Proceed Credit & Collections Services GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Krediten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Sassen seit 23.2.2026 | Prokura |
Eva Eisenschimmel seit 15.3.2024 | Geschäftsführer |
Romina Etterichretz seit 22.6.2023 | Prokura |
Yvonne Valentin seit 28.8.2020 | Prokura |
Anna Hyna seit 16.7.2019 | Prokura |
Axel Brüggenthies seit 18.7.2012 | Prokura |
Peter Ass. jur. Blaschkowski seit 17.2.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Garfunkelux Holdco 3 S.A. | 100.00% |
Garfunkelux PBA S.à.r.l. | 0.00% |
Garfunkelux PBA S.à.r.l. | 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lowell Holding GmbHEssenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019(nach IFRS) in T€AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar - 31. Dezember 2019 (nach IFRS) in T€
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar - 31. Dezember 2019 (nach IFRS) in T€
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar - 31. Dezember 2019 (nach IFRS) in T€
Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar - 31. Dezember 2019 (nach IFRS) in T€
Konzern-Anhang zum 31. Dezember 2019 (nach IFRS)I. Allgemeine Erläuterungen II. Erläuterungen zur Bilanzierung 1. Grundlagen zur Erstellung des Konzernabschlusses 2. Änderungen von Bewertungsmethoden und des Ausweises 3. Auswirkungen neuer und geänderter IFRS 4. Änderungen von Schätzungen 5. Wesentliche Schätzungen und Annahmen im Rahmen der Bilanzierung 6. Wesentliche Beurteilungen im Rahmen der Bilanzierung 7. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 8. Angaben zur Konsolidierung 9. Geschäftsrisiken und Kapitalsteuerung III. Einzelangaben zur Bilanz 1. Sachanlagen 2. Immaterielle Vermögenswerte 3. Nutzungsrechte 4. Geschäfts- oder Firmenwerte 5. Zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen 6. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 7. Aktive und passive latente Steuern 8. Vorräte 9. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 10. Ertragsteuererstattungsansprüche 11. Flüssige Mittel 12. Gezeichnetes Kapital 13. Kapitalrücklage 14. Gewinnrücklagen 15. Bewertungsrücklage 16. Währungsumrechnungen 17. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 18. Sonstige Rückstellungen 19. Pensionsrückstellungen 20. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 21. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 22. Ertragsteuerrückstellungen IV. Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse 2. Bewertungseffekte 3. Sonstige betriebliche Erträge 4. Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen 5. Personalaufwand und Mitarbeiterbestand 6. Abschreibungen auf Vermögenswerte 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8. Zinsen und ähnliche Erträge 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag V. Sonstige Angaben 1. Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente 2. Ausbuchung von Vermögenswerten 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 4. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten 5. Abschlussprüferhonorare VI. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung VII. Angaben zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag VIII. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sowie Angaben zu Organen der Gesellschaft 1. Nahestehende Unternehmen und Personen 2. Angaben zu Organen der Gesellschaft Anteilsbesitzliste I. Allgemeine Erläuterungen Die Lowell Holding GmbH (kurz: "Lowell" oder "Gesellschaft") ist Mutterunternehmen des Lowell-Konzerns. Die Gesellschaft hat ihren Sitz Am EUROPA-CENTER 1b in Essen und ist unter HRB Nr. 27506 im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen eingetragen. Zum Bilanzstichtag werden die Anteile an der Lowell Holding GmbH mit über 99,9 % von der Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxemburg/Luxemburg, und mit weniger als 0,1 % von der Garfunkelux PBA S.à.r.l., Luxemburg/Luxemburg, gehalten. Gemäß Satzung ist das Stimmrecht des Geschäftsanteils der Garfunkelux PBA S.à.r.l. eingeschränkt. Indirekt werden die Geschäftsanteile der Lowell Holding GmbH mehrheitlich von Permira Holding Limited, Guernsey, und dem Ontario Teachers' Pension Plan, Toronto/Kanada, gehalten. Die Garfunkelux Holdco 2 S.A., Luxemburg/Luxemburg, erstellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis von Unternehmen, in den auch die Lowell Holding GmbH als Tochterunternehmen einbezogen wird. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Garfunkelux Holdco 2 S.A., Luxemburg/ Luxemburg, erhältlich. Gegenstand der Lowell ist die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen an Beteiligungsunternehmen. Für Erläuterungen zur Geschäftstätigkeit des Lowell-Konzerns wird auf den Lagebericht verwiesen. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach seiner Aufstellung am 30. April 2020 von der Geschäftsführung freigegeben. Die Gesellschaften Lowell Financial Services GmbH, GFKL PayProtect GmbH, Proceed Collection Services GmbH, Sirius Inkasso GmbH, ZYKLOP INKASSO DEUTSCHLAND GMBH, GFKL Collections GmbH, Lowell Service GmbH, Lowell Service Center GmbH, Lowell Investment GmbH, Deutsche Multiauskunftei GmbH, Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH, Tesch Service GmbH, DC Portfolien GmbH, Tesch Inkasso Finance GmbH sowie Tesch mediafinanz GmbH sind im Konzernabschluss der Lowell Holding GmbH zu 100 % konsolidiert. Die Lowell Financial Services GmbH hat mit allen genannten Tochterunternehmen mittelbare oder unmittelbare Ergebnisabführungsverträge geschlossen. Die Lowell Holding GmbH hat sich bereit erklärt, für die von der Lowell Financial Services GmbH bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Gesellschaften machen von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung eines Lageberichts (sofern erforderlich) sowie der Offenlegung des Jahresabschlusses und Lageberichts Gebrauch. Die debifact Factoring GmbH & Co. KG, die INKASSO BECKER WUPPERTAL GmbH & Co. KG und die Apontas GmbH & Co. KG sind ebenfalls im Konzernabschluss zu 100 % konsolidiert. Die Gesellschaften machen von der Befreiungsvorschrift des § 264b HGB bezüglich der Aufstellung eines Lageberichts (sofern erforderlich) sowie der Offenlegung des Jahresabschlusses und Lageberichts Gebrauch. II. Erläuterungen zur Bilanzierung 1. Grundlagen zur Erstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss der Lowell wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie nach § 315e HGB erstellt. Zum Konzern gehören am Bilanzstichtag 29 vollständig konsolidierte Tochter- und Enkelgesellschaften. Eine Übersicht der mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen ist als gesonderte Anlage diesem Anhang beigefügt. Die Lowell beherrscht seit dem Anteilserwerb die vollständig konsolidierten Tochter- und Enkelgesellschaften gem. IFRS 10.6, da sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in den Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über die Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Verfügungsmacht über die Beteiligungsunternehmen lässt sich unmittelbar und allein aus den Stimmrechten ableiten (IFRS 10.11). Der Konzernabschluss ist auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente. Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Betragsangaben erfolgen grundsätzlich in Tausend Euro (T€), sofern nichts Abweichendes vermerkt ist. Alle angegebenen Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet; es können sich somit bei der Addition geringfügige Abweichungen ergeben. Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorhergehende Berichtsperiode. 2. Änderungen von Bewertungsmethoden und des Ausweises Es wurden keinerlei Änderungen von Bewertungsmethoden und hinsichtlich des Ausweises vorgenommen. 3. Auswirkungen neuer und geänderter IFRS a) Im Berichtsjahr umgesetzte Rechnungslegungsstandards Vom International Accounting Standards Board wurden verschiedene Änderungen an bestehenden IFRS vorgenommen und neue Standards und Interpretationen veröffentlicht. IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, welche seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Ausnahmen hierzu bestehen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse. IFRS 16 ersetzt die bestehenden Leitlinien zu Leasingverhältnissen, darunter IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating - Leasingverhältnisse - Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Standard ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Beim Übergang auf IFRS 16 entschied sich der Konzern, Erleichterungsvorschrift zur Beibehaltung der Beurteilung, welche Transaktionen Leasingverhältnisse sind, anzuwenden. Der Konzern wendete IFRS 16 nur auf Verträge an, die zuvor als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Verträge, die nach IAS 17 und IFRIC 4 nicht als Leasingverhältnisse identifiziert wurden, wurden nicht daraufhin überprüft, ob ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vorliegt. Daher wurde die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 nur auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden. Die Umstellung auf IFRS 16 erfolgte bei Lowell nach dem modifizierten rückwirkenden Ansatz (cumulative catch-up-Methode). Die Vergleichswerte der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Beim Übergang wurden die Leasingverbindlichkeiten mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns zum 1. Januar 2019. Nutzungsrechte werden zu einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeiten, angepasst um den Betrag einer etwaigen bestehenden Rückstellung für belastende Leasingverhältnisse, bewertet. Der Konzern beschloss, die neuen Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse anzuwenden, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet. In einem solchen Fall werden die Leasingverhältnisse wie kurzfristige Leasingverhältnisse bilanziert und als Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen ausgewiesen. Darüber hinaus nimmt der Konzern die Ausnahmeregelungen in Anspruch, nach denen Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit kleiner zwölf Monate und Leasingverhältnisse von geringem Wert (< 5.000 €) direkt im Aufwand erfasst werden können. Zum 1. Januar 2019 stellt sich die Bilanzveränderung durch den IFRS 16 wie folgt dar:
Die Differenz in Höhe von 1.533 T€ setzt sich zusammen aus Anpassungen für Rückstellungen für belastende Verträge in Höhe von 855 T€ und 678 T€ für Anpassungen aus mietfreien Zeiten die vor dem 31. Dezember 2018 und über den 1. Januar 2019 hinaus bestanden. Zur Berechnung der Leasingverbindlichkeit wurden individuelle Grenzfremdkapitalzinssätze genutzt. Der gewichtete Durchschnittsgrenzfremdkapitalzinssatz beträgt 4,0 %.
Unterleasingverhältnisse sowie sale and lease back-Transaktionen sind im Konzern nicht vorhanden. Im Geschäftsjahr 2019 waren darüber hinaus die folgenden überarbeiteten bzw. neu verabschiedete Rechnungslegungsvorschriften und Klarstellungen erstmals anzuwenden, die jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Lowell hatten.
b) Veröffentlichte und noch nicht umzusetzende Rechnungslegungsstandards Neben den vorgenannten anzuwendenden IFRS wurden weitere Standards und Interpretationen veröffentlicht. Diese haben teilweise das Endorsement der EU durchlaufen, sind aber erst zu einem späteren Zeitpunkt anzuwenden.
Eine freiwillige vorzeitige Anwendung von Standards ist nicht beabsichtigt. 4. Änderungen von Schätzungen Änderungen betreffen die Bestimmung der erwarteten Zahlungsströme, welche unter Beibehaltung der Schätzverfahren weiterentwickelt wurden. Hierzu wird insbesondere auf die nachfolgenden Gliederungspunkte 11.5. "Wesentliche Schätzungen und Annahmen im Rahmen der Bilanzierung" und III.5. "Zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen" verwiesen. Im Berichtsjahr erfolgten keine Änderungen von Schätzverfahren. 5. Wesentliche Schätzungen und Annahmen im Rahmen der Bilanzierung Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten erläutert, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein könnte. Zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen Die lang- und kurzfristigen zur Abwicklung erworbenen notleidenden Kredite und Forderungen sind zum Bilanzstichtag in Höhe von 261,2 Mio. € (Vj. 238,3 Mio. €) bilanziert. Dabei handelt es sich um zahlungsgestörte Darlehensforderungen sowie sonstige zahlungsgestörte Forderungen, die der Lowell-Konzern mit deutlichen Abschlägen unterhalb des Nennbetrages zur Abwicklung erwirbt. Der Erwerb erfolgt in Bündeln, sogenannten Portfolios. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten. Als Grundlage für die Kaufpreisfindung und damit zur Ermittlung der Anschaffungskosten dient ein Investitionsmodell. Innerhalb dieses Investitionsmodells werden erwartete Zahlungseingänge ermittelt und erwartete Kosten festgelegt. Zur Abschätzung der realisierbaren Zahlungseingänge für unbesicherte Forderungen können verschiedene Bewertungsverfahren angewandt werden. Je nach Umfang und Qualität der vom Verkäufer gelieferten Daten sowie der Art der Forderungen wird der Bewertungsansatz festgelegt. Teilweise werden mit den verschiedenen Bewertungsmethoden Vergleichsrechnungen erstellt und die Abweichungen in den Ergebnissen analysiert. Dabei müssen die zukünftig erwarteten Zahlungseingänge unter Einbeziehung von Service-, Refinanzierungskosten und der kalkulierten Marge abgezinst werden und zum Stichtag des Kaufes den Kaufpreis ergeben. Zur Ermittlung der erwarteten Zahlungseingänge von unbesicherten Forderungen wird im Rahmen der Bewertung in der Regel auf Zahlungserfahrungen gleichartiger Portfolios zurückgegriffen. Die erwarteten Kosten werden in Anlehnung an die historischen Kosten der jeweiligen Servicegesellschaft ermittelt und für die Zukunft abgeschätzt. Relevant sind dabei die Forderungsherkunft, die Anzahl der Einzelforderungen, das durchschnittliche Volumen sowie der erzielbare Automatisierungsgrad in der Bearbeitung. Aus dem Kaufpreis und den erwarteten Zahlungseingängen wird der Effektivzinssatz ermittelt, der im Rahmen der Folgebewertung verwendet wird. Die erworbenen Portfolios werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Auch die Folgebewertung wird mit Hilfe eines Investitionsmodells kalkuliert. Die erwarteten Zahlungseingänge sowie der zum Erwerbszeitpunkt festgelegte Effektivzinssatz bilden die Grundlage des Modells. Dabei werden die erwarteten Zahlungseingänge anhand verschiedener Bewertungsansätze neu geschätzt und gegebenenfalls angepasst. Bei der erstmaligen Neubewertung der Forderungsportfolios wird außerdem der Effektivzinssatz anhand der bisher erfolgten Zahlungseingänge und der aktuellen Zahlungserwartung überprüft und gegebenenfalls auch angepasst. Die vereinnahmten Zahlungseingänge aus der Bearbeitung der Forderungen werden im Rahmen des Investitionsmodells unter Berücksichtigung der Diskontierung in Ertrags- und Kapitalkomponenten aufgeteilt. Die Ertragskomponenten werden in den Umsatzerlösen abgebildet, die Kapitalkomponente als Tilgung der Forderungen dargestellt. Wertminderungstest bei Geschäfts- oder Firmenwerten Lowell überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte (528,7 Mio. €, Vj. 528,7 Mio. €) wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung der Nutzungswerte der Zahlungsmittel generierenden Einheiten, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Zur Schätzung des Nutzungswertes muss der Lowell-Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Es wird auch auf die Erläuterungen zu III.4. "Geschäfts- oder Firmenwerte" verwiesen. Pensionsverpflichtungen Für die Bewertung der Pensionsrückstellungen (7,6 Mio. €, Vj. 5,9 Mio. €) bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Fluktuation, der Renten- und Gehaltsdynamik, des Diskontierungssatzes sowie der Lebenserwartung. Es wird darüber hinaus auf die Erläuterungen zu III.19. "Pensionsrückstellungen" verwiesen. 6. Wesentliche Beurteilungen im Rahmen der Bilanzierung Behandlung von Umsatzsteuernachzahlungen Mit Urteil vom 27. Oktober 2011 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass beim Kauf eines Portfolios zahlungsgestörter Forderungen keine entgeltliche Leistung des Erwerbers an den Verkäufer vorliegt. Dieses Urteil wurde vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 26. Januar 2012 übernommen. Allerdings wurde im Rahmen des Urteils weiter ausgeführt, dass der Forderungserwerber aufgrund dessen aus den Eingangsleistungen für den Forderungserwerb und den Forderungseinzug keinen Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG geltend machen kann. Dies bedeutet, dass die Gesellschaften grundsätzlich für den Zeitraum ab dem Jahr 2004 die in diesem Geschäftszweig geltend gemachte Vorsteuer an das Finanzamt zurückerstatten müssten. Allerdings enthält das in diesem Zusammenhang am 2. Dezember 2015 veröffentlichte Schreiben des Bundesfinanzministeriums ("BMF") - wie erwartet - eine Übergangsregelung zur Anwendung der bisherigen Regelungen des Umsatzsteueranwendungserlasses (Abschnitt 2.4 UStAE). Der Lowell-Konzern hat für die in der Vergangenheit im Rahmen von Forderungsankäufen nicht abgeführte Umsatzsteuer eine Rückstellung in Höhe von 3,2 Mio. € (Vorjahr 3,2 Mio. €) bzw. für die korrespondierenden Zinsen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr 1,7 Mio. €) gebildet. Für Forderungsankäufe nach dem 1. Juli 2016 (Auslaufen der Übergangsregelung) wurde konsequent die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Behandlung angewendet. Die Jahre ab 2010 sind noch nicht abschließend durch die Betriebsprüfung geprüft. Dementsprechend können sich noch Änderungen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Lowell-Konzerns ergeben. Klageverfahren gegen die Europäische Kommission Die Europäischen Kommission hat die Sanierungsklausel gemäß § 8c KStG als unzulässige Beihilfe qualifiziert. Dementsprechend hat die Finanzverwaltung die zuvor erteilte verbindliche Auskunft zur Anwendung der Sanierungsklausel beim Einstieg des Investors Advent im Jahr 2009 zurückgezogen. Als Folge konnten die aufgelaufenen steuerlichen Verluste nicht genutzt werden. Am 28. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof den Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig erklärt. Hierbei vertritt er die Auffassung, dass in das Referenzsystem auch die im Körperschaftsteuersystem angelegte Verlustvortragsmöglichkeit mit einzubeziehen ist. Der Lowell-Konzern hat aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfung 2007 bis 2013 die Ertragsteuerrückstellungen sowie die Rückstellung für Aussetzungszinsen noch nicht aufgelöst. 7. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze a) Bilanzierung erworbener Portfolios Zur Bilanzierung erworbener Portfolios verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den "Zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen" unter Punkt 11.5. "Wesentliche Schätzungen und Annahmen im Rahmen der Bilanzierung". b) Ansatz, Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 unterscheidet zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte die folgenden Bewertungskategorien:
Die Klassifizierung beruht zum einen auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte und zum anderen auf den Charakteristika der mit dem finanziellen Vermögenswert einhergehenden Cashflows. Ein Schuldinstrument wird in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
In diese Kategorie fallen Kredite und Forderungen, die durch Bereitstellung von Bargeld oder Dienstleistungen geschaffen wurden, oder solche, die die Gesellschaft erworben hat. Die Erstbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der grundsätzlich dem Transaktionspreis entspricht. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Wertminderungsvorschriften. Im Konzern fallen im Wesentlichen die "Zur Abwicklung erworbenen notleidenden Kredite und Forderungen" in diese Kategorie. Da es sich hierbei um finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität handelt, wird ab erstmaligem Ansatz der bonitätsangepasste Effektivzinssatz auf die fortgeführten Anschaffungskosten angewendet. Änderungen der seit dem erstmaligen Ansatz über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste werden als Wertberichtigung erfasst. Für die "Zur Abwicklung erworbenen notleidenden Kredite und Forderungen" ist dies Bestandteil der Ergebnisse aus Portfoliobewertung. Ferner fallen unter die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte "Sonstige finanzielle Vermögenswerte", "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen" sowie "Flüssige Mittel". Hinsichtlich der "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" und der "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen" macht der Lowell-Konzern von dem vereinfachten Wertminderungsmodell des IFRS 9 Paragraph 5.5.15 Gebrauch. Zudem hält Lowell zum Bilanzstichtag in dieser Kategorie eine 5%ige Beteiligung an der Global Credit Solutions Pty. Ltd., Melbourne, Australien, welche im Geschäftsjahr 2016 auf einen Buchwert von 1 € abgewertet wurde. Ein Schuldinstrument wird in der Regel erfolgsneutral zum Fair Value bewertet, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Der Lowell-Konzern hält zum 31. Dezember 2019 keine Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden. Ein Schuldinstrument, das weder zu fortgeführten Anschaffungskosten noch erfolgsneutral zum Fair Value bewertet wird, ist erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten. (FVTPL VW) Eigenkapitalinstrumente werden in der Regel und Derivate werden im Konzernabschluss der Lowell Holding GmbH erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Der Lowell-Konzern hält zum 31. Dezember 2019 keine Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. Finanzielle Verbindlichkeiten Die Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten nach IFRS 9 folgt nicht dem Ansatz zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte. Mit Ausnahme von Finanzgarantien und Kreditzusagen fallen finanzielle Verbindlichkeiten in die folgenden zwei Kategorien:
c) Sonstige wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte/Schulden Langfristige Vermögenswerte/Schulden, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, sowie die Vermögenswerte/Schulden einer als zur Veräußerung gehalten klassifizierten Veräußerungsgruppe sind in der Bilanz getrennt von anderen Vermögenswerten dargestellt. Im Allgemeinen werden die Vermögenswerte oder die Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger Basis zugeordnet - mit der Ausnahme, dass den Vorräten, finanziellen Vermögenswerten, latenten Steueransprüchen, Vermögenswerten im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer, die weiterhin gemäß den sonstigen Rechnungslegungsmethoden des Konzerns bewertet werden, kein Verlust zugeordnet wird. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten o- der zur Ausschüttung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Die Forderungen sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt und besitzen eine Fälligkeit von unter einem Jahr. Für ausfallgefährdete Forderungen wurden im Rahmen von Einzelbewertungen entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Geschäfts- oder Firmenwerte und Niederstwerttest Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten, Schulden und Eventualschulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich bzw. dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. Im Rahmen der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert vom Übernahmetag an einer der Zahlungsmittel generierenden Einheiten zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten bereits zugewiesen worden sind. Jede Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf welcher Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrages der Zahlungsmittel generierenden Einheit bestimmt. Liegt der erzielbare Betrag der Zahlungsmittel generierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken der Zahlungsmittel generierenden Einheit widerspiegelt. Niederstwerttest für die weiteren Vermögenswerte Des Weiteren wurde am Bilanzstichtag für alle weiteren Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich von IAS 36 fallen, ein Niederstwerttest vorgenommen, sofern die in IAS 36.12 aufgeführten Indikatoren darauf hindeuten, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Perioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird dann aufgehoben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages herangezogen wurde. Wenn dies der Fall ist, wird der Buchwert des Vermögenswertes auf den erzielbaren Betrag erhöht. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Die übrigen Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich von IAS 36 fallen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sind zu den um planmäßige Abschreibungen geminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Fremdkapitalkosten werden den Anschaffungskosten eines Vermögenswertes zugerechnet, sofern es sich um einen qualifizierten Vermögenswert gemäß IAS 23 handelt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Der Abschreibungszeitraum entspricht den branchenüblichen Nutzungszeiten der Anlagegüter. Er beträgt bei selbsterstellter Software zwischen drei und zehn Jahren, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten drei bis fünfzehn Jahre, bei Kraftfahrzeugen sechs Jahre sowie bei der übrigen Betriebs- und Geschäftsausstattung eins bis zwanzig Jahre. Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Steuern Organkreis Für ertragsteuerliche Zwecke gehört die Lowell Holding GmbH zum Abschlussstichtag keinem Organkreis an. Die Tochtergesellschaft Lowell Financial Services GmbH bildet mit folgenden Gesellschaften aufgrund von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen eine gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft:
Des Weiteren besteht aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags eine gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft mit der Lowell Investment GmbH. Die Lowell Holding GmbH ist umsatzsteuerliche Organträgerin. Die nachfolgenden Gesellschaften sind Teil des umsatzsteuerlichen Organkreises:
Tatsächliche Steuern Die tatsächlichen Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerrückstellungen für die laufende Periode sowie für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode erwartet werden, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze und Steuervorschriften zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden im Eigenkapital oder sonstigen Ergebnis und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. Die kurz- und langfristigen latenten Steueransprüche bzw. -schulden werden insgesamt unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Umsatzsteuer Erträge, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst. Rückstellungen Eine Rückstellung wird gemäß den Regelungen des IAS 37 dann angesetzt, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung aufgrund eines Ereignisses der Vergangenheit besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffektes wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst. Pensionsrückstellungen Der Lowell-Konzern verfügt über beitrags- und leistungsorientierte Pensionszusagen. Bei den Leistungen in die gesetzliche Rentenversicherung handelt es sich um beitragsorientierte Zusagen, die in der Periode zu Aufwand führen, in der die Zahlung erfolgt. Die Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden gemäß IAS 19 berechnet. Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die damit zusammenhängenden Pensionsaufwendungen basieren auf versicherungsmathematischen Modellen. Den Bewertungen liegen dabei unterschiedliche Annahmen wie aktuelle versicherungsmathematisch entwickelte Wahrscheinlichkeiten (Abzinsungsfaktoren, Anstieg der Lebenshaltungskosten etc.), Annahmen über die künftige Fluktuation in Abhängigkeit von Alter und Dienstjahren oder auch erfahrungsbedingte Annahmen über die Eintrittswahrscheinlichkeit von Rentenzahlungen, Ratenzahlung oder Kapitalauszahlung zugrunde. Aufgrund veränderter Markt- und Konjunkturverhältnisse können die den Einflussfaktoren zugrunde gelegten Wahrscheinlichkeiten von aktuellen Entwicklungen abweichen. Mittels Sensitivitätsanalysen werden die finanziellen Auswirkungen der Abweichungen bei den wesentlichen Faktoren ermittelt. Verbindlichkeiten Bei der erstmaligen Erfassung von Darlehen werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Die verzinslichen Verbindlichkeiten sind mit dem erwarteten Rückzahlungsbetrag einschließlich der abgegrenzten Zinsen angesetzt worden. Nichtverzinsliche Verbindlichkeiten bestehen im Bereich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten. Absicherung von Zahlungsströmen und marktzinsinduzierten Wertänderungen Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivativen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Derzeit werden im Lowell-Konzern keine derivativen Finanzinstrumente gehalten. Leasingverhältnisse Bei Abschluss eines Vertrages stellt der Konzern fest, ob die darin enthaltenen Vereinbarungen Leasingverhältnisse beinhalten. Ist dies der Fall kommen die Vorgaben von IFRS 16 zum Tragen. Diese sehen vor, dass der Leasingnehmer nahezu jedes Leasingverhältnis in der Bilanz aktivieren muss. Für den Leasingnehmer stellt der Standard ein vollumfängliches Bilanzierungsmodell bereit. Das neu eingeführte Modell sieht vor, dass für jedes Leasingverhältnis vom Leasingnehmer ein right-of-use asset (RoU asset) und eine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz auszuweisen ist (vor Ausübung der unten aufgeführten Wahlrechte). Wahlrechte sehen vor, dass kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit kleiner 1 Jahr) und solche von geringem Wert (kleiner 5.000 €) nicht bilanziert werden müssen und dafür entstehender Aufwand direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Der Lowell-Konzern nimmt die genannten Wahlrechte in Anspruch. Fremdwährungen Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst am Tag des Geschäftsvorfalls zum gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. d) Grundsätze zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Umsatzerlöse Der Lowell-Konzern realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. Dies ist dann der Fall, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen hieraus zu ziehen. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und insbesondere der Erhalt der Gegenleistung unter Berücksichtigung der Bonität wahrscheinlich ist. a) Serviceleistungen Der Lowell-Konzern vereinnahmt Gebühren für Inkassodienstleistungen. Die Umsatzrealisierung erfolgt mit der Abrechnung der Leistungen beim Kunden. Zu den Serviceleistungen gehören die "Gebühren des Inkassoprozesses" und die "Kostenerstattungen des Inkassoprozesses". b) Dienstleistungs- und Programmiererlöse Dienstleistungs- und Programmiererlöse resultieren im Wesentlichen aus Softwareprogrammierung, Umsätzen von Service-Level-Agreements für die Nutzung der Softwarelizenz, Hardwareverkauf und Montage sowie Kundenschulungen. Die Zahlungsbedingungen sehen in der Regel eine unmittelbare Zahlung nach Rechnungsstellung vor. Hierunter fallen die Umsätze aus "Dienstleistungs- und Programmierungserlöse". c) Lizenzgebühren Lizenzgebühren werden periodengerecht in Übereinstimmung mit dem wirtschaftlichen Gehalt des zugrundeliegenden Vertrags erfasst. Hierzu gehören die "Wartungs- und Lizenzerlöse". d) Zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite Die Erlöse aus den zur Abwicklung erworbenen notleidenden Krediten und Forderungen beinhalten die mittels der Effektivzinsmethode auf Basis des Effektivzinssatzes ermittelten Zinserträge der Periode. In diese Umsatzerlöskategorie fallen die "Erlöse aus erworbenen Portfolios". 8. Angaben zur Konsolidierung a) Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2018 nicht verändert. b) Konsolidierungsgrundsätze Die Abschlüsse aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Ihnen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde. Die Kapitalkonsolidierung der einbezogenen Tochterunternehmen erfolgt gemäß IFRS 3 mit den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden. Dabei wird zum Erstkonsolidierungszeitpunkt dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert das anteilige Eigenkapital der Tochterunternehmen gegenübergestellt. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Aufrechnungsdifferenzen werden in erforderlichem Umfang konsolidiert. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden die Innenumsätze sowie die konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse aus getätigten Geschäften zwischen einbezogenen Unternehmen wurden eliminiert. Als Folge der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften, der erfolgswirksamen Schuldenkonsolidierung und der Zwischenergebniseliminierung waren Steuerabgrenzungen vorzunehmen, die mit den Steuerabgrenzungen aus den Einzelabschlüssen zusammengefasst wurden. 9. Geschäftsrisiken und Kapitalsteuerung a) Geschäftsrisiken Hinsichtlich der Geschäftsrisiken des Lowell-Konzerns wird auf die Erläuterungen im Lagebericht verwiesen, in dem Angaben nach IFRS 7.31-42 sowie darüber hinausgehend weitere Angaben im Rahmen des Risikomanagements gemacht werden. b) Kapitalsteuerung Grundsätzlich ist das Ziel der Kapitalsteuerung, sicherzustellen, dass der Lowell-Konzern über eine zur Risikostruktur des Konzerns angemessene Eigenkapitalbasis verfügt. Dies bildet die Voraussetzung dafür, dass der Lowell-Konzerns jederzeit ausreichenden Zugang zu liquiden Mitteln an den Geld- und Kapitalmärkten hat. Regulatorischen Kapitalanforderungen unterliegt der Lowell-Konzern nicht. Ein sich abzeichnender Kapitalbedarf wird frühzeitig ermittelt und es werden entsprechende Kapitalmaßnahmen beschlossen und durchgeführt. III. Einzelangaben zur Bilanz 1. Sachanlagen Die Entwicklung der Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
Die Zugänge zu den Anschaffungskosten enthalten 1,6 Mio. € für neue Büroausstattung für das neue Bürogebäude in Ratingen. Die Entwicklung des Vorjahres stellt sich wie folgt dar:
2. Immaterielle Vermögenswerte Die Entwicklung der Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
Die Zugänge im Bereich erworbene Software betreffen im Wesentlichen Datenbanksoftware (+ 1,0 Mio. €) sowie Omnichannel-Software (+ 0,5 Mio. €). Dem gegenüber stehen außerplanmäßige Abschreibungen auf das Forderungsmanagementsystem IKAROS in Höhe von 3,0 Mio. €. Geleistete Anzahlungen in Höhe von 1,7 Mio. € wurden aufgrund der Inbetriebnahme von Software in 2019 aktiviert. Die Zugänge im Bereich der geleisteten Anzahlungen enthalten im Wesentlichen weitere Anzahlungen für eine Output Management-Software (+ 1,2 Mio. €) sowie für eine neue Systemarchitektur, welche die Funktionen konsolidiert und nach Außen einheitlich darstellt (+ 6,2 Mio. €). Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer und beträgt zwischen ein und zehn Jahren. Die bei dem Tochterunternehmen GFKL Collections GmbH im Zuge des Erwerbs 2012 allokierten Kundenbeziehungen werden über eine Laufzeit von 8,5 Jahren abgeschrieben. Die im Rahmen des Kaufs des Tochterunternehmens intratech GmbH erworbenen vertraglichen und nicht vertraglichen Kundenbeziehungen werden über eine Laufzeit von 10 Jahren abgeschrieben. Die beim Kauf der österreichischen Lowell-Gruppe (vormals: IS-Gruppe) und der Tesch-Gruppe im Jahr 2016 erworbenen Kundenbeziehungen werden über eine Laufzeit von 10 Jahren abgeschrieben. Neben den Geschäfts- oder Firmenwerten bestehen keine weiteren immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Die Entwicklung des Vorjahres stellt sich wie folgt dar:
3. Nutzungsrechte Die Entwicklung der Nutzungsrechte stellt sich wie folgt dar:
Seit dem 1. Januar 2019 wurde erstmalig die Position der Nutzungsrechte im Lowell-Konzern eingeführt. Die Werte zum 1. Januar 2019 entsprechen den ermittelten Werten zum Erstanwendungszeitpunkt. Im Geschäftsjahr 2019 sind Aufwendungen für Abschreibungen in Höhe von 4,6 Mio. € angefallen. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen auf Vermögenswerte ausgewiesen. Die Abgänge resultieren aus der Beendigung eines Mietvertrages. 4. Geschäfts- oder Firmenwerte Die Bilanzposition umfasst Geschäfts- oder Firmenwerte der Zahlungsmittel generierenden Einheiten. Nachfolgend wird die Überleitung der Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode dargestellt.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte ist durch einen mindestens jährlich durchzuführenden Impairment-Test zu überprüfen. Zum 31. Dezember 2019 wurden Impairment-Tests für die Firmenwert tragenden, Zahlungsmittel generierenden Einheiten durchgeführt und die Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend dem erzielbaren Betrag bewertet. Da für keine der Zahlungsmittel generierenden Einheiten ein aktiver Markt besteht, wurde der erzielbare Betrag (Recoverable Amount) im Rahmen der Bestimmung der Nutzungswerte (Value in Use) in Form einer Discounted-Cashflow-Analyse (DCF) ermittelt. Für die Berechnung der Nutzungswerte wurden Cashflows aus der auf IFRS basierenden vierjährigen Finanzplanung des Lowell-Konzerns verwendet. Die geplanten Cashflows resultieren im Wesentlichen aus Forderungsmanagement-Dienstleistungen und der Performance erworbener Portfolios. Der Abzinsungssatz für den Detailplanungszeitraum wurde mit der Weighted-Average-Cost-of-Capital-Methode (WACC) ermittelt und beträgt nach Steuern für den Geschäftsbereich Forderungsmanagement in Deutschland rund 4,1 % (Vj. 5,5 %). Der WACC ist ein Mischzinssatz aus den gewogenen Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten, der die durchschnittlichen Kapitalkosten eines Unternehmens in Abhängigkeit von dessen Finanzierungsstruktur wiedergibt. Für den Diskontierungssatz des Fortschreibungszeitraums wurde von einem üblichen Wachstumsabschlag in Höhe von 2,0 % (Vj. 2,0%) auf den Diskontierungszinssatz nach Steuern ausgegangen. Dem im Lowell-Konzern zu berücksichtigenden Buchwert der Zahlungsmittel generierenden Einheiten inklusive Geschäfts- oder Firmenwerten in Höhe von insgesamt 926,4 Mio. € (Vj. 891,1 Mio. €) steht ein erzielbarer Betrag in Höhe von 2.626,3 Mio. € (Vj. 1.384,8 Mio.€) gegenüber. Die Cashflow-Planung wird überwiegend durch ein Umsatzwachstum im Kaufgeschäft und durch Forderungsmanagement-Dienstleistungen getrieben, bei geringer steigenden direkten Kosten. Besonderes Wachstumspotential im Kaufgeschäft sieht die Geschäftsführung im Finanzsektor und im Bereich Payment Provider. Für die Forderungsmanagement-Dienstleistungen sieht die Geschäftsführung Wachstumspotential in den Segmenten Payment Provider, Financial Services und Utilities, wobei insbesondere auch Outsourcing-Bemühungen der Kunden durch dort vorhandenen Kostendruck ein zunehmendes Potential bieten. Die Reduktion des relativen Kostenanteils basiert auf der ständigen Optimierung der operativen Abläufe, der permanent weiterentwickelten Analysemöglichkeiten von Schuldnerdaten sowie den Synergieeffekten, die aus der Zusammenlegung der Dienstleistungsfunktionen innerhalb der Unternehmensgruppe herrühren. 5. Zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen In der folgenden Tabelle ist der Bestand der lang- und kurzfristigen zur Abwicklung erworbenen notleidenden Kredite und Forderungen dargestellt.
Die Aufteilung der zur Abwicklung erworbenen notleidenden Kredite und Forderungen nach den von uns erwarteten Restlaufzeiten stellt sich für 2019 wie folgt dar:
Für das Vorjahr ergaben sich folgende erwartete Restlaufzeiten:
Die Entwicklung der zur Abwicklung erworbenen notleidenden Kredite und Forderungen stellt sich wie folgt dar:
Im laufenden Geschäftsjahr erzielte der Lowell-Konzern mit den zur Abwicklung erworbenen notleidenden Krediten und Forderungen Erträge in Höhe von 126,5 Mio. € (Vj. 109,8 Mio. €). Die Abgänge resultieren generell aus der Rückgabe von Forderungen, welche die vertraglich fixierten Voraussetzungen nicht erfüllten. Die Bewertungsanpassung spiegelt den Saldo aus Zuschreibungen und Abschreibungen des Jahres wider:
Plananpassungen resultieren aus geänderten Erwartungen von zukünftigen Zahlungseingängen. Unter Mehr- bzw. Mindereinzügen werden die Abweichungen der vereinnahmten Zahlungseingänge zu den geplanten Zahlungseingängen dargestellt. Direktabschreibungen betreffen sofortige Abschreibungen beim Kauf von Forderungen, bei denen die erwarteten Zahlungseingänge nicht den Kaufpreis decken. Es wird zudem auf die Gliederungspunkte II.5. "Wesentliche Schätzungen und Annahmen im Rahmen der Bilanzierung" sowie 11.6. "Wesentliche Beurteilungen im Rahmen der Bilanzierung" verwiesen. Es werden im Rahmen von Szenariorechnungen Auswirkungen von Änderungen der Inputfaktoren, die für die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten der NPL-Portfolioinvestitionen herangezogen werden, simuliert. Dabei gibt es verschiedene Inputfaktoren, deren Sensitivitäten in nachfolgender Tabelle ausgewiesen werden.
Für das Vorjahr stellt sich die Auswirkung wie folgt dar:
Die oben angegebenen simulierten Wertänderungen würden sich in gleicher Höhe auf das Ergebnis vor Steuern auswirken, da die Effekte aus der Neubewertung von Portfolios aufgrund von veränderten Cashflow-Erwartungen vollständig ergebniswirksam erfasst werden. 6. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Der Anstieg der langfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert aus einer Umbuchung des gegenüber der Garfunkelux Holdco 1 S. à.r.l. gewährten Darlehens in Höhe von 3,9 Mio. € nebst aufgelaufener Zinsen in Höhe von 0,3 Mio. € vom kurzfristigen in den langfristigen Bereich sowie der Verzinsung des an die Garfunkelux Nominee S.à.r.l. gewährten Darlehens in Höhe von 0,5 Mio. €. Die Umgliederung des Darlehens erfolgte auf Grund der geänderten Tilgungsabsicht der Verbindlichkeit bis 2027. Der Anstieg der kurzfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert zum einen aus der obig angeführten Umgliederung des an die Garfunkelux Holdco 1 S.à.r.l. ausgegebenen Darlehens nebst Zinsen. Zum anderen wurden der Lowell Nordics Oy, Helsinki, Finnland, im laufenden Geschäftsjahr zu verschiedenen Zeitpunkten Darlehen in Höhe von insgesamt von 49,5 Mio. gewährt. Hierzu verweisen wir auf Gliederungspunkt III.20. "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten". Das an die Lowell Nordics Oy im letzten Jahr gewährte Darlehen in Höhe von 12,2 Mio. € wurde zwischenzeitig vollständig beglichen. Die übrigen finanziellen Vermögenswerte umfassen unter anderem debitorische Kreditoren, Vorauszahlungen, Garantiezahlungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer Termingeldanlage (+ 2,3 Mio. €). 7. Aktive und passive latente Steuern Im Wesentlichen resultieren die aktiven latenten Steuern aus der Bewertung der steuerlich nutzbaren Verlustvorträge. Hierbei wurde für aktive latente Steuern, deren Werthaltigkeit nicht bereits durch passive latente Steuern in gleicher Höhe gegeben ist, eine Bewertung anhand einer Ergebnisplanung durchgeführt. Insgesamt wurden die Verlustvorträge bewertet und aktive latente Steuern für Verlustvorträge in Höhe von 23,2 Mio. € (Vj. 16,7 Mio. €) angesetzt. Die steuerlichen Verluste betreffen im Wesentlichen die Lowell Holding GmbH selbst sowie die Lowell Financial Services GmbH. Die Berücksichtigung der steuerlichen Verluste der Lowell Holding GmbH beruht auf der Absicht, eine ertragsteuerliche Organschaft mit der Lowell Financial Services GmbH zu bilden. Für Verluste aus dem Zeitraum vor dem Anteilseignerwechsel (Dezember 2009) der Lowell Financial Services GmbH wurden keine aktiven latenten Steuern aktiviert. Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus den Bewertungen von NPL-Portfolios sowie der immateriellen Vermögenswerte. Im Folgenden sind die wesentlichen bilanziellen Bereiche dargestellt, für die sich latente Steuern aus temporären Differenzen ergeben:
Im Weiteren ist die Veränderung der latenten Steuern tabellarisch dargestellt:
Zu weiteren Erläuterungen wird auf den Punkt IV.10. "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" verwiesen. 8. Vorräte Bei den Vorräten handelt es sich im Wesentlichen um EDV-Hardware und Zugangssysteme für Kunden der intratech GmbH. 9. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Die Position betrifft im Wesentlichen Forderungen gegen Mandanten aus Dienstleistungen.
Der Rückgang bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus der Begleichung von ausstehenden Rechnungen für Weiterbelastungen von Gebühren und sonstigem Aufwand aus der revolvierenden Kreditfazilität. Wertberichtigungen erfolgen einzelfallbezogen auf separaten Wertberichtigungskonten. Das Wertberichtigungskonto entwickelte sich wie folgt:
Für uneinbringliche Forderungen werden, unter Berücksichtigung bereits gebildeter Wertberichtigungen, Ausbuchungen vorgenommen. Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird von der entsprechenden Tochtergesellschaft basierend auf den Richtlinien, Verfahren und Kontrollen des Lowell-Konzerns für das Ausfallrisikomanagement bei Kunden gesteuert. Ausstehende Forderungen gegen Kunden werden regelmäßig überwacht. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert. Zusätzlich wird eine große Zahl von geringeren Forderungen homogen gruppiert und gemeinsam auf Wertminderung beurteilt. Das maximale Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert. Der Lowell-Konzern hält keine Sicherheiten. Der Lowell-Konzern beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als niedrig, da seine Kunden verschiedenen Branchen angehören und auf weitgehend unabhängigen Märkten tätig sind. 10. Ertragsteuererstattungsansprüche Die Ertragsteuererstattungsansprüche resultieren im Wesentlichen aus den Steuerüberzahlungen der Lowell Financial Services GmbH. 11. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel betreffen im Wesentlichen Guthaben auf laufenden Bankkonten. Die Verzinsung des Bestandes (> 5,0 Mio. €) auf dem Cash-Pool Master Account erfolgt auf EONIA-Basis. Am Abschlussstichtag wies dieses Konto einen Saldo in Höhe von 4,4 Mio. € aus. Guthaben auf anderen Konten beliefen sich auf 61,3 Mio. €, welche nicht verzinst werden. Von den liquiden Mitteln entfällt ein Teilbetrag in Höhe von 42,0 Mio. € (Vj. 32,8 Mio. €) auf zweckgebundene Mittel. Diese betreffen Weiterleitungsverpflichtungen aus Portfolioverwaltungen und verwaltete Treuhandkonten im Forderungsmanagement. 12. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 25.001,00 EUR. Gesellschafter sind weiterhin mit einem Anteil von über 99,9 % die Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxemburg/Luxemburg, und mit einem Anteil von weniger als 0,1 % die Garfunkelux PBA S.à.r.l, Luxemburg/Luxemburg. Gemäß Satzung ist das Stimmrecht des Geschäftsanteils der Garfunkelux PBA S.à.r.l, Luxemburg/Luxemburg, eingeschränkt. 13. Kapitalrücklage Bei der ausgewiesenen Kapitalrücklage handelt es sich um Zuzahlungen im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. 14. Gewinnrücklagen Als Folge des im Dezember 2015 erfolgten "Squeeze-out" der Lowell Financial Services GmbH sind die Minderheitsaktionäre für die von ihnen noch gehaltenen Aktien abgefunden worden. Aus der hierfür getätigten Entnahme aus den Gewinnrücklagen erfolgt der Ausweis der Gewinnrücklagen mit negativem Vorzeichen. Zudem hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 30. September 2019 die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der Lowell Financial Services GmbH auf 24,62 € je Aktie erhöht. Das Landgericht monierte in seinem Urteil lediglich den im Rahmen der Bewertung der Abfindung angesetzten Wachstumsrabatt. Statt der vorherig angesetzten 0,5 % hält das Gericht eine Wachstumsrate von 0,75 % für sachgerecht. Bilanziell handelt es sich bei dem Vorgang um einen Anwendungsfall des IFRS 10.23 und somit um eine reine Eigenkapitaltransaktion und nicht um einen Anschaffungsvorgang. Der zusätzliche Kaufpreis in Höhe von 0,4 Mio. € wird aufgrund dessen als Entnahme aus den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Zudem hat die Gesellschaft Schadenersatzleistungen in Höhe von 0,1 Mio. € zu entrichten sowie einen Zinsaufwand in Höhe von 0,1 Mio. €. Diese Leistungen wurden ergebniswirksam erfasst. 15. Bewertungsrücklage Die Position beinhaltet die Neubewertungsrücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste. Für weitere Angaben wird auf Gliederungspunkt 111.19. "Pensionsrückstellungen" verwiesen. 16. Währungsumrechnungen Die Position beinhaltet die im Gliederungspunkt II.7. "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" beschriebenen gemäß IAS 21.42 b erfolgsneutral im Eigenkapital abzubildenden kumulierten bilanziellen Umrechnungsdifferenzen, deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" dargestellt ist. 17. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die Position Verbindlichkeiten aus NPL-Portfolios betrifft Verbindlichkeiten aus der Verbriefung von NPL-Portfolios. Die Veränderungen der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus im zweiten Quartal des laufenden Geschäftsjahres seitens der Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxemburg/Luxemburg gewährten Darlehen über 44,5 Mio. € und 12,0 Mio. €. Der Zinssatz für beide Darlehen beläuft sich auf 3,56 %. Beide Darlehen sind zum 1. November 2023 endfällig. Darüber hinaus sind Zinsen in Höhe von insgesamt 2,9 Mio. € für langfristig von der Garfunkelux Holdco 3 S.A. gewährte Darlehen angefallen. Weiterleitungsverpflichtungen aus der Portfolioverwaltung stellen an Mandanten weiterzuleitende Zahlungseingänge von Schuldnern dar. Im laufenden Geschäftsjahr wurden Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 2,8 Mio. € für zu entrichtende Steuern aus dem NPL-Bereich beglichen. Dies hat zu einer Reduktion der ausgewiesenen Verbindlichkeiten unter der Position "Abgrenzungen und Sonstige" geführt. Die gemäß IFRS 16 ab dem Geschäftsjahr 2019 zu bilanzierenden Verbindlichkeiten aus Leasing werden im Konzern in der Bilanzposition "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Sofern Verlängerungs- und Kündigungsoptionen wahrgenommen werden, berücksichtigt der Konzern diese im Rahmen der bilanziellen Erfassung. Variable Leasingzahlungen, die nicht bereits bilanziell erfasst sind, bestehen hinsichtlich der Leasingverträge für Geschäftsfahrzeuge. Hier kommt es zum Ende der Laufzeit des Leasingvertrages zu einer Mehr- beziehungsweise Minderabrechnung für die gefahrenen Kilometer. Restwertgarantien bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Der Aufwand für die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen, der Aufwand für variable Leasingzahlungen, kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.
Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sind zusammenfassend in der nachstehenden Übersicht nach Fristigkeit dargestellt:
Zum 31. Dezember 2018 weisen die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns die in der nachstehenden Übersicht dargestellte Fristigkeit auf:
18. Sonstige Rückstellungen
Die Position sonstige Steuern betrifft Rückstellungen für Umsatzsteuernachzahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von zahlungsgestörten Forderungen sowie Umsatzsteuernachzahlungen aufgrund der laufenden Betriebsprüfung in Höhe von 2,2 Mio. € (Vorjahr 2,0 Mio. €). Die Umgliederung in den sonstigen Rückstellungen (Sonstige Steuern und Zinsen steuerliche Nebenleistungen) in Höhe von 0,2 Mio. € erfolgte gegenläufig bei den Ertragsteuerrückstellungen für die Betriebsprüfung. Mit Urteil vom 27. Oktober 2011 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass beim Kauf eines Portfolios zahlungsgestörter Forderungen keine entgeltliche Leistung des Erwerbers an den Verkäufer vorliegt. Dieses Urteil wurde vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 26. Januar 2012 übernommen. Allerdings wurde im Rahmen des Urteils weiter ausgeführt, dass der Forderungserwerber aufgrund dessen aus den Eingangsleistungen für den Forderungserwerb und den Forderungseinzug keinen Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG geltend machen kann. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft grundsätzlich für den Zeitraum ab dem Jahr 2004 die in diesem Geschäftszweig geltend gemachte Vorsteuer an das Finanzamt zurückerstatten müsste. Allerdings enthält das in diesem Zusammenhang am 2. Dezember 2015 veröffentlichte Schreiben des Bundesfinanzministeriums ("BMF") wie erwartet eine Übergangsregelung zur Anwendung der bisherigen Regelungen des Umsatzsteueranwendungserlasses (Abschnitt 2.4 UStAE). Die Gesellschaft hat für die in der Vergangenheit im Rahmen von Forderungsankäufen geltend gemachte Vorsteuer eine Rückstellung gebildet. Für Forderungsankäufe nach dem 1. Juli 2016 (Auslaufen der Übergangsregelung) wurde konsequent die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Behandlung angewendet. Die diesbezügliche Umsatzsteuerrückstellung hat sich nicht verändert und besteht weiterhin in Höhe von 3,2 Mio. €. Die korrespondierende Zinsrückstellung hat sich von 1,7 Mio. € auf 1,9 Mio. € erhöht. Die Jahre ab 2010 sind noch nicht abschließend durch die Betriebsprüfung geprüft. Dementsprechend können sich noch Änderungen zu Gunsten bzw. zu Lasten der Gesellschaft ergeben. Die zurückgestellten Zinsen für steuerliche Nebenleistungen enthalten neben den oben aufgeführten Zinsen zur Umsatzsteuer in Höhe von 1,9 Mio. € noch weitere Nachzahlungszinsen für Betriebsprüfung in Höhe von 0,9 Mio. € und für ausgesetzte Ertragsteuer aufgrund des Rechtsstreits wegen der Sanierungsklausel gemäß § 8c KStG in Höhe von 5,6 Mio. €. Des Weiteren werden Rückstellungen für Restrukturierungen sowie Rückstellungen für Aufbewahrungen gebildet. Die Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus der Höhe nach noch nicht feststehenden Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Aufbewahrungskosten resultieren aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Aufbewahrungsverpflichtungen bestehen bis zu zwanzig Jahre. Die Position langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer beinhaltet Jubiläumsansprüche sowie für die österreichischen Enkelgesellschaften gesetzlich geregelte Einmalzahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung der bereits erdienten Arbeitszeit, einer aktuellen Fluktuationsrate sowie einer marktgerechten Abzinsung ermittelt. Die Zuführung zu den sonstigen Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus belastenden Verträgen (+ 1,3 Mio. €). Im aktuellen Geschäftsjahr sind im Lowell-Konzern die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1,2 Mio. € in Anspruch genommen worden. Hiervon entfallen 0,5 Mio. € auf belastende Verträge. 19. Pensionsrückstellungen Im Lowell-Konzern bestehen leistungsorientierte Versorgungszusagen. Die Pensionsverpflichtungen wurden nach den Vorschriften des IAS 19 berechnet. Der hierbei angesetzte Zinssatz beträgt in Abhängigkeit des Bestands zwischen 0,9 % und 1,5 % (Vj. 1,7 % und 2,2 %). Die Versorgungsverpflichtung (Defined Benefit Obligation) der leistungsorientierten Pläne wurde gemäß IAS 19.67-74 bestimmt. Bei den Berechnungen werden die erwartete Renten- und Gehaltsdynamik sowie eine Fluktuationsrate berücksichtigt. Die Rentendynamik beträgt zwischen 1,0 % und 1,5 % (Vj. 1,0 % und 1,5 %), die Gehaltsdynamik 2,0 % (Vj. 2,0 %) sowie die Fluktuationsrate 0,0 % bis 2,0 % (Vj. 0,0 % bis 2,0 %). Insbesondere die Fluktuationsrate steht in Abhängigkeit des Alters der Anspruchsberechtigten. Tod und Invalidität sind für die deutschen Gesellschaften des Lowell- Konzerns nach den "Richttafeln 2018 G Heubeck" (Vorjahr "Richttafeln 2005 G Heubeck") bewertet worden. Der Vorsorgeplan eines ehemaligen Vorstandsmitglieds einer Gesellschaft des Lowell-Konzern sieht vor, dass bei Erreichen des 60. Lebensjahres der Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht. Dieses Ruhegehalt beträgt bis zu 75 % des vor dem Ausscheiden im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bezogenen Festgehalts. Die Rückstellung beläuft sich zum Stichtag auf 3,4 Mio. € (Vj. 2,4 Mio. €). Die Versorgungszusage für zwei ehemalige Beschäftigte bei der GFKL PayProtect GmbH besteht aus einer Altersrente, die bei Erreichen des 65. Lebensjahres gezahlt wird. Die Versorgungsbezüge werden seit Mai/Juli 2017 an die Versorgungsempfänger ausgezahlt. Finanziert werden diese aus einer Rückdeckungsversicherung, welche per 30. Juni 2017 fällig wurde. Im Rahmen der Übernahme von Mitarbeitern der ERGO-Gruppe bildete die Sirius Inkasso GmbH 2006 erstmals Pensionsrückstellungen. Die Versorgungszusage besteht aus einer lebenslangen Altersrente, welche zum Ausscheiden aus den Diensten der Firma nach Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt wird. Insgesamt besteht die Zusage für 13 Mitarbeiter der Sirius Inkasso GmbH. Ein Mitarbeiter erhält bereits Rentenbezüge aufgrund von Berufsunfähigkeit, für einen verstorbenen Mitarbeiter wird Hinterbliebenenrente gezahlt. Für Mitarbeiter der Proceed Collection Services GmbH sind ebenfalls Versorgungszusagen aus der Übernahme von 19 Mitarbeitern der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG (heute UniCredit Bank AG) gegeben worden. Die Nettoschuld ermittelt sich wie folgt:
Die Entwicklung der leistungsorientierten Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation) ist in folgender Tabelle dargestellt:
Das von den Pensionsverpflichtungen abgesetzte Planvermögen ist zu Marktwerten bewertet. Das Planvermögen veränderte sich wie nachfolgend dargestellt:
Aufgrund der Verpfändung des Planvermögens wird dieses mit dem Barwert der nicht fondsfinanzierten leistungsorientierten Verpflichtungen saldiert. Bei dem Planvermögen handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen, die von einzelnen Gesellschaften des Lowell-Konzerns abgeschlossen wurden. Diese sind gegenüber den Bezugsberechtigten verpfändet, sodass gemäß IAS 19 eine Saldierungspflicht besteht. Die erwarteten Beiträge zum Planvermögen für das Folgejahr betragen 99 T€ (Vj. 82 T€). Die bilanzierten Pensionsrückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Zu Angaben über ergebniswirksame Änderungen der Pensionsrückstellungen wird auf Gliederungspunkt IV.5. "Personalaufwand und Mitarbeiterbestand" verwiesen. Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2019 dargestellt:
Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realisierter Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert. Die Sensitivitätsanalysen basieren auf einer Änderung einer wichtigen Annahme, während alle anderen Annahmen unverändert bleiben. Daher könnte es sein, dass sie nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung sind, da unwahrscheinlich ist, dass Änderungen der Annahmen einzeln eintreten. Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt:
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtzeitraumes 20 Jahre. 20. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren im Wesentlichen aus kurzfristigen Inanspruchnahmen von revolvierenden Kreditfazilitäten. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf Gliederungspunkt III.6. "Sonstige finanzielle Vermögenswerte". 21. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Die Position setzt sich wie folgt zusammen:
Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert aus der Begleichung von ausstehenden Rechnungen gegenüber Unternehmen der Garfunkelux-Gruppe. Der von den Arbeitnehmern erdiente Urlaub, aufgebaute Überstunden, welche über den Bilanzstichtag hinausgehen, die Verbindlichkeiten aus Löhnen und Gehältern sowie die Schwerbehindertenabgabe werden unter den mitarbeiterbezogenen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Erhaltene Anzahlungen betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen von Kunden für den Inkassoprozess. Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern enthalten unter anderem Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer sowie, Umsatzsteuerverbindlichkeiten. 22. Ertragsteuerrückstellungen Die Ertragsteuerrückstellungen betreffen Rückstellungen für Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 7,2 Mio. € (Vj. 6,7 Mio. €), Gewerbesteuer in Höhe von 7,9 Mio. € (Vj. 7,2 Mio. €) sowie Rückstellungen für die Betriebsprüfung in Höhe von 14,6 Mio. € (Vj. 16,3 Mio. €). IV. Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse stellen sich wie folgt dar:
Die Umsätze resultieren im Wesentlichen aus bestands- sowie erfolgsabhängigen Gebühren für die Verwaltung von Forderungen, die Abwicklung zahlungsgestörter Engagements sowie aus Kostenerstattungen. Die den Umsätzen gegenüberstehenden Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Personalaufwendungen sowie sonstige betriebliche Aufwendungen, welche insbesondere durch weiterbelastbare Kosten geprägt sind. Des Weiteren stellen die Erlöse aus erworbenen Portfolios die Erlösrealisierung aus den zur Abwicklung erworbenen notleidenden Krediten und Forderungen dar. Hierbei handelt es sich um Portfolios, die in eigenem Risiko der Lowell stehen. Die Erlösrealisierung resultiert aus der Verzinsung der bilanzierten Vermögenswerte zu den jeweiligen Stichtagen. Zu leistende Vertragsstrafen sind als Minderung des Transaktionspreises abgebildet. Der diesbezügliche Effekt beläuft sich auf 0,2 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €). Der Anstieg der Gebühren des Inkassoprozesses spiegelt sich auch in einem Anstieg der Aufwendungen des Inkassoprozesses wider (Siehe hierzu Gliederungspunkt IV.7. "Sonstige betriebliche Aufwendungen"). Die Umsatzerlöse teilen sich auf die Regionen Deutschland, Österreich und Sonstige wie folgt auf:
Für das Vorjahr teilen sich die Umsatzerlöse wie folgt auf:
2. Bewertungseffekte
Die Bewertungseffekte aus dem Bereich der erworbenen notleidenden Kredite und Forderungen betreffen insbesondere die Bewertung resultierend aus Plananpassungen und aus Mehr- oder Mindererlösen von Portfolios zu den jeweiligen Stichtagen. Die Portfolios stehen in eigenem Risiko von Lowell. Die übrigen Erfolgskomponenten betreffend die im Eigentum von Lowell stehenden Portfolios werden im Gliederungspunkt IV.1. "Umsatzerlöse" ausgewiesen. Bei den Effekten aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um den Saldo von Zuführungen und Auflösung von Wertberichtigungen und Abschreibungen von Forderungen. 3. Sonstige betriebliche Erträge Unter die Sonstigen betrieblichen Erträge fallen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und von abgegrenzten Schulden sowie Erträge aus Sachbezügen. Die sonstigen betrieblichen Erträge stellen sich wie folgt dar:
Zu weiteren Erläuterungen hinsichtlich der Auflösung von Rückstellungen wird auf Punkt III.18. "Sonstige Rückstellungen" verwiesen. Die sonstigen Erlöse enthalten im Wesentlichen einen Schadenersatzertrag in Höhe von 2,0 Mio. €. 4. Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb von Hardware sowie Zugangssystemen bei der intratech GmbH. 5. Personalaufwand und Mitarbeiterbestand Die Entwicklung des Personals nach Vollzeitstellen zeigt die nachfolgende Übersicht:
Der durchschnittliche Mitarbeiterbestand wird auf Basis monatlicher Auswertungen ermittelt. Im Rahmen der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Beträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
Zu weiteren Erläuterungen wird auf Punkt 111.19. "Pensionsrückstellungen" verwiesen. Neben den Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen enthält der Personalaufwand Arbeitergeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die deutsche Rentenversicherung wird als beitragsorientierter Versorgungsplan klassifiziert. Die gezahlten Beträge belaufen sich auf 5,3 Mio. € (Vj. 4,7 Mio. €). Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus Löhnen und Gehältern in Höhe von 72,4 Mio. € (Vj. 64,7 Mio. €) sowie sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 13,6 Mio. € (Vj. 11,9 Mio. €). 6. Abschreibungen auf Vermögenswerte Die Abschreibungen auf Vermögenswerte in Höhe von 27,9 Mio. € (Vj. 19,2 Mio. €) betreffen die planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung der Sachanlagen sowie der immateriellen Vermögenswerte und Nutzungsrechte. Der Anstieg erklärt sich im Wesentlichen aus der Abschreibung der seit dem Geschäftsjahr 2019 bilanzierten Nutzungsrechte. Hierzu wird auf die Erläuterung in den Gliederungspunkten III.1. "Sachanlagen", III.2. "Immaterielle Vermögenswerte" und III.3. "Nutzungsrechte" verwiesen. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:
Aufwendungen des Inkassoprozesses betreffen insbesondere Rechts-, Gerichts- und Mahnkosten sowie Porto und weitere Aufwendungen für den Einzug von Forderungen. Der Anstieg der Aufwendungen des Inkassoprozesses spiegelt sich auch in einem Anstieg der Gebühren des Inkassoprozesses wider (Siehe hierzu Gliederungspunkt IV.1. "Umsatzerlöse"). Der Rückgang der Position "Allgemeine Verwaltungskosten, Beiträge und Mieten" ist im Wesentlichen durch die Erstanwendung von IFRS 16 geprägt. Durch geänderte Rechnungslegung werden Aufwendungen für Miete und Leasing nicht mehr einzeln in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sondern Miet- und Leasingverhältnisse im Rahmen von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten bilanziert. Lediglich nicht aktivierungfähige Sachverhalte wie Nebenkosten werden weiterhin in dieser Position erfasst. Für das Vorjahr wurden in dieser Position 10,2 Mio. € für Aufwendungen aus Operate-Lease-Verträgen erfasst. Der Aufwand für nicht bilanzierte kurzfristige Nutzungsrechte (0,4 Mio. €), für geringwertige Nutzungsrechte (0,1 Mio. €) sowie für variable Leasingzahlungen (0,1 Mio. €) werden in der Position Leasingaufwand erfasst. Für weitere Erläuterungen wird auf Gliederungspunkt 111.17. "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" verwiesen. Die Aufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Weiterbelastungen von Schwesterunternehmen im bestehenden Garfunkelux-Konzernverbund. 8. Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinsen und zinsähnlichen Erträge betreffen im Wesentlichen Zinserträge in Höhe von 0,3 Mio. € für das der Garfunkelux Holdco 1 S.à.r.l gewährte Darlehen, Zinserträge in Höhe von 0,5 Mio. € für die der Garfunkelux Nominee S.à.r.l gewährten Darlehen, Zinserträge in Höhe von 1,6 Mio. € für das der Lowell Nordics Oy, Helsinki, Finnland, gewährte Darlehen sowie Zinserträge aus Betriebsprüfung aus Vorjahren in Höhe von 0,3 Mio. €. 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Zinszahlungen gegenüber der Garfunkelux Holdco 3 S.A. in Höhe von 41,7 Mio. €, aus Zinsaufwendungen für die Revolving Credit Facility in Höhe von 4,2 Mio. €, aus dem Steuerbereich von 1,3 Mio. €, für den Erwerb von eigenen Anteilen 0,2 Mio. € sowie 1,0 Mio. € Zinsen das Leasing betreffend. 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Berechnung des Konzernsteueraufwandes erfolgt mit einem Steuersatz von 32,30 % (Vj. 32,30 %). Dieser Steuersatz wird ebenso für die Berechnung der latenten Steuern herangezogen. Die steuerliche Überleitungsrechnung stellt sich wie folgt dar:
Die Modifikationen der steuerlichen Ergebnisermittlung betreffen insbesondere die Hinzurechnungen der steuerlich nicht abziehbaren Aufwendungen der Gesellschaft sowie der Lowell Financial Services GmbH. Der True-Up bzw. die Wertberichtigungen resultieren im Wesentlichen aus der Annahme, dass die steuerlichen Zinsvorträge der Lowell Holding GmbH zukünftig nicht genutzt werden können. Der Steueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
V. Sonstige Angaben 1. Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente Für die Klassifizierung der Finanzinstrumente nach IFRS 9 im Lowell-Konzern wird auf Gliederungspunkt 11.7. "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" verwiesen. In der nachfolgenden Aufstellung sind die Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember 2019 den Kategorien gemäß IFRS 9 zugeordnet:
Die Kategorien verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Positionen der Bilanz:
Die Aufstellung setzt sich für den 31. Dezember 2018 wie folgt zusammen:
Die Kategorien verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Positionen der Bilanz:
Zu Angaben zu Bewertungstechniken der NPL-Investments wird auf Punkt II.7.a "Bilanzierung erworbener Portfolios" verwiesen. Bei den "Finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden", handelt es sich im Wesentlichen um festverzinsliche Darlehen. Es liegen keine substanziellen Hinweise vor, dass sich die vereinbarten Credit-Spreads seit dem Abschluss der Darlehen signifikant verändert haben. Insofern entsprechen die Buchwerte unverändert den Marktwerten der finanziellen Verbindlichkeiten. Die Ergebnisbeiträge (Netto-Gewinne und -Verluste) je IFRS 9-Kategorie stellen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:
Zum 31. Dezember 2018 setzen sich die Beträge wie unten aufgeführt zusammen:
Im Rahmen der Refinanzierung über Verbriefungstransaktionen wurden diverse finanzielle Vermögenswerte an dritte Vertragsparteien als Sicherheit verpfändet. Die Entwicklung der als Sicherheit hinterlegten finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
Es existieren keine Finanzinstrumente, welche vielfach eingebettete Derivate enthalten. Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Fair-Value-Risiken nach IFRS 9 bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 2. Ausbuchung von Vermögenswerten Zum Zwecke der Refinanzierung von NPL-Portfolios wurden diese zum Teil an Zweckgesellschaften verkauft. Es kommt hierbei zu keiner Ausbuchung der Vermögenswerte sowie auch nicht zu einer Bilanzierung eines fortgeführten Engagements. Über eine nachrangige Finanzierung der Zweckgesellschaft sowie die Abrechnungsmodalitäten für eingehende Zahlungen der Schuldner trägt Lowell weiterhin die wesentlichen Chancen und Risiken der NPL-Portfolios. Die Vermögenswerte sind weiterhin in der Position "Zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen" (25,5 Mio. €, Vj. 21,2 Mio. €) und die Schulden in der Position "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" (18,7 Mio. €; Vj. 14,5 Mio. €) bilanziert. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die voraussichtliche Entwicklung für Verpflichtungen für Miete, Firmenfahrzeuge, Kommunikations- und IT-Ausstattung sowie die Verpflichtungen aus Wartungsverträgen, die nicht gemäß IFRS 16 bilanziert werden, sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Zum 31. Dezember 2019 ergeben sich folgende finanzielle Verpflichtungen:
Zum 31. Dezember 2018 bestanden folgende finanzielle Verpflichtungen:
In 2018 wurde in den finanziellen Verpflichtungen die voraussichtliche Entwicklung der Mietverpflichtungen für die Geschäftsräume, der Verpflichtungen aus Leasingverträgen für eigengenutzte Firmenfahrzeuge, eigengenutzte Kommunikations- und IT-Ausstattung sowie der Verpflichtungen aus Wartungsverträgen dargestellt. Die abgeschlossenen Leasingverträge für eigengenutzte Fahrzeuge sowie für eigengenutzte Kommunikations- und IT-Ausstattungen erfüllen in 2018 die Kriterien von Operate-Lease Verträgen gemäß IAS 17. 4. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten Mit Ausgabe der 365.000 T€-Anleihe der Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxemburg/Luxemburg, ist die Lowell Holding GmbH als Garantiegeber der Anleihe sowie dem Revolving Credit Facility Agreement beigetreten. Als erstrangige Sicherheiten dienen dabei die Anteile an der Lowell Financial Services GmbH, Forderungen gegen konzernverbundene Unternehmen der Garfunkelux- Gruppe sowie Kassenbestand und Bankguthaben bei Kreditinstituten insgesamt in Höhe von 564.469 T€ (Vorjahr: 539.144 T€). Darüber hinaus sind die Lowell Holding GmbH, Essen, und einige ihrer Tochter- und Schwestergesellschaften Garantiegeber für folgende Anleihen:
Hinsichtlich der Kreditlinie in Höhe von 455 Mio. €, die unter anderem von der Lowell Holding GmbH, Essen, von der Lowell Financial Services GmbH, Essen und von der Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxemburg/Luxemburg, in Anspruch genommen werden kann, haftet die Lowell Holding GmbH und einige ihrer Tochterunternehmen auch für die Inanspruchnahmen der anderen Gesellschaften der Garfunkelux-Gruppe. Zum 31. Dezember 2019 wurde die Kreditlinie i. H. v. 238,8 Mio. € in Anspruch genommen, davon i. H. v. 47,5 Mio. € durch den Lowell-Konzern. Zusätzlich haben die Lowell Holding GmbH und verschiedene Konzerngesellschaften Forderungen an verbundene Unternehmen als Sicherheit abgetreten. Zum Bilanzstichtag beliefen sich diese Forderungen auf insgesamt 346,9 Mio. €. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet, da die Kreditnehmer auf Grundlage ihrer Liquiditätsplanung in der Lage sein werden, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die ZYKLOP INKASSO DEUTSCHLAND GMBH, Krefeld, ist von ihrem ehemaligen Vermieter verklagt worden, da sie Räumlichkeiten nicht vertragsgemäß zurückgegeben habe. Die Gesellschaft hält die Ansprüche im Wesentlichen für unbegründet. Es wurde jedoch vorsorglich eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 0,1 Mio. € gebildet. Zudem besteht eine Eventualverbindlichkeit aus einem Mietverhältnis bei der INKASSO BECKER WUPPERTAL GmbH & Co. KG, Wuppertal, in Höhe von 0,2 Mio. €. Des Weiteren fungiert die Lowell Holding GmbH inter alia für eventuelle finanzielle Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten als Garantiegeberin, die im Konsolidierungskreis der Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxemburg/Luxemburg, eingegangen wurden. 5. Abschlussprüferhonorare Die den Konzernabschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betreffenden Honorare für das Geschäftsjahr setzen sich wie folgt zusammen:
VI. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Lowell-Konzerns im Laufe des Jahres 2019 durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert haben. In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert (IAS 7). Im Bereich Forderungsmanagement wird unter anderem der Erwerb und die Abwicklung von NPL-Portfolios auf eigene Rechnung betrieben. Die damit in Verbindung stehenden Zahlungsströme werden separiert und dem Investitions-Cashflow (Erwerb der Portfolios), dem Finanzierungs-Cashflow (Finanzierung der NPL-Investments) und dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (Realisierung von Zahlungseingängen aus der Bearbeitung) zugeordnet. Hierdurch wird eine verursachungsgerechtere Darstellung erreicht. Die Zinszahlungen für Darlehen der Garfunkelux Holdco 3 S.A. sowie die revolvierende Kreditfazilität werden innerhalb der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Folgende Erläuterungen werden gegeben: 1. Der Finanzmittelfonds enthält liquide Mittel in Höhe von 65,7 Mio. € (Vj. 50,3 Mio. €). Davon entfällt zum 31. Dezember 2019 ein Teilbetrag in Höhe von 42,0 Mio. € (Vj. 32,8 Mio. €) auf zweckgebundene Mittel. Der Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung entspricht dem Bestand der bilanzierten flüssigen Mittel. 2. Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ist wesentlich durch die Zahlungseingänge auf NPL-Portfolios (165,3 Mio. €; Vj. 145,3 Mio. €) geprägt. 3. Bis zum 31. Dezember 2019 ergibt sich für den Konzern ein Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von 76,7 Mio. € (Vj. 39,5 Mio. €). 4. Im Cashflow aus Investitionstätigkeit (-116,0 Mio. €, Vj. -74,8 Mio. €) werden die Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Einzahlungen aus der Veräußerung von Vermögenswerten und Veränderungen aus gegebenen Darlehen sowie die Investitionen und Desinvestitionen in NPL-Portfolios abgebildet. Der Cashflow aus NPL-Portfolios beläuft sich auf -61,7 Mio. € (Vj. -62,5 Mio. €). 5. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (54,7 Mio. €, Vj. 27,4 Mio. €) umfasst im Jahr 2019 insbesondere Einzahlungen aus der Aufnahme von Bankschulden und Darlehen gegenüber der Gesellschafterin sowie gegenläufig Zinszahlungen für Darlehen gegenüber der Gesellschafterin und aus der revolvierenden Kreditfazilität. Im Geschäftsjahr sind Zahlungsmittelabschlüsse aufgrund von Leasing in Höhe von 5,4 Mio. € angefallen. 6. Für das Berichtsjahr ergibt sich ein Cashflow aus erhaltenen Zinsen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) und gezahlten Zinsen von 39,4 Mio. € (Vj. 42,3 Mio. €). Der Cashflow aus Ertragsteuern beträgt 2,7 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €). VII. Angaben zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag Das Corona-Virus ist seit Januar 2020 ein sich weltweit ausbreitendes Risiko. Als wertbegründendes Ereignis sind die möglichen Auswirkungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 nicht zu berücksichtigen. Abhängig von der weiteren Entwicklung ist nicht auszuschließen, dass sich künftig negative Auswirkungen auf die Ertragslage, insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung der angekauften Portfolien und den hieraus sowie dem Forderungsmanagement generierten Umsatzerlösen, ergeben. Wir werden die weiteren Entwicklungen beobachten und potentielle Auswirkungen auf unser Geschäft untersuchen. Wir haben zudem Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen auf uns und unsere verschiedenen Stakeholder so gering wie möglich zu halten. Der Konzernsteuersatz beträgt bis zum 31. Dezember 2019 32,3%. Ab dem 1. Januar 2020 lautet er auf 32,0%. Die Änderung ergibt sich aufgrund von Anpassungen bei den Gewerbesteuerhebesätzen der einzelnen Gemeinden, in denen die Lowell-Gesellschaften ansässig sind sowie der Sitzverlegung von Unternehmensstandorten einzelner Tochtergesellschaften der Lowell Financial Services GmbH von Düsseldorf nach Ratingen. Im Spruchstellenverfahren ehemaliger Aktionäre der ABIT AG hat das Landgericht Düsseldorf den Beschluss gefasst, dass die angemessene Barabfindung im Rahmen der Verschmelzung für ABIT AG Aktien im Umtausch gewährter Aktien der GFKL Financial Services AG (heute: Lowell Financial Services GmbH) EUR 16,13 beträgt. Dieser Wert liegt EUR 2,20 über dem im Verschmelzungsbeschluss gewährten Barabfindungsbetrag. Die Anträge auf einen Ausgleich durch bare Zuzahlung wurden zurückgewiesen. Gegen den Beschluss wurde Beschwerde eingelegt, er ist daher noch nicht rechtskräftig. Zum 30. Oktober 2020 ist Dr. Andreas Christian Benkitsch aus der Geschäftsführung ausgeschieden. Die Geschäftsführung setzt ab diesem Zeitpunkt wie folgt zusammen:
Darüber hinausgehende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einen Einfluss auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 bedeutet hätten, lagen nicht vor. VIII. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sowie Angaben zu Organen der Gesellschaft 1. Nahestehende Unternehmen und Personen In den nachfolgenden Übersichten sind Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen aufgeführt. Erfolgswirksame sowie ergebnisneutrale Geschäftsvorfälle wurden in den nachfolgenden Tabellen zu Transaktionen zusammengefasst. Nicht angegeben ist die Vergütung vom Management in Schlüsselpositionen. Diese sind detailliert unter Punkt VIII.2. "Angaben zu Organen der Gesellschaft" dargestellt. Die Verbindlichkeiten und Transaktionen aus erhaltenen Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten gegenüber Permira resultieren aus gewährten Darlehen der Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxemburg/Luxemburg. Weitere Erläuterungen sind unter Punkt 111.17. "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" aufgeführt. Die Transaktionen mit Simon Bidco Limited betreffen Weiterbelastungen für erbrachte Dienstleistungen. Die Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen betreffen im Wesentlichen erhaltene Leistungen von Unternehmen und Personen, welche dem Lowell-Konzern nahestehen. Die Forderungen und Transaktionen aus gewährten Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Transaktionen mit der Gesellschaft Hansa Holdco Limited betreffen Zinsen für das durch die Lowell Holding GmbH gewährte Darlehen. Ferner wurden der Lowell Nordics OY, der Lowell Portfolio Limited und der Simon Bidco Limited Darlehen gewährt, für welche im Geschäftsjahr Zinsen und Gebühren angefallen sind. Weitere diesbezügliche Erläuterungen sind unter Punkt III.6. "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" aufgeführt. Die Transaktionen mit der Garfunkelux Nominee S.A.R.L. resultieren aus Zinsen für gewährte Darlehen. Teile des Managements des Lowell-Konzerns sind an einer Permira-Gesellschaft beteiligt, die über einen Treuhänder Anteile an der Garfunkelux 1 S.A.R.L. und damit mittelbar an der Lowell Holding GmbH hält. Der Erwerb der Anteile erfolgte zu Marktpreisen. Eine Auswirkung auf das Periodenergebnis der Lowell Holding GmbH ist somit nicht gegeben. Die Gesellschafter sind vielmehr an einem möglichen Exit-Erlös beteiligt. Das Management kann die Anteile nicht frei verkaufen. 2. Angaben zu Organen der Gesellschaft Zum 22. Januar 2019 ist Marc Georg Schillinger aus der Geschäftsführung ausgeschieden. Die Geschäftsführung setzt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:
Die Gesamtbezüge für das Management in Schlüsselpositionen betrugen im Berichtszeitraum:
Im Berichtszeitraum haben sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine außergewöhnlichen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ereignet.
Essen, 6. November 2020 Anke Blietz-Weidmann, Geschäftsführerin Holger Taubmann, Geschäftsführer
Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 20191 Geschäft und Rahmenbedingungen Das Unternehmen Die Lowell Holding GmbH (kurz: "Lowell" oder "die Gesellschaft") ist Mutterunternehmen des Lowell-Konzerns, welcher definiert wird als Lowell Holding GmbH und sämtliche Tochtergesellschaften. Am Bilanzstichtag hält die Lowell Holding GmbH nahezu 100 % der Anteile an der Lowell Financial Services GmbH, Essen. Die Lowell Financial Services GmbH (kurz: "LFS GmbH") ist Muttergesellschaft verschiedener Tochtergesellschaften, die im Geschäftsbereich Forderungsmanagement tätig sind (kurz: "LFS-Gruppe"). Der Lowell-Konzern gehört zu den führenden Dienstleistern im Bereich Forderungsmanagement und Inkassodienstleistung in Deutschland. Die Kompetenz des Lowell-Konzerns im Forderungsmanagement reicht von der treuhänderischen Betreuung von Handels- und Kreditforderungen über die Bewertung, Übernahme und Abwicklung von Konsumentenforderungen bis zur Übernahme kompletter Abteilungen und Einheiten aus dem Bereich Forderungsmanagement und Inkasso. Darüber hinaus bietet der Lowell-Konzern Risikomanagement-Dienstleistungen für die wachsende E-Commerce-Branche an. Der Lowell-Konzern betreut aktuell ein Gesamtforderungsvolumen von 17 Mrd. EUR (i. Vj. 17 Mrd. EUR) und steht dabei für kundenerhaltendes Forderungsmanagement mit hohem Qualitätsanspruch. Der Lowell-Konzern ist mit seinem Kerngeschäftsbereich Forderungsmanagement in verschiedenen Branchen vertreten. Neben Sektoren wie Banken, Versicherungen, Telekommunikation, Fitness, Versorgung, Handel und E-Commerce zählen zu seinen Kernbereichen auch die Logistik und der öffentliche Sektor. Die Leistungen des Kerngeschäftsbereichs Forderungsmanagement umfassen die treuhänderische Verwaltung und den Einzug zahlungsgestörter Forderungen sowie deren Bewertung und deren Kauf. Der Lowell-Konzern ist eingebunden in den Garfunkelux-Konzern. Oberstes Konzernunternehmen des Garfunkelux-Konzerns ist die Garfunkel Holdco 2 S.A., Luxem- burg/Luxemburg. Der Garfunkelux-Konzern besteht neben dem Lowell-Konzern aus Unternehmen in Großbritannien sowie den nordischen Ländern Schweden, Finnland, Norwegen und Dänemark. Der Lowell-Konzern verfügt über langjährige Kundenbeziehungen zu Blue-Chip-Unternehmen und Mittelständlern aus verschiedenen Branchen. Rechtliche Grundlagen Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen an Beteiligungsunternehmen. Sitz der Lowell Holding GmbH ist Essen. Die Gesellschaft ist unter HRB 27506 im Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zum Lowell-Konzern gehören neben der Lowell Holding GmbH zum Bilanzstichtag 29 vollständig konsolidierte Tochter- bzw. Enkelgesellschaften (im Vorjahr 29). Gesellschafterstruktur Zum 31. Dezember 2019 halten Permira Holdings Limited, Guernsey, und Ontario Teachers' Pension Plan, Toronto, Kanada, indirekt über die Garfunkelux Holdco 1 S.à.r.l., Luxemburg/Luxemburg, sowie Zwischengesellschaften 100 % an der Lowell. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen In einer Mitgliederumfrage des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zum Jahresende 2019 melden 55 % (i. Vj. 50 %) der Inkassounternehmen, dass Rechnungen genauso gut wie im vergangenen Jahr bezahlt werden. Rund 23 % haben angegeben, dass die Zahlungsmoral besser geworden ist, während 23 % eine Verschlechterung der Lage angaben. Dabei sind die Branchen Online- und Versandhandel, Energieversorger, Handwerk, allgemeine Dienstleistungsbranche, Vermieter und Immobilienwirtschaft sowie Fitnessstudios besonders vom dem Problem des Zahlungsausfalls betroffen. Damit hat sich bei den am stärksten betroffenen Branchen gegenüber dem Vorjahr kaum etwas verändert. Die Firmeninsolvenzen entwickelten sich in den letzten Jahren rückläufig. Im Berichtsjahr wurden laut einer Auswertung von Statista rund 19.005 Unternehmen zahlungsunfähig im Vergleich zu 19.552 im Vorjahr. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 3 % im Vergleich zu 2018 und stellt zugleich den zehnten Rückgang in Folge dar. Im von der Creditreform Mitte November 2019 veröffentlichten "SchuldnerAtlas Deutschland 2019" werden weiterhin über 6,9 Millionen Deutsche als nachhaltig zahlungsgestört angesehen, ein Rückgang von 0,1 % gegenüber dem Vorjahr und damit der erste Rückgang seit 2013. Als Grund für den Rückgang wird das Wachsen der Bevölkerung durch Zuwanderung angesehen. Der Grundtrend des Vorjahres bestätigt sich auch für 2019. Die Fälle mit juristisch relevanten Sachverhalten reduzierten sich um 125.000 Fälle deutlich gegenüber dem Vorjahr, während die Anzahl der Fälle mit geringer Überschuldungsintensität um 115.000 Fälle anstieg. Die Überschuldung ist auch weiterhin einer der Hauptgründe, warum Rechnungen von Verbrauchern nicht bezahlt werden, ebenso ein unkontrolliertes Konsumverhalten, kurzfristige Liquiditätsengpässe sowie vorsätzliches Nichtbezahlen. Während vor zwei Jahren noch 76 % eine Überschuldung als Hauptgrund für eine Nichtzahlung angaben, sind dies aktuell nur noch 60 %. Mit 73 % ist das unkontrollierte Konsumverhalten in 2019 der Hauptgrund für eine Nichtzahlung gewesen. Einen Ausweg aus der Überschuldung bietet die Möglichkeit zur Restschuldbefreiung in einem Verbraucherinsolvenzverfahren. Dabei ist die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen im Berichtsjahr weiterhin zurückgegangen. Im Jahr 2019 gab es 65.700 neue Fälle im Vergleich zu 67.740 Fällen im Jahr 2018. Ein Grund für den Rückgang sieht das BDIU darin, dass viele Überschuldete auf das Gesetz zur schnelleren Restschuldbefreiung warten. Dort ist eine Halbierung der Verfahrenslaufzeiten von derzeit sechs auf drei Jahre vorgesehen. Die Verbandschefin des BDIU sieht diese Gesetzesänderung kritisch, da in den Jahren vier bis sechs rund 70% der Rückzahlungen der Gläubiger fließen. Zudem sieht sie durch die schnellere Verbraucherinsolvenz falsche Anreize, wodurch sich unredliche Schuldner in ihrem schlechten Verhalten bestärkt fühlen. Von daher kann sich die Zahl der Verbraucherinsolvenzen in 2020 auch wieder erhöhen, bis zu 70.000 Verfahren wären möglich. Dienstleistungen rund um das Thema Forderungsmanagement bleiben daher aktuell. Insgesamt wird der Wettbewerb in der Inkassobranche intensiver. Auf der einen Seite sieht sich der Lowell-Konzern auch in 2019 einem erhöhten Preisdruck beim Erwerb von Portfolios ausgesetzt. Auf diese Entwicklung wird weiterhin mit verbesserten Analysemethoden der Portfolios sowie kosteneffizienteren Prozessabläufen reagiert. Auf der anderen Seite werden im Service-Geschäft immer häufiger Benchmark-Tests eingeführt, in denen das Service-Geschäft auf mehrere Provider aufgeteilt wird und die Service-Provider miteinander verglichen werden und so unter Konkurrenzdruck stehen. Aufgrund der langjährigen Expertise und den immer wieder optimierten und weiterentwickelten Prozessen sieht sich der Lowell-Konzern hierfür sehr gut gerüstet. Hauptauftraggeber des Lowell-Konzerns sind Firmen aus den Branchen Telekommunikation und E-Commerce, Kreditinstitute und Versicherungen. Gemäß dem Bericht der Deutschen Bundesbank über die Bankstellenentwicklung im Jahr 2019 hat sich die Anzahl der Kreditinstitute im deutschen Bankensektor weiter verringert. Die Gesamtzahl der Kreditinstitute sank in 2019 um 66 auf 1.717 Institute und verzeichnete somit einen Rückgang von 3,7% gegenüber dem Vorjahr (-2,2 %). Der Rückgang ist somit deutlicher als im Vorjahr, was vor allem an Schließungen bzw. Umwandlungen von Zweigstellen britischer Wertpapierhandelsketten lag. Die Summe der an Privatpersonen vergebenen Kredite hat sich in 2019 auf 1.288,4 Mrd. EUR erhöht, während sie in 2018 1.228,4 Mrd. EUR betrug. Mit seiner breiten Kundenbasis und langjährigen Expertise für notleidende Kreditforderungen ist der Lowell-Konzern am Markt wettbewerbsfähig aufgestellt. Der Verkauf zahlungsgestörter Forderungen ist für viele Banken und Sparkassen in den vergangenen Jahren zur Selbstverständlichkeit geworden. Als ein ausgesprochen zufriedenstellendes Jahr für ihre Branche bezeichnet die deutsche Versicherungswirtschaft das Geschäftsjahr 2019. Die Beitragseinnahmen stiegen um 6,7 % auf 216,0 Mio. EUR lt. Medieninformation der Versicherungswirtschaft Ende Januar 2020. Dabei konnten alle drei Sparten Anstiege gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen die Beitragseinnahmen um 3,2 % auf 72,9 Mrd. EUR, in der Sparte Lebensversicherungen wurde ein Beitragsplus von 11,3 % auf 102,5 Mrd. EUR verzeichnet und in der privaten Krankenversicherung gab es einen Anstieg von 2,3 % auf 40,7 Mrd. EUR. Als große Themen für 2020 führte der GDV-Präsident die Diskussion um den Klimawandel, die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Reform der privaten Altersvorsorge sowie die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) an. Für die Unterstützung durch Inkassodienstleister ergibt sich hier keine unmittelbare Veränderung in den Abläufen. Der Lowell-Konzern ist durch die Sirius Inkasso GmbH, Düsseldorf, seit Jahren als Branchenführer im deutschen Assekuranzsektor vertreten. Auch der Telekommunikationsmarkt verzeichnete 2019 einen Anstieg der Außenumsätze. Gemäß dem Jahresbericht 2019 der Bundesnetzagentur sind die Außenumsätze auf dem Telekommunikationsmarkt im Jahr 2019 um 0,4 Mrd. EUR auf 57,4 Mrd. EUR gestiegen. Während in den Vorjahren die Außenumsatzerlöse über herkömmliche TK-Netze gesunken sind, konnten sie in 2019 einen leichten Anstieg auf 21,72 Mrd. EUR verzeichnen. Ein gegenläufiges Bild zeigen die Außenumsatzerlöse über HFC-Netze. Während sie im Vorjahr noch einen deutlichen Anstieg zu verzeichnen hatten haben sie sich in 2019 auf 5,77 Mrd. EUR leicht verringert. Die Außenumsatzerlöse im Mobilfunk blieben demgegenüber mit einem Wert von 26,57 Mrd. EUR auf Vorjahresniveau. Mit der GFKL Collections GmbH, Düsseldorf, verfügt der Lowell-Konzern über langjährige Expertise in dieser Branche. Gemäß Pressemitteilung des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) ist der Bruttoumsatz mit Waren im E-Commerce um 11,6 % auf 72,60 Mrd. EUR gestiegen. Dabei bleiben die Onlinemarktplätze mit einem Volumen von 33,9 Mrd. EUR der größte Vertriebskanal im deutschen E-Commerce, gefolgt von den Multichannel-Händlern mit 25,7 Mrd. EUR. Der E-Commerce wird den Absatzmarkt in Zukunft weiterhin stark prägen. Für das Jahr 2020 rechnet der bevh im Gesamtmarkt des Interaktiven Handelns mit einem Wachstum um 10,0 % auf rund 80,0 Mrd. EUR. Die Tochtergesellschaften GFKL PayProtect GmbH, Essen, Tesch mediafinanz GmbH, Osnabrück, und Tesch Inkasso Finance GmbH, Krefeld, gehören zu den Kompetenzzentren rund um die Themen E-Commerce und Retail und sind auf diese Branche spezialisiert. Durch die Tochtergesellschaft Deutsche Multiauskunftei GmbH, Essen, als Durchleite-Auskunftei kann der Lowell-Konzern seit 2014 außerdem integrierte Lösungen im Risiko- und Forderungsmanagement offerieren. Geschäftsentwicklung Die wesentlichen Entwicklungen des Lowell-Konzerns im Geschäftsjahr 2019 betreffen die folgenden Sachverhalte:
Die wesentlichen Kennzahlen adjusted EBITDA und Cash EBITDA konnten gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden und befanden sich in 2019 auf Rekordniveau. Das adjusted EBITDA betrug 61,4 Mio. EUR, während sich das Cash EBITDA auf 112,9 Mio. EUR belief. Weitere Einzelheiten unter den Punkten "Finanzielle Leistungsindikatoren" sowie "Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns". Das Jahresergebnis 2019 betrug -29,2 Mio. EUR und war damit deutlich besser als im Vorjahr, in dem es -35,9 Mio. EUR betrug. Einzelheiten hierzu werden in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erläutert. In 2019 hat der Lowell-Konzern wieder deutlich in neue notleidende Kredite und Forderungen investiert. Dabei konnte die Investitionssumme deutlich auf 74,4 Mio. EUR gesteigert werden gegenüber 64,7 Mio. EUR im Vorjahr. Bei diesen Investitionen handelt es sich sowohl um einzelne Portfoliokäufe als auch um revolvierende Ankäufe. Das Service-Geschäft konnte die für das Geschäftsjahr 2019 gesteckten Ziele nicht erreichen. Die Umsätze aus dem Servicegeschäft blieben hinter den Budgetzahlen zurück. Die Hauptgründe hierfür sind weniger Neukunden und ein geringer Umsatz mit Neu- und Bestandskunden im Vergleich zu den Budgetwerten. Durch die gesteigerten Investitionen wurden der Lowell von der Garfunkelux HoldCo 3 S.A. weitere Darlehen in Höhe von 56,5 Mio. EUR gewährt, um diese Investitionen zu finanzieren. Zur Diversifizierung der Finanzierungsstruktur ist der Lowell-Konzern im Geschäftsjahr 2017 wieder an den Kapitalmarkt herangetreten, um zahlungsgestörte Forderungen zu verbriefen. Das Transaktionsvolumen belief sich auf 21,1 Mio. EUR, wobei 15,6 Mio. EUR als Senior Loan von einem deutschen Kreditinstitut und 5,5 Mio. EUR als Subordinated Loan von der LFS GmbH, Essen, als Subordinated Lender gegeben wurden. Nach einer in 2018 vorgenommenen nachträglichen Anpassung des Verbriefungsvolumens in Höhe von 7,9 Mio. EUR durch den Senior Lender wurde in 2019 ebenfalls eine Anpassung des Verbriefungsvolumens in Höhe von 10,6 Mio. EUR vorgenommen. Forschung und Entwicklung Da die Lowell Holding GmbH im klassischen Sinne keine Forschungs- und Entwicklungsarbeit leistet, entfallen diese Angaben. Mitarbeiter Zum Bilanzstichtag waren in dem Lowell-Konzern 1.418 (i. Vj. 1.391) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Mit der wiederholten Prämierung durch das Top-Employer-Institut konnte der Lowell-Konzern in 2019 sein 14-jähriges Jubiläum als Top-Arbeitgeber feiern. 2 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2019 beträgt das Konzernergebnis der Lowell Holding GmbH - 29,2 Mio. EUR (i. Vj. - 35,9 Mio. EUR). Da die Lowell Holding GmbH im Wesentlichen als Finanz-Holding agiert, ist die Ertragslage des Lowell-Konzerns im Wesentlichen durch die Entwicklung der operativen Gesellschaften geprägt. Der Konzernumsatz in 2019 beläuft sich auf 263,1 Mio. EUR (i. Vj. 244,7 Mio. EUR). Dieser setzt sich im Wesentlichen aus Umsatzerlösen aus NPL-Investitionen in Höhe von 88,6 Mio. EUR (i. Vj. 80,4 Mio. EUR), Umsatzerlösen aus dem Service von Portfolios für Dritte in Höhe von 171,2 Mio. EUR (i. Vj. 160,2 Mio. EUR) sowie sonstigen Umsatzerlösen in Höhe von 3,2 Mio. EUR (i. Vj. 4,0 Mio. EUR) zusammen. Die Umsatzerlöse aus NPL-Investitionen resultieren aus der Bearbeitung der eigenen Portfolios und setzen sich aus Investitionserlösen zusammen. Die Umsatzerlöse aus dem Service stammen aus der Bearbeitung von fremden Portfolios und beinhalten die hieraus entstehenden Service-Gebühren sowie Kostenerstattungen. Sonstige Umsatzerlöse beinhalten Erlöse aus Wartungsleistungen und Programmierarbeiten für Fitnessstudios. Der Anstieg der Umsatzerlöse resultieren aus neuen Serviceverträgen mit Kunden, verbesserten internen Prozessen, einem höheren Investitionsvolumen in 2018, welches sich in 2019 in den Umsatzerlösen aus NPL-Investitionen niederschlägt sowie einem Verkauf von eigenen Portfolios an einen Dritten. Die Bewertungseffekte belaufen sich in 2019 auf 37,6 Mio. EUR (i.Vj. 28,6 Mio. EUR). Im Wesentlichen werden unter den Bewertungseffekten die Ergebnisse aus den Portfoliobewertungen dargestellt. Diese betrugen in 2019 37,9 Mio. EUR gegenüber 29,5 Mio. EUR im Vorjahr. Die Portfoliobewertungen beinhalten sowohl die positiven als auch negativen Abweichungen zwischen den Planwerten und den Istwerten sowie die Anpassungen der prognostizierten Collection-Pläne der einzelnen Portfolios. Der Anstieg der Bewertungseffekte ist auf Mehreinzüge und die daraus folgenden positiven Anpassungen der prognostizierten Collection-Pläne zurückzuführen. Die positiven Ergebnisse in den letzten Jahren konnten vor allem durch kontinuierliche Verbesserungen in der Analyse der Portfolios als auch in der daraus folgenden Bearbeitung der Portfolios erzielt werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen im Berichtsjahr 6,2 Mio. EUR (i. Vj. 6,7 Mio. EUR). Ein Großteil der Erträge in 2019 resultiert aus der Auflösung von Verbindlichkeiten in Höhe von 1,2 Mio. EUR (i.Vj. 4,0 Mio. EUR), aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. EUR (i.Vj. 0,7 Mio. EUR) sowie aus Erträgen aus Sachbezügen in Höhe von 0,8 Mio. EUR (i.Vj. 0,8 Mio. EUR). Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr Erträge aus Schadenersatzleistungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR realisiert. Im Vorjahr waren Auflösungen für Sonderzahlungen in Höhe von 0,8 Mio. EUR enthalten, die in der ursprünglich berücksichtigten Höhe nicht angefallen sind. Der Personalaufwand des Konzerns beläuft sich im Berichtsjahr auf 86,1 Mio. EUR (i. Vj. 76,6 Mio. EUR). Davon betragen die Löhne und Gehälter 72,4 Mio. EUR (i. Vj. 64,7 Mio. EUR) und die sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung 13,6 Mio. EUR (i. Vj. 11,9 Mio. EUR). Hauptgrund für den Anstieg des Personalaufwands ist der Anstieg der Anzahl der Mitarbeiter von durchschnittlich 1.341 in 2018 auf durchschnittlich 1.412 in 2019. Die Abschreibungen auf Vermögenswerte in Höhe von 27,9 Mio. EUR (i. Vj. 19,2 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 21,2 Mio. EUR (i. Vj. 17,8 Mio. EUR). Erstmalig in 2019 werden Abschreibungen auf Nutzungsrechte ausgewiesen. Dies belaufen sich auf 4,5 Mio. EUR und resultieren aus der Anwendung von IFRS 16. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 180,0 Mio. EUR (i. Vj. 182,2 Mio. EUR). Diese setzen sich im Wesentlichen aus Aufwendungen des Inkassoprozesses in Höhe von 136,1 Mio. EUR (i. Vj. 131,2 Mio. EUR), allgemeinen Verwaltungskosten, Beiträgen und Mieten in Höhe von insgesamt 18,1 Mio. EUR (i.Vj. 25,9 Mio. EUR), sowie Aufwendungen für Personalbeschaffung und freie Mitarbeiter in Höhe von 11,0 Mio. EUR (i.Vj. 10,8 Mio. EUR) zusammen. Darüber hinaus sind Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von 4,7 Mio. EUR (i. Vj. 7,6 Mio. EUR) sowie Kosten aus Weiterbelastungen von verbundenen Unternehmen des Garfunkelux-Konzerns in Höhe von 2,9 Mio. EUR (i.Vj. 3,5 Mio. EUR) angefallen. Der Rückgang der Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 sowie aus Kosteneinsparungen in verschiedenen Bereichen. Im Rahmen der Anwendung von IFRS 16 werden Aufwendungen für Miete und Leasing nicht mehr direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sondern als Miet- und Leasingverhältnisse im Rahmen von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten bilanziert. Für das Vorjahr wurden in dieser Position 10,2 Mio. EUR für Aufwendungen aus Operate-Lease-Verträgen erfasst. Gegenläufig zum Rückgang der Gesamtsumme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich die Aufwendungen aus den Inkassoprozessen erhöht. Diese Entwicklung korrespondiert mit der Entwicklung der Umsatzerlöse. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) beläuft sich auf 12,4 Mio. EUR (i. Vj. 1,4 Mio. EUR). Die Zinsen und ähnliche Erträge betragen 2,8 Mio. EUR (i. Vj. 2,2 Mio. EUR), während sich die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen auf 47,4 Mio. EUR (i. Vj. 43,6 Mio. EUR) belaufen. Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus den Zinsen für die von der Garfunkelux Holdco 3 S.A. gewährten Darlehen. In 2019 entstanden zusätzliche Zinsen durch verschiedene Inanspruchnahmen der RCF. Das Ergebnis vor Steuern beläuft sich auf - 32,3 Mio. EUR (i. Vj. - 40,0 Mio. EUR). Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergibt sich im Berichtsjahr ein Steuerertrag in Höhe von 3,0 Mio. EUR (i. Vj. Steuerertrag 4,1 Mio. EUR). Dieser resultiert aus der Bildung von aktiven latenten Steuern in Höhe von 5,3 Mio. EUR (i. Vj. 6,3 Mio. EUR) und gegenläufigen laufenden Steueraufwendungen in Höhe von 2,2 Mio. EUR (i. Vj. 2,2 Mio. EUR). In den laufenden Steueraufwendungen sind 0,8 Mio. EUR Steuererstattungen aus Vorjahren enthalten (i.Vj. Steueraufwand aus Vorjahren in Höhe von 1,1 Mio. EUR). Die Bildung der aktiven latenten Steuern erfolgte im Wesentlichen aufgrund der Aktivierung von steuerlichen Verlustvorträgen. Das Ergebnis nach Steuern beträgt -29,2 Mio. EUR (i.Vj. -35,9 Mio. EUR). 3 Finanzlage Dem Lowell-Konzern stehen zur Finanzierung folgende Darlehen und Kreditlinien zur Verfügung:
Die Lowell hat den Kauf der LFS-Gruppe zum einen über eine Zuzahlung ihrer Gesellschafterin in die Kapitalrücklage über 265,0 Mio. EUR sowie über ein Darlehen der Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxemburg/Luxemburg, finanziert. Das Darlehen beläuft sich auf 365,0 Mio. EUR. Die hierfür vereinbarten Konditionen sind identisch mit den Konditionen des Bonds, den die Garfunkelux Holdco. 3 S.A. an institutionelle Anleger begeben hat. Der Bond hat eine Laufzeit bis August 2022 und eine Verzinsung von 7,5 %. Die Zinsen sind halbjährlich am 1. Februar und 1. August jedes Jahres zu zahlen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich. Der Kauf der Tesch-Gruppe wurde über ein Darlehen der Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxemburg/Luxemburg, finanziert. Das Darlehen belief sich auf 230,0 Mio. EUR. Die hierin vereinbarten Konditionen sind identisch mit den Konditionen des Bonds, den die Garfunkelux Holdco 3 S.A. an institutionelle Anleger begeben hat. Der Bond hat eine Laufzeit bis Oktober 2021 und eine Verzinsung von Euribor plus 5,5 %. Im Rahmen der vorzeitigen Rückführung des High-Yield Bonds und der Begebung der neuen High-Yield-Anleihe über 415,0 Mio. EUR wurde auch das Darlehen Garfunkelux Holdco 3 S.A. über nominell 230,0 Mio. EUR zurückgeführt und ein neues Darlehen in Höhe von 239,0 Mio. EUR von der Garfunkelux Holdco 3 S.A. an die Lowell ausgegeben. Die Konditionen des Darlehens entsprechen im Wesentlichen denen des High-Yield Bonds mit einer Laufzeit bis Ende September 2023 und einer Verzinsung von Euribor plus 3,5%. Die Zinsen sind vierteljährlich am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jedes Jahres zu zahlen. Der Lowell wurde im Jahr 2018 ein weiteres Darlehen über insgesamt 57,0 Mio. EUR seitens der Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxemburg/Luxemburg, gewährt, um die unterjährig in Anspruch genommene Revolving Credit Facility rückführen zu können. Der Zinssatz des Darlehens beträgt 3,56 %. Das Darlehen ist zum 1. November 2023 endfällig. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2018 ein Darlehen über insgesamt 1,5 Mio. EUR seitens der Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxemburg/Luxemburg, gewährt. Der Zinssatz des Darlehens entspricht dem von der Garfunkelux Holdco 3 S.A. bei der zur Finanzierung des Darlehens aufgenommenen Schuldverschreibung vereinbarten Zinssatzes zuzüglich eines marktüblichen Zuschlags. Das Darlehen ist zum 1. August 2022 endfällig. Lowell wurden im Geschäftsjahr 2019 zwei weitere Darlehen durch die Garfunkelux Holdco 3 S.A. gewährt. Ein Darlehen i. H. v. 12,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 1. November 2023 und ein Darlehen i. H. v. 44,5 Mio. EUR, ebenfalls mit der Laufzeit bis zum 1. November 2023. Beide Darlehen sind endfällig und werden mit 3,56 % p. a. verzinst. Die Lowell Holding GmbH, Essen, und einige ihrer Tochter- und Schwestergesellschaften sind Garantiegeber für folgende Anleihen:
Darüber hinaus hat die Lowell am 29. Juni 2015 einen Vertrag über eine Revolving Credit Facility über 60,0 Mio. EUR abgeschlossen, welcher am 18. August 2015 auf 200,0 Mio. EUR und am 22. Mai 2018 auf 455,0 Mio. EUR erhöht wurde. Die RCF hat eine variable Verzinsung, die vom LIBOR abhängig ist. Zusätzlich sind vierteljährlich Bereitstellungsgebühren für den nicht in Anspruch genommenen Teil der RCF zu zahlen. Die RCF kann vom Lowell-Konzern oder der englischen Lowell-Gruppe in Anspruch genommen werden und dient überwiegend zur Finanzierung von Investitionen in Portfolios zahlungsgestörter Forderungen. Zum 31. Dezember 2019 wurde die RCF von der englischen Lowell-Gruppe in Höhe von 225,0 Mio. GBP (i. Vj. 6,0 Mio. GBP) und vom Lowell-Konzern in Höhe von 47,5 Mio. EUR (i.Vj. 9,0 Mio. EUR) in Anspruch genommen. Zur Diversifizierung der Finanzierungsstruktur ist der Lowell-Konzern im Geschäftsjahr 2017 wieder an den Kapitalmarkt herangetreten, um zahlungsgestörte Forderungen zu verbriefen. Das Transaktionsvolumen belief sich auf 21,1 Mio. EUR, wobei 15,6 Mio. EUR als Senior Loan von einem deutschen Kreditinstitut und 5,5 Mio. EUR als Subordinated Loan von der LFS GmbH, Essen, als Subordinated Lender gegeben wurden. Der Senior Loan ist endfällig am 29. September 2019, falls er nicht vorzeitig getilgt wird. Die Verzinsung beträgt 3,25 %. Am 30. November 2018 wurde eine nachträgliche Kaufpreisanpassung in Höhe von 7,9 Mio. EUR auf Seiten des Senior Loans durchgeführt. Gleichzeitig verlängerte sich die Laufzeit auf den 22. Juli 2022. Am 22. November 2019 wurde eine weitere Kaufpreisanpassung des Senior Loans in Höhe von 10,6 Mio. EUR vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2019 hat sich der Finanzmittelbestand, definiert als Zahlungsmittel zuzüglich Zahlungsmitteläquivalenten, um 15,4 Mio. EUR erhöht (i.Vj. -7,9 Mio. EUR). Dabei resultiert aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit ein Cashflow von 76,7 Mio EUR (i. Vj. 39,5 Mio. EUR). Dies spiegelt den aus dem operativen Geschäft des Lowell-Konzerns resultierenden Liquiditätsüberschuss wider, wenn das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen um zahlungsunwirksame Positionen wie Abschreibungen oder Wertänderungen von Portfolios korrigiert wird. Die Investitionstätigkeit führte zu einem Cashflow in Höhe von -116,0 Mio. EUR (i.Vj. - 74,8 Mio. EUR), wovon der überwiegende Teil mit 74,4 Mio. EUR (i.Vj. 64,7 Mio. EUR) Investitionen in NPL-Portfolios betrifft. Darüber hinaus wurden in 2019 deutlich höhere Tilgungen auf gewährte Darlehen und andere Finanzinvestitionen getätigt. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich in 2019 auf 54,7 Mio. EUR (i. Vj. -27,4 Mio. EUR). Ausschlaggebend für den Mittelzufluss war die Gewährung weiterer Darlehen der Garfunkelux Holdco 3 S.A. in Höhe von insgesamt 56,5 Mio. EUR. Die RCF wurde mit 38,5 Mio. EUR in Anspruch genommen. Aus der Verbriefung von Portfolios konnte zudem ein Mittelzufluss in Höhe von 10,6 Mio. EUR (i.Vj. 7,9 Mio. EUR) erzielt werden. Demgegenüber resultierten Mittelabflüsse durch die Zinszahlungen auf die Darlehen der Garfunkelux Holdco 3 S.A. und der RCF in Höhe von 39,1 Mio. EUR (i.Vj. 40,6 Mio. EUR) sowie aus der Tilgung der Finanzierung der Portfolios in Höhe von 6,4 Mio. EUR (i.Vj. 7,4 Mio. EUR). Aus dem Abschluss von Verträgen aus dem revolvierenden Ankauf von zahlungsgestörten Forderungen hat sich der Lowell-Konzern vertraglich zu zukünftigen Investitionen verpflichtet. Die Höhe der zukünftigen Investitionen ist abhängig vom angedienten Forderungsvolumen. Wesentliches Ziel der zentralen Liquiditäts- und Kapitalsteuerung ist es, sicherzustellen, dass der Lowell-Konzern seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Darüber hinaus soll eine der Risikostruktur des Unternehmens angemessene Kapitalbasis erhalten und ein dementsprechend gutes Bonitätsrating erreicht werden. Der Lowell-Konzern verfügt derzeit über kein externes Rating. 4 Vermögenslage Zum Stichtag weist der Lowell-Konzern eine Bilanzsumme in Höhe von 1.074,1 Mio. EUR (i. Vj. 987,6 Mio. EUR) aus. Das Konzerneigenkapital beläuft sich auf 115,1 Mio. EUR (i. Vj. 145,9 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote beträgt somit 10,7 % (i. Vj. 14,8 %). Die wesentlichen Vermögenswerte betreffen die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 528,7 Mio. EUR (i. Vj. 528,7 Mio. EUR), immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 99,7 Mio. EUR (i. Vj. 108,7 Mio. EUR) sowie zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen in Höhe von 261,2 Mio. EUR (i. Vj 238,3 Mio. EUR). Darüber hinaus werden Flüssige Mittel in Höhe von 65,7 Mio. EUR (i. Vj. 50,3 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte betreffen den Geschäfts- oder Firmenwert der LFS-Gruppe, der aus dem Kauf der Carl Holding GmbH resultiert, sowie den Geschäfts- der Firmenwert aus dem Kauf der Tesch-Gruppe und der IS-Gruppe. In den immateriellen Vermögenswerten enthalten sind vor allem im Rahmen der verschiedenen Purchase Price Allocations identifizierte Kundenbeziehungen mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 76,7 Mio. EUR (i. Vj. 89,5 Mio. EUR). Bei den übrigen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um erworbene und selbsterstellte Software sowie hierauf geleistete Anzahlungen. Zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen umfassen die von den einzelnen Gesellschaften des Lowell-Konzerns gekauften Portfolios, welche durch die Gesellschaften der Gruppe selbständig bearbeitet werden. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der besseren Bearbeitung der Portfolios und den daraus resultierenden Zuschreibungen auf die Portfolios sowie aus höheren Portfolioerwerben. Das Fremdkapital beträgt 959,0 Mio. EUR (i. Vj. 841,7 Mio. EUR). Es beinhaltet im Wesentlichen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 722,1 Mio. EUR (i.Vj. 665,0 Mio. EUR), bei welchen es sich wiederum nahezu ausschließlich um Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin aus der Darlehensvergabe sowie der damit zusammenhängenden Zinsabgrenzung handelt. Die Erhöhung in 2019 resultiert aus den neu gewährten Darlehen über 56,5 Mio. EUR. Darüber hinaus werden unter dem Fremdkapital passive latente Steuern in Höhe von 33,6 Mio. EUR (i. Vj. 39,5 Mio. EUR) ausgewiesen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung von NPL-Portfolios sowie die im Rahmen der Purchase Price Allocation identifizierten immateriellen Vermögenswerte. Die Ertragssteuerrückstellungen in Höhe von 29,7 Mio. EUR (i. Vj. 30,3 Mio. EUR) betreffen Rückstellungen für Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 7,2 Mio. EUR (i. Vj. 6,7 Mio. EUR), Gewerbesteuer in Höhe von 7,9 Mio. EUR (i. Vj. 7,2 Mio. EUR) sowie Rückstellungen für die laufende Betriebsprüfung in Höhe von 14,6 Mio. EUR (i. Vj. 16,3 Mio. EUR). Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 64,1 Mio. EUR (i. Vj. 59,3 Mio. EUR) setzen sich aus mehreren Sachverhalten zusammen. Sie beinhalten neben den schon oben angeführten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 12,3 Mio. EUR (i.Vj. 14,5 Mio. EUR) im Wesentlichen Weiterleitungsverpflichtungen aus der Portfolioverwaltung in Höhe von 18,0 Mio. EUR (i. Vj. 13,5 Mio. EUR), Verbindlichkeiten aus dem Barabfindungsangebot in Höhe von 8,8 Mio. EUR (i. Vj. 8,0 Mio. EUR) sowie mitarbeiterbezogene Verbindlichkeiten in Höhe von 4,3 Mio. EUR (i. Vj. 3,2 Mio. EUR). Darüber hinaus werden Verbindlichkeiten aus der Verbriefung in Höhe von 7,7 Mio. EUR (i. Vj. 6,3 Mio. EUR) ausgewiesen. Finanzielle Leistungsindikatoren Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für den Lowell-Konzern sind die Umsatzerlöse aus dem Servicegeschäft, die Collections auf die Portfolios, das adjusted EBITDA und sowie das CASH EBITDA. Hinzu kommen noch die Investitionen in Portfolios. Das EBITDA ermittelt sich als Umsatzerlöse zuzüglich sonstigen betrieblichen Erträgen und Bewertungseffekten abzüglich Aufwendungen für bezogene Leistungen, Personalaufwand sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. Das adjusted EBITDA ist definiert als EBITDA, korrigiert um Sonder- und Einmaleffekte. Zur Ermittlung des Cash EBITDAs werden noch die erzielten Zahlungseingänge der Schuldner, die zur Tilgung der Portfolios verwendet werden, hinzugerechnet. Die Entwicklung der Umsatzerlöse wurde in der Ertragslage erläutert. Die Collections auf die Portfolios beliefen sich in 2019 auf 178,0 Mio. EUR, eine Steigerung von 30,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr. Hier spiegelt sich die sehr gute Performance auf den Kaufportfolios wieder, welche die Erwartungen übererfüllen konnte. Zugleich trug auch der Einmaleffekt aus dem Verkauf von Portfolios in Höhe von 10,0 Mio. EUR zu der guten Entwicklung bei. In 2019 beträgt das CASH EBITDA der LFS-Gruppe 112,9 Mio. EUR, während es sich in 2018 auf 82,5 Mio. EUR belief. Auch hier spielt der Anstieg der Collections auf den Portfolios die entscheidende Rolle für den Anstieg des CASH EBITDAs. Das adjusted EBITDA in Höhe von 61,4 Mio. EUR konnte ebenfalls deutlich gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden (i.Vj. 43,8 Mio. EUR). Die Investitionen in neue Portfolios erhöhten sich von 64,8 Mio. EUR auf 74,4 Mio. EUR. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns Das Geschäftsjahr 2019 war operativ eines der stärksten Jahre des Lowell-Konzerns. Fast alle finanziellen Leistungsindikatoren konnten gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden, wenngleich sie teilweise hinter den Budgetwerten zurückblieben. Die avisierten Umsatzerlöse betrugen rund 280 Mio. EUR, während sich die tatsächlichen Umsatzerlöse auf 263,1 Mio. EUR beliefen. Hier spielt im Wesentlichen das gegenüber dem Budget geringere Neugeschäft im Servicebereich die entscheidende Rolle. Das adjusted EBITDA für 2019 betrug 61,4 Mio. EUR gegenüber einem budgetierten Wert zwischen 70 Mio. EUR und 75 Mio. EUR. Auch wenn durch das geringere Neugeschäft im Servicebereich das erwartete adjusted EBITDA nicht erreicht werden konnte hat der Lowell-Konzern das bislang beste adjusted EBITDA der Firmengeschichte erzielt. Das CASH EBITDA war mit einem Wert zwischen 105 und 115 Mio. EUR geplant und belief sich auf 112,9 Mio. EUR. Damit konnte nahezu eine Punktlandung erzielt werden, wobei das geringere Neugeschäft im Servicebereich durch höhere Collections im Kaufgeschäft kompensiert werden konnte. Das Investitionsvolumen in neue Portfolios im Jahr 2019 konnte mit einer Höhe von 74,4 Mio. EUR den geplanten Wert in Höhe von 69 Mio. EUR übertreffen. Diese Investitionen sollen in den Folgejahren zu einer Steigerung der Collections aus dem Kaufgeschäft führen. Das Jahresergebnis 2019 von -29,2 Mio. EUR lag etwas unter dem prognostizierten Wert zwischen -15 und -20 Mio. EUR. Auch hier spiegelt sich das geringere Neugeschäft im Servicebereich wieder, allerdings waren die Zinsaufwendungen auch höher als geplant, da die Käufe teilweise über die Inanspruchnahme der RCF finanziert wurden. Aufgrund der insgesamt positiven Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 erwartet das Management auch für die nächsten Jahre eine positive Entwicklung. Die Unternehmensgruppe verfügt im Forderungsmanagement über eine hervorgehobene Marktposition, sowohl mit Blick auf die Gesamtstellung im Markt als auch im Hinblick auf einzelne Kunden und Forderungssegmente. Zudem sind viele Portfolio-Kaufverträge Verträge über den revolvierenden Ankauf von Forderungen, wodurch der Ankauf von Portfolios über einen bestimmten Zeitraum für die Zukunft gesichert wird. 5 Entwicklung und Management von Chancen und Risiken Im Folgenden werden die Chancen und Risiken des Lowell-Konzerns dargestellt. Dabei wird zunächst auf die Risiken eingegangen. Der Risikobericht umfasst die Angaben nach IFRS 7.31 - 42. a. Aufgaben, Methoden und Organisation des Risikomanagements des Lowell-Konzerns Die Zielsetzung des Risikomanagements des Lowell-Konzerns besteht darin, geeignete Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass
Vor dem Hintergrund dieser Ziele ist ein adäquates Risikomanagementsystem im Lowell-Konzern eingerichtet, in dessen Mittelpunkt zeitgemäße Risikoidentifikations- und -bewertungsverfahren, sachgerechte Sicherungs- und Steuerungsmaßnahmen sowie zeitnahe Risikoberichte an die verantwortlichen Entscheidungsträger stehen. Risiko wird im Lowell-Konzern als unerwartete negative Abweichung des Ergebnisses vom erwarteten Wert verstanden. Zusätzlich stellt das Compliance Management System (CMS) die Grundlage für eine regelmäßige Analyse der Compliance-Risiken auf zentraler Ebene dar. Der Lowell-Konzern und seine Geschäftsaktivitäten werden im Hinblick auf potenzielle Compliance-Risiken fortlaufend analysiert, um gegebenenfalls Maßnahmen abzuleiten. Auf Basis eines genehmigten Compliance-Tätigkeitsplans werden zudem Kontroll- und Prüfungstätigkeiten ausgeführt. Die Organisation sowie Durchführung erfolgt durch die Compliance-Verantwortlichen der Abteilung Konzernrevision/Compliance mit Unterstützung durch dezentrale Compliance-Koordinatoren in den Tochtergesellschaften. Im Anschluss an den fortlaufenden Risikoidentifikations-, Risikoanalyse- und Risikosteuerungsprozess werden die Risiken zeitnah an die Geschäftsführungsebene, an den Group Chief Risk Officer sowie an die regionalen und gruppenweiten Risk & Com- pliance-Gremien berichtet, wodurch organisatorisch sichergestellt wird, dass diese über ein realitätsgerechtes Bild der Risikosituation verfügen. Im Rahmen dieses Risikoberichtssystems stellen die Abteilungen Treasury, Controlling und Rechnungswesen monatlich betriebswirtschaftliche Auswertungen hinsichtlich des Ergebnisses, der Liquidität und der wichtigsten Steuerungsgrößen zur Verfügung. Auf der Grundlage dieses Management-Informationssystems überwacht die Geschäftsführung des Lowell-Konzerns zeitnah die Geschäftsentwicklungen aller Konzerngesellschaften und bespricht die aktuelle Geschäftssituation regelmäßig mit den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften. Die Geschäftsführung wird regelmäßig über die aktuelle Risikosituation informiert. Als Bestandteil des Risikomanagementprozesses erfolgen darüber hinaus regelmäßig Prüfungen der operativen Geschäftstätigkeit der Konzerngesellschaften durch die Konzernrevision. In organisatorischer Hinsicht liegt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement bei der Geschäftsführung der Lowell. Unterstützt wird diese fachlich durch den Group Chief Risk Officer. Die Aufgabe der Risikoidentifikation und -bewertung ist weitgehend in der LFS GmbH zentralisiert und erfolgt in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Controlling/Risikomanagement und Konzernrevision/Compliance. Das operative Risikomanagement (im Sinne der Entscheidung über das Eingehen von Risikopositionen sowie die Durchführung von Absicherungsmaßnahmen) liegt innerhalb des Verantwortungsbereichs der Geschäftsleitungen der Tochtergesellschaften, bestimmter Abteilungsleiter der LFS GmbH und der Lowell sowie der Geschäftsführung der Lowell. b. Adressenrisiken Das Adressenrisiko bezeichnet die Möglichkeit, dass es zu Zahlungsausfällen kommt, weil ein Vertragspartner seinen vertraglichen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht in vollem Umfang oder überhaupt nicht nachkommt. Der Lowell-Konzern ist Adressenrisiken auf unterschiedliche Art ausgesetzt, nämlich (a) unmittelbar aufgrund der Anlage liquider Mittel und (b) mittelbar aus dem Kauf von Portfolios leistungsgestörter besicherter und unbesicherter Forderungen, sogenannter Non-Performing Loans (NPL) (Investitionsrisiko). Aus Konzernsicht bildet das Investitionsrisiko zum Bilanzstichtag die bedeutendste Risikoart. Das im Rahmen der Anlage von liquiden Mittel entstehende Kreditrisiko wird dadurch begrenzt, dass der Konzern nur mit Partnern einwandfreier Bonität zusammenarbeitet. Das bilanzielle Risikoexposure belief sich per 31. Dezember 2019 auf 418,4 Mio. EUR (i. Vj. 343,4 Mio. EUR) und verteilte sich wie folgt auf die einzelnen Risikopositionen:
Hinsichtlich des Investitionsrisikos geht jeder Investition in ein Portfolio leistungsgestörter Forderungen ein intensiver Entscheidungs- und Bewertungsprozess voraus, dessen Ergebnis eine Projektion des erwarteten Cashflows ist. Diese Cashflow-Projektion dient als Grundlage umfangreicher zeitnaher Planabweichungsanalysen, die wiederum Grundlage des aktiven Portfoliomanagements durch die Geschäftsführung der Lowell sowie die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften sind. c. Preisrisiken Preisrisiken äußern sich in negativen Wertänderungen von Vermögenspositionen, die durch unerwartete Marktpreisschwankungen hervorgerufen werden. Zu den Preisrisiken, denen der Lowell-Konzern unmittelbar bzw. mittelbar über die Konzerngesellschaften gegenübersteht, zählen Zinsänderungs- sowie Margenrisiken. Zinsänderungsrisiken - verstanden als Gefahr einer durch Zinsänderungen bedingten Verringerung des Barwertes des Gesamtzahlungsstromes aller relevanten Investitionen und korrespondierender Finanzierungen - können sowohl auf der Ebene der Lowell als auch auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften auftreten, und zwar jeweils in Form des Festzinsrisikos und in Form des variablen Zinsänderungsrisikos. Die Risikosteuerung wie auch das gesamte Finanzmanagement erfolgen zentral auf Ebene der LFS GmbH als Zwischenholding. Die Risikopolitik gegenüber dem Zinsänderungsrisiko besteht darin, bei allen wesentlichen Risikopositionen eine möglichst durchgängige Absicherung zu erzielen. Margenrisiken treten im Forderungsmanagement auf. Aufgrund des steigenden Wettbewerbs sowie einer zunehmenden Preissensibilisierung von NPL-Anbietern entstehen für den Lowell-Konzern Margenrisiken. Diese können sich in Renditen (Margen) äußern, die unterhalb des Erwartungswertes liegen. Von diesem Risiko betroffen sind sowohl Servicemandate als auch NPL-Ankäufe. d. Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko ist die Gefahr, dass der Lowell-Konzern seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht oder nicht betragsgenau nachkommen kann. Liquiditätsrisiken werden auf Konzernebene gesteuert. Hierzu besteht ein differenziertes Steuerungsinstrumentarium, das sich aus den drei nachfolgend beschriebenen Bestandteilen zusammensetzt. Das kurzfristige Cash Management des Lowell-Konzerns umfasst, unter Zuhilfenahme der entsprechenden Applikationen im Treasury Management System, die täglich rollierende, dezentrale, direkte Erfassung der Liquiditätssituation der einzelnen Konzerngesellschaft auf Tagesbasis und wird täglich durch den Bereich Treasury an die Geschäftsführung der Lowell und der operativen Gesellschaften berichtet. Die mittelfristige operative Liquiditätsplanung des Lowell-Konzerns plant in vierwöchig rollierendem Rhythmus dezentral die Entwicklung der verfügbaren Liquiditätssalden pro Gesellschaft für einen Zeitraum der nächsten 13 Wochen auf Wochenbasis, sowie für einen Zeitraum von 52 Wochen (1 Jahr) auf Monatsbasis. Das strategische Liquiditätsmanagement plant einmal jährlich, im Wege der Identifikation sämtlicher cash-wirksamer Planpositionen der Konzerngeschäftsplanung, die Liquiditätsentwicklung des Lowell-Konzerns für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Darstellung des ersten Planjahres erfolgt auf monatlicher Basis, die weiteren Planjahre pro Quartal. Um unerwartete zeitliche Divergenzen zwischen Ein- und Auszahlungen auffangen zu können, wird eine ausreichend bemessene Liquiditätsreserve vorgehalten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist es zu keinem Zeitpunkt zu Liquiditätsengpässen im Sinne der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Lowell und ihrer Tochtergesellschaften gekommen. Zum 31. Dezember 2019 wiesen die Brutto-Zahlungsströme der finanziellen Verbindlichkeiten aus Darlehen, bestehend aus Zins- und Tilgungsanteilen, folgende Fälligkeitsstruktur auf:
Kapitalsteuerung Grundsätzlich ist das Ziel der Kapitalsteuerung, sicherzustellen, dass der Lowell-Konzern über eine zur Risikostruktur des Unternehmens angemessene Eigenkapitalbasis verfügt. Dies bildet die Voraussetzung dafür, dass der Lowell-Konzern jederzeit ausreichenden Zugang zu liquiden Mitteln an den Geld- und Kapitalmärkten hat. Diese Funktion wird zentral auf Ebene der LFS-Gruppe übernommen. Regulatorischen Kapitalanforderungen unterliegt der Lowell-Konzern nicht. Ein sich abzeichnender Kapitalbedarf wird frühzeitig ermittelt. Es werden entsprechende Kapitalmaßnahmen beschlossen und durchgeführt. e. Operationelle Risiken Zu den relevanten operationellen Risiken zählen Elementarrisiken, Risiken aus dem Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen, rechtliche Risiken, personelle Risiken sowie bestimmte Risiken, die sich im Zusammenhang von Unternehmensbeteiligungen ergeben. Der Lowell-Konzern ist gegen Elementarrisiken wie Feuer, Einbruch und Diebstahl, Wasserschäden, Sturm sowie Betriebsunterbrechung und Haftpflicht angemessen versichert. Um den Geschäftsbetrieb unabhängig davon in Katastrophenfällen aufrechterhalten zu können, existiert ein Notfallplan zur sofortigen Wiederherstellung der Systembereitschaft an einem separaten Standort (Notfallrechenzentrum). Der Datenbestand der Konzerngesellschaften wird täglich gesichert und Kopien der jeweils letzten Sicherungsdatenträger zusätzlich außerhalb der Geschäftsräume gelagert. Um rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, werden die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung zeitnah durch die verantwortlichen Mitarbeiter verfolgt und hinsichtlich der für die Konzerngesellschaften relevanten Sachverhalte untersucht. Mögliche Auswirkungen der in der aktuellen wirtschafts- und steuerpolitischen sowie aufsichtsrechtlichen Diskussion behandelten Themen auf die Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften werden ebenfalls in dieser Weise kontinuierlich analysiert, beurteilt und an die entsprechenden Entscheidungsträger weitergeleitet. Um personelle Risiken rechtzeitig erkennen zu können, werden die Personalfluktuation sowie der Krankenstand innerhalb der einzelnen Konzerngesellschaften monatlich ermittelt. Weiterhin bestehen operationelle Risiken darin, dass insbesondere Großkunden ihre Serviceverträge mit dem Lowell-Konzern kündigen. Dem wirken die Konzerngesellschaften insbesondere durch die hohe Qualität der erbrachten Dienstleistungen im Rahmen mehrjähriger Verträge entgegen. Bestandsgefährdende Risiken bestehen nicht. f. Chancen Grundsätzlich sieht sich der Lowell-Konzern in den Branchen, in denen er tätig ist, gut aufgestellt. Die Konzernunternehmen besitzen langjährige Erfahrung in den einzelnen Branchen und sind dort etabliert und anerkannt. Langfristige Kundenbeziehungen bestätigen diese starke Marktstellung. Durch die Schwesterkonzerne in Großbritannien und den nordischen Ländern sieht die Geschäftsführung weiterhin große Synergiepotentiale. Darüber hinaus wird an der Harmonisierung der Prozesse über die Gesellschaften hinweg gearbeitet, was ebenfalls ein großes Potential bietet und zu einer Verbesserung der Rentabilität führen soll. Auch die bereits eingeleiteten und geplanten Maßnahmen auf der Kostenseite werden zu einer Steigerung der Ergebnisse in den nächsten Jahren führen. Darüber hinaus sieht die Geschäftsführung weitere Chancen durch die Erschließung weiterer Branchen, wie zum Beispiel im Energiesektor und öffentlichen Sektor. Auch der Erwerb weiterer Inkassounternehmen wird als Chance für den Lowell-Konzern angesehen und entsprechend wird der Markt weiter beobachtet. Als eine große Chance werden auch die Mitarbeiter angesehen, die durch interne und externe Maßnahmen weiter gefördert und entwickelt werden. 6 Ausblick Die erfreuliche Entwicklung in 2019 wird grundsätzlich auch für die nächsten Jahre erwartet. Die in den Vorjahren eingeleiteten Maßnahmen zur Optimierung der Prozesse hin zu Best-in-class-Prozessen zeigen, dass sich der Lowell-Konzern auf dem richtigen Weg befindet. Hieran soll weitergearbeitet werden, zusammen mit der Reduzierung und Harmonisierung der Forderungsmanagementsysteme und der Stärkung der Digitalisierung von Prozessen. Zudem soll die Angebotspalette erweitert werden. Die Erwartung für das Jahr 2020 wird jedoch beeinflusst durch die COVID-19-Pandemie. Das Corona-Virus ist seit Januar 2020 ein sich weltweit ausbreitendes Risiko, welches die Geschäftsaktivitäten des Lowell-Konzerns in den ersten Monaten 2020 beeinflusst hat. Themen hierbei sind die teilweise eingeschränkte Zahlungsfähigkeit von Schuldnern, die zurückhaltende Übergabe von ausstehenden Forderungen unserer Kunden im Rahmen des Servicegeschäftes aufgrund des von der Bundesregierung initiierten Schuldenmoratoriums sowie ein eingeschränktes Angebot an auf dem Markt erwerbbaren notleidenden Krediten und Forderungen. Der Lowell-Konzern hat Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen auf sie und ihre verschiedenen Stakeholder so gering wie möglich zu halten. So wurde beispielsweise im Lowell-Konzern im zweiten Quartal 2020 die bestehende Revolving Credit Facility in Höhe von 70,0 Mio. EUR in Anspruch genommen, um zukünftig Portfolios kurzfristig auch in wesentlichem Umfang erwerben zu können. Abhängig von der weiteren Entwicklung ist nicht auszuschließen, dass sich künftig weitere negative Auswirkungen auf die Ertragslage, insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung der angekauften Portfolien und den hieraus sowie dem Forderungsmanagement generierten Umsatzerlösen, ergeben. Lowell wird auch zukünftig die weiteren Entwicklungen beobachten, potentielle Auswirkungen auf unser Geschäft untersuchen und etwaigen negativen Entwicklungen aktiv entgegenwirken. Für das Jahr 2020 rechnet das Management unter den gegebenen Umständen mit Umsatzerlösen in Höhe zwischen 230 Mio. EUR und 250 Mio. EUR, davon Umsatzerlöse aus dem Servicegeschäft zwischen 90 Mio. EUR und 100 Mio. EUR. Die Zahlungseingänge auf das Kaufgeschäft werden mit einer Höhe zwischen 140 Mio. EUR und 160 Mio. EUR erwartet. Für das adjusted EBITDA, also das um Einmal- und Sondereffekte bereinigte EBITDA, wird ein Wert zwischen 30 Mio. EUR und 45 Mio. EUR prognostiziert, während für das CASH EBITDA ein Betrag zwischen 90 Mio. EUR und 105 Mio. EUR erwartet wird. Das Investitionsvolumen wird auf einen Wert zwischen 45 Mio. EUR und 60 Mio. EUR geschätzt. Das Management erwartet für 2021 dann wieder einen Anstieg der Zahlen mit Umsatzerlösen zwischen 240 und 260 Mio. EUR, davon Umsatzerlöse aus dem Servicegeschäft in einer Höhe zwischen 95 Mio. EUR und 110 Mio. EUR, ein adjusted EBITDA zwischen 50 Mio. EUR und 70 Mio. EUR sowie ein CASH EBITDA zwischen 120 Mio. EUR und 140 Mio. EUR. Das Investitionsvolumen ist mit 70 Mio. EUR bis 80 Mio. EUR geplant.
Essen, 6. November 2020 gez. Anke Blietz-Weidmann, Geschäftsführerin gez. Holger Taubmann, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Lowell Holding GmbH, Essen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Lowell Holding GmbH, Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzern-Lagebericht der Lowell Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzern-Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzern-Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 18. Dezember 2020 KPMG
AG
Kügler, Wirtschaftsprüfer Janzen, Wirtschaftsprüfer |
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