E.ON Rhein-Ruhr Werke GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Janßen seit 20.3.2025 | Geschäftsführer |
Britta Kleinertz seit 27.2.2025 | Prokura |
Hans Peter Rothenberg seit 8.10.2024 | Geschäftsführer |
Frank Abel seit 28.11.2023 | Prokura |
Sven Hiltner seit 8.8.2023 | Prokura |
Christoph Mohr seit 8.8.2023 | Prokura |
Stephan Kalbertod seit 8.8.2023 | Prokura |
Patrick Schneckenburger seit 19.1.2023 | Geschäftsführer |
Sonja-Verena Dr. Growe seit 27.8.2020 | Prokura |
Erik Dr. Beckedahl seit 12.8.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 50.00% | |
| 50.00% | |
| 49.90% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.ON Energy Solutions GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht der Geschäftsführung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024
[8] Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte Querverweise, die vom Abschlussprüfer
kritisch gelesen worden sind
ESY ist gegenwärtig kein Ausbildungsbetrieb, sondern bezieht Ausbildungsleistungen
über einen konzerninternen Dienstleistungsvertrag.
Essen, den 14. Februar 2025 E.ON Energy Solutions GmbH Die Geschäftsführung Hans Peter Rothenberg Patrick Schneckenburger Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
|
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| Aktiva |
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| in Tsd. € | (s. Anhang) | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| Anlagevermögen | (1) |
|
|
| Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
768,7 | 1.555,9 |
| Sachanlagen |
|
129.812,4 | 112.498,8 |
| Finanzanlagen |
|
54.270,9 | 62.412,4 |
|
|
|
184.852,0 | 176.467,1 |
| Umlaufvermögen |
|
|
|
| Vorräte | (2) | 15.097,9 | 22.822,0 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | (3) | 101.277,2 | 158.913,2 |
| Flüssige Mittel | (4) | 961,4 | 900,8 |
|
|
|
117.336,5 | 182.636,0 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | (5) | 961,7 | 1.283,1 |
|
|
|
303.150,2 | 360.386,2 |
| Passiva |
|
|
|
| in Tsd. € | (s. Anhang) | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| Eigenkapital | (6) |
|
|
| Gezeichnetes Kapital |
|
5.826,3 | 5.826,3 |
| Kapitalrücklage |
|
115.819,3 | 115.819,3 |
|
|
|
121.645,6 | 121.645,6 |
| Sonderposten für Investitionszuwendungen | (7) | 198,3 | 216,1 |
| Rückstellungen | (8) | 101.643,7 | 107.107,6 |
| Verbindlichkeiten | (9) | 72.936,9 | 124.544,6 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | (10) | 6.725,7 | 6.872,3 |
|
|
|
303.150,2 | 360.386,2 |
| in Tsd. € | (s.Anhang) | 2024 | 2023 |
| Umsatzerlöse |
|
170.211,7 | 198.316,7 |
| Stromsteuer / Erdgassteuer |
|
-211,6 | -263,8 |
| Umsatzerlöse ohne Steuer | (14) | 170.000,1 | 198.052,9 |
| Minderung / Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen |
|
-2.701,7 | 826,2 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen |
|
1.051,2 | 923,8 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (15) | 24.172,3 | 58.539,6 |
| Materialaufwand | (16) | -135.216,6 | -162.814,2 |
| Personalaufwand | (17) | -29.335,0 | -39.547,3 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | (18) | -12.900,1 | -24.366,2 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (19) | -34.009,3 | -35.018,3 |
| Ergebnis aus Finanzanlagen | (20) | 16.044,7 | 22.149,5 |
| Zinsergebnis | (21) | -477,8 | 2.417,6 |
| Ergebnis nach Steuern |
|
-3.372,2 | 21.163,6 |
| Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn |
|
0,0 | -21.163,6 |
| Erträge aus Verlustübernahme | (23) | 3.372,2 | 0,0 |
| Jahresüberschuss |
|
0,0 | 0,0 |
| Bilanzgewinn |
|
0,0 | 0,0 |
I. Allgemeine Grundlagen
Die E.ON Energy Solutions GmbH(ESY) mit Sitz in Essen ist im Bereich der Vermarktung
und Erbringung von Energiedienstleistungen und Services sowie Planung, Investition,
Errichtung, Erwerb, Betrieb, Bewirtschaftung und Verpachtung von energetischen Anlagen
und im Zusammenhang mit sektorgekoppelten Quartieren stehenden Dienstleistungen, digitaler
Infrastruktur sowie Mobilitätsflächen tätig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister
B des Amtsgerichts Essen unter HRB 30627 eingetragen.
Gesellschafterinnen der ESY sind die E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, mit einem Anteil
von 99,57 % und die E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, mit einem Anteil von 0,43 %.
Zwischen der ESY und der E.ON Verwaltungs GmbH als herrschende Gesellschafterin besteht,
wie im Vorjahr, ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB)
unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie den branchenspezifischen
Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt.
Bei der ESY handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB.
Die ESY wird in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, (größter und kleinster Konsolidierungskreis)
einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie
in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird
beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.
Aus diesem Grund ist die E.ON Energy Solutions GmbH grundsätzlich von der Verpflichtung
befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen.
Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen
mit der Folge der internen Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Den Anforderungen des § 6b Abs. 2 EnWG – den Ausweis von Geschäften größeren Umfangs
mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen betreffend – wurde im Anhang unter Punkt
29 Rechnung getragen.
Der Jahresabschluss der ESY wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Tausend
Euro (Tsd. €) angegeben.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert
ausgewiesen und erläutert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten
(Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit
der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten
zählen neben den Material-, Fertigungs- und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene
Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden planmäßig nach der linearen Methode pro
rata temporis über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bzw. sieben
Jahren abgeschrieben. Das Wahlrecht zur Aktivierung vonselbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen wird nur noch auf nachträgliche Herstellungskosten bereits im
Vorjahr aktivierter Vermögensgegenstände angewendet, ansonsten wird auf dieses Wahlrecht
verzichtet.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich
dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten
im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.
Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen
Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs und
für die betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur
Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wird daher kein Gebrauch
gemacht.
Das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht
angewendet.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern zugrunde:
Immaterielle Vermögensgegenstände: 3-7 Jahre
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken: 30-33 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: 3-52 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3-23 Jahre
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen. Auf Zugänge des
Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden
Abschreibungen monatsgenau verrechnet.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich
250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 250 € bis einschließlich 800 €
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich
dauernde Wertminderung eingetreten ist.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten
bzw. bei dauerhafter Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt,
wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird.
Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden
mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In
Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
des Niederstwertprinzips bewertet.
Bewertungsvereinfachungen gemäß §§ 240 und 256 HGB werden in Anspruch genommen.
Die Herstellungskosten für unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen umfassen
Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.
Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde
kein Gebrauch gemacht.
Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
CO2-Emissionsrechte werden unter den Vorräten bilanziert. Die von der deutschen Emissionshandelsstelle
(DEHSt) kostenlos ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Merkposten von 0,01 €
angesetzt. Die zugekauften Emissionsrechte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten
aktiviert. Die Bestandsbewertung der CO2-Emissionsrechte erfolgt am Bilanzstichtag
zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenwert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche
oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Alle erkennbaren
Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt.
Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden
mittels anerkannter Schätzverfahren, kunden- bzw. abnahmestellenbezogen, zum Bilanzstichtag
abgegrenzt und mit den erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet.
Sofern Gläubiger und Schuldner personenidentisch sind, gleichartige Leistungen vorliegen
und die Zeitpunkte der Fälligkeiten bzw. Erfüllbarkeiten nahezu identisch sind, werden
die Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten aufgerechnet.
Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.
Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für
einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.
Steuerfreie Zulagen und steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen
sind als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert.
Die steuerpflichtigen Zuschüsse werden abschreibungskonform, die steuerfreien Zulagen
linear über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zulagenbegünstigten Vermögensgegenstände
verrechnet.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung
der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde
zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der im
Berichtsjahr angewendete Zinssatz beträgt 1,90 % p.a. (Vorjahr: 1,82 % p.a.). Bis
zum 31. Dezember 2015 wurde ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz
verwendet. Auf Basis eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein negativer
Unterschiedsbetrag in Höhe von -1.314,5 Tsd. € (Vorjahr: +1.406,0 Tsd. €).
Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden die der unten angeführten Tabelle zu entnehmenden
jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt.
Zudem wurden zur Berechnung der Rückstellungen branchenübliche Fluktuationsannahmen
unterstellt.
Für die Ermittlung der Entgeltumwandlung von Mitarbeitern in Versorgungsansprüche
im Rahmen der Versorgungsordnung 2004 wurden abweichend zur Ermittlung der anderen
Pensionsrückstellungen keine Lohn- und Gehaltssteigerungen angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen neben den vertraglich
zugesagten Barbezügen auch Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der
Basis des Ablösebetrags bzw. der Netto-Selbstkosten bewertet werden.
Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden Vermögenswerte auf einen
Treuhänder zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung
übertragen. Soweit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die
Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung
und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Deckungsvermögens; der
beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des verrechneten Deckungsvermögens.
Das Deckungsvermögen besteht nahezu ausschließlich aus am aktiven Markt gelistetem
Vermögen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird durch die beauftragte
Verwaltungsgesellschaft unter Zuhilfenahme von Börsenkursen ermittelt.
Ergebnisauswirkungen aus Zeitwertänderungen und laufenden Erträgen des Deckungsvermögens
werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen.
Die E.ON SE ist als Rechtsnachfolgerin der MEON Pensions GmbH & Co. KG (MEON) durch
einen Vertrag über einen Schuldbeitritt nebst Erfüllungsübernahme Versorgungsverpflichtungen
der Gesellschaft gegenüber aktiven Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen als Schuldnerin
beigetreten (Schuldmitübernahme). Als Gegenleistung für die Freistellung wurden von
der Gesellschaft entsprechend werthaltige Vermögenswerte auf MEON bzw. E.ON SE als
Gesamtrechtsnachfolgerin übertragen. Zum
31. Dezember 2024 hat die Gesellschaft den Schuldbeitritt und die korrespondierende
Versorgungsverpflichtung ausgebucht, da keine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen
Haftung droht. Ergebniseffekte ergaben sich nicht.
Im Vorjahr erfolgte die Bewertung der Freistellungsforderung analog der Bewertung
der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung und wurde offen mit den Pensionsrückstellungen
verrechnet.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Preis- und Kostensteigerungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Markt-zinssatz
der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst.
Die innerhalb der sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich beinhalten
u.a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
sowie für Restrukturierungsmaßnahmen und Vorruhestandsverpflichtungen.
Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen
mittels Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durchgeführt.
Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH
mit einem gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ermittelten Rechnungszinssatz mit einer pauschalen
Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,97 % p. a. (Vorjahr: 1,76 % p. a.).
Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen
nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt.
Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen
der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH
mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von
1,49 % p. a. (Vorjahr: 1,08 % p.a.).
Die Bewertung der Rückstellung für Vorruhestandsverpflichtungen wurde nach den handelsrechtlichen
Bestimmungen durchgeführt. Die Rückstellung wurde zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als Rechnungsgrundlagen dienen bei Bewertung durch einen Aktuar die Richttafeln 2018
G der Heubeck-Richttafeln GmbH mit einem unter Anwendung der Durationsmethode ermittelten
Rechnungszinssatz von 1,49 % (Vorjahr: 1,08 % p. a.).
Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden darüber hinaus auch für diese Rückstellungen
die der unten angeführten Tabelle zu entnehmenden jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen
sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt.
| Rechnungsannahmen | Lohn- und Gehaltssteigerungen | Rentensteigerungen | ||
| in % | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| Pensionsverpflichtungen | 2,95 | 2,95 | 2,20 | 2,20 |
| Deputatsverpflichtungen | - | - | 2,20 | 2,20 |
| Vorruhestandsverpflichtungen | - | - | - | 2,20 |
| Altersteilzeit | 2,95 | 2,95 | - | - |
| Jubiläumsverpflichtungen | 2,95 | 2,95 | - | - |
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen
Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Auf Grund der ertragsteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der E.ON SE bilanziert
die E.ON Energy Solutions GmbH als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten
Steuern. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in einem gesonderten Posten nach den
Umsatzerlösen die (unmittelbar geschuldete) Stromsteuer / Energiesteuer auf Erdgas
ausgewiesen.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung
erfasst. Eine Folgebewertung ist aufgrund der Geringfügigkeit nicht erfolgt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
(1) Anlagevermögen
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung
im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage 1 diesem Anhang beigefügt ist,
dargestellt.
Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB ist unter
Punkt (26) beigefügt.
Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres beläuft
sich wie im Vorjahr auf 0 €.
(2) Vorräte
| Vorräte | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| in Tsd. € |
|
|
| CO2-Emissionsrechte | 10.428,7 | 14.832,6 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 3.592,8 | 4.211,2 |
| Unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 1.076,4 | 3.778,2 |
|
|
15.097,9 | 22.822,0 |
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen die Bestände an Reserveteilen,
Brennstoffen sowie Hardwarebestandteile für die Mess- und Steuerungstechnik. Durch
die Inanspruchnahme der Bewertungsvereinfachungen gemäß § 240 Abs. 4 HGB (Gruppenbewertung)
und § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) entstehen unwesentliche Bewertungsunterschiede.
In den halbfertigen Arbeiten werden die bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen
für die im Kundenauftrag als Generalunternehmerin errichteten Anlagen ausgewiesen,
die erst im Folgejahr zur Abnahme gelangen.
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 31.12.2024 | Davon | 31.12.2023 | Davon |
| in Tsd. € |
|
RLZ1 > 1 Jahr |
|
RLZ1 > 1 Jahr |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 42.082,1 | 110,5 | 84.512,4 | 110,5 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 39.458,3 | 1.139,9 | 58.270,5 | 1.284,2 |
| davon gegen Gesellschafterin | 3.410,9 | 0,0 | 83,4 | 0,0 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 378,8 | 0,0 |
1.183,0 |
0,0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 19.358,0 | 0,0 | 14.947,3 | 0,0 |
|
|
101.277,2 | 1.250,4 | 158.913,2 | 1.394,7 |
1 RLZ = Restlaufzeit
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen in Höhe von 17.515,7 Tsd. € (Vorjahr: 27.287,2 Tsd. €) sowie aus Beherrschungs-
und Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 13.222,4 Tsd. € (Vorjahr: 28.930,1 Tsd.
€), davon auf die Gesellschafterin E.ON Verwaltungs GmbH 3.372,2 Tsd. € entfallend
(im Vorjahr Verbindlichkeiten aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag). Ferner
sind in diesem Posten 6.000 Tsd. € (Vorjahr: 0,0 Tsd. €) aus einem Gewinnausschüttungsbeschluss,
Forderungen aus Steuern in Höhe von 1.436,0 Tsd. € (Vorjahr: 641,6 Tsd. €) sowie aus
Finanzierungsleasing in Höhe von 1.284,2 Tsd. € (Vorjahr: 1.411,6 Tsd. €) enthalten.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren
mit 378,8 Tsd. € (Vorjahr: 1.183,0 Tsd. €) vollständig aus Lieferungen und Leistungen.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Forderungen aus der
Überzahlung von Energie- und Umsatzsteuer in Höhe von 17.398,9 Tsd. € (Vorjahr: 12.843,1
Tsd. €) und debitorische Kreditoren in Höhe von 974,7 Tsd. € (Vorjahr: 472,1 Tsd.
€) ausgewiesen.
(4) Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel betreffen ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten sowie
Kassenbestände
(5) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
In diesem Posten ist im Wesentlichen wie im Vorjahr ein von der ESY bzw. ihren Rechtsvorgängern
geleisteter Baukostenzuschuss zu einer verpachteten Wärmetrasse ausgewiesen. Disagien
sind hier weder im aktuellen noch im Vorjahr enthalten.
(6) Eigenkapital
| Eigenkapital | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| in Tsd. € |
|
|
| Gezeichnetes Kapital | 5.826,3 | 5.826,3 |
| Kapitalrücklage | 115.819,3 | 115.819,3 |
|
|
121.645,6 | 121.645,6 |
Das gezeichnete Kapital der ESY beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 5.826,3 Tsd.
€.
Die Kapitalrücklage wird zum 31.12.2024 ebenfalls unverändert fortgeführt.
(7) Sonderposten für Investitionszuwendungen
Die Veränderung des Sonderpostens für Investitionszuwendungen im Anlagevermögen hat
das Ergebnis des Geschäftsjahres mit 17,8 Tsd. € (Vorjahr: 349,3 Tsd. €) positiv beeinflusst.
(8) Rückstellungen
| Rückstellungen | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| in Tsd. € |
|
|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 43.542,7 | 48.429,5 |
| bei zehnjährigem durchschnittlichem Marktzinssatz | 87.784,4 | 88.652,1 |
| bei siebenjährigem durchschnittlichem Marktzinssatz | 86.469,9 | 90.058,1 |
| Unterschiedsbetrag | -1.314,5 | 1.406,0 |
| Sonstige Rückstellungen | 58.101,0 | 58.678,1 |
|
|
101.643,7 | 107.107,6 |
Es erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögens
mit den fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Restrukturierungsver-pflichtungen
im Rahmen des Projekts „ESY Next“ in Höhe von 17.460,1 Tsd. € (Vorjahr: 22.335,6 Tsd.
€), für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 2.597,9 Tsd. € (Vorjahr: 5.995,6
Tsd. €), für sonstige Personalverpflichtungen in Höhe von 5.366,9 Tsd. € (Vorjahr:
6.093,6 Tsd. €). Des Weiteren werden in diesem Bilanzposten Rückstellungen für die
Abgabeverpflichtung von CO2-Zertifikaten in Höhe von 6.371,0 Tsd. € (Vorjahr: 7.560,0
Tsd. €) sowie die Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von 19.819,5
Tsd. € (Vorjahr: 9.496,5 Tsd. €) ausgewiesen.
|
|
31.12.2024 | ||
| in Tsd. € | Historische Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert | Erfüllungs-betrag |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 44.923,9 | 47.057,1 |
|
| Sonstige Vermögensgegenstände | 387,7 | 387,7 |
|
| Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
|
|
90.987,5 |
| Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung |
|
|
43.542,7 |
Das Deckungsvermögen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen.
Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 31. Dezember 2024 verwendet.
Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen
organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere investiert.
Beim beizulegenden Zeitwert der darüber hinaus bestehenden Rückdeckungsversicherungen
für bestimmte Versorgungszusagen aus Entgeltumwandlung handelt es sich um den von
der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Zeitwert, der sich im Wesentlichen aus
den bisher geleisteten Versicherungsprämien und den erwirtschafteten Gewinnen des
jeweiligen Versicherungsvertrages zusammensetzt.
Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens;
die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung
aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt.
Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter (21) in den
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
(9) Verbindlichkeiten
| Verbindlichkeiten | 31.12.2024 | Davon RLZ1 |
Davon RLZ1 |
Davon RLZ1 |
31.12.2023 |
| in Tsd. € |
|
≤ 1 Jahr | > 1 Jahr | > 5 Jahre |
|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 13.443,3 | 13.443,3 | 0,0 | 0,0 | 15.127,3 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 54.986,4 | 54.986,4 | 0,0 | 0,0 | 91.785,4 |
| davon gegenüber Gesellschafterin | 1,2 | 1,2 | 0,0 | 0,0 | 21.307,4 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 71,5 | 71,5 | 0,0 | 0,0 | 10,3 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.435,7 | 4.435,7 | 0,0 | 0,0 | 17.621,6 |
| davon aus Steuern | 1.948,2 | 1.948,2 | 0,0 | 0,0 | 2.977,3 |
|
|
72.936,9 | 72.936,9 | 0,0 | 0,0 | 124.544,6 |
| Verbindlichkeiten | Davon RLZ1 |
Davon RLZ1 |
| in Tsd. € | ≤ 1 Jahr | > 1 Jahr |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 15.127,3 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 91.785,4 | 0,0 |
| davon gegenüber Gesellschafterin | 21.307,4 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 10,3 | 0,0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 17.621,6 | 0,0 |
| davon aus Steuern | 2.977,3 | 0,0 |
|
|
124.544,6 | 0,0 |
1 RLZ = Restlaufzeit
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von 43.991,1
Tsd. € (Vorjahr: 35.053,4 Tsd. €) auf das verzinsliche Verrechnungskonto (Cash-Pooling)
mit der E.ON SE. Im Vorjahr war in diesem Posten noch ein Betrag von 21.163,6 Tsd.
€ aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschafterin E.ON
Verwaltungs GmbH enthalten (im aktuellen Geschäftsjahr Bestandteil der Forderungen
gegen verbundene Unternehmen). Ferner resultieren Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen in Höhe von 10.995,3 Tsd. € (Vorjahr: 35.568,3 Tsd. €).
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen wie im Vorjahr nicht.
Für einige Verbindlichkeiten bestehen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs Eigentumsvorbehalte
zu Gunsten der Lieferanten.
Im Vorjahr beliefen sich die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf
Jahren ebenfalls auf 0,0 Tsd. €.
(10)
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 6.725,7 Tsd. € (Vorjahr: 6.872,3
Tsd. €) umfassen ausschließlich Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse. Im Berichtsjahr
haben sich Zugänge aus weiteren Einzahlungen in Höhe von 364,8 Tsd. € und erfolgswirksame
Auflösungen in Höhe von 511,4 Tsd. € ergeben.
(11) Haftungsverhältnisse
Aus der Ausgliederung des Teilbetriebs CES Germany im Geschäftsjahr 2020 haftet die
Gesellschaft gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldnerin für die Verbindlichkeiten, die
vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründet wurden. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen
können nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme
ist daher nicht zu rechnen.
(12) Außerbilanzielle Geschäfte § 285 Nr. 3 HGB
Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor, die für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
(13) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB
beläuft sich auf 206.338,9 Tsd. €, davon 35.414,8 Tsd. € gegenüber verbundenen Unternehmen.
Dieser Betrag setzt sich aus den folgenden Einzelsachverhalten zusammen:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 147.788,0 Tsd. € resultieren aus
langfristigen Bezugsverträgen für (Bio-)Gas und Fernwärme, davon entfallen 32.404,2
Tsd. € auf verbundene Unternehmen.
Das Bestellobligo für Investitionen, Dienstleistungen und Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
beläuft sich auf 49.275,6 Tsd. €, davon 1.851,3 Tsd. € gegenüber verbundenen Unternehmen.
Aus Erbbauzinsverträgen sowie der Anmietung und Anpachtung von Immobilien, technischen
Anlagen und Firmenfahrzeugen ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von 8.132,5 Tsd. €, davon entfallen 1.159,2 Tsd. € auf verbundene Unternehmen.
In Höhe von 1.142,8 Tsd. € bestehen Verpflichtungen aus langfristigen Dienstleistungsverträgen
und Ausgleichszahlungen.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(14) Umsatzerlöse
| Umsatzerlöse | 2024 | 2023 |
| in Tsd. € |
|
|
| Wärme-/Kälteverkauf und energienahe Dienstleistungen | 111.398,5 | 141.655,6 |
| Stromverkauf | 20.761,5 | 32.579,9 |
| Stromsteuer | -19,6 | -19,1 |
| Gasverkauf | 5.017,5 | 2.513,6 |
| Erdgassteuer | -192,0 | -244,7 |
| Wasserverkauf | 389,9 | 0,0 |
| Dampfverkauf | 858,6 | 1.131,2 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 31.785,7 | 20.436,4 |
|
|
170.000,1 | 198.052,9 |
Von den Umsatzerlösen entfallen 170.000,1 Tsd. € (Vorjahr: 198.052,9 Tsd. €) auf das
Inland.
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 4.492,5 Tsd. € (Vorjahr:
80,3 Tsd. €) enthalten.
(15) Sonstige betriebliche Erträge
| Sonstige betriebliche Erträge | 2024 | 2023 |
| in Tsd. € |
|
|
| Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen | 76,9 | 34.938,1 |
| Zuschreibung zu Gegenständen des Anlagevermögens | 7.663,0 | 0,0 |
| Erträge aus Verkauf CO2-Zertifikate | 0,0 | 8.449,2 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 5.547,0 | 7.240,1 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen | 6.364,3 | 1.398,9 |
| Erträge aus Kostenerstattungen | 1.038,7 | 1.073,3 |
| Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil | 17,8 | 349,3 |
| Übrige | 3.464,6 | 5.090,7 |
|
|
24.172,3 | 58.539,6 |
Im Geschäftsjahr ergab sich eine Zuschreibung im Sachanlagevermögen auf Assets, die
im Vorjahr außerplanmäßig abgeschrieben wurden. In den sonstigen betrieblichen Erträgen
sind periodenfremde Erträge in Höhe von 5.161,2 Tsd. € (Vorjahr: 8.742,0 Tsd. €) enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind wie im Vorjahr keine Erträge aus der
Währungsumrechnung enthalten.
(16) Materialaufwand
| Materialaufwand | 2024 | 2023 |
| in Tsd. € |
|
|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -106.546,3 | -143.032,1 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -28.670,3 | -19.782,1 |
|
|
-135.216,6 | -162.814,2 |
Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von -15.396,4 Tsd. € (Vorjahr:
-2.478,7 Tsd. €) enthalten, von denen -13.741,6 Tsd. € (Vorjahr: -1.315,1 Tsd. €)
auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und -1.654,8 Tsd. € (Vorjahr: -1.163,6 Tsd. €)
auf bezogene Leistungen entfallen.
(17) Personalaufwand
| Personalaufwand | 2024 | 2023 |
| in Tsd. € |
|
|
| Löhne und Gehälter | -23.710,6 | -27.575,1 |
| Soziale Abgaben | -3.811,9 | -4.424,8 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -1.812,5 | -7.547,4 |
|
|
-29.335,0 | -39.547,3 |
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt | 2024 | 2023 |
| Leitende Angestellte | 3 | 6 |
| unbefristet Beschäftigte | 236 | 271 |
| befristet Beschäftigte | 5 | 8 |
|
|
244 | 285 |
Die Angabe der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erfolgt über die pro Kopf Mitarbeiterzahl
der Stichtagswerte zu den Quartalsenden.
Der Personalaufwand enthält mit -65,0 Tsd.€ (Vorjahr: -61,7 Tsd. €) periodenfremde
Aufwendungen.
(18) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 2024 | 2023 |
| in Tsd. € |
|
|
| Planmäßige Abschreibungen | -12.900,1 | -12.285,6 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen | 0,0 | -12.080,6 |
|
|
-12.900,1 | -24.366,2 |
(19) Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe
von -3.469,0 Tsd. € (Vorjahr: -1.691,8 Tsd. €) enthalten, die im Wesentlichen die
Aufwendungen aus sonstigen Dienstleistungen betreffen.
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2024 | 2023 |
| in Tsd. € |
|
|
| Fremd- u. Dienstleistungen | -10.291,5 | -13.301,4 |
| Prüfungs- u. Beratungskosten | -2.766,9 | -4.811,7 |
| Restrukturierungsaufwendungen | -2.575,7 | -2.743,2 |
| Mieten und Pachten | -1.793,4 | -2.342,7 |
| Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens | -3.734,5 | -1.408,6 |
| Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -2.951,4 | -211,0 |
| Jahresabschlusskosten | -117.2 | -99,1 |
| Sonstige Steuern | -68,1 | -90,1 |
| Aufwendungen aus Währungsumrechnungen | -6,5 | -28,3 |
| Übrige Aufwendungen | -9.704,1 | -9.982,2 |
|
|
-34.009,3 | -35.018,3 |
(20) Ergebnis aus Finanzanlagen
| Ergebnis aus Finanzanlagen | 2024 | 2023 |
| in Tsd. € |
|
|
| Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen | 9.850,2 | 15.081,5 |
| Erträge aus Beteiligungen | 6.000,0 | 6.800,0 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 0,0 | 800,0 |
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 194,5 | 268,0 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 194,5 | 268,0 |
|
|
16.044,7 | 22.149,5 |
(21) Zinsergebnis
| Zinsergebnis | 2024 | 2023 |
| in Tsd. € |
|
|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.455,2 | 3.947,9 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 106,8 | 104,7 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.933,0 | -1.530,3 |
| davon an verbundene Unternehmen | -1.864,8 | -1.352,5 |
| davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen | -48,5 | -164,5 |
|
|
-477,8 | 2.417,6 |
Innerhalb des Zinsergebnisses wurden Zinserträge des Deckungsvermögens für Pensionsverpflichtungen
in Höhe von 96,8 Tsd. € (Vorjahr: 968,4 Tsd. €) mit Wertanpassungen des Deckungsvermögens
in Höhe von 1.039,5 Tsd. € (Vorjahr: 2.963,7 Tsd. €) und mit dem Zinsaufwand aus der
Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von -70,3 Tsd. € (Vorjahr: -745,6 Tsd.
€) gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo von 1.066,0 Tsd.
€ (Vorjahr: 3.186,5 Tsd. €) ist unter sonstige Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen.
(22) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Zwischen der E.ON Verwaltungs GmbH und der ESY liegt eine steuerliche Organschaft
vor, so dass die ESY zum steuerlichen Organkreis der E.ON SE gehört. Die E.ON SE ist
daher im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung
der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des
Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer.
(23) Erträge aus Verlustübernahme (im Vorjahr: Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages
abgeführter Gewinn)
Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages werden 3.372,2 Tsd. € Verlust
von der E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, ausgeglichen (Vorjahr: 21.163,6 Tsd. € Gewinnabführung
an die E.ON Verwaltungs GmbH).
(24) Ausschüttungs-/Abführungsgesperrte Beträge
| Ausschüttungs-/Abführungsgesperrte Beträge | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| in Tsd. € |
|
|
| Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | 0,0 | 34,7 |
| Beträge aus der Umstellung des Ermittlungszeitraumes für den Pensionsrückstellungszinssatz
von 7 auf 10 Jahre |
0,0 | 1.406,0 |
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | 2.759,2 | 1.576,7 |
| Gesperrter Betrag | 2.759,2 | 3.017,4 |
Der ausschüttungsgesperrte Betrag ist durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt. Somit
kommt die Abführungssperre nicht zur Anwendung.
V. Sonstige Angaben
(25) Organe
Die Geschäftsführung der E.ON Energy Solutions GmbH setzt sich wie folgt zusammen:
| ― |
Patrick Schneckenburger |
| ― |
Hans Peter Rothenberg (seit 1. Oktober 2024) |
| ― |
Dr. Andreas Klesse (bis 31. Dezember 2024) |
| ― |
Dr. Jochen Handke (bis 31. August 2024) |
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird mit Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
(26) Konzernverhältnisse
Die Gesellschaften, an denen die E.ON Energy Solutions GmbH Anteile nach § 285 Nr.
11 HGB hält, sind der folgenden Anteilsbesitzliste zu entnehmen.
| Name, Sitz | Anteil unmittelbar % |
Anteil mittelbar % |
Eigen-kapital Tsd. € |
Jahres-Ergebnis Tsd. € |
| Verbundene Unternehmen |
|
|
|
|
| BTB-Blockheizkraftwerks, Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin, Berlin*/*** | 100,0 | 0,0 | 2.200,5 | 0,0 |
| Energienetze Berlin GmbH, Berlin**/*** | 0,0 | 100,0 | 25,0 | 0,0 |
| DANEB Datennetze Berlin GmbH, Berlin**/ *** | 0,0 | 100,0 | 24,6 | 0,0 |
| Grüne Wärme Schönefeld GmbH*** | 0,0 | 50,0 | 126,2 | -3,0 |
| E.ON Energy Solutions Stromnetz GmbH (vormals E.ON 63. Verwaltungs GmbH)*** | 100,00 | 0,0 | 28,7 | -1,3 |
| Beteiligungen |
|
|
|
|
| Projektgesellschaft Bitburg Housing GmbH***** | 15,0 | 0,0 | 100,0 | 0,0 |
| Brainergy Park Energie GmbH*** | 50,0 | 0,0 | 674,5 | -2,7 |
| DES Dezentrale Energien Schmalkalden GmbH, Schmalkalden**** | 49,9 | 0,0 | 1.459,5 | 658,7 |
| Energie Schmallenberg GmbH, Schmallenberg*** | 44,0 | 0,0 | 30,1 | -0,8 |
| Konsortium Energieversorgung Opel beschränkt haftende oHG, Karlstein*** | 66,7 | 0,0 | 11.222,0 | 6.823,0 |
| Grüne Quartiere GmbH, Gelsenkirchen*** | 25,0 | 0,0 | 1.559,4 | -25,9 |
| Urban Energy Solutions GmbH, Köln*** | 50,0 | 0,0 | 194,7 | -2,4 |
* Ergebnisabführungsvertrag mit der E.ON Energy Solutions GmbH
** Ergebnisabführungsvertrag mit der BTB-Blockheizkraftwerks, Träger- und Betreibergesellschaft
mbH Berlin
*** Ergebnis Geschäftsjahr 2023
****Ergebnis Geschäftsjahr 2022
*****Gründung im Jahr 2024
(27) Abschlussprüferhonorar
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des
§ 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses enthalten
und dort nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen
und sonstigen Leistungen aufgeschlüsselt.
(28) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen im
wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht.
(29) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der
gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der
Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind,
mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt:
|
|
Erbrachte Leistungen | Bezogene Leistungen |
| in Tsd. € |
|
|
| Dienstleistungen | 499,9 | -10.171,5 |
| Mieten | 0,0 | -1.055,4 |
| Erträge / Verluste aus Abgang Sachanlagevermögen | 1.405,4 | -2.322,1 |
| Zinserträge / -aufwendungen | 340,0 | -1.854,8 |
|
|
2.245,3 | -15.403,8 |
VI. Angaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Nach Maßgabe des § 6b Abs. 3 EnWG ist die E.ON Energy Solutions GmbH zur Kontentrennung
verpflichtet. Die Geschäftstätigkeit der E.ON Energy Solutions GmbH bezieht sich aber
ausschließlich auf sonstige Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Elektrizitäts-
und Gassektors und somit entfällt die gesonderte Darstellung eines Tätigkeitsabschlusses.
Essen, den 14. Februar 2025
E.ON Energy Solutions GmbH
Die Geschäftsführung
Hans Peter Rothenberg
Patrick Schneckenburger
|
|
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | ||||
| in Tsd. € | 1.1.2024 | Zugänge | Abgänge | Um-buchungen | 31.12.2024 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 203,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 203,9 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.369,3 | 42,0 | -13,2 | 0,0 | 4.398,1 |
| Geleistete Anzahlungen | 24,4 | 236,6 | 0,0 | 0,0 | 261,0 |
|
|
4.597,6 | 278,6 | -13,2 | 0,0 | 4.863,0 |
| Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 25.802,3 | 75,6 | -3.568,3 | 24,0 | 22.333,6 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 332.098,3 | 17.697,0 | -6.187,0 | 4.242,4 | 347.850,7 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.916,1 | 29,3 | -18,8 | 0,0 | 1.926,6 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 13.197,8 | 7.052,0 | -105,9 | -4.266,4 | 15.877,5 |
|
|
373.014,5 | 24.853,9 | -9.880,0 | 0,0 | 387.988,4 |
| Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 51.724,9 | 79,5 | -4.234,0 | -712,0 | 46.858,4 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 4.856,4 | 0,0 | -4.856,4 | 0,0 | 0,0 |
| Beteiligungen | 693,9 | 815,0 | 0,0 | 712,0 | 2.220,9 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 5.099,5 | 90,8 | 0,0 | 0,0 | 5.190,3 |
| Sonstige Ausleihungen | 37,7 | 0,0 | -36,4 | 0,0 | 1,3 |
|
|
62.412,4 | 985,3 | -9.126,8 | 0,0 | 54.270,9 |
| Summe Anlagevermögen | 440.024,5 | 26.117,8 | -19.020,0 | 0,0 | 447.122,3 |
|
|
Kumulierte Abschreibungen | ||||
| in Tsd. € | 1.1.2024 | Zugänge | Abgänge | Zu-schreibungen | 31.12.2024 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
-169,2 |
-34,7 | 0,0 | 0,0 | -203,9 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
-2.872,5 |
-1.031,1 | 13,2 | 0,0 | -3.890,4 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
|
|
-3.041,7 | -1.065,8 | 13,2 | 0,0 | -4.094,3 |
| Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
-5.632,2 |
-572,4 | 1.246,2 | 0,0 | -4.958,4 |
| Technische Anlagen und Maschinen | -253.177,8 | -11.212,7 | 5.246,3 | 7.663,0 | -251.481,2 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -1.705,7 | -48,1 | 18,5 | 0,0 | -1.735,3 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,0 | -1,1 | 0,0 | 0,0 | -1,1 |
|
|
-260.515,7 | -11.834,3 | 6.511,0 | 7.663,0 | -258.176,0 |
| Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Beteiligungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Ausleihungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
|
|
0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Summe Anlagevermögen | -263.557,4 | -12.900,1 | 6.524,2 | 7.663,0 | -262.270,3 |
|
|
Buchwerte | |
| in Tsd. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
0,0 | 34,7 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
507,7 | 1.496,8 |
| Geleistete Anzahlungen | 261,0 | 24,4 |
|
|
768,7 | 1.555,9 |
| Sachanlagen |
|
|
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
17.375,2 | 20.170,1 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 96.369,5 | 78.920,5 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 191,3 | 210,4 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 15.876,4 | 13.197,8 |
|
|
129.812,4 | 112.498,8 |
| Finanzanlagen |
|
|
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 46.858,4 | 51.724,9 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,0 | 4.856,4 |
| Beteiligungen | 2.220,9 | 693,9 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 5.190,3 | 5.099,5 |
| Sonstige Ausleihungen | 1,3 | 37,7 |
|
|
54.270,9 | 62.412,4 |
| Summe Anlagevermögen | 184.852,0 | 176.467,1 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die E.ON Energy Solutions GmbH, Essen
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der E.ON Energy Solutions GmbH, Essen, – bestehend aus
der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Lagebericht der E.ON Energy Solutions GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile
des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften
nicht inhaltlich geprüft.
Der Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene
Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise
beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht
inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts. Der Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die
sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile
des Lageberichts:
| ― |
die im Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht
auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil
noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten
sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen,
dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt,
sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang
nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für
die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko,
dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs.
3 EnWG
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.12.
2024 eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG
zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten
in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend
beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen
an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten
einzuhalten.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen
Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter
Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen,
der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs.
3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten
nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und
der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Saarbrücken, den 14. Februar 2025
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jeromin, Wirtschaftsprüfer
Keil, Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde am 27. Februar 2025 festgestellt.
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