E1
Energiemanagement GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
304.023,09 |
299.161,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
42.825,19 |
12.318,00 |
| II.
Sachanlagen |
261.197,90 |
286.843,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.406.369,43 |
8.671.922,68 |
| I.
Vorräte |
1.446.585,95 |
911.894,77 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
0,00 |
92.409,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.429.009,03 |
7.548.255,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
16.483,52 |
16.483,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
530.774,45 |
211.772,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.068,29 |
13.276,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.731.460,81 |
8.984.361,12 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.855.360,21 |
1.432.030,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.250.000,00 |
2.250.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
867.969,15 |
1.166.268,30 |
| IV.
Jahresüberschuss |
423.329,36 |
298.299,15 |
| B.
Rückstellungen |
6.862.744,31 |
6.036.091,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.013.356,29 |
1.516.239,08 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.013.356,29 |
1.510.903,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.731.460,81 |
8.984.361,12 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Firma:
|
E1 Energiemanagement
GmbH
|
Sitz:
|
Nürnberg
|
Registergericht:
|
Nürnberg
|
Handelsregisternummer:
|
HRB 33117
|
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die
Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i.S.d.
§ 267 Abs. 1 HGB. Von den ihr eingeräumten
Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs
gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft
teilweise Gebrauch.
Im Geschäftsjahr erfolgte eine einheitliche
Ausübung von Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Der Abschluss ist in EUR aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
(1)
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Abschreibungen werden entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die
einzelnen Posten des Anlagevermögens wie folgt
vorgenommen:
Anlageposition
|
Abschreibungsmethode
|
Nutzungsdauer
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
linear
|
3 Jahre
|
Maschinen und
maschinelle Anlagen
|
linear
|
3-5 Jahre
|
Betriebs- u.
Geschäftsausstattung
|
linear
|
3-13 Jahre
|
Fuhrpark
|
linear
|
3-6 Jahre
|
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 EUR
werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben.
(2)
Vorräte
Die unfertigen Leistungen werden mit den
Herstellungskosten bewertet. Die geleisteten bzw.
passivisch abgesetzten erhaltenen Anzahlungen werden mit
dem Nominalwert netto angesetzt.
(3)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Wertberichtigungen werden für bekannte
Ausfallrisiken gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird
durch eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht
einzelwertberichtigten Forderungen ausreichend Rechnung
getragen.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
bestanden zum Stichtag in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr
1.553 TEUR).
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
hat ein Teilbetrag in Höhe von rund 6.675.TEUR
(Vorjahr 2.175 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen hat
ein Teilbetrag von 16,5 TEUR (Vorjahr 16,5 TEUR)
eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
(4)
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Der
Rückstellungsbetrag wird als Barwert der Verpflichtung
ermittelt, indem die erwarteten zukünftigen
Versorgungsleistungen (der Erfüllungsbetrag im Sinne
von § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) gemäß §
253 Abs. 2 HGB mit dem von der Bundesbank nach
RückAbzinsV ermittelten durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre abgezinst werden.
Dabei wird von der Vereinfachungsregelung nach § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und pauschal der
Zinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren
angesetzt.
Nach § 253 Abs. 6 HGB ist zusätzlich der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren
zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet
werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden
frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines
Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags
mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Der
ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen dem
Ansatz der Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn sowie den vergangenen sieben
Geschäftsjahren beträgt 10,0 TEUR.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen
Nachlaufkosten von 6,3 MEUR (Vorjahr: 5,5 MEUR).
(5)
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die gesamten
Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem
Jahr. Sämtliche Verbindlichkeiten wurden nicht durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert.
(6)
Verbundene Unternehmen
Alle Unternehmen, die mittelbar oder unmittelbar im
Mehrheitsbesitz oder unter der einheitlichen Leitung der
Energie Steiermark AG, Graz (Österreich), stehen,
werden als verbundene Unternehmen angesehen.
III.
Sonstige Angaben
(1)
Globale Mindestbesteuerung
Am 30.12.2023 wurde in Österreich, das Land, in
dem das Mutterunternehmen seinen Sitz hat, das
Mindestbesteuerungsreformgesetz (MinBestRefG, BGBl I Nr
187/2023) veröffentlicht, mit dem die auf den
OECD-Mustervorschriften ("Pillar II") basierende
EU-Richtlinie 2022/2523 zur Gewährleistung einer
globalen Mindestbesteuerung für multinationale
Unternehmensgruppen und große inländische
Gruppen in der Union mit Umsatzerlösen von mehr als
MEUR 750 umgesetzt.
Die Gesellschaft beurteilt weiterhin die Auswirkungen
der Gesetzgebung zur globalen Mindestbesteuerung.
Nicht erfasste latente Steuerschulden und
Steueransprüche:
Am 31.12.2023 bestehen latente Steueransprüche
von TEUR 426 (2022: TEUR 563), die nicht angesetzt werden,
da nach § 274a HGB für kleine
Kapitalgesellschaften auf den Ansatz latenter Steuern
verzichtet werden kann.
Steuerliche Verlustvorträge:
Am 31.12.2023 bestehen folgende steuerliche
Verlustvorträge, die nicht angesetzt wurden:
|
2023
|
2022
|
|
TEUR
|
TEUR
|
Körperschaftsteuer
|
905
|
1.258
|
Gewerbesteuer
|
635
|
988
|
Die Verlustvorträge stammen aus folgenden
Veranlagungsjahren: 2016-2018
(2)
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus den abgeschlossenen Miet- und
Leasingverträgen bestehen jährliche
Verpflichtungen in Höhe von
|
2024 und später
|
|
TEUR
|
Raummieten
|
148
|
Mietverträge
bewegliches AV
|
38
|
(3)
Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2023 waren:
Herr Richard Kerl, Neumarkt i.d.OPf.
Herr Ralf Schrauder, Brühl
Die Gesellschaft wird durch die
Geschäftsführer gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einen Prokuristen vertreten.
(4)
Konzernabschluss
Das Unternehmen ist ein Konzernunternehmen der
Energie Steiermark AG, die einen Konzernabschluss über
sämtliche einzubeziehende Gesellschaften aufstellt.
Dieser Konzernabschluss wird offengelegt. Die Energie
Steiermark AG hat ihren Sitz in Graz, FN 148124 f.
(5)
Arbeitnehmer
Im Durchschnitt waren während des
Geschäftsjahres 7 gewerbliche Arbeitnehmer und 24
Angestellte beschäftigt. Zudem waren 2 Auszubildende
angestellt.
(6)
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Es ist beabsichtigt, den Jahresüberschuss in
Höhe von 423.329,36 € auf neue Rechnung
vorzutragen.
Nürnberg, den 19. Januar 2024
E1 Energiemanagement GmbH
.................................................
.................................................Richard
Kerl
Ralf Schrauder
-
Geschäftsführer
-
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2024
festgestellt.
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