E.ON Energy Solutions GmbH

Brüsseler Platz 1, 45131 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 30627
Eingetragen
11.12.2019
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Gegenstand
Die Vermarktung und Erbringung von Energiedienstleistungen und Services sowie Planung, Investition, Errichtung, Erwerb, Betrieb, Bewirtschaftung und Verpachtung von energetischen Anlagen und in Zusammenhang mit sektorgekoppelten Quartieren stehende Dienstleistungen, digitale Infrastruktur sowie Mobilitätsflächen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kai Janßen
seit 20.3.2025
Geschäftsführer
Britta Kleinertz
seit 27.2.2025
Prokura
Hans Peter Rothenberg
seit 8.10.2024
Geschäftsführer
Frank Abel
seit 28.11.2023
Prokura
Sven Hiltner
seit 8.8.2023
Prokura
Christoph Mohr
seit 8.8.2023
Prokura
Stephan Kalbertod
seit 8.8.2023
Prokura
Geschäftsführer
Prokura
Erik Dr. Beckedahl
seit 12.8.2020
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
99.57%
0.43%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

E.ON Energy Solutions GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Lagebericht der Geschäftsführung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024


1 Geschäft und Rahmenbedingungen
1.1 Geschäftstätigkeit
1.2 Strategie
1.3 Nachhaltigkeit
1.4 Technologie und Innovation
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
2.2 Energiepolitisches Umfeld in Deutschland
2.3 Energiepreisentwicklung
2.4 Geschäftsverlauf
2.5 Ertragslage
2.6 Vermögens- und Finanzlage
2.7 Leistungsindikatoren
3 Mitarbeiter
3.1 Abschluss des Restrukturierungsprogramms „ESY Next“
3.2 Neueinstellung und Reorganisation
3.3 Arbeitssicherheit und aktives Gesundheitsmanagement
3.4 Aus- und Weiterbildung
4 Prognosebericht
5 Risiko- und Chancenbericht


1. Geschäft und Rahmenbedingungen

1.1 Geschäftstätigkeit

Als eine Gesellschaft des E.ON-Konzerns ist die E.ON Energy Solutions GmbH („ESY“ bzw. „die Gesellschaft“) auf den sicheren Betrieb von Nah- und Fernwärmenetzen, die Wärme- und Kälteversorgung sowie die Vermarktung und Erbringung von Energiedienstleistungen und Services spezialisiert. Insbesondere Planung, Errichtung, Erwerb, Betrieb, Bewirtschaftung und Verpachtung von energetischen Anlagen sowie von Nah- und Fernwärmenetzen stellen einen wichtigen Teil des Geschäfts dar. In Zusammenhang mit Sektor-gekoppelten Quartieren stellt sie außerdem weitere Dienstleistungen, wie z. B. eine digitale Infrastruktur und die Bewirtschaftung von Mobilitätsflächen zur Verfügung.

Eine effiziente und klimafreundliche Erzeugung von Wärme und Kälte sowie die Integration von smarten Stromnetzen und Glasfasernetzen stehen im Zentrum unserer Lösungen. Erneuerbare Energien, Wärmepumpen, hocheffiziente Blockheizkraftwerke sowie Energiespeicher werden hierfür intelligent miteinander vernetzt und auf die Bedarfe der Kunden optimal ausgelegt. Die konsequente Elektrifizierung des Verkehrs und die Bereitstellung maßgeschneiderter Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sind weitere wichtige Bausteine von zukunftsfähigen Quartiersprojekten.

Das Stammkapital der ESY i. H. v. 5.826.255,00 € wird seit dem 03.08.2020 zu 0,43 % von der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, und zu 99,57 % von der E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, gehalten.

Mit der E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, die unmittelbar 99,57 % der ESY hält, besteht seit dem 01. Januar 2023 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die E.ON Verwaltungs GmbH ist wiederum über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, verbunden. Die E.ON Beteiligungen GmbH, Essen ist ihrerseits über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der E.ON SE, Essen, verbunden.

Neben der eigenen operativen Geschäftstätigkeit hält die ESY Beteiligungen an weiteren deutschen Gesellschaften. Sitz der ESY ist Essen. Wesentliche regionale Betriebsstandorte befinden sich unter anderem in Essen, Dortmund, Hamburg, Bergkamen und Heidelberg.

Die dezentrale Struktur gewährleistet eine hohe Versorgungssicherheit von Wärme-, Kälte- und Stromlieferungen an Kunden aus eigenen Erzeugungsanlagen und Fernwärmenetzen.

1.2 Strategie [1]

ESY versteht sich als ein führender Anbieter für maßgeschneiderte dezentrale Energielösungen in Deutschland. Der strategische Fokus der Gesellschaft liegt auf der Fernwärmeversorgung sowie der dezentralen Versorgung von Gebäuden und Quartieren mit Wärme und Kälte insbesondere im Westen von Deutschland. Darüber hinaus ist die Gesellschaft aktiver Vorreiter bei der Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen und Netzen im Wärme- und Kältesegment und beim Einsatz neuer Technologien in der Immobilienentwicklung und deren Bewirtschaftung.

Strategische Ziele sind die Verdichtung und Erweiterung bestehender Fernwärmenetze sowie der Bau und Betrieb neuer Infrastruktur, die Stärkung des Vertriebs, die Implementierung von Quartierslösungen insbesondere in wachstumsstarken Metropolregionen sowie die Entwicklung von energetischen Lösungen für den Gebäudebestand. Hier werden partnerschaftlich neue Maßstäbe bei der nachhaltigen und integrierten Versorgung von Gebäuden und Quartieren mit Wärme, Kälte, Strom und E-Mobilität gesetzt. ESY trägt durch hocheffiziente und CO2-freie Lösungen aktiv zum Klimaschutz bei.

[1] Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind

1.3 Nachhaltigkeit [2]

E.ONs aktuelle Strategie fügt sich nahtlos in die Dekarbonisierungsagenda der Europäischen Union ein. Die europäischen Verteilnetze – E.ONs größtes Geschäftsfeld – sind der Ort, an dem sich die Energiewende vollzieht. Die Investitionen, die für die Modernisierung, den Ausbau und die Digitalisierung dieser Netze bis 2030 erforderlich sind, werden auf über 425 Mrd. € geschätzt. Ein zusätzlicher Treiber ist hierbei der Wunsch der Europäischen Kommission den Ausbau noch weiter zu beschleunigen. Daneben ist aber auch die Wärmewende von zentraler Bedeutung: ein wesentlicher Teil der benötigten Energie in Deutschland und der ausgestoßenen Emissionen entfallen auf den Wärmemarkt.

ESY hat die Dekarbonisierung seiner Wärmenetzversorgungen im Jahr 2024 weiter intensiv verfolgt. Zielstellung ist es, bis 2030 30% Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination hieraus in den Netzen zu nutzen. In allen Versorgungen in denen ESY der Betreiber des Wärmenetzes ist und in denen das Wärmenetz eine Länge von einem Kilometer überschreitet, wird ESY bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2025 einen Antrag auf Förderung nach Nummer 4.1 (Modul 1) der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze – „BEW“ beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen. In 2024 wurden für die Netze in Schmalkalden, Unna, Monheim Baumberg, Monheim Süd, Leverkusen, Dortmund Schüren und Ibbenbüren die Anträge auf Förderung gemäß Modul 1 erstellt und an das Bafa eingereicht. Eine erste Förderungsbewilligung in voller Höhe der beantragten Mittel liegt für die beiden Netze in Schmalkalden vor. Die Übermittlung der weiteren Förderbewilligungen wird im ersten Quartal 2025 erwartet. Im Folgenden werden auf Basis der Förderbewilligungen die Planungsarbeiten zur Dekarbonisierung durch interne Ressourcen aber auch mit Unterstützung von externen Planungspartnern vorangetrieben. Die Erarbeitung der Transformationspläne zu jeder einzelnen Versorgung erfolgt weitestgehend unter Zuhilfenahme von digitalen Tools, sowie systematischen und standardisierten Angängen. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Transformationsplänen, unter wirtschaftlichen und vertraglichen Gesichtspunkten sowie Einbeziehung unserer Kunden und weiteren Shareholdern erfolgt im Anschluss an die Planungsphase die Umsetzung der Dekarbonisierungsmaßnahmen.

[2] Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind

1.4 Technologie und Innovation [3]

Als Energiedienstleister und -versorger im Westen Deutschlands mit einem Schwerpunkt auf dezentrale Energielösungen setzt ESY in besonderem Maße auf innovative und nachhaltige Technologien. ESY möchte die Energieversorgung der Zukunft nachhaltig, ökologisch und sicher gestalten. Dafür bietet sie den Kunden vielfältige Energielösungen aus einer Hand: angefangen bei der Versorgung mit Fernwärme aus dezentralen Energieerzeugungsanlagen über die Realisierung innovativer Energiekonzepte, etwa durch den Einsatz von Eisspeichern und Wärmepumpen, bis hin zur Planung und Errichtung klimaneutraler Quartiere. Rund 33.000 Kunden werden mit Wärme und Kälte versorgt.

Auch im Jahr 2024 richtet sich der Blick der Kunden weiterhin u.a. auf verbrennungsfreie Wärmeerzeugung mit Wärmepumpen. Um Wärme zu erzeugen, nutzen Wärmepumpen rund 75% Umweltwärme sowie Strom zur Wärmegewinnung. Umweltwärme ist jederzeit frei verfügbar und befindet sich beispielsweise in der Luft, in der Erde sowie im Grund- oder Abwasser. Zusätzlich zum bekannten Kerngeschäft setzt die ESY auf den Betrieb von Flexibilitätsmöglichkeiten wie z.B. netzdienlichen Batteriespeichern oder den Bau von Freiflächen PV Anlagen, um unseren Kunden über PPA-Modelle grünen Strom zur Verfügung stellen zu können.

ESY ist bereits heute gut gerüstet, um verschiedene etablierte Technologien und digitale Elemente in innovativen und unkonventionellen Erzeugungskonzepten zu kombinieren. Ziel ist es, die Anforderungen der Kunden an Klimaneutralität und Wirtschaftlichkeit bedarfsgerecht und effizient zu lösen.

Der regelmäßige Austausch und die gemeinsame Bearbeitung von Projekten mit führenden wissenschaftlichen Instituten, wie zum Beispiel dem E.ON Research Center an der RWTH Aachen, versetzen ESY in die Lage, innovative Wärme- und Kältelösungen stetig weiterzuentwickeln.

[3] Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind


2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Im Jahr 2024 dauerten die geopolitischen und handelspolitischen Spannungen sowie die damit verbundenen Unsicherheiten für die Wirtschaft weltweit an und spiegelten sich in den Prognosen für das globale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wider, das gemäß OECD für das Jahr 2024 bei 3,2 Prozent und somit gleichauf zum Vorjahr lag. Trotz eingangs erwähnter Herausforderungen ist das globale Wachstum stabil geblieben, während die Inflation weiter nachgelassen und sich der Welthandel etwas erholt hat. [4]

Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland

Die EU-Kommission geht in ihrer Herbstprognose (15. Nov. 2024) davon aus, dass die deutsche Wirtschaft das zweite Mal in Folge schrumpfen soll – nach 0,3 Prozent im Jahr 2023 nun 0,1 Prozent im Berichtsjahr. [5]
Gemäß OECD stagnierte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024. Gründe hierfür sind die schwächelnde Industrie, hohe Unsicherheiten bei den Investitionen und restriktive Finanzierungsbedingungen sowie ein Rückgang des Exportgeschäfts mit China. [6]

Die Inflationsrate lag Ende des Jahres bei 2,4 Prozent und damit 0,6 Prozentpunkte über dem im September prognostizierten Wert von 1,8 Prozent. Der Anstieg ist auf Preissteigerungen unter anderem bei Nahrungsmitteln und bei Dienstleistungen zurückzuführen.

[4] OECD, Dezember 2024
[5] EU-Herbstprognose: Euro-Zone wächst – Deutschland schrumpft
[6] OECD-Prognose: Deutschland wird von anderen Industrienationen abgehängt

2.2 Energiepolitisches Umfeld in Deutschland

Auf nationaler Ebene begann das Jahr 2024 mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die im vergangenen Jahr verabschiedet wurden. Beide Gesetze sollen die Wärmewende in Deutschland vorantreiben. Das WPG regelt Einzelheiten zur verpflichtenden Einführung einer kommunalen Wärmeplanung ab 2026 beziehungsweise 2028 (für Kommunen <100.000 Einwohner). Das GEG regelt Einzelheiten zur Umsetzung der Wärmewende für Eigentümer von Neubauten und Bestandsgebäuden. Der Wärmeplan nach WPG ist nicht rechtsverbindlich: Die Zuordnung zu einem bestimmten Wärmenetzgebiet bedeutet keine Verpflichtung, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zu nutzen oder anzubieten. Damit fehlt derzeit praktisch allen Infrastrukturbetreibern die notwendige Planungssicherheit. Fehlende Planungssicherheit, auch aufgrund von Konzessionsverträgen, die enden können, bevor sich Investitionen amortisiert haben, können zu einer Verzögerung von Dekarbonisierungsmaßnahmen führen.

Der massive Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung sind für die Wärmewende unerlässlich. Im Sommer 2024 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zu den Rahmenbedingungen der Fernwärmeversorgung vorgelegt. E.ON sieht darin die Chance, Planungs- und Investitionssicherheit sowie Transparenz für unsere Kunden zu schaffen. Die Reform muss so ausgestaltet werden, dass ausreichende Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung gesetzt werden. Mit der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung vom 5. Februar 2024 soll der sofortige Ausbau neuer, moderner, hochflexibler und klimafreundlicher Kraftwerke (H2-ready) durch Ausschreibungen gefördert werden, die dann ab 2028 in einen Kapazitätsmechanismus eingebunden werden. Die Kraftwerksstrategie kann als richtiger Schritt angesehen werden, allerdings sind noch viele wichtige Aspekte offen, wie zum Beispiel die Höhe der ausgeschriebenen Gesamtkapazität (derzeit sind nur 4 x 2,5 MW angekündigt) und wie diese Kapazitäten in einen zukünftigen Kapazitätsmarkt integriert werden, für den im August erste Konzepte vorgeschlagen wurden. Darüber hinaus muss das Thema mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen in Einklang gebracht werden, was den Nachweis einer Versorgungslücke erfordert und im Hinblick auf die angestrebte regionale Verteilung der Kraftwerke die Frage der Gebotszoneneinteilung wieder auf die Tagesordnung bringt. Ein wichtiger Punkt ist auch die Frage, ob ein vorgezogener Zubau vor dem geplanten Kohleausstieg 2030 möglich ist. Entscheidend ist aus unserer Sicht jedoch die zügige Entwicklung eines marktbasierten, technologieneutralen Kapazitätsmarktes.

Die Einführung eines Kapazitätsmechanismus bis 2028 wurde ebenfalls im Rahmen der Vorstellung der Kraftwerksstrategie am 5. Februar 2024 angekündigt. Im August 2024 veröffentlichte die Bundesregierung ein Papier mit Optionen für das Strommarktdesign der Zukunft. Darin enthalten ist ein Vorschlag für einen hybriden Kapazitätsmarkt. Dieser sieht vor, den Markt in zwei Teile zu gliedern: einen zentralen Kapazitätsmarkt für Investitionen mit längeren Refinanzierungszeiträumen und einen dezentralen Markt, der Bilanzkreisverantwortlichen den Zugang zu Kapazitätszertifikaten ermöglicht und sie dazu verpflichtet, zu bestimmten Zeiten im Jahr die jeweilige Höchstlast sicherzustellen. Im Hinblick auf das Ausschreibungsverfahren für neue Kraftwerke (siehe Kraftwerksstrategie) wird die Herausforderung darin bestehen, möglichst schnell klare und umfassende Rahmenbedingungen für Kapazitätsmechanismen zu definieren, um unnötige Kosten durch Risikopreise zu vermeiden. Der hybride Kapazitätsmarkt soll die Vorteile des zentralen und des dezentralen Kapazitätsmarktes vereinen, bringt aber auch einen deutlich höheren administrativen Aufwand mit sich. Ziel sollte es sein, einen möglichst offenen und damit liquiden Kapazitätsmarkt zu schaffen, der auch Lastmanagement und Speicher einbezieht. Als Vorbild könnte der belgische Kapazitätsmarkt dienen, zumal dieser bereits von der EU-Kommission geprüft wird.

Darüber sollten regionale Flexibilitätsmärkte auch für Netzengpässe etabliert und eine entsprechende räumliche Zuordnung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (gegebenenfalls unter Einbeziehung von Speichern oder H2-Senken) gefördert werden. Das Gesetz zum Smart Meter Rollout in Deutschland (GNDEW) ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau von Smart Meter deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen diese flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. E.ON unterstützt beim Smart Meter Rollout eine pragmatische und schnelle Herangehensweise, um Flexibilität zu ermöglichen, die für eine effiziente Energiewende entscheidend ist.

Mit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ (NEST-Prozess) am 18. Januar 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Prozess zur Überprüfung des aktuellen Regulierungsrahmens im Hinblick auf die infolge der Energie- und Klimawende stark steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber in der fünften Regulierungsperiode (Gas ab 2028, Strom ab 2029) gestartet. Im Kontext der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens muss die BNetzA zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung aus 2021 geltende Rechtsverordnungen durch Festlegungen gestuft bis 2028 ablösen (dies sind die Anreizregulierungsverordnung bzw. die Netzentgelt- und Netzanschlussverordnungen Gas und Strom). Bisheriger Fokus im NEST-Prozess sind die mögliche Einführung eines pauschalisierten Ansatzes der regulatorischen Kapitalkostenbestimmung (WACC-Modell) unter Berücksichtigung der Anpassung der zukünftigen Bestimmung der Eigen- und Fremdkapitalkosten, die unterperiodische Berücksichtigung von energiewendebedingt schneller steigenden Betriebskosten, die künftige Anwendung von allgemeinen und individuellen Effizienzvorgaben und die regulatorischen Rahmenbedingungen der Gastransformation in der Anreizregulierung. Diese Aspekte werden unter Einbezug der Branche bereits in einem längeren Diskussionsprozess seit Anfang 2024 erörtert und sollen abschließend in inhaltlich gestuften Rechtsakten münden, startend mit Rahmenfestlegungen, die dann in Methodenfestlegungen überführt werden, auf deren Grundlage dann Einzelfestlegungen ergehen. Der künftige Regulierungsrahmen ab der fünften Regulierungsperiode besteht dann maßgeblich aus dem rein behördlichen Festlegungsrahmen – dies ist Ausdruck der neuen politischen Unabhängigkeit der BNetzA aufgrund der EuGH-Rechtsprechung. Gemäß aktuellem Zeitplan der Regulierungsbehörde ist mit einer ersten Rahmenfestlegung Anfang 2025 zu rechnen. Weitere, darauf aufbauende Methodenfestlegungen folgen bis 2027. Mit Einzelfestlegungen für Strom ist bis Ende 2028 zu rechnen. Es handelt sich hier um einen gestuften und fortlaufenden Konsultationsprozess – die sich hieraus ergebenden Auswirkungen können daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden. Eckpunktepapiers „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“

Im September 2024 hat die Bundesnetzagentur den Beschluss zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0) veröffentlicht. Dieser reflektiert die Dekarbonisierungsziele des Bundes, der eine Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 anstrebt (§ 3 KSG) und zielt darauf ab, die schon länger von der Branche adressierte Problematik einer vollständigen regulatorischen Amortisation von Gasnetzbestandsanlagen zu lösen. Der Beschluss ermöglicht deutlich kürzere kalkulatorische Nutzungsdauern – in Ausnahmefällen bis 2035 und in der Regel bis 2045 oder 2040, abhängig von bundes- oder landesspezifischen Klimaschutzgesetzen. Außerdem werden degressive Abschreibungen mit einem Abschreibungssatz von bis zu 12 Prozent zugelassen, um die Kapitalkosten adäquater mit dem Nutzerverlauf der Erdgasinfrastruktur in Einklang zu bringen und die Netzentgelte für die zuletzt am Netz verbleibenden Kunden einzudämmen. Die neuen Abschreibungsmodalitäten sollen bereits in die Berechnung der Erlösobergrenzen und Netzentgelte für die Jahre 2025 bis 2027 einfließen können. Festlegungsentwurf zur Anpassung der kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasinfrastrukturen.

Wichtige Voraussetzung für den Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland ist das Wasserstoff-Kernnetz. Nachdem die EU-Kommission die deutsche Beihilferegelung genehmigt hat und die Fernleitungsbetreiber ihren Antrag zum Wasserstoff-Kernnetz eingereicht haben, wurde das beantragte Kernnetz von der Bundesetzagentur im Oktober 2024 genehmigt. Das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz soll Wasserstoff-Infrastrukturen beinhalten, die sukzessiv bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Insgesamt sieht der genehmigte Antrag in Summe eine Leitungslänge von 9.040 km bei zu erwartenden Investitionskosten in Höhe von 18,9 Mrd. € vor, wovon rund 60 Prozent auf umzustellende Leitungen entfallen sollen.

2024 hat die vierte Regulierungsperiode Strom in Deutschland begonnen. Mit dem generellen Produktivitätsfaktor sind zu Beginn des Jahres 2025 nunmehr auch alle relevante regulatorische Großparameter zur vierten Regulierungsperiode Strom abschließend festgelegt worden. In Bezug auf die Festlegung der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung Strom und Gas (sogenannter EK I-Zinssatz) hat der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 auf Rechtsbeschwerde der Bundesetzagentur (BNetzA) hin das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben, das den Netzbetreibern in ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 erstinstanzlich noch Recht gegeben und die BNetzA zur Neubescheidung verpflichtet hatte. Damit ist die Festlegung der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung zur vierten Regulierungsperiode ebenfalls rechtskräftig.

2.3 Energiepreisentwicklung [7]

Im Jahr 2024 spielten geopolitische Ereignisse eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Entwicklung und Volatilität der Gas- und Strommarktpreise in ganz Europa, was insbesondere für E.ON und die Beschaffung von Strom und Gas am Großhandelsmarkt für das Kundenportfolio von entscheidender Bedeutung ist. Zum einen waren die Märkte einer erheblichen Volatilität ausgesetzt, welche mit den gestiegenen Risiken aus dem Transport und der Durchleitung der verbleibenden Gasmengen aus Russland durch die Ukraine begründet sind. Zum anderen reagierten die Märkte auf die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten.

Zu Beginn des Jahres 2024 setzte sich der im vierten Quartal 2023 bereits beobachtete Verfall der Energiepreise fort. Das TTF-Frontjahresprodukt-Gas fiel gegenüber dem Jahresanfang um 6 €/MWh auf 27,4 €/MWh Ende Februar, während das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom im gleichen Zeitraum um 23 €/MWh auf 68,6 €/MWh gesunken ist. Der anhaltende Rückgang wurde zudem durch hohe Speicherstände in europäischen Gasspeichern verstärkt, die zum Ende der Wintersaison 2023/24 ein Rekordhoch von mehr als 58 Prozent erreichten. Eine Umkehr dieses Abwärtstrends setzte Ende Februar/Anfang März ein. Im März wurden die Energiepreise auch durch zusätzliche Sanktionen gestützt, durch die der Energieexport aus russischen Quellen auf den Weltmarkt erschwert wurde. Hierdurch erhöhten sich das Preisrisiko, was sich entsprechend in steigenden Preisen niederschlug. Darüber hinaus führten die zunehmenden russischen Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur, darunter auch erstmals Angriffe auf Gasspeicher, zu mehr Volatilität und Risikovorsorge in Form von Preisaufschlägen auf den Energiemärkten.

Im zweiten Quartal blieben die Märkte aufgrund weiterer russischer Angriffe auf die Energieinfrastruktur in der Ukraine und Spekulationen über die Zukunft des ukrainischen Gastransits sehr volatil. So stiegen Mitte Mai die Gas- und Strompreise sprunghaft an, wobei der TTF-Frontjahresprodukt Gas (Title Transfer Facility) fast 40 €/MWh und das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom mehr als 100 €/MWh erreichte.

Aufgrund der gestiegenen Abhängigkeit von LNG-Lieferungen nach Europa, die durch den erheblichen Rückgang von russischen Gaslieferungen durch Pipelines in den letzten drei Jahren erforderlich wurde, reagieren die europäischen Energiemärkte heute viel stärker auf globale Ereignisse als dies in der Vergangenheit der Fall war. Als Beispiel verzeichnete der Markt auch eine erhöhte Volatilität, die durch die unsichere LNG-Versorgungssituation aus Fördergebieten, wie zum Beispiel Malaysia und Australien, verursacht wurde. Hinzu kam, dass die atlantische Hurrikansaison im Jahr 2024 stark war, was jedoch keine größeren oder gar anhaltenden Unterbrechungen der LNG-Versorgung aus dem Golf von Mexiko zur Folge hatte.

Nach einer kurzen Stagnation der Gaspreise und einem leichten Rückgang der Stromterminmarktpreise aufgrund von schwachen CO2-Preisen erhielten die Märkte Ende Juli und Anfang August, noch mehr preissteigernde Impulse aus geopolitischen Entwicklungen. Die Erwartung schwerer Kämpfe in der Ukraine um den letzten verbleibenden Verbindungspunkt, über den russisches Gas durch die Ukraine nach Europa geliefert wird, trieb die Preise für Frontjahres-Gas- und -Stromprodukte erneut auf Jahreshöchststände. Mitte August wurde das TTF-Frontjahresprodukt bei etwa 42 €/MWh gehandelt, und lag damit um 50 Prozent über dem Tiefststand vom Februar. Der Preis für das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom stieg für kurze Zeit erneut über 100 €/MWh.

Die Spannungen im Nahen Osten und die Zukunft des russischen Gastransits durch die Ukraine blieben auch in der zweiten Jahreshälfte 2024 die bestimmenden Themen für die Energiemärkte. Im vierten Quartal orientierten sich /korrelierten die Märkte mit Beginn der Heizperiode wieder mehr mit dem Wetter. Ende Oktober verzeichneten die Speicherstände in den europäischen Gasspeichern einen Rückgang um etwa 40 TWh beziehungsweise 4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entwicklung der Gas- und Strommarktpreise im Jahr 2024 durch eine Kombination aus Wetterereignissen, Versorgungsunterbrechungen und geopolitischen Ereignissen bestimmt wurde. Die Energiemärkte waren aufgrund mehrerer Faktoren, darunter ungeplanten Ausfälle, längere Wartungsarbeiten und anhaltende Konflikte im Nahen Osten sowie dem Krieg in der Ukraine, erheblichen Schwankungen ausgesetzt. Diese Faktoren führten das ganze Jahr über zu einem volatilen Energiemarkt, der sensibel mit Preisbewegungen auch auf nicht eingetretene Impulse und Risiken reagierte. Grundsätzlich ist E.ON bestrebt, um faire Preise für die Kunden zu sichern und kurzfristige Preisausschläge zu vermeiden, Energie vorausschauend zu beschaffen.

[7] Quellenauszug: https://www.consilium.europa.eu/en/policies/sanctions-against-russia/timeline-sanctions-against-russia/;
https://www.bloomberg.com/news/articles/2024-04-11/russia-attacks-ukraine-gas-storage-sites-driving-prices-higher;
https://www.iea.org/reports/ukraines-energy-security-and-the-coming-winter/ukraines-energy-system-under-attack

2.4 Geschäftsverlauf

Die ESY erzeugt mit Ausnahme der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Saarland, und Sachsen bundesweit Wärme, Kälte und Strom aus 514 (Vorjahr 527) Energiezentralen mit einer thermischen Leistung von insgesamt 981 MW (Vorjahr 1.000 MW) und einer elektrischen Leistung von insgesamt 53,6 MW (Vorjahr 50 MW). Die 90 Wärmenetze der Gesellschaft (Vorjahr: 94) erstrecken sich über eine Länge von 723 Kilometern (Vorjahr: 623,7 Kilometer). Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus Zu- und Abgängen im Anlagenportfolio, wobei die hohe Längenzunahme (+100km) in unseren Wärmenetzen auf eine Stammdatenkorrektur im Zuge der Einführung von Microsoft Field Service zurückzuführen ist.

Der Wärme- und Kälteabsatz wird im Wesentlichen durch den Klimatisierungsbedarf von Gebäuden bestimmt. Insofern ergibt sich das Marktpotenzial zunächst aus der Bereitschaft der Eigentümer, gebäudenahe Dienstleistungen fremd zu vergeben. Erhöhte Anforderungen an den Betrieb energetisch effizienter Anlagen, neue gesetzliche Rahmenbedingungen, wie die kommunale Wärmeplanung, und komplexe Versorgungslösungen lassen insgesamt ein stabiles bis steigendes Marktpotenzial erwarten.

Das Jahr 2024 war im Mittel etwas wärmer als das Vorjahr. Das maßgebliche Niveau der Gradtagzahlen lag durchschnittlich um knapp 4,6 % unter dem Niveau des Vorjahres.

Zur Verbesserung der Primärenergiefaktoren für Energielieferungen des Unternehmens wurden eine Reihe von dezentralen Projekten zum Bezug und zur Erzeugung von Wärme auch aus regenerativen Energien umgesetzt bzw. vorbereitet. Die Einbindung der Marktpartner in die dezentralen Versorgungskonzepte des Unternehmens, die sich mit der Erzeugung von regenerativen Energien befassen, schafft kundenseitige Akzeptanz, setzt politische Vorgaben sowie eigene Ansprüche um und sichert die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Projekte. Investive Schwerpunkte beinhalteten Maßnahmen im Bereich der Erzeugungsanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz, sowie Netzausbau- und Modernisierungsmaßnahmen. Insbesondere die Digitalisierung der Netze, aber auch der Erzeugungsanlagen wurde im Jahr 2024 weiter stark vorangetrieben.

Auch die Integration und der Ausbau von PV- Anlagen, sowie Batteriespeicher- Anlagen, wurde vorangetrieben. Damit einhergehende Flexibilitätspotentiale und Sektorenkopplungen werden zukünftig eine immer größere Rolle bei der Erreichung der Unternehmensziele spielen.

Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bezog das Unternehmen 1.426 GWh (Vorjahr: 1.497 GWh) Energie, bestehend aus Altholz 26,29 %, Erdgas 41,02 %, Fernwärme 26,24 %, Biomethan 5,07 %, Öl/Heizöl 1,03 %, und Frischholz 0,35 %. Damit stammten 31,7 % des Brennstoffbezuges (ohne Wärmebezug) der Gesellschaft aus regenerativen Energien (Vorjahr 31,7 %) (Unter Einbeziehung des Wärmebezuges wäre der Anteil 57,9%.).

Für die ESY stand und steht die Sicherheit der Energieversorgung sowie die Sicherheit von Mitarbeitern, Fremdfirmenmitarbeitern und Kunden im Vordergrund. Die Erzeugungsanlagen und Wärmenetze, mit denen das Unternehmen u. a. die Versorgung mit sichert, laufen stabil. In vielen Unternehmensbereichen bietet ESY seinen Mitarbeitern die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten.

Das Geschäftsjahr 2024 ist weiterhin geprägt von der Neuausrichtung durch das ESY Next Programm und die Fokussierung im Westen von Deutschland. So plant die ESY die Wärmewende bei den Städten und Kommunen der Region zu begleiten und bereitet die Dekarbonisierung der Bestandsversorgungen intensiv vor. Des Weiteren sollen perspektivisch neue Geschäftsfelder wie z.B. netzdienliche Batteriespeicher oder PV-Anlagen das Portfolio erweitern und befinden sich daher in Planung.

2.5 Ertragslage

Ergebnis und Umsatzentwicklung. Entwicklung wesentlicher GuV-Posten:

Gewinn- und Verlustrechnung


in Mio. € 2024 2023 +/-
Umsatzerlöse 170,2 198,3 -28,1
Stromsteuer/Erdgassteuer -0,2 -0,3 0,1
Umsatzerlöse ohne Steuer 170,0 198,1 -28,1
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen -2,7 0,8 -3,5
Andere aktivierte Eigenleistungen 1,1 0,9 0,1
sonstige betriebliche Erträge 24,2 58,5 -34,4
Materialaufwand -135,2 -162,8 27,6
Personalaufwand -29,3 -39,5 10,2
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -12,9 -24,4 11,5
sonstige betriebliche Aufwendungen -34,0 -35,0 1,0
Ergebnis aus Finanzanlagen 16,0 22,1 -6,1
Zinsergebnis -0,5 2,4 -2,9
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,0 0,0 0,0
Ergebnis nach Steuern -3,4 21,2 -24,5
Aufwand aus Gewinnabführung/Erträge aus Verlustübernahme 3,4 -21,2 24,5
Jahresüberschuss 0,0 0,0 0,0


Das Ergebnis nach Steuern liegt im aktuellen Geschäftsjahr bei -3,4 Mio. € und damit unter dem Vorjahreswert von 21,2 Mio. €.

Die Positionen mit wesentlichen Veränderungen werden im Folgenden näher erläutert.

Die Umsatzerlöse in Höhe von 170,2 Mio. € setzen sich aus Wärme-/Kälteverkauf (111,4 Mio. €), Stromerlösen (20,7 Mio. €) sowie sonstigen Umsatzerlösen, insbesondere für Pacht- und Betriebsführung sowie Werkleistungen zusammen. Im Vergleich zum Vorjahreswert sinken die Umsatzerlöse insbesondere aufgrund der rückläufigen Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten für Strom und Gas, welches in Folge zu niedrigeren Erlösen im Wärmeabsatz und in der Stromvermarktung führte.

Die Verminderung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen ist im Wesentlichen auf die Fertigstellung, Abnahme und Endabrechnung mehrerer im Kundenauftrag errichteter Wärmeerzeugungsanlagen ggü. 2023 zurückzuführen. Die anderen aktivierten Eigenleistungen liegen mit 1,1 Mio. € leicht über dem Vorjahreszeitraum.

Der Rückganggang der sonstigen betrieblichen Erträge von 58,5 Mio. € im Vorjahr, gegenüber 24,2 Mio. € im aktuellen Jahr, resultiert hauptsächlich aus einem Einmaleffekt aus Anlageverkäufen im Rahmen von ESY Next an andere E.ON-Konzerneinheiten im Jahr 2023. Gegenläufig wirkt sich im Geschäftsjahr eine Zuschreibung in Höhe von 7,7 Mio. € im Sachanlagevermögen auf Assets aus, die im Vorjahr außerplanmäßig abgeschrieben wurden.

Die Reduktion des Materialaufwands resultiert - gleichgerichtet mit der Entwicklung der Wärmeumsatzerlöse - vor allem aus preisbedingt niedrigeren Aufwendungen für Brennstoffe, Fremdwärmebezügen.

Der Personalaufwand verzeichnete einen Rückgang von 10,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist maßgeblich auf das ESY-Next Programm zurückzuführen, das im Berichtszeitraum weiterhin zu einer Reduktion der Personalzahlen (FTE) führte und somit zu einer Verringerung der Personalkosten beitrug.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit -34,0 Mio. € in etwa auf gleichem Niveau des Vorjahres (-35,0 Mio. €).

Das Ergebnis aus Finanzanlagen verzeichnet insgesamt einen Rückgang von -6,1 Mio, €. Hauptursachen hierfür waren die geringere Ergebnisabführung der BTB in Höhe von -5,2 Mio. sowie die im Vergleich zum Vorjahr fehlende Ergebnisbeitrag der Airco in Höhe von -0,8 Mio. €.

Das Zinsergebnis liegt mit -0,5 Mio. € unter dem Vorjahreswert (2,4 Mio. €), was im Wesentlichen auf eine Anpassung des Zinsanteils auf Pensionen zurückzuführen ist.

Der im Berichtszeitraum angefallene Jahresfehlbetrag in Höhe von -3,4 Mio. € wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags von der E.ON Verwaltungs GmbH übernommen.

2.6 Vermögens- und Finanzlage

Vermögensstruktur:

Bilanz



In Mio. € 31.12.2024 in % 31.12.2023 in %
Anlagevermögen 184,9 61,0 176,5 49,0
Immaterielle 0,8 0,3 1,6 0,4
Sachanlagen 129,8 42,8 112,5 31,2
Finanzanlagen 54,3 17,9 62,4 17,3
Umlaufvermögen 117,3 38,7 182,6 50,7
Vorräte 15,1 5,0 22,8 6,3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 101,3 33,4 158,9 44,1
Flüssige Mittel 1,0 0,3 0,9 0,2
Rechnungsabgrenzungsposten 1,0 0,3 1,3 0,4
AKTIVA 303,2 100,0 360,4 100,0
Eigenkapital 121,6 40,1 121,6 33,8
Sonderposten 0,2 0,1 0,2 0,1
Rückstellungen 101,6 33,5 107,1 29,7
Verbindlichkeiten 72,9 24,1 124,6 34,6
Rechnungsabgrenzungsposten 6,7 2,2 6,9 1,9
PASSIVA 303,2 100,0 360,4 100,0


Das Vermögen der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch das Anlagevermögen von 184,9 Mio. € (Vorjahr: 176,5 Mio. €) geprägt. Bei einer Bilanzsumme von 303,2 Mio. € beträgt die Anlagenquote 61,0 %. Im Berichtsjahr wurden 26,1 Mio. € zahlungswirksam investiert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 101,3 Mio. € sind aufgrund des niedrigeren Preisniveaus rückläufig. Die Verbindlichkeiten (72,9 Mio. €) haben sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Das liegt u.a. an der veränderten Ergebnisabführungssituation (Forderungen im aktuellen Geschäftsjahr, Verbindlichkeit im Vorjahr). Darüber hinaus reduzieren sich die Rückstellungen auf 101,6 Mio. €. Hier wirken sich insbesondere die Inanspruchnahme von Rückstellung für Restrukturierungsverpflichtungen im Rahmen des Projekts „ESY Next“ (-4,9 Mio. €) und der Rückgang der Altersteilzeitverpflichtungen (-3,4 Mio. €) aus.

Die Gesellschaft ist in das konzernweite Cash-Pooling der E.ON SE eingebunden und verfügte im Berichtsjahr über ausreichend liquide Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich im Berichtsjahr mit 4,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (-55,8 Mio. €) verbessert. Der stark negative Cashflow 2023 war im Wesentlichen noch bedingt durch den hohen Abbau von Verbindlichkeiten der Krisenmonate aus Q4 2022. Die insgesamt stabilere Preissituation sorgt für eine Normalisierung im Jahr 2024.

2.7 Leistungsindikatoren

Die ESY wird in den Konzernverbund der E.ON SE einbezogen, welche ihre Gesellschaften auf Segmentebene nach IFRS-Kennzahlen steuert. Zur internen Steuerung und als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft verwendet der E.ON-Konzern ein um außergewöhnliche Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), welches auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt wird. Diese Ergebnisgröße ist unabhängig von Investitions- und Abschreibungszyklen und gleichzeitig eine Indikation des zahlungswirksamen Ergebnisbeitrags.

Das EBITDA nach IFRS ist der zentrale Leistungsindikator für die ESY. Das um außergewöhnliche Effekte bereinigte IFRS EBITDA beträgt für 2024 -4,9 Mio. € und liegt damit leicht unter dem Niveau des Vorjahres (-3,1 Mio. €). Abweichungen zum Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen nach HGB in Höhe von 2,6 Mio. € ergeben sich abgesehen vom im EBITDA nach IFRS nicht ausgewiesenem Beteiligungsergebnis der BTB in Höhe von 9,9 Mio. € u.a. aus im EBITDA nach IFRS nicht ausgewiesenen neutralen Sachverhalten in Höhe von 3,4 Mio. €. Dem gegenüber stehen weitere Effekte aus den unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsmethoden der Rechnungslegungswerke.

Die ESY ist von der Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b, Abs. 1 und Abs. 2 HGB befreit. Der aktuelle zusammengefasste nicht finanzielle Bericht der E.ON SE kann unter www.eon.com eingesehen werden. [8]

[8] Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte Querverweise, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind


3. Mitarbeiter

3.1 Abschluss des Restrukturierungsprogramms „ESY Next“

Das Human Resources Management der ESY war im Jahr 2024, wie schon im Jahr 2023, maßgeblich durch die abschließenden Implementierungsmaßnahmen im Zuge des Restrukturierungsprogrammes „ESY Next“ geprägt. Der Transfer des Nord-Portfolios zur E.ON Gesellschaft Hansewerk Natur war ebenso ein Teil davon wie das Begleiten zahlreicher Austritte aus der Gesellschaft.

3.2 Neueinstellung und Reorganisation

Im Zuge der Neuausrichtung der Gesellschaft entstand ein Bedarf an zusätzlichen Fachkräften. Zum einen für die Nachfolgeplanung in diversen Positionen (der aktuelle Altersdurchschnitt liegt bei 46,75 Jahren), zum anderen, um sich frühzeitig in den identifizierten Wachstumsfeldern zu positionieren. In diesem Zuge veränderte sich auch die organisatorische Aufstellung der Gesellschaft, welches maßgeblich vom HR-Team begleitet und zum 01. Januar 2025 umgesetzt wurde. Hieraus resultierten intensive Recruiting-Aktivitäten, wodurch im Jahr 2024 bereits 29 neue Kollegen in der Gesellschaft gestartet sind.

3.3 Arbeitssicherheit und aktives Gesundheitsmanagement

Zum verantwortungsbewussten Wirken der ESY gehört das nachhaltige Engagement für den Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Mitarbeiter der Partnerfirmen. Daher ist der systematische Arbeits- und Gesundheitsschutz fester Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und Ausdruck unseres Handelns.

Eine international vergleichbare Kennzahl im Arbeitsschutz ist u. a. die Total Recordable Injury Frequency“ (TRIF), der die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Unfälle pro eine Million Arbeitsstunden misst. Für das Berichtsjahr 2024 ergab sich für die gesamte ESY eine TRIF-Quote von 4,63. Diese setzt sich zusammen aus einer TRIF-Quote von 8,13 für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 1,70 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partnerfirmen. Der klare Anspruch der ESY lautet im Einklang mit der E.ON Konzern HSE Strategie, schwerste und schwere Verletzungen zu vermeiden sowie über detaillierte Analysen zu eingetretenen Ereignissen eine kontinuierliche Ereignisreduktion zu erreichen.

Um diesen Anspruch zu erfüllen, finden auch weiterhin regelmäßige und intensive Unterweisungen, Einweisungen sowie Audits, Kulturprogramme und Gesundheitsangebote statt. statt. Führungskräfte sind aufgerufen, regelmäßig sogenannte „Go, See & Talk-Sessions“ abzuhalten, um den Stellenwert von HSE und ihren eigenen Beitrag hierzu in einem offenen Dialog mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Partnerfirmen zu erörtern. Ein so unterstützter regelmäßiger Austausch zwischen Führungskräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern macht HSE-Aspekte auf allen Ebenen präsent und erlebbar.

3.4 Aus- und Weiterbildung

Diverse Weiterbildungs- und Entwicklungsangebote für die ESY stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über eine E.ON-weite Learning Plattform zur Verfügung. Mindestens einmal im Jahr findet grundsätzlich ein Mitarbeitergespräch zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiterin/Mitarbeiter statt, in dem nach festgelegten Kriterien die Mitarbeiterleistungen für das zurückliegende Jahr besprochen werden. Außerdem vereinbart jede Vorgesetzte/jeder Vorgesetzte mit allen in seinem Verantwortungsbereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Arbeits-, Entwicklungs- sowie Weiterbildungsziele für das kommende Jahr.

Für die Personalentwicklung der Mitarbeiter ist dabei das gängige 70:20:10-Modell handlungsleitend. Demnach erwerben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kompetenzen

zu 70 % durch schwierige Aufgaben und berufliche Herausforderungen,

zu 20 % durch ihr berufliches Umfeld und dabei maßgeblich durch ihre Vorgesetzten,

zu 10 % durch traditionelle Weiterbildung, wie beispielsweise in Seminaren.

ESY ist gegenwärtig kein Ausbildungsbetrieb, sondern bezieht Ausbildungsleistungen über einen konzerninternen Dienstleistungsvertrag.


4. Prognosebericht

Die anhaltenden geopolitischen Krisen und die damit verbundenen Unsicherheiten wirken sich auch auf die Entwicklung der Wirtschaft aus. Somit sind sie in den Prognosen für das Wirtschaftswachstum berücksichtigt. Die OECD geht von einem globalen Wirtschaftswachstum für das Jahr 2025 und 2026 von 3,3 Prozent aus.

In diesen Prognosen ist berücksichtig, dass die Inflation weiter nachläßt und der Welthandel sich erholt. Falls jedoch die Spannungen im Handel sowie protektionistische Bestrebungen zunehmen, könnten diese Auswirkungen auf die Lieferketten und die Verbraucherpreise haben und somit das Wirtschaftswachstum beeinträchtigen. [9]

Für den Euroraum prognostiziert die OECD ein Wirtschaftswachstum für das Jahr 2025 von 1,3 Prozent und für das Jahr 2026 mit 1,5 Prozent. Die europäische Wirtschaft soll sich langsam erholen, dies jedoch vor dem Hintergrund, dass die einzelnen Staaten einerseits die Schulden senken und anderseits das Wachstum anschieben müssen.

Mit Blick auf Deutschland erwartet die OECD für die Jahre 2025 und 2026 ein BIP-Wachstum von 0,7 Prozent und von 1,2 Prozent. Mitte des Jahres sind die Experten noch von leicht höheren Wachstumsraten ausgegangen. Als Begründung für die schlechteren Erwartungen werden unter anderem der Fachkräftemangel und ein schwacher Binnenkonsum genannt. In den Prognosen sind niedrige Inflationsraten (2025: 2,0 Prozent und 2026: 1,9 Prozent) und steigende Löhne berücksichtigt, die die Realeinkommen und den privaten Verbrauch stützen sollen. Die privaten Investitionen sollen sich dank der hohen Ersparnis der Unternehmen und der langsam sinkenden Zinssätze nach und nach beleben. Politische Unsicherheiten werden das Investitionsklima voraussichtlich weiter belasten. Weiter wird davon ausgegangen, dass sich die Exporte unter dem Einfluss der steigenden Nachfrage bei wichtigen Handelspartnern allmählich erholen.

Das Unternehmen erwartet für das Geschäftsjahr 2025 ein bereinigtes EBITDA nach IFRS (siehe zu der Kennzahl auch den Abschnitt Leistungsindikatoren unter 2.7) in der Bandbreite zwischen 5,0 Mio. € und 7,0 Mio. €. Der Ergebnisanstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert u.a. aus einer prognostizierten Verbesserung der Altholzkosten für das BMHKW Bergkamen und aus Sondereffekten wie einem nachgelagerten Grundstücksverkauf aus dem ESY Next Programm. Aktuell plant die Gesellschaft Investitionen in Höhe von 40,8 Mio. € für das Geschäftsjahr 2025. Es wird weiterhin in den nachhaltigen Umbau von Bestandsanlagen sowie in den Ausbau des Neugeschäfts und in den digitalen Ausbau investiert.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Die im Jahr 2021 eingeschlagene Wachstumsstrategie als Fortführung des weitreichenden Konzernumbaus in den vorausgehenden Jahren hat sich auch im Jahr 2024 als richtig und resilient erwiesen. Die weiterhin gültigen strategischen Säulen Nachhaltigkeit und Digitalisierung, die die Wachstumsambitionen von E.ON unterstreichen, sind aus unserer Sicht genau die Erfolgsfaktoren, die den Umbau des Energiesystems beschleunigen werden.

[9] Quelle: OECD Dez. 24


5. Risiko- und Chancenbericht


Im Rahmen der umfangreichen Aktivitäten als Energiedienstleister mit den Schwerpunkten Wärmelieferung und Energieeffizienz ist die ESY einer Reihe von sehr unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, es ergeben sich aber auch immer wieder neue Chancen. Der künftige Erfolg hängt mithin vom adäquaten Umgang mit den Risiken und Chancen ab.

Die ESY hat auf Basis geltender Konzernrichtlinien mit entsprechenden Dokumentations- und Meldepflichten einen Risikomanagementprozess etabliert.

Dieses Risikomanagementsystem umfasst den kontinuierlichen Risikocontrolling-Prozess. Mögliche Risiken und Chancen werden laufend von den verantwortlichen Gremien und Personen identifiziert, systematisch erfasst, in ihrem Schadens-/Chancenpotenzial und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und in regelmäßigen Abständen überprüft. Im Rahmen eines quartärlichen Risikoreportings oder auch einzelfallbezogen werden Geschäftsführung und Konzerngremien umfassend informiert. Die Bewertung erfolgt für das aktuelle Geschäftsjahr und alle Planjahre. Aus allen genannten Sachverhalten sind gegenwärtig keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

Außerdem hat die ESY als internes Kontrollsystem die ICS-Principles des E.ON-Konzerns etabliert. Dadurch wird sichergestellt, dass Geschäftsvorfälle entsprechend den Konzernvorgaben durchgeführt werden.

Marktrisiken

Marktrisiken bestehen in Absatzschwankungen des klassischen Wärmegeschäfts. Insbesondere milde Witterungsverhältnisse, Veränderungen im Heizverhalten der Kunden sowie mögliche Beendigungen von Bestandsverträgen können die Ertragslage negativ beeinflussen. Ebenfalls von Bedeutung sind Preisänderungsrisiken auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten. Diese Marktentwicklungen können sich aber auch positiv auf das Geschäft der ESY auswirken. Hieraus ergibt sich in dieser Kategorie eine mittlere Risikoposition sowie Chancenposition.

Risiken aus Mengen- und Marktpreisrisken werden über den Einsatz risikominimierender Beschaffungsverfahren sowie durch vertragliche Vereinbarungen mit den zu beliefernden Kunden begegnet. Für Anlagen, die mit mehreren Brennstoffen betrieben werden können, werden kostenoptimierte Fahrpläne gestaltet und flexibel an die Marktsituation angepasst.

Regulatorische und rechtliche Risiken

Energieversorger sind Risiken aufgrund politischer, rechtlicher und regulatorischer Eingriffe, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, behördlichen Maßnahmen oder gerichtlichen Entscheidungen ausgesetzt. Änderungen, die der Gesetzgeber vornimmt, wie zum Beispiel die Änderungen von Netzentgelten oder gesetzlicher Umlagen, wirken sich für die ESY direkt als Vorkostenänderungen aus. Neue Risiken – aber auch Chancen – ergeben sich aus energie- oder umweltpolitischen Entscheidungen, die dann in rechtlich-regulatorischen Umsetzungsmaßnahmen münden, wie beispielsweise dem BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) oder diversen Gesetzen zur Bewältigung der Energiekrise. Ferner ergeben sich Risiken aus eventuellen Gerichtsverfahren, Bußgeldern und Rechtsprüchen, Governance und Compliance-Sachverhalten sowie Risiken und Chancen aus Verträgen und Genehmigungen. Insgesamt entsteht hieraus eine wesentliche Risiko- und eine mittlere Chancenposition.

Diese Risiken begrenzt die Gesellschaft durch entsprechende Vertragsgestaltung in den Absatzverträgen. Für anhängende Rechtsstreitigkeiten wurde über die Bildung von Rückstellungen angemessene Risikovorsorge getroffen.

Operative Risiken und IT-Risiken

Der immer komplexer werdende Einsatz von Informationstechnologie im Zuge der sich ständig wandelnden Anforderungen an eine IT-Landschaft in der Energiewirtschaft führt zu einem generellen Risiko von Kostensteigerungen, aber auch zu nachgelagerten prozessualen Risiken unter anderem in der Abrechnung. Die Einführung eines neuen Abrechnungssystems, das im Jahr 2023 live gegangen ist, führte auch noch im Jahr 2024 in vielen Fällen zu einer verzögerten Rechnungsstellung. Insgesamt wird diese Risikokategorie als mittel eingestuft.

Die Aufrechterhaltung der IT-Systeme wird durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Experten sowie durch diverse technologische Sicherungsmaßnahmen gewährleistet. Für das Projekt zur Einführung eines Abrechnungssystem ist ein entsprechender Lenkungskreis mit festgelegten Eskalationsstufen und -mechanismen bis zur Geschäftsleitung eingerichtet worden.

Der Einsatz komplexer technischer Anlagen kann zu Betriebsstörungen bzw. Sicherheitsrisiken führen, welche die Ertragslage beeinträchtigen können. Es existieren Risiken aus der Abschaltung von Anlagen sowie höheren Kosten und zusätzlicher Investitionen infolge unvorhergesehener Betriebsstörungen oder sonstiger Probleme. Im Einzelfall kann dies zu einem hohen Risiko führen, insgesamt entsteht in dieser Risikoposition ein mittleres Risiko.

In vergleichsweisem geringerem Umfang bestehen darüber hinaus grundsätzlich auch Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Handhabung wassergefährdender Stoffe und dem Transport von Gefahrstoffen. Diesem Umstand wird durch detaillierte Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Weiterentwicklung von Technologien, regelmäßiger Wartung der Anlagen, flächenorientierter Betriebsstrukturen sowie Schulungs- und Weiterbildungsprogrammen Rechnung getragen. Soweit betriebswirtschaftlich sinnvoll, bestehen geeignete Versicherungen.

Des Weiteren können sich unmittelbar oder mittelbar Personalrisiken – insbesondere Fraud-Risiken – ergeben, denen durch Funktionstrennung, 4-Augen-Prinzip, Zugangs- und Zugriffsbeschränkungen sowie Autorisierungs- bzw. Genehmigungspflichten entgegengewirkt wird.

Zahlungsausfallrisiken

Aus den Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten ergeben sich Kreditrisiken. Die ESY begrenzt diese, indem sie auf Basis der Geschäftsabschlüsse Bonitätsprüfungen durchführt. Dabei wird darauf geachtet, dass bei der Messung und Steuerung von Kreditrisiken die konzernweit gültigen Standards eingehalten werden.

Zahlungsausfallrisiken werden durch die Entlastung aus dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) für das Abrechnungsjahr 2023 minimiert. Durch die Implementierung eines neuen Abrechnungssystems Anfang 2023 kommt es weiterhin zu einer verzögerten Abrechnungserstellung ab dem Abrechnungsjahr 2022. Kunden reklamieren vermehrt die Wärmeabrechnung 2022 auf Grund der Preise oder geschätzten Zählerstände. Darüber hinaus besteht ein Bearbeitungsrückstand von Kundenanfragen auf Grund der Umsetzung regulatorischer Anforderungen und der bestehenden Herausforderungen mit dem neuen Abrechnungssystem, welches die Zahlung der Rechnung sowie das anschließende Forderungsmanagement verzögert. Dies wurde in der Pauschalwertberichtigung (PWB) berücksichtigt. Insgesamt sieht die ESY ein mittleres bis erhöhtes Risiko in dieser Position.

Im Berichtszeitraum bestanden insgesamt weder bestandsgefährdende Risiken noch solche mit erheblichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Aus heutiger Sicht sind für die Zukunft keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten bzw. die einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ESY haben.

 

Essen, den 14. Februar 2025

E.ON Energy Solutions GmbH

Die Geschäftsführung

Hans Peter Rothenberg

Patrick Schneckenburger

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
der E.ON Energy Solutions GmbH


Inhaltsverzeichnis

Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
I. Allgemeine Grundlagen
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III. Erläuterungen zur Bilanz
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
V. Sonstige Angaben
VI. Angaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Anlagen


Bilanz zum 31. Dezember 2024


Aktiva


in Tsd. € (s. Anhang) 31.12.2024 31.12.2023
Anlagevermögen (1)

Immaterielle Vermögensgegenstände
768,7 1.555,9
Sachanlagen
129.812,4 112.498,8
Finanzanlagen
54.270,9 62.412,4


184.852,0 176.467,1
Umlaufvermögen


Vorräte (2) 15.097,9 22.822,0
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) 101.277,2 158.913,2
Flüssige Mittel (4) 961,4 900,8


117.336,5 182.636,0
Rechnungsabgrenzungsposten (5) 961,7 1.283,1


303.150,2 360.386,2


Passiva


in Tsd. € (s. Anhang) 31.12.2024 31.12.2023
Eigenkapital (6)

Gezeichnetes Kapital
5.826,3 5.826,3
Kapitalrücklage
115.819,3 115.819,3


121.645,6 121.645,6
Sonderposten für Investitionszuwendungen (7) 198,3 216,1
Rückstellungen (8) 101.643,7 107.107,6
Verbindlichkeiten (9) 72.936,9 124.544,6
Rechnungsabgrenzungsposten (10) 6.725,7 6.872,3


303.150,2 360.386,2


Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024


in Tsd. € (s.Anhang) 2024 2023
Umsatzerlöse
170.211,7 198.316,7
Stromsteuer / Erdgassteuer
-211,6 -263,8
Umsatzerlöse ohne Steuer (14) 170.000,1 198.052,9
Minderung / Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen
-2.701,7 826,2
Andere aktivierte Eigenleistungen
1.051,2 923,8
Sonstige betriebliche Erträge (15) 24.172,3 58.539,6
Materialaufwand (16) -135.216,6 -162.814,2
Personalaufwand (17) -29.335,0 -39.547,3
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (18) -12.900,1 -24.366,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen (19) -34.009,3 -35.018,3
Ergebnis aus Finanzanlagen (20) 16.044,7 22.149,5
Zinsergebnis (21) -477,8 2.417,6
Ergebnis nach Steuern
-3.372,2 21.163,6
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn
0,0 -21.163,6
Erträge aus Verlustübernahme (23) 3.372,2 0,0
Jahresüberschuss
0,0 0,0
Bilanzgewinn
0,0 0,0

Anhang zum 31. Dezember 2024


I. Allgemeine Grundlagen


Die E.ON Energy Solutions GmbH(ESY) mit Sitz in Essen ist im Bereich der Vermarktung und Erbringung von Energiedienstleistungen und Services sowie Planung, Investition, Errichtung, Erwerb, Betrieb, Bewirtschaftung und Verpachtung von energetischen Anlagen und im Zusammenhang mit sektorgekoppelten Quartieren stehenden Dienstleistungen, digitaler Infrastruktur sowie Mobilitätsflächen tätig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Essen unter HRB 30627 eingetragen.

Gesellschafterinnen der ESY sind die E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, mit einem Anteil von 99,57 % und die E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, mit einem Anteil von 0,43 %.

Zwischen der ESY und der E.ON Verwaltungs GmbH als herrschende Gesellschafterin besteht, wie im Vorjahr, ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie den branchenspezifischen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt.

Bei der ESY handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB.

Die ESY wird in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Aus diesem Grund ist die E.ON Energy Solutions GmbH grundsätzlich von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen.

Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der internen Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Den Anforderungen des § 6b Abs. 2 EnWG – den Ausweis von Geschäften größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen betreffend – wurde im Anhang unter Punkt 29 Rechnung getragen.

Der Jahresabschluss der ESY wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen neben den Material-, Fertigungs- und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden planmäßig nach der linearen Methode pro rata temporis über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bzw. sieben Jahren abgeschrieben. Das Wahlrecht zur Aktivierung vonselbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen wird nur noch auf nachträgliche Herstellungskosten bereits im Vorjahr aktivierter Vermögensgegenstände angewendet, ansonsten wird auf dieses Wahlrecht verzichtet.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.

Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs und für die betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wird daher kein Gebrauch gemacht.

Das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:

Immaterielle Vermögensgegenstände: 3-7 Jahre
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken: 30-33 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: 3-52 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3-23 Jahre

Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 250 € bis einschließlich 800 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist.

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. bei dauerhafter Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird.

Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.

Bewertungsvereinfachungen gemäß §§ 240 und 256 HGB werden in Anspruch genommen.

Die Herstellungskosten für unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.

Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht.

Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

CO2-Emissionsrechte werden unter den Vorräten bilanziert. Die von der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Merkposten von 0,01 € angesetzt. Die zugekauften Emissionsrechte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten aktiviert. Die Bestandsbewertung der CO2-Emissionsrechte erfolgt am Bilanzstichtag zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenwert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt.

Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren, kunden- bzw. abnahmestellenbezogen, zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit den erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet.

Sofern Gläubiger und Schuldner personenidentisch sind, gleichartige Leistungen vorliegen und die Zeitpunkte der Fälligkeiten bzw. Erfüllbarkeiten nahezu identisch sind, werden die Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten aufgerechnet.

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Steuerfreie Zulagen und steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen sind als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert.

Die steuerpflichtigen Zuschüsse werden abschreibungskonform, die steuerfreien Zulagen linear über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zulagenbegünstigten Vermögensgegenstände verrechnet.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet.

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der im Berichtsjahr angewendete Zinssatz beträgt 1,90 % p.a. (Vorjahr: 1,82 % p.a.). Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Auf Basis eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von -1.314,5 Tsd. € (Vorjahr: +1.406,0 Tsd. €).

Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden die der unten angeführten Tabelle zu entnehmenden jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt.

Zudem wurden zur Berechnung der Rückstellungen branchenübliche Fluktuationsannahmen unterstellt.

Für die Ermittlung der Entgeltumwandlung von Mitarbeitern in Versorgungsansprüche im Rahmen der Versorgungsordnung 2004 wurden abweichend zur Ermittlung der anderen Pensionsrückstellungen keine Lohn- und Gehaltssteigerungen angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen auch Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Netto-Selbstkosten bewertet werden.

Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden Vermögenswerte auf einen Treuhänder zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Soweit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Deckungsvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des verrechneten Deckungsvermögens. Das Deckungsvermögen besteht nahezu ausschließlich aus am aktiven Markt gelistetem Vermögen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird durch die beauftragte Verwaltungsgesellschaft unter Zuhilfenahme von Börsenkursen ermittelt.

Ergebnisauswirkungen aus Zeitwertänderungen und laufenden Erträgen des Deckungsvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die E.ON SE ist als Rechtsnachfolgerin der MEON Pensions GmbH & Co. KG (MEON) durch einen Vertrag über einen Schuldbeitritt nebst Erfüllungsübernahme Versorgungsverpflichtungen der Gesellschaft gegenüber aktiven Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen als Schuldnerin beigetreten (Schuldmitübernahme). Als Gegenleistung für die Freistellung wurden von der Gesellschaft entsprechend werthaltige Vermögenswerte auf MEON bzw. E.ON SE als Gesamtrechtsnachfolgerin übertragen. Zum
31. Dezember 2024 hat die Gesellschaft den Schuldbeitritt und die korrespondierende Versorgungsverpflichtung ausgebucht, da keine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung droht. Ergebniseffekte ergaben sich nicht.

Im Vorjahr erfolgte die Bewertung der Freistellungsforderung analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung und wurde offen mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Preis- und Kostensteigerungen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Markt-zinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst.

Die innerhalb der sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich beinhalten u.a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie für Restrukturierungsmaßnahmen und Vorruhestandsverpflichtungen.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ermittelten Rechnungszinssatz mit einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,97 % p. a. (Vorjahr: 1,76 % p. a.).

Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,49 % p. a. (Vorjahr: 1,08 % p.a.).

Die Bewertung der Rückstellung für Vorruhestandsverpflichtungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Rückstellung wurde zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen bei Bewertung durch einen Aktuar die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH mit einem unter Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,49 % (Vorjahr: 1,08 % p. a.).

Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden darüber hinaus auch für diese Rückstellungen die der unten angeführten Tabelle zu entnehmenden jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt.
 

Rechnungsannahmen Lohn- und Gehaltssteigerungen Rentensteigerungen
in % 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Pensionsverpflichtungen 2,95 2,95 2,20 2,20
Deputatsverpflichtungen - - 2,20 2,20
Vorruhestandsverpflichtungen - - - 2,20
Altersteilzeit 2,95 2,95 - -
Jubiläumsverpflichtungen 2,95 2,95 - -


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Auf Grund der ertragsteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der E.ON SE bilanziert die E.ON Energy Solutions GmbH als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen die (unmittelbar geschuldete) Stromsteuer / Energiesteuer auf Erdgas ausgewiesen.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Eine Folgebewertung ist aufgrund der Geringfügigkeit nicht erfolgt.


III. Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage 1 diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt.

Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB ist unter Punkt (26) beigefügt.

Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres beläuft sich wie im Vorjahr auf 0 €.

(2) Vorräte
 

Vorräte 31.12.2024 31.12.2023
in Tsd. €

CO2-Emissionsrechte 10.428,7 14.832,6
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.592,8 4.211,2
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 1.076,4 3.778,2

15.097,9 22.822,0


Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen die Bestände an Reserveteilen, Brennstoffen sowie Hardwarebestandteile für die Mess- und Steuerungstechnik. Durch die Inanspruchnahme der Bewertungsvereinfachungen gemäß § 240 Abs. 4 HGB (Gruppenbewertung) und § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) entstehen unwesentliche Bewertungsunterschiede.

In den halbfertigen Arbeiten werden die bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen für die im Kundenauftrag als Generalunternehmerin errichteten Anlagen ausgewiesen, die erst im Folgejahr zur Abnahme gelangen.

(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2024 Davon 31.12.2023 Davon
in Tsd. €
RLZ1
> 1 Jahr

RLZ1
> 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 42.082,1 110,5 84.512,4 110,5
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 39.458,3 1.139,9 58.270,5 1.284,2
davon gegen Gesellschafterin 3.410,9 0,0 83,4 0,0
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 378,8 0,0
1.183,0
0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 19.358,0 0,0 14.947,3 0,0

101.277,2 1.250,4 158.913,2 1.394,7

1 RLZ = Restlaufzeit

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17.515,7 Tsd. € (Vorjahr: 27.287,2 Tsd. €) sowie aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 13.222,4 Tsd. € (Vorjahr: 28.930,1 Tsd. €), davon auf die Gesellschafterin E.ON Verwaltungs GmbH 3.372,2 Tsd. € entfallend (im Vorjahr Verbindlichkeiten aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag). Ferner sind in diesem Posten 6.000 Tsd. € (Vorjahr: 0,0 Tsd. €) aus einem Gewinnausschüttungsbeschluss, Forderungen aus Steuern in Höhe von 1.436,0 Tsd. € (Vorjahr: 641,6 Tsd. €) sowie aus Finanzierungsleasing in Höhe von 1.284,2 Tsd. € (Vorjahr: 1.411,6 Tsd. €) enthalten.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren mit 378,8 Tsd. € (Vorjahr: 1.183,0 Tsd. €) vollständig aus Lieferungen und Leistungen.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Forderungen aus der Überzahlung von Energie- und Umsatzsteuer in Höhe von 17.398,9 Tsd. € (Vorjahr: 12.843,1 Tsd. €) und debitorische Kreditoren in Höhe von 974,7 Tsd. € (Vorjahr: 472,1 Tsd. €) ausgewiesen.

(4) Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel betreffen ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände

(5) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten ist im Wesentlichen wie im Vorjahr ein von der ESY bzw. ihren Rechtsvorgängern geleisteter Baukostenzuschuss zu einer verpachteten Wärmetrasse ausgewiesen. Disagien sind hier weder im aktuellen noch im Vorjahr enthalten.

(6) Eigenkapital 
  

Eigenkapital 31.12.2024 31.12.2023
in Tsd. €

Gezeichnetes Kapital 5.826,3 5.826,3
Kapitalrücklage 115.819,3 115.819,3

121.645,6 121.645,6


Das gezeichnete Kapital der ESY beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 5.826,3 Tsd. €.

Die Kapitalrücklage wird zum 31.12.2024 ebenfalls unverändert fortgeführt.

(7) Sonderposten für Investitionszuwendungen

Die Veränderung des Sonderpostens für Investitionszuwendungen im Anlagevermögen hat das Ergebnis des Geschäftsjahres mit 17,8 Tsd. € (Vorjahr: 349,3 Tsd. €) positiv beeinflusst.

(8) Rückstellungen
  

Rückstellungen 31.12.2024 31.12.2023
in Tsd. €

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 43.542,7 48.429,5
bei zehnjährigem durchschnittlichem Marktzinssatz 87.784,4 88.652,1
bei siebenjährigem durchschnittlichem Marktzinssatz 86.469,9 90.058,1
Unterschiedsbetrag -1.314,5 1.406,0
Sonstige Rückstellungen 58.101,0 58.678,1

101.643,7 107.107,6


Es erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögens mit den fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Restrukturierungsver-pflichtungen im Rahmen des Projekts „ESY Next“ in Höhe von 17.460,1 Tsd. € (Vorjahr: 22.335,6 Tsd. €), für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 2.597,9 Tsd. € (Vorjahr: 5.995,6 Tsd. €), für sonstige Personalverpflichtungen in Höhe von 5.366,9 Tsd. € (Vorjahr: 6.093,6 Tsd. €). Des Weiteren werden in diesem Bilanzposten Rückstellungen für die Abgabeverpflichtung von CO2-Zertifikaten in Höhe von 6.371,0 Tsd. € (Vorjahr: 7.560,0 Tsd. €) sowie die Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von 19.819,5 Tsd. € (Vorjahr: 9.496,5 Tsd. €) ausgewiesen.
 


31.12.2024
in Tsd. € Historische Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert Erfüllungs-betrag
Wertpapiere des Anlagevermögens 44.923,9 47.057,1
Sonstige Vermögensgegenstände 387,7 387,7
Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

90.987,5
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

43.542,7


Das Deckungsvermögen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 31. Dezember 2024 verwendet. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere investiert.

Beim beizulegenden Zeitwert der darüber hinaus bestehenden Rückdeckungsversicherungen für bestimmte Versorgungszusagen aus Entgeltumwandlung handelt es sich um den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Zeitwert, der sich im Wesentlichen aus den bisher geleisteten Versicherungsprämien und den erwirtschafteten Gewinnen des jeweiligen Versicherungsvertrages zusammensetzt.

Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt.

Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter (21) in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

(9) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten 31.12.2024 Davon
RLZ1
Davon
RLZ1
Davon
RLZ1
31.12.2023
in Tsd. €
≤ 1 Jahr > 1 Jahr > 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.443,3 13.443,3 0,0 0,0 15.127,3
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 54.986,4 54.986,4 0,0 0,0 91.785,4
davon gegenüber Gesellschafterin 1,2 1,2 0,0 0,0 21.307,4
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 71,5 71,5 0,0 0,0 10,3
Sonstige Verbindlichkeiten 4.435,7 4.435,7 0,0 0,0 17.621,6
davon aus Steuern 1.948,2 1.948,2 0,0 0,0 2.977,3

72.936,9 72.936,9 0,0 0,0 124.544,6


Verbindlichkeiten Davon
RLZ1
Davon
RLZ1
in Tsd. € ≤ 1 Jahr > 1 Jahr
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.127,3 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 91.785,4 0,0
davon gegenüber Gesellschafterin 21.307,4 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 10,3 0,0
Sonstige Verbindlichkeiten 17.621,6 0,0
davon aus Steuern 2.977,3 0,0

124.544,6 0,0

1 RLZ = Restlaufzeit

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von 43.991,1 Tsd. € (Vorjahr: 35.053,4 Tsd. €) auf das verzinsliche Verrechnungskonto (Cash-Pooling) mit der E.ON SE. Im Vorjahr war in diesem Posten noch ein Betrag von 21.163,6 Tsd. € aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschafterin E.ON Verwaltungs GmbH enthalten (im aktuellen Geschäftsjahr Bestandteil der Forderungen gegen verbundene Unternehmen). Ferner resultieren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 10.995,3 Tsd. € (Vorjahr: 35.568,3 Tsd. €).

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen wie im Vorjahr nicht.

Für einige Verbindlichkeiten bestehen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs Eigentumsvorbehalte zu Gunsten der Lieferanten.

Im Vorjahr beliefen sich die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren ebenfalls auf 0,0 Tsd. €.

 
(10)
Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 6.725,7 Tsd. € (Vorjahr: 6.872,3 Tsd. €) umfassen ausschließlich Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse. Im Berichtsjahr haben sich Zugänge aus weiteren Einzahlungen in Höhe von 364,8 Tsd. € und erfolgswirksame Auflösungen in Höhe von 511,4 Tsd. € ergeben.

(11) Haftungsverhältnisse

Aus der Ausgliederung des Teilbetriebs CES Germany im Geschäftsjahr 2020 haftet die Gesellschaft gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldnerin für die Verbindlichkeiten, die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründet wurden. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist daher nicht zu rechnen.

(12) Außerbilanzielle Geschäfte § 285 Nr. 3 HGB

Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

(13) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB beläuft sich auf 206.338,9 Tsd. €, davon 35.414,8 Tsd. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Dieser Betrag setzt sich aus den folgenden Einzelsachverhalten zusammen:

Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 147.788,0 Tsd. € resultieren aus langfristigen Bezugsverträgen für (Bio-)Gas und Fernwärme, davon entfallen 32.404,2 Tsd. € auf verbundene Unternehmen.

Das Bestellobligo für Investitionen, Dienstleistungen und Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten beläuft sich auf 49.275,6 Tsd. €, davon 1.851,3 Tsd. € gegenüber verbundenen Unternehmen.

Aus Erbbauzinsverträgen sowie der Anmietung und Anpachtung von Immobilien, technischen Anlagen und Firmenfahrzeugen ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 8.132,5 Tsd. €, davon entfallen 1.159,2 Tsd. € auf verbundene Unternehmen.

In Höhe von 1.142,8 Tsd. € bestehen Verpflichtungen aus langfristigen Dienstleistungsverträgen und Ausgleichszahlungen.


IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(14) Umsatzerlöse
 

Umsatzerlöse 2024 2023
in Tsd. €

Wärme-/Kälteverkauf und energienahe Dienstleistungen 111.398,5 141.655,6
Stromverkauf 20.761,5 32.579,9
Stromsteuer -19,6 -19,1
Gasverkauf 5.017,5 2.513,6
Erdgassteuer -192,0 -244,7
Wasserverkauf 389,9 0,0
Dampfverkauf 858,6 1.131,2
Sonstige Umsatzerlöse 31.785,7 20.436,4

170.000,1 198.052,9


Von den Umsatzerlösen entfallen 170.000,1 Tsd. € (Vorjahr: 198.052,9 Tsd. €) auf das Inland.
 
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 4.492,5 Tsd. € (Vorjahr: 80,3 Tsd. €) enthalten.
 
(15) Sonstige betriebliche Erträge
 

Sonstige betriebliche Erträge 2024 2023
in Tsd. €

Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 76,9 34.938,1
Zuschreibung zu Gegenständen des Anlagevermögens 7.663,0 0,0
Erträge aus Verkauf CO2-Zertifikate 0,0 8.449,2
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 5.547,0 7.240,1
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen 6.364,3 1.398,9
Erträge aus Kostenerstattungen 1.038,7 1.073,3
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil 17,8 349,3
Übrige 3.464,6 5.090,7

24.172,3 58.539,6

 
Im Geschäftsjahr ergab sich eine Zuschreibung im Sachanlagevermögen auf Assets, die im Vorjahr außerplanmäßig abgeschrieben wurden. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 5.161,2 Tsd. € (Vorjahr: 8.742,0 Tsd. €) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind wie im Vorjahr keine Erträge aus der Währungsumrechnung enthalten.
 
(16) Materialaufwand
 

Materialaufwand 2024 2023
in Tsd. €

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -106.546,3 -143.032,1
Aufwendungen für bezogene Leistungen -28.670,3 -19.782,1

-135.216,6 -162.814,2


Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von -15.396,4 Tsd. € (Vorjahr: -2.478,7 Tsd. €) enthalten, von denen -13.741,6 Tsd. € (Vorjahr: -1.315,1 Tsd. €) auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und -1.654,8 Tsd. € (Vorjahr: -1.163,6 Tsd. €) auf bezogene Leistungen entfallen.
 
(17) Personalaufwand
 

Personalaufwand 2024 2023
in Tsd. €

Löhne und Gehälter -23.710,6 -27.575,1
Soziale Abgaben -3.811,9 -4.424,8
Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.812,5 -7.547,4

-29.335,0 -39.547,3


Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 2024 2023
Leitende Angestellte 3 6
unbefristet Beschäftigte 236 271
befristet Beschäftigte 5 8

244 285


Die Angabe der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erfolgt über die pro Kopf Mitarbeiterzahl der Stichtagswerte zu den Quartalsenden.

Der Personalaufwand enthält mit -65,0 Tsd.€ (Vorjahr: -61,7 Tsd. €) periodenfremde Aufwendungen.

(18) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
 

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 2024 2023
in Tsd. €

Planmäßige Abschreibungen -12.900,1 -12.285,6
Außerplanmäßige Abschreibungen 0,0 -12.080,6

-12.900,1 -24.366,2


(19) Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von -3.469,0 Tsd. € (Vorjahr: -1.691,8 Tsd. €) enthalten, die im Wesentlichen die Aufwendungen aus sonstigen Dienstleistungen betreffen.
 

Sonstige betriebliche Aufwendungen 2024 2023
in Tsd. €

Fremd- u. Dienstleistungen -10.291,5 -13.301,4
Prüfungs- u. Beratungskosten -2.766,9 -4.811,7
Restrukturierungsaufwendungen -2.575,7 -2.743,2
Mieten und Pachten -1.793,4 -2.342,7
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens -3.734,5 -1.408,6
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -2.951,4 -211,0
Jahresabschlusskosten -117.2 -99,1
Sonstige Steuern -68,1 -90,1
Aufwendungen aus Währungsumrechnungen -6,5 -28,3
Übrige Aufwendungen -9.704,1 -9.982,2

-34.009,3 -35.018,3

 
(20) Ergebnis aus Finanzanlagen
 

Ergebnis aus Finanzanlagen 2024 2023
in Tsd. €

Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 9.850,2 15.081,5
Erträge aus Beteiligungen 6.000,0 6.800,0
davon aus verbundenen Unternehmen 0,0 800,0
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 194,5 268,0
davon aus verbundenen Unternehmen 194,5 268,0

16.044,7 22.149,5

 
(21) Zinsergebnis
 

Zinsergebnis 2024 2023
in Tsd. €

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.455,2 3.947,9
davon aus verbundenen Unternehmen 106,8 104,7
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.933,0 -1.530,3
davon an verbundene Unternehmen -1.864,8 -1.352,5
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen -48,5 -164,5

-477,8 2.417,6

 
Innerhalb des Zinsergebnisses wurden Zinserträge des Deckungsvermögens für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 96,8 Tsd. € (Vorjahr: 968,4 Tsd. €) mit Wertanpassungen des Deckungsvermögens in Höhe von 1.039,5 Tsd. € (Vorjahr: 2.963,7 Tsd. €) und mit dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von -70,3 Tsd. € (Vorjahr: -745,6 Tsd. €) gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo von 1.066,0 Tsd. € (Vorjahr: 3.186,5 Tsd. €) ist unter sonstige Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen.

(22) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Zwischen der E.ON Verwaltungs GmbH und der ESY liegt eine steuerliche Organschaft vor, so dass die ESY zum steuerlichen Organkreis der E.ON SE gehört. Die E.ON SE ist daher im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer.

(23) Erträge aus Verlustübernahme (im Vorjahr: Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn)

Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages werden 3.372,2 Tsd. € Verlust von der E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, ausgeglichen (Vorjahr: 21.163,6 Tsd. € Gewinnabführung an die E.ON Verwaltungs GmbH).

(24) Ausschüttungs-/Abführungsgesperrte Beträge
 

Ausschüttungs-/Abführungsgesperrte Beträge 31.12.2024 31.12.2023
in Tsd. €

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 0,0 34,7
Beträge aus der Umstellung des Ermittlungszeitraumes für den Pensionsrückstellungszinssatz
von 7 auf 10 Jahre
0,0 1.406,0
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens 2.759,2 1.576,7
Gesperrter Betrag 2.759,2 3.017,4

 
Der ausschüttungsgesperrte Betrag ist durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt. Somit kommt die Abführungssperre nicht zur Anwendung.
 

V. Sonstige Angaben
 

(25) Organe

Die Geschäftsführung der E.ON Energy Solutions GmbH setzt sich wie folgt zusammen:

Patrick Schneckenburger
technischer Geschäftsführer

Hans Peter Rothenberg (seit 1. Oktober 2024)
kaufmännischer Geschäftsführer

Dr. Andreas Klesse (bis 31. Dezember 2024)
technischer Geschäftsführer

Dr. Jochen Handke (bis 31. August 2024)
kaufmännischer Geschäftsführer

 
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird mit Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
 
(26) Konzernverhältnisse

Die Gesellschaften, an denen die E.ON Energy Solutions GmbH Anteile nach § 285 Nr. 11 HGB hält, sind der folgenden Anteilsbesitzliste zu entnehmen.
 

Name, Sitz Anteil
unmittelbar
%
Anteil
mittelbar
%
Eigen-kapital
Tsd. €
Jahres-Ergebnis
Tsd. €
Verbundene Unternehmen



BTB-Blockheizkraftwerks, Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin, Berlin*/*** 100,0 0,0 2.200,5 0,0
Energienetze Berlin GmbH, Berlin**/*** 0,0 100,0 25,0 0,0
DANEB Datennetze Berlin GmbH, Berlin**/ *** 0,0 100,0 24,6 0,0
Grüne Wärme Schönefeld GmbH*** 0,0 50,0 126,2 -3,0
E.ON Energy Solutions Stromnetz GmbH (vormals E.ON 63. Verwaltungs GmbH)*** 100,00 0,0 28,7 -1,3
Beteiligungen



Projektgesellschaft Bitburg Housing GmbH***** 15,0 0,0 100,0 0,0
Brainergy Park Energie GmbH*** 50,0 0,0 674,5 -2,7
DES Dezentrale Energien Schmalkalden GmbH, Schmalkalden**** 49,9 0,0 1.459,5 658,7
Energie Schmallenberg GmbH, Schmallenberg*** 44,0 0,0 30,1 -0,8
Konsortium Energieversorgung Opel beschränkt haftende oHG, Karlstein*** 66,7 0,0 11.222,0 6.823,0
Grüne Quartiere GmbH, Gelsenkirchen*** 25,0 0,0 1.559,4 -25,9
Urban Energy Solutions GmbH, Köln*** 50,0 0,0 194,7 -2,4


* Ergebnisabführungsvertrag mit der E.ON Energy Solutions GmbH
** Ergebnisabführungsvertrag mit der BTB-Blockheizkraftwerks, Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin
*** Ergebnis Geschäftsjahr 2023
****Ergebnis Geschäftsjahr 2022
*****Gründung im Jahr 2024

(27) Abschlussprüferhonorar

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses enthalten und dort nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen aufgeschlüsselt.

(28) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht.

(29) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt:
 


Erbrachte Leistungen Bezogene Leistungen
in Tsd. €

Dienstleistungen 499,9 -10.171,5
Mieten 0,0 -1.055,4
Erträge / Verluste aus Abgang Sachanlagevermögen 1.405,4 -2.322,1
Zinserträge / -aufwendungen 340,0 -1.854,8

2.245,3 -15.403,8



VI. Angaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Nach Maßgabe des § 6b Abs. 3 EnWG ist die E.ON Energy Solutions GmbH zur Kontentrennung verpflichtet. Die Geschäftstätigkeit der E.ON Energy Solutions GmbH bezieht sich aber ausschließlich auf sonstige Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors und somit entfällt die gesonderte Darstellung eines Tätigkeitsabschlusses.

 

Essen, den 14. Februar 2025

E.ON Energy Solutions GmbH

Die Geschäftsführung

Hans Peter Rothenberg

Patrick Schneckenburger

Entwicklung des Anlagevermögens der E.ON Energy Solutions GmbH zum 31. Dezember 2024



Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
in Tsd. € 1.1.2024 Zugänge Abgänge Um-buchungen 31.12.2024
Immaterielle Vermögensgegenstände




Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 203,9 0,0 0,0 0,0 203,9
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.369,3 42,0 -13,2 0,0 4.398,1
Geleistete Anzahlungen 24,4 236,6 0,0 0,0 261,0

4.597,6 278,6 -13,2 0,0 4.863,0
Sachanlagen




Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 25.802,3 75,6 -3.568,3 24,0 22.333,6
Technische Anlagen und Maschinen 332.098,3 17.697,0 -6.187,0 4.242,4 347.850,7
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.916,1 29,3 -18,8 0,0 1.926,6
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 13.197,8 7.052,0 -105,9 -4.266,4 15.877,5

373.014,5 24.853,9 -9.880,0 0,0 387.988,4
Finanzanlagen




Anteile an verbundenen Unternehmen 51.724,9 79,5 -4.234,0 -712,0 46.858,4
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.856,4 0,0 -4.856,4 0,0 0,0
Beteiligungen 693,9 815,0 0,0 712,0 2.220,9
Wertpapiere des Anlagevermögens 5.099,5 90,8 0,0 0,0 5.190,3
Sonstige Ausleihungen 37,7 0,0 -36,4 0,0 1,3

62.412,4 985,3 -9.126,8 0,0 54.270,9
Summe Anlagevermögen 440.024,5 26.117,8 -19.020,0 0,0 447.122,3



Kumulierte Abschreibungen
in Tsd. € 1.1.2024 Zugänge Abgänge Zu-schreibungen 31.12.2024
Immaterielle Vermögensgegenstände




Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte

-169,2
-34,7 0,0 0,0 -203,9
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
-2.872,5
-1.031,1 13,2 0,0 -3.890,4
Geleistete Anzahlungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

-3.041,7 -1.065,8 13,2 0,0 -4.094,3
Sachanlagen




Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
-5.632,2
-572,4 1.246,2 0,0 -4.958,4
Technische Anlagen und Maschinen -253.177,8 -11.212,7 5.246,3 7.663,0 -251.481,2
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -1.705,7 -48,1 18,5 0,0 -1.735,3
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,0 -1,1 0,0 0,0 -1,1

-260.515,7 -11.834,3 6.511,0 7.663,0 -258.176,0
Finanzanlagen




Anteile an verbundenen Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Beteiligungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sonstige Ausleihungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Summe Anlagevermögen -263.557,4 -12.900,1 6.524,2 7.663,0 -262.270,3



Buchwerte
in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände

Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte
0,0 34,7
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und
Werten
507,7 1.496,8
Geleistete Anzahlungen 261,0 24,4

768,7 1.555,9
Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der
Bauten auf fremden Grundstücken
17.375,2 20.170,1
Technische Anlagen und Maschinen 96.369,5 78.920,5
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 191,3 210,4
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 15.876,4 13.197,8

129.812,4 112.498,8
Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen 46.858,4 51.724,9
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,0 4.856,4
Beteiligungen 2.220,9 693,9
Wertpapiere des Anlagevermögens 5.190,3 5.099,5
Sonstige Ausleihungen 1,3 37,7

54.270,9 62.412,4
Summe Anlagevermögen 184.852,0 176.467,1

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die E.ON Energy Solutions GmbH, Essen


Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der E.ON Energy Solutions GmbH, Essen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der E.ON Energy Solutions GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Der Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts. Der Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die im Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.


Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.12. 2024 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.


 

Saarbrücken, den 14. Februar 2025

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jeromin, Wirtschaftsprüfer

Keil, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses


Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde am 27. Februar 2025 festgestellt.

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