digikoo GmbH
Essen
Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum
31.12.2024
Inhaltsverzeichnis
Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang I. Allgemeine Grundlagen II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Erläuterungen zur Bilanz IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung V. Sonstige Angaben
Bilanz zum 31. Dezember 2024
A K T I V A
| in € |
(s. Anhang) |
31.12.2024 |
31.12.2023 |
| A. Anlagevermögen |
|
|
|
| Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
2.085.357,51 |
3.319.078,12 |
| Sachanlagen |
|
18.618,88 |
5.396,83 |
|
|
2.103.976,39 |
3.324.474,95 |
| B. Umlaufvermögen |
|
|
|
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
(1) |
6.112.326,87 |
2.035.049,17 |
|
|
6.112.326,87 |
2.035.049,17 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
|
9.330,00 |
9.330,00 |
|
|
8.225.633,26 |
5.368.854,12 |
P A S S I V A
| in € |
(s. Anhang) |
31.12.2024 |
31.12.2023 |
| A. Eigenkapital |
(2) |
|
|
| Gezeichnetes Kapital |
|
100.000,00 |
100.000,00 |
| Kapitalrücklage |
|
4.781.000,00 |
4.781.000,00 |
| Verlustvortrag |
|
-2.351.380,84 |
-2.351.380,84 |
|
|
2.529.619,16 |
2.529.619,16 |
| B. Rückstellungen |
(3) |
19.756,27 |
18.746,28 |
| C. Verbindlichkeiten |
(4) |
5.581.471,39 |
2.620.988,68 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten |
(5) |
94.786,44 |
199.500,00 |
|
|
8.225.633,26 |
5.368.854,12 |
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31.Dezember 2024
| in € |
(s.Anhang) |
2024 |
2023 |
| Umsatzerlöse |
(8) |
1.896.420,06 |
3.232.216,08 |
| Sonstige betriebliche Erträge |
(9) |
162,19 |
1.072,35 |
| Materialaufwand |
|
-3.733.007,52 |
-3.210.313,91 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen |
|
-3.733.007,52 |
-3.210.313,91 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
(11) |
-616.996,13 |
-751.527,74 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen |
(12) |
-3.074.663,89 |
-511.404,22 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
(13) |
18.579,93 |
32.005,83 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
(13) |
-141.636,91 |
-36.390,44 |
| Ergebnis nach Steuern |
|
-5.651.142,27 |
-1.244.342,05 |
| Erträge aus Verlustübernahme |
(15) |
5.651.142,27 |
1.244.342,05 |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
|
0,00 |
0,00 |
Anhang zum 31. Dezember 2024
I. Allgemeine Grundlagen
Die digikoo GmbH mit Sitz in Essen, ist ein Unternehmen, das sich auf die Herstellung
und Vermarktung von digitalen Produkten für die Energiewirtschaft sowie auf die Herstellung
und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen aller Art, die mit der Energiewende
im Zusammenhang stehen, spezialisiert hat. Die Gesellschaft ist im Handelsregister
Essen des Amtsgerichts Essen unter HRB 28377 eingetragen. Mit Beschluss vom 04.03.2024
wurde die Firma in digikoo GmbH (vormals: DigiKoo GmbH) geändert.
Die ehemalige Gesellschafterin Westenergie AG, Essen, übertrug die 100% Beteiligung
an der digikoo auf die Westenergie Netzservice GmbH (WENS) im Rahmen der Ausgliederung
des Geschäftsbereiches Netzservice. Die Ausgliederung wurde am 31.03.2021 im Handelsregister
der Westenergie AG, Essen, eingetragen und durch Eintragung im Handelsregister des
aufnehmenden Rechtsträgers am selben Tag wirksam. Die Ausgliederung erfolgte wirtschaftlich
rückwirkend auf den 01.01.2021. Die Westenergie Netzservice GmbH, Dortmund, ist nun
die alleinige Gesellschafterin der digikoo GmbH.
Rückwirkend zum 01.01.2021 besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
mit der am 31.03.2021 gegründeten Westenergie Netzservice GmbH, Dortmund (Handelsregister
Dortmund, HRB 32731). Der Vertrag wurde am 06.04.2021 geschlossen. Die Zustimmung
der Gesellschafterversammlung erfolgte am gleichen Tag. Die Eintragung ins Handelsregister
erfolgte am 03.05.2021.
Die Gesellschaft ist seit dem 1. April 2021 in das Cash-Management-System der E.ON
SE eingebunden.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des GmbH-Gesetzes
(GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des
EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss
und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des HGB. Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal
integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht
nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Auf die Einbeziehung der digikoo GmbH in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (kleinster
und größter Konsolidierungskreis), wird nach § 296 Abs. 2 Satz 1 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert
ausgewiesen und erläutert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Davon-Vermerke, die gesetzlich als Angaben in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung
vorgesehen sind, wurden aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die nachstehend beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden im Geschäftsjahr
2024 unverändert gegenüber dem Vorjahr angewendet.
Aktiva
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten
ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden planmäßig nach der linearen Methode pro
rata temporis über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis fünf
Jahren abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten
im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.
Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen
Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes
nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S.
3 HGB genannten Kosten wurde daher kein Gebrauch gemacht.
Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird
nicht angewendet.
Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.
Für Zugänge wird grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Auf Zugänge
des Sachanlagevermögens von angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen
monatsgenau verrechnet.
Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis über die voraussichtlichen Nutzungsdauern,
diese liegen zwischen drei und sieben Jahren.
Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich
dauernde Wertminderung eingetreten ist.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Alle erkennbaren
Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.
Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für
einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden
am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in € |
31.12.2024 |
Davon RLZ1 > 1 Jahr |
31.12.2023 |
Davon RLZ1 > 1 Jahr |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
243.253,85 |
0,00 |
354.949,41 |
0,00 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
5.733.216,57 |
0,00 |
1.629.462,25 |
0,00 |
| davon gegen Gesellschafter |
5.733.216,57 |
0,00 |
1.244.342,05 |
0,00 |
| Sonstige Vermögensgegenstände |
135.856,45 |
0,00 |
50.637,51 |
0,00 |
|
6.112.326,87 |
0,00 |
2.035.049,17 |
0,00 |
1 RLZ = Restlaufzeit
Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von 82.074,30 € (Vorjahr: 379.965,70 €). Darüber hinaus enthalten
die Forderungen gegen verbundene Unternehmen Forderungen aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
in Höhe von 5.651.142,27 € (Vorjahr: 1.244.342,05 €) gegen die Gesellschafterin Westenergie
Netzservice GmbH.
(2) Eigenkapital
Das Stammkapital ist in Höhe von 100.000 € voll eingezahlt und wird zu 100 % von der Westenergie Netzservice
GmbH gehalten.
Bei der Kapitalrücklage handelt es sich um andere Zuzahlungen, die die Gesellschafterin in das Eigenkapital
der digikoo GmbH gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB geleistet hat. (3) Rückstellungen
In den Rückstellungen sind ausschließlich sonstige Rückstellungen für Prüfungskosten
enthalten. (4) Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten in € |
31.12.2024 |
Davon RLZ1 > 1 Jahr |
31.12.2023 |
Davon RLZ1 > 1 Jahr |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
132.463,00 |
0,00 |
139.369,02 |
0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
5.449.008,39 |
0,00 |
2.479.197,41 |
0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten |
0,00 |
0,00 |
2.422,25 |
0,00 |
|
5.581.471,39 |
0,00 |
2.620.988,68 |
0,00 |
1 RLZ = Restlaufzeit
Die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten betragen 132.463,00 € (Vorjahr: 139.369,02
€). Des Weiteren sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Finanzschulden
in Höhe von 5.449.008,39 € (Vorjahr: 2.479.197,41 €) entstanden.
(5) Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Lizenzen für Softwareprodukte und
Datenbereitstellung in Höhe von 94.786,44 € (Vorjahr: 199.500,00 €).
(6) Haftungsverhältnisse
Zum 31.12.2024 bestehen keine Haftungsverhältnisse.
(7) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB
beläuft sich auf 432.775,00 €. Künftige sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverhältnissen
aus Lizenzen betragen 332.775,00 € und aus Personaldienstleistungen gegenüber verbundenen
Unternehmen 100.000,00 €.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (8) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtsjahr 1.896.420,06 € nach 3.232.216,08 € im Vorjahr.
Der Rückgang resultiert aus einem sehr anspruchsvollen Marktumfeld mit einer steigenden
Anzahl an Mitbewerbern. Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.
Im Wesentlichen resultieren sie aus den Anwendungen, die für Netzbetreiber und Kommunen
erbracht werden.
(9) Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe
von162,19 € (Vorjahr: 1.072,35 €).
(10) Personalaufwand
Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.
(11) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.
(12) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen in Höhe von 2.809.115,39
€ (Vorjahr 0,00 €) ausgewiesen, die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen
betrafen. Im Vorjahr waren Aufwendungen aus Kursverlusten in Höhe von 2.201,07 € enthalten.
(13) Zinsergebnis
Zinsergebnis in € |
2024 |
2023 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
18.579,93 |
32.005,83 |
| davon aus verbundenen Unternehmen |
18.579,93 |
32.005,83 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-141.636,91 |
-36.390,44 |
| davon an verbundene Unternehmen |
-141.636,91 |
-36.390,44 |
|
-123.056,98 |
-4.384,61 |
(14) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Zwischen der digikoo GmbH und der Westenergie Netzservice GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
Die digikoo GmbH gehört zum Organkreis der E.ON SE. Die E.ON SE ist daher im Außenverhältnis
Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages
und der Gewerbesteuer.
(15) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags übernommener Verlust
Der Verlust wird nach Maßgabe des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags durch die
Westenergie Netzservice GmbH ausgeglichen.
V. Sonstige Angaben (16) Organe
Die Geschäftsführung erhielt für das Geschäftsjahr keine gesonderten Vergütungen durch
die Gesellschaft.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder der Geschäftsführung,
auch wurden im Geschäftsjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.
(17) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der
gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der
Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind,
mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt:
| ― |
Erbrachte Binnendienstleistungen in Höhe von 1.463 Tsd. € im Wesentlichen resultierend
aus der Bereitstellung von Softwareprodukten
|
| ― |
Bezogene Binnendienstleistungen in Höhe von 3.076 Tsd. € im Wesentlichen resultierend
aus Personaldienstleistungen, Querschnittsfunktionen sowie Rechenzentrumleistungen.
|
| ― |
Die Gesellschaft ist in das Konzern Cash-Pooling der E.ON SE eingebunden. Zum Bilanzstichtag
beläuft sich die Verbindlichkeit aus dem Cash-Pooling auf 5.449 Tsd. €.
|
(18) Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres
Nach dem Bilanzstichtag und vor der Erstellung des Jahresabschlusses haben sich keine
berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die für die Vermittlung
eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Finanz-, Vermögens-
und Ertragslage der digiKoo GmbH von Bedeutung gewesen wären.
Geschäftsführung
Martin Peter Möller, Essen (bis 31.03.2024) CEO, digikoo GmbH
Dr. Catharina Friedrich (ab 01.04.2024) CEO, digikoo GmbH
Hans Peter Rothenberg, Essen (bis 31.01.2025) Kaufmännischer Leiter, Westenergie Netzservice GmbH
Daniel Braun, Essen (ab 01.02.2025) Kaufmännischer Leiter, Westenergie Netzservice GmbH
Essen, 10. Februar 2025
digikoo GmbH
Die Geschäftsführung
Dr. Catharina Friedrich
Daniel Braun
Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 der
digikoo GmbH, Essen
digikoo GmbH
Brüsseler Platz 1 45131 Essen
Eingetragen im HRB-Nr. 28377 beim Amtsgericht Essen
Inhaltsverzeichnis
Bilanz zum 31. Dezember 2024 Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2024 Allgemeine Grundlagen Allgemeines Ausgeübte Tätigkeiten Definition der Tätigkeit, für die ein Tätigkeitsabschluss aufgestellt wird Zuordnungsgrundsätze Rechnungslegungsgrundsätze Allgemeine Erläuterungen Haftungsverhältnisse
Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Bilanz zum 31. Dezember 2024
AKTIVA
in € |
Elektrizitäts- verteilung 2024 |
Elektrizitäts- verteilung 2023 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.554.216,95 |
2.841.794,69 |
| Sachanlagen |
13.876,65 |
4.620,77 |
| Anlagevermögen |
1.568.093,60 |
2.846.415,45 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
4.555.517,22 |
1.742.409,10 |
| Umlaufvermögen |
4.555.517,22 |
1.742.409,10 |
| Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
0,00 |
| AKTIVA |
6.123.610,82 |
4.588.824,55 |
PASSIVA
in € |
Elektrizitäts- verteilung 2024 |
Elektrizitäts- verteilung 2023 |
| Zugeordnetes Eigenkapital |
1.854.229,40 |
2.129.183,47 |
| Rückstellungen |
14.724,35 |
16.050,56 |
| Verbindlichkeiten |
4.159.870,63 |
2.244.090,51 |
| Rechnungsabgrenzungsposten |
94.786,44 |
199.500,00 |
| PASSIVA |
6.123.610,82 |
4.588.824,55 |
Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2024
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
GuV
in € |
Elektrizitäts- verteilung 2024 |
Elektrizitäts- verteilung 2023 |
| Umsatzerlöse |
1.413.454,83 |
2.767.428,88 |
| Sonstige betriebliche Erträge |
120,88 |
918,15 |
| Materialaufwand |
-2.782.210,50 |
-2.748.670,77 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen |
-2.782.210,50 |
-2.748.670,77 |
| Abschreibungen |
-459.847,22 |
-643.458,05 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen |
-2.291.547,00 |
-437.864,29 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-91.714,37 |
-3.754,10 |
| davon an verbundene Unternehmen |
-91.714,37 |
-3.754,10 |
| Ergebnis nach Steuern |
-4.211.743,37 |
-1.065.400,19 |
| Erträge aus Verlustübernahme |
4.211.743,37 |
1.065.400,19 |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
Allgemeine Grundlagen Allgemeines
Die digikoo GmbH (nachfolgend „digikoo“ oder „Gesellschaft“) hat sich auf die Herstellung
und Vermarktung von digitalen Produkten für die Energiewirtschaft sowie auf die Herstellung
und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen aller Art, die mit der Energiewende
im Zusammenhang stehen, spezialisiert. Da Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen
Elektrizitäts- und Gasverteilung von verbundenen, vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen
nun auch Tätigkeiten nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG darstellen und nicht
den sonstigen anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- oder Gassektors zuzuordnen
sind, ist die Gesellschaft unter Berücksichtigung des IDW RS EFA 1 verpflichtet, einen
Tätigkeitsabschluss zu erstellen.
Ausgeübte Tätigkeiten
Die digikoo übt folgende Tätigkeiten des § 6b Abs. 3 EnWG aus:
| ― |
Elektrizitätsverteilung
|
| ― |
andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors
|
| ― |
Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors
|
Definition der Tätigkeit, für die ein Tätigkeitsabschluss aufgestellt wird Elektrizitätsverteilung
Der Elektrizitätsverteilung werden die Dienstleistungen gegenüber dem Tätigkeitsbereich
Elektrizitätsverteilung von verbundenen, vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen
zugeordnet.
Zur Durchführung der operativen Geschäftstätigkeit der digikoo bestehen mit verbundenen
Unternehmen mehrere Dienstleistungsverträge.
Zuordnungsgrundsätze
Auf Grund der Organisationsstruktur der digikoo und der fast ausschließlichen Erbringung
von Dienstleistungen für verbundene, vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen
ist eine direkte Zuordnung der wesentlichen Aktiv- und Passivposten zu den Unternehmenstätigkeiten
grundsätzlich nicht möglich. Die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten erfolgte daher
im Wesentlichen anhand von sachbezogenen Umlageschlüsseln, die eine sachgerechte Zuordnung
zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglichen und die aus der Aufteilung eines vergleichbaren
Postens der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet wurden.
Der angewandte Umlageschlüssel ist der „Umsatzschlüssel“, der sich auf Grund der direkt
zugerechneten Umsatzerlöse der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung ergibt.
In den Fällen, in denen die Zuordnung von Einzelposten möglich ist und mit vertretbarem
Aufwand verbunden ist, werden die Aktiv- und Passivposten den Unternehmenstätigkeiten
direkt zugeordnet.
Die im Wege der direkten und indirekten Zuordnung der Aktiva und Passiva zu den Tätigkeiten
entstehende Residualgröße wird zur Gewährleistung der Klarheit und Übersichtlichkeit
der Tätigkeitsbilanzen im Eigenkapital dargestellt. Auf eine Verzinsung der Residualgröße
wird verzichtet.
Rechnungslegungsgrundsätze Allgemeine Erläuterungen
Die Tätigkeitsabschlüsse der Gesellschaft sind nach den Vorschriften des § 6b Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG) und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie den Festlegungen der Beschlusskammern 8 und 9 aufgestellt.
Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Beträge in den Tätigkeitsbilanzen werden in Euro (€) angegeben.
Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2024 bestehen keine Haftungsverhältnisse.
Essen, den 10. Februar 2025
digikoo GmbH
Die Geschäftsführung
Dr. Catharina Friedrich
Daniel Braun
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der digikoo GmbH, Essen, – bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung
nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen
der Gesellschaft abzugeben.
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel
an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit
nicht mehr fortführen kann.
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
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Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs.
3 EnWG
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für
die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG – bestehend aus
der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu
den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses – geprüft.
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Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG
zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften
des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
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Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten
und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung
des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610
n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig
in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard:
Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1
(09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung
der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter
sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen
Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten
einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht
der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss“
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass
der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
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ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und
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ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften
des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.
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Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen,
der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten
nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und
der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt
„Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ hinsichtlich
des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den
Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen
können.
Köln, den 10. Februar 2025
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nocker, Wirtschaftsprüfer
Fögen, Wirtschaftsprüferin
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