Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 501004
Eingetragen
27.12.2006
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationBetrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Gegenstand
Das Halten, der Betrieb, die Wartung und der Ausbau verschiedener für die Energieversorgung in Erfurt erforderlichen Netze und Anlagen im Rahmen seiner versorgungswirtschaftlichen Aufgaben. Es nimmt die Tätigkeit eines Netzbetreibers i. S. d. § 3 Ziffer 4 EnWG wahr. Es kann ferner den Betrieb, die Wartung und den Ausbau von Netzen und Anlagen anderer leitungsgebundener Medien wahrnehmen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Staub
seit 13.7.2012
Prokura
Frank Heidemann
seit 12.1.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (4)

NameAnteil
Landeshauptstadt Erfurt
61.00%
23.63%
10.00%
Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG
5.37%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
SWE Stadtwerke Erfurt GmbH
Germany
61.00%
TEAG Thüringer Energie AG
Germany
29.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SWE Netz GmbH

Erfurt

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

SWE NETZ GMBH, ERFURT

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Die SWE Netz GmbH (SWE N GmbH) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und hat ihren Unternehmenssitz in 99086 Erfurt, Magdeburger Allee 34. Die Gesellschaft nimmt auf Grundlage des im Gesellschaftsvertrag verankerten Gegenstandes des Unternehmens die Tätigkeit eines Strom- und Gasnetzbetreibers sowie gemäß § 2 Nr. 4 Messstellenbetriebsgesetz eines grundzuständigen intelligenten Messstellenbetreibers wahr und erbringt Dienstleistungen außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Die Handlungsgrundlage im regulierten Umfeld bilden grundsätzlich die energiewirtschaftlichen Gesetze und zugehörigen Verordnungen. Das EuGH-Urteil vom 02.09.2021 löste eine grundlegende Neuordnung der Zuständigkeiten in der deutschen Energieregulierung aus und erforderte eine Änderung des EnWG. Mit Inkrafttreten der EnWG-Novelle im November 2023 startete der Prozess zur Neugestaltung der Regulierung. Die Bundesnetzagentur legt nun in eigener Verantwortung die Bedingungen und Methoden für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen fest. In einem im Februar 2024 veröffentlichten Eckpunktepapier wurden die Thesen zur Diskussion mit den Verbänden und Netzbetreibern vorgestellt.

Die SWE N GmbH stellt die Netzinfrastruktur in der Landeshauptstadt Erfurt mit einer Konzessionsflä-che von 270 km 2 für das Strom- und Gasnetz zur Verfügung, betreibt diese und ist ferner für eine diskriminierungsfreie und unabhängige Ausgestaltung sowie effiziente Abwicklung des Netzbetriebes bei hoher Wirtschaftlichkeit verantwortlich.

Die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, eine 100 %ige Tochter der Landeshauptstadt Erfurt, hält mit 61 % den Mehrheitsanteil an der SWE N GmbH. Weitere Gesellschafter sind die TEAG Thüringer Energie AG (29 %), regionaler Energieversorger und größtes kommunales Unternehmen in Thüringen und die Thüga AG (10 %), größter Verbund kommunaler Energie- und Wasserdienstleister in Deutschland.

Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung. Zum Geschäftsführer ist Herr Dipl. Ing. Frank Heidemann bestellt. Vorsitzender des aus neun Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrates und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist Herr Torsten Kamieth.

Mit der Genehmigung des Wirtschaftsplanes der SWE Netz GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch die Gesellschafterversammlung die vollständige Entnahme der Gewinnrücklage in Höhe von 6,8 Mio. € sowie deren Auszahlung nach Feststellung des Jahresabschlusses 2023 an den Gesellschafter SWE Stadtwerke Erfurt GmbH beschlossen. Die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH richtete in 2023 das "Verlangen zur Auflösung der während der Organschaft in der SWE Netz GmbH gebildeten Gewinnrücklagen" an die SWE N GmbH.

Zur Gewährleistung der IT-Sicherheit verfügt die SWE N GmbH über ein nach ISO 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS). Damit wird die hohe Ausprägung der Verfügbarkeit, Verbindlichkeit, Integrität, Authentizität, Anonymität und Vertraulichkeit der zu schützenden Systeme und Daten belegt. Im Geschäftsjahr fand die Re-Zertifizierung der SWE N GmbH durch den TÜV-Rheinland statt. Im Ergebnis der Prüfung wurde der SWE N GmbH erneut ein hoher Umsetzungsreifegrad und ein hoher Sicherheitsstandard bescheinigt.

Mit der Implementierung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) kann die SWE N GmbH nachweisen, dass alles Erforderliche unternommen wurde, um Fehlern und Organisationsverschulden vorzubeugen und unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen nicht billigend in Kauf genommen, sondern klare Prozesse und Strukturen zur Vermeidung von Fehlern geschaffen wurden. Eine system-basierte Darstellung wurde 2023 in ein IT-gestütztes Managementsystem überführt, so dass jederzeit eine Dokumentation der steuerlichen Risiken in den einzelnen Prozessen, der Risikomaßnahmen inkl. der Risikokontrollen gegeben ist. Eine systembasierte jährliche Prüfung der Risikobewertung ist mit dem Geschäftsjahr 2023 eingeführt worden.

Die Stadtwerke Erfurt Gruppe betreibt ein konzernweit einheitliches Risikomanagementsystem, in dem wesentliche Risiken der Stadtwerke Erfurt Gruppe erfasst, bewertet und den Geschäftsführungen sowie verantwortlichen Gremien in standardisierter Form berichtet werden. Als ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe ist die SWE N GmbH in das konzernweite Risikomanagementsystem integriert.

Die Aufbau- und Ablauforganisation der technischen Abteilungen der SWE N GmbH ist für den Strombereich nach dem Arbeitsblatt S1000 der Regelungen des Verbandes der Elektrotechnik e.V. (VDE) und im Gasbereich nach dem Arbeitsblatt G1000 der Regelungen des Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) zertifiziert. Mit der Zertifizierung für das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) wird die hohe Qualität der Leistungserbringung dokumentiert. Im Geschäftsjahr 2023 liefen die gültigen Bestätigungen zum TSM aus und mussten Ende 2023 aktualisiert werden.

Die Prüfung erbrachte ein positives Ergebnis: der SWE N GmbH wurde nach der TSM-Überprüfung vollumfänglich und ohne Mängel bestätigt,

- nach VDE-AR-N 4001 (S1000) "Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen"

- und DVGW Arbeitsblatt G 1000 "Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas (Gasversorgungsanlagen)"

den Netzbetrieb ordnungsgemäß und rechtssicher zu erfüllen. Die Zertifizierungen haben eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Die SWE N GmbH ist gemäß EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) verpflichtet, ein Energieauditbericht nach DIN EN 16247-1 zu erstellen. Das Audit berichtet im Detail über den Gesamtenergieeinsatz, die dazugehörigen Kosten und den entsprechenden CO 2 -Ausstoß im Berichtsjahr 2022. Im Vergleich zum Vorbericht (aus dem Jahr 2019 für das Berichtsjahr 2018) kann festgestellt werden, dass die Energiemengen und die CO 2 -Emissionen rückläufig sind. Auf Grund der aktuellen Lage am Energiemarkt stiegen dabei aber die Kosten um ca.75 %. Der Auditbericht wurde Ende 2023 in Form einer Online-Erklärung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelt.

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber konkrete Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung in Lieferketten geschaffen. Seit dem 01.01.2024 findet das LkSG auf die SWE N GmbH als Tochter der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH Anwendung. Wir verpflichten uns, die sich aus dem Gesetz ergebenden Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Menschen- und Umweltrechte im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit sowie in der Lieferkette angemessen zu berücksichtigen und die dafür erforderlichen Maßnahmen zu implementieren und umzusetzen. Um sicherzustellen, dass menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verstöße in unseren Lieferketten identifiziert, minimiert und verhindert werden können, hat die Stadtwerke Erfurt Gruppe ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten (auch anonym) gemeldet werden.

2. Tätigkeiten gemäß § 6b EnWG

Die SWE N GmbH hat nach den Regelungen des § 6b EnWG in ihrer Buchführung getrennte Konten zu führen und jeweils für die Strom- und Gasverteilung einen Tätigkeitenabschluss sowie gemäß § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz i. V. m. § 6b EnWG einen gesonderten Abschluss für die Tätigkeit des grundzuständigen intelligenten Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und für intelligente Messsysteme zu erstellen. Die Gesellschaft erbringt darüber hinaus Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors, für die ein eigenständiger Tätigkeitenabschluss zu erstellen ist.

Die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien, unabhängigen und effizienten Netzbetriebes unter Beachtung oben aufgezeigter wirtschaftlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen stellt analog der Vorjahre die zentrale Aufgabe der SWE N GmbH dar.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der SWE N GmbH werden durch umfangreiche regulatorische Regelungen bestimmt. Die zuständige Regulierungsbehörde gibt jedem Netzbetreiber ein individuelles Ausgangsniveau vor. Auf dieser Grundlage werden unter Berücksichtigung der individuellen Effizienz des Netzbetreibers und weiterer Anpassungen die Erlösobergrenze sowie die Netznutzungsentgelte ermittelt. Zuständige Regulierungsbehörde für den Gasbereich ist die Regulierungskammer des Freistaates Thüringen. Für den Strombereich ist die Bundesnetzagentur zuständig.

Die Entwicklungen des regulatorischen Erlöspfades, die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Umsetzung der Herausforderungen der Energiewende sowie regulatorisch bedingte Vorgaben haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft. Gleichzeitig haben die Eigentümer der SWE N GmbH ein berechtigtes Interesse an einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Es ist die zentrale Managementaufgabe und Ziel der Geschäftsführung, die teilweise im Gegensatz stehenden Anforderungen und Interessen auszutarieren, um eine nachhaltig positive Entwicklung der Gesellschaft sicherzustellen.

Zum Zwecke der finanziellen Steuerung erarbeitet das Unternehmen jährlich einen Wirtschaftsplan, der durch die Gesellschafter genehmigt wird. Dieser umfasst auch eine Mittelfristplanung über einen Zeitraum von vier Jahren. Die Steuerungskennzahlen stellen das Ergebnis vor Steuern (EBT) und das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf Unternehmensebene dar. Zur Kontrolle und Steuerung monitort die Gesellschaft unter anderem die Entwicklung der Erlöse aus Netzentgelten sowie der Investitions-, Instandhaltungs- und Kostenstellenbudgets. Hierfür werden monatliche Analysen erstellt. Weiterhin werden quartalsweise ausführliche Berichte über die aktuelle wirtschaftliche Situation und den weiteren Geschäftsverlauf erarbeitet.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die im Zusammenhang mit den Entwicklungen im Russland-Ukraine-Krieg im Juni 2022 ausgerufene Alarmstufe gemäß Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland wurde auch in 2023 aufrecht erhalten und zeigte ihre Wirkung in einem sparsamen Gasverbrauchsverhalten. Die Versorgungslage des Erfurter Gasnetzes war in 2023 stabil. Die Ausspeisemenge war aber in Kombination mit dem sehr milden Klima auf dem geringsten Niveau seit Übernahme der Gaskonzession in 2018. Zudem zeigten sich teils weit über der Inflation liegende Preisentwicklungen bei den Material- und Dienstleistungsbeschaffungen.

Ausgelöst und einhergehend mit der Energiekrise und der von der Bundesregierung ausgerufenen Energiewende gab es in 2023 eine Vielzahl an gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, die es umzusetzen galt sowie Gesetzesinitiativen, deren Auswirkungen betrachtet werden mussten.

Im Berichtszeitraum erfolgte unter anderem der Beschluss zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG Novelle). Damit wurden die regulatorischen Weichen für das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Kommunale Wärmeplanung, KWP) gelegt. Dennoch bestehen weiterhin offene Fragen und Kritikpunkte im Hinblick auf Reparaturen und Erneuerungen alter Heizungsanlagen, den Fachkräfte- und Materialmangel sowie ein Förderkonzept.

Die SWE N GmbH arbeitete weiter aktiv an der Erstellung eines Gasnetztransformationsplanes (GTP) und hat in diesem Zusammenhang ein Projekt zur Transformation des Erdgasnetzes hin zum Wasserstoffnetz aufgesetzt. Erste Analysen und Auswertungen zur Wasserstoff-Tauglichkeit der Assets des Erdgasnetzes wurden mittels DVGW-Datenbank "verifHy" durchgeführt. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die theoretische Tauglichkeit der analysierten Betriebsmittel im Hinblick auf eine weitere Nutzung in einem Wasserstoffnetz zu einem großen Teil (68 %) vorliegt. Die Tauglichkeitszertifikate von weiteren 32 % sind in Bearbeitung. Dies ist im Hinblick auf die weitere Planung der Transformation der Gasnetzinfrastruktur vom Erdgasnetz zum Wasserstoffnetz wichtig und ein positiver, vorläufiger Zwischenstand.

Darüber hinaus wurde ein Projekt "Startkonzept kommunale Wärmeplanung" zusammen mit der SWE E GmbH installiert. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze sieht vor, dass die Stadt Erfurt eine kommunale Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 erarbeiten muss.

Immer konkreter werden auch erste Wasserstoffumsetzungsprojekte in der Landeshauptstadt Erfurt mit Beteiligung der SWE N GmbH. Mit dem Gas- und Wasserstoffpaket hat die Europäische Kommission nun ein Gesetzespaket verabschiedet, mit dem die Rahmenbedingungen für den zukünftigen Markt für Wasserstoff und andere dekarbonisierte Gase festgelegt werden. Eines der strittigen Themen war das Ownership Unbundling, zu dem der Rat und das Parlament grundsätzlich verschiedene Positionen eingenommen hatten. Mit der vorläufigen politischen Einigung steht der zweijährige Legislativprozess vor dem Abschluss. Rat und Parlament müssen die politische Einigung noch formal annehmen. Die Richtlinie wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 in Kraft treten. Ohne ein Ownership Unbundling darf die SWE N GmbH sowohl die Gas- als auch die Wasserstoffinfrastruktur in einem Unternehmen unter Beachtung einer buchhalterischen Trennung betreiben.

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse werden Verbraucher von hohen Strompreisen entlastet. Die Stromlieferanten gewähren die Entlastungen auf den Strompreis und haben einen Erstattungsanspruch gegenüber dem jeweils regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Die ÜNB erhalten die dazu erforderlichen Gelder zum einen durch den Bund aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und zum anderen aus der Abschöpfung von Überschusserlösen. Die Überschusserlöse werden von Betreibern von Stromerzeugungsanlagen abgeschöpft, die Abwicklung der Zahlungsströme erfolgt u. a. über die Verteilnetzbetreiber.

Alle deutschen Verteilnetzbetreiber sind zur Digitalisierung und Standardisierung von EEG-Netzanschlussbegehren gemäß § 8 Abs. 7 EEG ab 1. Januar 2025 verpflichtet. Die Regelung gibt eine verpflichtende Digitalisierung der Anschlussbegehren, den erforderlichen Informationsaustausch zwischen Netzbetreibern und Anschlussbegehrenden sowie die möglichst weitgehende Vereinheitlichung der bereitzustellenden Informationen und Webportale vor. Die SWE N GmbH betreibt bereits ein digitales Portal, das die Anforderungen erfüllt.

Auch in 2023 galt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz weiter eine konstant hohe Bedeutung. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden u.a. weiterhin Corona-Selbsttests, Masken und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt sowie Impfangebote unterbreitet.

Mit den in 2021 veröffentlichten Beschlüssen hinsichtlich der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze Gas (BK4-21-056) und Strom (BK4-21-055) für die 4. Regulierungsperiode hat der Verordnungsgeber den EK-Zinssatz für Neuanlagen Strom und Gas vor Steuern auf 5,07 % (3. Regulierungsperiode 6,91 %) festgelegt. Die SWE N GmbH hat sowohl für den Strom- als auch den Gasbereich Anträge auf Änderung des Beschlusses zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die 4. Regulierungsperiode gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG bei der Bundesnetzagentur eingereicht mit der Zielsetzung einer Erhöhung der festgelegten Eigenkapitalzinssätze, da diese nach neueren Erkenntnissen keine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des für den Betrieb von Energieversorgungsnetzen eingesetzten Kapitals gewährleisten.

2. Geschäftsverlauf

Der Netzbetrieb wurde unter Einhaltung betrieblicher Regelungen diskriminierungsfrei, unabhängig und effizient geführt. Kundenbegehren, Planungs- und Bautätigkeiten mit Dienstleistern sowie Betriebsführungsaufgaben sind im normalen Tagesgeschäft abgearbeitet worden und führten zu keinen Einschränkungen der Versorgungsqualität.

Ebenso konnten die Wechsel von konventionellen Messeinrichtungen in moderne Messeinrichtungen sowie Messsysteme des grundzuständigen intelligenten Messstellenbetriebes weiter vorgenommen werden.

Im Lagebericht des Vorjahres wurde ein Ergebnis vor Ertragsteuern und Abschreibungen abzüglich der Auflösung von Sonderposten (EBITDA) in Höhe von 17,8 Mio. € und ein Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) in Höhe von ca. 8,4 Mio. € prognostiziert. Beide Kennziffern wurden im Geschäftsjahr 2023 übererfüllt; das EBITDA um rund 1 % und das EBT um rund 9 %. Die Erhöhung des Ergebnisses ist im Wesentlichen durch eine geringere Inanspruchnahme des Instandhaltungsbudgets, niedrigere Abschreibungen, durch ertragswirksame Auflösungen von Rückstellungen sowie durch die Verbesserung des Finanzergebnisses bedingt. Gegenläufig wirken die gegenüber der Prognose niedriger ausgefallene Rohmarge (inkl. periodenfremder Sachverhalte) und eine Neubewertung der Rückstellung für die Vermarktung des EEG-Bandes.

Die BNetzA hat im August 2023 eine Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes für Verteilnetzbetreiber im Kapitalkostenaufschlag beschlossen. Diese gelten für Investitionen ab 1. Januar 2024 bis zum Ende der 4. Regulierungsperiode.

Mit der Anfang 2024 veröffentlichten Festlegung zur Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes (EK-Zinssatz) für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag (BK4-23-002) hat der Verordnungsgeber festgelegt, dass abweichend von den für die vierte Regulierungsperiode weiterhin geltenden kalkulatorischen EK-Zinssätzen für Neuanlagen, der EK-Zinssatz für Neuinvestitionen nach dem 31. Dezember 2023 im Kapitalkostenaufschlag befristet für den Zeitraum der vierten Regulierungsperiode aus einem jährlich variablen Basiszins zzgl. eines konstanten angemessenen Wagniszuschlags ermittelt wird.

Neben den o. g. Themenfeldern gibt es eine Reihe von bereits gültigen oder in der Konsultation befindlichen Initiativen, deren Auswirkungen auf die SWE N GmbH analysiert werden. Das betrifft zum Beispiel die Umsetzung des "universellen Bestellprozesses", das Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG sowie das konsultierte Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung.

Gasverteilung

Für den Gasbereich ist das Geschäftsjahr 2023 das erste Jahr der vierten Regulierungsperiode, welche sich über den Zeitraum der Jahre 2023-2027 erstreckt. Das Verfahren zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen Gas ist noch nicht abgeschlossen. Auf der Grundlage einer behördlichen Mitteilung zum ermittelten Ausgangsniveau der Landesregulierungsbehörde Thüringen erfolgte zum 1. Januar 2023 die Anpassung der Erlösobergrenze Gas auf 22.072 T€ (Vorjahr 21.186 T€) und der damit im Zusammenhang stehenden Änderungen der Netznutzungsentgelte.

Regulatorisch war das Jahr 2023 im Gasbereich von der fristgerechten Beantragung eines Kapitalkostenaufschlages für das Jahr 2024 sowie des Regulierungskontosaldos für das Geschäftsjahr 2022 geprägt. Zudem konnten die Verfahren zu den Regulierungskontoanträgen für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 abgeschlossen werden. Das Verfahren zum Regulierungskontoantrag für das Geschäftsjahr 2020 wurde Anfang 2024 beendet.

Die Bundesnetzagentur hatte im Jahr 2022 die Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports ("VOLKER") für die Betreiber von Erdgasversorgungsnetzen beschlossen. Der Beschluss der Regulierungskammer des Freistaates Thüringen folgte im 1. Quartal 2023. Danach werden Kosten für die technische Vorwärmung des Gases rückwirkend zum 1. Januar 2021 als volatile Kosten von Gasverteilnetzbetreibern anerkannt und im Rahmen des Regulierungskontosaldos geprüft.

In Bezug auf den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (GSP) Gas erfolgte im Berichtszeitraum die Einleitung eines Verfahrens (BK4-22-085) zur Festlegung des GSP Gas für die 4. Regulierungsperiode sowie die vorläufige Festlegung auf 0,75 % (statt bisher 0,49 %). Eine Festlegung wurde noch nicht getroffen.

In der Anreizregulierung werden inflationsbedingte Kostensteigerungen nur pauschal mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) abzüglich einer Produktivitätsvorgabe (GSP) berücksichtigt. In der Erlösobergrenze eines Jahres wird gemäß ARegV der VPI des Vorvorjahres ("t-2") ins Verhältnis gesetzt zum VPI des Basisjahres. Die Steigerung des Verbraucherpreisindexes 2023 im Gas betrug 1,031. Die Inflation in 2022 betrug 6,9 % und kann erst in 2024 ausgeglichen werden. Die Verteilnetzbetreiber müssen hier also in Vorleistung gehen. Die Höhe des tatsächlichen Inflationsausgleichs wird noch dazu stark davon abhängen, in welcher Höhe die BNetzA die Produktivitätsvorgabe gemäß § 9 ARegV festlegen wird.

Die Einspeisung von Gas lag im Geschäftsjahr 2023 bei 2.315 GWh (Vorjahr 2.558 GWh). Bezogen auf das Vorjahr bedeutet dies eine Senkung um 9 %. Die modifizierten Gradtagzahlen (Gtm), welche aus der jeweiligen Tagesmitteltemperatur berechnet werden und ein Maß für den lokalen jährlichen Heizbedarf sind, sanken im Geschäftsjahr auf 4.060 (Vorjahr 4.124), also um 1,6 % zum Vorjahreswert. Der Gasnetzverlust einschließlich Eigenverbrauch lag analog zum Vorjahr bei rund 1,3 GWh.

Anlassbezogen wurden Maßnahmen zur Störungsbeseitigung durchgeführt. Alle im Jahr 2023 detektierten Undichtigkeiten wurden gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen beseitigt. Die Rohrnetzprüfung 2023 wurde vollständig abgeschlossen.

Elektrizitätsverteilung

Das Geschäftsjahr 2023 ist für den Strombereich das fünfte und letzte Jahr der dritten Regulierungsperiode, welche sich über den Zeitraum der Jahre 2019-2023 erstreckt. Das Verfahren zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen Strom wurde in 2019 abgeschlossen. Auf dieser Grundlage erfolgte zum 1. Januar 2023 die Anpassung der Erlösobergrenze Strom auf 51.062 T€ (Vorjahr 49.563 T€) und die damit im Zusammenhang stehende Änderung der Netznutzungsentgelte.

Regulatorisch war das Jahr 2023 im Strombereich von der Beantragung eines Kapitalkostenaufschlages für das Jahr 2024, der Beantragung des Regulierungskontosaldos für das Geschäftsjahr 2022 sowie hinsichtlich der Erhebung der Daten für die Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Strom für die vierte Regulierungsperiode von der Datenerhebung des Jahres 2022 und Klärung von Rückfragen geprägt.

Das von der SWE N GmbH geführte Beschwerdeverfahren gegen die in 2018 erlassene Festlegung zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Strom (GSP Strom) wurde in 2023 beendet. Der BGH gab in seiner im Sommer 2023 verkündeten Entscheidung der Rechtsbeschwerde der BNetzA statt und hob damit den erstinstanzlichen Beschluss des OLG Düsseldorf auf. Damit bestätigt der BGH das Vorgehen der BNetzA.

Die im Geschäftsjahr 2023 in das Stromnetz eingespeiste Menge lag basierend auf der bilanziellen Abgrenzung mit insgesamt 983 GWh (Vorjahr 1.030 GWh) um 47 GWh unter dem Niveau des Vorjahres. Die ausgespeiste Menge an Letztverbraucher bezogen auf die bilanzielle Abgrenzung abzüglich Rückspeisung in vorgelagerte Netze und Netzverluste betrug 746 GWh (Vorjahr 769 GWh).

Die Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen (Teilnahme am Wälzungsmechanismus auf Basis des EEG) in Höhe von 101,0 GWh (Vorjahr 101,8 GWh) liegt auf dem Niveau des Vorjahres. Unter Berücksichtigung von Außerbetriebnahmen, der nachträglichen Erfassung von Anlagen aus dem Vorjahr und Umwidmungen zu sonstigen Stromerzeugungsanlagen waren zum Stichtag des Geschäftsjahres Stromerzeugungsanlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mit einer Gesamtleistung von insgesamt 100,6 MW (Vorjahr 84,9 MW) am Stromnetz der SWE N GmbH angeschlossen.

Im Stromnetz wurden im Berichtszeitraum vielfältige Maßnahmen zur laufenden Instandhaltung und Wartung durchgeführt. Schwerpunkte bildeten Wartungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Trafostationen, Freileitungen, Kabelverteilern und Hausanschlüssen sowie Umverlegungen und Baufeldfreimachungen.

Das Störungsgeschehen im Stromnetz zeigte im Berichtszeitraum keine Auffälligkeiten.

Grundzuständiger intelligenter Messstellenbetrieb

Nach Maßgabe des § 3 MsbG besitzt der grundzuständige intelligente Messstellenbetreiber die Aufgabe, Messeinrichtungen und Messsysteme einzubauen, zu betreiben, zu warten sowie die mess- und eichrechtskonforme Messung von Energie inklusive Datenübertragung im Rahmen der Marktkommunikationsregeln zu gewährleisten.

Mit dem im 1. Halbjahr 2023 in Kraft getretenen Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) wurde neben umfangreichen Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert. Folgende wesentliche Neuerungen wirken sich positiv auf Verteilnetzbetreiber aus:

- Gewinnung von Rechtssicherheit, da die Markterklärung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik entfällt.

- Die Anpassung der Preisobergrenze (POG) kann durch einfache Verordnung erfolgen.

- Es ermöglicht eine einfachere sichere Lieferkette der Messtechnik.

Negativ wirken dagegen:

- die nicht erfolgte Anhebung der POG,

- die Vorgabe einer POG nun auch für Zusatzleistungen,

- eine aufwendige Aufteilung der Messentgelte auf Kunden und VNB und die noch nicht festgelegte Kostenanerkennung in den Netzentgelten.

Bezüglich der Anerkennung der Kosten für intelligente Messsysteme hat die BNetzA im Hinblick auf die anteilige Zuordnung der Preisobergrenze (POG) auf den Verteilnetzbetreiber im Zusammenhang mit der Anpassung der Erlösobergrenze zur Bildung der Netzentgelte für das Kalenderjahr 2024 darauf hingewiesen, dass die anteilig vom VNB zu tragenden Kosten als allgemeine Netzkosten einzuordnen und vor einer grundlegenden und für 2024 angekündigten Entscheidung zum Umgang mit den Kosten nicht anzusetzen sind. Das im Dezember 2023 von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Eckpunktepapier sieht eine Berücksichtigung in der Erlösobergrenze ab 2025 unter einer neuen Position der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile als Plankosten (t-0) - unter Einhaltung bestimmter Ermittlungsvorgaben - vor. Der Ausgleich für den in 2024 zu übernehmenden POG-Anteil im Jahr 2024 darf erst mit dem Regulierungskontoantrag im Dezember 2025 und einem annuitätischen Ausgleich der Aufwendungen in den Jahren 2027-2029 erfolgen. Die Verteilnetzbetreiber sind somit gezwungen, über mehrere Jahre in Vorleistung zu gehen.

Das Geschäftsjahr 2023 war weiter durch den Rollout moderner Messeinrichtungen (mME) und die Vorbereitungen auf den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) geprägt. Hierbei wurde die Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen fortgesetzt. Im Berichtszeitraum verbaute der grundzuständige intelligente Messstellenbetreiber rund 16 tausend mME sowie über 200 iMSys.

Sonstige Tätigkeiten

Die sonstigen Tätigkeiten waren im Berichtszeitraum im Wesentlichen geprägt durch die Erbringung von netztechnischen Dienstleistungen wie Planung und Bauüberwachung im Auftrag der ThüWa ThüringenWasser GmbH sowie weiteren Dienstleistungen. Im Mittelpunkt stand dabei die Errichtung von Hausanschlüssen Wasser, deren Anzahl im Geschäftsjahr 2023 leicht unter dem Niveau des Vorjahres liegt.

Im Jahr 2023 waren 123 Mitarbeiter beschäftigt. Die Mitarbeiter sind eine wesentliche Säule des Unternehmenserfolges. Aus diesem Grund beschäftigt sich das Management intensiv mit den Herausforderungen, welche vor allem aus der zunehmenden Digitalisierung, dem demographischen Wandel und der Entwicklung neuer Geschäftsfelder entstehen. Themen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Know-How-Transfer, die Qualifizierung und Entwicklung der Mitarbeiter, die Förderung von Ideen und Verbesserungsvorschlägen sowie die Sicherstellung eines ausgewogenen Altersdurchschnittes stellen dabei Schwerpunkte dar. So wurden die insgesamt 89 internen und externen Qualifizierungsmaßnahmen von 630 Teilnehmern der SWE N GmbH wahrgenommen, davon 420 Teilnehmer an digitalen Lernplattformen. Aber auch individuelle Fortbildungen werden von der SWE N GmbH gefördert. Im Berichtszeitraum unterstützte die SWE N GmbH drei Beschäftigte bei ihrer Aufstiegsfortbildung durch verbindliche Förderzusagen. Die Mitarbeiter sind der Motor des Unternehmens, sie setzen die Prozesse um. Ihre Meinung ist dem Unternehmen wichtig. Über den aufgerufenen Ideenwettbewerb und das Ideenmanagement der SWE N GmbH wurden sieben Ideen und Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitern eingereicht, von denen drei als umsetzbar eingeschätzt wurden und teilweise auch schon umgesetzt sind.

Darüber hinaus bildet die Netzgesellschaft zur langfristigen Sicherung qualifizierter Fachkräfte sowohl gewerblich-technische und kaufmännische Berufe als auch dual Studierende aus. In 2023 waren in der SWE N GmbH 9,5 (Vorjahr 8,25) Auszubildende in den Berufen Elektroniker für Betriebstechnik, Kauffrau für Büromanagement und Industriekauffrau beschäftigt. Zwei Auszubildende Elektroniker für Betriebstechnik und zwei dual Studierende wurden in 2023 in der SWE N GmbH eingestellt. Ein Auszubildender hat in 2023 seine Ausbildung sehr erfolgreich beendet und konnte von der SWE N GmbH in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, womit ein Berufseinstieg gesichert wurde.

3. Lage des Unternehmens

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der SWE N GmbH betrugen insgesamt 135.416 T€ und sind gegenüber dem Vorjahr (125.105 T€) gestiegen. Die Erlöse aus der Netznutzung Strom betrugen 64.979 T€ (Vorjahr 61.474 T€) und sind gegenüber dem Vorjahr um 3.505 T€ angestiegen. Sie beinhalten umsatzmindernd Erlöskorrekturen aus Vorjahren in Höhe von -1.315 T€ (Vorjahr -977 T€) und eine erlöswirksame Auflösung von Rückstellungen zum Regulierungskonto Strom in Höhe von 1.525 T€. Im Vorjahr war eine umsatzmindernde Rückstellungszuführung zum Regulierungskonto Strom in Höhe von -1.824 T€ enthalten. Die Erlöse aus der Netznutzung Gas erhöhten sich auf 22.132 T€ (Vorjahr 20.826 T€) und beinhalten Erlöse aus Vorjahren in Höhe von 153 T€ (Vorjahr -61 T€). Das Vorjahr enthielt eine erlöswirksame Auflösung von Rückstellungen zum Regulierungskonto Gas in Höhe von 649 T€.

Die sonstigen Stromerlöse betrugen 36.327 T€ (Vorjahr 35.494 T€). Sie betreffen im Wesentlichen Ausgleichszahlungen der 50Hertz Transmission GmbH zu Vergütungen für Stromerzeugungen aus Erzeugeranlagen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in Höhe von 15.503 T€ (Vorjahr 17.740 T€), die Erlöse aus dem Stromverkauf regenerativen Stroms an die 50Hertz Transmission GmbH in Höhe von 11.284 T€ (Vorjahr 9.632 T€), Erlöse aus der Mehr- bzw. Mindermengenabrechnung für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von 2.240 T€ (Vorjahr 4.181 T€), Erlöse aus der Vermarktung der Kurzfristkomponente Verlustenergie in Höhe von 402 T€ (Vorjahr 1.476 T€) sowie periodenfremde Erlöse 4.984 T€ (Vorjahr 283 T€). Die periodenfremden Erlöse resultieren hauptsächlich aus der Mehr- bzw. Mindermengenabrechnung für Vorjahre mit 4.874 T€ (Vorjahr 0 T€).

Die sonstigen Gaserlöse betreffen Erlöse aus der Mehr- bzw. Mindermengenabrechnung in Höhe von 9.518 T€ (Vorjahr 4.323 T€). Hierin enthalten sind Erlöse aus Vorjahren in Höhe von 1.564 T€ (Vorjahr 0 T€).

Die Erlöse aus Dienstleistungs- und Betriebsführungsverträgen lagen mit 905 T€ leicht unter dem Niveau des Vorjahres (1.044 T€). Die sonstigen Umsatzerlöse betrugen 1.555 T€ (Vorjahr 1.944 T€) und beinhalten periodenfremde Erlöse in Höhe von 79 T€ (Vorjahr 19 T€). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf geringere Erlöse aus der Vermarktung des EEG-Bandes 399 T€ (Vorjahr 897 T€) zurückzuführen.

Die aktivierten Eigenleistungen beliefen sich auf 1.068 T€ (Vorjahr 1.085 T€) und lagen auf Vorjahresniveau.

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei 2.471 T€ und sind gegenüber dem Vorjahr (1.926 T€) gestiegen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 301 T€ (Vorjahr 138 T€) und periodenfremde Erträge in Höhe von 21 T€ (Vorjahr 45 T€) enthalten. Des Weiteren sind hier die Entlastungsbeträge nach dem Strompreisbremsengesetz und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz in Höhe von 247 T€ enthalten.

Der Materialaufwand betrug 99.244 T€ (Vorjahr 87.968 T€). Davon lagen die Stromeinspeisekosten bei 68.300 T€ (Vorjahr 62.553 T€) und betreffen insbesondere Aufwendungen an den vorgelagerten Netzbetreiber, Entgelte für vermiedene Netznutzung, Aufwendungen für Einspeisungen regenerativer Anlagen, Aufwendungen für den KWK-Zuschlag des aufgenommenen Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung gemäß KWKG , Aufwendungen für den Belastungsausgleich an den Übertragungsnetzbetreiber sowie Aufwendungen für die Beschaffung von Verlustenergie und für die Mehr- bzw. Mindermengenabrechnung. Diese Position beinhaltet periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 4.741 T€ (Vorjahr 779 T€). Die Erhöhung der Stromeinspeisekosten gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Mehr- bzw. Mindermengenabrechnung und aus Aufwendungen für die Beschaffung von Verlustenergie. Die Gaseinspeisekosten betrugen 19.243 T€ (Vorjahr 12.762 T€) und sind gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Sie betreffen im Wesentlichen Aufwendungen an den vorgelagerten Netzbetreiber und die Mehr- bzw. Mindermengenabrechnung. In dieser Position sind periodenfremde Gaseinspeisekosten aus der Mehr- bzw. Mindermengenabrechnung in Höhe von 7.504 T€ (Vorjahr 647 T€) enthalten. Darüber hinaus sind sonstige periodenfremde Materialaufwendungen in Höhe von 133 T€ (Vorjahr 202 T€) angefallen.

Der Personalaufwand lag mit 9.699 T€ über dem Vorjahreswert (9.251 T€) und ist hauptsächlich auf tarifliche Vergütungserhöhungen sowie die vereinbarte Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie zurückzuführen. Die Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten betrug im Berichtszeitraum 123 (Vorjahr 126).

Die Abschreibungen betrugen 10.009 T€ und sind gegenüber dem Vorjahreswert (10.302 T€) gesunken.

Sonstige betriebliche Aufwendungen sind in Höhe von 10.582 T€ (Vorjahr 9.850 T€) angefallen. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ergab sich insbesondere aus gestiegenen Aufwendungen für IT-Leistungen und einer gebildeten Rückstellung für die insgesamt gewährten Entlastungsbeträge nach dem Strompreisbremsengesetz und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz in Höhe von 247 T€. Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Neubewertung der Rückstellung für die Vermarktung des EEG-Bandes vorgenommen. Daraus resultiert ein Zuführungsaufwand in Höhe von 781 T€ (Vorjahr 700 T€). Die Position enthält periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 403 T€ (Vorjahr 28 T€). Der Anstieg steht im Zusammenhang mit der Vermarktung des EEG-Bandes.

Das Finanzergebnis belief sich auf -199 T€ (Vorjahr -34 T€). Ein Sondereffekt im Vorjahr war eine eingestellte Forderung gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 165 T€, die aus Zinserträgen aufgrund der Herabsetzung des Zinssatzes gemäß Abgabenordnung und Anwendung des Vertrauensschutzes resultierte.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Sachverhalte ergab sich für die SWE N GmbH im Geschäftsjahr 2023 ein EBITDA in Höhe von 17.875 T€ (Vorjahr 19.516 T€). Das EBT betrug 9.194 T€ (Vorjahr 10.686 T€) und fiel im Vergleich zum Vorjahr um 1.492 T€ geringer aus. Der Rückgang des Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf gesunkene Erlöse aus der Vermarktung der Kurzfristkomponente Verlustenergie und des EEG-Bandes zurückzuführen. Kostensteigerungen u.a. für Personalaufwendungen und IT-Leistungen werden vor allem durch gesunkene Abschreibungen und Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen sowie durch eine höhere ertragswirksame Rückstellungsauflösung ausgeglichen.

Finanzlage

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt über die Einbindung in das Zentrale Finanzmanagement der Stadtwerke Erfurt Gruppe, so dass die Liquidität des Unternehmens jederzeit gesichert war.

Berichtsjahr
T€
Vorjahr
T€
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 10.320 31.741
Cashflow aus Investitionstätigkeit -15.278 -11.969
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 5.083 -19.772
Veränderung Finanzmittelfonds 125 0

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich auf 10.320 T€ (Vorjahr 31.741 T€) reduziert. Maßgeblichen Einfluss hat die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um -7.568 T€ (Vorjahr -701 T€) sowie die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 1.151 T€ (Vorjahr 10.671 T€). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt -15.278 T€ (Vorjahr -11.969 T€). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist mit 5.083 T€ (Vorjahr -19.772 T€) aufgrund der Reduzierung der Cashpool-Forderungen deutlich besser als der Vorjahreswert. Im Geschäftsjahr erfolgten Darlehensaufnahmen in Höhe von 8.000 T€ (Vorjahr 10.000 T€).

Vermögenslage

Zur Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur wurde die Bilanz in eine Strukturbilanz überführt. Hier-zu wurde das Sonderverlustkonto vom Eigenkapital abgezogen und die Sonderposten sowie die empfangenen Ertragszuschüsse zu je 70 % dem Eigenkapital zugeordnet. Der Restbetrag wurde in das mittel- und langfristige Fremdkapital gegliedert.

Berichtsjahr
T€
% Vorjahr
T€
% Veränderung
T€
Aktiva 162.307 100 161.970 100 337
Langfristig gebundenes Vermögen 133.174 82 127.996 79 5.178
Kurzfristig gebundenes Vermögen 29.133 18 33.974 21 -4.841
Passiva 162.307 100 161.970 100 337
Wirtschaftliches Eigenkapital 67.397 42 73.411 45 -6.014
Mittel- und langfristiges Fremdkapital 45.858 28 45.491 28 367
Kurzfristiges Fremdkapital 49.052 30 43.068 27 5.984

Die Bilanzsumme veränderte sich auf 162.307 T€ (Vorjahr 161.970 T€).

Per 31. Dezember 2023 verfügte die Gesellschaft über einen Finanzmittelfonds in Höhe von 7.231 T€ (Vorjahr 19.640 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich auf 42.198 T€ (Vorjahr 40.188 T€). Es erfolgten planmäßige Tilgungen in Höhe von 5.890 T€ (Vorjahr 6.363 T€) sowie eine Kreditaufnahme in Höhe von 8.000 T€ (Vorjahr 10.000 T€). Unter Berücksichtigung der Einbindung in das Zentrale Finanzmanagement der SWE Gruppe war die Liquidität der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gesichert.

Investitionen

Anfang 2023 ist mit der Inbetriebnahme des Baudienstleisterportals ein weiterer wichtiger Digitalisierungsschritt gegangen worden. Mit der portalbasierten, ans ERP-System gekoppelten, Lösung erfolgt für die Sparten Wasser, Wärme, Strom, Gas und Telekommunikation/Breitband nun eine papierlose Beauftragung der angeschlossenen Netzbaufirmen und Abrechnung von Baumaßnahmen.

Schwerpunkte der Investitionsmaßnahmen im Gasnetz bildeten Mitwirkungsmaßnahmen der SWE N GmbH bei komplexen Baumaßnahmen der Stadt Erfurt im Nieder-, Mittel- und Hochdruckbereich sowie Eigenbaumaßnahmen im Hochdruckbereich. Hierunter fallen folgende exemplarisch ausgewählte Baumaßnahmen:

- Abschluss Bauausführung Netzerweiterung Mitteldruck zur Erschließung Wohngebiet "Im Alten Berge", Waltersleben,

- Abschluss Bauausführung Netzerweiterung Mitteldruck "Edmund-Schäfer-Platz/Am Weiherweg", Erfurt-Linderbach als Mitwirkung,

- Abschluss Bauausführung Umverlegung Mitteldruck "An der Leite", Erfurt-Tiefthal als Mitwirkung.

Die Anzahl der neu erstellten Hausanschlüsse Gas fiel im Vergleich zum Vorjahr um 73 %.

Im Berichtszeitraum wurden im Bereich der Strominvestitionen in die Hochspannungsnetze die Arbeiten für die Erweiterung/Erneuerung der kompletten Schutz-, Steuer- und Leittechnik für den Hochspannungsbereich sowie sämtliche Nebenanlagen des Umspannwerks Erfurt/Gispersleben ordnungsgemäß beendet. Im Umspannwerk Erfurt West wurden im 1. Bauabschnitt 2023 die Fundamente für die Hochspannungsschaltanlage und den ersten Trafo errichtet, 3 von 5 Feldern der Hochspannungsschaltanlage und der erste von zwei HS-Trafos geliefert, installiert und letztlich in Betrieb genommen.

Im Bereich der erneuerbaren Energien setzt sich der Trend der letzten Jahre neben einer deutlichen Steigerung im Bereich kleinerer bis mittlerer Anlagen ebenfalls eine steigende Anzahl von EEG-Großvorhaben mit über 100 kW installierter Leistung fort. Dazu gehört eine Vielzahl von Photovoltaikanlagen mit bis zu 750 kWp sowie einzelne Netzverträglichkeitsbeauftragungen im Bereich mehrerer Megawatt.

In zunehmendem Maße werden zudem Netzanschlüsse für elektromobiles Laden nachgefragt. Die SWE N GmbH greift bei der Planung und Durchführung dieser Netzanschlüsse auch auf die zentralen Ergebnisse der seit 2019 durchgeführten Praxisstudien für den strategischen Ausbau der Elektromobilität zurück. Die SWE N GmbH untersuchte Ausbauszenarien für fünf typische Erfurter Stadtgebiete. Es wurden Maßnahmen für die Netzplanung, den Netzausbau und die zukünftige Ausrichtung der Netzsteuerung vorrangig in den innerstädtischen Mittel- und Niederspannungsnetzen festgelegt.

Ebenfalls setzt sich der Trend fort, dass die Landeshauptstadt Erfurt für Logistiker attraktiv ist. Die SWE N GmbH hatte bereits 2018 die Planung und Realisierung einer Haupttrasse vom Umspannwerk Erfurt/Ost in Richtung Stotternheim umgesetzt. Nur mit diesen Investitionen und dem entsprechenden zeitlichen Vorlauf ist es möglich, derartige Netzanschlüsse anzubieten. Die SWE N GmbH steht mit dem Amt für Wirtschaftsförderung im aktiven Austausch, um potenzielle Investorenanfragen mit den netztechnischen Möglichkeiten und Netzausbaustrategien frühestmöglich zu verbinden.

Weiterhin hoch sind zudem Anfragen zu teils erheblichen elektrischen Leistungen von Gewerbefirmen, welche ihre gasbasierte Wärmebereitstellung zurückfahren bzw. einstellen wollen und die Versorgung mit stromgeführten Anlagen präferieren. Dies führt zum Teil zu erheblichen Investitionsbedarfen, welche vor Umsetzung umfassend geprüft werden.

Ende 2023 wurde ein Funkmast am Standort des Umspannwerkes Erfurt Gispersleben errichtet. Ziel des Projektes ist der Aufbau und die Nutzung eines schwarzfallfesten Funknetzes zur Anbindung kritischer Infrastrukturen auf Basis LTE450. Die leit- und stromtechnische Anbindung und Funktests sind für Anfang 2024 vorgesehen.

Ein deutlicher Rückgang war im Berichtszeitraum im Wohnungsbaugeschehen bzw. bei Investitionen in die Erschließung neuer Wohnkomplexe zu registrieren. Die Anzahl der neu erstellten Hausanschlüsse Strom fiel im Vergleich zum Vorjahr um 21 %.

Das Investitionsgeschehen im grundzuständigen intelligenten Messstellenbetrieb war im Geschäftsjahr 2023 maßgeblich geprägt von der Beschaffung und dem Einbau von modernen Messeinrichtungen sowie weiteren intelligenten Messystemen.

4. Gesamtaussage

Insgesamt kann die SWE N GmbH auf einen günstigen Geschäftsverlauf im Jahr 2023 zurückblicken. Die Prognosewerte für die Steuerungskennzahlen EBITDA und EBT für das aktuelle Berichtsjahr wurden erreicht bzw. sogar übertroffen.

Auch das Geschäftsjahr 2023 war aufgrund der Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges weiter geprägt von einer hohen Unsicherheit in vielen Bereichen. Preissteigerungen bei Energiebeschaffungskosten, Lieferengpässe sowie die weiter aufrecht erhaltene Alarmstufe gemäß Notfallplan Gas der Bundesregierung verbunden mit dem Aufruf zu einem sparsamen Gasverbrauch wirkten auf die wirtschaftliche Lage der SWE N GmbH. Ein deutlicher Rückgang war bei Investitionen in die Erschließung neuer Wohnkomplexe zu registrieren. Die Anzahl der neu erstellten Hausanschlüsse Strom fiel im Vergleich zum Vorjahr um 21 % und im Gas um 73 %. Das Störungsgeschehen lag sowohl im Gasnetz als auch im Stromnetz auf einem geringen bis normalen Niveau. Daher konnte die SWE N GmbH den ergebnissenkenden Entwicklungen mit einer zurückhaltenden Inanspruchnahme des Instandhaltungsbudgets begegnen. Die Gesamtleistung der an das Stromnetz der SWE N GmbH angeschlossenen regenerativen Stromerzeugungsanlagen ist weiterhin steigend.

III. Prognose, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

Die weltwirtschaftliche Lage aufgrund des anhaltenden Russland-Ukrainekrieges bleibt weiter angespannt. Die Rohstoff- und Energiepreise bleiben auf einem hohen Niveau und auch die angebotsseitigen Engpässe haben sich noch nicht entschärft. Nach einer Inflationsrate von 6,9 % in 2022 und 5,9 % [1] in 2023 geht das Ifo Institut in seiner Konjunkturprognose von Dezember 2023 von einer sinkenden Inflationsrate für das Jahr 2024 aus [2]. Das Ifo-Institut geht für die kommenden zwei Jahre weiter von einem mit hohen Unsicherheiten behafteten finanzpolitischen Kurs aus, was maßgeblich durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiekrise sowie dem Umgang mit dem Finanzierungsdefizit Deutschlands verursacht wird. Die Kredit- und Kapitalmarktzinsen sollten nach der im November 2023 eingetretenen Senkung auch in 2024 weiter sinken. Die Konjunktur soll sich langsam wieder erholen und die Wirtschaft in 2024 wieder in eine kräftigere Wachstumsphase eintreten.

Eine besondere Herausforderung für die SWE N GmbH stellt die Sicherstellung der Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter sowie die Gewinnung neuer Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt dar. Die SWE N GmbH sieht sich hier zunehmend mit Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Auszubildenden und Fachkräften konfrontiert. So musste auch im Jahr 2023 eine hohe Anzahl an Stellen nachbesetzt werden. Durch langfristige Personalentwicklungskonzepte und die Ausbildung eigener Fachkräfte soll diese Herausforderung gemeistert werden. Aber nicht nur bei den eigenen Fachkräften macht sich der Fachkräftemangel bemerkbar. Insbesondere im Baugeschehen zeigt sich der Mangel im Tiefbau. Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran, immer mehr Unternehmensbereiche sind IT-unterstützt. Dies führt grundsätzlich zu einem höheren Bedarf an IT-Unterstützung bei der Wartung vorhandener Systeme. Immer neue Anforderungen und immer kürzere Umsetzungszeiten setzen die IT-Dienstleister zunehmend unter Druck und machen den Fachkräftemangel deutlich.

Folgende Sachverhalte bilden verlässliche Rahmenbedingungen, in denen das Unternehmen seine Aktivitäten im Bereich der Strom- und Gasverteilung auch im Jahr 2024 ff. auf einem soliden Fundament wirtschaftlich erfolgreich weiterführen kann:

- langfristig abgeschlossener Konzessionsvertrag Strom,

- langfristig abgeschlossene Konzessionsverträge Gas,

- langfristiges Zertifikat für das Technische Sicherheitsmanagement.

Unter Zugrundelegung dieser Rahmenbedingungen, insbesondere unter Berücksichtigung der geltend gemachten Regulierungskontostände und der Wirtschaftsplanung sowie unter Annahme einer Kompensation möglicher negativer Auswirkungen des Russland-Ukrainekrieges prognostiziert die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 ein EBT in Höhe von ca. 7,5 Mio. € und ein EBITDA in Höhe von ca. 16,9 Mio. €. Einen Einfluss auf die Prognose werden die Abschlüsse der Erlösobergrenzenverfahren für die vierte Regulierungsperiode Gas und Strom, die Festlegung der Höhen für die generellen sektoralen Produktivitätsfaktoren sowie der tatsächliche Stand der Regulierungskontosalden zum Jahresende haben. Darüber hinaus wird die Auslastung der geplanten Investitions-, Instandhaltungs- und Kostenstellenbudgets die Prognose beeinflussen.

Durch den Russland-Ukrainekrieg ist die Abhängigkeit von russischem Erdgas sehr schmerzhaft deutlich geworden. Die Diversifizierung der Energiebeschaffung sowie die Bedeutung von klimaneutralen Gasen und grünem Strom nehmen weiter stark zu. Die sich dieser Thematik annehmenden Projekte zur Transformation des Erdgasnetzes hin zum Wasserstoffnetz wurden im Berichtszeitraum planmäßig weitergeführt.

In 2024 werden die Arbeiten des 2. Bauabschnittes im Umspannwerk Erfurt West bis Ende des Jahres fortgeführt und das Projekt mit der Inbetriebnahme des zweiten Trafos und der dann vollständigen HS-Schaltanlage sowie komplett neuer Schutz-, Leit- und Regeltechnik für den Hochspannungsbereich beendet.

Anfang 2024 hat bereits die Planung und Projektierung für den Wechsel der Mittelspannungsschaltanlage im Umspannwerk Gispersleben begonnen, um im Geschäftsjahr 2025 den Umbau bei laufendem Betrieb zu realisieren.

Der Netzanschluss für den Bau eines netzdienlichen Speichers im MS-Netzgebiet Töttelstädt ist in Planung für 2024. Ein Investor hat mit der SWE N GmbH im November 2023 einen Netzanschlussvertrag geschlossen. Auf Grund der angespannten Marktsituation und Lieferengpässe, auch in diesem Segment, wird die Inbetriebnahme erst Ende 2024 erfolgen können.

Die SWE N GmbH plant den Neubau seines Trafolagers für Mittelspannungs-/Niederspannungs-Trafos auf einem eigenen Grundstück und Standort des UW Erfurt/Gispersleben. Die Baugenehmigung wurde bereits beantragt, der Bau soll im Frühjahr 2024 erfolgen.

2. Risikobericht

Aufbauend auf einer Risikoinventur im Zuge der jährlichen Planung werden alle relevanten Risikopotenziale des Wirtschaftsplanjahres und der dazugehörigen vier Vorschaujahre strukturiert nach Risikokategorien bei der SWE N GmbH erfasst und nach prozentualer Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzieller Schadenshöhe [3] als voraussichtliche Abweichung vom geplanten EBT bewertet. Die Schadenshöhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmen die Einordnung eines Risikos im Risikoportfolio (Eintrittswahrscheinlichkeiten-Schadenshöhen-Kombinationen). Die Anordnung im Risikoportfolio ermöglicht die Identifizierung kritischer, latenter und irrelevanter Risiken. Mindestens die kritischen Risikogruppen des aktuellen Geschäftsjahres werden zur Sicherung der Frühwarnfunktion kontinuierlich beobachtet und berichtet. Mit der quartalsweisen Risikoberichterstattung und einer Sofortberichterstattung werden unterjährige signifikante Veränderungen der Risiken erfasst und gesteuert. Um den Ordnungsrahmen für das Risikomanagementsystem sicherzustellen, sind Verfahrensweisen und Verantwortlichkeiten in einer Konzernrichtlinie zum Risikomanagement eindeutig geregelt. Der Risikomanagementprozess wird durch eine Risikomanagementsoftware unterstützt. Die Verantwortung für ein angemessenes Risikomanagement trägt die Geschäftsführung.

Das gegenüber dem Vorjahr fortgeführte Risikoinventar der SWE N GmbH unterscheidet zwischen kaufmännisch/regulatorischen und technischen Risiken. Zur ersten Gruppe zählen:

- Risiken aus steigenden Fremdkapitalzinsen,

- Risiken aus fehlenden Personalverfügbarkeiten,

- Risiken aus Forderungsausfällen infolge von Insolvenzen und Rechtsstreitigkeiten,

- Risiken aus Etablierung/Ineffizienzen/Verlust von Geschäftsfeldern,

- Risiken durch Änderungen von gesetzlichen Rahmenbedingungen und

- Risiken aus der Nichteinhaltung von regulatorischen Vorgaben.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit der kaufmännisch/regulatorischen Risiken wird als gering bis mittel (10 % bis 50 %) eingeschätzt.

Die zweite Gruppe beinhaltet:

- Risiken aus der Substanzminderung des Strom- und Gasnetzes,

- Risiken durch volatilen, unstetigen Ausbau von regenerativen, dezentralen Einspeisungen,

- Risiken aus der Sicherstellung der Anforderungen der TSM-Bestätigung,

- Risiken aus der Sicherstellung der Anforderungen des ISMS und

- Risiken durch die Verletzung der Cyber-Security.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit der technischen Risiken wird ebenfalls als gering bis mittel (10 % bis 50 %) beurteilt.

Gegenwärtig sind keine Risiken erkennbar, die unter die kritischen Risikogruppen der SWE N GmbH fallen.

3. Chancenbericht

Die Bundesregierung verfolgt mit ambitionierten Initiativen und Gesetzen die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele in der Energie- und Klimapolitik, die eine hohe Ausstrahlwirkung auf die Geschäftsfelder der SWE N GmbH haben. Durch den Russland-Ukrainekrieg wird dies angetrieben und beschleunigt. Die Bundesregierung hatte bereits Anfang Juli 2022 das größte energiepolitische Gesetzespaket seit Jahrzehnten beschlossen. Darin wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien umfassend beschleunigt, zu Wasser, zu Land und auf dem Dach. Bis 2030 sollen mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien bezogen werden. Dies bedeutet eine massive Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. In 2023 wurden weitere Gesetze und Initiativen auf den Weg gebracht. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Geschäftsverlauf. Wie in den Grundlagen des Unternehmens ausgeführt, werden die Rahmenbedingungen eines Netzbetreibers im Wesentlichen durch das Energiewirtschaftsgesetz, die Anreizregulierung bzw. durch Festlegungen der Regulierungsbehörden bestimmt. Einhergehend mit den aufgrund der am 9. September 2021 bekannt gegebene Entscheidung des EuGH erforderlichen Veränderungen des deutschen Regulierungsrechts legte die BNetzA im Februar 2024 ein Eckpunktepapier zur zukünftigen Ausgestaltung des Regulierungsrahmens zur Diskussion mit den Verbänden und Netzbetreibern vor. In 2024 und 2025 sollen weitere themenspezifische Konsultationsprozesse folgen, Anfang 2026 der neue Regulierungsrahmen festgelegt werden. Insgesamt zeigt sich somit viel Bewegung bei den Gesetz- und Verordnungsgebern in den hinter uns liegenden Monaten aber auch in den kommenden Jahren. Die SWE N GmbH wird weiter alle sich hieraus ergebenden Chancen durch ein proaktives und effizientes Regulierungsmanagement nutzen.

Die Umsetzung der Energiewende wird sich nachhaltig auswirken auf die Leistungsfähigkeit und die investiven Ausbaubedarfe des Stromnetzes in allen Spannungsebenen, den Transformationsprozess des Gasnetzes zur Verteilung klimaneutraler Gase, die damit im Zusammenhang stehende technische und betriebswirtschaftliche Optimierung des Gasnetzes sowie die Umsetzung der Digitalisierung der Mess-, Steuerungs-, Schutz- und Leittechnik. Durch Anpassungen ihrer Strategien wird das Management der SWE N GmbH das Unternehmen auch in 2024 ff. bei weiter volatilen Rahmenbedingungen erfolgreich entwickeln.

Zur Umsetzung dieser Herausforderungen werden von den verantwortlichen Akteuren der SWE N GmbH verschiedene Projekte vorangetrieben oder begleitet. Hierzu zählen unter anderem die Netzausbauplanung für das Stromnetz, die Erstellung eines Gasnetztransformationsplanes, die aktive Mitarbeit bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung sowie die zwei Wasserstoffprojekte TH2ECO und H2vorOrt.

Ab 2025 soll vornehmlich aus Windkraft produzierter grüner Wasserstoff aus Nordthüringen in den Raum um die Landeshauptstadt Erfurt transportiert und dort in unterschiedlichen Anwendungsfällen genutzt werden. Beteiligt am größten thüringer Projekt für grünen Wasserstoff "TH2ECO[4]" sind u.a. die Ferngas Netzgesellschaft, die TEAG Thüringer Energie AG, die SWE N GmbH und weitere Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe. In 2023 wurden die konkreten Planungsaktivitäten zum Bau einer Wasserstoffleitung zur Versorgung der Gas- und Dampfturbinenanlage der SWE E GmbH weiter konkretisiert.

Das Projekt H2vorOrt beschäftigte sich mit den Möglichkeiten des zukünftigen Transports, der Verteilung und Verwendung von Wasserstoff in der bestehenden bzw. noch zu entwickelnden Gasnetzinfrastruktur. Erste Analysen und Auswertungen zur Wasserstofftauglichkeit der Assets des Erdgasnetzes zeigen auf, dass die theoretische Tauglichkeit der analysierten Betriebsmittel zu einem großen Teil vorliegt. Die Analysetiefe und Belastbarkeit des Gasnetzgebietstransformationsplanes (GTP) soll bis 2025 jährlich mit fortscheitender Entwicklung im Bereich der Forschung und Technik zunehmen und spätestens bis 2025 eine investitionsfähige Planung ermöglichen.

Das Anfang 2024 in Kraft getretene Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz WPG) bietet sowohl Chancen als auch Risiken, die durch die SWE N GmbH ausführlich analysiert werden. Als Chance wird die ineinandergreifende Regulierung der Medien Erdgas und Wasserstoff gesehen.

Auch in der digitalen Welt stehen zwei große Projekte (Transformationsprojekte SAP S4/HANA Core und SAP S4/HANA Utilities) an, die uns die Chance verbesserter kaufmännischer Prozesse bietet und unsere IT-Landschaft zukunftssicher aufstellt. Einher gehen diese Projekte jedoch mit enormen Kosten.

Grundlage für die zukunftssichere Ausrichtung der SWE N GmbH bildet der Strategieprozess, aus dem sich alle Ziele und Maßnahmen der Netzgesellschaft ableiten. Die kontinuierliche Evaluierung und Prüfung der strategischen Ziele auf Aktualität und Umsetzbarkeit ermöglicht die Nutzung von Chancen im energiepolitischen und regulatorischen Spektrum zur Ergebnisstabilisierung und optimalen Positionierung im energiewirtschaftlichen Umfeld. Neben dem Regulierungsmanagement behält das Unternehmen auch die sich ergebenden Chancen zur nachhaltigen Prozess- und Kostenoptimierung im Fokus. Dazu werden kontinuierlich Maßnahmen zur Geschäftsprozessoptimierung der technischen, netzvertrieblichen und kaufmännischen Prozesse identifiziert und umgesetzt. Dies betrifft z.B. die Aktualisierung und Umsetzung der Zielnetzplanungen, die Digitalisierung technischer und kaufmännischer Prozesse sowie die Reduzierung von Sach- und Verwaltungskosten in Netzprozessen.

Im regulatorischen Bereich ergeben sich Chancen aus Festlegungen und Initiativen der Verordnungsgeber wie bspw.:

- die Diskussion der Thesen des Eckpunktepapiers "Netze, Effizient, Sicher, Transformiert" (NEST) der BNetzA zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung inkl. Berücksichtigung der Transformationsprozesse der Gasnetze,

- die Festlegung volatiler Kosten zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der vierten Regulierungsperiode,

- die Festlegungen zum Kapitalkostenaufschlag in Bezug auf Neuerungen beim Zinssatz.

Im Zusammenhang mit dem Eckpunktepapier "NEST" wurde im März 2024 ein Eckpunktepapier zu den Abschreibungsmodalitäten für die Gasnetztransformation durch die BNetzA veröffentlicht. Die SWE N GmbH befasst sich weiterhin intensiv mit der Thematik der Gasnetztransformation sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf die sich daraus ergebenden kaufmännischen und regulatorischen Aspekte. Diese werden kritisch beleuchtet und sich ergebende notwendige Maßnahmen abgeleitet. Im aktuellen Berichtszeitraum wurden noch keine konkreten Auswirkungen daraus auf handelsrechtliche Wertansätze vorgenommen.

Weitere Chancen aber auch Risiken ergeben sich aus den Verfahren zur Festlegung der Erlösobergrenzen und zum Effizienzwert für die vierte Regulierungsperiode. Es besteht weiter die Chance einer Anerkennung von Positionen durch die Landesregulierungsbehörde, die im Rahmen der Planung bisher aus kaufmännischer Vorsicht nicht berücksichtigt wurden. Gleichermaßen besteht das Risiko der Nichtanerkennung von Kostenpositionen, ein geringerer Effizienzwert sowie der Festlegung eines hohen generellen sektoralen Produktivitätsfaktors.

Darüber hinaus sieht das Management der SWE N GmbH Chancen zur Sicherstellung der Finanzierung der durch die Energiewende notwendigen Investitionen in der Erarbeitung und Umsetzung eines langfristig ausgerichteten Finanzierungskonzeptes. Dieses wird im Jahr 2024 den konkreten Eigen- und Fremdkapitalbedarf unter Berücksichtigung branchenüblicher Verschuldungsgrade ermitteln. Die SWE N GmbH geht davon aus, dass spätestens ab dem Jahr 2025 eine Stärkung des Eigenkapitals erforderlich sein wird. Mit Vorlage des Finanzierungskonzeptes wird sich die SWE N GmbH für eigenkapitalstärkende Maßnahmen einsetzen und kann hierzu grundsätzlich auf positive Einstellungen aus dem Gesellschafterkreis aufbauen.

IV. Risikoberichterstattung über Finanzinstrumente

Die Gesellschaft setzt zur Reduzierung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Swap und Cap ein. Derivative Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Grundgeschäften im Sinne von bestehenden und geplanten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, mit denen sie eine Bewertungseinheit bilden und stehen damit im Einklang mit den definierten Möglichkeiten der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung). Zur Minimierung des Ausfallrisikos sind Verträge über derivative Finanzinstrumente ausschließlich mit Partnern hoher Bonität, unter Beachtung einer konzernweit angemessenen Streuung des Adressausfallrisikos abgeschlossen worden. Basis der zulässigen Einbeziehung der geplanten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in die Bewertungseinheiten ist der genehmigte Wirtschaftsplan, welcher regelmäßig hinsichtlich seiner Eintrittswahrscheinlichkeit überprüft wird.

 

Erfurt, 26. März 2024

SWE Netz GmbH

Frank Heidemann, Geschäftsführer

[1] Statistisches Bundesamt Deutschland - GENESIS-Online: Ergebnis 61111-0001 (destatis.de)

[2] ifo Konjunkturprognose Winter 2023: Konjunkturerholung verzögert sich - Haushaltslücke birgt neue Risiken | Fakten | ifo Institut

[3] Auswirkungsklassen - Niedrig (50 T€ bis 100 T€) - Moderat (100 T€ bis 300 T€) - Wesentlich (300 T€ bis 500 T€) - Gravierend (500 T€ bis 10.000 T€)

[4] https://www.th2eco.de/

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN 133.174.387,80 127.995.998,90
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.221.045,10 1.809.454,55
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.986.204,84 1.468.250,09
2. Geleistete Anzahlungen 234.840,26 341.204,46
II. Sachanlagen 130.953.342,70 126.186.544,35
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.834.439,14 9.936.775,91
2. Technische Anlagen und Maschinen 111.029.454,79 109.612.936,54
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.007.978,33 1.021.295,48
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 9.081.470,44 5.615.536,42
B. UMLAUFVERMÖGEN 29.122.478,71 33.926.981,58
I. Vorräte 196.057,31 191.011,31
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 73.489,15 78.796,22
2. Geleistete Anzahlungen 122.568,16 112.215,09
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.801.036,35 33.735.670,66
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.842.348,46 5.790.965,32
2. Foderungen gegen verbundene Unternehmen 16.704.730,07 26.193.021,89
davon gegen Gesellschafter 0,00 € (Vorjahr: 34,99 €)
3. Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 313.609,05 277.613,75
davon gegen Gesellschafter 313.609,05 € (Vorjahr: 277.613,75 €)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.940.348,77 1.474.069,70
III. Guthaben bei Kreditinstituten 125.385,05 299,61
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 9.828,96 46.917,85
162.306.695,47 161.969.898,33

PASSIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. EIGENKAPITAL 50.745.419,70 57.545.419,70
I. Gezeichnetes Kapital 15.000.000,00 15.000.000,00
II. Kapitalrücklage 35.743.458,70 35.743.458,70
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 1.961,00 6.801.961,00
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 23.787.766,12 22.664.870,32
C. RÜCKSTELLUNGEN 11.841.007,56 15.287.941,44
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 510.351,00 500.715,00
2. Steuerrückstellungen 58.463,91 58.863,46
3. Sonstige Rückstellungen 11.272.192,65 14.728.362,98
D. VERBINDLICHKEITEN 75.930.939,59 66.468.229,37
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 42.197.839,63 40.187.724,04
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.546.607,29 1.166.148,66
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.128.967,75 8.385.425,96
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, 17.153.791,23 10.186.558,76
davon gegenüber Gesellschafter 11.214.317,83 € (Vorjahr 4.864.138,48 €)
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 2.390.696,64 3.058.283,56
davon gegenüber Gesellschaftern 2.390.696,64 € (Vorjahr 3.058.283,56 €)
6. Sonstige Verbindlichkeiten, 3.513.037,05 3.484.088,39
davon aus Steuern 776.504,48 € (Vorjahr 670.313,15 €)
E. RECHNUNGSABRENZUNGSPOSTEN 1.562,50 3.437,50
162.306.695,47 161.969.898,33

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

2023
2022
1. Umsatzerlöse 135.416.211,41 125.104.918,85
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 1.067.628,50 1.084.979,50
3. Sonstige betriebliche Erträge 2.471.346,63 1.925.532,16
4. Materialaufwand 99.244.187,63 87.967.546,98
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 58.179.453,04 49.223.587,81
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 41.064.734,59 38.743.959,17
5. Personalaufwand 9.699.269,58 9.250.608,78
a) Löhne und Gehälter 7.988.304,69 7.583.163,63
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.710.964,89 1.667.445,15
davon für Altersversorgung 245.447,53 € (Vorjahr 228.446,82 €)
6. Abschreibungen Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 10.008.829,90 10.301.940,44
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 10.582.451,12 9.849.500,42
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 211.630,67 222.633,55
davon aus verbundenen Unternehmen 206.220,70 € (Vorjahr 57.370,99 €)
davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 4.684,03 € (Vorjahr 0,00 €)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, 410.934,84 256.151,86
davon an verbundene Unternehmen 9.601,76 € (Vorjahr 0,00 €)
davon aus Aufzinsung von Rückstellungen 55.030,53 € (Vorjahr 35.672,24 €)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.621.265,27 3.496.029,32
davon Steuerumlagen an den Organträger 3.216.658,00 € (Vorjahr 2.973.990,00 €)
11. Ergebnis nach Steuern 5.599.878,87 7.216.286,26
12. Sonstige Steuern 27.453,80 26.529,61
13. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter 2.173.245,00 2.804.005,00
14. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abzuführendes Ergebnis 10.199.180,07 4.385.751,65
15. Jahresfehlbetrag -6.800.000,00 0,00
16. Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 6.800.000,00 0,00
17. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

SWE Netz GmbH, ERFURT

I. Allgemeine Angaben

Die SWE Netz GmbH (SWE N GmbH) hat ihren Sitz in Erfurt unter der Geschäftsadresse Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt, und wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Jena unter der Registernummer HRB 501004 geführt.

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages gemäß den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt worden. Ergänzend wurden die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) berücksichtigt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang, statt in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht.

Die SWE N GmbH wird in den Konzernabschluss der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH (SWE GmbH), Erfurt, einbezogen; mit dieser besteht auch ein Ergebnisabführungsvertrag.

Die Gesellschaft ist ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 18 EnWG sowie ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG. Damit hat sie die Vorschriften zur Rechnungslegung und internen Buchführung gemäß § 6b Abs. 3 EnWG insbesondere zur vollständigen buchhalterischen Trennung der Tätigkeiten zu beachten. Bei der SWE N GmbH liegen die Aktivitäten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung, Tätigkeit des grundzuständigen intelligenten Messstellenbetriebes und Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors vor.

II. Angaben und Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen ausgewiesen. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit in Vorjahren degressive Abschreibungen vorgenommen wurden, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen, wenn die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Im Übrigen wurde hinsichtlich der in den Vorjahren gewählten Abschreibungsmethoden vom Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB Gebrauch gemacht.

Seit 1. Januar 2010 werden geringwertige Wirtschaftsgüter erst nach dem körperlichen Ausscheiden im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Bis 2017 galt bezüglich der geringwertigen Wirtschaftsgüter Folgendes: Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 € aber über 60 € werden im Jahr des Zuganges voll wertberichtigt und grundsätzlich einzeln inventarisiert. Seit 2018 werden alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Anschaffungs- und Herstellungswert über 60 € einzeln aktiviert und über die kalkulatorischen Nutzungsdauern gemäß StromNEV und GasNEV abgeschrieben.

Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Abschreibungstabellen. Für Investitionen in das Strom- und Gasnetz werden seit dem Jahr 2018 die längeren technischen Nutzungsdauern gemäß GasNEV und StromNEV zu Grunde gelegt. Für Zähler erfolgt eine Sammelverwaltung mit jährlicher Bestandsabstimmung.

Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu Marktpreisen am Bilanzstichtag.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwertoder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zweifelhafte Forderungen sind wertberichtigt, uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung von 2 % gebildet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Geschäftskunden beruhen grundsätzlich auf Stichtagsablesungen. Den Forderungen gegen die SWE Energie GmbH (SWE E GmbH) und weitere Händler, die Privatkunden versorgen, lag die rollierende Jahresverbrauchsabrechnung zugrunde, wobei die zum Bilanzstichtag abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Lieferungen auf Grundlage einer Hochrechnung ermittelt wurden. Von diesen Forderungen wurden die erhaltenen Abschlagszahlungen offen abgesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen, angesetzt.

Netzanschlusskosten, Baukostenzuschüsse, Investitionszuschüsse und Investitionszulagen werden in einem Sonderposten ausgewiesen und grundsätzlich korrespondierend zur Abschreibungsdauer der bezuschussten Sachanlagen aufgelöst.

Die SWE Netz GmbH führte 2023 Beiträge an die ZVK Thüringen (Zusatzversorgungskasse) in Höhe von 207.234,77 € ab. Der Zusatzbeitrag im Jahr 2023 betrug 5,60 % und wird bis 2025 auf 5,80 % ansteigen. Er gliedert sich in einen Arbeitnehmer- sowie einen Arbeitgeberanteil. Für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen wird gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet. Eine Aufteilung der zukünftigen Versorgungsverpflichtungen der ZVK, die sich aus den Anwartschaften der angemeldeten Pflichtversicherten und Rentenberechtigten ergeben, ist mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar.

Die Pensionsrückstellungen sind gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Rechnungszinsfuß von 1,83 % berechnet. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Der Rententrend wurde ab Beginn der Altersrente mit 1,00 % bzw. 2,00 % Steigerung p.a. berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen werden (außer einer Pensionszusage) mit den Ansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung saldiert. Die Zinsaufwendungen der Verpflichtung sowie Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Abzinssatzes und aus Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens werden in den Finanzierungsaufwendungen verrechnet ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Veränderungen der Rückstellungen Regulierungskonto unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Des Weiteren werden ab dem Geschäftsjahr 2018 auch die Veränderungen aus der Verzinsung des Regulierungskontos unter den Umsatzerlösen dargestellt.

Bei den Rückstellungen für Altersteilzeit wurde ein Rechnungszinssatz von 1,05 % (Gutachten Mercer) berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Abfindungszahlungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berücksichtigt, dass die Verpflichtung mit dem Eintritt vom Tod erlischt. Die Bewertung der Abfindungszahlung erfolgte mit dem Barwert. Es wurden Gehaltstrends von 2,75 % berücksichtigt.

Die Jubiläumsrückstellung ist unter Verwendung der Projected Unit Credit-Method (PUC-Methode) mit einem Rechnungszinssatz von 1,76 % sowie einem Gehaltstrend und BBG-Trend von 2,75 % (Gutachten Mercer) gemäß den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck berechnet. Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen, gebildet.

III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Der Bestand und die Entwicklung des Anlagevermögens im Berichtszeitraum sind im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 9.842 T€ (Vorjahr 5.791 T€) ist auch die abgegrenzte, zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Netznutzung von 6.004 T€ (Vorjahr 6.072 T€) enthalten. Hiervon sind erhaltene Abschläge von 4.530 T€ (Vorjahr 4.889 T€) abgesetzt.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen überwiegend in Höhe von 8.431 T€ Netznutzung (Vorjahr 5.699 T€). Die Forderungen aus Netznutzung enthalten die Verbrauchsabgrenzung für nicht abgelesene Netznutzungsentgelte in Höhe von 18.430 T€ (Vorjahr 17.794 T€), von der die erhaltenen Abschläge von 15.168 T€ (Vorjahr 15.051 T€) abgesetzt wurden.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestanden im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Umsatzsteuer in Höhe von 1.080 T€ (Vorjahr 989 T€) sowie Forderungen aus Körperschaftsteuer in Höhe von 56 T€ (Vorjahr 0 T€).

Das Jahresergebnis wird gemäß § 1 Abs. 1 Ergebnisabführungsvertrag an die SWE GmbH abgeführt. Die notwendigen Ausgleichszahlungen an die Minderheitsgesellschafter wurden entsprechend berücksichtigt.

Bei den Sonderposten stehen den Zugängen von 2.661 T€ (Vorjahr 1.274 T€) planmäßige Auflösungen von 1.498 T€ (Vorjahr 1.506 T€) gegenüber. Als Abgänge waren 41 T€ (Vorjahr 1 T€) zu verzeichnen. Die Zugänge betreffen erhaltene Investitionszuschüsse, Baukostenzuschüsse sowie Zuschüsse für Netzanschlusskosten.

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen enthalten den Erfüllungsbetrag in Höhe von 708 T€ (Vorjahr 682 T€) sowie den Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 198 T€ (Vorjahr 181 T€). Durch das Gebot der Saldierung der Rückdeckungsansprüche mit den Pensionsrückstellungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB werden die Rückstellungen für Pensionen mit einem Saldo in Höhe von 510 T€ (Vorjahr 501 T€) ausgewiesen. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag aus der Bewertung zwischen dem Ansatz des Siebenjahreszinssatzes und dem Ansatz des Zehnjahreszinssatzes beträgt 6 T€.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen insbesondere Aufwendungen für ausstehende Rechnungen mit 4.846 T€ (Vorjahr 7.566 T€), Personal mit 943 T€ (Vorjahr 953 T€), Bergung und Verwahrung sowie Rückbau von Leitungen mit 985 T€ (Vorjahr 1.038 T€) sowie aus dem netzwirtschaftlichen Bereich mit 1.710 T€ (Vorjahr 3.189 T€).

Die Verbindlichkeiten setzen sich gemäß dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel wie folgt zusammen:

Verbindlichkeitenspiegel

in T€

Restlaufzeit
Position in der Bilanz Gesamtbetrag bis zu einem Jahr von mehr als einem Jahr davon mehr als fünf Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 42.198 7.163 35.035 10.750
Vorjahr (40.188) (6.697) (33.491) (10.126)
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.546 1.546 0 0
Vorjahr (1.166) (1.166) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.129 9.129 0 0
Vorjahr (8.385) (8.331) (54) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 17.154 17.154 0 0
Vorjahr (10.187) (10.187) (0) (0)
davon gegenüber Gesellschafter 11.214 11.214 0 0
Vorjahr (4.864) (4.864) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.391 2.391 0 0
Vorjahr (3.058) (3.058) (0) (0)
davon gegenüber Gesellschaftern 2.391 2.391 0 0
Vorjahr (3.058) (3.058) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 3.513 3.513 0 0
Vorjahr (3.484) (3.484) (0) (0)
davon aus Steuern 777 777 0 0
Vorjahr (670) (670) (0) (0)
SUMME 75.931 40.896 35.035 10.750
Vorjahr (66.468) (32.923) (33.545) (10.126)

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden zur Finanzierung der Erneuerung und Erweiterung des Leitungsnetzes aufgenommene Darlehen ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen insbesondere aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.580 T€ (Vorjahr 4.890 T€) und sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 365 T€ (Vorjahr 436 T€). Gegenüber dem Gesellschafter SWE GmbH bestehen Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung in Höhe von 3.399 T€ (Vorjahr 4.386 T€), aus Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen 1.008 T€ (Vorjahr 478 T€) sowie aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7 T€ (Vorjahr 0 T€). Weiterhin werden 6.800 T€ aus der Entnahme von Gewinnrücklagen an den Gesellschafter abgeführt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus Ausgleichszahlungen im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages in Höhe von 2.174 T€ (Vorjahr 2.804 T€) und im Übrigen aus Lieferungen und Leistungen.

IV. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 2023 2022
Erlöse aus Netznutzung Strom 64.979 61.474
Erlöse aus Netznutzung Gas 22.132 20.826
Sonstige Stromerlöse 36.327 35.494
Sonstige Gaserlöse 9.518 4.323
Erlöse aus Dienstleistungs- und Betriebsführungsverträge 905 1.044
Sonstige Umsatzerlöse 1.555 1.944
135.416 125.105

In den Erlösen aus Netznutzung Strom sind umsatzmindernd Erlöskorrekturen aus Vorjahren in Höhe von -1.315 T€ (Vorjahr -977 T€) und eine erlöswirksame Auflösung von Rückstellungen zum Regulierungskonto Strom in Höhe von 1.525 T€ enthalten. Im Vorjahr war eine umsatzmindernde Rückstellungszuführung zum Regulierungskonto Strom in Höhe von -1.824 T€ enthalten. Die Erlöse aus Netznutzung Gas beinhalten Erlöse aus Vorjahren in Höhe 153 T€ (Vorjahr -61 T€). Das Vorjahr enthielt eine erlöswirksame Auflösung von Rückstellungen zum Regulierungskonto Gas in Höhe von 649 T€.

Periodenfremde Sachverhalte sind in den sonstigen Stromerlösen in Höhe von 4.984 T€ (Vorjahr 283 T€) und in den sonstigen Gaserlösen in Höhe von 1.564 T€ (Vorjahr 0 T€) enthalten. Diese betreffen im Wesentlichen Erlöse aus der Mehr- bzw. Mindermengenabrechnung für Vorjahre. Die sonstigen Umsatzerlöse beinhalten periodenfremde Erlöse in Höhe von 79 T€ (Vorjahr 19 T€).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind neben der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszuschüssen, Baukostenzuschüssen sowie Hausanschlusskosten 1.527 T€ (Vorjahr 1.420 T€) u. a. auch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 301 T€ (Vorjahr 138 T€) und sonstige periodenfremde Erträge 21 T€ (Vorjahr 45 T€) enthalten. Des Weiteren sind die Entlastungsbeträge nach dem Strompreisbremsengesetz und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz in Höhe von 247 T€ enthalten.

Der Materialaufwand beinhaltet periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 12.378 T€ (Vorjahr 1.628 T€). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Mehr- bzw. Mindermengenabrechnung Strom und Gas.

Der Personalaufwand enthält neben den Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie sozialen Abgaben auch die Aufwendungen für Altersversorgung. Im Personalaufwand ist auch die Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 222 T€ (Vorjahr 88 T€) enthalten.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens sind im Anlagespiegel dargestellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten eine Rückstellung für die insgesamt gewährten Entlastungsbeträge nach dem Strompreisbremsengesetz und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz in Höhe von 247 T€, da diese noch dem gesetzlichen Vorbehalt der Rückforderung unterliegen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Neubewertung der Rückstellung für die Vermarktung des EEG-Bandes vorgenommen. Daraus resultiert ein Zuführungsaufwand in Höhe von 781 T€ (Vorjahr 700 T€). Periodenfremde Aufwendungen sind in Höhe von 403 T€ (Vorjahr 28 T€) enthalten. Der Anstieg steht im Zusammenhang mit der Vermarktung des EEG-Bandes.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten mit 4 T€ (Vorjahr 6 T€) die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und mit 51 T€ (Vorjahr 30 T€) die Aufzinsung der sonstigen Rückstellung. Des Weiteren sind in dieser Position neben den saldierten Aufwendungen und Erträgen aus Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens in Höhe von -3 T€ (Vorjahr -2 T€) auch die saldierten Zinsanteile aus der Zuführung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 4 T€ (Vorjahr 4 T€) berücksichtigt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag sowie die vom Organträger erhobenen Körperschaft- und Gewerbesteuerumlagen.

Gemäß der Verpflichtung aus dem Ergebnisabführungsvertrag wurde das Ergebnis an die SWE GmbH abgeführt. Darüber hinaus wurden die in den Jahren 2016, 2017 und 2020 gebildeten Gewinnrücklagen aufgelöst und an den Organträger abgeführt.

V. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus dem Bestellobligo aus den zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeführten Aufträgen. Der Gesamtbetrag der erteilten Bestellungen beläuft sich 2024 auf 5.803 T€ (davon für Investitionen 5.674 T€). Der jährliche Aufwand aus Miet-, Leasing- und Betriebsführungs- sowie weiteren Verträgen, die zum Stichtag abgeschlossen sind, beträgt im Jahr 2024 voraussichtlich 40.447 T€ (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 15.453 T€). Die Verträge haben zumeist eine Laufzeit von einem Jahr.

Gemäß § 6b Absatz 2 EnWG sind die Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen darzustellen. Die Umsatzerlöse beinhalten die Erlöse aus Netznutzung Strom (36.218 T€) und aus Netznutzung Gas (15.801 T€) sowie Erlöse für moderne Messeinrichtungen gemäß MsbG (1.010 T€) von der SWE E GmbH, Erlöse aus Netznutzung Strom (4.299 T€) und aus Netznutzung Gas (430 T€) von der SWE Erneuerbare Energien GmbH (SWE EE GmbH), Erlöse gemäß dem Dienstleistungsvertrag mit der ThüWa ThüringenWasser GmbH (ThüWa GmbH) (848 T€) sowie Erlöse gemäß Vertrag über Netznutzung für Telekommunikationsdienstleistungen mit der SWE Digital GmbH (SWE D GmbH) (333 T€). Im Materialaufwand sind Aufwendungen für den KWK-Zuschlag des aufgenommenen Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung gemäß KWKG (15.344 T€), Entgelte für vermiedene Netznutzung (8.208 T€), Aufwendungen für die Beschaffung von Verlustenergie (4.291 T€) und für sonstige Einspeiseaufwendungen Strom und Gas (694 T€) an die SWE E GmbH sowie Aufwendungen für die Einspeisung von regenerativem Strom durch die SWE EE GmbH (985 T€) und an die SWE Verwertung GmbH (250 T€) enthalten. Des Weiteren sind hier Betriebsführungsentgelte an die SWE Service GmbH (SWE S GmbH) (481 T€) und Entgelte für vermiedene Netznutzung an die SWE UmweltService GmbH (146 T€) erfasst. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die Entgelte gemäß dem Dienstleistungsvertrag mit der SWE S GmbH (3.356 T€), Entgelte gemäß Vertrag über IT-Leistungen mit der SWE D GmbH einschließlich Leistungen Telekommunikation (3.296 T€) sowie die Mietaufwendungen gemäß Mietvertrag inkl. Betriebsrestaurant (771 T€) und die Entgelte gemäß dem Vertrag zur Vereinbarung von Serviceleistungen und dem Vertrag über juristische Dienstleistungen mit der SWE GmbH (676 T€). Gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag mit der SWE GmbH wurde an diese ein Ergebnis in Höhe von 6.616 T€ (einschl. Steuerumlagen an den Organträger) und die Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 6.800 T€ abgeführt.

Derivative Finanzinstrumente wurden zur Begrenzung bzw. zum Ausschluss von Zinsänderungsrisiken aus Bankkrediten abgeschlossen. Da die Sicherungsentscheidungen ausschließlich auf das Risikomanagement zu Grundgeschäften gerichtet sind und die Sicherungsgeschäfte mit Durchhalteabsicht abgeschlossen werden, wurden sämtliche Sicherungsbeziehungen durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. Wertänderungen einzelner Bestandteile dieser wirksamen Bewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode nicht bilanziert.

Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente richtet sich weder auf die Optimierung von Anlagekonditionen noch auf die Erzielung von Zusatzerträgen ohne Bezug zu Grundgeschäften und steht damit im Einklang mit den definierten Möglichkeiten der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung).

Die gebildeten Bewertungseinheiten bestehen überwiegend aus unmittelbaren, direkten Beziehungen von einem Grundgeschäft zu einem entsprechenden derivativen Finanzinstrument (Microhedges). Die wertbestimmenden Faktoren zwischen den abgesicherten Teilen der Grundgeschäfte und den absichernden Teilen der Sicherungsinstrumente (z. B. Nominalbetrag, Referenzzinssatz und Laufzeit) stimmen in einem Maße überein, dass die Wirksamkeit der Bewertungseinheiten sowohl in deren rückwirkender Ermittlung als auch prospektiver Beurteilung über die gesamte Laufzeit der derivativen Finanzinstrumente erfüllt ist. Aufgrund des Vorliegens wirksamer Bewertungseinheiten besteht für diese geschlossenen Positionen mit negativen Marktwerten der Sicherungsgeschäfte kein Rückstellungsbedarf.

Zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ist ein derivatives Finanzinstrument (Cap) für ein bestehendes variabel verzinsliches Darlehen in Höhe von 4.000 T€, bezogen auf das Ausgangsnominal, mit einer Restlaufzeit von 2,4 Jahren im Bestand.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 beträgt das Sicherungsnominal des derivativen Finanzinstruments ebenso wie die Restschuld des gesicherten Kreditgrundgeschäftes 1.200 T€ (Vorjahr 1.600 T€). Der beizulegende Zeitwert des bestehenden derivativen Finanzinstruments, wie er vom Vertragspartner als Marktwert bekannt gegeben wurde, beträgt 24 T€ (Vorjahr 51 T€).

Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten (HGB) ist nachfolgend dargestellt.

SWE Netz GmbH Durchschnitt nach HGB
Beschäftigte 122,75
davon gewerbliche Arbeitnehmer 25,25
davon Angestellte 97,5
Geringfügig Beschäftigte 0
SWE Netz GmbH gesamt nach HGB 122,75

Mitglieder des Aufsichtsrates

Torsten Kamieth Aufsichtsratsvorsitzender Sachbearbeiter Referat 12
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Erfurt
Stefan Reindl 1. Stellvertretender Vorsitzender Vorstandsvorsitzender
TEAG Thüringer Energie AG
Peter Zaiß 2. Stellvertretender Vorsitzender Geschäftsführer SWE Stadtwerke Erfurt GmbH
Nick Hoffmann Arbeitnehmervertreter Sachbearbeiter Mess- und Zählerwesen Gas
SWE Netz GmbH
Christoph Kahlen Prokurist Key-Accounter
Thüga Aktiengesellschaft
Daniel Mroß Beamter
Referatsleiter Präsidialbereich
Freistaat Thüringen
Thüringer Landesamt für Statistik
Ringo Mühlmann Mitglied des Thüringer Landtages
Dr. Andreas Roß Mitglied des Vorstandes der TEAG Thüringer Energie AG
Heiko Vothknecht selbständiger Augenoptikermeister und Optometrist
(bis 13.03.2023) Vothknecht Optik e. K.
Rowald Staufenbiel Dipl. Wirtschaftsingenieur i.R.
(ab 14.04.2023)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten Gesamtbezüge in Höhe von 37 T€.

Im Geschäftsjahr 2023 war Herr Frank Heidemann, Kleinpürschütz, Geschäftsführer.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die latenten Steuern werden beim Organträger ausgewiesen.

Geschäfte mit verbundenen Unternehmen wurden ausschließlich zu marktüblichen Konditionen durchgeführt.

Die erforderlichen Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der SWE GmbH enthalten.

Der Konzernabschluss erfolgt durch die SWE GmbH, Erfurt, als Mutterunternehmen des größten Konsolidierungskreises. Der Konzernabschluss wird beim Unternehmensregister elektronisch hinterlegt.

Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der SWE GmbH mit letzter Änderung vom 26./28. Mai 2014. Danach wird das Ergebnis, nach Ausgleichszahlungen an die Minderheitsgesellschafter, in voller Höhe an die SWE GmbH abgeführt.

VI. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und sich auf die Darstellung der Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der Gesellschaft auswirken, waren nicht bekannt.

 

Erfurt, 26. März 2024

SWE Netz GmbH

Frank Heidemann, Geschäftsführer

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel)

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10.737.172,16 1.150.132,75 19.506,19 419.093,50 12.286.892,22
2. Geleistete Anzahlungen 341.204,46 49.829,30 0,00 -156.193,50 234.840,26
11.078.376,62 1.199.962,05 19.506,19 262.900,00 12.521.732,48
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 16.957.692,17 74.233,19 0,00 9.671,70 17.041.597,06
2. Technische Anlagen und Maschinen 398.704.508,61 7.314.658,16 216.139,73 2.692.085,74 408.495.112,78
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.260.972,66 164.943,47 60.227,82 70.182,00 3.435.870,31
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.615.536,42 6.524.167,54 23.394,08 -3.034.839,44 9.081.470,44
424.538.709,86 14.078.002,36 299.761,63 -262.900,00 438.054.050,59
Summe 435.617.086,48 15.277.964,41 319.267,82 0,00 450.575.783,07
Abschreibungen
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.268.922,07 1.051.271,50 19.506,19 10.300.687,38
2. Geleistete Anzahlungen 0 0,00 0,00 0,00
9.268.922,07 1.051.271,50 19.506,19 10.300.687,38
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.020.916,26 186.241,66 0,00 7.207.157,92
2. Technische Anlagen und Maschinen 289.091.572,07 8.524.470,08 150.384,16 297.465.657,99
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.239.677,18 246.846,66 58.631,86 2.427.891,98
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0,00 0,00 0,00
298.352.165,51 8.957.558,40 209.016,02 307.100.707,89
Summe 307.621.087,58 10.008.829,90 228.522,21 317.401.395,27
Buchwerte
31.12.2023
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.986.204,84 1.468.250,09
2. Geleistete Anzahlungen 234.840,26 341.204,46
2.221.045,10 1.809.454,55
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.834.439,14 9.936.775,91
2. Technische Anlagen und Maschinen 111.029.454,79 109.612.936,54
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.007.978,33 1.021.295,48
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 9.081.470,44 5.615.536,42
130.953.342,70 126.186.544,35
Summe 133.174.387,80 127.995.998,90

Tätigkeitenabschluss zum 31. Dezember 2023

der SWE Netz GmbH

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Tätigkeit Elektrizitätsverteilung

SWENetz GmbH, ERFURT

AKTIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN 87.744.370,55 83.143.957,69
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.588.388,82 1.215.674,33
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.415.671,05 952.947,81
2. Geleistete Anzahlungen 172.717,77 262.726,52
II. Sachanlagen 86.155.981,73 81.928.283,36
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8.627.638,32 8.734.502,59
2. Technische Anlagen und Maschinen 69.267.690,88 67.833.810,21
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 704.390,38 716.402,06
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.556.262,15 4.643.568,50
B. UMLAUFVERMÖGEN 32.517.867,70 36.496.780,13
I. Vorräte 196.057,31 191.011,31
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 73.489,15 78.796,22
2. Geleistete Anzahlungen 122.568,16 112.215,09
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.571.135,79 23.352.162,19
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.894.607,44 4.208.971,19
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, 11.813.277,96 17.828.988,76
davon gegen Gesellschafter 0,00 21,35
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 313.609,05 277.613,75
davon gegen Gesellschaftern 313.609,05 277.613,75
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.549.641,34 1.036.588,49
III. Guthaben bei Kreditinstituten 82.612,22 194,62
IV. Kapitalausgleichsposten 10.668.062,38 12.953.412,01
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 4.377,04 33.873,62
120.266.615,29 119.674.611,44

PASSIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. EIGENKAPITAL 37.137.809,28 41.037.809,28
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 18.785.133,78 17.460.130,79
C. RÜCKSTELLUNGEN 9.882.010,02 12.957.961,52
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 327.616,39 329.656,00
2. Steuerrückstellungen 37.197,37 41.755,16
3. Sonstige Rückstellungen 9.517.196,26 12.586.550,36
D. VERBINDLICHKEITEN 54.460.724,25 48.216.285,72
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 27.802.815,07 26.105.241,22
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.512.279,34 1.115.665,18
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.529.392,27 7.576.772,38
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, 12.234.969,72 8.354.622,49
davon gegenüber Gesellschafter 6.737.959,72 3.447.411,08
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 1.619.109,92 2.242.018,55
davon gegen Gesellschaftern 1.619.109,92 2.242.018,55
6. Sonstige Verbindlichkeiten, 2.762.157,93 2.821.965,90
davon aus Steuern 565.394,14 507.099,72
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 937,96 2.424,13
120.266.615,29 119.674.611,44

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Tätigkeit Elektrizitätsverteilung

SWENetz GmbH, ERFURT

2023
2022
1. Umsatzerlöse 101.411.776,62 97.816.235,09
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 811.760,50 646.576,50
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.845.501,39 1.454.305,89
4. Materialaufwand 78.017.063,20 72.939.236,01
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 48.776.836,25 44.468.279,53
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 29.240.226,95 28.470.956,48
5. Personalaufwand 5.967.212,66 5.653.756,44
a) Löhne und Gehälter 4.932.414,70 4.636.484,07
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.034.797,96 1.017.272,37
davon für Altersversorgung 134.065,00 139.078,85
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 6.286.984,07 6.595.662,50
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.735.291,64 7.182.377,43
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 141.281,87 202.529,62
davon aus verbundenen Unternehmen 135.871,90 37.267,06
davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 4.684,03 0,00
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, 286.370,45 159.517,21
davon an verbundene Unternehmen 6.326,28 0,00
davon aus Aufzinsung von Rückstellungen 51.393,43 16.391,39
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.304.012,15 2.472.986,15
davon Steuerumlagen an den Organträger 2.046.582,77 2.103.711,22
11. Ergebnis nach Steuern 3.613.386,21 5.116.111,36
12. Sonstige Steuern 19.389,35 19.342,02
13. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter 1.401.658,27 1.987.739,98
14. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abzuführendes Ergebnis 6.092.338,59 3.109.029,36
15. Jahresfehlbetrag/-überschuss -3.900.000,00 0,00
16. Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 3.900.000,00 0,00
17. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Tätigkeit Gasverteilung

SWENetz GmbH, ERFURT

AKTIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN 41.440.676,94 41.857.763,06
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 301.652,70 313.542,72
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 247.617,61 254.827,64
2. Geleistete Anzahlungen 54.035,09 58.715,08
II. Sachanlagen 41.139.024,24 41.544.220,34
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.206.612,61 1.201.862,55
2. Technische Anlagen und Maschinen 38.127.953,67 39.169.237,04
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 279.249,67 281.752,83
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.525.208,29 891.367,92
B. UMLAUFVERMÖGEN 5.518.293,29 8.760.988,48
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.479.276,46 8.760.890,50
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.678.644,83 1.378.167,54
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, 3.509.055,75 7.029.203,94
davon gegen Gesellschafter 0,00 10,51
3. Sonstige Vermögensgegenstände 291.575,88 353.519,02
II. Guthaben bei Kreditinstituten 39.016,83 97,98
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 4.858,95 12.988,95
46.963.829,18 50.631.740,49

PASSIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. EIGENKAPITAL 13.607.610,42 14.507.610,42
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 5.002.632,34 5.204.739,53
C. RÜCKSTELLUNGEN 1.767.140,49 2.168.395,69
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 150.114,21 139.457,00
2. Steuerrückstellungen 20.324,62 16.870,55
3. Sonstige Rückstellungen 1.596.701,66 2.012.068,14
D. VERBINDLICHKEITEN 18.035.193,78 17.003.809,91
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 13.130.956,10 13.142.350,12
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 34.327,95 50.483,48
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 518.532,16 733.106,56
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, 2.859.093,84 1.629.390,55
davon gegenüber Gesellschafter 2.450.510,45 1.406.354,23
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 765.865,19 810.875,73
davon gegen Gesellschaftern 765.865,19 810.875,73
6. Sonstige Verbindlichkeiten, 726.418,54 637.603,47
davon aus Steuern 190.307,39 145.212,42
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 591,73 941,18
F. KAPITALAUSGLEICHSPOSTEN 8.550.660,42 11.746.243,76
46.963.829,18 50.631.740,49

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Tätigkeit Gasverteilung

SWENetz GmbH, ERFURT

2023
2022
1. Umsatzerlöse 31.731.171,99 25.251.101,00
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 179.153,00 378.440,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 607.747,36 461.404,44
4. Materialaufwand 20.997.342,80 14.804.040,74
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 9.394.825,69 4.747.071,22
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 11.602.517,11 10.056.969,52
5. Personalaufwand 2.971.567,01 2.806.280,57
a) Löhne und Gehälter 2.434.275,82 2.302.133,53
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 537.291,19 504.147,04
davon für Altersversorgung 93.447,64 70.533,99
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.961.205,51 3.083.493,37
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.308.475,39 2.230.176,96
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 64.170,76 18.761,62
davon aus verbundenen Unternehmen 64.170,76 18.761,62
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, 112.996,66 90.611,85
davon an verbundene Unternehmen 2.987,83 0,00
davon aus Aufzinsung von Rückstellungen 3.358,18 19.055,44
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.258.910,77 1.008.826,35
davon Steuerumlagen an den Organträger 1.118.251,53 858.184,87
11. Ergebnis nach Steuern 1.971.744,97 2.086.277,22
12. Sonstige Steuern 7.987,36 7.108,61
13. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter 765.865,20 810.875,73
14. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abzuführendes Ergebnis 2.097.892,41 1.268.292,88
15. Jahresfehlbetrag/-überschuss -900.000,00 0,00
16. Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 900.000,00 0,00
17. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Tätigkeit Grundzuständiger intelligenter Messstellenbetrieb

SWENetz GmbH, ERFURT

AKTIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN 3.969.106,16 2.951.867,76
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 324.743,53 254.786,49
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 316.656,13 254.786,49
2. Geleistete Anzahlungen 8.087,40 0,00
II. Sachanlagen 3.644.362,63 2.697.081,27
1. Technische Anlagen und Maschinen 3.633.582,98 2.609.536,06
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.779,65 6.945,21
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 80.600,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.744.493,59 1.570.729,23
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.740.756,65 1.570.722,32
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 265.451,21 199.942,91
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, 1.377.054,85 1.289.234,53
davon gegen Gesellschafter 0,00 0,53
3. Sonstige Vermögensgegenstände 98.250,59 81.544,88
II. Guthaben bei Kreditinstituten 3.736,94 6,91
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,08 0,08
5.713.599,83 4.522.597,07

PASSIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. EIGENKAPITAL 0,00 2.000.000,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 27.542,19 69.388,14
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 941,92 237,75
2. Sonstige Rückstellungen 26.600,27 69.150,39
C. VERBINDLICHKEITEN 3.480.817,99 1.224.723,47
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.257.657,03 926.816,84
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 79.393,07 71.451,44
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, 2.097.828,03 204.471,63
davon gegenüber Gesellschafter 2.071.874,52 19.817,11
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 35.492,88 11.427,21
davon gegen Gesellschaftern 35.492,88 11.427,21
5. Sonstige Verbindlichkeiten, 10.446,98 10.556,35
davon aus Steuern 8.324,37 5.790,91
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,78 1,72
E. KAPITALAUSGLEICHSPOSTEN 2.205.238,87 1.228.483,74
5.713.599,83 4.522.597,07

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Tätigkeit Grundzuständiger intelligenter Messstellenbetrieb

SWENetz GmbH, ERFURT

2023
2022
1. Umsatzerlöse 1.321.738,46 945.436,69
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 76.715,00 59.963,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.700,60 2.510,74
4. Materialaufwand 78.718,49 58.929,29
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.483,80 3.309,03
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 76.234,69 55.620,26
5. Personalaufwand 131.617,09 116.767,11
a) Löhne und Gehälter 107.321,81 94.745,72
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 24.295,28 22.021,39
davon für Altersversorgung 2.616,43 2.382,85
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 751.136,96 610.420,90
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 288.871,21 174.515,13
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 6.146,46 1.323,18
davon aus verbundenen Unternehmen 6.146,46 1.323,18
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, 10.588,71 5.064,49
davon an verbundene Unternehmen 286,18 0,00
davon aus Aufzinsung von Rückstellungen 40,23 19,01
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 58.342,35 14.216,82
davon Steuerumlagen an den Organträger 51.823,70 12.093,91
11. Ergebnis nach Steuern 91.025,71 29.319,87
12. Sonstige Steuern 18,29 19,32
13. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter 35.492,88 11.427,21
14. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abzuführendes Ergebnis 2.055.514,54 17.873,34
15. Jahresfehlbetrag/-überschuss -2.000.000,00 0,00
16. Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 2.000.000,00 0,00
17. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors

SWENetz GmbH, ERFURT

AKTIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN 20.234,15 42.410,39
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.260,05 25.451,01
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.260,05 5.688,15
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 19.762,86
II. Sachanlagen 13.974,10 16.959,38
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 188,21 410,77
2. Technische Anlagen und Maschinen 227,26 353,23
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.558,63 16.195,38
B. UMLAUFVERMÖGEN 174.060,24 88.693,11
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 86.204,27 67.377,52
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.644,98 3.883,68
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, 51.906,98 55.038,60
davon gegen Gesellschafter 46.565,47 9.446,54
3. Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 29.771,35 6.037,93
davon gegen Gesellschafter 29.771,35 6.037,93
4. Sonstige Vermögensgegenstände 880,96 2.417,31
II. Guthaben bei Kreditinstituten 19,06 0,10
III. Kapitalausgleichsposten 87.836,91 21.315,49
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 592,89 55,20
194.887,28 131.158,70

PASSIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. RÜCKSTELLUNGEN 164.314,86 92.196,09
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 32.620,40 31.602,00
2. Sonstige Rückstellungen 131.694,46 60.594,09
B. VERBINDLICHKEITEN 30.540,39 38.892,14
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.411,43 13.315,86
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.650,25 4.095,58
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, 8.465,11 7.518,03
davon gegenüber Gesellschafter 538,61 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten, 14.013,60 13.962,67
davon aus Steuern 12.478,58 12.210,10
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 32,03 70,47
194.887,28 131.158,70

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors

SWENetz GmbH, ERFURT

2023
2022
1. Umsatzerlöse 951.524,34 1.092.146,07
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 12.397,28 7.311,09
4. Materialaufwand 151.063,14 165.340,94
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.307,30 4.928,03
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 145.755,84 160.412,91
5. Personalaufwand 628.872,82 673.804,66
a) Löhne und Gehälter 514.292,36 549.800,31
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 114.580,46 124.004,35
davon für Altersversorgung 15.318,46 16.451,13
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 9.503,36 12.363,67
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 249.812,88 262.430,90
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 31,58 19,13
davon aus verbundenen Unternehmen 31,58 19,13
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, 979,02 958,31
davon an verbundene Unternehmen 1,47 0,00
davon aus Aufzinsung von Rückstellungen 238,69 206,40
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
11. Ergebnis nach Steuern -76.278,02 -15.422,19
12. Sonstige Steuern 58,80 59,66
13. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter -29.771,35 -6.037,92
14. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abzuführendes Ergebnis -46.565,47 -9.443,93
15. Jahresfehlbetrag/-überschuss 0,00 0,00
16. Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 0,00 0,00
17. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Erläuterungen zum Tätigkeitenabschluss für das Geschäftsjahr 2023

SWE Netz GmbH, ERFURT

I. Allgemeine Angaben

Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind gemäß § 6b Abs. 3 EnWG verpflichtet, in ihrer Buchführung getrennte Konten zu führen und für jede Tätigkeit eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsrechts aufzustellen.

Für die SWE Netz GmbH sind nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG folgende Tätigkeiten zu unterscheiden:

§ Elektrizitätsverteilung ist der Transport von Elektrizität mit hoher, mittlerer oder niedriger Spannung über örtliche oder regionale Leitungsnetze, um die Versorgung von Kunden zu ermöglichen, jedoch nicht die Belieferung der Kunden selbst. Diesem Bereich ist das konventionelle Mess- und Zählerwesen Strom als Aufgabe des Betreibers von Energieversorgungsnetzen zugeordnet.

§ Gasverteilung ist der Transport von Gas über örtliche oder regionale Leitungsnetze, um die Versorgung von Kunden zu ermöglichen, jedoch nicht die Belieferung der Kunden selbst. Diesem Bereich ist das Mess- und Zählerwesen Gas als Aufgabe des Betreibers von Energieversorgungsnetzen zugeordnet.

Darüber hinaus werden die Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors gemäß § 6b Abs. 3 Satz 4 EnWG ausgeübt. Diese betreffen die Erbringung von netztechnischen Dienstleistungen, insbesondere Planung und Bauüberwachung, Mess- und Zählerwesen sowie Leittechnik

Seit dem Geschäftsjahr 2020 besteht die Pflicht zur Erstellung eines gesonderten Abschlusses für die Tätigkeit des grundzuständigen intelligenten Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und für intelligente Messsysteme nach § 3 Abs. 4 MsbG i. V. m. § 6b Abs. 3 EnWG.

Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand im Verhältnis zum erreichten Informationsgewinn verbunden wäre, sind Schlüsselungen vorzunehmen, die sachgerecht und für Dritte nachvollziehbar sein müssen (§ 6b Abs. 3 Satz 5 EnWG). Grundsätzlich sollten möglichst wenige und ggf. jährlich zu aktualisierende Schlüssel angewandt werden. Unter diesem Aspekt kommen für die Zuordnung folgende Basisschlüssel in Betracht:

- Umsatzschlüssel,

- Personalschlüssel,

- Anlagenschlüssel,

- Netzkundenschlüssel,

- Budgetschlüssel,

- Schlüssel Steuern vom Einkommen und Ertrag,

- Ergebnisschlüssel.

Der Umsatzschlüssel basiert auf den einer Tätigkeit direkt zuordenbaren Umsätzen sowie Anteilen der allgemeinen Bereiche, die entsprechend ihres Verteilungsschlüssels (Personalschlüssel) auf die Tätigkeiten verteilt werden.

Der Personalschlüssel wird auf Basis einer Mitarbeiterbefragung entsprechend der Unternehmensstruktur ermittelt.

Für die Ermittlung des Anlagenschlüssels werden die bilanziellen Restbuchwerte aus dem Anlagengitter zugrunde gelegt. Der Anlagenschlüssel beinhaltet die einer Tätigkeit direkt zuordenbaren Restbuchwerte sowie Anteile der allgemeinen Verwaltung. Die bilanziellen Restbuchwerte der allgemeinen Verwaltung werden entsprechend ihres Verteilungsschlüssels (Personalschlüssel) auf die Tätigkeiten zugeordnet.

Grundlage für den Netzkundenschlüssel bildet die Anzahl der Messlokationen je Tätigkeit.

Der Budgetschlüssel wird aus der Inanspruchnahme der finanziellen Mittel für Investitionen und Instandhaltung abgeleitet.

Der Schlüssel Steuern vom Einkommen und Ertrag ergibt sich aus dem Ergebnis vor Ertragsteuern abzgl. der sonstigen Steuern.

Der Ergebnisschlüssel basiert auf dem Ergebnis nach Ertragsteuern abzüglich der sonstigen Steuern.

Bei der Zuordnung zu Tätigkeiten ist die Gleichbehandlung von korrespondierenden Bilanz- und GuV-Positionen zu beachten.

Die geforderten Teilabschlüsse für die vorgegebenen Tätigkeiten werden aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss abgeleitet und dargestellt. Daraus folgt, dass Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte z. B. in den Bilanzen der einzelnen Tätigkeiten nicht erneut ausgeübt werden.

II. Erläuterungen zur Tätigkeitenbilanz

Prinzipiell gilt, dass die Zuweisung der Konten in der Bilanz zu den einzelnen Tätigkeiten analog der korrespondierenden Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmen ist. Soweit möglich, erfolgt die Zuordnung der Kontensalden direkt. Entweder weist bereits die Kontobezeichnung auf die dazugehörige Tätigkeit hin oder der gebuchte Sachverhalt auf dem jeweiligen Konto ist einer der oben genannten Tätigkeiten direkt zurechenbar. Ist die direkte Zuordnung eines Kontos auf die einzelnen Aktivitäten nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand möglich, werden Schlüssel zur Aufteilung genutzt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Anlagen im Bau des Anlagevermögens in der Jahresabschlussbilanz resultieren aus der Anlagenbuchhaltung. In dieser ist jedes Anlagegut mit seinem Anschaffungswert und den entsprechenden Wertberichtigungen pro Kostenstelle erfasst. Die Zuordnung der Vermögensgegenstände auf die Tätigkeiten erfolgt analog der Zuordnung der entsprechenden Kostenstelle auf die Tätigkeiten. Ein Vermögensgegenstand, der auf einer Kostenstelle der allgemeinen Verwaltung verbucht ist, wird entsprechend seines Verteilungsschlüssels (Personalschlüssel) auf die Tätigkeiten verrechnet.

Die Vorräte betreffen die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind anhand des jeweiligen Sachverhaltes direkt den Tätigkeiten zugeordnet.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen direkt zugeordnet. Das den Forderungen an verbundene Unternehmen zugeordnete Bilanzkonto "Clearing Poolkonto" wird über den Anlagenschlüssel auf die Tätigkeiten verrechnet.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung direkt zugeordnet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden soweit möglich direkt zugeordnet. Steuererstattungsansprüche auf noch nicht abrechenbare Vorsteuer sind über den Budgetschlüssel verteilt. Forderungen aus Ertragssteuern sind mit dem Schlüssel Steuern vom Einkommen und Ertrag den Tätigkeiten zugerechnet.

Guthaben bei Kreditinstituten sind über den Anlagenschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt.

Ein aktivischer Kapitalausgleichsposten wird für die sich ergebenen Differenzen zwischen den Aktiv- und Passivsummen für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung und die sonstigen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors ausgewiesen.

Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten ist soweit möglich direkt zugeordnet. Für die nicht direkt zuordenbaren Positionen erfolgte die Verrechnung mittels Personalschlüssel auf die Tätigkeiten.

Die Zuordnung des Eigenkapitals erfolgte analog dem abgespaltenen Vermögen im Rahmen des rechtlichen Unbundlings im Geschäftsjahr 2007. Die im Geschäftsjahr 2010 vorgenommene Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen beruht auf dem mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz verbundenen Ertrag aus der Neubewertung von Personalrückstellungen und ist mit dem Personalschlüssel 2010 auf die Tätigkeiten verteilt. Die in den Geschäftsjahren 2016, 2017 und 2020 gebildeten Gewinnrücklagen in Höhe von 6.800 T€ wurden aufgelöst.

Der Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsse sowie die empfangenen Ertragszuschüsse sind den Tätigkeiten zugeordnet. Grundlage bilden die Kontenzuordnung in der Bilanz sowie die Anlagenklassen im Anlagevermögen, die den Bilanzkonten entsprechend untergeordnet sind.

Die Rückstellungen werden soweit wie möglich nach den jeweiligen Sachverhalten direkt zugeordnet. Bei personalbedingter Rückstellung fand der Personalschlüssel Anwendung. Die Steuerrückstellungen sind über den Schlüssel Steuern vom Einkommen und Ertrag verrechnet. Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten werden soweit wie möglich entsprechend den Sachverhalten direkt zugeordnet bzw. über den Anlagenschlüssel verteilt. Rückstellungen für IT-Leistungen und Mieten sind entsprechend ihrer Zuordnung in der Gewinn- und Verlustrechnung den Tätigkeiten zugeordnet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden über den Anlagenschlüssel verrechnet.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind direkt den Tätigkeiten zugeordnet.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind weitestgehend direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Personalbezogene Positionen sind mit dem Personalschlüssel und die übrigen nicht zugeordneten Positionen sind nach dem Budgetschlüssel umgelegt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden soweit möglich direkt zugeordnet. Diese Position beinhaltet Verbindlichkeiten, die aus weiterberechneten Kosten innerhalb der Stadtwerke Erfurt Gruppe resultieren. Diese Beträge werden entsprechend den verwendeten Schlüsseln in der Gewinn- und Verlustrechnung verteilt. Personenbezogene Verbindlichkeiten werden über den Personalschlüssel verrechnet. Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen sind über den Schlüssel Steuern vom Einkommen und Ertrag zugeordnet. Die Ergebnisabführung an den Gesellschafter wird über den Ergebnisschlüssel verteilt. Die Abführung aus der Entnahme von Gewinnrücklagen an den Gesellschafter wird entsprechend ihrer ursprünglichen Bildung den Tätigkeiten zugeordnet. Bei den sonstigen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors ergab sich eine Forderung. Aus diesem Grund erfolgten eine Umgliederung und der Ausweis unter den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind soweit möglich direkt zugeordnet. Im Wesentlichen sind in dieser Bilanzposition die Verbindlichkeiten aus Ausgleichszahlung erfasst. Diese Position wird nach dem Ergebnisschlüssel verteilt. Dies führte dazu, dass sich bei den sonstigen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors für die Ausgleichszahlung eine Forderung ergab. Aus diesem Grund erfolgten eine Umgliederung und der Ausweis unter den Forderungen gegen Gesellschafter.

Die sonstigen Verbindlichkeiten werden soweit möglich direkt zugeordnet. Personalbezogene Verbindlichkeiten, wie z. B. die Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer, werden über den Personalschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt. Für die übrigen nicht zugeordneten Positionen wird der Umsatzschlüssel zugrunde gelegt.

Ein passivischer Kapitalausgleichsposten wird für die sich ergebenen Differenzen zwischen den Aktiv- und Passivsummen für die Tätigkeiten Gasverteilung und grundzuständiger intelligenter Messstellenbetrieb ausgewiesen.

Der passivische Rechnungsabgrenzungsposten ist über den Personalschlüssel auf die Tätigkeiten verrechnet.

Bezüglich der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten wird auf die untenstehenden Tabelle 1 bis Tabelle 4 verwiesen.

Erläuterungen zur Tätigkeitenbilanz Elektrizitätsverteilung

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich:

Position in der Bilanz Gesamtbetrag Elektrizitätsverteilung
T€
bis zu einem Jahr
T€
von mehr als einem Jahr
T€
davon mehr als fünf Jahre
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 27.803 4.719 23.084 7.083
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.512 1.512 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.529 8.529 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12.235 12.235 0 0
davon gegenüber Gesellschafter 6.738 6.738 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.619 1.619 0 0
davon gegenüber Gesellschaftern 1.619 1.619 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.763 2.763 0 0
davon aus Steuern 566 566 0 0
SUMME 54.461 31.377 23.084 7.083

Tabelle 1: Verbindlichkeitenspiegel der Elektrizitätsverteilung

Erläuterungen zur Tätigkeitenbilanz Gasverteilung

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich:

Position in der Bilanz Gesamtbetrag Gasverteilung
T€
bis zu einem Jahr
T€
von mehr als einem Jahr
T€
davon mehr als fünf Jahre
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 13.131 2.229 10.902 3.345
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 34 34 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 519 519 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.859 2.859 0 0
davon gegenüber Gesellschafter 2.450 2.450 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 766 766 0 0
davon gegenüber Gesellschaftern 766 766
Sonstige Verbindlichkeiten 726 726 0 0
davon aus Steuern 190 190 0 0
SUMME 18.035 7.133 10.902 3.345

Tabelle 2: Verbindlichkeitenspiegel der Gasverteilung

Erläuterungen zur Tätigkeitenbilanz grundzuständiger intelligenter Messstellenbetrieb

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich:

Position in der Bilanz Gesamtbetrag grundzuständiger intelligenter Messstellenbetrieb
T€
bis zu einem Jahr
T€
von mehr als einem Jahr
T€
davon mehr als fünf Jahre
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.258 214 1.044 320
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 79 79 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.098 2.098 0 0
davon gegenüber Gesellschafter 2.072 2.072 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 36 36 0 0
davon gegenüber Gesellschaftern 36 36
Sonstige Verbindlichkeiten 10 10 0 0
davon aus Steuern 8 8 0 0
SUMME 3.481 2.437 1.044 320

Tabelle 3: Verbindlichkeitenspiegel des grundzuständigen intelligenten Messstellenbetriebes

Erläuterungen zur Tätigkeitenbilanz außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich:

Position in der Bilanz Gesamtbetrag außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors
T€
bis zu einem Jahr
T€
von mehr als einem Jahr
T€
davon mehr als fünf Jahre
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6 1 5 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2 2 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8 8 0 0
davon gegenüber Gesellschafter 1 1 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 14 14 0 0
davon aus Steuern 12 12 0 0
SUMME 30 25 5 2

Tabelle 4: Verbindlichkeitenspiegel der Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors

III. Erläuterungen zur Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnung

Basis der Tätigkeiten-GuV bildet die Kostenstellenrechnung der SWE Netz GmbH für das Geschäftsjahr 2023.

Auf der Grundlage der vorhandenen Kostenstellenstruktur in der SWE Netz GmbH erfolgt soweit möglich eine direkte Zuordnung von Kostenstellen sowie von Erträgen und Aufwendungen zu den Tätigkeiten. Alle Kostenstellen werden den Tätigkeiten zugeordnet. Die Kostenstellen der allgemeinen Bereiche werden über sachgerechte Schlüssel den Tätigkeiten zugeordnet (vgl. die unter I. Allgemeine Angaben genannten Schlüssel). Der gewählte Schlüssel für die Zuordnung der Kostenstellen der allgemeinen Bereiche wird auf die Erlöse und Erträge sowie auf die Kosten angewandt. Die Verteilung erfolgt über den Personalschlüssel. Des Weiteren wurde für ausgewählte Kostenstellen eine Einzelbetrachtung durchgeführt.

Die Umsatzerlöse werden den Tätigkeiten überwiegend direkt zugeordnet. Erlöse der allgemeinen Bereiche sind über den Personalschlüssel verteilt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge werden weitestgehend direkt zugeordnet. Erträge der allgemeinen Bereichskostenstellen sind über den Personalschlüssel verrechnet.

Die anderen aktivierten Eigenleistungen sind den Tätigkeiten direkt zugeordnet.

Der Materialaufwand ist im Wesentlichen direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Er beinhaltet insbesondere Aufwendungen für Konzessionsabgaben, Entgelte für vermiedene Netznutzung, Aufwendungen an den vorgelagerten Netzbetreiber, Aufwendungen für Einspeisung regenerativer Anlagen, Aufwendungen für den KWK-Zuschlag des aufgenommenen Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung gemäß KWKG, Aufwendungen für die Mehr- bzw. Mindermengenabrechnung und Aufwendungen für die Beschaffung von Verlustenergie. Materialaufwendungen der allgemeinen Bereiche sind insbesondere über den Personalschlüssel verrechnet.

Die Kosten der Dienstleistungen der SWE Service GmbH für die Leistungen der Netzdokumentation sind direkt den Tätigkeiten zugeordnet.

Der Personalaufwand wird so weit möglich direkt zugeordnet. Personalkosten der allgemeinen Bereiche werden mittels Personalschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt.

Grundlage für die Ermittlung der Abschreibungen bildet das Anlagengitter. Die Zuordnung der Abschreibungen erfolgt auf der Basis der im Anlagevermögen hinterlegten Kostenstellen. Somit erfolgt überwiegend eine direkte Zuordnung der Abschreibungen auf die Tätigkeiten. Die Abschreibungen der allgemeinen Bereiche werden entsprechend ihres Verteilungsschlüssels auf die Tätigkeiten verrechnet.

Die Zuordnung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgt soweit möglich direkt auf Basis der Direktzuordnung von Kostenstellen zu Tätigkeiten.

Für die Zuordnung der Dienstleistungsentgelte der SWE Service GmbH wird eine Unterteilung nach den erbrachten Leistungen vorgenommen. Leistungen für Abrechnung und Prozessunterstützung sind überwiegend direkt zugeordnet. Für nicht direkt zuordenbare Leistungen wird der Netzkundenschlüssel verwendet. Die Aufteilung der Leistungen der Abteilungen Rechnungswesen und Steuern sowie Finanz- und Working Capital Management erfolgt vorwiegend über einen kombinierten Netzkunden- und Budgetschlüssel nach Tätigkeiten und Abteilungen. Die hierin enthaltenen debitorischen Leistungen und die Leistungen für Mahnwesen werden auf Basis des Netzkundenschlüssels den Tätigkeiten zugeordnet. Leistungen für Beschaffung und für Liegenschaften werden über den Budgetschlüssel auf Tätigkeiten und Abteilungen verteilt. Die Dienstleistungsentgelte für Leistungen Human Resources sowie für Zentrale Dienste werden über den Personalschlüssel den Abteilungen zugeordnet. Den Abteilungen zugeordnete Kosten werden über die Personalschlüssel der einzelnen Abteilungen auf die Tätigkeiten verrechnet.

Die Zuordnung der Kosten für EDV-Leistungen i. V. mit Hardware, Software, Rechenzentrum undSAP-Beratung erfolgt soweit möglich direkt, ansonsten werden differenzierte EDV-spezifische Schlüssel (z.B. SAP-Schlüssel, PC-Schlüssel) verwendet. Den Abteilungen zugeordnete Kosten werden über die Personalschlüssel der einzelnen Abteilungen auf die Tätigkeiten verteilt.

Dienstleistungsentgelte für juristische Leistungen und das Entgelt gemäß dem Vertrag zur Vereinbarung von Serviceleistungen werden über den Personalschlüssel den Abteilungen zugeordnet und über die Personalschlüssel der einzelnen Abteilungen auf die Tätigkeiten verteilt.

Die Miet- und Mietnebenkosten werden entsprechend der genutzten Raumfläche der Gebäude den Bereichen und somit den Tätigkeiten zugeordnet.

Für Versicherungen wird eine Zuordnung anhand der bestehenden Verträge vorgenommen.

Die Zuordnung von Jahresabschluss- und Prüfungskosten erfolgt soweit wie möglich nach den jeweiligen Sachverhalten direkt. Für nicht direkt zuordenbare Sachverhalte wird der Anlagenschlüssel verwendet.

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge entstanden u. a. aus laufenden Guthaben aus dem Zentralen Finanzmanagement der Stadtwerke Erfurt Gruppe. Diese Position ist über den Anlagenschlüssel den Abteilungen zugeordnet und wird entsprechend ihres Verteilungsschlüssels auf die Tätigkeiten verrechnet. Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen sind direkt der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung zugeordnet.

Die in den Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthaltenen Darlehenszinsen gegenüber Kreditinstituten sind über den Anlagenschlüssel den Abteilungen zugeordnet und werden entsprechend ihres Verteilungsschlüssels auf die Tätigkeiten verrechnet. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen sind soweit möglich den Tätigkeiten direkt bzw. über den Personalschlüssel zugeordnet. Die Kosten für ein Aval zur Besicherung der Altersteilzeit werden auf Basis der abgeschlossenen Verträge auf die Bereiche verteilt und anschließend mittels Personalschlüssel auf die Tätigkeiten verrechnet.

Die sonstigen Steuern sind im Wesentlichen direkt zugeordnet.

Die Zuordnung der Steuern vom Einkommen und Ertrag basiert auf dem Schlüssel Steuern vom Einkommen und Ertrag. Die Ergebnisabführung und die Ausgleichszahlungen an die Gesellschafter werden mittels Ergebnisschlüssel den Tätigkeiten zugeordnet. Die Abführung aus der Entnahme von Gewinnrücklagen an den Gesellschafter wird entsprechend ihrer ursprünglichen Bildung den Tätigkeiten zugeordnet.

 

Erfurt, 26. März 2024

SWE Netz GmbH

Frank Heidemann, Geschäftsführer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung während des Geschäftsjahres 2023 auf Grundlage regelmäßiger Berichte über den Gang der Geschäfte, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über andere grundsätzliche Fragen der künftigen Ausrichtung der Gesellschaft überwacht. Alle wichtigen Vorgänge wurden mit der Geschäftsführung erörtert. Schwerpunkte der Erörterungen waren das Investitions geschehen sowie die Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens.

Im Geschäftsjahr 2023 haben zwei Aufsichtsratssitzungen stattgefunden. Über die Sitzungen und die dort gefassten Beschlüsse wurden Niederschriften erstellt. Die dem Aufsichtsrat von dem Geschäftsführer zur Verfügung gestellten Unterlagen waren dazu geeignet, betriebswirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu ermöglichen. Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat wurde zeitnah unterrichtet. Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Un terlassungen wurden nicht festgestellt.

Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 sind von der als Abschlussprüfer bestellten BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Regierungsstraße 64, 99084 Erfurt, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß§ 322 HGB versehen worden.

Den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, den Lagebericht und den Bericht über die Prüfung der Geschäftsführung nach § 53 HGrG haben wir geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung erheben wir dagegen keine Einwendungen. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat durch den Abschlussprüfer zu keinen Einwendungen geführt.

Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat am 15. Mai 2024 von dem Prüfergebnis im Beisein des Abschlussprüfers zustimmend Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat hat den vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt und der Gesellschafterversammlung dessen Feststellung empfohlen.

Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung und der Belegschaft seinen Dank und seine Anerkennung für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit aus.

 

Erfurt, 15. Mai 2024

Torsten Kamieth, Vorsitzender des Aufsichtsrates der SWE Netz GmbH

Sonstiger Berichtsteil

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 der SWE Netz GmbH am 15. Mai 2024.

In der Gesellschafterversammlung der SWE Netz GmbH wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:

Beschluss SWE N GV 150524-2:

Gemäß der Empfehlung des Aufsichtsrates wird der vorgelegte Jahresabschluss 2023 per 31. Dezember 2023 der SWE Netz GmbH festgestellt.

Bestätigungsvermerk

An die SWE Netz GmbH, Erfurt

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SWE Netz GmbH, Erfurt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWE Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG UND § 3 ABS. 4 S. 2 MSBG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung, grundzuständiger intelligenter Messstellenbetrieb und andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors des nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

• Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

• Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG " weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätssicherungsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

• ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

• ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Erfurt, 26. März 2024

BBH AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jürgen Gold, Wirtschaftsprüfer

Bianca Engel, Wirtschaftsprüferin

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