E.ON Rhein-Ruhr Werke GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Fabian Matthias Christian Rösner seit 30.6.2025 | Vorsitzender des Vorstands |
Christian Gruschka seit 12.8.2024 | Vorsitzender des Vorstands |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.ON Pensionsfonds AGEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31.12.2023 Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Anlage zum Anhang Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023(Vorjahr 01.01.2022 bis 31.12.2022)
AnhangI. Allgemeines Die E.ON Pensionsfonds AG wurde am 04.06.2020 gegründet und ist unter der Nummer HRB 31462 im Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Geschäfts eines Pensionsfonds im Sinne der Bestimmung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§ 236 ff. VAG). Bisher wurde der pensionsfondstechnische Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen. Alleiniger Gesellschafter ist die E.ON Pensionsfonds Holding GmbH, Essen (HRB 29627). Der Jahresabschluss 2022 wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21.04.2023 festgestellt und von der Hauptversammlung am 30.05.2023 zur Kenntnis genommen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.016,80 Euro für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Die E.ON SE (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum jeweiligen Nennbetrag angesetzt. Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2023 AKTIVA Zu A. Guthaben bei Kreditinstituten Dieser Posten betrifft zum Stichtag das Girokonto bei der Commerzbank AG, Düsseldorf. Das Girokonto bei der Deutsche Bank AG, Essen, wurde im Vorjahr geschlossen. PASSIVA Zu A.I. Grundkapital Das Grundkapital der E.ON Pensionsfonds AG beträgt 3,0 Mio. Euro und ist eingeteilt in 3,0 Mio. Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Einlage erfolgte zur Gründung und ist vollständig geleistet. Zu A.II. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält in Vorjahren geleistete Zuzahlungen der E.ON Pensionsfonds Holding GmbH in Höhe von 1.260 T€. Zu A.III. Bilanzverlust Der Bilanzverlust aus dem Berichtsjahr wird zusätzlich unter Berücksichtigung des Verlustvortrages ausgewiesen. Zu B. Sonstige Rückstellungen Der Inhalt und die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen sind in der Anlage zum Anhang enthalten. Zu C. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen eine Abschlagsrechnung für die Prüfungskosten. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zu 1. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen Kosten des Treuhänders sowie des stellvertretenden Treuhänders (32,2 T€, Vorjahr 32,2 T€), der Geschäftsbesorgung durch die Energie-Pensions-Management GmbH (25,0 T€, Vorjahr 25,0 T€), des Abschlussprüfers (16,6 T€; Vorjahr 10,2 T€), der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durch die BaFin (10,0 T€) sowie negative Zinsen auf Bankguthaben (8,3 T€; Vorjahr 11,9 T€), den Beitrag zur IHK, Bank- und sonstige Gebühren. V. Sonstige Angaben 1. Organe Die Organe der E.ON Pensionsfonds AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Vorstand
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Aufsichtsrat
Hauptversammlung Alleinige Aktionärin der Gesellschaft ist die E.ON Pensionsfonds Holding GmbH. 2. Fondsämter Verantwortlicher Aktuar Diplom-Wirtschaftsmathematiker Tim Voetmann Aktuar (DAV), Frankfurt am Main Treuhänder
3. Bezüge des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der Hauptversammlung Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Hauptversammlung waren ehrenamtlich tätig und erhielten keine Bezüge oder Aufwandsentschädigungen von der E.ON Pensionsfonds AG. 4. Mitarbeiter Bei der E.ON Pensionsfonds AG waren im Berichtsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt. 5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen wie im Vorjahr nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB bestehen in Höhe von 27,6 T€, die sich aus Verträgen mit Treuhändern ergeben. 6. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt 11,8 T€ (netto). 7. Nachtragsbericht Relevante Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Berichtszeitraums 2023 mit Auswirkungen auf den Jahresabschluss ergaben sich nicht. 8. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 93.030,54 € auf neue Rechnung vorzutragen. Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr 2023
Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023Die E.ON Pensionsfonds AG, Essen, war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 aufgrund des noch bis zum 04. Dezember 2023 laufenden Zulassungsverfahrens bei der BaFin ohne operative Geschäftstätigkeit. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat sowohl schriftlich als auch mündlich und zeitnah über den Verlauf des Zulassungsverfahrens und die weiteren Belange der Gesellschaft informiert. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats stand in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt und, teils auf Basis der Berichte und Vorschläge des Vorstands, in seinen Sitzungen dem Gesetz, regulatorischen Bestimmungen oder der Satzung entsprechende Beschlüsse gefasst. Die letzte Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2023 hat am 24.11.2023 stattgefunden. Die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den vom Vorstand nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der verantwortliche Abschlussprüfer berichtete dem Aufsichtsrat im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 21.05.2024 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand für weitere Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach der auch vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Vorschlags zur Ergebnisverwendung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung an. Im Geschäftsjahr 2023 gab es personelle Veränderungen im Aufsichtsrat der E.ON Pensionsfonds AG. Herr Albert Zettl ist zum 28.02.2023 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Am 07.03.2023 hat die Hauptversammlung Herrn Axel Winterwerber mit sofortiger Wirkung für die verbleibende Amtszeit als Nachfolger in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2023.
Essen, 28.05.2023 Für den Aufsichtsrat der E.ON Pensionsfonds AG Susanne Weitz, Vorsitzende des Aufsichtsrats Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die E.ON Pensionsfonds AG, Essen Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der E.ON Pensionsfonds AG, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang- geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 2. Mai 2024 KPMG
AG
Christian Schiefer, Wirtschaftsprüfer Henrik Lübke, Wirtschaftsprüfer |
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