Siemens Financial Services GmbH

Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 49074
Eingetragen
22.11.2001
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzFinanzierungs-Conduits
Gegenstand
Soweit die nachfolgend aufgeführten Geschäfte über § 34c Gewerbeordnung hinaus keiner Erlaubnis oder Lizenz bedürfen sowie keiner Aufsicht unterstehen: Finanzgeschäfte mit Dritten, der Siemens AG und Gesellschaften des Siemens-Konzerns, insbesondere auf den Gebieten der Leasing-, Projekt- und Konzernfinanzierung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen; Finanzierungsgeschäfte aller Art mit der Siemens AG und deren Tochtergesellschaften; Gewähren von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Haftungserklärungen gegenüber Dritten, insbesondere im Zusammenhang mit Geschäften zwischen der Siemens AG bzw. Tochtergesellschaften der Siemens AG und Kunden. Erwerb von Grund und Boden, Errichtung von Gebäuden, Anschaffung von Produktionsanlagen, Beteiligung an Versicherungsvermittlungsgesellschaften, auch soweit diese einer Erlaubnis oder Lizenz bedürfen oder einer Aufsicht unterstehen und Beteiligung an Finanz- und (Rück-) Versicherungsgesellschaften, auch soweit diese einer Erlaubnis oder Lizenz bedürfen oder einer Aufsicht unterstehen. Auch das nach § 34c GewO erlaubnispflichtige gewerbsmäßige Vermitteln oder Nachweisen der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan Philipp Bellmann
seit 23.4.2026
Prokura
Michael Haber
seit 23.4.2026
Prokura
Kevin Dr. Zander
seit 27.1.2026
Geschäftsführer
Thomas Fredrich
seit 18.8.2025
Prokura
Tobias Behringer
seit 2.6.2025
Prokura
Andreas Dr. Rudolf
seit 14.10.2021
Geschäftsführer
Cathrin Kunze
seit 11.10.2019
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Siemens Aktiengesellschaft
Germany
619.877.700 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Siemens Financial Services GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024

Inhaltsverzeichnis

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober bis 30. September 2024

1. Bilanz zum 30. September 2024

2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober bis 30. September 2024

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Bilanz zum 30. September 2024

der Siemens Financial Services GmbH, München

Handelsregisternummer HRB 49074 - Amtsgericht München

Aktiva

30.9.2024 30.9.2023
TEUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 34 129
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 466 806
III. Finanzanlagen
1. Anteile an Verbundenen Unternehmen 684.487 684.487
2. Sonstige Ausleihungen 20 23
685.007 685.445
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 0 22
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 246
2. Forderungen gegen Verbundene Unternehmen 1.775.570 1.654.950
davon gegen Gesellschafter 1.438.179 1.428.293
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.483 2.813
1.778.053 1.658.031
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.014 2.247
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 326 320
Summe Aktiva 2.465.400 2.346.043

Passiva

30.9.2024 30.9.2023
TEUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 619.878 619.878
II. Kapitalrücklage 1.033.462 1.033.462
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen * 394.232 394.232
2.047.572 2.047.572
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 69.633 67.157
2. Steuerrückstellungen 241 0
3. Sonstige Rückstellungen 31.671 27.273
101.545 94.430
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1 0
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.676 12.038
3. Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen 303.526 188.220
davon gegenüber Gesellschafter 303.526 188.149
4. Sonstige Verbindlichkeiten 3.080 3.783
davon aus Steuern 1.771 2.162
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 274 271
316.283 204.041
Summe Passiva 2.465.400 2.346.043

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB:

Die Haftungsverhältnisse werden zum Nominalbetrag ausgewiesen.

Bürgschaftsverpflichtungen 236.569 598.553
davon gegenüber Verbundenen Unternehmen - -
Gewährleistungsverpflichtungen 153.398 179.107
davon gegenüber Verbundenen Unternehmen - -

* Der gem. § 253 Abs. 6 HGB anzugebende Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn sowie den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt -304 TEUR.

 

2024-12-17

Veronika Bienert Holzinger

Andreas Jurgen Rudolf

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024

der Siemens Financial Services GmbH, München

2023/24 2022/23
TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 84.967 100.483
2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -81.687 -96.397
3. Bruttoergebnis vom Umsatz 3.279 4.086
4. Vertriebskosten -5.295 -3.851
5. Allgemeine Verwaltungskosten -98.351 -83.088
6. Sonstige betriebliche Erträge 7.678 3.639
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -724 -613
8. Erträge aus Beteiligungen 6.811 7.062
davon aus verbundenen Unternehmen 6.811 7.062
9. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages erhaltene Gewinne 337.392 226.471
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 56.534 36.667
davon negative Zinsen aus Geldanlage 0 -15
davon aus verbundenen Unternehmen 55.522 36.140
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.549 -2.387
davon an verbundene Unternehmen -1.009 -1.033
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -249 83
13. Ergebnis nach Steuern 303.526 188.069
14. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne * -303.526 -188.069
15. Jahresüberschuss 0 0

* abgeführter Gewinn EUR 303.525.555,25

 

2024-12-17

Veronika Bienert Holzinger

Andreas Jurgen Rudolf

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Siemens Financial Services GmbH, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Siemens Financial Services GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurden kein Anhang und kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 sowie Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 18. Dezember 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Axel Menge, Wirtschaftsprüfer

ppa. Dirk Wiebe, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung am 16.01.2025 festgestellt.

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