PTH Green Energy GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Catrin Grützmann seit 3.12.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MP Stores GmbHBischofswerdaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang 2023
I. Allgemeine Angaben Die MP Stores GmbH, Bischofswerda, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. d. § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB für alle Kaufleute und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Zusätzlich wurden die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) beachtet. Es wird von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1 S. 3, 274 a sowie 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen des HGB vorgenommen. Dabei fanden die Grundsätze der Einzelbewertung und der Vorsicht Beachtung. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen über ein bis drei Jahre linear und im Zugangsjahr pro rata temporis. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungspreisminderungen sowie planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear um im Zugangsjahr pro rata temporis. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt und liegen zwischen drei und acht Jahren. Seit dem Berichtsjahr 2021 angeschaffte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung grundsätzlich sofort aufwandswirksam erfasst. Die Waren sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Bestandsrisiken aufgrund eingeschränkter Verwertbarkeit der Altbestände bzw. Sommer- und Schaufensterware wurde durch angemessene Wertabschläge ausreichend Rechnung getragen. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Die Kassenbestände und das Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen den Nominalwerten. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß § 250 Abs. 1 HGB für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit dieser Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen stellt einen besonderen Passivposten im Sinne von § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB dar und beinhaltet Baukostenzuschüsse von Vermietern. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt korrespondierend zum Ablauf der unkündbaren Mindestlaufzeit der betroffenen Mietverträge. Die sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert. Dabei werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung vertraglicher Rückbauverpflichtungen aus Mietverhältnissen, die vor 2017 abgeschlossen wurden, wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrages, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlichen im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Aufgrund von neuen Rechtsprechungen erfolgt ab 2017 die Bilanzierung von Rückbaurückstellungen in Form von Ansammlungsrückstellungen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die zum Abschluss des Mietvertrags bekannten Mietdauern zugrunde gelegt. Die Ermittlung erfolgt durch Abzinsung über die tatsächliche Restlaufzeit der zugrundeliegenden Mietverträge. Als Zinssatz kommt dabei der 7-Jahresdurchschnittszinssatz der Deutschen Bundesbank für eine zehnjährige Laufzeit zur Anwendung. Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Angaben zur Bilanz Es bestehen Forderungen gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 644) aus Lieferungen und Leistungen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich ausfolgender Übersicht:
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von T€ 20 (Vorjahr
T€ 27) aus Lieferungen und Leistungen.
sonstige Berichtsbestandteile
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