Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 214699
Vorher
Profitan UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
29.9.2009
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
die Beteiligung an anderen Unternehmen und Geschäftsführung für andere Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Spohn
seit 7.5.2020
Geschäftsführer
Annette Spohn
seit 7.5.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Annette Spohn
Am Wäldchen 8, 49214 Bad Rothenfelde
1 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Profitan GmbH

Bad Rothenfelde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 224.039,00 112.002,00
I. Sachanlagen 129.039,00 37.002,00
II. Finanzanlagen 95.000,00 75.000,00
B. Umlaufvermögen 324.681,79 420.927,59
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.053,37 106.328,80
davon gegen Gesellschafter 15.345,00  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 263.628,42 314.598,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.333,49 4.000,00
Aktiva 567.054,28 536.929,59

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 531.893,31 472.260,77
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 317.260,77 249.008,37
III. Jahresüberschuss 189.632,54 198.252,40
B. Rückstellungen 33.375,97 43.506,81
C. Verbindlichkeiten 1.785,00 21.162,01
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.785,00 21.162,01
Passiva 567.054,28 536.929,59

Anhang

 I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Firma lautet Profitan GmbH. Zuständiges Registergericht ist das Amtsgericht Osnabrück. Die HR B - Nummer lautet: 214699


 II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der geänderten Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015 (BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264  ff HGB.

Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben (§ 265 (2) HGB).

Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Die damit verbundenen Erleichterungen wurden in vollem Umfange in Anspruch genommen.

Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen. Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen sind pro-rata-temporis abgeschrieben worden.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB zu berücksichtigen waren.

Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw. niedrigeren Teilwert angesetzt.

Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennbetrag.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253 (2) HGB greift nicht.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem. § 253 (1) HGB.

Währungsumrechnungen von bilanzierten Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten gem. § 256 a HGB waren nicht notwendig.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden liegen nicht vor.

Weitere Bewertungseinheiten gem. § 254 i. V. m. § 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.

Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB waren nicht anzusetzen.

Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB ist nicht zu berücksichtigen.

Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.

 IV. Sonstige Angaben

Im Jahresdurchschnitt 2021 wurden 3 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt.

Während des Geschäftsjahres 2021 waren Frau Annette Spohn und Herr Ralf Spohn die Geschäftsführer der Profitan GmbH.

Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung werden die Vorschriften der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von insgesamt T€ 84 belastet.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bad Rothenfelde, den 15.02.2022;

gez. Ralf Spohn


Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2022 festgestellt.

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