AMAZD GmbH
41mErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Falk Dr. Freiherr von Falkenhausen seit 31.10.2018 | Vorstandsmitglied |
Ingo Hoepfner seit 4.8.2017 | Prokura |
Horst Eder seit 3.2.2009 | Prokura |
Robert Teichmann seit 3.2.2009 | Prokura |
Andreas Wagner-Manslau seit 3.2.2009 | Prokura |
Martin Hofer seit 8.12.2008 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wassermann Unternehmensberatung AGMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2014Bilanz
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte grundsätzlich unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 6 Jahren abgeschrieben. Die im Rahmen eines entgeltlichen Kaufvertrags erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände "Kundenstamm" und "Software" werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben. Bei der "Software" handelt es sich um Ausgangsmodule, die dem Geschäftsbetrieb langfristig zur Entwicklung neuer Produkte dienen. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Bei geringwertigen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens bis € 410,00 erfolgt zur Vereinfachung der planmäßigen Abschreibung eine Sofortabschreibung der Anschaffungs- und Herstellungskosten im Jahr des Zugangs. Im Finanzanlagevermögen werden Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen, sofern sie dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgt zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten. Sofern zum Abschlussstichtag bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen. Fremdbezogene Waren werden mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag in Höhe ihrer Anschaffungskosten angesetzt. Sofern notwendig, wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen vorausgezahlte dem folgenden Geschäftsjahr zuzurechnende Aufwendungen. Die Auflösung der Posten erfolgt entsprechend dem Zeitablauf bzw. der wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der den Betrag an Schulden übersteigende anteilige Zeitwert der Vermögensgegenstände ausgewiesen. Es handelt sich soweit um den die Pensionsrückstellung übersteigenden Zeitwert des Planvermögens. Der Ansatz und Ausweis des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt unter Berücksichtigung von § 150 AktG. Die Bilanz wurde mit teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei erfolgt die Berechnung gem. § 253 Abs. 3 S. 2 und 3 HGB auf Basis eines durchschnittlichen Marktzinses mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der entsprechenden Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben wird. Zum Abschlussstichtag erfolgte eine Saldierung der Verpflichtung mit zugunsten der Mitarbeiter verpfändeten/abgetretenen Rückdeckungsversicherungen. Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt gem. § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt entsprechend der wirtschaftlichen Zurechnung zum Geschäftsjahr. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen des Anlagevermögens ist die 90 %-Beteiligung an der Wassermann Expert Services GmbH ausgewiesen.
2. Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 224.000,00 und ist eingeteilt in 224.000 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen. b) Kapitalrücklage Es handelt sich um eine Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB.
d) Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn entwickelte sich im Geschäftsjahr 2014 wie folgt:
3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2014
4. Aktiver Unterschiedsbetrag/Pensionsrückstellungen Die bestehenden Pensionsverpflichtungen werden entsprechend versicherungsmathematischem Gutachten nach Saldierung mit dem Planvermögen ausgewiesen. Bei der Ermittlung des versicherungsmathematischen Passivierungsbetrags wurde die PUC-Methode angewendet. Dabei wurden die nachstehenden Parameter zur Berechnung berücksichtigt:
Es wurden die Sterbetafeln und Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck verwendet. Der Altersvorsorgeaufwand setzt sich aus der Zinskomponente, die im Finanzierungsergebnis innerhalb des Postens "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen wird, und dem Dienstzeitaufwand, ausgewiesen im "Personalaufwand", wie folgt zusammen:
Das zur Sicherung der Altersversorgungsansprüche vorhandene Planvermögen wurde zum 31. Dezember 2014 mit dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von T€ 120 mit dem versicherungsmathematischen Verpflichtungsbetrag in Höhe von T€ 119 saldiert, sodass sich ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 1 ergibt. Bei dem Planvermögen handelt es sich um eine verpfändete Rückdeckungsversicherung, die durch vertragliche Vereinbarung dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung der Schulden aus Altersversorgungsverpflichtung dient. C. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen An sonstigen finanziellen Verpflichtungen von Bedeutung sind zu nennen: Verpflichtungen aus Leasingverträgen
Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen
2. Organe Vorstand
Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Dr. Jan Kreklau, Fürstenfeldbruck - Vorsitzender Rechtsanwalt Herr Dipl.-Kfm. Andreas Kersten, Dallgow - stellvertretender Vorsitzender Vors. der Geschäftsführung Herr Prof. Dr. André Krischke Professor der Hochschule München München, den 25. März 2015
FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurde am 16. April 2015 festgestellt. |
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