TechniBike GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sara Lautwein seit 2.2.2026 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Techniropa Holding GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
teleropa GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Technimedia GmbH (vormals: TELESTAR-DIGITAL GmbH)Daun (vormals: Ulmen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens TELESTAR: Marken- und Produktvielfalt aus der Vulkaneifel Bereits seit 1993 ist TELESTAR im Segment der Unterhaltungselektronik ein Synonym für Qualität und ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis. TELESTAR ist mit seinem Schwerpunkt ein Distributionsunternehmen für eigene und fremde Marken. Als A-Marken-Hersteller im Consumer Electronics-Markt verfügt TELESTAR über eine hervorragende Positionierung in allen Vertriebskanälen. Der Vertrieb erfolgt mit Schwerpunkt in Deutschland und in den angrenzenden Ländern unter eigenen Marken. 2. Forschung und Entwicklung TELESTAR hat keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung. Die Entwicklung für neue Produkte läuft über externe Entwicklungsfirmen, die von uns die entsprechenden Aufträge und Vorgaben erhalten. Die Entwicklung wird bis zur Produktionsfreigabe von uns überwacht und geprüft. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen In den TELESTAR Kernproduktbereichen Empfangstechnik und Digitalradios sieht es aktuell wie folgt aus: Die Digitalisierung der Übertragungswege für Fernsehen und Radio ist nach wie vor die treibende Kraft der Nachfrage nach UE-Produkten für den digitalen Video- und Audioempfang. Die Digitalisierung ist allerdings schon sehr weit fortgeschritten, das analoge Fernsehen wurde zwischenzeitlich über alle Empfangswege von der digitalen Technik abgelöst. Der bereits seit mehreren Jahren anhaltende, negative Trend auf dem Markt für Set-Top-Boxen in Deutschland hat sich auch 2023 fortgesetzt. Trotzdem gibt es weiterhin eine große Lücke: 2,7 Mio. TV Haushalte noch mit SD-Empfang in Deutschland, darunter 1,12 Mio. SAT-Haushalte. (Quelle: ASTRA TV Monitor 2023). DAB+ 2023 - Wachstum in allen Bereichen DAB+ Radio zieht zum einhundertjährigen Radiojubiläum ein positives Fazit. Trotz herausforderndem Marktumfeld gelingt es dem digitalen Rundfunk auch 2023, stabil zu wachsen. Immer mehr Menschen hören digitales Radio, immer mehr Programme stehen via DAB+ zur Verfügung und die stetig steigende Attraktivität zeigt sich dann eben auch in den Nutzungs- und Absatzzahlen. Laut der Studie "Audio Trends 2023" der Medienanstalten wuchs die Anzahl der DAB+ Radios in Haushalten (Auto und stationäre Geräte) auf 28,3 Mio. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 4,4 Mio. mehr. Dies entspricht einer relativen Steigerung von 19 Prozent. (Quelle: Pressemitteilung Digitalradioverein Deutschland e.V. vom 14.12.2023) Laut der Studie "Audio Trends 2023" der Medienanstalten wuchs die Anzahl der DAB+ Radios in Haushalten (Auto und stationäre Geräte) auf 28,3 Mio. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 4,4 Mio. mehr. Dies entspricht einer relativen Steigerung von 19 Prozent. Die Zahl der UKW-Radios sinkt dabei weiter. 2. Geschäftsverlauf In den letzten Jahren hat die Unterhaltungselektronikbranche ein stetiges Wachstum verzeichnet, da sich die Verbraucher immer mehr für technologische Innovationen und Verbesserungen in der Audio- und Videotechnologie interessieren. Insbesondere durch die COVID-19-Pandemie hat sich die Nachfrage nach Heimelektronikprodukten weiter verstärkt, da viele Menschen mehr Zeit zu Hause verbracht haben. Die wirtschaftliche Situation der Unterhaltungselektronikbranche ist stark von globalen Trends und wirtschaftlichen Entwicklungen abhängig. Insgesamt bleibt die Unterhaltungselektronikbranche eine dynamische und wettbewerbsintensive Branche, die von sich schnell ändernden Technologietrends und Verbraucherbedürfnissen geprägt ist. Die aktuelle Situation auf der Welt, hervorgerufen durch den Ukraine-Krieg und den zum Teil enorm gestiegenen Preisen in vielen Bereichen des täglichen Bedarfs beeinflusst den Markt negativ. Die Kaufkraft der Verbraucher aufgrund von Inflation sinkt und es werden weniger Unterhaltungselektronikprodukte gekauft. Diese Marktentwicklung spiegelt sich auch beim Geschäftsverlauf der TELESTAR-DIGITAL GmbH wider. 3. Lage a) Ertragslage Der Umsatz verteilt sich grob aufgeteilt auf die Warengruppen Digitalradios und sonstige Audioprodukte, Receiver, Empfangstechnik + Zubehör, Freenet TV Module und Guthabenkarten, Philips Projektoren, Wallboxen, Gaming- und Smart Home Produkte, Klimageräte und eScooter. Im Jahr 2023 schließt das Ergebnis der TELESTAR-Digital mit einem Jahresfehlbetrag von -3,547 Mio. EUR ab. (Vorjahr Jahresfehlbetrag 0,593 Mio EUR) Die Umsatzerlöse sind um 5,049 Mio EUR auf 12,694 Mio EUR gesunken. Der Materialaufwand ist um 4,13 Mio EUR auf 9,572 Mio EUR gesunken. Der Personalaufwand ist um 75,6 TEUR gesunken. In den Abschreibungen sind neben den Abschreibungen auf Anlagevermögen in Höhe von T€ 148 (Vorjahr: T€ 154) auch Abschreibungen auf Umlaufvermögen in Höhe von Mio € 2,67 (Vorjahr: T€ 558) enthalten. Die Abschreibungen auf Umlaufvermögen betreffen im Laufe des Geschäftsjahres durchgeführte Abwertungen auf den Vorratsbestand, die das übliche Maß übersteigen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 751 TEUR gesunken. Die Umsatzrendite beträgt -25,6 %. b) Finanzlage Das Finanzmanagement der TELESTAR-DIGITAL GmbH ist darauf ausgerichtet, den Bedarf an Kapital so zu befriedigen, dass Fälligkeitsrisiken, Bewertung der Kreditgeber und Kosten für das Kapital in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das Finanzmanagement ist wertorientiert und wird an einer Optimierung der durchschnittlichen gewichteten Kosten für das Kapital gemessen. Die Eigenkapitalquote betrug im Jahre 2023 - 2,5 % (Vorjahr 28 %). Das Eigenkapital minderte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages um - 3,547 Mio € auf - 209 T€.
c) Vermögenslage Die Bilanzsumme reduzierte sich um 29,23 % auf 8.492 Mio EUR. Aktiva: Das Anlagevermögen hat sich um 4 TEUR auf 447 TEUR vermindert. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen erfolgen in Höhe von 148 TEUR. Die Investitionen zum Anlagevermögen betragen 194 TEUR. Das Vorratsvermögen ist um 3.828 Mio EUR auf 5.529 Mio EUR gesunken. Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist um 12,7 % um 90 TEUR gestiegen. Die liquiden Mittel sind im Vergleich zum Vorjahr um 17 TEUR gestiegen. Passiva: Die sonstigen Rückstellungen haben sich um 242 TEUR vermindert. Den Rückgang betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für Boni und Gutschriften. Die Entwicklung wird durch den Anstieg der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen gemindert. Die Lieferantenverbindlichkeiten sind auf 0,995 Mio EUR gesunken. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen sind leicht um 0,34% auf 2,044 Mio EUR gestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind um 721 TEUR gestiegen. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Für die interne Unternehmenssteuerung werden als Kennzahlen Umsatzrendite, Cashflow sowie EBIT herangezogen. Die Umsatzrendite beträgt -25,6 % (Vorjahr: -2,4 %). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt EUR -356 T€ (Vorjahr: 819 T €). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist im Wesentlichen durch den starken Verminderung des Vorratsbestandes verursacht und wird durch den Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gemindert.
5. Gesamtaussage Die finanzielle Unterstützung der Gesellschafterin der TELESTAR hat sich in der jüngsten Vergangenheit stark ausgeweitet. Aufgrund der Verlustsituation und der Tatsache, dass keine Aussicht auf eine positive Entwicklung besteht, wurde seitens der Gesellschafter entschieden, den Geschäftsbetrieb in 2024 einzustellen. Der Warenbestand der Markenprodukte wird in 2024 im Ganzen von einem Geschäftspartner übernommen. Die übrigen Produkte wurden von einem Schwesterunternehmen erworben. Die Bestände wurden im Jahresabschluss bereits auf den Nettoveräußerungswert abgeschrieben. Die aus dem Verkauf entstehende Liquidität dient der Rückführung der Kreditlinien. Die Gesellschafteranteile des Fremdgesellschafters wurden in 2024 von der Techniropa Holding GmbH erworben. III. Prognosebericht Aufgrund der Entscheidung den Geschäftsbetrieb der TELESTAR einzustellen, wurde im Jahr 2024 bereits damit begonnen, den Geschäftsbetrieb abzuwickeln. V. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass die bereits begonnene Abwicklung des Geschäftsbetriebes keine unvorhersehbaren Risiken mit sich bringen wird. Voraussichtlich benötigt die TELESTAR zur Endabwicklung weitere finanzielle Unterstützung, die durch die Techniropa Holding GmbH gewährleistet wird. 2. Chancenbericht Aufgrund der im Prozess befindlichen Abwicklung des Geschäftsbetriebs der TELESTAR, ergeben sich für die Gesellschaft keine wesentlichen Chancen.
Ulmen, 31. Juli 2024 TELESTAR-DIGITAL GmbH Frank Kirwel, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemein Der Jahresabschluss der TELESTAR-DIGITAL GmbH, Ulmen, zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches §§ 242 ff. erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgericht Koblenz unter der Nummer HRB 23019 eingetragen. Die Darstellung des Jahresabschlusses wurde gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert beibehalten. B. Bilanz 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz wurde entsprechend dem in § 266 HGB vorgegebenen Gliederungsschema aufgestellt. Die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und die angewandten Bewertungsmethoden werden nachfolgend bei den einzelnen Bilanzpositionen dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten worden. Soweit Abweichungen bestehen, sind sie und ihr Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei der jeweiligen Bilanzposition erläutert. Die Umrechnung in EURO erfolgt nach folgenden Grundlagen: Bei Valutaforderungen und -verbindlichkeiten erfolgt die Bewertung nach Maßgabe des Wechselkurses zum Bilanzstichtag, soweit diese eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. 2. Anlagevermögen a) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (nur Sachanlagen) abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Anteilige Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird bei den einzelnen Vermögensgegenständen wie folgt unterstellt:
Die geringwertigen Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 werden in voller Höhe abgeschrieben. b) Finanzanlagen Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen war, angesetzt. Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind im Anschluss an den Anhang (Anlage A) dargestellt. 3. Umlaufvermögen a) Vorräte Die Bewertung erfolgte zu Einstandspreisen bzw. niedrigeren Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag. Anteilige Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nominalwerten angesetzt, wobei auf Lieferforderungen (außer Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und einzelwertberichtigte Forderungen) eine Pauschalwertberichtigung von 3,0 % des nicht versicherungsmäßig gedeckten Forderungsbestandes vorgenommen wurde. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen sowie Verrechnungen. In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind Forderungen (Genossenschaftsanteile) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 609,98 (Vorjahr: € 609,98) sowie Mietkautionen in Höhe von € 21.500,00 (Vorjahr: € 21.500,00) enthalten. 4. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern des Vorjahres wurden wegen der steuerlich nicht anzuerkennenden Jubiläumsrückstellung und Fremdwährungsanpassungen nach § 256a HGB gebildet. Es erfolgte eine Verrechnung mit passiven latenten Steuern aus Fremdwährungsanpassungen. Die Bewertung erfolgte mit einem Steuersatz von 30 %. Zum Bilanzstichtag war die aktive latente Steuer aufzulösen. 5. Eigenkapital Das Eigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:
Die Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis des Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Rückstellungen Bei der Bildung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag Rechnung getragen. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen bilanziert. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben sämtlichst Restlaufzeiten bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen. Zusätzlich hat die TELESTAR-DIGITAL GmbH von verbundenen Unternehmen ein kurzfristiges Darlehen erhalten. Das Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 2.000. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 2.000 (Vorjahr: T€ 2.000) enthalten. Die Verbindlichkeit betrifft in voller Höhe ein Darlehen. C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend den Vorschriften gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 2. Erträge und Aufwendungen aus Währungsumrechnung Im Berichtsjahr sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von T€ 4 (Vorjahr: T€ 19) sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 1) entstanden. D. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
2. Mitglieder der Geschäftsführung
Im August 2024 scheidet Herr Kirwel als Geschäftsführer aus. 3. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Auf die Angabe wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 4. Unternehmen, an denen ein Anteilsbesitz von 20 % und mehr besteht Auf die Angaben wurde gem. § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB verzichtet. 5. Mutterunternehmen der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Techniropa Holding GmbH mit Sitz in Daun. Die Offenlegung erfolgt im Unternehmensregister. 6. Aufgabe des Geschäftsbetriebs In 2024 gibt TELESTAR-DIGITAL GmbH den Geschäftsbetrieb auf. E. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 1. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hat für ein verbundenes Unternehmen eine Bürgschaft in Höhe T€ 500 gegenüber der Volksbank RheinAhrEifel eG übernommen. Die Verbindlichkeiten valutieren zum Bilnazstichtag in Höhe von T€ 328. Das Risiko einer eventuellen Inanspruchnahme wird aufgrund der stabilen Ertragssituation sowie soliden Finanzierungsstruktur der Unternehmensgruppe Techniropa als äußerst gering eingeschätzt. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB setzen sich wie folgt zusammen:
Ulmen, 29. März 2024 / 15. August 2024 gez. Frank Kirwel
Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2023Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die TELESTAR-DIGITAL GmbH, Ulmen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TELESTAR-DIGITAL GmbH, Ulmen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TELESTAR-DIGITAL GmbH, Ulmen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Koblenz, 15. August 2024 ETL-Heimfarth
& Kollegen GmbH
Sandro Minafra, Wirtschaftsprüfer Helmut Heimfarth, Wirtschaftsprüfer Weitere AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 13. September 2024 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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