Siedehaus
GmbH
Bad
Rothenfelde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
80.792,00 |
102.351,00 |
| I.
Sachanlagen |
80.792,00 |
102.351,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
125.537,96 |
171.183,91 |
| I.
Vorräte |
14.440,45 |
10.786,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.814,02 |
43.758,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.283,49 |
116.639,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.315,41 |
4.346,43 |
| Aktiva |
207.645,37 |
277.881,34 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.224,93 |
154.290,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
129.290,47 |
87.431,51 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
72.065,54 |
-41.858,96 |
| B.
Rückstellungen |
14.487,66 |
41.587,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
110.932,78 |
82.003,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
85.932,78 |
57.003,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.000,00 |
25.000,00 |
| Passiva |
207.645,37 |
277.881,34 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma lautet Siedehaus GmbH. Zuständiges
Registergericht ist das Amtsgericht Osnabrück. Die HR
B - Nummer lautet: 211369.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung
des Jahresabschlusses
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
in der geänderten Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015
(BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften der §§ 264
ff HGB.
Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in
der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden
Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben (§ 265 (2) HGB).
Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Es wurden die
damit verbundenen Erleichterungen in vollem Umfange in
Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgte zu
Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen sind
pro-rata-temporis abgeschrieben worden.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im
Brutto-Anlagenspiegel dargestellt
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die
Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht
erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254
HGB zu berücksichtigen waren.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Notwendige Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden
berücksichtigt.
Sonstige Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw.
niedrigeren Teilwert angesetzt.
Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank-
und Postgiro-guthaben und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgte zu Nennwerten.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem
Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253
(2) HGB greift nicht
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Nennbetrag oder zum höheren Rückzahlungsbetrag.
Währungsumrechnungen von bilanzierten
Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten gem.
§ 256 a HGB waren nicht notwendig.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden liegen nicht vor.
Weitere Bewertungseinheiten gem. § 254 i.
V. m. § 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.
Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB waren
nicht anzusetzen.
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB
ist nicht zu berücksichtigen.
Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen
mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285
Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.
IV. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2022 wurden durchschnittlich 15
Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer)
beschäftigt.
Während des Geschäftsjahres 2022 waren
Geschäftsführer die Herren Philipp Beiersdorf und
Leon Strothmann.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung werden die Vorschriften der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch
genommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Bad Rothenfelde, den
28.02.2023;
gez.
Leon Strothmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2023
festgestellt.
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