MANTEC Serviceleistungen GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Metallkonstruktionen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Onyx Strategic Investment Management II B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Onyx Generation Management GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivascroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023I. ALLGEMEINE HINWEISEDer Jahresabschluss der Onyx Generation Management GmbH (im Folgenden „OGMG“ oder „Gesellschaft“) wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Anteile an der OGMG werden vollständig von der Onyx Germany (im Folgenden „OGG“) gehalten. Ferner besteht mit der OGG seit dem 1. Oktober 2020 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Gesellschaft gehört zum ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Organkreis der Onyx Germany GmbH, Berlin. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses für kleine Kapitalgesellschaften werden teilweise in Anspruch genommen. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten und Davon-Vermerke im Anhang erfolgt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen Die Gesellschaft ist unter der Firma Onyx Generation Management GmbH mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter der Nummer HRB 177763 B eingetragen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt und erfolgen linear. Für Zugänge an beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens werden die Abschreibungen pro rata temporis ermittelt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden aufgrund dauernder Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Die Nutzungsdauer für das Anlagevermögen beträgt: scroll
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert in Höhe von EUR 800 werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Alle Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 800 betragen, wurden aktiviert und deren Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten gem. § 253 Abs. 1 S. 1 HGB bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung angesetzt (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert (§ 253 Abs. 4 HGB). Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nominalbetrag bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB). Beim Eigenkapital ist das gezeichnete Kapital mit dem Nominalwert angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abzudecken. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der „Richttafeln 2018 G“ von Dr. Klaus Heubeck sowie unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wurde für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren in Höhe von 1,82 % zu Grunde gelegt. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,95 % und erwartete Rentensteigerungen mit 2,20 % berücksichtigt. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt sich eine Verrechnungspflicht der Rückstellung für Pensionen mit Anteilen an einem Pensionsfonds, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus den Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen. Das errechnete Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Sofern aus der Verrechnung ein aktiver Überhang besteht, wird dieser Überhang gemäß § 246 Abs. 2 HGB als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Mindestbesteuerung: Unsere Gesellschaft ist ab dem Wirtschaftsjahr 2024 von den Auswirkungen des deutschen Mindeststeuergesetzes vom 21. Dezember 2023 betroffen. Für das Wirtschaftsjahr 2023 ergibt sich keine finanzielle Auswirkung in Form einer Mindeststeuer. Diese Gesetzgebung hat möglicherweise Auswirkungen auf unsere steuerliche Situation in der Zukunft. Nach einer ersten vorsichtigen Einschätzung auf Basis einer Simulation mit den Daten des Wirtschaftsjahres 2022 sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Struktur der Besteuerung (nominale Steuerbelastung) würde unsere Gesellschaft im Verbund aller deutschen Gesellschaften unter die so genannte „Safe Harbour“-Regelung fallen und damit bis auf weiteres nicht von der Mindeststeuer betroffen sein. Auf Grund der nominellen Steuerbelastung und der Struktur der steuerlichen Verhältnisse ist ferner davon auszugehen, dass dies auch in den folgenden Jahren der Fall ist und dass höchstwahrscheinlich keine Mindeststeuer anfällt. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZFinanzanlagen Die sonstigen Ausleihungen betreffen, wie im Vorjahr, eine Mietkaution in Höhe von TEUR 52. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 57.116 (Vorjahr: TEUR 28.977) beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 37.365 (Vorjahr: TEUR 9.004) sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 19.751 Letztere bestehen vorwiegend aus Forderungen der Verlustübernahme des Vorjahres in Höhe von TEUR 12.170 sowie sonstigen Zinsforderungen. Hinzu kommen Umsatzsteuerforderungen des Berichtsjahres und aus Vorjahren in Höhe von TEUR 5.203 (Vorjahr: TEUR 3.265). Die sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR 303; Vorjahr: TEUR 318) weisen im Wesentlichen Forderungen für Miete und Kautionen in Höhe von TEUR 282 (Vorjahr: TEUR 294) aus, die bereits im Vorjahr bestanden. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Der Posten beinhaltet ausschließlich einen Kassenbestand in bar. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich zum Bilanzstichtag 2023 kein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Der Vorjahreswert in Höhe von TEUR 22 betraf ausschließlich Rückdeckungsansprüche für Pensionen. Rückstellungen Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 %) beträgt zum 31. Dezember 2023 für die OGMG TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 32). Die Rückstellungen beruhen ausschließlich auf konzerninternen Übernahmen von Mitarbeitern mit einzelvertraglichen Zusagen und waren zum Übernahmezeitpunkt jeweils bereits mit dem zehnjährigen Durchschnittssatz bewertet. Der Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB. Zum Bilanzstichtag ergibt sich per Saldo eine Verpflichtung in Höhe von TEUR 709 (Vorjahr: TEUR 677), die unter den Rückstellungen für Pensionen ausgewiesen ist. Der Erfüllungsbetrag der Verpflichtung vor Saldierung beträgt TEUR 761 (Vorjahr: TEUR 703). Die Rückdeckungsansprüche zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 26) wurden in voller Höhe mit den saldierungspflichtigen Teilen der Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die Anschaffungskosten dieser Rückdeckungsansprüche betragen TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 53). Die sonstigen Rückstellungen entfallen auf Rückstellungen im Zusammenhang mit Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 589 (Vorjahr: TEUR 331), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 486 (Vorjahr: TEUR 1.523), für die Jahresabschlussprüfung der Jahre 2020 bis 2023 in Höhe von TEUR 215 (Vorjahr: TEUR 78) sowie für Miete in Höhe von TEUR 135 (Vorjahr: TEUR 268). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 54.351 (Vorjahr: TEUR 25.781) beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pool in Höhe von TEUR 30.557 (Vorjahr: TEUR 18.650) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 14.728 (Vorjahr: TEUR 6.130) sowie Verbindlichkeiten aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages für das aktuelle Berichtsjahr in Höhe von TEUR 8.066 (Vorjahr: Forderung aus der Verlustübernahme). Zudem bestehen Verbindlichkeiten für ein langfristiges Darlehen von der Onyx Power Plant Rotterdam B.V. in Höhe von TEUR 1.000 (Vorjahr: TEUR 1.000). Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 18.633 (Vorjahr: TEUR 5.891) auf die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 82, Vorjahr: TEUR 18) umfassen im Wesentlichen Lohnsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 66 (Vorjahr: 0). Die Verbindlichkeiten haben – mit Ausnahme des langfristigen Darlehens von der Power Plant Rotterdam B.V. (TEUR 1.000, Vorjahr: TEUR 1.000; Restlaufzeit bis Mai 2025, keine Sicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte) – eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Ergebnisverwendung Seit dem 1. Oktober 2020 besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der OGG. Der nach Ausgleich des vororganschaftlichen Verlustvortrages verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 8.066 wird vollständig an die OGG abgeführt. IV. SONSTIGE ANGABENHaftungsverhältnisse Angabepflichtige Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Absatz 7 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es liegen keine finanziellen Verpflichtungen vor, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären. Weiterhin liegen keine Risiken und Vorteile aus den nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften vor. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 11 (Vorjahr: 10) Arbeitnehmer beschäftigt. Konzernverhältnisse Die OGMG wird in den Konzernabschluss der Onyx Strategic Investment Management I B.V., Rotterdam (Niederlande), (kleinster und größter Kreis von Unternehmen) einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Handelsregister bei der niederländischen Handelskammer in Utrecht veröffentlicht. Nachtragsbericht Aufgrund des Austritts der FDP aus der Bundesregierung erwarten wir aktuell keine substanziellen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und somit auf das Ergebnis der OGMG. Darüber hinaus sind keine berichtspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB eingetreten.
Berlin, 11. März 2025 Onyx Generation Management GmbH Geschäftsführung Laurenz Kaiser Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 22. Mai 2025 festgestellt. |
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