E.ON Pensionsfonds AGLiquidiert

45131 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 31462
Eingetragen
4.9.2020
Branche
Pensionskassen und PensionsfondsMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Der Betrieb des Geschäfts eines Pensionsfonds im Sinne der Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§ 236 ff. VAG).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorsitzender des Vorstands
Christian Gruschka
seit 12.8.2024
Vorsitzender des Vorstands

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

E.ON Pensionsfonds AG

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31.12.2023

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

Anlage zum Anhang

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
A. Umlaufvermögen
Guthaben bei Kreditinstituten 4.038.316,71 4.129.054,63
Summe der Aktiva 4.038.316,71 4.129.054,63

Passiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Grundkapital 3.000.000,00 3.000.000,00
II. Kapitalrücklage 1.260.000,00 1.260.000,00
III. Bilanzverlust -235.199,96 -142.169,42
davon Verlustvortrag: -142.169,42 € (Vorjahr:-61.152,62 €)
B. Rückstellungen 4.024.800,04 4.117.830,58
sonstige Rückstellungen 3.000,00 0,00
C. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.516,67 11.224,05
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 10.516,67 €; (Vorjahr: 11.074,50 €)
Summe der Passiva 4.038.316,71 4.129.054,63

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

(Vorjahr 01.01.2022 bis 31.12.2022)

Vorjahr €
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 93.030,54 81.016,80
2. Ergebnis nach Steuern -93.030,54 -81.016,80
3. Jahresfehlbetrag -93.030,54 -81.016,80

Anhang

I. Allgemeines

Die E.ON Pensionsfonds AG wurde am 04.06.2020 gegründet und ist unter der Nummer HRB 31462 im Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Geschäfts eines Pensionsfonds im Sinne der Bestimmung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§ 236 ff. VAG). Bisher wurde der pensionsfondstechnische Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen.

Alleiniger Gesellschafter ist die E.ON Pensionsfonds Holding GmbH, Essen (HRB 29627).

Der Jahresabschluss 2022 wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21.04.2023 festgestellt und von der Hauptversammlung am 30.05.2023 zur Kenntnis genommen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.016,80 Euro für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Die E.ON SE (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum jeweiligen Nennbetrag angesetzt.

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVA

Zu A. Guthaben bei Kreditinstituten

Dieser Posten betrifft zum Stichtag das Girokonto bei der Commerzbank AG, Düsseldorf. Das Girokonto bei der Deutsche Bank AG, Essen, wurde im Vorjahr geschlossen.

PASSIVA

Zu A.I. Grundkapital

Das Grundkapital der E.ON Pensionsfonds AG beträgt 3,0 Mio. Euro und ist eingeteilt in 3,0 Mio. Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Einlage erfolgte zur Gründung und ist vollständig geleistet.

Zu A.II. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält in Vorjahren geleistete Zuzahlungen der E.ON Pensionsfonds Holding GmbH in Höhe von 1.260 T€.

Zu A.III. Bilanzverlust

Der Bilanzverlust aus dem Berichtsjahr wird zusätzlich unter Berücksichtigung des Verlustvortrages ausgewiesen.

Zu B. Sonstige Rückstellungen

Der Inhalt und die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen sind in der Anlage zum Anhang enthalten.

Zu C. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen eine Abschlagsrechnung für die Prüfungskosten.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zu 1. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen Kosten des Treuhänders sowie des stellvertretenden Treuhänders (32,2 T€, Vorjahr 32,2 T€), der Geschäftsbesorgung durch die Energie-Pensions-Management GmbH (25,0 T€, Vorjahr 25,0 T€), des Abschlussprüfers (16,6 T€; Vorjahr 10,2 T€), der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durch die BaFin (10,0 T€) sowie negative Zinsen auf Bankguthaben (8,3 T€; Vorjahr 11,9 T€), den Beitrag zur IHK, Bank- und sonstige Gebühren.

V. Sonstige Angaben

1. Organe

Die Organe der E.ON Pensionsfonds AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.

Vorstand

Stefan Brenk Vorsitzender
Head of Asset Management & Pension Finance E.ON SE
Dr. Dietmar Droste stellvertr. Vorsitzender
Leading Expert Pensions, Group HR / Executive HR, E.ON SE
Dr. Dermot Fleischmann
Chief Financial Officer
E.ON Italia S.p.A.
Dr. Johannes Heiniz
Senior Director Retirement, Head of General Consulting Germany
Willis Towers Watson GmbH

Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Aufsichtsrat

Susanne Weitz Vorsitzende
Senior Vice President Group Finance
E.ON SE
Albert Zettl (bis 28.02.2023) stellv. Vorsitzender
Arbeitsdirektor
Bayernwerk AG
Axel Winterwerber (ab 07.03.2023) stellv. Vorsitzender
Vorsitzender des Konzernbetriebsrates
E.ON SE
Marc Dönges
Senior Vice President Business Controlling Customer Solutions
E.ON SE
Claus-Christian
Gleimann Senior Vice President HR
E.ON SE
Stefan May
Vorsitzender Gesamtbetriebsrat Westenergie Gruppe Stellv. Vorsitzender Konzernbetriebsrat E.ON SE
Westnetz GmbH
Andreas Reichwald
Vorsitzender des Betriebsrats Hannover der PreussenElektra GmbH

Hauptversammlung

Alleinige Aktionärin der Gesellschaft ist die E.ON Pensionsfonds Holding GmbH.

2. Fondsämter

Verantwortlicher Aktuar

Diplom-Wirtschaftsmathematiker Tim Voetmann

Aktuar (DAV), Frankfurt am Main

Treuhänder

Daniel Kleditzsch, Baden-Baden
Dieter Schwarz, Burgdorf Stellvertreter

3. Bezüge des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der Hauptversammlung

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Hauptversammlung waren ehrenamtlich tätig und erhielten keine Bezüge oder Aufwandsentschädigungen von der E.ON Pensionsfonds AG.

4. Mitarbeiter

Bei der E.ON Pensionsfonds AG waren im Berichtsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt.

5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen wie im Vorjahr nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB bestehen in Höhe von 27,6 T€, die sich aus Verträgen mit Treuhändern ergeben.

6. Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt 11,8 T€ (netto).

7. Nachtragsbericht

Relevante Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Berichtszeitraums 2023 mit Auswirkungen auf den Jahresabschluss ergaben sich nicht.

8. Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 93.030,54 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr 2023

Stand am 01.01.2023 Verbrauch Auflösung Zuführung Stand am 31.12.2023
T€ T€ T€ T€ T€
Sonstige Rückstellungen
Rückstellung für Prüfungskosten 0,0 0,0 0,0 3,0 3,0
Gesamt 0 0 0,0 3 3

Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023

Die E.ON Pensionsfonds AG, Essen, war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 aufgrund des noch bis zum 04. Dezember 2023 laufenden Zulassungsverfahrens bei der BaFin ohne operative Geschäftstätigkeit. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat sowohl schriftlich als auch mündlich und zeitnah über den Verlauf des Zulassungsverfahrens und die weiteren Belange der Gesellschaft informiert. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats stand in ständigem Kontakt mit dem Vorstand.

Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt und, teils auf Basis der Berichte und Vorschläge des Vorstands, in seinen Sitzungen dem Gesetz, regulatorischen Bestimmungen oder der Satzung entsprechende Beschlüsse gefasst. Die letzte Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2023 hat am 24.11.2023 stattgefunden.

Die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den vom Vorstand nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der verantwortliche Abschlussprüfer berichtete dem Aufsichtsrat im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 21.05.2024 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach der auch vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Vorschlags zur Ergebnisverwendung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung an.

Im Geschäftsjahr 2023 gab es personelle Veränderungen im Aufsichtsrat der E.ON Pensionsfonds AG. Herr Albert Zettl ist zum 28.02.2023 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Am 07.03.2023 hat die Hauptversammlung Herrn Axel Winterwerber mit sofortiger Wirkung für die verbleibende Amtszeit als Nachfolger in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2023.

 

Essen, 28.05.2023

Für den Aufsichtsrat der E.ON Pensionsfonds AG

Susanne Weitz, Vorsitzende des Aufsichtsrats

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die E.ON Pensionsfonds AG, Essen

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der E.ON Pensionsfonds AG, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang- geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 2. Mai 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Schiefer, Wirtschaftsprüfer

Henrik Lübke, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

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