E.ON Rhein-Ruhr Werke GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lukas Specht seit 11.10.2011 | Prokura |
Carsten Wendt seit 22.11.2010 | Geschäftsführer |
Karlheinz Schiller seit 3.11.2000 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.ON Direkt GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. AllgemeinesMit der Alleingesellschafterin E.ON Ruhrgas AG, Essen, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Für das Geschäftsjahr 2011 ist für die E.ON Direkt GmbH mit Bezug auf § 264 Abs. 3 HGB auf die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Lageberichtes verzichtet worden. B. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Jahresabschluss 2011 der E.ON Direkt GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Zugänge ab dem Wirtschaftsjahr 2010 werden ausschließlich nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. In den Finanzanlagen sind aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern Freistellungsansprüche gegenüber der MEON Pensions GmbH & Co. KG, Grünwald, enthalten. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung. Verzinsliche Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert, unverzinsliche auf den Barwert abgezinst. Zugänge bei unverzinslichen Ausleihungen sind zum Barwert aktiviert, Aufzinsungen als Zugang ausgewiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Risiken bilanziert. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos werden sie um eine Pauschalwertberichtigung gekürzt. Die Bankguthaben sind zum Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Möglichkeiten ausreichend Rechnung. Sie werden grundsätzlich unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin sind ein Gehaltstrend und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter wurden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20.04.2007 herangezogen. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. C. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Der immaterielle Vermögensgegenstand betrifft ein entgeltlich erworbenes Recht und wird planmäßig über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Freistellungsansprüche gegenüber der MEON Pensions GmbH & Co. KG, Grünwald, und stehen im Zusammenhang mit der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern. Die sonstigen Ausleihungen betreffen unverzinsliche Darlehen an Belegschaftsmitglieder. (2) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren in der Hauptsache aus Erdgaslieferverträgen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen mit T€ 15.475 auf die Alleingesellschafterin E.ON Ruhrgas AG. In diesem Betrag ist neben den Forderungen aus laufendem Verrechnungsverkehr auch die Forderung aus der Verlustübernahme für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von T€ 2.753 enthalten. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. (3) Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage resultiert aus einer Sacheinlage durch die E.ON Ruhrgas AG im Geschäftsjahr 2005. (4) Der in der Bilanz zum 31. Dezember 2011 ausgewiesene Betrag für Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen deckt die Versorgungsverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern ab. Der angewandte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2011 beläuft sich auf 5,13% p.a. (Vj.: 5,17% p.a.). Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 beläuft sich der Rechnungszins auf 5,14% p.a. Aus dem Unterschied zwischen angewandtem Rechnungszins und dem Rechnungszins zum Bilanzstichtag ergibt sich eine unwesentliche Abweichung zu den nach BilMoG ermittelten Pensionsverpflichtungen. Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 2,5% p.a. (Vj.: 2,75% p.a.) und eine Rentendynamik von 2,0% p.a. (Vj.: 2,0% p.a.) zugrunde gelegt. (5) Die sonstigen Rückstellungen entfallen auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie auf ausstehende Rechnungen, Personalaufwendungen und Jahresabschlusskosten. (6) Sämtliche unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen Posten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit T€ 3.213 auf die E.ON Avacon Vertrieb GmbH und betreffen die Übertragung eines Marktgebietes. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen noch nicht fällige Steuerzahlungen. Es bestehen keine außerbilanziellen Geschäfte und sonstigen finanziellen Verpflichtungen, über die gemäß § 285 Nr. 3 bzw. 3a HGB zu berichten wäre. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWGGemäß § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz wird eine buchhalterische Entflechtung der internen Rechnungslegung vorgenommen. (7) Die Umsatzerlöse werden vollständig im Inland erzielt. Von den Umsatzerlösen entfielen im Berichtsjahr T€ 83.513 auf das Gasgeschäft und T€ 410 erstmalig auf das Stromgeschäft. Nennenswerte Umsätze mit verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen bestehen nicht. (8) Die sonstigen betrieblichen Erträge enthielten im Vorjahr mit T€ 13.251 den Buchgewinn aus der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens. (9) Der Materialaufwand betrifft im Wesentlichen Gasbezugskosten von E.ON Ruhrgas AG sowie Strombezugskosten, Energiesteueraufwand sowie Netznutzungsgebühren. Der Materialaufwand entfällt mit rd. 74% auf Geschäfte mit verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen. (10) Der Personalaufwand beinhaltet Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9,5 Angestellte beschäftigt. Die Mitarbeiterzahl am 31. Dezember 2011 betrug 13 Angestellte. (11) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten primär Projektkosten für die Ausweitung des Geschäftsbetriebes, Verwaltungsaufwendungen sowie Dienstleistungen der Gesellschafterin E.ON Ruhrgas AG. (12) Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten mit T€ 26 fast ausschließlich die Aufzinsung der Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen. (13) Ab dem Jahr 2011 wird auf die Erhebung von Ertragsteuerumlagen verzichtet. Es werden keine inländischen Steuern ausgewiesen. Im Vorjahr wurden noch Steuerumlagen in Höhe von T€ 1.114 (Steuerertrag) gebucht. E. Ergänzende AngabenGeschäfte größeren Umfanges gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen im Anhang gesondert auszuweisen. Die E.ON Direkt GmbH schließt mit diesen Unternehmen energiewirtschaftliche Lieferverträge sowie damit in Verbindung stehende Dienstleistungsverträge lediglich in gewöhnlichem Geschäftsumfang ab. Die E.ON Direkt GmbH ist in das Cashpooling der Alleingesellschafterin E.ON Ruhrgas AG eingegliedert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 beläuft sich die Forderung aus dem Cashpooling auf T€ 12.722. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Geschäftsführer:
Auf die Angabe des Gesamthonorars der Geschäftsführung wird mit Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in den Gesamt-angaben im Anhang der E.ON AG, Düsseldorf enthalten. Die E.ON Direkt GmbH gehört zum Konzern der E.ON Ruhrgas AG, Essen. Die E.ON Ruhrgas AG und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der E.ON AG, Düsseldorf, einbezogen. Der Konzernabschluss der E.ON AG wird durch Einreichung beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers offengelegt.
Essen, den 16. Februar 2012 E.ON Direkt GmbH Die Geschäftsführung Schiller Wendt Anlagenspiegel
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der E.ON Direkt GmbH, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie die Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt. Zum Zeitpunkt der Beendigung unserer Prüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen der Nr. 3 (Einbeziehung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens) und Nr. 4a (Angabe der Befreiung im Anhang des vom Mutterunternehmen aufgestellten und offen gelegten Konzernabschlusses) ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können.
Essen, den 24. Februar 2012 PricewaterhouseCoopers
Michael Preiß, Wirtschaftsprüfer ppa. Katalin Stöckmann, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2012 festgestellt. |
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