SPSW Capital GmbH
An der Alster 42, 20099 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Adrian Daniel seit 19.3.2026 | Prokura |
Robin Braun seit 15.5.2024 | Geschäftsführer |
Jan Dr. Neumann seit 9.8.2023 | Prokura |
Markus Wedel seit 12.1.2015 | Geschäftsführer |
Achim Plate seit 16.12.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SPSW Capital GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Das Geschäftsmodell der SPSW Capital GmbH 1. Unternehmensgegenstand Satzungsgemäßer Gegenstand der SPSW Capital GmbH (nachfolgend auch: Gesellschaft) sind die Anlageberatung, die Anlagevermittlung sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten zu handeln. Des Weiteren zählen zum satzungsgemäßen Gegenstand der Gesellschaft die strategische und sonstige Beratung von Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführungsfunktion anderer Gesellschaften. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Ge- sellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie ist insbesondere berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Unternehmen oder Gesellschaften zu gründen, zu erwerben, zu pachten oder in sonstiger Weise zu bewirtschaften und zu leiten. Die SPSW Capital GmbH ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter der Nummer 124050 registriert und besitzt die Erlaubnis, Anlagevermittlung gemäß. § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG (vormals gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG (vormals gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), Abschlussvermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG (vormals gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) sowie Finanzportfolioverwaltung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG (vormals gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) durchzuführen bzw. als Wertpapierdienstleistung zu erbringen. Die Erlaubnisse wurden nach dem Kreditwesengesetz erteilt und gelten gemäß § 86 Abs. 1 WpIG als Erlaubnisse nach dem Wertpapierinstitutsgesetz ohne weitere Anforderungen für die Gesellschaft fort. 2 Ausgeübte Wertpapierdienstleistungen im Einzelnen 2.1 Finanzportfolioverwaltung Wie in den Vorjahren übte die Gesellschaft im Geschäftsjahr nahezu ausschließlich die erlaubnispflichtige Finanzportfolioverwaltung aus. Hierbei war die Gesellschaft wie im Vorjahr als Verwalterin verschiedener Publikumsfonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren / OGAW), Spezialfonds (Alternativer Investmentfonds / AIF) sowie eines institutionellen Vermögensverwaltungsmandats tätig. Im Geschäftsjahr verwaltete sie die folgenden bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, aufgelegten Investmentfonds:
Daneben verwaltete sie im Geschäftsjahr für einen skandinavischen Pensionsfonds ein Aktienmandat und für eine in Deutschland ansässige Pensionskasse einen bei der HeLaBa Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, aufgelegten Rentenfonds (AIF). Die von der SPSW Capital GmbH im Geschäftsjahr verwalteten Aktien-, Renten- und Mischfonds investieren auf der Grundlage einer fundierten Einzeltitelauswahl. Jedem Mandat liegt eine dezidierte Anlagestrategie des Fondsmanagers zugrunde. Im Zentrum des Fondsmanagements stehen der tatsächliche Wert, die Erträge sowie die Wachstumschancen eines Unternehmens und seines Börsenwertes. Für ihre Einzeltitelbewertung nutzen die Fondsmanager sämtliche zur Verfügung stehenden Daten und Informationen. Dabei wird in allen Fonds bewusst auf ETF-Anlagen (Indexfonds) verzichtet, um Chancen und Risiken der Fonds individuell steuern zu können. Das Portfoliomanagement folgt der Überzeugung, dass Volkswirtschaften zukünftig mit geringerem Ressourcenverbrauch und geringeren Schädigungen des Planeten zu wirtschaften haben werden, wenn für zukünftige Generationen Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt gesichert werden soll. Sämtliche von der Gesellschaft verwalteten Publikumsfonds berücksichtigen daher die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDGs) als Orientierungsrahmen bereits in ihrem Analyseprozess und die Nachhaltigkeitsanalyse ist direkt in den Investmentprozessen integriert. Unter insgesamt sieben Kategorien von Beurteilungskriterien ist aus der Nachhaltigkeitsperspektive die Bewertung der Portfoliounternehmen am Kapitalmarkt hinsichtlich der Frage, ob Risiken aus kontroversen Geschäftstätigkeiten adäquat berücksichtigt sind bzw. sich sogar ein zusätzliches Bewertungspotenzial aus deren Abbau ergibt, von besonderer Bedeutung. Entsprechend der Positionierung als Spezialanbieter benchmarkfreier Aktien-, Renten- und Mischfonds mit einem Fokus auf aktive Alpha-Strategien erfolgt auch die Analyse der sog. ESG-Chancen und ESG-Risiken auf der Ebene der für die verwalteten Fonds auszuwählenden Einzeltitel. Die Betrachtung konzentriert sich hierbei nicht ausschließlich auf Negativlisten, Ausschlüsse und vergangenheitsorientierte, statische ESG-Bewertungen, sondern betrachtet die Anstrengungen der Unter- nehmen, ihr Geschäftsmodell zu ändern und die aus den SDGs abgeleiteten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. In rechtlicher Hinsicht erfolgt die Finanzportfolioverwaltung in Erfüllung von Auslagerungsverträgen über das Portfoliomanagement von Fonds mit Kapitalverwaltungsgesellschaften, bei welchen die Fonds als rechtlich unselbständige Sondervermögen aufgelegt wurden, oder im Rahmen institutioneller Direktmandate. Neben einer bestandsabhängigen Vergütung erhält die Gesellschaft für ihre Finanzportfolioverwaltung in der Mehrzahl der Mandate gegebenenfalls auch eine erfolgsabhängige Vergütung. 2.2 Übrige Finanzdienstleistungen Auch im Geschäftsjahr 2023 wurden Anteile des Spezial AIF Lloyd Fonds - Active Value Selection ausgegeben. Aufgrund der vertraglichen Konstruktion des Spezialfonds gilt die Gesellschaft in Bezug auf die ausgegebenen Anteile als Anlagevermittlerin. Ein Entgelt hat die Gesellschaft in Zusammenhang mit der Ausgabe der Anteile nicht erhoben. Weitere Finanzdienstleistungen neben dieser Anlagevermittlung und der Finanzportfolio-verwaltung wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht erbracht. 2.3 Sonstige Tätigkeiten Ein Geschäftsführer, welcher zum 30. Juni 2023 ausgeschieden ist, übte im Berichtsjahr in zwei (Vj.: zwei) Gesellschaften, deren Aktien oder Anleihen im Geschäftsjahr in von der Gesellschaft verwalteten Fonds gehalten wurden, Aufsichtsratsmandate aus. Ein weiterer Geschäftsführer hat ein entsprechendes Aufsichtsratsmandant zum 13. Juni 2023 niedergelegt. II. Wirtschaftliches und regulatorisches Umfeld 1. Wirtschaftliches Umfeld und Kapitalmarktentwicklung Als Portfoliomanagerin von Investmentvermögen, deren Schwerpunkt in der Aktienanlage liegt, ist für die Tätigkeit der Gesellschaft als äußerer Einflussfaktor die Entwicklung insbesondere der deutschen und europäischen Aktienmärkte bestimmend. Das Jahr 2023 war insgesamt geprägt von einer weiterhin restriktiven Geldpolitik der westlichen Notenbanken mit dem Ziel, die hohen Inflationsraten des Vorjahres in Richtung des langfristigen Inflationsziels von 2% zu reduzieren. Damit einhergehend schwächten sich die reale Wirtschaftsentwicklung global deutlich ab. Die USA verzeichneten hierbei durch eine expansive Fiskalpolitik, welche im Kontrast zur restriktiven Notenbankpolitik steht, relativ zur Eurozone eine Resilienz. Auch die Inflationsraten schwächten sich im Vergleich zu 2022 deutlich ab. Zum Großteil ist die Entspannung in der Preisentwicklung darauf zurückzuführen, dass sich die Angebots-bedingten Faktoren ("Supply-Driven-Inflation") im Zuge der Corona-Pandemie entspannt haben, zum anderen konnten die Notenbanken mit den späten aber dann deutlichen Zinserhöhungen die mittel- bis langfristigen Inflationserwartungen im Zaum halten. In den USA zeigten sich die ersten negativen Spuren der restriktiven Zinspolitik im März 2023 durch die Pleite der Silicon Valey Bank und weiterer Institute aus dem Regionalbanken-Bereich, welche mit einer Kombination aus abgewerteten Anleihebeständen bei gleichzeitig hohen Abflüssen (Bankrun) zu kämpfen hatten. Ruhe in die (Regional)-Bankenkrise, welche in Europa in der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS mündete, kehrte dadurch ein, dass die Fed durch das "Bank Term Funding Programm" Liquidität gegen hohe Sicherheiten zum Nominalwert zur Verfügung stellte und schwächelnde Banken nicht mehr zur Realisation von Marktwertverlusten gezwungen waren. Nachdem in den USA gegen Ende 2023 zunehmend ersichtlich war, dass die Inflation sich stetig in Richtung des Zielkorridors der Fed bewegt, deutete die Fed im Rahmen der Dezember-Sitzung eine Zinswende für 2024 an. Europa und die Eurozone stehen durch den Krieg in der Ukraine unter einem besonderen geopolitischen Druck. Die damit einhergehenden Anpassungsprozesse - insbesondere im Energiebereich - führen gerade für Deutschland zu stagflationären Tendenzen und bedingen eine mögliche Stagnation. Gleichzeitig besteht die Gefahr einer "Re-Globalisierung" in Kombination mit einem "Inflation Reduction Act" in den USA zu einer Verlagerung von Industrieproduktion und Direktinvestitionen von Europa (und Deutschland) in Richtung der USA. China als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt enttäuschte die Erwartungen in 2023 im Kontext der "Öffnung" nach den Corona-bedingten Lock-Downs. Ein deutlich positiver Nachfrageimpuls blieb aus, da insbesondere der Konsument weiterhin verunsichert ist und die Probleme am Immobilienmarkt weiterhin das Wachstum bremsen. Überraschenderweise konnten sich viele Länder der Emerging Markets trotz der restriktiven US Zinspolitik robust entwickeln - eine Kapitalflucht wie in den 90er Jahren stellte sich in dieser Region nicht ein. Geopolitisch konnte trotz der terroristischen Attacke der Hamas in Israel und der daraufhin folgen- den militärischen Intervention Israels im Gazastreifen ein Flächenbrand bis Ende 2023 verhindert werden. Im Ergebnis erzielten die wesentlichen an dieser Stelle beobachteten Aktienindizes im Berichtsjahr durchweg positive Ergebnisse. Im Einzelnen schnitten der global ausgerichtete Leitindex MSCI World (in USD) mit +21,77 % (Vj. -19,6 %) sowie die für die SPSW-Fonds maßgeblicheren EURO STOXX50 (+19,19 %, Vj. -11,9 %), DAX (+20,31 %, Vj. -12,3 %), MDAX (+8,04 %, Vj. -28,5 %) und SDAX (+17,06 %, i. Vj. -27,3 %) 2021 mit starken Zuwächsen ab. Auch wenn der Pessimismus zu Jahresbeginn 2023 noch groß war und die Mehrheit der Marktteilnehmer von einem schwierigen Kapitalmarktumfeld ausging - die Erwartungshaltung für eine deutliche US Rezession war sehr ausgeprägt - zeigten sich sowohl die Aktien- als auch die Rentenmärkte weniger volatil als im Vorjahr. Trotzdem war das Jahr geprägt von zwischenzeitlich hohen Schwankungen - größtenteils ausgelöst durch die starken Bewegungen am Zinsmarkt. Im März 2023 sorgte die Bankenkrise in den USA (und Europa) für kurzzeitige Verwerfungen, welche jedoch durch ein Eingreifen der Notenbanken und der Politik schnell beendet werden konnten. Am Immobilienmarkt waren deutliche Verwerfungen - gerade im Commercial Real Estate Bereich in den USA, aber auch im Finanzierungsmarkt in Deutschland - zu erkennen, welche auch per En- de 2023 noch zu spüren waren. Ein größeres Schock-Ereignis ergab sich jedoch nicht, so dass sich der VIX (Volatilitätsindex des S&P 500) stetig ab Q2 2023 unterhalb der 20er Marke bewegte. Nachdem die letzte Zinsanhebung der Fed im Juli erfolgte und die Märkte bereits auf eine baldige Zinswende setzten, testete die 10-jährige US Treasury Rendite das Niveau bei 5% im Oktober 2023 um danach den Rückwärtsgang einzulegen und schloss das Jahr bei 3,88%. Ein ähnliches Muster zeigte die 10-jährige Bund-Rendite, welche in der Spitze im Oktober 2023 ein Niveau bei knapp unter 3% erreichte und das Jahr auf einem Niveau bei 2,02% beendete. Die Aktienmärkte konnten sich im Jahresverlauf deutlich positiv entwickeln, wobei zwischen August und Oktober eine längere Korrektur einsetzte. Mit den rückläufigen Renditen am Zinsmarkt, getrieben durch die Hoffnung auf eine baldige Zinswende, und dem Ausbleiben von neuen inflationären Schocks, setzte eine beeindruckende Jahresendrally ein. Als Haupttreiber der positiven Aktienentwicklung in 2023 gilt es die "Magnificient 7" Aktien in den USA (ehemals US BIG TECH) zu erwähnen, welche zu einem Großteil der positiven S&P 500 Performance beitrugen. Gerade NVIDIA konnte von der Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz positiv profitieren. Im Zuge der Jahresendrally konnten insbesondere die europäischen Aktienmärkte überzeugen. Der S&P 500 beendete das Jahr mit +22% (in EUR), der DAX lag knapp dahinter mit +20,31%. Die Credit-Märkte zeigten sich ebenfalls insgesamt freundlich, da sich die Risikoaufschläge (Spreads) in 2023 deutlich einengen konnten und zum Jahresende der Rückgang in den Staatsanleihe-Renditen aus Durationssicht positiv unterstützten. Trotz der seit Ende 2022 spürbar angestiegenen Ausfallraten blieben größere Verwerfungen im Credit-Bereich aus. Mit EUR Investment Grade Anleihen konnte eine Performance von >8% erzielt werden. Der Bereich EUR High Yield lieferte eine Performance von 12% ab. Im Vergleich zu Deutschen Staatsanleihen (1-10 Jahre), deren Performance bei 4,5% im positiven Bereich abschloss, bedeutet dies eine deutliche Outperformance. Aus Multi Asset Sicht gilt es zu erwähnen, dass über fast alle Assetklassen positive Performances erzielt werden konnten. So lag Gold bei einer Performance Ende 2023 von fast 10%. Einzig enttäuschend schlossen Rohstoffmärkte ab, welche bei ca. -10% (hedged in EUR) das Jahr beendeten. 2 Regulatorisches Umfeld Wesentliche Bedeutung für die Finanzportfolioverwaltung hat in der jüngeren Vergangenheit die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionen erlangt. Nachhaltiges Investieren nimmt inzwischen erheblichen Raum in den regulatorischen Vorgaben ein. In diesem Zusammenhang sind insbesondere zu nennen:
Auch für die SPSW Capital GmbH besitzt Nachhaltigkeit der von ihr ausgeübten Finanzportfolioverwaltung erhebliche Bedeutung. Sechs der sieben verwalteten Fondsmandate berücksichtigen entweder nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sog. Art. 8 Fonds) oder tätigen nachhaltige Investitionen im Sinne der OffenlegungsVO (sog. Art. 9 Fonds). Bereits zum 1. Januar 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde die Neufassung der Aktionärsrechterichtlinie 2017/828/EG vom 17. Mai 2017 in deutsches Recht umgesetzt. Gegenstand der Neufassung sind neue Transparenzvorgaben und Offenlegungspflichten, die zu Ergänzungen und Änderungen im Aktiengesetz führten. Nach diesen Änderungen unterfällt die SPSW Capital GmbH der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 lit. b) AktG dem Aktiengesetz. Eine Beschreibung ihrer Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG auf einer Website entfällt, da die SPSW Capital GmbH seit Jahresbeginn 2024 keine eigenen Internetauftritt mehr unterhält. Die SPSW Capital GmbH besitzt für kein von ihr betreutes Mandat die Befugnis, Mitwirkungsrechte aus den von ihr verwalteten Aktien auszuüben. Insbesondere steht der SPSW Capital GmbH die Ausübung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften aufgrund der Vereinbarungen mit ihren Kunden nicht zu. Die in dem in das Aktiengesetz eingefügten §134b AktG enthaltenen Pflichten zum Mitwirkungsbericht und zum Abstimm- verhalten entfalten daher keine praktische Wirkung, solange die Gesellschaft Mitwirkungsrechte vertragskonform nicht ausübt. Seit dem Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) am 16. Juni 2021 gilt die SPSW Capital GmbH als Wertpapierinstitut, dessen Rechtspflichten zur Ausübung der Geschäftstätigkeit sich aus dem WpIG ergeben. Gemäß § 2 Abs. 16 WpIG in Verbindung mit Art. 12 der Verordnung (EU) 2019/2033 (Investment Firm Regulation - IFR) gilt die SPSW Capital GmbH als kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirma. Wesentliche Änderungen der Berichtspflichten oder der Intensität der Beaufsichtigung durch Aufsichtsbehörden ergeben sich nach Wahrnehmung der SPSW Capital GmbH aus dem Inkrafttreten des WpIG nicht. Die SPSW Capital GmbH ist auch nach Inkrafttreten des WpIG nicht Teil einer im aufsichtsrechtlichen Sinne zu konsolidierenden Gruppe, da die LAIQON AG als ihre Muttergesellschaft weder die Voraussetzungen einer gemischten Finanzholdinggesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 28 WpIG noch einer Investmentholdinggesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 27 WpIG erfüllt. Im Geschäftsjahr 2022 und 2023 hat die Gesellschaft in Zusammenarbeit mit ihrer Muttergesellschaft deren Rechtsbeistand um die Feststellung des Status hinsichtlich einer aufsichtsrechtlichen Konsolidierungspflicht innerhalb der LAIQON-Gruppe nach EU-Recht gebeten. Im Ergebnis wurde von der Rechtsanwaltskanzlei festgestellt, dass die LAIQON AG weder eine Unions-Mutterwertpapierfirma im Sin- ne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 56 der EU-Verordnung 2019/2033 (IFR) noch eine Unions-Mutterinvestmentholdinggesellschaft im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 57 IFR noch eine gemischte Unions-Mutterfinanzholdinggesellschaft im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 58 IFR ist. Die Gesellschaft unterliegt daher trotz ihrer Zugehörigkeit zur LAIQON-Gruppe selbstständig der Finanzaufsicht und ist nicht Mitglied einer aufsichtsrechtlich zu konsolidierenden Gruppe von Unternehmen. Allgemein geht die Gesellschaft davon aus, dass auch zukünftig die Regelungsdichte für Finanz- portfolioverwalter nicht abnehmen wird. Angesichts des tendenziellen Anwachsens der sich aus re- gulatorischen Vorgaben ergebenden Verpflichtungen ist es für die SPSW Capital GmbH von umso größerer Bedeutung, weiterhin Effizienzgewinne, die sich aus dem Zusammenschluss mit der LAIQON-Unternehmensgruppe ergeben, zu realisieren. III. Ertragslage Aufgrund der stabilen Kapitalmarktentwicklung, nahmen sowohl der Umsatz als auch der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung der SPSW Capital GmbH gegenüber dem Vorjahr zu. Die Provisionserträge von EUR 9,6 Mio. haben sich im Vergleich zum Vorjahr (EUR 9,2 Mio.) leicht erhöht. Eine erfolgsabhängige Vergütung konnte wie auch schon im Vorjahr nicht vereinnahmt werden. Der Wert der verwalteten Anlagen, welcher die Bemessungsgrundlage für die Verwaltungsvergütung der Gesellschaft darstellt, liegt mit EUR 1,5 Mrd. auf Vorjahresniveau. Die Provisionserträge sind stärker gestiegen als die Provisionsaufwendungen, da Aufwendungen für Fondberatung gegenüber einer Schwestergesellschaft im Zusammenhang mit dem LF - Global Multi Asset Sustainable enthalten sind Die Personalaufwendungen lagen im Geschäftsjahr unter anderem aufgrund des unterjährigen Austritts eines Geschäftsführers trotz Zunahme der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen im Geschäftsjahr liegen vor allem aufgrund einmaliger Recruiting- und Beratungsaufwendungen leicht über dem Niveau des Vorjahres. Aufgrund des mit Wirkung seit dem 1. Januar 2020 bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der LAIQON AG und der hieraus resultierenden steuerlichen Organschaft fallen Gewerbesteuern der SPSW Capital GmbH ab diesem Datum nicht mehr an. Körperschaftsteuer wird nur auf denjenigen Anteil des steuerlichen Einkommens der Gesellschaft fällig, welcher den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnen ist. IV. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme ist durch die stichtagsbedingte Zuname von Forderungen im Vergleich zum Vorjahr von EUR 4,8 Mio. auf EUR 5,3 Mio. gestiegen. Mit Erhöhung der Forderungen geht eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen einher, da die Ergebnisse der Gesellschaft aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages vollständig an die LAIQON AG abzuführen sind. Im Ergebnis ergibt sich hierdurch ein Rückgang der Eigenkapitalquote auf 55,6 % nach 61,0 % zum Vorjahresstichtag. V. Chancen und Risiken 1. Chancen Aufgrund der beschriebenen Abhängigkeiten der Erlöse besteht für die Gesellschaft die Chance, im Falle einer hohen Rendite in den von der Gesellschaft verwalteten Fonds hohe erfolgsabhängige Erlöse zu erzielen. Ebenso besteht für die Gesellschaft die Chance, im Falle von Fondszeichnungen in den von der Gesellschaft verwalteten Fonds oder Akquisition neuer Mandate, die über dem erwarteten Volumen liegen, unerwartet hohe sowohl erfolgsabhängige als auch erfolgsunabhängige Erlöse zu erzielen. 2 Risiken 2.1 Grobstruktur der Risikolandschaft Entsprechend der in Abschnitt I. 2. dargestellten tatsächlich von der SPSW Capital GmbH ausgeübten Tätigkeit ergeben sich Risiken zum einen aus Vertragsbeziehungen, welchen die SPSW Capital GmbH im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung oder der Anlagevermittlung unterliegt. Des Weiteren bestehen branchenbedingt regulatorische Risiken, die sich zum einen aus einer Einschränkung der Geschäftstätigkeit aufgrund von regulatorischen Vorgaben und zum anderen aus der Nichterfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, denen die Gesellschaft als Wertpapierinstitut unterliegt, ergeben. Schließlich bestehen für die Gesellschaft nicht unmittelbar mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen zusammenhängende allgemeine operationelle Risiken. 2.2 Risiken aus der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen 2.2.1 Risiken aus der Portfolioverwaltung Vertragsgrundlage der von der SPSW Capital GmbH ausgeübten Portfolioverwaltung sind Dienstleistungsrahmenverträge zwischen der Gesellschaft und Kapitalverwaltungsgesellschaften, die die rechtlichen Inhaberinnen der von der SPSW Capital GmbH verwalteten Fonds sind, sowie mit institutionellen Auftraggebern über die Verwaltung von Teilen derer Vermögen. Im Falle einer Vertragsverletzung, die wesentliche Nachteile für die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Anteilsinhaber eines oder mehrerer von der SPSW Capital GmbH verwalteten Fonds oder anderer Auftraggeber der Gesellschaft nach sich zieht, bestünde das Risiko, dass der betroffene Auftraggeber eine Vertragsbeendigung beabsichtigt. Gemäß den vertraglichen Regelungen können die Auftraggeber die bestehenden Verträge jederzeit bzw. innerhalb kurzer Fristen ohne weitere Angabe von Grün- den kündigen. Außerdem besitzen sie regelmäßig das Recht, die bestehenden Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Neben dem Risiko einer Vertragsbeendigung besteht im Fall einer Vertragsverletzung die Verpflichtung der Gesellschaft, gegebenenfalls durch die Vertragsverletzung eingetretene Schäden zu ersetzen. Im Grundsatz hat die Gesellschaft in dem Fall, dass ein Geschäftsabschluss für Rechnung eines Fonds im Widerspruch zu den gesetzlichen oder vertraglichen Anlagegrenzen des Fonds stünde und dies zu einem Verlust für den Fonds oder die Kapitalverwaltungsgesellschaft führen würde, die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder den Fonds so zu stellen, als wäre das betreffende Geschäft nicht oder aber nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben abgeschlossen worden. Das Risiko der Inanspruchnahme aus der vertraglich übernommenen Haftung deckt sich im Wesentlichen mit dem allgemeinen Schadenersatzrisiko der Gesellschaft aus der von ihr ausgeübten Portfolioverwaltung. Ersatzverpflichtungen der Gesellschaft für Vermögensminderungen eines von ihr verwalteten Fonds würden sich immer dann ergeben, wenn gemäß Vertrag oder gesetzlicher Regelungen zu beachtende Wert- oder Risikogrenzen verletzt oder Wertpapiertransaktionen abweichend von den vorgesehenen Anlageklassen vorgenommen würden und hieraus Verluste für den Fonds entstünden, die bei Beachtung der Vorgaben nicht entstanden wären. 2.2.2 Risiken aus Anlagevermittlung Die Gesellschaft erbringt in Einzelfällen Leistungen, die als Anlagevermittlung gegenüber professionellen Kunden zu qualifizieren sind. Sie unterliegt damit grundsätzlich den regulatorischen Pflichten insbesondere des Wertpapierinstitutsgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes und ins- besondere in diesem Bereich den Vorschriften des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz). Anlagevermittlungsleistungen wurden auch im Geschäftsjahr 2023 in keinem Fall gegenüber Privatkunden erbracht. Grundsätzlich besteht für die Gesellschaft das Risiko zivilrechtlicher Ansprüche von Kunden auf Schadenersatz, wenn Kunden aufgrund pflichtwidrigen Verhaltens der Gesellschaft finanzieller Schaden entstünde. Außerdem besteht das Risiko behördlicher Sanktionen für den Fall, dass der Gesellschaft eine Verletzung ihrer Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz, mithin insbesondere der Pflicht, die sogenannten tatsächlichen wirtschaftlich berechtigten Personen, die durch einen Anleger repräsentiert werden, festzustellen, vorgeworfen würde. Entgelte für Anlagevermittlungstätigkeiten hat die Gesellschaft im Berichtsjahr nicht vereinnahmt. 2.3 Regulatorische Risiken 2.3.1 Verlust der für die Ausübung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten benötigten Zulassung Die von der Gesellschaft ausgeübten Wertpapierdienstleistungen sind erlaubnispflichtig. Die entsprechende Zulassung ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unter der Registrierungsnummer 124050 erteilt worden. Gemäß § 5 Abs. 2 WpIG kann die BAFin Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen zu verhindern oder zu beseitigen. Bei Vor- liegen entsprechender Voraussetzungen kann sie außerdem verlangen, dass die den Verstoß begründenden Handlungen oder Verhaltensweisen dauerhaft eingestellt werden. Eine für die Gesellschaft einschlägige Voraussetzung wäre insbesondere der nachhaltige Verstoß gegen Bestimmungen des WpIG, des Geldwäschegesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes oder die zur Durchführung dieser Gesetze erlassenen Verordnungen oder Anordnungen. 2.3.2 Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen Die Gesellschaft unterliegt als in der Bundesrepublik Deutschland ansässiges Wertpapierinstitut einem engen aufsichtsrechtlichen Überwachungsrahmen. Durch den Bedeutungszuwachs, den der Finanzsektor im öffentlichen und politischen Raum in den vergangenen Jahren gewonnen hat, wie auch durch einzelne öffentlich bekannt gewordene Fälle unredlichen und auch ungesetzlichen Verhaltens nimmt die Regelungsdichte stetig zu. Bereits im Geschäftsjahr 2019 ist als weiteres klar erkennbares Themenfeld, auf dem relevante umfangreiche Vorgaben zu erwarten sind, das nachhaltige Handeln im Hinblick auf ökologische und soziale Kriterien sowie im Hinblick auf eine nachhaltige Unternehmensführung hinzugekommen. Neben der Erweiterung des Kanons der regulatorischen Vorgaben unterliegen zudem auch die bestehenden Regelungen häufigen Änderungen durch die deutschen und europäischen Gesetz-, Verordnungs- und Richtliniengeber. Grundsätzlich resultiert aus dem dargestellten fortlaufenden Wandel der regulatorischen Rahmen-bedingungen das Risiko, dass Geschäftstätigkeiten, wie sie bis zur Einführung oder Änderung einer regulatorischen Vorgabe statthaft waren, nach deren Einführung bzw. Änderung nicht mehr in Einklang mit dem dann geltenden Recht oder nicht mehr in wirtschaftlich vertretbarer Weise aus- geführt werden können. Die Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen können sich sowohl auf die von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen (z. B. Regelungen zur Einschränkung bestimmter Handelsgeschäfte, Pflicht zur Offenlegung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelbarer Daten z.B. zu Nachhaltigkeitsmerkmalen) als auch auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft selbst (z.B. Änderung der Zulassungsbedingungen für Vergütungsregelungen von Portfoliomanagern) beziehen. In beiden Fällen können sich aus den Einschränkungen der jeweiligen Tätigkeit nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätssituation der Gesellschaft ergeben. 2.3.3 Risiko aus Geldwäsche-Sachverhalten Als Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Abs. 1 des WpIG unterliegt die SPSW Capital GmbH grundsätzlich den Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes. Etwaige Verstöße gegen das Geldwäschegesetz könnten je nach der Schwere eines Verstoßes Maßnahmen nach dem Strafrecht, Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht oder - wie oben dargestellt - die Beendigung von Verträgen sowie den Verlust der Zulassung zur Durchführung erlaubnispflichtiger Geschäfte zur Folge haben. 2.4 Sonstige Risiken Neben den sich aus dem Geschäftsverkehr mit Dritten im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung ergebenden und den regulatorischen Risiken unterliegt die Gesellschaft verschiedenen weiteren operationalen und administrativen Risiken. Da diese Einzelrisiken eine relativ geringe Abhängigkeit voneinander aufweisen, erfolgt deren Darstellung untenstehend in keinerlei Sortierfolge. 2.4.1 Abhängigkeit von einzelnen Führungspersonen Die Geschäftsführer und (mittelbaren) Mit-Gesellschafter der Gesellschaft (Partner) sind die Initiatoren der Fonds LF - WHC Global Discovery, LF - Global Multi Asset Sustainable und LF - Active Value Selection. Die personelle Zusammensetzung der Geschäftsführung und des (mittelbaren) Gesellschafterkreises zielte seit Gründung darauf ab, die komplementären Fähigkeiten der Geschäftsführer und Partner zu verbinden. Sollten die Geschäftsführer und/oder die Fondsmanager der Gesellschaft zukünftig nicht dauerhaft zur Verfügung stehen, bestünde das Risiko, dass wesentliche für die Erlangung des Geschäftserfolges der Gesellschaft notwendige Fähigkeiten nicht mehr zur Verfügung stünden und/oder nicht innerhalb vertretbarer Zeit ersetzt werden könnten. In einem solchen Fall könnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Geschäftserfolg der Gesellschaft beeinträchtigt würde. 2.4.2 Liquiditätsrisiko Wie jedes andere am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmende Unternehmen ist die SPSW Capital GmbH darauf angewiesen, ihre finanziellen Verpflichtungen aus den ihr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln decken zu können. Die Finanzmittel der Gesellschaft entsprechen im Wesentlichen dem der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Eigen- und gegebenenfalls Fremdkapital. Sie mehren bzw. mindern sich grundsätzlich um die der Gesellschaft zufließenden Erlöse bzw. abfließenden Auszahlungen. Die Erlöse der Gesellschaft aus erlaubnispflichtigen Tätigkeiten bestehen aus einer von dem Volumen der verwalteten Investmentvermögen abhängigen Vergütung und gegebenenfalls einer von deren positiver Wertentwicklung abhängigen Vergütung. Auszahlungen entstehen der Gesellschaft aus zu leistenden Aufwendungen und der Verpflichtung zur Abführung positiver Ergebnisse aus dem mit der LAIQON AG bestehenden Ergebnisabführungsvertrag. Sollten die Auszahlungsverpflichtungen der Gesellschaft nicht aus vorhandenen Finanzmitteln, zu- fließenden Erlösen, Einzahlungen aus Darlehensforderungen oder aus sonstigen Finanzmittelzuflüssen, etwa aus Verlustübernahmen durch die Muttergesellschaft, gedeckt werden können, so entstünde ein Liquiditätsengpass der Gesellschaft. 2.4.3 Verlust der Wettbewerbsposition Sämtliche Vergütungen erzielt die Gesellschaft aus der Entscheidung von Anlegern und Investoren, Teile ihres Vermögens in von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen anzulegen. Unter Einhaltung bestimmter, in der Regel kurzer Fristen sind sämtliche Anleger berechtigt, ihre Investitionen gegen Auszahlung des hierauf entfallenden Nettoinventarwertes des Investmentvermögens zurückzuerhalten. Zurückgewährte Anlagebeträge führen für die SPSW Capital GmbH da- zu, dass hierauf bezogen Erlöse nicht mehr verdient werden. Die Gesellschaft ist mithin davon abhängig, dass ihr Anlagekonzept und ihr Anlageerfolg Anleger und Investoren in hinreichendem Maße überzeugt. Sofern dies nicht gelingt und Anleger und Investoren zu der Überzeugung gelangen, dass das angebotene Anlagekonzept nicht stimmig, für sie unpassend, preislich zu teuer, für ihre Anlagebedürfnisse ungeeignet oder in anderer Weise nicht vorteilhaft ist, besteht die Gefahr, dass die Gesellschaft in den von ihr verwalteten Investmentvermögen kein für den Betrieb der Gesellschaft hinreichendes Anlagenvolumen betreut und nicht mit zumindest ausgeglichenem operativem Ergebnis wirtschaften kann. Das im voranstehenden Absatz dargestellte Risiko besteht grundsätzlich unabhängig von der Beurteilung des Konzepts durch Anleger auch dann, wenn die erzielten Anlageerfolge in den von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen die Erwartungen der Anleger nachhaltig nicht erfüllen. 2.4.4. Risiken gemäß Abschnitt BTR des Rundschreiben 10/2021 (BA) vom 16. August 2021 der BaFin - Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MARisk) 2.4.4.1 Adressausfallrisiken Die SPSW Capital GmbH hat ein Darlehen an ihre Muttergesellschaft, die LAIQON AG, ausgereicht. Zum Berichtsstichtag beträgt die Restlaufzeit des Darlehens ein Jahr. Die Höhe des ausgereichten Darlehens ist geringer als die für 2024 erwartete Ergebnisabführungsverpflichtung der SPSW Capital GmbH gegenüber der LAIQON AG. Zudem sind der Gesellschaft im Rahmen des Darlehensvertrages umfangreiche Informationsrechte zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sowie Kündigungsrechte bei einer erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der LAIQON AG eingeräumt worden. Sofern es trotz der Informations- und Kündigungsrechte zugunsten der Gesellschaft zu einem Ausfall der an die LAIQON AG ausgereichten Darlehen käme, könnte sich eine negative Auswirkung auf die Vermögenslage in Höhe der vorzunehmenden Wertberichtigungen ergeben. Ein gleichartiges Risiko ergibt sich grundsätzlich für die jeweils kurzfristigen Kundenforderungen der Gesellschaft. 2.4.4.2 Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken bestanden im Geschäftsjahr 2023 wie im Vorjahr nicht, da von der Gesellschaft keine Finanzanlagen gehalten wurden. 2.4.4.3 Liquiditätsrisiken Da die Gesellschaft weder eigene Finanzanlagen noch ein Handelsbuch für eigene oder fremde Rechnung unterhält, bestehen keine Liquiditätsrisiken aus einer nicht hinreichenden Diversifikation der Vermögens- oder Kapitalstruktur im Sinne des Abschnitts BTR 3.1 der MARisk für die Gesellschaft. Im Hinblick auf Liquiditätsrisiken, die sich aus der regulären Geschäftsentwicklung ergeben, wird auf Ziffer 2.4.2 verwiesen. 2.5 Zusammenfassung Hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und sich gegebenenfalls ergebender Auswirkungen wesentlicher Risiken für die Gesellschaft sind nach Auffassung der Gesellschaft insbesondere das Risiko sich ändernder regulatorischer Rahmenbedingungen (Ziff. 2.3.2), die Abhängigkeit von einzelnen Führungspersonen (Ziff. 2.4.1) sowie Adressausfallrisiken (Ziff. 2.4.4.1) zu nennen. 2.6 Risikomanagement Die Geschäftsleitung steuert und verantwortet die Risiken der Gesellschaft. Die Geschäftsleitung des Instituts trägt die Gesamtverantwortung für die Risikostrategie und die internen Grundsätze der Gesellschaft zum Umgang mit Risiken. Sie genehmigt und überprüft regelmäßig die Strategien und die internen Richtlinien zur Risikobereitschaft der Gesellschaft sowie zum Umgang, zur Überwachung und zur Minderung von Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte. Das Institut verfügt über solide Regelungen für die Unternehmensführung, die zweck- dienlich, der Art, dem Umfang und der Komplexität der dem Geschäftsmodell innewohnenden Risiken und den Geschäften der Gesellschaft angemessen sind. Dazu zählen u.a.: eine klare Organisationsstruktur mit klar bestimmten, transparenten und widerspruchsfreien Berichtslinien, wirksame Verfahren zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken und möglichen Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist oder die die Gesellschaft für andere darstellt und angemessene interne Kontrollmechanismen, einschließlich ordnungsgemäßer Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren. Im Hinblick auf das Risiko gemäß Ziff. 2.4.1, welches sich aus einer Abhängigkeit von einzelnen Führungspersonen ergeben kann, hat die Gesellschaft insbesondere den Umstand zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer und (mittelbare) Mitgesellschafter Achim Plate seit dem 1. Januar 2020 zum Vorstandsvorsitzenden der Muttergesellschaft der SPSW Capital GmbH, der LAIQON AG, bestellt ist. Die Gesellschaft hat durch eine entsprechende Aufgabenverteilung inner- halb der Geschäftsführung sowie durch die Einrichtung von Auslagerungsverhältnissen dafür Sorge getragen, dass der Geschäftsbetrieb der SPSW Capital GmbH trotz der Tätigkeit von Herrn Plate für die LAIQON AG in ordnungsgemäßer Weise fortgeführt wird. Das Risiko wurde nach Erwerb von 90 % der Geschäftsanteile durch die LAIQON AG im Dezember 2019 weiter dadurch reduziert, dass operative Prozesse der Fondsverwaltung und der Handelstätigkeit sowie Administrationstätigkeiten auf neu eingestellte Mitarbeiter übertragen oder an andere Gesellschaften LAIQON-Gruppe oder externe Dienstleister ausgelagert wurden. Die Einhaltung der sich auf die Verwaltung der Investmentvermögen beziehenden Compliance-Anforderungen wird durch regelmäßige für jedes Investmentvermögen erstellte, umfangreiche Be- richte sowie seit August 2020 durch Beauftragung der Baader Bank AG mit der Durchführung der Anlagegrenzprüfung von Handelsgeschäften unterstützt. Für eine Vorausschau zum Zwecke der möglichst frühzeitigen Erkennung nachteiliger finanzwirtschaftlicher Entwicklungen der Gesellschaft unterhält die Gesellschaft ein detailliertes monatlich rollierendes Berichtswesen. VI. Nachtragsbericht Berichtspflichtige Ereignisse haben sich im Zeitraum vom Abschlussstichtag bis zum Datum dieses Lageberichtes nicht ergeben. VI. Prognosebericht Trotz der im Berichtszeitpunkt nicht seriös vorhersagbaren Kapitalmarktentwicklung erwartet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 ein Wachstum der von ihr verwalteten Investmentvermögen. Auf Basis einer erwarteten Wertentwicklung, die sich am langjährigen Durchschnitt der Vergangenheit orientiert, kann sich in der Planung der Gesellschaft für 2024 ein Umsatz und ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oberhalb des Niveaus des Berichtsjahres ergeben. Aufgrund der erheblichen Kursrückgänge im Geschäftsjahr 2022 werden sich auf Basis dieser Annahme variable Vergütungen im Geschäftsjahr 2024 aufgrund der geltenden sog. High Watermark-Regelungen noch nicht ergeben. Sollte das erwartete Wachstum der Investmentvermögen oder deren Wertentwicklung hinter den getroffenen Annahmen zurückbleiben, so wären entsprechend niedrigere Ergebnisse zu erwarten. Wegen der möglichen Schwankungsbreite zu erwartender Ergebnisse wird auf die Ergebnisentwicklung der Vorjahre verwiesen. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der LAIQON AG wird allerdings auch aus dem von der Gesellschaft für 2024 erzielten Ergebnis weder eine Erhöhung noch eine Minderung des Nettovermögens der Gesellschaft resultieren. VII. Sonstiges Die Gesellschaft übt keinerlei Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten aus. Sie unterhält eine Niederlassung in Buxtehude. Henning Soltau ist zum 30. Juni 2023 als Geschäftsführer ausgeschieden.
Hamburg, 22. Januar 2024 Dipl.-Ing. Achim Plate, Geschäftsführer Robert Suckel, Geschäftsführer Markus Wedel, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die SPSW Capital GmbH, Hamburg, (nachfolgend: Gesellschaft) ist unter Nummer HRB 116308 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz An der Alster 42, 20099 Hamburg und unterhält eine Niederlassung in der Kirchenstraße 9 in 21614 Buxtehude. Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft wurde letztmalig mit Datum vom 27. Februar 2023 neu gefasst. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erfolgte im Geschäftsjahr auf der Grundlage der von der BaFin nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erteilten Erlaubnis, als Finanzdienstleistungen die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), die Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) sowie die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) zu erbringen. Die von der BaFin erteilten Erlaubnisse unterlagen bestimmten Beschränkungen und waren mit Auflagen verknüpft, von deren Erfüllung die Gesellschaft unverändert ausgeht. Mit Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) am 26. Juni 2021 wurden die vorge- nannten Erlaubnisse gegenstandslos (§ 86 Abs. 1 S 2 WpIG). Statt dieser gelten ohne weitere Anforderungen die Erlaubnisse gemäß § 15 WpIG für die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG), die Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG), die Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG) sowie die Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG) als der Gesellschaft er- teilt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB, des GmbH-Gesetzes sowie unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechKredV) aufgestellt. Für die Gesellschaft gelten gemäß § 340 Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 340a HGB die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des HGB für große Kapitalgesellschaften. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz werden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet. Forderungen werden zum Nennwert oder zum niedrigeren Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Die Sachanlagen und die immateriellen Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem bei linearer Verteilung auf den Zeitraum nach dem Abschlussstichtag entfallenden Wert berücksichtigt. Zur Abdeckung von ungewissen Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Umsatzerlöse werden insbesondere die Entgelte für die Verwaltung von Investmentvermögen ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz Sämtliche Forderungen der Gesellschaft an Kunden besitzen wie im Vorjahr eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist stichtagsbedingt. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist, dargestellt. Die Sachanlagen betreffen vollständig die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Gesellschaft. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen überwiegend Darlehensansprüche gegen die Muttergesellschaft. Diese Darlehen besitzen zum Bilanzstichtag eine Laufzeit von einem Jahr. Die Rückstellungen von insgesamt EUR 1,1 Mio. (Vj. EUR 1,5 Mio.) betreffen wie im Vorjahr im Wesentlichen variable Gehaltsbestandteile für Mitarbeiter. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ergibt sich vorrangig aus geringeren Ansprüchen auf variable Gehaltsbestandteile. Der Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten von EUR 0,4 Mio. auf EUR 1,3 Mio. resultiert im Wesentlichen aus im Vergleich zum Vorjahr höheren Verbindlichkeiten für Fondberatungen. Sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten besitzen eine Laufzeit von unter einem Jahr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Provisionserträge wurden im Geschäftsjahr wie in den Vorjahren nahezu ausschließlich mit der Verwaltung von Investmentfonds und ähnlich strukturierten institutionellen Mandaten erzielt. Da im Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr, keine variablen Vergütungen für die Verwaltung der Investmentfonds erzielt wurden, ergab sich nur ein leichter Anstieg der Provisionserträge von EUR 9,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 9,6 Mio. Der Wert des verwalteten Vermögens, welches die Bemessungsgrundlage für die Verwaltungsvergütung der Gesellschaft darstellt, liegt mit EUR 1,5 Mrd. auf Vorjahresniveau. Die Erlöse der Gesellschaft wurden in vollem Umfang in der Bundesrepublik Deutschland erzielt. Nach dem europäischen Umsatzsteuerrecht gelten allerdings die mit einem skandinavischen Vermögensverwaltungsmandat erzielten Umsätze als im Empfängerland erbracht. Sämtliche Umsätze resultieren nahezu ausschließlich aus der Verwaltung von Investmentvermögen. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen befanden sich im Geschäftsjahr im Bereich der Personalaufwendungen unter anderem aufgrund des Austritts eines Geschäftsführers unter dem Vorjahresniveau. Die anderen allgemeinen Verwaltungskosten haben sich unter anderem aufgrund von Recruiting- sowie Rechts- und Beratungsaufwendungen zum Vorjahr etwas erhöht. V. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestanden die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
Zum Vorjahresstichtag 31. Dezember 2022 bestanden die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
VI. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB Keine. VII. Wesentliche Verträge Kundenverträge Wie im Vorjahr ist der für die Gesellschaft bedeutendste zum Bilanzstichtag bestehende Ver- trag der zum 1. Juli 2019 in Kraft getretene Rahmenvertrag mit der Universal-Investment-Gesellschaft mbH (Universal), Frankfurt am Main, im Rahmen dessen die Auslagerung der Finanzportfolioverwaltung der Investmentvermögen
von der Universal auf die Gesellschaft geregelt ist. Des Weiteren bestehen für die Gesellschaft wesentliche Verträge mit institutionellen Investoren zur Verwaltung von Vermögen von Pensionseinrichtungen in Deutschland und im skandinavischen Raum nach ähnlichen wie den für die oben genannten Fonds geltenden Anlagerichtlinien. Sonstige Verträge Für Zwecke der Erbringung ihrer Dienstleistung ist die Gesellschaft mit der Baader Bank AG, München, Auslagerungsverträge eingegangen. Bei den Auslagerungsverträgen handelt es sich um Vereinbarungen zur Auslagerung der Handelstätigkeit, der Anlagegrenzprüfung sowie von Back Office-Tätigkeiten. Mit der Beauftragung dieser Aufgaben an die Baader Bank AG erfolgt zum einen die Übertragung dieser aufsichtsrechtlich relevanten Tätigkeiten auf einen renommierten Partner und zum anderen eine Gewährleistung dieses Partners für deren ordnungsgemäße Durchführung. Neben den vorbezeichneten Kunden- und Dienstleistungsverträgen ist die Gesellschaft mit ihrer Muttergesellschaft LAIQON AG, Hamburg, einen Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 eingegangen. Aufgrund dieses Ergebnisabführungsvertrages besteht eine Pflicht der Gesellschaft, positive Jahresergebnisse in voller Höhe an die LAIQON AG abzuführen. Im Fall negativer Jahresergebnisse besteht eine Ausgleichsverpflichtung der LAIQON AG. Außerdem besteht ein Darlehensvertrag mit der LAIQON AG. Aufgrund des Vertrages bestehen einschließlich Zinsansprüchen Darlehensforderungen von insgesamt EUR 3,1 Mio. (Vj. EUR 3,0 Mio.) mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Zum anderen regelt der Darlehensvertrag die Behandlung unterjährig von der SPSW Capital GmbH an die LAIQON AG abgeführter Ergebnisse und deren Verrechnung mit Ansprüchen der LAIQON AG aus dem Ergebnisabführungsvertrag. Die SPSW Capital GmbH verfügt aus dem Darlehensvertrag gegen- über der LAIQON AG über erhebliche Auskunftsrechte und ist befugt, die ausgereichten Darlehen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen. Als wichtiger Grund in diesem Sinne zählt insbesondere eine drastische Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmerin. Sämtliche Darlehensgewährungen erfolgten unbesichert und werden mit einem Zinssatz von 4 % p.a. verzinst. Daneben bestehen Verträge mit der LAIQON AG, im Rahmen derer die Personalverwaltung und die Erfüllung von Verpflichtungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) auf die LAIQON AG ausgelagert wurden. VIII. Ergänzende Angaben Nicht bilanzierte Geschäfte Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte der Gesellschaft, deren Angabe für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist, wurden nicht eingegangen. Geschäfte mit Gesellschaftern und nahestehenden Personen oder Unternehmen Wie im Vorjahr bestand im Geschäftsjahr ein Mietvertrag mit der Wedel Hanseatic Capital GmbH, Buxtehude, über Büroflächen und Büroausstattung in Buxtehude. Die im Rahmen des Mietvertrages an die Wedel Hanseatic Capital GmbH monatlich zu leistende Miete beträgt EUR 1.500,00 einschließlich Nebenkosten. Durch die Muttergesellschaft LAIQON AG wurden folgenden Ressourcen und Dienstleistungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Nutzung der Büroräume, der IT- und Telefon-Infrastruktur, der IT-Support sowie die diesbezügliche Personalgestellung. Der Wert der empfangenen Leistungen beläuft sich nach den im Geschäftsjahr 2023 hierfür getragenen Aufwendungen auf ca. TEUR 275. Weitere Geschäfte mit Gesellschaftern oder nahestehenden Unternehmen bzw. Personen mit einem Gegenwert von jeweils mehr als EUR 1.000,00 wurden nicht getätigt. Organkredite Mitgliedern der Geschäftsführung wurden zum Abschlussstichtag weder Vorschüsse noch Kredite gewährt. Angabe zu Konzernabschlüssen Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der LAIQON AG einbezogen. Dieser Konzernabschluss ist Bestandteil des Geschäftsberichts der LAIQON AG. Der Geschäftsbericht der LAIQON AG ist auf der Internetseite der LAIQON AG unter https://laiqon.ag/investor-relations/finanzberichte abrufbar und unter der Geschäftsadresse der LAIQON AG, An der Alster 42, D-20099 Hamburg, erhältlich. Die Gesellschaft selbst stellt einen Konzernabschluss nicht auf, da Beteiligungen nicht bestehen. Honorar des Abschlussprüfers Prüferin des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2023 ist die TCP Goessler Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (nachfolgend: TCP). Für die Jahresabschlussprüfung wurde ein Aufwand in Höhe von TEUR 24 (Vj. TEUR 24) einschließlich Umsatzsteuer erfasst. Für weitere Beratungsleistungen von TCP entstand im Berichtjahr ein Aufwand von insgesamt TEUR 0,1 (Vj. TEUR 0,1). TCP führt außerdem die Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz für den Prüfungszeitraum 2023 durch. Das hierfür als Aufwand vereinbarte Honorar beträgt TEUR 21 einschließlich Umsatzsteuer. Mandate im Aufsichtsgremium großer Kapitalgesellschaften Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften wurden nicht wahrgenommen. Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die fünf vom Hundert überschreiten, bestehen nicht. Andere Verpflichtungen Verpflichtungen im Sinne des § 35 Abs. 6 RechKredV bestanden nicht. Sicherheiten Sicherheiten für in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten wurden nicht ausgereicht. Termingeschäfte Termingeschäfte wurden nicht getätigt. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 12 Mitarbeiter (im Vorjahr: 10) außer den Geschäftsführern. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren während des gesamten Geschäftsjahres Herr Achim Plate, Kaufmann, Glückstadt, Herr Robert Suckel, Kaufmann, Hamburg, und Herr Markus Wedel, Kaufmann, Buxtehude. Sämtliche Geschäftsführer sind einzelzeichnungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Außerdem war bis zum 30. Juni 2023 Herr Henning Soltau, Kaufmann, Hamburg, Geschäftsführer der Gesellschaft. Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsleitung betrugen im Geschäftsjahr 2023 EUR 1,5 Mio. (Vj. EUR 1,7 Mio.). Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet. Ergebnisverwendung Die Gesellschaft weist aufgrund des mit der LAIQON AG bestehenden Ergebnisabführungsvertrages ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Die Geschäftsführung schlägt vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, 22. Januar 2024 Dipl.-Ing. Achim Plate, Geschäftsführer Markus Wedel, Geschäftsführer Robert Suckel, Geschäftsführer ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2023 der SPSW Capital GmbH, Hamburg
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SPSW Capital GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SPSW Capital GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SPSW Capital GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels- rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungs- mäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind sie dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, so- fern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind sie verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffen- des Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind sie verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung ei- ne wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 13. Februar 2024 TCP
Goessler Treuhand GmbH
Hartwig Goessler, Wirtschaftsprüfer Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2024 festgestellt. |
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