digikoo GmbHLiquidiert

45131 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 28377
Vorher
DigiKoo GmbHdigikoo GmbH
Eingetragen
11.8.2017
Branche
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
das Herstellen und die Vermarktung von digitalen Produkten für die Energiewirtschaft sowie die Herstellung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen aller Art, die mit der Energiewende in Zusammenhang stehen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Muhsin Cinar
seit 10.1.2024
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

digikoo GmbH

Essen

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Inhaltsverzeichnis

Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
I. Allgemeine Grundlagen
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III. Erläuterungen zur Bilanz
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
V. Sonstige Angaben

Bilanz zum 31. Dezember 2024

A K T I V A

in € (s. Anhang) 31.12.2024 31.12.2023
A. Anlagevermögen


Immaterielle Vermögensgegenstände
2.085.357,51 3.319.078,12
Sachanlagen
18.618,88 5.396,83


2.103.976,39 3.324.474,95
B. Umlaufvermögen


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (1) 6.112.326,87 2.035.049,17


6.112.326,87 2.035.049,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten
9.330,00 9.330,00


8.225.633,26 5.368.854,12


P A S S I V A

in € (s. Anhang) 31.12.2024 31.12.2023
A. Eigenkapital (2)

Gezeichnetes Kapital
100.000,00 100.000,00
Kapitalrücklage
4.781.000,00 4.781.000,00
Verlustvortrag
-2.351.380,84 -2.351.380,84


2.529.619,16 2.529.619,16
B. Rückstellungen (3) 19.756,27 18.746,28
C. Verbindlichkeiten (4) 5.581.471,39 2.620.988,68
D. Rechnungsabgrenzungsposten (5) 94.786,44 199.500,00


8.225.633,26 5.368.854,12

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31.Dezember 2024

in € (s.Anhang) 2024 2023
Umsatzerlöse (8) 1.896.420,06 3.232.216,08
Sonstige betriebliche Erträge (9) 162,19 1.072,35
Materialaufwand
-3.733.007,52 -3.210.313,91
Aufwendungen für bezogene Leistungen
-3.733.007,52 -3.210.313,91
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (11) -616.996,13 -751.527,74
Sonstige betriebliche Aufwendungen (12) -3.074.663,89 -511.404,22
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (13) 18.579,93 32.005,83
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (13) -141.636,91 -36.390,44
Ergebnis nach Steuern
-5.651.142,27 -1.244.342,05
Erträge aus Verlustübernahme (15) 5.651.142,27 1.244.342,05
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
0,00 0,00

Anhang zum 31. Dezember 2024


I. Allgemeine Grundlagen


Die digikoo GmbH mit Sitz in Essen, ist ein Unternehmen, das sich auf die Herstellung und Vermarktung von digitalen Produkten für die Energiewirtschaft sowie auf die Herstellung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen aller Art, die mit der Energiewende im Zusammenhang stehen, spezialisiert hat. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Essen des Amtsgerichts Essen unter HRB 28377 eingetragen. Mit Beschluss vom 04.03.2024 wurde die Firma in digikoo GmbH (vormals: DigiKoo GmbH) geändert.

Die ehemalige Gesellschafterin Westenergie AG, Essen, übertrug die 100% Beteiligung an der digikoo auf die Westenergie Netzservice GmbH (WENS) im Rahmen der Ausgliederung des Geschäftsbereiches Netzservice. Die Ausgliederung wurde am 31.03.2021 im Handelsregister der Westenergie AG, Essen, eingetragen und durch Eintragung im Handelsregister des aufnehmenden Rechtsträgers am selben Tag wirksam. Die Ausgliederung erfolgte wirtschaftlich rückwirkend auf den 01.01.2021. Die Westenergie Netzservice GmbH, Dortmund, ist nun die alleinige Gesellschafterin der digikoo GmbH.

Rückwirkend zum 01.01.2021 besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der am 31.03.2021 gegründeten Westenergie Netzservice GmbH, Dortmund (Handelsregister Dortmund, HRB 32731). Der Vertrag wurde am 06.04.2021 geschlossen. Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erfolgte am gleichen Tag. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 03.05.2021.

Die Gesellschaft ist seit dem 1. April 2021 in das Cash-Management-System der E.ON SE eingebunden.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt.

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Auf die Einbeziehung der digikoo GmbH in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (kleinster und größter Konsolidierungskreis), wird nach § 296 Abs. 2 Satz 1 HGB verzichtet.

Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Davon-Vermerke, die gesetzlich als Angaben in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgesehen sind, wurden aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang übernommen.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die nachstehend beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden im Geschäftsjahr 2024 unverändert gegenüber dem Vorjahr angewendet.

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden planmäßig nach der linearen Methode pro rata temporis über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.

Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher kein Gebrauch gemacht.

Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.

Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.

Für Zugänge wird grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet.

Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis über die voraussichtlichen Nutzungsdauern, diese liegen zwischen drei und sieben Jahren.

Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt.

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

III. Erläuterungen zur Bilanz
(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
in €
31.12.2024 Davon
RLZ1 > 1 Jahr
31.12.2023 Davon
RLZ1 > 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 243.253,85 0,00 354.949,41 0,00
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.733.216,57 0,00 1.629.462,25 0,00
davon gegen Gesellschafter 5.733.216,57 0,00 1.244.342,05 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 135.856,45 0,00 50.637,51 0,00

6.112.326,87 0,00 2.035.049,17 0,00

1 RLZ = Restlaufzeit

Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 82.074,30 € (Vorjahr: 379.965,70 €). Darüber hinaus enthalten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen Forderungen aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 5.651.142,27 € (Vorjahr: 1.244.342,05 €) gegen die Gesellschafterin Westenergie Netzservice GmbH.

(2) Eigenkapital

Das Stammkapital ist in Höhe von 100.000 € voll eingezahlt und wird zu 100 % von der Westenergie Netzservice GmbH gehalten.

Bei der Kapitalrücklage handelt es sich um andere Zuzahlungen, die die Gesellschafterin in das Eigenkapital der digikoo GmbH gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB geleistet hat.
(3) Rückstellungen

In den Rückstellungen sind ausschließlich sonstige Rückstellungen für Prüfungskosten enthalten.
(4) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten
in €
31.12.2024 Davon
RLZ1 > 1 Jahr
31.12.2023 Davon
RLZ1 > 1 Jahr
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 132.463,00 0,00 139.369,02 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.449.008,39 0,00 2.479.197,41 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 2.422,25 0,00

5.581.471,39 0,00 2.620.988,68 0,00

1 RLZ = Restlaufzeit

Die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten betragen 132.463,00 € (Vorjahr: 139.369,02 €). Des Weiteren sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Finanzschulden in Höhe von 5.449.008,39 € (Vorjahr: 2.479.197,41 €) entstanden.

(5) Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Lizenzen für Softwareprodukte und Datenbereitstellung in Höhe von 94.786,44 € (Vorjahr: 199.500,00 €).

(6) Haftungsverhältnisse

Zum 31.12.2024 bestehen keine Haftungsverhältnisse.

(7) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB beläuft sich auf 432.775,00 €. Künftige sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverhältnissen aus Lizenzen betragen 332.775,00 € und aus Personaldienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen 100.000,00 €.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(8) Umsatzerlöse


Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtsjahr 1.896.420,06 € nach 3.232.216,08 € im Vorjahr. Der Rückgang resultiert aus einem sehr anspruchsvollen Marktumfeld mit einer steigenden Anzahl an Mitbewerbern. Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt. Im Wesentlichen resultieren sie aus den Anwendungen, die für Netzbetreiber und Kommunen erbracht werden.

(9) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von162,19 € (Vorjahr: 1.072,35 €).

(10) Personalaufwand

Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

(11) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

(12) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen in Höhe von 2.809.115,39 € (Vorjahr 0,00 €) ausgewiesen, die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen betrafen. Im Vorjahr waren Aufwendungen aus Kursverlusten in Höhe von 2.201,07 € enthalten.

(13) Zinsergebnis

Zinsergebnis
in €

2024

2023
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 18.579,93 32.005,83
davon aus verbundenen Unternehmen 18.579,93 32.005,83
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -141.636,91 -36.390,44
davon an verbundene Unternehmen -141.636,91 -36.390,44

-123.056,98 -4.384,61


(14) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Zwischen der digikoo GmbH und der Westenergie Netzservice GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die digikoo GmbH gehört zum Organkreis der E.ON SE. Die E.ON SE ist daher im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer.

(15) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags übernommener Verlust

Der Verlust wird nach Maßgabe des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags durch die Westenergie Netzservice GmbH ausgeglichen.

V. Sonstige Angaben
(16) Organe


Die Geschäftsführung erhielt für das Geschäftsjahr keine gesonderten Vergütungen durch die Gesellschaft.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder der Geschäftsführung, auch wurden im Geschäftsjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.

(17) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt:

Erbrachte Binnendienstleistungen in Höhe von 1.463 Tsd. € im Wesentlichen resultierend aus der Bereitstellung von Softwareprodukten

Bezogene Binnendienstleistungen in Höhe von 3.076 Tsd. € im Wesentlichen resultierend aus Personaldienstleistungen, Querschnittsfunktionen sowie Rechenzentrumleistungen.

Die Gesellschaft ist in das Konzern Cash-Pooling der E.ON SE eingebunden. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Verbindlichkeit aus dem Cash-Pooling auf 5.449 Tsd. €.

(18) Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Nach dem Bilanzstichtag und vor der Erstellung des Jahresabschlusses haben sich keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der digiKoo GmbH von Bedeutung gewesen wären.

Geschäftsführung

Martin Peter Möller, Essen (bis 31.03.2024)
CEO, digikoo GmbH

Dr. Catharina Friedrich (ab 01.04.2024)
CEO, digikoo GmbH

Hans Peter Rothenberg, Essen (bis 31.01.2025)
Kaufmännischer Leiter, Westenergie Netzservice GmbH

Daniel Braun, Essen (ab 01.02.2025)
Kaufmännischer Leiter, Westenergie Netzservice GmbH

 

Essen, 10. Februar 2025

digikoo GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Catharina Friedrich

Daniel Braun

Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 der digikoo GmbH, Essen

digikoo GmbH
Brüsseler Platz 1
45131 Essen

Eingetragen im HRB-Nr. 28377 beim Amtsgericht Essen

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2024
Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2024
Allgemeine Grundlagen
Allgemeines
Ausgeübte Tätigkeiten
Definition der Tätigkeit, für die ein Tätigkeitsabschluss aufgestellt wird
Zuordnungsgrundsätze
Rechnungslegungsgrundsätze
Allgemeine Erläuterungen
Haftungsverhältnisse

Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG
Bilanz zum 31. Dezember 2024


AKTIVA

in €
Elektrizitäts-
verteilung
2024
Elektrizitäts-
verteilung
2023
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.554.216,95 2.841.794,69
Sachanlagen 13.876,65 4.620,77
Anlagevermögen 1.568.093,60 2.846.415,45
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.555.517,22 1.742.409,10
Umlaufvermögen 4.555.517,22 1.742.409,10
Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
AKTIVA 6.123.610,82 4.588.824,55
PASSIVA

in €
Elektrizitäts-
verteilung
2024
Elektrizitäts-
verteilung
2023
Zugeordnetes Eigenkapital 1.854.229,40 2.129.183,47
Rückstellungen 14.724,35 16.050,56
Verbindlichkeiten 4.159.870,63 2.244.090,51
Rechnungsabgrenzungsposten 94.786,44 199.500,00
PASSIVA 6.123.610,82 4.588.824,55


Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG
Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2024


vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

GuV

in €
Elektrizitäts-
verteilung
2024
Elektrizitäts-
verteilung
2023
Umsatzerlöse 1.413.454,83 2.767.428,88
Sonstige betriebliche Erträge 120,88 918,15
Materialaufwand -2.782.210,50 -2.748.670,77
Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.782.210,50 -2.748.670,77
Abschreibungen -459.847,22 -643.458,05
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.291.547,00 -437.864,29
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -91.714,37 -3.754,10
davon an verbundene Unternehmen -91.714,37 -3.754,10
Ergebnis nach Steuern -4.211.743,37 -1.065.400,19
Erträge aus Verlustübernahme 4.211.743,37 1.065.400,19
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,00 0,00


Allgemeine Grundlagen
Allgemeines


Die digikoo GmbH (nachfolgend „digikoo“ oder „Gesellschaft“) hat sich auf die Herstellung und Vermarktung von digitalen Produkten für die Energiewirtschaft sowie auf die Herstellung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen aller Art, die mit der Energiewende im Zusammenhang stehen, spezialisiert. Da Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen Elektrizitäts- und Gasverteilung von verbundenen, vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen nun auch Tätigkeiten nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG darstellen und nicht den sonstigen anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- oder Gassektors zuzuordnen sind, ist die Gesellschaft unter Berücksichtigung des IDW RS EFA 1 verpflichtet, einen Tätigkeitsabschluss zu erstellen.

Ausgeübte Tätigkeiten

Die digikoo übt folgende Tätigkeiten des § 6b Abs. 3 EnWG aus:

Elektrizitätsverteilung

andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors

Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors


Definition der Tätigkeit, für die ein Tätigkeitsabschluss aufgestellt wird
Elektrizitätsverteilung


Der Elektrizitätsverteilung werden die Dienstleistungen gegenüber dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung von verbundenen, vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen zugeordnet.

Zur Durchführung der operativen Geschäftstätigkeit der digikoo bestehen mit verbundenen Unternehmen mehrere Dienstleistungsverträge.

Zuordnungsgrundsätze

Auf Grund der Organisationsstruktur der digikoo und der fast ausschließlichen Erbringung von Dienstleistungen für verbundene, vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen ist eine direkte Zuordnung der wesentlichen Aktiv- und Passivposten zu den Unternehmenstätigkeiten grundsätzlich nicht möglich. Die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten erfolgte daher im Wesentlichen anhand von sachbezogenen Umlageschlüsseln, die eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglichen und die aus der Aufteilung eines vergleichbaren Postens der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet wurden.

Der angewandte Umlageschlüssel ist der „Umsatzschlüssel“, der sich auf Grund der direkt zugerechneten Umsatzerlöse der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung ergibt.

In den Fällen, in denen die Zuordnung von Einzelposten möglich ist und mit vertretbarem Aufwand verbunden ist, werden die Aktiv- und Passivposten den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet.

Die im Wege der direkten und indirekten Zuordnung der Aktiva und Passiva zu den Tätigkeiten entstehende Residualgröße wird zur Gewährleistung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Tätigkeitsbilanzen im Eigenkapital dargestellt. Auf eine Verzinsung der Residualgröße wird verzichtet.

Rechnungslegungsgrundsätze
Allgemeine Erläuterungen


Die Tätigkeitsabschlüsse der Gesellschaft sind nach den Vorschriften des § 6b Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den Festlegungen der Beschlusskammern 8 und 9 aufgestellt.

Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Beträge in den Tätigkeitsbilanzen werden in Euro (€) angegeben.

Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2024 bestehen keine Haftungsverhältnisse.

 

Essen, den 10. Februar 2025

digikoo GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Catharina Friedrich

Daniel Braun

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses
Prüfungsurteil


Wir haben den Jahresabschluss der digikoo GmbH, Essen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. 

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG


Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses – geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und 

ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Köln, den 10. Februar 2025

KPMG AG
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