Umspannwerk Mainsche eGbR
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Scholle seit 8.8.2023 | Geschäftsführer |
Heiko Juritz seit 8.8.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UEE Holding SE & Co. KGAurichKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20221. Grundlagen des Konzerns a) Geschäftsmodell des Konzerns Die UEE Holding SE & Co. KG, Aurich, ist das Mutterunternehmen einer weltweit auf dem Gebiet der regenerativen Energiesysteme aktiven Unternehmensgruppe, die getriebelose Windenergieanlagen entwickelt, produziert und vertreibt und darüber hinaus umfassende Serviceleistungen erbringt. Alleinige Kommanditistin ist die Aloys Wobben Stiftung. Die UEE Holding SE & Co. KG mit ihren Beteiligungen wird nachfolgend ENERCON-Gruppe oder ENERCON genannt. Die Keimzelle des Konzerns, die ENERCON GmbH, wurde 1984 von Herrn Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Aloys Wobben in Aurich gegründet. Deren alleinige Gesellschafterin ist die ENERCON Global GmbH, ein Tochterunternehmen der UEE Holding SE & Co. KG. Über die ENERCON Global GmbH werden die Kernbereich Vertrieb und Projektmanagement abgebildet. Den Schwerpunkt der Aktivitäten bilden die Märkte in der Europäischen Union, dem süd-ostasiatischen Raum, Kanada und der Türkei. b) Ziele und Strategie Als Teil der weltweit agierenden Unternehmensgruppe und verlässlicher Partner in der Branche der Erneuerbaren Energien steht ENERCON zu ihren globalen Aufgaben und Verantwortungen. Die Entwicklung der Gruppe ist geprägt von der Vision "Energie für die Welt". Die ENERCON-Gruppe übernimmt Verantwortung für nachhaltige, richtungsweisende und zukunftsfähige Konzepte der regenerativen Energieerzeugung und -versorgung mit dem Ziel, durch nachhaltige Lösungen einen entscheidenden Beitrag zum weltweit wachsenden Energiebedarf zu leisten. Der ENERCON-Gruppe ist es in den Jahren ihres Bestehens gelungen, weltweit über 32.000 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von annähernd 60 GW zu installieren. Diesen Weg auch weiterhin erfolgreich zu beschreiten, ist die Basis des strategischen Leitbildes. Das strategische Leitbild beruht auf den Unternehmensgrundsätzen und Leistungsansprüchen:
Das Ziel von ENERCON besteht darin, diese Grundsätze und Ansprüche weiter zu stärken und auszubauen, um die Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensgruppe langfristig zu sichern und um deren Wert nachhaltig zu steigern. Das Leistungsspektrum der zur ENERCON-Gruppe gehörenden Unternehmen umfasst schwerpunktmäßig die Forschung und Entwicklung, die Produktion, den Vertrieb, die Projektierung und den Service von Windenergieanlagen. Dienstleistungen im Energiemanagement sowie weitere Produkt- und Ergänzungsentwicklungen im regenerativen Umfeld runden die Angebotspalette ab. Die Kernprozesse Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von Onshore Windenergieanlagen leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Die daraus resultierenden und seit mehr als 30 Jahren gelebten Unternehmensgrundsätze und Leistungsansprüche sind die Wurzeln des Erfolgs von ENERCON und gleichzeitig Handlungsmaxime für die Entscheidungen der Unternehmensgruppe. Zudem werden marktgerechte Qualitätsstandards gesetzt sowie ein großes Maß an Flexibilität gewährleistet.
Zusammenspiel von Unternehmensgrundsätzen, Leistungsansprüchen und dem Integrierten Managementsystem der ENERCON-Gruppe Mit dem Integrierten Managementsystem (IMS) wirken diese Grundsätze und Ansprüche als Ganzes auf alle unternehmerischen Prozesse der Gruppe über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg, von der Entwicklung bis zum Recycling. Im Januar 2023 hat der Vorstand der UEE Holding SE & Co. KG stellvertretend für die ENERCON-Gruppe das Bekenntnis erneuert, auf Basis der Unternehmensgrundsätze und Leistungsansprüche die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz sowie das Umwelt-, Energie- und Qualitätsmanagement wirksam zu leben und weiterzuentwickeln. Den Willen, dieses Bekenntnis gemeinschaftlich zu erreichen, unterstreichen selbstverpflichtenden Leitlinien. Die Kompetenzen werden durch das Integrierte Managementsystem (IMS) bei ENERCON unterstützt. Das IMS besteht aus den Fachbereichen Qualitäts- und Umweltmanagement (ISO 9001 und ISO 14001), Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ISO 45001) Informationssicherheit (ISO/IEC 27001) sowie Energiemanagement. Das IMS dient in erster Linie dem Schutz des Unternehmens, seiner Mitarbeiter, Kunden und anderer relevanter Parteien vor dem Eintritt vermeidbarer Schadensereignisse und leistet damit einen elementaren Beitrag zum Risikomanagement. Der angemessene Umgang mit strategischen und operativen Herausforderungen innerhalb und außerhalb des Konzerns wird regelmäßig durch die Zertifizierung der jeweiligen Managementsysteme bestätigt. c) Forschung und Entwicklung Die WRD Wobben Research and Development GmbH, nachfolgend WRD genannt, ist eine Tochtergesellschaft der UEE Holding SE & Co. KG. WRD nimmt federführend im Wege der Auftragsforschung die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in der ENERCON-Gruppe wahr. Schwerpunktthemen der Forschung und Entwicklung bilden die Optimierung und kontinuierliche Verbesserung des bestehenden Produktprogramms sowie die Entwicklung neuer Windenergieanlagen. ENERCON-Anlagen zeichnen sich durch den wartungsarmen Direktantrieb aus. Die EP5-Reihe nutzt zur Erregung Permanentmagnete, während die übrigen Plattformen elektrische Erregerleistung einsetzen. WRD hat in den vergangenen Jahren einen umfangreichen Wandel durchlaufen und sich organisatorisch und prozessual neu aufgestellt, um den stetig steigenden Marktanforderungen zu genügen, Entwicklungszeiten zu verkürzen und die Anwendungen zügig in den Markt zu überführen. Das Produktportfolio ENERCONs wurde überarbeitet, wobei eine möglichst große Standardisierung der Architektur, der Bauteile und Testverfahren, der Reduzierung eingesetzter Teile sowie ein modularer Anlagenbau im Fokus stand. Die kompetente Begleitung zur Einrichtung und Verbesserung der Abläufe von der Produktion über den Transport und der Installation bis zum Service ist ein ausdrückliches Ziel der Forschung und Entwicklung. Die technologische Ausrichtung bezieht die Erfahrungen aus dem langjährigen Anlagenbetrieb konsequent ein und führt zu einer kontinuierlichen Verbesserung aller Produkte aus dem Hause ENERCON. Neue Anlagentypen, Entwicklungen und Verbesserungen werden nach intensiven Tests der Serienproduktion zugeführt. Die Stromgestehungskosten, die sogenannten Levelized Cost of Energy (LCOE)[1], spielen in der Investitionsentscheidung der Kunden eine große Rolle. Hinsichtlich der Technologie- und Produktentwicklung setzte ENERCON 2022 konsequent die eingeschlagene Richtung hin zu LCOE-optimierten Windenergieanlagengenerationen fort. Im Fokus von WRD stehen die neuen kompakten Anlagentypen der EP3- und EP5-Plattform (ENERCON-Plattform 4,2 bzw. 5,6 MW), mit der sich ENERCON auch in wettbewerbsintensiven internationalen Märkten gute Chancen ausrechnet. Im Geschäftsjahr 2022 konnten mehrere Meilensteine der mehrjährigen, integrierten Entwicklungsprogramme erfolgreich absolviert werden. Die Vorgehensweise ist in einer plattformübergreifenden Technologie- und Produkt-Roadmap festgelegt: Schritt für Schritt werden Innovationen, neue Technologien und Kostenoptimierungen in die Serie eingeführt. Die neuen Anlagentypen der EP3- und EP5-Plattform wechseln sich dabei als Technologieträger ab. Nach der jeweiligen Prototyp- und Erprobungsphase werden die Neuerungen den Serienmaschinen beider Plattformen zur Verfügung gestellt. Ziel dieses Prozesses ist die Bündelung aller Neuerungen in dem angekündigten Topmodell E-175 EP5, an dem bereits intensiv gearbeitet wird und dessen Prototyp im ersten Halbjahr 2024 in Betrieb genommen werden soll. Mit der Inbetriebnahme der ersten Kundenanlage des Typs E-160 EP5 E3 in Hämelhausen, Deutschland, konnte das Ergebnis des wohl wichtigsten Projektes der letzten Jahre in die Praxis umgesetzt werden. Als erstes Produkt aus dem Hause ENERCON verfügt die Anlage mit 5,56 MW Nennleistung über eine sogenannte E-Gondel. Das "E" steht für E-Technik, die im Maschinenhaus integriert ist. Umrichter und Transformator verrichten in der Gondel direkt hinter dem Generator ihre Arbeit. Im Turmfuß verbleiben lediglich die Bedienungseinheiten und die Mittelspannungsschaltanlage. Aufgrund der kompakten Bauweise werden bisher sehr baustellenlastige Arbeitsschritte in die Produktion verlagert, denn Maschinenhäuser und Naben sind nunmehr auf eine Transporteinheit reduziert. Der sogenannte Factory Acceptance Test (FAT) fällt wesentlich breiter aus, da alle verbauten Systeme inklusive der Umrichter nunmehr vor Auslieferung getestet werden können. Auf der Baustelle wird die E-Gondel nur noch angeschlossen. Das neue Design ermöglicht eine vereinfachte Turmbauweise. Kostenorientierte Serviceaspekte zu Wartung und Komponententauschen wurden im Rahmen der Neukonzeption umfassend berücksichtigt. Die E-Gondel markiert den Schlusspunkt eines mehrjährigen Transformationsprozesses weg vom ikonischen "Ei"-Design traditioneller ENERCON-Anlagen hin zu einem konsequenten "Form follows Function"-Gestaltungsprinzip bei aktuellen WEA-Produkten. Im Oktober wurde die erste E-138 EP3 E3 (IEC IIA, 4,26 MW Nennleistung) im niederländischen Staphorst errichtet, die ebenfalls über eine E-Gondel verfügt. Der Roadmap-Systematik folgend, verfügt die weiterentwickelte EP3-Plattform über eine Leistungselektronik der neuesten Generation. Die Vollumrichter, Herzstück der ENERCON-Kerntechnologie, verfügten nunmehr über eine kompaktere Bauweise mit wesentlich höherer Leistung und erfüllen höchste Anforderungen zum Anschluss an die Energienetze weltweit. Mit dem "Next Generation Control System" wurde eine Anlagensteuerung entwickelt, die in allen ENERCON-Anlagentypen genutzt werden kann. Die E-Gondel der EP3 verfügt bereits über die neue Steuerung, die eine Berücksichtigung neuer lastreduzierender Algorithmen und somit neue standortoptimierte Betriebsweisen ermöglicht. Neben der lokalen Ertragssteigerung eröffnen sich dadurch für die Windparkplanung neue Möglichkeiten für komplexe Standorte. Zudem wurde in Staphorst erstmals ein neu entwickeltes Azimutsystem zur Windnachführung der Gondel verbaut, das eine insgesamt anlagenschonendere Betriebsweise ermöglicht, sowie mit einem neuen Pitchsystem für die Rotorblätter branchenweite Maßstäbe setzt. Die schnelle Abfolge der Prototypen und Neuentwicklungen verdeutlichen ENERCONs Ambition und Zielsetzung, die LCOE der Produkte kontinuierlich zu senken und den Kunden in Märkten weltweit getriebelose State-of-the-art-Anlagentechnologie mit besten Effizienz- und Performance-Werten zur Verfügung zu stellen. Von Vorteil ist dabei die enge Verzahnung der EP3- und EP5-Entwicklungsprogramme und Optimierungsmaßnahmen. Neben der Weiterentwicklung von bestehenden Anlagen trägt ENERCON auch der Nachfrage und den Marktgegebenheiten mit weiteren, innovativen Neuentwicklungen Rechnung. Im Bereich der Forschung und Entwicklung haben zudem Themen der Netzintegration von Windenergieanlagen sowie Lösungen zur Speicherung und zur alternativen Verwendung des erzeugten Stroms einen hohen Stellenwert. So hat sich ENERCON mit einem ausgezeichneten Beitrag an einem Forschungsprojekt beteiligt, das sich mit kritischen Netzsituationen und dem Netzwiederaufbau nach einer Großstörung befasst. ENERCON bietet mehr als die reine Entwicklung und Herstellung von Windenergieanlagen. Dank langjähriger Systemkompetenz für die Erneuerbaren Energien ist ENERCON in der Lage, zur gesamtheitlichen Integration der Erneuerbaren Energien einen entscheidenden Teil beizutragen und die Vision "Energie für die Welt" erfolgreich zu verfolgen. 2. Wirtschaftsbericht a) Marktentwicklung und Geschäftsverlauf Zu Beginn des Jahres 2022 schien sich aufgrund der Erfolge bei der Eindämmung der Corona-Pandemie sowie hoher geld- und fiskalpolitischer Stimuli seitens der Regierungen eine breite wirtschaftliche Erholung abzuzeichnen. Trotz der erkennbaren Vorzeichen hatte im Vorfeld des 24. Februar 2022, dem Beginn des militärischen Einmarsches Russlands in die Ukraine, kaum jemand ernsthaft mit einem Krieg mitten in Europa gerechnet. Als Reaktion wurden nicht zuletzt von den Staaten der Europäischen Union Sanktionen und Handelsbeschränkungen gegen Russland verhängt, die zunächst mit geringeren Liefermengen und schließlich mit Lieferstopps für Öl und Gas beantwortet wurden. 2021 importierte die EU 90 % ihres Gasverbrauchs. Etwa 45 % dieser Einfuhren stammten aus Russland, wobei der Anteil je nach Mitgliedsstaat variierte. Auf Russland entfielen zudem 25 % aller Öl- und 45 % aller Kohleeinfuhren. Die insbesondere von den Energie- und Rohstoffmärkten ausgehenden Auswirkungen der politischen Ereignisse hatten einen gravierenden Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2022. Mit zunehmender Tendenz setzten die auf Rekordhöhen kletternden Gas-, Öl- und Strompreise Regierungen, Industrieunternehmen, Energieversorgern und Haushalten zu. Die hierdurch befeuerte Inflation belastet bis dato die Unternehmen und dämpft die Kaufkraft. Lieferkettenstörungen führten zu einer wirtschaftlichen und politischen Verunsicherung, welche der Wirtschaftserholung nach der Corona-Pandemie bis heute entgegenwirkt. Die politischen Dimensionen des Krieges und die mittel- und langfristigen Folgen auf die globale Weltwirtschaft sind auch nach etwas über einem Jahr noch nicht vollständig absehbar. Das globale Wirtschaftswachstum 2022 hat sich gegenüber dem Vorjahr verlangsamt. Nach einem Anstieg des weltweiten Bruttoinlandproduktes (BIP) i.H.v. 6% im Jahr 2021 verzeichnet die Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2022 ein BIP-Wachstum von voraussichtlich 3,2%. Die Wirtschaftsdaten des Internationalen Währungsfonds verdeutlichen, dass sowohl die Industrienationen als auch die Schwellenländer von einem Rückgang des BIP-Wachstums betroffen waren. So wird für die Industrienationen ein BIP-Wachstum von voraussichtlich 2,4% erwartet (Vorjahr: 5,2%) während das BIP-Wachstum der Schwellenländer in 2022 voraussichtlich 3,7% betragen soll (Vorjahr: 6,6%). Als wesentlicher Grund für die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums ist die erhöhte Teuerungsrate anzuführen. Die Verbraucherpreise haben sich beispielsweise in Deutschland im Dezember 2022 um 8,6% gegenüber dem Vorjahresmonat erhöht. In den USA stiegen die Verbraucherpreise im gleichen Zeitraum um 6,5%. Die Teuerungsraten erreichten damit Werte wie zuletzt vor rund 50 Jahren während der Ölkrise. Die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums spiegelte sich ebenfalls in den Kursnotierungen internationaler Aktienmärkte wider. Entsprechend gab der europäische STOXX EUROPE 600 Index 2022 rund 12,0% ab. Das US-amerikanisches Pendant, der S&P 500, verzeichnete in 2022 einen Rückgang von 19,9%. Befeuert wurden die Kursverwerfungen an den internationalen Aktienmärkten durch die von den Notenbanken eingeläutete Zinswende. Um die anziehende Inflation zu bekämpfen, wechselte die EZB und in noch stärkerem Maße die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve von einer expansiven zu einer restriktiven Geldpolitik. Entsprechend erhöhte die EZB im Rahmen der Zinswende den Leitzins nach sechs Jahren Nullzinspolitik innerhalb weniger Monate auf 2,5 %. Die Federal Reserve ging in 2022 entschlossener vor und erhöhte ihren Leitzinskorridor von 0,00 % bis 0,25 % auf 4,25 % bis 4,5%. Folglich verteuert sich die Geldaufnahme für Privathaushalte und Unternehmen, was einerseits inflationsmindernd aber andererseits konjunkturschwächend wirkt. Vor dem Hintergrund der Zinswende haben sich die Anleiherenditen im Jahresverlauf deutlich erhöht. Während die Renditen der 10-jährigen Bundesanleihen von -0,18% auf 2,56% anstiegen, verzeichneten die Renditen der 10-jährigen US-Staatsanleihen einen Anstieg von 1,51% auf 3,88%. In Krisenzeiten dient der US-Dollar üblicherweise als sicherer Hafen. Das Wechselkursverhältnis EUR/USD minderte sich entsprechend von 1,1326 auf 1,0666 und lag im dritten Quartal 2022 zeitweise unter Parität, wodurch sich Importe in der Zahlwährung USD für europäische Haushalte und Unternehmen verteuerten. ENERCON beobachtet die internationalen makroökonomischen Entwicklungen permanent und betätigt sich in den Regionen und Ländern mit politischen Risiken mit angemessener Vorsicht. Veränderungen und eine erhöhte Volatilität an den internationalen Devisenmärkten können Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit internationaler Projekte außerhalb der EU-Staaten haben. Diesen Risiken stehen Chancen in den Ländern gegenüber, deren Währung gegenüber dem Euro aufgewertet hat. Zins- und Rohstoffrisiken werden in den Vertragsverhandlungen berücksichtigt und gegebenenfalls zusätzlich durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften wie Zins- und Rohstoffswaps auf ein akzeptables Maß reduziert. Der Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumenten dient hierbei ausschließlich Absicherungszwecken und erfolgt überwiegend in Form von Termin- und Optionsgeschäften. Ein Abschluss von Finanzgeschäften zu spekulativen Zwecken erfolgt nicht. Die Rahmenbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energiewirtschaft werden weltweit stark durch die Klimapolitik und die daraus jeweils resultierenden Selbstverpflichtungen der Staaten bestimmt. Auf der Weltklimakonferenz Ende 2015 in Paris hat sich die Staatengemeinschaft erstmalig auf ein Klimaschutzabkommen geeinigt, im Zuge dessen alle Länder in die Pflicht genommen wurden. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel, die Erderwärmung bis zum Ende des 21. Jahrhunderts auf unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Die globalen CO 2 -Emissionen, die im Wesentlichen für die Erderwärmung verantwortlich sind, möglichst zügig auf netto Null zu begrenzen, steht dabei im Zentrum der politischen Handlungen. Die Emissionen steigen jedoch nach einer Corona-Delle in allen Sektoren und das Zeitfenster für Gegenmaßnahmen schließt sich mit zunehmender Geschwindigkeit. 2011 bis 2020 lag die globale Oberflächentemperatur um 1,1 °C über dem vorindustriellen Niveau und es haben weitverbreitete und schnelle Veränderungen in der Atmosphäre, im Ozean, in der Kryosphäre und der Biosphäre stattgefunden. Der vom Menschen verursachte Klimawandel wirkt sich auf viele Wetter- und Klimaextreme in allen Regionen der Welt aus. Dies hat zu weitverbreiteten nachteiligen Folgen und damit verbundenen Verlusten und Schäden für Natur und Menschen geführt. Mit den bis Ende 2020 implementierten Maßnahmen wird der Ausstoß schädlicher Klimagase über das Jahr 2025 hinaus weiter steigen und die globale Temperatur bis zum Jahr 2100 im Mittel um 3,2 °C ansteigen. Bereits ab 2 °C gelten die Folgen für die Ernährungssicherheit, die Wasserressourcen und -qualität sowie Gesundheit und Wohlergehen als nicht mehr beherrschbar. Der Sechste Sachstandsberichts der IPCC führt schonungslos vor Augen, dass die menschengemachte Klimakrise längst da ist und die Folgen für Menschen und Ökosysteme deutlich spürbar sind. Die Wissenschaftler hinter den IPCC-Berichten haben die Hoffnungen noch nicht aufgegeben, denn die Menschheit hat die Mittel und kennt die Wege, um die Emissionen schnell und wirksam zu begrenzen. Gravierende Anpassungen sind auch in kurzen Zeiträumen möglich, wenn der Handlungsdruck und der Wille zur Veränderung vorhanden sind. Durch die unerwarteten Einschränkungen der Öl- und Gaslieferungen aus Russland war in Europa unvermittelt die Versorgungssicherheit mit billiger Energie und Wärme gefährdet und die Politik war gezwungen zu reagieren. Es scheint, als sei der Ukraine-Krieg ein notwendiger Katalysator für ein entschiedenes Umdenken hin zu den Erneuerbaren Energien. Hinsichtlich der Stromgestehungskosten zählt die Windenergie an Land unbestritten zu den langfristig günstigsten Energiequellen. Die Stromgestehungskosten sind eine ganzheitliche Betrachtung aller Kosten, insbesondere also die Installation, der Betrieb, die Brennstoffkosten und der Rückbau der Anlagen, die für die Umwandlung von Energie in elektrischen Strom notwendig sind. In Abhängigkeit von den örtlichen Bedingungen sind Windenergie und Photovoltaik ein sinnvoller Ansatz zur kostengünstigen und friedensstiftenden Energiegenerierung aus erneuerbaren Quellen, die selbst eine Vollversorgung gewährleisten können. Als Reaktion auf den Angriffskrieg in der Ukraine und die Energiepreiskrise haben eine Reihe Länder reagiert und teils Pläne vorgelegt, die sich von einer globalen Weltwirtschaft differenzieren, um künftig Abhängigkeiten von unsicheren Ländern und Regionen zu vermeiden. Japans grüne Transformationspläne zielen darauf ab, bis zu 20 Billionen JPY - etwa 140 Milliarden Euro - durch grüne Anleihen einzusammeln. Indien hat ein produktionsgebundenes Anreizsystem auf den Weg gebracht, um seine Wettbewerbsfähigkeit in Sektoren wie Photovoltaik und Batterien zu verbessern. Großbritannien, Kanada und viele andere Länder haben ebenfalls ihre Investitionspläne für saubere Technologien vorgelegt. In seiner Entschiedenheit ist der Inflation Reduction Act der USA unübertroffen. Es handelt sich um einen Umbauplan für den heimischen Markt mit einem Investitionsvolumen von 369 Milliarden Dollar für saubere Technologien. Damit verbunden sind aggressive Versuche, insbesondere europäische Industriekapazitäten und Innovationskraft in die USA zu verlagern. Die Internationale Energieagentur schätzt, dass der Markt für gebrauchsfertige saubere Energietechnologien bis 2030 einen Wert von etwa 650 Milliarden US-Dollar pro Jahr haben wird - mehr als das Dreifache des heutigen Werts. In Europa bereitet man sich ebenfalls auf den sich verschärfenden internationalen Wettbewerb vor, um unter anderem bei Wind- und Solarenergie, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Speichertechnologien führend zu sein bzw. zu bleiben. Europa gilt als die Heimatregion von ENERCON. Entsprechend sind die politischen Rahmenbedingungen und Entwicklungen für ENERCON bedeutsam. Die Kommission sieht die Energieunabhängigkeit von Russland nur durch eine entschiedene Beschleunigung der Energiewende gesichert, in deren Zentrum die Erneuerbaren Energien stehen. Entsprechend schnell wurde mit einem eindeutigen Bekenntnis zu den Zielen des "Europäischen Grünen Deals" reagiert. Der Europäische Grüne Deal hat zum Ziel, die Klimaziele innerhalb der Europäischen Union zu verschärfen und so die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 sowie bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Dafür hat die EU-Kommission konkrete Vorschläge für eine neue Klima-, Energie-, Verkehrs- und Steuerpolitik vorgelegt. Das sogenannte Europäische Klimagesetz schreibt die Ziele des Europäischen Grünen Deals verbindlich fest. Es ist bereits im Juli 2021 in Kraft getreten. Das umfassende Maßnahmenbündel mit dem Namen "fit-for-55" soll den Europäischen Grünen Deal umsetzen und besteht aus einer Reihe miteinander verbundener Vorschläge. Dazu zählt unter anderem die Verschärfung des Emissionshandels ETS. Zur Sicherstellung der Wettbewerbsneutralität sollen Unternehmen mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, die Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Strom in die EU importieren, über einen CO 2 -Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) CO 2 -Zertifkate erwerben.
Elemente des Fit-für-55-Pakets der EU-Kommission Quelle: Europäische Kommission, "Fit for 55-Paket" Im März 2022 hat die Europäische Kommission in ihrem "Call for Joint European Action" detaillierte Vorschläge als Reaktion auf den Angriffskrieg in der Ukraine und die Energiepreiskrise gemacht. Im Sommer 2022 hat die EU-Kommission ihren Plan "Repower EU" zur Transformation des europäischen Energiesystems vorgelegt. Die Strategie zielt darauf ab, die EU unabhängiger von Energieimporten aus Russland zu machen, ohne die Energiepreise zu stark zu beeinflussen. Für die Transformation sind massive Investitionen und Reformen nötig. Teil des Paketes ist auch eine Anhebung der 2030-Ziele in der Erneuerbare- und Energieeffizienz-Richtlinie. So soll der Anteil der Erneuerbaren am Energiemix bis 2030 auf 45 % erhöht werden. Zudem soll die Energieeffizienz verbessert werden, d.h. durch optimierte Prozesse sollen die quantitativen und qualitativen Verluste vermindert werden, die bei der Wandlung, dem Transport und der Speicherung von Energie entstehen. Im Jahr 2050 soll allein Windenergie aus Onshore- und Offshore-Anlagen 50 % der Stromerzeugung ausmachen. Im Zeitraum bis dahin wird eine Verdopplung des Strombedarfs erwartet. Zur Erreichung der Ziele ist bis 2030 ein Ausbau auf 374 Gigawatt Onshore- und 79 Gigawatt Offshore-Windkraft geplant. Flankierend hat die Europäische Kommission weitere Schritte gesetzt, um die Beschleunigung der Genehmigungserteilung für die Mitgliedstaaten vorzugeben. In einer Notfallverordnung wurde das "überragende öffentliche Interesse" des Erneuerbaren-Ausbaus festgeschrieben und weiterhin sogenannte "Go-to Gebiete" vordefiniert, in denen die Genehmigungen für Wind-Projekte besonders schnell zu erteilen sind. Um der Preisentwicklung an den Energiemärkten entgegen zu wirken, hat die Europäische Kommission darüber hinaus eine Reihe von weiteren Sofortmaßnahmen vorgeschlagen. Sie bestehen hauptsächlich aus inframarginalen Preisobergrenzen, Nachfragereduzierung und einem Solidaritätsbeitrag (Steuer) für fossile Einnahmen. Die Regelungen zur Preisobergrenze zielen darauf ab, überschüssige Einnahmen von Stromerzeugern wiederzuerlangen, die niedrige Grenzkosten aufweisen. Betroffen davon sind die als "inframarginale Technologien" bezeichneten Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren, Kernkraft und Braunkohle, deren Gestehungskosten durch die Schwankungen am Strommarkt nicht wesentlich beeinflusst werden. Die Erlösobergrenze zielt darauf ab, die Auswirkungen zu hoher Preise abzumildern, ohne durch eine Abschöpfung von Übergewinnen die Verfügbarkeit und Rentabilität bestehender Anlagen sowie künftige Investitionsentscheidungen negativ zu beeinflussen. Anlässlich des politischen Willens, auf den Ausbau Erneuerbarer Energien zur Lösung der Energiepreiskrise und der drohenden Klimakrise gleichermaßen zu setzen, ist 2022 in Europa eine Debatte entstanden, ob der Industriestandort Europa durch eine Umsetzung der Dekarbonisierung in Gefahr sei. Die Regierungen der Mitgliedsländer hatten über den Europäischen Rat die Kommission aufgefordert, bis Ende Januar 2023 Vorschläge vorzulegen, um die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der EU zu gewährleisten. Die EU-Kommission hat daraufhin einen europäische Industrieplan für den Grünen Deal vorgelegt und aufgezeigt, dass Dekarbonisierung den Umbau der Industrie und nicht gleichsam eine Deindustrialisierung bedeutet. Der Green Deal Industrial Plan besteht aus vier Säulen: planungssichere und einfache Regelungen, schneller Zugang zu Finanzmitteln, Ausbau der Kompetenzen sowie offener Handel für reißfeste Lieferketten. Die Kommission beabsichtigt unter anderem, über ein "Netto-Null-Industrie-Gesetz" zügig eine CO 2 -neutrale Industrie zu erreichen. Dies soll durch ein Gesetz zu kritischen Rohstoffen ergänzt werden, um beispielsweise einen ausreichenden Zugang zu Seltenen Erden zu gewährleisen. Gleichfalls sollen die Kosten erneuerbarer Energien durch eine reformierte Gestaltung des Strommarkts niedrig gehalten werden. Zudem soll der Wettbewerb im Binnenmarkt mit Bezug zum Green Deal Industrial Plan vor unfairen Praktiken außereuropäischer Marktteilnehmer geschützt werden. Figure 1: Der EU Green Deal Industrial Plan Quelle: Europäische Kommission ENERCON begrüßt die Initiative zum Erhalt und Ausbau der Clean-Tech-Industrien in Europa ausdrücklich. Wettbewerbsfähige Strompreise, Widerstandsfähigkeit und strategische Autonomie sind ein Teil der europäischen Souveränität. Im Hinblick auf die Gestaltung einer neuen europäischen Industriepolitik, welche die kritischen Technologien in Europa hält und gleichzeitig auf netto Null-Emissionen fokussiert wird insbesondere den heimischen Herstellern von Windenergieanlagen eine besondere Rolle zufallen. Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen für die Anlagenhersteller angemessene Bedingungen herrschen. Bedingt durch die vorherrschenden Bedingungen waren weltweit in den vergangenen Jahren starke Überkapazitäten im Anlagenbau zu verzeichnen. Dies hat zu einer Preisspirale nach unten und einem Verdrängungswettbewerb bei den Windenergieanlagenherstellern geführt. Nach Angaben des GWEC sind von den 63 Herstellern, die es 2013 noch gab, 2020 lediglich 35 weltweit übriggeblieben. Die aktuellen Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen lassen für die nächsten Jahre ein starkes Nachfragewachstum erkennen. Durch den Anpassungsdruck hat sich der Anlagenpreis je MW installierter Leistung in den vergangenen zehn Jahren mehr als halbiert. Die Hersteller hatten zuletzt zunehmend Schwierigkeiten, wirtschaftlich zu arbeiten. Die gestiegenen Rohstoffkosten, eine sich verändernde Wettbewerbssituation und die politische Willensbildung lassen die dringend notwendige, deutliche und nachhaltige Preiserholung erkennen. Ungeachtet der jüngsten Entwicklungen liegt das Augenmerk ENERCONs nach wie vor bei den Einsparpotentialen. Im Fokus stehen nicht nur Faktoren, die auf die Stromgestehungskosten einwirken, sondern auch die internen Kostentreiber auf der Baustelle, im Transport sowie die Kosten des laufenden Betriebes. Zusätzlicher Treiber dieser Entwicklung ist insbesondere in kleinen oder in dicht besiedelten Ländern eine nur begrenzt zur Verfügung stehende Fläche für Neuinstallationen. Aufgrund der hohen Planungsaufwendungen sind die vorhandenen Standorte bestmöglich zu nutzen. Der Wettbewerbsdruck wird weiterhin leistungsfähigere und gleichzeitig günstige Anlagen fordern. ENERCON trägt diesen Trends mit neuen Anlagendesigns, der Entwicklung größerer Rotordurchmesser und Nennleistungen sowie der Realisierung kostenoptimierter End-to-End-Konzepte in allen Anlagenklassen Rechnung.
Durchschnittliche Nennleistung installierter Windenergieanlagen in Europa 2013 bis 2022 Quelle: WindEurope, Wind Energy in Europe - 2022, Brüssel, Februar 2023 Die Leistung einer Windenergieanlage ist eine Funktion, in der standortspezifische Faktoren wie Windgeschwindigkeit und Luftdichte ebenso eingehen, wie der Rotordurchmesser und die Anlageneffizienz. Der Kapazitätsfaktor[2] von Windenergieanlagen konnte bereits im Verlauf der letzten Jahre stark gesteigert werden und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht absehbar. Insbesondere durch größere Rotordurchmesser können nunmehr bisher unwirtschaftliche Standorte der IEC-Windklassen II und III wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden und erweitern damit die Optionen für die Nutzung der Onshore-Windenergie. Mit den steigenden Anteilen insbesondere von Wind- und Sonnenenergie steigen die Anforderungen an die Flexibilität der Versorgungsnetze. Bei der Netzintegration und der Unterstützung auch schwacher Netze sowie dem Zusammenspiel mit verschiedenen Speichersystemen sieht ENERCON für sich große Stärken und ein wichtiges Betätigungsfeld für die Zukunft. Durch diese Anforderungen werden Systemdienstleistungen gefordert, die über die reine Herstellung von Windenergieanlagen hinausgehen. Sie verlangen jedoch auch nach einem ganzheitlichen, nachhaltigen Design der Energiemärkte, welches die Rolle der Erneuerbaren Energien als "Rückgrat der Energieversorgung" anerkennt und ihnen die Systemverantwortung überträgt. Eine Vielzahl von Hemmnissen verhindert aktuell einen nachhaltigen und systematischen Ausbau der Windenergie. Der Branchenverband Global Wind Energy Council (GWEC) nimmt in seinem Jahresbericht 2023 die Herausforderungen in den Blick, die im Zuge des beschleunigten Zubaus überwunden werden müssen. Bereits in der Vergangenheit ergaben sich Probleme wie hinderliche Genehmigungsprozesse, fehlende Flexibilität bezüglich des Abschlusses von Stromabnahmeverträgen und der Mangel an gut ausgebauter Infrastruktur. Damit 2030 gut ein Drittel des Stroms in Deutschland aus Windkraft an Land stammen, braucht es neben dem Abbau der Hindernisse dringend mehr Flächen für den Bau neuer Windenergieanlagen. Das Potenzial ist vorhanden, doch müssen die Klimaschutzziele mit den Interessen von Anwohnenden sowie mit dem Natur-, Landschafts- und Artenschutz in Einklang gebracht werden. Bereits zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals gingen die Branchenverbände von einem steilen Anstieg der Aufbauzahlen für Wind Onshore als Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien aus. Auf EU-Ebene werden allein dafür bis zu 451 GW installierter Leistung aus Windkraft bis 2030 benötigt (von 205 GW heute). Der jährliche Zubau müsste in der EU auf rund 31 GW steigen; dies wäre ein beträchtlicher Zuwachs des Marktes bzw. der Nachfrage nach Windenergie. Dieses Ziel erscheint machbar, doch werden die benötigten Energiemengen nur dann erreicht werden können, wenn gleichzeitig der Kapazitätsfaktor der neu installierten Anlagen stark ansteigt.
Ausbauziele der Windenergie in der EU unter dem REPower EU-Szenario Quelle: WindEurope, "Wind energy in Europe - 2022", Februar 2023 Die gemeinsamen Anstrengungen der 27 EU-Mitgliedsstaaten zur Erreichung des EU-Ziels für den Ausbau erneuerbarer Energien werden mittels sog. Nationaler Energie- und Klimaaktionspläne (NECP) koordiniert. Jeder Mitgliedsstaat übermittelt in regelmäßigen Abständen einen aktualisierten NECP an die Europäische Kommission, die auf der Grundlage aller Pläne einen Zwischenbericht auf dem Weg nach 2030 abgibt. In ihren NECP legen die Mitgliedsstaaten u.a. auch technologiespezifische Zielpfade für den Ausbau der Windenergie fest. Der Nutzung von Wasserstoff wird im Rahmen des Umbaus der Weltwirtschaft zur Erreichung der Klimaziele eine zunehmende Bedeutung zugeschrieben. Wasserstoff lässt sich vergleichsweise leicht in die aktuellen industriellen Prozessketten einbauen. Der Einsatz von Erdgas und Kohle sorgt für enorme Treibhausgasemissionen. Bislang werden nur 0,7% des Wasserstoffs emissionsfrei hergestellt. Die Kostenlücke wird der sog. grüne Wasserstoff, d.h. mit Hilfe Erneuerbarer Energien emissionsfrei erzeugter Wasserstoff, schnell schließen können, nicht zuletzt deshalb, weil die Stromgestehungskosten der Windenergie und der Photovoltaik stark fallen. Unter Kosten- und Umweltgesichtspunkten sowie in Punkto Unabhängigkeit stellt der grüne Wasserstoff einen kommerziell attraktiven und effizienten Weg zur Energieversorgung der Zukunft dar. Rückenwind sollen die Erneuerbaren Energien nach dem Willen der EU-Kommission auch durch die sog. Taxonomie erhalten. Durch die Taxonomie sollen private Investitionen in Tätigkeiten gelenkt werden, die notwendig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Die Taxonomie-Klassifikation gibt nicht den Ausschlag dafür, ob eine bestimmte Technologie Teil des Energiemixes eines Mitgliedsstaats ist. Ziel ist, den Übergang zu beschleunigen, indem auf alle möglichen Lösungen zur Verwirklichung unserer Klimaziele zurückgegriffen wird. Insbesondere zur Refinanzierung der Banken sollen die unter die Taxonomie fallenden Projekte dienen. Der Nachhaltigkeitsbonus gilt jedoch ausdrücklich nicht für die vielfach kleinteilig und dezentral organisierte Branche der Erneuerbaren Energien. Die Energiewende könnte damit ausgerechnet durch eine EU-Regelung stark behindert werden. Eine Überarbeitung der EU-Taxonomie-Regeln ist erst 2025 vorgesehen. Entscheidend für das weitere Gelingen der Energiewende sind die Regelungen in den einzelnen Staaten. Im Heimatland von ENERCON hat sich bereits vor dem Ukraine-Konflikt und parallel zur Diskussion um den Grünen Deal die politische Agenda durch den im Dezember 2021 vollzogenen Regierungswechsel stark verändert. Ein zentrales Thema sind ehrgeizige energiepolitische Ziele zur Verbesserung des Klimaschutzes. Dazu gehört u.a. auch die besonders starke Anhebung des Ausbauzieles für Erneuerbare Energien auf 80 % der Brutto-Stromerzeugung bis 2030. Das 80%-Ziel wird durch den künftigen Anstieg des Strombedarfs für die Sektorkopplung von etwa 560 TWh im Jahr 2021 auf 680 bis 750 TWh im Jahr 2030 noch einmal deutlich gesteigert. Im Ergebnis gilt es, in Deutschland die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien von aktuell knapp 240 TWh auf 544 bis 600 TWh im Jahr 2030, also um 120 bis 150 %, zu erhöhen. Nach Einschätzung der Übertragungsnetzbetreiber werden die Zubauziele erst sukzessive greifen, so dass im Jahr 2027, dem letzten Jahr des aktuellen Prognosezeitraums, die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien lediglich bei 341 TWh liegt.
Leistung zum Jahresende sowie Nettozubau von Windenergie an Land in Deutschland seit 2010 Quelle: Mittelfristprognose zur deutschlandweiten Stromerzeugung aus EEG-Anlagen für die Kalenderjahre 2023 bis 2027", RWTH Aachen University, Lehrstuhl für Übertragungsnetze und Energiewirtschaft (IAEW), Oktober 2022 Die Nachfrage nach sauberem Strom und damit verbunden auch die Zubauziele für Erneuerbare Energien steigen nach dem dramatischen Einbruch ab 2018 nunmehr sehr stark an. Dazu wurden das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) überarbeitet und die Ausbauraten auf einem Niveau von 10 GW Wind Onshore pro Jahr sowie eine installierte Leistung von 115 GW im Jahr 2030 angehoben. Als Zwischenziele bis 2030 sind 64 GW (2024), 84 GW (2026) und 99 GW (2028) gesetzt. Bezieht man auch den Rückbau älterer Anlagen in den nächsten Jahren ein, handelt es sich dabei um mehr als eine Verdopplung der derzeit installierten Leistung.
Durchschnittliche Realisierungsdauer neuer Windenergieanlagen in Deutschland Quelle: Analyse der Ausbausituation der Windenergie an Land im Herbst 2022, FA Wind, Berlin, November 2022 Im Gleichklang mit den Ambitionen auf EU-Ebene hat es sich die deutsche Bundesregierung zu ihrer Aufgabe gemacht, der Zielsetzung entgegenstehende Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. Neu in den Gesetzesvorhaben ist in diesem Sinne der Grundsatz der Schutzgüterabwägung. Demnach ist die Nutzung der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit, mit dem Ziel der Beschleunigung des Ausbaus in allen Rechtsgebieten. Hohe administrative Anforderungen sorgen aktuell bei einer Vielzahl von Neubauprojekten und Repoweringvorhaben für nicht abgeschlossene Genehmigungsverfahren und verzögern damit die Erreichung der Ausbauziele. Mit dem "Wind-an-Land-Gesetz" sowie Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz intendiert die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie an Land deutlich schneller voranbringen. Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie im Einklang mit Natur- und Artenschutz. Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu beschleunigen, gelten für die artenschutzrechtliche Prüfung nun bundeseinheitliche Standards. Dazu wurden die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nach Baugesetzbuch vereinfacht und beschleunigt. Hinzu kommt, dass die Bundesländer bis zum Jahr 2032 rund zwei Prozent ihrer Landesfläche für Windkraft ausweisen müssen, um beim Ausbau der Windenergie verlässlich ans Ziel zu kommen. Derzeit sind bundesweit 0,8 Prozent der Flächen für Windenergie ausgewiesen, wobei allerdings nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar sind. Eine weitere Beschleunigung ist durch die Umsetzung der EU-Notfallverordnung zu erwarten. Bedingt durch Entwicklungsfortschritte und dem Umstand, dass sich der mittels Windenergieanlagen generierte Strom in zunehmendem Maße im Wettbewerb mit konventionellen Energieträgern befindet, waren die Vergütungen für Windstrom weltweit in den letzten Jahren stark rückläufig. Der Strommarkt ist jedoch in Bewegung geraten. Die Preisentwicklungen an den Strombörsen erreichen 2022 bisher ungeahnte Höchststände. Dazu tragen gleich mehrere Faktoren bei: Die Nachfrage ist deutlich angestiegen, Strom aus fossilen Quellen ist wegen hoher Bezugskosten teurer geworden und die Netzentgelte haben sich insbesondere aufgrund des Ausbaus der Stromnetze erhöht. Diese Gemengelage schlägt auf die Stromanbieter durch, die kaum noch die gestiegenen Kosten durchreichen können.
Monatsmarktwerte (MW) gemäß Anlage 1 (zu § 23a EEG) Nr. 5.2 Quelle: Netztransparenz.de Die Strompreise werden sich voraussichtlich auch im weiteren Verlauf des Jahres 2023 auf einem hohen Niveau bewegen. Die Entwicklung ist bemerkenswert, weil in vielen Ländern Europas die Vergütung der Windenergieanlagenbetreiber unmittelbar an den Strompreis der Energiebörsen gekoppelt ist. In Deutschland werden beispielsweise die nach dem EEG über die Direktvermarktung betroffenen Erneuerbaren Energieanlagen über monatlich festgestellte Durchschnittspreise vergütet (sogenannte Monatsmarktwerte). 2022 lagen die Monatsmarktwerte durchgängig über den als Zuschlagswerte bezeichneten Vergütungssätzen, was den Betreibern der Anlagen teils erhebliche Zusatzeinnahmen bereitet hat. Die Anlagenbetreiber benötigen möglichst planbare Rahmenbedingungen insbesondere zur langfristigen, finanziellen Absicherung ihrer Investitionen. Die Stromverbraucher, allen voran industrielle Großabnehmer, möchten andererseits vor Preisschwankungen und vor zu hohen Strompreisen geschützt werden. Frei verhandelte Verträge (sogenannte Power Purchase Agreements oder kurz PPAs) werden bisher nur vergleichsweise selten abgeschlossen. Ein Stromverkauf über eine Energiebörse ggf. angereichert mit einem mehr oder weniger geregelten Zertifikathandel findet sich eher selten. Sofern im Rahmen der Preisbildung ausschließlich auf die Mechanismen des Marktes gesetzt wird, sind die Erneuerbaren Energien noch immer deutlich benachteiligt. Die Preisbildung wird meist politisch mittels der Vergabe der Zugänge zum Stromnetz beeinflusst. Vielfach handelt es sich um eine gesetzlich abgesicherte Art der Förderung über einen definierten Zeitraum. In der Vergangenheit haben sich Ausschreibungen mit dem Zuschlag für den Netzzugang für den niedrigsten Preis je kWh als wenig investitionsfördernde Abwärtsspirale erwiesen, die Planer, Betreiber und Anlagenhersteller unter Druck setzen. Wichtige technische Fragen, die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sowie nicht zuletzt der Blick auf die auf lange Sicht unter allen Aspekten am günstigsten generierte Kilowattstunde geraten bei reinen Ausschreibungssystemen leicht in den Hintergrund. Eine wirksame Unterstützung kann auf unterschiedliche Weise ausgestaltet werden. Verbreitet ist die einfache Gewährung des Netzzugangs verbunden mit festen Vergütungszusagen, die als "Feed-in-Tariffs" in der Branche bekannt sind. Sie unterscheiden sich wiederum in einfache Festpreise je MWh sowie mit einem Basispreis versehene marktpreisorientierte Modelle. Sofern zusätzlich nach oben gedeckelte Preise gewährt werden, d.h. sowohl die positiven als auch die negativen Abweichungen an den Vertragspartner ausgezahlt werden, spricht man von einem "Contracts for Difference-Modell" (CfD). Von diesem Modell erwartet man sich eine gute Marktintegration, da der Betreiber bereits im Förderzeitraum mit Preisschwankungen konfrontiert wird, aber gleichzeitig noch auf das Netz der "Marktprämie" zur finanziellen Absicherung zurückgreifen kann. Allzu starr ausgesteuerte Regulierungsmodelle bieten jedoch den Nachteil, dass Marktpreissignale nicht mehr auf die flexibel steuerbaren Erneuerbaren Energien wirken. Dies gilt umso mehr, wenn den Anlagenbetreibern durch eine verbindliche Teilnahme am Strommarkt Chancen vorenthalten werden, die sich zum Beispiel bei Stromüberangeboten im Netz im Rahmen einer Doppelvermarktung durch die Herstellung von Wasserstoff ergeben. Sowohl die Anreize im Hinblick auf die Anlagenauslegung (Erlösoptimierung) als auch die Anreize hinsichtlich des Einspeiseverhaltens spielen somit eine wichtige Rolle. Angesichts der hohen Preisausschläge an den Strombörsen in 2022 und zur Förderung der Erneuerbaren Energien hat die Europäische Kommission Mitte März 2023 erste Vorschläge zur künftigen Ausrichtung der Vergütungssysteme in der EU unterbreitet. Der Abschluss stabiler, langfristiger PPAs soll durch unterstützende Maßnahmen wie Finanzierungsgarantien erleichtert werden. Da PPAs die Ausbauziele allein nicht sicherstellen würden, setzt die Kommission insbesondere auf Bieterverfahren verbunden mit zweiseitigen Differenzkontrakten, also CfDs, die mit Maßnahmen zur inframarginalen und must-run Stromerzeugung angereichert werden sollen. ENERCON beteiligt sich aufklärend und konstruktiv an der Diskussion bezüglich der geplanten Veränderungen, um mittelfristig praktikable und stabile Rahmenbedingungen in den Ländern der Europäischen Union vorfinden zu können, aber auch um die Energiewende auf breiter Basis weiter voranzutreiben. Derzeit sind die Energiemärkte in Europa noch sehr unterschiedlich organisiert. Die Vergütungssysteme für Erneuerbare Energien wurden bereits in einer Reihe von europäischen Ländern überarbeitet und größtenteils auf Bieterverfahren umgestellt. Die erzielten Gebotswerte sind dabei nicht ohne Weiteres vergleichbar. Welche Preise für Investoren im Einzelnen attraktiv sind, richtet sich nach den lokalen Bedingungen und mit welchem Kapazitätsfaktor die Anlagen betrieben werden können. In Frankreich wurde ein Auktionsmechanismus eingeführt, der auch eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren beinhaltet. Nach dem alten Verfahren belaufen sich die Projektvorlaufzeiten in Frankreich im Durchschnitt auf acht Jahre. Das zu einem großen Teil auf grünen Zertifikaten basierende Vergütungsmodell in Schweden ist 2021 ausgelaufen. Aufgrund sehr billiger Zertifikate operieren viele neu installierte Windparks in Schweden bereits heute de facto allein unter den Bedingungen der Strombörse. In Spanien ist 2020 ein Auktionsplan für die Jahre bis 2025 auf Basis eines CfD-Modells veröffentlicht worden. In Deutschland werden in Auktionen auf Basis des EEGs Zuschlagswerte vergeben. Die aktuelle Gesetzeslage sieht einen mit einem Basispreis versehenen marktorientierten Ansatz vor. Die Höchstwerte der Gebote für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden stetig verringert, mittels Korrekturfaktoren wurde die Förderung windschwächerer Standorte jedoch verbessert. Ende 2022 wurden der Bundesnetzagentur erweiterte Kompetenzen eingeräumt, mit denen sie unter anderem die Höchstwerte um bis zu 25% anheben kann. Aufgrund der gestiegenen Marktpreise wurden für 2023 die Höchstgebotswerte auf 7,35 €-Cent/kWh festgelegt. Auch in Zukunft sollen Bürgerenergiegesellschaften einen besonderen Stellenwert zugesprochen bekommen. In Großbritannien sind die Auktionen CfD-basiert. 2022 wurden 1.500 GW Anschlussleistung vergeben. Erwartet werden alle zwei Jahre 5 GW pro Gebotsrunde, die jeweils hälftig zwischen Onshore Wind und Solar aufgeteilt sind. In der Türkei erfolgt die Vergabe von Einspeisezusagen über Ausschreibungen, die gleichzeitig die Hersteller zur Erfüllung einer local content-Vorgabe anhalten, d.h. ein bestimmter Wertschöpfungsanteil der WEA ist in der Türkei zu produzieren.
Für Onshore-Wind über Auktionen oder Ausschreibungen vergebene Einspeisezusagen in Europa Quelle: WindEurope, Wind Energy in Europe 2022, S. 26 Global ist der Zubau von Onshore-Windenergieanlagen von 72,5 GW auf 68,8 GW gesunken. China stellt mit 32,6 GW nach wie vor den stärksten Einzelmarkt. Auf diesem Markt sind nahezu ausschließlich chinesische Hersteller aktiv, die wiederum kaum außerhalb ihres Landes auftreten. Auf Initiative einzelner Bundesstaaten haben die USA im Jahr 2021 rund 8,6 GW an Windleistung zugebaut und sind damit mit Abstand der zweitgrößte Markt der Welt. In beiden Ländern sieht ENERCON für sich derzeit kein Potential. Vor diesem Hintergrund sind globale Marktanteile der Anlagenhersteller nur von eingeschränkter Aussagekraft und spielen für ENERCON eine untergeordnete Rolle.
Marktanteile am Weltmarkt nach Herstellern 2022, Onshore installierte Leistung Quellen: ENERCON + BNEF, "2022 Global Wind Turbine Market Shares", März 2023 Im Jahr 2022 wurden in allen europäischen Staaten Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 16.668 MW onshore installiert, davon 14.927 MW in den 27 EU-Mitgliedsstaaten. Die Neuinstallationen in Europa bewegten sich damit auf einem annähernd konstanten Niveau. Die wesentlichen Treiber der 2022 in Europa neu installierten Leistung waren Schweden, Finnland und Deutschland gefolgt von Spanien, Frankreich und Polen. In diesen Ländern wurden jeweils mehr als 1,5 GW Leistung neu in Betrieb genommen. In Europa beläuft sich die bisher installierte Nennleistung im Bereich Windenergie auf nunmehr rund 255 GW, davon 225 GW onshore. Mit 489 Terrawattstunden Strom trug die Windenergie 2022 rund 17,0 % des Energieverbrauchs in der Europäischen Union und Großbritannien bei. ENERCON erwartet eine entsprechend den Klimabedürfnissen angepasste Entwicklung, die sich jedoch erst ab 2024 in steigenden Aufbauzahlen bemerkbar machen wird. Entsprechend erwartet ENERCON für 2023 stabile Verhältnisse und setzt auf eine qualitätsorientierte Einstellung der Kunden in den Zielmärkten. Weltweit sieht der Branchenverband Global Wind Energy Council (GWEC) für den Zeitraum 2023 bis 2027 Installationszahlen von 680 GW, davon 550 GW Onshore und wiederum davon 300 GW allein in China und rund 96 MW in Europa. Die Prognose deckt sich insoweit mit der des europäischen Branchenverband WindEurope, der für Europa die Anzahl der Neuinstallationen von Windenergieanlagen im Zeitraum von 2023 bis 2027 realistisch um 129 GW steigen sieht, wobei drei Viertel auf Installationen an Land entfallen dürften. Die erwarteten Ausbauzahlen je Land sind dabei sehr unterschiedlich und unterschreiten die Ambitionen zum Beispiel auf EU-Ebene, da neben den Engpässen in den Lieferketten unter anderem die Maßnahmen der nationalen Regierungen zur Deckelung der Strompreise als potentiell hinderlich angesehen werden. In Europa stellt Deutschland onshore mit erwarteten 21,0 GW voraussichtlich den stärksten Markt, gefolgt von Spanien (12,2 GW), die Türkei (8,2 GW), Frankreich (7,5 GW) und Großbritannien (7,3 GW). Der Fokus von ENERCON liegt künftig wie in der Vergangenheit in einer starken Präsenz auf ausgesuchten Einzelmärkten. Die bedeutsamen Märkte können im Verlauf der Zeit wechseln. ENERCON orientiert sich diesbezüglich an den Erfordernissen der Zukunft, wie die Erschließung der Märkte mit langfristigen, privat verhandelten Stromlieferverträgen zeigt.
Weltweit neu installierte ENERCON-Anlagen Quelle: ENERCON GmbH 2022 wurden 522 ENERCON-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.887 MW (Vorjahr: 2.522 MW) in Betrieb genommen. Das selbst gesteckte Ziel von rund 2.700 MW neu installierter Leistung wurde insbesondere wegen der angespannten Situation in den globalen Lieferketten deutlich verfehlt. Auf dem hart umkämpften deutschen Onshore-Markt lag ENERCONs Marktanteil 2022 gemessen an der installierten Leistung bei 31,2 %. Der angestrebte Anteil von mehr als 30 % Anteil am Heimatmarkt wurde damit übertroffen. In Europa sank der ENERCON-Marktanteil an den Onshore-Installationen auf 10,7% (Vorjahr: 11,5 %) und verfehlte damit das mittelfristig gesetzte Ziel von 15%. Insgesamt belief sich der Exportanteil auf 68,8 % der Ausbringungsmenge. Als starke Märkte haben sich dabei die Türkei und Frankreich erwiesen. ENERCONs absolute Zahl der Exporte lag mit 1.298 MW unter dem Niveau der vergangenen Jahre. Auf die Aufbauzahlen 2022 wirkt auch die schleppende Genehmigungspraxis in einigen Ländern negativ ein. ENERCON hat die anders gelagerten ökonomischen und technischen Herausforderungen der außereuropäischen Märkte erkannt. Die intensiven Vertriebsbemühungen der vergangenen Jahre in Asien und Amerika tragen gute Früchte, auch wenn dies in den Zahlen des abgelaufenen Jahres nicht auf den ersten Blick erkennbar ist und der Anteil der Neuinstallationen seitens ENERCON außerhalb Europas lediglich bei 5,1% lag. Der Weltmarktanteil von ENERCON an den Onshore-Installationen belief sich auf rund 2,45 %.
Installierte Leistung ENERCON 2022 - Länderaufteilung Quelle: ENERCON Das Marktumfeld hält für ENERCON viele Herausforderungen bereit. Auf die dynamischen Entwicklungen und teils radikalen Umbrüche konnte ENERCON in der Vergangenheit nicht ausreichend schnell reagieren. Diese Erkenntnis hat ab 2019 einen Prozess zur Neuorientierung von ENERCON eingeleitet. Im Kern sieht sich ENERCON als Hersteller von Windenergieanlagen mit der Aufgabe, auf Basis der gewählten technologischen Ansätze die Fragestellungen der Zukunft zu meistern. Gleichzeitig werden die Herausforderungen der sich entwickelnden Energiemärkte nicht aus dem Blick genommen. Weiteres, teils rasantes Wachstum wird in Zukunft auf den außereuropäischen Märkten erwartet. Die weitergehende Internationalisierung wird als wichtiger Schritt gesehen, um künftig Abhängigkeiten von kurzfristigen lokalen oder regionalen Veränderungen abzufedern. b) Organisatorische Entwicklungen Zur Wahrung des Lebenswerkes des Gründers der ENERCON-Gruppe, Herrn Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. Aloys Wobben, wurde 2012 die "Aloys Wobben Stiftung" gegründet. Die in Aurich ansässige Familienstiftung ist einzige Kommanditistin der UEE Holding, die im Mai 2021 von einer GmbH in eine SE & Co. KG formwechselnd umgewandelt wurde und seitdem durch die UEE Holding Verwaltungs SE vertreten wird. Die Geschäftsführung der UEE Holding Verwaltungs SE bildeten im Geschäftsjahr der Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Jürgen Zeschky (CEO) sowie die Vorstände Herr Jörg Scholle (CTO) und Herr Dr. Martin Prillmann (CRO). Zu weiteren Vorständen wurden im Juni 2022 Herr Ulrich Schulze-Südhoff und Herr Frederic Maenhaut (beide CCO), im Juli Herr Dr. Michael Jaxy (CFO) sowie im Dezember Herr Udo Bauer (COO) bestellt. Ausgeschieden als Vorstand sind im Dezember 2022 Herr Jost Backhaus (COO) und im April 2023 Herr Frederic Maenhaut. Bedingt durch die Marktumbrüche seit 2017 ist das Geschäftsmodell der ENERCON als Gruppe in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Aloys Wobben Stiftung hat als Reaktion die Unternehmensberatungsgesellschaft Oliver Wyman GmbH, München, damit beauftragt, ein Maßnahmenprogramm ("Turnaround 2022") zu entwickeln und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu begleiten. Die Meilensteine des Programms wurden 2019 definiert. Der Turnaround betrifft alle Bereiche, vom Anlagendesign und der Forschung und Entwicklung über die Fokussierung auf Kernaktivitäten und Kernmärke inklusive der Internationalisierung der Lieferbeziehungen bis hin zu einer Vereinfachung und Optimierung der Strukturen, der Organisation und der Prozesse. Die ENERCON finanzierenden Kreditinstitute ("Finanzierungspartner") haben aus ihrer Mitte einen Lenkungsausschuss gebildet und begleiten ENERCON partnerschaftlich und zukunftsorientiert auf diesem Weg. Die Umsetzung hat durch die Corona-Pandemie und zuletzt auch durch den Ukraine-Krieg mit seinen Auswirkungen einige zusätzliche Komplikationen erfahren, wird jedoch weiterhin beharrlich und mit sichtbar positiven Ergebnissen verfolgt. Im Rahmen des Turnaround 2022 ist ein tiefgreifender Umbau der Gruppenstruktur angestoßen worden, um der inhaltlichen Neuorientierung und der verbesserten Agilität der Unternehmensgruppe Rechnung zu tragen. Die Aktivitäten wurden den Regionen Zentral und Nordeuropa (CNE), Westeuropa (WE), Südeuropa und Lateinamerika (SELA), Nord Amerika (NA), Asien Pazifik (APAC) und Zentralasien, Mittlerer Osten und Afrika (CAMEA) zugeordnet. Sie werden nunmehr zentral aus der ENERCON Global GmbH angesteuert, die Anfang 2022 aus der ehemaligen ENERCON PLM GmbH hervorgegangen ist. Die ENERCON GmbH ist Ende 2022 eine Tochtergesellschaft der neu aufgestellten ENERCON Global GmbH geworden und hat im Zuge der Neuausrichtung ihre Funktion als Zwischenholding abgeben. Die Aktivitäten Vertrieb, Projektmanagement und Service auf außereuropäischen Märkten wickelt ENERCON über lokale Gesellschaften ab, die im Laufe der Zeit von der ENERCON GmbH auf die ENERCON Global GmbH übertragen werden. Die ENERCON GmbH realisiert weiterhin Kundenprojekte in den Ländern der Europäischen Union. Unter der Leitung der ENERCON Global GmbH wurde die Kompetenz und Verantwortung der lokal angesiedelten Niederlassungen gestärkt. Sie übernehmen die Betreuung der Projekte in den jeweiligen Ländern mit mehr Autonomie. Gepaart mit klar definierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen der Zentrale und der jeweiligen Region ist es das Ziel dieser Neuaufstellung, die Gesamtorganisation schlanker, kosteneffizienter und besser steuerbar zu gestalten. Die Fertigungsaktivitäten der Gruppe sind 2021 unter der Groen Power Industries B.V. gebündelt worden. Seit 2021 ist die Groen Power Industries B.V. wie auch die WRD eine Tochtergesellschaft der UEE Holding. Die in Deutschland im Rahmen der Direktvermarktung tätige Quadra Energy GmbH ist mit Wirkung zum 01.04.2022 an die Aloys Wobben Stiftung übertragen worden. Im September 2022 wurden mit der Einbringung der Windenergy Service BV und der Wobben Properties GmbH die Serviceaktivitäten sowie die Lizenzverwaltung unter dem Dach der UEE Holding versammelt. Als Reaktion auf den Ukraine Krieg hat sich ENERCON aus dem Russland-Geschäft fast vollständig zurückgezogen.
Zielstruktur Ende 2022 der gesellschaftsrechtlichen Neuausrichtung Quellen: ENERCON (die hell markierten Bereiche sind für per Ende 2022 noch in Umsetzung befindlich) Der qualitativ hochwertigen, hausinternen und externen Betreuung, Begleitung sowie permanenten Optimierung der unternehmerischen Kernprozesse räumt die ENERCON-Gruppe einen hohen Stellenwert ein. Das Vertriebsnetz wird gezielt an den Markterfordernissen ausgerichtet, sodass unsere Kunden von Ansprechpartnern in einer Reihe nationaler und internationaler Vertriebsbüros umfassend betreut werden. Im Rahmen des Turnaround-Programms findet eine Neuausrichtung auf internationale Märkte und die Umstellung auf eine neue, regionale Organisationsstruktur statt. ENERCON nutzt die Vorzüge der Digitalisierung intensiv. Die Standorte arbeiten weltweit vernetzt miteinander. Gleichzeitig wird der Gedanke der Regionalisierung geschärft und die Dezentralisierung im Sinne der Subsidiarität umgesetzt, um den Bedürfnissen der Teilmärkte zu entsprechen und die Kommunikationswege zu verkürzen. Das bisher sehr breit aufgestellte Portfolio angebotener Windenergieanlagen wurde 2022 weiter ausgedünnt. ENERCON kehrt damit zu standardisierten Serienprodukten zurück und bietet aktuell insbesondere Anlagen mit zwei, drei und fünf MW Leistung für unterschiedliche Windbedingungen an. Das Portfolio ist modular aufgebaut und zeigt die Ergebnisse der intensiven Turnaround-Anstrengungen im Bereich der Forschung und Entwicklung. Für die After-Sales-Kunden ist die Flottenbetreuung ausgelieferter Anlagen über die zugesicherten Lebenszeiten weiterhin selbstverständlich. Das zukunftsweisende Konzept R&D 2022 wurde Ende 2021 beschlossen. Unter der Federführung der Wobben Research & Development GmbH werden die weltweiten Aktivitäten im Bereich der Forschung und Entwicklung gebündelt und neu ausgerichtet. Wichtiger Bestandteil der Strategie sind die Mitarbeiter an den Standorten in Indien und in den Niederlanden. Letzterer ist Bestandteil des 2018 erworbenen, niederländischen Windenergieanlagenherstellers Lagerwey, der nunmehr vollständig in die ENERCON Gruppe integriert ist. Die Serviceverträge mit Kunden sind grundsätzlich der ENERCON GmbH beziehungsweise den lokalen Vertriebstochtergesellschaften zugeordnet. Dies gilt insbesondere für die EPK-Verträge ("ENERCON-Partnerkonzept"). ENERCON hat sich dem Ziel verpflichtet, eine hohe Servicequalität und damit eine langfristige Kundenbindung zu erreichen. Eine Bündelung der Fachkompetenzen wird auch künftig weltweit die Vorteile der getriebelosen Technologie absichern. Die langfristige Sicherung der Unabhängigkeit der Unternehmensgruppe steht im Fokus der Überlegungen. c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich anhand der von der Geschäftsleitung zur Unternehmenssteuerung genutzten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:
Veränderungen in der Konzernstruktur führen zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit der jährlichen Leistungsindikatoren. Für das Berichtsjahr sind das Ausscheiden der Quadra Energy GmbH sowie die Integration der Wobben Properties GmbH und der Windenergy Service B.V. prägend. Die Lage ENERCONs hatte sich im ersten Halbjahr 2022 verschärft. Der Ukraine-Krieg und die angespannten Lieferketten führten zu einer verstärkten Bindung liquider Mittel im Working Capital. Die vielschichtigen Veränderungsprozesse und Herausforderungen der voran gegangenen drei Jahre hatten zuletzt das finanzielle Polster schwinden lassen. Die UEE Holding SE & Co. KG hat daraufhin Mitte 2022 über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in mehreren Tranchen staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Betriebsmitteldarlehens in einer Gesamthöhe von 500,0 Mio. € in Anspruch genommen. Zudem hat die Aloys Wobben Stiftung 100,0 Mio. € an Barmitteln in die freie Rücklage der UEE Holding SE & Co. KG eingelegt. Die Zuführung der frischen Finanzmittel hat sich stabilisierend ausgewirkt. Die im Wege der Sachkapitalerhöhung in die UEE Holding eingebrachten Anteile an der Windenergy Service B.V. und der Wobben Properties GmbH haben das Eigenkapital gestärkt. Das Kommanditkapital ist auf 360,0 Mio. € angehoben worden. Die Rücklagen stiegen insbesondere durch die Sachkapitalerhöhungen von 841,0 Mio. € auf 1.242,9 Mio. €. Durch die Entkonsolidierung der Quadra Energy GmbH verkürzten sich Aktiva und Passiva. Mit Blick auf die Vermögenslage wurde dieser Effekt nicht vollständig durch die Integration der Wobben Properties GmbH und den zur Windenergy Service B.V. zählenden Einheiten kompensiert. Durch die Wobben Properties GmbH ist das immaterielle Vermögen deutlich angewachsen. Wie das Vorjahr ist auch das Geschäftsjahr 2022 als ein Jahr des Umbruchs zu bezeichnen. Das Ausscheiden der im Energiehandel aktiven Quadra Energy GmbH mit ihrem volumenstarken Geschäft hat die Gesamtleistung um rund eine Milliarde Euro reduziert. Die Gesamtleistung stieg bereinigt um den Energiehandel gegenüber 2021 an. Der Service von Windenergieanlagen stellt sich als stabilisierende Säule der geschäftlichen Aktivitäten dar. Der Gesamtumbau aller Unternehmensteile und -prozesse im Rahmen des Turnaround-Programms bedeutet einen Kraftakt für ENERCON, der während des laufenden Betriebes geplant und umgesetzt werden muss. Nicht alle Auswirkungen ließen sich im Vorhinein planen, so dass sich die Vorjahreserwartung zum Jahresergebnis nicht realisiert hat. In den Produktkosten machte sich der Umbau der Lieferkette bemerkbar, der sich noch nicht in einem eingeschwungenen Zustand befindet. Die Qualifikation neuer Lieferanten anlässlich der Verlagerung der Produktion in asiatische Länder wurde verzögert. Die Folgeerscheinungen der Krisen mit Fehlteilen, Materialknappheit und gestörten Lieferketten führten zu einem starken Aufbau der Projektbestände. Die sprunghaft gestiegenen Kosten für Material und Logistik führten nicht zu den eingeplanten Margenverbesserungen. Die Folgen wurden insbesondere über die verlustfreie Bewertung der Baustellenbestände erfolgswirksam. Die 2022 zur Umsetzung gelangten oder angefangenen Projekte stammten größtenteils aus der Zeit vor Beginn des Ukraine-Krieges. Die positiven Entwicklungen bei den Gestehungskosten für die ausgelieferten Anlagen wurden durch die gestiegenen Bezugskosten zu einem großen Teil wieder zunichtegemacht. Aufgrund von Preisgleitklauseln konnten die gestiegenen Materialpreise zum Teil weitergegeben werden. Für künftige Projekte sind diesbezüglich umsichtige Planungen notwendig, um künftig die Risikoposition von ENERCON zu verbessern. Die Cost-out-Maßnahmen werden im Rahmen des Turnaround-Programms weiterhin konsequent und im Wesentlichen planmäßig umgesetzt. Aufgrund einer Vorabbewertung durch das sog. Margin-Calculation-Tool werden künftig nur noch Projekte mit positiven Deckungsbeiträgen akzeptiert, so dass eine nachhaltige Verbesserung des Planungs- und Prognoseprozesses sowie der Rentabilität zu erwarten ist. Die Materialaufwandsquote bewegt sich aufgrund der Verwerfungen an den Beschaffungsmärkten und dem ungeplanten Bestandsaufbau auf einem sehr hohen Niveau. Durch die Integration der Unternehmensgruppe der Windenergy Service B.V. werden die vormals unter Fremdleistungen erfassten Dienste erstmals dem gruppeninternen Personalaufwand zugeordnet, ohne jedoch signifikant auf das Ergebnis einzuwirken. Der Zukauf von Komponenten aus der Fertigung neuer Sourcingpartner macht sich zunehmend bemerkbar. Die Kennzahlen der Beschaffungsseite des Jahres 2022 spiegeln nicht die Bemühungen wider, in der Komponentenbelieferung die Projekte stärker in den Blick zu nehmen. Die Vereinheitlichung der Baugruppen in der Entwicklung erlaubt zunehmend eine stark auf projektbezogene Abrufe fokussierte Produktionsaussteuerung, die insgesamt zu einer Flexibilisierung und Verkürzung der Bestellvorläufe führt. Mit einer Normalisierung der Lieferketten werden sich diese Effekte künftig deutlich bemerkbar machen. Der Personalaufwand ist als absolute Größe aufgrund der Umstrukturierungen der vergangenen Jahre nicht sonderlich aussagekräftig. Durch die Integration der Windenergy Service B.V. mit ihren Tochtergesellschaften ist die Personalaufwandsquote von 5,3 % auf 12,2 % gestiegen. Die hohe Fixkostenbelastung wird konsequent gesenkt, doch sie wirkt sich aufgrund der recht geringen Ausbringungsmenge nach wie vor auf das operative Ergebnis aus. Wie die gesamte Windenergiebranche litt auch ENERCON unter den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und der Corona-Pandemie, die durch viele Hindernisse den Geschäftsverlauf negativ beeinflussten. Aus Sicherheitsgründen wurden spezielle Materialien eingelagert. Der Abbau des Working Capital konnte entsprechend nicht wie geplant vorgenommen werden. Der Baustellenbestand ist ohne die Berücksichtigung erhaltener Anzahlungen um 501,3 Mio. € angestiegen und bietet zusammen mit dem in den übrigen Vorräten gebundenen Kapital nach wie vor ein hohes Potential für eine Innenfinanzierung. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind geprägt vom Verbrauch und der Auflösung von im Vorjahr gebildeten Rückstellungen, wovon rund ein Drittel baustellenbedingte Verlustvorsorgen betraf. Die am stärksten liquiditätsbelastenden Turnaround-Maßnahmen konnten bereits 2021 erfolgreich abgeschlossen werden. Die neuen Prozesse beginnen sich erfolgreich in der Praxis zu etablieren. Die Neubildung von Rückstellungen erfolgt über die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Das Jahr 2023 wird noch unter dem Eindruck des Wechsels stehen, wobei mit einer deutlichen Erholung der installierten Leistung gerechnet wird. Die signifikant geringere Neubildung von Rückstellungen im Rahmen der verlustfreien Bewertung macht sich im Berichtsjahr bemerkbar und deutet trotz der besonderen Umstände des Jahres 2022 auf messbare Erfolge des Turnaround-Programms hin. Im Konzernabschluss 2022 sind die erkennbaren Bedarfe der noch ausstehenden Restrukturierungsschritte enthalten, sofern die Voraussetzungen zur Bildung von Rückstellungen gegeben waren. Ergänzend wird auf die erläuternden Angaben des Konzernanhangs verwiesen. Die Warenkreditversicherer haben ihre Engagements bereits im September 2019 stark zurückgefahren, jedoch zahlte sich auch 2022 die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Partnern auf der Lieferantenseite aus, so dass es diesbezüglich zu keinen nennenswerten Störungen in der Supply Chain gekommen ist. Mit den Warenkreditversicherern ist ENERCON im Gespräch und strebt einen angemessenen Ausbau der Lieferantenkredite zu üblichen Zahlungsmodalitäten mit einer hinreichenden Deckung an. Die Liquiditätslage von ENERCON hat sich im Verlauf des Jahres 2022 deutlich verändert. Die hohe Kapitalbindung schränkt die Manövrierfähigkeit der Unternehmung nach wie vor ein. Der hohe Bestand des Working Capital hat sich im Jahresvergleich weiter erhöht. Die Anzahlungsquote liegt mit 75,1 % leicht über dem Vorjahresniveau. Die volle operative Handlungsfähigkeit war nicht zuletzt durch die Zuführung frischen Kapitals ab Mitte des Jahres jederzeit sichergestellt. Alte, nicht genutzte Aval-Kreditlinien wurden auf den tatsächlichen Bedarf angepasst und neue Avale mit gesonderten Vereinbarungen unter Barunterlegung ausgereicht. Die Finanzierungspartner drängen weiterhin auf eine vollständige Besicherung ihres Engagements. Die Aloys Wobben Stiftung hat die Oliver Wyman GmbH im Oktober 2019 mit der Erstellung eines Gutachtens auf Basis der vom Bundesgerichtshof definierten Mindeststandards beauftragt. Das Gutachten wurde am 25.05.2020 finalisiert und legt dar, wie und in welchem Zeitraum die wirtschaftliche Situation der ENERCON Gruppe nachhaltig verbessert werden kann. Es analysiert die seitens ENERCONs gesetzten Meilensteine und zeigt auf, welche Kosten und Risiken zu erwarten sind. Dieses Gutachten diente den Finanzierungspartnern als fundierte Grundlage zur Entscheidung über die weitere Begleitung von ENERCON. Die Ergebnisse des Gutachtens führten zu positiven Gesamtaussagen und unterstützen die Zukunftsfähigkeit ENERCONs bei zeitgerechter Durchführung der Maßnahmen im Turnaround 2022. Die Finanzierungspartner und ENERCON hatten sich im November 2019 in einer sog. Stillhaltevereinbarung auf einen Überbrückungszeitraum verständigt. Mittels des sogenannten Konsortialkreditvertrages, der am 29. Mai 2020 unterzeichnet wurde, ist das Gesamtengagement der Finanzierungspartner neu strukturiert worden. Das Kreditengagement wurde im bis dahin geltenden Rahmen fortgesetzt, die Aval-Linien wurden auf bis zu € 600 Mio. angehoben und eine Mindestliquiditätsreserve eingezogen. Die Veräußerung von Windpark-Assets führte Ende März 2021 zur Ablösung des Mitteleinsatzes der Finanzierungspartner und zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten. Mit Auftrag vom Februar 2021 der Aloys Wobben Stiftung, der UEE Holding GmbH und der ENERCON GmbH hat die Oliver Wyman GmbH weitere Gutachten auf Basis der vom Bundesgerichtshof definierten Mindeststandards erstellt. Gemäß der Zielstellung wurden aufbauend auf das erste Gutachten die Fortschritte und Aussichten des Restrukturierungsprogramms Turnaround 2022 untersucht. Das im März 2021 finalisierte zweite Gutachten nahm zusätzlich die Auswirkungen der geänderten Zuordnung der Windpark-Assets in den Blick. Im Rahmen des Gutachtens geht die Oliver Wyman GmbH aufgrund der beschriebenen Sachverhalte, Erkenntnisse, Maßnahmen und plausiblen Annahmen in der abschließenden Einschätzung weiterhin von einer positiven Fortbestehensprognose und der Wiedererlangung der nachhaltigen Wettbewerbs- und Renditefähigkeit aus. Seitens ENERCON wurde im Januar 2023 eine integrierte Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2025 vorgelegt. Die Oliver Wyman GmbH hat die Finanzplanung in Ergänzung zum Gutachten vom März 2021 analysiert und hält die Finanzplanung für ambitioniert, vor dem Hintergrund der Entwicklung des Unternehmens- und Marktumfeldes im Laufe des Jahres 2022 insgesamt für erreichbar und plausibel und geht von der Erreichbarkeit der anvisierten Ergebnisverbesserung bis 2025 aus. 3. Chancen- und Risikobericht Die Strategie der ENERCON-Gruppe basiert auf den Grundüberlegungen einer werteorientierten Unternehmensführung. Grundsätzlich ist jede unternehmerische Betätigung aufgrund der Unsicherheit künftiger Entwicklungen sowohl mit Risiken als auch mit Chancen verbunden. Ein Unternehmen, welches zur Erreichung seiner unternehmerischen Ziele nicht bereit ist, Risiken einzugehen, wird in einer Zeit des steigenden Wettbewerbs keinen dauerhaften und nachhaltigen Erfolg erzielen können. Besonders in Zeiten zunehmend globalisierten Wettbewerbs auf deregulierten Märkten, verbunden mit einer wachsenden Komplexität der Unternehmensprozesse, verändern sich Kundenanforderungen und Produkte mit hoher Geschwindigkeit. Die Unternehmen sind in diesem Zusammenhang gefordert, sich flexibel den ändernden Wettbewerbsbedingungen anzupassen - mit ihren Produkten, ihren Organisationsabläufen und mit ihren Technologien. Da Chancen und Risiken in ihrer Mischung und in ihren möglichen Auswirkungen unternehmensspezifisch sind, richtet sich das Risikomanagement bei ENERCON an der Strategie und den Zielen des Konzerns aus und betrachtet die folgenden Risikokategorien: - Strategische Risiken - Operative Risiken - Finanzrisiken - Compliance und Reputation Besondere Schwerpunkte liegen dabei, neben der Gewährleistung der Unabhängigkeit des Konzerns, auf der langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie in der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Die vorgenannten Risikokategorien mit ihren jeweiligen Einzelrisiken unterliegen einer permanenten Analyse, Bewertung und Überwachung - und bei Bedarf Erweiterung - aufgrund sich verändernder Bedingungen. Die Gesamtverantwortung für die Überwachung der Funktion des Risikomanagementsystems im Konzern obliegt dem Vorstand der UEE Holding Verwaltungs SE. Das gruppenweite Risikomanagement basiert auf den seitens der Geschäftsführung definierten unternehmerischen Grundsätzen zum Risikomanagement als Teil der ENERCON-Risikopolitik. Das globale Risikomanagement definiert die Systematik und Methodik und kooperiert eng mit dem Risikomanagement der Regionen und den operativen Einheiten. Die Risikotragfähigkeit wird im Wesentlichen durch die Höhe des Eigenkapitals sowie durch die Liquiditätsreserve des Unternehmens bestimmt. Die Risikopolitik bei ENERCON geht von der Grundposition aus, dass das dem Unternehmen zur Verfügung stehende Risikodeckungspotenzial den vorhandenen aggregierten Risikoumfang übersteigt. Die risikobewusste Grundeinstellung seitens der Aloys Wobben Stiftung und der Geschäftsführung der ENERCON-Gruppe lässt sich an der konservativen Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsregeln gemäß deutschem HGB erkennen. In diesem Sinne ist auch die Entscheidung der Aloys Wobben Stiftung zu verstehen, die Unternehmensberater von Oliver Wyman aus freien Stücken und einer Position der eigenen Handlungsfähigkeit heraus zu beauftragen. Die Gutachten der Unternehmensberater bestätigen das wirtschaftliche Erfolgspotential im Falle der erfolgreichen Umsetzung der Maßnahmen des Turnaround 2022. Das Risikoprofil bei ENERCON ist angemessen und vertraut auf die grundsätzliche geschäftspolitische Ausrichtung, auf die geschäftsführende Steuerung des Unternehmens im Hinblick auf schnelle Veränderungen des Umfelds und die Erfordernisse des laufenden Geschäfts sowie auf die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Die Kontrollaktivitäten basieren auf den Eckpfeilern des Corporate Governance Systems bestehend aus dem Internen Kontrollsystem (IKS), den Fachdisziplinen innerhalb des GRC-Systems (Compliance, Risikomanagement, Datenschutz- und Informationssicherheit sowie der Unternehmenssicherheit) sowie der Internen Revision. Unternehmerische Kernrisiken, insbesondere die Risiken von Seiten des Marktes (unter anderem Nachfrageschwankungen), kann und wird ENERCON selbst tragen, ebenso die Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte. Risiken, die nicht das Kerngeschäft von ENERCON bilden, wie unter anderem Rohstoffpreis-, Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Haftpflicht- und Sachschadensrisiken, wird ENERCON ganz überwiegend auf Dritte übertragen. Diesbezügliche Entscheidungen wurden von den verantwortlichen Personen in internen Gremien getroffen. Die von ENERCON installierten Windenergieanlagen zählen zur kritischen Infrastruktur. Mit dem Tag des Beginns des russischen Angriffs auf die Ukraine war die satellitengestützte Fernüberwachung und -steuerung zu rund 5.800 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von elf Gigawatt nur noch eingeschränkt möglich. ENERCON geht von einer Cyber-Attacke aus, die dem genutzten Satelliten, aber nicht ENERCON selber galt. Der Vorfall wurde an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet. ENERCON hat sehr kurzfristig mit dem Austausch von Modems und der Herstellung einer alternativen Verbindung reagiert. Die betroffenen Anlagen waren in der Zwischenzeit im Selbststeuerungsmodus und weiterhin am Netz. Der Konsortialkreditvertrag stellt den Rahmen für Anzahlungsbürgschaften. Der Vertrag, deren Kreditnehmerin die ENERCON GmbH und deren Garanten die UEE Holding SE & Co. KG und die ENERCON Global GmbH sind, hat eine Laufzeit bis Ende 2023. ENERCON steht mit den Finanzierungspartnern in einem laufenden Dialog. Erste Gespräche zum Abschluss einer Folgevereinbarung haben bereits stattgefunden und wurden beiderseits als sehr positiv beurteilt. Direkte Auswirkungen der Corona-Pandemie waren im Wesentlichen im verzögerten Aufbau der Sourcing-Aktivitäten in Indien und China zu verzeichnen. Mittelbar wirkten auch auf ENERCON die empfindlichen Störungen der globalen Lieferketten ein, die zu einem signifikanten Anstieg der Rohstoffpreise geführt haben. Aufgrund der in den Liefer- und After-Sales-Verträgen enthaltenen Preisgleit- bzw. Inflationsausgleichsregelungen kann ein erheblicher Teil der Preisrisiken an die Kunden durchgereicht werden. ENERCON hat frühzeitig und umsichtig auf die Herausforderungen mit der Bildung von Task Forces und der Verbesserung interner Prozesse reagiert. Durch eine leistungsfähige technische Infrastruktur hat sich die Führung und Verwaltung von ENERCON auch mit einer weitflächigen Nutzung des mobilen Arbeitens als problemlos erwiesen. Das Business Continuity Management sieht ENERCON als gut gewappnet an, um auf kurzfristige Herausforderungen angemessen reagieren zu können. Eine ungehinderte Fortführung der Umsetzung des Turnaround 2022 kann weiterhin sichergestellt werden. Die globalen Ereignisse des Jahres 2022 haben ein neues Bewusstsein für die Vulnerabilität einer globalisierten Weltwirtschaft geschaffen. Wie viele andere Branchen auch ist die Windenergie im Allgemeinen von der Funktionsfähigkeit und Verlässlichkeit globaler Lieferketten abhängig. Für ENERCON trifft dies bspw. auf seltene Erden zur Herstellung der von ENERCON verwendeten Permanentmagnete zu. Durch Störungen in der Zulieferkette bedingte, mangelnde Produktverfügbarkeiten können auch weiterhin zu Projektverzögerungen, verspäteten Kundenzahlungen und höheren Baustellenkosten führen. Über die allgemeine Risikosteuerung hinaus hat ENERCON zusätzlich das Risikomanagement verstärkt, um non-conformities frühzeitig zu erkennen und wirksame Maßnahmen zur Gegensteuerung frühzeitig einleiten zu können. Im Verlauf der ersten Monate des Jahres 2022 wurde durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Konflikts eine verstärkte Bindung liquider Mittel im Working Capital verzeichnet. Die UEE Holding SE & Co. KG hat daraufhin über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in mehreren Tranchen staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Betriebsmitteldarlehens in einer Gesamthöhe von 500,0 Mio. € in Anspruch genommen. Zusätzlich hat die Aloys Wobben Stiftung 100,0 Mio. € an liquiden Mitteln im Wege der Barkapitalerhöhung sowie 252,9 Mio. € im Wege von Sachkapitalerhöhungen in die ENERCON-Gruppe eingebracht. Sollte ENERCON die Bedingungen des WSF-Vertragswerkes nicht einhalten können und der WSF ihm zustehende Sondertilgungsrechte ausüben, sind das Mutterunternehmen und der Konzern im Bestand gefährdet. Das jüngste Gutachten der Unternehmensberater von Oliver Wyman bewertet die in der aktualisierten 3-Jahresplanung berücksichtigten, geänderten Rahmenbedingungen für ENERCON. Ein Unterschreiten der Planung, insbesondere ein nicht planmäßiger Abbau des Working Capitals, wären ohne weitere Zuführung liquider Mittel nicht abzufedern. Vorsorglich hat die Aloys Wobben Stiftung im Mai 2023 die freie Rücklage der UEE Holding SE & Co. KG um weitere 50,0 Mio. € erhöht und damit deutlich die weitere Unterstützung der ENERCON-Gruppe zum Ausdruck gebracht. Das Mutterunternehmen und der Konzern sind ebenfalls im Bestand gefährdet, sollte sich ein wesentliches Unterschreiten der Planung in Bezug auf die Liquidität ergeben und in diesem kritischen Fall keine Möglichkeit zur Reaktion aus eigener Kraft bestehen. Mit dem Lenkungsausschuss der Finanzierungspartner steht ENERCON in engem Austausch. Es ist entsprechend auch weiterhin von einer konstruktiven Begleitung der Finanzierungspartner auszugehen. Die Geschäftsführung ist davon überzeugt, die Bedingungen des WSF jederzeit einhalten zu können und geht aufgrund der vorstehenden Maßnahmen und Prognosen von einer Durchfinanzierung des UEE-Konzerns bis zum Laufzeitende des WSF-Nachrangdarlehens aus. Darüber hinaus ist die Geschäftsführung auf der Grundlage bestehender, nicht bindender Absprachen davon überzeugt, dass ENERCON im Bedarfsfall weitere Mittel und Maßnahmen zur Verfügung stehen und geht damit von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. 4. Prognosebericht Die Prognosefähigkeit ist unter dem Eindruck des nach wie vor andauernden Ukraine-Krieges und den politischen Mittel- und Langfristfolgen eingeschränkt, da die Auswirkungen für die Wirtschaft im Allgemeinen und für ENERCON im Speziellen nicht abschließend beurteilt werden können. Vorübergehende negative Auswirkungen sind in jedem Fall zu erwarten, die mit zunehmender Dauer der Krise auch eine längerfristige Wirkung entfalten. Durch den Ukraine-Konflikt und der zunehmenden, geopolitischen Spannungen ist auch 2023 davon auszugehen, dass es zu Verzögerungen und Veränderungen in den Lieferketten und zu Kostensteigerungen kommen kann, die sich negativ auf die Entwicklung des Working Capitals bzw. auf die Liquidität und das Ergebnis auswirken können. Bereits am Vorabend des Krieges ab Ende 2021 entwickelte sich eine Energiekrise, die sich mittlerweile als ein länger andauerndes Phänomen darstellt. Mit der gewollten Unabhängigkeit von russischem Öl und Gas verbinden sich für ENERCON insbesondere in der EU mittelfristig mehr Chancen als Risiken. Gleichzeitig sind jedoch auch die Abhängigkeiten von den international vernetzten Lieferketten deutlich geworden, die auch für ENERCON bedeutsam sind. Die erwartete, geschäftliche Entwicklung wird anhand der bedeutsamsten Leistungsindikatoren eingestuft und entspricht den generellen Erwartungen ENERCONs:
Der Turnaround soll 2023 abgeschlossen werden. Insbesondere durch die exogenen Faktoren bedingten Verzögerungen, wird 2023 zu größeren Teilen noch dem Übergang gewidmet werden. Die aktuelle Vorschau für den Prognosezeitraum auf Gruppenebene weist eine volle operative Handlungsfähigkeit auf. Die Eigenkapitalquote der UEE Holding SE & Co. KG wird auf einem vergleichbaren Niveau bei 45 % erwartet. ENERCON rechnet auch in Zukunft mit hohen Anforderungen hinsichtlich der Preisgestaltung sowie an die Technik der Windenergieanlagen und an das Projektumfeld. Aufgrund der zu erwartenden Ausbringungsmenge wird die Gesamtleistung im kommenden Jahr ansteigen. Ein Arbeitsschwerpunkt im Programm Turnaround 2022 ist die Internationalisierung der Einkaufsaktivitäten mit verschiedenen Einzelmaßnahmen. Ziel ist es unter anderen in sogenannten Best-cost-countries einzukaufen bzw. produzieren zu lassen. Gleichzeitig wird durch die im Jahr 2022 gesammelten Erfahrungen ein stärkeres Gewicht auf die Stabilität der Lieferketten und die Optimierung der Logistikkosten gelegt. Aufgrund von Cost-out-Programmen sind darüber hinaus bei bestehenden Produktlinien Optimierungen bei der Planung und Betriebsführung von Windparks, Degressionseffekte bzw. materialeffiziente Anlagenauslegungen sowie erfolgreiche technologische Umsetzungen von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erwarten, die zu einer Reduzierung der Stromgestehungskosten führen. Weitere Maßnahmen im Turnaround 2022 konzentrieren sich auf die Reduzierung des in den Vorräten gebundenen Kapitals sowie der Baustellenkosten inklusive der Optimierung des Projekt- und Logistikmanagements. Auf Gruppenebene wird mittelfristig ein Absinken der Materialaufwandsquote auf die Zielvorgabe von unter 75 % erwartet, während die Personalaufwandsquote auf über 16 % steigen wird. Das Ertragspotential ENERCONs wird sich nach eigenen Berechnungen mit etwas Verzögerung wieder zeigen. Durch strukturelle Anpassungsmaßnahmen und eine Reorganisation der Prozessabläufe werden auch die indirekten Kosten bis hin zu einer Reduzierung der Overheadkosten in den Blick genommen. Durch die allgemeine Diskussion um die Versorgungssicherheit, den Programmen zur Begegnung des Klimawandels und den weltweit gestiegenen Materialbeschaffungskosten sind deutliche Erholungen der Verkaufspreise von Windenergieanlagen zu beobachten, die angesichts der sich abzeichnenden steigenden Nachfrage als dauerhaft angesehen werden. Die höheren Preise decken mehr als nur die gestiegenen Gestehungskosten ab, sie werden sich allerdings erst mittelfristig im Ergebnis niederschlagen. Zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wird für das Jahr 2023 mit einem deutlich verbesserten Jahresergebnis vor Steuern gerechnet. In Europa überwiegen mittelgroße Projekte mit bis zu 20 Anlagen. In großen Flächenländern vornehmlich außerhalb Europas sind große Aufträge vorherrschend, die spezifische Herausforderungen bezüglich der Ausschreibungen und der Installationsherausforderungen bieten. Diese Rahmenbedingungen kommen den Bedürfnissen größerer Marktteilnehmer, vor allem Investorengruppen und Energieversorger, entgegen. Die Anzahl der Repowering- und Erneuerungsprojekte wird sich im Zuge der Vereinfachung der Rahmenbedingungen voraussichtlich europaweit zu einer tragenden Säule der Energiewende entwickeln. ENERCON möchte die sich bietenden Chancen über die Pflege der guten Kundenbeziehungen nutzen. Der Entwicklung hin zu einem erhöhten Anteil zu erbringender Vorleistungen stellt sich ENERCON projektgebunden gemeinsam mit den Finanzierungspartnern. Unabhängige Planer bilden ungeachtet dessen weiterhin eine tragende Säule des Vertriebs. Neben dem Kernprodukt Windenergieanlage stehen umfangreiche Dienstleistungen und der After-Sales-Service weiterhin im Zentrum der Aktivitäten. Der globale Marktanteil steht für ENERCON nicht im vorrangigen Zentrum der Betrachtungen, da aufgrund einiger volatiler Märkte die weltweit installierte Leistung von Jahr zu Jahr stark schwanken kann. Die Unternehmenspolitik von ENERCON ist langfristig angelegt und zielt auf nachhaltiges, ertragsorientiertes und stabiles Wachstum. Chancen- und Risikobewusstsein stehen bei der weiteren Unternehmensentwicklung im Vordergrund. Verbunden mit dem Ziel der Unabhängigkeit wird ENERCON auch in Zukunft ein verlässlicher und an einer langfristigen Bindung orientierter Partner sein. ENERCON ist bestrebt, in den kommenden Jahren den Exportanteil weiter kontinuierlich bei über 60 % zu halten. Der deutsche Heimatmarkt wird seine Bedeutung als einer der wichtigsten Märkte weltweit auf absehbare Zeit behaupten. Es ist zu erwarten, dass die verbesserten Planungsbedingungen im zweiten Halbjahr 2023 durchschlagen werden. Voraussichtlich wird der deutsche Markt in den kommenden zwei Jahren deutlich anziehen, aber hinsichtlich der Installationszahlen zunächst nur moderate Steigerungen zur Ausbringungsmenge 2022 aufweisen. Ein dauerhafter Onshore-Marktanteil ENERCONs von mehr als 30 % wird für Deutschland angestrebt, in Europa peilt ENERCON einen Anteil an den Neuinstallationen von mehr als 15 % an. Der größte Teil der gesamten Ausbringungsmenge soll in ein überschaubares Portfolio an gefestigten Kernmärkten geliefert werden. Darüber hinaus wendet sich ENERCON projektbezogen auch den Chancen in weiteren Exportmärkten und Absatzregionen zu. In den von ENERCON definierten Schwerpunktländern ist es das erklärte Ziel, jeweils einen Platz unter den größten Herstellern zu finden und einen Marktanteil von jeweils mehr als 20 % zu erreichen. Die jeweils angebotenen Anlagentypen je Fokusregion richten sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Marktes. ENERCON möchte in diesem Zuge die Vorteile des künftig stärker standardisierten Produktportfolios nutzen. Basierend auf der eigenen Entwicklung des Konzerns in der Vergangenheit und den herausragenden Chancen durch die jüngsten Bewegungen auf den Energiemärkten weltweit, hat ENERCON sehr gute Aussichten, auch in Zukunft am Markt eine der führenden Rollen einzunehmen. Mittelfristig rechnet ENERCON mit einem gegenüber 2022 leicht steigenden Marktanteil weltweit. Dafür sprechen die nach wie vor hohe Kundentreue und ein starker Zulauf an Anfragen im I. Quartal 2023, auch wenn sich die Kunden 2022 aufgrund der makroökonomischen Bedingungen mit festen Bestellungen zurückgehalten haben. ENERCON setzt bei Produktion, Aufbau und Service zunehmend auf die Unterstützung qualitativ hochwertiger Anbieter lokaler Leistungen und stellt damit zugleich hohe Effizienzanforderungen an alle Zulieferbetriebe. An den internationalen Standorten der Gruppe werden über die Ausprägung von regionalen Stützpunkten in zunehmendem Maße Einkaufsvorteile generiert, die zunehmend in der gesamten Wertschöpfungskette zum Tragen kommen. Der Abhängigkeit in den Lieferketten begegnet ENERCON durch eigene Produktionsstätten in Europa und greift zu einem sehr frühen Zeitpunkt in der Wertschöpfungskette ein. Damit können auch die im Rahmen des Turnaround 2022 unter Beachtung der mittel- und langfristigen Effizienz entstandenen Produktionsstätten der Kooperationspartner in der Türkei, in Indien und in China ausgesteuert werden. Die Rohstoffabhängigkeit beispielsweise bei seltenen Erden ist ein branchenweites Problem, das auch von der EU in dieser Art erkannt worden ist und auf politischer Ebene abgesichert werden muss. Etwaige Preisrisiken wird ENERCON im Rahmen der eigenen Möglichkeiten vertraglich regeln. Veränderungen an den internationalen Devisenmärkten sowie aufkommende Unsicherheiten hinsichtlich der Preisstabilität können weltweit Auswirkungen in Form von Projektverschiebungen haben. Diesen Risiken stehen Chancen in den Ländern gegenüber, deren Währung gegenüber dem Euro aufgewertet wurde. Bei internationalen Projekten sind deshalb die Themen der Absicherung gegen Preissteigerungen und Wechselkurssicherung ein fester Bestandteil der Verhandlungen. Der Einsatz von entsprechenden Finanzinstrumenten dient hierbei ausschließlich Absicherungszwecken und erfolgt überwiegend in Form von Termingeschäften. Ein Abschluss von Finanzgeschäften aus rein spekulativen Zwecken erfolgt nicht. Zinsrisiken werden durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften wie Zinsswaps Rechnung getragen. Durch den Abschluss von Termingeschäften werden Risiken begrenzt oder ganz ausgeschlossen. Bestehende Aval- und Kreditlinien wurden von den Finanzierungspartnern im Zusammenhang mit der Ausweitung der internationalen Geschäftsaktivitäten in den letzten Jahren kooperativ begleitet. Der Avalrahmen befindet sich auf einem konstanten, dem Geschäftsverlauf entsprechenden Niveau und ist durch den Konsortialkreditvertrag bis Ende 2023 abgesichert. Ein Teil der Finanzierungspartner ist mit ENERCON in erste Gespräche eingetreten, um ein Folgeengagement auszuhandeln. Der WSF-Kredit in Höhe von ursprünglich 500 Mio. € konnte bereits durch zwei Sondertilgungen im November 2022 und Januar 2023 um 42 Mio. € zurückgeführt werden. Eine reguläre Rückführung der Mittel in mehreren Tranchen ist bis Dezember 2025 im Rahmen der 3-Jahresplanung vorgesehen. Das Engagement im Ausbau der eigenen oder mit Kooperationspartnern realisierten Windparks wird ENERCON künftig mit den Kunden angehen. Zudem besteht eine besondere Vereinbarung mit der Alterric GmbH, einem Joint Venture Unternehmen der Aloys Wobben Stiftung und der EWE AG. ENERCON plant, im Prognosezeitraum eine Reihe von verbliebenen Windpark-Assets zu verkaufen. Die aus diesen Aktivitäten entstehenden neuen Betätigungsfelder und Geschäftsmodelle wird ENERCON auch zukünftig unterstützen und sie werden Gegenstand eines nachhaltigen Veränderungsprozesses bleiben. In den ersten Monaten des Jahres 2023 konnte ein verstärkter Zuwachs an Aufträgen verzeichnet werden. Der Zahlungseingang aus Kundenprojekten lag unter den Erwartungen, die Ertragssituation bewegte sich jedoch im Rahmen der Planungen und lässt den weiteren Ausblick auf 2023 positiv erscheinen. Das Jahr 2023 wird zum Teil noch im Zeichen der Konsolidierung und Marktneuorientierung stehen. Durch die Einführung der neuen Anlagengeneration, der sich abzeichnenden, deutlichen Markterholung der nach wie vor aussichtsreichen Kernmärkte und der Erschließung neuer Exportziele sowie des Aufbruchs in ein neues, von Erneuerbaren geprägten Energiezeitalter wird langfristig ein deutlicher Anstieg der Ausbringungsmengen erwartet. ENERCON plant mit einem Zubau von rund 2.760 MW bzw. 3.275 MW an Windenergieleistung für das laufende und das kommende Geschäftsjahr. Die zeitgerechte und zielorientierte Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm Turnaround 2022 hat bereits das Aussehen und die Aktivitäten ENERCONs nachhaltig verändert. Mit zunehmender Stabilität in den neuen Prozessen werden sich auch positive Kosteneffekte einstellen. Im Vordergrund der langfristigen Unternehmenspolitik steht eine konsequente Orientierung an den Kundenwünschen und Marktbedürfnissen, verbunden mit einer starken Konzentration auf die produktorientierte Forschung und Entwicklung.
Aurich, 31. Mai 2023 [1] Die Stromgestehungskosten sind eine ganzheitliche Betrachtung aller Kosten, insbesondere also die Installation, der Betrieb, die Brennstoffkosten und der Rückbau der Anlagen, die für die Umwandlung von Energie in elektrischen Strom notwendig sind. International werden die Stromgestehungskosten als Levelized Cost of Energy (LCOE) bezeichnet. [2] Der Kapazitätsfaktor wird gebildet, in dem die Volllaststunden durch 8.760 h (365 Tage x 24 h) geteilt werden. Mit Volllaststunden wird hier die Zeit bezeichnet, für die eine Anlage bei Nennleistung betrieben werden müsste, um die gleiche elektrische Arbeit umzusetzen, die in einem Jahr tatsächlich geleistet wird. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine Erläuterungen Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 der UEE Holding SE & Co. KG mit Sitz in Aurich, Amtsgericht Aurich, Handelsregisternummer HRA 203233, wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Der UEE Holding SE & Co. KG-Konzern wird nachfolgend auch ENERCON-Gruppe oder ENERCON genannt. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach § 275 Abs. 2 HGB in der Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanzgliederung für unfertige Arbeiten an eigenen Projekten und Kundenprojekten um den Posten "in Ausführung befindliche Projekte", für gewährte Investitionszuschüsse um den Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse" und die Gewinn- und Verlustrechnung um das "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten "Ergebnis nach Steuern" klarstellend zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erweitert. Das Geschäftsjahr für den Konzernabschluss und die konsolidierten Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Aufgrund von Rundungen können sich im Konzernabschluss bei Summenbildungen geringfügige Abweichungen ergeben. Im Verlauf der ersten Monate des Jahres 2022 wurde durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Konflikts eine verstärkte Bindung liquider Mittel im Working Capital verzeichnet. Die UEE Holding SE & Co. KG hat daraufhin über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in mehreren Tranchen staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Betriebsmitteldarlehens in einer Gesamthöhe von 500,0 Mio. € in Anspruch genommen. Zusätzlich hat die Aloys Wobben Stiftung 100,0 Mio. € an liquiden Mitteln im Wege der Barkapitalerhöhung sowie 252,9 Mio. € im Wege von Sachkapitalerhöhungen in die ENERCON-Gruppe eingebracht. Sollte ENERCON die Bedingungen des WSF-Vertragswerkes nicht einhalten können und der WSF ihm zustehende Sondertilgungsrechte ausüben, sind das Mutterunternehmen und der Konzern im Bestand gefährdet. Das jüngste Gutachten der Unternehmensberater von Oliver Wyman bewertet die in der aktualisierten 3-Jahresplanung berücksichtigten, geänderten Rahmenbedingungen für ENERCON. Ein Unterschreiten der Planung, insbesondere ein nicht planmäßiger Abbau des Working Capitals, wären ohne weitere Zuführung liquider Mittel nicht abzufedern. Vorsorglich hat die Aloys Wobben Stiftung im Mai 2023 die freie Rücklage der UEE Holding SE & Co. KG um weitere 50 Mio. € erhöht und damit deutlich die weitere Unterstützung der ENERCON-Gruppe zum Ausdruck gebracht. Das Mutterunternehmen und der Konzern sind ebenfalls im Bestand gefährdet, sollte sich ein wesentliches Unterschreiten der Planung in Bezug auf die Liquidität ergeben und in diesem kritischen Fall keine Möglichkeit zur Reaktion aus eigener Kraft bestehen. Mit dem Lenkungsausschuss der Finanzierungspartner steht ENERCON in engem Austausch. Es ist entsprechend auch weiterhin von einer konstruktiven Begleitung der Finanzierungspartner auszugehen. Die Geschäftsführung ist davon überzeugt, die Bedingungen des WSF jederzeit einhalten zu können und geht aufgrund der vorstehenden Maßnahmen und Prognosen von einer Durchfinanzierung der ENERCON-Gruppe bis zum Laufzeitende des WSF-Nachrangdarlehens aus. Darüber hinaus ist die Geschäftsführung auf der Grundlage bestehender, nicht bindender Absprachen davon überzeugt, dass ENERCON im Bedarfsfall weitere Mittel und Maßnahmen zur Verfügung stehen und geht damit von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Wir verweisen zusätzlich auf die Ausführungen im Abschnitt "3. Chancen- und Riskobericht" des Konzernlageberichts. II. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss der UEE Holding SE & Co. KG zum 31. Dezember 2022 sind neben dem Mutterunternehmen, der UEE Holding SE & Co. KG, grundsätzlich alle in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, deren Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50,00 % dem Mutter- oder den Tochterunternehmen zustehen. Die nachstehend aufgeführten Unternehmen wurden im Rahmen der Vollkonsolidierung berücksichtigt. Die in Deutschland ansässigen Gesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB von der Verpflichtung zur Offenlegung in Deutschland befreit:
* Unmittelbare und mittelbare Anteile wurden zusammengefasst. Es haben sich im Vergleich zum Vorjahr folgende Veränderungen im Konsolidierungskreis ergeben:
Aus den Zugängen der Serviceeinheiten sowie der Wobben Properties GmbH ergeben sich neben Zugängen, die aus dem Anlagenspiegel ersichtlich sind, Zugänge in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 21.054,9, Rückstellungen in Höhe von T€ 26.295,8 sowie Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 41.409,5. Aufgrund der Zugänge schränkt sich die Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung dahingehend ein, dass Personalaufwand in Höhe von T€ 77.199,5 sowie sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von T€ 25.016,2 im Berichtsjahr ausgewiesen werden.
Aufgrund der abgangsbedingten Entkonsolidierungen diverser Gesellschaften ergeben sich neben Abgängen, die aus dem Anlagenspiegel ersichtlich sind, Abgänge in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 153.631,3, liquide Mittel um T€ 119.175,7 sowie in den Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 322.153,4. Die Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung ist dahingehend eingeschränkt, dass Umsätze in Höhe von T€ 1.057.816,6, Abschreibungen in Höhe von T€ 31.119,8 sowie Materialaufwendungen in Höhe von T€ 1.037.825,6 im Berichtsjahr nicht mehr ausgewiesen werden. Folgende Gesellschaften wurden nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
* Unmittelbare und mittelbare Anteile wurden zusammengefasst. zu a) bis q): Die Gesellschaften wurden wegen untergeordneter Bedeutung - auch in ihrer Gesamtheit - nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Alle Unternehmen haben entweder keine oder nur eine geringe Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2022 entfaltet. zu r) bis ae): Die Gesellschaften wurden nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da sie ausschließlich zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung gehalten werden. zu af) bis ar): Im Geschäftsjahr 2022 wurde, wie im Vorjahr, aufgrund des langwierigen und intensiven Rechtsstreits mit dem indischen Joint-Venture-Partner sowie der damit in Zusammenhang stehenden Vorabverfügungen zur Ausübung der Gesellschaftsrechte von der Vollkonsolidierung der indischen Gesellschaften abgesehen. Da für einige Gesellschaften ein maßgeblicher Einfluss durch die ENERCON GmbH weiterhin besteht, wurden diese Gesellschaften als assoziierte Unternehmen konsolidiert. Die Tochterunternehmen der ENERCON India Ltd., die keine weiteren Beteiligungsverhältnisse zu anderen vollkonsolidierten Gesellschaften haben, sind aufgrund der Einbeziehung der ENERCON India Ltd. als assoziiertes Unternehmen für den Konzern - auch in ihrer Gesamtheit - von untergeordneter Bedeutung. Im Rahmen der Equity-Methode wurden folgende Gesellschaften berücksichtigt:
* Unmittelbare und mittelbare Anteile wurden zusammengefasst. *1 Auf das Unternehmen wird weder unmittelbar noch mittelbar ein beherrschender Einfluss im Sinne des § 290 HGB ausgeübt. Folgende Beteiligungen wurden gemäß § 311 Abs. 2 HGB nicht berücksichtigt, da ihr Einfluss auf den Konzernabschluss - auch in ihrer Gesamtheit - nur von untergeordneter Bedeutung ist:
* Unmittelbare und mittelbare Anteile wurden zusammengefasst. III. Konsolidierungsgrundsätze Stichtag für die Aufstellung Der Stichtag des einbezogenen Tochterunternehmens MMW Potzneusiedl GmbH, Österreich, weicht vom Stichtag des Konzernabschlusses ab. Es wurde zur Einbeziehung in den Konzernabschluss kein Zwischenabschluss gemäß § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB aufgestellt. Der Stichtag des Jahresabschlusses der ENERCON Windenergy Private Limited, Indien, weicht ebenfalls vom Stichtag des Konzernabschlusses ab. Es wurde ein Zwischenabschluss gemäß § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB aufgestellt. Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung wurde nach den Vorschriften des § 301 Abs. 1 HGB (Neubewertungsmethode) durchgeführt. Die Erstkonsolidierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Die Erstkonsolidierung erfolgt bei Gesellschaften, auf deren Einbeziehung bisher gemäß § 296 HGB verzichtet wurde, auf Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung. Kapitalkonsolidierungen vor 2010 wurden nach der Buchwertmethode durchgeführt. Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurden in Vorjahren und im laufenden Jahr Unterschiedsbeträge auf immaterielle Vermögensgegenstände allokiert. Zum 31. Dezember 2022 beläuft sich der Buchwert dieser immateriellen Vermögensgegenstände auf T€ 100.931,8, davon aus der Erstkonsolidierung der Lagerwey Group B.V. T€ 9.480,0 und der Wobben Properties GmbH T€ 91.451,8. Durch die Erstkonsolidierung der Wobben Properties GmbH wurden Lizenzentgeltminderungsansprüche, die bei der ENERCON GmbH aktiviert wurden, in Höhe von T€ 114.771,4 in die Kapitalkonsolidierung einbezogen. Bei den Gesellschaften, die durch die Equity-Methode im Geschäftsjahr 2022 einbezogen wurden, wurde die Kapitalkonsolidierung nach § 312 Abs. 1 HGB durchgeführt (Buchwertmethode). Es ergibt sich ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital der assoziierten Unternehmen in Höhe von T€ 1.033,8 (Vorjahr: T€ 1.637,6); darin enthalten ist ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 1.033,8 (Vorjahr: T€ 1.637,6). Die Anteile an assoziierten Unternehmen, die vor 2010 zugegangen sind, wurden nach der Kapitalanteilsmethode bewertet. Schuldenkonsolidierung Die in den Einzelbilanzen ausgewiesenen Ausleihungen und anderen Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 303 Abs. 1 HGB eliminiert. Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung wurden erfolgswirksam gebucht. Zwischenergebniseliminierung Eine Zwischenergebniseliminierung wurde gemäß § 304 HGB für die Lieferungen von Anlage- und Umlaufvermögen innerhalb des Konzerns vorgenommen. Die übrigen Leistungsbeziehungen sind für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses nur von untergeordneter Bedeutung, es erfolgte keine Zwischenergebniseliminierung. Die Zwischenergebniseliminierung wurde erfolgswirksam verrechnet. Latente Steuerabgrenzung Auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen wurden latente Steuern erfolgswirksam abgegrenzt. Die Berücksichtigung der latenten Steuern auf temporäre Differenzen in der Neubewertungsbilanz bei Erstkonsolidierung erfolgt erfolgsneutral. Vom Wahlrecht, sich ergebende Steuerbe- beziehungsweise Steuerentlastungen verrechnet auszuweisen, wird Gebrauch gemacht. Für die Berechnung wurden die zukünftig geltenden Steuersätze zugrunde gelegt. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Die konzerninternen Aufwendungen und Erträge wurden gemäß § 305 HGB - sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung waren - ebenfalls bei der Konsolidierung eliminiert. Die Eliminierung erfolgte, soweit es sich nicht um Beteiligungserträge handelte, erfolgsneutral. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den bei der UEE Holding SE & Co. KG geltenden Bilanzierungs- und Ausweismethoden einbezogen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung werden über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren abgeschrieben. Die Nutzungsdauern entsprechenden Planungsgrundlagen im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung. Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird linear über 15 Jahre abgeschrieben. Für die gewerblichen Schutzrechte und die Software werden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von zwei bis fünf Jahren angesetzt. Erworbene Rechte werden über die vertragliche Laufzeit abgeschrieben, die bis zu 20 Jahre betragen kann. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden über eine Laufzeit zwischen drei und sieben Jahren abgeschrieben. Anlagegüter werden degressiv und linear abgeschrieben. Unbewegliche Anlagegüter werden ausschließlich linear abgeschrieben. Zugänge beweglicher Anlagegüter des Geschäftsjahres 2022 werden ausschließlich linear abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer und orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen. Die Ermittlung der Herstellungskosten der aktivierten Eigenleistungen für Sachanlagen entspricht den Bewertungsgrundsätzen der unfertigen Erzeugnisse bzw. der in Ausführung befindlichen Projekte. Soweit erforderlich werden bei den Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert auch bei vorübergehender Wertminderung vorgenommen. Die Beteiligungen an den assoziierten Unternehmen sind nach der Equity-Methode bewertet. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert, zinslose beziehungsweise niedrig verzinsliche Ausleihungen auf den Barwert abgezinst. Zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sind abweichend vom Vorjahr niedrigverzinsliche Ausleihungen, die bis zum Laufzeitende gehalten werden sollen und bei denen keine Ausfälle drohen, ebenfalls mit dem Nominalwert bilanziert. Der Nominalwert beträgt zum 31. Dezember 2022 T€ 231.946,1 und der beizulegende Zeitwert beträgt T€ 220.307,0. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Zum Jahresende wird ein Abgleich mit dem jeweiligen letzten Einstandspreis vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken der Vorratsbewertung, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, verminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Wertminderungen berücksichtigt. Die unfertigen Erzeugnisse stellen Windenergieanlagen im Fertigungsprozess dar, die je nach Fertigungsgrad anhand von Arbeitsschritten bewertet werden. Die Baustellen in Vorbereitung sind dem Posten "in Ausführung befindliche Projekte" zugeordnet worden. Im Geschäftsjahr wurden, wie im Vorjahr, die Anzahlungen bis zur Höhe der korrespondierenden Projekt-Herstellungskosten offen von den Vorräten abgesetzt. In die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und der in Ausführung befindlichen Projekte wurden die Materialkosten, die mit den Lohnfertigungsunternehmen abgerechneten Fertigungskosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Die Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert der unfertigen Erzeugnisse und der in Ausführung befindlichen Projekte über dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert liegt, wird diesem Umstand durch die Vornahme von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Bei langfristigen unverzinslichen Forderungen wurden Abzinsungen vorgenommen. Aufgrund lizenzvertraglicher Vereinbarung geleistete zuschussähnliche Aufwandsübernahmen für Forschung, Entwicklung und Serienpflege wurden im Vorjahr als sonstige Vermögensgegenstände aktiviert, die nunmehr aufgrund der erstmaligen Einbeziehung der Wobben Properties GmbH in die immateriellen Vermögensgegenstände umgegliedert und über den aktuell erwarteten Gegenleistungszeitraum von drei Jahren im Vorjahr als Aufwand für bezogene Leistungen im Materialaufwand und nunmehr als Abschreibung ausgewiesen werden. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handels- und steuerrechtlicher Betrachtungsweise einschließlich temporärer Differenzen aus der Neubewertungsbilanz bei Erstkonsolidierung sowie auf erfolgswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen. Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe, der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Vom Wahlrecht, sich ergebende Steuerbe- bzw. Steuerentlastungen saldiert auszuweisen, wird Gebrauch gemacht. Ein sich ergebender aktiver Überhang wird in der Konzernbilanz ausgewiesen. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde für erhaltene Zuschüsse gebildet und wird über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagevermögens aufgelöst. Die Pensionsrückstellungen entsprechen dem Barwert der Versorgungszusagen. Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgt auf Grundlage der "Sterbetafeln 2018 G" von Prof. Dr. K. Heubeck. Den Rückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren zugrunde. Folgende Grundlagen wurden berücksichtigt:
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt T€ 1.111,2. Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen beinhaltet, wie im Vorjahr, Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB a. F. i. V. m. Art. 66 Abs. 3 EGHGB. Der Ansatz der Aufwandsrückstellungen wird gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten und fortgeschrieben. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellungsverbräuche sind aus Vereinfachungsgründen unterjährig als laufender Aufwand erfasst. Der Verbrauch der Gewährleistungsrückstellungen wurde unsaldiert über separate Konten innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge erfasst. Eventuelle Auflösungen werden ebenfalls separat unter den sonstigen betrieblichen Erträgen aufgeführt. Die Bildung beziehungsweise die Erhöhung der Rückstellungen wurde über die entsprechenden Aufwandskonten erfasst. Entsprechende Preis- und Kostensteigerungen wurden mit 2 % bzw. 4 % berücksichtigt. Rückstellung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen laufzeitkongruenten Marktzinssatz abgezinst. Der Umsatz ist realisiert, wenn die Werklieferung und Leistung an den Kunden vertragsgemäß erbracht sind. Sind abgrenzbare, abrechenbare Teilleistungen (Aufbau einzelner Windenergieanlagen) vereinbart, ist der Umsatz realisiert, wenn diese erbracht sind. Im Konzernabschluss werden die Aktiv- und Passivposten, mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umgerechnet wurde, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz wurde innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen ausgewiesen. In den Einzelabschlüssen werden Fremdwährungsgeschäfte am Abschlussstichtag grundsätzlich gem. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Beträgt die Restlaufzeit der Vermögensgegenstände und Schulden mehr als ein Jahr, wurden Kursverluste unmittelbar erfolgswirksam, Währungsgewinne hingegen nur insoweit erfasst, als sie nicht zu einer Überschreitung der ursprünglichen Anschaffungskosten beziehungsweise zu einer Unterschreitung des ursprünglichen Erfüllungsbetrags führten. Gemäß DRS 25.96 wurden für die ENERCON Rüzgar Enerji Santrali Kurulum Hizmetleri Limited Sirketi als Gesellschaft in einem Hochinflationsland die inflationsbedingten Auswirkungen auf den Vermögens- und Erfolgsausweis durch Indexierung bereinigt. V. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem Konzernanlagenspiegel dargestellt. In den Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie in den sonstigen Ausleihungen sind zum 31. Dezember 2022 T€ 231.946,1 niedrigverzinsliche Finanzinstrumente enthalten. Der beizulegende Zeitwert beträgt T€ 220.307,0. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
In den sonstigen Vermögensgegenständen wurden im Vorjahr zuschussähnliche Aufwandsübernahmen für Forschung, Entwicklung und Serienpflege in Höhe von T€ 121.891,3 ausgewiesen, die nunmehr aufgrund der erstmaligen Einbeziehung der Wobben Properties GmbH in die immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 114.771,4 umgegliedert wurden. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 8.490,3 (Vorjahr: T€ 4.456,0). 3. Kassenbestände, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks In den Guthaben bei Kreditinstituten und damit auch im Finanzmittelfonds der Konzernkapitalflussrechnung sind Bankguthaben in Höhe von T€ 432.228,8 (Vorjahr: T€ 406.107,2) enthalten, die der Barunterlegung von Avalbürgschaften oder Projektfinanzierungen dienen und somit dem Konzern nicht liquide zur Verfügung stehen. 4. Aktive latente Steuern Im Konzernabschluss werden die passiven latenten Steuern, die im Wesentlichen auf unterschiedlichen Ansätzen der immateriellen Vermögensgegenstände, des Sachanlagevermögens sowie der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beruhen, mit den aktiven latenten Steuern verrechnet. Die aktiven latenten Steuern resultieren überwiegend aus dem unterschiedlichen Ansatz von Vorräten, sonstigen Rückstellungen sowie aus der Zwischenergebniseliminierung im Anlage- und Umlaufvermögen. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Für die Berechnung der latenten Steuern werden die Steuersätze der jeweiligen lokalen Gesellschaft bzw. Betriebsstätte zugrunde gelegt, die zwischen 12,5 % und 34,0 % betragen. 5. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist im Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt. 6. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die übrigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus den Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, für ausstehende Rechnungen, für Prozesskosten sowie für Gutschriften zusammen. 7. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargelegt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von T€ 16.480,4 (Vorjahr: T€ 86.315,7) durch Grundpfandrechte oder Sicherungsübereignungen besichert. In den sonstigen Verbindlichkeiten befindet sich ein Darlehen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, das zum Stichtag bei T€ 492.800,0 valutiert. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche oder kraft Gesetzes bestehende Sicherheiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 11.523,6 (Vorjahr: T€ 18.506,8). 8. Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten umfasst im Wesentlichen späteren Geschäftsjahren zuzuordnende Erlöse für Wartung aufgrund von EPK- und Wartungsverträgen. Des Weiteren wurden Einspeiseerlöse und Mieterlöse abgegrenzt. Der Zeitraum richtet sich nach den jeweiligen Verträgen. 9. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestehen in folgender Form:
Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse geht die Geschäftsleitung davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können und schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme als unwahrscheinlich ein. Für die Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind Pfandrechte in Höhe von T€ 48.991,8 (Vorjahr: T€ 57.391,2) gewährt worden. VI. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach geografischen Gesichtspunkten und Tätigkeitsbereichen wie folgt:
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten folgende Posten:
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
In den Aufwendungen aus der Zuführungen zu Rückstellungen sind Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von T€ 13.710,0 (Vorjahr: T€ 11.600,0) enthalten. In den übrigen Aufwendungen sind Verluste aus Entkonsolidierung in Höhe von T€ 24.716,6 (Vorjahr: T€ 43.078,2) enthalten. 4. Außerplanmäßige Abschreibungen
VII. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgender Form:
Die Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben ergeben sich aus Bestellungen des Anlagevermögens. Die Verpflichtungen aus Mieten resultieren aus Verträgen für die Nutzung von Lagerflächen und Räumlichkeiten. In den Leasingverpflichtungen sind Verpflichtungen aus Leasingraten in Höhe von voraussichtlich T€ 149,3 für das Jahr 2023 enthalten, welche sich aus Leasingverträgen mit einer Leasinggesellschaft ergeben, an der die Gesellschaft beteiligt ist. Neben den Verpflichtungen aus Leasingraten sind Inanspruchnahmen aus der Abwicklung der in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte in Höhe einer Gesamtsumme von T€ 558,3 bis zum Jahr 2025 möglich. Zur optimalen Gestaltung der kurzfristigen Liquiditätssituation wurden im Bereich Leasing Sale-and-Lease-back-Geschäfte abgeschlossen. Der für das Geschäftsjahr 2023 ermittelte Zahlungsmittelabfluss entspricht den Leasingaufwendungen. Die anderen finanziellen Verpflichtungen setzen sich aus schwebenden Geschäften und aus Dauerschuldverhältnissen zusammen. Bei den schwebenden Geschäften handelt es sich um langfristig abgeschlossene Abnahmeverpflichtungen für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (insbesondere von Rohstoffen). Die Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus Verpflichtungen zur Zahlung von Vertriebslizenzen sowie aus Verträgen für IT-Dienstleistungen und Verwaltungsdienstleistungen. 2. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2022 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 10.892 Mitarbeiter (Vorjahr: 6.010 Mitarbeiter) beschäftigt. Davon werden 5.085 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.354 Mitarbeiter) im Ausland beschäftigt. 3. Vergütung für die Geschäftsführung Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Jahr 2022 T€ 3.432,2. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der UEE Holding Verwaltungs SE haben im Jahr 2022 Gesamtbezüge in Höhe von T€ 180,0 erhalten. Hinsichtlich der Bezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 314 Abs. 3 i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. 4. Befreiender Konzernabschluss Folgende Tochterunternehmen nehmen die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch: ENERCON Production GmbH, Aurich ENERCON Logistic GmbH, Aurich Induction Generatorenfertigung GmbH, Aurich Mechanic Anlagenbau GmbH, Aurich Composite Material Supply GmbH, Aurich WRD Wobben Research and Development GmbH, Aurich ENERCON Consulting Services GmbH, Aurich ENERCON IT Service GmbH, Aurich Solvent GmbH, Aurich Rothenseer Generatorenfertigung GmbH, Magdeburg Windgeneratorenfertigung Magdeburg GmbH, Magdeburg ENERCON Sales & Finance Partners GmbH, Aurich (Vormals: ENERCON Independent Power Producer GmbH) Wobben Properties GmbH, Aurich ENERCON India Development GmbH, Aurich ENERCON Service GmbH, Aurich ENERCON Service Deutschland GmbH, Aurich ENERCON Service Center Gotha GmbH, Aurich WEC Installation GmbH, Aurich WEC Grid Connect GmbH, Aurich Service Material Logistics GmbH, Aurich ENERCON Support GmbH, Aurich 5. Honorar des Konzernabschlussprüfers Das Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:
6. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Risiken aus Wechselkurs-, Strompreis-, Zinssatz- und Rohstoffpreisänderungen im Rahmen der weltweiten Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente begrenzt beziehungsweise eliminiert. Das Management dieser Risiken wird durch konzernweit gültige Richtlinien geregelt, unter anderem ist es den operativen Einheiten des Konzerns nicht gestattet, derivative Finanzinstrumente zu spekulativen Zwecken einzusetzen. Um das Fremdwährungänderungsrisiko abzusichern, das aus den Schwankungen der in Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände und antizipativen Transaktionen resultieren, werden Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte und Zero-Cost-Collar eingesetzt. Zur Absicherung von Rohstoffpreisänderungsrisiken aus antizipativen Transaktionen werden Rohwarenswaps eingesetzt. Die Vertragspartner des Unternehmens bei derivativen Finanzgeschäften sind Banken und Devisenbroker. Die Bonität der Vertragspartner unterliegt einer ständigen Überwachung. Der Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt unter Einhaltung vorgegebener Risikolimits. Die Vertragspartner des Unternehmens bei derivativen Stromtermingeschäften sind Stromhandelshäuser. Die im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente dienen grundsätzlich Sicherungszwecken. Die nachfolgende Tabelle zeigt die zum Stichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente:
Das Nominalvolumen entspricht der unsaldierten Summe der zwischen den Parteien vereinbarten Kauf- und Verkaufsbeträge und ist deshalb kein Maßstab für das Risiko aus dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Chancen und Risiken werden durch den Marktwert ausgedrückt, der dem Rückkaufswert der Derivate am Bilanzstichtag entspricht. Der Zeitwert der Derivate wird mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft. Derivative Finanzinstrumente werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Wirksamkeit wird sowohl prospektiv als auch retrospektiv auf Basis der einschlägigen Methoden zur Effektivitätsmessung nachgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt nach der sogenannten "Einfrierungsmethode". Ist die Bildung einer Bewertungseinheit nicht möglich, werden die Derivate imparitätisch bewertet. Derivate, die nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Währungs-, Preis- oder Rohstoffsicherung dienen, die jedoch die Kriterien des § 254 HGB nicht erfüllen, werden a) bei negativem beizulegenden Zeitwert als Drohverlustrückstellung erfasst; b) bei positivem beizulegenden Zeitwert als Merkposten fortgeführt. Die folgenden Vermögensgegenstände, Schulden, schwebenden Geschäfte und antizipative Transaktionen werden mit Finanzinstrumenten zu Bewertungseinheiten zusammengefasst:
Darüber hinaus bestehen nachfolgende Bewertungseinheiten, deren Grundgeschäfte ein oder mehrere derivative Finanzinstrumente sind:
7. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn des Mutterunternehmens in Höhe von T€ 115.633,7 auf neue Rechnung vorzutragen. 8. Nachtragsbericht Mit Gesellschafterbeschluss vom 2. Mai 2023 hat die Aloys Wobben Stiftung eine Einlage in die Rücklage in Höhe von T€ 50.000,0 vorgenommen. Konzernanlagenspiegel
Konzernkapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2022
Auftretende Differenzen ergeben sich aus Rundungen. Im Finanzmittelfonds sind Wertpapiere des Umlaufvermögens und liquide Mittel mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten enthalten. Konzerneigenkapitalspiegel
Aurich, 31 Mai 2023 Dr. Jürgen Zeschky, Vorstandsvorsitzender Dr. Michael Jaxy, Vorstandsmitglied Dr. Martin Pillmann, Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. (FH) Jörg Scholle, Vorstandsmitglied LL.M. Ulrich Schulze Südhoff, Vorstandsmitglied Udo Bauer, Vorstandsmitglied Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die UEE Holding SE & Co. KG, Aurich PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Konzernabschluss der UEE Holding SE & Co. KG, Aurich, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der UEE Holding SE & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "I. Allgemeine Erläuterungen" des Konzernanhangs sowie auf die Angaben in Abschnitt "3. Chancen- und Risikobericht" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Muttergesellschaft und des Konzerns gefährdet ist, sollte die UEE Holding SE & Co. KG die Bedingungen des WSF-Vertragswerkes nicht einhalten können und der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ihm zustehende Sondertilgungsrechte ausüben. Der Fortbestand der Muttergesellschaft und des Konzerns ist ebenfalls gefährdet, sollte sich ein wesentliches Unterschreiten der Planung in Bezug auf die Liquidität ergeben und in diesem kritischen Fall keine Möglichkeit zur Reaktion aus eigener Kraft bestehen. Wie in Abschnitt "I. Allgemeine Erläuterungen" des Konzernanhangs sowie in Abschnitt "3. Chancen- und Risikobericht" des Konzernlageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Muttergesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlageberichtsind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSORGANS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Das Aufsichtsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leer, 31. Mai 2023 BDO
DPI AG
Jan Königshoven, Wirtschaftsprüfer Carsten Feldmann, Wirtschaftsprüfer Weitere Angaben zum KonzernabschlussIn der Gesellschafterversammlung vom 18. Oktober 2023 wurde der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 gebilligt. |
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