SWE Erneuerbare Energien GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Schmidt seit 12.10.2009 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWE UmweltService GmbHErfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023SWE UmweltService GmbH, ERFURTI. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell Die SWE UmweltService GmbH (SWE US GmbH) ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe (SWE Gruppe). Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und Betreibung von Anlagen zur Vorbehandlung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Restabfällen sowie zur Nutzung erneuerbarer Energie. Im Auftrag der Landeshauptstadt Erfurt betreibt die SWE US GmbH eine Restabfallbehandlungsanlage (RABA) am Standort Erfurt-Ost. Hierzu hat die SWE US GmbH am 22. Juli 2005 einen Entsorgungsvertrag mit der Landeshauptstadt Erfurt abgeschlossen. Dieser Entsorgungsvertrag wurde letztmalig am 28. Januar 2010 angepasst. Mit dieser Vertragsgrundlage wird ein wirtschaftlicher Betrieb der SWE US GmbH gewährleistet. Am 28. Februar 2013 hat die SWE US GmbH einen Vertrag über die Klärschlammverwertung in der Restabfallbehandlungsanlage (RABA) mit der Landeshauptstadt Erfurt, Entwässerungsbetrieb abgeschlossen. Dieser beinhaltet die Behandlung des Klärschlamms in der RABA ab dem 1. Januar 2014. Tätigkeiten gemäß § 6b EnWG Die SWE US GmbH übt im energiewirtschaftlichen Bereich Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG aus. Dies ist auf die Stromeinspeisung der Restabfallbehandlungsanlage (RABA) am Standort Erfurt-Ost zurückzuführen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Corona-Pandemie und die Energiekrise haben in Europa und insbesondere in Deutschland deutliche Spuren hinterlassen. Die deutsche Wirtschaftsleistung liegt derzeit nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie. Deutschland verzeichnet damit seit Beginn der Corona-Pandemie das geringste Wachstum aller Volkswirtschaften des Euro-Raums. Zwar ist man hierzulande zunächst gut durch die Pandemie gekommen, während der Energiekrise entwickelte sich die deutsche Wirtschaft jedoch sehr schwach. Gegenüber dem Jahr 2022 dürfte die Wirtschaftsleistung 2023 schrumpfen und im kommenden Jahr deutlich langsamer wachsen als in den 2010er-Jahren.1 Besonders auffällig war der Rückgang der Energiekosten. Die Preise für Energieprodukte lagen im November 2023 um 4,5 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats und dämpften somit wie schon im Oktober (-3,2 Prozent) die Inflationsrate. Wesentlich für die Preisrückgänge seit Oktober 2023 war das sehr hohe Niveau der Energiepreise im Kriegs- und Krisenjahr 2022 (Basiseffekt). Die Preise für Kraftstoffe gingen von November 2022 bis November 2023 um 6,9 Prozent zurück.2 Die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen werden jedoch zum Jahresende eingestellt. Dieser Schritt ist eine Konsequenz aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023.3 Die konjunkturelle Schwäche ist mittlerweile auf dem Arbeitsmarkt angekommen. Angesichts der notorischen und sich perspektivisch weiter verschärfenden Personalknappheit in vielen Bereichen, erwarten die Institute allerdings nur einen moderaten Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 2,6 Millionen Personen im Jahr 2023. In den Jahren 2024 und 2025 wird die Zahl der Arbeitslosen wohl leicht sinken.4 Inflation, Energiekrise und Probleme auf einigen Auslandsmärkten haben Thüringens Wirtschaft in der ersten Jahreshälfte 2023 schrumpfen lassen. Das BIP lag preisbereinigt um 0,6 Prozent unter dem Niveau des ersten Halbjahrs 2022. Thüringen liegt damit im Mittelfeld der Bundesländer. Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee sieht darin einen «Ausdruck des schwierigen Fahrwassers, in dem sich die deutsche und Thüringer Wirtschaft derzeit bewegen». In den vergangenen beiden Jahren war in Thüringen ein Wirtschaftswachstum von 2,0 Prozent (2021) und 1,5 Prozent (2022) erzielt worden.5 Zum 31. Dezember 2023 zählt die Landeshauptstadt Erfurt laut Einwohnermelderegister 216.267 Einwohner mit Hauptwohnsitz.6 Die wirtschaftliche Attraktivität der Landeshauptstadt mit seiner zentralen Lage, einer stetig im Ausbau befindlichen Infrastruktur und verfügbarem Arbeitskräftepotential lässt auch für die Zukunft eine weitere Zunahme der Einwohnerzahl erwarten. Damit einhergehend ist jedoch nicht zwangsläufig mit einer Erhöhung der Menge angelieferter Restabfälle zu rechnen. Ein verändertes Umweltbewusstsein und ein insgesamt verbessertes Trennverhalten führen trotz Einwohnerzuwachs zu einer rückläufigen Mengenentwicklung bei den angelieferten Restabfällen. 2. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 war im Wesentlichen durch Energiekriese und Inflation geprägt. Die Energiekrise hatte direkte Auswirkungen in Form von signifikanten Kostensteigerungen. Diese sind insbesondere bei der Beschaffung diverser Materialien erkennbar. Des Weiteren sind die Einkaufspreise, welche im Rahmen von Ausschreibungen vergeben wurden, deutlich angestiegen. Im Geschäftsjahr 2023 lieferte die Landeshauptstadt Erfurt Restabfälle und Sperrmüll an die Anlage an. Ergänzend erfolgte die Annahme von gewerblichen Abfällen. Aus dem Klärwerk der Landeshauptstadt Erfurt wurde Klärschlamm angeliefert. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle wurden nicht angenommen. Mit angenommenen 75.201 t (Plan 69.000 t) erfolgte in 2023 die Auslastung der RABA bezogen auf den Gesamtabfallinput nahezu auf Planniveau. Zusätzlich wurden innerhalb des Betriebsstandortes anfallende Abfälle (im Wesentlichen getrockneter Klärschlamm) mit 670 t (Plan 1.000 t) in der Energetischen Verwertung der RABA thermisch behandelt. Der Anteil der direkten Abfallanlieferungen aus dem kommunalen Entsorgungsvertrag belief sich auf 41.203 t. Zusätzlich wurde während des dreiwöchigen Revisionsstillstandes im Herbst 2023 der Sperrmüll von 601 t (Plan 1.000 t) extern entsorgt. Der Planwert von 45.500 t wurde unterschritten. Insgesamt wurden 32.958 t (Plan 23.500 t) gewerbliche Abfälle angenommen. Darüber hinaus wurden 18.460 t (Plan 22.500 t) vorentwässerter Klärschlamm in der KTA angeliefert und getrocknet. Zusätzlich wurde die Menge von 547 t (Plan 1.000 t) vorentwässertem Klärschlamm direkt aus dem Klärwerk über einen Dienstleister fremd entsorgt. Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette zu gewährleisten und den Arbeits- und Umweltschutz zu verbessern. Innerhalb der Stadtwerke Erfurt Gruppe wird aus dem Bereich Compliance ein Projekt zur Umsetzung der Vorgaben des LkSG durchgeführt werden. Im April 2023 fand eine einwöchige Inspektion statt. Hierbei waren die Energetische Verwertungsanlage (EnVA) und die Klärschlammtrocknungsanlage (KTA) außer Betrieb. In der EnVA wurden die turnusmäßige Kesselreinigung und die Rostinspektion durchgeführt. Am Entschlacker wurden Los- und Festlager getauscht. In der KTA fanden Wartungs- sowie Reinigungsarbeiten am Trockner und Brüdensystem statt. Des Weiteren wurde die Trockneraustragsschnecke getauscht und die Arbeiten zum Austausch von Rohrteilen der Brüdenleitung KTA hat begonnen. Mit Ablauf der Erklärungsfrist am 17. Mai 2023 kam es zur Einigung in der Tarifrunde 2023 für den Bereich TVöD. Der Tarifabschluss sieht in den Monaten Juni 2023 bis Februar 2024 Einmalzahlungen (einkommenssteuerfrei) von insgesamt 3.000 € vor. Ab dem 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte (brutto) um pauschal 200,00 € plus 5,5 %, mindestens aber 340,00 € erhöht. Vom 5. bis 27. September 2023 wurde die jährliche Revision durchgeführt. Hierbei waren die EnVA und die KTA außer Betrieb. Als wesentliche Arbeiten wurden in der EnVA der Generator ausgetauscht, die Kransteuerung modernisiert und an der Trennwand zwischen 1. und 2. Zug ca. 6,5 m 2 Cladding angebracht. Die jährliche Kesselwartung wurde durchgeführt. Ferner fanden kontinuierliche Reparaturarbeiten am Rost, an den Trogkettenförderern und an diversen Armaturen statt. In der KTA wurde der Brüdenventilator ausgetauscht und die im Vorjahr begonnenen Arbeiten zum Austausch von Rohrteilen der Brüdenleitung wurden abgeschlossen. Der Klärschlammtrockner wurde turnusmäßig gewartet und umfangreiche Reinigungsarbeiten wurden durchgeführt. Für die geplante Errichtung einer Klärschlammmonoverbrennung ist die 1. Teilgenehmigung vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) im Januar 2023 bei der SWE US GmbH eingegangen. Damit wurde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Gesamtprojektes bestätigt. Gemeinsam mit dem Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt (EBE) wurde ein Vertrag für die zukünftige Klärschlammverwertung inkl. Trocknung, Monoverbrennung und Ascheverwertung erarbeitet. Dieser wurde am 15. Dezember 2023 zwischen EBE und SWE US GmbH unterzeichnet. Noch im Dezember 2023 wurde eine Anwaltskanzlei mit der Durchführung eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Auswahl eines Planungsbüros beauftragt. Die SWE US GmbH ist von der Mehrerlösabschöpfung nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) betroffen. Hierzu hat die SWE US GmbH die Meldungen an den Übertragungsnetzbetreiber und den vorgelagerten Netzbetreiber innerhalb der gesetzlichen Fristen vorgenommen und den Zahlungsausgleich vollzogen. Gleichzeitig hat die SWE US GmbH Erstattungen im Rahmen der Preisbremsengesetze erhalten. Die Preisbremsengesetze traten am 31. Dezember 2023 außer Kraft. Durch die SWE US GmbH wurde die Möglichkeit zur Installation einer PV-Anlage auf den Dächern der MBA-Hallen geprüft. Das Ergebnis ergab eine Eignung für die Errichtung. Daraufhin wurde eine Vorplanung beauftragt, in deren Ergebnis eine PV-Leistung von ca. 730 kWp möglich ist. Ziel des Projektes ist die Nutzung des erneuerbaren Stroms aus der PV-Anlage zur Eigenversorgung der RABA und Erhöhung der Liefermenge erneuerbarer Energie in das öffentliche Netz. Ein Planungsbüro wurde im Juni 2023 mit der Erstellung der technischen Planung und eines Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Errichtungsleistung beauftragt. Für die Errichtung einer PV-Anlage auf den Dächern der MBA-Hallen hat die Prüfung der bautechnischen und arbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen stattgefunden. Im Dezember 2023 wurde vom Anlagenplaner ein Entwurf des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Anlage vorgelegt, welches zurzeit geprüft wird. Die Bauarbeiten zur Umverlegung der Zufahrtsstraße zur RABA wurden in 2023 im Wesentlichen abgeschlossen. Bezüglich der Steuerung des neuen Tores an der Schwerborner Straße sind noch Restarbeiten erforderlich. Vereinbarungsgemäß soll die neue Straße von der TEAG Thüringer Energie AG in das Eigentum der SWE US GmbH übernommen werden. Derzeit wird die Straße von der SWE US GmbH nicht genutzt. Am 8. Dezember 2023 fiel in der mechanischen Aufbereitung einer von zwei Vorzerkleinerern aufgrund einer Motorstörung aus. Die Fehlersuche ergab einen Wicklungsschluss im Antriebsmotor. Die Reparatur wurde sofort eingeleitet. Der entstandene Schaden wurde dem Versicherer anzeigt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein EBITDA in Höhe von 4.195 T€ (Plan 3.224 T€) erzielt. Das EBT7 liegt dabei mit 1.284 T€ deutlich über den Erwartungen (Plan 556 T€). Dies ist im Wesentlichen auf geringere Materialaufwände zurückzuführen. Im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag zur zukünftigen Klärschlammverwertung mit dem EBE entsteht in den kommenden Geschäftsjahren ein nicht unerheblicher Investitionsbedarf zu Errichtung der neuen Anlage. Um die Investition teilweise aus eigenen Mitteln zu finanzieren, wird eine Gewinnrücklage in Höhe des Jahresüberschusses vor Ergebnisabführung gebildet. Der Betriebsablauf des Geschäftsjahres 2023 ist als sehr gut einzustufen. Die geplanten Ergebnisse konnten übertroffen werden. 3. Lage des Unternehmens Ertragslage Die SWE US GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 14.138 T€(Vorjahr 12.052 T€). Diese beinhalten im Wesentlichen Erlöse aus der Restabfallbehandlung 7.499 T€ (Vorjahr 7.171 T€), Erlöse aus der Klärschlammbehandlung 1.564 T€ (Vorjahr 1.292 T€), der Einspeisung von Strom 2.563 T€ (Vorjahr 1.182 T€), der Verwertung von gewerblichen Abfällen 2.266 T€(Vorjahr 2.159 T€), sonstiger Dienstleistungen 80 T€ (Vorjahr 187 T€) und periodenfremde Umsatzerlöse 38 T€ (Vorjahr -137 T€). Der Umsatz der kommunalen Menge an Restabfall istaufgrund der höheren spezifischen Preise gegenüber dem Vorjahr moderat gestiegen. Auch der Umsatz der Menge an Klärschlamm ist infolge der spezifischen Preisanpassung gegenüber dem Vorjahr deutlich angewachsen. Aus dem Verkauf der erzeugten Energie wurden aufgrund der Strompreisentwicklung signifikant höhere Umsätze erzielt. Die Vergütung wurde bereits im Januar 2022 fest vereinbart. Die Umsatzerlöse aus sonstigen Dienstleistungen enthalten im Wesentlichen Weiterverrechnungen an den Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt auf Basis des Vertrages zur Erteilung der Genehmigung zur Errichtung einer Klärschlammmonoverbrennung. Die Höhe der Schlussrechnung zu den vermiedenen Netznutzungsentgelten des Vorjahres fiel höher aus als erwartet. Unter Verrechnung bereits gezahlter Abschläge ergab sich eine Nachzahlung, welche als periodenfremder Umsatz dargestellt wird. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei 235 T€ (Vorjahr 86 T€). Darin sind im Wesentlichen Erträge aus Schadensfällen 100 T€ (Vorjahr 1 T€) sowie Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen 34 T€ (Vorjahr 21 T€) und Erträge aus Sachbezug 29 T€ (Vorjahr 28 T€) enthalten. Die periodenfremden Erträge betrugen 20 T€ (Vorjahr 24 T€). Der Materialaufwand betrug 5.651 T€ (Vorjahr 5.451 T€). Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen führten höhere spezifische Einkaufspreise für Sorbentien, Ammoniak und Direktmaterial zu einer Steigerung von 211 T€. Auch die in den bezogenen Leistungen enthaltenen Entsorgungs- und Verwertungskosten sind deutlich angestiegen. Dem gegenüber führten niedrigere Reparatur- und Wartungskosten zu einer geringeren Inanspruchnahme des Instandhaltungsbudgets. Aufgrund der gegenläufigen Entwicklungen bewegen sich die Aufwendungen für bezogene Leistungen auf dem Niveau des Vorjahres. Die periodenfremden Materialaufwendungen betrugen 24 T€ (Vorjahr 26 T€). Der Personalaufwand lag mit 3.025 T€ über dem Vorjahreswert (Vorjahr 2.792 T€). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der aufgrund des Tarifabschlusses ausgezahlten Inflationsausgleichsprämie. Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten betrug im Berichtszeitraum 49 (Vorjahr 48). Die Abschreibungen betrugen 2.058 T€ (Vorjahr 1.694 T€). Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf das im September 2022 aktivierte Ballenlager sowie auf die Fertigstellung und der damit verbundenen Aktivierung von Überhangprojekten aus Vorjahren und weiteren Investitionen im laufenden Jahr zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 1.460 T€ (Vorjahr 1.167 T€). In dieser Position sind u.a. die Aufwendungen für Mieten und Pachten, Versicherungen und Entgelte gemäß den Dienstleistungsverträgen mit verbundenen Unternehmen enthalten. Ferner sind 69 T€ Erlösabschöpfung gemäß StromPBG enthalten. Die Zinsaufwendungen im Finanzergebnis haben sich um 247 T€ auf 852 T€ (Vorjahr 605 T€) erhöht. Dieser Effekt resultiert im Wesentlichen aus höheren Zinszahlungen aufgrund des angestiegenen Zinsniveaus. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Gewinn vor Steuern in Höhe von 1.285 T€ (Vorjahr 378 T€) erzielt. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt für das Geschäftsjahr 2023 4.195 T€ und fällt gegenüber dem Vorjahr (2.677 T€) deutlich höher aus. Aufgrund des abgeschlossenen Vertrages zur zukünftigen Klärschlammverwertung mit dem EBE wurde eine Gewinnrücklage in Höhe des Jahresüberschusses vor Ergebnisabführung 879 T€ (Vorjahr 0 T€) gebildet. Infolge dessen erfolgt im Geschäftsjahr 2023 keine Ergebnisabführung (Vorjahr 216 T€). Auf Grund eines im Geschäftsjahr 2007 geschlossenen Steuerumlagevertrages wurde die SWE US GmbH mit Gewerbe- und Körperschaftsteuer durch die Organträgerin anteilig mit 406 T€ (Vorjahr 162 T€) belastet. Finanzlage Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum Bankkredite in Höhe von 2.269 T€ planmäßig getilgt. Auszahlungen für Investitionen und Zinsen für bestehende Darlehen werden von der Gesellschaft aus dem positiven Cash-Flow der Geschäftstätigkeit in Höhe von 3.802 T€ finanziert. Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen und die Ergebnisabführung des Vorjahres konnten nicht vollumfänglich durch die verbleibenden Einzahlungsüberschüsse gedeckt werden. Der Finanzmittelfonds der SWE US GmbH betrug zum 31.12.2023 -10.135 T€ (Vorjahr -8.860 T€).
Zinszahlungen im Rahmen des konzerninternen Cash-Pools (T€ -329, Vorjahr T€ -52) sind im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthalten. Die SWE US GmbH ist in das Zentrale Finanzmanagement der Stadtwerke Erfurt Gruppe eingebunden. Zu jedem Zeitpunkt war die Liquidität des Unternehmens gesichert. Die Gesellschaft ist im Berichtsjahr allen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen. Vermögenslage Im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft Investitionen in Höhe von 1.894 T€ (Vorjahr 2.470 T€) getätigt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Ersatzinvestitionen, wie der Generator und der Radlader sowie die Steuerungstechnik für den Müllkran. Des Weiteren konnten Investitionen aus den Vorjahren abgeschlossen und in Betrieb genommen werden. Hierzu zählen der Ersatz der Leittechnik EnVA und KTA, die Videoanlage, das Dach Kesselhaus 5. Etage sowie Nachaktivierungen für das Ballenlager. Die Arbeiten für die neue Werkstatt wurden im Berichtszeitraum fortgesetzt, aber konnten witterungsbedingt nicht abgeschlossen werden. Die Vermögensstruktur blieb gegenüber dem vorangegangenen Stichtag weitgehend unverändert. Die Vermögenslage ist durch einen 87%igen Anteil des Anlagevermögens (Vorjahr: 87%) geprägt. Die Kapitalstruktur ist durch einen 97%igen Anteil des Fremdkapitals an der Bilanzsumme gekennzeichnet. Das Fremdkapital enthält ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen der SWE GmbH in Höhe von 6.900 T€. Der Anlagendeckungsgrad II beträgt 64 %, das Anlagevermögen ist teilweise über den konzerninternen Cash-Pool des SWE Konzern finanziert. 4. Gesamtaussage Das Geschäftsjahr 2023 ist trotz Energiekrise und Inflation positiv verlaufen. Der Anlagenbetrieb wird als planmäßig eingeschätzt. Der prognostizierte Jahresüberschusses vor Ergebnisabführung (366 T€) ist mit 879 T€ deutlich übertroffen worden. Ansteigende Aufwendungen wurden durch überproportional gestiegene Umsatzerlöse überkompensiert. III. Prognose, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Die SWE US GmbH wird im Geschäftsjahr 2024 den regulären Anlagenbetrieb fortsetzen. Dabei sind die geplanten kommunalen Restabfälle in Höhe von 45.500 t zu verarbeiten. Zur Auslastung des energetischen Anlagenbereiches der RABA werden zusätzlich gewerbliche Abfälle angenommen. Weiterhin werden mit der Klärschlammtrocknung etwa 22.500 t unbehandelter Klärschlamm von der Landeshauptstadt Erfurt erwartet. Davon werden voraussichtlich ca. 1.000 t direkt fremd entsorgt. Hinsichtlich der Erlöse aus Strom und Wärme wird infolge gestiegener Energiepreise von einer deutlichen Steigerung in 2024 ausgegangen. Die Vergütung für eingespeisten Strom steigt im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 nochmals merklich an. Der Preis wurde bereits im Januar 2023 vertraglich fixiert. Der Bundestag hat am 15. Dezember 2023 im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes beschlossen, die BEHG-Kosten nach § 10 Abs. 2 BEHG zum Jahreswechsel 2023/2024 anzuheben. Anstelle des für das Jahr 2024 vorgesehenen Zertifikatekostensatzes von 35,00 € gelten nun 45,00 €. Auch die RABA Erfurt-Ost unterliegt der Verpflichtung, ab dem 1. Januar 2024 für CO 2 -Emissionen Zertifikate im nationalen Emissionshandel zu erwerben und die erzeugten Emissionen nachzuweisen und zu dokumentieren. Die Bestimmung der CO 2 -Emissionen erfolgt anhand von Standard-Faktoren für die behandelten Abfallarten und -mengen. Die daraus resultierenden Kostensteigerungen sollen teilweise durch die gestiegene Vergütung für eingespeisten Strom finanziert werden. Durch die mit der Landeshauptstadt Erfurt geschlossenen Verträge - Entsorgungsvertrag und Vertrag über die Klärschlammverwertung - wird die Ertragslage der nächsten Geschäftsjahre als gesichert angesehen. Die Preise für die Klärschlammverwertung unterliegen einer Preisgleitklausel. Der Vertrag für die Abfallentsorgung enthält eine Preisanpassungsklausel für unvorhergesehene Kostenveränderungen. Die Geschäftsführung strebt im kommenden Geschäftsjahr 2024 ein EBITDA in Höhe von 3.927 T€ an. Das EBT liegt dabei mit 544 T€ unter dem aktuellen EBT (1.285 T€). Infolgedessen liegen die Erwartungen beim Jahresüberschuss vor Gewinnabführung mit 314 T€ ebenfalls unter dem Jahr 2023. Die Prognose geht von einem gestiegenen spezifischen Preis pro Tonne Restabfall, bei höheren kommunalen Abfallmengen aus. Neben der Abfallanlieferung von Restabfällen der Landeshauptstadt Erfurt erfolgt die Annahme und Verwertung von kommunalem Klärschlamm der Landeshauptstadt Erfurt. 2. Risikobericht Die SWE US GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe. Die Stadtwerke Erfurt Gruppe betreibt ein konzernweit einheitliches Risikomanagementsystem, in dem wesentliche Risiken der Stadtwerke Erfurt Gruppe erfasst, bewertet und den Geschäftsführungen sowie verantwortlichen Gremien in standardisierter Form berichtet werden. Ziel ist es, bestandsgefährdende Zustände und Situationen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Gegensteuerung zu ergreifen, zu überwachen und zu berichten. Durch seine Verzahnung mit der Wirtschaftsplanung stellt es eine wichtige Unterstützung der Steuerungs- und Führungsprozesse im Unternehmen dar. Aufbauend auf einer Risikoinventur im Zuge der jährlichen Planung werden alle relevanten Risikopotenziale des Wirtschaftsplanjahres und der dazugehörigen vier Vorschaujahre strukturiert nach Risikokategorien bei den Beteiligungsgesellschaften erfasst und nach prozentualer Eintrittswahrscheinlichkeit8 und finanzieller Schadenshöhe9 als voraussichtliche Abweichung vom geplanten Ergebnis vor Steuern (EBT10) bewertet. Die Schadenshöhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmen die Einordnung eines Risikos im Risikoportfolio (Eintrittswahrscheinlichkeiten-Schadenshöhen-Kombinationen). Die Anordnung im Risikoportfolio ermöglicht die Identifizierung kritischer, latenter und irrelevanter Risiken. Mindestens die kritischen Risikogruppen des aktuellen Geschäftsjahres werden zur Sicherung der Frühwarnfunktion kontinuierlich beobachtet und berichtet. Mit der quartalsweisen Risikoberichterstattung und einer Sofortberichterstattung werden unterjährige signifikante Veränderungen der Risiken erfasst und gesteuert. Um den Ordnungsrahmen für das Risikomanagementsystem sicherzustellen, sind Verfahrensweisen und Verantwortlichkeiten in einer Konzernanweisung zum Risikomanagement eindeutig geregelt. Der Risikomanagementprozess wird durch eine Risikomanagementsoftware unterstützt. Die Verantwortung für ein angemessenes Risikomanagement tragen die Geschäftsleitungen der Gesellschaften im Konzernverbund. Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos "Mangelnde Verfügbarkeit von Dienstleistungen und Betriebsmitteln aufgrund äußerer Einflüsse" ist aufgrund der deutlich verbesserten Liefersituation verschiedener Materialien und Rohstoffe auf "gering" eingestuft. Die Menge kommunaler Abfälle zur Anlieferung an die SWE US GmbH ist auch weiterhin als wesentliche Risikoposition anzusehen. Neben der Annahme und Verwertung von Klärschlamm kann eine Kompensation über die Annahme gewerblicher Abfälle erreicht werden. Eine Mengenstagnation durch Effekte des Einwohnerzuwachses erscheint möglich. Deshalb wird eine mögliche Auswirkung als moderat mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit eingeschätzt. Der Ausfall von IT-Technik kann im laufenden Betrieb der Anlagen zu wesentlichen Störungen führen. Dies betrifft neben Hardwarekomponeten auch die Datenübertragungswege. Hierbei wird durch regelmäßigen Ersatz, Software-Updates und im Einzelfall der Nutzung von Leitungsredundanzen das Risiko mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Risikobewertung zu Havarien technischer Anlagenbestandteile führt bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit zu einer wesentlichen Auswirkung. Neben der wirtschaftlichen Absicherung über Versicherungsverträge kann durch vorbeugende Instandhaltung sowie regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter entgegen gewirkt werden. Weiterhin werden Risiken in der Marktpreisentwicklung, z.B. bei Altmetallen oder möglicher gesetzlicher Änderungen (beispielsweise eine Anpassung der 17. BImSchV) gesehen. Gegenwärtig sind keine weiteren Risiken erkennbar, die unter die kritischen Risikogruppen der SWE US GmbH fallen. Mit der Implementierung eines TCMS kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass alles Erforderliche unternommen wurde, um Fehlern und Organisationsverschulden vorzubeugen und unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen nicht billigend in Kauf genommen, sondern klare Prozesse und Strukturen zur Vermeidung von Fehlern geschaffen wurden. Ende 2022 wurde mit der Veröffentlichung einer Einbindungs- und Steuerrichtlinie sowie einer Geschäftsordnung der Grundstein für die Implementierung einer Tax Compliance Funktion in der SWE S GmbH gelegt, welche das TCMS für den gesamten SWE Konzern ab 2023 überwacht. Die Steuerstrategie beinhaltet die folgenden wesentlichen Ziele der Geschäftsführungen der SWE Gruppe:
Da die SWE S GmbH im Konzernverbund wesentliche, zentrale, kaufmännische Dienstleistungen wahrnimmt, sind für die Steuerarten Lohnsteuer und Ertragsteuern jeweils eine zentrale RKM für die gesamte SWE Gruppe erarbeitet. Für die Steuerart Umsatzsteuer ist aufgrund der unterschiedlichen Prozesse und steuerlichen Risiken in den SWE Unternehmen für die SWE US GmbH eine spezifische RKM erarbeitet worden. Eine systembasierte Darstellung wurde 2023 in ein IT-gestütztes Managementsystem überführt, so dass jederzeit eine Dokumentation der steuerlichen Risiken in den einzelnen Prozessen, der Risikomaßnahmen inkl. der Risikokontrollen gegeben ist. Eine systembasierte jährliche Prüfung der Risikobewertung ist mit dem Geschäftsjahr 2023 eingeführt worden. Für die Strom- und Energiesteuer ist ebenfalls eine extra RKM erstellt worden, welches in 2024 digitalisiert werden wird. Mit der Veröffentlichung der Einbindungs- und Steuerrichtlinie sowie einer Geschäftsordnung wurde der Grundstein für die Implementierung einer Tax Compliance Funktion in der SWE S GmbH gelegt, welche das TCMS für den gesamten SWE Konzern ab 2023 überwacht. Ab 2024 erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung sowie Dokumentation der steuerlichen Risiken in den einzelnen Prozessen, einschließlich der Risikomaßnahmen und -kontrollen. Hierzu erfolgt auch eine systemseitige Anpassung, um eine bessere Auswertung zu gewährleisten. 3. Chancenbericht Chancen werden durch die langfristige Vertragssicherheit mit der Landeshauptstadt Erfurt bezüglich des Betriebes der Anlagen zur Restabfall- und Klärschlammbehandlung und der damit verbundenen kommunalen Abfallmengen gesehen. Ebenso wird aufgrund der guten Marktsituation von einer gesicherten Anlieferung ergänzend angenommener gewerblicher Abfälle ausgegangen. Zur weiteren Sicherung des Geschäftsfeldes Klärschlamm wurde mit dem Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt der Vertrag für die zukünftige Klärschlammverwertung inkl. Trocknung, Monoverbrennung und Ascheverwertung abgeschlossen. Mit der Umsetzung wurde bereits begonnen. IV. Risikoberichterstattung über Finanzinstrumente Die Gesellschaft setzt zur Reduzierung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Swap ein. Derivative Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Grundgeschäften im Sinne von bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, mit denen sie Bewertungseinheiten bilden, und stehen damit im Einklang mit den definierten Möglichkeiten der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung). Zur Minimierung des Ausfallrisikos sind Verträge über derivative Finanzinstrumente ausschließlich mit Partnern hoher Bonität unter Beachtung einer konzernweit angemessenen Streuung des Adressausfallrisikos abgeschlossen worden.
Erfurt, 7. Februar 2024 SWE UmweltService GmbH Marco Schmidt, Geschäftsführer 1 https://www.n-tv.de/panorama/Coronavirus-aktuelle-Zahlen-Daten-zur-Corona-Lage-in-Deutschlandarticle21604983.html, 11.12.2023 2 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/12/PD23_466_611.html, 08.12.2023 3 https://wiwo.de/politik/deutschland/strom-und-gaspreise-schlechte-nachricht-fuer-verbraucher-energiepreisbremsen-laufen-doch-zum jahresende-aus/29522434.html, 24.11.2023 3 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/12/PD23_466_611.html (abgerufen am 08.12.2023) 4 Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2023 - https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-5 content/uploads/2023/10/IfW_Kiel_GD_2_2023_RZ_3_web.pdf, 28.09.2023 5 https://www.zeit.de/news/2023-09/22/thueringens-wirtschaft-im-ersten-halbjahr-geschrumpft, 22.09.2023 6 https://www.erfurt.de/ef/de/service/aktuelles/pm/2024/146460.html (abgerufen am 26.01.2024) 7 EBT steht als Abkürzung für: Earnings Before Taxes, Gewinn vor Steuern 8 Eintrittswahrscheinlichkeitsklassen - Gering (0% bis 20%) - Mittel (20% bis 50%) - Hoch (50% bis 100%) 9 Auswirkungsklassen - Niedrig (0 bis 27 TEUR) - Moderat (28 bis 83 TEUR) - Wesentlich (84 bis 194 TEUR) - Gravierend (195 bis 556TEUR) 10 EBT steht als Abkürzung für: Earnings Before Taxes, Gewinn vor Steuern BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023SWE UMWELTSERVICE GMBH, ERFURTAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023SWE Umwelt Service GmbH, ERFURTI. Allgemeine Angaben Die SWE UmweltService GmbH (SWE US GmbH) hat ihren Sitz in Erfurt unter der Geschäftsadresse Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HR B 113 628 eingetragen. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages gemäß den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt worden. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt unter Berücksichtigung der vollständigen Gewinnverwendung. Die SWE US GmbH wird in den Konzernabschluss der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, Erfurt, (SWE GmbH) einbezogen. Mit dieser besteht auch ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. II. Angaben und Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Den planmäßigen Abschreibungen liegen grundsätzlich die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zu Grunde. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Die linearen Abschreibungen werden auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 €, aber über 250,00 €, werden im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben und grundsätzlich einzeln inventarisiert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen auch notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Für den mechanisch-biologischen Anlagenteil der Restabfallbehandlungsanlage (RABA) wird die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit dieser Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen, angesetzt. Das Stammkapital ist zum Nennwert bilanziert. Die SWE UmweltService GmbH führte 2023 Beiträge an die ZVK Thüringen (Zusatzversorgungskasse) in Höhe von 57.895,86 € ab. Der Zusatzbeitrag im Jahr 2023 betrug 5,90 % und wird bis 2025 auf 6,10 % ansteigen. Er gliedert sich in einen Arbeitnehmer- sowie einen Arbeitgeberanteil. Für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen wird gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet. Eine Aufteilung der zukünftigen Versorgungsverpflichtungen der ZVK, die sich aus den Anwartschaften der angemeldeten Pflichtversicherten und Rentenberechtigten ergeben, ist mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bis auf die Rückstellungen für Jubiläumsgelder und Altersteilzeit haben die sonstigen Rückstellungen eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr. In den sonstigen Rückstellungen sind Verpflichtungen für Altersteilzeit und Jubiläumsgeld enthalten. Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen nach dem Blockmodell erfolgte nach den Regelungen der IDW-Stellungnahme IDW RS HFA 3 vom 19. Juni 2013. Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden unter Verwendung des Barwertes mit einem Rechnungszinssatz von 1,05 % und einem Gehaltstrend von 2,75 % angesetzt. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer Restlaufzeit der Verpflichtungen von zwei Jahren. Die Rückstellung für Jubiläumsgeld wurde nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) mit einem Rechnungszins von 1,76 % und entsprechend den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck berechnet. Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Der Bewertung liegen ein Gehaltstrend von 2,75 % als auch ein BBG - Trend (Beitragsbemessungsgrenze) p. a. von 2,75 % zugrunde. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer Restlaufzeit der Verpflichtung von 15 Jahren. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Derivative Finanzinstrumente zur Zinssicherung werden gemäß § 254 HGB in Bewertungseinheiten mit den entsprechenden Bankkrediten zusammengefasst. III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Der Bestand und die Entwicklung des Anlagevermögens im Berichtszeitraum sind in dem beigefügten Anlagenspiegel gemäß § 268 Abs. 2 HGB dargestellt. Die Vorräte betreffen im Wesentlichen Störreservematerial für die Restabfallbehandlungsanlage. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr und beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 858 T€ (Vorjahr 1.015 T€). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 568 T€ (Vorjahr 452 T€) beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 552 T€ (Vorjahr 397 T€) sowie Forderungen aus Umsatzsteuer gegenüber dem Organträger in Höhe von 16 T€ (Vorjahr 54 T€). Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2023 905 T€ (Vorjahr 25 T€). Aufgrund des abgeschlossenen Vertrages zur zukünftigen Klärschlammverwertung mit dem EBE hat die SWE GmbH (als Organträger) zugestimmt, entsprechend § 3 des Ergebnisabführungsvertrages den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 vollständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen insbesondere Aufwendungen für Personalkosten in Höhe von 302 T€ (Vorjahr 347 T€), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 197 T€ (Vorjahr 176 T€) sowie Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 79 T€ (Vorjahr 0 T€). Die Verbindlichkeiten setzen sich gemäß dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel wie folgt zusammen: Verbindlichkeitenspiegel in T€
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden aufgenommene Darlehen ausgewiesen, die u.a. zur Finanzierung des Umbaus des Ballenlagers eingesetzt werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die SWE GmbH aus der Inanspruchnahme eines langfristigen Gesellschafterdarlehens in Höhe von 6.900 T€ (Vorjahr 6.900 T€) sowie die SWE Service GmbH (SWE S GmbH) aus der Inanspruchnahme des Poolkontos in Höhe von 10.135 T€ (Vorjahr 8.860 T€) und im Übrigen Lieferungen und Leistungen in Höhe von 109 T€ (Vorjahr 82 T€). IV. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
In den sonstige Umsatzerlösen sind Dienstleistungen aus Weiterverrechnungen in Höhe von 80 T€ (Vorjahr 187 T€) enthalten. Aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr sind Umsatzerlöse aus Strom- und Wärmelieferung in Höhe von 38 T€ (Vorjahr -138 T€) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind neben den Erträgen aus Schadensfällen 100 T€ (Vorjahr 1 T€) auch Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 41 T€ (Vorjahr 0 T€), Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 34 T€ (Vorjahr 21 T€) und periodenfremde Erträge in Höhe von 20 T€ (Vorjahr 24 T€) enthalten. In den Materialaufwendungen sind sämtliche Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Leistungen enthalten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung angefallen sind. Hierzu gehören überwiegend Fremdleistungen für Instandhaltung und Wartung sowie Bezugsaufwendungen für Betriebsstoffe und Energie. Des Weiteren sind periodenfremde Aufwendungen u.a. für Klärschlammentsorgung in Höhe von 24 T€ (Vorjahr 26 T€) enthalten. Der Personalaufwand enthält neben den Aufwendungen für Löhne und Gehältern und sozialen Abgaben auch die Aufwendungen für Altersversorgung. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen sind im Anlagenspiegel dargestellt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 4 T€ (Vorjahr 0 T€). Auch enthalten sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von 69 T€ aus der Abschöpfung von sogenannten Überschusserlösen gemäß §§ 13 ff. StromPBG. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen entstanden für Darlehen sowie dem Zentralen Finanzmanagement der Stadtwerke Erfurt Gruppe. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten die vom Organträger erhobene Umlage für Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 406 T€ (Vorjahr 162 T€). Die sonstigen Steuern beinhalten die Stromsteuer in Höhe von 40 T€ (Vorjahr 36 T€) sowie Grundsteuer in Höhe von 8 T€ (Vorjahr 8 T€). V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus dem Bestellobligo aus den zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeführten Aufträgen sowie aus abgeschlossenen Miet- und Pachtverträgen in Höhe von 907 T€ (davon mit verbundenen Unternehmen in Höhe von 134 T€). Die latenten Steuern werden beim Organträger ausgewiesen. Derivative Finanzinstrumente wurden zur Begrenzung bzw. zum Ausschluss von Zinsänderungsrisiken aus Bankkrediten abgeschlossen. Da die Sicherungsentscheidungen ausschließlich auf das Risikomanagement zu Grundgeschäften gerichtet sind und die Sicherungsgeschäfte mit Durchhalteabsicht abgeschlossen werden, wurden sämtliche Sicherungsbeziehungen durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. Wertänderungen einzelner Bestandteile dieser wirksamen Bewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode nicht bilanziert. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente richtet sich weder auf die Optimierung von Anlagekonditionen noch auf die Erzielung von Zusatzerträgen ohne Bezug zu Grundgeschäften und steht damit im Einklang mit den definierten Möglichkeiten der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung). Die gebildeten Bewertungseinheiten bestehen aus unmittelbaren, direkten Beziehungen von einem Grundgeschäft zu einem entsprechenden derivativen Finanzinstrument (Microhedges). Insbesondere für Anschlusssicherungen zu Kreditgrundgeschäften und Anschlussfinanzierungen sind die Bewertungseinheiten aus Effizienzgründen aus mehreren Kreditgrundgeschäften bzw. mehreren Sicherungsgeschäften gebildet worden (Portfoliohedges). Für beide Arten von Bewertungseinheiten stimmen die wertbestimmenden Faktoren zwischen den abgesicherten Teilen der Grundgeschäfte und den absichernden Teilen der Sicherungsinstrumente (z. B. Nominalbetrag, Referenzzinssatz und Laufzeit) in einem Maße überein, dass die Wirksamkeit der Bewertungseinheiten sowohl in deren rückwirkender Ermittlung als auch prospektiver Beurteilung über die gesamte Laufzeit der derivativen Finanzinstrumente erfüllt ist. Zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ist ein derivatives Finanzinstrument (SWAP) für bestehende variabel verzinsliche Darlehen in Höhe von 10.000 T€, bezogen auf das jeweilige Ausgangsnominal, mit einer Restlaufzeit von 1,75 Jahren im Bestand. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 beträgt das Nominal des derivativen Finanzinstrumentes zur Zinssicherung 2.000 T€. Der beizulegende Zeitwert des bestehenden derivativen Finanzinstrumentes beträgt 55 T€, wie er von dem Vertragspartner als Marktwert bekannt gegeben wurde. Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten (HGB) betrug im Berichtszeitraum 49 Mitarbeiter, davon waren 36 Arbeiter und 13 Angestellte. Mitglieder des Aufsichtsrates
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Gesamtbezüge in Höhe von 9 T€. Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 Herr Marco Schmidt. Er ist angestellter Geschäftsführer der SWE Stadtwirtschaft GmbH (SWE SW GmbH) und zugleich Geschäftsführer in der SWE Verwertung GmbH (SWE V GmbH). Der Geschäftsführer wurde für seine Tätigkeit bei der Gesellschaft von der SWE SW GmbH vergütet. Die erforderlichen Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der SWE GmbH enthalten. Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind die Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen darzustellen. Die Umsatzerlöse beinhalten Umsatzerlöse mit der SWE Energie GmbH in Höhe von 2.394 T€, der SWE Verwertung GmbH in Höhe von 1.940 T€, der SWE Stadtwirtschaft GmbH in Höhe von 286 T€ und der SWE Netz GmbH in Höhe von 201 T€. Materialaufwendungen sind gegenüber der SWE Stadtwirtschaft GmbH in Höhe von 653 T€, der SWE Energie GmbH in Höhe von 471 T€ und der SWE Verwertung GmbH in Höhe von 202 T€ entstanden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Entgelte entsprechend den Dienstleistungsverträgen mit der SWE Service GmbH in Höhe von 362 T€, der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH in Höhe von 137 T€; der SWE Stadtwirtschaft GmbH in Höhe von 110 T€ und der SWE Digital GmbH in Höhe von 98 T€. Der Konzernabschluss erfolgt durch die SWE GmbH, Erfurt, als Mutterunternehmen des größten Konsolidierungskreises. Der Konzernabschluss wird beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht. Die SWE US GmbH wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens der SWE GmbH, Erfurt, (HRB Nr. 102 493) nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen. VI. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. VII. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, in Höhe des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2023 vor Ergebnisabführung (879 T€) eine Gewinnrücklage zu bilden. Danach beträgt der Bilanzgewinn Null.
Erfurt, 7. Februar 2024 SWE UmweltService GmbH Marco Schmidt, Geschäftsführer Anlagenspiegel
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SWE UmweltService GmbH, Erfurt VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWE UmweltService GmbH, Erfurt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWE UmweltService GmbH, Erfurt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Erfurt, 7. Februar 2024 MSC
Schwarzer Albus GmbH
Patrick Rotter, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung während des Geschäftsjahres 2023 auf Grundlage regelmäßi ger schriftlicher und bei Bedarf mündlicher Berichte über den Gang der Geschäfte, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über andere grundsätzliche Fragen der künftigen Ausrichtung der Gesellschaft überwacht. Alle wichtigen Vorgänge wurden durch die Geschäftsführung vorgelegt und mit dem Aufsichtsrat erörtert. Schwerpunkte der Erörterungen waren das Investitionsgeschehen sowie die Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens. Im Geschäftsjahr 2023 haben zwei Aufsichtsratssitzungen stattgefunden. Über die Sitzungen und die dort gefassten Beschlüsse wurden Niederschriften erstellt. Die dem Aufsichtsrat von dem Geschäftsführer zur Verfügung gestellten Unterlagen waren dazu geeignet, eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu ermöglichen. Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat wurde zeitnah unterrichtet. Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ord nungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Un terlassungen wurden nicht festgestellt. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 sind von der als Abschlussprüfer bestellten MSC Schwarzer Albus GmbH Wirtschaftsprüfungsge sellschaft, Semmelweisstraße 12, 99096 Erfurt, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungs vermerk gemäß§ 322 HGB versehen worden. Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat am 29. April 2024 von dem Prüfergebnis im Beisein des Abschlussprüfers zustimmend Kenntnis genommen. Den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, den Lagebericht und den Bericht über die Prüfung der Geschäftsführung nach§ 53 HGrG haben wir geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung erheben wir dagegen keine Einwendungen. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungsle gung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat durch den Abschlussprüfer zu keinen Einwendungen geführt. Der Aufsichtsrat hat den vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt und der Gesellschafterversammlung dessen Feststellung empfohlen. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung und der Belegschaft seinen Dank und seine Anerkennung für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit aus.
Erfurt, 29. April 2024 gez. Dominik Kordon, Vorsitzender des Aufsichtsrates der SWE UmweltService GmbH Auszug aus der Niederschrift über die 37. Versammlung der Gesellschafter der SWE UmweltService GmbH (SWE US GmbH) am 29. April 2024 in Erfurt Tagesordnungspunkt 3 Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 der SWE UmweltService GmbH Beschluss SWE US GV 290424-2: Gemäß der Empfehlung des Aufsichtsrates wird der vorgelegte Jahresabschluss 2022 per 31. Dezember 2023 der SWE UmweltService GmbH festgestellt.
Erfurt, 29. April 2024 gez. Dominik Kordon, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung gez. Anette Luther, Protokollführerin |
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