Facility
Service GmbH
Heilbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.508.569,92 |
4.579.704,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
21.935,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.772,00 |
29.157,50 |
| III.
Finanzanlagen |
9.491.797,92 |
4.528.612,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.642.574,51 |
6.712.788,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
516.825,48 |
1.275.597,47 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.125.749,03 |
5.437.190,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
34.817,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.151.144,43 |
11.327.310,36 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.140.266,66 |
4.439.097,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
9.147.011,75 |
9.147.011,75 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.000.000,00 |
4.000.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
8.707.914,70 |
8.173.648,10 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
298.830,39 |
534.266,60 |
| B.
Rückstellungen |
7.000.405,00 |
6.790.894,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.472,77 |
97.319,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.151.144,43 |
11.327.310,36 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
Facility Service GmbH, Heilbronn
A.
Allgemeine Angaben
Die Facility Service GmbH mit Sitz in Heilbronn ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der
Nummer HRB HRB 106427 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB - in der Fassung nach
Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom
17.07.2015 (BilRUG) - in Verbindung mit
rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit
gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. auf die
Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge verteilt.
Die Zugänge zum
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Die beweglichen Anlagen werden
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben. Bei
voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit
dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert
angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
ausgewiesen.
Die
flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert
angesetzt.
Auf der Aktivseite sind als
Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen sowie die
sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen beinhalten neben den
Rückstellungen aus Einzelzusagen auch
Rückstellungen für die Verpflichtung zur Zahlung
von Sterbegeld. Die Pensionsverpflichtungen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der
sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) unter
Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck
ermittelt. Bei der Bewertung der
Pensionsrückstellungen werden Rentensteigerungen von
jährlich 1,00 % unterstellt. Die
Pensionsrückstellungen werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
(Vorjahr: zehn Geschäftsjahre) abgezinst. Der Zinssatz
beträgt 2,71% (Vorjahr: 3,21 %). Der
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt
T€ 661 (Vorjahr: T€ 776) und unterliegt der
Ausschüttungssperre.
Die
sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert und haben sämtlich eine Restlaufzeit von
einem Jahr.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Ausleihungen
Die Ausleihungen beinhalten Forderungen aus Darlehen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe
von T€ 2.427 (Vorjahr: T€ 1.771) gegen den
Gesellschafter.
Die Ausleihungen beinhalten Forderungen aus Darlehen
gegen den Geschäftsführer von mehr als einem Jahr
in Höhe von T€ 6.985 (Vorjahr: T€ 0). Der
Zinssatz beträgt 1,5%, eine Sicherheit wurde nicht
vereinbart, kann aber von der Gesellschaft gefordert
werden. Der ursprüngliche Darlehensbetrag betrug
T€ 7.550 und wurde in Höhe von T€ 600 im
Berichtsjahr zurückgezahlt.
2.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten eine unverzinsliche, unbesicherte und
endfällige Forderung gegen den
Geschäftsführer in Höhe von T€ 18,4
(Vorjahr: T€ 2,7) mit einer Laufzeit von 2 Jahren.
D.
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
|
Jahresdurchschnitt
|
|
2019
|
|
2018
|
Angestellte
|
4
|
|
10
|
Heilbronn, 18.12.2020
gez. Benedikt Höss
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2021 festgestellt.
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