Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 219743
Vorher
mertus 486. GmbHRiverstone Germany MidCo GmbHOnyx Germany MidCo GmbH
Eingetragen
26.11.2018
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien
Gegenstand
An- und Verkauf von und der Handel mit Energie (insbesondere Strom, Wärme und Gas) und Brennstoffen sowie verwandte Nebengeschäfte; der Ankauf, der Verkauf, das Halten und das Verwalten von Derivaten (insbesondere für Kohle und Strom), Emissionszertifikaten sowie sonstigen Energie- und Energiefinanzprodukten; und das Halten und Verwalten von Unternehmen und/oder direkten und/oder indirekten Beteiligungen an Unternehmen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die in den Bereichen Erwerb, Entwicklung, Bau, Errichtung, Management, Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit und/oder Betrieb von Energieerzeugungsanlagen und Müllverbrennungsanlagen in Deutschland tätig sind, insbesondere von Kohlekraftwerken, Biomassekraftwerken, Gaskraftwerken, Heizkraftwerken, Dampfkraftwerken und Kombinationen derselben und/ oder das Halten von Eigentum oder Rechten an und/oder das Pachten oder Verpachten oder die sonstige gewerbliche Nutzung von Grundstücken, die insbesondere für eine der vorgenannten Geschäftstätigkeiten genutzt werden, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und/oder die Erbringung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, insbesondere konzerninterne Finanzierung, Treasury Dienstleitungen, Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Controlling- und Konsolidierungsdienstleitungen sowie Managementleistungen. Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen, gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Filip Biznár
seit 5.5.2026
Geschäftsführer
Laurenz Kaiser
seit 6.2.2026
Prokura
Phillip Waschkowitz
seit 28.10.2024
Prokura
Catherine Möhres
seit 3.12.2020
Prokura
Geschäftsführer
Peter Busse
seit 5.8.2020
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Onyx Strategic Investment Management II B.V.NLD
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Onyx Strategic Investment Management II B.V.
Netherlands
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Onyx Germany GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

I. GESCHÄFT UND RAHMENBEDINGUNGEN

Die Onyx Germany GmbH (im Folgenden "OGG" oder Gesellschaft) ist eine Gesellschaft innerhalb der Onyx Power-Gruppe und hält Anteile an mehreren inländischen Gesellschaften, die an den Standorten Wilhelmshaven, Zolling und Farge Kohlekraftwerke betreiben bzw. mit dem Betrieb der Kraftwerke in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus gibt es zwei Bürostandorte in Berlin und Düsseldorf.

Alleinige Gesellschafterin der OGG ist die Onyx Strategic Investment Management II B.V. (im Folgenden "OSIM II"), Rotterdam (Niederlande).

Die Onyx Germany GmbH hat ihren Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 219743 B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft

Die Weltwirtschaft befand sich im Jahr 2022 weiterhin in Schwierigkeiten und steht vor erheblichen Herausforderungen. Durch den russischen Krieg gegen die Ukraine sind die Preise, insbesondere die Energiepreise, erheblich angestiegen. Inflationstendenzen und Lieferengpässe haben sich weiter verschärft. Infolge einer nicht ausreichenden Anpassung der Lohnentwicklung an die Inflation ist eine signifikante Verringerung der Realeinkommen festzustellen, trotz einer Vielzahl von Maßnahmen seitens der Regierungen, die darauf abzielten, die Auswirkungen der gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise auf Haushalte und Unternehmen zu mildern.

Das globale reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2022 nach Berechnung des Internationalen Währungsfonds (IWF) um 3,5% (Vorjahr: 6,0%) im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. 1 Für die Europäische Union betrug der Anstieg des realen BIPs 3,6% (Vorjahr: 5,4%). Für Deutschland lag der Wert bei 1,8% (Vorjahr: 3,2%).

Die weltweiten Finanzierungsbedingungen haben sich, bedingt durch die drastischen Zinserhöhungen der Zentralbanken, in erheblichem Maße verschärft. In den USA hat die Federal Reserve im Verlauf des Berichtsjahres den Leitzins von nahezu null auf bis zu 4,5% angehoben, während die Bank of England ihre Zinssätze von 0,25% auf 3,5% erhöhte. Sogar in der Eurozone hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Juli 2022 ihre langjährige Nullzinspolitik beendet und den Hauptrefinanzierungssatz bis zum Jahresende 2022 auf 2,5% erhöht. Diese Zinsentwicklungen haben weltweit spürbare Auswirkungen auf wirtschaftliche Aktivitäten und auf die Finanzmärkte. 2

Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen ist der Primärenergieverbrauch in Deutschland im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 5,4% auf 11.769 Petajoule gesunken. 3 Das Niveau des Energieverbrauchs sowie seine Zusammensetzung (Energieträger) wurden im Jahr 2022 in hohem Maße durch die Folgen der Invasion Russlands in die Ukraine und dem Stopp russischer Gaslieferungen nach Deutschland geprägt. Gleichzeitig beeinflusste die um rund eine Millionen Menschen höhere Bevölkerungszahl infolge der kriegsbedingten Fluchtbewegungen aus der Ukraine den Energieverbrauch in Deutschland. Darüber hinaus wird der Energieverbrauch auch weiterhin durch politische und regulatorische Vorgaben beeinflusst. 4

Analog dem Primärenergieverbrauch ist auch der Bruttostromverbrauch im Jahr 2022 gegenüber 2021 aufgrund der konjunkturellen Schwierigkeiten sowie milderen Witterung um 3,4% auf ca. 549,2 Mrd. kWh gesunken. Demnach notierte auch die Stromerzeugung (Bruttostromerzeugung) ein Minus von 1,7%. 5 Bei der Bruttostromerzeugung nach Energieträgern kam es zu leichten Verschiebungen im Vergleich zum Vorjahr. Während sich die Anteile von Kernenergie (6,0%, Vorjahr: 11,8%) sowie von Erdgas (13,8%, Vorjahr: 15,4%) rückläufig entwickelten, verzeichneten die Anteile von Braunkohle (20,1%, Vorjahr: 18,8%), Steinkohle (11,2%, Vorjahr: 9,3%) und Erneuerbare Energien (44,0%, Vorjahr: 39,8%) jeweils eine positive Entwicklung. Weitere Anteile entfielen auf Mineralöl (0,8%, Vorjahr: 0,8%) und sonstige Energieträger (4,1%, Vorjahr: 4,2%). 6

Im Hinblick auf die Strompreise war im Berichtsjahr ein deutlicher Anstieg zu beobachten. Der durchschnittliche Spotpreis an der Strombörse EPEX Spot lag bei 235,4 EUR/MWh (Vorjahr: 96,8 EUR/MWh) und hat sich im Vergleich zum Vorjahr entsprechend mehr als verdoppelt. 7

Auch die Preise für CO 2 - Emissionszertifikate haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht (+ 51,9%) und erreichen im Durchschnitt für das Jahr 2022 einen historischen Höchststand von 81 Euro je Tonne, nachdem sich der Preis im Jahr 2021 bereits gegenüber dem Jahr 2020 mehr als verdoppelt hatte. 8

Im Jahr 2022 erreichten die Preise für Kraftwerkskohle und Kokskohle Rekordwerte, wobei der Preis für Kraftwerkskohle von knapp 121 US-Dollar pro Tonne auf ein Allzeithoch von über 400 US-Dollar pro Tonne stieg, jedoch bis zum Jahresende auf unter 190 US-Dollar pro Tonne fiel. 9

Auf Ebene der Europäischen Union ergeben sich im Berichtsjahr im Wesentlichen folgende Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen innerhalb der Branche.

Am 18. Mai 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission das REPowerEU-Paket, das darauf abzielt, die europäische Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu reduzieren und den Wandel zu einer kohlenstoffärmeren Zukunft anzutreiben. Für dieses Vorhaben werden von der EU 300 Mrd. Euro für Investitionen mobilisiert. Zusätzlich dazu hat die Kommission im Jahr 2022 ein Importverbot für russische Kohle- und Ölprodukte in Kraft gesetzt. 10

Zur Reduzierung der Erdgasnachfrage wurde im Juli 2022 beschlossen, freiwillige, allerdings nicht genauer spezifizierte Verbrauchsreduktionen in den Mitgliedsstaaten im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 um 15% einzuführen. Diese Maßnahme zur Senkung des Gasverbrauchs konnte verpflichtend werden, sobald auf EU-Ebene ein "Unionsalarm" ausgelöst worden wäre. 11

Seit Mitte 2022 ist außerdem bekannt, dass Gas- und Kernkraftwerke unter bestimmten Bedingungen laut der europäischen Taxonomie-Verordnung als nachhaltig eingestuft werden dürfen. Im Februar 2022 hatte die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt angenommen, der die genauen Kriterien für diese Einstufung festlegt. Diese Kriterien wurden am 1. Januar 2023 wirksam. Gaskraftwerke können nun als nachhaltige Übergangsaktivitäten betrachtet werden, vorausgesetzt, sie werden bis 2030 genehmigt, ersetzen emissionsintensive Anlagen und verwenden ab 2036 ausschließlich umweltfreundliche Gase wie Wasserstoff. Darüber hinaus müssen ihre CO 2 -Emissionen innerhalb bestimmter Grenzen liegen. 12

Die wichtigsten Änderungen des regulatorischen Rahmens in Deutschland betreffen im Berichtsjahr im Wesentlichen die folgenden Punkte.

Am 11. Januar 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine "Eröffnungsbilanz Klimaschutz" veröffentlicht. In dieser Bilanz wurden die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegten Klimaschutzziele mit ersten Maßnahmen untermauert. Am 8. Juli 2022 wurde das "Osterpaket" besiegelt, das eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beinhaltet. Die Reform enthält das Ziel, bis 2030 einen Anteil von 80% erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch zu erreichen, sowie die erhebliche Ausdehnung von Ausschreibungen im Bereich der Wind- und Solarenergie. 13

Als energiepolitische Maßnahme in Bezug auf den Konflikt in der Ukraine hat die Bundesregierung am 27. Februar 2022 angekündigt, LNG-Terminals an der deutschen Küste zu bauen. Zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren dieses Vorhabens wurde am 19. Mai 2022 ein LNG-Beschleunigungsgesetz besiegelt. 14

Um niedrige Füllstände in den Gasspeichern, wie sie es im Herbst 2021 gab, vorzubeugen, wurde das Energiewirtschaftsgesetz angepasst. Ein neuer Abschnitt legt nun Mindestfüllstände für Erdgasspeicher in Deutschland, zusätzlich zu den bereits von der EU beschlossenen Regelungen, fest. Gemäß diesem Beschluss trat das Gasspeicherfüllstands-Gesetz am 30. April 2022 in Kraft. Im Zuge des neuen Gesetzes, ergänzt durch eine Verordnung des BMWK, soll erstmals für das Jahr 2022 ein Mindestfüllstand von 95% in nationalen Erdgasspeichern zum 1. November eines Jahres garantiert werden, um die Versorgungssicherheit dauerhaft aufrecht zu erhalten. Das Gesetz wird am 1. April 2025 außer Kraft treten. 15

Um einer potenziellen Gasmangellage entgegenzuwirken, wurde am 8. Juli 2022 das Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken verabschiedet. Dieses Gesetz gewährt der Bundesregierung die Befugnis, Verordnungen zu erlassen oder zu modifizieren, die die Reaktivierung von Kohle- und Ölkraftwerken aus Reserven ermöglichen sowie die Befugnis, die Stromerzeugung von Gaskraftwerken zu beschränken. Am 11. Juli 2022 trat eine Verordnung in Kraft, welche vorsieht, dass Steinkohlekraftwerke, die sich in der Reserve befinden, bis zum 31. März 2024 betriebsbereit sein müssen. Gleichzeitig akzeptiert die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 die Rückkehr von Braunkohlekraftwerken aus der Sicherheitsbereitschaft in den Strommarkt bis zum 30. Juni 2023. 16

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) verabschiedet. Diese Gesetze basieren auf den Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 31. Oktober 2022 und zielen darauf ab, die Gas- und Strompreise zu begrenzen, sowohl für Haushalte und Gewerbe als auch für die Industrie. Die Maßnahmen beinhalten unter anderem Einmalzahlungen für Gaskunden im Jahr 2022 und Preisobergrenzen für Gas- und Stromkontingente. Die Deckelung der Preise erstreckt sich teilweise bis zum 30. April 2024. Das Strompreisbremsegesetz regelt auch die Abschöpfung von Überschusserlösen bei Stromerzeugern für ausgewählte Technologien bis zum 30. Juni 2023, wobei bestimmte Technologien wie u.a. Stromspeicher, Erdgas, Biomethan und weitere Gase von dieser Regelung ausgenommen sind. 17

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Der für die Gesellschaft relevante Leistungsindikator ist ein modifiziertes Rohergebnis. Im Unterschied zur allgemeingültigen Definition des Rohergebnisses, werden von diesem zusätzlich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgezogen. Das modifizierte Rohergebnis beträgt in 2022 TEUR 3.193 und liegt damit oberhalb eines erwarteten ausgeglichenen modifizierten Rohergebnisses. Dies ist auf Erträge, die nicht auf die Tochtergesellschaften umgelegt wurden, zurückzuführen.

Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit den Tochtergesellschaften zur Weiterbelastung von Verwaltungskosten und Kosten, die im Zusammenhang mit dem Hedging entstehen, ist vorgesehen, dass das modifizierte Rohergebnis der OGG grundsätzlich ausgeglichen ist. Das modifizierte Rohergebnis umfasst auf der einen Seite im Wesentlichen Erlöse aus dem Stromverkauf, dem Bezug von CO 2 -Zertifikaten, auf der anderen Seite den Aufwand für den entsprechenden Bezug von Strom und CO 2 -Zertifikaten.

Ertragslage

Eine Übersicht zur Entwicklung der Ertragslage im Vorjahresvergleich ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

TEUR 01.01.22 -31.12.22 01.01.21 -31.12.21 - +/-
Umsatzerlöse 2.618.778 1.060.084 1.558.694
Sonstige betriebliche Erträge 449 25.312 -24.863
Materialaufwand -2.575.518 -1.038.695 -1.536.824
Sonst. betr. Aufwendungen -40.516 -22.209 -18.307
Modifizierte Rohergebnis 3.193 24.492 -21.299
Personalaufwand -19.259 -4.403 -14.856
Sonstige Steuern -185 0 -185
Übriger Betriebsaufwand -19.445 -4.403 -15.041
Betriebsergebnis -16.252 20.088 -36.340
Finanzergebnis 6.577 -3.360 9.937
Abschreibungen auf Finanzanlagen -5.000 0 -5.000
Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 253.734 120.184 133.551
Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen -73.250 17.093 -56.157
Ertragsteuern -85.997 -9.715 -76.282
Jahresüberschuss 79.812 110.105 -30.293

Die Umsatzerlöse umfassen vorrangig Erlöse aus der Vermarktung des von Konzerngesellschaften bezogenen Stroms TEUR 2.422.302 (Vorjahr: TEUR 999.417) und Erlöse aus der konzerninternen Weiterbelastung von Aufwendungen für CO 2 -Zertifikate TEUR 152.792 (Vorjahr: TEUR 37.171).

Der deutliche Anstieg der Umsatzerlöse resultiert insbesondere aus dem höheren Stromreisniveau in 2022.

Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen im Wesentlichen auf periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 428 (Vorjahr: TEUR 251).

Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, die mit den Erzeugergesellschaften für das Geschäftsjahr 2021 abgeschlossen wurden (Intragroup Hedging Allocation Agreement), ergibt sich auf Ebene der OGG ein Vertragsportfolio aus abgeschlossenen Sicherungsgeschäften, das zu jedem Zeitpunkt einen beizulegenden Zeitwert (Mark-to-Market) von Null aufweist (zum Bilanzstichtag des Vorjahres ergab sich ein beizulegender Zeitwert (Mark-to-Market) des Portfolios in Höhe von TEUR 0).

Die Steigerung des Materialaufwandes um TEUR 1.536.824 korrespondiert mit dem Anstieg der Umsatzerlöse aus der Vermarktung des von Konzerngesellschaften bezogenen Stroms.

Der Personalaufwand hat sich im Geschäftsjahr 2022 um TEUR 14.856 auf TEUR 19.259 (Vorjahr: TEUR 4.403) erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die erstmalig in 2022 zu erfassende Rückstellung für das Management Incentive Program (kurz: "MIP") zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen TEUR 40.516 (Vorjahr: TEUR 22.209) beinhalten im Wesentlichen Kosten für sonstige Dienstleistungen, Beratungs-, Prüfungs-, Rechtsanwalts- und Notarkosten. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr ist durch höhere Aufwendungen für Beratungsleistungen und einmalige Aufwendungen aus dem IT-Carve Out bedingt.

Das Betriebsergebnis fiel mit TEUR -16.252 im Gegensatz zum Vorjahr negativ aus (Vorjahr: TEUR 20.088).

Das positive Finanzergebnis TEUR 6.577 (Vorjahr: TEUR -3.360) ist wesentlich durch Zinserträge in Höhe von TEUR 11.201 aus dem Cash-Pooling der Onyx-Gruppe bedingt.

Zwei im Berichtsjahr von der OGG an die an die Onyx Wärmekraftwerk Zolling GmbH (im Folgenden "OWZ") gewährte langfristige Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 5.000 wurden aufgrund erheblicher Zweifel an der Werthaltigkeit vollständig wertberichtigt.

Aus bestehenden Ergebnisabführungsverträgen mit der Onyx Power Asset GmbH (Verlust in 2022 in Höhe von TEUR -61.080), der Onyx Generation Management GmbH (Verlust in 2022 in Höhe von TEUR -12.170), der Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA (Gewinn in 2022 in Höhe von TEUR 161.149) sowie der Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA (Gewinn in 2022 in Höhe von TEUR 92.586) ergibt sich ein Saldo von TEUR 180.484.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 85.997 (Vorjahr: TEUR 9.715) betreffen im Wesentlichen Steuern aus dem Berichtsjahr.

Das Jahresergebnis in Höhe von TEUR 79.812 (Vorjahr: TEUR 110.105) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Vermögenslage

Die Entwicklung der Aktivposten in der Bilanz stellt sich im Vergleich zum Vorjahr zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

TEUR 31.12.2022 31.12.2021 +/-
Sachanlagen 2 3 0
Finanzanlagen 54.348 54.008 340
Langfristig gebundenes Vermögen 54.350 54.011 340
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.856.418 1.225.232 1.631.186
Sonstige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 839.477 611.927 227.550
Rechnungsabgrenzungsposten 3.865 1.163 2.702
Kurzfristige gebundenes Vermögen 3.699.760 1.838.321 1.861.439
Summe Aktiva 3.754.110 1.892.331 1.861.779

Bei den Finanzanlagen handelt es sich um die Beteiligungsbuchwerte an der Onyx Power Assets GmbH, Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA, der Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA und der Onyx Generation Management GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 54.348. Die Veränderung des Postens in Höhe von TEUR 340 resultiert aus einer nachträglichen Kaufpreisanpassung der OZG. Zwei im Berichtsjahr von der OGG an die an die Onyx Wärmekraftwerk Zolling GmbH (im Folgenden "OWZ") gewährte langfristige Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 5.000 wurden vollständig wertberichtigt.

Bei den übrigen Posten der Aktiva handelt es sich um kurzfristige Posten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 2.856.418 (Vorjahr: TEUR 1.225.232) betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.754.716. Davon entfallen Forderungen in Höhe von TEUR 1.674.457 auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Gesellschafter.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 839.477 (Vorjahr: TEUR 611.927) beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 313.041), CO 2 -Zertifikate (TEUR 369.606), Barsicherheiten für Derivate (TEUR 97.285), sowie kurzfristige Steuerforderungen aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung (TEUR 52.791).

Kapitalstruktur und Finanzlage

Die Entwicklung der Passivposten in der Bilanz stellt sich im Vergleich zum Vorjahr zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

TEUR 31.12.2022 31.12.2021 +/-
Gezeichnetes Kapital 25 25 0
Kapitalrücklage 108.975 108.975 0
Ergebnisvortrag und Jahresüberschuss 240.699 160.887 79.812
Eigenkapital 349.700 269.887 79.813
Rückstellungen 30 12 18
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen einschließlich Gesellschafter 2.062 2.062 0
Lang fristiges Fremdkapital 2.092 2.075 18
Kurzfristige Rückstellungen 164.392 134.845 29.547
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Passiva 394.908 298.206 96.702
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen einschließlich Gesellschafter 2.843.019 1.187.318 1.655.701
Kurzfristiges Fremdkapital 3.402.319 1.620.369 1.781.950
Summe Passiva 3.754.110 1.892.331 1.861.780

Die Eigenkapitalquote ist zum Stichtag auf 9,3% (Vorjahr: 14,3%) gefallen. Dies resultiert insbesondere aus der deutlichen Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Cash-Pooling der Onyx-Gruppe.

Das langfristige Fremdkapital (TEUR 2.092; Vorjahr: TEUR 2.075) entfällt im Wesentlichen auf ein Darlehen der OSIM II in Höhe von TEUR 2.000.

Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich um TEUR 29.547 auf TEUR 164.392 (Vorjahr: TEUR 134.845) verringert. Dies ist überwiegend auf die Minderung der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen zurückzuführen.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Passiva belaufen sich auf TEUR 394.908 (Vorjahr: TEUR 298.206) und sind im Wesentlichen auf eine Sale and buy back-Transaktion von CO 2 -Zertifikaten im Rahmen eines Forward-Kontraktes in Höhe von TEUR 387.200 (Vorjahr: TER 295.050) zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen TEUR 2.647 (Vorjahr: TEUR 1.756).

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen einschließlich Gesellschafter in Höhe von TEUR 2.843.019 (Vorjahr: TEUR 1.187.318) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 2.688.759), Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen (TEUR 148.700) sowie kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (TEUR 5.818). Durch die Einbindung der OGG in den Cash-Pool der Onyx-Gruppe (Cash-Pool-Führerin ist dabei die OSIM II) ist die Finanzierung / Liquidität der Gesellschaft jederzeit sichergestellt.

Der positive Cashflow des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 867.603 (Vorjahr: TEUR 578.025) summiert sich aus dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 872.603 (Vorjahr: TEUR 548.356), dem Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR -5.000 (Vorjahr: TEUR -3) sowie dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 29.672).

Investitionen

Die OGG hat im Geschäftsjahr 2022 Investitionen in das Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 5.000 vorgenommen. Diese betreffen die oben erwähnten Darlehen an die OWZ, die im selbem Jahr wegen erheblicher Zweifel an deren Werthaltigkeit vollständig wertberichtigt wurden.

Personal

Die Gesellschaft beschäftigte am Ende des Geschäftsjahres 23 Mitarbeiter.

III. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Die OGG ist in die Risikomanagement-Systeme der Onyx Power-Gruppe eingebunden. Dazu gehört u.a. ein innerhalb der Onyx Power-Gruppe einheitlicher Planungs-, Budgetierungs-, Berichts- und Controlling-Prozess zur Information der Gesellschafter.

Die Vermarktung der Stromerzeugung der Onyx Power-Gruppe findet inklusive der Sicherungsgeschäfte am Terminmarkt sowie der Day-ahead- und Intraday-Optimierung als Portfoliobetrachtung über alle Kraftwerke bei der OGG statt.

Um Ergebnisschwankungen zu reduzieren, werden Sicherungsgeschäfte für die zukünftige Kraftwerksvermarktung für alle drei den Clean-Dark-Spread betreffenden Commodities - Strom, Kohle und CO 2 (EUA: European Allowance Certificates) - auf Termin durchgeführt. Dabei wird sichergestellt, dass maximal 60 % der erwarteten Erzeugung der einsatzfähigen Kraftwerke in Deutschland und den Niederlanden abgesichert werden:

Dies dient einerseits der Sicherstellung einer auf das Kraftwerksportfolio bezogenen sog. N-1 Sicherheit, d.h. dass zu allen Zeitpunkten selbst nach Ausfall eines Kraftwerkes das Gesamtportfolio auf Ebene der OGG nicht "short" wird.

Andererseits wird dadurch auch sichergestellt, dass entlang der Zeitachse keine Rückkäufe dieser Sicherungspositionen durch Optimierung durchgeführt werden.

Die Bewertung erfolgt anhand von Marktpreisen (Mark-to-Market-Bewertung).

Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kraftwerke der Tochtergesellschaften bestehen sowohl Risiken im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch standortspezifische Risiken sowie Risiken, die die zukünftige Entwicklung maßgeblicher wirtschaftlicher Parameter betreffen. Dabei ist zu beachten, dass eine exakte Prognose der maßgeblichen Parameter (wie zum Beispiel die Entwicklung von Preisen für die Einsatzstoffe, CO 2 und den Stromabsatz) über die Nutzungsdauer der Kraftwerke nicht möglich ist. Die Entwicklung der langfristigen Rentabilität beinhaltet somit Risiken und in gleichem Maße auch Chancen. Dies, in Verbindung mit dem Umstand, dass auch im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Entwicklung des Marktdesigns (insbesondere die Gestaltung möglicher Kapazitätsmärkte) erhebliche Unsicherheit besteht, führt dazu, dass die künftige Wirtschaftlichkeit und langfristige Rentabilität der Kraftwerke risikobehaftet bleibt. Gleichzeitig bieten neue rechtliche Rahmenbedingungen auch Chancen für die zusätzliche bzw. erweiterte Vermarktung der Kraftwerkskapazitäten.

Risiken und Chancen aus dem Kohleausstieg

Der im November 2021 vorgestellte Koalitionsvertrag der neugewählten Bundesregierung SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen 18 setzt auf einen beschleunigten Kohleausstieg, idealerweise bis 2030, und eine konkrete Förderung der Solar- und Windenergie. Der Vertrag sieht außerdem die Streichung der EEG-Umlage vor, die inzwischen umgesetzt wurde.

Die Tochtergesellschaft Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA hat am 14. Juli 2021 den Zuschlag im 3. Auktionsverfahren zur Reduzierung der Kohleverstromung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) für das Kraftwerk Farge erhalten. Vorbehaltlich einer Überführung der Anlage in die Netzreserve sollte die Kohleverstromung am Standort zum 31. Oktober 2022 endgültig eingestellt werden. Am 23. Juni 2022 wurde in Deutschland der Alarm für den Notfallplan Gas ausgerufen. Um eine Reduzierung des Gasverbrauchs zu erreichen und Versorgungsengpässen in der Stromversorgung entgegenzuwirken, wurde das Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetz verabschiedet. Es sah vor, dass Kraftwerke, die im Rahmen des Kohleausstiegs 2022 oder 2023 vom Netz genommen werden sollten, bis zum 31. März 2024 in die Netzreserve überführt worden sind. Zeitlich befristet und durch Verordnungen geregelt, können die betroffenen Kraftwerke freiwillig an den Markt zurückkehren. Die Geschäftsführung hat für das Kraftwerk in Farge entschieden, dass es bis zum 31. März 2024 in Betrieb blieb.

Die Tochtergesellschaft Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA hat am 14. Oktober 2022 den Zuschlag im 6. Auktionsverfahren zur Reduzierung der Kohleverstromung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) für das Kraftwerk Zolling erhalten. Das Verbot der Kohleverfeuerung nach § 51 KVBG wird für das Kraftwerk Zolling zum 21. Februar 2025 wirksam. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Bundesnetzagentur die Systemrelevanz des Kraftwerks feststellt und es damit in die Netzreserve überführt wird. Der Betrieb wird also vorerst unverändert fortgesetzt und kann sogar über das Jahr 2025 hinaus erforderlich sein. Dies ist auch der Grund, warum die Onyx-Gruppe derzeit intensiv an der Erhöhung der Verfügbarkeit des Kraftwerks arbeitet. Neben der Verbesserung der Verfügbarkeit von Block 5 und der Biomasseanlage treibt die Onyx-Gruppe auch den Bau eines wasserstofftauglichen Wärmekraftwerks voran, um den Standort Zolling zu einem nachhaltigen Energiepark zu entwickeln und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.

Regulatorische und politische Risiken und Chancen

Der am 17. August 2017 im EU-Amtsblatt veröffentlichte Durchführungsbeschluss 2017/1442 der EU-Kommission erfordert ab dem 18. August 2017 die Einhaltung neuer Anforderungen an emissionsintensive Anlagen, welche in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten eingegliedert werden sollen. Die neuen Standards verlangen die Einführung von Emissionsbandbreiten für den Betrieb von Anlagen mit hohen Emissionen innerhalb von vier Jahren und wurden auf der Basis von Annahmen für die jeweils beste verfügbare Technologie abgeleitet.

Es kann damit gerechnet werden, dass dies zu Anpassungspflichten bei Bestandsanlagen führen wird und die Anforderungen an Industrieanlagen durch Anpassungs-, Veröffentlichungs- und Sanierungspflichten sowie Instrumenten zur Kontrolle und Überwachung verschärft werden. Die Kosten für die Implementierung dieser Maßnahmen stellen daher ein bedeutendes Risiko dar. Unklarheiten bestehen außerdem in der Auslegung der Richtlinie zu Erneuerbaren Energien, die zu Kosten in Form von Zahlungsverpflichtungen führen könnten.

Um diese Risiken zu beschränken, frühestmöglich erkennen und reduzieren zu können, wird großer Wert auf den Dialog und Austausch mit externen Stakeholdern wie Stellen und Behörden der Regierung, Parteien und Vereinen gelegt.

Marktpreisrisiken/-chancen

Durch die Unsicherheit der Entwicklung der Energie-, Brennstoff- und CO 2 -Preise ergeben sich bedeutende Markpreisrisiken, aber auch -chancen in Bezug auf die Erzeugungskapazität. Durch die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten wird diese Unsicherheit weiter verstärkt.

Zur Begrenzung dieser Risiken kontrahiert die Onyx-Gruppe Termingeschäfte in einem wirtschaftlich sinnvollen Umfang, der es noch erlaubt, auch an den Chancen zu partizipieren.

Operative Risiken und Chancen

Ein Risikofaktor im operativen Bereich sind aus unserer Sicht ungeplante Ausfälle der Kraftwerksanlagen. Dieses Risiko kann zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wir gehen aber davon aus, dass es durch planmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und Schulung der Mitarbeiter minimiert werden kann. Darüber hinaus existieren in wirtschaftlich angemessenem Umfang Versicherungen zur Begrenzung negativer wirtschaftlicher Auswirkungen.

Risiken der Datenverarbeitung werden durch technische und organisatorische Maßnahmen begrenzt. Dazu gehören zum Beispiel die redundante Auslegung von Hardware, Spiegelung von Systemen und Datenbanken sowie die regelmäßige organisierte Datensicherung für die Aufrechterhaltung des IT-Betriebes nach einem eventuellen Notfall.

Neben den vorgenannten Chancen und Risiken sowie den allgemeinen wirtschaftlichen und energiepolitischen Risiken sind derzeit keine Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Ertragslage und bestandsgefährdende Risiken erkennbar.

Aufgrund der Einbindung der OGG in das bestehende Cash-Pooling der Onyx-Gruppe sowie der Erstattung anfallender Kosten über Intragroup Service Agreement, haben finanzwirtschaftliche Risiken für die OGG eine untergeordnete Bedeutung.

Gesamtrisikolage

Die genannten Risiken sind aufgrund des implementierten Risikomanagementsystems beherrschbar. Derzeit sind keine Risiken bekannt, die einen den Bestand der OGG gefährdenden Einfluss auf die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage haben.

Die Chancen- und Risikolage hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert.

IV. PROGNOSEBERICHT

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Auf den ersten Blick scheint die Weltwirtschaft bereit zu sein, sich allmählich von den schweren Schlägen der Pandemie und des von Russland provozierten Krieges gegen die Ukraine zu erholen. In China ist nach der Wiedereröffnung der Wirtschaft eine starke Erholung zu verzeichnen. Die Unterbrechungen der Versorgungsketten lösen sich auf und die kriegsbedingten Verwerfungen auf den Energie- und Nahrungsmittelmärkten lassen nach. Gleichzeitig wird die massive und synchrone Straffung der Geldpolitik durch die meisten Zentralbanken erste Früchte tragen und die Inflation wird sich mittelfristig wieder ihren Zielwerten annähern.

Laut IWF betrug das Weltwirtschaftswachstum in 2023 3,2% und wird 2024 konstant bei 3,2% bleiben. Die Inflation ist allerdings hartnäckiger als noch vor einigen Monaten erwartet. Zwar ist die Gesamtinflation zurückgegangen und lag 2023 bei 6,8% bzw. dürfte im Jahr 2024 bei 5,9% liegen, doch ist dies in erster Linie auf die drastische Trendwende bei den Energie- und Nahrungsmittelpreisen zurückzuführen. Die Kerninflation, bei der die volatilen Komponenten Energie und Nahrungsmittel ausgeklammert werden, sank deutlich moderater. Sie ging im Jahr 2023 um 0,2 Prozentpunkte auf 6,2% zurück (jährlicher Durchschnitt), für das Jahr 2024 wird ein Rückgang der Kerninflation um 1,2 Prozentpunkte prognostiziert. Für die europäische Union berechnet der IWF für das Jahr 2023 einen Anstieg des realen BIP von 0,6%. In Deutschland hingegen verzeichnete das reale BIP für das Jahr 2023 einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (-0,3%). Laut IWF dürfte das BIP im Jahr 2024 um 1,1% in der europäischen Union und um 0,2% in Deutschland ansteigen. Die zukünftige Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleibt auch weiter mit Unsicherheiten behaftet und ist insbesondere von den Auswirkungen des Krieges und der weiteren Entwicklung des Zinsumfelds abhängig. 19

Der Sachverständigenrat erwartet für das Jahr 2024 einen Anstieg des BIPs von 0,7% bei einer Verbraucherpreisinflation von 2,6%. 20 In dem Jahr 2023 dämpften insbesondere rückläufige Konsumausgaben das Konjunkturwachstum in Deutschland. Für das Jahr 2024 wird durch eine sinkende Inflation und steigende Einkommen eine leichte Erholung erwartet.

Energiemärkte

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine befindet sich die Welt in einer globalen Energiekrise, deren Auswirkungen noch viele Jahre zu spüren sein werden. Als Reaktion auf den Krieg hat die westliche Welt einschließlich der Europäischen Union und damit auch der deutschen Regierung sich entschlossen, Russland mit umfangreichen Sanktionen zu belegen. Die russischen Gegenmaßnahmen haben insbesondere auf die deutsche Energiewirtschaft erhebliche Auswirkungen, da Deutschland einen Großteil seiner Gasimporte aus Russland bezogen hat. Vor dem Hintergrund der gegen Russland ausgesprochenen Sanktionen hat sich die Versorgungssituation in Deutschland verschärft. Die veränderten Bezugsquellen fossiler Energieträger führten zu steigenden Energiepreisen. Um eine sichere und unabhängige Energieversorgung für die Zukunft zu gewährleisten, wird aus diesem Grund eine Diversifizierung der Energiequellen vorgenommen und der Ausbau von erneuerbaren Energien vorangetrieben. Insgesamt wird die globale Situation des Energiemarktes im Wesentlichen von der langfristigen wirtschaftlichen Erholung Chinas, nach der Wiederöffnung, und der Rezessionsgefahr in den USA und Europa abhängen.

Die Nachfrage nach Kohle in Europa und die damit verbundene europäische Kohlepreisentwicklung wird, wie schon im Jahr 2022, wesentlich von dem Preistrend am Gasmarkt bestimmt. Durch den Wegfall der letzten drei vom Netz gegangenen Kernkraftwerke in Deutschland und der russischen Energiequellen wird die Nachfrage nach Kohle kurzzeitig weiter anhalten, weshalb ein Rückgang der Preise auf das Niveau vor Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine zunächst kaum in Sicht sein dürfte. Ein bedeutender Ungewissheitsfaktor bleibt China. Hier könnte es zu stark steigenden oder sinkenden Importmengen kommen, was den internationalen Kohlemarkt massiv beeinflussen würde. Es ist generell jedoch nicht davon auszugehen, dass Höchststände wie im Jahr 2022 erneut erreicht werden, eher werden die Märkte sich weiter beruhigen und Preise weniger volatil. 21

Nachdem in Deutschland bereits zwei durch den Bund initiierte, schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (FSRU) in Wilhelmshaven und Brunsbüttel Anfang des Jahres 2023 in Betrieb gegangen sind, befinden sich drei weitere im Aufbau, Wilhelmshaven II, Stade und Lubmin. Der Ausbau der LNG-Infrastruktur trägt dazu bei, die nationale Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Die vorgesehenen LNG-Terminals ermöglichen Gaslieferungen verschiedener Länder, so dass die Bezugsquellen weiter diversifiziert werden können und Abhängigkeiten sowie steigende Preise abgewehrt werden können. Trotzdem wird fossiles Gas nur noch für eine Übergangszeit essenziell sein. Neue Gaskraftwerke und die Infrastruktur sollen so geplant werden, dass sie sukzessive auf CO 2 -neutrale Produkte wie Wasserstoff umgestellt werden können. Gemäß des LNG-Beschleunigungsgesetzes gelten die Genehmigungen der LNG-Anlagen spätestens bis zum 31. Dezember 2043, sie dürfen dann lediglich für klimaneutralen Wasserstoff weitergenutzt werden. 22

Im Jahr 2020 wurde der Kohleausstieg in Deutschland gesetzlich geregelt. Am 14. August 2020 trat das Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung (KVBG) in Kraft. Nach diesem Gesetz ist der späteste Termin für das Ende der Kohleverstromung das Jahr 2038. Ab 2027 kann die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken angeordnet werden. Bis 2026 werden Auktionen durchgeführt, bei denen die Betreiber eine Entschädigung für die frühere Stilllegung erhalten.

Die Energiewende wird weiter fortschreiten. Mit drei Kernkraftwerken ging Ende 2021 die Hälfte der verbliebenen sechs deutschen Kernkraftwerke vom Netz und ließ den finalen Ausstieg aus der Kernenergie näher rücken. 23 Im April 2023 sind die verbliebenen drei Kernkraftwerke vom Netz gegangen. 24 Das Kohleausstiegsgesetz mündete bereits zu Beginn des Jahres 2021 in eine Auktion, auf deren Basis Kohlekraftwerke mit einer Kapazität von 4,8 GW ihren Betrieb einstellten. 25 Weitere Kapazitäten von 1,5 GW wurden im Rahmen einer zweiten Auktion gegen Jahresende stillgelegt. Vor dem Hintergrund des Krieges hat der Bundestag mit Beschluss vom 11. November 2022 die Laufzeiten von drei Kernkraftwerken bis zum 15. April 2023 verlängert. 26 Diese sind mittlerweile gemäß Atomgesetz abgeschaltet worden. Damit endet das Zeitalter der Atomkraftnutzung in Deutschland. Auch in Zukunft wird mit einer fortschreitenden Verlagerung der Erzeugungskapazitäten zu Erneuerbaren Energieträgern gerechnet, während die Bedeutung konventioneller Energieträger weiter abnehmen wird.

Onyx will einen aktiven Beitrag zur notwendigen Reduktion von CO 2 Emissionen zum verstärkten Klimaschutz leisten und hat dafür für einige von ihr betriebenen Steinkohlekraftwerke sog. Konversionsprojekte aufgesetzt. Langfristig ist das Ziel die Standorte mit Ausnahme von Farge entlang der Zeitachse auf andere Brennstoffe, wie Biomasse oder Gas, umzustellen.

Erwartete Ertrags- und Finanzanlage sowie Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Die zukünftige Entwicklung ist im Wesentlichen abhängig vom planmäßigen Betrieb der Anlagen der Tochtergesellschaften.

Auf Basis der vertraglichen Vereinbarung mit den Tochtergesellschaften zur Weiterbelastung von Verwaltungskosten und Kosten, die im Zusammenhang mit dem Hedging entstehen, wird für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 jedoch grundsätzlich weiterhin ein ausgeglichenes modifiziertes Rohergebnis erwartet.

Aktuell sehen wir keine substanziellen Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten zwischen Israel und der Hamas auf den Geschäftsbetrieb und somit auf das Ergebnis der OGG.

Aufgrund des bestehenden Cash-Pooling-Modells der Onyx-Gruppe wird die Finanzierung der OGG sichergestellt.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bietet eine geeignete Basis, um den Risiken und Chancen in der Zukunft zu begegnen.

 

Berlin, den 22. August 2024

Onyx Germany GmbH

Dr. Peter Feldhaus

Dr. Dirk Mausbeck

1 Vgl. IWF (2023): World Economic Outlook Update October 2023, abrufbar unter: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2023/10/10/world-economic-outlook-october-2023, zuletzt abgerufen am 21. März 2024.
2 Vgl. global rates (2023): Zentralbanken - Übersicht über aktuelle Zinssätze, abrufbar unter: https://www.global-rates.com/de/zinssatze/zentralbanken/zentralbanken.aspx, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
3 Vgl. AG Energiebilanzen (2022): Bericht zum Energieverbrauch 2022, S. 2, abrufbar unter: https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uploads/2023/06/AGEB_Jahresbericht2022_20230615_dt.pdf, zuletzt abgerufen 04. März 2024.
4 Vgl. AG Energiebilanzen (2022): Bericht zum Energieverbrauch 2022, S. 2, abrufbar unter: https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uploads/2023/06/AGEB_Jahresbericht2022_20230615_dt.pdf, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
5 Vgl. AG Energiebilanzen (2022): Bericht zum Energieverbrauch 2022, S. 33, abrufbar unter: https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uploads/2023/06/AGEB_Jahresbericht2022_20230615_dt.pdf, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
6 Vgl. AG Energiebilanzen (2022): Bericht zum Energieverbrauch 2022, S. 34, abrufbar unter: https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uploads/2023/06/AGEB_Jahresbericht2022_20230615_dt.pdf, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
7 Vgl. Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft mbH (2022): Deutsche Strompreise im Jahr 2022 an der Börse EPEX Spot, abrufbar unter: https://www.ffe.de/veroeffentlichungen/deutsche-strompreise-an-der-boerse-epex-spot-im-jahr-2022/, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
8 Vgl. AG Energiebilanzen (2022): Bericht zum Energieverbrauch 2022, S. 41, abrufbar unter: https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uploads/2023/06/AGEB_Jahresbericht2022_20230615_dt.pdf, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
9 Vgl. AG Energiebilanzen (2022): Bericht zum Energieverbrauch 2022, S. 41, abrufbar unter:
https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uploads/2023/06/AGEB_Jahresbericht2022_20230615_dt.pdf, zuletzt abgerufen am 01. August 2024.
10 Vgl. Europäische Kommission (2022), REPowerEU, abrufbar unter: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/repowereu-kommission-will-abhangigkeit-von-fossilen-brennstoffen-aus-russland-schnell-verringern-2022-05-18_de; zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
11 Vgl. Die Bundesregierung (2022), Gasversorgung für den Winter sichern, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/europa/energiesicherungspaket-2063868, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
12 Vgl. Europäisches Parlament (2022), Taxonomie: Keine Einwände gegen Einstufung von Gas und Atomkraft als nachhaltig, abrufbar unter: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220701IPR34365/taxonomie-keine-einwande-gegen-einstufung-von-gas-und-atomkraft-als-nachhaltig, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
13 Vgl. BMWK (2023): Eröffnungsbilanz Klimaschutz, abrufbar unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/01/20220111-habeck-legt-eroffnungsbilanz-klimaschutz-vor.html, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
14 Vgl. Deutscher Bundestag (2022): Beschleunigung des Einsatzes von Flüssiggas beschlossen; abrufbar unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-lng-beschleunigungsgesetz-894668; zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
15 Vgl. Die Bundesregierung (2023): Volle Gasspeicher sichern Energieversorgung, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/gasspeichergesetz-2029266, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
16 Vgl. Bundesnetzagentur (2023): Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, abrufbar unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Kohleausstieg/EKBG/start.html :~:text=Der%20Bundestag%20und%20der%20Bundesrat,des%20Energiewirtschaftsgesetzes%20sowie%20weiterer%20Gesetze, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
17 Vgl. Deutscher Bundestag (2022): Bundestag beschließt Strom- und Gaspreisbremse, abrufbar unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-energiepreisbremse-924550; zuletzt abgerufen am 04. März 2024 und Bundesnetzagentur, Entlastungen bei Energiepreisen, abrufbar unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/EnergiepreiseSpezial/start.html; zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
18 Vgl. Bundesregierung (2022): Koalitionsvertrag 2021, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1, zuletzt abgerufen am: 11. Januar 2022.
19 Vgl. IWF (2024): World Economic Outlook Update April 2024, S. 10, abrufbar unter: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/04/16/world-economic-outlook-april-2024, zuletzt abgerufen am 16. April 2024.
20 Vgl. Sachverständigenrat (2023): Konjunkturerholung verzögert sich, S. 15, abrufbar unter: https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202324/JG202324_Kapitel_1.pdf, zuletzt abgerufen am 11. März 2024.
21 Vgl. Internationale Energieagentur (2022): World Energy Outlook 2022, abrufbar unter: https://www.iea.org/reports/world-energy-outlook-2022/executive-summary?language=de, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
22 Vgl. Die Bundesregierung (2023): Flüssiggas-Anbindungen schneller bauen, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sichere-gasversorgung-2037912, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
23 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2023): Atomkraftwerke in Deutschland, abrufbar unter: https://www.bmuv.de/themen/nukleare-sicherheit/aufsicht-ueber-atomkraftwerke/atomkraftwerke-in-deutschland, zuletzt abgerufen am 4. März 2024.
24 Vgl. Bundesregierung (2023): Der Atomausstieg macht unser Land sicherer, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ausstieg-aus-der-kernkraft-2135796, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
25 Vgl. Bundesnetzagentur (2020): Ergebnisse der ersten Ausschreibung zur Reduzierung der Kohleverstromung, abrufbar unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20201201_Kole.html, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.
26 Vgl. Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt AKW-Verlängerung bis Mitte April 2023, abrufbar unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-atomgesetz-freitag-917474, zuletzt abgerufen am 04. März 2024.

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva

31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.320,41 3
2.320,41 3
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 54.347.929,20 54.008
54.347.929,20 54.008
54.350.249,61 54.010
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 313.041.204,24 303.016
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.856.418.364,51 1.225.231
3. sonstige Vermögensgegenstände 526.435.553,06 308.911
3.695.895.121,81 1.837.158
3.695.895.121,81 1.837.158
C. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 3.865.092,38 1.163
3.754.110.463,80 1.892.331

Passiva

31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Kapitalrücklage 108.975.462,25 108.975
III. Gewinnvortrag 160.886.894,07 50.782
IV. Jahresüberschuss 79.812.269,11 110.105
349.699.625,43 269.887
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 91.277.680,92 11.377
2. sonstige Rückstellungen 73.143.563,77 123.481
164.421.244,69 134.858
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.647.377,70 1.756
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.845.081.775,19 1.189.380
3. sonstige Verbindlichkeiten 392.260.440,79 296.450
davon aus Steuern 166,62 0
3.239.989.593,68 1.487.586
3.754.110.463,80 1.892.331

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

2022
EUR
2021
TEUR
1. Umsatzerlöse 2.618.778.078,80 1.060.084
2. sonstige betriebliche Erträge 449.314,48 25.312
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -2.575.484.638,39 -1.038.550
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -33.825,95 -144
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -18.811.735,77 -3.989
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, -447.611,93 -415
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -200,32 0
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -40.516.243,52 -22.209
7. Erträge / Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen 180.484.371,46 103.091
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 180.484.371,46 (Vj. TEUR 103.091)
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 14.459.647,12 0
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 14.459.647,12 (Vj. TEUR 0)
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -5.000.000,00 0
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, -7.883.029,95 -3.360
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.940.958,40 (Vj. TEUR 346)
11. Ergebnis vor Steuern 165.994.126,03 119.820
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -85.996.856,92 -9.715
13. Ergebnis nach Steuern 79.997.269,11 110.105
14. sonstige Steuern -185.000,00 0
15. Jahresüberschuss 79.812.269,11 110.105

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

I. ALLGEMEINE HINWEISE

Der Jahresabschluss der Onyx Germany GmbH (im Folgenden "OGG" oder "Gesellschaft") wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Alleinige Gesellschafterin der OGG ist die Onyx Strategic Investment Management II B.V., Rotterdam (Niederlande) (im Folgenden "OSIM II").

Die OGG hält an mehreren Gesellschaften Beteiligungen, mit den jeweiligen Tochtergesellschaften besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag; entsprechend ist die OGG ertrag- und umsatzsteuerlicher Organträger.

Die OGG dient der zentralen Vermarktung des von den deutschen Beteiligungsgesellschaften sowie der niederländischen Schwestergesellschaft Power Plant Rotterdam B.V. erzeugten Stroms und dem zentralen Einkauf von Derivaten zur Sicherung der zukünftigen Kraftwerksmargen (Clean-Dark-Spread) und CO 2 -Zertifikaten.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten und Davon-Vermerke teilweise im Anhang erfolgt.

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten.

Registerinformationen

Die Onyx Germany GmbH hat ihren Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 219743 B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt und erfolgen linear. Für Zugänge an beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens werden die Abschreibungen pro rata temporis ermittelt.

Die Nutzungsdauern für das Anlagevermögen betragen:

Nutzungsdauern
in Jahren
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 13

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Anschaffungswert in Höhe von EUR 800 werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Alle Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 800 betragen, wurden aktiviert und deren Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlicher dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen werden alle erkennbaren Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB).

Beim Eigenkapital ist das gezeichnete Kapital mit dem Nominalwert angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abzudecken. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen, laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst. Die Abzinsung erfolgte anhand der durchschnittlichen Marktzinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB, die von der Bundesbank publiziert wurden.

Für die Ermittlung der Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften verwendet die Gesellschaft eine Deckungsbeitragsrechnung, in welcher den Absatzportfolien die zugehörigen Bezugskosten für die Laufzeit des Vertrages aus bereits abgeschlossenen Bezugsverträgen gegenübergestellt werden. Diese gemeinsame Bewertung von Bezugs- und Absatzverträgen stellt eine Durchbrechung des Einzelbewertungsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) dar. Gemäß IDW RS ÖFA 3, Tz. 9 ist eine solche Durchbrechung gerechtfertigt, da eine imparitätische Einzelbewertung der Bezugs- und Absatzverträge kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellen würde.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Latente Steuern

Abweichungen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen in der Bilanz bestehen hinsichtlich der Beteiligungen an der OPAG, OZG, OFG und OGMG, einer Barsicherheit gegenüber einem namhaften Unternehmen der europäischen Energiewirtschaft sowie aus sonstigen Rückstellungen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung des latenten Steuerüberhangs nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird jedoch kein Gebrauch gemacht. Der Steuersatz im Jahr 2022 beträgt für die Körperschaftsteuer 15,83% und für die Gewerbesteuer 14,35%.

Ausweis der Erträge aus der Weiterbelastung von Aufwendungen für CO 2 -Zertifikate

Erträge aus der Weiterbelastung von Aufwendungen für CO 2-Zertifikate an die Kraftwerksgesellschaften in Höhe von TEUR 152.792 (Vorjahr: TEUR 37.171) werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der korrespondierende Aufwand aus dem Bezug der erforderlichen CO 2 -Zertifikate erfolgt unter den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren.

Änderung des Ausweises im Bereich des Stromhandels:

Der Ausweis der Stromkäufe von verbundenen Unternehmen und der entsprechende Weiterverkauf an Dritte (TEUR 1.621.730; Vorjahr: TEUR 659.653) wurde für das laufende Berichtsjahr 2022 sowie rückwirkend für das Vergleichsjahr 2021 in der Gewinn- und Verlustrechnung angepasst. Der Ausweis erfolgt nun unsaldiert, so dass die Umsatzerlöse und die Materialaufwendungen sich entsprechend erhöhen. Ergebnisauswirkungen ergeben sich hierdurch nicht.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel als Anlage zum Anhang dargestellt.

Angaben zum Anteilsbesitz

Gesellschaftsname / Sitz Anteil am Kapital per 31.12.2022
in %
Eigenkapital per 31.12.2022
in TEUR
Ergebnis 2022
in TEUR
1 Onyx Power Assets GmbH, Berlin 1,2 100% 19.551 -61.080
2 Onyx Generation Management GmbH, Berlin 1 ,2 100% -6 -12.170
3 Onyx Kraftwerke GmbH, Berlin 1 ,3 100% 2.014 -143.059
4 Onyx Kraftwerk Wilhelmshaven Verwaltungs GmbH, Wilhelmshaven 1 ,3 100% 37 3
5 Onyx Kraftwerk Wilhelmshaven GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven 3 52% 594.055 10.378
6 Onyx Kraftwerk Wilhelmshaven Betriebs GmbH & Co. KGaA, Berlin 3 100% 9.055 -4.228
7 Onyx Grundstück Wilhelmshaven GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven 3 57% 13 4
8 Onyx Grundstück Wilhelmshaven Verwaltungs GmbH, Wilhelmshaven 3 100% 51 4
9 Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA, Berlin 1 ,2 100% 6.928 92.586
10 Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA, Berlin 1 ,2 100% 65.758 161.149
11 Biomasseheizkraftwerk Zolling GmbH, Zolling 3 50% 21.527 1.727
12 Trocknungsanlage Zolling GmbH & Co. KG, Zolling 3 33,33% 11.165 -10.766
13 Trocknungsanlage Zolling Verwaltungs GmbH, Zolling 3 33,33% 30 1
14 Onyx Wärmekraftwerk Zolling GmbH 3 100% -3.364 -2.913

1 Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Gezeigt wird das Ergebnis vor Abführung.

2 Direkte Beteiligung

3 Indirekte Beteiligung

Das Finanzanlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 340 erhöht und beträgt TEUR 54.348 (Vorjahr: TEUR 54.008). Dies resultiert aus einer nachträglichen Kaufpreisanpassung der OZG.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 2.856.418 (Vorjahr: TEUR 1.225.232). Davon bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.674.457 (Vorjahr: TEUR 682.913), die in Höhe von TEUR 1.515.348 aus dem Cash-Pooling der Onyx-Gruppe und in Höhe von TEUR 100.000 aus einem Darlehen an die OSIM II sowie aus auf das Darlehen entfallende Zinsforderungen in Höhe von TEUR 546 resultieren. Das kurzfristige Darlehen an die OSIM II wurde im Mai 2024 vorzeitig getilgt. Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen OSIM II in Höhe von TEUR 45.653. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen daneben Forderungen aus Gewinnabführungen von Tochterunternehmen für das Geschäftsjahr 2022 TEUR 253.734 und für die Vorjahre (2021: TEUR 120.184; 2020: TEUR 109.853) sowie im Übrigen größtenteils aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 526.436 (Vorjahr: TEUR 308.911) enthalten im Wesentlichen CO 2 -Zertifikate in Höhe von TEUR 369.606, die für den Bedarf der Kraftwerksgesellschaften erworben wurden, Forderungen aus Barsicherheiten für Derivate in Höhe von TEUR 97.285 gegenüber einem namhaften Unternehmen der europäischen Energiewirtschaft sowie Erstattungsansprüche aus Umsatzsteuer (TEUR 52.791) gegenüber der Finanzbehörde.

Mit Ausnahme des Darlehens der OGG an die OSIM II in Höhe von TEUR 100.000 haben sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 3.865 (Vorjahr: TEUR 1.163) beinhaltet im Wesentlichen die Aktivierung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Optimierung der Beschaffung von CO 2-Zertifikaten.

Eigenkapital

Das Stammkapital beträgt TEUR 25 und besteht aus 25.000 Geschäftsanteilen mit einem Nennwert von je EUR 1,00.

Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 108.975 resultiert vollständig aus Zuzahlungen der Gesellschafterin gem. § 272 Abs. 2 Nr.4 HGB.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 91.278 (Vorjahr: TEUR 11.377) betreffen Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Rückstellungen für Grunderwerbsteuer.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 73.144 (Vorjahr: TEUR 123.481) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 57.112 sowie Rückstellungen aus dem Management Incentive Programm in Höhe von TEUR 14.200.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 2.647 (Vorjahr: TEUR 1.756).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen TEUR 2.845.082 (Vorjahr: TEUR 1.189.380). Im Wesentlichen entfallen diese auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 2.688.759) und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 5.818 (Vorjahr: TEUR 3.792). Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen (TEUR 148.700).

Die OGG hat von der OSIM II ein Darlehen in Höhe von TEUR 2.000 erhalten, welches mit Vertrag vom 22. März 2024 vorzeitig getilgt wurde. Ein Darlehen von der Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA (im Folgenden "OZG") in Höhe von TEUR 62 wurde mit Vertrag vom 25. März 2024 vorzeitig getilgt. Ein Darlehen von der Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA (im Folgenden "OFG") in Höhe von TEUR 2.220 wurde in 2022 getilgt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 392.260 (Vorjahr: TEUR 296.450) resultieren aus einer Sale and buy back-Transaktion von CO 2 -Zertifikaten im Rahmen eines Forward-Kontraktes.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag davon Beträge mit einer Restlaufzeit von
TEUR ≤ 1 Jahr
TEUR
1 - 5 Jahren
TEUR
> 5 Jahren
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.647 2.647 0 0
Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen 2.845.082 2.843.019 2.062 0
davon aus / gegen Gesellschafter 5.818 3.818 2.000 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.688.759 2.688.759 0 0
Ergebnisabführungsverträgen 148.700 148.700 0 0
Transfer von KapErtrSt-Vorauszahlungen 1.742 1.742 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 392.260 392.260 0 0
davon aus Forward - Kontrakt für CO 2 -Zertifkate 392.260 392.260 0 0
Summe 3.239.990 3.238.023 2.062 0

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:

2022
TEUR
2021
TEUR
Strom 2.422.302 999.417
CO 2 -Zertifikate 152.792 37.171
Sonstige 43.684 23.496
Summe 2.618.778 1.060.084
davon Deutschland 178.886 54.245
davon Niederlande 19.230 7.345
davon Belgien 2.420.662 998.494

Die Umsatzerlöse aus Strom resultieren im Wesentlichen aus der Vermarktung des von Konzerngesellschaften erzeugten Stroms. Die Umsatzerlöse aus CO 2 -Zertifikaten betreffen die konzerninternen Weiterbelastungen von Aufwendungen für CO 2 -Zertifikate. Die sonstigen Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen Erlöse aus sonstigen konzerninternen Weiterbelastungen.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 449 (Vorjahr: TEUR 25.312) entfallen im Wesentlichen auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 428 (Vorjahr: TEUR 251). Der Vorjahressaldo der sonstigen betrieblichen Erträge enthält im Wesentlichen Erträge aus der Ablösung des positiven Marktwerts der vorhandenen Sicherungsgeschäfte aufgrund der konzerninternen Vereinbarung zur Verteilung von Sicherungsgeschäften für den Clean-Dark-Spread (Intragroup Hedging Allocation Agreement) mit den deutschen Kraftwerksgesellschaften zum 1. Januar 2021 (TEUR 25.045).

Periodenfremde Erträge in Form von Rückstellungsauflösungen sind in Höhe von TEUR 428 enthalten.

Materialaufwand

Die Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 2.575.518 (Vorjahr: TEUR 1.038.695) beinhalten Aufwendungen für Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 2.575.485 (Vorjahr: TEUR 1.038.550) sowie Aufwendungen für bezogenen Leistungen in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 144).

Personalaufwand

Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 19.259 (Vorjahr: TEUR 4.403) beinhaltet die Vergütungen der beschäftigten Mitarbeiter einschließlich Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten v.a. Kosten für Dienstleistungen und Beratungskosten.

Erträge / Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen

Mit Gesellschaften, an denen die OGG beteiligt ist, bestehen überwiegend Ergebnisabführungsverträge. Im Geschäftsjahr resultieren hieraus Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von TEUR 73.250 (Vorjahr: 17.093) sowie Erträge aus Gewinnabführungen in Höhe von TEUR 253.734 (Vorjahr: 120.184).

Zinserträge

Die Zinserträge in Höhe von TEUR 14.460 (Vorjahr: TEUR 0) entfallen in Höhe von TEUR 11.201 auf Forderungen aus dem Cash-Pooling der Onyx-Gruppe.

Zinsaufwendungen

Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 7.883 (Vorjahr: TEUR 3.360) entfallen im Wesentlichen auf Verbindlichkeiten aus der Verlustausgleichspflicht gemäß den Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von TEUR 3.880 (Vorjahr: TEUR 3.015), auf Kosten für eine Sale and buy back-Transaktion von CO 2 -Zertifikaten im Rahmen eines Forward-Kontraktes in Höhe von TEUR 1.216 (Vorjahr: TEUR 295), auf die Diskontierung der Barsicherheit gegenüber einem namhaften Unternehmen der europäischen Energiewirtschaft in Höhe von TEUR 2.715 (Vorjahr: TEUR 0) sowie auf Darlehen von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 50).

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Das im Berichtsjahr von der OGG an die Onyx Wärmekraftwerk Zolling GmbH (im Folgenden "OWZ") gewährte langfristige Darlehen in Höhe von TEUR 3.000 und TEUR 2.000 wurde vollständig wertberichtigt.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 79.812 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

V. SONSTIGE ANGABEN

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:

in TEUR Restlaufzeiten
Gesamtbetrag ≤ 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre
Mieten für Büro 2.141 613 1.527 0
KFZ-Leasing 12 4 8 0
Kreditrahmen OWZ 5.000 0 0 5.000
7.153 617 1.535 5.000

Mit Datum vom 31. August 2022 hat die OGG der OWZ einen verzinsliches Kreditrahmen für die Errichtung eines Erdgaskraftwerks mit Kraft-Wärme-Kopplung in Zolling ("Projekt Jade") in Höhe von TEUR 10.000 erteilt. Aus diesem Kreditrahmen wurden im Geschäftsjahr bereits Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 5.000 in Anspruch genommen, sodass der verbleibende Kreditrahmen TEUR 5.000 beträgt.

Termingeschäfte

Um Ergebnisschwankungen zu reduzieren, werden Sicherungsgeschäfte für die zukünftige Stromerzeugung der Kraftwerke im Portfolio der Onyx Power Group für alle drei den Clean-Dark-Spread betreffenden Commodities - Strom, Kohle und Emissionsberechtigungen für CO 2 (EUA: European Allowance Certificates) - sowie für Gas mit konzernfremden Dritten durchgeführt. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Kategorie
Commodity Strom Kohle CO 2 -Zertifikate Gasoil
Art Terminverkauf Swap Terminkauf Terminverkauf
Volumen 5,4 TWh 2,1 Mio. Tonnen 9,8 Mio. Tonnen 0,0 Mio. Tonnen
Bewertungsmethode Marktpreise (Mark-to-Market-Bewertung)

Aufgrund des Intragroup Hedging Allocation Agreements werden die Risiken und finanziellen Wirkungen der Sicherungsgeschäfte mit konzernfremden Dritten von der OGG an die deutschen Kraftwerksgesellschaften, deren zukünftige Kraftwerksmarge mit diesen Sicherungsgeschäften fixiert wird, ab dem 1. Januar 2021 weitergereicht. Dadurch ergibt sich für das Portfolio auf Ebene der OGG eine geschlossene Position mit einem beizulegenden Zeitwert (Mark-to-Market) in Höhe von EUR 0.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Berichtsjahr lagen keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen vor, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt 23 Mitarbeiter beschäftigt, davon 12 außertarifliche und 11 tarifliche Mitarbeiter. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 betrug die Anzahl der Mitarbeiter 28, davon 14 außertarifliche und 14 tarifliche Mitarbeiter.

Geschäftsführung

Herr Dr. Peter Feldhaus

Chief Executive Officer Onyx Power Group

Herr Dr. Dirk Mausbeck

Chief Financial Officer Onyx Power Group (seit dem 1. Januar 2022)

Herr Dirk Fischer

Chief Financial Officer ONYX Power Group (bis 8. Februar 2022)

Da im Berichtsjahr zwei Geschäftsführer von der OGG Bezüge für die Geschäftsführertätigkeit erhalten haben, nehmen wir für die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer die Befreiung des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch.

Es wurden im Geschäftsjahr weder Vorschüsse noch Kredite an die Geschäftsführung gewährt. Ferner wurden seitens der Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung eingegangen.

Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers ist in der entsprechenden Angabe im Konzernabschluss der Onyx Strategic Investment Management I B.V., Rotterdam (Niederlande) enthalten.

Konzernabschluss

Gemäß § 291 HGB ist die OGG von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die OGG und ihre Tochterunternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der Onyx Strategic Investment Management I B.V., Rotterdam (Niederlande), einbezogen. Die Onyx Strategic Investment Management I B.V., Rotterdam (Niederlande) ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der Onyx Strategic Investment Management I B.V., Rotterdam (Niederlande) werden einschließlich des Bestätigungsvermerks im Unternehmensregister bekannt gemacht.

Nachtragsbericht

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine am 24. Februar 2022 befindet sich die Welt in einer globalen Energiekriese, deren Auswirkungen noch viele Jahre zu spüren sein werden. Als Reaktion auf den Krieg hat die westliche Welt einschließlich der Europäischen Union und damit auch der deutschen Regierung sich entschlossen, Russland mit umfangreichen Sanktionen zu belegen. Die russischen Gegenmaßnahmen, haben insbesondere auf die deutsche Energiewirtschaft, erhebliche Auswirkungen, da Deutschland einen Großteil seiner Gasimporte aus Russland bezieht. Vor dem Hintergrund der gegen Russland ausgesprochenen Sanktionen hat sich die Versorgungssituation in Deutschland weiter verschärft. Geringere oder sogar ausbleibende Gaslieferungen führen zu steigenden Energiepreisen und Versorgungsunsicherheiten. Um eine sichere und unabhängige Energieversorgung für die Zukunft zu gewährleisten, ist es aus diesem Grund zwingend notwendig, eine Diversifizierung der Energiequellen vorzunehmen und den Ausbau von erneuerbaren Energien voranzutreiben.

Eine weitere Konsequenz aus den Sanktionen gegen Russland ist der im August 2022 eingeführte Importstopp von russischer Kohle. Entscheidend wird es nun sein, dies zu kompensieren und verstärkt Kohle aus anderen Regionen nach Europa zu importieren, so auch von Onyx. Die Onyx-Gruppe importiert ihre Kohle hauptsächlich aus Südafrika, Kolumbien, den USA, Indonesien und Kanada. Somit stellt dies kein kurzfristiges Problem dar.

In der Zwischenzeit wurde am 23. Juni 2022 in Deutschland der Alarm für den Gasnotfallplan ausgerufen. Um eine Reduzierung des Gasverbrauchs zu erreichen und Versorgungsengpässen in der Stromversorgung entgegenzuwirken, wurde das Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetz verabschiedet. Es sieht vor, dass Kraftwerke, die im Rahmen des Kohleausstiegs 2022 oder 2023 vom Netz genommen werden sollten, bis zum 31. März 2024 in die Netzreserve überführt werden sollten. Zeitlich befristet und durch Verordnungen geregelt, können die betroffenen Kraftwerke freiwillig an den Markt zurückkehren.

Diese Verordnung wurde von der deutschen Bundesregierung erlassen. Aufgrund der fortbestehenden Alarmstufe des Gasnotstandsplans konnten alle Kraftwerke aus der Netzreserve zunächst bis zum 30. April 2023 in den regulären Markt zurückkehren. In einer Änderung der Verordnung wurde die Marktteilnahme bis zum 31. März 2024 ausgeweitet.

Für das Kraftwerk Farge bedeutete dies, dass es bis zum 31. März 2024 in Betrieb blieb.

Die Gesellschaft beschloss, den Kraftwerksbetrieb am Standort Farge mit dem Auslaufen der Regelungen des Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetzes zum 31. März 2024 einzustellen. Ein Sozialplan für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde im April 2022 mit der Mitbestimmung vereinbart; im August 2023 hat ein neuer Interessenausgleich diesen Sozialplan ergänzt.

Die OZG hat am 14. Oktober 2022 den Zuschlag im 6. Auktionsverfahren zur Reduzierung der Kohleverstromung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) für das Kraftwerk Zolling erhalten. In diesem Zusammenhang erhält die Gesellschaft einen Zuschlag in Höhe von 46 Mio. Euro. Das Verbot der Kohleverfeuerung nach § 51 KVBG wird für Zolling zum 21. Februar 2025 wirksam. Allerdings wurde durch die Bundesnetzagentur darüber hinaus eine Systemrelevanzausweisung des Kraftwerks für den Zeitraum vom 21. Februar 2025 bis zum 31. März 2027 genehmigt, sodass es in die Netzreserve überführt wird. Der Betrieb wird vorerst unverändert fortgesetzt und kann sogar über das Jahr 2025 hinaus erforderlich sein.

Aktuell sehen wir keine substanziellen Auswirkungen des im Nahen Osten zwischen Israel und der Hamas ausgebrochenen Krieges auf den Geschäftsbetrieb und somit auf das Ergebnis der OGG.

Im Mai 2023 gewährte die Gesellschaft dem Anteilseigner OSIM II ein Darlehen in Höhe von 100 Mio. Euro. Im August 2023 sowie im November 2023 gewährte die Gesellschaft der OSIM II weitere Darlehen in Höhe von 74 Mio. Euro bzw. 96 Mio. Euro. Ferner wurde im November 2023 das Darlehen aus November 2022 über 100 Mio. Euro prolongiert. Im Dezember 2023 gewährte die Gesellschaft der OSIM II ein weiteres Darlehen in Höhe von 51 Mio. Euro.

Die Gesellschaft hat mit der Konzernschwestergesellschaft Powerplant Rotterdam B.V. (im Folgenden "PPR") im Dezember 2023 einen Vertrag für das Kalenderjahr 2024 abgeschlossen, der PPR verpflichtet, als finanzielles Backup für die eingegangenen Lieferverpflichtungen der deutschen Kraftwerke im Fall von Lieferausfällen der deutschen Kraftwerke zur Verfügung zu stehen und aus der erzielten niederländischen Kraftwerksmarge in den betroffenen Zeiträumen Ausgleichszahlungen an OGG zu leisten. Im Gegenzug steht OGG für die Kosten der Bereitstellung der Kraftwerkskapazität der PPR ein, soweit diese nicht durch die Vermarktung der niederländischen Erzeugung gedeckt werden können. Kurz nach Abschluss dieses Vertrags hat OGG im Januar 2024 mit ihren Beteiligungen OPAG, OZG und OFG einen Vertrag zur Allokation der finanziellen Folgen des Vertrags mit PPR zur finanziellen Bereitstellung von Kraftwerkskapazität auf die drei Beteiligungen abgeschlossen. Damit wird OGG aus diesen beiden Verträgen insgesamt keinen Ergebniseffekt im Kalenderjahr 2024 verzeichnen.

Im Januar 2024 wurde das Intragroup Hedging Allocation Agreement erweitert. PPR B.V. nimmt an der Hedging-Allokation für Transaktionen mit Laufzeiten ab dem 1. Januar 2025 teil.

Im Januar 2024 wurde die Aussetzung des variablen Marginings für Derivategeschäfte zwischen OGG und einem namhaften Unternehmen der europäischen Energiewirtschaft vertraglich bis zum 31. Januar 2025 verlängert. Im Gegenzug verbleibt die Barsicherheit in Höhe von 100 Mio. Euro bis zum 31. Januar 2025 beim Vertragspartner und diese wird ab dem 1. Februar 2024 verzinst.

Ein Darlehen der OSIM II an die OGG in Höhe von 2 Mio. Euro wurde mit Vertrag vom 22. März 2024 vorzeitig getilgt.

Ein Darlehen der OZG an die OGG in Höhe von TEUR 62 wurde mit Vertrag vom 25. März 2024 vorzeitig getilgt.

Im Mai 2024 hat die OGG eine Vorabausschüttung an die OSIM II in Höhe von 421 Mio. Euro vorgenommen. Die Verbindlichkeit aus der Vorabausschüttung wurde mit den Darlehensforderungen von insgesamt 421 Mio. Euro gegen die OSIM II aufgerechnet. Damit sind alle ausgereichten Darlehen der OGG an die OSIM II getilgt.

Weitere berichtspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres i. S. d. § 285 Nr. 33 HGB sind nicht eingetreten.

 

Berlin, den 22. August 2024

Onyx Germany GmbH

Dr. Peter Feldhaus

Dr. Dirk Mausbeck

Entwicklung des Anlagevermögens 2022

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2022
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2022
EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.604,20 0,00 0,00 0,00 2.604,20
2.604,20 0,00 0,00 0,00 2.604,20
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 54.013.454,00 340.195,00 0,00 0,00 54.353.649,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 5.000.000,00 0,00 5.000.000,00
54.013.454,00 5.340.195,00 0,00 0,00 59.353.649,00
54.016.058,20 5.340.195,00 0,00 0,00 59.356.253,20
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2022
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2022
EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 83,47 200,32 0,00 283,79
83,47 200,32 0,00 283,79
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.719,80 0,00 0,00 5.719,80
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00
5.719,80 0,00 0,00 5.719,80
5.803,27 200,32 0,00 6.003,59
Buchwerte
31.12.2022
EUR
31.12.2021
TEUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.320,41 3
2.320,41 3
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 54.347.929,20 54.008
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 5.000.000,00 0
59.347.929,20 54.008
59.350.249,61 54.011

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Onyx Germany GmbH, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Onyx Germany GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Onyx Germany GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 22. August 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Markus Dittmann, Wirtschaftsprüfer

Christian Schröer, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde am 29.08.2024 festgestellt.

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