Greenovis GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Heinrich Melchiors seit 16.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Sebastian Günther Dr. Sturm seit 23.12.2025 | Vorstandsmitglied |
Patrick Wolf seit 19.11.2025 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VdW Pensionsfonds AGLangenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
LAGEBERICHT 2023Grundlagen der Gesellschaft Überblick Nach erfolgter Gründung im Jahr 2002 erhielt die VdW Pensionsfonds AG mit Schreiben vom 28. Januar 2003 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Zulassung zum Betrieb des Pensionsfondsgeschäfts. Die eigentliche Geschäftstätigkeit wurde am 03.02.2003 aufgenommen. Das Angebot der VdW Pensionsfonds AG konnte in 2005 durch den Leistungsplan C deutlich erweitert werden. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Prüfung erwartungsgemäß keine Bedenken gegen den vorgelegten Leistungsplan äußerte, können nun auch bereits bestehende Versorgungszusagen auf den Pensionsfonds übertragen werden. Der Leistungsplan A ist als Beitragszusage mit Mindestleistung und der Leistungsplan C als Leistungszusage ausgestaltet. Die Pläne enthalten versicherungsförmige und nicht versicherungsförmige Garantien. Die diesen Finanzprodukten zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Kapital- und Beteiligungsverhältnisse Das eingezahlte gezeichnete Kapital zum Bilanzstichtag beträgt 6.100 T€ und setzt sich aus 3.000.000 nennbetragslosen Stückaktien und 3.100.000 stimmberechtigten Vorzugsaktien (jeweils zu 1 €) zusammen. Aktionäre der VdW Pensionsfonds AG sind die Industrie- und Handelskammer Hannover (40,98 %), der Versorgungsverband deutscher Wirtschaftsorganisationen (54,10 %) und der Verband der Metallindustriellen Niedersachsens e. V. (4,92 %). Funktionsausgliederung Die VdW Pensionsfonds AG hat keine Mitarbeiter. Die administrative Abwicklung der Geschäftstätigkeiten ist im Rahmen eines Funktionsausgliederungsvertrages am 01.01.2014 auf die Entgelt und Rente AG ausgegliedert worden. Die übertragenen Leistungen bestehen im Wesentlichen in der Bestands- und Leistungsverwaltung, der Durchführung des Rechnungs- und Berichtswesens sowie der Administration der Verwaltung der Kapitalanlagen. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen An den Kapitalmärkten war wie im Vorjahr die hohe Inflationszahlen und die daraus resultierenden Zinsentscheidungen der Zentralbanken ein zentrales Thema. Erschwert wurde die Inflationsbekämpfung in 2023 durch relativ gute Wirtschaftsdaten und den - insbesondere in den USA - robusten Arbeitsmarkt. In den letzten zwei Jahren kam es zu 12 Zinsschritten seitens der Federal Reserve und zu 10 Zinsschritten bei der Europäischen Zentralbank. Die Maßnahmen blieben nicht ohne Erfolg. Lagen die Inflationsraten in den USA zum Jahresbeginn bei noch 6,4 % und in der Eurozone bei 8,6 %, so konnten zum Jahresende Werte von 3,1 % bzw. 2,4 % verzeichnet werden. Es wird davon ausgegangen, dass damit der Zinserhöhungszyklus seinen Höhepunkt erreicht hat. Die Fed hat angedeutet, dass die Leitzinsen in den USA in 2024 wieder sinken können und auch im Euroraum wird aufgrund des nachlassenden Inflationsdruck eher mit Zinssenkungen als mit weiteren Erhöhungen gerechnet. Diese Erwartungen spiegelten sich im vierten Quartal besonders deutlich an den europäischen und US-amerikanischen Rentenmärkten wider. Die Kurse der Anleihen stiegen in Erwartung der fallenden Zinsen. Auch an den Aktienmärkten wurden zum Jahresende deutliche Kursgewinne verzeichnet. Über das Jahr betrachtet gewann der deutsche Leitindex mehr als 20 %. Der EURO STOXX verbuchte ein Plus von 19,2 %, der S&P ein Plus von 24 % und der NASDAQ 100 sogar einen Anstieg von mehr als 50 %. Dabei verlief die Entwicklung im Jahresverlauf nicht gradlinig, sondern war durch zwischenzeitlich größere Korrekturen geprägt. Auch gab es bei den Aktien zum Teil sehr starke Ausreißer (sehr positive Entwicklung bei den "glorreichen Sieben" in den USA). Pensionsfondsmarkt Seit der Einführung des Pensionsfonds in 2002 haben sich die zentralen Gründe für die Nutzung eines Pensionsfonds nicht wesentlich geändert. Weiterhin stehen hier die Herauslösung der Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz, die Möglichkeit zur Nutzung der Entgeltumwandlung und die Erteilung von Beitragszusagen mit Mindestleistungen im Vordergrund. Die Anzahl der in Deutschland zugelassenen Pensionsfonds lag in 2023 bei 35 Pensionsfonds (Vj.: 34). Geschäftsverlauf Neugeschäft und Bestand Im Berichtsjahr wurden insgesamt 7 neue Versorgungsverhältnisse (davon sieben beitragsorientierte Zusagen) abgeschlossen (Vj.: insgesamt vier). Über den Pensionsplan C wurde in 2023 kein neues Versorgungsverhältnis übernommen. Einzelheiten zu den Bewegungen des Bestandes können der Anlage zum Lagebericht entnommen werden. Marketing und Vertriebsmaßnahmen in 2023 Nachdem in 2016 die Marke VdW Pensionsfonds neu positioniert und das Marketing- und Vertriebsspektrum erstmals auf die Zielgruppe der Unternehmen erweitert wurde, wurden die Marketing- und Vertriebsaktivitäten in 2017 entsprechend der Wachstumsstrategie kurzfristig weiter ausgebaut. Ende 2017 wurde dies jedoch vor dem Hintergrund einer Neuausrichtung der VdW Pensionsfonds AG wieder eingeschränkt. Die VdW Pensionsfonds AG hat seitdem ihre eigenen Marketing- und Vertriebstätigkeiten weitestgehend eingestellt. Lage Ertragslage Das pensionsfondstechnische Ergebnis für eigene Rechnung schließt mit -646 T€ (Vj.: 706 T€) negativ ab. Beitragseinnahmen Die gebuchten Beiträge beliefen sich im Geschäftsjahr insgesamt auf 1.346 T€ (Vj.: 2.182 T€). Davon entfielen 911 T€ auf Versorgungsverhältnisse aus dem Pensionsplan C (Vj.: 1.706 T€), die im Zusammenhang mit Rentenerhöhungen angefallen sind. 435 T€ entfielen auf Versorgungsverhältnisse aus dem Pensionsplan in der Ausgestaltung einer Beitragszusage mit Mindestleistung (Vj.: 476 T€). Versorgungsfälle Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Versorgungsfälle insgesamt gleich geblieben. Zahlungen für Versorgungsfälle wurden in Höhe von 5.699 T€ (Vj.: 2.888 T€) geleistet. Einzelheiten können der Anlage zum Lagebericht entnommen werden. Kosten Die Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb betrugen insgesamt 296 T€ (Vj.: 470 T€). Neben den direkten Verwaltungskosten beinhaltet die Position im Wesentlichen Vorstandsvergütungen (125 T€) sowie Wartungskosten für die genutzten Programme (93 T€). Der Rückgang zum Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen durch Reduzierungen bei den Vorstandsvergütungen und den Wartungskosten für die Software. Teilweise ist der Rückgang auf die Anpassung der Kostenverteilung auf die Kapitalanlagekosten zurückzuführen. Kapitalanlageergebnis Die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen betrugen im Berichtsjahr 703 T€ (Vj.: 994 T€). Die Reduzierung ergibt sich im Wesentlichen aus geringeren Ausschüttungen aus Investmentanteilen. Demgegenüber stehen Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen in Höhe von 549 T€ (Vj.: 492 T€) und Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 66 T€ (Vj.: 62 T€). Die Erhöhung zum Vorjahr ergibt sich insbesondere durch die Anpassung der Kostenverteilung. Geschäftsergebnis Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit belief sich auf -844 T€ (Vj.: 494 T€). Nach Steuern ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 738 T€ (Vj.: Jahresüberschuss 547 T€) und ein Bilanzverlust in 2023 in Höhe von 2.711 T€ (Vj.: 1.973 T€ Bilanzverlust). Finanzlage Die liquiden bzw. leicht liquidierbaren Mittel reichen aus, um die laufende Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 5,11 % (Vj.: 5,83 %). Die Solvabilitätsquote beläuft sich auf 136,48 % (Vj. 161,09 %.) Vermögenslage Seit der Kapitalerhöhung in 2010 beträgt das gezeichnete Kapital des Pensionsfonds 6.100 T€. Unter Berücksichtigung des Bilanzverlustes von 2.711 T€ beläuft sich das Eigenkapital, zusammen mit der geleisteten Einlage, auf nunmehr 3.815 T€, liegt damit weiter über den sonst geforderten 3.000 T€. Die Kapitalanlagen umfassten zum Jahresende im Wesentlichen wieder Wertpapieranteile mit einem Bestand in Höhe von 49.835 T€ (Vj.: 46.478 T€). Diese gliedern sich in Anteile an den Spezialfonds WOP1 (35.402 T€) und dem Publikumsfonds WOP2 (14.433 T€). Darüber hinaus werden Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 1.367 T€ (Vj.: 1.389 T€) gehalten. Hinzu kommen Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von 17.046 T€ (Vj.: 18.777 T€). Hierbei handelt es sich um Anteile an den Spezialfonds WOP1 (16.632 T€) und WOP3 (414 T€). Im Geschäftsjahr wurden die stillen Lasten deutlich von 3.906 T€ im Vorjahr auf nunmehr 805 T€ reduziert. Die positive Entwicklung an den Kapitalmärkten hatte auch Auswirkung auf das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Hier entstanden in 2023 nicht realisierte Gewinne in Höhe von 1.026 T€ (Vj.: nicht realisierte Verluste 2.044 T€). Die der Kapitalanlage zugrunde liegenden Fonds entwickelten sich in 2023 wie folgt: In den bei der DWS Investment GmbH (DWS) aufgelegten Fonds WOP1, WOP2 und WOP3 wurde nach Abzug der Kosten eine Performance von +8,57 % (Vj.: -9,50 %) beim WOP1, von +7,34 % (Vj.: -9,71 %) beim WOP2 und von +4,66 % (Vj.: -6,52 %) beim WOP3 erzielt. Finanzielle und Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren stehen für die VdW Pensionsfonds AG trotz angestrebter Beitragssteigerungen nicht im Vordergrund. Rentabilitätskennziffern sind aufgrund des nicht gewinnorientierten Ansatzes wenig aussagefähig. Zwar soll ein möglichst gutes Kapitalanlageergebnis erzielt werden, dieses jedoch immer unter der Prämisse der dauerhaft ausreichenden Deckung von übernommenen Verpflichtungen. In 2023 sind die Kapitalanlageergebnisse positiv ausgefallen und die Deckung der Verpflichtungen war im Berichtsjahr in vollem Umfang gegeben. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die positive Entwicklung an den Kapitalmärkten führte in 2023 zu einer deutlichen Reduzierung der stillen Lasten, von stillen Lasten in Höhe von 3.906 T€ zum Ende des Jahres 2022 zu stillen Lasten in Höhe von 805 T€ Ende 2023. Auch im Bereich des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern war dieser positive Effekt zu verzeichnen. Hier ergaben sich in 2023 nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen in Höhe von 1.026 T€ nach nicht realisierten Verlusten aus Kapitalanlagen in Höhe von 2.044 T€ aus dem Vorjahr. Diese positive Entwicklung der Kapitalanlagen hatte keine Auswirkungen auf das Ergebnis in 2023. Die Ausschüttungen der Fonds in 2023 waren vergleichsweise niedrig. Erschwerend kamen in 2023 negative Effekte aus der Veränderung der übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen hinzu. Auch wenn der Rückgang der Zinszusatzreserve wieder einen positiven Beitrag lieferte und auch die Summe der Verwaltungsaufwendungen (Verwaltungsaufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb und Verwaltungsaufwendungen für Kapitalanlagen) und des Ergebnisses der nicht pensionsfondstechnischen Rechnung weiter leicht zurückging, konnte in 2023 nur ein negative Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von -844 T€ (Vorjahr: +494 T€) erzielt werden. In 2023 wurde erstmals eine zusätzliche Verwaltungskostenrückstellung als Teil der Deckungsrückstellung in Höhe von 1.000 T€ gebildet. Die Bildung der Rückstellung erfolgte unter Nutzung der Trägerorganisationsvereinbarung und konnte dabei überwiegend durch Umbuchung von Mitteln aus dem nichtversicherungsförmigen Bereich finanziert werden. Das Ergebnis war nur in geringem Ausmaße (6 T€) davon betroffen. Unter Berücksichtigung der Steuern hat sich der Bilanzverlust von 1.973 T€ aus dem Vorjahr auf nunmehr 2.711 T€ erhöht. Aufgrund des weiterhin bestehenden Bilanzverlustes können auch in 2023 die Dividenden auf die Vorzugsaktien nicht gezahlt werden. Chancen- und Risikobericht Überblick Die Gründung der VdW Pensionsfonds AG wurde 2003 maßgeblich vom Versorgungsverband deutscher Wirtschaftsorganisationen initiiert. Mit dem VdW Pensionsfonds als Mitglied der VdW-Gruppe sollte ein Zusatzangebot für die ausnahmslos steuerbefreiten Mitglieder des Versorgungsverbandes geschaffen werden. Hiermit sollte der Bedarf der Mitglieder an einer versicherungsförmigen, nachhaftungsarmen und kapitalgedeckten Durchführung der betrieblichen Altersversorgung gedeckt werden. Insbesondere die über diesen Durchführungsweg möglichen Beitragszusagen mit Mindestleistungsgarantie waren entscheidend für die Wahl dieses Durchführungsweges. Der Versorgungsverband stellte personelle und sachliche Ressourcen für den Geschäftsbetrieb des VdW Pensionsfonds zur Verfügung. Deshalb bestand die Geschäftsstrategie des VdW Pensionsfonds im Wesentlichen darin, das Angebot des Versorgungsverbandes an dessen Mitglieder zu ergänzen und im Interesse der Mitglieder eine kostenarme Abwicklung anzubieten. Der Vorstand der VdW Pensionsfonds AG überprüft und bewertet laufend die Rahmenbedingungen des Pensionsfonds-Angebots. Für die Kernzielgruppe der Industrie- und Handelskammern und Verbände wurde das Angebot des Pensionsfonds zur Übertragung von Zusagen (Pensionsplan C) in den letzten Jahren aufgrund des sinkenden Rechnungszinses immer unattraktiver, da auch der Vorteil der Pensionsfondslösung, nämlich die Einsparung von PSV-Beiträgen, zumindest für Industrie- und Handelskammern als nicht insolvenzfähige Organisationen, nicht relevant ist. Die Niedrigzinsphase geht mit Risiken für die VdW Pensionsfonds AG einher. Es besteht auf der einen Seite die Gefahr, dass die geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellungen für Risiko des Pensionsfonds, die zum Teil noch mit 3,25 % bzw. 2,75 % Garantieverzinsung berechnet werden, nicht mehr ausreichen könnten, um die Verpflichtungen dauerhaft zu bedienen. Um dieser Gefahr zu begegnen, besteht die Pflicht, zusätzliche Zuführungen in eine Zinszusatzreserve durchzuführen. Diese Zuführungsverpflichtung vermindert jedoch das Eigenkapital und kann dazu führen, dass die Solvabilitätsvorgaben nicht dauerhaft eingehalten werden können. In den nächsten Jahren ist allerdings aufgrund der steigenden Zinsen bereits mit der Auflösung der Zinszusatzreserve zu rechnen. Der Gefahr, dass die Solvabilitätskapitalanforderungen aufgrund der Notwendigkeit des Aufbaus einer Zinszusatzreserve oder durch sonstige Auswirkungen unterschritten werden, ist die VdW Pensionsfonds AG durch den Abschluss von Vereinbarungen mit den Trägerunternehmen IHK Hannover und Versorgungsverband deutscher Wirtschaftsorganisationen begegnet. Hierdurch ist eine Aufstockung des Eigenkapitals bei Unterschreitung eines Mindesteigenkapitals, das noch oberhalb der Solvabilitätskapitalanforderungen liegt, sichergestellt. Hierüber ist auch sichergestellt, dass die Deckung der Kosten, die nicht über die Verwaltungskostenrückstellung in den Deckungsrückstellungen gesichert sind, finanziert werden. Der Vorstand der VdW Pensionsfonds AG Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Grundlagen Das Risikomanagement der VdW Pensionsfonds AG entspricht den Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherungsunternehmen nach der Neufassung aufgrund der EBAV II-Richtlinie. Außerdem wurde es in 2021 an die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) angepasst. Gemäß § 26 VAG müssen Pensionsfonds über ein wirksames Risikomanagement-System verfügen, das gut in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist und dabei die Informationsbedürfnisse der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben, durch eine angemessene interne Berichterstattung gebührend berücksichtigt. Das Risikomanagementsystem muss die Strategien, Prozesse und internen Meldeverfahren umfassen, die erforderlich sind, um Risiken, denen das Unternehmen tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen und zu steuern sowie aussagefähig über diese Risiken zu berichten. Es muss einzeln und auf aggregierter Basis eine kontinuierliche Risikosteuerung unter Berücksichtigung der zwischen den Risiken bestehenden Interdependenzen ermöglichen. Zu den zu entwickelnden Strategien zählt insbesondere eine auf die Steuerung des Unternehmens abgestimmte Risikostrategie, die Art, Umfang und Komplexität des betriebenen Geschäfts und der mit ihm verbundenen Risiken berücksichtigt. Das Risikomanagement-System hat sämtliche Risiken des Versicherungsunternehmens zu umfassen und insbesondere die folgenden Bereiche abzudecken:
Gemäß § 234d VAG i.V.m. § 237 VAG gehört zum Risikomanagement-System eine eigene Risikobeurteilung, die Pensionsfonds mindestens alle drei Jahre für das gesamte Risikoprofil, auf Verlangen der Aufsichtsbehörde auch häufiger, sowie im Fall wesentlicher Änderungen in ihrem Risikoprofil oder im Risikoprofil der betriebenen Altersversorgungssysteme unverzüglich vorzunehmen haben. Die Pensionsfonds informieren die Aufsichtsbehörde innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss jeder durchgeführten eigenen Risikobeurteilung über das Ergebnis. Die Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung umfasst mindestens
eine qualitative Beurteilung der Mechanismen, die zum Schutz der Anwartschaften und Ansprüche auf Versorgungsleistungen bestehen, einschließlich der zugunsten der Pensionskasse oder zugunsten der Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger gegebenenfalls bestehenden
eine qualitative Beurteilung der operationellen Risiken
Für die Durchführung der Risikobeurteilung hat die VdW Pensionsfonds AG Methoden zu verwenden, anhand deren sie diejenigen Risiken erkennen und beurteilen kann, die
Die Methoden müssen der Größenordnung, der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten des Pensionsfonds angemessen sein und auch die Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel, der Verwendung von Ressourcen und der Umwelt sowie soziale Risiken und Risiken im Zusammenhang mit der durch eine geänderte Regulierung bedingten Wertminderungen von Vermögenswerten erfassen. Sie sind in der eigenen Risikobeurteilung darzustellen. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen in den letzten Jahren, wie beispielsweise der hohen Volatilität der Kapitalmärkte und den neuen aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Kapitalanlagen, kommt dem Risikomanagement in einem Pensionsfonds eine immer größere Bedeutung zu. Ziel der VdW Pensionsfonds AG ist es, den Entwicklungen Rechnung zu tragen und den Schutz der Versicherungsnehmer zu gewährleisten. Die VdW Pensionsfonds AG sieht daher die Notwendigkeit, das bestehende Risikomanagement-System kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung umfasst insbesondere die folgenden Elemente des Risikomanagements:
Entwicklung der Risiken der VdW Pensionsfonds AG im Geschäftsjahr 2023 Die wesentlichen Risiken aus dem Geschäftsbetrieb der VdW Pensionsfonds AG unterteilen sich in die Kategorien: 1) Reputationsrisiken, 2) Versicherungstechnische Risiken, 3) Marktrisiken, 4) Konzentrationsrisiko, 5) Operationelle Risiken, 6) Strategische Risiken. Im Rahmen der Erstellung des vierteljährlichen Reportings wurden die Bewertungen der wesentlichen Risiken der VdW Pensionsfonds AG von den Risikoverantwortlichen auf Aktualität überprüft. Die Prüfung ergab keinen Änderungsbedarf. Die in den jeweiligen Kategorien identifizierten und gemäß den Regelungen des Risikomanagement-Systems (RMS) der VdW Pensionsfonds AG als wesentlich bewerteten Risiken stellen sich dementsprechend im vierten Quartal 2023 wie folgt dar: 1) Reputationsrisiken Zu den wesentlichen Reputationsrisiken zählen zum einen der Verlust und die fehlerhafte bzw. nicht zweckgebundene Handhabung von sensiblen Kundendaten mit dem daraus resultierenden Imageschaden und zum anderen der Imageverlust im Allgemeinen, z. B. aufgrund schlechter Servicequalität. Hinzu kommt durch die Datenschutzgrundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft getreten ist, auch noch die Gefahr von Schadensersatzverpflichtungen bei Datenschutzvorfällen. Ziele des Risikomanagement-Systems bezüglich der Reputationsrisiken sind die Vermeidung bzw. Verminderung der Risiken. Das operative Geschäft der VdW Pensionsfonds AG wird durch die Entgelt und Rente AG im Rahmen der Geschäftsbesorgung durchgeführt. Das Risikomanagement-System der Entgelt und Rente AG gewährleistet den Schutz der Kundendaten durch ein entsprechendes Sicherheitskonzept inklusive Back-Up- und Notfallkonzepten. Die Einhaltung der Konzepte überprüfen der Datenschutzbeauftragte der Entgelt und Rente AG sowie der Datenschutzbeauftragte der VdW Pensionsfonds AG. Dem Imageverlust wird durch Erbringung konstanter qualitativ hochwertiger Leistungen entgegengewirkt. Eine Anpassung der Risikobewertung gegenüber dem letzten Quartal hat nicht stattgefunden, insgesamt sind die Reputationsrisiken als gering wahrscheinlich und gut beherrschbar einzustufen. 2) Versicherungstechnische Risiken Das wesentliche versicherungstechnische Risiko ist der Schadenseintritt aufgrund fehlerhafter Kalkulationen. Fehlerhafte Kalkulationen können aus nachträglichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (Änderung der Besteuerungsgrundlagen, Verschiebung Rentenalter etc.) resultieren. Des Weiteren können sich fehlerhafte Kalkulationen u. a. auch durch das Vorliegen unvollständiger Information bei Kalkulationsdurchführung, durch unerwartete Langlebigkeit der Versicherten oder durch eine unzureichende Kalkulation ergeben. Ziel des Risikomanagement-Systems bezüglich der versicherungstechnischen Risiken ist die Vermeidung bzw. Verminderung der Risiken. Dem Risiko fehlerhafter Kalkulationen infolge von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen wird durch fortlaufende Überprüfung und sofortige entsprechende Anpassung entgegengetreten. Den weiteren o. g. Risiken wird durch die Auslagerung der versicherungsmathematischen Berechnungen auf eine internationale Beratungsgesellschaft sowie durch die regelmäßige interne Überprüfung der zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Parameter entgegengewirkt. Es werden zudem regelmäßige Stresstests durchgeführt. Durch die Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes zum 01.01.2017 auf 0,9 % und die damit verbundene Prämiensteigerung waren Auswirkungen auf das Neugeschäft zu befürchten. Diese sind auch tatsächlich eingetreten; die aktuellen Konditionen des versicherungsförmigen Pensionsplans werden von potentiellen Kunden als äußerst unattraktiv bewertet. Zum 01.01.2020 wurde der Rechnungszins für den Pensionsplan C auf 0,25 % herabgesenkt. Mit Neuabschlüssen im Plan C ist im Moment nicht zu rechnen. Dem Geschäftseinbruch sollte durch die Einrichtung eines nicht-versicherungsförmigen Pensionsplans entgegengewirkt werden, der nicht an den Höchstrechnungszins gebunden ist. Da dieser Pensionsplan keine Garantien beinhaltet und eine riskantere Kapitalanlagestrategie ermöglicht, können höhere Zinsen angenommen werden. Dadurch ergeben sich günstigere Prämien. Aber auch in diesem Tarif konnten keine Neuabschlüsse erreicht werden. Dem aufgrund der niedrigen Zinsen der letzten Jahre bestehenden Risiko wird mit einer Zinszusatzreserve begegnet. Die Vorausberechnungen der Verantwortlichen Aktuarin haben einen voraussichtlichen Zuführungswert ergeben, der in den Folgejahren aus dem laufenden Ergebnis erwirtschaftet werden soll. Mittelfristig wäre der gesamte Zuführungsbedarf durch Eigenkapital gedeckt. Allerdings wäre bei Abschmelzung des Eigenkapitals die Solvabilitätsanforderung nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grunde werden seit Beginn 2018 mit dem Aufsichtsrat und den Aktionären des Pensionsfonds (die zugleich auch Trägerorganisationen sind), Maßnahmen zur Vermeidung der bilanziellen Risiken aus der Zuführung zur Zinszusatzreserve erörtert. Mit dem Versorgungsverband deutscher Wirtschaftsorganisationen und der IHK Hannover wurden Vereinbarungen zur Sicherstellung der Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderungen geschlossen. Diese Vereinbarungen sehen die Einhaltung eines Zieleigenkapitals vor, das über der gesetzlichen Solvabilitätsanforderung liegt. Das Zieleigenkapital entspricht der Mindestsolvabilitätsrücklage von 3 Mio. € zzgl. eines Sicherheitspuffers. Der Sicherheitspuffer ergibt sich als 2 % der Deckungsrückstellung für die Rentner im Plan C für Rechnung und Risiko des Pensionsfonds, mindestens aber 20 % der Mindestsolvabilitätsrücklage, also 600 Tsd. €. Der Versorgungsverband deutscher Wirtschaftsorganisationen hat zum Jahresende 2020 im Rahmen der Trägerorganisationsvereinbarung eine freiwillige Zuführung von 1,38 Mio. € vorgenommen, um die Solvabilität dauerhaft zu gewährleisten. Aus unserer Sicht sind die Trägerorganisationsvereinbarungen geeignet, um die Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderungen dauerhaft zu gewährleisten. Insbesondere aufgrund der derzeitigen Kapitalmarktentwicklung wurde das Risikoreporting der VdW Pensionsfonds AG angepasst. Es wird monatlich eine Überprüfung der Sicherungsvermögen und des jeweiligen Deckungsgrads durchgeführt. Hierbei wird die Mindestdeckungsrückstellung monatlich neu bewertet und die Entwicklung der Kapitalanlagen, auch im Hinblick auf Abschreibungsbedarf (für garantierte Leistungen) und der Unterschreitung des Mindestdeckungskapitals (Rentenanpassungen nach Plan C) überprüft. Die BaFin hat die VdW Pensionsfonds AG darauf hingewiesen, dass eine Verwaltungskostenrückstellung gebildet werden muss, weil die vereinnahmten Verwaltungskosten nicht ausreichen, um die laufenden Verwaltungskosten, die nicht den Deckungsstöcken zugeordnet sind, dauerhaft zu decken. Die Höhe dieser Rückstellung wurde von Mercer Deutschland ermittelt. Diese ist insbesondere davon abhängig, ob der Aufsichtsrat einer Beteiligung an der Entgelt und Rente Service GmbH zustimmt (siehe operationelle Risiken) und damit eine Abhängigkeit der zukünftigen Verwaltungskosten an die Entwicklung der Deckungsrückstellungen erreicht werden kann. Der Aufbau der Verwaltungskostenrückstellung soll sukzessive und unmittelbar nach Klärung der Rahmenbedingungen erfolgen. Um den Anforderungen der BaFin zu entsprechen, wurde eine pauschale Verwaltungskostenrückstellung von 1 Mio. € gebildet. 3) Marktrisiken Die Marktrisiken beinhalten das Risiko der Erzielung zu geringer Renditen der Kapitalanlagen (Ertragsrisiko), die Änderungsrisiken aufgrund der Volatilität der Kapitalmärkte (Zins- und Wertänderungsrisiko) sowie das Risiko der Vorhaltung zu geringer Bewertungsreserven. Ziele des Risikomanagement-Systems bezüglich der Ertragsrisiken sind insbesondere die Sicherstellung einer ausreichenden Solvabilität und Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen sowie die Verminderung bzw. Vermeidung von Risiken aus der Kapitalanlage sowie Abschreibungsrisiken. Über diesbezüglich getroffene Maßnahmen wird in den monatlichen Risikoreports berichtet. Sowohl die finanzielle Situation als auch die Solvabilitätsdeckung sind aus aktueller Sicht kontrollierbar. Darüber hinaus ist eine ausreichende Liquiditätsausstattung jederzeit gewährleistet. Insgesamt erfolgt eine umfängliche, permanente Auseinandersetzung mit den Marktrisiken, denen die VdW Pensionsfonds AG ausgesetzt ist. Die ergriffenen Maßnahmen und die laufende Berichterstattung gewährleisten eine gute Beherrschbarkeit der Risiken sowie ein angemessenes Risikobewusstsein. So wurde im dritten Quartal 2017 für Plan A eine Risikoanalyse unter Verwendung zyklischer Kursverlaufsszenarien mit regelmäßigen Markteinbrüchen durchgeführt. Diese ergab, dass die zu erwartenden Auffüllbeträge für Beitragszusagen mit Mindestleistung, im Verhältnis zu den entrichteten Beiträgen bzw. im Verhältnis zum Wert der Versorgungskonten, nicht betriebswirtschaftlich erheblich sind. Da es aus Kapitalanlagesicht keine drastischen Änderungen gab, findet die erstellte Risikoanalyse für Plan A auch weiterhin Anwendung. Somit besteht kein Anlass für eine Änderung der Risikobewertung. Nachhaltigkeitsrisiken sind als Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Gesellschaft haben können. Wir nehmen uns unserer nachhaltigen Unternehmensausrichtung verstärkt an und sind dabei ein Nachhaltigkeitsbewusstsein zu entwickeln. Wie im BaFin-Merkblatt gefordert, hat sich das Risikomanagement der VdW Pensionsfonds AG schon mit dem Thema Nachhaltigkeitsrisiken beschäftigt. Im ersten Schritt haben wir eine qualitative Bewertung der ESG-Risiken anhand von unternehmensweiten Risikogesprächen durchgeführt. Somit konnten wir einen Grundstein legen, um Nachhaltigkeitsrisiken in unserem Unternehmen bei allen Mitarbeitern zu platzieren. 4) Konzentrationsrisiko Das relevante wesentliche Konzentrationsrisiko stellt das Kumulrisiko dar. Ziel des Risikomanagement-Systems bezüglich des Kumulrisikos ist die Verminderung bzw. Vermeidung des Risikos. Dies wird durch eine ausreichende Mischung und Streuung innerhalb der gehaltenen Wertpapierfonds sowie durch den Einsatz unterschiedlicher Fonds erreicht. Außerdem ist der Vorstand über die eingerichteten Anlageausschüsse direkt in Anlageentscheidungen des Fondsmanagements einbezogen. Das Kumulrisiko wird als gering wahrscheinlich und gut beherrschbar eingestuft, eine Änderung der Bewertung ist gegenüber dem letzten Quartal nicht erfolgt. 5) Operationelle Risiken Das wichtigste direkte operationelle Risiko ist das Outsourcing-Risiko. Indirekte operationelle Risiken der VdW Pensionsfonds AG treten im Rahmen der Auslagerung der operativen Geschäftstätigkeit auf. Außerdem besteht als direktes Risiko die Möglichkeit des Ausfalls eines Vorstandsmitglieds. In diesem Fall kann der Aufsichtsrat ein neues Vorstandsmitglied bestellen. Die Entgelt und Rente AG bzw. deren Unterdienstleister, die Entgelt und Rente Service GmbH, verfügt über ausreichendes qualifiziertes Personal, um einen Interimsvorstand zu stellen und ist als strategischer Partner der VdW Pensionsfonds AG auch bereit dazu. Ziel des Risikomanagement-Systems bezüglich der operationellen Risiken ist die Verminderung bzw. Vermeidung der Risiken. Das Outsourcing-Risiko ist durch die Verflechtung der VdW Pensionsfonds AG mit dem Outsourcingnehmer gut beherrschbar. Zur dauerhaften Gewährleistung der Verwaltung der VdW Pensionsfonds AG hat die VdW Pensionsfonds AG die Geschäftsbesorgung auf die Entgelt und Rente AG übertragen. Die Entgelt und Rente AG ist ein IT- und Dienstleistungsunternehmen, das auf den Gebieten Entgeltabrechnung und bAV-Verwaltung tätig ist. Vorstand der Entgelt und Rente AG ist der Vorstandsvorsitzende der VdW Pensionsfonds AG. Durch die Vorstandsbesetzung ist gewährleistet, dass der Vorstand der VdW Pensionsfonds AG direkt in das operative Geschäft des Geschäftsbesorgers eingebunden ist. Dies ist auch sichergestellt, wenn ein Vorstandsmitglied ausfällt und durch einen Mitarbeiter der Entgelt und Rente AG ersetzt wird. Der Business Continuity Plan der Entgelt und Rente AG hat sich in der Corona-Krise bewährt. Die ergriffenen Maßnahmen, d. h. der Umstieg auf Mobiles Arbeiten und Bildung kleinerer Einheiten für die Mitarbeiter, die notwendige Aufgaben in den Geschäftsräumen erledigen müssen, hat dazu geführt, dass die Entgelt und Rente AG alle Leistungen wie gewohnt erbringen kann. Die von der Entgelt und Rente AG für die VdW Pensionsfonds AG geschuldeten Leistungen werden von der Entgelt und Rente Service GmbH erbracht, einer 100%-igen Tochter der Entgelt und Rente AG. Derzeit müssen von der Entgelt und Rente Service GmbH Kosten getragen werden, die durch die branchenübergreifenden Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung und -bindung und die ständig steigenden Anforderungen an die Informationssicherheit erforderlich werden und nicht durch laufende Einnahmen gedeckt sind. Außerdem muss aus Risikogesichtspunkten Vorsorge für den Fall von kurzfristigen Zahlungsausfällen oder den Ausfall bspw. des Rechenzentrums-Anbieters getroffen werden, auf den die Entgelt und Rente Service GmbH naturgemäß erst verzögert oder mit zusätzlichen Vorhaltekosten reagieren kann. Um die Kapitalausstattung der Entgelt und Rente Service GmbH zu stärken, hat der Vorstand vorgeschlagen, in die Organisation zu investieren. Der Aufsichtsrat muss der Beteiligung zustimmen und prüft den Vorschlag derzeit. Hierzu hat auch ein Gespräch des Aufsichtsrats mit der BaFin stattgefunden. Die Beteiligung an Dienstleistern ist bei anderen Pensionsfonds und Pensionskassen ein übliches Vorgehen. Beispiele in jüngster Zeit zeigen, dass diese Dienstleister ggf. zur Erzielung weiterer Synergien mit ähnlichen Dienstleistern kooperieren können. Der Versorgungsverband deutscher Wirtschaftsorganisationen, der die Leistungen der Entgelt und Rente Service GmbH ebenfalls nutzt, hat eine Investition von 2,5 Mio. € beschlossen und zum Jahresende 2023 umgesetzt. Die indirekten operationellen Risiken betreffen überwiegend den IT-Bereich, in dem die Anforderungen regelmäßig steigen. Jüngstes Beispiel ist das Inkrafttreten der DORA-Verordnung. Es existiert ein umfangreiches Sicherheitskonzept inklusive Back-Up- und Notfallkonzepten. Die IT-Sicherheit wird durch die Einbindung eines externen Dienstleisters und teilweise Auslagerung in ein Rechenzentrum weiter erhöht. Zusätzlich wurde ein IT-Sicherheitsbeauftragter bestellt. Das Informationssicherheitsmanagementsystem wird nach ISO 27001 zertifiziert. Außerdem führt das Versagen interner Verfahren sowie menschliches Versagen zu operationellen Risiken. Diesen wird im Risikomanagement-System der Entgelt und Rente AG durch eine umfassende Dokumentation der Prozesse und Arbeitsabläufe und interne Kontrollen begegnet. Der Einsatz von neuer Technik und qualifiziertem Personal sorgt für zusätzliche Beherrschbarkeit dieses Risikos. Zudem besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern und dem Vorstand. Das bestehende Risikomanagement-System wurde im Oktober 2021 auf Anpassungsbedarf aufgrund der Umsetzung des Rundschreibens 2/2017 (VA) - Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) überprüft und angepasst. Weiterer Anpassungsbedarf ergab sich aufgrund des Schreibens der BaFin zur örtlichen Prüfung der VdW Pensionsfonds AG. Die Position des Verantwortlichen Aktuars ist extern durch Aktuare der Mercer Deutschland GmbH besetzt. Daher entsteht durch die externe Besetzung nur ein sehr geringes Risiko für den Pensionsfonds. Die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der derzeit Verantwortlichen Aktuarin Frau Sturm wurden von der BaFin überprüft. Daher entsteht durch die externe Besetzung nur ein sehr geringes Risiko für den Pensionsfonds. Die versicherungsmathematische Schlüsselfunktion ist durch Herrn Tewes von der Mercer Deutschland GmbH besetzt. Insgesamt herrscht gegenüber den operationellen Risiken sowohl bei der VdW Pensionsfonds AG als auch bei der Entgelt und Rente AG ein hohes Risikobewusstsein. Aufgrund der getroffenen Maßnahmen bezüglich der operationellen Risiken werden diese als gut beherrschbar eingestuft. Eine Anpassung der Bewertung gegenüber dem letzten Quartal war auch in dieser Kategorie nicht notwendig. 6) Strategische Risiken Strategische Risiken resultieren im Wesentlichen aus einer unzureichenden Ausrichtung der VdW Pensionsfonds AG auf das Geschäftsumfeld. Ziel des Risikomanagement-Systems bezüglich der strategischen Risiken ist die Verminderung bzw. Vermeidung der Risiken. Die strategische Ausrichtung der VdW Pensionsfonds AG wird durch den Vorstand festgelegt und regelmäßig auf Angemessenheit und Aktualität überprüft. Die Entscheidungen des Vorstands werden zudem durch den Aufsichtsrat kontrolliert. Die direkte Einbindung in das operative Geschäft u. a. auch als Geschäftsleiter der übrigen VdW-Organisationen gewährleistet den jederzeitigen Überblick über das Geschäftsumfeld. Der Vorstand wurde von den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die zugleich die Vertreter der Aktionäre der VdW Pensionsfonds AG sind, aufgefordert, keine weiteren Vertriebs- und Marketingaktivitäten mehr durchzuführen und stattdessen auf eine Wachstums- auf eine Konsolidierungsstrategie zu setzen. Auf diese ist der neue Geschäftsbetrieb der VdW Pensionsfonds AG anzupassen. Geplant ist die Nutzung der strategischen Zusammenarbeit mit der Entgelt und Rente Service GmbH um als "Ergänzungsprodukt" von deren Vertriebsaktivitäten bezüglich der übrigen Administrations- und Finanzierungsprodukte der VdW Gruppe zu profitieren, ohne dass dafür Kostenrisiken entstehen. Das aktuarielle Know-how und die Kundenbetreuung ist, auch im Hinblick auf die strategischen Überlegungen der VdW-Gruppe, Beratungskapazitäten in einer Organisation zu bündeln, sollte nicht mehr in der VdW Pensionsfonds AG selbst vorgehalten werden. Die VdW Pensionsfonds AG verfolgt, nachdem die Wachstumsstrategie kurzfristig nicht die gewünschten Erfolge erzielen konnte, mittlerweile eine Konsolidierungsstrategie. Eine neue Herausforderung stellt die veränderte Governance der sog. VdW-Gruppe dar. Der Pensionsfonds entspricht in seiner Struktur und Strategie eher einem Konzern-Pensionsfonds, der im Zusammenspiel mit anderen betrieblichen Vorsorgeangeboten die Konzerninfrastruktur nutzt. Dementsprechend erfolgt die Steuerung auch über die entsprechenden Konzerngremien. Ursprünglich wurde die operative Steuerung der VdW Pensionsfonds AG durch den Hauptaktionär Versorgungsverband und dessen Ersten Geschäftsführer, Herrn Schadek, der zugleich Vorstandsvorsitzender der VdW Pensionsfonds AG war, wahrgenommen. Die strategische Steuerung erfolgte übergreifend durch den Verwaltungsrat des Versorgungsverbandes. Durch das zunehmende Downsizing des Versorgungsverbandes entfiel die Funktion des Ersten Geschäftsführers und des Verwaltungsrats. Die Steuerungsrolle wurde zwar weiterhin von Herrn Schadek, aber nun in dessen Eigenschaft als Vorstand der Entgelt und Rente AG, dem wesentlichen operativen Dienstleister der VdW Pensionsfonds AG, wahrgenommen. Eine Corporate Governance im klassischen Sinne ist damit nicht mehr gewährleistet, da die Entgelt und Rente AG und VdW Pensionsfonds AG keine irgendwie verbundenen Unternehmen sind und damit zumindest keine strategische Steuerung besteht. Außerdem besteht durch die Struktur das Risiko mutmaßlicher Interessenkonflikte. Dieses wurde bereits durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands reduziert, indem wesentliche Geschäfte nun der Zustimmungspflicht durch den Aufsichtsrat unterliegen. Die Wiederherstellung einer Corporate Governance ist unverzichtbar. Dabei ist die VdW Pensionsfonds AG nun nicht mehr bloße Konzerneinrichtung und Mitglied der VdW-Gruppe, sondern muss selbst die Steuerung übernehmen. Als Steuerungsorgan kommt hier der Aufsichtsrat in Betracht. Technisch ist es dafür notwendig, eine institutionelle Verbindung zwischen den in die Corporate Governance einbezogenen Einrichtungen und der VdW Pensionsfonds AG zu schaffen. Hierzu stimmt der Vorstand zurzeit Vorschläge mit dem Aufsichtsrat ab, die im Ergebnis darauf zielen, dass sich die VdW Pensionsfonds AG wesentlich an der Entgelt und Rente Service GmbH beteiligt und über den Aufsichtsrat so eine abgestimmte Steuerung erreicht wird. Die Steuerung einer möglichen Beteiligung über den Aufsichtsrat wurde bereits durch eine Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand erreicht. Diese Regelung sieht vor, dass die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten in Tochtergesellschaften der VdW Pensionsfonds AG der Zustimmung durch den Aufsichtsrat unterliegen. Die Zustimmung des Aufsichtsrats zu der Beteiligung an der Entgelt und Rente Service GmbH steht, wie oben bereits ausgeführt, noch aus. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Durch das Risikomanagement-System der VdW Pensionsfonds AG werden wesentliche und bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt. Erkennbar an der Solvabilitätsquote von derzeit 136,48 % verfügt die VdW Pensionsfonds AG aktuell über eine ausreichende Eigenmittelausstattung. Durch den Abschluss von Vereinbarungen mit den Trägerorganisationen Versorgungsverband deutscher Wirtschaftsorganisationen und IHK Hannover ist sichergestellt, dass die Solvabilitätsquote mittelfristig gehalten werden kann. Voraussichtliche Entwicklungen Im Jahr 2024 ist mit keinen wesentlichen Änderungen bei der Entwicklung der VdW Pensionsfonds AG zu rechnen. Prognosebericht für 2024 Die für die Ausfinanzierung von Versorgungsverpflichtungen über Pensionsfondslösungen prognostizierte große Nachfrage hat sich nach wie vor, auch aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase, nicht bestätigt. Die VdW Pensionsfonds AG konnte kein nennenswertes Neugeschäft in diesem Geschäftsbereich generieren. Diese Entwicklung betrifft aber nicht nur den VdW Pensionsfonds, sondern auch die etablierten und neugegründeten Pensionsfonds anderer Anbieter. Auch sie konnten noch nicht die erhofften Zuwächse verzeichnen. Die VdW Pensionsfonds AG konzentriert sich darauf, neue Beiträge im Bereich Beitragszusage mit Mindestleistungsgarantie zu generieren. Die Marketing- und Vertriebstätigkeiten wurden an die neue Geschäftsstrategie angepasst, die Investitionen für Marketing und Kommunikation wurden auf ein absolutes Mindestmaß reduziert. Der Vertrieb der Produkte soll künftig ausschließlich passiv über Kooperationspartner und nicht über einen eigenen Vertrieb erfolgen. Der Markt für Finanzierungsprodukte der betrieblichen Altersvorsorge ist klein und hart umkämpft. Im Umfeld der betrieblichen Altersvorsorge werden zurzeit Digitalisierungslösungen und keine Finanzierungsprodukte gesucht. Dies ist das Geschäftsfeld der Entgelt und Rente AG. Diese entwickelt das virtuelle Versorgungswerk weiter, eine Online-Verwaltungsplattform, über die auch Verwaltungsdienstleistungen (Mitgliederverwaltung, Rentenabrechnung, Buchführungsservices, Meldewesen) gebucht werden können. Die Plattform und die Dienstleistungen werden von der VdW Pensionsfonds AG bereits genutzt. Durch größere Kundenprojekte im Bereich Versorgungswerke erfolgt derzeit eine umfassende Neugestaltung der digitalen Prozesse und der angebotenen Dienstleistungen. Von dieser Entwicklung profitiert die VdW Pensionsfonds AG durch verbesserte Qualität der Verwaltung und Kostensenkung aufgrund von Synergieeffekten bereits jetzt. Die weitere Entwicklung wird stark von der Bestandsentwicklung im Leistungsplan C sowie den Erträgen aus den getätigten Anlagen abhängen. Maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der VdW Pensionsfonds AG wird die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten haben. Weiterhin bestehen die Rezessionsrisiken und auch die Möglichkeit weiterer geopolitischer Eskalationen kann eine bedeutende Rolle spielen. Auch die Inflationsentwicklung wird in 2024 wohl nicht an Bedeutung verlieren. Ist der Inflationsrückgang nachhaltig? Wie werden die Zentralbanken reagieren und welche Auswirkungen werden mögliche Zinssenkungen haben? Ebenfalls wird der Ausgang der Präsidentschaftswahlen in den USA voraussichtlich Auswirkungen auf die Kapitalmärkte haben. Die laufende Entwicklung wird weiter intensiv beobachtet und es werden ggf. auch Anpassungen an der Kapitalanlagestrategie vorgenommen. Durch die Vereinbarungen mit den Trägerorganisationen ist jedoch sichergestellt, dass das Deckungsvermögen im Bedarfsfall durch Beiträge aufgestockt wird. Das Eigenkapital kann damit nicht unter die Mindestanforderungen zurückfallen und die Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderungen durch die VdW Pensionsfonds AG ist von der weiteren Kapitalmarktentwicklung entkoppelt. Wichtigstes Ziel wird es sein, die operationellen Risiken der VdW Pensionsfonds AG zu reduzieren. Hierzu plant der Vorstand, die Entgelt und Rente Service GmbH durch eine Investition zu stärken, damit dieser Personalbindungs- und -gewinnungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Einhaltung der gestiegenen Anforderungen an die Informationssicherheit umsetzen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass die Informationssicherheit und die Abwicklung der Geschäfte der VdW Pensionsfonds AG dauerhaft gewährleistet sind. Außerdem dient diese Maßnahme dazu, eine tragfähige Governance aufzubauen. Die Zustimmung des Aufsichtsrats zur vorgeschlagenen Beteiligung an der Entgelt und Rente Service GmbH steht noch aus.
Langenfeld, 29.05.2024 Der Vorstand Gisbert Schadek Anabel Meichsner Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang 2023Angaben zum Unternehmen und zur Form und Darstellung der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung Die VdW Pensionsfonds AG hat ihren Sitz in 40764 Langenfeld und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nr. HRB 69594 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen der Verordnungen über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) bzw. Pensionsfonds (RechPensV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Formblättern der RechPensV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Aktien, Anteile an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bewertet. Der dem Pensionsfondsvermögen zuzuordnende Bestand wird dabei grundsätzlich nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zum gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Zum Bewertungsstichtag sind sämtliche Kapitalanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet. Bei Wegfall der Gründe für eine Abschreibung in Vorjahren erfolgen Wertaufholungen bis zur Höhe der Anschaffungskosten. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen (Rückdeckungsversicherungen) werden mit dem Aktivwert bewertet. Die Vermögenswerte für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden mit dem Zeitwert angesetzt. Forderungen und andere Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Einzelwertberichtigungen werden auf der Basis von Erfahrungswerten gebucht. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt. Die Bewertung der Deckungsrückstellungen erfolgt auf Grundlage des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nummer 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen. Die Berechnung der Deckungsrückstellung wird einzelvertraglich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der prospektiven Methode und mit implizit angesetzten Kosten vorgenommen. Daneben wird für die einzelnen Leistungskomponenten (Alter, Invalidität, Hinterbliebene) der Rentenleistungen gegen Einmalbeitrag eine Verwaltungskostenrückstellung gebildet. Bei der Ermittlung finden die aktuell gültigen Sterbetafeln Anwendung. Bei Todesfallleistungen werden dabei die DAV 1994 TM/TF, bei Erlebensfallleistungen die DAV 2004 RM/RF verwendet. Beim Pensionsplan C kommen zudem bei Invaliditätsleistungen die DAV-Sterbetafeln 1997 IM/IF zur Anwendung. Die Bildung der Rückstellungen für Beitragsrückerstattung erfolgt gemäß Satzung, den gesetzlichen Regelungen und den Bestimmungen zur Überschussbeteiligung in den Pensionsplänen. Die Deckungsrückstellung im Rahmen der pensionsfondstechnischen Rückstellungen, bei denen das Anlagerisiko von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird, wird mit dem Zeitwert der korrespondierenden Kapitalanlagen angesetzt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach § 253 HGB mit der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren). Als biometrische Rechnungsgrundlage wurde die Heubeck-Richttafel 2018G verwendet. Als weitere Bewertungsgrundlagen wurden ein Gehaltstrend von 0,0 %, ein Rententrend von 1,0 % und eine Fluktuationswahrscheinlichkeit nach der Richttafel 2018G angesetzt. Es wird von der Möglichkeit des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht, mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre zu bewerten, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug zum 31. Dezember 2023 1,82 %. Die Sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bilanziert. Rückstellungen mit einer erwarteten Laufzeit von mehr als einem Jahr werden diskontiert. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Entwicklung der Aktivposten A., B. im Geschäftsjahr 2023
Entwicklung der Aktivposten C.I. im Geschäftsjahr 2023
Angaben zur Bilanz Bei den Immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Restbuchwerte entgeltlich erworbener Software. Bei dem Posten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere handelt es sich um Anteile an den von der Gesellschaft bei der DWS Investment GmbH aufgelegten Spezialfonds WOP1 (Anteile: 245.645 mit einem Buchwert von 35.402 T€) und dem Publikumsfonds WOP2 (Anteile: 101.864 mit einem Buchwert von 14.433 T€), der ebenfalls bei der DWS Investment GmbH aufgelegt ist. Der Zeitwert der Anlagen beträgt zum 31.12.2023 49.030 T€, so dass zum Bilanzstichtag stille Lasten in Höhe von 805 T€ bestehen. (Vj.: stille Lasten in Höhe von 3.906 T€). Es wird davon ausgegangen, dass sich die Kurse der Wertpapierfonds wieder vollständig erholen, so dass von einer nicht dauerhaften Wertminderung ausgegangen wird. Die aktuelle Kursentwicklung bestätigt diesen Ansatz. Für 58 Versorgungsempfänger im Pensionsplan in der Ausgestaltung einer Beitragszusage mit Mindestleistung wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Der Aktivwert zum 31.12.2023 beträgt 1.367 T€ (Vj.: 48 Versorgungsempfänger mit einem Aktivwert von 1.389 T€). Diese sind in der Position Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen ausgewiesen. Bei dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern handelt es sich im Wesentlichen um Anteile an den bei der DWS Investment GmbH aufgelegten Spezialfonds WOP1 (Anteile: 118.076 mit einem Buchwert von 16.652 T€) und Anteile am ebenfalls bei der DWS Investment GmbH aufgelegten Spezialfonds WOP3 (Anteile: 4.223 mit einem Buchwert von 414 T€). Die Forderungen aus dem Pensionsfondsgeschäft betreffen Nachforderungen aufgrund von Renteneintritten und Rentenerhöhungen. Die Forderungen belaufen sich auf 22 T€ (Vj.: 1.018 T€). Die Sonstigen Forderungen in Höhe von 1.113 T€ betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Kapitalertragssteuer- und Gewerbesteuerrückforderungen sowie Forderungen gegenüber der Entgelt und Rente AG und der VdW Altersvorsorge GmbH aus Umsatzsteuerkorrekturen aus Vorjahren. Bei den Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 5.334 T€ handelt es sich um die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 5.125 T€ sowie um andere Vermögensgegenstände. Bei den anderen Vermögensgegenständen handelt es sich um vorab gezahlte Versorgungsbezüge für Januar 2024 in Höhe von 192 T€ sowie um weitere Vorauszahlungen für 2024 in Höhe von 16 T€. Von dem Wahlrecht aktive latente Steuern zu bilanzieren wurde kein Gebrauch gemacht. Aus der unterschiedlichen Bewertung sowohl der Pensionszusage als auch des damit saldierten Deckungsvermögens ergibt sich ein Unterschiedsbetrag zwischen Handels- und Steuerbilanz. Dieser hat zum 31.12.2023 einen Umfang von 254 T€. Unter Berücksichtigung des Körpersteuersatzes (inkl. SolZ) von 15,825 % und eines Gewerbesteuermessbetrages von 3,5 % bzw. Hebesatzes von 299 % (Gewerbesteuersatz gesamt: 10,465 %) ergibt sich eine aktive latente Steuer i.H.v. ca. 67 T€. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 3.000.000 nennbetragslose Stückaktien und 3.100.000 Vorzugsaktien. Die Aktien lauten auf Namen. Die Kapitalrücklage betrifft Zuzahlungen der Aktionäre gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um erfolgte Zuführungen zu der gesetzlichen Rücklage und der satzungsmäßigen Rücklage. Das Bilanzergebnis hat sich in 2023 wie folgt entwickelt:
Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2023 insgesamt 3.816 T€. Bei der Deckungsrückstellung ist zwischen der Deckungsrückstellung im Rahmen der "Pensionsfondstechnischen Rückstellung" und der Deckungsrückstellung im Rahmen der "Pensionsfondstechnischen Rückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern" zu unterscheiden. Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung im Rahmen der "Pensionsfondstechnischen Rückstellung" in Höhe von 51.676 T€ sind die nach den in den fachlichen Meldungen gemäß § 13d Nr. 6 VAG des Pensionsplans C in der am 31.12.2016 geltenden Fassung ermittelten Rückstellungen (45.736 T€) berücksichtigt. Für die versicherungsförmige Garantie in der Rentenzahlungsphase wird dabei ein Zinssatz in Höhe von 2,75 % für Verträge mit Vertragsbeginn vor dem 01.01.2007, ein Zinssatz in Höhe von 2,25 % bei Verträgen mit einem Vertragsbeginn ab dem 01.01.2007, ein Zinssatz von 1,75 % für Verträge mit Vertragsbeginn nach dem 31.12.2011, ein Zinssatz von 1,25 % bei Verträgen mit einem Vertragsbeginn ab dem 01.01.2015 ein Zinssatz von 0,90 % bei Verträgen mit einem Vertragsbeginn ab dem 31.12.2016 und ein Zinssatz von 0,25 % bei Verträgen mit einem Vertragsbeginn nach dem 31.12.2021 verwendet. Nach § 23 Abs. 3 Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung wurde eine Zinszusatzreserve in Höhe von 2.430 T€ gebildet. Die Zinszusatzreserve betrifft die Tarife mit (tariflichem) Rechnungszins von 1,75 %, 2,25 % und 2,75 %. Der Referenzzins beträgt 1,57 %. Zudem sind in den Deckungsrückstellungen Rückstellungen für Verwaltungskosten in Höhe von 1.142 T€ berücksichtigt. Die Höhe der Rückstellung für Verwaltungskosten wurde versicherungsmathematisch ermittelt. In 2023 wurde zudem erstmals eine zusätzliche Verwaltungskostenrückstellung in Höhe von 1.000 T€ gebildet. Auch die Aufstockung der Mindestdeckungsrückstellung in Höhe von 1 T€ ist hier berücksichtigt. Die Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung beläuft sich auf insgesamt 279 T€. Hierbei handelt es sich um eine freie Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung, die zu 9 T€ auf die Versorgungsberechtigten im Pensionsplan in der Ausgestaltung einer Beitragszusage mit Mindestleistung und zu 269 T€ auf die Versorgungsberechtigten im Leistungsplan C entfallen. Die Berechnung zur Zuführung für 2023 wurde von der Aktuarin im Rahmen des versicherungsmathematischen Gutachtens durchgeführt.
Bei den Pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von 17.046 T€ wird zwischen den Verpflichtungen nach Pensionsplan C und denen aus der Beitragszusage mit Mindestleistung unterschieden. Bei den Verpflichtungen nach Pensionsplan C in Höhe von 8.059 T€ sind die Verpflichtungen in der Anwartschaftsphase und Rentenphase berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung wurde in Höhe des zum Zeitwert bewerteten Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bilanziert. Dieses liegt über dem versicherungsmathematisch kalkulierten Wert. Für den Bilanzstichtag 31.12.2023 wurde bei der versicherungsmathematischen Berechnung ein Zinssatz von 2,75 % für Verträge, bei denen die versicherungsförmige Garantie vor dem 01.01.2007 erteilt wurde, ein Zinssatz in Höhe von 2,25 % für Verträge ab dem 01.01.2007 festgelegt. Bei Verträgen mit einer Erteilung der versicherungsförmigen Garantie nach dem 31.12.2011 wurde ein Zinssatz von 1,75 %, für Verträge ab dem 01.01.2015 wurde ein Zinssatz von 1,25 %, für Verträge ab dem 01.01.2017 wurde ein Zinssatz von 0,90 % und für Verträge ab dem 01.01.2021 wurde ein Zinssatz von 0,25 % verwendet. Der versicherungsmathematisch ermittelte Wert beläuft sich auf 6.738 T€. Bei Eintritt des Rentenfalls ist eine Überprüfung einer möglichen einzelvertraglichen Deckungslücke vorgesehen. Durch die Entnahme von Sicherungsvermögen in Höhe von 995 T€ aufgrund der Trägerorganisationsvereinbarung hat sich die Pensionsfondstechnische Rückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmer und Arbeitgebern reduziert. Da dadurch das Sicherungsvermögen immer noch über der Mindestrückstellung lag, war eine externe Zuführung nicht erforderlich. Der Bestand auf dem gemäß Trägerorganisationvereinbarung zu bildenden Unterkonto (DeckStckPF2VU_Hannover) der IHK Hannover hat sich um 866 T€ auf 2.028 T€ und der Bestand auf dem Unterkonto des Versorgungsverbandes (DeckStckPF2VU_VdW) um 130 T€ auf insgesamt 304 T€ erhöht. Für die Beitragszusagen mit Mindestleistung gilt ein Rechnungszins von 3,25 % für Versorgungsanwartschaften mit einem Vertragsbeginn bis zum 31.12.2003 und von 2,75 % für Versorgungsanwartschaften mit einem Vertragsbeginn nach dem 31.12.2003. Für Verträge mit einem Vertragsbeginn nach dem 31.12.2006 wird ein Rechnungszins von 2,25 %, bei Verträgen mit Vertragsbeginn nach dem 31.12.2011 ein Zinssatz von 1,75 % und bei Verträgen ab dem 01.01.2015 ein Zinssatz von 1,25 % verwendet. Bei Verträgen ab dem 01.01.2017 wird ein Zinssatz von 0,90 % verwendet und bei Verträgen ab dem 01.01.2022 ein Zinssatz von 0,25 %. Die Deckungsrückstellung aus Beitragszusagen mit Mindestleistung wurde mit 8.987 T€ in Höhe des zum Zeitwert bewerteten Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bilanziert. Dieses liegt über dem finanzmathematischen Barwert in Höhe von 6.919T€, der ab dem 01.01.2009 als Vergleichswert herangezogen wird. Die Berechnung wurde von der Verantwortlichen Aktuarin geprüft und liegt in Form einer Einzeltabellierung vor. Die unter der Position Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesenen Rückstellungen betreffen unmittelbar zugesagte Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit zweckgebundenem Vermögen (CTA-Verfahren) saldiert. Dabei werden die Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt 470 T€ mit dem beizulegenden Zeitwert des entgegenstehenden Planvermögens in Höhe von 272 T€ verrechnet. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 198 T€ wird als Pensionsverpflichtung gezeigt. Die Anschaffungskosten des Planvermögens betragen 255 T€. Weiterhin wurden Zinserträge in Höhe von 10 T€ berücksichtigt. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (1,82 %) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,74 %) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 9 T€. Für diesen Betrag gilt gem. § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre. Unter der Position Sonstige Rückstellungen sind Rückstellungen für Rückerstattungsansprüche gegenüber den Trägerorganisationen, für Abschluss- und Prüfungskosten, sowie für aktuarielle Beratung ausgewiesen. Bei den Anderen Verbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft in Höhe von 133 T€ und um Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 303 T€. Bei den Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft handelt es sich um erwartete Steuererstattungen aus der Kapitalanlage für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die an diese weiterzuleiten sind und um noch nicht zugewiesene Überschüsse. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen
Erträge aus Kapitalanlagen
Die Erträge aus Kapitalanlagen bestehen aus laufenden Erträgen aus Ausschüttungen von Spezialfonds über 703 T€ (Vj.: 924 T€). Die nicht realisierten Gewinne aus Kapitalanlagen betrugen 1.026 T€ (Vj.: 0 T€). Die Aufwendungen für Versorgungsfälle sind in 2023 deutlich auf 5.699 T€ gestiegen (Vj.: 2.888 T€). Hintergrund ist die Rückübertragung von Versorgungsverpflichtungen im Bereich Leistungsplan C Aktive für ein Mitglied. Ohne den Sondereffekt wären die Aufwendungen in 2023 nur leicht gestiegen. Der deutliche Rückgang der Reduzierung der übrigen pensionsfondstechnischen Netto-Rückstellung um 2.726 T€ (Vj.: Reduzierung um 4.663 T€) ist im Wesentlichen auf geringere Sterbefälle im Leistungsplan C zurückzuführen. Die Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung betragen in 2023 0 T€ (Vj.: 18 T€). Die Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb sind im Vergleich zum Vorjahr auf 295 T€ (Vj.: 470 T€) deutlich gesunken. Hintergrund ist die Anpassung der Kostenzuordnung. Aufwendungen für Kapitalanlagen
Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 66 T€ waren aufgrund von § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorzunehmen. Nicht realisierte Verluste aus den Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gab es in 2023 nicht (Vj.: 2.044 T€). Das pensionsfondstechnische Ergebnis fiel mit einem Minus von 646 T€ negativ (Vj.: Plus 706 T€) aus. Die Sonstigen Erträge erhöhten sich auf 64 T€ (Vj.: 38 T€). Bei den Sonstigen Aufwendungen in Höhe von 263 T€ (Vj.: 251 T€) handelt es sich in erster Linie um Honorare, Kosten für den Jahresabschluss, Sitzungsgelder, Beiträge und Nebenkosten des Geldverkehrs. Beiträge zur Insolvenzsicherung wurden vom Pensionssicherungsverein in 2023 in Höhe von 3 T€ erhoben (Vj.: 3 T€).
Gewinndeklaration und Gewinnverwendungsvorschlag des VorstandesDer Vorstand hat beschlossen, der Empfehlung der Aktuarin zu folgen und für 2023 keine Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung vorzunehmen. Sonstige Angaben gem. § 285 HGB In 2023 wurden Anteile der Spezialfonds WOP1 und WOP3 sowie am Publikumsfonds WOP 2 gehalten.
Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt 50 T€ und entfällt in voller Höhe auf die Abschlussprüfungsleistung. An Bezügen für aktive Organmitglieder und ähnliche Einrichtungen sind für den Vorstand insgesamt 250 T€ gezahlt worden. An den Treuhänder wurde eine Vergütung in Höhe von 5 T€ gezahlt. Im Geschäftsjahr 2023 waren keine Mitarbeiter beschäftigt. Der Aufsichtsrat erhält neben einer pauschalen Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen eine Aufsichtsratsvergütung. Diese belief sich in 2023 auf insgesamt 18 T€. Zum Bilanzstichtag ist der VdW Versorgungsverband mit 54,10 %, die IHK Hannover mit 40,98 % und der Verband der Metallindustriellen Niedersachsens e. V. mit 4,92 % an der VdW Pensionsfonds AG beteiligt. Der Versorgungsverband deutscher Wirtschaftsorganisationen hat gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht. Die IHK Hannover hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als ein Viertel der Anteile der Stimmrechte zustehen. Der Jahresabschluss wird gemäß den rechtlichen Vorschriften im Unternehmensregister veröffentlicht. Organe
Langenfeld, 29.05.2024 Der Vorstand Gisbert Schadek Anabel Meichsner Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2023 die Geschäftsführung des Vorstands auf Grund schriftlicher und mündlicher Berichterstattung laufend überprüft und sich in vier Sitzungen über die geschäftliche Entwicklung, die Geschäftspolitik und die Ertragslage des Unternehmens unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat sich insbesondereausführlich mit der Frage der Sicherstellung der dauerhaften Verwaltung der VdW Pensionsfonds AG und der Notwendigkeit der Bildung einer zusätzlichen Verwaltungskostenrückstellung informiert. Er hat gemeinsam mit dem Vorstand mögliche sich daraus ergebende Risiken diskutiert und sich vom Vorstand über risikobegrenzende Maßnahmen und Strategien informieren lassen. Die Mazars Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften zum Abschlussprüfer bestellt wurde, hat den vom Vorstand erstellten Jahresabschluss und Lagebericht 2023 geprüft. Diese Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt. Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsergebnisse zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts seitens des Aufsichtsrats ergabebenfalls keine Beanstandungen. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss 2023, derdamit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand Dank und Anerkennung für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit aus. Der Aufsichtsrat
Hannover, im Juni 2024 Maike Bielfeldt Dr. Volker Schmidt Torsten Ziegenmeyer BestätigungsvermerkB. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VdW Pensionsfonds AG, Langenfeld Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VdW Pensionsfonds AG, Langenfeld, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VdW Pensionsfonds AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Pensionsfonds geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Pensionsfonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Pensionsfonds zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Pensionsfonds vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Pensionsfonds vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts der VdW Pensionsfonds AG, Langenfeld, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 in einer von der als Anlage zu diesem Bericht beigefügten, bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird hingewiesen. J. SCHLUSSBEMERKUNG Die geschäftliche Entwicklung des Pensionsfonds ergibt sich zutreffend aus den Darstellungen im Lagebericht (vgl. Anlage 2). Wesentliches Geschäftsfeld des Pensionsfonds war - wie in den Vorjahren - der Pensionsfondsbetrieb. Die Vermögenslage des Pensionsfonds ergibt sich zutreffend aus dem Jahresabschluss. Eine ausreichende Liquidität zur Bestreitung der laufenden Zahlungsverpflichtungen ist durch die laufende Liquiditätsplanung und die Kapitalanlage gewährleistet. Von der Ordnungsmäßigkeit der angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden - insbesondere im Hinblick auf die Kapitalanlagen und die gebildeten Rückstellungen und Wertberichtigungen - haben wir uns überzeugt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen haben wir die Vollständigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen festgestellt. Die handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die bei der Berechnung der Rückstellungen zu verwendenden Rechnungsgrundlagen einschließlich des dafür anzusetzenden Rechnungszinsfußes wurden nach unseren Feststellungen eingehalten. Wir haben bei unserer Prüfung keine Verstöße gegen die aufsichtsrechtlichen Anzeigevorschriften festgestellt. Berichtspflichtige Beanstandungen, die sich nicht auf den Bestätigungsvermerk ausgewirkt haben, liegen nicht vor. Der von uns erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. wiedergegeben.
Köln, den 31. Mai 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Ole Keppeler, Wirtschaftsprüfer Benjamin Mirsaidi, Wirtschaftsprüfer |
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