Onyx Generation Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Filip Biznár seit 5.5.2026 | Geschäftsführer |
Laurenz Kaiser seit 6.2.2026 | Prokura |
Phillip Waschkowitz seit 28.10.2024 | Prokura |
Catherine Möhres seit 3.12.2020 | Prokura |
Peter Busse seit 5.8.2020 | Prokura |
Peter Theodor Fritz Maria Dr. Feldhaus seit 5.8.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Onyx Strategic Investment Management II B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Onyx Germany GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023I. GESCHÄFT UND RAHMENBEDINGUNGENDie Onyx Germany GmbH (im Folgenden „OGG“ oder Gesellschaft) ist eine Gesellschaft innerhalb der Onyx Power-Gruppe und hält Anteile an mehreren inländischen Gesellschaften, die an den Standorten Wilhelmshaven, Zolling und Farge Kohlekraftwerke betreiben bzw. mit dem Betrieb der Kraftwerke in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus gibt es zwei Bürostandorte in Berlin und Düsseldorf. Alleinige Gesellschafterin der OGG ist die Onyx Strategic Investment Management II B.V. (im Folgenden „OSIM II"), Rotterdam (Niederlande). Die Onyx Germany GmbH hat ihren Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 219743 B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. II. WIRTSCHAFTSBERICHTEntwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Die Weltwirtschaft blieb 2023 angespannt und steht vor erheblichen Herausforderungen. Trotz einer leichten Erholung und sinkender Inflation im Vergleich zu 2022 blieb das Wachstum hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere Schwellenländer und Entwicklungsländer leiden immer noch unter den langfristigen Folgen der Pandemie und des Ukraine-Krieges. Die geopolitische Fragmentierung und extreme Wetterereignisse belasten die Erholung zusätzlich. Die Inflation sank zwar im Gegensatz zu 2022, blieb jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Trotz Maßnahmen der Regierungen zur Abmilderung der gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise, kam es zu einer realen Einkommensminderung, da die Löhne nicht mithielten. Das globale reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 nach Berechnung des Internationalen Währungsfonds (IWF) um 3,2% (Vorjahr: 3,5%) im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.1 Für die Europäische Union betrug der Anstieg des realen BIPs 0,6% (Vorjahr: 3,6%). Für Deutschland lag der Wert bei -0,3% (Vorjahr: 1,8%). Die weltweiten Finanzierungsbedingungenbleiben, bedingt durch weitere Zinserhöhungen der Zentralbanken, in erheblichem Maße verschärft. In den USA hat die Federal Reserve im Verlauf des Berichtsjahres den Leitzins von 5,25% auf 5,5% angehoben, während die Bank of England ihre Zinssätze von 5,0% auf 5,25% erhöhte. In der Eurozone hat die Europäische Zentralbank (EZB) im September 2023 den Hauptrefinanzierungssatz von 4,25% auf 4,50% erhöht. Diese Zinsentwicklungen haben weltweit spürbare Auswirkungen auf wirtschaftliche Aktivitäten und auf die Finanzmärkte.2 Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen ist der Primärenergieverbrauch in Deutschland im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 8,1% auf 10.735 Petajoule gesunken.3 Das Niveau des Energieverbrauchs sowie seine Zusammensetzung (Energiemix) wurden im Jahr 2023 weiterhin durch die Folgen des Krieges in der Ukraine bzw. die damit verbundenen spürbar höheren Energiepreise sowie Wachstumsverluste und sektorale Veränderungen innerhalb der deutschen Wirtschaft geprägt. Darüber hinaus wird der Energieverbrauch weiterhin durch politische und regulatorische Vorgaben beeinflusst. Für die mittel- bis längerfristige Entwicklung sind u.a. der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie bis Ende 2022, der begonnene Ausstieg aus der Kohleverstromung sowie die fortgesetzte Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien bedeutsam.4 Analog dem Primärenergieverbrauch ist auch der Bruttostromverbrauch im Jahr 2023 gegenüber 2022 aufgrund der konjunkturellen Schwierigkeiten sowie milderen Witterung um 4,2% auf ca. 525,5 Mrd. kWh gesunken. Ein noch stärkeres Minus notierte die Stromerzeugung (Bruttostromerzeugung) mit 11,1%.5 Bei der Bruttostromerzeugung nach Energieträgern kam es zu leichten Verschiebungen im Vergleich zum Vorjahr. Während sich die Anteile von Kernenergie (1,4%, Vorjahr: 6,0%), Steinkohle (7,9%, Vorjahr: 11,0%) sowie Braunkohle (17,0%, Vorjahr: 20,1%) rückläufig entwickelten, verzeichneten die Anteile von Erdgas (15,1%, Vorjahr: 13,7%), und Erneuerbare Energien (53,0%, Vorjahr: 44,1%) jeweils eine positive Entwicklung. Weitere Anteile entfielen auf Mineralöl (1,0%, Vorjahr: 1,0%) und sonstige Energieträger (4,6%, Vorjahr: 4,1%).6 Im Hinblick auf die Strompreise war im Berichtsjahr ein deutlicher Rückgang zu beobachten. Der durchschnittliche Spotpreis an der Strombörse EPEX Spot lag bei 95,2 EUR/MWh (Vorjahr: 235,4 EUR/MWh) und hat sich im Vergleich zum Vorjahr entsprechend mehr als halbiert.7 Die Preise für CO2 - Emissionszertifikate bewegten sich im Laufe des Jahres 2023 überwiegend seitwärts bei ca. 80 bis 90 €/t CO2 , sind allerdings zum Jahresende unter die 70-Euro-Marke gesunken.8 Auf Ebene der Europäischen Union ergeben sich im Berichtsjahr im Wesentlichen folgende Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen innerhalb der Branche. Die wichtigsten Änderungen des regulatorischen Rahmens in Deutschland betreffen im Berichtsjahr im Wesentlichen die folgenden Punkte. Am 11. Januar 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine "Eröffnungsbilanz Klimaschutz" veröffentlicht. In dieser Bilanz wurden die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegten Klimaschutzziele mit ersten Maßnahmen untermauert. Am 8. Juli 2022 wurde das "Osterpaket" besiegelt, das eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beinhaltet. Die Reform enthält das Ziel, bis 2030 einen Anteil von 80% erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch zu erreichen, sowie die erhebliche Ausdehnung von Ausschreibungen im Bereich der Wind- und Solarenergie.9 Als energiepolitische Maßnahme in Bezug auf den Konflikt in der Ukraine hat die Bundesregierung am 27. Februar 2022 angekündigt, LNG-Terminals an der deutschen Küste zu bauen. Zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren dieses Vorhabens wurde am 19. Mai 2022 ein LNG-Beschleunigungsgesetz besiegelt.10 Um niedrige Füllstände in den Gasspeichern, wie sie es im Herbst 2021 gab, vorzubeugen, wurde das Energiewirtschaftsgesetz angepasst. Ein neuer Abschnitt legt nun Mindestfüllstände für Erdgasspeicher in Deutschland, zusätzlich zu den bereits von der EU beschlossenen Regelungen, fest. Gemäß diesem Beschluss trat das Gasspeicherfüllstands-Gesetz am 30. April 2022 in Kraft. Im Zuge des neuen Gesetzes, ergänzt durch eine Verordnung des BMWK, sollte erstmals für das Jahr 2022 ein Mindestfüllstand von 95% in nationalen Erdgasspeichern zum 1. November eines Jahres garantiert werden, um die Versorgungssicherheit dauerhaft aufrecht zu erhalten.11 Das Gesetz soll am 1. April 2027 außer Kraft treten.12 Um einer potenziellen Gasmangellage entgegenzuwirken, wurde am 8. Juli 2022 das Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken verabschiedet. Dieses Gesetz gewährt der Bundesregierung die Befugnis, Verordnungen zu erlassen oder zu modifizieren, die die Reaktivierung von Kohle- und Ölkraftwerken aus Reserven ermöglichen sowie die Befugnis, die Stromerzeugung von Gaskraftwerken zu beschränken. Am 11. Juli 2022 trat eine Verordnung in Kraft, welche vorsieht, dass Steinkohlekraftwerke, die sich in der Reserve befinden, bis zum 31. März 2024 betriebsbereit sein müssen.13 Gleichzeitig akzeptierte die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 die Rückkehr von Braunkohlekraftwerken aus der Sicherheitsbereitschaft in den Strommarkt bis zum 30. Juni 2023.14 Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) verabschiedet. Diese Gesetze basieren auf den Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 31. Oktober 2022 und zielen darauf ab, die Gas- und Strompreise zu begrenzen, sowohl für Haushalte und Gewerbe als auch für die Industrie. Die Deckelung der Preise erstreckt sich teilweise bis zum 30. April 2024. Das Strompreisbremsegesetz regelt auch die Abschöpfung von Überschusserlösen bei Stromerzeugern für ausgewählte Technologien bis zum 30. Juni 2023, wobei bestimmte Technologien wie u.a. Stromspeicher, Erdgas, Biomethan und weitere Gase von dieser Regelung ausgenommen sind.15 Zusätzlich zu diesen Maßnahmen hat das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) eine Entlastung für zwei Gruppen von Gaskunden im Jahr 2022 vorgesehen, nämlich Haushalte und gewerbliche Kunden, indem sie von der Pflicht entbunden wurden, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Dies war eine Art “Rabatt”, der in der nächsten Rechnung der Erdgaslieferanten berücksichtigt wurde. Zudem wurden Preisobergrenzen für Gas- und Stromkontingente festgelegt.16 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage Der für die Gesellschaft relevante Leistungsindikator ist ein modifiziertes Rohergebnis. Im Unterschied zur allgemeingültigen Definition des Rohergebnisses, werden von diesem zusätzlich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgezogen. Das modifizierte Rohergebnis beträgt in 2023 TEUR 28.111 (Vorjahr: TEUR 3.193) liegt damit deutlich oberhalb eines erwarteten ausgeglichenen modifizierten Rohergebnisses. Dies ist auf Erträge zurückzuführen, die nicht an Tochtergesellschaften weitergegeben wurden. Wesentliche Ursache für die positive Abweichung ist der erstmalige Abschluss im Jahr 2023 von geschriebenen Verkaufsoptionen auf den Clean-Dark-Spread zur Sicherung zukünftiger Margen aus der Stromerzeugung. Diese Geschäfte sind nicht Bestandteil des Intragroup Hedging Allocation Agreements. Daher verbleiben die Chancen und Risiken und damit auch die Ergebnisauswirkungen dieser Geschäfte bei der OGG. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit den Tochtergesellschaften zur Weiterbelastung von Verwaltungskosten und Kosten, die im Zusammenhang mit dem Hedging entstehen, ist vorgesehen, dass das modifizierte Rohergebnis der OGG vor Berücksichtigung der Ergebnisauswirkungen aus den Stillhalterpositionen in Kaufoptionen auf den Clean-Dark-Spread grundsätzlich nahezu ausgeglichen ist. Das modifizierte Rohergebnis umfasst auf der einen Seite im Wesentlichen Erlöse aus dem Stromverkauf, den Sicherungsgeschäften und der Weiterbelastung von Aufwendungen für CO2 -Zertifikaten an die Kraftwerke sowie auf der anderen Seite den Aufwand für den entsprechenden Bezug von Strom, Sicherungsgeschäften und CO2 -Zertifikaten. Ertragslage Eine Übersicht zur Entwicklung der Ertragslage im Vorjahresvergleich ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Die Umsatzerlöse umfassen vorrangig Hedgingerlöse in Höhe von in Summe TEUR 93.880 (Vorjahr: TEUR 295) und Erlöse aus der Vermarktung des von Konzerngesellschaften bezogenen Stroms in Höhe von TEUR 487.036 (Vorjahr: TEUR 2.422.302). Zudem wurden im Vergleich zum Vorjahr höhere Erträge aus konzerninternen Weiterberechnungen erzielt (TEUR 52.844; Vorjahr: TEUR 37.395). Die Umsatzerlöse liegen im Berichtsjahr in Summe unter dem Niveau des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 5.688 (Vorjahr: TEUR 449) entfallen im Wesentlichen auf weiterbelastete Finanzierungskosten im Rahmen des Sale and buy back-Transaktion von CO2 -Zertifikaten im Rahmen eines Forward-Kontraktes in Höhe von TEUR 5.060 (Vorjahr: TEUR 0). Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, die mit den Erzeugergesellschaften für das Geschäftsjahr 2021 abgeschlossen wurden (Intragroup Hedging Allocation Agreement), ergibt sich auf Ebene der OGG ein Vertragsportfolio aus abgeschlossenen Sicherungsgeschäften, das zu jedem Zeitpunkt einen beizulegenden Zeitwert (Mark-to-Market) von TEUR 0 aufweist (zum Bilanzstichtag des Vorjahres ergab sich ein beizulegender Zeitwert (Mark-to-Market) des Portfolios in Höhe von TEUR 0). Dies betrifft jedoch nicht die von der OGG ab dem Jahr 2023 eingegangen Stillhalterpositionen in Kaufoptionen auf den Clean-Dark-Spread, deren Chancen und Risiken und damit auch deren Ergebnisse bei der OGG verbleiben. Der beizulegende Zeitwert (Mark-to-Market) der schwebenden Optionsgeschäfte betrug zum Bilanzstichtag TEUR 21.251 und lag damit um TEUR 42.192 unter den vertraglich vereinbarten Optionsprämien. Die Reduktion des Materialaufwandes um TEUR 1.600.462 korrespondiert mit der gleichzeitigen Reduktion der Umsatzerlöse aus der Vermarktung des von Konzerngesellschaften bezogenen Stroms. Der Personalaufwand hat sich im Geschäftsjahr 2023 um TEUR 5.117 auf TEUR 14.142 (Vorjahr: TEUR 19.259) verringert. Dies ist im Wesentlichen auf die in 2022 aufwandswirksam erfasste Rückstellung für das Management Incentive Program (kurz: „MIP“) zurückzuführen, welche weiterhin besteht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 43.591 (Vorjahr: TEUR 40.516) beinhalten im Wesentlichen Kosten für sonstige Dienstleistungen, Beratungs-, Prüfungs-, Rechtsanwalts- und Notarkosten. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr ist hauptsächlich auf die neu hinzugekommene Dienstleistung für IT-Entwicklung (TEUR 6.747) zurückzuführen. Das Betriebsergebnis verbessert sich um TEUR 30.206 auf TEUR 13.954 (Vorjahr: TEUR -16.252). Das positive Finanzergebnis TEUR 83.579 (Vorjahr: TEUR 6.577) ist wesentlich durch Zinserträge aus dem Cash-Pooling der Onyx-Gruppe in Höhe von TEUR 77.747 (Vorjahr: TEUR 11.201) sowie Zinserträgen aus den konzerninternen Darlehen in Höhe von TEUR 10.513 (Vorjahr: TEUR 546) bedingt. Der gegenläufige Zinsaufwand betrifft vorwiegend Zinsen aus Verpflichtungen von Ergebnisabführungsverträgen. Aus bestehenden Ergebnisabführungsverträgen mit der Onyx Power Asset GmbH (Verlust in 2023 in Höhe von TEUR 60.366, Vorjahr: TEUR 61.080), der Onyx Generation Management GmbH (Gewinn in 2023 in Höhe von TEUR 8.066, Vorjahr: Verlust in Höhe von TEUR 12.170), der Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA (Gewinn in 2023 in Höhe von TEUR 108.101, Vorjahr: TEUR 161.149) sowie der Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA (Gewinn in 2023 in Höhe von TEUR 69.706, Vorjahr: TEUR 92.586) ergibt sich ein Saldo von TEUR 246.239 (Vorjahr: TEUR 180.484). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 101.082 (Vorjahr: TEUR 85.997) betreffen im Wesentlichen Steuern aus dem Berichtsjahr. Das Jahresergebnis in Höhe von TEUR 241.690 (Vorjahr: TEUR 79.812) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Vermögenslage Die Entwicklung der Aktivposten in der Bilanz stellt sich im Vergleich zum Vorjahr zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Bei den Finanzanlagen handelt es sich um die Beteiligungsbuchwerte an der Onyx Power Assets GmbH, Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA, der Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA und der Onyx Generation Management GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 54.348. Zudem hat die OGG im Geschäftsjahr 2023 Investitionen in das Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 1.000 vorgenommen. Hierbei handelte es sich um zwei Darlehen an die Onyx Wärmekraftwerk Zolling GmbH in Höhe von je TEUR 500 aus dem Kreditrahmen. Aufgrund anhaltender Zweifel an der Werthaltigkeit dieser Darlehen, wurden diese im Geschäftsjahr vollständig wertberichtigt. Bei den übrigen Posten der Aktiva handelt es sich um kurzfristige Posten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen einschließlich der Gesellschafter betragen TEUR 3.114.731 (Vorjahr: TEUR 2.856.418) und liegen auf Vorjahresniveau. Davon entfallen TEUR 1.417.248 (Vorjahr: TEUR 493.060) auf Forderungen aus Hedging, TEUR 461.468 (Vorjahr: TEUR 56.979) auf Forderungen aus CO2 -Zertifikaten und TEUR 621.494 (Vorjahr: TEUR 486.483) auf Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen des Berichtsjahres und Vorjahren. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin betragen TEUR 522.560 (Vorjahr: TEUR 1.674.457) und entfallen vorwiegend auf Darlehen sowie die darauf anfallenden Zinsen (TEUR 431.841, Vorjahr: TEUR 100.546). Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 659.784 (Vorjahr: TEUR 839.477) beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 148.355; Vorjahr: TEUR 313.041), CO2 -Zertifikate (TEUR 312.857, Vorjahr: TEUR 369.606), Barsicherheiten für Derivate (TEUR 99.749, Vorjahr: TEUR 97.285) sowie Vorsteuerforderungen (TEUR 27.630, Vorjahr: TEUR 52.791). Kapitalstruktur und Finanzlage Die Entwicklung der Passivposten in der Bilanz stellt sich im Vergleich zum Vorjahr zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Die Eigenkapitalquote ist zum Stichtag auf 15,4% (Vorjahr: 9,3%) gestiegen. Dies resultiert vorwiegend aus der Zunahme des Jahresüberschusses sowie der Abnahme des kurzfristigen Fremdkapitals. Das langfristige Fremdkapital (TEUR 52; Vorjahr: TEUR 2.092) entfällt auf Rückstellungen für Jubiläen sowie Sterbegelder. Der Rückgang resultiert aus der vorzeitigen Tilgung zweier Darlehen der OSIM II (TEUR 2.000) und der OZG (TEUR 62) in 2023. Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich um TEUR 92.498 auf TEUR 256.889 (Vorjahr: TEUR 164.392) erhöht. Die Zunahme der kurzfristigen Rückstellungen resultiert im Wesentlichen auf den Anstieg der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Passiva belaufen sich auf TEUR 101.012 (Vorjahr: TEUR 394.908) und sind im Wesentlichen auf Sale und Buy-Back-Transaktionen von CO2 -Zertifikaten in Höhe von TEUR 29.120 (Vorjahr: TEUR 392.260) und Verbindlichkeiten aus Absicherungsgeschäften der Strompreismarge in Höhe von TEUR 63.442 (Vorjahr: TEUR 0) zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen TEUR 4.453 (Vorjahr: TEUR 2.647). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen einschließlich Gesellschafter in Höhe von TEUR 2.881.083 (Vorjahr: TEUR 2.843.019) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Hedgingverbindlichkeiten (TEUR 2.404.122, Vorjahr: TEUR 2.688.759) sowie umsatzsteuerliche Verbindlichkeiten gegenüber den Organgesellschaften (TEUR 282.728, Vorjahr: TEUR 241.602). Es entfallen TEUR 92.652 (Vorjahr: TEUR 5.818) auf die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter, welche wiederum im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten des Cash-Pooling (TEUR 86.990, Vorjahr: Forderung in Höhe von TEUR 1.515.348) bestehen. Durch die Einbindung der OGG in den Cash-Pool der Onyx-Gruppe (Cash-Pool-Führerin ist dabei die OSIM II) ist die Finanzierung / Liquidität der Gesellschaft jederzeit sichergestellt. Der negative Cashflow des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von TEUR -1.600.276 (Vorjahr: TEUR 867.603) summiert sich aus dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR -1.361.828 (Vorjahr: TEUR 872.603), dem Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR -229.506 (Vorjahr: TEUR -5.000) sowie dem negativen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -8.943 (Vorjahr: TEUR 0). Investitionen Die OGG hat im Geschäftsjahr 2023 Investitionen in das Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 1.000 vorgenommen. Hierbei handelt es sich um zwei Darlehen an die Onyx Wärmekraftwerk Zolling GmbH in Höhe von je TEUR 500. Aufgrund anhaltender Zweifel an der Werthaltigkeit dieser Darlehen, wurden diese im Geschäftsjahr vollkommen abgeschrieben. Personal Die Gesellschaft beschäftigte am Ende des Geschäftsjahres 37 Mitarbeiter. III. CHANCEN- UND RISIKOBERICHTDie OGG ist in die Risikomanagement-Systeme der Onyx Power-Gruppe eingebunden. Dazu gehört u.a. ein innerhalb der Onyx Power-Gruppe einheitlicher Planungs-, Budgetierungs-, Berichts- und Controlling-Prozess zur Information der Gesellschafter. Die Vermarktung der Stromerzeugung der Onyx Power-Gruppe findet inklusive der Sicherungsgeschäfte am Terminmarkt sowie der Day-ahead- und Intraday-Optimierung als Portfoliobetrachtung über alle Kraftwerke bei der OGG statt. Um Ergebnisschwankungen zu reduzieren, werden Sicherungsgeschäfte für die zukünftige Kraftwerksvermarktung für alle drei den Clean-Dark-Spread betreffenden Commodities - Strom, Kohle und CO2 (EUA: European Allowance Certificates) - auf Termin durchgeführt. Dabei wird sichergestellt, dass maximal 60 % der erwarteten Erzeugung der einsatzfähigen Kraftwerke in Deutschland und den Niederlanden abgesichert werden:
Die Bewertung erfolgt anhand der absatzmarktorientierten Deckungsbeitragsrechnung, der sog. Verlustfreien Bewertung (Mark-to-Market-Bewertung). Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kraftwerke der Tochtergesellschaften bestehen sowohl Risiken im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch standortspezifische Risiken sowie Risiken, die die zukünftige Entwicklung maßgeblicher wirtschaftlicher Parameter betreffen. Dabei ist zu beachten, dass eine exakte Prognose der maßgeblichen Parameter (wie zum Beispiel die Entwicklung von Preisen für die Einsatzstoffe, CO2 und den Stromabsatz) über die Nutzungsdauer der Kraftwerke nicht möglich ist. Die Entwicklung der langfristigen Rentabilität beinhaltet somit Risiken und in gleichem Maße auch Chancen. Dies, in Verbindung mit dem Umstand, dass auch im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Entwicklung des Marktdesigns (insbesondere die Gestaltung möglicher Kapazitätsmärkte) erhebliche Unsicherheit besteht, führt dazu, dass die künftige Wirtschaftlichkeit und langfristige Rentabilität der Kraftwerke risikobehaftet bleibt. Gleichzeitig bieten neue rechtliche Rahmenbedingungen auch Chancen für die zusätzliche bzw. erweiterte Vermarktung der Kraftwerkskapazitäten. Risiken und Chancen aus dem Kohleausstieg Der im November 2021 vorgestellte Koalitionsvertrag der seinerseits neugewählten Bundesregierung SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen17 setzt auf einen beschleunigten Kohleausstieg, idealerweise bis 2030, und eine konkrete Förderung der Solar- und Windenergie. Der Vertrag sieht außerdem die Streichung der EEG-Umlage vor, die inzwischen umgesetzt wurde. Die Tochtergesellschaft Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA hat am 14. Juli 2021 den Zuschlag im 3. Auktionsverfahren zur Reduzierung der Kohleverstromung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) für das Kraftwerk Farge erhalten. Vorbehaltlich einer Überführung der Anlage in die Netzreserve sollte die Kohleverstromung am Standort zum 31. Oktober 2022 endgültig eingestellt werden. Am 23. Juni 2022 wurde in Deutschland der Alarm für den Notfallplan Gas ausgerufen. Um eine Reduzierung des Gasverbrauchs zu erreichen und Versorgungsengpässen in der Stromversorgung entgegenzuwirken, wurde das Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetz verabschiedet. Es sah vor, dass Kraftwerke, die im Rahmen des Kohleausstiegs 2022 oder 2023 vom Netz genommen werden sollten, bis zum 31. März 2024 in die Netzreserve überführt worden sind. Zeitlich befristet und durch Verordnungen geregelt, können die betroffenen Kraftwerke freiwillig an den Markt zurückkehren. Die Geschäftsführung hat für das Kraftwerk in Farge entschieden, dass es bis zum 31. März 2024 in Betrieb blieb. Die Tochtergesellschaft Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA hat am 14. Oktober 2022 den Zuschlag im 6. Auktionsverfahren zur Reduzierung der Kohleverstromung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) für das Kraftwerk Zolling erhalten. Das Verbot der Kohleverfeuerung nach § 51 KVBG wird für das Kraftwerk Zolling zum 21. Februar 2025 wirksam. Die Bundesnetzagentur hat die Systemrelevanz des Kraftwerks festgestellt und damit wurde es in die Netzreserve überführt. Der Betrieb wird vorerst unverändert fortgesetzt. Dies ist auch der Grund, warum die Onyx-Gruppe derzeit intensiv an der Erhöhung der Verfügbarkeit des Kraftwerks arbeitet. Neben der Verbesserung der Verfügbarkeit von Block 5 und der Biomasseanlage treibt die Onyx-Gruppe auch den Bau eines wasserstofftauglichen Wärmekraftwerks voran, um den Standort Zolling zu einem nachhaltigen Energiepark zu entwickeln und Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Marktpreisrisiken/-chancen Durch die Unsicherheit der Entwicklung der Energie-, Brennstoff- und CO2 -Preise ergeben sich bedeutende Markpreisrisiken, aber auch -chancen in Bezug auf die Erzeugungskapazität. Durch die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten wird diese Unsicherheit weiter verstärkt. Zur Begrenzung dieser Risiken kontrahiert die Onyx-Gruppe Termingeschäfte mit Emittenten hoher Bonität in einem wirtschaftlich sinnvollen Umfang, der es noch erlaubt, auch an den Chancen zu partizipieren. Die Termingeschäfte werden auch nach Liquiditätsgesichtspunkten abgeschlossen. Operative Risiken und Chancen Ein Risikofaktor im operativen Bereich sind aus unserer Sicht ungeplante Ausfälle der Kraftwerksanlagen. Dieses Risiko kann zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wir gehen aber davon aus, dass es durch planmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und Schulung der Mitarbeiter minimiert werden kann. Darüber hinaus existieren in wirtschaftlich angemessenem Umfang Versicherungen zur Begrenzung negativer wirtschaftlicher Auswirkungen. Darüber hinaus ergeben sich für die OGG Chancen und Risiken aus den seit dem Jahr 2023 eingegangenen Stillhalterpositionen in Kaufoptionen auf den Clean-Dark-Spread, die nicht Bestandteil des Hedging Allocation Agreements sind und deren Chancen und Risiken daher bei der OGG verbleiben. Risiken der Datenverarbeitung werden durch technische und organisatorische Maßnahmen begrenzt. Dazu gehören zum Beispiel die redundante Auslegung von Hardware, Spiegelung von Systemen und Datenbanken sowie die regelmäßige organisierte Datensicherung für die Aufrechterhaltung des IT-Betriebes nach einem eventuellen Notfall. Pandemische Risiken werden durch organisatorische Maßnahmen begrenzt. Neben den vorgenannten Chancen und Risiken sowie den allgemeinen wirtschaftlichen und energiepolitischen Risiken sind derzeit keine Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Ertragslage und bestandsgefährdende Risiken erkennbar. Aufgrund der Einbindung der OGG in das bestehende Cash-Pooling der Onyx-Gruppe sowie der Erstattung anfallender Kosten über Intragroup Service Agreement, haben finanzwirtschaftliche Risiken für die OGG eine untergeordnete Bedeutung. Mit dem Emittenten der Sicherungsgeschäfte wurde ein Collateral vereinbart, sodass kein Liquiditätsrisiko aus Margining Calls besteht. Gesamtrisikolage Die genannten Risiken sind aufgrund des implementierten Risikomanagementsystems beherrschbar. Derzeit sind keine Risiken bekannt, die einen den Bestand der OGG gefährdenden Einfluss auf die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage haben. Zusammenfassend hat sich die Risikolage im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die Chancenlage hat sich ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. IV. PROGNOSEBERICHTGesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Auf den ersten Blick scheint die Weltwirtschaft bereit zu sein, sich allmählich von den schweren Schlägen der Pandemie und des von Russland provozierten Krieges gegen die Ukraine zu erholen. In China ist nach der Wiedereröffnung der Wirtschaft eine starke Erholung zu verzeichnen. Die Unterbrechungen der Versorgungsketten lösen sich auf und die kriegsbedingten Verwerfungen auf den Energie- und Nahrungsmittelmärkten lassen nach. Gleichzeitig wird die massive und synchrone Straffung der Geldpolitik durch die meisten Zentralbanken erste Früchte tragen, und die Inflation wird sich mittelfristig wieder ihren Zielwerten annähern. Laut den jüngsten Daten des IWF blieb das Weltwirtschaftswachstum im Jahr 2024 mit 3,3% auf dem Niveau des Vorjahres. Die Inflation erwies sich als hartnäckiger als noch vor einigen Monaten erwartet. Zwar ging die Gesamtinflation zurück und lag 2023 bei 6,7% bzw. im Jahr 2024 bei 5,7%, jedoch war dies in erster Linie auf die drastische Trendwende bei den Energie- und Nahrungsmittelpreisen zurückzuführen. Die Kerninflation, bei der die volatilen Komponenten Energie und Nahrungsmittel ausgeklammert werden, sank deutlich moderater. Sie ging im Jahr 2023 um 0,1 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent zurück (jährlicher Durchschnitt), und für das Jahr 2024 wird ein Rückgang der Kerninflation um 1,3 Prozentpunkte verzeichnet. Für die Europäische Union berechnete der IWF für das Jahr 2023 einen Anstieg des realen BIP von 0,6%. In Deutschland hingegen verzeichnete das reale BIP für das Jahr 2023 einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (-0,3%).18 Für das Jahr 2024 verzeichnete der IWF für die Europäische Union einen Anstieg des realen BIP um 1,1%. In Deutschland sank das BIP im selben Jahr um 0,2% im Vergleich zum Vorjahr. Für das Jahr 2025 prognostiziert der IWF ein weltweites Wirtschaftswachstum von 2,8%. Die fortgeschrittenen Volkswirtschaften sollen ein Wachstum von 1,4% verzeichnen, während für die Europäische Union ein Anstieg des realen BIP um 0,8% erwartet wird. In Deutschland wird für das Jahr 2025 ein gleichbleibendes Niveau prognostiziert.19 Der Sachverständigenrat erwartet jedoch ein geringfügiges Wachstum von 0,4%. Die Inflation wird voraussichtlich bei 2,1% liegen, während die Kerninflation auf 2,6% geschätzt wird. Abwärtsrisiken für die deutsche Konjunktur bestehen in einer sich verfestigenden Industrieschwäche sowie in einer erhöhten Unsicherheit, die die Steigerung der Investitionen und des privaten Konsums weiter verzögern könnte. Die negativen Effekte könnten verstärkt werden, wenn die Konjunktur ungünstiger verläuft, als erwartet und zusätzliche Sparanstrengungen in den öffentlichen Haushalten erforderlich werden. Eine positivere Entwicklung könnte sich dagegen einstellen, wenn sich die Konsumzurückhaltung der privaten Haushalte auflöst und sich die Sparquote schneller als erwartet normalisiert.20 Energiemärkte Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine befindet sich die Welt in einer globalen Energiekrise, deren Auswirkungen noch viele Jahre zu spüren sein werden. Als Reaktion auf den Krieg hat die westliche Welt einschließlich der Europäischen Union und damit auch der deutschen Regierung sich entschlossen, Russland mit umfangreichen Sanktionen zu belegen. Die russischen Gegenmaßnahmen haben insbesondere auf die deutsche Energiewirtschaft erhebliche Auswirkungen, da Deutschland einen Großteil seiner Gasimporte aus Russland bezogen hat. Vor dem Hintergrund der gegen Russland ausgesprochenen Sanktionen hat sich die Versorgungssituation in Deutschland verschärft. Die veränderten Bezugsquellen fossiler Energieträger führten zu steigenden Energiepreisen. Um eine sichere und unabhängige Energieversorgung für die Zukunft zu gewährleisten, wird aus diesem Grund eine Diversifizierung der Energiequellen vorgenommen und der Ausbau von erneuerbaren Energien vorangetrieben. Insgesamt wird die globale Situation des Energiemarktes im Wesentlichen von der langfristigen wirtschaftlichen Erholung Chinas, nach der Wiederöffnung, und der Rezessionsgefahr in den USA und Europa abhängen. Die Nachfrage nach Kohle in Europa und die damit verbundene europäische Kohlepreisentwicklung wird, wie schon im Jahr 2022, wesentlich von dem Preistrend am Gasmarkt bestimmt. Durch die Kompensation der letzten drei vom Netz gegangenen Kernkraftwerke in Deutschland und der russischen Energiequellen wird die Nachfrage nach Kohle kurzzeitig weiter anhalten, weshalb ein Rückgang der Preise auf das Niveau vor Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine zunächst kaum in Sicht sein dürfte. Ein bedeutender Ungewissheitsfaktor bleibt China. Hier könnte es zu stark steigenden oder sinkenden Importmengen kommen, was den internationalen Kohlemarkt massiv beeinflussen würde. Es ist generell jedoch nicht davon auszugehen, dass Höchststände wie im Jahr 2022 erneut erreicht werden, eher werden die Märkte sich weiter beruhigen und Preise weniger volatil.21 Nachdem in Deutschland bereits zwei durch den Bund initiierte, schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (FSRU) in Wilhelmshaven und Brunsbüttel Anfang des Jahres 2023 in Betrieb gegangen sind, befinden sich drei weitere im Aufbau, Wilhelmshaven II, Stade und Lubmin. Der Ausbau der LNG-Infrastruktur trägt dazu bei, die nationale Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Die vorgesehenen LNG-Terminals ermöglichen Gaslieferungen verschiedener Länder, so dass die Bezugsquellen weiter diversifiziert werden können und Abhängigkeiten sowie steigende Preise abgewehrt werden können. Trotzdem wird fossiles Gas nur noch für eine Übergangszeit essenziell sein. Neue Gaskraftwerke und die Infrastruktur sollen so geplant werden, dass sie sukzessive auf CO2 -neutrale Produkte wie Wasserstoff umgestellt werden können. Gemäß des LNG-Beschleunigungsgesetzes gelten die Genehmigungen der LNG-Anlagen spätestens bis zum 31. Dezember 2043, sie dürfen dann lediglich für klimaneutralen Wasserstoff weitergenutzt werden.22 Im Jahr 2020 wurde der Kohleausstieg in Deutschland gesetzlich geregelt. Am 14. August 2020 trat das Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung (KVBG) in Kraft. Nach diesem Gesetz ist der späteste Termin für das Ende der Kohleverstromung das Jahr 2038.23 Ab 2027 kann die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken angeordnet werden.24 Bis 2026 werden Auktionen durchgeführt, bei denen die Betreiber eine Entschädigung für die frühere Stilllegung erhalten.25 Zusätzlich ist zu beachten, dass die G7-Staaten eine Einigung auf einen Kohleausstieg bis 2035 erzielt haben.26 Die Energiewende wird weiter fortschreiten. Mit drei Kernkraftwerken ging Ende 2021 die Hälfte der verbliebenen sechs deutschen Kernkraftwerke vom Netz und ließ den finalen Ausstieg aus der Kernenergie näher rücken.27 Im April 2023 sind die verbliebenen drei Kernkraftwerke vom Netz gegangen.28 Das Kohleausstiegsgesetz mündete bereits zu Beginn des Jahres 2021 in eine Auktion, auf deren Basis Kohlekraftwerke mit einer Kapazität von 4,8 GW ihren Betrieb einstellten.29 Weitere Kapazitäten von 1,5 GW wurden im Rahmen einer zweiten Auktion gegen Jahresende stillgelegt.30 Vor dem Hintergrund des Krieges hat der Bundestag mit Beschluss vom 11. November 2022 die Laufzeiten von drei Kernkraftwerken bis zum 15. April 2023 verlängert.31 Diese sind mittlerweile gemäß Atomgesetz abgeschaltet worden. Damit endet das Zeitalter der Kernkraftnutzung in Deutschland. Auch in Zukunft wird mit einer fortschreitenden Verlagerung der Erzeugungskapazitäten zu Erneuerbaren Energieträgern gerechnet, während die Bedeutung konventioneller Energieträger weiter abnehmen wird. Onyx will einen aktiven Beitrag zur notwendigen Reduktion von CO2 Emissionen zum verstärkten Klimaschutz leisten und hat dafür für einige von ihr betriebenen Steinkohlekraftwerke sog. Konversionsprojekte aufgesetzt. Langfristig ist es Ziel die Standorte mit Ausnahme von Farge entlang der Zeitachse auf andere Brennstoffe, sei es Biomasse oder Gas, umzustellen. Erwartete Ertrags- und Finanzanlage sowie Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung Die zukünftige Entwicklung ist im Wesentlichen abhängig vom planmäßigen Betrieb der Anlagen der Tochtergesellschaften. Auf Basis der vertraglichen Vereinbarung mit den Tochtergesellschaften zur Weiterbelastung von Verwaltungskosten und Kosten, die im Zusammenhang mit dem Hedging entstehen, wird aufgrund der Ergebnisse aus den Stillhalterpositionen in Kaufoptionen auf den Clean-Dark-Spread für das Jahr2024 ein deutlich über dem Vorjahr liegendes positives modifiziertes Rohergebnis und für das Jahr 2025 ein gegenüber dem Vorjahr deutlich niedrigeres und leicht negatives modifiziertes Rohergebnis erwartet. Aktuell sehen wir keine substanziellen Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten zwischen Israel und der Hamas auf den Geschäftsbetrieb und somit auf das Ergebnis der OGG. Aufgrund des bestehenden Cash-Pooling-Modells der Onyx-Gruppe wird die Finanzierung der OGG sichergestellt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bietet eine geeignete Basis, um den Risiken und Chancen in der Zukunft zu begegnen.
Berlin, den 11. Juni 2025 Onyx Germany GmbH Dr. Peter Feldhaus Dr. Dirk Mausbeck
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Vgl. IWF (2023): World Economic Outlook Update April 2024, abrufbar unter: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/04/16/world-economic-outlook-april-2024?cid=ca-com-compd-pubs_belt,
zuletzt abgerufen am 03. Juni 2024. Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023I. ALLGEMEINE HINWEISEDer Jahresabschluss der Onyx Germany GmbH (im Folgenden „OGG“ oder „Gesellschaft“) wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Alleinige Gesellschafterin der OGG ist die Onyx Strategic Investment Management II B.V., Rotterdam (Niederlande) (im Folgenden „OSIM II"). Die OGG hält an mehreren Gesellschaften Beteiligungen, mit den jeweiligen Tochtergesellschaften besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag; entsprechend ist die OGG ertrag- und umsatzsteuerlicher Organträger. Die OGG dient der zentralen Vermarktung des von den deutschen Beteiligungsgesellschaften sowie der niederländischen Schwestergesellschaft Power Plant Rotterdam B.V., Rotterdam, Niederlande erzeugten Stroms und dem zentralen Einkauf von Derivaten zur Sicherung der zukünftigen Kraftwerksmargen (Clean-Dark-Spread) und CO2 -Zertifikaten. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten und Davon-Vermerke teilweise im Anhang erfolgt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten. Registerinformationen Die Onyx Germany GmbH hat ihren Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 219743 B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt und erfolgen linear. Für Zugänge an beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens werden die Abschreibungen pro rata temporis ermittelt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden gegebenenfalls gemäß § 252 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe der Wertminderung werden Wertaufholungen vorgenommen. Die Nutzungsdauern für das Anlagevermögen betragen:
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Anschaffungswert in Höhe von EUR 800 werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Alle Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 800 betragen, wurden aktiviert und deren Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Beteiligungen und langfristige Ausleihungen zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlicher dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen werden alle erkennbaren Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Hierunter werden ebenfalls kurzfristige Ausleihungen ausgewiesen. Das Guthaben unter dem Posten Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ist zum Nominalbetrag bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB). Beim Eigenkapital ist das gezeichnete Kapital mit dem Nominalwert angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abzudecken. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen, laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst. Die Abzinsung erfolgte anhand der durchschnittlichen Marktzinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB, die von der Bundesbank publiziert wurden. Für die Ermittlung der Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften verwendet die Gesellschaft eine Deckungsbeitragsrechnung, in welcher den Absatzportfolien die zugehörigen Bezugskosten für die Laufzeit des Vertrages aus bereits abgeschlossenen Bezugsverträgen gegenübergestellt werden. Diese gemeinsame Bewertung von Bezugs- und Absatzverträgen stellt eine Durchbrechung des Einzelbewertungsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) dar. Gemäß IDW RS ÖFA 3, Tz. 9 ist eine solche Durchbrechung gerechtfertigt, da eine imparitätische Einzelbewertung der Bezugs- und Absatzverträge kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellen würde. Zur Feststellung von Drohverlusten bildet die OGG Vertragsportfolios. Innerhalb eines Portfolios werden Beschaffungs- und Absatzverträge gemeinsam betrachtet sowie positive und negative Deckungsbeiträge miteinander saldiert. Nur für die nach der Saldierung verbleibenden negativen Deckungsbeiträge werden entsprechend den Vorgaben des IDW RS ÖFA 3 Drohverlustrückstellungen gebildet. Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit dem Risikomanagementsystem, das sich zur Steuerung auch der Deckungsbeitragsrechnung bedient. Die Vertragsportfolien weisen zum Stichtag 31. Dezember 2024 keinen Verpflichtungsüberschuss aus negativen Deckungsbeiträgen aus. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung oder mit dem höheren Devisenkassamittelkurs bewertet. Zum Abschlussstichtag wird grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Mindestbesteuerung: Unsere Gesellschaft ist ab dem Wirtschaftsjahr 2024 von den Auswirkungen des deutschen Mindeststeuergesetzes vom 21. Dezember 2023 betroffen. Für das Wirtschaftsjahr 2023 ergibt sich keine finanzielle Auswirkung in Form einer Mindeststeuer. Diese Gesetzgebung hat möglicherweise Auswirkungen auf unsere steuerliche Situation in der Zukunft. Latente Steuern Abweichungen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen in der Bilanz bestehen hinsichtlich der Beteiligungen an der OPAG, OZG, OFG und OGMG, einer Barsicherheit gegenüber einem namhaften Unternehmen der europäischen Energiewirtschaft sowie aus sonstigen Rückstellungen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung des latenten Steuerüberhangs nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird jedoch kein Gebrauch gemacht. Der Steuersatz im Jahr 2023 beträgt für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag 15,83% und für die Gewerbesteuer 14,35%. Ausweis der Erträge aus der Weiterbelastung von Aufwendungen für C O2 -Zertifikate Erträge aus der Weiterbelastung von Aufwendungen für CO2-Zertifikate an die Kraftwerksgesellschaften werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der korrespondierende Aufwand aus dem Bezug der erforderlichen CO2 -Zertifikate erfolgt unter den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel als Anlage zum Anhang dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz
1 Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Gezeigt wird das Ergebnis vor Abführung. 2 Direkte Beteiligung 3 Indirekte Beteiligung Das Finanzanlagevermögen beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 54.348 (Vorjahr: TEUR 54.348). Die OGG hat im Geschäftsjahr 2023 Investitionen in das Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 1.000 vorgenommen. Hierbei handelte es sich um zwei Darlehen an die Onyx Wärmekraftwerk Zolling GmbH in Höhe von je TEUR 500 aus dem Kreditrahmen. Aufgrund anhaltender Zweifel an der Werthaltigkeit dieser Darlehen wurden diese im Geschäftsjahr vollständig abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 148.355 (Vorjahr: TEUR 313.041). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen einschließlich der Gesellschafter betragen TEUR 3.114.731 (Vorjahr: TEUR 2.856.418). Davon entfallen TEUR 1.417.248 (Vorjahr: TEUR 493.060) auf Forderungen aus Hedging, TEUR 461.468 (Vorjahr: TEUR 56.979) auf Forderungen aus CO2 -Zertifikaten und TEUR 621.494 (Vorjahr: TEUR 486.483) auf Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen des Berichtsjahres und Vorjahren. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin betragen TEUR 522.560 (Vorjahr: TEUR 1.674.457). Diese resultieren im Geschäftsjahr vorwiegend aus Darlehen an die OSIM II sowie den darauf anfallenden Zinsen in Höhe von in Summe TEUR 431.841 (Vorjahr: TEUR 100.546). Das kurzfristige Darlehen an die OSIM II wurde im Mai 2024 vorzeitig getilgt. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 511.429 (Vorjahr: TEUR 526.436) enthalten im Wesentlichen die bereits bereitgestellten CO2 -Zertifikaten (TEUR 312.857, Vorjahr: TEUR 369.606), Barsicherheiten für Derivate in Höhe von TEUR 99.749 (Vorjahr: TEUR 97.285) gegenüber einem namhaften Unternehmen der europäischen Energiewirtschaft, Optionsprämien für verkaufte Kaufoptionen auf den Clean-Dark-Spread in Höhe von TEUR 63.442 (Vorjahr: TEUR 0) sowie Erstattungsansprüche aus Umsatzsteuer (TEUR 27.630; Vorjahr: TEUR 52.791) gegen der Finanzbehörde. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.547 (Vorjahr: TEUR 3.865) beinhaltet im Wesentlichen die Aktivierung von Aufwendungen für transitorische Rechnungsabgrenzungsposten für den Zeitraum April 2023 bis März 2025 in Höhe von TEUR 940. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt TEUR 25 und besteht aus 25.000 Geschäftsanteilen mit einem Nennwert von je EUR 1,00. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 108.975 und resultiert vollständig aus sonstigen Zuzahlungen der Gesellschafterin gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 190.633 (Vorjahr: TEUR 91.278) betreffen Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Rückstellungen für Grunderwerbsteuer. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 66.308 (Vorjahr: TEUR 73.144) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 48.175 (Vorjahr: TEUR 57.112) sowie Rückstellungen aus dem Management Incentive Programm in Höhe von TEUR 16.189 (Vorjahr: TEUR 14.200). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten betragen TEUR 4.453 (Vorjahr: TEUR 2.647). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen TEUR 2.881.083 (Vorjahr: TEUR 2.845.082). Hiervon entfallen TEUR 92.652 (Vorjahr: TEUR 5.818) auf die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter. Diese bestehen wiederum im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling der Onyx-Gruppe in Höhe von TEUR 86.990 (Vorjahr: Forderung in Höhe von TEUR 1.515.348). Der Großteil der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfällt auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbunden Unternehmen in Höhe von TEUR 2.404.122 (Vorjahr: TEUR 2.688.759). Zudem bestehen Verbindlichkeiten im Zuge der umsatzsteuerlichen Organschaft gegenüber den Organgesellschaften in Höhe von TEUR 282.728 (Vorjahr: TEUR 241.602). Die OGG hat von der OSIM II ein Darlehen in Höhe von TEUR 2.000 erhalten, welches mit Vertrag vom 22. März 2024 vorzeitig getilgt wurde. Ein Darlehen von der Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA (im Folgenden „OZG") in Höhe von TEUR 62 wurde mit Vertrag vom 25. März 2024 vorzeitig getilgt. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 96.559 (Vorjahr: TEUR 392.260) resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Stillhalterpositionen in Kaufoptionen auf den Clean-Dark-Spread in Höhe von TEUR 63.442 (Vorjahr: TEUR 0) sowie aus einer Sale and buy back-Transaktion von CO2 -Zertifikaten im Rahmen eines Forward-Kontraktes in Höhe von TEUR 29.120 (Vorjahr: TEUR 392.260). Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 0). Alle bestehenden Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr auf. Zum Bilanzstichtag bestanden Barsicherheiten in Höhe von TEUR 99.749 gegenüber einem namhaften Unternehmen der europäischen Energiewirtschaft. Diese Sicherheiten dienen der Vermeidung von variablen Margining-Zahlungen im Zusammenhang mit dem Derivategeschäft zur Sicherung zukünftiger Stromerzeugungsmargen der deutschen Kraftwerksgesellschaften. Die Barsicherheiten sind unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
Die sonstigen Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen Erlöse aus sonstigen konzerninternen Weiterbelastungen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 5.688 (Vorjahr: TEUR 449) entfallen im Wesentlichen auf weiterbelastete Finanzierungskosten im Rahmen der Sale and buy back-Transaktion von CO2 -Zertifikaten im Rahmen eines Forward-Kontraktes in Höhe von TEUR 5.060 (Vorjahr: TEUR 0). Zudem bestehen periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 582 (Vorjahr: TEUR 0), welche aus Erträgen der Blindleistung der Kraftwerke der Jahre 2019 bis 2022 bestehen. Materialaufwand Die Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 975.056 (Vorjahr: TEUR 2.575.518) beinhalten Aufwendungen für Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 975.027 (Vorjahr: TEUR 2.575.485) sowie Aufwendungen für bezogenen Leistungen in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 34). Personalaufwand Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 14.142 (Vorjahr: TEUR 19.259) beinhaltet die Vergütungen der beschäftigten Mitarbeiter einschließlich Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten v.a. Kosten für Dienstleistungen, insbesondere für Beratungskosten, in Höhe von TEUR 38.426 (Vorjahr: TEUR 38.630). Es bestehen zudem periodenfremde Aufwendungen aus konzerninternen Leistungsverrechnungen aus Vorjahren in Höhe von TEUR 1.068 (Vorjahr: TEUR 0). Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen Aus bestehenden Ergebnisabführungsverträgen mit der Onyx Power Asset GmbH (Verlust in 2023 in Höhe von TEUR 60.366, Vorjahr: TEUR 61.080), der Onyx Generation Management GmbH (Gewinn in 2023 in Höhe von TEUR 8.066, Vorjahr: Verlust in Höhe von TEUR 12.170), der Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA (Gewinn in 2023 in Höhe von TEUR 108.101, Vorjahr: TEUR 161.149) sowie der Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA (Gewinn in 2023 in Höhe von TEUR 69.706, Vorjahr: TEUR 92.586) ergibt sich ein Saldo von TEUR 246.239 (Vorjahr: TEUR 180.484). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinserträge in Höhe von TEUR 92.521 (Vorjahr: TEUR 14.460) entfallen in Höhe von TEUR 77.747 (Vorjahr: TEUR 11.201) auf Forderungen aus dem Cash-Pooling der Onyx-Gruppe sowie in Höhe von TEUR 10.295 (Vorjahr: TEUR 546) auf Zinserträge aus Darlehen gegenüber der OSIM II. Zudem bestehen Zinserträge aus dem verspäteten Verlustausgleich von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 1.631 (Vorjahr: TEUR 2.713). Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 8.943 (Vorjahr: TEUR 7.883) entfallen im Wesentlichen auf Zinsen aus der Verlustausgleichspflicht gemäß den Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von TEUR 4.876 (Vorjahr: TEUR 3.880) sowie dem CO2 -Rollover in Höhe von TEUR 3.917 (Vorjahr: TEUR 1.216). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Steueraufwand in Höhe von TEUR 101.082 (Vorjahr: TEUR 85.997) entfällt in Gänze auf Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für 2023. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor das Jahresergebnis in Höhe von TEUR 241.690 auf neue Rechnung vorzutragen. V. SONSTIGE ANGABENHaftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Mit Datum vom 31. August 2022 hat die OGG der OWZ einen verzinslichen Kreditrahmen für die Errichtung eines Erdgaskraftwerks mit Kraft-Wärme-Kopplung in Zolling ("Projekt Jade") in Höhe von TEUR 10.000 erteilt. Aus diesem Kreditrahmen wurden im Geschäftsjahr bereits Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 6.000 in Anspruch genommen, sodass der verbleibende Kreditrahmen TEUR 4.000 beträgt. Derivate Finanzinstrumente Um Ergebnisschwankungen zu reduzieren, werden Sicherungsgeschäfte für die zukünftige Stromerzeugung der Kraftwerke im deutschen Portfolio der Onyx Power Group für alle drei den Clean-Dark-Spread betreffenden Commodities - Strom, Kohle und Emissionsberechtigungen für CO2 (EUA: European Allowance Certificates) - sowie für Gas mit konzernfremden Dritten durchgeführt. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Aufgrund des Intragroup Hedging Allocation Agreements werden die Risiken und finanziellen Wirkungen der Sicherungsgeschäfte mit konzernfremden Dritten von der OGG an die deutschen Kraftwerksgesellschaften, deren zukünftige Kraftwerksmarge mit diesen Sicherungsgeschäften fixiert wird, ab dem 1. Januar 2021 weitergereicht. Dadurch ergibt sich für das Portfolio auf Ebene der OGG eine geschlossene Position mit einem beizulegenden Zeitwert (Mark-to-Market) in Höhe von EUR 0. Seit dem Jahr 2023 werden als zusätzliches Instrument zur Sicherung zukünftiger Margen aus der Stromerzeugung geschriebene Verkaufsoptionen auf den Clean-Dark-Spread abgeschlossen. Diese Geschäfte sind nicht Bestandteil des Intragroup Hedging Allocation Agreements. Daher verbleiben die daraus resultierenden Chancen und Risiken bei der OGG. Zum Bilanzstichtag bestanden geschriebene Verkaufsoptionen auf den Clean-Dark-Spread in Höhe von 1.76 TWh Strom. Die Bewertung der Clean-Dark-Spread-Optionen erfolgt mit einem anerkannten Bewertungsmodell auf der Basis von Marktdaten. Die vertraglichen Optionsprämien der geschriebenen Verkaufsoptionen übersteigen den beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag um TEUR 42.192. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Berichtsjahr lagen keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen vor, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. Mitarbeiter Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt 35 Mitarbeiter beschäftigt, davon 17 außertarifliche und 18 tarifliche Mitarbeiter. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 betrug die Anzahl der Mitarbeiter 37, davon 19 außertarifliche und 18 tarifliche Mitarbeiter. Geschäftsführung
Da im Berichtsjahr zwei Geschäftsführer von der OGG Bezüge für die Geschäftsführertätigkeit erhalten haben, nehmen wir für die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer die Befreiung des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch. Es wurden im Geschäftsjahr weder Vorschüsse noch Kredite an die Geschäftsführung gewährt. Ferner wurden seitens der Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung eingegangen. Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers ist in der entsprechenden Angabe im Konzernabschluss der Onyx Strategic Investment Management I B.V., Rotterdam (Niederlande) enthalten. Konzernabschluss Gemäß § 291 HGB ist die OGG von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die OGG und ihre Tochterunternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der Onyx Strategic Investment Management I B.V., Rotterdam (Niederlande), einbezogen. Die Onyx Strategic Investment Management I B.V., Rotterdam (Niederlande) ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der Onyx Strategic Investment Management I B.V., Rotterdam (Niederlande) werden einschließlich des Bestätigungsvermerks im Unternehmensregister bekannt gemacht. Nachtragsbericht Aktuell sehen wir keine substanziellen Auswirkungen des im Nahen Osten zwischen Israel und der Hamas ausgebrochenen Krieges auf den Geschäftsbetrieb und somit auf das Ergebnis der OGG. Im Januar 2024 wurde das Intragroup Hedging Allocation Agreement erweitert. PPR B.V. nimmt an der Hedging-Allokation für Transaktionen mit Laufzeiten ab dem 1. Januar 2025 teil. Im Januar 2024, Januar 2025 und April 2025 wurde die Aussetzung des variablen Marginings für Derivategeschäfte zwischen OGG und einem namhaften Unternehmen der europäischen Energiewirtschaft vertraglich bis schließlich zum 30. Juni 2025 verlängert. Im Gegenzug wurde die Barsicherheit ab Februar 2025 auf 50 Mio. Euro reduziert und verbleibt bis zum 30. Juni 2025 beim Vertragspartner. Die Barsicherheit wird zudem ab dem 1. Februar 2024 verzinst. Ein Darlehen der OSIM II an die OGG in Höhe von 2 Mio. Euro wurde mit Vertrag vom 22. März 2024 vorzeitig getilgt. Ein Darlehen der OZG an die OGG in Höhe von TEUR 62 wurde mit Vertrag vom 25. März 2024 vorzeitig getilgt. Im Mai 2024 hat die OGG eine Vorabausschüttung an die OSIM II in Höhe von 421 Mio. Euro vorgenommen. Die Verbindlichkeit aus der Vorabausschüttung wurde mit den Darlehensforderungen von insgesamt 421 Mio. Euro gegen die OSIM II aufgerechnet. Damit sind alle ausgereichten Darlehen der OGG an die OSIM II getilgt. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 und der Neubildung der Regierung am 6. Mai 2025 erwarten wir aktuell keine substanziellen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und somit auf das Ergebnis der OGG. Weitere berichtspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres i. S. d. § 285 Nr. 33 HGB sind nicht eingetreten.
Berlin, den 11. Juni 2025 Onyx Germany GmbH Dr. Peter Feldhaus Dr. Dirk Mausbeck Entwicklung des Anlagevermögens 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Onyx Germany GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Onyx Germany GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Onyx Germany GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 11. Juni 2025 PricewaterhouseCoopers GmbH Markus Dittmann, Wirtschaftsprüfer ppa. Martin Nicht, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 23.06.2025 festgestellt. |
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