G+H Innenausbau GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Schönsiegel seit 15.2.2022 | Prokura |
Uwe Gert Gräfe seit 15.2.2022 | Geschäftsführer |
Georg Müller seit 3.5.2016 | Geschäftsführer |
Elizabeth Schmidt seit 22.8.2005 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
VINCI S.A. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
G+H Industrie Service GmbHLudwigshafen/Rh.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANG
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zu
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen
Allgemeine Angaben
Die G+H INDUSTRIE SERVICE GmbH hat ihren Sitz in
Ludwigshafen und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Ludwigshafen (HRB 4524).
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB und hat ihren
Jahresabschluss nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchens (HGB) sowie den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung in den aktuellen Fassungen
aufgestellt. Die Gesellschaft verzichtet gemäß
§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB auf die Aufstellung eines
Lageberichts.
Zwischen der Gesellschaft und der VINCI Energies
Deutschland Building Solutions GmbH, Frankfurt am Main,
besteht mit Wirkung zum 20. Mai 2020 ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich bei den
Bewertungsgrundsätzen keine Änderung. Die Form
der Darstellung des Jahresabschlusses wurde beibehalten.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen pro rata temporis angesetzt. Die
Anschaffungskosten enthalten die Fremdkosten zzgl.
Anschaffungsnebenkosten.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen
Nutzungsdauern zwischen drei bis 13 Jahre zugrunde.
Anlagegüter, deren Anschaffungskosten € 800,00
nicht übersteigen, werden im Anschaffungsjahr voll
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich
aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und/oder niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt. In allen
Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die
voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum
Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende
Abwertungen vorgenommen.
Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten
sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert.
Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten
bewertet. Bei der Ermittlung der Her-stellungskosten werden
neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige
Gemeinkosten einschließlich anteiliger Abschreibungen
auf das Anlagevermögen, soweit es der Fertigung dient,
berücksichtigt. Die Herstellungskosten enthalten keine
Fremdkapitalzinsen. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.
Erhaltene Anzahlungen werden bis zur Höhe der
unfertigen Erzeugnisse und Leistungen offen von den
Vorräten abgesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen,
deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet
ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen werden für direkte
Pensionszusagen gebildet.
Die Rückstellungen für Pensionen werden
versicherungsmathematisch nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Die Bewertung
der Versorgungsverpflichtung erfolgte mit dem Barwert der
anteilig erworbenen planmäßigen Anwartschaft
unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr.
Klaus Heubeck und dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 10 Jahre von 1,87 % p. a. (i. Vj. 2,31 % p. a.)
zum 31. Dezember 2021 unter Berücksichtigung einer
pauschalen Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie einer
erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerung von unverändert
ca. 3,0 % p. a. und einer Rentendynamik von 1,80 % p. a.
(i. Vj. 1,60 % p. a.).
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung mit dem
10-jährigen Durchschnittszins und der Bewertung mit
dem 7-jährigen Durchschnittszins von 1,35 % p. a. (i.
Vj 1,60 % p. a.) gemäß § 253 Abs. 6 HGB
beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 7.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages auf Vollkostenbasis
angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Bei der
Rückstellungsbewertung werden zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen mit einbezogen.
Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr mit einem der Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Jahre, der von der Deutschen Bundesbank
veröffentlicht wird, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines
Jahres fällig.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind
mitzugehörig zu folgenden Posten:
Verbindlichkeiten
Bei sämtlichen Verbindlichkeiten handelt es sich
ausschließlich um Beträge mit einer Restlaufzeit
zwischen 1 und 5 Jahren.
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind mitzugehörig zu folgenden Posten:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Angaben
Ergebnisverwendung
Entsprechend dem Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag wird das Ergebnis in voller
Höhe von der Muttergesellschaft übernommen.
Nachtragsbericht
Die geopolitischen Ereignisse im Zusammenhang mit der
militärischen Intervention Russlands in der Ukraine
können einen direkten oder indirekten Einfluss auf die
wirtschaftliche Entwicklung der Berichtsgesellschaft im
Jahr 2022 haben. In welcher Art und Weise sich die zu
erwartenden Einflüsse auf die Entwicklung der
Berichtsgesellschaft im Jahr 2022 auswirken, wird aktuell
noch untersucht. Die zu erwartende Lieferengpässe und
damit verbundene Kostensteigerungen beim Material und der
Energie, dürften zu einer allgemeinen Kostensteigerung
im Materialbereich führen, inwieweit diese Mehrkosten
an die Kunden weitergegeben werden können, kann
aktuell nicht abschließend beantwortet werden. Wir
rechnen jedoch mit einer teilweisen Kompensation.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung
Georg Müller
Uwe Gräfe ab 01.01.2022
Sabine Bolz bis 31.12.2021
Konzernabschluss
Der nach den International Financial Reporting Standards
(IFRS) aufgestellte Konzernabschluss, in den die
Gesellschaft einbezogen wird, wird von der VINCI S.A.,
1973, boulevard de la Défense, 92500 Nanterre,
Frankreich, erstellt und in deutscher Sprache im
Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Aus diesem
Grunde ist die G+H Industrie Service GmbH gemäß
§ 291 HGB von der Verpflichtung, einen
Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen,
befreit. VINCI S.A. stellt als oberstes Mutterunternehmen
den Konzernabschluss für den größten und
kleinsten Kreis von Unternehmen auf.
Der Ort der Offenlegung ist:
Greffe du Tribunal de Commerce de Nanterre
Ludwigshafen am Rhein, den 07. April 2022
Die Geschäftsführung
Uwe Gräfe und Georg Müller
Feststellung des Jahresabschlusses
Mit Gesellschafterbeschluss vom 22.09.2022 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt. |
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