Crown24 GmbH
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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Primus GmbHKonstanzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020Lagebericht 2019/2020Das Geschäftsjahr 2019/2020 war durch die Corona-Pandemie stark beeinflusst. Durch Lieferverzug und Lieferausfälle haben sich bei uns hohe Auftragsrückstände ergeben. Nur mit Hilfe externer Dienstleister und somit zusätzlicher Kosten konnten wir unsere Kunden bedienen. Wir mussten mehrmals den Marketingplan abändern. Gewisse Werbeaktionen wurden verschoben bzw. konnten nicht realisiert werden und mussten ins neue Geschäftsjahr verlegt werden. Das wirtschaftliche Umfeld des Unternehmens war dennoch stabil, d.h. weder hat das Marktvolumen zugenommen, noch sind im nennenswerten Umfang Mitbewerber in den Markt ein- oder ausgetreten. Das Rohergebnis erhöhte sich von 9.513 T€ auf 12.619 T€. Die Personalkosten erhöhten sich um 7,80 % von 3.733 T€ auf 4.024 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 51,26 % von 5.609 T€ auf 8.484 T€. Das Ergebnis vor Gewinnabführung hat sich von 172 T€ auf 114 T€ im Berichtsjahr abgeschwächt. Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von 685 T€ (im Vorjahr 225 T€). Das Eigenkapital der Gesellschaft ist aufgrund der Gewinnabführung an den Alleingesellschafter grundsätzlich unveränderlich. Es beträgt 25 T€, da die haftenden Mittel der Unternehmensgruppe primär von anderen Gruppengesellschaften gehalten werden. Die Bilanzsumme ist um 2.517 T€ von 8.888 T€ auf nun 11.406 T€ gestiegen. Das Endkundengeschäft mit Briefmarken und Münzen, welche im Mailorder und zunehmend auch im Internet angeboten werden, steht weiterhin auf stabilen Füßen. Entwicklungsbeeinträchtigende und/oder bestandsgefährdende Risiken sind somit ebenso wenig festzustellen wie besondere Chancen für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft. Auch im neuen Geschäftsjahr wollen wir weiter in die Neukundengewinnung investieren. Weitere Investitionen werden wir im Bereich Digitalisierung vornehmen. Hierdurch können wir Kapazitäten schaffen bzw. zielgerichtet und kundenorientiert Werbemaßnahmen und Mailings steuern. Im Ergebnis rechnen wir daher für das Geschäftsjahr 2020/2021 mit einem gleichbleibenden Ergebnis gegenüber dem Berichtsjahr. Diese Angaben basieren auf der Annahme eines insgesamt stabilen makroökonomischen Umfelds und gegenüber dem Berichtsjahr weitgehend gleichbleibenden Branchenverhältnissen. Bilanz zum 30. September 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020
Anhang 2019/2020Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Nach den Größenordnungsmerkmalen des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 708404 eingetragen. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % (im Vorjahr 1,0 %) auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. In den Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ausreichend berücksichtigt. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet worden. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur BilanzDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen auf unmittelbare oder mittelbare Gesellschafter. Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch im Rahmen einer befristeten Rahmenkreditvereinbarung für Kredite der Gavia GmbH. Weitere aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nur in geringem Umfange. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungIm Berichtsjahr sind Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von 2.006,35 € (im Vorjahr 2.506,79 €) und Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von 1.471,49 € (im Vorjahr 7.641,05 €) zu verzeichnen. Sonstige AngabenIm Berichtsjahr waren durchschnittlich 24 (im Vorjahr 25) Mitarbeiter beschäftigt. Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Konstanz, den 16. Dezember 2020 gez. Thomas Schantl Der Jahresabschluss wurde am 9. April 2021 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers1. Prüfungsurteil Ich habe den Jahresabschluss der Primus GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Primus GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 2. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 4. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Hamburg, den 16. Dezember 2020 Dipl.-Kfm. Dr. Hartmut Schellmann, Wirtschaftsprüfer |
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