G+H Innenausbau GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcel Pinnschmidt seit 28.12.2023 | Prokura |
Hendrik Fäth seit 19.10.2022 | Prokura |
Joachim Franz Nolden seit 19.10.2022 | Prokura |
Thomas Erhard Fuchs seit 19.10.2022 | Geschäftsführer |
Robin Christ seit 19.10.2022 | Prokura |
Sylvia Saban seit 19.10.2022 | Prokura |
Michaela Kroiß seit 19.10.2022 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schuh Bodentechnik GmbHLudwigshafen am Rhein (vormals: Mannheim)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANG
Allgemeine Erläuterungen
Die Schuh Bodentechnik GmbH hat ihren Sitz in Mannheim
und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht
Mannheim unter HRB 707624.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den
Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (GmbHG) aufgestellt worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im
Vorjahr das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Die Gesellschaft ist, wie im Vorjahr, eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Von den handelsrechtlichen
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch
gemacht.
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit der
Darstellung wurden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und
Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst; sie sind
im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Die entgeltlich von Dritten erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
über drei Jahre linear pro rata temporis
abgeschrieben.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen pro rata temporis angesetzt. Die
Anschaffungskosten enthalten die Fremdkosten zzgl.
Anschaffungsnebenkosten.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen bei den
Technische Anlagen und Maschinen Nutzungsdauern zwischen
drei und 13 Jahren und bei den anderen Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung ebenfalls zwischen drei und
13 Jahren zugrunde.
Anlagegüter, deren Anschaffungskosten EUR 800,00
nicht übersteigen, werden im Anschaffungsjahr voll
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten
bewertet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden
neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten (im
Wesentlichen Fertigungseinzel- und Materialeinzelkosten)
auch angemessene Gemeinkosten (im Wesentlichen
Fertigungsgemein- und Materialgemeinkosten)
einschließlich anteiliger Abschreibungen des
Anlagevermögens berücksichtigt, soweit sie durch
die Fertigung veranlasst sind. Das Niederstwertprinzip wird
beachtet.
Abschlagszahlungen der Auftraggeber werden bis zur
Höhe der aktivierten Herstellungskosten offen von den
unfertigen Leistungen abgesetzt. Die Herstellungskosten
übersteigende Abschlagszahlungen werden dagegen auf
der Passivseite als erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 2,0 %
auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen
gebildet.
Eigenkapital
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen werden für direkte
Pensionszusagen gebildet.
Die Bewertung erfolgt wie im Vorjahr nach dem
international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-Credit-Methode). Bei der Bewertung der
Versorgungsverpflichtungen erfolgte mit dem Barwert der
anteilig erworbenen planmäßigen Anwartschaft
unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr.
Klaus Heubeck und dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
sowie einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren. Die
Bewertung der Pensionsrückstellungen basiert auf
folgenden Rechnungsgrundlagen:
Die Fluktuation wird entsprechend den Altersklassen der
Anwärter mit Abschlägen zwischen 20,0 % (20- bis
24-jährige) und 3,0 % (50- bis 59-jährige)
berücksichtigt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung mit dem
10-jährigen Durchschnittszins und der Bewertung mit
dem 7-jährigen Durchschnittszins gemäß
§ 253 Abs. 6 HGB beträgt zum 31. Dezember 2021
insgesamt EUR 32.780.
Die
Rückstellung für
Jubiläumsverpflichtungen wird unter Zugrundelegung
eines Rechnungszinses von 1,05 % (i. Vj. 0,80 %) nach den
Grundsätzen der International Financial Reporting
Standards (IFRS) bewertet. Auf eine Anpassung der Bewertung
nach handelsrechtlichen Grundsätzen wurde wegen
Geringfügigkeit des Unterschiedsbetrages verzichtet.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen nicht.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist in dem als Anlage zum Anhang
beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.
2. Vorräte
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im
Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
unter anderem Guthaben bei Lieferanten (EUR 24.648,30; i.
Vj. EUR 17.174,60) und Forderungen gegenüber der
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (EUR
19.821,66; i. Vj. EUR 0,00).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich
wie folgt zusammen:
4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzten sich wie folgt
zusammen:
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis
fünf Jahren betreffen wie im Vorjahr
Sicherheitseinbehalte.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Steuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 16.717,03 (i.
Vj. EUR 15.760,19), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
in Höhe von EUR 18.582,91 (i. Vj. EUR 17.257,22) sowie
verschiedene andere Verbindlichkeiten enthalten.
Bei der
Verbindlichkeit gegenüber verbundenen
Unternehmen handelt es sich in vollem Umfang um die
Umsatzsteuerverbindlichkeit im Rahmen der
umsatzsteuerlichen Organschaft. Diese hat eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
6. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden in Höhe von EUR
7.357.541,59 (i. Vj. EUR 8.110.324,66) im Inland und in
Höhe von EUR 0,00 (i. Vj. EUR 32.778,00) im Ausland
erwirtschaftet. Von den ausgewiesenen Umsatzerlösen
wurden EUR 277.207,27 (i. Vj. EUR 11.278,89) mit
verbundenen Unternehmen erzielt.
Die Umsätze wurden wie im Vorjahr in den
Tätigkeitsbereichen Industrie- und Garagenböden,
und zwar jeweils in den Bereichen Herstellung und
Bearbeitung erzielt.
7. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen:
Die periodenfremden Erträge betragen insgesamt EUR
98.568,90 (i. Vj. EUR 147.252,99).
Um eine bessere Vergleichbarkeit zum Vorjahr
herzustellen und somit einen besseren Einblick in die
Ertragslage der Gesellschaft zu erhalten, wurden, wie
branchenüblich, die Auflösungen von sonstigen
Rückstellungen, die im Zusammenhang mit Bauprojekten
stehen, gegen den Aufwandsposten gerechnet, in dem die
ursprüngliche Bildung erfolgte. Auflösungen im
Zusammenhang mit Rückstellungen für mögliche
Preisdifferenzen bei der Bauabrechnung wurden in den
Umsatzerlösen ausgewiesen.
8. Materialaufwand
9. Personalaufwand
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen:
11. Zinsergebnis
12. Ergebnisabführungsvertrag
Zwischen der Schuh Bodentechnik GmbH und der VINCI
Energies Deutschland Building Solutions GmbH, Frankfurt am
Main wurde am 30. April 2009 ein
Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, der am 27.
August 2009 in das Handelsregister eingetragen wurde. Der
Gewinnabführungsvertrag wurde durch Vertrag vom 25.
Juli 2014 geändert. Hintergrund der Änderung war
die für die steuerliche Anerkennung nach § 17
Satz 2 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes
erforderliche Ergänzung gemäß § 302
Aktiengesetz.
Sonstige Angaben
13. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
14. Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter
15. Geschäftsführung
Thomas Fuchs, Betriebswirt, Ludwigshafen am Rhein
16. Konzernabschluss
Der nach den International Financial Reporting Standards
(IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellte
Konzernabschluss, in den die Gesellschaft einbezogen wird,
wird von der VINCI S.A., 1973, boulevard de la
Défense, 92500 Nanterre, Frankreich, erstellt und in
deutscher Sprache im Bundesanzeiger veröffentlicht
werden. VINCI S.A. stellt als oberstes Mutterunternehmen
den Konzernabschluss für den größten und
kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Ort der
Offenlegung ist:
Greffe du Tribunal de Commerce de Nanterre
Frankreich
552 037 806 RCS Nanterre
Mannheim, den 26. April 2022
Der Geschäftsführer
Thomas Fuchs
Feststellung des Jahresabschlusses
Mit Gesellschafterbeschluss vom 22.09.2022 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt. |
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