E.ON Rhein-Ruhr Werke GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Dr. Denda seit 23.1.2026 | Vorsitzender des Vorstands |
Lars Beinke seit 23.1.2026 | Prokura |
Friederike Dr. Müller seit 12.12.2023 | Prokura |
Daniel Kurt Josef Dr. Schubert seit 30.5.2022 | Prokura |
Michael Arens seit 30.5.2022 | Prokura |
Ulf Dr. Schwane seit 8.3.2022 | Prokura |
Joyce van de Garde seit 18.1.2022 | Prokura |
Saskia Kemner seit 22.10.2021 | Prokura |
Christian Hemmersbach seit 22.10.2021 | Prokura |
Frank Eikel seit 1.10.2020 | Prokura |
Bastian Reinsdorf seit 1.10.2020 | Prokura |
Michael Stangel seit 1.10.2020 | Prokura |
Achim Dr. Schröder seit 1.10.2020 | Vorstandsmitglied |
Gerd Mittich seit 1.10.2020 | Prokura |
Oliver Henrichs seit 1.10.2020 | Vorstandsmitglied |
Michael Hartel seit 1.10.2020 | Prokura |
Frank F. Grone seit 1.10.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Westenergie AGEssenJahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und LageberichtLagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024Inhaltsverzeichnis Lagebericht (1) Grundlagen (2) Wirtschaftsbericht (3) Prognose-, Chancen- und Risikobericht (1) Grundlagen Westenergie AG Die Westenergie AG, Essen (im weiteren Verlauf auch als "Westenergie" oder "Gesellschaft" bezeichnet), erfüllt die Bedingungen einer großen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Essen unter HRB 31538 eingetragen. Alleinaktionärin der Westenergie ist die E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen unter HRB 33851 (im weiteren Verlauf "E.ON Verwaltung" genannt). Zwischen der Gesellschaft und der E.ON Verwaltung als herrschendem Unternehmen besteht ein Beherrschungs- sowie ein Gewinnabführungsvertrag. Gegenstand der Gesellschaft ist die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, der Ausbau, der Erwerb, die Vermarktung und die Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Transport-, Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energie (insbesondere Strom und Gas), Wärme und Wasser, sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen (einschließlich Abwasserbeseitigung) und von Anlagen der Informationsübertragung, sowie die Erbringung und Vermarktung von Dienstleistungen aller Art und der Erwerb und das Halten von Beteiligungen. Die Westenergie wird in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Aus diesem Grund wird die Westenergie grundsätzlich von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Konzessionen Die Westenergie ist ein starker Partner der Kommunen für eine zuverlässige, nachhaltige und wirtschaftliche Energieversorgung. Städte und Gemeinden stehen vor einem gewaltigen Strukturwandel in den Bereichen Nachhaltigkeit, Verkehr und Digitalisierung. Die Westenergie bietet hierfür eine große Palette an passenden Lösungen und Produkten für Kommunen. Um beispielsweise den Anforderungen an die digital ausgerichtete Entwicklung der Gesellschaft gerecht zu werden, baut die Westenergie mit der Westconnect GmbH, Essen, verstärkt Breitbandnetze in der Region auf und versorgt damit die Bürgerinnen und Bürger mit schnellem Internet. Auch mit effizienten Straßenbeleuchtungen, Lösungen für Elektromobilität, Wärmekonzepten, regionalen Batterie- und Flexibilitätsprojekten oder PV-Anlagen unterstützt die Westenergie ihre Partnerkommunen und trägt so wesentlich zur Umsetzung der Klimaschutzziele und der Energiewende in den Kommunen bei. Mit ganzheitlichen Energiekonzepten für Industriekunden und Rechenzentrenbetreibern unterstützt die Westenergie gemeinsam mit ihren Töchterunternehmungen bei den Dekarbonisierungsbemühungen in der Region. Konzessionen für Energieverteilnetze werden durch Kommunen in einem wettbewerblichen Verfahren für maximal 20 Jahre vergeben. Durch die partnerschaftliche und zukunftsorientierte Ausrichtung sowie die hohe Kompetenz im Bau und Betrieb von Energieverteilnetzen ist die Westenergie als vertrauensvoller Partner in den Kommunen etabliert und somit auch für anstehende Konzessionsverfahren gut positioniert. Den Kommunen, die sich selbst im Energienetzgeschäft engagieren möchten, bietet die Westenergie innovative Modelle zur Beteiligung an. So gab es im Geschäftsjahr 2024 sechs positive Entscheidungen. Dabei wurden vier Konzessionen in Kommunen und zwei Konzessionen in Netzgesellschaften erneuert. In 193 Fällen konnte ein Verzicht auf die vertragliche Sonderkündigungsoption erreicht werden (191 Konzessionen in Kommunen, zwei in Netzgesellschaften). (2) Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2024 dauerten die geopolitischen und handelspolitischen Spannungen sowie die damit verbundenen Unsicherheiten für die Wirtschaft weltweit an und spiegelten sich in den Prognosen für das globale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wider, das gemäß OECD für das Jahr 2024 bei 3,2 % und somit gleichauf zum Vorjahr lag. Trotz der eingangs erwähnten Herausforderungen ist das globale Wachstum stabil geblieben, während die Inflation weiter nachgelassen und sich der Welthandel etwas erholt hat. Laut OECD ist die Wirtschaft im Euroraum im Jahr 2024 um 0,8 % gewachsen (Vorjahr: 0,5 %) und damit weniger als erwartet. Gründe hierfür waren Unsicherheiten, die Verbrauch und Investitionen belasteten, sowie eine weltweit schwächere Nachfrage nach Industriegütern. Zudem wirkte die restriktive Geldpolitik der letzten Jahre nach, auch wenn die EZB den Leitzins im Jahr 2024 zum vierten Mal auf 3,0 % zum Jahresende gesenkt hat. Die Inflationsrate lag Ende 2024 bei 2,4 %. Gemäß OECD stagnierte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 (Vorjahr: -0,1 %). Die Ursachen sind ähnlich wie auch im Euroraum und auf eine schwächelnde Industrie, hohe Unsicherheiten bei den Investitionen, restriktive Finanzierungsbedingungen und einen Rückgang des Exportgeschäfts mit China zurückzuführen. Die Inflationsrate lag Ende des Jahres bei 2,4 % und damit 0,6 %-Punkte über dem im September prognostizierten Wert von 1,8 %. Der Anstieg ist auf Preissteigerungen unter anderem bei Nahrungsmitteln und bei Dienstleistungen zurückzuführen. Energiepolitisches Umfeld Das Jahr 2024 begann mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die im vergangenen Jahr verabschiedet wurden. Beide Gesetze sollen die Wärmewende in Deutschland vorantreiben. Das WPG regelt Einzelheiten zur verpflichtenden Einführung einer kommunalen Wärmeplanung ab 2026 beziehungsweise 2028 (für Kommunen <100.000 Einwohner). Das GEG regelt Einzelheiten zur Umsetzung der Wärmewende für Eigentümer von Neubauten und Bestandsgebäuden. Zudem ist der Wärmeplan nach WPG nicht rechtsverbindlich: Die Zuordnung zu einem bestimmten Wärmenetzgebiet bedeutet keine Verpflichtung, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zu nutzen oder anzubieten. Damit fehlt derzeit praktisch allen Infrastrukturbetreibern die notwendige Planungssicherheit. Fehlende Planungssicherheit, auch aufgrund von Konzessionsverträgen, die enden können, bevor sich Investitionen amortisiert haben, kann zu einer Verzögerung von Dekarbonisierungs-Maßnahmen führen. Der massive Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung sind für die Wärmewende unerlässlich. Im Sommer 2024 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zu den Rahmenbedingungen der Fernwärmeversorgung vorgelegt. Westenergie sieht darin die Chance, Planungs- und Investitionssicherheit sowie Transparenz für Kunden zu schaffen. Die Reform muss so ausgestaltet werden, dass ausreichende Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung gesetzt werden. Das Gesetz zum Smart Meter Rollout in Deutschland (GNDEW) ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau von Smart Meter deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen diese flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Westenergie unterstützt beim Smart Meter Rollout eine pragmatische und schnelle Herangehensweise, um Flexibilität zu ermöglichen, die für eine effiziente Energiewende entscheidend ist. Im Jahr 2024 hat die vierte Regulierungsperiode Strom in Deutschland begonnen. Mit dem generellen Produktivitätsfaktor sind Ende des Jahres 2024 nunmehr alle relevanten regulatorischen Großparameter hierzu abschließend festgelegt worden. In Bezug auf die Festlegung der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung Strom und Gas (sogenannter EK-I-Zinssatz) hat der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 auf Rechtsbeschwerde der Bundesnetzagentur (BNetzA) hin das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben, das den Netzbetreibern in ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 erstinstanzlich noch Recht gegeben und die BNetzA zur Neubescheidung verpflichtet hatte. Damit ist die Festlegung der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung zur vierten Regulierungsperiode ebenfalls rechtskräftig. Mit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers "Netze. Effizient. Sicher. Transformiert." (NEST-Prozess) am 18. Januar 2024 hat die BNetzA einen Prozess zur Überprüfung des aktuellen Regulierungsrahmens im Hinblick auf die infolge der Energie- und Klimawende stark steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber in der fünften Regulierungsperiode (Gas ab 2028, Strom ab 2029) gestartet. Im Kontext der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens muss die BNetzA zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung aus 2021 geltende Rechtsverordnungen durch Festlegungen gestuft bis 2028 ablösen (dies sind die Anreizregulierungsverordnung bzw. die Netzentgelt- und Netzanschlussverordnungen Gas und Strom). Bisheriger Fokus im NEST-Prozess sind die mögliche Einführung eines pauschalisierten Ansatzes der regulatorischen Kapitalkostenbestimmung (WACC-Modell) unter Berücksichtigung der Anpassung der zukünftigen Bestimmung der Eigen- und Fremdkapitalkosten, die unterperiodische Berücksichtigung von energiewendebedingt schneller steigenden Betriebskosten, die künftige Anwendung von allgemeinen und individuellen Effizienzvorgaben und die regulatorischen Rahmenbedingungen der Gastransformation in der Anreizregulierung. Diese Aspekte werden unter Einbezug der Branche bereits in einem längeren Diskussionsprozess seit Anfang 2024 erörtert und sollen abschließend in inhaltlich gestuften Rechtsakten münden, startend mit Rahmenfestlegungen, die dann in Methodenfestlegungen überführt werden, auf deren Grundlage dann Einzelfestlegungen ergehen. Der künftige Regulierungsrahmen ab der fünften Regulierungsperiode besteht dann maßgeblich aus dem rein behördlichen Festlegungsrahmen - dies ist Ausdruck der neuen politischen Unabhängigkeit der BNetzA aufgrund der EuGH-Rechtsprechung. Anfang Januar 2025 hat die BNetzA hierzu umfangreiche Zwischenstände veröffentlicht. Dabei handelt es sich zunächst aber nur um Tenorierungen mit Erwägungen seitens der Behörde und noch nicht um eine förmliche Konsultation. Gemäß aktuellem Zeitplan der Regulierungsbehörde ist mit einer ersten Rahmenfestlegung im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen. Weitere, darauf aufbauende Methodenfestlegungen sollen bis spätestens 2027 folgen. Mit sich daran anschließenden Einzelfestlegungen für Strom ist bis Ende 2028 zu rechnen. Es handelt sich hier um einen gestuften und fortlaufenden Konsultationsprozess - die sich hieraus ergebenden Auswirkungen können daher zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden. Im September 2024 hat die BNetzA den Beschluss zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0) veröffentlicht. Dieser reflektiert die Dekarbonisierungsziele des Bundes, der eine Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 anstrebt (§ 3 KSG), und zielt darauf ab, die schon länger von der Branche adressierte Problematik einer vollständigen regulatorischen Amortisation von Gasnetzbestandsanlagen zu lösen. Der Beschluss ermöglicht deutlich kürzere kalkulatorische Nutzungsdauern - in Ausnahmefällen bis 2035 und in der Regel bis 2045 oder 2040, abhängig von bundes- oder landesspezifischen Klimaschutzgesetzen. Außerdem werden degressive Abschreibungen mit einem Abschreibungssatz von bis zu 12 % zugelassen, um die Kapitalkosten adäquater mit dem Nutzerverlauf der Erdgasinfrastruktur in Einklang zu bringen und die Netzentgelte für die zuletzt am Netz verbleibenden Kunden einzudämmen. Die neuen Abschreibungsmodalitäten sollen bereits in die Berechnung der Erlösobergrenzen und Netzentgelte für die Jahre 2025 bis 2027 einfließen können. Wichtige Voraussetzung für den Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland ist das Wasserstoff-Kernnetz. Nachdem die EU-Kommission die deutsche Beihilferegelung genehmigt hat und die Fernleitungsbetreiber ihren Antrag zum Wasserstoff-Kernnetz eingereicht haben, wurde das beantragte Kernnetz von der BNetzA im Oktober 2024 genehmigt. Das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz soll Wasserstoff-Infrastrukturen beinhalten, die sukzessiv bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Insgesamt sieht der genehmigte Antrag in der Summe eine Leitungslänge von 9.040 km bei zu erwartenden Investitionskosten in Höhe von 18,9 Mrd. € vor, wovon rund 60 % auf umzustellende Leitungen entfallen sollen. Am Ende des Jahres löste sich die Koalition der Bundesregierung auf. In der Folge hat Bundeskanzler Olaf Scholz am Mittwoch, 11. Dezember, seinen Antrag zur Vertrauensfrage in den Bundestag eingebracht, welche nicht die notwendige Mehrheit erreichte. Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages angeordnet und entschieden, für den 23. Februar 2025 Neuwahlen anzusetzen. In der Folge wurden weitergehende energiepolitische Gesetzesinitiativen zurückgestellt und auf die nächste Legislaturperiode vertagt. Regulatorische Aspekte Die Westenergie ist als alleinige Gesellschafterin der Westnetz GmbH, Dortmund, (im weiteren Verlauf als "Westnetz" bezeichnet) als größter Verteilnetzbetreiber Deutschlands von den regulatorischen Rahmenbedingungen des Verteilnetzgeschäftes in den kommenden Jahren unmittelbar betroffen. In der Sparte Strom wurde das Niveau für die Erlösobergrenze der Westnetz, basierend auf der Überleitungsrechnung im Verfahren zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Bestimmung der Erlösobergrenzen der vierten Regulierungsperiode (2024-2028) der BNetzA ermittelt. Entsprechend der "Hinweise der BNetzA für Verteilernetzbetreiber Elektrizität zur Anpassung der Erlösobergrenze und zur Bildung der Netzentgelte für das Kalenderjahr 2025" vom 28. August 2024, wurde der generelle sektorale Produktivitätsfaktor (Xgen) mit dem bisherigen Wert von 0,91 % angesetzt. Auf dieser Basis erfolgte die Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte 2025. Zwischenzeitlich hat die BNetzA mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 (öffentliche Bekanntmachung am 08. Januar 2025) diesen Wert auf 0,86 % für die vierte Regulierungsperiode festgesetzt. Der individuelle Effizienzwert (Xind) wurde gemäß Beschluss der Beschlusskammer 8 (Aktenzeichen EOG Festlegung: BK8-21-03764-1002#1) vom 12. August 2024 mit 100 % angesetzt. Die finale Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat Westnetz mit Beschluss vom 12. August 2024 erhalten. Auf Basis der vorgenannten Sachstände und unter Berücksichtigung des beantragten Kapitalkostenaufschlages hat Westnetz die Bemessung der Erlösobergrenze Strom für 2025 vorgenommen. Mit Datum 12. Juli 2022 hat die BNetzA Westnetz das Ausgangsniveau mitgeteilt, das der Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze Gas der vierten Regulierungsperiode zugrunde gelegt wird. Gemäß Mitteilung der BNetzA vom 7. Oktober 2024 setzt Westnetz einen individuellen Effizienzwert (Xind) von 100 % sowie einen Effizienzbonus in Höhe von 4,4992 % für die EOG Gas 2025 an. Beim Xgen hat Westnetz den von der BNetzA gemäß den Hinweisen der BNetzA zur Entgeltbildung vom 2. September 2024 einen Wert von 0,75 % herangezogen. Die finale Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze Gas für die vierte Regulierungsperiode der BNetzA steht noch aus. Weiterhin hat Westnetz fristgerecht zum 30. Juni 2024 einen Antrag auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlages Gas gestellt und diesen bei der Ermittlung der Erlösobergrenze Gas 2025 berücksichtigt. Den Beschluss zur Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2025 auf Grund dieses Antrages hat Westnetz noch nicht erhalten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zum Bilanzstichtag waren 265 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeitstellen (Vorjahr: 294) in der Stammbelegschaft bei der Westenergie angestellt. Durch Umstrukturierungsmaßnahmen sind 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Westenergie auf die Westnetz und 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Westnetz auf die Westenergie übertragen worden. Der Anteil an Frauen im Vorstand der Westenergie beträgt zum Abschlussstichtag 25 % und entspricht damit der vom Aufsichtsrat am 18. März 2022 beschlossenen Zielquote. Die Frauenquoten für leitende Führungskräfte sollen nach Vorgaben des E.ON Konzerns seit dem 1. Januar 2022 um insgesamt einen Prozentpunkt pro Jahr erhöht werden. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, hat der Vorstand der Westenergie folgende Recruiting Quoten vereinbart: Für die Besetzung vakanter Stellen im leitenden Bereich wurde eine Zielquote von 30 % für die Westenergie-Gruppe (100 %-Gesellschaften) festgelegt. Das Ambitionsniveau für nicht leitende Führungsfunktionen liegt bei 20 %. Um die vorgenannten Zielquoten auch mittelfristig zu erfüllen, wurde für das Trainee Programm (Einstellung akademischer Nachwuchs) ebenfalls eine Recruiting Quote von 30 % vereinbart. Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Oberste Priorität bei der Westnetz ist die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Schutz der Umwelt. Der Leitsatz "WIR alle gehen so gesund nach Hause, wie WIR zur Arbeit gekommen sind" wird durch verschiedene HSE-Aktivitäten im Rahmen des HSE-Kulturprogramms "GEMEINSAM gesund & sicher" unterstützt. Ein Meilenstein des HSE-Kulturprogramms im Jahr 2024 war die durchgeführte Reifegradmessung. Diese konnte mit einer Bewertung von 4,0 auf der Bradley-Kurve (2,9 in 2023) erfolgreich abgeschlossen werden. Die Ziele "keine tödlichen/schwersten Unfälle" und "keine nachhaltigen Umweltschäden" wurden für die Westenergie AG erreicht. Der LTIF-Wert liegt mit 0,0 sowohl für die eigenen wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partnerfirmen auf dem gleichen guten Niveau wie im Vorjahr. Es waren keine Umweltereignisse zu verzeichnen. Die Gesundheitsquote der Westenergie betrug im Geschäftsjahr 96,6 % und lag damit über dem Vorjahr mit 96,0 %. Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch ein umfangreiches Angebot verschiedener Gesundheitskurse und Bewegungsangebote unterstützt. Angaben gemäß § 6b Abs. 7 EnWG Die Westenergie ist als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, jeweils getrennte Konten zu führen sowie für die ausgeübten Tätigkeiten einen Tätigkeitsabschluss zu erstellen und darüber zu berichten. Für die Westenergie ergeben sich die nachfolgenden Tätigkeiten:
Hinsichtlich der Definition der Tätigkeiten sowie der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung wird auf die Tätigkeitsabschlüsse verwiesen. Bezogen auf den Tätigkeitenabschluss Elektrizitätsverteilung betrugen die Investitionen in das Sachanlagevermögen 5,1 Mio. € bei der Westenergie. Das Ergebnis nach Steuern belief sich auf 21,3 Mio. €. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen der Gasverteilung beliefen sich auf 0,3 Mio. €. Das Ergebnis nach Steuern betrug 6,8 Mio. €. Das Ergebnis nach Steuern der Tätigkeit Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme betrug 1,9 Mio. €. Geschäftsverlauf und Lage Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Unternehmensaktivität nutzt die Westenergie das HGB Ergebnis sowie die Investitionen in das gesamte Anlagevermögen nach dem Handelsgesetz als finanzielle Leistungsindikatoren. Als nicht finanzieller Leistungsindikator dient die Unfallkennzahl LTIF (Lost Time Incident Frequency: Arbeits- und Dienstwegeunfälle mit einer Ausfallzeit ≥ 1 Tag bezogen auf eine Mio. Arbeitsstunden). Ergebnisentwicklung und Ertragslage Die Westenergie erzielte im aktuellen Geschäftsjahr Umsatzerlöse von insgesamt 1.012,2 Mio. € (Vorjahr: 937,0 Mio. €). Die wesentlichen Einflussfaktoren für den Umsatzanstieg waren gestiegene Weiterverrechnung von Investitionen an Verpächter sowie Erlöse aus Konzessionsabgaben. Der Umsatz beinhaltet im Wesentlichen Erlöse aus konzerninternen Dienstleistungen in Höhe von 270,8 Mio. € (Vorjahr: 253,7 Mio. €), Erlöse aus Konzessionsabgaben in Höhe von 191,8 Mio. € (Vorjahr: 177,8 Mio. €), Erlöse aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 197,6 Mio. € (Vorjahr: 199,9 Mio. €) und Erlöse aus der Weiterberechnung der Investitionen an Verpächter in Höhe von 230,7 Mio. € (Vorjahr: 185,5 Mio. €). Im laufenden Geschäftsjahr sind Aufwendungen aus Bestandsveränderungen in Höhe von 7,7 Mio. € (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 3,5 Mio. €) angefallen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen im aktuellen Geschäftsjahr 43,1 Mio. € (Vorjahr: 22,0 Mio. €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen. Der zur Realisierung des Umsatzvolumens erforderliche Materialaufwand beträgt im aktuellen Geschäftsjahr 839,4 Mio. € (Vorjahr: 786,5 Mio. €). Der Anstieg in Höhe von 52,9 Mio. € ist im Wesentlichen auf gestiegene Fremdleistungen zurückzuführen. Im laufenden Geschäftsjahr besteht der Materialaufwand im Wesentlichen aus den Aufwendungen aus der Weitergabe der Konzessionsabgaben sowie der seitens der Pächter berechneten Netzinvestitionen, den Pachtaufwendungen sowie Betriebs- und Instandhaltungsaufwendungen. Der Personalaufwand beträgt 48,2 Mio. € (Vorjahr: 68,8 Mio. €). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus gesunkenen Aufwendungen für Altersversorgung aufgrund geringerer Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Die Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen erhöhten sich um 0,3 Mio. € auf 9,3 Mio. €. Im aktuellen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen angefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im aktuellen Geschäftsjahr um 15,6 Mio. € auf 95,3 Mio. € (Vorjahr: 110,9 Mio. €) gesunken. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus geringeren Rückstellungszuführungen und sonstigen Kosten. Gegenläufig sind die Aufwendungen für externe Organisation und Programmierung angestiegen. Das Ergebnis aus Finanzanlagen ist um 283,9 Mio. € auf 915,3 Mio. € angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen (+222,2 Mio. €). Wesentlicher Posten in den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen ist die Westnetz mit einem Ertrag in Höhe von 657,3 Mio. € (Vorjahr: 451,4 Mio. €). Die Ergebnisse der Westenergie Metering GmbH und der Westenergie Netzservice GmbH stiegen um 4,9 Mio. € auf 27,2Mio. € und um 11,3 Mio. € auf 25,0 Mio. €. Die Erträge aus den Beteiligungen lagen mit 205,6 Mio. € (Vorjahr: 144,1 Mio. €) über dem Vorjahreswert. Das Zinsergebnis beträgt im aktuellen Geschäftsjahr -69,4 Mio. € (Vorjahr: -46,4 Mio. €). Der Rückgang beruht im Wesentlichen auf gestiegenen Zinsen für die Finanzmittelkonten gegenüber der Westnetz und der E.ON SE (-14,4 Mio. €). Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft zur E.ON SE werden keine Ertragsteuern auf der Ebene der Westenergie ausgewiesen. Als Konsequenz der zuvor beschriebenen Entwicklungen ist das handelsrechtliche Ergebnis von 572,2 Mio. € im Vorjahr auf 901,3 Mio. € im Berichtsjahr gestiegen. Nach Maßgabe des bestehenden Gewinnabführungsvertrages wurde das Ergebnis an die Alleinaktionärin E.ON Verwaltung abgeführt. Das im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2024 geplante handelsrechtliche Ergebnis in Höhe von 1.059,0 Mio. € wurde um 157,7 Mio. € verfehlt. Im Wesentlichen lagen die Erträge aus der Gewinnabführung unter dem Plan. Investitionstätigkeit Die Investitionen in das Sachanlagevermögen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 14,2 Mio. € (Vorjahr: 10,1 Mio. €) und sind somit um 41 % höher als im Vorjahr. Investitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände lagen nicht vor (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Der Schwerpunkt der Investitionen ins Sachanlagevermögen lag im weiteren Ausbau der Netze, insbesondere der Stromverteilungs- und Wasserversorgungsanlagen sowie der Straßenbeleuchtung. Die Investitionen in das Sach- und Finanzanlagevermögen liegen bei 74,4 Mio. € und damit unter dem prognostizierten Wert von 87 Mio. €. Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage Im Berichtsjahr wurde mit 4.129,7 Mio. € eine um 101,7 Mio. € niedrigere Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr (4.231,5 Mio. €) ausgewiesen. Auf der Aktivseite sind die immateriellen Vermögensgegenstände um 1,0 Mio. € abschreibungsbedingt auf 1,3 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €) zurückgegangen. Die Sachanlagen stiegen um 2,4 Mio. € auf 97,7 Mio. € an. Den Investitionen in Höhe von 14,2 Mio. € (Vorjahr: 10,1 Mio. €) standen Abschreibungen in Höhe von 8,5 Mio. € (Vorjahr: 8,2 Mio. €) sowie Buchwertabgänge in Höhe von 3,2 Mio. € gegenüber. Der Anstieg des Finanzanlagevermögens um 52,1 Mio. € auf 3.752,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus der Einzahlung in die Kapitalrücklage der Westconnect GmbH und der E.ON Grid Solutions GmbH in Höhe von 47,6 Mio. € und 8,3 Mio. €. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 93,3 % und liegt damit um 3,6 %-Punkte über dem Vorjahr. Der Bestand der Vorräte hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,9 Mio. € auf 0,3 Mio. € verringert. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind im Vergleich zum Vorjahr um 153,2 Mio. € auf 228,1 Mio. € gesunken. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 160,5 Mio. €. Gegenläufig sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 2,9 Mio. € und die sonstigen Vermögensgegenstände um 8,3 Mio. € gestiegen. Die flüssigen Mittel liegen im Geschäftsjahr bei 0,0 Mio. € (Vorjahr: Betrag geringer Höhe). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist im aktuellen Geschäftsjahr um 5,5 Mio. € auf 49,9 Mio. € gestiegen. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ist im Vergleich zum Vorjahr auf 0,3 Mio. € gestiegen und betrifft die Verrechnung der Wertpapiere zur Absicherung von Pensionsverpflichtungen mit den Pensionsverpflichtungen. Die Eigenkapitalquote (46,3 %) ist aufgrund der um 101,7 Mio. € gesunkenen Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr (45,2 %) leicht gestiegen. Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Grund dafür sind Rückgänge der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (12,5 Mio. €) sowie der sonstigen Rückstellungen (31,2 Mio. €). 47 % (Vorjahr: 29 %) der Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber der Alleinaktionärin E.ON Verwaltung. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr um 331,0 Mio. € auf 912,0 Mio. € gestiegen und betreffen fast ausschließlich die Verbindlichkeit aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der E.ON Verwaltung. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind um 122,7 Mio. € auf 1.527,1 Mio. € gesunken. Ursächlich hierfür sind hauptsächlich um 352,7 Mio. € niedrigere Cash-Pooling Verbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, welche um 9,9 Mio. € gesunken sind. Die Verbindlichkeit gegenüber der E.ON Verwaltung aus dem Ergebnisabführungsvertrag ist im Vergleich zum Vorjahr um 329,0 Mio. € gestiegen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind um 0,3 Mio. € auf 0,1 Mio. € gesunken. Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 43,6 Mio. € (Vorjahr: 109,2 Mio. €) sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aus geringeren geleisteten Anzahlungen für Konzessionsabgaben (57,3 Mio. €) rückläufig. Seit dem 07. Juli 2020 ist die Westenergie in das Konzern Cash-Pooling der E.ON SE eingebunden. Die Zahlungsfähigkeit war somit kontinuierlich gewährleistet. Für eine bessere Übersicht wurden die Finanzmittelkonten in die Darstellung der Finanzlage aufgenommen. Die Finanzlage der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:
(3) Prognose-, Chancen- und Risikobericht Chancen und Risikobericht Jedes unternehmerische Handeln birgt neben Chancen auch Risiken. Ziel der Westenergie ist es, Chancen erfolgsorientiert zu nutzen und möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die daraus resultierenden Auswirkungen zu gewinnen, um mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern zu können. Organisation und Ablauf des Risikomanagements der Westenergie folgen den Vorgaben der Konzernrichtlinie, mit der u.a. die Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) umgesetzt wurden. Das Controlling der Westenergie stellt in einem regelmäßigen Reporting und in Prognoserechnungen sowie in darüberhinausgehenden Analysen ein umfassendes Bild der aktuellen wirtschaftlichen Situation sowie der zukünftigen Entwicklung bereit. Das bewährte Risikomanagementsystem der Westenergie ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung. Damit ist die Identifikation, Bewertung und Begrenzung von Risiken kontinuierlich gewährleistet. Die potenziellen Risiken werden regelmäßig hinsichtlich ihrer möglichen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und Risikokategorien zugeordnet. Somit unterliegen die Liquiditäts- und Ergebnisrisiken der kontinuierlichen Überwachung. Im Rahmen eines regelmäßigen Risikoreportings oder auch einzelfallbezogen werden der Vorstand und Aufsichtsrat der Westenergie eingehend informiert. Die Risikobewertung erfolgt für die zukünftigen Chancen und Risiken des dreijährigen Planungszeitraums. Zu allen Risiken sind geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen erarbeitet sowie ggf. bilanzielle Vorsorgen getroffen worden. Die Vorbeugemaßnahmen werden kontinuierlich im Hinblick auf ihre Eignung und Angemessenheit überprüft. Die folgenden Einflussfaktoren werden nach gegenwärtiger Einschätzung im Jahr 2025 einen prägenden Einfluss auf die Risikosituation der Westenergie AG haben (Betrachtung von Worst Case und Best Case):
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei Betrachtung von Normal-Ereignissen während des Geschäftsjahres 2024 keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken bestanden haben und dass deren Entstehen nach derzeitigem Kenntnisstand auch für das Geschäftsjahr 2025 nicht zu erwarten ist. Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Situation Die anhaltenden geopolitischen Krisen und die damit verbundenen Unsicherheiten wirken sich auch auf die Entwicklung der Wirtschaft aus. Somit sind sie in den Prognosen für das Wirtschaftswachstum berücksichtigt. Die OECD geht von einem globalen Wirtschaftswachstum für das Jahr 2025 und 2026 von 3,3 % aus. In diesen Prognosen ist berücksichtig, dass die Inflation weiter nachlässt und der Welthandel sich erholt. Falls jedoch die Spannungen im Handel sowie protektionistische Bestrebungen zunehmen, könnten diese Auswirkungen auf die Lieferketten und die Verbraucherpreise haben und somit das Wirtschaftswachstum beeinträchtigen. Mit Blick auf Deutschland erwartet die OECD für die Jahre 2025 und 2026 ein BIP-Wachstum von 0,7 % und von 1,2 %. Mitte des Jahres sind die Experten noch von leicht höheren Wachstumsraten ausgegangen. Als Begründung für die schlechteren Erwartungen werden unter anderem der Fachkräftemangel und ein schwacher Binnenkonsum genannt. In den Prognosen sind niedrige Inflationsraten (2025: 2,0 % und 2026: 1,9 %) und steigende Löhne berücksichtigt, die die Realeinkommen und den privaten Verbrauch stützen sollen. Die privaten Investitionen sollen sich dank der hohen Ersparnis der Unternehmen und der langsam sinkenden Zinssätze nach und nach beleben. Politische Unsicherheiten werden das Investitionsklima voraussichtlich weiter belasten. Weiter wird davon ausgegangen, dass sich die Exporte unter dem Einfluss der steigenden Nachfrage bei wichtigen Handelspartnern allmählich erholen. Westenergie Für das neue Geschäftsjahr erwartet die Westenergie einen Jahresüberschuss, der mit 866 Mio. € unter dem Jahresergebnis 2024 von 901 Mio. € liegt. Dieser Rückgang wird v. a. durch die wachstumsbedingte Entwicklung der Zinsbelastung im Finanzergebnis getrieben. Die Westenergie befindet sich operativ weiterhin auf einem stabilen Entwicklungspfad, wobei sie auch für den anhaltend intensiven Wettbewerb um Konzessionen weiterhin gut gerüstet ist. Durch das etablierte Konzessions- und Kommunalmanagement sowie die Entwicklung flexibler Beteiligungslösungen zur Berücksichtigung spezifischer kommunaler Interessen sind die Voraussetzungen für die angestrebte weitgehende Sicherung der Konzessionsverträge geschaffen. Im Geschäftsjahr 2025 plant die Westenergie zahlungswirksame Investitionen in Höhe von rund 101 Mio. € und liegt damit deutlich über dem Vorjahreswert von 74,4 Mio. €. Die Investitionen stärken das Beteiligungsportfolio sowie die Geschäftsbereiche Strom, Straßenbeleuchtung und Wasser. Auch 2025 haben Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz bei der Westenergie oberste Priorität. Ziel ist es, Unfälle - insbesondere natürlich solche tödlicher bzw. schwerster Natur - und nachhaltige Umweltschäden zu vermeiden. Sowohl für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partnerfirmen wird die Erreichung eines LTIF-Wertes von 0,0 geplant.
Essen, den 11. Februar 2025 Westenergie AG Der Vorstand Reiche Henrichs Dr. Küppers Prof. Dr. Schröder Bilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva
* Betrag geringer Höhe Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten. Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten. Anhang zum 31. Dezember 2024I. Allgemeine Grundlagen Gegenstand der Westenergie AG (im weiteren Verlauf mit "Westenergie" oder "Gesellschaft" bezeichnet) mit Sitz in Essen, ist die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, der Ausbau, der Erwerb, die Vermarktung und die Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Transport-, Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energie (insbesondere Strom und Gas), Wärme und Wasser, sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen (einschließlich Abwasserbeseitigung) und von Anlagen der Informationsübertragung, sowie die Erbringung und Vermarktung von Dienstleistungen aller Art und der Erwerb und das Halten von Beteiligungen. Die Westenergie ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Essen unter HRB 31538 eingetragen. Die Alleingesellschafterin der Westenergie ist die E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen unter HRB 33851 (im weiteren Verlauf "E.ON Verwaltung" genannt). Zwischen der Westenergie und der E.ON Verwaltung als Alleingesellschafterin besteht, wie im Vorjahr, ein Gewinnabführungsvertrag. Die Gesellschaft hat mit der E.ON Verwaltung, als herrschendem Unternehmen am 16.06.2020 einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat diesem am 18.06.2020 zugestimmt. Die Eintragung ins Handelsregister der Westenergie erfolgte am 23.06.2020. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Gesetzes über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) aufgestellt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Angaben zu den Geschäften im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG erfolgen im Abschnitt (29) des Kapitels IV Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung. Die Gesellschaft ist ein im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Gemäß § 291 HGB ist die Westenergie von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die Westenergie und ihre wesentlichen Tochterunternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, einbezogen. Die E.ON SE, Essen, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Bundesanzeiger elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Die E.ON SE, Essen, stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) mit einer Nachkommastelle angegeben, aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von drei bis 20 Jahren abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB genannten Kosten wurde daher Gebrauch gemacht. Das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht ausgeübt. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 250 € bis einschließlich 800 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis über die voraussichtlichen Nutzungsdauern.
Beim Anlagevermögen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Die Vorräte werden auf Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Gemeinkosten sowie angemessene Teile allgemeiner Verwaltungskosten, angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung berücksichtigt. Das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Soweit Baukostenzuschüsse und Anschlusskostenbeiträge betroffen sind, werden sie ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft zur E.ON SE werden latente Steuern auf Ebene der Westenergie nicht bilanziert. Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der Saldo aus der Verrechnung von Wertpapieren des Anlagevermögens mit den Rückstellungen für Langzeitarbeitszeitverpflichtungen und Altersteilzeitverpflichtungen bilanziert. Passiva Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Steuerfreie Zulagen und steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen wurden im Vorjahr als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank im Dezember des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab dem 01.01.2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der im Geschäftsjahr angewendete Zinssatz beträgt 1,90 % (Vorjahr: 1,82 %). Bis zum 31.12.2015 wurde ein von der deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Auf Basis eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes in Höhe von 1,97 % (Vorjahr: 1,74 %) ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €), der weder ausschüttungs-, noch ergebnisabführungsgesperrt ist. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt.
Zudem wurden zur Berechnung der Rückstellungen branchenübliche Fluktuationsannahmen unterstellt. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen auch Rückstellungen für Deputatsverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Netto-Selbstkosten bewertet werden. Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement wurden Vermögenswerte auf einen Treuhänder zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Das Deckungsvermögen zur Absicherung der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen wird vom E.ON Pension Trust e.V. treuhänderisch für die Westenergie verwaltet. Ferner bestehen Ansprüche aus rückgedeckten Pensionsverpflichtungen gegen die Allianz Lebensversicherung-AG, Berlin. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Das Deckungsvermögen wurde zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände entspricht dem Marktpreis zum 31.12.2024. Das Vermögen des Contractual Trust Arrangements ist in Spezialfonds angelegt, die wiederum in verschiedene, vom Treugeber vorgegebene Wertpapierklassen investieren. Der Marktwert des Deckungsvermögens entspricht dabei dem Zeitwert der in Spezialfonds zusammengefassten Wertpapiere. Ergebnisauswirkungen aus einer Zeitwertänderung des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Die innerhalb der sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich beinhalten unter anderem Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie für Restrukturierungsmaßnahmen. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels Anwartschaftsbarwertmethode durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal ermittelten Rechnungszinssatz mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,97 % (Vorjahr 1,76 % p.a.) und die Annahme von Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,95 % (Vorjahr 2,95 % p.a.). Die Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen wurden mit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Das Deckungsvermögen wurde zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände entspricht dem Marktpreis zum 31.12.2024. Das Vermögen des Contractual Trust Arrangements wird in Exchange Traded Funds (ETF) angelegt, die verschiedene, vom Treugeber vorgegebene Wertpapierklassen umfassen. Der Marktwert des Deckungsvermögens entspricht dabei dem Zeitwert. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,49 % (Vorjahr 1,08 % p.a.) und die Annahme von Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,95 % (Vorjahr 2,95 % p.a.). Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden mit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände entspricht dem Marktpreis zum 31.12.2024. Das Vermögen des Contractual Trust Arrangements ist in Exchange Traded Funds (ETF) angelegt, die verschiedene, vom Treugeber vorgegebene Wertpapierklassen umfassen. Der Marktwert des Deckungsvermögens entspricht dabei dem Zeitwert. Die Bewertung der Rückstellung für Vorruhestandsleistungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Rückstellung wurde zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem unter Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,49 % p.a. (Vorjahr 1,08 % p.a.) und die Annahme von Rentensteigerungen von 1,00 % p.a. (Vorjahr 1,00 % p.a.). Die Bewertung der Rückstellung für drohende Verluste erfolgt, indem den direkt zurechenbaren Erträgen die Aufwendungen in Vollkosten gegenübergestellt werden. Bei der Rückstellung für das Aktienoptionsprogramm handelt es sich um den E.ON Performance Plan. Die Rückstellung beinhaltet die Tranchen 2021 bis 2024 und wurde mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen werden separat zum Nennwert ausgewiesen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Hierunter fallen im Wesentlichen Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse, welche grundsätzlich ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst werden. Auf Grund der ertragsteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der E.ON SE bilanziert die Westenergie als Organgesellschaft keine passiven latenten Steuern. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld. Energiesteuern In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die (unmittelbar geschuldete) Stromsteuer sowie die Energiesteuer auf Erdgas in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage I diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB ist als Anlage II beigefügt. In den immateriellen Vermögensgegenständen werden zum Bilanzstichtag 31.12.2024, wie im Vorjahr, Rechtspositionen sowie Software und Lizenzen ausgewiesen. Der Posten Finanzanlagevermögen beinhaltet unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen im Wesentlichen Anteile an der Westnetz GmbH und weiteren Konzerngesellschaften. Unter den Beteiligungen sind Anteile an diversen Netzkooperationsgesellschaften und an Stadtwerken bilanziert. Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betrifft zum 31.12.2024 ein Darlehen an eine Beteiligungsgesellschaft. Unter den sonstigen Ausleihungen werden zum Bilanzstichtag im Wesentlichen Wohnungsbaudarlehen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgewiesen. Die Veränderungen im Anlagevermögen belaufen sich auf 53,6 Mio. €. Die Zugänge im Sachanlagevermögen in Höhe von 14,2 Mio. € entfallen im Wesentlichen mit 13,9 Mio. € auf Stromverteilungs- und Wasserversorgungsanlagen und mit 0,3 Mio. € auf Gas- und Wärmeversorgungsanlagen. Gegenläufig ergaben sich Buchwertabgänge in Höhe von 3,1 Mio. € im Bereich der Stromverteilungsanlagen sowie Abschreibungen in Höhe von 9,3 Mio. €: Die Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen betragen 8,3 Mio. € und betreffen ausschließlich eine Einlage in die Kapitalrücklage der E.ON Grid Solutions GmbH. Bei den Beteiligungen hat eine Einlage in die Kapitalrücklage der Westconnect (47,6 Mio. €) stattgefunden. Unter Berücksichtigung der Abgänge liegt der Buchwert der Beteiligungen um 43,2 Mio. € höher als im Vorjahr. Die Ausleihungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, blieben unverändert. (2) Vorräte
Die Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe umfassen zum 31.12.2024 ausschließlich Lagermaterial für den Betrieb, die Erneuerung und den Neubau von smarter Straßenbeleuchtung. Alle Leistungen wurden im Geschäftsjahr weiterberechnet, sodass keine unfertigen Leistungen zum Stichtag vorliegen. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
* Restlaufzeit ** Betrag geringer Höhe Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten zum 31.12.2024 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 48,4 Mio. € (Vorjahr: 22,6Mio. €), Forderungen aus anrechenbaren Steuern in Höhe von 51,7 Mio. € sowie Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 64,6 Mio. € (Vorjahr: 269,4 Mio. €). Davon gegen die Westnetz GmbH in Höhe von 37,3 Mio. € (Vorjahr: 251,4 Mio. €), gegen die Westenergie Metering GmbH in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €) und die Westenergie Netzservice GmbH in Höhe von 25,0 Mio. € (Vorjahr: 13,7 Mio. €). Die Westnetz GmbH und die Westenergie Metering GmbH haben per Beschluss vom 27. Dezember 2024 bzw. 23. Dezember 2024 eine Vorabgewinnabführung in Höhe von 620,0 Mio. € (Vorjahr: 200,0 Mio. €) und 25,0 Mio. € (Vorjahr: 18,0 Mio.€) vorgenommen. Es bestehen wie im Vorjahr keine Forderungen gegen die Alleingesellschafterin E.ON Verwaltung. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Investitionsverrechnungen an Netzgesellschaften. Zum Bilanzstichtag sind in den sonstigen Vermögensgegenständen 47,1 Mio. € (Vorjahr: 42,6 Mio. €) Forderungen aus Garantiedividenden von Beteiligungsgesellschaften enthalten, die rechtlich erst nach dem Stichtag entstehen. Wirtschaftlich sind sie jedoch diesem Geschäftsjahr zuzuordnen. Auch der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände um 8,3 Mio. € ist im Wesentlichen mit 4,5 Mio. € auf diese Garantiedividenden zurückzuführen. (4) Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen die an die Verpächter weitergeleiteten Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse bilanziert. (5) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
* Betrag geringer Höhe Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung der Altersteilzeitverpflichtung ergibt sich aus der Verrechnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere, soweit diese der Absicherung von Wertguthaben aus dem Blockmodell Altersteilzeit gemäß § 8a AltTZG sowie Ansprüchen auf Zahlung von Aufstockungsbeträgen dienen, mit den Verpflichtungen für Altersteilzeit. Das Deckungsvermögen wurde als zweckexklusive, verpfändete und insolvenzgeschützte Vereinbarung klassifiziert: (Contractual Trust Arrangement).
Das Deckungsvermögen für Altersteilzeit besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 31.12.2024 verwendet. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diesen einbezogene Wertpapiere investiert. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter Punkt unter Punkt (23) der Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung der Langzeitarbeitszeitkonten ergibt sich aus der Verrechnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere, soweit diese der Absicherung von Verpflichtungen aus Langzeitarbeitszeitkonten dienen. Das Deckungsvermögen wurde als zweckexklusive, verpfändete und insolvenzgeschützte Vereinbarung klassifiziert (Contractual Trust Arrangement).
* Betrag geringer Höhe Das Deckungsvermögen für Langzeitarbeitszeitverpflichtungen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 31.12.2024 verwendet. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere investiert. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter Punkt (23) dargestellt. (6) Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 200 Mio. € und ist eingeteilt in 200.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien von je 1 €, alleinige Anteilsinhaberin ist die E.ON Verwaltung. Die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB beträgt unverändert zum Vorjahr 302,5 Mio. €, die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beträgt unverändert 1.408,6 Mio. €. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 hat uns die innogy SE, Essen, als Vorgängerin der E.ON Verwaltung im Sinne des § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie die Mehrheit der Anteile an der Westenergie hält. (7) Sonderposten
* Betrag in geringer Höhe Die Sonderposten für Investitionszuwendungen betrafen Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen. Die steuerrechtlichen Rücklagen beinhalteten Rücklagen gemäß § 6b EstG und wurden im vergangenen Geschäftsjahr aufgelöst. Die Veränderung des Sonderpostens für Investitionszuwendungen im Anlagevermögen hat das Ergebnis des Geschäftsjahres mit 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) nicht wesentlich beeinflusst. (8) Rückstellungen
Für die nicht fondsgedeckten Verpflichtungen für Stromdeputate an Pensionäre wird zum 31.12.2024 eine Rückstellung in Höhe von 6,6 Mio. € (Vorjahr: 6,0 Mio. €) bilanziert. Für Pensionszusagen aus der Versorgungsordnung 2003, aus dem Beitragsplan der E.ON SE sowie aus den übernommenen Versorgungswerken der VEW AG und der RWE AG wird eine Verpflichtung in Höhe von 180,6 Mio. € (Vorjahr 191,0 Mio. €) ohne die Verpflichtungen für Stromdeputate an Pensionäre bilanziert. Bei der Versorgungsordnung 2003 und dem Beitragsplan der E.ON SE handelt es sich um eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung. In der Rückstellungssumme enthalten sind ebenfalls Entgeltumwandlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Versorgungsansprüchen im Rahmen der Versorgungsordnung 2004.
Darüber hinaus gibt es für die leitenden Angestellten die Möglichkeit der Entgeltumwandlung im Rahmen einer Deferred Compensation-Regelung. Im Berichtsjahr bestehen dafür Rückstellungen in Höhe von 6,0 Mio. € (Vorjahr 5,8 Mio. €). Das Deckungsvermögen für Pensionen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Das Deckungsvermögen zum 31.12.2024 teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 61,2 %) und in nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 38,8 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, wurden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft respektive die dort beauftragten Gutachter legen die Bewertungsannahmen, wie zum Beispiel Zinssätze fest. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Beim beizulegenden Zeitwert der darüber hinaus bestehenden Rückdeckungsversicherungen für bestimmte Versorgungszusagen aus Entgeltumwandlung handelt es sich um den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Zeitwert, der sich im Wesentlichen aus den bisher geleisteten Versicherungsprämien und den erwirtschafteten Gewinnen des jeweiligen Versicherungsvertrags zusammensetzt. Diese Verpflichtungen wurden mit Deckungsvermögen in Höhe von 150,8 Mio. € (Vorjahr 148,0 Mio. €) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden folgende zweckexklusive, verpfändete und insolvenzgeschützte Vereinbarungen klassifiziert: Contractual Trust Arrangement sowie verpfändete Rückdeckungsversicherungen. Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter Punkt 23 der Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Der Vorstand der Westenergie AG hat am 19. Dezember 2024 die bestehende Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit für tarifliche und außertarifliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Geburtsjahrgang 1966 erweitert. Aufgrund der vorliegenden Ansatzvoraussetzungen für Restrukturierungsaufwendungen wurden entsprechende Potenziale für Altersteilzeitverpflichtungen auf der Passivseite bilanziert. Es erfolgt für diese Verpflichtungen keine Saldierung mit dem vorhandenen Fondsvermögen für Altersteilzeit. Aufgrund des Saldierungsgebotes des § 246 Abs 2 Satz 2 HGB wurden fondsgedeckte Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen mit dem Deckungsvermögen aus dem Contractual Trust Arrangement verrechnet.
* Betrag in geringer Höhe Das Deckungsvermögen für Jubiläumsgeld besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 31.12.2024 verwendet. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diesen einbezogenen Wertpapieren investiert. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter Punkt 23 der Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Entfernungsverpflichtungen, Rückstellungen für Kaufpreisrückerstattungen, Rückstellungen für Straßenbeleuchtungsanlagen, Rückstellungen für Altlastensanierung sowie Restrukturierungsrückstellungen und sonstige Personalrückstellungen. (9) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr um 68,7 Mio. € gesunken, wobei die Entwicklung im Wesentlichen auf den Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 122,7 Mio. €, den Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 120,3 Mio. € und den Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten um 65,6 Mio. € zurückzuführen ist. Alle Verbindlichkeiten im Berichts- und im Vorjahr sind kurzfristig. Durch Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme hat die Westenergie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 263,5 Mio. € (Vorjahr: 200,0 Mio. €) übernommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten zum 31.12.2024 mit 596,4 Mio. € Finanzverbindlichkeiten (Vorjahr: 1.038,0 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 29,4 Mio. € (Vorjahr: 39,5 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 901,3 Mio. € (Vorjahr: 572,2 Mio. €). Die Finanzverbindlichkeiten resultieren aus dem Konzern Cash-Pooling und betreffen Verbindlichkeiten gegenüber der E.ON SE mit 532,0 Mio. € (Vorjahr: 884,6 Mio. €) und mit 64,4 Mio. € (Vorjahr: 153,4 Mio. €) gegenüber der Westnetz GmbH. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Alleinaktionärin E.ON Verwaltung betragen 912,0 Mio. € (Vorjahr: 581,0 Mio. €) und resultieren mit 10,7 Mio. € (Vorjahr: 8,8 Mio. €) aus Lieferungen und Leistungen und mit 901,3 Mio. € (Vorjahr: 572,2 Mio.€) aus der Gewinnabführung des aktuellen Geschäftsjahres. (10) Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind im aktuellen Geschäftsjahr 43,4 Mio. € (Vorjahr: 37,1 Mio. €) Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse sowie Straßenbeleuchtungszuschüsse in Höhe von 31,2 Mio. € (Vorjahr: 25,6 Mio. €) bilanziert. Des Weiteren sind im Rechnungsabgrenzungsposten 74,1 Mio. € (Vorjahr: 75,1 Mio. €) abgegrenzte Veräußerungserfolge aus Verkäufen von Netzkooperationsgesellschaften und von Netzanlagen enthalten. (11) Abführungsgesperrte Beträge (§ 268 Abs. 8 HGB)
Die Bildung einer gesetzlichen Rücklage gemäß § 150 Abs. 2 AktG ist nicht erfolgt, da die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB mit 302,4 Mio. € den zehnten Teil des Grundkapitals deckt und die Satzung der Gesellschaft keine höhere Rücklagendotierung vorsieht. Im Geschäftsjahr 2024 sind aufgrund der Überdeckung der frei verfügbaren Rücklagen keine abführungsgesperrten Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB bei der Westenergie ausgewiesen. (12) Haftungsverhältnisse (nach § 251 HGB) Haftungsverhältnisse werden nur im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Westenergie und nach eingehender Prüfung der hiermit zusammenhängenden Risiken eingegangen. Nach Einschätzung der Gesellschaft werden die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch den jeweiligen Hauptschuldner aufgrund deren Bonität voraussichtlich erfüllt werden können. Die Gesellschaften agieren in einem stabilen Marktumfeld und sind solvente Unternehmen der Energiebranche und des E.ON Konzerns. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen und somit sind die eingegangenen Haftungsverhältnisse nicht zu passivieren. Pensionsverpflichtungen der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Westenergie, die zum Zeitpunkt der Ausgliederung des Geschäftsbereichs RRW zum 01.04.2020 keine aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren, sind weiterhin bei der E.ON Verwaltung bilanziert. Hieraus ergibt sich eine Gewährleistungsverpflichtung in gleicher Höhe. Für die bei sonstigen verbundenen Unternehmen bilanzierten Pensionsverpflichtungen bestehen gesamtschuldnerische Haftungen. Im Zusammenhang mit der Abspaltung von Teilbetrieben auf die ehemalige RWE Vertrieb AG (heute: E.ON Energie Deutschland GmbH) im Geschäftsjahr 2009, der im Geschäftsjahr 2013 erfolgten Abspaltung von dem Netz zuzuordnenden Rentnern, Frühpensionären und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unverfallbaren Versorgungsansprüchen auf die Westnetz alt und der in 2016 durchgeführten Abspaltung auf die innogy SE (heute E.ON Verwaltung) haftet die Gesellschaft gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten, die vor dem Wirksamwerden der Abspaltung begründet worden sind. Im Zusammenhang mit der Ausgliederung des Teilbetriebs "Verteilnetzbetrieb" auf die Westnetz GmbH zum 01.10.2019 haftet die Gesellschaft gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten, die vor dem Wirksamwerden der Abspaltung begründet worden sind. Im Zusammenhang mit der Ausgliederung des Geschäftsbereiches Netzservice auf die Westenergie Netzservice GmbH zum 01.01.2021 haftet die Gesellschaft gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten, die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründet worden sind. Als Sicherheit für die kreditgebenden Banken sind alle Anteile an der Westconnect verpfändet und Gesellschafterdarlehen und konzerninterne Forderungen der Westenergie gegenüber der Westconnect abgetreten. Die Verpfändung der Anteile erlischt und die abgetretenen Forderungen werden rückübertragen, wenn alle gesicherten Verbindlichkeiten der Westconnect gegenüber den Banken vollständig und endgültig beglichen sind. (13) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen i. S. d. § 285 Nr. 3a HGB beläuft sich auf 1.900,9 Mio. € (Vorjahr: 1.981,5 Mio. €), davon 133,9 Mio. € (Vorjahr: 122,4 Mio. €) gegenüber verbundenen Unternehmen, und betrifft vollständig künftige sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Pachtverhältnissen. (14) Außerbilanzielle Geschäfte Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, vor. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (15) Umsatzerlöse
Der Anstieg der Umsatzerlöse um 75,2 Mio. € resultiert vornehmlich aus gestiegenen Weiterverrechnungen von Investitionen an Verpächter in Höhe von 45,2 Mio. €, Erlösen aus konzerninternen Dienstleistungen in Höhe von 17,1 Mio. € sowie aus Konzessionsabgaben/Nutzungsentgelte in Höhe von 14,0 Mio. €. Gegenläufig sind geringere Erlöse aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 2,3 Mio. € zu verzeichnen. Die konzerninternen Dienstleistungen betreffen im aktuellen Geschäftsjahr im Wesentlichen erbrachte Dienstleistungen in Querschnittsbereichen und technischen Funktionen in Höhe von 166,9 Mio. €, sowie Erlöse aus Telekommunikationsdienstleitungen in Höhe von 103,9 Mio. €. Im Berichtsjahr sind vor allem aus der Weiterverpachtung von Strom- und Gasnetzpachtverträgen sowie von Stromverteilungsanlagen und der Verpachtung von Wärme- und Wassernetzen Pachterlöse vereinnahmt worden. Die Umsätze aus Weiterverrechnungen von Investitionen an Verpächter resultieren aus Pachtverträgen aus Strom- und Gasnetzanlagen. Der Stromumsatz des Berichtsjahres entfällt auf die Belieferung von Straßenbeleuchtungskunden sowie auf Stromlieferungen an Werksangehörige. Unter den sonstigen Umsatzerlösen werden Erlöse aus der Ausstattungsüberlassung, aus der Auftragsabrechnung sowie der Auflösung der Baukostenzuschüsse und Anschlusskostenbeiträge ausgewiesen. Der Rückgang betrifft hauptsächlich die Erlöse aus der Ausstattungsüberlassung. Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland getätigt. (16) Sonstige betriebliche Erträge
Der Rückgang der Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen um 8,8 Mio. € betrifft Verkäufe von Anteilen an verbundenen Unternehmen im Vorjahr. Die übrigen Erträge betreffen die ratierliche Vereinnahmung von abgegrenzten Veräußerungserfolgen aus Verkäufen von Anteilen an Netzkooperationsgesellschaften. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 27,1 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) enthalten, die aus der Auflösung von Rückstellungen und aus freigewordenen Verbindlichkeiten resultieren. (17) Materialaufwand
Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 52,9 Mio.€ gestiegen. Im laufenden Jahr sowie im Vorjahr sind unter den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unter anderem Warenverkäufe und Strombezüge für die Stromlieferungen aus Straßenbeleuchtungsverträgen und an Werksangehörige enthalten. Der Anstieg der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betrifft im Wesentlichen Materialkosten. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Wesentlichen die Aufwendungen für die an Verpächter weiterverrechneten Investitionen, Kosten der Ausstattungsüberlassung, Pachtaufwendungen sowie Betriebs- und Instandhaltungsaufwendungen enthalten. Die hier ausgewiesenen Aufwendungen für Konzessionsabgaben wurden fast vollständig in Höhe von 189,7 Mio. € (Vorjahr: 179,5 Mio.€) weitergegeben. Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) enthalten, die vornehmlich Konzessionsabgaben und Pachtspitzabrechnungen betreffen. (18) Personalaufwand
Der Aufwand für Löhne und Gehälter beinhaltet im Wesentlichen die laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres. Der Rückgang der Löhne und Gehälter sowie der Sozialabgaben gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus geringeren Zuführungen zu den Personalrückstellungen. (19) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Die Angabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erfolgt in Vollzeitstellen. Diese entsprechen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß dem jeweiligen prozentualen Beschäftigungsgrad. Durch Umstrukturierungsmaßnahmen sind 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Westnetz GmbH und 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Westnetz GmbH übertragen worden. (20) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel, der als Anlage I diesem Anhang beigefügt ist, ersichtlich. Sowohl im aktuellen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen angefallen. (21) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 15,6 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus geringeren Aufwendungen für Rückstellungszuführungen. Gegenläufig sind die Aufwendungen für IT Dienstleistungen im Zusammenhang mit der ERP-System Migration gestiegen. Die konzerninternen Verrechnungen beinhalten wie auch im vorherigen Geschäftsjahr im Wesentlichen Weiterberechnungen für Querschnittsfunktionen, Gastronomie und sonstige Büroservices. Der Posten "Übrige" beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für Beratungsleistungen, Werbemaßnahmen, Beiträge an Verbände, ausstehende Ertragszuschüsse für Gewerbesteuererstattungen an Netzkooperationsgesellschaften sowie allgemeine Verwaltungskosten. Es liegen periodenfremde Aufwendungen in unwesentlichem Umfang vor. (22) Ergebnis Finanzanlagen
* Betrag in geringer Höhe Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen beinhalten das Ergebnis der Westnetz GmbH in Höhe von 657,3 Mio. € (Vorjahr: 451,4 Mio. €), der Westenergie Metering GmbH in Höhe von 27,2 Mio. € (Vorjahr: 22,3 Mio. €) und der Westenergie Netzservice GmbH in Höhe von 25,0 Mio. € (Vorjahr: 13,7 Mio. €). In den Erträgen aus Beteiligungen sind Gewinnausschüttungen diverser Stadtwerkebeteiligungen und Netzkooperationsgesellschaften enthalten. Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens beinhalten die Zinseinnahmen aus der Vergabe von Wohnungsbaudarlehen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Zinseinnahmen aus Ausleihungen an Beteiligungen. (23) Zinsergebnis
Im Berichtsjahr wurden die Aufwendungen in geringer Höhe aus der Aufzinsung/Zinsänderung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (Vorjahr: Wert geringen Umfangs) mit Marktwertveränderungen sowie den übrigen Erträgen aus den Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) verrechnet. Die Aufwendungen in geringer Höhe aus der Aufzinsung/Zinsänderung der Rückstellung für Jubiläumsgeld (Vorjahr: Wert geringen Umfangs) wurden mit Marktwertveränderungen sowie übrigen Erträgen in geringer Höhe aus den Wertpapieren des Anlagevermögens (Vorjahr: Wert geringen Umfangs) verrechnet. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung/Zinsänderung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) wurden mit Marktwertveränderungen sowie den übrigen Aufwendungen und Erträgen aus den Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von 3,7 Mio. € (Vorjahr: Aufwand 13,4 Mio. €) saldiert. Eine Verrechnung erfolgt nur, soweit diese Wertpapierguthaben Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB darstellen. Die daraus resultierenden Salden in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr: Aufwand 12,2 Mio. €) sind in den Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen. Die Zinserträge an und Zinsaufwendungen aus verbundenen Unternehmen betreffen die Verzinsung der Finanzmittelkonten gegenüber der E.ON SE und Westnetz GmbH. (24) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zwischen der E.ON Verwaltung und der Westenergie besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und es liegt eine ertragsteuerliche Organschaft mit der E.ON SE vor. Die E.ON SE ist daher im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer. (25) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn Nach Maßgabe des bestehenden Gewinnabführungsvertrages werden 901,3 Mio. € (Vorjahr: 572,2 Mio. €) an die E.ON Verwaltung abgeführt. V. Sonstige Angaben Im Zusammenhang mit betrieblichen Pensionszusagen aus Entgeltumwandlungen wurden Forderungen aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 6,0 Mio. € verpfändet. (26) Organbezüge Aufsichtsratsbezüge Insgesamt wurden dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 0,2 Mio. € Bezüge gewährt. Vorstandsbezüge Die Gesamtvergütung des Vorstandes der Westenergie beläuft sich im Jahr 2024 auf insgesamt 2,9 Mio. €. In den Bezügen sind 0,4 Mio. € aktienbasierte Vergütungen (beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung) enthalten. Diese beinhalten 47.670 Stück eingeräumte virtuelle Aktien aus dem E.ON Performance Plan. Im Geschäftsjahr 2024 wird in Bezug auf die Bezüge für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen sowie für diesen Personenkreis gebildeten Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Dem Vorstand wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. (27) Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Angabe im Anhang des Konzernabschlusses der E.ON SE enthalten, daher wird an dieser Stelle auf eine Angabe verzichtet. (28) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen § 285 Nr. 21 HGB Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht. (29) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 EnWG Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt:
(30) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Westenergie Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der OIE AG, der Westenergie Aqua GmbH und der Rheinhessen Beteiligungs GmbH mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 geschlossen. Diese Verträge werden voraussichtlich einen nicht unwesentlichen Effekt auf die Erträge oder Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen haben. Durch die Einbindung aller Gesellschaften in das Cash-Pooling der E.ON und dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der E.ON Verwaltung ergibt sich keine Wirkung auf die Finanzlage des Unternehmens. VI. Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Westenergie AG setzt sich wie folgt zusammen: Bernd Böddeling, Senior Vice President Energy Networks Germany der E.ON SE - Vorsitzender - Stefan May *) , Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Westenergie/Westnetz GmbH stellvertretender Konzernbetriebsratsvorsitzender - stellvertretender Vorsitzender - Sven Georg Adenauer, Landrat Kreis Gütersloh Frank Berwanger *) , Betriebsratsvorsitzender Trier der Westnetz GmbH Michaela Borbe, Betriebsratsvorsitzende Dortmund der Westnetz GmbH Marten Bunnemann, seit dem 01.10.2024, Vorsitzender der Geschäftsführung der E.ON Energy Infrastructure Solutions GmbH Dr. Lisbeth Buschkühl, Senior Vice President Supply Chain and Chief Procurement Officer der E.ON SE Dr. Iris Eveleigh, Senior Vice President Investor Relations der E.ON SE Uwe Genn *) , Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Westenergie/Westnetz und Betriebsratsvorsitzender Saffig der Westnetz GmbH Gerhard Grabenkamp, Kämmerer der Stadt Essen Frank Hutmacher *) , Betriebsratsvorsitzender Wesseling der Westnetz GmbH Prof. Dr.-Ing. Lars Jendernalik *) , Leiter Assetmanagement und Nachhaltigkeit der Westnetz GmbH Anna Kebschull, Landrätin Landkreis Osnabrück Birte Kinder, Betriebsratsvorsitzende Essen Zentrale der Westenergie AG Dr. Thomas König, Mitglied des Vorstands der E.ON SE Silke Lodder, seit dem 01.07.2024, Betriebsratsvorsitzende Wesel der Westnetz GmbH Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG a.D. Dr. Karl Schneider, Landrat Hochsauerlandkreis Sonja Schnürpel, Gewerkschaftssekretärin Fachbereich Ver- und Entsorgung, ver.di Bezirk Ruhr West Rolf Wiegand *) , Bundesfachgruppenleiter Energiewirtschaft ver.di Im folgenden genannte Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Geschäftsjahr ausgeschieden: Olaf Schraven *) , mit Ablauf des 30.06.2024, Betriebsratsvorsitzender Essen/Mülheim der Westnetz GmbH - stellvertretender Vorsitzender - Dr. Marc Spieker, mit Ablauf des 30.09.2024, Mitglied des Vorstands der E.ON SE *) Von der Arbeitnehmerseite vorgeschlagene und durch die Kapitalseite gewählte Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand Der Vorstand der Westenergie AG setzt sich wie folgt zusammen: Katherina Reiche, Vorsitzende des Vorstands Oliver Henrichs, Vorstand Ressort Personal/Arbeitsdirektor Dr. Stefan Küppers, Vorstand Ressort Technik Prof. Dr. Achim Schröder, Vorstand Ressort Finanzen und Regulierung
Essen, den 11. Februar 2025 Westenergie AG Der Vorstand Reiche Henrichs Dr. Küppers Prof. Dr. Schröder Entwicklung des Anlagevermögens
* Betrag geringer Höhe Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten. Aufstellung des Anteilsbesitzes
1) Ergebnisabführungsvertrag 2) im Geschäftsjahr 2024 gegründet 3) Angaben zum Eigenkapital und Ergebnis aus 2024 4) Angaben zum Eigenkapital und Ergebnis aus 2022 und älter Die Angaben zum Eigenkapital sowie zum Ergebnis beziehen sich grundsätzlich auf das Geschäftsjahr 2023. Westenergie AG Brüsseler Platz 1 45131 Essen Eingetragen im HRB-Nr. 31538 beim Amtsgericht Essen Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2024
Kontentrennung gem. § 6b EnWGBilanz zum 31. Dezember 2024
* Betrag geringer Höhe Kontentrennung gem. § 6b EnWGBilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
* Betrag geringer Höhe Alle Verbindlichkeiten im Berichts- und im Vorjahr sind kurzfristig. Kontentrennung gem. § 6b EnWGGewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
* Betrag geringer Höhe Kontentrennung gem. § 6b EnWGGewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
* Betrag geringer Höhe Allgemeine Grundlagen Die Westenergie AG (im Folgenden "Westenergie") ist als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, jeweils getrennte Konten zu führen sowie für die ausgeübten Tätigkeiten einen Tätigkeitsabschluss zu erstellen und darüber zu berichten. Für die Westenergie ergeben sich die nachfolgenden Tätigkeiten:
Definition der zu veröffentlichenden Unternehmenstätigkeiten Elektrizitätsverteilung Der Elektrizitätsverteilung werden die im Zusammenhang mit dem Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetz (≤ 110 kV) stehenden Aktivitäten zugeordnet. Die Aktivitäten umfassen neben dem an verbundene Unternehmen verpachteten eigenen Netz auch die Unterverpachtung gepachteter Netze an verbundene Unternehmen. Darüber hinaus werden Dienstleistungen für den regulierten Netzbetrieb an vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen hier zugeordnet. Gasverteilung Der Gasverteilung werden die im Zusammenhang mit dem Gasnetz des Nieder-, Mittel- und Hochdrucks (bis einschließlich 70 PN) stehenden Aktivitäten zugeordnet. Die Aktivitäten umfassen neben der Verpachtung gepachteter Netze an verbundene Unternehmen auch die Verpachtung eigener Netze an fremde Dritte. Darüber hinaus werden Dienstleistungen für den regulierten Netzbetrieb an vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen erbracht. Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messysteme Die Tätigkeit moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme umfasst alle Aktivitäten gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im Zusammenhang mit den eingebauten modernen Messeinrichtungen und den eingebauten intelligenten Messsystemen als Verpächter. Zuordnungsgrundsätze Auf Grund der Organisationsstruktur der Westenergie werden auf Basis von Einzelkonten bzw. anhand von Profit Centern die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung nach einem adäquaten Schlüssel, der eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglicht und der aus der Aufteilung eines vergleichbaren Postens der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet wurde. Die im Wege der direkten und indirekten Zuordnung der Aktiva und Passiva zu den Tätigkeiten entstehende Residualgröße wird zur Gewährleistung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Tätigkeitsabschlüsse im Eigenkapital dargestellt. Auf eine Verzinsung der Residualgröße wird verzichtet. Die Vorjahresangaben sind aufgrund der besseren Lesbarkeit der Unterlagen als eigenständige Übersichten beigefügt. Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen der Westenergie zum 31. Dezember 2024 Allgemeine Erläuterungen Die Tätigkeitsabschlüsse der Gesellschaft sind nach den Vorschriften des § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den Festlegungen der Beschlusskammern 8 und 9 der Bundesnetzagentur vom 25.11.2019 aufgestellt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab dem 01.01.2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der im Geschäftsjahr angewendete Zinssatz beträgt 1,90 % (Vorjahr 1,82 %). Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein von der deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Auf Basis eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes in Höhe von 1,97 % (Vorjahr: 1,74 %) ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €), der ausschüttungs-, aber nicht ergebnisabführungsgesperrt ist. Von diesem Unterschiedsbetrag betreffen 1,5 Mio. € die Unternehmenstätigkeit Stromverteilung und 0,3 Mio. die Unternehmenstätigkeit Gasverteilung. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Beträge in den Tätigkeitsabschlüssen werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse werden nur im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Westenergie und nach eingehender Prüfung der hiermit zusammenhängenden Risiken eingegangen. Nach Einschätzung der Gesellschaft werden die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch den jeweiligen Hauptschuldner aufgrund deren Bonität voraussichtlich erfüllt werden können. Die Gesellschaften agieren in einem stabilen Marktumfeld und sind solvente Unternehmen der Energiebranche und des E.ON Konzerns. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen und somit sind die eingegangenen Haftungsverhältnisse nicht zu passivieren. Pensionsverpflichtungen der ehemaligen Mitarbeiter der Westenergie, die zum Zeitpunkt der Ausgliederung des Geschäftsbereichs RRW zum 01.04.2020 keine aktiven Mitarbeiter waren, sind weiterhin bei der E.ON Verwaltung bilanziert. Hieraus ergibt sich eine Gewährleistungsverpflichtung in gleicher Höhe. Im Zusammenhang mit der Abspaltung von Teilbetrieben auf die ehem. RWE Vertrieb AG (heute: E.ON Energie Deutschland GmbH) im Geschäftsjahr 2009, der im Geschäftsjahr 2013 erfolgten Abspaltung von dem Netz zuzuordnenden Rentnern, Frühpensionären und ehemaligen Mitarbeitern mit unverfallbaren Versorgungsansprüchen auf die Westnetz alt und der in 2016 durchgeführten Abspaltung auf die innogy SE haftet die Gesellschaft gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten, die vor dem Wirksamwerden der Abspaltung begründet worden sind. Im Zusammenhang mit der Ausgliederung des Teilbetriebs "Verteilnetzbetrieb" auf die Westnetz GmbH zum 01.10.2019 haftet die Gesellschaft gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten, die vor dem Wirksamwerden der Abspaltung begründet worden sind. Im Zusammenhang mit der Ausgliederung des Geschäftsbereichs Netzservice auf die Westenergie Netzservice GmbH zum 01.01.2021 haftet die Gesellschaft gemäß §133 UmwG als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten, die vor dem Wirksamwerden der Abspaltung begründet worden sind. Als Sicherheit für die kreditgebenden Banken sind alle Anteile an der Westconnect verpfändet und Gesellschafterdarlehen und konzerninterne Forderungen der Westenergie gegenüber der Westconnect abgetreten. Die Verpfändung der Anteile erlischt und die abgetretenen Forderungen werden rückübertragen, wenn alle gesicherten Verbindlichkeiten der Westconnect gegenüber den Banken vollständig und endgültig beglichen sind.
Essen, den 11. Februar 2025 Westenergie AG Der Vorstand Reiche Henrichs Dr. Küppers Prof. Dr. Schröder Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Westenergie AG, Essen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Westenergie AG, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Westenergie AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 12. Februar 2025 KPMG
AG
Nocker, Wirtschaftsprüfer Rotter, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATSDER WESTENERGIE AGDer Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen und den Vorstand überwacht. Er ist vom Vorstand regelmäßig schriftlich und mündlich über die Lage der Gesellschaft, den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik und relevante Geschäftsvorfälle informiert worden. Der Aufsichtsrat hat hierüber mit dem Vorstand beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft anhand der Berichte des Vorstandes überwacht. Im Geschäftsjahr 2024 fanden drei ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats der Westenergie AG in Präsenz statt. In allen drei Sitzungen wurde jeweils einem Mitglied die Teilnahme via MS Teams ermöglicht. Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat zwei Beschlüsse im Umlaufverfahren außerhalb von Sitzungen des Aufsichtsrats. In seinen Beratungen befasste sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit der wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung der Gesellschaft, wobei u.a. Netz- und Regulierungsthemen und die Rentabilitätsentwicklung bei Beteiligungsgesellschaften eingehend erörtert wurden. Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates bildeten neben dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 und der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2025 aktuelle energiepolitische und regulatorische Entwicklungen. Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Konzessionsgeschäft und der kommunalen Wärmewende. Ebenso im Fokus stand die Geschäftsentwicklung im Bereich Energiedienstleistungsprojekte, Batteriespeicher und Wasserstoff sowie die Erweiterung strategischer Schwerpunkte. Darüber hinaus spielte die Einführung neuer IT-Systeme, IT-Sicherheit und die fortschreitende Digitalisierung eine wesentliche Rolle. Das Gremium widmete sich zudem den Themenfeldern Revision und Compliance, Arbeitssicherheit sowie dem betrieblichen Gesundheitsmanagement. Im Berichtsjahr hat Herr Dr. Stefan Küppers sein Amt als Mitglied des Vorstands der Westenergie AG mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2025 niedergelegt. In seiner Sitzung am 4. Dezember 2024 hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Andreas Berg mit Wirkung zum 1. April 2025 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Zudem hat sich das Gremium mit der Bestellung von Herrn Dr. Alexander Montebaur mit Wirkung zum 1. Juni 2024 als Nachfolger für Herr Dr. Patrick Wittenberg, der sein Amt als Geschäftsführer der Westnetz GmbH zuvor mit Wirkung zum 31. Mai 2025 niedergelegt hat, befasst. Der Aufsichtsratsvorsitzende erörterte mit dem Vorstand zudem auch außerhalb der Gremiumssitzungen bedeutsame Einzelvorgänge sowie Fragen der Unternehmensstrategie und der Geschäftspolitik. Der Personalausschuss tagte im Geschäftsjahr 2024 zweimal und fasste einen Beschluss im Umlaufverfahren außerhalb von Sitzungen des Personalausschusses. Er befasste sich mit den Nachbesetzungen und Personalangelegenheiten im Vorstand der Westenergie AG sowie in der Geschäftsführung der Westnetz GmbH. Darüber hinaus bereitete der Personalausschuss Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsrates vor. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem durch die Hauptversammlung am 16. April 2024 gewählten und auf Grund des Beschlusses des Aufsichtsrates vom 14. März 2024 beauftragten Abschlussprüfer, der KMPG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 50674 Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass die interne Rechnungslegung im Sinne der energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß erfolgt. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht ist den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Auftrag des Aufsichtsratsvorsitzenden durch den Vorstand der Gesellschaft rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 18. März 2025 ausgehändigt worden und wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses einbezogen und in der Sitzung umfassend erörtert. Der Abschlussprüfer hat an der Beratung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und zu weiteren Auskünften zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat vom Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Er hat seinerseits den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 in seiner Sitzung am 18. März 2025 gebilligt, der damit festgestellt ist. Herr Olaf Schraven hat im Berichtszeitraum mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2024 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats niedergelegt. Die Hauptversammlung hat Frau Silke Lodder mit Wirkung zum 1. Juli 2024 in den Aufsichtsrat gewählt. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat Herrn Stefan May gewählt. Zudem legte Herr Dr. Marc Spieker sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2024 nieder. Mit Wirkung ab 1. Oktober 2024 wurde Herr Marten Bunnemann als sein Nachfolger in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für ihre im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit aus.
Essen, 18.03.2025 Bernd Böddeling, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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