Spohntan
GmbH
Bad
Rothenfelde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.099.567,00 |
1.280.323,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.099.567,00 |
1.280.323,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.349.251,69 |
2.531.188,54 |
| I.
Vorräte |
87.731,95 |
47.686,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.920.527,06 |
2.160.903,37 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
25.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
340.992,68 |
322.598,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.665,04 |
5.443,36 |
| Aktiva |
3.453.483,73 |
3.816.954,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.004.684,61 |
1.142.539,31 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
917.539,31 |
955.378,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
62.145,30 |
162.160,71 |
| B.
Rückstellungen |
48.200,00 |
124.234,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.400.599,12 |
2.550.181,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
948.576,52 |
902.940,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.452.022,60 |
1.647.240,65 |
| Summe
Passiva |
3.453.483,73 |
3.816.954,90 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma lautet Spohntan GmbH. Zuständiges
Registergericht ist das Amtsgericht Osnabrück. Die HR
B - Nummer lautet: 110822.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung
des Jahresabschlusses
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
in der geänderten Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015
(BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB.
Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in
der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden
Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben (§ 265 (2) HGB).
Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Die damit
verbundenen Erleichterungen wurden in vollem Umfange in
Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgte zu
Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen sind
pro-rata-temporis abgeschrieben worden.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im
Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die
Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht
erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254
HGB zu berücksichtigen waren.
Sonstige Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw.
niedrigeren Teilwert angesetzt.
Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank-
und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgte zum Nennbetrag.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem
Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253
(2) HGB greift nicht.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 (1) HGB.
Währungsumrechnungen von bilanzierten
Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten gem.
§ 256 a HGB waren nicht notwendig.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden liegen nicht vor.
Weitere Bewertungseinheiten gem. § 254 i.
V. m. § 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.
Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB waren
nicht anzusetzen.
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB
ist nicht zu berücksichtigen.
Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen
mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285
Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.
IV. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 6 Mitarbeiter (ohne
Geschäftsführer) beschäftigt.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2023
war Frau Annette Spohn Geschäftsführerin der
Spohntan GmbH.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung werden die Vorschriften der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch
genommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Bad Rothenfelde, den
04.04.2024;
gez.
Annette Spohn
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2024
festgestellt.
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