Essity Hygiene Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Yves Lagarde seit 17.10.2023 | Prokura |
Thomas Peter Wüst seit 17.10.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Essity Group Holding B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Essity Pensions GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für 2023Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 und 4 HGB und nimmt die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch. Demnach hat die Gesellschaft keinen Lagebericht aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma Essity Pensions GmbH mit Sitz in Mannheim im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 748801 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2018G" nach Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz des aktuellen Bestands bei einer restlichen Laufzeit von neun Jahren von 1,47 % (Vj. 1,37 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 3,50 % (Vj. 3,50 %) und erwartete Rentensteigerungen mit 2,25 % (Vj. 2,25 %) berücksichtigt. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, unverändert zum Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von Altersversorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Zeitwerte des Deckungsvermögens wurden anhand der am Bilanzstichtag gültigen Börsenkurse und Marktpreise der zugrundeliegenden Wertpapiere bestimmt. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung betrug zum 31. Dezember 2023 TEUR 105.877 (Vj. TEUR 93.325). Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zum 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 40 (Vj. TEUR 638). Eigenkapital Aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 19.972 wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 2.737 in die Gewinnrücklage eingestellt und der verbleibende Betrag in Höhe von TEUR 17.235 auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Nachschussverpflichtungen, Jahresabschlusskosten sowie sonstigen Leistungsbeziehungen gebildet. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten liegen wie im Vorjahr unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 826 (Vj. TEUR 721) Verbindlichkeiten aus dem Cashpool sowie Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 141 (Vj. TEUR 0). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Lohnsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 10 (Vj. TEUR 5). Sonstige Angaben Garantievereinbarung Mit Garantievereinbarung vom 18./29. Oktober 2013 hatte sich die Gesellschafterin Essity Group Holding B.V., Amsterdam/Niederlande, verpflichtet, der Gesellschaft in dem Umfang Eigenkapital in Form liquider Mittel zu gewähren, in dem diese nicht imstande sein sollte, ihren Pensionsverpflichtungen nachkommen zu können. Die Vereinbarung ist unbefristet. Eine Kündigung dieser Vereinbarung setzt die Gewährung einer vergleichbaren Absicherung der Essity Pensions GmbH hinsichtlich ihrer Pensionsverpflichtungen voraus. Ausschüttungssperre Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 unterliegt der Ausschüttungssperre i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB - resultierend aus der Bewertung des Deckungsvermögens - ein Betrag in Höhe von TEUR 87.438 (Vj. TEUR 75.288). Geschäftsführung
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Bezüge erhielt der jeweilige Geschäftsführer durch die Gesellschaft für seine Tätigkeit nicht. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 29.593 wie folgt zu verwenden:
Mannheim, den 5. November 2024 Geschäftsführer Thomas Wüst |
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