E.ON Rhein-Ruhr Werke GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Janßen seit 20.3.2025 | Geschäftsführer |
Britta Kleinertz seit 27.2.2025 | Prokura |
Hans Peter Rothenberg seit 8.10.2024 | Geschäftsführer |
Frank Abel seit 28.11.2023 | Prokura |
Sven Hiltner seit 8.8.2023 | Prokura |
Christoph Mohr seit 8.8.2023 | Prokura |
Stephan Kalbertod seit 8.8.2023 | Prokura |
Patrick Schneckenburger seit 19.1.2023 | Geschäftsführer |
Sonja-Verena Dr. Growe seit 27.8.2020 | Prokura |
Erik Dr. Beckedahl seit 12.8.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.ON Energy Solutions GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Inhalt 1 Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1 Geschäftstätigkeit 1.2 Strategie 1.3 Nachhaltigkeit 1.4 Technologie und Innovation 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.2 Energiepolitisches Umfeld 2.3 Branchensituation 2.4 Energiepreisentwicklung 2.5 Geschäftsverlauf 2.6 Ertragslage 2.7 Vermögens- und Finanzlage 2.8 Leistungsindikatoren 3 Mitarbeiter 3.1 Veränderungen durch die Integration zwischen E.ON und innogy 3.2 Effizienz- und Restrukturierungsprogramm 3.3 Arbeitssicherheit und aktives Gesundheitsmanagement 3.4 Aus- und Weiterbildung 4 Prognosebericht 5 Risiko- und Chancenbericht 1. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1 Geschäftstätigkeit Als eine Gesellschaft des E.ON-Konzerns ist die E.ON Energy Solutions GmbH ("ESY" bzw. "die Gesellschaft") auf den sicheren Betrieb von Nah- und Fernwärmenetzen, die Wärme- und Kälteversorgung sowie die Vermarktung und Erbringung von Energiedienstleistungen und Services spezialisiert. Insbesondere Planung, Errichtung, Erwerb, Betrieb, Bewirtschaftung und Verpachtung von energetischen Anlagen sowie von Nah- und Fernwärmenetzen stellen einen wichtigen Teil des Geschäfts dar. In Zusammenhang mit Sektor-gekoppelten Quartieren stellt sie außerdem weitere Dienstleistungen, wie z. B. eine digitale Infrastruktur und die Bewirtschaftung von Mobilitätsflächen zur Verfügung. Eine effiziente und klimafreundliche Erzeugung von Wärme und Kälte sowie die Integration von smarten Stromnetzen und Glasfasernetzen stehen im Zentrum unserer Lösungen. Erneuerbare Energien, Wärmepumpen, hocheffiziente Blockheizkraftwerke sowie Energiespeicher werden hierfür intelligent miteinander vernetzt und auf die Bedarfe der Kunden optimal ausgelegt. Die konsequente Elektrifizierung des Verkehrs und die Bereitstellung maßgeschneiderter Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sind weitere wichtige Bausteine von zukunftsfähigen Quartiersprojekten. Das Stammkapital der ESY i. H. v. 5.826.255 € wird seit dem 03.08.2020 zu ca. 0,43 % von der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, und zu ca. 99,57 % von der E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, gehalten. Mit der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, die unmittelbar 0,43 % der ESY hält und mittelbar über ihre 100 %-Beteiligung an der E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, die weiteren 99,57 % der ESY hält, bestand bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2022 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezembers 2022 ist der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, aufgehoben und ab dem 1. Januar 2023 neu mit der E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, abgeschlossen worden. Die E.ON Verwaltungs GmbH ist wiederum über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, verbunden. Die E.ON Beteiligungen GmbH, Essen ist ihrerseits über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der E.ON SE, Essen, verbunden. Neben der eigenen operativen Geschäftstätigkeit hält die ESY Beteiligungen an weiteren deutschen Gesellschaften. Sitz der ESY ist Essen. Wesentliche regionale Betriebsstandorte befinden sich unter anderem in Essen, Dortmund, Hamburg, Bergkamen und Heidelberg. Die dezentrale Struktur gewährleistet eine hohe Versorgungssicherheit von Wärme-, Kälte- und Stromlieferungen an Kunden aus eigenen Erzeugungsanlagen und Fernwärmenetzen. 1.2 Strategie 1 ESY versteht sich als ein führender Anbieter für maßgeschneiderte dezentrale Energielösungen in Deutschland. Der strategische Fokus der Gesellschaft liegt auf der Fernwärmeversorgung sowie der dezentralen Versorgung von Gebäuden und Quartieren mit Wärme und Kälte in Deutschland. Darüber hinaus ist die Gesellschaft aktiver Vorreiter bei der Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen und Netzen im Wärme- und Kältesegment und beim Einsatz neuer Technologien in der Immobilienentwicklung und deren Bewirtschaftung. Strategische Ziele sind die Verdichtung und Erweiterung bestehender Fernwärmenetze sowie der Bau und Betrieb neuer Infrastruktur, die Stärkung des Vertriebs, die Implementierung von Quartierslösungen insbesondere in wachstumsstarken Metropolregionen sowie die Entwicklung von energetischen Lösungen für den Gebäudebestand. Hier werden partnerschaftlich neue Maßstäbe bei der nachhaltigen und integrierten Versorgung von Gebäuden und Quartieren mit Wärme, Kälte, Strom und E-Mobilität gesetzt. ESY trägt durch hocheffiziente und CO 2 -freie Lösungen aktiv zum Klimaschutz bei. 1 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind 1.3 Nachhaltigkeit 2 E. ONs aktuelle Strategie fügt sich nahtlos in die Dekarbonisierungsagenda der Europäischen Union ein. Die europäischen Verteilnetze - E.ONs größtes Geschäftsfeld - sind der Ort, an dem sich die Energiewende vollzieht. Die Investitionen, die für die Modernisierung, den Ausbau und die Digitalisierung dieser Netze bis 2030 erforderlich sind, werden auf über 425 Mrd. € geschätzt. Ein zusätzlicher Treiber ist hierbei der Wunsch der Europäischen Kommission den Ausbau noch weiter zu beschleunigen. Daneben ist aber auch die Wärmewende von zentraler Bedeutung: ein wesentlicher Teil der benötigten Energie in Deutschland und der ausgestoßenen Emissionen entfallen auf den Wärmemarkt. ESY hat die Weichen zur drastischen Reduzierung der CO 2 -Emissionen aus seinen Versorgungen gestellt. Zielstellung ist, die CO 2 -Emissionen aus den ESY-Versorgungen bis 2030 um >30 % ggü. 2021 zu senken. ESY fokussiert sich zunächst auf die Dekarbonisierung seiner größten Wärmenetze und entwickelt und nutzt hierzu unter Zuhilfenahme von digitalen Tools einen systematischen Angang zur Evaluierung der Potentiale im Umfeld jeder Versorgung. In der Bestands- und Umfeldanalyse erfolgt die individuelle Betrachtung jeder einzelnen Versorgung unter Berücksichtigung aller Einflussgrößen. Für jede Versorgung wird ein individueller Transformationsplan erstellt. Dieser wird mit Unterstützung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze umgesetzt. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Transformationsplan, unter wirtschaftlichen und vertraglichen Gesichtspunkten sowie Einbeziehung unserer Kunden und weiteren Shareholdern erfolgt die Umsetzung der Dekarbonisierungsmaßnahmen. Wärmepumpen, Umweltenergie und Abwärme werden neben anderen CO 2 -neutralen Versorgungen ein Schwerpunkt der Dekarbonisierungsstrategie. 2 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind 1.4 Technologie und Innovation 3 Als Energiedienstleister und -versorger im Westen Deutschlands mit einem Schwerpunkt auf dezentrale Energielösungen setzt die ESY in besonderem Maße auf innovative und unkonventionelle Technologien. Die ESY möchte die Energieversorgung der Zukunft nachhaltig, ökologisch und sicher gestalten. Dafür bietet sie den Kunden vielfältige Energielösungen aus einer Hand: angefangen bei der Versorgung mit Fernwärme aus dezentralen Energieerzeugungsanlagen über die Realisierung innovativer Energiekonzepte, etwa durch den Einsatz von Eisspeichern und Wärmepumpen, bis hin zur Planung und Errichtung klimaneutraler Quartiere. Rund 30.000 Kunden werden mit Wärme und Kälte versorgt. Auch im Jahr 2024 richtet sich der Blick der Kunden verstärkt auf verbrennungsfreie Wärmeerzeugung mit Wärmepumpen. Um Wärme zu erzeugen, nutzen Wärmepumpen rund 75 % Umweltwärme sowie Strom zur Wärmegewinnung. Umweltwärme ist jederzeit frei verfügbar und befindet sich beispielsweise in der Luft, in der Erde sowie im Grund- oder Abwasser. Im Berichtsjahr konnte das Wärmesegment einen Erfolg bei der Teilnahme an der EU weiten Ausschreibung zur Dekarbonisierung der Messe Köln verbuchen. Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Ausschreibung zur Dekarbonisierung der Messe Berlin in der Vergangenheit, nun ein weiterer Erfolg der ESY, die im neuen Kerngebiet dieses innovative Versorgungskonzept umsetzen wird Das Konzept basiert auf einer Kombination unterschiedlicher Technologien zur Erzeugung der notwendige Wärme- und Kälteleistungen. Es werden innovative und effizienten Wärmepumpen eingesetzt, in diesem Falle bis zu einem Temperaturniveau von 90°C. Ebenso ist die Nutzung von Fernwärme der Rheinenergie ein wesentlicher Eckpfeiler des Konzepts - im Sommer kann überschüssige grüne Wärme in das Fernwärme Netz eingespeist werden, während im Winter bedarfsorientiert entnommen werden kann. In Kombination mit weiteren Bausteinen wie z.B. Power to heat entsteht ein nachhaltiges, zukunftssicheres Konzept für eine dekarbonisierte Wärme- und Kälteversorgung. Die ESY ist bereits heute gut gerüstet, um verschiedene etablierte Technologien und digitale Elemente in innovativen und unkonventionellen Erzeugungskonzepten zu kombinieren. Ziel ist es, die Anforderungen der Kunden an Klimaneutralität und Wirtschaftlichkeit bedarfsgerecht und effizient zu lösen. Der regelmäßige Austausch und die gemeinsame Bearbeitung von Projekten mit führenden wissenschaftlichen Instituten, wie zum Beispiel dem E.ON Research Center an der RWTH Aachen, versetzen die ESY in die Lage, innovative Wärme- und Kältelösungen stetig weiterzuentwickeln. 3 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 beeinträchtigten Lieferkettenengpässe und die Auswirkungen der geopolitischen Spannungen durch den Russland-Ukraine-Krieg und damit verbundene Unsicherheiten die Weltwirtschaft. Weiter belasteten die hohe Inflation sowie die Zinsanhebungen der Notenbanken die Weltwirtschaft 4 im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen für das Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Gemäß OECD soll das globale BIP für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,9 Prozent erreicht haben und läge damit hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 Prozent zurück. 4 Wirtschaftswachstum: OECD geht 2024 von schwacher Weltwirtschaft aus | ZEIT ONLINE] [OECD Economic Outlook, Volume 2023 Issue 2 : Preliminary version | OECD iLibrary (oecd-ilibrary.org)]; BMWK - Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Dezember 2023 Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland 5 Die Konjunkturprognose der OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird mit einem Rückgang des BIP der deutschen Wirtschaft von 0,3 Prozent 6 gerechnet. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Dies bremsen jedoch zugleich die Wirtschaftsaktivität. Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag. 7 5 Presse - Organisation for Economic Co-operation and Development (oecd.org) 6 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024 7 Inflationsrate im Oktober 2023 bei +3,8 % - Statistisches Bundesamt (destatis.de); Verbraucherpreisindex für Deutschland - Statistisches Bundesamt (destatis.de); Wirtschaftswachstum: OECD geht 2024 von schwacher Weltwirtschaft aus | ZEIT ONLINE] [Presse - Organisation for Economic Co-operation and Development (oecd.org) 2.2 Energiepolitisches Umfeld Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit verschiedenen Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 50 Prozent auf 80 Prozent erhöht. Dabei rückt der Ausbau der Solarenergie in den Fokus. Bis 2030 soll die installierte Photovoltaik-Leistung von 100 GW auf über 215 GW mehr als verdoppelt und die Onshore Wind-Leistung von 71 GW auf 115 GW erhöht werden. Das Jahresziel von 9 GW Netto-Zubau an Photovoltaik-Leistung in 2023 wurde dieses Jahr bereits im September erreicht. Der Zubau von Onshore-Windleistung lag Ende des dritten Quartals 2023 bei zirka 50 Prozent des Jahresziels von 3,9 GW. Die Anzahl der Anfragen nach neuen Netzanschlüssen für Einspeiseanlagen ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen und mit der oben skizzierten forcierten Umsetzung der Klimaschutzbemühungen steigen diese perspektivisch weiter stark an. So hat sich bei den E.ON-Strom-Verteilnetzbetreibern die Anzahl der PV-Anfragen (<30 kWp) von 2021 auf 2022 von rund 120.000 auf etwa 240.000 verdoppelt. In den ersten drei Quartalen 2023 gingen wiederum fast doppelt so viele Anfragen wie im Vorjahreszeitraum in 2022 ein. Um diese Netzanschlussanfragen zeitgerecht bearbeiten zu können sind weitergehende Maßnahmen zur Standardisierung, Digitalisierung und Automatisierung der Netzanschlussprozesse erforderlich. Gemäß der eigenen Unternehmensstrategie unterstützt E.ON die Initiativen der Bundesregierung für einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren. Zudem begleiten wir den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren mit dem notwendigen Ausbau intelligenter Verteilnetze. Die deutlich gestiegene Dynamik und die damit erforderlichen zusätzlichen Investitionen bestärken den eingeschlagenen Wachstumskurs von E.ON. Eine entsprechend überarbeitete Investitionsplanung werden wir mit Vorlage des Geschäftsberichts 2023 vorstellen. Um die politischen Ausbauziele zu erreichen, müssen gleichwohl insbesondere die Instrumente zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren Wirkung entfalten und die zusätzlichen Maßnahmen aus dem "Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" zwischen Bund und Ländern von Anfang November 2023 zeitnah umgesetzt werden. Auf Bundesebene hat die Bundesregierung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart Energy Meter Rollouts beschlossen. Das MsbG wurde durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende 8 novelliert und sieht einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchsstellen sukzessive mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Das Gesetz trat im Mai 2023 in Kraft. Die Neufassung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 9 sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Das Instrument ersetzt nicht die Ertüchtigung der Verteilnetze, sondern ergänzt diese temporär. Die zuständige Bundesnetzagentur hat Ende November 2023 eine entsprechende Regelung festgelegt. Zudem hat die Bundesregierung im Juni 2023 die Neufassung des Klimaschutzgesetzes 10 auf den Weg gebracht. Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz jährliche Emissionsreduktionsziele für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vor. Die derzeit laufende Anpassung sieht nun u.a. vor, die Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern vorausschauend, mehrjährig und sektorübergreifend einzuhalten. Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren sollen damit entfallen. Die Notwendigkeit, den Stromsektor in kurzer Zeit vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen und diesen Umbau effizient, sicher und schnell zu gestalten, erfordert eine Weiterentwicklung des Strommarktdesigns. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Plattform Klimaneutrales Stromsystem 11 (PKNS) 2023 ein Diskussionsforum zum zukünftigen Marktdesign im Strommarkt ins Leben gerufen. Beteiligt sind Akteure aus Parlament, EU-Kommission, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Um das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, wurden im Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz, das auf die Umstellung der Heizungstechnologien abzielt, und das Wärmeplanungsgesetz, das die Wärmenetze adressiert und die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung bildet, verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Heizungsanlagen künftig nur noch neu installiert werden dürfen, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Für Neubauten gilt dies ab Januar 2024, für den Bestand sind Übergangsfristen bis 2028 vorgesehen. Flankiert werden die Regelungen durch eine unter anderem nach Einkommen gestaffelte Förderung. Das Wärmegesetz sieht zunächst einen Anteil von 30 Prozent erneuerbarer Energien in bestehenden Wärmenetzen vor. Gleichzeitig werden die Länder verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kommunen bis spätestens 2028 Wärmepläne erstellen. Diese legen fest, welche Gebiete dezentral oder leitungsgebunden mit Wärme versorgt werden und wie erneuerbare Energien und Abwärme genutzt werden können. Für Gasnetze sind die operativen Auswirkungen aus der seitens der EU beschlossenen Methanemissionsverordnung noch nicht vollumfänglich abschätzbar, da die konkreten Vorgaben an die Gasnetzbetreiber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend definiert sind. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr 2023 mehrfach novelliert. 12 Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. In einem parallel zur EnWG-Hauptnovelle verabschiedeten Entschließungsantrag wird angekündigt, dass weitere Regelungen zum Thema Netzanschluss zu erwarten sind. Nach erfolgter Kostenprüfung wurde seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Ausgangsniveau der Verteilnetzbetreibergesellschaften von E.ON für Strom für die vierte Regulierungsperiode bestätigt, wobei die abschließende Festlegung weiter aussteht und im ersten Quartal 2024 erwartet werden. In Bezug auf die vierten Regulierungsperiode (2023 bis 2027 im Gas beziehungsweise 2024 bis 2028 im Strom) hat die BNetzA im Jahr 2023 zudem einige der regulatorischen Großparameter fixiert. So hat die Behörde im Laufe des Jahres u.a. eine Erhöhung der Zinssätze für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 angekündigt. Die Festlegung des Fremdkapitalzins im Kapitalkostenaufschlag erfolgte in 2023, die des Eigenkaptalzins im Januar 2024. Damit soll zum einen der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen und zum anderen auch Anreize für Investitionen in den Netzausbau gesetzt werden, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Diese Festlegungen stellen jedoch nur eine Übergangsregelung dar, die auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt ist. Die Verteilnetzbetreibergesellschaften von E.ON haben gegen die Festlegung für den Fremdkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 Beschwerde mit Blick auf eine Ausweitung der Regelung auf das Jahr 2023 Beschwerde eingelegt, um insbesondere auch der Zinsentwicklung für Fremdkapital in 2023 ausreichend Rechnung zu tragen. Mit etwa dem generellen sowie auch individuellen Produktivitätsfaktor für Gas und Strom sind jedoch einige regulatorische Großparameter zur vierten Regulierungsperiode noch nicht abschließend festgelegt beziehungsweise befinden sich aktuell immer noch in Diskussion beziehungsweise Konsultation mit der Behörde. Auch ist die Festlegung zur regulatorischen Eigenkapitalverzinsung (sogenannter EK I-Zinssatz) zur vierten Regulierungsperiode noch nicht rechtskräftig, da die BNetzA vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat, das den Netzbetreibern in Ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 in erster Instanz Recht gegeben hatte. Mit einem Urteil durch den BGH ist im Laufe des Jahres 2024 zur rechnen. Im Bereich Wasserstoff 13 wurden Regelungen für ein sogenanntes Kernnetz getroffen. Dieses soll eine Länge von zirka 10.000 km haben und zunächst dem Transport und der Versorgung von Großkunden dienen. Das Kernnetz wurde bereits parallel zum Gesetzgebungsverfahren geplant und soll im ersten Quartal 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigt werden, so dass der Bau der Leitungen zeitnah erfolgen kann. Für die Netzbetreiber im Kernnetz ist eine staatliche Absicherung ihrer Investitionen vorgesehen (Amortisationsansatz). Um die Ausbauziele für Photovoltaik zu erreichen, sind weiterhin erhebliche Anstrengungen in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen erforderlich. Mit Anpassungen vor allem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele in systemverträglicher Form zu erreichen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Förderung für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parking-PV) neu regeln, den Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen erleichtern, Mieterstrom vereinfachen und die gemeinschaftliche Versorgung von Gebäuden ermöglichen. Darüber hinaus soll die Nutzung von Plug-in Solaranlagen erleichtert und der Netzanschluss beschleunigt werden. Was die Entlastung der Strom- und Gaskunden betrifft, so wurde 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas- und Stromlieferungen wirksam. 14 Dies wurde vollständig von der ESY umgesetzt. Diese Maßnahme wurde bis zum 29. Februar 2024 verlängert. Zudem gab es eine einmalige Entlastung im Dezember 2022. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bei Übertragung der Grundsätze auf die weiteren Sondervermögen ist mittelbar auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen. In der Folge hat die Bundesregierung die staatliche Förderung über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant bis Ende März 2024 verlängert, sondern diese liefen Ende 2023 aus. Die Entlastungen sollten ab Dezember 2022 über die Abschöpfung von Überschusserlösen im Strommarkt teilweise gegenfinanziert werden. Die Grundlage hierfür bildet die EU-Verordnung 2022/1854 vom 6. Oktober 2022, woraufhin in Deutschland das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) im Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Dieses Instrument ist Ende Juni 2023 ausgelaufen und eine Option auf Verlängerung bis zum 30. April 2024 wurde seitens der Bundesregierung nicht genutzt. Durch diese Gesetzesbeschlüsse zur Krisenbewältigung wurden umfangreiche und komplexe Aufgaben auf E.ON als Stromerzeuger, Energieversorger und Verteilnetzbetreiber übertragen. E.ON war aufgrund der eigenen Stromerzeugungsanlagen von der Erlösabschöpfung unmittelbar betroffen. Die ESY selbst war in 2023 nicht mehr von dem Gesetz betroffen, da die Strompreise der jeweiligen Anlagen unter dem Abschöpfbetrag lagen. Beim Thema (Cyber-)Security stand bei der nationalen Umsetzung der "Resilience of Critical Entities EU Directive - CER Directive" 15 bzw. der "Measures for high common level of cyber security - NIS2 Directive" 16 sowie des Network Code on Cyber Security der EU-Kommission die Vermeidung von unnötiger Bürokratie und Doppelregulierung im Vordergrund. Inhaltlich sind die diskutierten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei E.ON weitgehend umgesetzt und damit auch bei der ESY, die ihre IT und Cyber Security vom Konzern bezieht. 8 https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/133/VO.html 9 https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/BK6-22-300_Festlegungsverfahren.html?nn=659906 10 https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008290.pdf 11 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/strommarkt-der-zukunft.html 12 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-de-energiewirtschaftsrecht-973174 13 https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/Kernnetz/start.html 14 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/steuersenkung-gas-2125486 :~:text=Mit%20dem%20%E2%80%9EGesetz%20zur%20tempor%C3%A4ren,19%20auf%207%20Prozent%20reduziert. 15 https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj 16 https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/nis2-directive :~:text=The%20Directive%20on%20measures%20for,them%20to%20be%20appropriately%20equipped. 2.3 Branchensituation Der Energiesektor befindet sich in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor. Für E.ON steht seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung der Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund. Die Strom-, Gas- und Wärmenetze, die E.ON in verschiedenen Regionen Europas betreibt, laufen auch in der aktuellen Situation stabil. Die Folgen des Kriegs haben auch Auswirkungen auf das E.ON-Geschäft. Insbesondere die volatilen Commodity-Preise wie auch das Energienachfrageverhalten haben Einfluss auf unsere Aktivitäten und sind in den Kapiteln "Ertragslage" und "Finanzlage" näher beschrieben. 2.4 Energiepreisentwicklung Im Verlauf des Jahres 2023 haben sich die Energiepreise im Großhandel gegenüber dem Vorjahr deutlich erholt. Die unmittelbaren Auswirkungen des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs auf die Versorgungssituation in Europa haben sich mit dem bereits erfolgten beziehungsweise weiterhin steigenden Ausbau der Importkapazität von Flüssiggas reduziert. Zum Ende der Heizperiode im vergangenen Winter waren im März 2023 in Europa bereits 48 Terminals in Betrieb und weitere Terminals in Planung. 17 Bei insgesamt milden Witterungsbedingungen im vergangenen Winter konnten zudem Gasreserven in den Untergrundspeichern gegenüber Vorjahren geschont werden. EU-weit betrug der Füllstand zum 1. April 2023 noch zirka 56 Prozent (im Vorjahr nur zirka 27 Prozent). Auf dieser Basis war es den Speicherbetreibern möglich, bis zum kalendarischen Beginn des Winterhalbjahres am 1. Oktober 2023, die Speicher zu befüllen, da die Nachfrage und damit auch der Druck auf die Großhandelspreise entsprechend geringer waren. Zu diesem Zeitpunkt lag der Füllstand der Gasspeicher bereits bei zirka 96 Prozent und erreichte bis zum Jahresende noch zirka 86 Prozent. Zum Berichtszeitpunkt können witterungsbedingt für den Verlauf des gesamten Winters noch keine verlässlichen Aussagen über die kundenbezogenen Verbrauchsreduktionen getroffen werden. Im vergangenen Winter 2022/23 haben Haushalte zum Beispiel in Deutschland ihren Verbrauch reduziert, und zwar in Höhe der geschätzten temperaturunabhängigen Reduktion von etwa 10 Prozent und in Großbritannien waren es etwa 15 Prozent. Die Einsparungen trugen insgesamt zu einer geringeren Nachfrage im Großhandelsmarkt bei und haben zudem eine preisdämpfende Wirkung. Zu Jahresbeginn 2023 kostete eine MWh Gas im Monatskontrakt an der niederländischen TTF-Börse 77 €. Zum Ende des Berichtsjahres pendelten sich die Preise bei zirka 35 € ein. Für Strom war die Entwicklung ähnlich. Zu Jahresbeginn kostete eine MWh Strom Grundlast im Jahreskontrakt des Folgejahres 214 €, zum Ende des Berichtsjahres zirka 100 €. Damit liegt das Preisniveau insgesamt aktuell wieder unterhalb des Niveaus vor Beginn des Russland-Ukraine-Krieges, jedoch ist es immer noch knapp doppelt so hoch, wie in einem langfristigen Mittel vor Beginn der Energiekrise. Als Faktoren für ein aktuell weiterhin erhöhtes Preisniveau wirken neben der gegenwärtigen Unsicherheit über den witterungsbezogenen Verlauf des Winters insbesondere verbleibende geopolitische Risiken und der Wettbewerb um Flüssiggas auf dem Weltmarkt. Im Wettbewerb um Flüssiggas insbesondere mit Asien hat der erwartete Ausbau von Kapazitäten zur Verflüssigung von Gas bei wesentlichen Produzenten in den kommenden Jahren dagegen das Potenzial, mittelfristig zu einer weiteren preislichen Erholung zu führen. 17 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1154199/umfrage/lng-terminals-in-europa/. Strompreise und Gaspreisentwicklung Der Angriffskrieg und die damit verbundene Reduzierung der russischen Gasliefermengen auf der Angebotsseite haben eine preistreibende Verknappung ausgelöst. In den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2022 zeigten sich die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr volatil. Hierbei sind vor allem die Gaspreise zunächst stark gestiegen, ehe die Preise zum Jahresende 2022 sanken. Mit Beginn des Jahres 2023 sind die Großhandelspreise für Gas gesunken und dann das restliche Jahr 2023 stabil geblieben. Dennoch ist der eingependelte Gasbezugspreis in etwa viermal so hoch wie zur Zeit vor der Energiepreiskrise. Für 2024 wird aktuell eine weitere, leichte Reduktion an den Märkten erwartet. Die Strompreise sind mit dem Ausklingen des ersten Quartals 2023 ebenso gesunken und dann relativ stabil geblieben, befinden sich aber auf einem Niveau, das in etwa um das Dreifache höher liegt als vor der Energiekrise. Für 2024 wird auch am Strommarkt eine leichte Reduktion erwartet. Das Preisniveau würde aber wie bei Gas weiterhin über Preisniveau vor der Energiekrise liegen. Aufgrund der konjunkturellen Eintrübung und des hohen Preisniveaus ist der Stromverbrauch in Deutschland um 4,2 % 18 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Erdgasverbrauch liegt in Deutschland um 4,5 % 19 unter dem Verbrauch des Vorjahres. Die Ursachen hierfür sind im Wesentlichen eine mildere Witterung und Einspareffekte aufgrund der stark gestiegenen Preise. Der CO 2 Zertifikatspreis lag im Berichtsjahr im Jahresmittel bei rund 83,91 €/t CO 2 und war damit um 4,0 % höher im Vergleich zum Vorjahr. Der CO 2 Zertifikatspreis erreichte am 19.08.2022 bei 97,58 €/t CO 2 ein Allzeithoch. 20 18 16d_Stromverbrauch Nachweis STRERZ_Tabelle_Jahresschätzung_2023_korr 19 16c_Erdgasverbrauch Nachweis STRERZ_Tabelle_Jahresschätzung_2023_korr 20 16b_Erdgasdaten_aktuell_14Dez2023 Strompreise Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023 hat sich im Vergleich zur ersten Hälfte vermindert und beträgt 45,73 ct/kWh (im ersten Halbjahr 46,27 ct/kWh; Grundpreis anteilig für einen Verbrauch von 3.500 kWh/a enthalten). Der durchschnittliche Strompreis hat sich im Vergleich zum ersten Halbjahr um 1,1 % vermindert und ist im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022 um ca. 14,1 % gestiegen (Vorjahr 40,07 ct/kWh €). Der Grund für diese Entwicklung sind im Wesentlichen die langfristigen Beschaffungsverträge für diese Produktgruppe. Die Kosten für die Beschaffung und Vertrieb liegen bei Haushaltstarifen durchschnittlich 15 % höher als in der zweiten Jahreshälfte 2022. 21 Der Durchschnittspreis für Strom in Deutschland am Spotmarkt betrug 99,01 €/MWh (Vorjahr 235,43 €/MWh) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 57,9 % gesunken. In der Spitze wurde in Deutschland ein Tages-Base bei 202,38 €/MWh am 23.01.2023 gehandelt (Vorjahr 871 €/MWh am 29.08.2022). 22 21 16e_Strompreise, sowie 16g_231212_BDEW-Strompreisanalyse_Dezember_2023_12.12.2023 22 @KPMG: 16a_EPEX Germany Electricity Full Day 15 Minutely_neu Gaspreise Auf dem Höhepunkt der Preis-Aufwärtsspirale betrug am 10.01.2023 der Großhandelspreis für eine MWh Gas in Deutschland 72,41 € (Vorjahr 319,57 € am 27.08.2022) 23. Der Durchschnittspreis für Gas in Deutschland am Spotmarkt beträgt 41,27 € (Vorjahr 125,72 €) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 67 % gesunken. Neben Unsicherheiten auf dem Markt war eine weitere Ursache, dass der deutsche marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe auf den Märkten im Berichtsjahr 2022 sehr aktiv war, um möglichst zügig die im Frühjahr 2022 noch außergewöhnlich leeren Gasspeicher zu befüllen und die im Mai 2022 neu erlassenen gesetzlichen Vorgaben zur Befüllung von Gasspeicher zu erfüllen. Im Geschäftsjahr 2023 waren diese Aktivitäten nicht mehr zu verzeichnen. Die deutschen Speicher machen rund 22 % der europaweiten Kapazität aus; die forcierte Befüllung hatte somit auch eine Rückwirkung auf das Preisgeschehen in Europa insgesamt. 24 Für private Haushalte, aber auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Industrie sind hohe Gaspreise wirtschaftlich weiterhin sehr belastend. Trotz Absenkung der Mehrwertsteuer beträgt der durchschnittliche Erdgaspreis im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2023 bei einem Verbrauch von 20.000 kWh 11,53 ct/kWh (Vorjahr 20,04 ct/kWh) und liegt zwar somit 42,5 % unter dem vergleichbaren Vorjahresniveau, allerdings noch immer 63,3 % über dem Niveau aus dem vergleichbaren Niveau aus dem Berichtsjahr 2021. 23 16d_Gas_Spot_01012022_30112023 24 16h_231206_BDEW-Gaspreisanalyse_Dezember_2023_06.12.2023 2.5 Geschäftsverlauf Die ESY erzeugt mit Ausnahme der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Saarland, und Sachsen bundesweit Wärme, Kälte und Strom aus 527 (Vorjahr: 696) Energiezentralen mit einer thermischen Leistung von insgesamt 1.000,3 MW (Vorjahr: 1.362 MW) und einer elektrischen Leistung von insgesamt 50 MW (Vorjahr: 134 MW). Die 94 Wärmenetze der Gesellschaft (Vorjahr: 124) erstrecken sich über eine Länge von 623,7 Kilometern (Vorjahr: 855 Kilometer). Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus Zu- und Abgängen im Anlagenportfolio. Der Großteil der Abgänge im Anlagenportfolio wurde zu anderen Naturgesellschaften der E.ON transferiert. Der Wärme- und Kälteabsatz wird im Wesentlichen durch den Klimatisierungsbedarf von Gebäuden bestimmt. Insofern ergibt sich das Marktpotenzial zunächst aus der Bereitschaft der Eigentümer, gebäudenahe Dienstleistungen fremd zu vergeben. Erhöhte Anforderungen an den Betrieb energetisch effizienter Anlagen, neue gesetzliche Rahmenbedingungen, wie die kommunale Wärmeplanung, und komplexe Versorgungslösungen lassen insgesamt ein stabiles bis steigendes Marktpotenzial erwarten. Das Jahr 2023 war im Mittel etwas wärmer als das Vorjahr. Das maßgebliche Niveau der Gradtagzahlen lag durchschnittlich um knapp 2,5 % unter dem Niveau des Vorjahres. Zur Verbesserung der Primärenergiefaktoren für Energielieferungen des Unternehmens wurde eine Reihe von dezentralen Projekten zum Bezug und zur Erzeugung von Wärme auch aus regenerativen Energien umgesetzt bzw. vorbereitet. Die Einbindung der Marktpartner in die dezentralen Versorgungskonzepte des Unternehmens, die sich mit der Erzeugung von regenerativen Energien befassen, schafft kundenseitige Akzeptanz, setzt politische Vorgaben sowie eigene Ansprüche um und sichert die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Projekte. Investive Schwerpunkte beinhalteten Maßnahmen im Bereich der Erzeugungsanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Netzausbau- und Modernisierungsmaßnahmen. Insbesondere die Digitalisierung der Netze, aber auch der Erzeugungsanlagen wurde im Jahr 2023 stark vorangetrieben. Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bezog das Unternehmen 1.497 GWh (Vorjahr: 2.889 GWh) Energie, bestehend aus Altholz 27,8 %, Erdgas 48,36 %, Fernwärme 18,4 %, Biomethan 3,8 %, Öl/Heizöl 1,6 %, Kohle 0,04 % und Frischholz 0,1 %. Damit stammten 31,7 % des Brennstoffbezuges (ohne Wärmebezug) der Gesellschaft aus regenerativen Energien (Vorjahr 44,0 %) (Unter Einbeziehung des Wärmebezuges wäre der Anteil 50,1%.) Die Verringerung des Biomethan-Anteils gegenüber dem Vorjahr ergibt sich wieder im Wesentlichen aus Stillständen der Biomasse-BHKWs im letzten Quartal aufgrund mangelnder Biomethanversorgung. Für die ESY stand und steht die Sicherheit der Energieversorgung sowie die Sicherheit von Mitarbeitern, Fremdfirmenmitarbeitern und Kunden im Vordergrund. Die Erzeugungsanlagen und Wärmenetze, mit denen das Unternehmen u. a. die Versorgung mit sichert, laufen auch unter erschwerten Bedingungen stabil. Das Unternehmen konnte auf vorbereitete Krisenpläne zurückgreifen und hat diese entsprechend umgesetzt. In vielen Unternehmensbereichen bietet ESY seinen Mitarbeitern die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten. Im Berichtsjahr wurde eine neue Kältezentrale für das Universitätsklinikum Heidelberg in Betrieb genommen und wesentliche Bestandteile der netzseitigen Infrastruktur erneuert. ESY betreibt in Heidelberg eine Versorgung des Campus "Im Neuenheimer Feld" mit Fernwärme, Dampf und Fernkälte. Um den Folgen der durch den Ukraine-Kriegs bedingten Energiekrise entgegenzutreten und die Versorgungssicherheit der eigenen Wärmeanlagen sicherzustellen, hat ESY regelmäßig die aktuelle Lage bewertet und Maßnahmen zur Bewältigung der Krisensituation entwickelt. Die diversen Gesetzesinitiativen zur Abmilderung der finanziellen Auswirkungen der Krise auf die Kunden haben ESY vor große Herausforderungen gestellt. Die notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Umsetzung der Anforderungen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) und des Erdgas-Wärmepreisbremsengesetzes (EWPBG) konnten vollständig umgesetzt werden, die entsprechenden Erstattungsanträge gegenüber dem Staat sind jeweils fristgerecht erfolgt. Als weitere Maßnahme zur Sicherung der Versorgung unserer Kunden hat ESY zum 01.11.2022 einen eigenen Bilanzkreis für Erdgas aufgebaut und bewirtschaftet diesen; im Berichtszeitraum sind eine Vielzahl von Lieferstellen Strom und Gas in diesen Bilanzkreis überführt worden. Im Rahmen des Restrukturierungsprogramms "ESY Next" wurden zum 01.01.2023 diverse Anlagen und die dazu gehörenden Versorgungsverträge an Schwestergesellschaften innerhalb des E.ON-Konzerns verkauft. Ziel dieser Neuausrichtung ist die Fokussierung der ESY auf das Kerngeschäft im Westen und Stärkung der lokalen E.ON-Gesellschaften in den anderen Regionen. Neben dem Anlagentransfer wurden auch Mitarbeiter auf die aufnehmende Gesellschaft transferiert (insb. Betriebspersonal). Darüber hinaus haben einige Mitarbeiter im Rahmen des Programms freiwillig den Konzern verlassen. Für die an die Süwag übertragenen Versorgungen ist die ESY im Berichtszeitraum vereinbarungsgemäß dienstleistend im Bereich der Abrechnung und des Emissionshandels tätig gewesen. Der Verlauf des Geschäftsjahres 2023 der ESY ist zusammengefasst im Wesentlichen geprägt von einer signifikanten, operativen Veränderung im Anlagenpark als auch in der Belegschaft bedingt durch die Assettransfers (ESY Next) zu anderen E.ON-Konzerneinheiten. Gleichzeitig lag der Schwerpunkt weiterhin auf der Steigerung von Effizienz und Digitalisierung sowie der Umsetzung diverser Gesetzesinitiativen. 2.6 Ertragslage Ergebnis und Umsatzentwicklung, Entwicklung wesentlicher GuV-Posten
Das Ergebnis nach Steuern liegt im aktuellen Geschäftsjahr bei 21,2 Mio. € und damit über dem Vorjahreswert von 12,7 Mio. Die Positionen mit wesentlichen Veränderungen werden im Folgenden näher erläutert. Die Umsatzerlöse in Höhe von 198,3 Mio. € setzen sich aus Wärme-/Kälteverkauf (141,7 Mio. €), Stromerlösen (32,5 Mio. €) sowie sonstigen Umsatzerlösen, insbesondere für Pacht- und Betriebsführung sowie Werkleistungen zusammen. Im Vergleich zum Vorjahreswert sinken die Umsatzerlöse insbesondere aufgrund der rückläufigen Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten für Strom und Gas, welches in Folge zu niedrigeren Erlösen im Wärmeabsatz und in der Stromvermarktung führte. Darüber hinaus resultiert der Umsatzrückgang aus der Übertragung von Vermögensgegenständen des Kraftwerksparks im Rahmen von ESY Next. Von den Umsatzerlösen des Vorjahres entfielen rd. 130 Mio. € auf Anlagen, die zum 1.1.2023 übertragen wurden. Die Erhöhung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen ist im Wesentlichen auf die geringere Abnahme und Endabrechnung mehrerer im Kundenauftrag errichteter Wärmeerzeugungsanlagen ggü. 2022 zurückzuführen. Die anderen aktivierten Eigenleistungen liegen mit 0,9 Mio. € leicht unter dem Vorjahreszeitraum, was mit der Mitarbeiterreduktion im Anlagenbau, durch die Umstrukturierung, zusammenhängt. Die deutliche Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge (58,5 Mio. €) resultiert hauptsächlich aus dem Anlagenverkauf im Rahmen von ESY Next an andere E.ON-Konzerneinheiten. Die Reduktion des Materialaufwands resultiert - gleichgerichtet mit der Entwicklung der Wärmeumsatzerlöse - vor allem aus preisbedingt niedrigeren Aufwendungen für Brennstoffe, Fremdwärmebezügen und aus der ESY Next Übertragung von Vermögensgegenständen. Von den Bezugsaufwendungen des Vorjahres entfielen rd. 74 Mio. € auf Anlagen, die zum 1.1.2023 übertragen wurden. Die gegenüber dem Vorjahr gesunkenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (-35,0 Mio. €) resultieren insbesondere aus gesunkenen Aufwendungen für die Wartung- & Instandhaltung der Anlagen. Das ist wiederum bedingt durch den zum 01.01.2023 vollzogenen Anlagentransfer. Das Zinsergebnis liegt mit 2,4 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert (-13,1 Mio. €), was im Wesentlichen auf eine einmalige Wertberichtigung des Deckungsvermögens für Pensionsverpflichtungen im Vorjahr zurückzuführen ist. 2.7 Vermögens- und Finanzlage Vermögensstruktur
Das Vermögen der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch das Anlagevermögen von 176,5 Mio. € (Vorjahr: 200,8 Mio. €) geprägt. Bei einer Bilanzsumme von 360,4 Mio. € beträgt die Anlagenquote 49,0 %. Im Berichtsjahr wurden 20,0 Mio. € zahlungswirksam investiert, wobei ein großer Anteil auf den Neubau der Kältezentrale in Heidelberg entfällt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (158,9 Mio. €) liegen insbesondere aufgrund einer im Geschäftsjahr verzögerten Rechnungsstellung und dem hohen Preisniveau über dem Vorjahr. Auch die Verbindlichkeiten (124,6 Mio. €) liegen über dem Vorjahr. Das liegt u.a. stichtagsbedingt an einem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling gegenüber der Gesellschafterin. Darüber hinaus reduzieren sich die Rückstellungen auf 107,1 Mio. €. Hier wirken sich insbesondere die durch den gestiegenen Zinssatz reduzierten Pensionsrückstellungen aus sowie die generelle Reduktion der Pensionsrückstellungen bedingt durch den Mitarbeitertransfer im Rahmen von ESY Next. Die Gesellschaft ist in das konzernweite Cash-Pooling der E.ON SE eingebunden und verfügte im Berichtsjahr über ausreichend liquide Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich im Berichtsjahr mit -55,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (22,4 Mio. €) verändert. Das resultiert im Wesentlichen aus einem rückläufigen operativen Ergebnis gegenüber dem Vorjahr und der höheren Auszahlung von Abfindungszahlungen und Auszahlungen aus Frühverrentungen. 2.8 Leistungsindikatoren Die ESY wird in den Konzernverbund der E.ON SE einbezogen, welche ihre Gesellschaften auf Segmentebene nach IFRS-Kennzahlen steuert. Zur internen Steuerung und als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft verwendet der E.ON-Konzern ein um außergewöhnliche Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), welches auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt wird. Diese Ergebnisgröße ist unabhängig von Investitions- und Abschreibungszyklen und gleichzeitig eine Indikation des zahlungswirksamen Ergebnisbeitrags. Das EBITDA nach IFRS ist der zentrale Leistungsindikator für die ESY. Das um außergewöhnliche Effekte bereinigte IFRS EBITDA beträgt für 2023 -3,1 Mio. € und liegt damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (29,2 Mio. €) hauptsächlich bedingt durch Ergebnisreduktionen der Großanlagen und Anlagenabgänge im Zuge des Programms ESY Next. Abweichungen zum Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen nach HGB in Höhe von 43,2 Mio. € ergeben sich abgesehen vom im EBITDA nach IFRS nicht ausgewiesenen Beteiligungsergebnis der BTB in Höhe von 15,1 Mio. € im Wesentlichen aus im EBITDA nach IFRS nicht ausgewiesenen neutralen Sachverhalten in Höhe von 41,9 Mio. € hauptsächlich bedingt durch den Verkauf der Anlagen im Rahmen von ESY Next. Dem gegenüber stehen weitere Effekte aus den unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsmethoden der Rechnungslegungswerke in Höhe von -13,8 Mio. € wie z.B. Unterschiede durch Leasingbilanzierung, Effekte bei immateriellen Vermögensgegenstände oder Unterschiede in den Pensions- und Deputats-Rückstellungen. Die ESY ist von der Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b Abs. 1 und Abs. 2 HGB befreit. Der aktuelle zusammengefasste nicht finanzielle Bericht der E.ON SE kann unter www.eon.com eingesehen werden. 25 25 Die Inhalte dieses Abschnittes sind ungeprüfte sonstige Informationen, die vom Abschlussprüfer kritisch gelesen worden sind 3 Mitarbeiter 3.1 Veränderungen durch das Restrukturierungsprogramm "ESY Next" Das Human Ressource Management der ESY war im Jahr 2023 maßgeblich durch die Implementierungsmaßnahmen im Zuge vom Restrukturierungsprogramm "ESY Next" geprägt. Drei große Transfers von Arbeitenden in die anderen E.ON-Konzerneinheiten wurden abgeschlossen. Darüber hinaus haben einige Mitarbeiter im Rahmen des Programms freiwillig den Konzern verlassen. Weiterhin war die HR- Arbeit geprägt von Nach- und Umsetzungsarbeiten im Rahmen eines Projektes zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen. 3.2 Effizienz- und Restrukturierungsprogramm Ende 2021 wurde ein Restrukturierungsprogramm unter dem Namen "ESY Next" zur Stärkung der Governance und zur Förderung von Vertrieb, Digitalisierung und Effizienz initiiert. Diese Maßnahmen als auch deren Auswirkungen auf die Mitarbeiter wurden im Jahr 2022 und 2023 weiter ausdetailliert und umgesetzt. Darüber hinaus wurde hierfür ein Konzerninteressensausgleich verhandelt und abgeschlossen, sowie zwei Sprinterphasen ausgerufen. Im Juli 2023 wurde das Projekt final implementiert. 3.3 Arbeitssicherheit und aktives Gesundheitsmanagement Zum verantwortungsbewussten Wirken der ESY gehört das nachhaltige Engagement für den Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Mitarbeiter der Partnerfirmen. Daher ist der systematische Arbeits- und Gesundheitsschutz fester Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und Ausdruck unseres Handelns. Eine international vergleichbare Kennzahl im Arbeitsschutz ist u. a. die "Total Recordable Injury Frequency" (TRIF), der die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Unfälle pro eine Million Arbeitsstunden misst. Für das Berichtsjahr 2023 ergab sich für die gesamte ESY eine TRIF-Quote von 2,82. Diese setzt sich zusammen aus einer TRIF-Quote von 0,00 für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 6,09 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partnerfirmen. Der klare Anspruch der ESY lautet im Einklang mit der E.ON Konzern HSE Strategie, schwerste und schwere Verletzungen zu vermeiden sowie über detaillierte Analysen zu eingetretenen Ereignissen eine kontinuierliche Ereignisreduktion zu erreichen. Um diesen Anspruch zu erfüllen, finden auch weiterhin regelmäßige und intensive Unterweisungen und Einweisungen sowie Audits statt. Führungskräfte sind aufgerufen, regelmäßig sogenannte "Go, See & Talk-Sessions" abzuhalten, um den Stellenwert von HSE und ihren eigenen Beitrag hierzu in einem offenen Dialog mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Partnerfirmen zu erörtern. Ein so unterstützter regelmäßiger Austausch zwischen Führungskräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern macht HSE-Aspekte auf allen Ebenen präsent und erlebbar. 3.4 Aus- und Weiterbildung Diverse Weiterbildungs- und Entwicklungsangebote für die ESY stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über eine E.ON-weite Learning Plattform zur Verfügung. Mindestens einmal im Jahr findet grundsätzlich ein Mitarbeitergespräch zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiterin/Mitarbeiter statt, in dem nach festgelegten Kriterien die Mitarbeiterleistungen für das zurückliegende Jahr besprochen werden. Außerdem vereinbart jede Vorgesetzte/jeder Vorgesetzte mit allen in seinem Verantwortungsbereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Arbeits-, Entwicklungs- sowie Weiterbildungsziele für das kommende Jahr. Für die Personalentwicklung der Mitarbeiter ist dabei das gängige 70:20:10-Modell handlungsleitend. Demnach erwerben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kompetenzen
ESY ist gegenwärtig kein Ausbildungsbetrieb, sondern bezieht Ausbildungsleistungen über einen konzerninternen Dienstleistungsvertrag. 4 Prognosebericht Die globale wirtschaftliche Entwicklung wird auch im Jahr 2024 von den Herausforderungen der Inflation und der geringen Wachstumsaussichten geprägt sein. Die OECD 26 prognostiziert ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft von 2,7 Prozent, ausgehend von strengeren Finanzierungsbedingungen, schwachem Handelswachstum in einem Umfeld von geopolitischen Spannungen und auch den Auswirkungen einer strafferen Geldpolitik, das weitere Störungen auf den Märkten verursachen kann. Unter der Annahme, dass die Inflation weiter nachlässt und die Realeinkommen steigen, wird die Weltwirtschaft im Jahr 2025 voraussichtlich um 3 Prozent wachsen. Der weltweite Warenhandel 27 und die Industrieproduktion werden aufgrund des weitgehenden Abbaus von Lagerbeständen in Unternehmen wieder an Dynamik gewinnen, während sich die schwache Wirtschaftsentwicklung in China dämpfend auswirken wird. Für die EU 28 wird für das Jahr 2024 ein Wachstum des BIP von 1,3 Prozent prognostiziert und für das Jahr 2025 voraussichtlich von 1,7 Prozent. Mit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute 29 für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 Prozent aus. Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3 Prozent gerechnet. Die sich zuletzt abschwächende Inflation, die steigenden Lohneinkommen und die hohe Beschäftigungsrate lassen auf eine höhere Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen stützen. Das Unternehmen erwartet für das Geschäftsjahr 2024 ein gleichbleibendes Umsatzniveau und ein bereinigtes positives EBITDA nach IFRS in Höhe von 3 Mio. €. Aktuell plant die Gesellschaft Investitionen in Höhe von 41 Mio. € für das Geschäftsjahr 2024. Es wird in den nachhaltigen Umbau von Bestandsanlagen sowie in den Ausbau des Neugeschäfts und in den digitalen Ausbau investiert. 26 OECD: https://www.oecd.org/economic-outlook/november-2023/ 27 https://www.ifo.de/publikationen/2023/zeitschrift-einzelheft/ifo-schnelldienst-sonderausgabe-dezember-2023 28 https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-forecast-and-surveys/economic-forecasts/autumn-2023-economic-forecast-modest-recovery-ahead-after-challenging-year_en?prefLang=de executive-summary 29 S.o. Ifo Institut, Seiten 3, 8 und 9 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung Die im Jahr 2021 eingeschlagene Wachstumsstrategie als Fortführung des weitreichenden Konzernumbaus in den vorausgehenden Jahren hat sich auch im Jahr 2023 als richtig und resilient erwiesen. Die weiterhin gültigen strategischen Pfeiler Nachhaltigkeit und Digitalisierung, die die Wachstumsambitionen von E.ON unterstreichen, sind aus unserer Sicht genau die Erfolgsfaktoren, die den Umbau des Energiesystems beschleunigen werden. Wir gehen davon aus, dass das operative Geschäft im Jahr 2024 weiterhin durch ein hohes Niveau von Inflations- und Zinsraten als noch vor Krisenbeginn bestimmt sein wird. Die Volatilität an den Energiehandels- und Beschaffungsmärkten mit sich schnell verändernden Preisen ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Zudem haben politische und regulatorische Maßnahmen mittel- und unmittelbaren Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit in den einzelnen Ländern, mittlerweile sind sie aber konkreter als noch im Vorjahr. Daher sind in der Prognose die Auswirkungen der Energiekrise so weit enthalten, wie man makroökonomische Faktoren und regulatorische Eingriffe abschätzen kann. 5 Risiko- und Chancenbericht Im Rahmen der umfangreichen Aktivitäten als Energiedienstleister mit den Schwerpunkten Wärmelieferung und Energieeffizienz ist die ESY einer Reihe von sehr unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, es ergeben sich aber auch immer wieder neue Chancen. Der künftige Erfolg hängt mithin vom adäquaten Umgang mit den Risiken und Chancen ab. Die ESY hat auf Basis geltender Konzernrichtlinien mit entsprechenden Dokumentations- und Meldepflichten einen Risikomanagementprozess etabliert. Dieses Risikomanagementsystem umfasst den kontinuierlichen Risikocontrolling-Prozess. Mögliche Risiken und Chancen werden laufend von den verantwortlichen Gremien und Personen identifiziert, systematisch erfasst, in ihrem Schadens-/Chancenpotenzial und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und in regelmäßigen Abständen überprüft. Im Rahmen eines quartärlichen Risikoreportings oder auch einzelfallbezogen werden Geschäftsführung und Konzerngremien umfassend informiert. Die Bewertung erfolgt für das aktuelle Geschäftsjahr und alle Planjahre. Aus allen genannten Sachverhalten sind gegenwärtig keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Außerdem hat die ESY als internes Kontrollsystem die ICS-Principles des E.ON-Konzerns etabliert. Dadurch wird sichergestellt, dass Geschäftsvorfälle entsprechend der Konzernvorgaben durchgeführt werden. Marktrisiken Marktrisiken bestehen in Absatzschwankungen des klassischen Wärmegeschäfts. Insbesondere milde Witterungsverhältnisse, Veränderungen im Heizverhalten der Kunden sowie mögliche Beendigungen von Bestandsverträgen können die Ertragslage negativ beeinflussen. Ebenfalls von Bedeutung sind Preisänderungsrisiken auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten. Diese Marktentwicklungen können sich aber auch positiv auf das Geschäft der ESY auswirken. Hieraus ergibt sich in dieser Kategorie eine mittlere Risikoposition sowie Chancenposition. Risiken aus Mengen- und Marktpreisrisken werden über den Einsatz risikominimierender Beschaffungsverfahren sowie durch vertragliche Vereinbarungen mit den zu beliefernden Kunden begegnet. Für Anlagen, die mit mehreren Brennstoffen betrieben werden können, werden kostenoptimierte Fahrpläne gestaltet und flexibel an die Marktsituation angepasst. Regulatorische und rechtliche Risiken Energieversorger sind Risiken aufgrund politischer, rechtlicher und regulatorischer Eingriffe, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, behördlichen Maßnahmen oder gerichtlichen Entscheidungen ausgesetzt. Änderungen, die der Gesetzgeber vornimmt, wie zum Beispiel die Änderungen von Netzentgelten oder gesetzlicher Umlagen, wirken sich für die ESY direkt als Vorkostenänderungen aus. Neue Risiken - aber auch Chancen - ergeben sich aus energie- oder umweltpolitischen Entscheidungen, die dann in rechtlich-regulatorischen Umsetzungsmaßnahmen münden, wie beispielsweise dem BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) oder diversen Gesetzen zur Bewältigung der Energiekrise. Ferner ergeben sich Risiken aus eventuellen Gerichtsverfahren, Bußgeldern und Rechtsprüchen, Governance und Compliance-Sachverhalten sowie Risiken und Chancen aus Verträgen und Genehmigungen. Insgesamt entsteht hieraus eine wesentliche Risiko- und eine mittlere Chancenposition. Diese Risiken begrenzt die Gesellschaft durch entsprechende Vertragsgestaltung in den Absatzverträgen. Für anhängende Rechtsstreitigkeiten wurde über die Bildung von Rückstellungen angemessene Risikovorsorge getroffen. Operative Risiken und IT-Risiken Der immer komplexer werdende Einsatz von Informationstechnologie im Zuge der sich ständig wandelnden Anforderungen an eine IT-Landschaft in der Energiewirtschaft führt zu einem generellen Risiko von Kostensteigerungen, aber auch zu nachgelagerten prozessualen Risiken unter anderem in der Abrechnung. Die Einführung eines neuen Abrechnungssystems, das im Jahr 2023 live gegangen ist, führte in vielen Fällen zu einer verzögerten Rechnungsstellung. Insgesamt wird diese Risikokategorie als mittel eingestuft. Die Aufrechterhaltung der IT-Systeme wird durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Experten sowie durch diverse technologische Sicherungsmaßnahmen gewährleistet. Für das Projekt zur Einführung eines Abrechnungssystem ist ein entsprechender Lenkungskreis mit festgelegten Eskalationsstufen und -mechanismen bis zur Geschäftsleitung eingerichtet worden. Der Einsatz komplexer technischer Anlagen kann zu Betriebsstörungen bzw. Sicherheitsrisiken führen, welche die Ertragslage beeinträchtigen können. Es existieren Risiken aus der Abschaltung von Anlagen sowie höheren Kosten und zusätzlicher Investitionen infolge unvorhergesehener Betriebsstörungen oder sonstiger Probleme. Im Einzelfall kann dies zu einem hohen Risiko führen, insgesamt entsteht in dieser Risikoposition ein mittleres Risiko. In vergleichsweisem geringerem Umfang bestehen darüber hinaus grundsätzlich auch Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Handhabung wassergefährdender Stoffe und dem Transport von Gefahrstoffen. Diesem Umstand wird durch detaillierte Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Weiterentwicklung von Technologien, regelmäßiger Wartung der Anlagen, flächenorientierter Betriebsstrukturen sowie Schulungs- und Weiterbildungsprogrammen Rechnung getragen. Soweit betriebswirtschaftlich sinnvoll, bestehen geeignete Versicherungen. Des Weiteren können sich unmittelbar oder mittelbar Personalrisiken - insbesondere Fraud-Risiken - ergeben, denen durch Funktionstrennung, 4-Augen-Prinzip, Zugangs- und Zugriffsbeschränkungen sowie Autorisierungs- bzw. Genehmigungspflichten entgegengewirkt wird. Zahlungsausfallrisiken Aus den Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten ergeben sich Kreditrisiken. Die ESY begrenzt diese, indem sie auf Basis der Geschäftsabschlüsse Bonitätsprüfungen durchführt. Dabei wird darauf geachtet, dass bei der Messung und Steuerung von Kreditrisiken die konzernweit gültigen Standards eingehalten werden. Zahlungsausfallrisiken werden durch die Entlastung aus dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) minimiert. Darüber hinaus sind keine außergewöhnlichen Zahlungsausfälle durch Kunden erkennbar. Durch die Implementierung eines neuen Abrechnungssystems kommt es zu einer verzögerten Abrechnungserstellung. Es wird damit gerechnet, dass Kunden mehr Einwände gegen die Rechnungen haben werden. Dies wurde in der Pauschalwertberichtigung (PWB) berücksichtigt. Insgesamt sieht die ESY ein mittleres bis erhöhtes Risiko in dieser Position.
Essen, den 27. Februar 2024 E.ON Energy Solutions GmbH Die Geschäftsführung Dr. Jochen Handke Patrick Schneckenburger Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 der E.ON Energy Solutions GmbHInhaltsverzeichnis Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang I. Allgemeine Grundlagen II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Erläuterungen zur Bilanz IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung V. Sonstige Angaben VI. Angaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Anlagen Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine Grundlagen Die E.ON Energy Solutions GmbH (ESY) mit Sitz in Essen ist im Bereich der Vermarktung und Erbringung von Energiedienstleistungen und Services sowie Planung, Investition, Errichtung, Erwerb, Betrieb, Bewirtschaftung und Verpachtung von energetischen Anlagen und im Zusammenhang mit sektorgekoppelten Quartieren stehenden Dienstleistungen, digitaler Infrastruktur sowie Mobilitätsflächen tätig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Essen unter HRB 30627 eingetragen. Gesellschafterinnen der ESY sind die E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, mit einem Anteil von 99,57 % und die E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, mit einem Anteil von 0,43 %. Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezembers 2022 wurde der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der E.ON Beteiligungen GmbH aufgehoben und ab dem 1. Januar 2023 neu mit der E.ON Verwaltungs GmbH abgeschlossen. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie den branchenspezifischen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Bei der ESY handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die ESY wird in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Aus diesem Grund ist die E.ON Energy Solutions GmbH grundsätzlich von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der internen Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Den Anforderungen des § 6b Abs. 2 EnWG - den Ausweis von Geschäften größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen betreffend - wurde im Anhang unter Punkt 29 Rechnung getragen. Der Jahresabschluss der ESY wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Im Rahmen des Restrukturierungsprojektes "ESY Next" wurden von der Gesellschaft zum 1.1.2023 Anlagen und die dazu gehörenden Versorgungsverträge an Schwestergesellschaften innerhalb des E.ON Konzerns veräußert. Neben dem Anlagentransfer wurden auch Mitarbeiter auf die aufnehmenden Gesellschaften transferiert, so dass in der Folge einzelne Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nur sehr eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar sind. In Summe resultieren im Geschäftsjahr bilanztechnisch dadurch vor allem ein Rückgang der Pensionsrückstellungen um 1,6 Mio. € sowie ein Anlagenabgang von 18,4 Mio. €. Von den Umsatzerlösen des Vorjahres entfielen rund 130 Mio. € auf Anlagen, die zum 1.1.2023 übertragen wurden. Von den Bezugsaufwendungen des Vorjahres entfielen rund 74 Mio. € auf diese Anlagen. Die rund 12 Mio. € Personalaufwandsreduktion gegenüber 2022 ist ebenfalls fast ausschließlich durch den Personaltransfer und -abbau aufgrund des Projekts "ESY Next" begründet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen neben den Material-, Fertigungs- und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden planmäßig nach der linearen Methode pro rata temporis über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bzw. fünf Jahren abgeschrieben. Das Wahlrecht zur Aktivierung vonselbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen wird seit diesem Geschäftsjahr nur noch auf nachträgliche Herstellungskosten bereits im Vorjahr aktivierter Vermögensgegenstände angewendet, ansonsten wird auf dieses Wahlrecht verzichtet. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs und für die betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wird daher kein Gebrauch gemacht. Das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 250 € bis einschließlich 800 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. bei dauerhafter Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bewertungsvereinfachungen gemäß §§ 240 und 256 HGB werden in Anspruch genommen. Die Herstellungskosten für unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. CO 2 -Emissionsrechte werden unter den Vorräten bilanziert. Die von der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Merkposten von 0,01 € angesetzt. Die zugekauften Emissionsrechte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten aktiviert. Die Bestandsbewertung der CO 2 -Emissionsrechte erfolgt am Bilanzstichtag zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenwert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt. Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren, kunden- bzw. abnahmestellenbezogen, zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit den erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet. Sofern Gläubiger und Schuldner personenidentisch sind, gleichartige Leistungen vorliegen und die Zeitpunkte der Fälligkeiten bzw. Erfüllbarkeiten nahezu identisch sind, werden die Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten aufgerechnet. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Passiva Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Steuerfreie Zulagen und steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen sind als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert. Die steuerpflichtigen Zuschüsse werden abschreibungskonform, die steuerfreien Zulagen linear über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zulagenbegünstigten Vermögensgegenstände verrechnet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der im Berichtsjahr angewendete Zinssatz beträgt 1,82 % p.a. (Vorjahr: 1,78 % p.a.). Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Auf Basis eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.406,0 Tsd. € (Vorjahr: 7.618,4 Tsd. €). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden die der unten angeführten Tabelle zu entnehmenden jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Zudem wurden zur Berechnung der Rückstellungen branchenübliche Fluktuationsannahmen unterstellt. Für die Ermittlung der Entgeltumwandlung von Mitarbeitern in Versorgungsansprüche im Rahmen der Versorgungsordnung 2004 wurden abweichend zur Ermittlung der anderen Pensionsrückstellungen keine Lohn- und Gehaltssteigerungen angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen auch Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Netto-Selbstkosten bewertet werden. Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden Vermögenswerte auf einen Treuhänder zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Soweit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Deckungsvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des verrechneten Deckungsvermögens. Das Deckungsvermögen besteht nahezu ausschließlich aus am aktiven Markt gelistetem Vermögen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird durch die beauftragte Verwaltungsgesellschaft unter Zuhilfenahme von Börsenkursen ermittelt. Ergebnisauswirkungen aus Zeitwertänderungen und laufenden Erträgen des Deckungsvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen Freistellungsansprüche gegenüber der MEON Pensions GmbH & Co. KG (MEON), Essen. MEON ist mit der Verschmelzung der Komplementärin MEON Verwaltungs GmbH, Essen, auf die E.ON SE am 28. August 2023 im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge angewachsen. E.ON SE als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON stellt die Gesellschaft im Innenverhältnis von den in diesem Vertrag genannten Versorgungsverpflichtungen frei. Als Gegenleistung für die Freistellung wurden von der Gesellschaft entsprechend werthaltige Vermögenswerte auf MEON bzw. E.ON SE als Gesamtrechtsnachfolgerin übertragen. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrunde liegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wird unter dem Finanzanlagevermögen ausgewiesen. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Die innerhalb der sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich beinhalten u.a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie für Restrukturierungsmaßnahmen und Vorruhestandsverpflichtungen. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ermittelten Rechnungszinssatz mit einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,76 % p. a. (Vorjahr: 1,44 % p. a.). Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,08 % p. a. (Vorjahr: 0,59 % p.a.). Die Bewertung der Rückstellung für Vorruhestandsverpflichtungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Rückstellung wurde zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen bei Bewertung durch einen Aktuar die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln GmbH mit einem unter Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,08 % (Vorjahr: 0,59 % p. a.). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden darüber hinaus auch für diese Rückstellungen die der unten angeführten Tabelle zu entnehmenden jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Auf Grund der ertragsteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der E.ON SE bilanziert die E.ON Energy Solutions GmbH als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen die (unmittelbar geschuldete) Stromsteuer / Energiesteuer auf Erdgas ausgewiesen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Eine Folgebewertung ist aufgrund der Geringfügigkeit nicht erfolgt. III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage 1 diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Im Rahmen des Projekts "ESY Next" wurde ein großer Teil des Anlagenbestandes im Geschäftsjahr an andere Konzernunternehmen veräußert. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB ist unter Punkt (26) beigefügt. Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres beläuft sich wie im Vorjahr auf 0 €. (2) Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen die Bestände an Reserveteilen, Brennstoffen sowie Hardwarebestandteile für die Mess- und Steuerungstechnik. Durch die Inanspruchnahme der Bewertungsvereinfachungen gemäß § 240 Abs. 4 HGB (Gruppenbewertung) und § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) entstehen unwesentliche Bewertungsunterschiede. In den halbfertigen Arbeiten werden die bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen für die im Kundenauftrag als Generalunternehmerin errichteten Anlagen ausgewiesen, die erst im Folgejahr zur Abnahme gelangen. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1 RLZ = Restlaufzeit Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 27.287,2 Tsd. € (Vorjahr: 21.251,5 Tsd. €), aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 28.930,1 Tsd. € (Vorjahr: 13.848,6 Tsd. €), aus Steuern in Höhe von 641,6 Tsd. € (Vorjahr: 589,2 Tsd.€) sowie aus Finanzierungsleasing in Höhe von 1.411,6 Tsd. € (Vorjahr: 1.522,1 Tsd. €). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren mit 1.183,0 Tsd. € (Vorjahr: 160,2 Tsd. €) vollständig aus Lieferungen und Leistungen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Forderungen aus der Überzahlung von Energie- und Umsatzsteuer in Höhe von 12.843,1 Tsd. € (Vorjahr: 9.585,3 Tsd. €) und debitorische Kreditoren in Höhe von 472,1 Tsd. € (Vorjahr: 1.108,7 Tsd. €) ausgewiesen. (4) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel betreffen ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände. (5) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten In diesem Posten ist im Wesentlichen wie im Vorjahr ein von der ESY bzw. ihren Rechtsvorgängern geleisteter Baukostenzuschuss zu einer verpachteten Wärmetrasse ausgewiesen. Disagien sind hier weder im aktuellen noch im Vorjahr enthalten. (6) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der ESY beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 5.826,3 Tsd. €. Die Anteile an der ESY werden zu 99,57 % von der E.ON Verwaltungs GmbH und zu 0,43 % von der E.ON Beteiligungen GmbH gehalten. Die Kapitalrücklage wird zum 31.12.2023 ebenfalls unverändert fortgeführt. (7) Sonderposten für Investitionszuwendungen Die Veränderung des Sonderpostens für Investitionszuwendungen im Anlagevermögen hat das Ergebnis des Geschäftsjahres mit 349,3 Tsd. € (Vorjahr: 38,6 Tsd. €) positiv beeinflusst. (8) Rückstellungen
Es erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögens mit den fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Restrukturierungsverpflichtungen im Rahmen des Projekts "ESY Next" in Höhe von 22.335,6 Tsd. € (Vorjahr: 29.745,1 Tsd. €), für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 5.995,6 Tsd. € (Vorjahr: 8.904,8 Tsd. €), für sonstige Personalverpflichtungen in Höhe von 6.093,6 Tsd. € (Vorjahr: 10.007,9 Tsd. €). Des Weiteren werden in diesem Bilanzposten Rückstellungen für die Abgabeverpflichtung von CO 2 -Zertifikaten in Höhe von 7.560,0 Tsd. € (Vorjahr: 7.560,0 Tsd. €) sowie die Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von 9.496,5 Tsd. € (Vorjahr: 49.848,6 Tsd. €) ausgewiesen.
Das Deckungsvermögen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 31. Dezember 2023 verwendet. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere investiert. Beim beizulegenden Zeitwert der darüber hinaus bestehenden Rückdeckungsversicherungen für bestimmte Versorgungszusagen aus Entgeltumwandlung handelt es sich um den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Zeitwert, der sich im Wesentlichen aus den bisher geleisteten Versicherungsprämien und den erwirtschafteten Gewinnen des jeweiligen Versicherungsvertrags zusammensetzt. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter (21) in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. (9) Verbindlichkeiten
1 RLZ = Restlaufzeit Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von 35.053,4 Tsd. € (Vorjahr: 10.246,6 Tsd. €) auf das verzinsliche Verrechnungskonto (Cash-Pooling) mit der E.ON SE, mit 21.163,6 Tsd. € (Vorjahr: 12.560,2 Tsd. €) auf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschafterin E.ON Verwaltungs GmbH (Vorjahr: E.ON Beteiligungen GmbH) sowie in Höhe von 35.568,3 Tsd. € (Vorjahr: 17.166,8 Tsd. €) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen wie im Vorjahr nicht. Für einige Verbindlichkeiten bestehen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs Eigentumsvorbehalte zu Gunsten der Lieferanten. Im Vorjahr beliefen sich die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren ebenfalls auf 0,0 Tsd. €. (10) Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 6.872,3 Tsd. € (Vorjahr: 6.898,3 Tsd. €) umfassen ausschließlich Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse. Im Berichtsjahr haben sich Zugänge aus weiteren Einzahlungen in Höhe von 1.527,0 Tsd. €, Abgänge in Höhe von 866,9 Tsd. € und erfolgswirksame Auflösungen in Höhe von 686,1 Tsd. € ergeben. (11) Haftungsverhältnisse Aus der Ausgliederung des Teilbetriebs CES Germany im Geschäftsjahr 2020 haftet die Gesellschaft gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldnerin für die Verbindlichkeiten, die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründet wurden. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist daher nicht zu rechnen. (12) Außerbilanzielle Geschäfte § 285 Nr. 3 HGB Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. (13) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB beläuft sich auf 306.010,8 Tsd. €, davon 46.344,2 Tsd. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Dieser Betrag setzt sich aus den folgenden Einzelsachverhalten zusammen: Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 188.756,3 Tsd. € resultieren aus langfristigen Bezugsverträgen für (Bio-)Gas und Fernwärme, davon entfallen 39.831,0 Tsd. € auf verbundene Unternehmen. Das Bestellobligo für Investitionen, Dienstleistungen und Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten beläuft sich auf 106.196,8 Tsd. €, davon 3.999,3 Tsd. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Aus Erbbauzinsverträgen sowie der Anmietung und Anpachtung von Immobilien, technischen Anlagen und Firmenfahrzeugen ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 9.811,0 Tsd. €, davon entfallen 2.513,9 Tsd. € auf verbundene Unternehmen. In Höhe von 1.246,7 Tsd. € bestehen Verpflichtungen aus langfristigen Dienstleistungsverträgen und Ausgleichszahlungen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (14) Umsatzerlöse
Von den Umsatzerlösen entfallen 198.052,9 Tsd. € (Vorjahr: 370.216,4 Tsd. €) auf das Inland, 0,0 Tsd. € auf die Niederlande (Vorjahr: 3,6 Tsd. €) sowie mit 0,0 Tsd. € auf Luxemburg (Vorjahr: 41,9 Tsd. €). In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 80,3 Tsd. € (Vorjahr: 45,6 Tsd. €) enthalten. (15) Sonstige betriebliche Erträge
Der starke Anstieg bei den Erträgen aus dem Abgang von Sachanlagen ist auf die im Geschäftsjahr vorgenommenen Verkaufsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Projekt "ESY Next" zurückzuführen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 8.742,0 Tsd. € (Vorjahr: 6.169,1 Tsd. €) enthalten, die im Wesentlichen die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind wie im Vorjahr keine Erträge aus der Währungsumrechnung enthalten. (16) Materialaufwand
Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von -2.478,7 Tsd. € (Vorjahr: -212,0 Tsd. €) enthalten, von denen -1.315,1 Tsd. € (Vorjahr: -93,0 Tsd. €) auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und -1.163,6 Tsd. € (Vorjahr: -119,0 Tsd. €) auf bezogene Leistungen entfallen. (17) Personalaufwand
Die Angabe der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erfolgt im Jahr 2023 über die pro Kopf Mitarbeiterzahl der Stichtagswerte zu den Quartalsenden und ist damit abweichend von der Vorjahrsangabe, wo die Ermittlung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl noch gemäß dem jeweiligen prozentualen Beschäftigungsgrad erfolgte. Der Personalaufwand enthält mit -61,7 Tsd.€ (Vorjahr: -717,6 Tsd. €) periodenfremde Aufwendungen. (18) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
(19) Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von -1.691,8 Tsd. € (Vorjahr: -2.280,3 Tsd. €) enthalten, die im Wesentlichen die Aufwendungen aus sonstigen Dienstleistungen betreffen.
(20) Ergebnis aus Finanzanlagen
(21) Zinsergebnis
Innerhalb des Zinsergebnisses wurden Zinserträge des Deckungsvermögens für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 968,4 Tsd. € (Vorjahr: 1.114,0 Tsd. €) mit Wertanpassungen des Deckungsvermögens in Höhe von 2.963,7 Tsd. € (Vorjahr: -10.925,6 Tsd. €) und mit dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von -745,6 Tsd. € (Vorjahr: -3.410,9 Tsd. €) gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo von 3.186,5 Tsd. € (Vorjahr: -13.222,5 Tsd. €) ist unter sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (Vorjahr: Zinsen und ähnliche Aufwendungen) ausgewiesen. In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind keine negativen Zinsen (Vorjahr: -6,4 Tsd. €) enthalten. (22) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zwischen der E.ON Verwaltungs GmbH und der ESY liegt eine steuerliche Organschaft vor, so dass die ESY zum steuerlichen Organkreis der E.ON SE gehört. Die E.ON SE ist daher im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer. (23) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn Der Gewinn in Höhe von 21.163,6 Tsd. € wurde im Geschäftsjahr an die E.ON Verwaltungs GmbH abgeführt (Vorjahr: 12.560,2 Tsd. € Gewinnabführung an die E.ON Beteiligungen GmbH unter Berücksichtigung eines vororganschaftlichen Verlustvortrags von -198,2 Tsd. €). (24) Ausschüttungs-/Abführungsgesperrte Beträge
Der ausschüttungsgesperrte Betrag ist durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt. Somit kommt die Abführungssperre nicht zur Anwendung. V. Sonstige Angaben (25) Organe Die Geschäftsführung der E.ON Energy Solutions GmbH setzt sich wie folgt zusammen: Patrick Schneckenburger technischer Geschäftsführer Dr. Jochen Handke, kaufmännischer Geschäftsführer Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird mit Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. (26) Konzernverhältnisse Die Gesellschaften, an denen die E.ON Energy Solutions GmbH Anteile nach § 285 Nr. 11 HGB hält, sind der folgenden Anteilsbesitzliste zu entnehmen.
* Ergebnisabführungsvertrag mit der E.ON Energy Solutions GmbH ** Ergebnisabführungsvertrag mit der BTB-Blockheizkraftwerks, Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin *** Ergebnis Geschäftsjahr 2022 **** Ergebnis Geschäftsjahr 2021 (27) Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses enthalten und dort nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen aufgeschlüsselt. (28) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht. (29) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt:
Angaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnGW) Nach Maßgabe des § 6b Abs. 3 EnWG ist die E.ON Energy Solutions GmbH zur Kontentrennung verpflichtet. Die Geschäftstätigkeit der E.ON Energy Solutions GmbH bezieht sich aber ausschließlich auf sonstige Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors und somit entfällt die gesonderte Darstellung eines Tätigkeitsabschlusses.
Essen, den 27. Februar 2024 E.ON Energy Solutions GmbH Die Geschäftsführung Dr. Jochen Handke Patrick Schneckenburger Entwicklung des Anlagevermögens
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die E.ON Energy Solutions GmbH, Essen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der E.ON Energy Solutions GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der E.ON Energy Solutions GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Saarbrücken, den 27. Februar 2024 KPMG
AG
Jeromin, Wirtschaftsprüfer Keil, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 28. Februar 2024 festgestellt. |
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