Thung Thong GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Friederike Isabel Clauss seit 11.5.2023 | Prokura |
Stef Van de Perre seit 6.5.2021 | Geschäftsführer |
Thomas Berti seit 4.2.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gate Gourmet Switzerland Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Spiriant GmbHNeu-IsenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019LageberichtGrundlagen der GesellschaftDie Spiriant GmbH, Neu-Isenburg ("die Gesellschaft" oder kurz "SPIRIANT"), ist Anbieter für Inflight-Equipment und beliefert Fluggesellschaften weltweit mit Artikeln für den Bordservice - von Trolleys über Geschirr, Besteck und Gläsern, Plastikbechern und Pappschachteln sowie Kopfkissen, Decken, Kopfhörern bis hin zu Amenity Kits. SPIRIANT ist dabei spezialisiert auf die Entwicklung und das Design der kompletten Bandbreite von Bordservice-Artikeln, stellt diese jedoch nicht selbst her. Stattdessen verfügt die Gesellschaft über ein globales Lieferantennetzwerk und unterhält eine Vielzahl an Beziehungen zu Speditionen und Frachtunternehmen, um die entsprechende Logistik zur Belieferung der Kunden sicher zu stellen. Grundsätzlich verkauft SPIRIANT die einzelnen Artikel direkt an die Kunden und organisiert den Transport in deren Läger (sog. "Direct Product Sale"). Für ausgewählte Kunden wie bspw. die Lufthansa übernimmt SPIRIANT weitergehende Leistungen wie die Lagerung aller Bordserviceartikel und die Distribution an die Flughäfen, an denen die jeweiligen Airlines Catering-Leistungen beziehen. In diesen Modellen werden die Artikel als Teil einer Gesamtleistung abgerechnet (sog. "Leasing-Modell") und verbleiben bis zur Lieferung an die Caterer im Besitz der Gesellschaft ("Asset Ownership"). Alleinige Gesellschafterin der Spiriant GmbH ist die LSG Lufthansa Service Holding AG mit Sitz in Neu-Isenburg. Die Spiriant GmbH wurde im Geschäftsjahr 2019 nach den KPIs "Net Revenue" und "LH-EBIT" gesteuert. Die KPIs basieren auf dem für den Deutsche Lufthansa-Konzern bereitgestellten IFRS-Zahlenwerk. Das LH-EBIT ergibt sich im Wesentlichen aus dem Ergebnis vor Steuern nach der Korrektur von Zinsergebnis und Ergebniseffekten aus der Bewertung und Realisierung von Finanzschulden. Abweichend vom handelsrechtlichen Jahresabschluss handelt es sich bei den KPIs um Ergebnisse nach IFRS. Der Betrieb wird auch mithilfe nichtfinanzieller Leistungsindikatoren gesteuert. Diese umfassen die Mitarbeiterkapazitäten gemessen als FTE (Full Time Equivalent) sowie die Anzahl der geflogenen Sitzplätze beim Hauptkunden Lufthansa. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas Wachstum der Weltwirtschaft hat sich vor allem aufgrund anhaltender Handelskonflikte im Jahr 2019 auf 2,6 Prozent verringert (Vorjahr: 3,2 Prozent). Dieser Trend zeigte sich auch in Nordamerika, wo die Wachstumsrate auf 2,3 Prozent gefallen ist, dem schwächsten Wachstum seit 2016 (Vorjahr: 2,9 Prozent). Trotz Einbußen verzeichnete die Region Asien/Pazifik mit einem Plus von 4,3 Prozent (Vorjahr: 4,8 Prozent) weiterhin das stärkste Wachstum. Das Wirtschaftswachstum in China verlangsamte sich auf 6,2 Prozent (Vorjahr: 6,6 Prozent). In Europa lag das Wirtschaftswachstum bei 1,4 Prozent (Vorjahr: 2,1 Prozent). Die deutsche Wirtschaft wuchs um 0,5 Prozent (Vorjahr: 1,5 Prozent) und damit langsamer als die europäischen Nachbarländer. Der Euro wertete im Jahresdurchschnitt gegenüber allen anderen Hauptwährungen ab. Der durchschnittliche Wechselkurs zum Japanischen Yen lag um 6 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Gegenüber dem US-Dollar verbilligte sich der Euro um 5 Prozent, gegenüber dem Schweizer Franken um 4 Prozent. Gegenüber dem Britischen Pfund und dem Chinesischen Renminbi wertete der Euro jeweils 1 Prozent ab. 2 Die Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Lage wirkte sich auch spürbar auf die Nachfrage nach Flugreisen aus. So verlangsamte sich das Wachstum der weltweit verkauften Passagierkilometer gemäß Berechnungen der International Air Transport Association (IATA) und betrug im Jahr 2019 nur noch 4 Prozent (Vorjahr: 7 Prozent). Damit liegt das Wachstum im Jahr 2019 unter dem Niveau der durchschnittlichen Wachstumsrate der vergangenen fünf Jahre. 3 Regional zeigt sich erneut ein differenziertes Bild. Fluggesellschaften aus den Regionen Asien/Pazifik und Afrika wiesen dabei mit jeweils 5 Prozent das höchste Wachstum an verkauften Passagierkilometern aus. Der Absatz der deutschen Fluggesellschaften stieg gemäß den Angaben des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) um 1,3 Prozent. Der europäische Markt für Flugreisen war im Jahr 2019 deutlich von dem gesamtwirtschaftlichen Abschwung, Überkapazitäten und einem harten Wettbewerb geprägt. Dies belastete die Preisentwicklung in Europa über das gesamte Jahr hinweg negativ. Operativ verliefen jedoch vor allem die Sommermonate, in denen es im Jahr 2018 zu vielen Flugausfällen und Verspätungen durch infrastrukturelle Engpässe in der gesamten Luftfahrtbranche gekommen war, in 2019 deutlich stabiler. 4 Im Verkehrsgebiet Nordamerika zahlten sich der höhere Marktkonsolidierungsgrad und die dort herrschende Kapazitätsdisziplin insbesondere innerhalb der drei großen kommerziellen Joint Ventures weiterhin aus. Steigende Passagiervolumina sowie die zunehmend hohen Ansprüche der Konsumenten nach Abwechslung und Individualität insbesondere in den höheren Klassen ("Business Class" und "First Class") haben in den vergangenen Jahren die Nachfrage in bestimmten Segmenten der Bordserviceartikel getrieben. So spielten beispielsweise bei den sog. Amenity Kits die Gestaltung der Taschen sowie die Marken für Taschen und Kosmetika eine ausschlaggebende Rolle. Zuletzt und in besonders starkem Ausmaß durch die neue EU-Direktive zu "Single Use Plastic" hat das Thema Nachhaltigkeit bei den Kunden weltweit einen sehr hohen Stellenwert erlangt. Viele Fluggesellschaften haben entsprechende Projekte und Initiativen zur Vermeidung von Plastikartikeln und Plastikmüll initiiert und entsprechende Ausschreibungen durchgeführt. SPIRIANT hat sich frühzeitig auf diese Nachfrage eingestellt und gemeinsam mit Partnern ein komplettes Sortiment an alternativen Artikeln entwickelt sowie Recycling-Konzepte, bei denen bspw. Plastikbecher eingesammelt und das Material vollständig wiederverwendet werden kann (sog. "Circular Economy"). Geschäftsverlauf und operative EntwicklungIn 2019 konnte die Gesellschaft einen leichten Anstieg der Umsatzerlöse erzielen. Dieser resultierte aus der guten Entwicklung des größten Kunden Lufthansa sowie dem einmaligen Verkauf von Vorräten an den Kunden Condor. Im Vorjahresvergleich ist beim Kunden Lufthansa ein Sondereffekt zu beachten, der in 2018 durch die Einführung des überarbeiteten Markenauftritts der Lufthansa Airlines zu zusätzlichen Abrechnungen geführt hat. Des Weiteren gab es in 2019 durch die Insolvenz der Thomas Cook-Gruppe, die für den Kunden Condor im sogenannten Schutzschirmverfahren resultierte, Herausforderungen im operativen Geschäft sowie an der Schnittstelle zum Kunden (z. B. durch ein verändertes Abrechnungsverfahren und die Umstellung des Vertrages). Eine weitere signifikante Herausforderung für SPIRIANT war der bevorstehende Verkauf des Europageschäfts der LSG Group (inklusive SPIRIANT) an die gategroup, der das gesamte Geschäftsjahr prägte und signifikant Ressourcen gebunden sowie zu einer erhöhten Personalfluktuation geführt hat. Die Lufthansa Group und gategroup haben am 6./7. Dezember 2019 einen Kaufvertrag über das Europageschäft der LSG Group geschlossen. Der Vertrag umfasst neben den europäischen Catering Betrieben auch das Lounge-Geschäft sowie die europäischen Aktivitäten des Convenience Retail-Spezialisten Evertaste, das Equipment-Geschäft SPIRIANT sowie die Einzelhandelsgeschäfte der Marke "Ringeltaube". Die EU-Kommission hat am 3. April 2020 dem Verkauf unter Auflagen zugestimmt. Vermögens-, Finanz-, und ErtragslageDie Umsatzerlöse der Gesellschaft lagen im Geschäftsjahr 2019 bei TEUR 142.598 (Vorjahr: TEUR 141.535). Dies entspricht einer Steigerung von 0,8 Prozent, die größtenteils auf gestiegene Volumina der Lufthansa Group sowie den einmaligen Verkauf der Vorräte an den Kunden Condor zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 2.265 (Vorjahr: TEUR 1.294) beinhalten insbesondere Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1.349 (Vorjahr TEUR 480) sowie weitere Erträge aus Kostenweiterbelastungen und der Auflösung von Rückstellungen. Der Materialaufwand lag in 2019 bei TEUR 108.290 (Vorjahr: TEUR 107.104). Somit ergibt sich in Bezug auf die Umsatzerlöse eine im Vorjahresvergleich konstante Materialaufwandsquote in Höhe von 75,9 Prozent (Vorjahr: 75,7 Prozent). Dies ist auf einen gegenüber dem Vorjahr ähnlichen Produkt-Mix mit vergleichbaren Margen zurückzuführen. Im Jahr 2019 beschäftigte die Spiriant GmbH durchschnittlich 134 Mitarbeiter (Vorjahr: 132 Mitarbeiter). Der Personalaufwand im Berichtsjahr veränderte sich gegenüber dem Vorjahr nur im geringen Maße und beträgt TEUR 10.821 (Vorjahr: TEUR 10.348). Die Personalaufwandsquote stieg in Bezug auf die Umsatzerlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht an auf 7,6 Prozent (Vorjahr: 7,3 Prozent). Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 3.231 (Vorjahr: TEUR 4.271) beinhalten im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. Dies umfasst insbesondere Trolleys, die im Rahmen des sogenannten Leasingmodells den Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist damit begründet, dass im Vorjahr eine größere Zahl an Trolleys das Ende ihrer planmäßigen Abschreibungsdauer erreicht haben. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 12.515 (Vorjahr: TEUR 11.018) umfassen größtenteils Aufwendungen für konzerninterne Leistungen in Höhe von TEUR 4.933 (Vorjahr: TEUR 3.913), Mieten und Erhaltungen über TEUR 2.177 (Vorjahr: TEUR 1.984), Einzelwertberichtigungen auf Forderungen sowie Forderungsverluste (insbesondere gegenüber dem Kunden Condor) in Höhe von TEUR 1.888 (Vorjahr: TEUR 197) sowie Aufwendungen für Reise und Personal über TEUR 1.468 (Vorjahr: TEUR 1.634). Bedingt durch die oben genannten Effekte liegt das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 bei TEUR 10.006 (Vorjahr: TEUR 10.088). Das LH-EBIT beträgt im Berichtszeitraum TEUR 10.129 (Vorjahr: TEUR 11.012; Budget 2019: TEUR 10.874). Die Abweichung zum handelsrechtlichen Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit resultiert im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung der personenbezogenen Rückstellungen nach HGB und IFRS, Unterschieden bei der Abschreibung im Sachanlagevermögen und der Nicht-Berücksichtigung von Aufwendungen für konzerninterne Serviceleistungen im LH-EBIT. Das negative Finanzergebnis der Gesellschaft in Höhe von -TEUR 1.193 (Vorjahr: -TEUR 1.991) wird mit +TEUR 293 (Vorjahr: +TEUR 82) durch das positive Beteiligungsergebnis beeinflusst. Das negative Zinsergebnis der Gesellschaft in Höhe von -TEUR 1.486 (Vorjahr: -TEUR 2.073) enthält im Wesentlichen Erträge aus der Bewertung des Planvermögens in Höhe von TEUR 643 (Vorjahr: Aufwendungen aus der Bewertung des Planvermögens TEUR 311), realisierte Erträge aus dem Planvermögen in Höhe von TEUR 31 (Vorjahr: TEUR 4) und Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 1.701 (Vorjahr: TEUR 1.298). Insgesamt ergibt sich nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von TEUR 2.965 (Vorjahr: TEUR 2.818) und unter Berücksichtigung sonstiger Steuern von -TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 7) eine Gewinnabführung von TEUR 5.520 (Vorjahr: TEUR 5.290) und ein abführungsgesperrter Jahresüberschuss von TEUR 330. Im Geschäftsjahr 2019 hat die Gesellschaft Net Revenues i. H. v. TEUR 141.715 erwirtschaftet (Vorjahr: TEUR 140.450; Budget: TEUR 136.166). Die Net Revenues entsprechen dabei den Umsatzerlösen der Gesellschaft nach IFRS. Die Gründe für die Veränderung umfassen das stärkere Wachstum der Lufthansa sowie den einmaligen Verkauf der Vorräte an den Kunden Condor, der nicht im Budget geplant war. Das LH-EBIT liegt mit TEUR 10.129 in 2019 unter Budget (TEUR 10.874) und unter Vorjahr (TEUR 11.012). Die wesentlichen Effekte für die Abweichung resultieren aus Einzelwertberichtigungen an Forderungen gegenüber dem Kunden Condor. Insgesamt beschäftige die Gesellschaft im Berichtszeitraum im Durchschnitt 127,4 FTE (Vorjahr: 126,7 FTE sowie im Budget 2019: 135,4 FTE). Die Abweichung zum Budget hat die Ursache, dass im Zuge des geplanten Verkaufs der Gesellschaft Mitarbeiter das Unternehmen verlassen haben und nicht alle offenen Stellen kurzfristig nachbesetzt werden konnten. Die Anzahl der geflogenen Sitze beim Hauptkunden Lufthansa betrug im Berichtszeitraum 87.049.375 (Vorjahr: 84.669.625, Budget 2019: 84.983.080). Dem Anstieg liegt insbesondere eine Ausweitung der Flugkapazitäten im Kontinental-Verkehr (Kont) zu Grunde, während im Interkontinental-Bereich nur ein geringer Anstieg zu verzeichnen war. Die Bilanzsumme der Gesellschaft lag zum Bilanzstichtag 31.12.2019 bei TEUR 58.831 (Vorjahr: TEUR 54.528) und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 7,9 Prozent angestiegen. Das Anlagevermögen der SPIRIANT betrug zum Geschäftsjahresende TEUR 4.438 (Vorjahr: TEUR 6.829). Somit ergibt sich eine Anlagenintensität von 7,5 Prozent (Vorjahr: 12,5 Prozent). Der Rückgang des Anlagevermögens resultiert aus Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von TEUR 3.231 (Vorjahr: TEUR 4.271), die die Zugänge im Anlagevermögen im Berichtsjahr deutlich überstiegen. Das Umlaufvermögen hat sich im Berichtsjahr um TEUR 6.697 bzw. 14,0 Prozent erhöht und lag zum 31.12.2019 bei TEUR 54.393 (Vorjahr: TEUR 47.696). Die Vorräte erhöhten sich dabei leicht auf TEUR 34.653 (Vorjahr: TEUR 33.708). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich auf TEUR 3.257 (Vorjahr: TEUR 3.593). Insgesamt bestanden zum 31.12.2019 Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 15.853 (Vorjahr: TEUR 10.175). Der Anstieg entfällt mit TEUR 7.277 im Wesentlichen auf das Lufthansa-Finanzverrechnungskonto. Die sonstigen Vermögensgegenstände lagen bei TEUR 627 (Vorjahr: TEUR 217). Unter Berücksichtigung des abführungsgesperrten Jahresüberschusses von TEUR 330 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR 18) weist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 1.842 (Vorjahr: TEUR 1.512) aus. Die Rückstellungen in Höhe von TEUR 14.103 (Vorjahr: TEUR 13.443) beinhalten Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 6.718 (Vorjahr: TEUR 6.116) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 7.385 (Vorjahr: TEUR 7.327). Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betragen TEUR 434 (Vorjahr: TEUR 0). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen am Jahresende bei TEUR 12.734 (Vorjahr: TEUR 10.343). Gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 29.266 (Vorjahr: TEUR 28.979), davon aus dem Finanzverkehr in Höhe von TEUR 20.054 (Vorjahr: TEUR 20.020). Die sonstigen Verbindlichkeiten blieben fast unverändert bei TEUR 217 (Vorjahr: TEUR 252). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 991 (Vorjahr: TEUR 2.748). Die Finanzierung der SPIRIANT erfolgt bei Bedarf über die Konzernmuttergesellschaft Deutsche Lufthansa AG. Das Kontrahentenlimit der SPIRIANT betrug zum 31.12.2019 TEUR 7.000. Das Guthaben auf dem Finanzverrechnungskonto betrug zum 31.12.2019 TEUR 13.806. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageDie Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr war geprägt durch eine sehr solide Umsatzentwicklung mit bestehenden und neuen Kunden, die Auswirkungen der Insolvenz der Thomas Cook-Gruppe sowie den bevorstehenden Verkauf des Europageschäfts der LSG Group, das die SPIRIANT beinhaltet. Die Fluggesellschaften weltweit haben auch in 2019 von einem starken Fluggastaufkommen profitiert, das zu entsprechender Nachfrage nach Bordserviceartikeln geführt hat. Durch die Anstrengungen von SPIRIANT in den zurückliegenden Jahren in den Bereichen Produktportfolioentwicklung, Lieferantennetzwerk sowie Kundenbeziehungen konnte die Gesellschaft von dieser Nachfrage profitieren. Ohne die negativen Auswirkungen der Insolvenz der Thomas Cook-Gruppe, die auch auf den Kunden Condor ausgestrahlt haben, hätte SPIRIANT nach Ansicht der Geschäftsführung das Vorjahresergebnis sowie das Budget für 2019 übertreffen können. Ein Teil dieser Ergebnisverbesserung geht allerdings auch auf den bevorstehenden Verkauf des Europageschäfts der LSG Group (inkl. SPIRIANT) und der damit einhergehenden erhöhten Personalfluktuation zurück, die dazu führte, dass nicht alle offenen Stellen besetzt werden konnten. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. SPIRIANT hat in den zurückliegenden Jahren stets positive Ergebnisse erwirtschaftet und durch einen neu abgeschlossenen langfristigen Vertrag mit dem Hauptkunden Lufthansa (Laufzeit bis 31.12.2025) sowie durch eine verbreiterte Kundenbasis die Basis geschaffen, diese positive Entwicklung weiter fortzuführen. Auch wenn die erwirtschafteten Mittel im Rahmen des bis Ende 2019 geltenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur Obergesellschaft transferiert wurden, verfügt die Gesellschaft über ihre Konzernbeziehungen zur LSG Lufthansa Service Holding AG und aufgrund ihrer Einbindung in das Cashpooling der Deutsche Lufthansa AG grundsätzlich über einen gesicherten Zugang zu liquiden Mitteln. Zum Zeitpunkt des Gesellschafterwechsels im Rahmen des Closings wird das vorhandene Guthaben auf dem Finanzverrechnungskonto an die Gesellschaft ausgezahlt. RisikoberichtRisiken werden als mögliche zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse verstanden, die zu einer negativen Plan-, Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die bewusste Steuerung von Risiken ist ein integraler Faktor der Unternehmensführung. Das Management von Risiken ist in die bestehenden Geschäftsprozesse integriert. Die Risikostrategie wird durch die risikopolitischen Grundsätze konkretisiert. Diese umfassen die Identifikation von Risiken, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Risiken, die Eindeutigkeit von Risikoverantwortlichkeiten, die Bewertung von Risiken und deren proaktive Steuerung und Überwachung, die Umsetzung notwendiger Maßnahmen sowie die Abstimmung der risikorelevanten Informationen mit den Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozessen. Die risikopolitischen Grundsätze werden in der vom Vorstand der LSG Lufthansa Service Holding AG erlassenen Risikomanagement-Richtlinie geregelt, die darüber hinaus alle methodischen und organisatorischen Standards im Umgang mit Risiken verbindlich festgelegt. Die Risiken sind nachfolgend im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung auf die Erreichung der Prognosen bzw. der angestrebten Ziele absteigend angeordnet. Weltweit bestehen Risiken durch die Übertragung von Infektionserregern vom Tier zum Menschen, von Mensch zu Mensch sowie auf anderen Wegen (z. B. Schmierinfektionen). Durch epidemische, pandemische oder sonstige Ausbreitungsmuster wie Bioterrorismus drohen hohe Krankheitsraten in verschiedenen Ländern, Regionen oder Kontinenten. Dies kann kurz-, mittel und langfristig dazu führen, dass das Fluggastaufkommen im Luftverkehr aus Angst vor Ansteckung drastisch sinkt, was eine entsprechend negative Auswirkung auf das Airline Catering und Catering-nahe Bereiche zur Folge hätte. Ferner ist es möglich, dass Mitarbeiter aus Angst vor Ansteckung nicht bereit sind, in betroffene Länder zu fliegen, und Mitarbeiter vor Ort diese Länder verlassen wollen. Durch hohe Krankheitsraten der Mitarbeiter kann der operative Betrieb gefährdet sein. Ebenso können behördliche Reiserestriktionen aus Angst vor der Einschleppung von Krankheitserregern zu operativen Einschränkungen führen. Die LSG Group prüft permanent Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des amerikanischen und europäischen Centers of Disease Control, des deutschen Robert-Koch-Instituts und weiterer Institutionen (z. B. Corona Task Force Hessen und Bayern), um epidemische oder pandemische Gefährdungen bestmöglich frühzeitig aufdecken zu können. Alle Mitarbeiter werden proaktiv informiert, erhalten persönliche Schutzausrüstung und in der gesamten LSG Group werden jährlich, in Zusammenarbeit mit dem betriebsmedizinischen Dienst, Influenzaimpfungen angeboten. Die LSG Group hat die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für den Umsatz und das EBIT in verschiedenen Szenarien berechnet. Die weitere Entwicklung der Krise und die Reaktion der Konsumenten darauf, insbesondere hinsichtlich ihrer Nachfrage nach Flugreisen, ist allerdings nicht final abschätzbar. Es besteht somit das Risiko, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise wesentlich schwerwiegender sind als prognostiziert. Weiterhin kann es im Rahmen der globalen Versorgungswege zu Unterbrechungen kommen (z. B. durch Betriebsschließungen im Ursprungsland, Verzögerung auf dem Seeweg oder Einfuhrbeschränkungen im Zielland), die von der Gesellschaft kontinuierlich überwacht und im Bedarfsfall durch alternative Versorgungswege (z. B. Lieferanten aus anderen Ländern oder Luft- anstatt Seefracht) ersetzt werden können. Darüber hinaus besteht bei einem weiteren Ausbruch der Corona-Pandemie in China und anderen Ländern das Risiko, dass es damit einhergehend kurzfristig zu einer Schließung von Produktionsstätten kommen kann. Aufwendungen für Materialien stellen einen wesentlichen Kostenfaktor für SPIRIANT dar. Starke Veränderungen der Rohmaterialpreise können somit das operative Ergebnis beeinflussen. SPIRIANT versucht durch verschiedene Instrumente im Rahmen des Risikomanagements Preissteigerungen vollständig abzuwehren oder zumindest zu kompensieren. Insbesondere der strategische Einkauf mit Hilfe von Ausschreibungen sowie dauerhaften Partnerschaften mit Lieferanten sollen entsprechende Kostenvorteile generieren. Im Bereich der operativen Prozesse bestehen Produktivitätsrisiken, die sich unter anderem im Rahmen von Produktumstellungen oder Konzeptwechseln ergeben könnten. Durch die frühzeitige Wahrnehmung von Kundenbedürfnissen und proaktive Gestaltung von innovativen Servicekonzepten versucht die Gesellschaft, diesem Risiko entgegenzuwirken. Des Weiteren verfügt SPIRIANT über die Möglichkeit, in Abstimmung mit den Hauptkunden bei Konzeptwechseln die Restmengen der Produkte aus alten Konzepten noch zu verwerten, und damit Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vernichtung von Altartikeln zu vermeiden. Für die Gesellschaft ist es von größter Bedeutung, dass die gelieferten Produkte und Dienstleistungen die Qualitätsanforderungen der Kunden erfüllen und diese auch wie vereinbart geliefert werden. Zu diesem Zweck formuliert SPIRIANT im Rahmen der Produktentwicklung detaillierte Spezifikationen und unterhält ein eigenes Qualitätsmanagement mit Mitarbeitern, die entweder vor Ort beim Produzenten (in Asien) oder bei Eingang im Lager (in Deutschland) die Einhaltung dieser Spezifikationen überprüft. Überdies werden Lieferzeiten und Lagerreichweiten konstant überwacht und Sicherheitsbestände gemäß der Wichtigkeit des jeweiligen Artikels festgelegt sowie Lieferzeiten unter Berücksichtigung der Verlässlichkeit des Lieferanten und des Transportweges kalkuliert. Aufgrund von Absicherungen über das Konzern-Treasury der Deutsche Lufthansa AG sowie durch sogenannte Natural Hedgings (währungskongruenter Einkauf und Verkauf) ist das Fremdwährungsrisiko weitgehend reduziert. Durch den geplanten Verkauf der Gesellschaft besteht das Risiko, das unter dem neuen Eigentümer die genannten Absicherungen nicht wie in der Vergangenheit durchgeführt werden können. Die Geschäftsprozesse werden in allen Bereichen durch IT unterstützt. Mit dem Einsatz von IT gehen auch Risiken für die Stabilität der Geschäftsprozesse sowie für die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Informationen und Daten einher. Ein etablierter IT-Risikomanagement-Prozess sorgt dafür, dass die IT-Risiken erkannt und bewertet sowie entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduzierung eingeleitet werden. Die IT-Systeme werden regelmäßig hinsichtlich ihres Schutzbedarfes überprüft. Die Gesellschaft bietet eine betriebliche Altersvorsorge an und ist hierbei von den tarifvertraglichen Regelungen der Konzernmutter abhängig. Diese Verpflichtungen werden vor allem über extern investierte Pensionsplanvermögen finanziert. Das extern investierte Vermögen aus dem Pensionsplan wird über zum Teil extern gemanagte Fonds und Versicherungsgesellschaften verwaltet. Die Mittel werden in verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen und andere Anlageinstrumente investiert. Die Werte der extern investierten Pensionsplanvermögen unterliegen Schwankungen an den Kapitalmärkten. Ungünstige Kapitalmarktentwicklungen könnten demzufolge die Netto-Pensionsverpflichtungen deutlich steigern. Eine solche Steigerung der Netto-Pensionsverpflichtungen könnte langfristig die Finanzlage der Gesellschaft wegen des vermehrten zusätzlichen Mittelabflusses zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen beeinträchtigen. Zudem ist die Gesellschaft Risiken in Zusammenhang mit der Lebenserwartung und den Zinsänderungen bei ihren Pensionsverpflichtungen ausgesetzt, da sich eine ungünstige Entwicklung dieser Parameter negativ auf die im Rahmen dieser Pensionspläne bestehenden Verpflichtungen auswirken könnte. Die Lufthansa Group überprüft die Aviation Services, zu dem unter anderem die LSG Group beziehungsweise das Geschäftsfeld Catering zählt, kontinuierlich auf ihren Wertbeitrag und die fokussierte Weiterentwicklung. Dabei überprüft die Lufthansa Group regelmäßig die Attraktivität einzelner Marktsegmente, die gegenwärtige Wettbewerbsposition und künftigen Erlöspotenziale der Geschäftsfelder sowie die von diesen realisierten Synergien und insbesondere den Wertbeitrag für die Airlines. Hierbei kann auf Geschäftsfeldebene eine differenzierte Weiterentwicklung der Aviation Services Gesellschaften (z. B. der LSG Group) innerhalb oder außerhalb der Lufthansa Group beziehungsweise gemeinsam mit Partnern sinnvoll sein, um langfristiges Wachstum und nachhaltige Profitabilität sicherzustellen. In diesem Zusammenhang haben die Lufthansa Group und gategroup am 6./7. Dezember 2019 einen Kaufvertrag über das Europageschäft der LSG Group geschlossen. Der Vertrag umfasst neben den europäischen Catering Betrieben auch das Lounge-Geschäft sowie die europäischen Aktivitäten des Convenience Retail-Spezialisten Evertaste, das Equipment-Geschäft SPIRIANT sowie die Einzelhandelsgeschäfte der Marke "Ringeltaube". Im Rahmen des Verkaufsprozesses können Gerüchte und Mutmaßungen schnell zu einer Unruhe in der Belegschaft führen verbunden mit dem Risiko, dass wichtige Funktions- und Know-how-Träger planen, die LSG Group zu verlassen. Zudem besteht das Risiko, dass sich die Unsicherheit, welche mit dem Verkaufsprozess verbunden ist, negativ auf den gesundheitlichen Zustand von Mitarbeitern auswirken kann mit der Folge, dass es zu Beeinträchtigungen im Produktionsprozess kommen könnte. Die LSG Group begegnet diesem Risiko, indem sie offen, direkt und so konkret wie möglich über den Stand des Planungs- und Entscheidungsprozesses kommuniziert. Um die Stabilität der Gesellschaften des Europageschäfts der LSG Group zu gewährleisten, werden zwischen gategroup und Lufthansa bzw. LSG Group Transitional Services Agreements im IT- und Non-IT-Bereich abgeschlossen. Dadurch verringern sich die technischen Risiken durch das Closing erheblich. ChancenberichtDie Gesellschaft agiert in einem Umfeld, das aufgrund seiner globalen Vernetzung und hohen Dynamik permanent neue Erfolgspotenziale entstehen lässt, u. a. in Bezug auf Veränderungen der Kundenwünsche, Produkte, Marktstrukturen oder regulatorischen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der besonderen Innovationskraft und Wettbewerbsdifferenzierung sowie dem Qualitätsstreben der Mitarbeiter fortlaufend Potenziale für innerbetriebliche Verbesserungen in allen Bereichen. All diese internen wie externen, positiv werttreibenden Potenziale stellen Chancen dar. Als Chancen werden daher mögliche zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse verstanden, die zu einer positiven Plan-, Prognose- bzw. Zielabweichung führen können und damit potenzielle Wettbewerbsvorteile generieren. Die Chancen sind nachfolgend im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung auf die Erreichung der Prognosen bzw. der angestrebten Ziele absteigend angeordnet. Das Management ist darauf fokussiert, systematisch Chancen zu identifizieren. Im Rahmen von Szenario-Analysen sowie fundierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden die Chancen und die mit ihnen einhergehenden Risiken analysiert. Chancen, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung für die Entwicklung der Gesellschaft und damit für die Interessen ihrer Anteilseigner als vorteilhaft erachtet werden, werden mittels gezielter Maßnahmen verfolgt und umgesetzt. Die Steuerung erfolgt durch die etablierten Planungs- und Prognoseprozesse. Durch den bevorstehenden Wechsel zum neuen Eigentümer gategroup erwartet die Geschäftsführung neue Chancen durch den Zugang zu weiteren Kunden und den Zugriff auf Produktionskapazitäten und Know-How im Bereich der Volumenartikel. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage sowie Cashflows. Sollte sich die Weltwirtschaft nach der Corona-Krise deutlich dynamischer als erwartet entwickeln, wird dies die Geschäftsentwicklung positiv beeinflussen. Zukünftige Umsätze und Ergebnisse könnten in diesem Fall die aktuellen Erwartungen übertreffen. Im Bereich Kundenbedürfnisse sind weiterhin die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten bzw. Konzepten und Gesamtlösungen (Stichwort "Circular Economy") zu beobachten sowie neue Ausgestaltungswünsche des Caterings (z. B. im Rahmen von innovativen Bordverkaufsprogrammen). SPIRIANT kann diese beiden Anforderungen auf Basis der bestehenden Produkt-Expertise, der engen Verbindung zu den Catering-Operations und deren Anforderungen (über die LSG Group) sowie der Fähigkeit, kundenspezifische Lösungen zu entwickeln und zu implementieren in besonderer Weise erfüllen und von den sich wandelnden Kundenanforderungen profitieren. Das Zukunftsprogramm SCORE wurde Ende 2015 in die Linie überführt und die kontinuierliche Effizienzsteigerung als Daueraufgabe im Unternehmen verankert. Auch für das Geschäftsjahr 2020 sind Verbesserungsmaßnahmen geplant. Dies bietet die Chance, dass regelmäßig neue Potenziale zur Verbesserung des operativen Ergebnisses identifiziert und realisiert werden, die nicht Bestandteil der ordentlichen Planung sind. Es verbleibt jedoch die Herausforderung, eine ausreichende Anzahl von Ideen und Maßnahmen zu entwickeln, um die stetige Kosteninflation zu kompensieren. Gesamtaussage zur Chancen- und RisikosituationDie Ausbreitung des Coronavirus und seine Auswirkungen auf den globalen Flugverkehr haben die Gesamtrisikosituation der Gesellschaft gegenüber dem Vorjahr verändert. Der erhebliche Rückgang des Flugverkehrs im Rahmen der Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass sich die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation befindet. SPIRIANT wirkt dem mit der Reduzierung von Ausgaben auf das betriebsnotwendige Minimum entgegen. Unter anderem wird, soweit dies umsetzbar ist, das Instrument Kurzarbeit zur Flexibilisierung der Personalkosten eingesetzt. Der Fortbestand der Gesellschaft ist davon abhängig, dass es nicht zu einem erneuten wirtschaftlichen Stillstand infolge der Corona-Pandemie über einen längeren Zeitraum kommt bzw. dass eine erfolgreiche Fortsetzung der Geschäftstätigkeit wieder eintritt, die Deutsche Lufthansa AG bei Closing in der Lage ist, dem Anspruch der Gesellschaft auf Auszahlung ihres Liquiditäts-Guthabens im Rahmen des Cash-Pool-Systems nachzukommen und die Deutsche Lufthansa AG bzw. nach dem Gesellschafterwechsel die gategroup in der Lage ist, die Spiriant GmbH bei Bedarf mit ausreichend Liquidität zu versorgen oder die Spiriant GmbH eine andere Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung hat. Diese Krise stellt für die Gesellschaft ein bestandsgefährdendes Risiko dar und die Gesellschaft ist möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. Die Geschäftsführung geht aktuell jedoch davon aus, dass die Deutsche Lufthansa AG bei Closing in der Lage ist, den finanziellen Ausgleich des Cash-Pools zu leisten. Ferner geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Deutsche Lufthansa AG bzw. nach Closing die gategroup der Gesellschaft bei Bedarf liquide Mittel zur Verfügung stellen kann. Durch diese Maßnahme sind aus Sicht der Geschäftsführung die Liquiditätsreserven der Spiriant GmbH ausreichend, um die finanziellen Auswirkungen der Krise zu kompensieren. PrognoseberichtDie International Air Transport Association (IATA) hat ihre ursprünglich aufgestellte Prognose eines Wachstums des Passagierverkehrs um 4 Prozent aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus im April 2020 revidiert. Sie geht nun davon aus, dass die Fluggesellschaften weltweit einen Umsatzverlust in Höhe von 314 Mrd. USD verzeichnen werden, was einem Rückgang von 48 Prozent entspricht. Im oben genannten Szenario, welches eine extensive Ausbreitung des Coronaviruses unterstellt, rechnet die IATA mit einem Rückgang von 50 Prozent und 113 Mrd. USD für die Region Asien/Pazifik, mit 36 Prozent und 64 Mrd. USD für die Region Nordamerika sowie mit 55 Prozent und 89 Mrd. USD für den europäischen Markt. Eine Erholung auf das Flugvolumen vor Ausbreitung des Coronavirus wird erst für das Jahr 2023 erwartet. In Abhängigkeit der Entwicklung des weltweiten Passagieraufkommens ändert sich die Nachfrage nach Bordserviceartikeln. Die Airline Industrie ist von der aktuellen Unsicherheit aufgrund der Corona-Krise geprägt und gleichermaßen auch die Gesellschaft. Die Anpassungen der eigenen Strukturen auf Basis der gegebenen Flexibilität sowie der immer stärkere Kundenfokus auf Nachhaltigkeit sowie Minimierung der physischen Kontakte bietet Chancen aus dem Angebot innovativer, nachhaltiger Produkte für den Bordservice. Die Luftfahrtindustrie ist stärker und unmittelbarer als andere Branchen von den Folgen der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus betroffen. Das Coronavirus hat weltweit zu einer Vielzahl von Reisebeschränkungen bei Unternehmen, der Absage von Veranstaltungen und einer starken Verunsicherung bei Konsumenten geführt. Die Auswirkungen auf die Nachfrage nach Flugreisen und damit auf die Nachfrage nach Bordverpflegung sind erheblich, Prognosen sind aufgrund der dynamischen weltweiten Entwicklung und der fehlenden generellen Erfahrung mit Pandemien dieser Größenordnung weiterhin mit deutlichen Unsicherheiten verbunden. Die unsichere Situation aufgrund des Coronavirus trifft SPIRIANT für das Geschäftsjahr 2020. Daher wird weltweit bei allen Kunden mit einem Rückgang der Anzahl der Passagiere und des daher notwendigen Inflight-Equipments gerechnet. Das für das Jahr 2020 geplante Wachstum der Airlines wird somit nicht stattfinden. Die Net Revenues werden somit im Jahr 2020 voraussichtlich deutlich unter Vorjahr liegen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Folgen der Krise die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2020 damit stark beeinflussen werden. Die Dauer der Belastungen ist aktuell nicht abschätzbar, da sie maßgeblich von dem weiteren Verlauf der Krise und der Konsumentenreaktion auf die Verbreitung des Virus abhängt. Die Gesellschaft begegnet dieser Herausforderung, indem Kosten auf betriebsnotwendige Ausgaben beschränkt werden. Unter anderem wird hierbei das Instrument Kurzarbeit zur Flexibilisierung der Personalkosten eingesetzt. Die Auswirkungen der Virusausbreitung auf die Nachfrage werden die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft trotzdem erheblich beeinflussen. Für das LH-EBIT wird deshalb mit einem deutlichen Rückgang gegenüber Vorjahr gerechnet, da Kosteneinsparungen die negativen Effekte nur teilweise kompensieren werden. Auch bei den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wird mit einem deutlichen Rückgang gegenüber Vorjahr gerechnet. In Bezug auf die Veränderungen der Gesamtrisikosituation der Gesellschaft gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Corona-Pandemie wird auf die weiteren Erläuterungen im Kapitel Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation verwiesen. Das gute Niveau der Ertragslage des Geschäftsjahres 2019 sowie die kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung von Erlösentwicklung und Kostenstruktur bilden aus Sicht des Managements dennoch eine solide Grundlage, um den Herausforderungen des aktuellen Geschäftsjahres begegnen zu können und nach Möglichkeit gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
Neu-Isenburg, den 19. August 2020 Geschäftsführung Thomas Berti
1 Quelle der in diesem Abschnitt verwendeten
Wachstumsangaben: Global Insight World Overview per
15.01.2020.
Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019(1) Allgemeine HinweiseDie Spiriant GmbH hat Ihren Sitz in Neu-Isenburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main (HRB 9829). Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Alleinige Gesellschafterin der Spiriant GmbH ist die LSG Lufthansa Service Holding AG mit Sitz in Neu-Isenburg. Der Beherrschungsvertrag sowie der Gewinnabführungsvertrag wurden am 19.12.2019 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben. Ebenso wurde die ertragsteuerliche Umlagevereinbarung zum 31.12.2019, 24:00 Uhr beendet. (2) Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Dabei wird entgeltlich erworbene Software über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von ein bis fünf Jahren abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert fortgeschrieben. Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der linearen Methode vorgenommen. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die Nutzungsdauer wird bei technischen Anlagen und Maschinen mit zehn bis 15 Jahren sowie bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit ein bis 13 Jahren angesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 250,00 (netto) werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Netto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 betragen, wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird über fünf Jahre linear abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips am Bilanzstichtag. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Den erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Bewertungsabschläge Rechnung getragen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten) sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung sowie aus Altersteilzeitansprüchen der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in insolvenzgeschützten Fondsanlagen beziehungsweise Rückdeckungsversicherungen angelegt, die dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind. Die Deckungsvermögen werden zum beizulegenden Zeitwert unter Zugrundelegung von extern bereitgestellten Kursinformationen bzw. mit den Rückkaufwerten der Rückdeckungsversicherungen bewertet und mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die korrespondierenden Verpflichtungen, erfolgt ein gesonderter Ausweis als " aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Soweit die Zeitbewertung des jeweiligen Deckungsvermögens über den historischen Anschaffungskosten liegt, unterliegen die daraus resultierenden Erträge gem. § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB einer Ausschüttungssperre. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) unter Verwendung der Heubeck Richttafeln 2018 ermittelt. Neben angemessenen Fluktuations- und Karrieretrends werden dabei wie im Vorjahr ein Gehaltstrend von grundsätzlich 2,5 Prozent und ein unveränderter Rententrend von grundsätzlich 1,0 Prozent bzw. in Einzelfällen von 1,5 Prozent berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für die Bewertung zum 31. Dezember 2019 wird der entsprechende Zinssatz auf Basis der zum 30. November 2019 veröffentlichen Zinsinformationen auf den 31. Dezember 2019 prognostiziert. Er beträgt 2,71 Prozent (Vorjahr 3,21 Prozent). Der Effekt aus dieser Zinssatzänderung wird im Zinsergebnis erfasst. Die Differenz zwischen den mit dem 10-Jahres- bzw. 7-Jahresdurchschnittszinssatz per 31. Dezember 2019 ermittelten Rückstellungsbeträgen wird aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages an die Obergesellschaft abgeführt. Der für die Ermittlung dieses Unterschiedsbetrages korrespondierende 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt zum 31. Dezember 2019 1,97 Prozent (Vorjahr: 2,32 Prozent). Versorgungsverpflichtungen aus kapitalmarktabhängigen bzw. versicherungsförmig rückgedeckten Altersversorgungszusagen (Gehaltsumwandlungen) werden zum beizulegenden Zeitwert der zugrundliegenden Wertpapiere angesetzt, soweit dieser Wert den zugesagten Mindestbetrag überschreitet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrags. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Höhe des Erfüllungsrückstandes ergibt sich aus den bis zum 31. Dezember 2019 ausstehenden Gehaltszahlungen, die in der Freistellungsphase fällig werden, sowie den zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und den Aufstockungsbeträgen. Die Rückstellung wird unter angemessener Berücksichtigung biometrischer Wahrscheinlichkeiten und eines Gehaltstrends von weiterhin 2,5 Prozent ermittelt. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der durchschnittlichen vertraglichen Restlaufzeiten mit einem auf den 31. Dezember 2019 prognostizierten 7-Jahresdurchschnittszinssatz. Er beträgt 0,72 Prozent (Vorjahr: 0,98 Prozent). Zur Berücksichtigung von Biometrie wurde ein pauschaler Abschlag von 3 Prozent vorgenommen. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossenen und zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrages gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurden voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen von 2 Prozent p. a. zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind zum Nennwert bilanziert. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 27,90 Prozent zugrunde (15,825 Prozent für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 12,08 Prozent für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz von 345,0 Prozent. Nach dem abgeschlossenen Steuerumlagevertrag ist die Organgesellschaft verpflichtet, für die bei ihr entstehenden Steuern eine Steuerumlage an die Organträgerin zu leisten. Für die Ermittlung des Umlagebetrags werden die Steuern berechnet, die bei der Organgesellschaft entstehen würden, wenn die Gesellschaft nicht Organgesellschaft, sondern selbständiges Ertragsteuersubjekt wäre. Im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses wird der Organgesellschaft eine negative Steuerumlage gutgeschrieben. (3) Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen (Anteilsbesitz) setzen sich wie folgt zusammen:
* HKD umgerechnet in EUR ** BHD umgerechnet in EUR Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.033 (Vorjahr: TEUR 2.488). Sonstige Forderungen an die Deutsche Lufthansa AG in Höhe von TEUR 960 (Vorjahr: TEUR 1.104) resultieren aus der Umsatzsteuerorganschaft, Forderungen in Höhe von TEUR 13.860 (Vorjahr: TEUR 6.583) betreffen das Finanzverrechnungskonto der Deutsche Lufthansa AG. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 4) eine Restlaufzeit von über einem Jahr und betreffen Forderungen an Mitarbeiter. Die restlichen sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Davon sind TEUR 199 (Vorjahr: TEUR 38) Steuererstattungsansprüche. Für Mitarbeiter im Inland sowie für eventuell ins Ausland entsandten Mitarbeiter bestehen betriebliche Altersversorgungszusagen. Die Versorgungsansprüche sind zum Teil durch Dotierungen in externes, zugriffsbeschränktes Treuhandvermögen ausfinanziert. Daneben existieren Verpflichtungen aus Gehaltsumwandlungen, denen Vermögen aus Rückdeckungsversicherungen gegenübersteht. Für den Bilanzausweis der Pensionsrückstellungen werden die versicherungsmathematischen Verpflichtungen mit dem jeweiligen Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert am 31. Dezember 2019 saldiert. Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen zum 31. Dezember 2019 TEUR 4.345 (Vorjahr: TEUR 3.957) der beizulegende Zeitwert liegt zum 31. Dezember 2019 bei TEUR 5.164 (Vorjahr: TEUR 4.134). Der diskontierte Erfüllungsbetrag der Verpflichtung (Rückstellung vor Saldierung) zum 31. Dezember 2019 beträgt TEUR 11.882 (Vorjahr: TEUR 10.250). Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.701 (Vorjahr: TEUR 1.298) werden mit den Erträgen aus der Kursbewertung des Deckungsvermögens in Höhe von TEUR 643 (Vorjahr: Aufwendungen aus der Kursbewertung des Deckungsvermögens TEUR 311) sowie weiteren realisierten Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 31 (Vorjahr: TEUR 4) saldiert bzw. zusammengefasst im Finanzergebnis ausgewiesen. Aus dem Vergleich der mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz bzw. dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz ermittelten Erfüllungsbeträge ergibt sich zum 31. Dezember 2019 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 2.082 (Vorjahr: TEUR 2.298). Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Für den Bilanzausweis der Altersteilzeitrückstellungen werden die Verpflichtungen mit den korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen zum beizulegenden Zeitwert am 31. Dezember 2019 saldiert. Mit den Verpflichtungen in Höhe von TEUR 526 (Vorjahr: TEUR 0) wird das Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 0) verrechnet. Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens liegen bei TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 0). Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 0) werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Höhe von TEUR 12.734 (Vorjahr: TEUR 10.343) und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben in Höhe von TEUR 20.000 wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 727 (Vorjahr: TEUR 850) aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: TEUR 21) betreffen das Finanzverrechnungskonto der Deutsche Lufthansa AG. Weiterhin bestehen gegenüber der Gesellschafterin LSG Lufthansa Service Holding AG Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 20.000 (Vorjahr: TEUR 20.000) und Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung in Höhe von TEUR 8.485 (Vorjahr: TEUR 8.108). Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in voller Höhe von TEUR 217 (Vorjahr: TEUR 251) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass sich insgesamt kein Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ergibt. Die ermittelten aktiven und passiven latenten Steuern resultieren aus folgenden temporären Differenzen:
(4) Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse wurden entsprechen der Definition des § 277 Abs. 1 HGB erfasst und betragen im Geschäftsjahr TEUR 142.598 (Vorjahr: TEUR 141.535). In den Umsatzerlösen sind Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung aus dem Verkauf des Condor-Equipments in Höhe von TEUR 2.104 enthalten. Die erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf: Nach Tätigkeitsbereichen:
Nach geografisch bestimmten Märkten:
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 273. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten saldierte Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 1.701 (Vorjahr: TEUR 1.298). Diese Aufwendungen aus den Zinszuführungen (TEUR 1.701) wurden mit den Erträgen aus der Kursbewertung des Deckungsvermögens (TEUR 643) sowie weiteren realisierten Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 31 saldiert bzw. zusammengefasst. Der sich ergebende Saldo von TEUR 1.027 ist in dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Weiterhin enthalten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung der Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 0). Diese Aufwendungen aus den Zinszuführungen (TEUR 5) sind ebenfalls im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Weiterhin sind in dem Posten Aufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 1) enthalten. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten wie oben beschrieben saldierte periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 31. (5) Sonstige AngabenAußerbilanzielle Geschäfte sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen und belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 1.948. Darin sind sonstige finanzielle Verpflichtungen innerhalb der Lufthansa-Gruppe (gegenüber verbundenen Unternehmen) in Höhe von TEUR 635 enthalten. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Der Vorteil dieser außerbilanziellen Geschäfte liegt in der Planungssicherheit bei gleichzeitiger Flexibilität durch die zeitliche Befristung bzw. Kündbarkeit derartiger Verträge. Ebenso ist der Abfluss liquider Mittel bzw. die Kapitalbindung insbesondere bei Immobilien wesentlich geringer. Die Risiken bei derartigen Verträgen liegen in der Mindestlaufzeit eventuell ungünstiger Verträge, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Ausschüttungsgesperrte Beträge Zum Abschlussstichtag unterliegen der Abführungssperre:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 übersteigen die frei verfügbaren Rücklagen nicht den Gesamtbetrag der abführungsgesperrten Beträge. Daher besteht eine Abführungssperre in Bezug auf den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 330. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 134 (Vorjahr: 132) Personen beschäftigt, davon 114 Personen in Vollzeit und 20 Personen in Teilzeit. Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Herr Thomas Berti ist einzelvertretungsberechtigt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Bezüge der Geschäftsführung Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch und verzichtet auf eine Angabe zu den Bezügen des Geschäftsführers. Gesamthonorar für den Abschlussprüfer Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr beträgt TEUR 52 und entfällt vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen. ErgebnisverwendungsvorschlagDas Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2019 abzüglich des abführungsgesperrten Betrags wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in Höhe von EUR 5.520.280,81 an die LSG Lufthansa Service Holding AG, Neu-Isenburg, abgeführt. Eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. Gesellschafter ist erfasst. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus hat zu einer deutlichen Reduzierung der Nachfrage nach Flugreisen und damit der Nachfrage nach Bordverpflegung geführt. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Folgen der Krise die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2020 in allen Regionen beeinflussen wird. Die Dauer der Belastungen ist aktuell nicht abschätzbar, da sie maßgeblich von dem weiteren Verlauf der Krise und der Konsumentenreaktion auf die Verbreitung des Virus abhängt. Die Gesellschaft begegnet dieser Herausforderung, indem sie ihre Kosten auf betriebsnotwendige Ausgaben beschränkt. Unter anderem wird hierbei das Instrument der Kurzarbeit zur Flexibilisierung der Personalkosten eingesetzt. Die EU-Kommission hat am 3. April 2020 dem Verkauf des Europageschäfts der LSG Group, zu dem die Gesellschaft zugehörig ist, an die gategroup unter Auflagen zugestimmt. Hiernach muss der Käufer an bestimmten Flughäfen Teile seines bestehenden Geschäftsbetriebs veräußern. Das Closing beziehungsweise der Tag des Vollzugs der Unternehmensübertragung wird nach Erfüllung der zuvor genannten Auflagen voraussichtlich in 2020 stattfinden. Die Deutsche Lufthansa AG hat in den vergangenen Wochen umfassende Verhandlungen mit Vertretern der Bundesrepublik Deutschland über ein Stabilisierungspaket für die Lufthansa Group geführt. Das final vereinbarte Konzept sieht Stabilisierungsmaßnahmen sowie eine Kreditfazilität im Umfang von bis zu 9 Milliarden Euro vor. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2020 haben 98 Prozent des anwesenden Kapitals für die Annahme der Beschlussvorlage zum Stabilisierungspaket gestimmt. Mit der bereits im Vorfeld der Hauptversammlung vorliegenden Genehmigung durch die Europäische Kommission kann das Stabilisierungspaket nunmehr umgesetzt werden. Der Fortbestand der Gesellschaft ist davon abhängig, dass es nicht zu einem erneuten wirtschaftlichen Stillstand infolge der Corona-Pandemie über einen längeren Zeitraum kommt bzw. dass eine erfolgreiche Fortsetzung der Geschäftstätigkeit wieder eintritt, die Deutsche Lufthansa AG bei Closing in der Lage ist, dem Anspruch der Gesellschaft auf Auszahlung ihres Liquiditäts-Guthabens im Rahmen des Cash-Pool-Systems nachzukommen und die Deutsche Lufthansa AG bzw. nach dem Gesellschafterwechsel die gategroup in der Lage ist, die Spiriant GmbH bei Bedarf mit ausreichend Liquidität zu versorgen oder die Spiriant GmbH eine andere Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung hat. Diese Krise stellt für die Gesellschaft ein bestandsgefährdendes Risiko dar und die Gesellschaft ist möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. Die Geschäftsführung geht aktuell jedoch davon aus, dass die Deutsche Lufthansa AG bei Closing in der Lage ist, den finanziellen Ausgleich des Cash-Pools zu leisten. Ferner geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Deutsche Lufthansa AG bzw. nach Closing die gategroup der Gesellschaft bei Bedarf liquide Mittel zur Verfügung stellen kann. Durch diese Maßnahme sind aus Sicht der Geschäftsführung die Liquiditätsreserven der Spiriant GmbH ausreichend, um die finanziellen Auswirkungen der Krise zu kompensieren. Angabe nach § 285 Nr. 14 HGB Die Spiriant GmbH, Neu-Isenburg, wird in den Konzernabschluss der LSG Lufthansa Service Holding AG mit Sitz in Neu-Isenburg, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG, Köln (größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich und wird im deutschen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neu-Isenburg, den 19. August 2020 Spiriant GmbH Geschäftsführung Thomas Berti
1 Einzelbetrachtung der
Zeitwertüberhänge ohne Verrechnung mit
Zeitwertunterdeckungen.
Entwicklung des Anlagevermögens 2019
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Spiriant GmbH, Neu-Isenburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Spiriant GmbH, Neu-Isenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Spiriant GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Gesellschaft davon abhängig ist, dass es nicht zu einem erneuten wirtschaftlichen Stillstand infolge der Corona-Pandemie über einen längeren Zeitraum kommt bzw. dass eine erfolgreiche Fortsetzung der Geschäftstätigkeit wieder eintritt, die Deutsche Lufthansa AG bei Vollzug des Verkaufs der Gesellschaft in der Lage ist, einem Anspruch der Gesellschaft auf Auszahlung ihres Liquiditäts-Guthabens im Rahmen des Cash-Pool-Systems nachzukommen und der jeweils aktuelle Gesellschafter in der Lage ist, die Gesellschaft mit der erforderlichen Liquidität zu versorgen oder die Gesellschaft eine andere Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung hat. Wie in Abschnitt "Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)" und Abschnitt "Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation" dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 28. August 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christiane Lawrenz, Wirtschaftsprüferin ppa. Dr. Sebastian Koch, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 10.09.2020 festgestellt. |
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