Profitan
GmbH
Bad
Rothenfelde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
224.039,00 |
112.002,00 |
| I.
Sachanlagen |
129.039,00 |
37.002,00 |
| II.
Finanzanlagen |
95.000,00 |
75.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
324.681,79 |
420.927,59 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.053,37 |
106.328,80 |
| davon
gegen Gesellschafter |
15.345,00 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
263.628,42 |
314.598,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.333,49 |
4.000,00 |
| Aktiva |
567.054,28 |
536.929,59 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
531.893,31 |
472.260,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
317.260,77 |
249.008,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
189.632,54 |
198.252,40 |
| B.
Rückstellungen |
33.375,97 |
43.506,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.785,00 |
21.162,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.785,00 |
21.162,01 |
| Passiva |
567.054,28 |
536.929,59 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma lautet Profitan GmbH. Zuständiges
Registergericht ist das Amtsgericht Osnabrück. Die HR
B - Nummer lautet: 214699
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung
des Jahresabschlusses
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
in der geänderten Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015
(BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften der §§ 264
ff HGB.
Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in
der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden
Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben (§ 265 (2) HGB).
Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Die damit
verbundenen Erleichterungen wurden in vollem Umfange in
Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgte zu
Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen sind
pro-rata-temporis abgeschrieben worden.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im
Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die
Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht
erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254
HGB zu berücksichtigen waren.
Sonstige Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw.
niedrigeren Teilwert angesetzt.
Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank-
und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgte zum Nennbetrag.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem
Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253
(2) HGB greift nicht.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 (1) HGB.
Währungsumrechnungen von bilanzierten
Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten gem.
§ 256 a HGB waren nicht notwendig.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden liegen nicht vor.
Weitere Bewertungseinheiten gem. § 254 i. V. m.
§ 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.
Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB waren
nicht anzusetzen.
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB
ist nicht zu berücksichtigen.
Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen
mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285
Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.
IV. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2021 wurden 3 Mitarbeiter (ohne
Geschäftsführer) beschäftigt.
Während des Geschäftsjahres 2021 waren Frau
Annette Spohn und Herr Ralf Spohn die
Geschäftsführer der Profitan GmbH.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung werden die Vorschriften der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch
genommen.
Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit wird durch Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag in Höhe von insgesamt T€
84 belastet.
sonstige Berichtsbestandteile
Bad Rothenfelde, den
15.02.2022;
gez.
Ralf Spohn
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 15.02.2022 festgestellt.
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