WSR Cottbus GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Dr. Schulten seit 6.6.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FFIRE Pension 3 GmbH(vormals: Eranus Real Estate Investment GmbH)BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.05.2012BILANZ
ANHANGFFIRE Pension 3 GmbH, Berlin (vormals: Eranus Real Estate Investment GmbH) zum 31. Mai 2012 A. Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft wurde Ende Mai 2012 veräußert. Im Zuge dieser Veräußerung wurde der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Tower 2 GmbH, Berlin, aufgelöst. Gleichzeitig wurde das Geschäftsjahr der Gesellschaft auf den Zeitraum vom 1. Juni eines Kalenderjahres bis zum 31. Mai des darauf folgenden Kalenderjahres geändert. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Mai 2012 wurde ein Rumpfgeschäftsjahr eingerichtet. Im November 2012 wurde die Umfirmierung der Eranus Real Estate Investment GmbH in FFIRE Pension 3 GmbH beschlossen. Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Mai 2012 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 264 ff. Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a, 276, 288 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert ist. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit es sich um abnutzbares Sachanlagevermögen handelt, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungsdauer wurde entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Auf fremde Währung lautende Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden gemäß § 256 a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet und unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (§253 Abs. 1 S. 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 S. 4 HGB) bewertet. Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr werden gemäß § 256 a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, werden gemäß § 256 a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet und unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 S. 4 HGB) bewertet. Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr werden gemäß § 256 a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Aktive latente Steuern können gemäß § 274 Abs. 1 HGB in der Bilanz angesetzt werden. Die Gesellschaft macht keinen Gebrauch von diesem Wahlrecht. C. Erläuterungen zur Bilanz Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich die Gesellschafterin, die FFIRE Investment GmbH, Berlin. Die Verbindlichkeiten weisen zum Stichtag die nachfolgenden Fälligkeiten auf:
D. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter beschäftigt. Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Rumpfgeschäftsjahr und sind derzeit: - Friedrich Thiele (bis 17.08.2012) - Kai Wolfram Die Geschäftsführer waren im Rumpfgeschäftsjahr hauptberuflich für andere Konzernunternehmen der Tower-Gruppe tätig und haben ihre Vergütung von diesen Unternehmen erhalten.
Berlin, den 12. Dezember 2012 gez. Kai Wolfram |
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