AST
GmbH
Jena
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
209.538,59 |
226.601,62 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
43,00 |
985,00 |
| II.
Sachanlagen |
95.193,00 |
116.750,00 |
| III.
Finanzanlagen |
114.302,59 |
108.866,62 |
| B.
Umlaufvermögen |
526.336,18 |
573.465,58 |
| I.
Vorräte |
115.988,42 |
218.312,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
346.342,18 |
334.343,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.047,33 |
3.033,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
64.005,58 |
20.809,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.641,29 |
19.420,09 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.014.672,07 |
464.946,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.772.188,13 |
1.284.433,75 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
56.550,00 |
56.550,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.404.649,97 |
2.404.649,97 |
| III.
Bilanzverlust |
3.475.872,04 |
2.926.146,43 |
| davon
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
-2.342.857,46 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.014.672,07 |
464.946,46 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
2.971,00 |
3.910,00 |
| C.
Rückstellungen |
44.077,90 |
46.029,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.725.139,23 |
1.229.173,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
157.153,34 |
197.514,14 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
5.321,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.772.188,13 |
1.284.433,75 |
Anhang
1. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 der AST GmbH wurde nach
den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung erfolgte nach §§ 266, 275
HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet.
Dies konnte lt. Geschäftsführung trotz des
bilanziellen Kapitalfehlbetrages geschehen, da auf Grund
guter Geschäftschancen und der positiven
Fortbestehungsprognose , welche vor allem aus der
verfolgten Marketingstrategie resultiert, nicht von einer
tatsächlichen Überschuldung der Gesellschaft
ausgegangen wird.
2. Angewandte Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände wurden,
soweit entgeltlich erworben, mit den Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Sämtliche immateriellen
Vermögensgegenstände werden über die
voraussichtliche Nutzungsdauer linear und pro rata temporis
abgeschrieben.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet. Die Ermittlung der Abschreibungen
wurde nach der linearen Methode vorgenommen. Die
Abschreibungen entsprechen hinsichtlich der Höhe und
der Abschreibungsmethode auch den steuerlichen
Vorschriften.
Zugänge des Geschäftsjahres 2011 wurden zu
Anschaffungskosten abzüglich anteiliger linearer
Abschreibung bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten von jeweils bis zu 410 Euro netto
wurden in Übereinstimmung mit § 6 Abs. 2 EStG in
voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 1.000
Euro nicht übersteigen, wurde in den Jahren 2008 und
2009 gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein
Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wurde zu einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten
(Anteile an verbundenen Unternehmen) bzw. zum Nennbetrag
(Ausleihungen an verbundene Unternehmen).
Die
Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Die Bewertung der
fertigen und unfertigen Erzeugnisse erfolgte mit den
Herstellungskosten. In die Herstellungskosten wurden die
Materialeinzel- und -gemeinkosten, die Fertigungseinzel-
und -gemeinkosten sowie der anteilige Wertverzehr des
Anlagevermögens einbezogen. Kosten der allgemeinen
Verwaltung, Zinsen für Fremdkapital und Steuern sind
in den Herstellungskosten nicht enthalten.
Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände und
Liquide Mittel wurden mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben
bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag gebildet, soweit sie
Aufwand bzw. Ertrag für die Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen. Für wiederkehrende
Zahlungen (wie z.B. Versicherungsprämien), deren
Höhe sich jährlich nicht wesentlich ändert,
wurden sie wegen Geringfügigkeit der Beträge nur
in solchen Fällen gebildet, in denen der volle
Jahresbeitrag für das Folgejahr im laufenden
Geschäftsjahr entrichtet wurde.
Die
Eigenkapitalpositionen sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Ein
Sonderposten wurde für Zuschüsse und
Zulagen auf Grund erhaltener öffentlicher
Investitionszuwendungen in den Vorjahren gebildet und wird
entsprechend der Abschreibung der geförderten
Wirtschaftsgüter aufgelöst.
Zuführungen zu
Sonstigen Rückstellungen erfolgten für
ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des
Erfüllungsbetrages, der voraussichtlich zu ihrer
Begleichung erforderlich ist.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet.
Latente Steuern werden anhand der Unterschiede in
den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der
Steuerbilanz ermittelt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Sie werden
zum 31.12.2011 nicht ausgewiesen, da die bestehende
aktivische Steuerlatenz unter Ausnutzung des Wahlrechts des
§ 274 HGB
bilanziell nicht angesetzt wird.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit
sie bis zur Aufstellung des Abschlusses für das
Geschäftsjahr erkennbar waren, wurde durch Bildung
ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen.
3. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
3. 1. Finanzanlagen
Die ASt GmbH hat im Jahr 2007 eine 100%-ige Tochter
gegründet, die AST Inc. Die Anteile werden im
Anlagevermögen gehalten.
3. 2. Forderungen
In der Bilanz sind Forderungen in Höhe von 3
T€ ausgewiesenen, die eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr haben.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen
(AST Inc.) in Höhe von 215.611,96 Euro enthalten.
3. 3. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeitenmit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beträgt Euro
451.984,02.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt Euro 0.
Im Gesambetrag der Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von Euro 1.492.050,33 enthalten.
Der Gesamtbetrag der sonstigen Verbindlichkeiten
beträgt Euro 916.065,68,
davon bestehen:
| - Verbindl. aus
Steuern: |
36.329,55 Euro
|
(Vorjahr: |
11.279,61 Euro) |
| - Verbindl. im Rahmen
der soz. Sicherheit: |
1.198,34 Euro |
(Vorjahr: |
0,00 Euro) |
| - Verbindl. mit einer
RLZ bis 1 Jahr: |
353.460,03 Euro |
(Vorjahr: |
147.182,96
Euro) |
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Für Darlehen in Gesamthöhe von 980.000
Euro wurden Rangrücktrittserklärungen
abgegeben.
4. Sonstiges
4.1. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Ergebnis des Geschäftsjahres ist durch
Steuern vom Einkommen und Ertrag nicht belastet. Für
die Folgejahre bestehen steuerliche Verlustvorträge in
Höhe von ca.
3,5 Mio €.
4.2. Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer bestellt war im
Geschäftsjahr 2011 Herr Dr. Werner Schwarze.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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