PTH Green Energy GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Saskia Berndt seit 6.11.2019 | Prokura |
Heiko Ronge seit 5.2.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
private textiles holding g.m.b.h.BischofswerdaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023private textiles holding g.m.b.h., Bischofswerda
I. Rahmenbedingungen Die private textiles holding g.m.b.h. tritt als klassische Managementholding auf. Sie erbringt für ihre Vertriebs-Tochtergesellschaften zentrale, administrative und dispositive Dienstleistungen wie Waren- und Flächenmanagement, Personalverwaltung, Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung und Controlling sowie diverse IT-Dienstleistungen; aber auch strategische und finanzierende Aufgaben werden durch sie abgebildet. Ihre Tochterunternehmen vertreiben als Franchiseunternehmen Mode in Deutschland und Tschechien u.a. der Marken ESPRIT, Tommy Hilfiger, Calvin Klein, Levi's und G-Star. In 2023 wurde das Markenportfolio mit den Marken HUGO BOSS und adidas erweitert. Der Fokus liegt dabei auf dem Betrieb von Monolabel-Stores im (stationären) Textileinzelhandel. Mittelweile haben daneben auch Onlinemarktplätze für das Geschäftsmodell immer mehr an Bedeutung gewonnen. Im Geschäftsjahr 2023 hat sich die Geschäftsleitung ganz bewusst und konsequent aufgrund seitens des ESPRIT-Managements vollzogenen strategischen Re-Fokussierung sowie der eingeleiteten Trading-up-Strategie mit resultierenden Preissteigerungen entschieden, das vormalige ESPRIT-Store-Portfolio ab dem 4. Quartal 2023 sukzessive in ein attraktives Multibrand-Store-Portfolio zu transformieren. Die Stores werden als Multibrand-Stores unter dem Namen CATCHES geführt. Gemeinsam werden sie als PTH group bezeichnet. Das Jahr 2023 verlief insgesamt positiv. Die Umsätze im Einzelhandel mit Bekleidung legten nominal um 2,9 % zu. Jedoch kam es zu starken Marktverschiebungen zwischen dem stationären Handel und dem Onlinehandel. Im Jahr 2023 konnte im stationären Modehandel ein Umsatzplus zum Vorjahr von 6 % verzeichnet werden, welches nicht zuletzt durch eine geringe Vergleichsbasis 2022 hervorgerufen wurde. So war das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2022 noch geprägt von behördlichen Beschränkungen aufgrund der COVID19-Pandemie. In der zweiten Jahreshälfte 2023 kühlte das Umsatzwachstum merklich ab. Während der stationäre Handel in Summe dennoch Zuwächse verzeichnen konnte, musste der Onlinehandel in 2023 Umsatzverluste hinnehmen. (Quelle: Textilwirtschaft) Der Anstieg der Verbraucherpreise setzte sich in 2023 fort, vor allem im Bekleidungsbereich stiegen die Preise teilweise deutlich an. Dies führte zu einer Kaufzurückhaltung. In Summe konnte die Branche weniger Stückzahlen verkauft. Die getrübte Kaufstimmung rührt neben der Inflation aber auch von den geopolitischen und makroökonomischen Unsicherheiten. Die Kunden kaufen daher stärker bedarfsorientiert ein. (Quelle: Textilwirtschaft). II. Vermögenslage und Ertragslage 1. Ertragslage Die Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 um 42 % und betragen für das Geschäftsjahr T€ 6.550 (Vorjahr T€ 4.603, Plan: T€ 4.412). Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen T€ 558 (Vorjahr T€ 108) und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung von Wertpapieren (T€ 333), aus der Besteuerung von Sachbezügen T€ 57 (Vorjahr T€ 47) und Erstattungen von Krankenkassen T€ 19 (Vorjahr T€ 23). Der Personalaufwand erhöhte sich insbesondere aufgrund eines Anstiegs der Mitarbeiterzahl um 14 % im Vorjahresvergleich und beträgt T€ 3.322 (Vorjahr T€ 2.909). Im Personalbereich ist die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (Angestellte und Aushilfen) im Vergleich zum Vorjahr von 60 auf 63 gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr um T€ 532 gestiegen und betragen T€ 2.016 (Vorjahr T€ 1.484). Sie beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Software in Höhe von T€ 392 (Vorjahr T€ 258), Aufwendungen für Beratungsleistungen von T€ 342 (Vorjahr T€ 275) sowie Aufwendungen für Fremdleistungen T€ 204 (Vorjahr T€ 117). Das Ergebnis vor Steuern als weiterer finanzieller Leistungsindikator beträgt im Berichtsjahr T€ 3.522 und liegt damit deutlich über dem Vorjahresniveau (T€ -378). Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 2.963 erzielt (Vorjahr: Jahresfehlbetrag T€ 337). 2. Vermögens- und Finanzlage Die Eigenkapitalquote liegt im Berichtsjahr bei 25,4% (Vorjahr: 18,2%). Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen das Jahresergebnis. Das Anlagevermögen erhöhte sich um T€ 3.227 im Geschäftsjahr auf T€ 8.323. Im Jahr 2023 wurden Investitionen im Bereich immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von T€ 88 durchgeführt. Des Weiteren wurden die Anteile an verbundenen Unternehmen, insbesondere durch Einlagen in die Kapitalrücklagen von T€ 1.155 erhöht und Ausleihungen von T€ 2.507 gewährt. Die Liquidität der Gesellschaft war für das Geschäftsjahr jederzeit gesichert. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Bestand an liquiden Mitteln T€ 8.727 (Vorjahr T€ 9.397). Das Eigenkapital hat sich infolge des erzielten Jahresüberschusses um T€ 2.963 erhöht. Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 6 gemindert. Korrelierend zur Eigenkapitalquote liegt die Fremdkapitalquote bei 74,6 % (Vorjahr: 81,8 %). Das Geschäftsjahr 2023 ist für die Gesellschaft insgesamt zufriedenstellend verlaufen und die Geschäftsführung beurteilt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als insgesamt noch zufriedenstellend. III. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Unternehmerisches Handeln und das Eingehen von Risiken sind unmittelbar miteinander verbunden. Die Kontrolle von Risiken zählt zu der gewöhnlichen Aufgabe der Geschäftsleitung. Ziel des unternehmensinternen Risikomanagements ist es, den wirtschaftlichen Erfolg sicherzustellen und etwaige entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen oder bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Ein wesentliches Risiko besteht in der Abhängigkeit der Vertriebs-Tochtergesellschaften von dem Fortbestand der jeweiligen Marke und auch deren strategischer Ausrichtung hinsichtlich Kollektionsaufbau und -umfang, Preis-Leistungsverhältnis sowie daraus resultierender Flächenfähigkeit und Marktakzeptanz. Aus unserer Sicht besteht neben allen Chancen auch ein zunehmend mittleres Risiko für entsprechende Beeinträchtigungen bei bestimmten Marken, weshalb ein aktives Portfoliomanagement und -controlling verfolgt wird. Insbesondere vor diesem Hintergrund und der bereits beschriebenen strategischen Neuausrichtung der Marke ESPRIT wurde ab dem 4. Quartal begonnen, das bestehende ESPRIT-Store-Portfolio zu einem Multibrand-Store-Portfolio unter dem Namen CATCHES zu transformieren. Mit der Markenvielfalt im Multilabel-Business steigt nicht nur die marktseitige Attraktivität und damit die Chancen im neuen Geschäftsmodell, sondern grundsätzlich auch die intern zu beherrschende Komplexität im Waren- und Flächenmanagement. Aus Risikosicht ist wichtig zu betonen, dass die Muttergesellschaft der private textiles g.m.b.h. als größter deutscher Franchisenehmer bedeutender Mode- und Sportmarken seit Jahrzehnten vielfältige und wertvolle Erfahrungen im Umgang mit unterschiedlichsten Marken besitzt, sowohl in den eingesetzten operativen IT-Systemen wie auch in den agierenden erfahrenen hochprofessionellen Personalstrukturen. Ein weiteres Risiko liegt in der Nachfrage für bestimmte Produkte, in der Popularität des jeweiligen Designs, dem Preis, den Besonderheiten eines bestimmten Marktes, den Vermarktungs- und Anzeigenkampagnen und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, insbesondere dem Konsumverhalten der Privathaushalte. Mittels ständiger Beobachtung des Marktes wird angestrebt, das Risiko weitestgehend zu verringern. Die PTH group sieht in der fortlaufenden Qualifikation der Mitarbeiter auch weiterhin einen essenziellen Baustein des Unternehmenserfolgs. Das Flächen- und Verkaufstraining wird wieder verstärkt werden und weiter im Mittelpunkt der Mitarbeiterentwicklung stehen. Erklärtes Ziel ist es, für den Kunden das Einkaufserlebnis zu erhöhen und damit umsatz- und ertragsrelevante KPI's, somit den Unternehmenserfolg, zu steigern. IV. Prognosebericht Die Modebranche sowie der Modehandel stehen weiterhin vor großen Herausforderungen: schwache bzw. wechselhafte Konsumstimmung, ein weiterhin hohes Preisniveau trotz leicht rückläufiger Inflation, weiter steigender Warendruck auf Hersteller- und Handelsseite, teilweise Wettbewerbsverzerrungen durch Großinsolvenzen auf Hersteller- wie Handelsseite sowie eine zunehmende Verunsicherung der Verbraucher durch vielfältige konjunktur- und geopolitische Risiken und Kriege, die eher zunehmen als abklingen. Hinzukommen teilweise Mietkostenverläufe, die in Extremfällen an einzelnen Standorten kaum noch zu erwirtschaften sind. Wieder werden sich Preissteigerungen handelsseitig nur schwer durchsetzen lassen. Die stationären Modehändler blicken daher angespannt auf das Jahr 2024 und arbeiten an der Absicherung ihrer individuellen Geschäftsmodelle. Die private textiles holding g.m.b.h. legt ihren Fokus auch in 2024 darauf, das aktuelle Marken-Portfolio zukunftsorientiert weiter zu konsolidieren und zu schärfen, um Chancen und Risiken ertragsorientiert auszubalancieren sowie gleichzeitig die Zusammenarbeit mit den neuen starken Marken wie adidas und Hugo BOSS erfolgreich weiter auszubauen. Für die bestehenden Tochterunternehmen stellt die Geschäftsführung konkrete Zielvorgaben auf, um das Ergebnis mittels einer strikten, budgetorientierten Einkaufs- und Personalplanung sowie der Überwachung sonstiger Kosten erfolgreich auszusteuern. Die Liquiditätssituation der private textiles holding g.m.b.h. ist aktuell als stabil zu bewerten. Die Gesamtleistung der ersten fünf Monate im Geschäftsjahr 2024 liegt nahezu auf Plan. Noch nicht erfolgte Weiterberechnungen führen jedoch dazu, dass im Vergleich zum Plan eine negative Ergebnisabweichung von T€ 211 vorhanden ist. Für das Geschäftsjahr 2024 der private textiles holding g.m.b.h. wird mit einem Umsatzrückgang zum Vorjahr im zweistelligen Prozentbereich gerechnet. Aufgrund dessen sowie aufgrund von Kostensteigerungen (im Vergleich zu 2023) wird ein positives, aber im Vergleich zum Vorjahr deutlich verringertes Ergebnis vor Steuern in 2024 erwartet. Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Geschäftsleitung daher von einer geordneten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus. Die weitere Entwicklung der private textiles holding g.m.b.h. ist eng verbunden mit der Entwicklung ihrer Vertriebs-Tochtergesellschaften. Diese wiederrum werden beeinflusst von den zukünftigen strategischen wie operativen Entwicklungen und der Begehrlichkeit der jeweiligen Marke. Steigerung der Vertriebs-KPIs, Kosteneinsparungen sowie die kontinuierliche und vorausschauende Anpassung des Geschäftsmodells an die Marktgegebenheiten stehen im Mittelpunkt des Handelns. Des Weiteren wird die Aufnahme weiterer bekannter Marken zur Risikodiversifizierung innerhalb des Markenportfolios geprüft. Die Geschäftsführung der private textiles holding g.m.b.h. sieht sich durch kontinuierliche Anfragen weltbekannter Marken nach möglichen Formen der vertrieblichen Zusammenarbeit in ihrem strategischen Kurs bestätigt, bleibt aber auf einer konservativen Fokus-Strategie.
Bischofswerda, den 3. September 2024 Heiko Ronge, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023private textiles holding g.m.b.h., Bischofswerda
I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB für alle Kaufleute und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023. Zusätzlich wurden die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) beachtet. Die Gliederung der Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den §§ 266 und 275 HGB. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und die Bewertung erfolgten unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 277 HGB). Dabei fanden die Grundsätze der Einzelbewertung und der Vorsicht Beachtung. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen über ein bis drei Jahre linear und im Zugangsjahr pro rata temporis. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungspreisminderungen sowie planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear und im Zugangsjahr pro rata temporis. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt und liegen zwischen drei und acht Jahren. Seit dem Berichtsjahr 2018 angeschaffte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung grundsätzlich sofort aufwandswirksam erfasst. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie die Sonstigen Ausleihungen zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Forderungsausfallrisiken wurden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag nach § 255 Abs. 4 HGB angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß § 250 Abs. 1 HGB für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Fremdwährungstransaktionen werden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt der Erfassung der Transaktion erfasst. Fremdwährungsverbindlichkeiten und -forderungen bestehen zum Stichtag keine. Gemäß § 274 HGB werden latente Steuern nach dem bilanzorientierten Konzept auf Wertunterschiede von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zwischen Handels- und Steuerbilanz, die zukünftig steuerbe- oder -entlastend wirken, berechnet. Latente Steuern ergeben sich insbesondere durch Abweichungen der handels- und steuerlichen Bewertung der Wertpapiere. Es ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, auf deren Ansatz gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet wird. Die latenten Steuern werden einem Steuersatz von 38 % berechnet. III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem beigefügten Anlagenspiegel hervor. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 3.466 (Vorjahr T€ 1.528), davon gegenüber Tochtergesellschaften aus Cashpooling T€ 2.087 (Vorjahr T€ 769), aus Lieferungen und Leistungen T€ 1.379 (Vorjahr T€ 759). Zum Bilanzstichtag bestehen keine zweifelhaften Forderungen (Vorjahr T€ 0). Wertberichtigungen wurden keine vorgenommen. Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen besitzen T€ 130 (Vorjahr T€ 139) eine Restlaufzeit größer einem Jahr. Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert T€ 175 und entspricht der Handelsregistereintragung sowie dem Gesellschaftsvertrag. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen für Archivierungskosten (T€ 7, Vorjahr T€ 7), für Resturlaubsansprüche (T€ 33, Vorjahr T€ 20), für Überstundenansprüche (T€ 42, Vorjahr T€ 88), für Schwerbehindertenabgabe (T€ 2, Vorjahr T€ 2) sowie für den Jahresabschluss inkl. Prüfungen (T€ 20, Vorjahr T€ 40). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 9.280 (Vorjahr T€ 10.216) und solche aus Cashpooling in Höhe von T€ 10.684 (Vorjahr T€ 7.916). IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft erzielte Umsatzerlöse in Höhe von T€ 6.550 (Vorjahr T€ 4.603). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 79 (Vorjahr T€ 50). Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von T€ 333 Erträge aus Zuschreibungen zu Wertpapieren des Umlaufvermögens, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 10 und Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 72 erfasst. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von T€ 76 (Vorjahr T€ 4) erfasst. Aufgrund gesunkener Kurswerte der Wertpapiere wurden zum Stichtag Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von T€ 14 (Vorjahr T€ 668) vorgenommen, die im Vorjahr von außergewöhnlicher Bedeutung für die Gesellschaft waren. V. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 63 (Vorjahr 60) Arbeitnehmer beschäftigt, davon 56 (Vorjahr 54) Festangestellte sowie 7 (Vorjahr 6) Aushilfen. Zum Geschäftsführer war im Berichtszeitraum bestellt: Herr Heiko Ronge (Betriebswirt), Bischofswerda, als alleiniger Geschäftsführer. Zum 01.01.2023 wurde als zweiter Geschäftsführer Herr Marc Höfig (Betriebswirt), Nördlingen, bestellt. Zum 15.12.2023 ist Herr Marc Höfig (Betriebswirt), Nördlingen, als zweiter Geschäftsführer ausgeschieden. Die Gesellschaft verzichtet mit Bezug auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Leasingraten der firmengenutzten KFZ mit einer Verbindlichkeit in Höhe von monatlich T€ 12,4 bis zum Ende der jeweiligen Verträge (längste Laufzeit bis 2027). Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen
1) Wird aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen. 2) Einzelabschluss, bewertet mit Stichtagskurs 31.12.2023 3) vorläufige Zahlen Die Gesellschaft erstellt einen Konzernabschluss gemäß § 290 ff. HGB (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss wird beim Unternehmensregister eingereicht und ist über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar.
Bischofswerda, den 3. September 2024 Heiko Ronge, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Bischofswerda, den 3. September 2024 gez. Heiko Ronge, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkB. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Wir haben zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der private textiles holding g.m.b.h., Bischofswerda, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 in den diesem Bericht als Anlage I (Jahresabschluss) und Anlage II (Lagebericht) beigefügten Fassungen den am 3. September 2024 in Dresden unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die private textiles holding g.m.b.h., Bischofswerda PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der private textiles holding g.m.b.h., Bischofswerda - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der private textiles holding g.m.b.h. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. |
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