ams Offer GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexandra Margarethe Opelt seit 14.7.2025 | Prokura |
Keno Mischling seit 14.7.2025 | Prokura |
Aldo Gerard Kamper seit 5.4.2023 | Vorstandsmitglied |
Babette Fröhlich seit 12.3.2021 | Vorstandsmitglied |
Francois-Xavier Gérard seit 12.10.2017 | Prokura |
Kai Dr. Rossig seit 6.3.2013 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OSRAM Licht AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023JAHRESABSCHLUSS
DER
|
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| Geschäftsjahr | |||
| Tsd. € | Anhang | 2023 | 2022 |
| 1. Umsatzerlöse | 1 | - | - |
| 2. Herstellungskosten
der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten
Leistungen |
1 | - | - |
| 3. Bruttoergebnis vom Umsatz | - | - | |
| 4. Vertriebskosten | 2 | -1.329 | -1.215 |
| 5. Allgemeine Verwaltungskosten | 3 | -8.815 | -10.396 |
| 6. Sonstige betriebliche Erträge | 4 | 22 | - |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4 | - | -181 |
| 8. Betriebliches Ergebnis | -10.122 | -11.792 | |
| 9. Beteiligungsergebnis | 5 | 97.369 | -297 |
| 10. Zinsertrag | 6 | 554 | 382 |
| 11. Zinsaufwand | 6 | -21.890 | -7.794 |
| 12. Übriges Finanzergebnis | 7 | -660 | -571 |
| 13. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 8 | -5.671 | -5.835 |
| 14. Ertrag aus Verlustübernahme | - | 25.907 | |
| 15. Jahresüberschuss | 59.579 | - | |
| 16. Verlustvortrag | -387.399 | -387.399 | |
| 17. Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | - | - | |
| 18. Bilanzverlust | -327.820 | -387.399 | |
Durch Rundungen können geringe Differenzen
auftreten.
| Geschäftsjahr | |||
| Tsd. € | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| A. Anlagevermögen | 11 | ||
| I. Sachanlagen | 58 | 82 | |
| II. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.044.734 | 3.044.734 | |
| Finanzanlagen | 3.044.734 | 3.044.734 | |
| Summe Anlagevermögen | 3.044.792 | 3.044.816 | |
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 12 | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 109.928 | 53.466 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 173 | 376 | |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 110.101 | 53.842 | |
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 0 | 0 | |
| Summe Umlaufvermögen | 110.101 | 53.842 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 733 | 972 | |
| D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 13 | - | 189 |
| Summe Aktiva | 3.155.626 | 3.099.819 | |
| Geschäftsjahr | |||
| Tsd. € | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| A. Eigenkapital | 14 | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 96.848 | 96.848 | |
| (bedingtes Kapital 10.469 Tsd. € [im Vorjahr 10.469 Tsd. €]) | |||
| II. Eigene Anteile | -2.664 | -2.664 | |
| Ausgegebenes Kapital | 94.184 | 94.184 | |
| III. Kapitalrücklagen | 2.136.414 | 2.136.414 | |
| IV. Gewinnrücklagen | 163.568 | 163.568 | |
| 1. Rücklage für eigene Anteile | 2.664 | 2.664 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 160.904 | 160.904 | |
| V. Bilanzverlust | -327.820 | -387.399 | |
| Eigenkapital | 2.066.346 | 2.006.767 | |
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 15 | 25.361 | 24.063 |
| 2. Steuerrückstellungen | 16 | 4.011 | 3.699 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 17 | 544 | 525 |
| Rückstellungen | 29.916 | 28.287 | |
| C. Verbindlichkeiten | 18 | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.380 | 1.273 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.055.088 | 1.060.767 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.896 | 2.726 | |
| Verbindlichkeiten | 1.059.364 | 1.064.765 | |
| Summe Passiva | 3.155.626 | 3.099.819 | |
Durch Rundungen können geringe Differenzen
auftreten.
Die OSRAM Licht AG, München (Deutschland)
(nachfolgend "OSRAM Licht AG" oder die "Gesellschaft") ist
gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Erleichterung gem. § 264 Abs.
1 Satz 4 wird in Anspruch genommen und ein Lagebericht wird
nicht aufgestellt. Die OSRAM Licht AG mit Sitz in
München ist beim Registergericht München unter
der Handelsregisternummer HRB 199675 registriert. Die
Gesellschaft ist eine Holding Gesellschaft. Der Ausweis von
Beträgen erfolgt in Tausend Euro (Tsd. €).
Die OSRAM Licht AG ist eine mittelbare
Tochtergesellschaft der ams-OSRAM AG
(Premstätten/Öster-reich) und wird mit ihren
unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften in den
den Voraussetzungen des § 291 Abs. 2 HGB
entsprechenden Konzernabschluss der ams-OSRAM AG (kleinster
und größter Konsolidierungskreis) einbezogen.
Der Konzernabschluss der ams-OSRAM AG zum 31. Dezember
2023 wird nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und
den ergänzenden Anforderungen des § 245a
österreichisches Unternehmensgesetzbuch (UGB)
aufgestellt. Er wird unter dem registrierten Firmensitz:
Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten
(Österreich) hinterlegt und beim Landesgericht
für Zivilrechtssachen Graz (Österreich)
offengelegt.
Am 22. September 2020 wurde ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der ams Offer GmbH,
München (eine 100% unmittelbare Tochtergesellschaft
der ams-OSRAM AG) als herrschendem Unternehmen und der
OSRAM Licht AG als beherrschtem Unternehmen unterzeichnet,
der per 2. November 2020 von den Parteien geringfügig
angepasst wurde. Der Vertrag sieht vor, dass den
außenstehenden Aktionären der OSRAM Licht AG
für die Dauer des Unternehmensvertrags eine
jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 2,57
€ brutto je OSRAM-Aktie (abzüglich des Betrags
etwaiger Körperschaftsteuer nebst
Solidaritätszuschlag, nach dem jeweils für diese
Steuern für das betreffende Geschäftsjahr
geltenden Steuersatz) von der ams Offer GmbH, gewährt
wird. Überdies wurde den außenstehenden
Aktionären der OSRAM Licht AG ein Angebot zum Erwerb
ihrer OSRAM-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen
Barabfindung in Höhe von 45,54 € unterbreitet
(Abfindungsangebot). Die Höhe der jährlichen
Ausgleichszahlung und des Abfindungsangebots wurde in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und
auf Grundlage einer Unternehmensbewertung nach IDW S 1
festgelegt. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit
geschlossen und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum
Ende eines jeden Geschäftsjahrs der OSRAM Licht AG
ordentlich gekündigt werden, frühestens jedoch
mit Wirkung zum Ablauf eines Zeitraums von mindestens
fünf Zeitjahren seit Beginn des Geschäftsjahrs
der OSRAM Licht AG, in dem der Vertrag erstmals wirksam
geworden ist. Das Recht der außerordentlichen
fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes bleibt unberührt.
Die Gesellschafterversammlung der ams Offer GmbH hat dem
Abschluss des Vertrags am 2. November 2020 zugestimmt. Die
Hauptversammlung der OSRAM Licht AG hat diesem Vertrag am
3. November 2020 zugestimmt. Dazu wurde eine
außerordentliche Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde
mit Eintragung im Handelsregister am 3. März 2021 mit
wirtschaftlicher Rückwirkung per 1. Oktober 2020
wirksam.
Des Weiteren gab die ams Offer GmbH am 3. Mai 2021 ihre
Absicht bekannt, die OSRAM Licht AG zu einem Antrag auf
Widerruf ihrer Börsennotierung (Delisting) zu
veranlassen und den Aktionären der Gesellschaft ein
Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft
zum Preis von EUR 52,30 je Aktie zu unterbreiten
(Delisting-Angebot). Dieses Angebot wurde am 21. Mai 2021
veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 18.
Juni 2021 wurden ca. 7,2% der Aktien im Rahmen des
DelistingAngebots angedient. Auf Antrag der Gesellschaft
wurde die Börsennotierung der OSRAM Licht AG an der
Frankfurter Wertpapierbörse zum 30. Juni 2021 und an
der Münchner Wertpapierbörse zum 29. September
2021 beendet. Zum 31.12.2023 beträgt die
Beteiligungsquote der ams-OSRAM Gruppe an der OSRAM Licht
AG 85,76%.
Die OSRAM Licht AG und die OSRAM Beteiligungen GmbH,
München (Deutschland), (nachfolgend "OSRAM
Beteiligungen GmbH") haben am 16. Dezember 2014 einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
(nachfolgend "BGAV") geschlossen, der am 9. Juni 2015 mit
Eintragung im Handelsregister rückwirkend ab dem 1.
Oktober 2014 wirksam wurde. Mit diesem Vertrag wurde die
Leitung der OSRAM Beteiligungen GmbH der OSRAM Licht AG
unterstellt; die OSRAM Licht AG ist zur Übernahme der
Verluste der OSRAM Beteiligungen GmbH nach Maßgabe
der Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils
geltenden Fassung verpflichtet. Der BGAV ist auf
unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von
drei Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs der
OSRAM Licht AG ordentlich gekündigt werden,
frühestens jedoch mit Wirkung zum Ablauf eines
Zeitraums von mindestens fünf Zeitjahren seit Beginn
des Geschäftsjahrs der OSRAM Licht AG, in dem der
Vertrag erstmals wirksam geworden ist. Das Recht der
außerordentlichen fristlosen Kündigung bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
Der Jahresabschluss der OSRAM Licht AG für das
Geschäftsjahr 2023 umfasst die Gewinn- und
Verlustrechnung, die Bilanz und den Anhang. Die
Gesellschaft macht keinen Gebrauch von den Erleichterungen
im Zusammenhang mit § 266 Absatz 1 Satz 3, § 276
oder § 288 HGB.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich
einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur
angegebenen Summe addieren und dass dargestellte
Prozentangaben nicht exakt die entsprechenden absoluten
Werte widerspiegeln.
Die OSRAM Licht AG erstellt die Gewinn- und
Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen und etwaiger
außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet.
Die planmäßige Abschreibung des
Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach
der linearen Abschreibungsmethode. Im Zugangsjahr erfolgt
die Abschreibung pro rata temporis.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhafter
Wertminderung vorgenommen. Zuschreibungen werden aufgrund
des Wertaufholungsgebots bis zu den ursprünglichen
Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe
für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten
oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls
gebildet.
Flüssige Mittel haben im Geschäftsjahr 2023
und 2022 einen Wert von Null.
Vermögensgegenstände, die ausschließlich
der Erfüllung von bestimmten Verpflichtungen aus
Pensionszusagen ("Deferred Compensation") dienen und dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind,
sind Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2
HGB und werden bei der OSRAM Licht AG zum beizulegenden
Zeitwert bewertet. Erträge und Aufwendungen aus diesen
Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus
der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert
und im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin
werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils
zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich
ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den
Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der
Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt
der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung.
Ein Überhang passiver latenter Steuern aus
temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen
und steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten unter Berücksichtigung von
Verlust- und Zinsvorträgen ist anzusetzen, wenn
insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen
Geschäftsjahren auszugehen ist.
Mit der wirtschaftlichen Wirksamkeit des Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrags zum 1. Oktober 2020 wurde
die OSRAM Licht AG von einer Organträgerin innerhalb
der OSRAM Licht Konzern zu einer Organgesellschaft der ams
Offer GmbH. Latente Steuern werden im Folgenden bei der
Organträgerin bilanziert.
Rückstellungen beinhalten Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen,
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen.
In den Rückstellungen sind in angemessenem und
ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle
erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Diese sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sonstige
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem restlaufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen
Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.
Pensionsverpflichtungen werden nach dem
versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren
(projected unit credit method) ermittelt. Dabei werden die
zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage, der zum
Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche
bewertet und auf ihren Barwert abgezinst. Bei der Bewertung
werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung
weiterer Parameter wie Gehalts-/ Rententrend und
Sterblichkeit, die sich auf die künftige
Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
am Bilanzstichtag angesetzt.
Die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten
werden zum Nennwert bewertet.
Die OSRAM Licht AG fasst einzelne Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung und der Bilanz zusammen, sofern der
einzelne Posten für die Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
nicht erheblich ist und durch eine Zusammenfassung die
Klarheit der Darstellung vergrößert wird. Diese
Posten erläutert die OSRAM Licht AG im Anhang unter
C.3 und C.4 gesondert.
Im Berichtsjahr 2023 und im vergangenen
Geschäftsjahr sind weder Umsatzerlöse noch
Herstellungskosten angefallen.
Die Vertriebskosten stellen Aufwendungen im Bereich
Marketing und Kommunikation in der OSRAM Licht AG dar und
belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf 1.329 Tsd. €
(Vj. 1.215 Tsd. €).
In den Allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von
8.815 Tsd. € (Vj. 10.396 Tsd. €) wirken im
Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen die
Personalaufwendungen (vgl. hierzu Ziffer 19,
»Personalaufwand«), Aufwendungen für die
Hauptversammlung und den Aufsichtsrat, Aufwendungen
für Beratungsleistungen sowie Aufwendungen für
den Abschlussprüfer für die Prüfung des
Jahresabschlusses. Der Rückgang der Allgemeinen
Verwaltungskosten resultiert im Wesentlichen aus geringeren
Aufwendungen für Beratungsleistungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge im
Geschäftsjahr belaufen sich auf 22 Tsd. € (Vj. 0
Tsd. €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in
Höhe von 0 Tsd. € (Vj. 181 Tsd. €)
angefallen.
Im Geschäftsjahr 2023 belaufen sich die
Beteiligungsgewinne der OSRAM Licht AG auf insgesamt 97.369
Tsd. € (Vj. Beteiligungsverluste 297 Tsd. €).
Diese resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag
mit der OSRAM Beteiligungen GmbH. Der Gewinn im aktuellen
Geschäftsjahr ist im Wesentlichen auf das Ergebnis vor
Ergebnisabführung bei der OSRAM GmbH
zurückzuführen.
Die Zinserträge in Höhe von 554 Tsd. €
(Vj. 382 Tsd. €) resultieren aus einer Forderung
gegenüber der ams Offer GmbH. Die Zinsaufwendungen in
Höhe von 21.890 Tsd. € (Vj. 7.794 Tsd. €)
resultieren aus der Verzinsung der Forderungen und
Verbindlichkeiten im Rahmen des ams-OSRAM Cash Managements
(vgl. hierzu auch Ziffer 11, »Forderungen und
Sonstige Vermögensgegenstände« und Ziffer
18 »Verbindlichkeiten«) und betreffen die OSRAM
GmbH.
Der Zinsanteil in der Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen wird im Übrigen
Finanzergebnis ausgewiesen.
Das Übrige Finanzergebnis umfasst im Wesentlichen
den Zinsaufwand aus der Veränderung der
Pensionsrückstellungen in Höhe von 660 Tsd.
€ (Vj. 571 Tsd. €). Der Wert ist im Wesentlichen
durch die aktuellen Parameter im
versicherungsmathematischen Gutachten für die
Aufzinsung der Defined Benefit Obligation (DBO)
begründet (siehe hierzu Ziffer 15,
»Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen«).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe
von 5.671 Tsd. € (Vj. 5.835 Tsd. €) betreffen
eine Gewerbesteuererstattung in Höhe von 142 Tsd.
€ (Vj. 1.081 Tsd. €) sowie Aufwand für
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in
Höhe von 5.813 Tsd. € (Vj. 6.916 Tsd. €),
die im Zusammenhang mit der Garantiedividende an die
Minderheitsgesellschafter der Gesellschaft stehen.
Sonstige Steuern in Höhe von 23 Tsd. € (Vj. 30
Tsd. €) sind in den entsprechenden Funktionskosten
enthalten und resultieren aus der Besteuerung von
geldwerten Vorteilen.
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen | |||||
| 01. Januar | 31. Dezember | 01. Januar | 31. Dezember | |||
| Tsd. € | 2023 | Zugänge | 2023 | 2023 | Zugänge | 2023 |
| I. Sachanlagen | 233 | 6 | 239 | -151 | -30 | -181 |
| II. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.044.734 | - | 3.044.734 | - | - | - |
| Finanzanlagen | 3.044.734 | - | 3.044.734 | - | - | - |
| Anlagevermögen | 3.044.967 | 6 | 3.044.973 | -151 | -30 | -181 |
| Anlagevermögen Nettowert | ||
| 31. Dezember | 31. Dezember | |
| Tsd. € | 2023 | 2022 |
| I. Sachanlagen | 58 | 82 |
| II. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.044.734 | 3.044.734 |
| Finanzanlagen | 3.044.734 | 3.044.734 |
| Anlagevermögen | 3.044.792 | 3.044.816 |
Die Sachanlagen betreffen Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
Die Finanzanlagen umfassen Anteile an verbundenen
Unternehmen, die sich im Geschäftsjahr 2023 nicht
verändert haben. Die Beteiligungen und sonstigen
Anteile der OSRAM Licht AG sind in Ziffer 26,
»Aufstellung des Anteilsbesitzes«
aufgeführt.
Die OSRAM Licht AG nimmt am konzernweiten "ams-OSRAM
Cash Management" der OSRAM GmbH teil. Innerhalb desselben
investiert die OSRAM Licht AG kurzfristige
Zahlungsmittelüberschüsse und empfängt
Kontokorrentkredite zur Finanzierung der
Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus stellt
die OSRAM GmbH kurzfristige Darlehen zur Verfügung.
Zinserträge und Zinsaufwendungen resultieren aus
Finanzierungsaktivitäten und werden im Posten
Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen ausgewiesen (vgl.
hierzu auch Ziffer 6, »Zinsertrag,
Zinsaufwand«).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31.
Dezember 2023 auf 110.101 Tsd. € (Vj. 53.842 Tsd.
€). Davon entfallen 109.928 Tsd. € (Vj. 53.466
Tsd. €) auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen,
welche im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber der
ams Offer GmbH in Höhe von 12.549 Tsd. € und
Forderungen gegenüber der OSRAM Beteiligungen GmbH in
Höhe von 97.369 Tsd. € aus Gewinnabführung
bestehen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von 173 Tsd. € (Vj. 376 Tsd. €)
betreffen eine Ertragssteuerforderung.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten im
Geschäftsjahr beträgt 733 Tsd. € (Vj. 972
Tsd. €). Der Betrag resultiert aus der
periodengerechte Aufwandserfassung für
Versicherungsaufwendungen.
Der aktive Unterschiedsbetrag im Geschäftsjahr
beträgt 0 Tsd. € (Vj. 189 Tsd. €). Im
Geschäftsjahr 2022 ergab sich aus der
Vermögensverrechnung im Zusammenhang mit
Altersteilzeitrückstellungen ein aktiver
Unterschiedsbetrag in Höhe von 189 Tsd. €.
Zum 31. Dezember 2023 betrug das Grundkapital der OSRAM
Licht AG 96.848 Tsd. €. Das Grundkapital der
Gesellschaft ist eingeteilt in 96.848.074 auf den Namen
lautende nennwertlose Stückaktien. Die nennwertlosen
Stückaktien entsprechen damit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 €.
Zum 31. Dezember 2023 verfügte die OSRAM Licht AG
über ein Genehmigtes Kapital in Höhe von
insgesamt 24.079 Tsd. € (Vj. 24.079 Tsd. €).
Zum 31. Dezember 2023 betrug das Bedingte Kapital der
OSRAM Licht AG insgesamt nominal 10.469 Tsd. € (Vj.
10.469 Tsd. €).
Die Entwicklung des Bestands eigener Anteile ergibt sich
aus nachfolgender Übersicht:
| Stück | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Bestand zu Beginn des Geschäftsjahrs (01.Januar) | 2.664.388 | 2.664.388 |
| Einzug eigener Anteile | - | - |
| Erwerb eigener Anteile | - | - |
| Ausgabe im Rahmen anteilsorientierter Vergütung und Mitarbeiterprogrammen | - | - |
| Bestand zum Ende des Geschäftsjahrs (31.Dezember) | 2.664.388 | 2.664.388 |
Der auf die erworbenen eigenen Anteile entfallende
Betrag des Grundkapitals in Höhe von 2.664.388 €
entspricht 2,75% des Grundkapitals. Der Erwerb erfolgte
aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG.
Für die erworbenen und zum 31. Dezember 2023 im
Bestand befindlichen eigenen Anteile wurde eine
Rücklage in Höhe des Nennbetrags gebildet.
Im Geschäftsjahr ergaben sich in den
Kapitalrücklagen in Höhe von 2.136.414 Tsd.
€ keine Änderungen (Vj. keine Veränderung).
Im Geschäftsjahr ergaben sich in den
Gewinnrücklagen in Höhe von 163.568 Tsd. €
keine Änderungen (Vj. keine Veränderung).
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 lagen der
Gesellschaft folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen
Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
vor:
ams-OSRAM AG, Premstätten (Österreich) hat uns
am 1. Juli 2021 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht
AG, München, am 30. Juni 2021 die Schwelle von 75%
überschritten hat und an diesem Tage 77,63%
(75.179.810 Stimmrechte) betragen hat. Davon werden 77,63%
der Stimmrechte (75.179.810 Stimmrechte) der ams-OSRAM AG
gemäß § 34 WpHG zugerechnet. Die
zugerechneten Stimmrechte werden von der ams Offer GmbH,
einer 100%igen Tochtergesellschaft der ams-OSRAM AG,
gehalten.
Im Geschäftsjahr 2023 beträgt der
Jahresüberschuss 59.579 Tsd. € (Vj. 0 Tsd.
€). Nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus dem
Vorjahr in Höhe von 387.399 Tsd. € beträgt
der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023 327.820 Tsd. €
(Vj. 387.399 Tsd. €).
Der Bilanzverlust des Geschäftsjahrs 2023 in
Höhe von 327.820 Tsd. € wurde auf neue Rechnung
vorgetragen.
Die ausschüttungsgesperrten Beträge belaufen
sich auf 223 Tsd. € (Vj. 683 Tsd. €). Diese
ergeben sich im Wesentlichen aus Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in
Höhe von 135 Tsd. € (Vj. 660 Tsd. €; vgl.
Ziffer 15, »Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen«). Den
ausschüttungsgesperrten Beträgen stehen frei
verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von
160.904 Tsd. € (Vj. 160.904 Tsd. €)
gegenüber.
Die OSRAM Licht AG gewährt dem Vorstand
verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung. Die
Mitglieder des Vorstands nehmen je nach individueller
Zusage an dem im Geschäftsjahr 2004 eingeführten
Pensionsplan (Beitragsorientierte OSRAM Altersversorgung -
BOA) sowie an den im Geschäftsjahr 2004 geschlossenen
alten Pensionszusagen-Programmen für ehemalige
Mitglieder des Vorstands des ehemaligen OSRAM
Licht-Konzerns teil. In Zusammenhang mit der BOA wurde
für alle teilnehmenden Vorstandsmitglieder ab Eintritt
ein persönliches, virtuelles Versorgungskonto
eingerichtet, auf dem die zugesagten
Unternehmensbeiträge und die Garantieverzinsung
gutgeschrieben werden.
Über die Höhe dieser Beiträge wird
jährlich vom Aufsichtsrat entschieden; sie wird
individuell festgelegt. Die Zusagen an die
Vorstandsmitglieder sind unverfallbar. Die Mitglieder des
Vorstands haben ab dem 62. Lebensjahr einen Anspruch auf
Leistungen aus der BOA, die nach Wahl des Berechtigten in
Form einer Rente, eines Einmalbetrags oder in bis zu
zwölf Jahresraten erbracht werden. Die Leistungen des
BOA-Versorgungsplans sind überwiegend abhängig
von den zugesagten Unternehmensbeiträgen und den
darauf entfallenden Investmenterträgen, wobei durch
die Gesellschaft eine Mindestverzinsung (Garantiezins)
garantiert wird.
Ehemalige Vorstandsmitglieder, die bereits vor dem 1.
Mai 2003 bei der Gesellschaft bzw. im OSRAM Licht- und
Siemens-Konzern in einem unbefristeten
Arbeitsverhältnis gestanden haben, besitzen noch alte,
rechtsverbindliche, leistungsorientierte Pensionszusagen.
Danach zahlt die OSRAM Licht AG die Pension aus, die von
der Gehaltsstufe und dem Lebensalter bzw. den Dienstjahren
des Vorstandsmitglieds abhängig ist.
Mit Wirkung zum 1. April 2015 wurden die
Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, die
bis zu diesem Zeitpunkt bei der OSRAM GmbH ausgewiesen
wurden, von der OSRAM Licht AG übernommen. Die
anspruchsberechtigten Mitarbeiter, die seit dem 1. Mai 2003
in ein festes Arbeitsverhältnis eingetreten sind,
nehmen an dem BOA-Pensionsplan teil. Für jeden
anspruchsberechtigten Mitarbeiter wird dabei ab Eintritt
ein persönliches, virtuelles Versorgungskonto
eingerichtet, auf dem die zugesagten
Unternehmensbeiträge gutgeschrieben werden. Einen
Leistungsanspruch aus der BOA erdient sich ein Mitarbeiter
erst, sofern er mindestens drei Jahre bei der OSRAM Licht
AG oder ihren Tochterunternehmen beschäftigt ist und
das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Leistungen des
BOA-Versorgungsplans sind überwiegend abhängig
von den zugesagten Unternehmensbeiträgen und den
darauf entfallenden Investmenterträgen, wobei durch
das Unternehmen eine Mindestverzinsung (Garantiezins)
garantiert wird.
Die anspruchsberechtigten Mitarbeiter, die bereits vor
dem 1. Mai 2003 bei dem Unternehmen in einem unbefristeten
Arbeitsverhältnis gestanden haben, besitzen noch alte,
rechtsverbindliche, leistungsorientierte Pensionszusagen.
Danach zahlt die OSRAM Licht AG eine Pension, die von der
Gehaltsstufe und dem Lebensalter bzw. den Dienstjahren des
Mitarbeiters abhängig ist. Zudem zahlt das Unternehmen
an Mitarbeiter, die vor dem 1. Oktober 1983 in das
Unternehmen eingetreten sind, bei Eintritt in den Ruhestand
für einen bestimmten Zeitraum sogenannte
Übergangszuschüsse, die jeweils abhängig
sind von den letzten Bezügen des Mitarbeiters.
Der Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellungen beträgt zum 31. Dezember
2023 25.361 Tsd. € (Vj. 24.063 Tsd. €). Die
versicherungsmathematische Bewertung des
Erfüllungsbetrags basiert unter anderem auf einem
Abzinsungssatz von 1,83 % (Vj. 1,78 %) und einem
Rententrend von 2,20 % (Vj. 2,20 %) für die
früheren leistungsorientierten Zusagen. Im Zuge der
Einführung der BOA wurde für die
leistungsorientierten Altersversorgungsleistungen der
Effekt aus Gehaltssteigerungen weitgehend eliminiert.
Aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes von
einem siebenjährigen auf einen zehnjährigen
Durchschnittszins ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von 135 Tsd. € (Vj.
660 Tsd. €).
Die Mitarbeiter der OSRAM Licht AG haben die
Möglichkeit, an einem freiwilligen
Entgeltumwandlungsplan (Deferred Compensation)
teilzunehmen. Dabei können die Mitarbeiter
künftige variable Bezüge gegen eine
ergänzende betriebliche Altersversorgung eintauschen,
wobei der einzelne Mitarbeiter für den einbehaltenen
Teil der Bezüge eine wertgleiche Versorgungszusage
erhält. Die im Rahmen dieses Plans umgewandelten
Gehaltsbestandteile werden in Fondsanteile angelegt, die
nur der Deckung der hieraus entstehenden
Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff
anderer Gläubiger entzogen sind. Aufgrund der
Separierung und Zweckbindung dieses Fondsvermögens
sind die Voraussetzungen gemäß § 246 Abs. 2
HGB erfüllt. Deshalb wird dieses Fondsvermögen,
das einen beizulegenden Zeitwert zum 31. Dezember 2023 von
694 Tsd. € (im Vj. 594 Tsd. €)
(Anschaffungskosten 606 Tsd. € bzw. im Vj. 570 Tsd.
€) hat, mit den Verpflichtungen aus Deferred
Compensation verrechnet. Nach Verrechnung wird eine
Rückstellung in Höhe von 4 Tsd. € (im Vj. 2
Tsd. €) ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 4.011
Tsd. € (Vj. 3.699 Tsd. €) beinhalten
Rückstellungen für Ertragsteuern, Umsatzsteuern
und sonstigen Steuern.
Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 544
Tsd. € (Vj. 525 Tsd. €) umfassen im Wesentlichen
übrige Rückstellungen für Löhne und
Gehälter.
Für Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten
gewährt.
Sämtliche ausgewiesene Verbindlichkeiten, mit
Ausnahme der gewährten Darlehen der OSRAM GmbH, haben
wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von 1.055.088 Tsd.
€ (Vj. 1.060.767 Tsd. €) bestehen aus
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
zum Teil aus dem Cash-Management in Höhe von 518.227
Tsd. € (Vj. 443.082 Tsd. €), Verbindlichkeiten
gegenüber weiteren Konzerngesellschaften in Höhe
von 11.861 Tsd. € (Vj. 27.685 Tsd. €) und zum
Teil aus Darlehen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden
bestehende Verbindlichkeiten der OSRAM Licht AG
gegenüber der OSRAM GmbH in Höhe von 525.000 Tsd.
€ in ein zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von
zehn Jahren umgewandelt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
2.896 Tsd. € (Vj. 2.726 Tsd. €) sind im
Wesentlichen personalbezogene Verpflichtungen in Höhe
von 2.292 Tsd. € (Vj. 2.175 Tsd. €) erfasst.
Davon entfallen 12 Tsd. € (Vj. 16 Tsd. €) auf
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Zum
Bilanzstichtag bestehen Steuerverbindlichkeiten in
Höhe von 604 Tsd. € (Vj. 551 Tsd. €).
| Geschäftsjahr | ||
| Tsd. € | 2023 | 2022 |
| Löhne und Gehälter | -7.879 | -6.415 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | -374 | -520 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | -314 | -676 |
| -8.567 | -7.611 | |
Der Personalaufwand umfasst im Geschäftsjahr 2023
neben laufenden Aufwendungen für Löhne und
Gehälter auch die Aufwendungen für soziale
Abgaben, Unterstützung und Altersversorgung. Der
Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen
wird wie im Vorjahr im Übrigen Finanzergebnis
ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 24
(Vj. 37) Mitarbeiter beschäftigt. Hiervon waren im
Berichtsjahr 4 (Vj. 7) Mitarbeiter im Bereich Vertrieb und
20 (Vj. 30) Mitarbeiter im Bereich Verwaltung und
allgemeine Dienste beschäftigt.
In der OSRAM Licht AG wird seit dem Geschäftsjahr
2019 keine eigenständige langfristige aktienbasierte
Vergütung für Vorstände oder Mitarbeiter
angeboten. Allerdings legt die ams-OSRAM AG ein
anteilsbasiertes Programm auf, an dem die
Führungskräfte sowie Vorstände des ams-OSRAM
Gesamtkonzerns teilnehmen. Die Vorstände der OSRAM
Licht AG nehmen in ihrer Funktion als Vorstand bzw.
Mitglied des Management Teams der ams-OSRAM AG an diesem
Programm teil.
Das Garantiemanagement der OSRAM Licht AG und ihrer
Tochterunternehmen wird von der OSRAM GmbH zentral
ausgeführt bzw. ausgesteuert. Im Rahmen dieses
Garantiemanagements werden Konzern- und Bankgarantien
für die OSRAM GmbH und ihre Tochtergesellschaften
sowie für die OSRAM Licht AG und die OSRAM
Beteiligungen GmbH überwiegend durch die OSRAM GmbH
direkt bzw. auf Banklinien der OSRAM GmbH ausgestellt.
Die OSRAM Licht AG sowie weitere wesentliche
Tochtergesellschaften der OSRAM Licht AG sind folgenden,
zum 31. Dezember 2023 ausstehenden externen
Finanzierungsverträgen der ams-OSRAM AG als
zusätzliche Garantinnen beigetreten:
| ― |
Die auf den 30. November 2023 datierten Indentures für Anleihen (High Yield Bonds) von insgesamt EUR 625.000.000 und USD 400.000.000 zwischen der ams-OSRAM AG (Emittentin), Tochtergesellschaften der ams-OSRAM AG als ursprüngliche Garantinnen und der Deutsche Trustee Company Limited (Trustee), der Deutsche Bank AG, London Branch (Euro Transfer Agent und Euro Paying Agent) und der Deutsche Bank Trust Company Americas (U.S. Dollar Transfer Agent, U.S. Dollar Paying Agent, und Euro und U.S. Dollar Register); |
| ― |
Die im Oktober 2020 emittierten Wandelanleihen in Höhe von EUR 760.000.000 zwischen der ams-OSRAM AG als Emittentin und der Deutsche Bank AG als Hauptzahlstelle; |
| ― |
Das am 29. September 2021 abgeschlossene Revolving Facility Agreement für eine Kreditlinie von bis zu EUR 800.000.000 zwischen (1) der ams-OSRAM AG (ursprüngliche Darlehensnehmerin und Garantin), (2) weiteren Tochtergesellschaften der ams-OSRAM AG als ursprüngliche Garantinnen, (3) den Arrangeuren, (4) den Finanzinstitutionen als Darlehensgeberinnen und (5) der HSBC CONTINENTAL EUROPE S.A. als Agentin für die anderen Finanzparteien. |
Aufgrund der am 3. März 2021 eingetretenen
Wirksamkeit des Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrags zwischen der ams Offer GmbH
und der OSRAM Licht AG sind die von der OSRAM Licht AG und
jeder weiteren Garantin übernommene Garantie für
die aus den Darlehensbedingungen resultierenden
Verpflichtungen gesamtschuldnerisch, wenn andernfalls ein
Verstoß gegen anwendbare
Kapitalerhaltungsvorschriften vorläge.
Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der
Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse
und unter Berücksichtigung der bis zum
Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die
OSRAM Licht AG derzeit davon aus, dass die den
Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden
Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern
erfüllt werden können. Die OSRAM Licht AG
schätzt daher bei allen aufgeführten
Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme
als nicht wahrscheinlich ein.
Der Aufwand aus Leasing- und Mietverträgen
gegenüber fremden Dritten, bei denen das
wirtschaftliche Eigentum am Leasing-beziehungsweise
Mietgegenstand nicht der OSRAM Licht AG zuzurechnen ist und
bei denen die OSRAM Licht AG diese
Vermögensgegenstände daher nicht aktiviert,
betrug im Berichtsjahr 156 Tsd. € (Vj. 154 Tsd.
€), die ausschließlich auf
Operating-Leasing-Verträge entfallen. Gegenstand
dieser Verträge sind im Wesentlichen sonstige
bewegliche Anlagegegenstände.
Zum 31. Dezember 2023 bestehen aus solchen Leasing- und
Mietverträgen künftige Zahlungsverpflichtungen in
Höhe von 199 Tsd. € (Vj. 113 Tsd. €).
Es bestehen keine Verpflichtungen gegenüber
verbundenen Unternehmen.
Zum 31. Dezember 2023 bestehen bei der OSRAM Licht AG
Einkaufsverpflichtungen ausschließlich gegenüber
fremden Dritten in Höhe von 174 Tsd. € (Vj. 328
Tsd. €).
Das vom Abschlussprüfer KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
für das Geschäftsjahr 2023 berechnete
Gesamthonorar betrug 134 Tsd. € (davon für das
Vorjahr 25 Tsd. €) (Vj. 88 Tsd. €). Der Betrag
entfiel ausschließlich auf
Abschlussprüfungsleistungen.
Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Für das Geschäftsjahr 2023 erhielten die
amtierenden Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG
eine Gesamtvergütung von insgesamt 771 Tsd. €
(Vj. 884 Tsd. €), worin im Wesentlichen die
Barvergütung und sonstige Leistungen enthalten sind.
Für Altersversorgungsleistungen gegenüber den
amtierenden und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands hat
die OSRAM Licht AG Pensionsrückstellungen in Höhe
von 13.416 Tsd. € (Vj. 13.109 Tsd. €)
ausgewiesen. Davon entfallen 554 Tsd. € (Vj. 1.646
Tsd. €) auf Pensionsrückstellungen für
aktive Vorstände und 12.862 Tsd. € (Vj. 11.463
Tsd. €) für ehemalige Vorstände, die in der
Anhangsangabe Ziffer 15, »Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen«
enthalten sind.
Für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter der
ams-OSRAM AG und ihrer Tochtergesellschaften besteht eine
Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung
(D&O-Versicherung), in die auch die OSRAM Licht AG
einbezogen ist. Diese für jeweils ein Jahr
abgeschlossene Versicherung deckt das persönliche
Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis
bei Ausübung seiner Tätigkeit für
Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Bei
Mitgliedern des Vorstands der OSRAM Licht AG, die zugleich
die Geschäftsführung der OSRAM GmbH innehaben,
sind Haftungsrisiken aus dieser Tätigkeit ebenfalls
abgedeckt. In der Police der ams-OSRAM-D&O-Versicherung
ist für die Vorstände der OSRAM Licht AG ein
Selbstbehalt vereinbart, der den Vorgaben des
Aktiengesetzes entspricht.
Seit dem 1. Oktober 2014 sind die Mitglieder des
Vorstands zudem in eine Strafrechtsschutzversicherung
einbezogen, die im Geschäftsjahr 2023 über die
ams-OSRAM AG auch für Organmitglieder und bestimmte
Mitarbeiter der OSRAM Licht AG abgeschlossen wurde. Diese
Versicherung deckt etwaige Anwalts- und Gerichtskosten ab,
die bei der Verteidigung in einem Straf- oder
Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen können.
Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Bezüge der
Mitglieder des Aufsichtsrats (aktiv bis heute und
während des Geschäftsjahres ausgeschiedene)
insgesamt 738 Tsd. € (Vj. 679 Tsd. €), wovon 718
Tsd. € (Vj. 663 Tsd. €) auf die
Festvergütung (Grundvergütung) entfallen;
für die Tätigkeit in Ausschüssen des
Aufsichtsrats wurde keine besondere Vergütung
gewährt.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem
Ausschuss nicht während eines vollen
Geschäftsjahrs angehören oder jeweils den Vorsitz
innegehabt haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig
unter Aufrundung auf volle Monate.
| Mitglied seit | Aufsichtsmandate 1 | |
| Amtierende Mitglieder am 31. Dezember 2023 | ||
| Dr. Thomas Stockmeier
Vorsitzender geb. 14. Juli 1958 Selbständiger
Unternehmensberater,
bis 30. September 2023 Vorstand und Chief Technology Offcer ams-OSRAM AG |
3. August 2020
Vorsitzender seit 16. Dezember 2020 |
Konzernintern: Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Klaus Abel
Stellvertretender Vorsitzender
geb. 11. Februar 1958 Politischer Sekretär, IG Metall Vorstand |
7. Mai 2019 | Mitglied des Aufsichtsrats der Daimler Financial Services AG, Stuttgart (bis März 2023) Mitglied des Aufsichtsrats der Otis GmbH & Co. OHG, Berlin Konzernintern: stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Christin Eisenschmid
geb. 21. November 1965 Mitglied der Geschäftsführung der Intel Deutschland GmbH |
23. Februar 2021 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Johann Christian Eitner
geb. 9. April 1957
Betriebsrat der ams-OSRAM AG, Premstätten bis 30. Juni 2023, ab 1. Juli 2023 Pensionär |
3. August 2020 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Jens Milnikel geb.
24.07.1966
Executive Vice President (EVP) & General Manager Business Unit CSA (CMOS Sensors & Asics) |
16. Juni 2023 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Christine Katharina
Hufnagel
geb. 8. Juli 1971 Leiterin der Abteilung Prozesse, Tools und Dashboards |
10. Mai 2022 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Johann Peter Metzler
Stellvertretender Vorsitzender geb. 31. März 1959 Selbständiger Unternehmensberater |
3. August 2020 | Mitglied des Aufsichtsrats der Aquin & Cie AG, München Mitglied des Aufsichtsrats der ecoRobotix AG, Schweiz Mitglied des Aufsichtsrats der Dornbirner Sparkasse Bank AG, Österreich Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Alexander Müller
geb. 26. November 1969
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der OSRAM GmbH seit 01. Oktober 2023, Vorsitzender des Betriebsrates Werk Herbrechtingen |
31. März 2017 | |
| Olga Redda geb. 11. Mai 1981 2. Bevollmächtigte und Geschäftsführerin IG Metall | 1. Oktober 2019 | Mitglied des
Aufsichtsrats der Maschinenfabrik Reinhausen GmbH,
Regensburg Mitglied des Aufsichtsrates Krones AG,
Neutraubling Konzernintern: Mitglied des
Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München
Konzernintern:
Mitglied des Aufsichtsrats der ams-OSRAM International GmbH, Regensburg |
| Dr. Verena Vescoli geb. 28. Oktober 1970 Chief Technology Officer LEM HOLDING SA, Meyrin (Schweiz) | 7. September 2021 | Aufsichtsrat und
Mitglied des R&D Komitees bei Sonion A/S,
Dänemark Konzernintern:
Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Irene Weininger geb. 15. November 1974 Vorsitzende des Betriebsrates ams-OSRAM International GmbH, Regensburg | 1. April 2017 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der ams-OSRAM International GmbH, Regensburg |
| Thomas Wetzel geb. 18. Mai 1964 Vorsitzender des Betriebsrates, Werk Berlin | 3. September 2013 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Ehemalige Mitglieder im Geschäftsjahr 2023 | Mitglied von/bis | Aufsichtsmandate 2) |
| Robert Feurle geb. 24. August 1970 Executive Vice President (EVP) & General Manager Business Unit Opto Semiconductors | 10. Mai 2022 -
28. Februar 2023 |
Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
1) Stand: 31. Dezember 2023
2) Stand zum jeweiligen Zeitpunkt des
Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG.
| Sitzungen im Geschäftsjahr 2023 | Aufgaben | Mitglieder
zum 31. Dezember 2023 |
|
| Präsidium | 16. März 2023, 23. März 2023, 6. November 2023 und 23. November 2023 | Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungs-Komitees. Bereitet insbesondere Bestellung von Vorstandsmitgliedern, Festsetzung der Vorstandsvergütung und Überprüfung des Vergütungssystems für Vorstand durch Aufsichtsratsplenum vor und behandelt Vorstandsverträge. Entscheidet über Zustimmung zu Geschäften mit Vorstandsmitgliedern und ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen und koordiniert Arbeit im Aufsichtsrat. | Dr. Thomas Stockmeier (Vorsitzender) Klaus Abel Johann Peter Metzler Thomas Wetzel |
| Vermittlungsausschuss | keine | Unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wird. | Dr. Thomas Stockmeier (Vorsitzender ) Klaus Abel Johann Christian Eitner Thomas Wetzel |
| Amtierende Mitglieder am 31. Dezember 2023 | ||||
| Datum der ersten Bestellung | Ablauf der Amtsperiode | Verantwortungsbereich | Aufsichtsmandate 1) | |
| Aldo Kamper Vorsitzender des Vorstands geb. 4. Juni 1970 | 1. April 2023 | 31. März 2027 | Business Unit Opto Semiconductors (OS) Business Unit Automotive & Specialty Lamps (AMSP) Sales & Operations (inkl. Procurement & Real Estate) Corporate Strategy (inkl. Mergers & Acquisitions) Communications & Branding Accounting & Controlling (inkl. Global Business Servces) Corporate Treasury & Insurance Legal & IP Information Technology | |
| Babette Fröhlich Mitglied des Vorstands geb. 16. Oktober 1965 | 1. März 2021 | 28. Februar 2027 | Human Resources Compliance Quality Management Environmental, Health & Safety Fluxunit | Konzernintern: Vorsitzende des Aufsichtsrats der ams-OSRAM International GmbH, Regensburg |
| Ehemalige Mitglieder im Geschäftsjahr 2023 | Datum der ersten Bestellung | Ablauf der Amtsperiode | Verantwortungsbereich |
| Ingo Bank Vorsitzender des Vorstands geb. 9. Juni 1968 | 1. März 2021 | 31. März 2023 | Business Unit ams-OSRAM International GmbH (OS) Business Unit Automotive (AM) Business Unit Digital (DI) Sales & Operations Corporate Strategy (inkl. Mergers & Acquisitions) Communications & Branding Accounting & Controlling (inkl. Real Estate/GSS) Corporate Treasury & Insurance Investor Relations General Counsel & IP Corporate Procurement Information Technology |
| Ergebnis nach Steuern A | Eigenkapital A | Kapitalanteil | |
| Stand 31. Dezember 2023 | in Tsd. € | in Tsd. € | in % |
| Beteiligungen der OSRAM Licht AG, München / Deutschland | |||
| OSRAM Beteiligungen GmbH, Munich | 97.369 B | 1.765.037 B | 100,00 1 |
| OSRAM GmbH, Munich | 85.587 B | 1.844.986 B | 100,00 1 |
| Tochterunternehmen der OSRAM GmbH, München / Deutschland | |||
| Deutschland (zum 31. Dezember 2023: 7 Gesellschaften) | |||
| Fluxunit GmbH, München | -11.199 B | 13.571 B | 100,00 1 |
| Light Distribution GmbH, Herbrechtingen | 3 B | 36 B | 100,00 |
| OSRAM Beteiligungsverwaltung GmbH, Grünwald | 612 B | 77 B | 100,00 1 |
| OSRAM OLED GmbH, Regensburg | -693 B | 1.375 B | 100,00 1 |
| ams-OSRAM International GmbH, Regensburg | -29.331 B | 89.558 B | 100,00 1 |
| OSRAM SBT GmbH, Traunreut | 2.534 B | 43.911 B | 100,00 1 |
| OSRAM SL GmbH, Traunreut | 5.853 B | 70.051 B | 100,00 1 |
| EMEA (ohne Deutschland) (zum 31. Dezember 2023: 24 Gesellschaften) | |||
| OSRAM Sales EOOD, Sofia, Bulgarien | 318 | 1.008 | 100,00 |
| OSRAM d.o.o., Zagreb, Kroatien | 683 | 1.177 | 100,00 |
| OSRAM Ceska republika s.r.o., Bruntäl, Tschechien | 1.311 | 18.164 | 100,00 |
| OSRAM A/S, Taastrup, Dänemark | 314 | 2.746 | 100,00 |
| OSRAM Oy, Vantaa, Finnland | 446 | 394 | 100,00 |
| OSRAM Lighting S.A.S.U., Molsheim, Frankreich | 599 | 605 | 100,00 |
| OSRAM Limited, Reading, Berkshire, Großbritannien | -540 | 16.268 | 100,00 |
| Ring Automotive Limited, Leeds, Großbritannien | -1.221 | 43.019 | 100,00 |
| Chorus Lighting S.p.A. (vormals: Clay Paky S.p.A.), Seriate, Italien | -4.210 | 74.565 | 100,00 |
| OSRAM S.p.A. - Societa Riunite OSRAM Edison Clerici, Mailand, Italien | -65.163 | 94.416 | 100,00 |
| OSRAM Benelux B.V., Rotterdam, Niederlande | 251 | 8.547 | 100,00 |
| OSRAM AS, Lysaker, Norwegen | 156 | 1.165 | 100,00 |
| OSRAM Sp. z o.o., Warschau, Polen | 3.858 | 10.731 | 100,00 |
| OSRAM, Lda, Carnaxide, Portugal | 105 | 766 | 100,00 |
| ams Sensors Portugal, Funchal, Portugal | 222 | 10.434 | 100,00 |
| OSRAM Romania S.R.L., Bukarest, Rumänien | 277 | 2.376 | 100,00 |
| OOO OSRAM, Moskau, Russland | 488 | 5.648 | 100,00 |
| OSRAM, a.s., Nove Zamky, Slowakei | 4.721 | 16.226 | 100,00 |
| OSRAM Lighting (Pty) Ltd., Midrand, Südafrika | 69 | 1.755 | 100,00 |
| OSRAM Lighting S.L., Madrid, Spanien | 720 | 1.374 | 100,00 |
| OSRAM AB, Stockholm, Schweden | 392 | 984 | 100,00 |
| OSRAM Lighting AG, Jona, Schweiz | 606 | 3.048 | 100,00 |
| OSRAM Teknolojileri Ticaret Anonim Sirketi, Istanbul, Türkei | 2.651 | 4.865 | 100,00 |
| OSRAM Lighting Middle East FZE, Dubai, Vereinigtes Arab. Emirat | -731 | 7.298 | 100,00 |
| Americas (zum 31. Dezember 2023: 10 Gesellschaften) | |||
| OSRAM S.A., Buenos Aires, Argentinien | -289 | -1.114 | 100,00 |
| OSRAM Comercio de Solucoes de Iluminacao Ltda., Barueri, Brasilien | 3.072 | 5.720 | 100,00 |
| OSRAM Ltd., Vancouver, Kanada | 289 | 6.561 | 100,00 |
| OSRAM de Mexico S.A. de C.V., Naucalpan, Mexiko | 1.751 | 17.407 | 100,00 |
| OSRAM S.A. de C.V., Naucalpan, Mexiko | 4.890 | 70.054 | 100,00 |
| OSRAM Servicios Administrativos, S.A. de C.V., Naucalpan, Mexiko | 112 | 705 | 100,00 |
| ams-OSRAM USA Inc., Los Angeles, CA, USA | 3.195 | 70.426 | 100,00 |
| OSRAM SYLVANIA INC., Wilmington, Delaware, USA | 69.503 | 402.711 | 100,00 |
| Sylvania Lighting Services Corp., Wilmington, Delaware, USA | 0 | 11.518 | 100,00 |
| Vixar, Inc., Wilmington, Delaware, USA | -1.218 | 71.861 | 100,00 |
| APAC (zum 31. Dezember 2023: 20 Gesellschaften) | |||
| OSRAM Pty. Ltd., Sydney, Australien | -86 | 749 | 100,00 |
| OSRAM Asia Pacific Management Company Ltd., Foshan, China | 628 | 11.252 | 100,00 |
| OSRAM China Lighting Ltd., Foshan, China | 8.013 | 92.194 | 90,00 |
| OSRAM Kunshan Display Optic Co., Ltd., Kunshan, China | 158 | 8.059 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors (China) Co., Ltd., Wuxi, China | 23.508 | 212.932 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors Trading (Wuxi) Co., Ltd., Wuxi, China | 4.913 | 4.814 | 100,00 |
| OSRAM Asia Pacific Ltd., Hong Kong, Hong Kong | -577 | -55.603 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors Asia Ltd., Hong Kong, Hong Kong | 53.028 | 186.161 | 100,00 |
| OSRAM Lighting Private Limited, Gurgaon, Indien | 4.383 | 16.552 | 100,00 |
| P.T. OSRAM Indonesia, Jakarta, Indonesien | 967 | 11.550 | 100,00 |
| OSRAM Ltd., Tokyo, Japan | 1.214 | 5.005 | 100,00 |
| ams-OSRAM Japan Ltd., Tokyo, Japan | 706 | 6.038 | 100,00 |
| OSRAM Co., Ltd., Seoul, Korea | 516 | 11.751 | 100,00 |
| ams-OSRAM Korea Ltd., Seoul, Korea | 1.399 | 6.963 | 100,00 |
| OSRAM (Malaysia) Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia | 813 | 5.770 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors (Malaysia) Sdn Bhd, Penang, Malaysia | 28.871 | 409.332 | 100,00 |
| OSRAM Lighting Pte. Ltd., Singapur, Singapur | 154 | 3.516 | 100,00 |
| ams-OSRAM Taiwan Ltd., Taipei, Taiwan | 657 | 927 | 100,00 |
| OSRAM Taiwan Company Ltd., Taipei, Taiwan | 939 | 3.363 | 100,00 |
| OSRAM (Thailand) Co., Ltd., Bangkok, Thailand | 757 | 4.444 | 100,00 |
| agrilution GmbH, Munich | 0 I | -1.038 E | 20,62 2 |
| Blickfeld GmbH, Munich | -12.622 E | 927 E | 9,39 2 |
| iThera Medical GmbH, Munich | -1.974 E | 1.163 E | 7,15 2 |
| LAMP NOOR (P.J.S.) Co., Teheran, Iran | 985 D | 1.855 D | 20,00 |
| VividQ Limited, London, Großbritannien | -5.262 E | 2.935 E | 5,89 2 |
| Bolb Inc., Wilmington, Delaware, USA | -5.471 E | 3.937 E | 20,38 2 |
| CarbonBook Inc., Montreal, Kanada | 0 I | -140 F | 12,94 2 |
| Caruso GmbH, Ismaning | -981 G | 10.296 G | 1,00 |
| GSB - Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH, Baar-Ebenhausen | 4.040 G | 88.269 G | 0,07 |
| iLoF - Intelligent Lab on Fiber Limited, London / Great Britain | -100 E | 4.233 E | 0,98 |
| Recogni, Inc., Cupertino, CA, USA | -11.546 C | 3.419 C | 3,84 |
| SiLC Technologies Inc., Monrovia, CA, USA | -11.021 | 10.035 | 3,48 |
| LeddarTech Inc., Quebec, Kanada | -36.135 H | -1.472 H | 4,49 |
| TetraVue, Inc., Wilmington, Delaware, USA | -8.837 C | 2.922 C | 6,36 |
1 Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift nach
§ 264 Abs. 3 HGB
2 Maßgeblicher Einfluss aufgrund
vertraglicher Gestaltungen bzw. rechtlicher Umstände.
A Die Werte entsprechen den
Jahresabschlüssen 31.12.2023 nach evtl.
Gewinnabführung, bei Tochterunternehmen
gemäß konsolidiertem IFRS-Abschluss.
B Die Werte ensprechen den
Jahresabschlüssen 31.12.2023 vor evtl.
Gewinnabführung, bei Tochterunternehmen
gemäß HGB
C Werte aus dem Geschäftsjahr 01.01.2020 -
31.12.2020
D Werte aus dem Geschäftsjahr 01.10.2011 -
30.09.2012
E Werte aus dem Geschäftsjahr 01.01.2022 -
31.12.2022
F Werte aus dem Geschäftsjahr 01.01.2021 -
31.12.2021
G Werte aus dem Geschäftsjahr 01.01.2021 -
31.12.2021 HGB
H Werte aus dem Geschäftsjahr 01.10.2022 -
30.09.2023
I insolvent
Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu
nahestehenden Personen und Unternehmen im wesentlichen
Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden
nicht.
Das ams OSRAM Konzern-Management wurde am 28. Februar
2024 über die unerwartete Absage eines
Schlüsselprojekts, welches seiner Micro-LED-Strategie
zugrunde lag, informiert. Der Vorstand der ams-OSRAM AG hat
daher beschlossen, die microLED-Strategie des Konzerns neu
zu bewerten und wird die zukünftige Nutzung seiner
Vermögenswerte im Zusammenhang mit seiner
microLED-Strategie überprüfen, insbesondere der
neuen 8-Zoll-LED-Fabrik in Kulim (Malaysia). Der Buchwert,
der im Zusammenhang mit dem microLED Programm stehenden
Sachanlagen, bei den betroffenen indirekten Beteiligungen
der OSRAM Licht AG beträgt zum Berichtsstichtag
31.12.2023 rund EUR 780 Mio. Darüber hinaus bestehen
Verpflichtungen aus getätigten Bestellungen in
Höhe von rund EUR 123 Mio. In
Abhängigkeit der strategischen Neubewertung
könnten sich auch Auswirkungen auf die erfassten
Zuschüsse aus öffentlichen Förderprogrammen
in Höhe von bis zu rund EUR 190 Mio. ergeben. Ebenso
werden derzeit rechtliche Ansprüche und
Kostenerstattungen vom und an den Projektpartner
geprüft. Hieraus können sich weitere finanzielle
Auswirkungen ergeben, die aktuell noch nicht
verlässlich abgeschätzt werden können. Im
Falle einer Wertminderung von Vermögenswerten und dem
Eintreten möglicher weiterer, sich im Zusammenhang mit
der Neubewertung der microLED Technologie ergebenden
finanziellen Auswirkungen bei den betroffenen indirekten
Beteiligungen der OSRAM Licht AG und den damit dort
verbundenen möglichen Ergebnisverschlechterungen
ergäbe sich ein entsprechender negativer Einfluss auf
das Beteiligungsergebnis des Geschäftsjahres 2024 bei
der OSRAM Licht AG. Auf Basis des gültigen
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen
der OSRAM Beteiligungen GmbH und der OSRAM Licht AG (als
Gesellschafterin) auf der einen Seite und des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags der OSRAM
Licht AG und der ams Offer GmbH (als Gesellschafterin) auf
der anderen Seite würde die OSRAM Licht AG einen
Verlust ihrer Tochtergesellschaft ausgleichen und
gleichzeitig einen Verlustausgleichsanspruch gegenüber
ihrer Muttergesellschaft geltend machen, sodass sich per
Saldo kein wesentlicher Effekt auf das Jahresergebnis und
die Finanzlage der OSRAM Licht AG im Geschäftsjahr
2024 ergäbe.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Thomas
Stockmeier, hat am 29. Februar 2024 erklärt, dass er
sein Mandat als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats
aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum Ablauf
des 28. März 2024 niederlegt. Es ist beabsichtigt,
dass Herr Rainer Irle, Finanzvorstand der ams-OSRAM AG,
Premstätten /Österreich, zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt wird und auch das Amt des
Aufsichtsratsvorsitzenden übernimmt.
München, 19. März 2024
OSRAM Licht AG
Der Vorstand
| Aldo Kamper | Babette Fröhlich |
| (Vorstandsvorsitzender) | (Vorstandsmitglied) |
Wir haben den Jahresabschluss der OSRAM Licht AG,
München, -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung
des Jahresabschlusses, der den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
München, den 19. März 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Hanshen | Leistner |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
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