EW Biotech GmbH
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Wolfram Dr. Lüneburg seit 11.12.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Greiner AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Greiner GmbHLeunaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn-
und Verlustrechnung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2023 | 2022 | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 643.097,43 | 640.469,93 | |
| 2. Bestandsveränderungen | 81.025,24 | 0,00 | |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 345.912,31 | 136.800,79 | |
| 3. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -283.714,51 | -160.552,09 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1.003.087,62 | -823.152,54 | |
| -1.286.802,13 | -983.704,63 | ||
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -1.475.684,14 | -973.827,58 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altserversorgung und für Unterstützung | -332.214,26 | -751.846,91 | |
| - davon für Altersversorgung: EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00) | |||
| -1.807.898,40 | -1.725.674,49 | ||
| 5. Abschreibungen | |||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -1.174.288,31 | -316.797,95 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.173.920,23 | -1.271.904,21 | |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3,59 | 0,00 | |
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -742.905,42 | -381.812,73 | |
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -0,93 | 0,00 | |
| 10. Ergebnis nach Steuern | -5.115.776,85 | -3.902.623,29 | |
| 11. Jahresfehlbetrag | -5.115.776,85 | -3.902.623,29 | |
| 12. Verlustvortrag | -6.009.079,07 | -2.106.455,78 | |
| 13. Bilanzverlust | -11.124.855,92 | -6.009.079,07 | |
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist trotz der aktuellen Verlustsituation aufgrund der Aufbauphase, in der sich die Gesellschaft derzeit befindet, unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Liquidität ist über einen langfristigen Intercompany Kreditvertrag sichergestellt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des HGB (§§266, 275) gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen des § 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die bisherige Form der Darstellung wurde grundsätzlich bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Das Unternehmen gehört dem Vollkonsolidierungskreis der Greiner AG, Kremsmünster, Österreich an. Dieser Konzernabschluss ist beim Landes- als Handelsgericht Steyr, Österreich hinterlegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Berichtigung des Vorjahreswerts im Anlagenspiegel gemäß § 265 Abs. 2 HGB erfolgt ist. Die Korrektur beruht auf einem Ausweisfehler der Posten Anlagen im Bau TEUR 0 (anstatt TEUR 58) und geleistete Anzahlungen TEUR 13 (anstatt TEUR -44) für das Jahr 2022.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der Nutzungsdauern der amtlichen steuerlichen AfA-Tabellen nach der linearen Methode. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden sofort abgeschrieben und im Zugangsjahr in Abgang gebracht. Außerplanmäßige Abschreibungen hat die Gesellschaft im Berichtsjahr nicht vorgenommen.
Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern für die Errechnung der planmäßigen Abschreibungen betragen:
| Jahre | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 3- 5 |
| Unbewegliches Anlagevermögen | 33 - 40 |
| Einbauten in fremde Gebäude | 3-14 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2- 7 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-14 |
Bei den Vorräten beruhen die Wertansätze für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe auf den letzten Einstandspreisen. Für Skonti, Gängigkeiten und besondere Risiken wurden Abschläge vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Zur Deckung einzelner Risiken und des allgemeinen Ausfallrisıkos wurden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen.
Die Bewertung der Zahlungsmittel erfolgt zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren Stichtagswerten.
Das Stammkapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellung aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wird nach einem modifizierten Teilwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Rechnungszinssatz auf Basis 10-Jahres-Durchschnitt von 1,82 % (i.VJ. 1,78 %) verwendet, bis einschließlich 2015 kam der 7-Jahres-Durchschnitt zum Ansatz, dieser beträgt aktuell 1,74 % (i.Vj. 1,35 %). Der daraus resultierende Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf TEUR 26 (i.Vj. TEUR 130). Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 3,00 %, erwartete Rentensteigerungen mit 2,2 % sowie erwartete Steigerungen der Beitragsbemessungsgrenze von 3,0 % berücksichtigt. Die angenommene Fluktuationsrate beträgt 0,0 %.
Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen berücksichtigen alle wesentlichen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Erwerbs oder mit dem ungünstigeren Stichtagskurs bewertet, wenn ihre Restlaufzeit voraussichtlich länger als 1 Jahr ist. Bei kürzeren Restlaufzeiten erfolgt die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den _ handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Das Wahlrecht nach 8 274 Abs. 1 S. 2 HGB wird nicht ausgeübt.
C. Einzelangaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem vorstehenden Anlagespiegel ersichtlich.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen betreffen im Wesentlichen aus Umsatzsteuererstattungsansprüche über TEUR 49 (i. Vj. TEUR 88) sowie Forderungen aus debitorischen Kreditoren über TEUR 30 (i. Vj. TEUR 30). Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Entwicklung des Eigenkapitals
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Bilanzgewinn | Summe Eigenkapital | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 31. Dezember 2022 | 2.700 | 7.564 | 0 | -6.009 | 4.255 |
| Einstellung in die Kapitalrücklage gemäß Gesellschafterbeschluss 2023 | 0 | 5.000 | 0 | 0 | 0 |
| Jahresfehlbetrag 2023 | 0 | 0 | 0 | -5.116 | -116 |
| 31. Dezember 2023 | 2.700 | 12.564 | 0 | -11.125 | 4.139 |
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen belaufen sich per 31. Dezember 2023 auf TEUR 3.701 (i. VJ. TEUR 4.172).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. TEUR 929 (i. Vj. TEUR 738) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. TEUR 15.462 (i. Vj. TEUR 14.690) betreffen TEUR 53 (i. Vj. TEUR 30) Verbindlichkeiten aus Lieferung & Leistungen und TEUR 15.409 (i. Vj. TEUR 14.677) Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. Die Darlehensverbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Alle übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind unbesichert.
D. Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus der Vermietung von Gebäuden, aus der Weiterverrechnung von Betriebskosten sowie aus der Verrechnung von Dienstleistungen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind insbesondere enthalten: Aufwendungen für Mieten, Fremd- und _ Dienstleistungen, _ Betriebskosten, Rechts- und _ Beratungsleistungen, Personaleinstellungskosten, Instandhaltung sowie Aufwendungen für Versicherungen.
E. Angaben zu Organen der Gesellschaft
Geschäftsführer:
Heinz Richard Schmid, Frickenhausen,
Industriefachwirt - Geschäftsführer
Leuna, 21. Juni 2024
Heinz
Schmid
Geschäftsleitung
An die Greiner GmbH, Leuna
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Greiner GmbH, Leuna, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß 8 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit &8 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit 8 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Tfestgestellten deutschen AGrundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
dgewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
Zziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 24. Juni 2024
Rödl
& Partner GmbH
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Difflipp
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Fick
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