Arbeiterstube GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Gerstenberger seit 31.5.2024 | Sonstige |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
SMAG Immobilien GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SAMASCH Aktiengesellschaft (vormals: Salzgitter Maschinenbau AG)Salzgitter-BadJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Bilanz zum 30. September 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
(Eingetragen ins Handelsregister B des Amtsgerichts Braunschweig, HRB 201389)Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023A. Allgemeine Angaben Der vorliegende Abschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. von § 267 HGB. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt nach Verwendung des Jahresergebnisses. Die Darstellung der Ergebnisverwendung erfolgt gemäß § 158 AktG. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September. Die Salzgitter Maschinenbau AG übernimmt im Wesentlichen Verwaltungsfunktionen und erbringt Dienstleistungen an die Konzerngesellschaften in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling, Personalwesen sowie EDV. Daneben erzielt die Gesellschaft Erträge aus der Vermietung der unternehmenseigenen Liegenschaften in Salzgitter. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die einzelnen Bilanzposten Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Sofern dauerhafte Wertminderungen vorliegen, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen der entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear über einen Zeitraum von ein bis zu 5 Jahren vorgenommen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen linear und basieren vornehmlich auf folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern:
Vermögensgegenstände mit einem Wert unter EUR 250 werden sofort als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände mit einem Wert bis zu EUR 800 werden in dem Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen sind mit dem Nennbetrag zu bewerten. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten respektive dem gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Wert. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Genossenschaftsanteile werden zum Nominalwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert. Der Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite weist Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auf, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. In Anbetracht der Erwägungen die SMAG zu liquidieren, ist die Werthaltigkeit der aktiven Steuerlatenzen über einen Planungszeitraum von 3-5 Jahren nicht gegeben. Aus diesem Grund wurden die aktiven latenten Steuern im Berichtszeitraum ausgebucht. Der Ansatz des Grundkapitals erfolgt zum Nennwert. Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat September 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,81% (Vj.: 1,78%). Die Effekte aus der Änderung des Zinssatzes werden im Betriebsergebnis ausgewiesen.
Der ermittelte Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 42.832 unterliegt per 30. September 2023 der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Rentensteigerungen von jährlich 2,00% (im Vj.: 2,00%) zugrunde gelegt. Des Weiteren wurde für die handelsrechtliche Unterdeckung für Zusagen einer rückgedeckten Unterstützungskasse, die bisher nicht angepasst wurden, eine Rückstellung in Höhe von TEUR 201 (Vj.: TEUR 158) gebildet. Durch die Steuerrückstellungen werden alle ungewissen steuerlichen Verpflichtungen abgedeckt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Jubiläen werden nach Maßgabe des modifizierten Teilwertverfahrens gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,66% (im Vj .: 1,40%) und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Es wird eine erwartete Einkommenssteigerung von 2,50% (im Vj .: 2,50%) zugrunde gelegt. Die Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung wurde mit 2,75% (im Vj.: 2,50%) zugrunde gelegt. Die Effekte aus der Änderung des Zinssatzes werden im Betriebsergebnis ausgewiesen. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,91% (im Vj.: 0,34%) und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Vereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Die Effekte aus der Änderung des Zinssatzes werden im Betriebsergebnis ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2022/23 sind in Anlage 1 zum Anhang dargestellt. Aufgrund der voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen waren im Berichtsjahr Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 30.088 (Vj.: TEUR 5.008) notwendig. In Höhe von TEUR 5.596 konnten Wertaufholungen erfasst werden, weil der Grund zur ursprünglichen Wertberichtigung entfallen ist. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 1.744 (Vj.: TEUR 820) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 1.435 (Vj.: TEUR 250) aus Darlehensgewährungen nebst Zinsen. Sämtliche Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Das Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.496.769 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag), die auf den Namen lauten, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Verpflichtungen aus:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen in Höhe von TEUR 1 (Vj.: TEUR 516) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dar. In Höhe von TEUR 3.581 (Vj.: TEUR 1.677) resultieren die Verbindlichkeiten aus Verlustübernahme. In Höhe von TEUR 0 (Vj.: TEUR 3.590) sind Verbindlichkeiten aus Darlehen nebst Zinsen enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten in Höhe von TEUR 8.602 (Vj.: TEUR 8.296) Darlehensverbindlichkeiten nebst Zinsen. Die Zusammensetzung sowie die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in Anlage 2 zum Anhang dargestellt. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von TEUR 5.596 aus einer Wertaufholung von in Vorjahren vorgenommenen Abwertungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von insgesamt TEUR 1.708 durch Beratungskosten im Zusammenhang mit den Beteiligungsveräußerungen der operativen Einheiten. E. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022/2023 im Jahresdurchschnitt 36 Mitarbeiter. Die Salzgitter Maschinenbau AG haftet mit der PEINER SMAG Lifting Technologies GmbH, der NORDMEYER SMAG Mining & Drilling Technologies GmbH, der SMAG Mobile Antenna Masts GmbH aufgrund des Rahmenkreditvertrags vom 7. Februar 2018 gesamtschuldnerisch für eine Konsortialfinanzierung, die durch die Gesellschaften in Form von Kontokorrent, Tilgungs- oder endfällige Darlehn oder als Bankavale in Anspruch genommen werden könnte. Die Konsortialfinanzierung wurde durch die Gewährung umfangreicher Sicherheiten in Form von Globalzession von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Warenkreditversicherungen alle Kunden, Raumsicherungsübereignung des beweglichen Anlagevermögens und des Warenlagers sowie Grundschulden besichert. Die Konsortialfinanzierung war bis zum 30. September 2022 befristet. Die Rückführung der gewährten Darlehn und Kontokorrente wurde fristgerecht vorgenommen. Die Avallinien wurden fortgeführt und sind bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Eine Freigabe der Sicherheiten ist noch nicht erfolgt. Des Weiteren bestehen zwei Tilgungsdarlehn über ursprünglich EUR 10,0 Mio. (zum 30. September 2023 valutierend mit EUR 4,1 Mio.) aus dem Corona-Hilfsprogramm der KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit in Anspruch genommen zu werden aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen Für die künftigen Verpflichtungen aus § 613 a BGB gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern aus dem Erwerb der Betriebsstätte Salzgitter-Bad zum 1. Oktober 1991 (Pensionsansprüche des Überhangpersonals) hat die Verkäuferin die Mitschuld übernommen und tritt unmittelbar gegenüber den Berechtigten auf. Dementsprechend wurde insoweit von einer Bilanzierung der Pensionsrückstellung gegen gleich hohe Aktivierung einer Ausgleichsforderung abgesehen. Nach dem uns damals von der Verkäuferin vorgelegten Gutachten betrug der Teilwert dieser Pensionsverpflichtungen zum 1. Oktober 1991 rund EUR 3,4 Mio. Der Teilwert zum Bilanzstichtag ist nicht bekannt. An die überbetriebliche Unterstützungskasse sind zur Bedienung von mittelbaren Pensionsverpflichtungen der Salzgitter Maschinenbau AG künftig Beiträge in Höhe von TEUR 10 unter Berücksichtigung einer Abzinsung in Höhe von 5,5% und einer Überschussbeteiligung zu leisten. Wir merken an, dass mit Zahlung dieser Beiträge auch unsere Subsidiärhaftung erlischt. Des Weiteren wurde eine handelsrechtliche Unterdeckung für die Zusagen einer rückgedeckten Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 1.321 ermittelt, da Rentenanpassungen gemäß § 16 BetrAVG nicht durch die Rückdeckung versichert sind. Die Gesellschaft macht von ihrem Wahlrecht Gebrauch, diese Verpflichtung in Höhe von TEUR 1.120 nicht zu bilanzieren. Im August 2016 ist der Erbbaurechtsvertrag für einen nicht betriebsnotwendigen Teil der Immobilien für Umbau und Bewirtschaftung ausgelaufen. Eine Vergütung der im Laufe des Erbbaurechtsvertrages entstandenen Wertsteigerung der zum Erbbaurecht gehörenden Bauwerke wurde mit dem bisherigen Erbbauberechtigten im Rahmen eines neu abgeschlossenen Pachtvertrages abbedungen. Eine Ausgleichszahlung für mögliche Wertsteigerungen ist nun erst mit Ablauf des Pachtvertrages, frühestens am 31. August 2031, zu zahlen. Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag zwischen Salzgitter Maschinenbau AG und SMAG Mobile Antenna Masts GmbH Mit Datum vom 5. August 2014 wurde zwischen der alleinigen Gesellschafterin und der SMAG Mobile Antenna Masts GmbH ein Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag gemäß § 302 AktG geschlossen, der am 12. September 2014 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam wurde. Mit Wirksamkeit des Vertrages führt die SMAG Mobile Antenna Masts GmbH ihr gesamtes positives Jahresergebnis an die Salzgitter Maschinenbau AG ab. Im Falle eines Verlustes ist die Salzgitter Maschinenbau AG zum Ausgleich des entstandenen Verlustes verpflichtet. Ausgliederung Die mit Ausgliederungsvertrag vom 27. Januar 2014 beschlossene und durch Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister am 6. Februar 2014/7. Februar 2014 erfolgte Ausgliederung des Geschäftsbereichs Greifer in die rechtlich selbständige Gesellschaft PEINER SMAG Lifting Technologies GmbH bzw. des Geschäftsbereichs "Mobile Antennenträger" in die rechtlich selbständige SMAG Mobile Antenna Masts GmbH führt zu einer gesetzlichen Nachhaftung gem. § 133 UmwG für die zum Zeitpunkt der Ausgliederung bestandenen Verpflichtungen Dritten gegenüber. Für Pensionsverpflichtungen besteht eine 10jährige Nachhaftung für den Fall, dass die PEINER SMAG Lifting Technologies GmbH oder SMAG Mobile Antenna Masts GmbH ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Zum Zeitpunkt der Ausgliederung beliefen sich die in der Bilanz der PEINER SMAG Lifting Technologies GmbH ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen auf TEUR 336. Bei der SMAG Mobile Antenna Masts GmbH bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 64. Zum 30. September 2023 belaufen sich die Pensionsverpflichtungen, für die eine Nachhaftung seitens SMAG besteht, auf TEUR 168 (Vj.: TEUR 177). Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG Gemäß § 20 Abs. 1 AktG hat die NSL Engineering Holding Pte. Ltd., Singapur, der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie mehr als den vierten Teil der Aktien an der Salzgitter Maschinenbau AG hält. Vorstand Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2022/2023 an:
Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2022/2023 an:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 152 (Vj.: TEUR 185). Aufstellung des Anteilsbesitzes Bei den nachfolgenden, gemäß § 285 Nr. 11 HGB aufgeführten Unternehmen handelt es sich um Kapitalgesellschaften:
Nachtragsbericht Am 23. November 2023 hat die Salzgitter Maschinenbau AG mit einem Investor einen Anteilskaufvertrag geschlossen, der die Veräußerung sämtlicher Anteile an der PEINER SMAG Lifting Technologies GmbH, der SMAG Mobile Antenna Masts GmbH und der NORDMEYER SMAG Drilling Technologies GmbH und weiterer Vermögensgegenstände vorsieht. Dem Anteilskaufvertrag ist die Übertragung des gesamten unbeweglichen Sachanlagevermögens (insbesondere Grund und Boden) vorgeschaltet. Darüber hinaus bewirkt der Anteilskaufvertrag eine Ablösung der bestehenden Avale zum Ende der Konsortialfinanzierung spätestens zum 31. Dezember 2023 und eine Entlassung aus der Mithaft. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 7.387.980,65 auf neue Rechnung vorzutragen.
Salzgitter-Bad, den 29. Dezember 2023 Salzgitter Maschinenbau AG Der Vorstand Dr. Frank Reinhardt Christian Gerstenberger Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022/2023
Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zum 30. September 202330. September 2023
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