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Hanau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.217,03 |
12.964,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.215,00 |
964,00 |
| II.
Finanzanlagen |
14.002,03 |
12.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
67.433,58 |
63.646,48 |
| I.
Vorräte |
33.500,00 |
31.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.874,95 |
21.409,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.058,63 |
10.736,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
138,81 |
138,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
82.789,42 |
76.749,29 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.508,73 |
30.548,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
19.451,23 |
42.928,69 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
40,04 |
-23.477,46 |
| B.
Rückstellungen |
43.637,00 |
40.120,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.643,69 |
6.080,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.643,69 |
6.080,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
82.789,42 |
76.749,29 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Zum 1. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs
auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG kein
außerordentliches Ergebnis bilanziert.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs n. F. aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes
zu beachten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden unverändert zum Vorjahr angewandt.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Herstellungskosten umfassen alle direkt
zuordenbaren Kosten. Nicht aktiviert wurden Kosten der
allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale
Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale
Leistungen und für betriebliche Altersversorgung.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wurden bis zu einem Wert von 150 Euro im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Soweit der Wert für
diese Wirtschaftsgüter über 150 Euro aber nicht
über 1.000 Euro liegt, wurde ein
Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Jahr
der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei
Bedarf vorgenommen.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw.
bei dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt
Unfertige und fertige Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde wegen
Geringfügigkeit keine Pauschalwertberichtigung
gebildet.
Flüssige Mittel wurden mit dem Nennwert
bilanziert.
Das
Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken
sowie ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die
Bewertung erfolgte mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend
abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich
wie folgt dar:
|
Stand 31.12.2010
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
|
Restlaufzeit zwischen
einem und fünf Jahren
|
Restlaufzeit von mehr
als
fünf Jahren
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
2.527,09
|
2.527,09
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
830,71
|
830,71
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
6.116,60
|
6.116,60
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
5.249,81
|
5.249,81
|
0,00
|
0,00
|
Gesamt
|
8.643,69
|
8.643,69
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
6.080,52
|
6.080,52
|
0,00
|
0,00
|
IV. Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Aktionären
Gegenüber den Aktionären bestehen die
folgenden Forderungen und Verbindlichkeiten:
- Ausleihungen gegenüber Aktionären
14.002,03 Euro
- Forderungen gegenüber
Aktionären 21.509,25 Euro
V. Sonstige Angaben
Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sind:
Götz Winter, Maintal, Rechtsanwalt
Die Gesellschaft wird von den Vorstandsmitgliedern
gemeinschaftlich vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied
bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft
sind:
Frank Bilz, Bessenbach
Jens Müller-Otto,
Fraureuth
Timo Schmidt, Büdingen
Angaben zu Zahl, Nennbetrag und Gattung der ausgegebenen
Aktien
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
50.000,00 und ist eingeteilt in 25.000 Stammaktien und
25.000 Vorzugsaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00. Die
Aktien der Gesellschaft lauten auf den Namen des jeweiligen
Aktionärs. Jede Aktie gewährt das Stimmrecht
gemäß § 12 AktG.
Hanau, den 29. Dezember 2011
Der Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
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