Businesspark Heilbronn Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Vincent Bauer seit 10.12.2025 | Geschäftsführer |
Joachim Fank Löffler seit 8.8.2025 | Prokura |
Guido Herzog seit 3.7.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Norbert BauerAI ALLGEMEINE INVEST GmbH+2 | 51.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
WEFORA INVESTMENTS LTD. | 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Telefunkenpark Facility GmbH (vormals: ZEAG Engineering GmbH)HeilbronnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis A. Prüfungsauftrag B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks C. Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter D. Prüfungsdurchführung I. Gegenstand der Prüfung II. Art und Umfang der Prüfung E. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Bewertungsgrundlagen 2. Zusammenfassende Beurteilung F. Schlussbemerkung Anlagen 1 Bilanz 2 Gewinn- und Verlustrechnung 3 Anhang 4 Lagebericht 5 Rechtliche Verhältnisse Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. A. Prüfungsauftrag Die Geschäftsführung der ZEAG Engineering GmbH, Heilbronn, (im Folgenden kurz: "Gesellschaft") hat uns aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 2. August 2023 mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts beauftragt. Bei unserer Abschlussprüfung haben wir die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet. Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017. Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten sowie die weiteren Bestimmungen der beigefügten Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt". Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich an die Gesellschaft. B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ZEAG Engineering GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ZEAG Engineering GmbH, Heilbronn - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ZEAG Engineering GmbH, Heilbronn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." C. Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse halten wir die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung durch die gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden Aspekte:
Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Wir halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Kernaussagen hinzuweisen:
D. Prüfungsdurchführung I. Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB die Buchführung, den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Anhang - und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft. Die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a und der § § 264 bis 288 HGB sowie die Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes. Ergänzende Bilanzierungsbestimmungen aus dem Gesellschaftsvertrag liegen nicht vor. Prüfungskriterien für den Lagebericht waren die Vorschriften des § 289 HGB. Bei der Organisation der Buchführung und der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter davon ausgegangen, dass die Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) nicht zur Anwendung zu kommen brauchen, obwohl die Gesellschaft zu einer im Elektrizitäts- und Gasbereich tätigen Gruppe von Unternehmen, d. h. einem "vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen" i. S. d. § 3 Nr. 38 EnWG, verbunden ist (i. S. d. Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABI. L 24 vom 29. Januar 2004, S. 1), da die Gesellschaft selbst nicht im Elektrizitäts- oder Gassektor tätig ist, auch nicht durch mittelbares oder unmittelbares Erbringen energiespezifischer Dienstleistungen, und somit den spezialgesetzlichen Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten von § 6b EnWG nicht unterliegt. II. Art und Umfang der Prüfung Unsere Prüfung haben wir in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Die Prüfung erstreckt sich nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes ist die Entwicklung einer Prüfungsstrategie und eines darauf abgestimmten Prüfungsprogramms, mit dem Ziel ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen, um das Prüfungsrisiko auf ein vertretbar niedriges Maß zu reduzieren. Das Prüfungsprogramm enthält die von den Mitgliedern des Prüfungsteams durchzuführenden Prüfungshandlungen nach Art, zeitlicher Einteilung und Umfang. Bei der Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern auf Abschluss- und Aussageebene erlangen wir ein Verständnis von dem Unternehmen und dessen Umfeld, einschließlich des internen Kontrollsystems und ggf. der für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen. Diese Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung ergänzen wir um Datenanalysen. Darauf aufbauend führen wir ggf. Funktionsprüfungen durch, um die Wirksamkeit von relevanten Kontrollen zu beurteilen. Die Erkenntnisse aus diesen Prüfungshandlungen haben wir bei der Festlegung der aussagebezogenen analytischen Prüfungshandlungen und der Einzelfallprüfungen berücksichtigt, die darauf ausgerichtet sind, wesentlich falsche Darstellungen aufzudecken. Bei der Planung und Durchführung der Prüfung als auch bei der Beurteilung der Auswirkungen von identifizierten falschen Darstellungen auf die Prüfung und von etwaigen nicht korrigierten falschen Darstellungen auf den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht haben wir das Konzept der Wesentlichkeit beachtet. Unser Prüfungsprogramm hat folgende Schwerpunkte umfasst:
Weiterhin haben wir u. a. folgende Standardprüfungshandlungen vorgenommen: Bankbestätigungen haben wir von Kreditinstituten eingeholt. Rechtsanwaltsbestätigungen über schwebende Rechtsstreitigkeiten haben wir erbeten und erhalten. Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir uns durch Einholung von Saldenbestätigungen in Stichproben überzeugt. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erbracht worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts schriftlich bestätigt. E. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften. Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen haben zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht geführt. Als zusammenfassendes Ergebnis unserer Prüfung, die sich auf
erstreckt hat, haben wir den in Abschnitt B. wiedergegebenen Bestätigungsvermerk erteilt. Die gesetzlichen Vertreter haben die Berichterstattung über die Organbezüge im Anhang unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse berechtigterweise eingeschränkt. Die Gesellschaft hat in Erwartung des Eintritts der entsprechenden Voraussetzungen von der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch gemacht und auf die Angabe und Aufschlüsselung des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars verzichtet. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Bewertungsgrundlagen Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie den für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden maßgeblichen Faktoren einschließlich etwaiger Auswirkungen von Änderungen an diesen Methoden machen wir folgende Angaben: Pensionsrückstellungen Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von einem jährlichen Rentenanpassungsbetrag von zwischen 1,0 % p. a. und 6,2 % p. a. (Vorjahr zwischen 1,0 % p. a. und 8,6 %p. a.) je nach Zusage ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate von 2,0 % p. a. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der zum Abschlussstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,83 %p. a. (Vorjahr 1,78 %p. a.). Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zu weiteren Bewertungsgrundlagen. 2. Zusammenfassende Beurteilung Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir zu der in unserem Bestätigungsvermerk getroffenen Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. F. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 der ZEAG Engineering GmbH, Heilbronn, erstatten wir in Übereinstimmung mit § 321 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf (IDW PS 450 n.F. (10.2021)).
Heilbronn, 2. Mai 2024 EY
GmbH & Co. KG
Michael Heller, Wirtschaftsprüfer Dieter Wischnewski, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023A. Allgemein Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der ZEAG Engineering GmbH, Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart, HRB 760821), die Vorschriften des HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften angewandt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Rechnungslegungsgrundsätze Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bzw. vier Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen zwei und zehn Jahren. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand gebucht, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag § 9b Absatz 1 EStG) für den einzelnen Vermögensgegenstand 250 Euro nicht übersteigen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungshilfsmaterial und den Fertigungslöhnen anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Andere Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden jeweils zum Nennbetrag aktiviert. Den erkennbaren Einzelrisiken wird angemessen Rechnung getragen. Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten und unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von einem jährlichen Rentenanpassungsbetrag von zwischen 1,0 % p.a. und 6,2 % p.a. je nach Zusage ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate von 2,0 % p.a. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der zum Abschlussstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,83 % p.a. (Vorjahr: 1,78 % p.a.). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 64 (Unterschiedsbetrag). Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen wird entsprechend der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS HFA 3) gebildet. Den Berechnungen liegen die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie jährlich folgende Anpassungen bei den Entgelten zu Grunde: 4,25 % p.a. für 2024, 2,5 % p.a. für 2025 und für 2026; ab 2027: 2,25 % p.a. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutsche Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünf Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,19 % p.a. (Vorjahr: 0,75 % p.a.). Die ausschließlich der Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des hierfür bestehenden Wahlrechts. C. Erläuterungen zum Jahresabschluss I. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens in der Anlage ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Gutschriften aus Endabrechnungen wurden mit Forderungen aus monatlichen Abrechnungen verrechnet. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen den Liefer- und Leistungsbereich. 3. Sonstige Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen arbeits- und sozialrechtliche Verpflichtungen sowie ausstehende Rechnungen. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für Altersteilzeitverpflichtungen:
4. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie bereits im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der Gesellschafter ist gleichzeitig ein verbundenes Unternehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter und verbundenen Unternehmen betreffen den Liefer- und Leistungsverkehr. Von den sonstigen Verbindlichkeiten resultieren TEUR 65 (Vorjahr TEUR 62) aus Steuern. Die Verbindlichkeiten sind unbesichert. II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 125 (Vorjahr TEUR 272) ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. 2. Personalaufwand Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung betreffen mit TEUR 70 (Vorjahr TEUR 63) die Altersversorgung. 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr TEUR 154) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. D. Sonstige Pflichtangaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Verpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe von 1.922 TEUR (Laufzeit bis 31. Oktober 2027). 2. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 75 Mitarbeiter im Geschäftsjahr. 3. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer sind:
Auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 4. Konzern Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, einbezogen, der im Unternehmensregister offengelegt wird. 5. Vorschlag ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss vollständig an den Gesellschafter auszuschütten. E. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Heilbronn, 19. April 2024 ZEAG Engineering GmbH Geschäftsführung Alexander Bürkle Harry Kankowsky Entwicklung des Anlagevermögens 2023der ZEAG Engineering GmbH, Heilbronn
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 20231. Grundlagen des Unternehmens Die ZEAG Engineering GmbH ist seit 2017 Betreiberin der Ver- und Entsorgungsanlagen am Industriestandort "Telefunkenpark", Heilbronn. Zur Versorgung der hier ansässigen Unternehmen betreiben wir zuverlässig und umweltgerecht die Versorgungsinfrastruktur im Telefunken-Park. Dabei unterstützen wir die halbleiterverarbeitenden Standortunternehmen ebenso mit allen prozessrelevanten Medien und Energien, wie auch die Unternehmen aus dem Bereichen Automotive und Dienstleistungen. Die ZEAG Engineering GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der ZEAG Energie AG, Heilbronn, an welcher wiederum die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mehrheitlich beteiligt ist. Die ZEAG Engineering GmbH ist durch Umstrukturierungen und Unternehmensverkäufe aus der ehem. AEG-Telefunken GmbH, der späteren TEMIC Telefunken Semiconductor GmbH und final aus der Facility Service GmbH hervorgegangen. Die ZEAG Engineering GmbH verfügt daher über eine mehr als 60jährige Erfahrung im Betrieb der Medienver- und Entsorgungstechnik eines Industrieparks sowie im Projektmanagement, zum Bau und Umbau von Büro- und Produktionsbereichen. Unser Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Bau von Reinräumen und dem Hook-Up von Produktionsanlagen. Die ZEAG Engineering GmbH betreibt und bewirtschaftet den Industriestandort "Telefunken-Park" mit einer Grundfläche von ca. 50.000 m 2 , 22 Gebäudekomplexen mit Gesamt-NGF von mehr als 70.000 m 2. Den am Standort ansässigen Unternehmen stellt die ZEAG Engineering GmbH umfangreiche Leistungen, wie z. B. Energien und Medien, Entsorgung, Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Chemisches Labor, Facility Management und Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Geschäftsentwicklung Die im Geschäftsjahr 2021 abgeschlossenen Dienstleistungsverträge haben weiterhin eine Grundlaufzeit bis Dezember 2025. Die Verträge beinhalten auch eine vereinbarte Verlängerung bei Nichtkündigung über das Jahr 2025 hinaus. Einerseits verfügt das Geschäftsmodell der ZEAG Engineering GmbH weiterhin über eine solide vertragliche Basis, um mit den Standortkunden auch weitere Geschäftsanbahnungen zu vollziehen. Weiterhin plant die ZEAG Engineering GmbH zur Zukunftssicherung des Telefunkenparks und der ZEAG Engineering GmbH selbst Investitionsmaßnahmen in den Maschinen- und Anlagenpark. Fehlende Automatisierung und Digitalisierung tun ihr Übriges. Hierfür müssen aber zunächst vertragliche Grundlagen sowie mit den Standortkunden und dem Liegenschaftseigner des Telefunkenparks vereinbart werden. Insbesondere Grunddienstbarkeiten für die Anlagen sind mit dem Liegenschaftseigner zu vereinbaren. Die bestehenden Dienstleistungsverträge bildeten eine solide Grundlage für die Vertiefung unserer Kundenbeziehungen, was sich positiv auf die Geschäftsentwicklung ausgewirkt hat. Insbesondere die gestiegenen Beschaffungspreise und die damit verbundenen höheren Anforderungen an unsere Organisation führten zu einer Anpassung unserer Preisstruktur, was eine Steigerung der Umsatzerlöse um 59,1% zur Folge hatte. Die Realisierung von Großprojekten, wie die Errichtung eines Reinraums für einen unserer Standortkunden, trug ebenfalls maßgeblich zur Umsatzsteigerung bei. Diese Projekte demonstrieren unsere Fähigkeit, komplexe Anforderungen zu erfüllen und bieten zusätzliches Wachstumspotenzial für die Zukunft. Die erfolgreiche Umsetzung solcher Vorhaben stärkt nicht nur unser Image als kompetenter und zuverlässiger Partner, sondern schafft auch die Basis für weitere Aufträge in diesem Segment. Insgesamt zeigt sich, dass die strategische Ausrichtung auf die Intensivierung von Kundenbeziehungen und die Umsetzung von anspruchsvollen Projekten eine positive Entwicklung unseres Unternehmens fördert. 2.2 Investitionen Die getätigten Investitionen konzentrieren sich hauptsächlich auf den Erwerb von Betriebsmitteln und die Ausstattung von Geschäftsräumen sowie auf technische Systeme. Besonders zu erwähnen sind dabei die neu in Betrieb genommenen Brandmeldesysteme an unserem Standort, die unseren Kunden zugutekommen, sowie die durchgeführten Mietereinbauten, die aufgrund des Umzugs unserer eigenen Gesellschaft notwendig wurden. Die derzeitigen Baumaßnahmen beziehen sich vorrangig auf Ausgaben zur Erweiterung und zur Implementierung digitaler Steuerungssysteme für die Infrastruktur am Standort. Die Geschäftsleitung der ZEAG Engineering GmbH befindet sich aktuell in Gesprächen mit den Kunden des Standorts über eine Vereinbarung zu bevorstehenden Investitionen. Geplant ist ab dem Jahr 2024, in die Versorgungsmedien zu investieren, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Effizienz der Standortinfrastruktur zu steigern. 2.3 Personal Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr 75). Nach der Restrukturierung im Jahr 2022 wurden keine größeren Veränderungen mehr durchgeführt. Die Mitarbeiterzahl blieb unverändert. Auf die Beschäftigungsverhältnisse findet nach wie vor der seit 1. November 2017 gültige Anerkennungstarifvertrag Anwendung. Dieser konnte zum 31. Dezember 2022 gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Die Option wurde bisher aber nicht ausgeübt. 2.4 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme hat sich um TEUR 473 (+3,8%) auf TEUR 13.070 erhöht. Die Erhöhung resultiert auf der Aktivseite im Wesentlichen aus dem Anstieg der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände. Auf der Passivseite hat der ergebnisbedingte Anstieg des Eigenkapitals wesentlich zur Erhöhung beigetragen. Die Eigenkapitalquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 34,6% auf 37,4% erhöht. Im Geschäftsjahr 2023 konnte das Vorjahresergebnis übertroffen werden. Hauptursächlich hierfür ist der erhöhte Rohertrag aus den Dienstleistungsverträgen. Hauptsächlich aufgrund der positiven Entwicklung des Cash-Flows aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist der Bestand an flüssigen Mitteln gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. 3. Chancen und Risikobericht Wie im letzten Jahr wird weiterhin beabsichtigt, eine Investitionsvereinbarung mit den Standortkunden und dem Liegenschaftseigner abzuschließen. Hierzu sind noch finale Abstimmungen zwischen den Vertragsparteien notwendig. Insbesondere für die Absicherung der Investitionen ist die Zusicherung von Grunddienstbarkeiten durch den Liegenschaftseigner anzustreben. Durch die weiterhin gültigen Dienstleistungsverträge sind weitreichende und grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen definiert. Hierzu gehören das Vergütungsmodell, das Dienstleistungsportfolio sowie Regelungen zur Haftungsbeschränkung. Um die Risiken seitens der ZEAG Engineering GmbH zu beschränken bzw. zu minimieren, wurde, soweit möglich, eine Haftung ausgeschlossen bzw. konnte diese reduziert werden. Der Dienstleistungsvertrag ist die Voraussetzung, um die Medienversorgung am Standort dauerhaft zuverlässig betreiben zu können. Neben den Vereinbarungen des Betriebs sind auch die Investitionsvereinbarungen von Bedeutung. Einerseits ist der Anlagenbestand der ZEAG Engineering GmbH modernisierungswürdig. Mit möglichen Investitionen soll weiterhin die Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Andererseits müssen die kommerziellen Vereinbarungen so gestaltet werden, dass die ZEAG Engineering GmbH einen Anreiz hat, Investitionen im notwendigen Rahmen vorzunehmen. Auch die rechtliche Absicherung durch Grunddienstbarkeiten mit dem Liegenschaftseigener liegt im Fokus. Die Verflechtung zwischen dem Mutterkonzern ZEAG Energie AG und der ZEAG Engineering GmbH ist die Voraussetzung, um Synergien zu heben und damit noch wettbewerbsfähiger zu werden. Einerseits wurden die Voraussetzungen geschaffen durch die gemeinsame Nutzung von Shared Services, um somit die Prozesse zu optimieren. Abteilungen wurden schon konzernintern konzentriert. Auch der Austausch von Kompetenzen und Leistungsbeziehen nimmt stetig zu. Auch um das bevorstehende Investitionsvorhaben erfolgreich zu gestalten, müssen die Kompetenzen noch intensiver gebündelt und alle Netzwerke genutzt werden. 4. Prognosebericht Mit dem Zukauf der ZEAG Engineering GmbH verfolgte die die ZEAG Energie AG das Ziel, ihr Produkt- und Dienstleistungsportfolio zu erweitern und den Betrieb von kritischer Infrastruktur zu stärken und komplementär mit den Dienstleistungsbereichen der ZEAG Energie AG zu ergänzen. Auch die weitere Sicherung von hochspezialisierten Mitarbeitern ist ein Ziel, um im Segment der kritischen Infrastruktur mittelfristig weiter wachsen zu können. Dazu wurden die Organisation der ZEAG Engineering GmbH restrukturiert und Personalmaßnahmen umgesetzt. Aufgrund des weiterhin günstigen Marktumfelds am Telefunkenpark ist für die ZEAG Engineering GmbH mit organischem Wachstum zu rechnen. Auch die Umsetzung unserer Restrukturierung in Zusammenarbeit mit unseren Standortkunden und die Umsetzung kostendämpfender Personalmaßnahmen stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Ziel ist es weiterhin, die Organisation für die zukünftigen Herausforderungen effizient und flexibel aufzustellen, um auch auf die deutlich volatileren Marktbedingungen reagieren zu können. Auf Basis der aktuellen Mittelfristplanung wird für das Geschäftsjahr 2024 von Umsatzerlösen in Höhe von rd. 32 Mio. EUR ausgegangen. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussichtlich rd. 1,2 Mio. EUR betragen. Weiterhin stehen der sichere Betrieb der Medienversorgung sowie die Modernisierung der Standortinfrastruktur im Fokus, um die Wettbewerbsfähigkeit der Standortkunden zu sichern und die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Um insbesondere die Versorgungsleistung zukünftig zu sichern, wurde im Jahr 2023 ein Modemisierungskonzept erarbeitet und das hierzu notwendige Investitionsprogramm den Standortkunden und dem Liegenschaftseigner vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurde die ZEAG Engineering GmbH beauftragt, die Grundlagenermittlung und Vorplanung der Modernisierung durchzuführen. Weiterhin sollen auch die kommerziellen und vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen mit den Standortkunden im Jahr 2024 endverhandelt werden.
Heilbronn, 19. April 2024 ZEAG Engineering GmbH Geschäftsführung Alexander Bürkle Harry Kankowsky Rechtliche Verhältnisse 1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen Die ZEAG Engineering GmbH, Heilbronn, ist unter HRB 760821 im Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Ein Handelsregisterauszug vom 9. Januar 2024 mit letzter Eintragung vom 20. September 2021 lag uns vor. Es gilt der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 17. September 2018. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist gemäß Gesellschaftsvertrag die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden sowie deren technische Anlagen und Einrichtungen und die Erbringung technischer Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern bzw. zu dienen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu gründen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und solche zu erwerben. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Stammkapital Das Stammkapital in Höhe von EUR 100.000,00 ist voll eingezahlt. Alleinige Gesellschafterin ist die ZEAG Energie AG, Heilbronn. Geschäftsführung und Vertretung Geschäftsführer Herr Alexander Bürkle, Steinheim an der Murr Herr Harry Kankowsky, Waiblingen Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Geschäftsführer sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokuristen Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer ist Herrn Eugen Buck, Lauffen am Neckar, erteilt. 2. Wesentliche Verträge Standortvertrag und Dienstleistungsverträge Aufgrund des zwischen der Gesellschaft und der Businesspark Heilbronn GmbH, Stuttgart, abgeschlossenen Standortvertrages vom 9. Mai 2018 ist die Gesellschaft exklusiv berechtigt und umgekehrt auch verpflichtet, bestimmte Leistungen der Betriebstechnik für die Mieter des Telefunkenparks Heilbronn zu erbringen und diese mit Medien zu versorgen. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Oktober 2027 mit zweimaliger Option der Gesellschaft, den Vertrag im Anschluss an die Festlaufzeit um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern. Macht die Gesellschaft von dem Optionsrecht keinen Gebrauch, verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit und kann dann von den Parteien mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Auf Grundlage des Standortvertrags wurden in 2021 mit den Standortnutzern bilaterale Dienstleistungsverträge neu vereinbart. 3. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft gehört zum Konzernkreis der EnBW AG. 4. Steuerliche Verhältnisse Steuerliche Außenprüfung Bei der Gesellschaft wurde bisher keine steuerliche Außenprüfung durchgeführt. Laufende Veranlagungen Die Veranlagungen sind bis einschließlich 2021 erfolgt. Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Im Prüfungsbericht fasst der Abschlussprüfer die Ergebnisse seiner Arbeit insbesondere für jene Organe des Unternehmens zusammen, denen die Überwachung obliegt. Der Prüfungsbericht hat dabei die Aufgabe, durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen die Überwachung des Unternehmens durch das zuständige Organ zu unterstützen. Er richtet sich daher - unbeschadet eines etwaigen, durch spezialgesetzliche Vorschriften begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme - ausschließlich an Organe des Unternehmens zur unternehmensinternen Verwendung. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen der Organe des Unternehmens zu sein, und ist nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden, sodass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Prüfungsberichts und/oder Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach der Erteilung des Bestätigungsvermerks eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer Informationen dieses Prüfungsberichts zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er diese Informationen für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. |
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