli aus mit jeweils mehr als 7 TWh im Monat.

Quellen:

https://1-stromvergleich.com/strom-report/strommix/#strommix-2019-deutschland;

https://strom-report.de/strom#strommix-2020-deutschland

Ergebnisse einer von Greenpeace Energy im Oktober 2019 beauftragen Studie zeigen, dass jede zusätzliche Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien im Jahr 2020 durchschnittlich 7,5 Ct/kWh kosten wird, während die Stromkosten der eingesparten konventionellen Energien im Mittel 17,2 Ct/kWh betragen. Jede zusätzliche Kilowattstunde aus Wind und Sonne spart der Gesellschaft demnach Kosten in Höhe von rund 9,7 Ct/kWh- Daher wird weiterhin von starken Zubauraten von Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa ausgegangen. Jedoch waren gerade in Deutschland vor allem in der Windkraftbranche in den letzten Jahren verhältnismäßig geringere Zubauraten zu verzeichnen. Der Grund sind langwierige Genehmigungsverfahren und Klagen von Windkraftgegnern. Dies bietet vor allem für erfahrene und entsprechend vernetzte Projektentwickler, die mit den anspruchsvollen Genehmigungsverfahren vertraut sind und auch den Zugang zu entsprechenden Standorten haben entsprechende Chancen.

c) Politische Entwicklung

Dem Thema Energiewende kommt weiter eine große Bedeutung zu. Die Bundesregierung will damit sowohl die Energie- und Klimaziele auf nationaler und europäischer Ebene erfüllen als auch die Verpflichtungen, die sich aus dem internationalen Klimaschutzabkommen von Paris ergeben. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion soll bis in das Jahr 2030 auf 65 % erhöht werden. Dazu hat die große Koalition im Jahr 2019 neben den normal geplanten Ausschreibungen zusätzliche Sonderausschreibungen in den nächsten 3 Jahren mit insgesamt jeweils vier Gigawatt für Wind und Photovoltaik beschlossen.

d) Wettbewerbssituation

In Deutschland drängen die großen Energieversorger zunehmend in den Markt der Erneuerbaren Energien, schließen zum Teil Kooperationen mit Projektierungsbüros und treten auch im süddeutschen Raum vermehrt als Wettbewerber bei Windprojekten auf. Insgesamt verringert sich die Anzahl an Wettbewerbern, es findet eine Konzentration auf wenige größere Firmen statt. Gerade in Nischenbereichen von kleinen und mittelgroßen Projekten mit EUR 3 Mio. bis EUR 50 Mio. Investitionsvolumen ist die Anzahl von direkten Wettbewerbern auch europaweit weiterhin vergleichsweise gering.

e) Weitere europäische Märkte

Mit den Erneuerbaren-Energien-Richtlinien (Richtlinie 2009/28/EG) war seit 2009 das Fundament für die europäische Erneuerbare-Energie-Politik gelegt. Es wurde Ende 2019 umfassend erneuert. Ein verbindliches Gesamtziel auf EU-Ebene ist ein Anteil von mindestens 32 % an Erneuerbaren-Energien bis in das Jahr 2030. Entsprechend gibt es auch Ziele auf Länderebene, die zu weiteren positiven Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren-Energien führen werden. Insbesondere der PV-Markt im südeuropäischen Raum ist geprägt von hohen Einstrahlungswerten bei sinkenden Stromgestehungskosten. Die Projekte kommen ohne staatlich garantierte Einspeisevergütung in die Wirtschaftlichkeit, was die politische Abhängigkeit des Geschäfts reduziert und weitere Potenziale für Projektentwickler mit entsprechenden lokal ansässigen Kontakten birgt.

2. Darstellung des Geschäftsverlaufs

a) Allgemeine Lage und Gesamtfazit

Durch die in den Vorjahren beschlossene Fokussierung auf die vier Kernmärkte Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien mit den beiden Energieerzeugungsarten Wind onshore sowie Solar konnte die Projektpipeline zum 31. Dezember 2019 auf eine Gesamterzeugungskapazität von 741 MW erweitert werden.

Im Jahr 2019 erfolgte auch der Wiedereinstieg in den deutschen Solarmarkt, so dass sich die Projekt-Pipeline der Green City AG zum 31. Dezember 2019 wie folgt verteilt bzw. in den unfertigen Leistungen zum 31. Dezember 2019 niederschlägt.

Deutschland: Im Bereich Wind onshore befanden sich Projekte mit einem Erzeugungspotenzial von 146 MW in der Entwicklung. Der Windpark Fuchsstadt hat im Dezember 2019 die Neugenehmigung, welche aufgrund der Insolvenz des Anlagenherstellers Senvion erforderlich war, erhalten. Für den Windpark Merzig mit zwei Windenergieanlagen und einer Kapazität von insgesamt 8,4 MW wurde in 2019 eine Genehmigung erteilt und es konnte in der August 2019 Ausschreibung ein Zuschlag mit dem maximalen Gebotswert von 6,2 ct/kWh erzielt werden. Beide Windparks waren in 2019 im Eigentum von Tochtergesellschaften der Green City AG. Die Projektentwicklung erfolgte durch die Green City AG. Im Bereich Solar befanden sich Projekte mit einer Erzeugungskapazität von 30 MWp in der Entwicklung. Für das bayerische Solarprojekt Vilseck mit 927 kWp konnte im März 2019 ein Zuschlag mit einer Vergütung von 8,34 ct/kWh gesichert werden. Das Projekt wurde noch in 2019 fertiggestellt und erfolgreich in Betrieb genommen. Die dazugehörige Betreibergesellschaft befand sich 2019 im Eigentum der Green City AG.

Frankreich: Der Fokus liegt hier im Bereich Solar, wo Projekte mit einer Erzeugungskapazität von 61 MWp in der aktiven Projektentwicklung waren. Neben dem Kerngeschäft Solar wurde im Bereich Wasser die Anlage Feriollés, welche von einer Tochtergesellschaft der Green City AG gehalten wird, in 2019 aufgrund eines Ende 2018 aufgetretenen Unwetterschadens renoviert und wieder erfolgreich in Betrieb genommen.

Italien: Im Bereich Solar betrug das Volumen der gesamten Pipeline zum 31. Dezember 2019 149 MWp. Zusätzlich zum zukünftigen Kerngeschäft Solar, hat eine Tochtergesellschaft im Juni 2019 aus der vorhandenen EN&EN Wasserpipeline die ersten beiden Projektgesellschaften mit den Projekten Biois und Orsolina erworben. Im selben Jahr wurde federführend durch die Green City AG mit dem Bau begonnen.

Spanien: Der Fokus liegt hier im Bereich Solar, wo sich Projekte mit einer potenziellen Erzeugungskapazität von 278 MWp in der aktiven Entwicklung befanden. Für das nahe Saragossa gelegene Solarprojekt El Marques mit einer Erzeugungskapazität von 12,3 MWp konnte im Herbst ein langfristiger Stromabnahmevertrag (PPA) abgeschlossen werden und mit dem Bau begonnen werden. Das Projekt befand sich 2019 im Eigentum einer Tochtergesellschaft. Unter der Leitung der Green City AG wurden Teile der Projektentwicklung übernommen.

Im Geschäftsjahr 2019 haben sich die operativen Geschäfte prognosegemäß entwickelt. Die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von rd. EUR 19,0 Mio. wie auch der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.268 entsprechen weitgehend dem Planungsniveau. Der Umsatz lag mit EUR 19,0 Mio. leicht unter dem Vorjahresniveau in Höhe von EUR 20,8 Mio. Den größten Anteil an den Umsatzerlösen machen Windenergieprojekte (TEUR 10.617) sowie Erlöse aus dem Bereich Photovoltaik (TEUR 6.629) aus. Auf den Bereich Wasserkraft entfallen Erlöse in Höhe von TEUR 1.354.

Im Dezember 2019 wurde mit einem deutschen Vermögensverwalter eine Kooperation geschlossen, die die Entwicklung und Finanzierung von Entwicklungsprojekten im Bereich Wind onshore Deutschland vorsieht.

Die Kooperation mit einem französischen Fonds, der sich auf Zwischenfinanzierungslösungen fokussiert, konnte weiter ausgebaut werden, so dass sich die Zwischenfinanzierungsvolumen für eine Tochter der Green City AG von EUR 13,4 Mio. im Januar 2019 auf EUR 26,9 Mio. zum Geschäftsjahresende 2019 erhöht hat.

Im Bereich Elektromobilität wurde, nach einer erfolgreichen Platzierung der Crowdfinanzierung zur Erweiterung der Elektrorollerflotte für Emmy in München im Vorjahr, Green City das Angebot unterbreitet, sich direkt an der Muttergesellschaft EMC zu beteiligen. Durch die Platzierung eines Genussscheins über die 100%ige Tochter Green City Smart Mobility I GmbH hat Green City einen Teil des Beteiligungskapitals refinanziert. Außerdem wurden die Anteile der Joint Venture Beteiligung eingebracht. Durch das frische Kapital konnte neben der Erhöhung der Rollerflotte mit Wien die Expansion von Emmy in einer weiteren Stadt in der DACH-Region durchgeführt werden.

Über die neu gegründete Tochtergesellschaft SUMMIQ AG sollte der Zugang zu institutionellen Investoren weiter ausgebaut werden. Der für 2019 geplante Börsengang konnte nicht vollzogen werden. Die im Vorfeld durch die Green City AG getragenen Gründungs- und Konzeptionskosten haben das Ergebnis der Green City AG in 2019 entsprechend belastet. Die sich in 2020 daran angeschlossenen Verhandlungen mit fünf Investoren für die SUMMIQ AG sollen im ersten Halbjahr 2021 zum Abschluss gebracht werden.

Für den Geschäftsbereich FINANCE konnten im Geschäftsjahr 2019, seitens der 100%igen Tochter Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG aufgelegte nachrangige, Schuldverschreibungen bis zum März 2019 platziert werden. Zudem wurden bis Oktober 2019 weitere Anleihen der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG, einer weiteren 100%igen Tochter der Green City AG, platziert. Ab Juni 2019 ging das neue Finanzprodukt Smart Mobility I zur Vermittlung an den Markt.

Die Green City AG hat im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.268 (Vj. Jahresüberschuss TEUR 1.202) erzielen können.

Der Vorstand der Green City AG beurteilt den Verlauf des Berichtsjahres als gut. Im Berichtsjahr 2019 konnte im Wesentlichen an die positive Entwicklung des Vorjahres angeknüpft werden. Im Jahr 2019 wurden projektentwicklungsseitig die grundlegenden Strukturen für eine Reihe von erfolgreichen Projektverkäufen in 2020 geschaffen.

b) Bedeutsame Leistungsindikatoren

Für die operative Leistungsmessung sind neben dem Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) und der EBITDA-Marge zusätzlich die prozentuale Veränderung der Gesamtleistung und das Verhältnis von Personalaufwand zu Gesamtleistung wesentliche Leistungsindikatoren für die Gesellschaft.

Das EBITDA konnte in 2019 auf TEUR 3.325 (Vj. TEUR 2.825) gesteigert werden. Die EBITDA-Marge ist gegenüber dem Vorjahr deutlich auf 17,5 % gestiegen (Vj. 13,6 %). Die Gesamtleistung hat sich gegenüber dem Vorjahr um 22,53 % gesteigert (Vj. -9,17 %). Zudem hat sich das Verhältnis von Personalaufwand zu Gesamtleistung gegenüber dem Vorjahr leicht auf 30,88 % verbessert (Vj. 33,09 %).

Abgesehen von der deutlich über der Planung liegenden Steigerung der EBITDA-Marge, wurden für alle Leistungsindikatoren die prognostizierten Werte erreicht.

c) Ertragslage

Überblick Ergebniskennzahlen Green City AG:

2019 2018 Veränderung
in TEUR in TEUR in TEUR
Umsatzerlöse 18.971 20.752 -1.781
Bestandsveränderung 1.840 -3.830 5.670
aktivierte Eigenleistungen 47 11 36
sonstige betriebliche Erträge 1.399 1.231 168
Gesamtleistung 22.257 18.164 4.093
Materialaufwand -4.437 -3.791 -646
Personalaufwand -6.872 -6.011 -861
Abschreibungen -103 -111 8
sonstige betriebliche Aufwendungen -7.623 -5.540 -2.083
Betriebsergebnis 3.222 2.711 511
Finanzergebnis -1.893 -1.363 -530
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.329 1.348 -19
Steuern -61 -78 17
Vergütungen Genussrechtskapital 0 -68 68
Jahresüberschuss 1.268 1.202 66

Gesamtleistung

In den Umsatzerlösen sind Erlöse in Höhe von TEUR 9.942 mit der Tochtergesellschaft Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG enthalten. Gegenstand der zugrunde liegenden Umsatzgeschäfte sind die Veräußerung von Projektrechten, die Weiterentwicklung von Projekten sowie Veräußerungen von Anteilen an Projektgesellschaften. Bis Ende November 2020 wurden die offenen Forderungen unmittelbar oder durch Verrechnung beglichen. EUR 4 Mio. der Umsatzerlöse stammen aus der Projektentwicklung des Windparks Fuchsstadt sowie der Veräußerung von Projektrechten für ein weiteres Windprojekt, welches sich in aktiver Entwicklung befindet.

Weitere EUR 3,2 Mio. setzen sich aus der Projektentwicklung und Realisierung von Photovoltaikparks in Spanien und Frankreich sowie Wasserkraftanlagen in Italien zusammen. Die wesentlichen Umsatzerlöse teilen sich auf in die Bereiche Projektentwicklung und -realisierung für Wind, Wasser und Solar in Höhe von rd. EUR 18,6 Mio.

Material- und Personalaufwand

Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr (EUR 3,8 Mio.) auf EUR 4,4 Mio. gestiegen. Der leichte Anstieg ist im Wesentlichen auf den Zukauf weiterer entwickelbarer Projektrechte im Bereich Solar zurückzuführen sowie auf Weiterentwicklungskosten der bestehenden Windprojektpipeline. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr (EUR 6,0 Mio.) auf EUR 6,9 Mio. gestiegen. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem gestiegenen Personalbestand.

Sonstige betriebliche Aufwendungen und Abschreibungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 5.651) um TEUR 2.075 auf TEUR 7.726 angewachsen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert hauptsächlich aus den Aufwendungen im Zusammenhang mit dem nicht zustande gekommenen Börsengang der SUMMIQ AG (TEUR 2.320).

Finanzergebnis

Das negative Finanzergebnis verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 530 auf TEUR 1.893. Dies liegt im Wesentlichen an dem Zuwachs der aufgenommenen Zwischenfinanzierungen und deren dazugehörigem Zinsaufwand.

Jahresergebnis

Der Jahresüberschuss beträgt TEUR 1.268.

d) Finanzlage

Die Cashflow Entwicklung des Geschäftsjahres stellt sich wie folgt dar:

2019 2018
in TEUR in TEUR
Cashflow aus dem operativen Bereich -14.481 3.137
Cashflow aus dem Investitionsbereich -2.186 -5.308
Cashflow aus dem Finanzierungsbereich 15.205 737
Veränderung des Finanzmittelbestandes -1.462 -1.434
Finanzmittelbestand am 1. Januar 1.319 2.753
Finanzmittelbestand am 31. Dezember -143 1.319

Die Abnahme des Cash-Flows aus dem operativen Bereich ist im Wesentlichen auf eine geringere Projektrealisierung und fehlende Zahlungszuflüsse zurückzuführen. Ein wesentlicher Teil der Umsatzerlöse war zum Bilanzstichtag noch nicht gezahlt, was zu einem deutlichen Anstieg des Forderungsbestandes führte. Der negative Cash-Flow aus dem Investitionsbereich wird im Wesentlichen durch vorgenommene Kapitalerhöhungen bei diversen Tochterunternehmen verursacht. Der positive Cash-Flow aus dem Finanzierungsbereich ergibt sich aus der Aufnahme von Darlehen bei Verbundunternehmen.

Der Green City AG werden von zwei Kreditinstituten Kontokorrentlinien in Höhe von insgesamt EUR 1,6 Mio. zur Verfügung gestellt, die nicht mit Unternehmensvermögen besichert sind. Die Kontokorrentlinien können in der Liquiditätssteuerung für kurzfristige Vorfinanzierungen verwendet werden.

e) Vermögenslage

Überblick der Bilanzkennzahlen der Green City AG:

31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
in TEUR Prozent in TEUR Prozent in TEUR
AKTIVA
Anlagevermögen 15.216 22,27% 12.448 28,54% 2.768
Umlaufvermögen 52.928 77,47% 30.979 71,03% 21.949
Rechnungsabgrenzungsposten 180 0,26% 186 0,43% -6
Bilanzsumme 68.324 100,00% 43.613 100,00% 24.711
PASSIVA
Eigenkapital 5.564 8,14% 4.296 9,85% 1.268
Rückstellungen 2.996 4,38% 2.879 6,60% 117
Verbindlichkeiten 59.764 87,48% 36.438 83,55% 23.326
Bilanzsumme 68.324 100,00% 43.613 100,00% 24.711

Die Bilanzsumme hat sich mit TEUR 68.324 deutlich gegenüber dem Vorjahr (TEUR 43.613) erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die Zunahme der Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen.

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist gegenüber dem Vorjahr (TEUR 12.448) mit TEUR 15.216 angestiegen. Das ist im Wesentlichen auf die Kapitalerhöhungen bei den Beteiligungen an der Green City Experience GmbH und der Green City Power GmbH sowie einer Ausweitung der an die GC Impulso Solar I S.L gewährten Ausleihungen zurückzuführen.

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen in Höhe von EUR 53 Mio. hat im Vergleich zum Vorjahr (EUR 31 Mio.) stark zugenommen. Das Vorratsvermögen erhöhte sich dabei um EUR 2,3 Mio., was im Wesentlichen auf den Anstieg der noch nicht abrechenbaren Projektentwicklungen zurückzuführen ist. Weiterhin erhöhten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen insgesamt um EUR 18,2 Mio. Dabei entfallen Forderungen in Höhe von EUR 22,1 Mio. (Vj. EUR 14,3 Mio.) auf die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG im Zusammenhang mit der Veräußerung von Projektrechten, der Weiterentwicklung von Projekten sowie der Veräußerungen von Anteilen an Projektgesellschaften.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalquote hat sich mit 8,14 % gegenüber dem Vorjahr (9,85 %) um 1,71 %-Punkte verschlechtert. Dies hängt mit dem starken Zuwachs der Verbindlichkeiten und der daraus resultierenden auf EUR 68,3 Mio. (Vj. EUR 43,6 Mio.) angestiegenen Bilanzsumme zusammen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen liegen mit TEUR 2.996 leicht über dem Niveau des Vorjahres (TEUR 2.879).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 29,0 Mio. (Vj. EUR 11,5 Mio.) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene Darlehen. Der Anstieg ist auf die Aufnahme bzw. Erhöhung von 6 Darlehen, mit einem Gesamtvolumen von EUR 23 Mio., von 6 Tochtergesellschaften zurückzuführen.

3. Personal

Der durchschnittliche Personalstand der Green City AG im Geschäftsjahr 2019 ist mit rd. 88 Vollzeitkräften (ohne Aushilfen) im Vergleich zum Vorjahr (81) deutlich angestiegen.

4. Forschung und Entwicklung

Es wurden im Geschäftsjahr 2019 keine wesentlichen Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung durchgeführt.

III. WEITERE ANGABEN NACH DEM VERMÖGENSANLAGENGESETZ (VermAnlG)

1. Vom Emittenten von Vermögensanlagen gezahlte Vergütungen

a) Anleihenkapital

Schuldverschreibungen

Am 21. Oktober 2014 und am 7. Dezember 2016 hat die Green City AG jeweils eine Sammelurkunde über 30 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100.000 ausgegeben. Der Inhaber der Sammelurkunde, eine Gesellschaft, ist bei den Sammelurkunden identisch.

Folgende Bedingungen sind enthalten:

Anzahl der Teilschuldverschreibungen Nennbetrag je Stück Gesamt-Nennbetrag Verzinsung Laufzeit
EUR EUR
Sammelurkunde vom 21. Oktober 2014 30 Stück 100.000 3.000.000 7 % p. a. 21.10.2020
Sammelurkunde vom 7. Dezember 2018 30 Stück 100.000 3.000.000 7 % p. a. 07.12.2020

Die Schuldverschreibungen sind in einem Betrag zum jeweiligen Laufzeitende zurückzubezahlen. Die im Oktober fällige Schuldverschreibung wurde am 21. Oktober 2020 in Höhe von EUR 3 Mio. und einem Zinssatz von 7 % neu aufgelegt. Die Rückzahlungsansprüche aus der fälligen Anleihe wurden mit der neu aufgelegten Anleihe verrechnet. Das Fälligkeitsdatum der neuen Anleihe ist der 21. Oktober 2023. Die im Dezember fällige Anleihe wurde am 11. Dezember 2020 vollständig zurückbezahlt. Zudem wurde im Dezember 2020 eine neue Schuldverschreibung in Höhe von EUR 3 Mio. mit Fälligkeit am 30. Juni 2021 und einem Zinssatz von 7 % aufgelegt.

Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft die feste Verzinsung von 7 % pro Jahr bezogen auf den Nennbetrag in Höhe von je EUR 210.000 an den Inhaber der Sammelurkunden gezahlt. Variable Vergütungsbestandteile wurden nicht vereinbart.

Inhaber-Schuldverschreibungen

Im Jahr 2015 feierte die Green City AG ihr 10-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass legte die Gesellschaft eine Jubiläumsanleihe auf. Der Vertrieb startete im Juni 2015.

Bei der Jubiläumsanleihe der Green City AG handelt es sich um festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen, die zu dem Gesamtnennbetrag von EUR 10 Mio. angeboten werden, eingeteilt in eine Tranche von EUR 6 Mio. (Tranche A) und eine Tranche von EUR 4 Mio. (Tranche B). Die Inhaberschuldverschreibungen sind unter Zugrundelegung des angebotenen Gesamtnennbetrags von EUR 10 Mio. gestückelt in 6.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Tranche A und 4.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Tranche B mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000.

Tranche Verzinsung in Höhe des Betrags Laufzeit bis Bestand 01.01.2019 Zugang 2019 Bestand 31.12.2019 Nennwert
Stück Stück Stück EUR
A 4 % p. a. 30.6.2021 6.000 0 6.000 6.000.000,00
B 5 % p. a. 30.6.2026 4.000 0 4.000 4.000.000,00
10.000 0 10.000 10.000.000,00

Zum Bilanzstichtag waren insgesamt 10.000 Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine Vergütung im Zusammenhang mit der Jubiläumsanleihe in Höhe von EUR 440.000 gezahlt. Variable Vergütungsbestandteile wurden nicht vereinbart.

b) Nachrangdarlehen

Als eine alternative Finanzierungsmöglichkeit hat die Green City AG auch im Geschäftsjahr 2019 nachrangige Darlehen gegenüber 246 Privatpersonen aufgenommen. Die Verzinsung aller Darlehen erfolgte grundsätzlich mit einem Zinssatz in Höhe von 4,5 % p. a. Das ausstehende Volumen dieser Darlehen belief sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 6,4 Mio. Im Laufe des Jahres 2019 sind Darlehensrückführungen an die Darlehensgeber in Höhe von TEUR 287 erfolgt.

Zinszahlungen für 2019 in Höhe von TEUR 265 erfolgten im Geschäftsjahr 2019. Variable Vergütungsbestandteile wurden nicht vereinbart.

2. Vom Emittenten gezahlte Vergütungen an Führungskräfte

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an die Mitglieder des Vorstandes betragen in Summe TEUR 219. Die Mitglieder des Vorstandes üben eine berufliche Tätigkeit aus, die sich wesentlich auf das Risikoprofil des Emittenten von Vermögensanlagen auswirken kann.

IV. INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementprozesses lassen sich für den Bereich Rechnungswesen und Controlling in folgende Punkte aufteilen:

1. Transparenz

Durch den internen Kontroll- und Risikomanagementprozess wird sichergestellt, dass alle steuerlichen Pflichten sowie gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten eingehalten werden. Grundlage dafür bilden u. a. die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 140 AO und die Buchführungspflicht nach § 238 HGB.

Dazu wird sichergestellt, dass regelmäßig zukunftsbezogene Berechnungen und Prognosen, wie z. B. eine Kosten- und Ertragsplanung oder eine Liquiditätsberechnung mit entsprechend identifizierten Ober- und Untergrenzen, erstellt werden. Dabei wird überwacht, dass aufgrund dieser Berechnungen und Grenzen regelmäßig der Liquiditätsstatus ermittelt wird und damit eine frühzeitige Über- oder Unterdeckung innerhalb einer Planungsperiode identifiziert werden kann.

Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass innerhalb des Liquiditätsmanagements regelmäßig eine kurzfristige (kleiner ein Jahr) Liquiditätsvorschau erfolgt, die u. a. die Tagesdisposition der Bankkonten, eine Dispositionsvorschau, eine Empfehlung zu einer etwaigen kurzfristigen Geldanlage bzw. -aufnahme und eine Übersicht des Zahlungsverkehrs beinhaltet.

2. Sicherheit

Es wird überwacht, dass neben allgemeinen Kontrollmechanismen wie z. B. dem Vier-Augen-Prinzip, weitere Erfassungskontrollen wie Plausibilitätsprüfungen, Abstimmungskontrollen bei der Dateneingabe, spezielle Verarbeitungskontrollen und Fehlerhinweise erfolgen.

Neben klassischen Schutzmaßnahmen, wie z. B., dass die Beleg- und Kontoablagen feuer- und diebstahlsicher sein müssen, müssen auch ausreichende Vorkehrungen gegen die beabsichtigte und unbeabsichtigte Verfälschung von Programmen, Daten und Dokumenten getroffen werden.

Zudem wird überwacht, dass die Archivierung aller Daten und Dokumente nach den GoBD und den rechtlichen Vorgaben nach § 238 ff. HGB und insbesondere nach § 257 HGB erfolgen.

3. Weitere Merkmale

Es ist eine strikte Funktionstrennung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rechnungswesen zu den Bereichen Kasse, Einkauf, Verkauf und Wareneingang gegeben.

Im Bereich der internen und auch externen Informationspolitik ist sichergestellt, dass die Berichte und Reportings aktuell sind und den Bedürfnissen der Adressaten angemessen sind.

V. RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

1. Risikomanagementsystem

Das Green City AG Risikomanagement identifiziert, analysiert und verringert, wo möglich, die Risiken der Green City AG. Das Ziel ist es, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die den Fortbestand der Green City AG beeinflussen können. Durch die interne Risikoberichterstattung (innerhalb der monatlichen Finanzberichterstattung und durch die jährliche Risikoinventur) wird eine kontinuierliche Überwachung der Risiken gewährleistet.

Das Risikomanagementsystem der Green City AG ist in die Konzernorganisation integriert und orientiert sich am Rahmenkonzept des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Abgeleitet von diesem Konzept ist das Risikomanagementsystem mit seinen definierten Prozessen mit der internen Risikoberichterstattung verknüpft und bildet einen festen Grundpfeiler des internen Kontrollsystems.

a) Risikopolitische Grundsätze

Die Green City AG geht Risiken in einer unternehmerisch und moralisch vertretbaren Art und Weise ein. Hierfür sind risikopolitische Grundsätze definiert, auf denen das Risikomanagementsystem der Green City AG basiert:

Unternehmerisches Handeln erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit Risiken,

Risiken müssen systematisch identifiziert, bewertet und gesteuert werden,

alle Mitarbeiter werden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Risiken befähigt und verpflichtet.

b) Risikomanagementprozess

Der Green City AG Risikomanagementprozess stellt das regelmäßige Identifizieren, Bewerten, Steuern und Melden der Risiken sicher.

Jeder Geschäftsbereich ist dafür verantwortlich, seine Risiken zu identifizieren. Die Bewertung der Risiken erfolgt anhand einer Risikomatrix, in welcher jedes Risiko anhand der Kriterien "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "potenzielles Schadensausmaß" bewertet wird. So sind beispielsweise Risiken mit bedeutendem potenziellen Schaden und hoher Eintrittswahrscheinlichkeit wesentlich, genauso wie Risiken mit eher geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber schwerwiegendem potenziellen Schaden.

2. Geschäftsfeldspezifische Risiken

Der Markt der Erneuerbaren Energien unterliegt starken und vielfältigen Schwankungen, die auf verschiedensten Faktoren beruhen können.

Die Risiken der künftigen Geschäftsentwicklung müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Geschäftsbereich und Geschäftsfeld (Wind, Wasser, Solar, Biogas und Kommunale Energieberatung) betrachtet werden. Darüber hinaus gibt es allgemeine unternehmerische Risiken.

a) Gesetzliche und politische Rahmenbedingungen

In den Ländern des europäischen Wirtschaftsraums, in denen die Gesellschaft tätig ist, stellen Änderungen der Subventionen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein Risiko dar. Obwohl die Mitgliedsstaaten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien verpflichtet sind, zeigte sich in der Vergangenheit immer wieder, dass schnell vollzogene politische Kurswechsel bei der Förderung der Erneuerbaren Energien die Planungs- und Investitionssicherheit erschweren und wirtschaftliche Schäden verursachen.

Die Green City AG begegnet diesem Risiko weiterhin durch eine breite Aufstellung über verschiedene Energieträger und Regionen hinweg.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen des Risikos als hoch.

b) Biogas

Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die in diesem Bereich noch offenen Forderungen auf TEUR 69,4, welche in 2020 vollständig ausgeglichen worden sind. Alle weiteren Forderungen wurden bereits überwiegend in den Vorjahren vollständig wertberichtigt. Die geschäftlichen Aktivitäten in diesem Bereich wurden seitens der Green City AG beendet. In 2020 erfolgte eine Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellungen in voller Höhe (TEUR 783).

c) Windenergie

Im Bereich Wind stellen die Ausschreibungsmodelle eine Unsicherheit dar, insbesondere im Hinblick auf die Vergütungshöhe und die Zuschlagserteilung. Zudem bestehen Risiken aufgrund langer Vorlaufzeiten, hoher Projektierungskosten, langer Genehmigungsprozesse und möglicher Klagen sowie politischer Entscheidungen (z. B. 10 H-Regelung in Bayern).

Die Entwicklung der Anlagenpreise und deren Verfügbarkeit sind ebenfalls ein ernstzunehmender Unsicherheitsfaktor. Auch wenn man sich in einem Käufermarkt mit zunehmend sinkenden Anlagenpreisen befindet, so könnte es bei einer Rückkehr zu einem Verkäufermarkt zu maßgeblichen Preisveränderungen bei den Anlagen kommen.

Ein weiteres Risiko stellt eine mögliche Rückläufigkeit des Windmarktes in Deutschland bei neu installierten Kapazitäten dar. Hierdurch würde ein verstärktes Engagement im europäischen Ausland oder im Bereich Repowering notwendig.

Die Verlagerung der Projektentwicklungsaktivitäten in andere europäische Länder birgt indes länderspezifische Risiken. Neben den politisch-rechtlichen Risiken sind in diesem Zusammenhang insbesondere auch Abhängigkeiten von lokalen Projektpartnern sowie unbekannte und umfangreichere Genehmigungsverfahren zu nennen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

d) Photovoltaik

Die Green City AG wird aufgrund des sich wieder attraktiver darstellenden Photovoltaikmarktes ihre Aktivitäten im Bereich Projektentwicklung und -akquise vor allem in Frankreich, Spanien und Süditalien, aber auch Deutschland ausweiten. Neben den politisch-rechtlichen Risiken für die Projekte im europäischen Ausland sind in diesem Zusammenhang insbesondere auch Abhängigkeiten von lokalen Projektpartnern sowie unbekannte und umfangreichere Genehmigungsverfahren und die sich noch im Anfangsstadium befindliche Entwicklung bei den Power Purchase Agreements (PPA) zu nennen. Hier erfolgt die Stromabnahme nicht durch staatlich garantierte Tarife, sondern direkt durch Energieversorger, Stromhändler oder Direktverbraucher. Dazu stellen die Entwicklung der Modulpreise und deren Verfügbarkeit ebenfalls ein Risiko dar.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

e) Wasserkraft

Im Bereich Wasserkraft werden in erster Linie erworbene Projektrechte weiterentwickelt, bestehende Projekte renoviert und zur Genehmigung gebracht und dann an Tochtergesellschaften oder externe Investoren veräußert.

Die Wirtschaftlichkeit der Wasserkraftanlagen ist abhängig von den hohen gesetzlichen Einspeisevergütungen. Neben den allgemeinen politisch-rechtlichen Risiken ist ein wesentliches Risiko, dass diese garantierten Vergütungssätze gekürzt oder komplett abgeschafft werden.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

f) Risiken im Bereich Projektentwicklung und Bau

Im Geschäftsbereich Projektentwicklung und Bau bestehen Risiken bei der Akquise von generell geeigneten Projektstandorten, der Beschaffung der für die Realisierung erforderlichen Komponenten und dem Absatz fertig entwickelter Projekte.

Bei der Beschaffung der Komponenten existieren Preis- und Verfügbarkeitsrisiken. Insbesondere in Phasen mit starkem Marktwachstum, verschärftem Wettbewerb oder regionalen Nachfrageüberhängen können die Komponentenpreise ansteigen oder nicht wie erwartet absinken (z. B. im Bereich Solar), wodurch die Wirtschaftlichkeit der Projekte beeinträchtigt werden kann.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass keine attraktiven Projektfinanzierungen beschafft werden können, wodurch ein deutlich höherer Eigenkapitaleinsatz erforderlich wird und für fertig entwickelte Projekte keine Projektfinanzierungen abgeschlossen werden können. In Deutschland ist dieses Risiko durch die Verfügbarkeit von KfW-Förderprogrammen und somit die für Banken günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten relativ gering. Bei Projektentwicklungen im Ausland ist dieses Risiko deutlich höher.

Zudem besteht das Risiko, dass eine Energieanlage nicht oder erst nach dem vertraglich vereinbarten Termin fertiggestellt werden kann. Derartige Verzögerungen und Nichtfertigstellungen können sich z. B. aus nicht erkannten oder erkennbaren Umständen (wie den Eigenschaften des Baugrundes, Lieferproblemen, Qualitätsmängeln von Komponenten, Bauleitungsfehlern oder erst in der Bauphase auftretenden Projektierungs- und Planungsfehlern) ergeben. Dazu gehört auch das Risiko, dass erforderliche Genehmigungen nicht erteilt werden oder erforderliche politische Beschlüsse nicht gefasst werden, sei es bspw. aufgrund von Widerständen in der Bevölkerung sowie aus Umwelt- oder Naturschutzgründen. Die Risken können neben der Nichtfertigstellung oder der verzögerten Fertigstellung auch dazu führen, dass die jeweilige Energieanlage nur zu Mehrkosten oder mit Mindereinnahmen realisiert oder betrieben werden kann. Die vorgenannten Risiken können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green City AG auswirken.

Die Green City AG veräußert Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Regel zu Festpreisen. Diese Festpreise werden zu einem Zeitpunkt festgelegt, zu dem die Erneuerbare-Energien-Anlagen noch nicht fertiggestellt sind. Für den Fall, dass die Entwicklung und der Bau dieser Anlagen zu höheren als den für die Ermittlung des Verkaufspreises herangezogenen Kosten fertiggestellt werden, führt dies zu negativen Ergebnisabweichungen bei der Gesellschaft.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

g) Risiken im Zukaufgeschäft

Der Zugang zu neuen Projekten insbesondere in den neu hinzugekommenen Auslandsmärkten erfolgt verstärkt über ausgewählte Kooperationspartner vor Ort. Ebenso erfolgt dann die Projektierung sowie der Bau von den Erneuerbare-Energien-Anlagen in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. Sollte bei den Kooperationspartnern keine hinreichende Fachkompetenz vorhanden sein, können mögliche Fehler in der Projektierung bzw. im Bau solcher Anlagen auftreten. Die Green City AG begegnet diesem Risko, indem sie vor Eingehen einer startegischen Kooperation eine ausführliche Prüfung des potenziellen Partners vornimmt und nach Eingehen der Kooperation eine laufende Projektüberwachung vornimmt.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

h) Risiken im Verkauf von Projektentwicklungen bzw. Projekten

Das Geschäftsmodell der Green City AG beruht auf dem Verkauf von Projektentwicklungen bzw. Projekten. Solche Verkäufe sind in der Vergangenheit im Wesentlichen an seitens der Green City AG initiierte Investitionsvehikel erfolgt, die sich an Kleinanleger gerichtet haben. Dieser Vertriebskanal wird auch weiterhin einen wichtigen Absatzkanal der Green City AG darstellen.

Aufgrund der breiten Projektpipeline der Green City AG mit immer größer werdenden Anlagen sind jedoch weitere Absatzkanäle notwendig. Daher hat die Green City AG in den letzten Jahren begonnen, Kontakte im Bereich der institutionellen Investoren aufzubauen. Die Green City AG wird sich in Zukunft daher weiter auf diesen Bereich fokussieren, um einen ausreichenden Mittelzufluss zur Realisierung von Projekten sicherzustellen und sich entsprechend breit aufzustellen. Erste Kontakte zu Vermögensverwaltern und Lebensversicherungen bestehen bereits. Darüber hinaus hat die Green City AG in 2019 erstmals mit Planungen zur Konzeption eines Investitionsvehikels für institutionelle Investoren begonnen, welches insbesondere Großprojekte, die für die Retailprodukte aufgrund ihres hohen Investitionsvolumens nicht geeignet sind, von der Green City AG erwerben kann. Man befindet sich im intensiven Austausch mit den potenziellen Investoren.

Zudem veräußert die Gesellschaft ab dem Jahr 2020 verstärkt Projekte an externe Investoren. Dazu wurde eine Fachabteilung für Transaktionen aufgebaut. Sollte weder der Zugang zu institutionellen Investoren, um im Rahmen eines Investitionsvehikels Projekte aus der Pipeline veräußern zu können, noch externe Verkäufe auf dem freien Markt gelingen, stellt dies für die Green City AG ein Risiko dar, da in diesem Fall eine Rückkehr zu kleinvolumigeren Geschäft erfolgen müsste. Die Gesellschaft schätzt sowohl den Eintritt des Risikos als auch die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel ein.

Sollte kein Zugang zu institutionellen Investoren gelingen, stellt dies für die Green City AG ein Risiko dar, da in diesem Fall eine Rückkehr zu kleinvolumigerem Geschäft erfolgen müsste oder verstärkt Projekte extern verkauft werden müssten. Für den Verkauf von Projekten an externe Investoren hat die Gesellschaft eine Fachabteilung für Transaktionen aufgebaut, um auch verstärkt, vor allem ab dem Jahr 2020, erfolgreich Projekte veräußern zu können.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

i) Risiken im Emissionsgeschäft

Die Green City AG emittiert direkt oder über ihre Tochtergesellschaften Vermögensanlagen. Hier kann es vor allem zu Haftungsrisiken aufgrund von Prospektierungsfehlern in den zur Emission vorliegenden Wertpapierprospekten kommen.

Die Green City AG begegnet diesem Risiko durch ein entsprechendes internes Controlling und durch die Einbindung von externen Beratern.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als hoch.

Ein weiteres Risiko ergibt sich, wenn emittierte Kapitalanlagen ihre prognostizierten Auszahlungen an Anleger nicht leisten können. Dies kann sich negativ auf die Reputation der Green City AG auswirken und damit zu rückläufigen Platzierungszahlen bei zukünftigen Kapitalanlageprodukten führen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

3. Weitere Risiken

a) Finanzielle Risiken / Forderungen gegenüber Projektentwicklungsgesellschaften

Im Dezember 2019 haben die Green City AG und ein deutscher Vermögensverwalter die Green City Windentwicklungs GmbH mit dem Zweck einer dauerhaften Kooperation im Bereich der Entwicklung von deutschen onshore Windprojekten gegründet. Im Rahmen eines Nachtrages erfolgte am 23. Juli 2020 die notarielle Veräußerung von überwiegend von der Green City Energy Service GmbH & Co. KG Windpark Bayern 2014 KG gehaltenen Beteiligungen an die gemeinsame Kooperationsgesellschaft Green City Windentwicklungs GmbH. Die Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 20.000 erfolgte in zwei Tranchen bis Ende November 2020.

In 2020 hat die Projektentwicklungsgesellschaft einen Teil ihrer Pipeline an eine von der Green City AG gemeinsam mit einem deutschen Vermögensverwalter gegündete Kooperationsgesellschaft veräußert. Aus den in 2020 erzielten Verkaufserlösen hat die Projektgesellschaft EUR 17,9 Mio. ihrer Verbindlichkeiten getilgt.

Sollten zukünftig keine oder nur unzureichende Projekte realisiert werden, können die Forderungen nicht oder nur teilweise an die Green City AG liquiditätswirksam zurückgeführt werden. Auch Verzögerungen in der Projektentwicklung können dazu führen, dass Forderungen nicht oder nur teilweise an die Green City AG liquiditätswirksam zurückgeführt werden können. Dies kann auch Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der Beteiligungen der Green City AG an der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG sowie Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG haben, die - wie oben dargestellt - ebenfalls Forderungen an die Projektentwicklungsgesellschaft haben.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als hoch.

b) Finanzielle Risiken / Liquiditätsrisiken

Der Zugang zu einer dauerhaften Versorgung der Green City AG mit Fremdfinanzierungen ist für den Bestand der Green City AG wesentlich.

Die Gesellschaft ist zur Aufrechterhaltung ihres Geschäftsmodells auf kontinuierliche Fremdfinanzierung angewiesen. Diese dient insbesondere zur Zwischenfinanzierung von Projektentwicklungszyklen und dem Erwerb von Projektrechten oder Erneuerbare-Energien-Anlagen. Falls solche Finanzierungen nicht, nicht in ausreichender Höhe oder nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen als ursprünglich angenommen zur Verfügung stehen, kann sich dies in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Bei Krediten mit variabler Verzinsung können sich steigende Kapitalmarktzinsen negativ auswirken. Soweit am Ende der Laufzeit eines Darlehens eine Anschlussfinanzierung erforderlich ist, besteht das Risiko, dass eine solche nicht oder nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen zu erlangen ist. Auch diese Punkte können sich in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

Die Green City AG begegnet diesem Risiko mit einer zunehmenden Diversifikation von Fremdfinanzierungszugängen und weiteren Finanzierungslösungen. In diesem Zusammenhang wurde mit einer französischen Fondsgesellschaft mit Fokussierung auf Zwischenfinanzierungslösungen eine Kooperation eingegangen, im Rahmen derer Darlehen an eine Tochtergesellschaft der Green City AG ausgereicht wurden. Die Kooperation besteht weiterhin und konnte Mitte 2019 erweitert werden. Eine vergleichbare Kooperation besteht mit einem deutschen Vermögensverwalter. Mit diesem Partner wurde zudem eine Kooperation geschlossen, die die Entwicklung und Finanzierung von Entwicklungsprojekten im Bereich Wind Deutschland vorsieht.

Zudem vermittelt die Green City AG für die Projektgesellschaften, die Projektrechte von den Projektentwicklungsgesellschaften erwerben, Fremdfinanzierungen in Form von Bankdarlehen, indem Sie für die Projektgesellschaften den Kontakt zur Bank herstellt und die Vertragsverhandlungen führt. Der Darlehensvertrag selbst wird zwischen der Bank und der Projektgesellschaft abgeschlossen. Zudem stellen Unternehmen der Green City-Gruppe Eigenkapital für Projektgesellschaften zur Verfügung. Für den Fall, dass entweder das Fremd- oder das Eigenkapital nicht oder verspätet zur Verfügung steht, kann sich der Projektfortschritt verzögern.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als hoch.

c) Risikofeld Corona

Die Weiterführung des Geschäftsbetriebes, sowohl auf der Verwaltungsseite als auch auf der Finanzierungsseite, sowie auf Ebene des Projektgeschäftes sind für die Green City AG wesentlich.

Die Gesellschaft ist auf die durchgängige Bearbeitung der anstehenden Geschäftsvorfälle angewiesen. Ein Stillstand des Geschäftsbetriebes aufgrund einer Pandemie kann zu Einbußen sowohl auf den Beschaffungs- als auch auf den Absatzmärkten führen, was vor dem Hintergrund einer mit der Pandemie einhergehenden Wirtschaftskrise zu bestandsgefährdenden Situationen führen kann.

Die Green City AG begegnete diesem Risiko in 2020 sowie in 2021 dadurch, dass durch vorausschauende, gründliche Vorbereitung, ab dem ersten Tag der angeordneten Einschränkungen im öffentlichen Raum, alle Mitarbeiter, die an der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs beteiligt sind, mit Homeoffice-fähigem Arbeitsmaterial ausgerüstet worden sind und daher aus den Homeoffices die Arbeit nahtlos fortgeführt werden kann. Ein permanentes Monitoring der Arbeitsfähigkeit stellt die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes auch weiterhin sicher.

Zudem besteht das Risiko, dass es durch weitere Lockdowns zu Einschränkungen im Handelsverkehr und durch unterbrochene Warenketten zu Lieferengpässen von Bauteilen kommen kann und sich dadurch Verzögerungen bei dem Bau von Projekten ergeben können. Sollte die Corona-Krise zu einer dauerhaften Finanzkrise führen, besteht das Risiko, dass zukünftig der Zugang zu neuen Finanzierungen für Projekte deutlich erschwert wird oder zu ungünstigeren Konditionen erfolgt.

Die Gesellschaft schätzt das Risiko der Situationsverschlechterung als mittel ein, ebenso wie die Auswirkungen daraus.

d) Legal- und Compliance-Risiken

Im Rahmen des Risikomanagements sowie des internen Kontrollsystems wird fortlaufend überwacht, ob zusätzliche Risiken auftreten, die gegebenenfalls Gegenmaßnahmen erforderlich machen. Obwohl Unternehmensgrundsätze und interne Richtlinien eingeführt sind, bleibt ein gewisses Restrisiko bestehen, dass einzelne Mitarbeiter diese Regelwerke missachten bzw. nicht vollständig umsetzen. Risiken aus Compliance können sich aus Verstößen gegen Unternehmensrichtlinien und kriminellem Verhalten ergeben. Die Green City AG ist sich dieses Risikos bewusst und hat diverse Maßnahmen, beispielsweise kontinuierliche Mitarbeiterschulungen, eingeleitet bzw. durchgeführt. Zusätzlich unterstützt die Einführung neuer bzw. die Überprüfung und Anpassung laufender Prozesse die frühzeitige Identifikation von Compliance-Risiken.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

e) Strategische Risiken

Es besteht das Risiko, dass die Geen City AG falsche strategische Entscheidungen fällt, strategische Entscheidungen schlecht implementiert oder nicht ausreichend anpassungsfähig ist angesichts von Veränderungen in der Unternehmensumwelt.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als hoch.

f) Währungsrisiken

Die Green City AG hat in 2019 keine Geschäfte außerhalb der Eurozone getätigt.

g) Inflationsrisiken

Die Bemühungen zur Bekämpfung der Euro- bzw. Wirtschaftskrise infolge der Corona-Pandemie in 2020 könnten zu einer höheren Inflation im Euroraum führen. Eine Inflation würde beim Betrieb eigener Windparks zur Folge haben, dass die laufenden Betriebskosten, die häufig indiziert sind, stärker steigen als die Strompreise, da diese z. B. in Deutschland bei entsprechenden Witterungsverläufen zunehmend durch Überkapazitäten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien gekennzeichnet sind. Auch die Wirtschaftlichkeit neuer Projektvorhaben würde dies belasten. In den Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Projekte selbst wurde bzw. wird indes eine moderate Inflation modelliert, sodass dieser Effekt erst ab einer deutlich spürbaren Inflation eintreten würde.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, ebenso wie die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos.

h) Personelle Risiken

Der Erfolg der Green City AG hängt in besonderem Maße von der Qualifikation und der kontinuierlichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter ab. Insbesondere hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte können kurzfristig nur schwer akquiriert werden. Eine unterstellte Fluktuation in dieser Mitarbeitergruppe stellt daher ein wesentliches Risiko dar. Zur Minimierung dieses Risikos hat die Green City AG bereits frühzeitig Programme zur Mitarbeiterentwicklung und -förderung eingeführt. Des Weiteren wurde in 2016 das Gesundheitsmanagement gestartet und Führungskräfte im Erkennen und der Prävention von Belastungen und im Führen von Mitarbeitergesprächen geschult. Darüber hinaus nutzt die Green City AG monetäre und nicht monetäre Anreizsysteme, um Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, ebenso wie die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos.

i) Risiken aus Haftungsverhältnissen und finanzwirtschaftlichen Risiken

Die finanziellen Risiken der Green City AG umfassen insbesondere Bürgschaften sowie Patronats- und Rangrücktrittserklärungen gegenüber verbundenen Untnernehmen, Beteiligungsgesellschaften und Dritten.

Es ist denkbar, dass die Green City AG weitere Patronats-, Rangrücktrittserklärungen, Garantien oder Bürgschaften abgeben wird, die eine Haftung der Gesellschaft auslösen können. Diese Haftungen können sich in jeweils erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Zudem bestehen Haftungsrisiken im Rahmen der Prospekthaftung. Für die Inanspruchnahme aus Patronatserklärungen wurden entsprechende Rückstellungen gebildet.

Daneben bestehen Risiken aus Forderungsausfällen. Aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen und Investitionen ist die Green City AG im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit allgemeinen finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, die aus der verminderten Werthaltigkeit von Finanzanlagen und Forderungen resultieren können.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, ebenso wie die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos.

j) Wettbewerbsrisiko

Die Gesellschaft ist einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt. Es besteht das Risiko, dass sich die Green City AG im Wettbewerb mit anderen Anbietern nicht behaupten kann. Ein intensiver Wettbewerb kann auch zu höheren Kauf- und niedrigeren Verkaufspreisen führen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

k) IT - Risiko

Von der Funktionsfähigkeit der eingesetzten Datenbanken und Softwaresysteme besteht eine hohe Abhängigkeit. Um dem Risiko von operativen Ausfällen entgegenzuwirken, werden sowohl die eigenen als auch die IT-Systeme der Dienstleister stets überwacht und optimiert.

Zudem wurde im Geschäftsjahr 2019 die Einführung eines ERP-Systems weiter vorangetrieben und ab dem 1. Januar 2021 in der Praxis gestartet. Durch dieses ERP-System soll eine vollumfängliche und integrierte Abbildung aller wesentlichen Geschäftsprozesse der Gesellschaft gewährleistet werden. Durch den Zugriff auf einen geplanten einheitlichen Datenbestand, sowohl in der Projektsteuerung als auch in der Verwaltung erfolgen deutlich verbesserte Prognose-, Planungs- und Berichterstattungsmöglichkeiten. Zusätzlich wird das System bei der Früherkennung und Beurteilung, sowie der Einwertung von Risiken unterstützen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

4. Zusammenfassende Risikobeurteilung

Aus Sicht des Vorstandes ist nach Beurteilung aller identifizierten und bewerteten Risiken der Bestand des Unternehmens für das auf den Abschlussstichtag folgende sowie das darauffolgende Geschäftsjahr gesichert.

VI. CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

a) Internationalisierung

Das Engagement im europäischen Ausland wird weiter ausgebaut. Neben den Auslandsmärkten Frankreich und Italien konnte nach eingehender Prüfung Spanien im Jahr 2018 als weiterer Markt hinzukommen.

Das Kerngesellschaft der Gesellschaft stellt die Projektentwicklung und Realisierung in den beiden Energiearten Wind onshore und Solar in den vier Ländern Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien dar. Der Fokus liegt hierbei auf Projektgrößen zwischen 5 und 20 MW Erzeugungsleistung. Insbesondere in den Auslandsmärkten hat die Green City AG hierzu mit lokalen Projektentwicklern Kooperationen geschlossen und wird diese weiter intensivieren. Damit vertieft die Green City AG die Verteilung der Geschäftstätigkeit in unterschiedliche regionale Märkte und Produkte und diversifiziert weiterhin die Risiken.

Daneben werden bestehende Projekte, wie zum Beispiel aus der italienischen Wasserpipeline entwickelt und realisiert.

Der süditalienische Solarmarkt bietet exzellente Möglichkeiten, die mit direkten Kontakten vor Ort in Zukunft realisiert werden sollen. Erste Projekte konnten in 2019 gesichert werden und werden derzeit in Zusammenarbeit mit den lokalen Experten entwickelt.

Zudem bieten die aktuellen Entwicklungen vor allem in Italien und Spanien hin zur Vermarktung von Strom durch PPAs (Power Purchase Agreements) Chancen, sich als Vorreiter in einem sich neu entwickelnden Strommarkt optimal aufzustellen.

b) Wind Deutschland / EEG-Novelle 2021

Im Dezember 2020 wurde die sogenannte EEG-Novelle 2021 vom Bundestag verabschiedet und ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es wurde unter anderem festgelegt, in welcher Geschwindigkeit die einzelnen Technologien wie Wind und Photovoltaik in den nächsten Jahren ausgebaut werden, damit das 65 Prozent-Ziel 2030 erreicht werden kann. Jährlich wird in einem stringenten Monitoringprozess überprüft, ob die Erneuerbaren Energien tatsächlich in dieser gewünschten Geschwindigkeit ausgebaut werden. Zugleich wurden die Fördermaßnahmen für die einzelnen Energiearten neu geregelt.

Im Bereich Wind Deutschland sieht die EEG-Novelle 2021 vor, dass der Höchstwert für Zuschläge für Windanlagen an Land 6,0 ct pro kW/h beträgt. Dieser verringert sich ab dem 1. Januar 2022 pro Kalenderjahr um 2 % zum Vorjahr und bietet somit eine verlässlichere Planungsannahme als zuvor. Hinzu kommt, dass die EEG-Novelle die Weiterführung des Korrekturfaktors auf 60 % (bisher 70 %) und eine sogenannte Südquote vorsieht, was zusätzlich vorteilhaft für die vorhandene Windpipeline ist. So erhöht sich die Vergütung bei den windschwachen Standorten um 6 %-Punkte (Korrekturwert 35 % statt 29 %). In Kombination mit der technologischen Verbesserung von Schwachwindanlagen führt dies zu dem Effekt, dass auch in der zukünftigen Ausschreibungswelt Schwachwindstandorte ein hohes wirtschaftliches Potenzial bieten.

c) Nachfrage nach Erneuerbare-Energie-Projekten

Zudem zeigt sich seit 2019 eine stetig steigende Nachfrage nach sich in Betrieb befindlichen Erneuerbaren-Energie-Projekten und zuletzt auch eine steigende Nachfrage nach Projekten, die sich noch in der Entwicklungsphase befinden. Durch den konsequenten Aufbau einer Abteilung für Transaktionen können externe Veräußerungen zusätzlich zu einem positiven Beitrag zum Ergebnis der Gesellschaft beitragen. Zuletzt konnten Ende 2020 erfolgreich Transaktionen für Tochtergesellschaften der Green City AG durchgeführt werden.

d) Fazit

Mit diesen Schritten stellt die Green City AG die Weichen, um ihr Kerngeschäft der Projektentwicklung und die Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie die Veräußerung dieser Anlagen auch in Zukunft erfolgreich betreiben zu können.

VII. PROGNOSEBERICHT

a) 2020

In 2020, und bislang in 2021, ist es aufgrund der Corona-Krise zu überschaubaren Verzögerungen bei der Entwicklung einzelner Projekte vor allem in Spanien, aber auch Frankreich gekommen. Zudem kam es auf dem spanischen Markt zu einem vorrübergehenden Einbruch bei den Strompreisen, was die Verhandlung von PPAs erschwerte. Die Behörden in Italien und Deutschland waren voll arbeitsfähig, so dass hier keine maßgeblichen Verzögerungen zu verzeichnen waren. In Italien mussten jedoch geplante Wartungsarbeiten für Bestandsprojekte aufgrund der vorrübergehenden Ausgangssperre verschoben werden. Insgesamt waren die Auswirkungen aus der Corona-Krise auf die Gesellschaft verhältnismäßig gering. Es gab keine nennenswerten Auswirkungen auf die Umsätze und auf die Kosten der Gesellschaft. Der laufende Geschäftsbetrieb konnte aufgrund rechtzeitig geschaffener Strukturen dauerhaft aufrechterhalten werden.

Zum 31. Dezember 2020 hatte die Green City AG eine Projekt-Pipeline mit einer potenziellen Erzeugungskapazität von 778 MW (741 MW zum 31. Dezember 2019) in ihrem Projektierungs-Portfolio.

Im Bereich Wind Deutschland konnten für zwei Projekte Genehmigungsanträge eingereicht werden. Zudem ist die Neugenehmigung für das von einer Tochtergesellschaft gehaltene Windprojekt Fuchsstadt für drei Windenergieanlagen mit insgesamt 13,5 MW erfolgt und es konnte im ersten Halbjahr 2020 ein erfolgreicher Gebotszuschlag von 6,2 ct/kWh erzielt werden. Im Dezember 2020 wurde mit einem externen Investor erfolgreich ein Kaufvertrag für Fuchsstadt verhandelt und unterzeichnet. Sowohl die Projektentwicklung als auch die Verkaufsverhandlungen erfolgten durch die Green City AG. Die beiden von Tochtergesellschaften der Green City AG gehaltenen Windparks Ravenstein (10,12 MW) und Schlenzer (5,56 MW) konnten federführend durch die Green City AG im Rahmen eines kompetitiven Veräußerungsprozesses erfolgreich in der zweiten Jahreshälfte 2020 an einen internationalen Erneuerbaren-Energien Investor verkauft werden.

Im Bereich Solar Deutschland wurde die Betreibergesellschaft des deutschen Solarprojekts Vilseck im Frühjahr 2020 erfolgreich von der Green City AG an einen externen Käufer veräußert. Dazu konnten insgesamt mit Pristewitz (5 MWp), Schönfeld (1,5 MWp), Doberlug (2 MWp) und Schnabelwaid (7,1 MWp) für vier weitere Solarprojekte erfolgreich Zuschläge in den Ausschreibungen erreicht werden, bei zwei Projekten davon erstmals im Rahmen der Innovationsauschreibung. Die dazugehörigen Betreibergesellschaften wurden von der Green City AG im Dezember 2020 an Tochtergesellschaften bzw. Finanzprodukte der Green City AG veräußert. In Spanien befand man sich mit Solarprojekten mit einer potenziellen Erzeugungskapazität von 253 MWp in der Entwicklung. Dazu wurde das erste spanische Projekt El Marques mit 12,3 MWp im März 2020 fertiggestellt und erfolgreich in Betrieb genommen. Im Dezember 2020 wurde das Projekt für eine Tochtergesellschaft erfolgreich durch die Green City AG an einen externen Investor veräußert.

In Italien konnten im März 2020 die beiden von einer Tochtergesellschaft gehaltenen Wasserkraftanlagen Biois und Orsolina planmäßig in Betrieb genommen werden. Der Bau wurde dabei von der Green City AG koordiniert.

Im Bereich Finance wurde im November 2020 für die Green City Solarpark Deutschland 2020 GmbH & Co. KG eine weitere Anleihe mit zehnjähriger Laufzeit in Höhe von EUR 2,2 Mio. bei Investoren in der Rekordzeit innerhalb eines Tages erfolgreich platziert und damit die Rückkehr in das Privatanlegergeschäft erreicht. Daneben bestehen weiterhin Bestrebungen den Zugang zu institutionellen Investoren über die Tochtergesellschaft SUMMIQ AG zu erschließen. Zum Jahresende 2020 sind die Verhandlungen mit den Investoren weiter vorangeschritten. Schwerpunkt der Verhandlungen waren neben allgemeinen Rahmenbedingungen der Kooperation insbesondere die Kaufpreislogik für die von der Green City AG an die SUMMIQ AG zu veräußernden Projekte.

Die Ende 2019 mit einem deutschen Vermögensverwalter geschlossene Kooperation, die die Entwicklung und Finanzierung von Entwicklungsprojekten im Bereich Wind Deutschland vorsieht, wurde durch Abschluss notarieller Kaufverträge Ende Juli 2020 konkretisiert. Im November 2020 ist die zweite Rate vereinbarungsgemäß an Tochtergesellschaften von der Green City AG geflossen.

b) Ausblick 2021

Für 2021 rechnet die Green City AG mit einem weiteren Ausbau der Projekt-Pipeline im Bereich Wind und Solar, bei einer gleichzeitigen Weiterentwicklung der bestehenden Pipeline.

Im Bereich Wind Deutschland rechnet die Green City AG basierend auf eigenen Erfahrungen sowie den Gesprächen mit den zuständigen Behörden mit drei Genehmigungen und weiteren vier Projekten, die in die Genehmigungsphase gehen. Bei den beiden Projekten Merzig und Fuchsstadt beginnt die Bauphase.

Im Bereich Solar Deutschland werden fünf weitere genehmigte Projekte mit Ausschreibungszuschlag angestrebt, die auch im selben Jahr noch in die Bauphase übergehen sollen.

In Italien soll im Bereich Solar aus der bestehenden Pipeline für Projekte mit insgesamt rd. 74 MW die Baureife erreicht werden. Zudem plant die Green City AG den weiteren Ausbau der Pipeline um bis zu 200 MW.

In Spanien wird basierend aus den Erfahrungen der lokalen Projektentwickler erwartet, dass im Bereich Solar Projekte mit einem Gesamtvolumen von 78 MW die Baureife erreichen. Weitere Projekte mit insgesamt 126 MW werden für die Einreichung eines Bauantrages vorbereitet. Daneben plant die Green City AG die Akquise von weiteren Projekten von insgesamt bis zu 100 MW.

In Frankreich wird die Erschließung des Kleinwindenergieanlage-Markts mit zwei bis vier Projekten mit je zwei bis vier Windenergieanlagen in der Entwicklung angestrebt.

Im Bereich Transaktionen sollen neben der finalen Abwicklung des Verkaufs des Windprojekts Fuchsstadt unter anderem auch ein Teil der Wasserpipeline veräußert werden. Neben drei italienischen Projekten wird auch mit einem Teil der französischen Wasserpipeline in den Verkaufsprozess gegangen.

Im Bereich Finance plant man zwei neue Produkte für Privatanleger. Zudem ist eine Neuauflage der Ende Juni 2021 fälligen ersten Tranche der Jubiläumsanleihe geplant. Die Rahmendaten beinhalten ein Gesamtvolumen von bis zu EUR 8 Mio. mit einer Verzinsung von 4% p.a. und einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2026. Die notwendigen Rahmenbedingungen wurden mit Einreichung des Wertpapierprospekts bei der BAFIN geschaffen, so dass voraussichtliche Mitte April 2021 der Vertriebsstart der Anleihe erfolgt.

Im Bereich der institutionellen Anleger haben sich die Verhandlungen im Jahr 2021 weiter konkretisiert. Die sich konkretisierenden Verhandlungen bei der SUMMIQ AG sollen im ersten Halbjahr 2021 zum Abschluss gebracht werden. Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt die erste Eigenkapitalrunde der SUMMIQ AG durch fünf Investoren, so dass die ersten Projekte aus der Pipeline der Green City AG in 2021 an die SUMMIQ AG veräußert werden könnten. Sollte es in 2021 zu keiner Einigung mit den Investoren kommen, wird die Green City AG verstärkt Projekte auf dem freien Markt veräußern. Hier wird weiterhin eine sehr starke Nachfrage nach Erneuerbaren-Energie-Projekten beobachtet. Mit einem in den letzten Jahren aufgebauten Transaktionsteam, welches allein in 2020 Transaktionen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. EUR 68 Mio. erfolgreich für die Green City AG und ihre Konzerngesellschaften durchgeführt hat, ist man auch hier entsprechend stark aufgestellt.

Im Hinblick auf weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Berichtszeitraums eingetreten sind, wird auf die Nachtragsberichterstattung im Anhang verwiesen.

c) Zusammenfassung

Das Jahresergebnis 2020 wird insbesondere aufgrund eines schwächeren Finanzergebnisses deutlich unter dem Ergebnis 2019, jedoch im Rahmen der Erwartungen, liegen.

Zusammenfassend werden das EBITDA, die EBITDA-Marge sowie die Gesamtleistung im Jahr 2020 weiter zunehmen. Gleichzeitig bleibt das Verhältnis des Personalaufwands zur Gesamtleistung in etwa auf dem Vorjahresniveau. Letzteres ist trotz der gesteigerten Gesamtleistung auf den weiteren Personalaufbau zur Realisierung der stark gewachsenen Projektpipeline der Green City AG zurückzuführen.

Für das Geschäftsjahr 2021 wird ein deutlich positives Ergebnis mit überwiegend verbesserten Leistungsindikatoren prognostiziert. Gemäß der Planung, welche neben Risikoabschlägen auch projektspezifischen Realisierungswahrscheinlichkeiten berücksichtigt, wird eine im Vergleich zu 2019 konstante EBITDA-Marge und ein leicht steigendes Verhältnis von Personalaufwand zur Gesamtleistung bei einer gleichzeitigen leichten Zunahme der Gesamtleistung erwartet. Das EBITDA wird dabei mit einem deutlich höheren Wert gegenüber dem Jahr 2019 erwartet.

 

München, den 9. April 2021

Jens Mühlhaus, Vorstandssprecher

Frank Wolf, Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Green City Aktiengesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019, der Kapitalflussrechnung vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Green City Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften einschließlich der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften einschließlich der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 14. April 2021

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)

Gröning, Wirtschaftsprüfer

Paucksch, Wirtschaftsprüferin

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Erklärung der Geschäftsführung gem. § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green City Aktiengesellschaft, München, vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

 

München, den 14. April 2021

Green City Aktiengesellschaft

Frank Wolf, Vorstand

Jens Mühlhaus, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats für den Einzelabschluss des Geschäftsjahres 2019

gemäß §171 AktG

an die Hauptversammlung der Aktionäre der

Green City AG

Zirkus-Krone-Straße 10

80335 München

Der Aufsichtsrat der Green City AG hat im Berichtsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben wahrgenommen.

Prüfung und Beratung des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens strategisch beraten, begleitet und überwacht. Zustimmungspflichtige Geschäfte hat der Vorstand dem Aufsichtsrat zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat sich von der Rechtsmäßigkeit des Handelns des Vorstands überzeugt, bevor er nach sorgfältiger Prüfung, Abwägung und Beratung seine Zustimmung erteilt hat. Die Informationen und Einschätzungen, die für seine Entscheidungen maßgeblich waren, hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand erörtert.

Die Mitglieder des Vorstands nahmen regelmäßig an den Aufsichtsratssitzungen teil. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Unternehmens. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden im Einzelnen erläutert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Bedeutende Geschäftsvorfälle wurden vom Vorstand ausgiebig erörtert.

Weitere Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2019 zu vier Aufsichtsratssitzungen getroffen. Der Aufsichtsrat hat sich zusätzlich zu diesen Sitzungen persönlich, per Telefon oder per E-Mail getroffen und ausgetauscht, um notwendige Beschlüsse zu diskutieren und im Umlaufverfahren zu fassen.

Gegenstand regelmäßiger Beratungen im Aufsichtsrat waren die Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Green City AG. Der Vorstand informierte dabei jeweils über die Finanzlage und den Geschäftsverlauf der Geschäftsbereiche Renewables, Finance, Power und Drive.

Auch die Weiterentwicklung des internationalen Geschäfts, insbesondere in Italien, Spanien und Frankreich, wurde erläutert.

Das Geschäftsjahr 2019 war durch die Planung und Vorbereitung des Börsengangs der Tochtergesellschaft SUMMIQ AG gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat wurde laufend über den Fortgang der Vorbereitungen des Börsengangs und die Gespräche mit den begleitenden Banken informiert. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Interessen der Green City AG bei der Ausarbeitung eines Kooperationsvertrages zwischen der SUMMIQ AG und der Green City AG vertreten. Im Dezember 2019 wurde der Börsengang der SUMMIQ AG aufgrund ungünstiger Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt für Neuemissionen verschoben.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Unternehmensplanung, die Organisationsentwicklung, die strategische Weiterentwicklung und das Risikomanagement.

Zu den politischen Rahmenbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energien in Bayern, Deutschland und europäischen Nachbarländern fand ein regelmäßiger Austausch zwischen Management und Aufsichtsrat statt.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat arbeitet mit zwei Ausschüssen: dem Personalausschuss und dem Prüfungsausschuss. Neben den jeweiligen Ausschussmitgliedern und dem Vorstand stehen die Sitzungen auch den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern offen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist Mitglied in beiden Ausschüssen.

Der Prüfungsausschuss hat 2019 zwei Mal getagt. Zusätzlich zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses fand zwischenzeitlich per Videokonferenz, telefonischer und Austausch per E-Mail statt. Der Prüfungsausschuss befasste sich in Gegenwart der Abschlussprüfer sowie der Vorstandsmitglieder mit den Abschlüssen und Lageberichten der Green City AG und des Konzerns sowie mit den Gewinnverwendungsvorschlägen. Im Jahr 2019 stand für den Prüfungsausschuss vor allem die Begleitung der Jahresabschlussprüfung der Jahre 2017 und 2018 mit intensiven Beratungen mit Vorstand und Wirtschaftsprüfern im Vordergrund.

Die Belange des Personalausschusses wurden im Geschäftsjahr 2019 im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen wahrgenommen. Zusätzlich hat der Personalausschuss den Vorstand in regelmäßigen Gesprächen und Telefonaten zu Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung intensiv beraten.

Jahresabschlussprüfung

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind ordnungsgemäß von Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf), geprüft worden und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Jahresabschlussprüfung 2019 hat sich durch die intensive Arbeit mit den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 erheblich verzögert. Die Prüfungen dieser beiden Jahre konnten erst im zweiten Halbjahr 2020 abgeschlossen und vom Aufsichtsrat festgestellt werden. Unmittelbar danach wurde mit der Prüfung 2019 begonnen.

Das erste Treffen des Prüfungsausschusses mit dem Wirtschaftsprüfer zur Jahresabschlussprüfung 2019 fand am 19.10.2020 statt. Im weiteren Verlauf haben sich Aufsichtsrat, Vorstand und Wirtschaftsprüfer regelmäßig über die Prüfung 2019 ausgetauscht. Der Aufsichtsrat wurde über Stand und Fortgang der Prüfung laufend informiert: persönlich, per Mail und per Telefon.

Vertreter des Wirtschaftsprüfers waren am 15. Dezember 2020 und 26. März 2021 zu Gast in Prüfungsausschusssitzungen zum Thema Jahresabschluss 2019 und haben dem Aufsichtsrat Inhalt und Eckpunkte der Prüfung des Abschlusses ausführlich erläutert. Aufgrund der Coronaauflagen wurden die Sitzungen als Videokonferenz durchgeführt.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde der finale Jahresabschluss 2019 mit allen erforderlichen Anlagen am 14. April 2021 zur Verfügung gestellt. Nach seiner eigenen Prüfung schloss sich der Aufsichtsrat dem Urteil der Abschlussprüfer an und stellte fest, dass Einwendungen nicht zu erheben sind.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 am 15. April 2021 in einem Umlaufbeschluss festgestellt.

Interessenskonflikte

Interessenskonflikte lagen in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft nicht vor.

Dank

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für das Engagement und allen Mitarbeitern für ihren großen Einsatz im Geschäftsjahr 2019.

 

München, 15.04.2021

Für den Aufsichtsrat

Matthias Altmann, Vorsitzender

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

29 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
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